Novum in der BV-Mitte -
Von Harald Jeschke |
Duisburg, 10. Februar 2011 - Bei der Beschlussfassung über den "Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für
Verkaufsstellen im Jahr 2011" kam es zu einem Novum: Alle Bezirksvertreter enthielten sich der Stimme! Bezirksamtsleiter Wolfgang Komorowski: "Das habe ich in meiner 13-jährigen Tätigkeit nicht nicht erlebt." Da stellt sich die Frage, wie diese Abstimmung zu bewerten ist. Dazu die Gemeindeordnung NRW § 50 Abstimmungen (1) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (5) Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. Das Rechtsdezernat unter Wolfgang Rabe bewertet den Beschluss als "nicht behandelt". Wenn man versucht, den Bestimmungen der GO NRW zu folgen, müsste man eher zum Ergebnis "abgelehnt" kommen. 0 Ja, 0 Nein bedeutet Stimmengleichheit, Beschlussfähigkeit ist durch die Enthaltungen gegeben.
Nachhall
Die Bezirksamtsleitung informierte sich und dabei kam
heraus, dass mit den Enthaltungen die gesamte Vorlage als
nicht behandelt zu werten ist und damit auch der gestellte
Antrag zu der Vorlage hinfällig. Daraufhin gab
es aus der BV-Mitte einen Antrag zur Geschäftsordnung. Man
„heilte“ die ganze Sache mit einer neuen Abstimmung mit dem
Ergebnis, von 4 Nein-Stimmen und 12 Enthaltungen.
Jeschke, Knörzer
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Niederschrift der öffentlichen Sitzung |
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Beschlussvorlagen |
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Baubeschluss zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit des Sperrtores
Marientor für den Hochwasserschutz
hier: Sanierung Pumpengebäude und Sperrtor mit seinen
maschinentechnischen Einrichtungen - einstimmig |
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Um- und
Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken an Gemeindestraßen hier:
Bauprogramm 2011 - einstimmig |
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Um- und
Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken an klassifizierten
Straßen hier: Bauprogramm 2011 - einstimmig |
5 |
Um- und
Ausbau von städtischen Brunnenanlagen an Gemeindestraßen hier:
Bauprogramm 2011 - einstimmig |
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Um- und
Ausbau von Brücken- und Ingenieurbauwerken am Innenhafen Duisburg
hier: Bauprogramm 2011 - einstimmig |
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Festlegung
der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau von Gemeindestraßen
im Bezirk Mitte Antrag auf Änderung der Prioritäten: "Pappenstr./Mülheimer Str." statt "Alte Lotharstr." - einstimmig |
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Vorlage
des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 und des Haushaltsplans 2011
mit
seinen Anlagen einschließlich des Haushaltssicherungskonzepts sowie
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014 hier:
Beratung in den Bezirksvertretungen Antrag: Unterer Kalkweg Asphalt statt Pflastersteine wegen Krankentransporte Anmerk.: Stand bereits im Konjunkturpaket II - Warum nicht ausgeführt? |
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Kinder-
und Jugendförderplan 2010-2014 - einstimmig |
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Denkmalschutz - Villa, Wilhelmshöhe 6 in 47057 Duisburg
(ZA-2008-0002) - einstimmig |
11 |
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kapelle mit 50 Sitzplätzen,
Falkstraße 113, 47058 Duisburg (Az.: A 2010-0134) - einstimmig |
12 |
Errichtung
eines Verwaltungsgebäudes mit Tiefgarage, Schifferstraße 52, 47059
Duisburg (Az.: BN 2010-0263) - 330 Stellplätze für Polizei - einstimmig |
13 |
Erweiterung einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m,²
Verkaufsfläche, hier: Anbau einer Backvorbereitung mit TK-Zelle,
Koloniestraße 78, 47057 Duisburg (Az.: BN 2010-0302) - einstimmig |
14 |
Änderung
einer Kirche mit Räumen für mehr als 200 Personen, hier: Umnutzung
einer Wohnung zu Pfarrräumen, Karl-Jarres-Straße 152, 47053 Duisburg
(Az.: BN 2010-0300) - einstimmig |
15 |
Nutzungsänderung von Büromarkt in Fahrradfachmarkt und Erweiterung,
Harry-Epstein-Platz 2, 47051 Duisburg (Az.: BN 2010-0290) - einstimmig |
16 |
Nutzungsänderung von den erdgeschossigen Gemeinderäumen der Kirche
Sankt Peter, Brückenstraße 30 zu Räumen für die Duisburger Tafel,
Brückenstraße 28 - 30, 47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0103) - einstimmig |
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Mitteilungsvorlagen |
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Konjunkturpaket II;
hier: Aktueller Sachstand - Kenntnisnahme |
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Vorlage
des Entwurfs der Haushaltssatzung 2011 und des Haushaltsplans 2011
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2014
hier: Fehlende Seiten in der Anlage 1 zum
Haushaltssicherungskonzept - Kenntnisnahme |
19 |
Modellversuch "Gemeinschaftsschule" (Schulversuch gem: §25 Abs.1 und
§4 SchulG) - Kenntnisnahme |
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Anmeldungen an Grundschulen zum Schuljahr 2011/12 - Kenntnisnahme Anmerk.: - lt. Vorlage 19 Anmeldungen für Wrangelstraße, aktuell sollen es nach unseren Informationen aber 25 sein. - Schulleiter der GS Obermauerstraße fordert Erhalt der Schule, Schule befindet sich auf der Fläche "Alte Berufsschule", die gesamt von einem Investor entwickelt werden soll. Man sollte sich jetzt Gedanken machen, wohin der Standort der GS verlegt werden kann! |
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Sachstandsbericht Barrierefreiheit im ÖPNV 2010 - Kenntnisnahme |
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Bebauungsplan Nr.1158-"Zeus-Gelände"
- Beantwortung des gemeinsamen Antrags der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke vom
06.12.2010 (Drucksache Nr. 10-1784/1) - - An den Dringlichkeitsbeschluss über vorrangige Entwicklung des Krieger-Geländes erinnert |
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Denkmalschutz Karl-Lehr-Tunnel - Kenntnisnahme |
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Erweiterung des Hochseilklettergartens Duisburg- "Wasserwelt Wedau"
hier: Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs.1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Antrag auf Feststellung von Baumschäden im aktuell benutzten Bereich durch Gutachten
Begründung
Die Tree2Tree GmbH Oberhausen plant, den 2008 im Rahmen des
Tourismusprojekts „Wasserwelt Wedau“ eingerichteten
Hochseilklettergarten zu erweitern. Die ca. 13.600 m² große
Erweiterungsfläche befindet sich zwischen der Wiese an der
Bezirkssportanlage (BSA II) und dem Sportplatz selbst.
Das Areal überschneidet sich mit einem Landschaftsschutzgebiet.
Somit ist eine Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutzgesetz
erforderlich.
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wurde in seiner
Sitzung am 23.11.2009 beteiligt. Der Beirat hatte in dieser Sitzung
die Zustimmung zu der beantragten Befreiung zurückgestellt und
beschlossen, dass die Naturverträglichkeit des Vorhabens durch eine
artenschutzrechtliche Prüfung dargelegt wird. Der Fachbeitrag liegt
nun vor und er belegt in der artenschutzrechtlichen
Konflikteinschätzung, dass eine Beeinträchtigung
von planungsrelevanten Vogelarten nicht zu besorgen ist. Auch in
Bezug auf die übrigen Vogelarten sind keine erheblichen Nachteile
durch den
bestehenden Hochseilklettergarten und auch durch die geplante
Erweiterung erkennbar.
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag wurde dem Beirat bei der
Unteren Landschaftsbehörde, wie gewünscht, in seiner Sitzung am
25.10.2010 vorgestellt.
Der Beirat vertritt die Auffassung, dass die Ergebnisse der
avifaunistischen Kartierung keine Erweiterung des
Hochseilklettergartens zulassen, da u.a. durch das Gutachten belegt
wird, dass nur noch störungsunempfindliche Arten im Bereich des
Hochseilklettergartens brüten und andere Arten wie z.B. der
Grünspecht nicht mehr anzutreffen ist.
Der Erteilung der beabsichtigten Befreiung nach § 67 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz hat der Beirat mit sechs Gegenstimmen,
sieben Enthaltungen und keiner Zustimmung widersprochen mit der
Folge, dass der Umweltausschuss über den Widerspruch zu unterrichten
ist.
Der Argumentation des Beirates kann die Verwaltung nicht folgen,
sondern empfiehlt dem Ausschuss, eine Befreiung nach § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszusprechen, da das Gutachten
zu dem Schluss kommt, dass durch Besucher des Klettergartens zwar
Störungen hervorgerufen werden, diese aber als so gering anzusehen
sind, dass sie für die nachgewiesenen Arten keine erhebliche Störung
darstellen und eine Beeinträchtigung der planungsrelevanten Arten
nicht erkennbar ist. Das Auffinden von Brutvorkommen im vorhandenen
Klettergarten weist auf das geringe Störpotenzial der
Kletteraktivitäten, bei den vorkommenden Arten, hin. Das vorliegende
Gutachten hat auch erneut die Ergebnisse aus den Untersuchungen zum
vorhandenen Klettergarten sowie zum Parallelkanal bestätigt, die den
Gesamtbereich, aufgrund der vorhandenen Erholungsnutzungen, als
unsensibel einstufen. |
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DUISBURGER
UMWELTTAGE 2011 "Klimaschutz - selbstgemacht" - Kenntnisnahme |
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Mündliche
Mitteilung der Verwaltung |
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Nachtrag
Beschlussvorlagen |
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Erlass der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für
Verkaufsstellen im Jahr 2011 - Novum: Alle Bezirksvertreter haben sich enthalten! Gemeindeordnung NRW - § 50 Abstimmungen (1) Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (5) Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit. |
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Sortimentsliste für die Stadt Duisburg
hier: Beschluss |
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Bebauungsplan Nr. 1132 -Neuenkamp- "Essenberger Straße"
Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
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Bauvoranfrage: Nutzungsänderung (gastronomischer Betrieb) von
Friseurladen in zwei Spielhallen, Kammerstraße 2 - 4, 47057 Duisburg
(Az.: A 2011-0002) |
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Errichtung
einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, hier:
Errichtung eines SB-Marktes mit 799 m² VK-Fläche, einer
Bäckereiverkaufsstelle mit Cafe mit 82 m² und eines Drogeriemarktes
mit 290 m² VK-Fläche, sowie 86 Stellplätzen, Kommandantenstraße 62 -
68, 47057 Duisburg (Az.: BN 2010-0273) |
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Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von
Druckerei und Wohnung in Ausbildungsstätte, Weidenweg 65, 47057
Duisburg (Az.: BV 2010-1841) |
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Errichtung
einer Gaube und Dachgeschossausbau, Nutzungsänderung von
Abstellräumen in Seminarräume, Tersteegenstraße, 47053 Duisburg (Az.:
BV 2010-1808) |
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Errichtung
eines Garten- und Geräteschuppens, Lintorfer Straße 34 a, 47055
Duisburg (Az.: BV 2010-1683) |
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Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von
Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen in der Stadt
Duisburg vom
19. November 1992 hier: Verlängerung der Geltungsdauer |
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Umbau der
Grünanlage Carstanjens Garten in Duisburg-Neudorf
Abgelehnt
Begründung
In Duisburg-Neudorf, zwischen Mülheimer Straße, Pappenstraße,
Bismarckstraße und Memelstraße, entsteht aktuell das neue
Berufskolleg Mitte. Die Architektur ist geprägt durch zwei
Baukörper, die durch gläserne Brücken verbunden sind und eine
lichtdurchflutete Magistrale bilden. Diese ist zentraler Treffpunkt
und mündet am Haupteingang im Norden an
der Grünanlage „Carstanjens Garten“. Hieraus entwickelt sich das
enorme Potential der städtischen Grünanlage als verbindender
moderner Quartiersplatz.
Im Jahr 1951 als Grünanlage mit Kinderspielplatz ausgewiesen, stellt
sie aktuell eine unauffällige Anlage dar. Sie bildet den räumlichen
Übergang zur Mülheimer Straße.
Die Bestandsanalyse, die auf die neue städtebauliche Situation hin
ausgerichtet wurde, beinhaltet:
a) die Neuordnung der Fläche unter Berücksichtigung des
erhaltenswerten Baumbestandes und
b) die konsequente Öffnung des „Carstanjens Garten“ als
Quartiersplatz zur Vernetzung und Einbindung des Haus der
Wirtschaftsförderung, des Berufskollegs und der zugeordneten
Grünachse.
So entsteht ein transparentes Entree mit Charakter, hohem
Wiedererkennungswert und hoher Aufenthaltsqualität als Treffpunkt
und Spielplatz.
Der „Carstanjens Garten” bindet zudem den im Zusammenhang mit dem
Berufskolleg geplanten und finanzierten neuen Grünzug entlang der
Pappenstraße bis zur Bismarckstraße an und ergänzt somit die
innerstädtische Vernetzung der Grünanlagen zum Tectrum. Der Park
bietet nicht nur der in der Nähe wohnenden Bevölkerung, sondern auch
den Beschäftigten der in der Nachbarschaft angesiedelten Büros bzw.
Verwaltungen und nicht zuletzt den Schülern und dem Lehrpersonal
Möglichkeiten für kurzfristige Erholung.
Locker angeordnete Aktionsfelder in Form von Wiesen- und
Gräserinseln und einem zentralen Bewegungsfeld strukturieren
höhenabgestuft die Fläche. Lichtbänder, ausgehend vom Haus der
Wirtschaftsförderung, spannen sich in „Lichtfächern“ über den Platz,
zeichnen Bewegungslinien auf der Platzfläche und geben
Anknüpfungspunkte zur Umgebung (Gebäude, Eingänge, Haltepunkte
ÖPNV). Der zentrale Durchgang als Hauptverbindung vom ÖPNV an der
Mülheimer Straße zum Berufskolleg mit offenem weitläufigen
Eingangsbereich lässt Raum für die schnelle Anbindung an die
Umgebung und führt auf den inneren Platz, dessen lange Bänke sich an
den Laufachsen im Durchgangsbereich orientieren.
Die Aktionsfelder innerhalb der farbigen Multifunktionsfläche
zwischen den Gräserinseln betten sich als bunte hügelige
Spielplatzfläche ein und lassen, ergänzt durch einzelne Spielpunkte,
der Phantasie freien Lauf für vielseitige spielerische Aktivitäten.
Für die Umsetzung der Planung ist es erforderlich, 11 Bäume mit
Stammumfängen von 80 -300 cm, die der Baumschutzsatzung unterliegen,
zu entfernen.
Als Ersatz werden im neuen Grünzug „Carstanjens Garten“ insgesamt 40
Bäume neu gepflanzt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Grünanlage ist in ihrem jetzigen Zustand nicht geeignet, den zu
erwartenden, alltäglichen Nutzerdruck von ca. 2600 Schülern, der im
Wesentlichen vom ÖPNV an der Mülheimer Straße ausgeht,
verkehrssicher aufzunehmen und einen barrierefreien Zugang zum neuen
Berufskolleg zu gewährleisten. Dementsprechend erfüllt der
vorgesehene Umbau die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW.
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NachtragAnträge/Anfragen |
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Antrag der
CDU- und SPD-Fraktion: Gruppenplastik "Begegnungen", Aufstellung der
7 -köpfigen Gruppenplastik im Kreisverkehr Duissernplatz - einstimmig |
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Antrag der
Fraktion Die Linke: Ampelanlage an der SCHAUINSLAND-REISEN-ARENA - einstimmig
(12 Ja, 3 Enthaltungen) |
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Nachtrag
Mitteilungsvorlagen |
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Integrierte Sportentwicklungsplanung (ISEP) für Duisburg - Kenntnisnahme |
40
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Duisburg - Kenntnisnahme |
41
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Prüfauftrag zur Anlage eines Katasters für "Schrottimmobilien" - Kenntnisnahme |
42
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Wirtschaftsplan 2011 des Immobilien-Management Duisburg hier:
Berichterstattung über die in den Bezirken geplanten
Unterhaltungsvorhaben über 25.000 Euro gem. 37 Abs. 1 GO NW - Kenntnisnahme |
43
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Verschiedenes |
43.1 |
"WWF Earth
Hour 2011" - Teilnahme der Stadt an der Aktion - Kenntnisnahme |
44 |
44 |
Erhöhung der
Wassertemperatur in den städtischen Bädern auf 28° Celsius
ab 01.05.2011 bei gleichzeitiger Erhöhung der
Eintrittsgelder gemäß beiliegender Tarifordnung (Anlage 1) -
einstimmig bei Stimmenthaltungen |
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Nicht öffentlicher Teil |