Politik in Duisburg

 Sitzung der Bezirksvertretung Duisburg-Mitte am 31. März 2011
 Änderung der Parkraumbewirtschaftung Neudorf-Nord

 Sondersitzung Entwicklung südlich des Hauptbahnhofes (Duisburger Freiheit) am 14. April 2011

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Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 10.02.2011 und der Sondersitzung am 25.11.2010

Beschlussvorlagen

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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.41 Einstimmig beschlossen

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Flächennutzungsplan - Änderung Nr. 5.41 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung   12 Ja-, 3 Neinstimmen und 1 Enthaltung

 Ein privater Investor beabsichtigt nördlich der Anschlussstelle Duisburg - Kaiserberg zwischen der BAB A40, Ruhrorter Straße und Dörnerhofstraße einen Autohof zu errichten und hat die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr.2021 - Duissern-, Autohof beantragt.

Die verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Die Chancengleichheit der Geschlechter ist gegeben. Gegenwärtige Standortsituation und Lage des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 4,65ha.
Der Geltungsbereich wird im Süden von der BAB A40 einschließlich Abfahrt der Anschlussstelle Duisburg Kaiserberg, der Stadtgrenze zwischen Mülheim an der Ruhr und Duisburg im Osten, der Ruhrorter Straße (L140) im Norden und der Dörnerhofstraße im Westen umgrenzt.
Das Plangebiet liegt ausschließlich auf dem Stadtgebiet der Stadt Duisburg. Das Plangebiet besteht aus zwei unterschiedlich großen Teilflächen. Die Größere östlich gelegene Teilfläche hat eine Größe von ca. 2,9 ha, hier soll der Autohof entstehen. Die Kleinere westlich gelegene ist ca. 0,58 ha groß, diese Fläche dient ausschließlich der Hotelnutzung.

Die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke wird eingeschränkt durch die Bauverbotszonen nach Bundesfernstraßen- bzw. Landesstraßengesetz (FStrG §9 Abs.1): einen 40m breiten Streifen an der BAB A40 und einen 20m breiten Streifen entlang der Autobahnabfahrt und der Carl-Benz-Straße. Die beschriebenen Bauverbotszonen und eine vorhandenem, nicht überbaubare Fernleitungstrasse schränken die zu bebauende Grundstücksfläche des Autohofgeländes erheblich ein.
Durch die vorgesehenen Nutzungen muss daher eine zusätzliche Fläche in Anspruch genommen werden. Diese liegt zwischen der Carl- Benz- Straße und der Dörnerhofstraße und wird ausschließlich der Hotelnutzung dienen. Hinsichtlich der Anforderungen an einen zeitgemäßen Autohof gehört ein Hotel zum kundenorientierten Angebotsmix und ist daher Planungsgegenstand.

Dabei ist es wichtig dem Reisenden eine Umgebung zu bieten in der er die Nacht in einem angenehmen und bezahlbaren Ambiente verbringen kann, ohne auf Komfort verzichten zu müssen. Eine Zusammenfassung der Nutzungen der Sondergebiete -Autohof- bzw. -Hotel- zum Sondergebiet -Autohof / Hotel- kommt daher nicht in Betracht.
 Sondergebiet Autohof
 Die zulässige Nutzung, gemäß BauNVO § 11 Abs. 2 orientiert sich an der Zweckbestimmung "autobahnnahe Nutzung" und damit an einem umfassenden und abgerundeten Dienstleistungsangebot für die Reisenden, insbesondere auf der Autobahn, also dem LKW - und PKW - Verkehr. Der Autohof soll rund um die Uhr (24 Stunden/pro Tag), 7 Tage die Woche geöffnet sein. Wohnungen für Betriebsleiter sind daher nicht zugelassen. Neben den vorgesehenen 81 LKW- Stellplätzen und 121 PKW- Stellplätzen kann das Nutzungskonzept wie folgt genauer umschrieben werden: Tanken und Gastronomie.
Im Autorasthofgebäude ist ein Tankstellenshop mit ca. 200 m² Verkaufsfläche, Backshop, Bistro und Restaurant mit ca. 90 Sitzplätzen, einschließlich eines Raucherbereiches, vorgesehen. Weiterhin werden dem Reisenden WC-Räume, Dusch- und Waschräume für die Fernfahrer, Babywickelraum und ein Behinderten-WC zur Verfügung gestellt. Des Weiteren befinden sich im Tankstellengebäude die erforderlichen Zubereitungs-, Personal- und Lagerräume. Entertainment - Center Das Entertainment- Center soll mit 4 Spielkonzessionen betrieben werden. Es bietet ein umfangreiches Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten.
An festen Internetplätzen kann der Fernfahrer im Kontakt mit seiner Familie bleiben, mit der Spedition Frachtpapiere, Routenpläne und dergleichen abstimmen und versenden oder im Internet surfen. Des Weiteren sind ein Billard- Cafe, ein breitgefächertes Angebot an Geschicklichkeitsspielen, Fahr- und Flugsimulatoren sowie die klassischen Geldspielautomaten vorgesehen. Insgesamt bietet das Entertainment- Center ein breites Angebot an Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, die den Reisenden 24 Stunden/ pro Tag zur Verfügung gestellt werden. Fast- Food In exponierter Lage soll ein namhaftes Fast- Food- Unternehmen, mit einem Typenrestaurant und Drive- In- Spur angeordnet werden. Hier wird insbesondere auf die Bedürfnisse von PKW- Reisenden (Familien mit Kindern) Rücksicht genommen, z.B. Kindermenüs, Spielplätze inner und außen.
Autoservice Es sind Serviceplätze für Staubsauger, Luft/Wasser usw. für den Eigenservice vorgesehen. Bei notwendigen Fahrzeugreparaturen wird an geeignete Servicedienste und Fachwerkstätten vermittelt. Bei Bedarf können Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem geplanten Autohofgelände angeschlossen werden.
Als Hinweis auf den Autohof soll ein Fernwerbepylon mit bis zu 4 Werbetransparenten nach drei Seiten aufgestellt werden. Durch den vorhandenen Baumbestand an der Böschung der BAB A40 wird eine Masthöhe von ca. 40m, zur frühzeitigen Erkennbarkeit für den Kraftfahrer erforderlich.
Sondergebiet -Hotel
Auf der zweiten, kleineren Teilfläche des Grundstücks soll ein 4-geschossiges Hotel der 2 Sterne Kategorie mit ca. 58 Zimmern errichtet werden. Es stehen Einzelzimmer, Doppelzimmer und Familienzimmer auf den oberen Etagen des Hotels zur Verfügung. Im Erdgeschoss befinden sich unterschiedliche Nutzungen: die Hotellobby mit Frühstücksrestaurant, Bar und Loungebereich, hoteleigene Meeting-, Seminar- und Veranstaltungsräume. Für den ruhenden Verkehr sind 57 PKW- Stellplätze vorgesehen. 7 Verkehrsflächen und Erschließung Das Grundstück des geplanten Autohofes liegt unmittelbar nördlich der BAB A40 an der Anschlussstelle Duisburg – Kaiserberg und wird direkt über die L140, Ruhrorter Straße erschlossen und liegt ca. 170m von deren Einmündung der Carl - Benz - Straße entfernt.
 Die gesamte Erschließung erfolgt über diese neue Zufahrt. Die Lage der Zufahrt ist nach Stellungnahme der obersten Landesstraßenbaubehörde festgesetzt. Hierzu wird die Kreuzungssituation entsprechend ausgestaltet, um die erforderliche Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Das Plangebiet des Hotels liegt nordwestlich des Plangebietes Autohof und wird über die Dörnerhofstraße, mittels einer neuen Zufahrt erschlossen wird so ausgestaltet, dass die erforderliche Leistungsfähigkeit sicher gestellt werden kann. Die Verkehrsfläche ist so angelegt, das der Parkplatz auch mit Reisebussen problemlos befahren werden kann. Busse können direkt vor dem Hotel zum ein- und aussteigen der Reisenden bzw. be- und entladen abgestellt und im Anschluss auf dem Autohof geparkt werden.
 

 

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2021 -Duissern-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  Ja: 13, Nein: 3

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Bebauungsplan Nr. 1130 - Wanheimerort - "Didier-Werke"
hier: a) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
b) Weiterführung des Verfahrens nach § 13 BauGB
c) Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  einstimmig 

 

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Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten

einstimmig  15 Ja, 1 Enthaltung
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, räumliche Umsetzung in den Stadtbezirken
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
hier: Stand der Konzepterarbeitung, Ziele des Konzepts, räumliche Umsetzung in den
Stadtbezirken
Beschlussentwurf
1. Der dargestellte Arbeitsstand zum Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
(siehe Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
2. Die grundsätzlichen Ziele des Konzeptes (Punkt 4. der Anlage) werden als Vorgabe
für die weitere Bearbeitung des Konzepts beschlossen.
3. Die räumliche Umsetzung der Ziele in den Stadtbezirken (Punkt 5. der Anlage) wird
als Vorgabe für die weitere Bearbeitung des Konzepts beschlossen.
Problembeschreibung / Begründung
Mit Drucksache 10-0759 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.06.2010 die
Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten zu erarbeiten. In
dieser Drucksache, die auch den Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde,
wurde den Gremien die Problemstellung, die derzeitige planungsrechtliche Steuerung von
Vergnügungsstätten in Duisburg sowie die Möglichkeiten der Steuerung durch ein
Vergnügungsstättenkonzept dargestellt.
Auf Basis eigener Erhebungen aus Sommer/Herbst 2010, die mit den vom Büro Stadt und
Handel im Rahmen der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts erhobenen
Daten abgeglichen wurden, wurde die Bestandssituation von Vergnügungsstätten, Bordellen
und Erotik-Fachmärkten für das gesamte Stadtgebiet ermittelt und dargestellt.
Auf Grundlage dieser Erhebungen sowie den rechtlichen Vorgaben, die sich zur Steuerung
von Vergnügungsstätten aus den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der
Baunutzungsverordnung ergeben, wurden grundsätzliche Ziele des Konzepts formuliert, die
sowohl eine rechtsichere gesamtstädtische Steuerung von Vergnügungsstätten
gewährleisten als auch stadtstrukturellen und städtebaulichen Anforderungen gerecht
werden.
Auf Basis dieser grundsätzlichen Zielvorgaben wurden räumliche Steuerungsstrategien für
die Stadtbezirke erarbeitet.
Mit dieser Vorlage soll über den Stand der Konzepterarbeitung informiert werden. Die unter
Punkt 4. der Anlage dargestellten grundsätzlichen Ziele des Konzepts sowie die unter Punkt
5. der Anlage dargestellten Strategien für die räumliche Umsetzung der Ziele in den
Stadtbezirken sollen als Vorgaben für die endgültige Ausarbeitung des Konzepts
beschlossen werden. Die Endfassung des Konzepts soll sodann in der nächsten möglichen

Sitzungsfolge den Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Verkehr sowie dem Rat der Stadt in Form einer Beschlussvorlage vorgelegt werden.

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Änderung der Parkraumbewirtschaftung Neudorf-Nord

einstimmig  15 Ja, 1 Enthaltung

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Einrichtung von zusätzlichen Taxenplätzen  

einstimmig 

9

Anordnung einer beidseitigen Halteverbotsstrecke auf der Straße "Am Blumenkampshof" in Duisburg-Kaßlerfeld, im Bereich der beiden Zufahrten der Firmengelände DHL und Kühne & Nagel auf einer Länge von ca. 200 Metern

einstimmig 

10

Verkauf der Bronzefigur Johanna Sebus - "Mädchen mit Rose" - des Duisburger Künstlers Ernst Kreetz

einstimmig  15 Ja, 1 Enthaltung

11

Denkmalschutz - Friedhof Sternbuschweg, Sternbuschweg 295 in 47057 Duisburg (ZA-2006-0414)

einstimmig 

12

Erneuerung von Balkonanlagen, Akazienhof 9 - 11, 47053 Duisburg (Az.: BV 2011-0076) einstimmig 

13

Nutzungsänderung in einer baulichen Anlage mit mehr als 1.600 m² Grundfläche von Lager für Pkw in Aktenarchiv, Neudorfer Straße 150, 47057 Duisburg (Az.: BN 2011-0013)  einstimmig 

14

Errichtung einer Elektroladestation (Tankstelle) und Nutzungsänderung von 2 Stellplätzen, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg (Az.: BN 2010-0244)  einstimmig 

15

Erweiterung des bestehenden Hochseilgartens um ca. 70 Plattformen, Kalkweg 153, 47279 Duisburg (Az.: BV 2009-1203) mehrheitlich beschlossen 11 Ja , 1 Nein, 4 Enthaltungen

 

16

Nutzungsänderung (Nebenanlage) von Freifläche in Abstellfläche für Pkw-Anhänger, Essenberger Straße 4, 47059 Duisburg (Az.: BV 2011-0021)  einstimmig 

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Erweiterung eines Logistikcenters, Am Parallelhafen 30, 47059 Duisburg (Az.: BN 2010-0284) einstimmig 

18

Errichtung eines SB-Marktes mit 89 Pkw-Stellplätzen, Düsseldorfer Straße, 47055 Duisburg (Az.: BN 2010-0303)

Einstimmig beschlossen

19

Änderung eines Hochhauses: Errichtung eines Plattformliftes im Eingangsbereich, Düsseldorfer Straße 324, 47053 Duisburg (Az.: BN 2011-0034)  einstimmig 

20

Bauvoranfrage zur Errichtung von 5 Wohngebäuden mit insgesamt 24 Wohneinheiten, 10 Stellplätzen und 26 Carports, Brockhoffstraße 15, 47053 Duisburg (Az.: A 2011-0001)  einstimmig 

21

Errichtung einer Netzstation, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg (Az.: BV 2010-1737)  einstimmig 

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Neubau und Erhöhung des Dachstuhles, Errichtung eines Zwerchgiebels und Nutzungsänderung von Speicher zu Wohnzwecken, Brockhoffstraße 11, 47053 Duisburg (Az.: BV 2011-0078)

Anträge/Anfragen  einstimmig 

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Halfpipe an der Regattabahn

Mitteilungsvorlagen

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Umsetzung interkultureller Standards hier: Fort- und Weiterbildung als Qualitätsmerkmal interkultureller Kompetenz flächendeckend für alle Beschäftigten der städtischen Kernverwaltung. Etablierung von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für interkulturelle Belange in allen städtischen Ämtern und Institutionen.  Kenntnisnahme

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Fortschreibung und Weiterentwicklung des Integrationspolitischen Prozesses  Kenntnisnahme

26

Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2011 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014; Haushaltssicherungskonzept
hier: Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters  Kenntnisnahme

27

Konjunkturpaket II; hier: aktueller Sachstand  Kenntnisnahme

28

Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2011
Kenntnisnahme

29

Entwicklung der Schülerzahlen an Duisburger Schulen  Kenntnisnahme

30

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2011 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)  Kenntnisnahme

31

Touristische Infrastruktur Bertaallee 16  Kenntnisnahme

32

Temporäre Schließung von Bädern zur Durchführung von Grundreinigungs- und Reparaturarbeiten, Rückblick auf die Freibadesaison 2010 und Freibadesaison 2011 Kenntnisnahme

33

Zuweiungsentwicklung Asylbewerber und Schaffung weiterer notwendiger Unterbringungsressourcen
Kenntnisnahme

34

Sachstandsbericht Hochfelder Markt
SPD-Antrag DS Nr. 10-2068  Kenntnisnahme

35

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 25.11.2010,
hier: Sachstandsbericht "Fahrradfreundliche Stadt Duisburg"  Kenntnisnahme

36

Einnahmen und Ausgaben im Bereich Ausgleichszahlung / Pflanzverpflichtung nach der Baumschutzsatzung hier: Übersicht der Ausgaben und Darstellung der ausgeführten Maßnahmen in der Pflanzperiode 2009/2010  
Kenntnisnahme

37

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung  Kenntnisnahme

38 Nachtrag: 25.03.2011 *

Abschaltung der Straßenbeleuchtung auf dem Zubringer zur BAB 40 AS DU-Häfen abgelehnt

39  Umbau der Grünanlage Carstanjens Garten in Duisburg-Neudorf  einstimmig 

Der Umgestaltung der Grünanlage „Carstanjens Garten“ in Duisburg-Neudorf und der damit verbundenen Entfernung von 6 Bäumen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 230.000 €

Die Realisierung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt einer Investitionsgenehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf. In Duisburg-Neudorf, zwischen Mülheimer Straße, Pappenstraße, Bismarckstraße und Memelstraße, entsteht aktuell das neue Berufskolleg Mitte. Die Architektur ist geprägt durch zwei Baukörper, die durch gläserne Brücken verbunden sind und eine lichtdurchflutete Magistrale bilden. Diese ist zentraler Treffpunkt und mündet am Haupteingang im Norden an der Grünanlage „Carstanjens Garten“. Hieraus entwickelt sich das enorme Potential der städtischen Grünanlage als verbindender moderner Quartiersplatz. Im Jahr 1951 als Grünanlage mit Kinderspielplatz ausgewiesen, stellt sie aktuell eine unauffällige Anlage dar. Sie bildet den räumlichen Übergang zur Mülheimer Straße.

Die Bestandsanalyse, die auf die neue städtebauliche Situation hin ausgerichtet wurde, beinhaltet:
a) die Neuordnung der Fläche unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestandes
und
b) die konsequente Öffnung des „Carstanjens Garten“ als Quartiersplatz zur Vernetzung und Einbindung des Haus der Wirtschaftsförderung, des Berufskollegs und der zugeordneten Grünachse.
So entsteht ein transparentes Entree mit Charakter, hohem Wiedererkennungswert und einer Aufenthaltsqualität als Treffpunkt und Spielplatz.


Der „Carstanjens Garten” bindet zudem den im Zusammenhang mit dem Berufskolleg geplanten und finanzierten, neuen Grünzug entlang der Pappenstraße bis zur Bismarckstraße an und ergänzt somit die innerstädtische Vernetzung der Grünanlagen zum Tectrum. Der Park bietet nicht nur der in der Nähe wohnenden Bevölkerung, sondern auch den Beschäftigten der in der Nachbarschaft angesiedelten Büros bzw. Verwaltungen und nicht zuletzt den Schülern und dem Lehrpersonal Möglichkeiten für kurzfristige Erholung.
Locker angeordnete Aktionsfelder in Form von Wiesen- und Gräserinseln und einem zentralen Bewegungsfeld strukturieren höhenabgestuft die Fläche. Lichtbänder, ausgehend vom Haus der Wirtschaftsförderung, spannen sich in „Lichtfächern“ über den Platz, zeichnen Bewegungslinien auf der Platzfläche und geben Anknüpfungspunkte zur Umgebung (Gebäude, Eingänge, Haltepunkte ÖPNV). Der zentrale Durchgang als Hauptverbindung vom ÖPNV an der Mülheimer Straße zum Berufskolleg mit offenem weitläufigen Eingangsbereich lässt Raum für die schnelle Anbindung an die Umgebung und führt auf den inneren Platz, dessen lange Bänke sich an den Laufachsen im Durchgangsbereich
orientieren.
Die Aktionsfelder innerhalb der farbigen Multifunktionsfläche zwischen den Gräserinseln betten sich als bunte hügelige Spielplatzfläche ein und lassen, ergänzt durch einzelne Spielpunkte, der Phantasie freien Lauf für vielseitige spielerische Aktivitäten.
Dieser Planung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 10.02.2011 nicht zugestimmt. Nach Überarbeitung der Planung, die eine Veränderung der Wegeachse zur Mülheimer Straße und der damit verbundenen Vergrößerung einer Gräserinsel sowie entsprechende Höhenanpassungen beinhaltet, müssen für die Umsetzung der Planung nur noch 6 der ursprünglich geplanten 11 Bäume mit Stammumfängen von 80 – 300 cm, die der Baumschutzsatzung unterliegen, entfernt werden. Eine besonders erhaltenswerte Hainbuche, die aufgrund ihrer bis zum Boden reichenden Beastung
nicht an ihrem zukünftigen Standort in der Hauptverbindung stehen kann, wird verpflanzt, während die restlichen zu entfernenden 6 Bäume aufgrund ihres schlechten Gesamtzustandes als „nicht erhaltenswert“ einzustufen sind.
Die Grünanlage ist in ihrem jetzigen Zustand nicht geeignet, den zu erwartenden alltäglichen Nutzerdruck von ca. 2.600 Schülern, der im Wesentlichen vom ÖPNV an der Mülheimer Straße ausgeht, verkehrssicher aufzunehmen und einen barrierefreien Zugang zum neuen Berufskolleg zu gewährleisten. Dementsprechend erfüllt der vorgesehene Umbau die Voraussetzungen nach § 82 GO NRW. 
Als Ersatz werden im neuen Grünzug „Carstanjens Garten“ insgesamt 40 Bäume neu gepflanzt.

40 Nachtrag: 25.03.2011 *

Eingabe nach § 24 GO NRW; Winterdienst für Fußgängerquerungen über Fahrstraßen  abgelehnt

41 Nachtrag: 25.03.2011 *

Platzbenennung "Flachsmarkt" in Duisburg-Mitte  einstimmig 

42 Nachtrag: 25.03.2011 *

Errichtung eines Gastronomiecontainers zum Ausschank von Getränken und zur Ausgabe von Speisen, Philosophenweg 17, 47051 Duisburg (Az.: BN 2011-0064) einstimmig 

43 Nachtrag: 25.03.2011 *

Errichtung von drei Lagerräumen, einer Bootsüberdachung und einem Umkleidehäuschen für den Kanuverband, Bertaallee 16, 47055 Duisburg (Az.:BV 2011-0248) einstimmig 

44 Nachtrag: 25.03.2011 *

Errichtung einer Photovoltaikanlage, Adelenstraße 17 -27, 47053 Duisburg (Az.: BN 2010-0265) einstimmig 

45 Nachtrag: 25.03.2011 *

1. Förderung der Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) und der Seniorentreffs (ST) ab 2012, 2. Erfahrungsbericht zur Arbeit in den BBZ und ST 2009/2010 einstimmig 

Nachtrag: 25.03.2011 *

Anträge und Anfragen

46 Nachtrag: 25.03.2011 *

Bürgersteigabsenkungen im Bereich Düsseldorfer Straße / Im Schlenk einstimmig 

47 Nachtrag: 25.03.2011 *

Turnhalle Paul-Rücker-Straße in Neuenkamp einstimmig 

48 Nachtrag: 25.03.2011 *

Mittelfreigabe „Pflege des Ortsbildes“ einstimmig 

49 Nachtrag: 25.03.2011 *

Djäzz einstimmig 

50 Nachtrag: 25.03.2011 *

Aktueller Sachstand beim Djäzz  mündliche Beantwortung

Nachtrag: 25.03.2011 *

Mitteilungsvorlagen

51 Nachtrag: 25.03.2011 *

Erfahrungsbericht Spielplatzsanierung 2010 Kenntnisnahme