|
|
Sondersitzung BV Mitte, Do.
30. Juni 18:00 Uhr Gemeindesaal St. Gabriel in Duisburg-Neudorf
- Öffentlicher Teil: Von Harald Jeschke |
|
Duisburg-Neudorf, 30. Juni 2011 - Im Bereich zwischen
Sternbuschweg, Koloniestraße, Derfflingerstraße und Krautstraße
sollen ein Lebensmittelmarkt, ein Drogeriemarkt sowie ein
weiteres Ladenlokal entstehen. Heute Abend
gab es zu diesem neuen Bebauungsplan im Neudorfer Gemeindehaus der
katholischen Kirchengemeinde St. Gabriel einen Termin zur Bürgerbeteiligung im
Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte.
Und
sie kamen reichlich, die Neudorfer. Knapp 60 Bürger wollten viel
wissen, hatten reichlich Bedenken, Kritik, Anregungen auf
Lager - mehr als dem nicht genannten Investor und seinem Planer,
Architekt Düster, lieb war.
Zunächst ging es in der Drucksache um einen Vorhaben und
Erschließungsplan mit frühzeitiger Beteiligung der
Öffentlichkeit: Und hierbei: Der Oberbürgermeister wird gebeten,
das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren auszuwerten.
Das sagte niemand den Anwesenden, die teilweise im Glauben
waren, dass schon alles entschieden sei.
Abwägungen
Gegenüber einem Wunschdenken in Bezug auf Investoren für
eine Wohnbebauung oder eines Altenheimes kann nicht mit
der Realität Schritt halten, da es keine mehr gibt. Die
es zaghaft überlegt hatten, waren ebenso abgesprungen
wie dem Vernehmen nach auch ein Baumarktkette. |
Befürwortungen |
Bedenken |
- Brache wird belebt
- Altlasten vom insolventen
vorherigem Unternehmen Buller, aber auch
vom zuvor dort produktivem Kabelwerk
(bis ca.1934)- in
dieser Zeit wurde als Isolation meist auch teerhaltiges
und
asbesthaltiges Material Material genutzt - werden mit durchaus hohem
Kostenaufwand zumindest teilweise bereinigt.
(Quelle:
Neudorfer Chronik II Seite 51-53 ) |
- Hohes Verkehrsaufkommen
mit Lärm- und Feinstaubbelastungen im ohnehin schon
stark frequentierten Sternbuschweg und der Koloniestraße
(L 60).
-
Öffnungszeiten auch am bisher relativ ruhigen Samstag
sowie in den Abendstunden
- Verdrängungswettbewerb
mit eventueller Aufgabe und damit verbundenen
Arbeitsplatzvernichtung der im direkten Umfeld
schon angesiedelter Nahversorger (REWE, Penny und vor
allem beim erst seit Oktober 2006 im Neudorfer Süden
heimisch gewordenen CAP-Markt, für den es keine
Alternative gibt. Schon Umsatzeinbrüche im einstelligen
Bereich könnten das Aus bedeuten)
- Wohnqualität sinkt in
den angrenzenden Wohnquartieren um die Derfflinger und
Krautstraße
- Andienungsprobleme
durch Lastkraftwagen (An- und Abfahrt, Lift- und und
Rollcontainergeräusche- müssten mittels
Durchführungsverträge mit dem Betreiber und durch
Einhausungen geregelt werden)
- Dauerlärmpegel durch
Kühl- und Klima-Aggregate
(gesetzliche Schallschutzauflagen müssten umsetzbar sein udn hochmoderne
Aggregate können das auch leisten) |
Abwägungsprozesse
In den
Reihen der Politik war es später bei der Abstimmung zur Änderung
zum alten Bebauungsplan (1114) und dem Einleitungsbeschluss mit
Aufnahme in die Prioritätenliste deutlich, dass im politischen
Abwägungsprozess die deutliche Mehrheit - bestehend aus CDU und
SPD sich klar für das - so Dr. Tacke von der SPD -als kleinere
Übel entschieden.
Die
Planer wiesen noch einmal darauf hin, dass es Investoren für
eine Wohnbebauung gegeben hätte, nur sprangen die wieder ab und
weitere Interessenten gab es nicht..
Bürgerfragen
Zunächst erklärte Architekt Dieter Düster das Grundlegende des
gesamten Nahversorgers Kaisers. Im Innenbereich der 2.150 qm
Verkaufsfläche des Anbieters soll es auch einen Bäcker nebst
Kaffee mit Außengastronomie geben, das etwas kleinere
Flächenangebot (850 qm) soll lt. Düster möglicherweise mit einem
DM-Markt besetzt werden. Die Belegung des dritten Ladenlokals
(495 qm) sei derzeit noch offen. Zur Verkehrslage sei
grundsätzlich nur das Anfahren vom Sternbuschweg aus als
Rechtsabbieger einfahrend und auch als Rechtsabbieger ausfahrend
möglich. Er erklärte den Anwesenden auch die Innenbepflanzung,
die Anlegung der 102 Stellplätze mit flankierend extra für den
Fußgänger eingerichteten Wegen.
Er
wies auch wie die Verwaltungsfachfrau darauf hin, dass hier nach
Gutachten zu den Altlasten im Boden sowie auch im Bereich der
Verkehrslenkung alles noch auf dem Prüfstand stehe. Das
alles wollten die Bürger nun genauer wissen. Die Fragen wurden
gestellt zu Öffnungszeiten vornehmlich am Samstag, zu der
Andienung, dem generellen Verkehr auf den umliegenden Straßen
(Derfflinger und Krautstraße) sowie Kühl- und Lüftungsaggregate,
die hier zwingend lärmmindernd installiert werden sollen.
Der Architekt sprach von modernsten schallgedämpften Aggregaten,
von einer Einhausung sowie über die Versiegelung der bisherigen
Altfläche durch den Investor.
Fragen
gab es neben der Oberflächenbeschaffenheit zum gesamten
Verkehrskonzept auch in Richtung Stadtmitte von diesem Markt
aus und vor allen Dingen zu der nun massiven Zentrierung von
Nahversorgern (Vollversorger und Discounter). In einem
Bereich von der Karl-Lehr-Straße kommend bis hin zu Edeka bzw.
Aldi, Sternbuschweg werden mit der Inbetriebnahme bis
Weihnachten von insgesamt noch zwei zusätzlichen Pennymärkten
und diesem Angebot von Kaisers neun Anbieter zu finden sein.
Hier glauben die meisten Bürger, dass dies zu Lasten der
Arbeitsplätze und auch des CAP-Marktes an der
Mozartstraße gehen wird. Die Bürger widersprachen Architekt
Düster vehement zu dessen Aussage, dass Kaisers hier eine
Versorgungslücke schließen würde.
Beschlussvorlagen |
1 |
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 -Neudorf-Süd-
Koloniestraße/ Sternbuschweg
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage öffentlich
Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd -
Koloniestraße/
Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
1114 - Neudorf-Süd
- Koloniestraße/ Sternbuschweg
2. Einleitungsbeschluss
3. Einstufung in die Prioritätenliste
Beschlussentwurf
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1114 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/
Sternbuschweg für einen Bereich zwischen Sternbuschweg,
Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße vom 28.09.2009, ortsüblich
bekannt gemacht
am 15.10.2009, wird aufgehoben.
2. Die Einleitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2034
– Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg für einen Bereich zwischen
Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und Krautstraße im Sinne des § 12 Abs. 1
Baugesetzbuch
(BauGB) wird beschlossen.
3. Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/
Sternbuschweg wird in der Prioritätenliste des Bezirks Mitte an
Position 16 geführt.
1. Bisheriger Verfahrensablauf
Der Rat der Stadt hat mit der DS 09-1208 in seiner Sitzung am
28.09.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1114 –
Neudorf-Süd – Koloniestraße/ Sternbuschweg beschlossen.
Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Duisburg am
15.10.2009 bekannt
gemacht. Ein Übersichtsplan, aus dem der Bereich des
Bebauungsplanes ersichtlich
ist, ist der Vorlage beigefügt.
Wesentliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist es auf der
Gewerbebrache attraktive
Wohnnutzungen im Geschosswohnungsbau und die Ansiedlung von das
Wohnen nicht
wesentlich störendem Gewerbe zu ermöglichen. Die im Umfeld des
Plangebietes dominierende Blockrandbebauung soll hierfür
aufgenommen werden. Daher sollen insbesondere Raumkanten zum
Sternbuschweg und zur Koloniestraße ausgebildet werden. Der o.g.
Aufstellungsbeschluss nennt als städtebauliche Zielsetzung u.a.
die Festsetzung als Mischgebiet, in dem großflächiger
Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und
Vergnügungsstätten zugunsten der geplanten kleinteiligen und z.T.
sensiblen Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen werden sollen.
Dem Aufstellungsbeschluss ging ein städtebaulicher
Konzeptentwurf des Architekten
Dipl.-Ing. D. Baumgaertel voraus. Er überplante die von der Fa.
Buller GmbH & Co. KG
aufgegebene und bis dahin gewerblich genutzte Fläche. Ein
Investor für die Realisierung der Planung ist bisher nicht
aufgetreten. Das Gebiet stellt sich größtenteils als
Gewerbebrache dar.
2. Derzeitige Situation - Vorhaben
Der Investor SWF Sternbuschweg Fachmarktzentrum GmbH (100%
Tochter der SGE
Stüdemann-Grundbesitz-Entwicklung GmbH) ist an die Stadt
Duisburg herangetreten
und hat ein Planungskonzept für den knapp 20.000 qm großen
Geltungsbereich vorgelegt, welches ein Fachmarktzentrum mit
großflächigem Einzelhandel vorsieht.
Es sollen
ein Lebensmittelmarkt inkl. Bäcker/ Café mit einer
Verkaufsfläche von ca. 2.150
qm,
ein Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 650 qm und
ein Ladenlokal (z.B. Tiernahrung, Bekleidung, Gastronomie) mit
einer Verkaufsfläche
von ca. 400 qm,
sowie ebenerdige Stellplätze realisiert werden.
Mit der Realisierung der Planung soll die wohnungsnahe
Grundversorgung sichergestellt, eine Brachfläche wieder genutzt
und das örtliche Arbeitsplatzangebot und die lokale Wirtschaft
verbessert werden.
Als Art der Nutzung soll ein Sondergebiet festgesetzt werden.
Das geplante L-förmige Gebäude entlang der Kolonie- und
Derfflingerstraße soll die
Struktur der Blockrandbebauung in der Umgebung aufnehmen. An der
Krautstraße und
dem Sternbuschweg soll die Raumkante über eine entsprechende
Bepflanzung bzw. einer erforderlichen Lärmschutzwand
weitergeführt werden.
Die Erschließung für den motorisierten Verkehr und der
Warenanlieferung erfolgt ausschließlich über die Straße
Sternbuschweg, um eine zusätzliche Belastung der Wohnbebauung zu
vermeiden.
Der Investor hat bereits die Fläche der Fa. Buller GmbH & Co. KG
erworben. Der ca. 5-
10 Meter breite Grünstreifen (z.T. heute als Abstellfläche für
KFZ und als Einfahrt genutzt) entlang der Derfflingerstraße
befindet sich im städtischen Eigentum. Über eine
Veräußerung an den Investor wird derzeit verhandelt.
Das Vorhaben steht mit der Zielsetzung die wohnortnahe
Versorgung des dicht besiedelten Siedlungsbereiches durch die
Ansiedlung eines Vollsortimenters zu verbessern im Einklang.
3. Weiteres Vorgehen
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
341 1. Änderung aus
dem Jahr 1967. Der Baublock Sternbuschweg, Koloniestraße,
Derfflingerstraße und
Krautstraße ist gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt.
Die umgebenden
Straßenflächen sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Das
Vorhaben entspricht
nicht den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 341 1.
Änderung, so dass
ein Planverfahren erforderlich ist.
Die Planung des Fachmarktzentrums entspricht ebenso nicht den
Zielsetzungen des
Aufstellungsbeschlusses, den der Rat der Stadt nach Aufgabe der
gewerblichen Nutzung am 28.09.2009 gefasst hat, um die Fläche
einer neuen Nutzung zu zuführen. Der Aufstellungsbeschluss vom
28.09.2009 des Bebauungsplanes Nr. 1114 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/Sternbuschweg soll aufgehoben werden.
Nach Fassung des Beschlusses zur Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses durch den
Rat wird dieser gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht.
Zur Umsetzung der o.g. Zielsetzung soll ein Verfahren zum
Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) eingeleitet werden. Dieser erhält die Bezeichnung
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg. Das Instrument des Vorhaben- und
Erschließungsvertrages ermöglicht dem Investor in Verbindung mit
einem städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) das
Vorhaben zügig und projektbezogen zu realisieren.
Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt werden. Der Beschluss über die Einleitung des
Verfahrens wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das Plangebiet ein
nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet mit der Kennziffer 25 sowie
ein Umspannwerk dargestellt. Die geplanten Zielsetzungen des
Vorhaben- und Erschließungsplanes widersprechen den
Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne
des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und
städtebaulichen Plänen im Bereich
dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes getroffenen
Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Vorhaben- und
Erschließungsplanes durch die hiermit getroffenen
Festsetzungen überdeckt.
4. Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 1. Januar 2007
durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die
Innenentwicklung der Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur
Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben
- vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und
Infrastrukturausstattung
- wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur Stärkung der
Innenentwicklung
vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist
die Einführung des
„beschleunigten Verfahrens“ zur Aufstellung von Bebauungsplänen
für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung
oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Im Zuge dieses Verfahrens kann die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung eingeschränkt, von einer förmlichen
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung
Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung abgesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der
Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gemäß § 13 a (2) Satz 4 gelten
Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung
dieses Vorhaben- und Erschließungsplanes zu erwarten sind, als
bereits erfolgt oder zulässig. Aufgrund der Größe des
Plangebietes und der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung
ist davon auszugehen, dass die zulässige Grundfläche von 20.000
qm unterschritten wird. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die
Beeinträchtigung der Schutzgüter gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da
der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2034 – Neudorf-Süd –
Koloniestraße/ Sternbuschweg erfüllt damit die Anforderungen und
Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und soll
daher im vereinfachten Verfahren ohne eine (formalisierte)
Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet
wird, sind alle von der
Planung betroffenen Umweltbelange entsprechend den Anforderungen
des BauGB zu
untersuchen und in den Abwägungsprozess einzustellen. Der
Entfall der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB
bedeutet damit lediglich eine Reduzierung verfahrenstechnischer
und zeitlich umfangreicher formaler Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a BauGB im Wege der
Berichtigung hinsichtlich seiner Nutzungsdarstellungen den
Zielen des Vorhaben- und Erschließungsplanes anzupassen. Hierzu
wird zu gegebener Zeit das Verfahren zur Anpassung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt.
5. Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan in der
Prioritätenliste unter Position 16
zu führen. |
2 |
Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 2034 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/
Sternbuschweg
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr.
1114 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/ Sternbuschweg 2.
Einleitungsbeschluss 3. Einstufung in die Prioritätenliste |
Nicht
öffentlicher Teil: |
|
nichtöffentliche Information |
1 |
nichtöffentliche Information |
|
|
|
|