Öffentlicher Teil -
begleitet von Harald Jeschke (Text und Fotos)
Die neue Stimmenverteilung in der BV Mitte:
SPD (6), CDU (4), Grüne und Die Linke jeweils 2,
FDP, AfD und ProNrw - beide neu in der BV Mitte -
verfügen über eine Stimme.
Wie in der abgelaufenen
Legislaturperiode waren die Christ- und
Sozialdemokraten des Bezirks Mitte überein gekommen,
erneut zu kooperieren, was in den sieben Bezirken
Duisburgs ein Alleinstellungsmerkmal ist.
Im Bezirk Mitte ergibt das bei 17 gewählten
Mitgliedern eine recht sattelfeste Mehrheit.
|
1
|
Eröffnung der Sitzung durch den
bisherigen Bezirksbürgermeister und Feststellung
des/der Altersvorsitzenden
Da eine Dame aus der
Bezirksvertetung es aus gesundhitilichen Gründen
ablehnte, wurde Fredy Wagemeyer (CDU) als
Altersvorsitzende ins Amt berufen.
|
2
|
Festsetzung der Zahl der
Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin/
des Bezirksbürgermeisters
Wie zu Beginn der abgelaufenen
Legislaturperiode beantragte Sozialdemokrat Dr.
Lothar Tacke (Foto), dass die BV Mitte für die
Reduzierung und nur einen stellvertretenden
Bezirksbürgermeister stimmen solle.
Dies wurde einstimmig so
beschlossen.
|
3
|
Wahl des Bezirksbürgermeisters/
der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer
Stellvertreter unter der Leitung des/der
Altersvorsitzenden
Der
Listenvorschlag von SPD und CDU mit Reiner Meyer
(SPD) als Bezirksbürgermeister und Konrad Junkers
(CDU) als dessen Stellvertreter stand dann zur Wahl
an. Bei der geheimen Wahl gab es 13 Ja-Stimmen, 3
Enthaltungen und eine Nein-Stimme.
V.l.n.r.: Reiner Meyer (SPD,
alter und neuer Bezirksbürgermeister), Konrad
Junkers (CDU, stellvertretender
Bezirksbürgermeister) und Fredy Wagemeyer
(CDU, Altersvorsitzende)
|
4
|
Einführung und Verpflichtung des
Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin
durch die/den Altersvorsitzenden
|
5
|
Einführung und Verpflichtung der
Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/ der
Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder
der Bezirksvertretung Mitte durch den
Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin
|
6
|
Bestellung einer Schriftführerin
für die Bezirksvertretung Mitte
Melanie Gleich wurde
einstimmig gewählt
|
7
|
Bestellung eines stellv.
Schriftführers für die Bezirksvertretung Mitte
Torben Nübel wurde
einstimmig bestellt.
|
8
|
Bestellung der
Schulträgervertreter für die erweiterten
Schulkonferenzen zur Wahl neuer Schulleitungen einstimmig
beschlossen Ja: 16, Enthaltungen: 1
|
9
|
Wahl von Mitgliedern für den
Stadtteilausschuss Hochfeld der
Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG DU)
Ja: 15, Nein: 1,
Enthaltungen: 1
|
10
|
Benennung der Kümmerer "Jugend"
im Stadtbezirk Mitte einstimmig
beschlossen (bei Stimmenthaltungen)
|
11
|
Benennung von Mitgliedern der
Baumschutzkommission für den Stadtbezirk Mitte einstimmig
beschlossen (bei Stimmenthaltungen)
|
12
|
Sitzungsplan 2014; hier: 2.
Halbjahr -
einstimmig beschlossen
|
13
|
Niederschrift der 52.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom
23.01.2014 zur Kenntnis
|
13.1
|
Niederschrift der 54.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom
13.03.2014 zur Kenntnis
|
13.2
|
Niederschrift der 55.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom
27.03.2014 zur Kenntnis
|
|
Beschlussvorlagen
|
14
|
Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
5.50 - Hochfeld einstimmig
beschlossen
Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom
11.11.2013
|
15
|
Bebauungsplan Nr. 2035 -
Dellviertel - "Brockhoffstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Ausgangssituation einstimmig
beschlossen
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte, im
Stadtteil Dellviertel zwischen dem Wohnquartier
Curtiusstraße und dem Gelände der Dr.
Welker-Stiftung. Die Fläche ist abgesehen von einem
seit mehreren Jahren leerstehenden Einfamilienhaus
zurzeit unbebaut. Das Plangebiet ist ca. 0,95 ha
groß. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu
entnehmen. Im Sinne einer nachhaltigen
Siedlungsentwicklung soll diese bereits erschlossene
innerstädtische Fläche einer neuen Nutzung zugeführt
werden. Ein Investor hat zunächst das private
Grundstück des leerstehenden Einfamilienhauses und
im weiteren Verlauf Grundstücke von der Stadt
Duisburg erworben. Es ist geplant, eine Wohnanlage
mit sechs Stadtvillen zu realisieren.
Die Villen sollen als Solitäre in eine
Parklandschaft eingebunden werden. Für die sechs
Gebäude sind drei unterschiedliche
Architekturentwürfe geplant. Insgesamt werden bis zu
32 Wohnungen realisiert. Die erforderlichen
Stellplätze werden in zwei Tiefgaragen
untergebracht. Ziel des Bebauungsplanes ist es,
Planungsrecht für das beschriebene Vorhaben zu
schaffen und so eine Bebauung der ungenutzten
Grundstücke zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan soll eine städtebaulich
angemessene Entwicklung des qualitativ hochwertigen
Standortes ermöglichen. Dieser Entwicklungsabsicht
einer behutsame Nachverdichtung trägt der
Bebauungsplan Rechnung, indem er die Anzahl der
Wohnungen auf max. 32 Wohneinheiten in sechs
Stadtvillen, eingefügt in eine Parklandschaft,
beschränkt, so dass sich das Vorhaben als
verträgliche Nachnutzung in das gesamte Wohnquartier
einfügt. Er trägt der Nachfrage nach attraktivem
Wohnraum Rechnung. Zudem wird durch die Einrichtung
von öffentlichen Wendeanlagen am Ende der beiden
vorhandenen Straßen sowie einer über einen privaten
Wohnweg gesicherten Durchfahrtsmöglichkeit für
Müllfahrzeuge die vorhandene Verkehrssituation
verbessert.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
aufgestellt. 2 Bisheriger Verfahrensablauf Der Rat
der Stadt hat mit der DS 13-0083 am 18.03.2013 die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 2035 -Dellviertel- "Brockhoffstraße"
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und
die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO
NW) fand am 18.04.2013 statt (DS 13-0445). Die
vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das
Ergebnis ist der Begründung unter Punkt 9.1 zu
entnehmen. Die Niederschrift zu dieser Beteiligung
ist der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der Größe des Plangebietes und der
beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist davon
auszugehen, dass die zulässige Grundfläche von
20.000 qm² wesentlich unterschritten wird. Gemäß §
13 a Abs. 1 BauGB wird durch den Bebauungsplan keine
Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltprüfung unterliegen,
begründet und die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
BauGB genannten Schutzgütern werden nicht
beeinträchtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen
für die Anwendung des § 13 a BauGB und wird daher im
beschleunigten Verfahren ohne eine formalisierte
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Relevante Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu
erwarten. Dennoch wurden als Bestandteil der
Begründung die Bestandssituation und die möglichen
Auswirkungen auf alle Schutzgüter dargestellt. Damit
wird eine übersichtliche Abwägungsgrundlage
vorgelegt. Des weiteren sind zur Feststellung
möglicher Auswirkungen folgende Gutachten erarbeitet
und deren Ergebnisse in die Begründung aufgenommen
worden: Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerische
Stellungnahme, Schalltechnische Untersuchung,
Verkehrsuntersuchung, Gutachten und Ergänzung des
Gutachten über geotechnische Untersuchungen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte
im Zeitraum vom 24.03.2014 bis zum 24.04.2014
einschließlich. Die vorgebrachten Stellungnahmen
wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist der Begründung
unter Punkt 9.3 zu entnehmen. 3 Verfahrensstand Die
nachfolgenden Hinweise und Anregungen wurden geprüft
und soweit erforderlich im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan und seiner Begründung berücksichtigt
bzw. darstellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung am
18.04.2013 in der Aula der Gesamtschule Globus am
Dellplatz, Gottfried-Könzge-Straße 3 in 47051
Duisburg
Stellungnahmen: Erschließungsstraßen Brockhoffstraße
und Pilgrimstraße nicht für Aufnahme zusätzlicher
Verkehre geeignet Bestehender Parkdruck in
Curtiusstraße, Brockhoffstraße und Pilgrimstraße
sowie dessen Erhöhung durch das Vorhaben Schlechte
Straßenverhältnisse der Erschließungsstraßen
Verschlechterte Anbindung an Düsseldorfer Straße
durch Wegfall der Kölner Straße Für Bauphase ist die
Erschließung der Baustelle über ,,Welker-Stift"
wünschenswert
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4
Abs. 1 BauGB und des Scopings am 19.02.2013 wurden
zu folgenden Aspekten Stellungnahmen vorgebracht:
Straßen.NRW hinsichtlich der Anbauverbotszone und
des Wartungsbereiches der Lärmschutzwand
Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der
Einhaltung des Luftreinhalteplanes Amt für Baurecht
und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde hinsichtlich
des Durchführungsvertrages, der Erstellung eines
Verkehrsgutachtens sowie Baudenkmäler im Umfeld des
Bebauungsplanes Amt für Umwelt und Grün hinsichtlich
einer gutachterlichen Untersuchung der
verkehrsbedingten Schallimmissionen, der Einhaltung
des Luftreinhalteplanes, der Berücksichtigung des
Klimaschutzkonzeptes, einer Artenschutzrechtlichen
Prüfung sowie dem Umgang mit erhaltenswertem
Baumbestand Feuerwehr hinsichtlich der Erschließung
der Gebäude Wirtschaftsbetriebe Duisburg
hinsichtlich der erforderlichen Verlegung und
rechtlichen Sicherung eines Abwasserkanals
Es wurden Stellungnahmen zu den
folgenden Themen vorgebracht: Bezirksregierung
Düsseldorf hinsichtlich der Versickerung des
Niederschlagswassers Amt für Umwelt und Grün
hinsichtlich des Rückbaus bestehender baulicher
Anlagen, des Bodenschutzes sowie der Berechnung der
Flächen für Ausgleich und Ersatz Amt für Baurecht
und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde hinsichtlich
einer Beeinträchtigung des angrenzenden,
denkmalgeschützten ,,Welker-Ensemble"
Wirtschaftsbetriebe Duisburg hinsichtlich der
vertraglichen und rechtlichen Sicherung der Kanäle
sowie der Versickerung des Niederschlagswassers
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und
Informationen Es liegen bereits wesentliche
umweltbezogene Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange vor:
Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der
Einhaltung des Luftreinhalteplanes sowie der
Versickerung des Niederschlagswassers Amt für
Baurecht und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde
hinsichtlich des Durchführungsvertrages, der
Erstellung eines Verkehrsgutachtens,
Baudenkmäler im Umfeld des Bebauungsplanes
sowie einer Beeinträchtigung des angrenzenden,
denkmalgeschützten ,,Welker-Ensemble" Amt für Umwelt
und Grün hinsichtlich einer gutachterlichen
Untersuchung der verkehrsbedingten
Schallimmissionen, der Einhaltung des
Luftreinhalteplanes, der Berücksichtigung des
Klimaschutzkonzeptes, einer Artenschutzrechtlichen
Prüfung, dem Umgang mit erhaltenswertem Baumbestand
sowie der Berechnung der Flächen für Ausgleich und
Ersatz.
Es liegen bereits umweltbezogene Informationen in
Form von Gutachten und Untersuchungen zu folgenden
Themen vor: Artenschutzprüfung;
Kölner Büro für Faunistik, Köln, August 2013
Landschaftspflegerische Stellungnahme; Büro für
Landschaftsplanung GmbH, Aachen, Mai 2014
Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 2035 ,,Brockhoffstraße"
(Dellviertel) der Stadt Duisburg; TAC Technische
Akustik, Korschenbroich, 10.02.2014
Verkehrsuntersuchung Vorhaben-bezogener
Bebauungsplan Brockhoffstraße / Pilgrimstraße; VSU
GmbH, Herzogenrath, Januar 2014 Gutachten über
geotechnische Untersuchungen; TERRA Umwelt
Consulting GmbH, Neuss, 31.07.2013 Ergänzung
Gutachten über geotechnische Untersuchungen; TERRA
Umwelt Consulting GmbH, Neuss, 20.01.2014
Weiterer Verfahrensablauf
Mit dieser Vorlage wird die öffentliche Auslegung
des Bebauungsplanentwurfes, der Entwurfsbegründung
und der wesentlichen bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2
BauGB auf die Dauer eines Monats beschlossen. Ort
und Dauer der Auslegung sowie Angaben, welche
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, werden
ortsüblich bekannt gemacht. Die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
werden ausgewertet und dem Rat der Stadt zur
Entscheidung vorgelegt. Eine abschließende Abwägung
aller Belange erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses durch den Rat der Stadt.
|
16
|
Denkmalschutz - Wohnhaus Am
Mühlenberg 18 in 47051 Duisburg (ZA-2013-0022)
Foto haje
|
17
|
Denkmalschutz - Wohnhaus
Brauerstraße 20 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0055) -
einstimmig beschlossen
|
18
|
Denkmalschutz - Wohnhaus
Brauerstraße 22 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0056) -
einstimmig beschlossen
|
19
|
Denkmalschutz - Wohnhaus
Brauerstraße 24 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0053) -
einstimmig beschlossen
|
20
|
Denkmalschutz - Ehrenfriedhof
Kaiserberg, Kriegsgräberstätte Am Zoo in 47057
Duisburg (ZA-2011-0018) -
mehrheitlich
beschlossen
|
21
|
Denkmalschutz - backsteinsichtige
repräsentative Villa der 1920er Jahre Parkstraße 18
in 47058 Duisburg (ZA-2013-0018) -
einstimmig beschlossen
|
22
|
Investitionszuschüsse an
Sportvereine im Bezirk Mitte 2014 -
einstimmig beschlossen
|
|
Mitteilungsvorlagen
|
23
|
Erweiterung des Straftatbestandes
der Abgeordnetenbestechung - „Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern“, § 108e des
Strafgesetzbuches Kenntnisnahme
|
24
|
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat März 2014 Kenntnisnahme
|
25
|
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat April 2014 Kenntnisnahme
|
26
|
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Mai 2014 Kenntnisnahme
|
27
|
Anträge auf Sonderzuschüsse zu
den Betriebskosten der Kindertagesstätten
|
28
|
Modellprojekt "Familienzentren"
des Landes Nordrhein-Westfalen Kenntnisnahme
|
29
|
Bedarfsanmeldung der
Betreuungsangebote in Duisburger
Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2014 entsprechend
der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Kenntnisnahme
|
30
|
Mündliche Mitteilungen der
Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters
|
31
|
Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
|
32 |
Brandschutz an öffentlichen Gebäuden
einstimmig beschlossen
|
33 |
Steinbart-Gymnasium, Realschulstr. 45 in 47051
Duisburg hier: Sanierung der Dachfläche an dem
Sporthallengebäude (2fach-Sporthalle)
einstimmig
beschlossen
|
34 |
Zweiter Sachstandsbericht zur Umsetzung des
Handlungskonzepts zum Umgang mit der Zuwanderung aus
Süd-Ost-Europa in 1.
Lesung beraten |