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Sitzung am 16. Juni 2014 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)
Konstituierende Sitzung nach der Kommunalwahl vom 25. Mai

Öffentlicher Teil - begleitet von Harald Jeschke (Text und Fotos)

Die neue Stimmenverteilung in der BV Mitte:
SPD (6), CDU (4), Grüne und Die Linke jeweils 2, FDP, AfD und ProNrw - beide neu in der BV Mitte -  verfügen über eine Stimme.

 

Wie in der abgelaufenen Legislaturperiode waren die Christ- und Sozialdemokraten des Bezirks Mitte überein gekommen, erneut zu kooperieren, was in den sieben Bezirken Duisburgs ein Alleinstellungsmerkmal ist.
Im Bezirk Mitte ergibt das bei 17 gewählten Mitgliedern eine recht sattelfeste Mehrheit.

 

1

Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bezirksbürgermeister und Feststellung des/der Altersvorsitzenden 

Da eine Dame aus der Bezirksvertetung es aus gesundhitilichen Gründen ablehnte, wurde Fredy Wagemeyer (CDU) als Altersvorsitzende ins Amt berufen.

2

Festsetzung der Zahl der Stellvertreter/-innen der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters 

 

Wie zu Beginn der abgelaufenen Legislaturperiode beantragte Sozialdemokrat Dr. Lothar Tacke (Foto), dass die BV Mitte für die Reduzierung  und nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister stimmen solle. 
Dies wurde einstimmig so beschlossen.


3

Wahl des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und seiner/ ihrer Stellvertreter unter der Leitung des/der Altersvorsitzenden 

Der Listenvorschlag von SPD und CDU mit Reiner Meyer (SPD) als Bezirksbürgermeister und Konrad Junkers (CDU) als dessen Stellvertreter stand dann zur Wahl an. Bei der geheimen Wahl gab es 13 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und eine Nein-Stimme.

V.l.n.r.: Reiner Meyer (SPD, alter und neuer Bezirksbürgermeister), Konrad Junkers (CDU, stellvertretender Bezirksbürgermeister) und Fredy  Wagemeyer (CDU, Altersvorsitzende)

4

Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin durch die/den Altersvorsitzenden 

5

Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters/ der Bezirksbürgermeisterin und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung Mitte durch den Bezirksbürgermeister/ die Bezirksbürgermeisterin 

6

Bestellung einer Schriftführerin für die Bezirksvertretung Mitte 

Melanie Gleich wurde einstimmig gewählt

 

7

Bestellung eines stellv. Schriftführers für die Bezirksvertretung Mitte 
Torben Nübel wurde einstimmig bestellt.

8

Bestellung der Schulträgervertreter für die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl neuer Schulleitungen einstimmig beschlossen  Ja: 16, Enthaltungen: 1

9

Wahl von Mitgliedern für den Stadtteilausschuss Hochfeld der Entwicklungsgesellschaft Duisburg mbH (EG DU) 
Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

10

Benennung der Kümmerer "Jugend" im Stadtbezirk Mitte einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltungen)

11

Benennung von Mitgliedern der Baumschutzkommission für den Stadtbezirk Mitte einstimmig beschlossen (bei Stimmenthaltungen)

12

Sitzungsplan 2014; hier: 2. Halbjahr - einstimmig beschlossen

13

Niederschrift der 52. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 23.01.2014 zur Kenntnis 

13.1

Niederschrift der 54. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 13.03.2014 zur Kenntnis 

13.2

Niederschrift der 55. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte vom 27.03.2014 zur Kenntnis 

Beschlussvorlagen 

14

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.50 - Hochfeld  einstimmig beschlossen
Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 11.11.2013 

15

Bebauungsplan Nr. 2035 - Dellviertel - "Brockhoffstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

Ausgangssituation   einstimmig beschlossen

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte, im Stadtteil Dellviertel zwischen dem Wohnquartier Curtiusstraße und dem Gelände der Dr. Welker-Stiftung. Die Fläche ist abgesehen von einem seit mehreren Jahren leerstehenden Einfamilienhaus zurzeit unbebaut. Das Plangebiet ist ca. 0,95 ha groß. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung soll diese bereits erschlossene innerstädtische Fläche einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein Investor hat zunächst das private Grundstück des leerstehenden Einfamilienhauses und im weiteren Verlauf Grundstücke von der Stadt Duisburg erworben. Es ist geplant, eine Wohnanlage mit sechs Stadtvillen zu realisieren.

Die Villen sollen als Solitäre in eine Parklandschaft eingebunden werden. Für die sechs Gebäude sind drei unterschiedliche Architekturentwürfe geplant. Insgesamt werden bis zu 32 Wohnungen realisiert. Die erforderlichen Stellplätze werden in zwei Tiefgaragen untergebracht. Ziel des Bebauungsplanes ist es, Planungsrecht für das beschriebene Vorhaben zu schaffen und so eine Bebauung der ungenutzten Grundstücke zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan soll eine städtebaulich angemessene Entwicklung des qualitativ hochwertigen Standortes ermöglichen. Dieser Entwicklungsabsicht einer behutsame Nachverdichtung trägt der Bebauungsplan Rechnung, indem er die Anzahl der Wohnungen auf max. 32 Wohneinheiten in sechs Stadtvillen, eingefügt in eine Parklandschaft, beschränkt, so dass sich das Vorhaben als verträgliche Nachnutzung in das gesamte Wohnquartier einfügt. Er trägt der Nachfrage nach attraktivem Wohnraum Rechnung. Zudem wird durch die Einrichtung von öffentlichen Wendeanlagen am Ende der beiden vorhandenen Straßen sowie einer über einen privaten Wohnweg gesicherten Durchfahrtsmöglichkeit für Müllfahrzeuge die vorhandene Verkehrssituation verbessert.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. 2 Bisheriger Verfahrensablauf Der Rat der Stadt hat mit der DS 13-0083 am 18.03.2013 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2035 -Dellviertel- "Brockhoffstraße" beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 18.04.2013 statt (DS 13-0445). Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist der Begründung unter Punkt 9.1 zu entnehmen. Die Niederschrift zu dieser Beteiligung ist der Vorlage beigefügt.

Aufgrund der Größe des Plangebietes und der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist davon auszugehen, dass die zulässige Grundfläche von 20.000 qm² wesentlich unterschritten wird. Gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB wird durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung unterliegen, begründet und die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgütern werden nicht beeinträchtigt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und wird daher im beschleunigten Verfahren ohne eine formalisierte Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Relevante Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten. Dennoch wurden als Bestandteil der Begründung die Bestandssituation und die möglichen Auswirkungen auf alle Schutzgüter dargestellt. Damit wird eine übersichtliche Abwägungsgrundlage vorgelegt. Des weiteren sind zur Feststellung möglicher Auswirkungen folgende Gutachten erarbeitet und deren Ergebnisse in die Begründung aufgenommen worden: Artenschutzprüfung, Landschaftspflegerische Stellungnahme, Schalltechnische Untersuchung, Verkehrsuntersuchung, Gutachten und Ergänzung des Gutachten über geotechnische Untersuchungen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 24.03.2014 bis zum 24.04.2014 einschließlich. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis ist der Begründung unter Punkt 9.3 zu entnehmen. 3 Verfahrensstand Die nachfolgenden Hinweise und Anregungen wurden geprüft und soweit erforderlich im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung berücksichtigt bzw. darstellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung am 18.04.2013 in der Aula der Gesamtschule Globus am Dellplatz, Gottfried-Könzge-Straße 3 in 47051 Duisburg
Stellungnahmen: Erschließungsstraßen Brockhoffstraße und Pilgrimstraße nicht für Aufnahme zusätzlicher Verkehre geeignet Bestehender Parkdruck in Curtiusstraße, Brockhoffstraße und Pilgrimstraße sowie dessen Erhöhung durch das Vorhaben Schlechte Straßenverhältnisse der Erschließungsstraßen Verschlechterte Anbindung an Düsseldorfer Straße durch Wegfall der Kölner Straße Für Bauphase ist die Erschließung der Baustelle über ,,Welker-Stift" wünschenswert
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und des Scopings am 19.02.2013 wurden zu folgenden Aspekten Stellungnahmen vorgebracht: Straßen.NRW hinsichtlich der Anbauverbotszone und des Wartungsbereiches der Lärmschutzwand Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Einhaltung des Luftreinhalteplanes Amt für Baurecht und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde hinsichtlich des Durchführungsvertrages, der Erstellung eines Verkehrsgutachtens sowie Baudenkmäler im Umfeld des Bebauungsplanes Amt für Umwelt und Grün hinsichtlich einer gutachterlichen Untersuchung der verkehrsbedingten Schallimmissionen, der Einhaltung des Luftreinhalteplanes, der Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes, einer Artenschutzrechtlichen Prüfung sowie dem Umgang mit erhaltenswertem Baumbestand Feuerwehr hinsichtlich der Erschließung der Gebäude Wirtschaftsbetriebe Duisburg hinsichtlich der erforderlichen Verlegung und rechtlichen Sicherung eines Abwasserkanals

Es wurden Stellungnahmen zu den folgenden Themen vorgebracht: Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Versickerung des Niederschlagswassers Amt für Umwelt und Grün hinsichtlich des Rückbaus bestehender baulicher Anlagen, des Bodenschutzes sowie der Berechnung der Flächen für Ausgleich und Ersatz Amt für Baurecht und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde hinsichtlich einer Beeinträchtigung des angrenzenden, denkmalgeschützten ,,Welker-Ensemble" Wirtschaftsbetriebe Duisburg hinsichtlich der vertraglichen und rechtlichen Sicherung der Kanäle sowie der Versickerung des Niederschlagswassers

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen Es liegen bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vor: Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich der Einhaltung des Luftreinhalteplanes sowie der Versickerung des Niederschlagswassers Amt für Baurecht und Bauberatung, Untere Denkmalbehörde hinsichtlich des Durchführungsvertrages, der Erstellung eines Verkehrsgutachtens, Baudenkmäler im Umfeld des Bebauungsplanes sowie einer Beeinträchtigung des angrenzenden, denkmalgeschützten ,,Welker-Ensemble" Amt für Umwelt und Grün hinsichtlich einer gutachterlichen Untersuchung der verkehrsbedingten Schallimmissionen, der Einhaltung des Luftreinhalteplanes, der Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes, einer Artenschutzrechtlichen Prüfung, dem Umgang mit erhaltenswertem Baumbestand sowie der Berechnung der Flächen für Ausgleich und Ersatz.

Es liegen bereits umweltbezogene Informationen in Form von Gutachten und Untersuchungen zu folgenden Themen vor: Artenschutzprüfung; Kölner Büro für Faunistik, Köln, August 2013 Landschaftspflegerische Stellungnahme; Büro für Landschaftsplanung GmbH, Aachen, Mai 2014 Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2035 ,,Brockhoffstraße" (Dellviertel) der Stadt Duisburg; TAC ­ Technische Akustik, Korschenbroich, 10.02.2014 Verkehrsuntersuchung Vorhaben-bezogener Bebauungsplan Brockhoffstraße / Pilgrimstraße; VSU GmbH, Herzogenrath, Januar 2014 Gutachten über geotechnische Untersuchungen; TERRA Umwelt Consulting GmbH, Neuss, 31.07.2013 Ergänzung Gutachten über geotechnische Untersuchungen; TERRA Umwelt Consulting GmbH, Neuss, 20.01.2014

Weiterer Verfahrensablauf
Mit dieser Vorlage wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes, der Entwurfsbegründung und der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats beschlossen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, werden ortsüblich bekannt gemacht. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen werden ausgewertet und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt. Eine abschließende Abwägung aller Belange erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Stadt.

 

16

Denkmalschutz - Wohnhaus Am Mühlenberg 18 in 47051 Duisburg (ZA-2013-0022) 

Foto haje

17

Denkmalschutz - Wohnhaus Brauerstraße 20 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0055) - einstimmig beschlossen

 

18

Denkmalschutz - Wohnhaus Brauerstraße 22 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0056) - einstimmig beschlossen

19

Denkmalschutz - Wohnhaus Brauerstraße 24 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0053) - einstimmig beschlossen

20

Denkmalschutz - Ehrenfriedhof Kaiserberg, Kriegsgräberstätte Am Zoo in 47057 Duisburg (ZA-2011-0018) - mehrheitlich beschlossen

21

Denkmalschutz - backsteinsichtige repräsentative Villa der 1920er Jahre Parkstraße 18 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0018)  - einstimmig beschlossen

 

22

Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Mitte 2014  - einstimmig beschlossen

Mitteilungsvorlagen 

23

Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung - „Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern“, § 108e des Strafgesetzbuches Kenntnisnahme

24

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat März 2014 Kenntnisnahme

25

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat April 2014 Kenntnisnahme

26

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Mai 2014 Kenntnisnahme

27

Anträge auf Sonderzuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertagesstätten 

28

Modellprojekt "Familienzentren" des Landes Nordrhein-Westfalen Kenntnisnahme

29

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2014 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Kenntnisnahme

30

Mündliche Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters 

31

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

32 Brandschutz an öffentlichen Gebäuden einstimmig beschlossen
33 Steinbart-Gymnasium, Realschulstr. 45 in 47051 Duisburg hier: Sanierung der Dachfläche an dem Sporthallengebäude (2fach-Sporthalle)  einstimmig beschlossen
34 Zweiter Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzepts zum Umgang mit der Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa  in 1. Lesung beraten