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Sitzung am 23. Oktober 2014 - 15:00 Bezirksamt Sitzungssaal

Wanheims gefährliche Inselage durch Zugbetrieb  

Öffentlicher Teil, begleitet von Harald Jeschke

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung gab es eine Gedenkminute zu Ehren des Verstorbenen CDU-Politikes Bernd Wedding.
Anschließened  wurde die Tagesordnungspunkte in Sachen Haushalt- bzw. der  als "Tränenliste des OB" bezeichnete Maßnahmenkatalog auf eien Sondersitzung geschoben. Drei Tagesordnungspunkte (21, 21 und 15) schafften es mit den Vorträgen der Fachverwaltung bis zur Pause der Sitzung gegen 19:45 Uhr behandelt und ausgiebig dikutiert zu werden. Die Sitzung endete um 21:10 Uhr.


Der Tagesordnungspunkt 32 - Eingabe gem. § 24 GO NRW zu den Ampelanlagen in Duisburg-Wanheim - wurde als erster behandelt. Einstimmig beschlossen

 

Wanheimer Wunsch: "Geschmeidige Bahnübergänge!"

Die Verteterin der Verwaltung Sabine Overkamp berichtet von den sehr zähen Verhandlungen mit der DB Netz AG und den derzeitigen Bemühungen, durch Technik undn Umstellugen zum einen die "grüne Welle" auf der Ehinger Straße mit fließenden Verkehr zu versorgen, zum anderen aber auch den "Rotphasen" im Bereich Heiligenbaum- und Atroper Straße aber auch den Querverkehr relativ zügig bewältigen zu können.


"Da gibt es aber auch eine Radaranlage der DB Netz AG im Bereich der Schranken, die die Öffnung der Schranken verweigert, solange noch eine Person in dem Bereich entdeckt wird. Das führt dazu, dass die Schranken auch deshalb zusätzlich länger geschlossen bleiben. Die Bahn will hier Änderungen vornehmen", erklärte die Verwaltungsfachfrau. Aber. "Die Feuerwehr Duisburg hat mit der DB Netz AG zumindest bei Rettungsfahrten sicherstellen können, dass ein Zug im Ernstfall an der Fahrt gehindert wird. Einen schon fahrenden Zug kann man aber nicht mehr anhalten. Dieser sollte so zügig wie möglich die Strecke durchfahren"

 

Unisono Empörung verursachte bei der Poliik zu Durchfahrgeschwindigkeit der Güterzüge. "50 Kilometer in der Stunde soll und könnte gefahren werden, was wir erleben sind 18, maximal 20 Stundenkilometer. Das führt dazu, dass die Schließungszeit der Schranken endlos lang wird. Bei rund 90 Zugbewegungen am Tag ist klar, dass hier die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird", skizzierte SPD-Mann Ploum die Lage. "Es gilt, die Einschränkungen der Lebensqualität der Wanheimer so klein wie möglich zu halten. Was wir hier aber erleben ist eine völlige Schräglage."

 

Wanheims Bürgervereins-Allzweckwaffe Theo Küpper brachte es auf den Punkt. "Was hat Vorrang, die Rettung eines Menschen oder die Durchfahrt eines oft genug leeren Güterzuges!"
Er forderte zudem die Unternehmen Siemens und DB Netz AG aber auch die Stadt auf, alles zu tun, neue Ampeln einzurichten, die das ganze Ärgernis rund um die Schrankenschließungen endlich beseitigen.


1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd 

3

Fragestunde für Einwohner gem. § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt 

Beschlussvorlagen 

4

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplans 2015 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018
hier: Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters 

Auf Sondersitzung vertagt

5

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplans 2015 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 hier: Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur 3. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 

Auf Sondersitzung vertagt

6

Haushaltsplanberatung zum Haushalt 2015 und zur Fortschreibung des Haushaltssicherungsplan, hier: Entwurf Stellenplan 2015 

Auf Sondersitzung vertagt

7

Ausbau der Schulz-Knaudt-Straße von Mündelheimer Straße bis Hermann-Rinne-Straße in Duisburg-Hüttenheim vertagt

 

8

Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau von Gemeindestraßen 2015 im Bezirk Süd vertagt

 

9

Bauprogramm 2015
hier: Arbeiten zum Um-, Aus- und Neubau an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie Um-, Aus- und Neubau von Radverkehrsanlagen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Duisburg vertagt

 

10

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014 und des Haushaltsplans 2014 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017;
hier: Beratung in den Bezirksvertretungen vertagt

 

11

Denkmalschutz - Evangelisches Gemeindehaus Lauenburger Allee 21 in 47269 Duisburg (ZA-2004-0020) vertagt

 

12

Denkmalschutz - Evangelische Versöhnungskirche Lauenburger Allee 23 in 47269 Duisburg (ZA-2004-0019) vertagt

 

13

Sitzungsplan 2015 

14

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 2037 - Wedau -, Wedauer Straße 366
hier: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
Investor konnte sich mit Eigentümer nicht auf einen Grundstückspreis einigen.

einstimmig beschlossen

15

Teilräumliche Strategiekonzepte (TSK) - Räumliche Ziele 

Als Tagesordnungspunkt 3 vorgezogen behandelt

16

Namensverleihung der Städtischen Sekundarschule Am Ziegelkamp 

 

17

Spielplatzsanierung 2015 einstimmig beschlossen

18

Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis einstimmig beschlossen

Anträge/Anfragen 

19

Situation von Flüchtlingen im Duisburger Süden 
Verwaltung wird schriftlich antworten

 

Mitteilungsvorlagen 

20

Sachstand zur Entwicklung der Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und polychlorierten Biphenyle im Duisburger Süden Kenntnisnahme

21

Bodenbelastungssituation in Duisburg - Festlegung des Bodenschutzgebietes Duisburg Süd  Kenntnisnahme

 

Mit der DS 12-0853 wurde über die Bodenbelastungssituation in Duisburg in-formiert. Entsprechend dem Beschluss des Umweltausschusses vom 05.06.2012 hat die Verwaltung einen Entwurf einer Rechtsverordnung für ein Bodenschutzgebiet erstellt. Dieses umfasst zunächst den Bereich Duisburg-Süd südlich der Ruhr und östlich des Rheins; für den Bereich Duisburg-West (westlich des Rheins gelegenes Stadtgebiet) erfolgt die Erstellung einer eigenen Rechtsverordnung parallel zu Duisburg-Süd; im Stadtgebiet nördlich der Ruhr (Duisburg-Nord) sind vor der Erstellung einer Rechtsverordnung zunächst noch weitere Bodenuntersuchungen erforderlich. Ein Bodenschutzgebiet gem. § 12 LBodSchG stellt ein Vollzugsinstrument für
grundstücksübergreifende Regelungen zum Umgang mit flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen dar. Die Namensgebung orientiert sich dabei an der gesetzlichen Vorgabe.

Das 62 km² große Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd ist nach der unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den erforderlichen Regelungen in drei Teilgebiete gegliedert. Die Regelungen beinhalten im Wesentlichen die Einschränkung oder das Verbot von
Nahrungspflanzenanbau in Gärten, vorsorgende Maßnahmen bzgl. der Neuanlage von Kinderspielflächen oder Hausgärten sowie Regelungen zur Umlagerung von Boden mit siedlungsbedingt erhöhten Schadstoffgehalten.
Vor dem Erlass der Rechtsverordnung ist eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen.

Bodenschutzgebiete Duisburg
Mit der Vorlage DS 12-0853 wurde über die Bodenbelastungssituation im Duisburger Stadtgebiet informiert. Die flächenhaft vorhandenen schädlichen Bodenveränderungen erfordern Maßnahmen zur Abwehr der von ihnen ausgehenden Gefahren. Aufgrund der Größe der betroffenen Fläche (67 km², auf denen die Prüfwerte der Bundes-
Bodenschutzverordnung überschritten werden) und der hohen Zahl an betroffenen Einzelgrundstücken (mehrere tausend) ist eine grundstücksbezogene Herangehensweise nicht sinnvoll. Aus diesem Grund hatte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.06.2012 beschlossen, die Verwaltung mit der Festlegung eines Bodenschutzgebietes nach § 12 des Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) und der Erarbeitung eines Entwurfes für eine diesbezügliche Rechtsverordnung zu beauftragen.
Ein Bodenschutzgebiet stellt ein Vollzugsinstrument dar, das geeignet ist, die Maßnahmen (i. W. Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen), die aufgrund der von den Boden-belastungen ausgehenden Gefahren erforderlich sind, grundstücksübergreifend, d. h. gebietsbezogen zu regeln.
Im Rahmen der ersten Arbeitsschritte wurde rasch deutlich, dass die Datenbasis für verschiedene Bereiche im Stadtgebiet unterschiedlich ausgeprägt ist. Im Stadtgebiet nördlich der Ruhr und östlich des Rheins ist es bei einigen Bodenbelastungsgebieten noch nicht möglich, die Grenzen mit ausreichender Sicherheit festzulegen. Aus diesem Grund ist für den Norden Duisburgs vor der weiteren Ausgestaltung einer Rechtsverordnung für ein Bodenschutzgebiet die Erhebung weiterer Daten erforderlich, um die abschließende Abgrenzung der Belastungsgebiete vornehmen zu können.

Für den Duisburger Süden (südlich der Ruhr, östlich des Rheins) und den Duisburger Westen (westlich des Rheins) ist die Abgrenzung der Oberbodenbelastungen durch Blei, Cadmium und Arsen hingegen abgeschlossen und es ist nicht von einer größeren Ausdehnung der Gebiete auszugehen, so dass für diese Bereiche des Stadtgebietes mit der
Ausarbeitung einer Rechtsverordnung begonnen werden konnte. Die Ausweisung eines Bodenschutzgebietes erfolgt daher entgegen der ursprünglichen Planung nunmehr für die einzelnen oben genannten Bereiche (Süd, West, Nord) getrennt, zunächst für Süd und West, später, nach Abschluss der erforderlichen Nachuntersuchungen, auch für Duisburg-Nord.
Die Rechtsverordnung behandelt nicht die Dioxingehalte im innerstädtischen Bereich, da bisher weder die Ursache noch die genaue Ausdehnung bekannt sind und daher noch vertiefende Untersuchungen durchzuführen sind.

Im Ergebnis wird es künftig folgende Bodenschutzgebiete geben:
- Duisburg-Süd
- Duisburg-West
- Duisburg-Nord
Für die Festlegung von Bodenschutzgebieten wurde durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV, heute MKULNV) ein Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten herausgegeben (MUNLV (Hrsg.) / Ingenieurbüro Feldwisch: Leitfaden zur Ausweisung von Bodenschutzgebieten. Düsseldorf / Bergisch Gladbach, 19.08.2004), der bei der Ausarbeitung der Rechtsverordnung als Grundlage diente.
Zunächst wurde für den Bereich Duisburg-Südöstlich des Rheins und südlich der Ruhr mit der Ausarbeitung der Rechtsverordnung begonnen, da dieser Bereich alle Fallgestaltungen bezüglich der Bodenbelastungen umfasst und sich die Rechtsverordnung im Ergebnis mit kleinen Änderungen auf die anderen Stadtbereiche West und später Nord übertragen lässt.
Ein Entwurf der Rechtsverordnung für das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd liegt nun vor und ist mit den oberen Behörden und Fachbehörden (LANUV, MKULNV, Bezirksregierung Düsseldorf), mit dem Rechtsamt, dem Hauptamt sowie mit dem Fachgutachter (IFUA Projekt GmbH) bereits abgestimmt.

Der in der Vorlage DS 12-0853 bereits dargelegte Grundgedanke einer Zonierung des Bodenschutzgebietes mit je nach Höhe der Bodenbelastungen unterschiedlichen Regelungen wurde weiter verfolgt und spiegelt sich nun in der Unterteilung des Bodenschutzgebietes Duisburg-Süd in Teilgebiete wieder. Es wird drei Teilgebiete geben, wobei die Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 am höchsten und in Teilgebiet 3 am niedrigsten ausgeprägt sind. Die in Anlage 3 beigefügte Detailkarte verdeutlicht die Lage der drei Teilgebiete im Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd.

Teilgebiet 1
Teilgebiet 1 umfasst einen großen Teil von Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim (1,86 km²). Hier wurden teils erhebliche Bodenbelastungen nachgewiesen. Details wurden in den Vorlagen DS 12-0853/1 und DS 12-0853/2 berichtet; der aktuelle Sachstand wird in der Mitteilungsvorlage DS 14-0874 unter „Sanierung der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim“ erläutert. Da das Sanierungsprojekt erst in der Anfangsphase steht und die Ausweisung des Bodenschutzgebietes nicht verzögert werden soll, sind in der Rechtsverordnung neben der Gebietsbeschreibung lediglich allgemeine Ausführungen zur erforderlichen Sanierung enthalten (§ 4, § 7, § 9). Weiterhin werden Regelungen zum Anbau von Nahrungspflanzen in Gärten getroffen (generelles Verbot von Nahrungspflanzenanbau aufgrund sehr hoher Cadmiumgehalte; Ausnahmen bei nachweislich geringeren Gehalten) sowie zur Umlagerung von Böden.

Teilgebiet 2
In Teilgebiet 2 (19,52 km²) liegen erhöhte Cadmiumgehalte im Boden vor, die
Einschränkungen beim Anbau von Nahrungspflanzen in Gärten erforderlich machen. Die Rechtsverordnung enthält eine Beschreibung des Gebietes (§ 4) und entsprechende Regelungen inkl. Ausnahmetatbestände (§§ 8 und 9).

Teilgebiet 3
Teilgebiet 3 (40,65 km²) umfasst einen Bereich, in dem zwar erhöhte Schadstoffgehalte im Boden vorliegen, aber keine Gefährdung besteht. Die Schadstoffkonzentrationen überschreiten zwar die Vorsorgewerte und teilweise auch die Prüfwerte; gebietsbezogene Beurteilungswerte (= Maßnahmenwerte) werden aber nicht überschritten. Somit sind in der Rechtsverordnung für dieses Teilgebiet auch nur eine Beschreibung des Gebietes (§ 4) und Regelungen zur Bodenumlagerung (§ 9) enthalten.

Das im Landesbodenschutzgesetz NRW in § 12 beschriebene Verfahren zur Ausweisung eines Bodenschutzgebietes sieht nach der Erstellung eines Entwurfs der Rechtsverordnung zunächst eine Beteiligung u.a. der relevanten Träger öffentlicher Belange vor. In einem weiteren Schritt erfolgt dann, vergleichbar mit einem B-Plan-Verfahren, die öffentliche Auslegung, während derer die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Anschließend erfolgt die Berücksichtigung der Einwände und Anregungen durch die Verwaltung und erforderlichenfalls eine Anpassung der Rechtsverordnung. Der eigentliche Erlass erfolgt dann durch Ratsbeschluss und die anschließende Bekanntmachung gem. den Vorgaben der ADA.

Die betroffenen politischen Gremien werden an dem Verfahren ebenfalls beteiligt. Das Verfahren soll für das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd noch in diesem Jahr durchgeführt werden; für Duisburg-West wird die Rechtsverordnung dann angepasst und ebenfalls zeitnah in den Beteiligungsprozess gegeben.
Nach Inkrafttreten der Bodenschutzgebiete werden die Regelungen zum Umgang mit den belasteten Böden rechtsverbindlich. Dies gilt allerdings nur für den übergreifend durch Staubniederschläge belasteten Oberboden; die bodenschutzrechtlichen Regelungen für altlastverdächtige Flächen und Altlasten (die i. d. R. tiefere Bodenschichten betreffen) bleiben unbenommen.
Folgende Vorteile ergeben sich im Rahmen des Bodenschutzgebietes durch die
grundstücksübergreifende Herangehensweise:
1. Das Verfahren zur Festlegung erfolgt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
2. Der Verwaltungsaufwand wird im Vergleich zur Einzelfallbearbeitung für mehrere tausend Grundstücke erheblich reduziert.
3. Die Festlegungen im Bodenschutzgebiet bleiben auch bei Nutzungsänderungen auf den Einzelgrundstücken gültig.
4. Die Regelungen stellen ein mildes Mittel dar, da es bei der Mehrzahl der betroffenen Grundstücke lediglich um eine Einschränkung des Nahrungspflanzenanbaus geht.
5. Es besteht die Möglichkeit, sich von den Regeln des Bodenschutzgebietes zu
befreien, wenn nachweislich der Boden auf einem konkreten Grundstück unbelastet ist.
6. Einmal festgelegte Regelungen geben Rechts- und Planungssicherheit. Planungs- und Investitionsvorhaben können vereinfacht / beschleunigt werden.

 

22

Sachstand zum Umweltereignis "Ela" 

Nach vielen Anmerkungen Kenntnisnahme

23

CO-Pipeline hier: Oberverwaltungsgericht Münster hält Rohrleitungsgesetz für CO-Pipeline der Bayer AG für verfassungswidrig Kenntnisnahme

 

24

Information zum Aufgabenkritischen Verfahren (AKV): Organisationsuntersuchung des Amtes 10 zur Reorganisation der sportbezogenen Tätigkeiten im Bereich der Bezirksämter und DuisburgSport gemäß HSP-Maßnahme 4-520019 Kenntnisnahme

 

25

Entwicklung der Schülerzahlen an Duisburger Schulen Kenntnisnahme

 

26

Umsetzung des Schulkonsens NRW in Duisburg

hier: Gründung einer Sekundarschule im Bezirk Rheinhausen - Ergebnis der Elternbefragung und daraus resultierende Planungen - Gründung der Sekundarschule Körnerplatz, Körnerplatz 2, 47226 Duisburg - Auflösung der Willi-Fährmann-Realschule Rheinhausen, Körnerplatz 2, 47226 Duisburg 

Kenntnisnahme

27

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2014 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
hier: Sachstand zum 15.03.2014 sowie Auswirkungen auf den Bedarfsplan für Kinder mit Behinderungen Kenntnisnahme

 

28

Kindertagesbetreuung: Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze Kenntnisnahme

 

29

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat August 2014 

Kenntnisnahme

30

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat September 2014 

Kenntnisnahme

31

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

 

Nachträge

32 *

Eingabe gem. § 24 GO NRW zu den Ampelanlagen in Duisburg - Wanheim 

33 *

Satzung über die Festsetzung der Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Teilanlagen Gehweg und Beleuchtung der Bissingheimer Straße im Abschnitt von Am Brunnen bis Parallelfahrbahn bei Hausnummer 309 
mit 14-Ja-Stimmen und einer Enhaltung einstimmig beschlossen

 

34 *

1. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) 
auf Sondersitzung vertagt

35 *

2. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Beiträgen für Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung  auf Sondersitzung vertagt

 

36 *

HSP-Maßnahme 5-620005 Überarbeitung der Sondernutzungsgebühren
7. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) auf Sondersitzung vertagt

 

*

Anträge/Anfragen 

37 *

Grünschnitt Bolzplatz „Am Grünen Hang“ in Duisburg-Ungelsheim 
Mehrheitlich beschlossen (13-Ja-, 1-Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

38 *

Straßenausbesserung der Uerdinger Straße in Duisburg-Mündelheim 
angelehnt

39 *

Bebauungsplan 1061 im Bereich der stillgelegten Anlagen der DB zwischen Wedau und Bissingheim einstimmig beschlossen

40 *

Kreisverkehr „Am Brunnen“/ „Vor dem Tore“ in Duisburg-Bissingheim 

abgelehnt (5-Ja-, 10-Nein-Stimmen)

 

41 *

Behebung der Straßenschäden an der „Hermann-Grothe-Straße“ zwischen „Teichgraben“ und „Dorfplatz“ in Duisburg-Bissingheim 

abgelehnt (5-Ja-, 10-Nein-Stimmen)

 

42 *

Instandsetzung von zwei Fußgängerbrücken im Park am Angerteich in Duisburg–Huckingen einstimmig beschlossen

 

43 *

Gefahrenabwehr am Dirschauer Weg im Bereich der Wedauer Brücke in Duisburg-Wedau zurückgezogen

44 *

Konzept und Zeitplan zur Sicherstellung des Betriebs der Stadtbahnlinie U79 in Duisburg  abgelehnt (5-Ja-, 9-Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

45 *

Befahren von verkehrsberuhigten Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung in Duisburg-Wedau  einstimmig beschlossen

46 *

Ortsbild- und Grünpflege im Denkmalbereich Wedau; hier: Wedauer Marktplatz einstimmig beschlossen

47 *

Geschwindigkeitsreduzierung vor der Waldschule 
mehrheitlich beschlossen (9 Ja-, 6-Nein-Stimmen)

48 *

Sicherstellung der Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h in der Straße "Reiserpfad" in Duisburg-Rahm 
mehrheitlich beschlossen (12 Ja-, 3-Nein-Stimmen)

49 *

Temporeduzierung LKW-Verkehr in Alt-Wanheim 

mehrheitlich beschlossen (10 Ja-, 5-Nein-Stimmen)

50 *

Pflegefamilien im Duisburger Süden mündlicher Vortrag

*

Mitteilungsvorlagen 

51 *

2. Bericht zur Duisburger Nahversorgung  Kenntnisnahme