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DFB entscheidet auf Wiederholungsspiel
MSV und VfL begrüßen diese Entscheidung
Staatsanwaltschaft und Rechtssprechung vor DFB!
BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer

Duisburg, 23. Dezember 2021 - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat für das abgebrochene Meisterschaftsspiel der 3. Liga zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück am 19. Dezember 2021 in Duisburg ein Wiederholungsspiel angeordnet.

Grund für den Abbruch in der 35. Minute war, dass VfL-Spieler Aaron Opoku von der Tribüne aus erheblich rassistisch beleidigt wurde. Beide Mannschaften sowie Schiedsrichter Nicolas Winter und sein Team verließen daraufhin das Spielfeld. Der VfL Osnabrück sah sich nach kurzer Bedenkzeit nicht in der Lage weiterzuspielen. Daraufhin wurde die Partie abgebrochen.

Die Wiederholung des Spiels entspricht den Anträgen der beteiligten Vereine. Auch der DFB-Kontrollausschuss hatte sich für eine Wiederholung des Spiels ausgesprochen.

Zur Urteilsbegründung sagt Stephan Oberholz, der Stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Bei dem Vorfall handelt es sich um einen nicht normierten Sonderfall, der ungeachtet eines etwaigen Verschuldens der beteiligten Vereine nach Ansicht des Sportgerichts eine Spielwiederholung rechtfertigt. Emotional und moralisch halten wir die Entscheidung des VfL Osnabrück, das Spiel nicht fortzusetzen, für nachvollziehbar. Auch hat die Intention, ein Zeichen gegen Rassismus setzen zu wollen, unsere ausdrückliche Unterstützung. Allerdings muss klar bleiben, dass das Recht zum Spielabbruch grundsätzlich allein dem Schiedsrichter zusteht. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass in künftigen, vergleichbaren Fällen eines Spielabbruches in Bezug auf die Spielwertung immer auch Tatintensität, Täterprofil, Zeitpunkt und Spielstand näher in den Blick genommen werden müssen."

Über mögliche Sanktionen gegen den MSV Duisburg wegen der rassistischen Beleidigungen wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Und so reagierte der MSV und Osnabrück.
Der MSV Duisburg und der VfL Osnabrück begrüßen die Entscheidung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Partie zwischen beiden Vereinen zu wiederholen. Die Begegnung des 20. Spieltags in der 3. Liga wurde beim Stand von 0:0 nicht zu Ende gespielt, nachdem Aaron Opoku vom VfL Osnabrück von einem Zuschauer rassistisch beleidigt wurde.

MSV-Präsident Ingo Wald: „Wir begrüßen dieses Urteil, das ist die Entscheidung, die der VfL und wir gemeinsam wollten. Ein Dank geht dabei auch an den DFB, der damit angemessen auf die Umstände des vergangenen Sonntags reagiert. Wir hoffen aber auch, dass so ein Spielabbruch einmalig bleibt. Die Geschehnisse sind eine deutliche Aufforderung an jeden, Menschlichkeit und Toleranz zu leben.“

„Dass die Partie zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück wiederholt wird, halten wir für eine gute Entscheidung. Weder der MSV Duisburg noch der VfL Osnabrück sollten aufgrund des Fehlverhaltens eines Zuschauers bestraft werden. Beide Vereine haben durch ihr Verhalten ein klares Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit gesetzt, der DFB hat sich im Sinne des Fußballs durch das Urteil daran angeschlossen. Dafür danken wir dem DFB und allen Beteiligten“, erklärt VfL-Präsident Holger Elixmann. 

Wann das Spiel zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück nachgeholt wird, steht noch nicht fest.


Staatsanwaltschaft und Rechtssprechung vor DFB!
BZ auf ein Wort v. Jochem Knörzer

Ich finde es sehr irritierend, dass sowohl der DFB als auch der MSV auch heute noch von 'rassistischen Beleidigungen' schreiben. Nach der Pressemitteilung der Polizei und den vorliegenden Zeugenberichten müsste es doch zumindest 'angeblichen rassistischen Beleidigungen' heißen.

Strafanzeige gegen Linienrichter Fabian Schneider wegen Falschaussage?

Zudem stellt sich mir die Frage, ob schon, rein vorsichtshalber, Strafanzeige gegen den Linienrichter, es dürfte sich um Fabian Schneider handeln, wegen 'Falschaussage' gestellt wurde? Er scheint die einzige Person zu sein, die angeblich "Affenlaute" gehört haben will.

Auslöser Florian Kleinhansl?
Und auch gegen Florian Kleinhansl, der, so scheint es bei näherer Betrachtung, die "Lunte durch eine eigene Interpretation des beleidigenden, nicht aber rassistischen Zuschauerrufes" gelegt und angezündet hat.

Den DFB muss man auffordern, jegliche weitere Entscheidung erst aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der deutschen Rechtssprechung zu treffen!

Es kann nicht angehen, dass ein Verband, dem seit Jahren kriminelle Machenschaften vorgeworfen werden, eine eigenständige "Rechtssprechung" ausüben darf!

Dass gerade der DFB Urteile aufweist, die mit meiner Vorstellung von "Recht" soviel zu tun haben wie 'Zitronenfalter mit dem Falten von Zitronen', ist in unserem Rechtssystem nur als "Schande" zu betiteln!
Zuletzt im "Fall Bellinghem": Für eine tatsachengestützte Aussage gibt es ein 40.000 Euro Geldstrafe vom DFB

Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft die Wahrheit ans Tageslicht befördern kann.
'Rassismus' ist ein 'no go', Lügen aber auch!