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Niederschrift der öffentlichen Sitzung am
10.02.2011 und der Sondersitzung am 25.11.2010
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Beschlussvorlagen
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.41
Einstimmig beschlossen
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Flächennutzungsplan -
Änderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur
öffentlichen Auslegung
12 Ja-, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung
Ein privater
Investor beabsichtigt nördlich der Anschlussstelle Duisburg -
Kaiserberg zwischen der BAB A40, Ruhrorter Straße und
Dörnerhofstraße einen Autohof zu errichten und hat die Einleitung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr.2021 - Duissern-,
Autohof beantragt.
Die verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf
die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen
Gruppen aus. Die Chancengleichheit der Geschlechter ist gegeben.
Gegenwärtige Standortsituation und Lage des Geltungsbereiches Der
Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,65ha.
Der Geltungsbereich wird im Süden von der BAB A40 einschließlich
Abfahrt der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg, der Stadtgrenze
zwischen Mülheim an der Ruhr und Duisburg im Osten, der Ruhrorter
Straße (L140) im Norden und der Dörnerhofstraße im Westen umgrenzt.
Das Plangebiet liegt ausschließlich auf dem Stadtgebiet der Stadt
Duisburg. Das Plangebiet besteht aus zwei unterschiedlich großen
Teilflächen. Die Größere östlich gelegene Teilfläche hat eine Größe
von ca. 2,9 ha, hier soll der Autohof entstehen. Die Kleinere
westlich gelegene ist ca. 0,58 ha groß, diese Fläche dient
ausschließlich der Hotelnutzung.
Die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke wird eingeschränkt durch
die Bauverbotszonen nach Bundesfernstraßen- bzw. Landesstraßengesetz
(FStrG §9 Abs.1): einen 40m breiten Streifen an der BAB A40 und
einen 20m breiten Streifen entlang der Autobahnabfahrt und der
Carl-Benz-Straße. Die beschriebenen Bauverbotszonen und eine
vorhandenem, nicht überbaubare Fernleitungstrasse schränken die zu
bebauende Grundstücksfläche des Autohofgeländes erheblich ein.
Durch die vorgesehenen Nutzungen muss daher eine zusätzliche Fläche
in Anspruch genommen werden. Diese liegt zwischen der Carl- Benz-
Straße und der Dörnerhofstraße und wird ausschließlich der
Hotelnutzung dienen. Hinsichtlich der Anforderungen an einen
zeitgemäßen Autohof gehört ein Hotel zum kundenorientierten
Angebotsmix und ist daher Planungsgegenstand.
Dabei ist es wichtig dem
Reisenden eine Umgebung zu bieten in der er die Nacht in einem
angenehmen und bezahlbaren Ambiente verbringen kann, ohne auf
Komfort verzichten zu müssen. Eine Zusammenfassung der Nutzungen der
Sondergebiete -Autohof- bzw. -Hotel- zum Sondergebiet -Autohof /
Hotel- kommt daher nicht in Betracht.
Sondergebiet Autohof
Die zulässige Nutzung, gemäß BauNVO § 11 Abs. 2 orientiert sich an der
Zweckbestimmung "autobahnnahe Nutzung" und damit an einem
umfassenden und abgerundeten Dienstleistungsangebot für die
Reisenden, insbesondere auf der Autobahn, also dem LKW - und PKW -
Verkehr. Der Autohof soll rund um die Uhr (24 Stunden/pro Tag), 7
Tage die Woche geöffnet sein. Wohnungen für Betriebsleiter sind
daher nicht zugelassen. Neben den vorgesehenen 81 LKW- Stellplätzen
und 121 PKW- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt genauer
umschrieben werden: Tanken und Gastronomie.
Im Autorasthofgebäude ist ein Tankstellenshop mit ca. 200 m²
Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und Restaurant mit ca. 90
Sitzplätzen, einschließlich eines Raucherbereiches, vorgesehen.
Weiterhin werden dem Reisenden WC-Räume, Dusch- und Waschräume für
die Fernfahrer, Babywickelraum und ein Behinderten-WC zur Verfügung
gestellt. Des Weiteren befinden sich im Tankstellengebäude die
erforderlichen Zubereitungs-, Personal- und Lagerräume.
Entertainment - Center Das Entertainment- Center soll mit 4
Spielkonzessionen betrieben werden. Es bietet ein umfangreiches
Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
An festen Internetplätzen kann der Fernfahrer im Kontakt mit seiner
Familie bleiben, mit der Spedition Frachtpapiere, Routenpläne und
dergleichen abstimmen und versenden oder im Internet surfen. Des
Weiteren sind ein Billard- Cafe, ein breitgefächertes Angebot an
Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren sowie die
klassischen Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt bietet das
Entertainment- Center ein breites Angebot an
Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die den Reisenden 24 Stunden/ pro
Tag zur Verfügung gestellt werden. Fast- Food In exponierter Lage
soll ein namhaftes Fast- Food- Unternehmen, mit einem
Typenrestaurant und Drive- In- Spur angeordnet werden. Hier wird
insbesondere auf die Bedürfnisse von PKW- Reisenden (Familien mit
Kindern) Rücksicht genommen, z.B. Kindermenüs, Spielplätze inner und
außen.
Autoservice Es sind Serviceplätze für Staubsauger, Luft/Wasser usw.
für den Eigenservice vorgesehen. Bei notwendigen Fahrzeugreparaturen
wird an geeignete Servicedienste und Fachwerkstätten vermittelt. Bei
Bedarf können Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem geplanten
Autohofgelände angeschlossen werden.
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernwerbepylon mit bis zu 4
Werbetransparenten nach drei Seiten aufgestellt werden. Durch den
vorhandenen Baumbestand an der Böschung der BAB A40 wird eine
Masthöhe von ca. 40m, zur frühzeitigen Erkennbarkeit für den
Kraftfahrer erforderlich.
Sondergebiet -Hotel
Auf der zweiten, kleineren Teilfläche des Grundstücks soll ein
4-geschossiges Hotel der 2 Sterne Kategorie mit ca. 58 Zimmern
errichtet werden. Es stehen Einzelzimmer, Doppelzimmer und
Familienzimmer auf den oberen Etagen des Hotels zur Verfügung. Im
Erdgeschoss befinden sich unterschiedliche Nutzungen: die Hotellobby
mit Frühstücksrestaurant, Bar und Loungebereich, hoteleigene
Meeting-, Seminar- und Veranstaltungsräume. Für den ruhenden Verkehr
sind 57 PKW- Stellplätze vorgesehen. 7 Verkehrsflächen und
Erschließung Das Grundstück des geplanten Autohofes liegt
unmittelbar nördlich der BAB A40 an der Anschlussstelle Duisburg –
Kaiserberg und wird direkt über die L140, Ruhrorter Straße
erschlossen und liegt ca. 170m von deren Einmündung der Carl - Benz
- Straße entfernt.
Die gesamte Erschließung erfolgt über diese neue Zufahrt. Die Lage der
Zufahrt ist nach Stellungnahme der obersten Landesstraßenbaubehörde
festgesetzt. Hierzu wird die Kreuzungssituation entsprechend
ausgestaltet, um die erforderliche Leistungsfähigkeit
sicherzustellen. Das Plangebiet des Hotels liegt nordwestlich des
Plangebietes Autohof und wird über die Dörnerhofstraße, mittels
einer neuen Zufahrt erschlossen wird so ausgestaltet, dass die
erforderliche Leistungsfähigkeit sicher gestellt werden kann. Die
Verkehrsfläche ist so angelegt, das der Parkplatz auch mit
Reisebussen problemlos befahren werden kann. Busse können direkt vor
dem Hotel zum ein- und aussteigen der Reisenden bzw. be- und
entladen abgestellt und im Anschluss auf dem Autohof geparkt werden.
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur
öffentlichen Auslegung Ja:
13, Nein: 3
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Bebauungsplan Nr. 1130 -
Wanheimerort - "Didier-Werke"
hier: a) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
b) Weiterführung des Verfahrens nach § 13
BauGB
c) Verzicht auf die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
einstimmig
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Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten
einstimmig 15 Ja, 1
Enthaltung
hier: Stand der
Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, räumliche Umsetzung in den
Stadtbezirken
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, räumliche
Umsetzung in den
Stadtbezirken
Beschlussentwurf
1. Der dargestellte Arbeitsstand zum Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten
(siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die grundsätzlichen Ziele des Konzeptes (Punkt 4. der Anlage)
werden als Vorgabe
für die weitere Bearbeitung des Konzepts beschlossen.
3. Die räumliche Umsetzung der Ziele in den Stadtbezirken (Punkt 5.
der Anlage) wird
als Vorgabe für die weitere Bearbeitung des Konzepts beschlossen.
Problembeschreibung / Begründung
Mit Drucksache 10-0759 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
10.06.2010 die
Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Steuerung von
Vergnügungsstätten zu erarbeiten. In
dieser Drucksache, die auch den Bezirksvertretungen zur
Kenntnisnahme vorgelegt wurde,
wurde den Gremien die Problemstellung, die derzeitige
planungsrechtliche Steuerung von
Vergnügungsstätten in Duisburg sowie die Möglichkeiten der Steuerung
durch ein
Vergnügungsstättenkonzept dargestellt.
Auf Basis eigener Erhebungen aus Sommer/Herbst 2010, die mit den vom
Büro Stadt und
Handel im Rahmen der Erstellung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts erhobenen
Daten abgeglichen wurden, wurde die Bestandssituation von
Vergnügungsstätten, Bordellen
und Erotik-Fachmärkten für das gesamte Stadtgebiet ermittelt und
dargestellt.
Auf Grundlage dieser Erhebungen sowie den rechtlichen Vorgaben, die
sich zur Steuerung
von Vergnügungsstätten aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches und
der
Baunutzungsverordnung ergeben, wurden grundsätzliche Ziele des
Konzepts formuliert, die
sowohl eine rechtsichere gesamtstädtische Steuerung von
Vergnügungsstätten
gewährleisten als auch stadtstrukturellen und städtebaulichen
Anforderungen gerecht
werden.
Auf Basis dieser grundsätzlichen Zielvorgaben wurden räumliche
Steuerungsstrategien für
die Stadtbezirke erarbeitet.
Mit dieser Vorlage soll über den Stand der Konzepterarbeitung
informiert werden. Die unter
Punkt 4. der Anlage dargestellten grundsätzlichen Ziele des Konzepts
sowie die unter Punkt
5. der Anlage dargestellten Strategien für die räumliche Umsetzung
der Ziele in den
Stadtbezirken sollen als Vorgaben für die endgültige Ausarbeitung
des Konzepts
beschlossen werden. Die Endfassung des Konzepts soll sodann in der
nächsten möglichen
Sitzungsfolge den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und
Verkehr sowie dem Rat der Stadt in Form einer Beschlussvorlage
vorgelegt werden.
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7
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Änderung der Parkraumbewirtschaftung Neudorf-Nord
einstimmig 15 Ja, 1
Enthaltung
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8
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Einrichtung von zusätzlichen Taxenplätzen
einstimmig
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Anordnung einer beidseitigen Halteverbotsstrecke
auf der Straße "Am Blumenkampshof" in Duisburg-Kaßlerfeld, im
Bereich der beiden Zufahrten der Firmengelände DHL und Kühne & Nagel
auf einer Länge von ca. 200 Metern
einstimmig
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10
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Verkauf der Bronzefigur Johanna Sebus - "Mädchen
mit Rose" - des Duisburger Künstlers Ernst Kreetz
einstimmig 15 Ja, 1
Enthaltung
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Denkmalschutz - Friedhof Sternbuschweg,
Sternbuschweg 295 in 47057 Duisburg (ZA-2006-0414)
einstimmig
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12
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Erneuerung von Balkonanlagen, Akazienhof 9 - 11,
47053 Duisburg (Az.: BV 2011-0076)
einstimmig
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13
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Nutzungsänderung in einer baulichen Anlage mit
mehr als 1.600 m² Grundfläche von Lager für Pkw in Aktenarchiv,
Neudorfer Straße 150, 47057 Duisburg (Az.: BN 2011-0013)
einstimmig
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14
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Errichtung einer Elektroladestation (Tankstelle)
und Nutzungsänderung von 2 Stellplätzen,
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg (Az.: BN 2010-0244)
einstimmig
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15
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Erweiterung des bestehenden Hochseilgartens um
ca. 70 Plattformen, Kalkweg 153, 47279 Duisburg (Az.: BV 2009-1203)
mehrheitlich beschlossen 11 Ja , 1 Nein, 4
Enthaltungen
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16
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Nutzungsänderung (Nebenanlage) von Freifläche in
Abstellfläche für Pkw-Anhänger, Essenberger Straße 4, 47059 Duisburg
(Az.: BV 2011-0021) einstimmig
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17
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Erweiterung eines Logistikcenters, Am
Parallelhafen 30, 47059 Duisburg (Az.: BN 2010-0284)
einstimmig
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18
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Errichtung eines SB-Marktes mit 89
Pkw-Stellplätzen, Düsseldorfer Straße, 47055 Duisburg (Az.: BN
2010-0303)
Einstimmig beschlossen
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19
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Änderung eines Hochhauses: Errichtung eines
Plattformliftes im Eingangsbereich, Düsseldorfer Straße 324, 47053
Duisburg (Az.: BN 2011-0034)
einstimmig
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20
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Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Wohngebäuden
mit insgesamt 24 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen und 26 Carports,
Brockhoffstraße 15, 47053 Duisburg (Az.: A 2011-0001)
einstimmig
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21
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Errichtung einer Netzstation, Bungertstraße 27,
47053 Duisburg (Az.: BV 2010-1737)
einstimmig
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22
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Neubau und Erhöhung des Dachstuhles, Errichtung
eines Zwerchgiebels und Nutzungsänderung von Speicher zu
Wohnzwecken, Brockhoffstraße 11, 47053 Duisburg (Az.: BV 2011-0078)
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Anträge/Anfragen
einstimmig
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23
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Halfpipe an der Regattabahn
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Mitteilungsvorlagen
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24
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Umsetzung interkultureller Standards hier: Fort-
und Weiterbildung als Qualitätsmerkmal interkultureller Kompetenz
flächendeckend für alle Beschäftigten der städtischen
Kernverwaltung. Etablierung von Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner für interkulturelle Belange in allen städtischen
Ämtern und Institutionen. Kenntnisnahme
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25
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Fortschreibung und Weiterentwicklung des
Integrationspolitischen Prozesses
Kenntnisnahme
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26
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Beratung des
Haushaltsplanentwurfs 2011 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2014; Haushaltssicherungskonzept
hier:
Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters
Kenntnisnahme
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27
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Konjunkturpaket II; hier: aktueller Sachstand
Kenntnisnahme
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28
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Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2011
Kenntnisnahme
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29
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Entwicklung der Schülerzahlen an Duisburger
Schulen Kenntnisnahme
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30
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Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in
Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2011 entsprechend der
Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
Kenntnisnahme
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31
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Touristische Infrastruktur Bertaallee 16
Kenntnisnahme
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32
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Temporäre Schließung von Bädern zur Durchführung
von Grundreinigungs- und Reparaturarbeiten, Rückblick auf die
Freibadesaison 2010 und Freibadesaison 2011
Kenntnisnahme
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33
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Zuweiungsentwicklung Asylbewerber und Schaffung
weiterer notwendiger Unterbringungsressourcen
Kenntnisnahme
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34
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Sachstandsbericht
Hochfelder Markt
SPD-Antrag DS Nr.
10-2068 Kenntnisnahme
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35
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Beantwortung der Anfrage
der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2010,
hier: Sachstandsbericht
"Fahrradfreundliche Stadt Duisburg"
Kenntnisnahme
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36
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Einnahmen und Ausgaben im Bereich
Ausgleichszahlung / Pflanzverpflichtung nach der Baumschutzsatzung
hier: Übersicht der Ausgaben und Darstellung der ausgeführten
Maßnahmen in der Pflanzperiode 2009/2010
Kenntnisnahme
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37
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Mündliche Mitteilungen der Verwaltung
Kenntnisnahme
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38 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf dem
Zubringer zur BAB 40 AS DU-Häfen
abgelehnt
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39 Umbau der Grünanlage
Carstanjens Garten in Duisburg-Neudorf
einstimmig
Der Umgestaltung der Grünanlage „Carstanjens
Garten“ in Duisburg-Neudorf und der damit verbundenen Entfernung von
6 Bäumen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, mit
voraussichtlichen Gesamtkosten von 230.000 €
Die Realisierung der Maßnahme steht unter dem
Vorbehalt einer Investitionsgenehmigung durch die Bezirksregierung
Düsseldorf. In Duisburg-Neudorf, zwischen Mülheimer Straße,
Pappenstraße, Bismarckstraße und Memelstraße, entsteht aktuell das
neue Berufskolleg Mitte. Die Architektur ist geprägt durch zwei
Baukörper, die durch gläserne Brücken verbunden sind und eine
lichtdurchflutete Magistrale bilden. Diese ist zentraler Treffpunkt
und mündet am Haupteingang im Norden an der Grünanlage „Carstanjens
Garten“. Hieraus entwickelt sich das enorme Potential der
städtischen Grünanlage als verbindender moderner Quartiersplatz. Im
Jahr 1951 als Grünanlage mit Kinderspielplatz ausgewiesen, stellt
sie aktuell eine unauffällige Anlage dar. Sie bildet den räumlichen
Übergang zur Mülheimer Straße.
Die Bestandsanalyse, die auf die neue städtebauliche Situation hin
ausgerichtet wurde, beinhaltet:
a) die Neuordnung der Fläche unter Berücksichtigung des
erhaltenswerten Baumbestandes
und
b) die konsequente Öffnung des „Carstanjens Garten“ als
Quartiersplatz zur Vernetzung und Einbindung des Haus der
Wirtschaftsförderung, des Berufskollegs und der zugeordneten
Grünachse.
So entsteht ein transparentes Entree mit Charakter, hohem
Wiedererkennungswert und einer Aufenthaltsqualität als Treffpunkt
und Spielplatz.
Der „Carstanjens Garten” bindet zudem den im Zusammenhang mit dem
Berufskolleg geplanten und finanzierten, neuen Grünzug entlang der
Pappenstraße bis zur Bismarckstraße an und ergänzt somit die
innerstädtische Vernetzung der Grünanlagen zum Tectrum. Der Park
bietet nicht nur der in der Nähe wohnenden Bevölkerung, sondern auch
den Beschäftigten der in der Nachbarschaft angesiedelten Büros bzw.
Verwaltungen und nicht zuletzt den Schülern und dem Lehrpersonal
Möglichkeiten für kurzfristige Erholung.
Locker angeordnete Aktionsfelder in Form von Wiesen- und
Gräserinseln und einem zentralen Bewegungsfeld strukturieren
höhenabgestuft die Fläche. Lichtbänder, ausgehend vom Haus der
Wirtschaftsförderung, spannen sich in „Lichtfächern“ über den Platz,
zeichnen Bewegungslinien auf der Platzfläche und geben
Anknüpfungspunkte zur Umgebung (Gebäude, Eingänge, Haltepunkte
ÖPNV). Der zentrale Durchgang als Hauptverbindung vom ÖPNV an der
Mülheimer Straße zum Berufskolleg mit offenem weitläufigen
Eingangsbereich lässt Raum für die schnelle Anbindung an die
Umgebung und führt auf den inneren Platz, dessen lange Bänke sich an
den Laufachsen im Durchgangsbereich
orientieren.
Die Aktionsfelder innerhalb der farbigen Multifunktionsfläche
zwischen den Gräserinseln betten sich als bunte hügelige
Spielplatzfläche ein und lassen, ergänzt durch einzelne Spielpunkte,
der Phantasie freien Lauf für vielseitige spielerische Aktivitäten.
Dieser Planung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom
10.02.2011 nicht zugestimmt. Nach Überarbeitung der Planung, die
eine Veränderung der Wegeachse zur Mülheimer Straße und der damit
verbundenen Vergrößerung einer Gräserinsel sowie entsprechende
Höhenanpassungen beinhaltet, müssen für die Umsetzung der Planung
nur noch 6 der ursprünglich geplanten 11 Bäume mit Stammumfängen von
80 – 300 cm, die der Baumschutzsatzung unterliegen, entfernt werden.
Eine besonders erhaltenswerte Hainbuche, die aufgrund ihrer bis zum
Boden reichenden Beastung
nicht an ihrem zukünftigen Standort in der Hauptverbindung stehen
kann, wird verpflanzt, während die restlichen zu entfernenden 6
Bäume aufgrund ihres schlechten Gesamtzustandes als „nicht
erhaltenswert“ einzustufen sind.
Die Grünanlage ist in ihrem jetzigen Zustand nicht geeignet, den zu
erwartenden alltäglichen Nutzerdruck von ca. 2.600 Schülern, der im
Wesentlichen vom ÖPNV an der Mülheimer Straße ausgeht,
verkehrssicher aufzunehmen und einen barrierefreien Zugang zum neuen
Berufskolleg zu gewährleisten. Dementsprechend erfüllt der
vorgesehene Umbau die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW.
Als Ersatz werden im neuen Grünzug „Carstanjens Garten“
insgesamt 40 Bäume neu gepflanzt.
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40 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Eingabe nach § 24 GO NRW; Winterdienst für
Fußgängerquerungen über Fahrstraßen
abgelehnt
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41 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Platzbenennung "Flachsmarkt" in Duisburg-Mitte
einstimmig
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42 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Errichtung eines Gastronomiecontainers zum
Ausschank von Getränken und zur Ausgabe von Speisen, Philosophenweg
17, 47051 Duisburg (Az.: BN 2011-0064)
einstimmig
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43 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Errichtung von drei Lagerräumen, einer
Bootsüberdachung und einem Umkleidehäuschen für den Kanuverband,
Bertaallee 16, 47055 Duisburg (Az.:BV 2011-0248)
einstimmig
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44 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Errichtung einer Photovoltaikanlage,
Adelenstraße 17 -27, 47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0265)
einstimmig
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45 Nachtrag:
25.03.2011 *
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1. Förderung der Begegnungs- und
Beratungszentren (BBZ) und der Seniorentreffs (ST) ab 2012, 2.
Erfahrungsbericht zur Arbeit in den BBZ und ST 2009/2010
einstimmig
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Nachtrag: 25.03.2011
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Anträge und Anfragen
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46 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Bürgersteigabsenkungen im Bereich Düsseldorfer
Straße / Im Schlenk einstimmig
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47 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Turnhalle Paul-Rücker-Straße in Neuenkamp
einstimmig
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48 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Mittelfreigabe „Pflege des Ortsbildes“
einstimmig
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49 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Djäzz einstimmig
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50 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Aktueller Sachstand beim Djäzz
mündliche Beantwortung
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Nachtrag: 25.03.2011
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Mitteilungsvorlagen
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51 Nachtrag:
25.03.2011 *
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Erfahrungsbericht Spielplatzsanierung 2010
Kenntnisnahme
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