Duisburg, 23.
Dezember 2021 - Das Sportgericht des Deutschen
Fußball-Bundes (DFB) hat für das abgebrochene
Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem MSV
Duisburg und dem VfL Osnabrück am 19. Dezember 2021 in
Duisburg ein Wiederholungsspiel angeordnet.
Grund für
den Abbruch in der 35. Minute war, dass VfL-Spieler Aaron
Opoku von der Tribüne aus erheblich rassistisch beleidigt
wurde. Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas
Winter und sein Team verließen daraufhin das Spielfeld. Der
VfL Osnabrück sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der
Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie
abgebrochen.
Die Wiederholung des Spiels entspricht
den Anträgen der beteiligten Vereine. Auch der
DFB-Kontrollausschuss hatte sich für eine Wiederholung des
Spiels ausgesprochen.
Zur Urteilsbegründung sagt
Stephan Oberholz, der Stellvertretende Vorsitzende des
DFB-Sportgerichts: "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen
nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen
Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des
Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt. Emotional
und moralisch halten wir die Entscheidung des VfL Osnabrück,
das Spiel nicht fortzusetzen, für nachvollziehbar. Auch hat
die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus setzen zu wollen,
unsere ausdrückliche Unterstützung. Allerdings muss klar
bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich
allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem
ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren
Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung
immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und
Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."
Über mögliche Sanktionen gegen den MSV Duisburg
wegen der rassistischen Beleidigungen wird das
DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den
DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert
entscheiden.
Und so reagierte der MSV
und Osnabrück.
Der MSV Duisburg und der VfL Osnabrück begrüßen die
Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Partie
zwischen beiden Vereinen zu wiederholen. Die Begegnung des
20. Spieltags in der 3. Liga wurde beim Stand von 0:0 nicht
zu Ende gespielt, nachdem Aaron Opoku vom VfL
Osnabrück von einem Zuschauer rassistisch beleidigt
wurde.
MSV-Präsident Ingo Wald: „Wir begrüßen dieses Urteil, das
ist die Entscheidung, die der VfL und wir gemeinsam wollten.
Ein Dank geht dabei auch an den DFB, der damit angemessen
auf die Umstände des vergangenen Sonntags reagiert. Wir
hoffen aber auch, dass so ein Spielabbruch einmalig bleibt.
Die Geschehnisse sind eine deutliche Aufforderung an jeden,
Menschlichkeit und Toleranz zu leben.“
„Dass die
Partie zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück
wiederholt wird, halten wir für eine gute Entscheidung.
Weder der MSV Duisburg noch der VfL Osnabrück sollten
aufgrund des Fehlverhaltens eines Zuschauers bestraft
werden. Beide Vereine haben durch ihr Verhalten ein klares
Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit gesetzt, der
DFB hat sich im Sinne des Fußballs durch das Urteil daran
angeschlossen. Dafür danken wir dem DFB und allen
Beteiligten“, erklärt VfL-Präsident Holger Elixmann.
Wann das Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL
Osnabrück nachgeholt wird, steht noch nicht fest.
Staatsanwaltschaft und Rechtssprechung vor DFB!
BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer
Ich finde es sehr irritierend, dass sowohl der DFB als auch
der MSV auch heute noch von 'rassistischen Beleidigungen'
schreiben. Nach der Pressemitteilung der Polizei und den
vorliegenden Zeugenberichten müsste es doch zumindest
'angeblichen rassistischen Beleidigungen' heißen.
Strafanzeige gegen Linienrichter Fabian Schneider
wegen Falschaussage?
Zudem stellt sich mir die Frage, ob schon, rein
vorsichtshalber, Strafanzeige gegen den Linienrichter, es
dürfte sich um Fabian Schneider handeln, wegen
'Falschaussage' gestellt wurde? Er scheint die einzige
Person zu sein, die angeblich "Affenlaute" gehört haben
will.
Auslöser Florian Kleinhansl?
Und auch gegen Florian Kleinhansl, der, so scheint es bei
näherer Betrachtung, die "Lunte durch eine eigene
Interpretation des beleidigenden, nicht aber rassistischen
Zuschauerrufes" gelegt und angezündet hat.
Den DFB
muss man auffordern, jegliche weitere Entscheidung erst
aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft
und der deutschen Rechtssprechung zu treffen!
Es kann
nicht angehen, dass ein Verband, dem seit Jahren kriminelle
Machenschaften vorgeworfen werden, eine eigenständige
"Rechtssprechung" ausüben darf!
Dass gerade der DFB
Urteile aufweist, die mit meiner Vorstellung von "Recht"
soviel zu tun haben wie 'Zitronenfalter mit dem Falten von
Zitronen', ist in unserem Rechtssystem nur als "Schande" zu
betiteln! Zuletzt im "Fall Bellinghem":
Für eine tatsachengestützte Aussage gibt es ein 40.000 Euro
Geldstrafe vom DFB
Ich bin gespannt, ob die
Staatsanwaltschaft die Wahrheit ans Tageslicht befördern
kann. 'Rassismus' ist ein 'no go', Lügen aber
auch!
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