Duisburg, 13. April 2017 - Das
Landgericht Duisburg hat in 1. Instanz mit Urteil vom 13.
April 2017 der Klage des früheren Geschäftsführers Roland
Kentsch auf Zahlung von Geschäftsführervergütung für die
Zeit nach Kündigung seines Anstellungsvertrages stattgegeben
und die auf Schadensersatz wegen der Lizenzversagung für die
Spielzeit 2013/14 gerichtete Widerklage des MSV Duisburg
abgewiesen.
Zu den Gründen dieser auf den
Zeugenvernehmungen aus September 2016 beruhenden
Entscheidung hat das Landgericht Duisburg am heutigen Tag
eine
Pressemitteilung herausgegeben. Die Klage von Kentsch
auf Gehaltszahlung ist begründet, während die
Schadensersatzklage des MSV in Höhe von 4,3 Millionen Euro
wegen Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zum
Zwangsabstieg führte unbegründet ist. Die Zebras wären auch
so, aufgrund einer Finanzierungslücke von knapp einer
Million Euro, die Lizenzerteilung versagt worden.
So
stand es in der BZ-Duisburg:
13. Juni 2013,
Umbesetzungen im Aufsichtsrat
und Kentsch-Entlassung für Dr. Görtz ein "No go"
19. Juni 2013,
Schlussendlich fehlten zehn Minuten an der Lizenz ...
Auszug: Obwohl die Tendenz am
Anfang der Verhandlung in Frankfurt noch zugunsten der
Zebras zeigte, kristallisierte sich schnell heraus, dass
weder das doppelt bilanzierte Darlehn noch die unzulässigen
Bedingungen beim Hellmich-Darlehn - Fehler, die
möglicherweise die fristlose Entlassung des Geschäftsführers
Kentsch rechtfertigen - ausschlaggebend waren, sondern
schlicht die Frist bei der Einreichung der
Nachbesserungs-Unterlagen nicht gewahrt wurde! Am 23. Mai
2013 waren die kompletten Unterlagen des MSV erst zehn
Minuten nach Fristablauf, 15:40 Uhr, bei der DFL
eingetroffen.
Und deswegen bleibt Roland
Kentsch für mich einer der 'Totengräber des MSV'! Auch,
wenn es das Landgericht Duisburg anders entschieden hat.
Auch Richter sind nur Menschen.
MSV-Kapitän Branimir Bajic, der seit fast
sieben Jahren beim MSV ist, hat neben Kevin Wolze und Marcel
Lenz die Zeit des Zwangsabstiegs erlebt. Was sagt er zu dem
heutigen Urteil? Bajic: "Kentsch ist kein Thema in der
Mannschaft. Für mich zählt das Jetzt und die nahe Zukunft
des Vereins. Wir wollen zurück in die 2. Bundesliga!"
MSV legt Berufung ein Nach
erster Bewertung der Urteilsbegründung wird der MSV Duisburg
gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung bei dem
Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
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