Öffentlicher Teil,
begleitet von Harald Jeschke
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Vor dem Einstieg in die
Tagesordnung gab es eine Gedenkminute zu Ehren des
Verstorbenen CDU-Politikes Bernd Wedding.
Anschließened wurde die Tagesordnungspunkte in
Sachen Haushalt- bzw. der als "Tränenliste des
OB" bezeichnete Maßnahmenkatalog auf eien
Sondersitzung geschoben. Drei Tagesordnungspunkte
(21, 21 und 15) schafften es mit den Vorträgen der
Fachverwaltung bis zur Pause der Sitzung gegen 19:45
Uhr behandelt und ausgiebig dikutiert zu werden. Die
Sitzung endete um 21:10 Uhr.
Der Tagesordnungspunkt 32 - Eingabe gem. § 24 GO NRW zu den
Ampelanlagen in Duisburg-Wanheim - wurde als
erster behandelt.
Einstimmig beschlossen
Wanheimer Wunsch:
"Geschmeidige Bahnübergänge!"
Die Verteterin der Verwaltung
Sabine Overkamp berichtet von den sehr zähen
Verhandlungen mit der DB Netz AG und den derzeitigen
Bemühungen, durch Technik undn Umstellugen zum einen
die "grüne Welle" auf der Ehinger Straße mit
fließenden Verkehr zu versorgen, zum anderen aber
auch den "Rotphasen" im Bereich Heiligenbaum- und
Atroper Straße aber auch den Querverkehr relativ
zügig bewältigen zu können.
"Da gibt es aber auch eine Radaranlage der DB Netz
AG im Bereich der Schranken, die die Öffnung der
Schranken verweigert, solange noch eine Person in
dem Bereich entdeckt wird. Das führt dazu, dass die
Schranken auch deshalb zusätzlich länger geschlossen
bleiben. Die Bahn will hier Änderungen vornehmen",
erklärte die Verwaltungsfachfrau. Aber. "Die
Feuerwehr Duisburg hat mit der DB Netz AG zumindest
bei Rettungsfahrten sicherstellen können, dass ein
Zug im Ernstfall an der Fahrt gehindert wird. Einen
schon fahrenden Zug kann man aber nicht mehr
anhalten. Dieser sollte so zügig wie möglich die
Strecke durchfahren"
Unisono Empörung verursachte bei
der Poliik zu Durchfahrgeschwindigkeit der
Güterzüge. "50 Kilometer in der Stunde soll und
könnte gefahren werden, was wir erleben sind 18,
maximal 20 Stundenkilometer. Das führt dazu, dass
die Schließungszeit der Schranken endlos lang wird.
Bei rund 90 Zugbewegungen am Tag ist klar, dass hier
die Bevölkerung in Geiselhaft genommen wird",
skizzierte SPD-Mann Ploum die Lage. "Es gilt, die
Einschränkungen der Lebensqualität der Wanheimer so
klein wie möglich zu halten. Was wir hier aber
erleben ist eine völlige Schräglage."
Wanheims
Bürgervereins-Allzweckwaffe Theo Küpper brachte es
auf den Punkt. "Was hat Vorrang, die Rettung eines
Menschen oder die Durchfahrt eines oft genug leeren
Güterzuges!"
Er forderte zudem die Unternehmen Siemens und DB
Netz AG aber auch die Stadt auf, alles zu tun, neue
Ampeln einzurichten, die das ganze Ärgernis rund um
die Schrankenschließungen endlich beseitigen.
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Begrüßung durch den
Bezirksbürgermeister
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Niederschrift der 2. öffentlichen
Sitzung der Bezirksvertretung Süd
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3
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Fragestunde für Einwohner gem. §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
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Beschlussvorlagen
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4
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplans 2015
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018
hier: Veränderungsnachweisung des
Oberbürgermeisters
Auf Sondersitzung
vertagt
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5
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplans 2015
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2018 hier:
Zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zur 3.
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans
Auf Sondersitzung
vertagt
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6
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Haushaltsplanberatung zum
Haushalt 2015 und zur Fortschreibung des
Haushaltssicherungsplan, hier: Entwurf Stellenplan
2015
Auf Sondersitzung
vertagt
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7
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Ausbau der Schulz-Knaudt-Straße
von Mündelheimer Straße bis Hermann-Rinne-Straße in
Duisburg-Hüttenheim vertagt
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8
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Festlegung der Reihenfolge der
Arbeiten zum Um- und Ausbau von Gemeindestraßen 2015
im Bezirk Süd vertagt
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9
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Bauprogramm 2015
hier: Arbeiten zum Um-, Aus- und Neubau an Bundes-,
Landes- und Kreisstraßen sowie Um-, Aus- und Neubau
von Radverkehrsanlagen an Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen in Duisburg vertagt
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10
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2014 und des Haushaltsplans 2014
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017;
hier: Beratung in den Bezirksvertretungen vertagt
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11
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Denkmalschutz - Evangelisches
Gemeindehaus Lauenburger Allee 21 in 47269 Duisburg
(ZA-2004-0020) vertagt
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12
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Denkmalschutz - Evangelische
Versöhnungskirche Lauenburger Allee 23 in 47269
Duisburg (ZA-2004-0019) vertagt
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13
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Sitzungsplan 2015
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
(VEP) Nr. 2037 - Wedau -, Wedauer Straße 366
hier: Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Investor konnte sich mit Eigentümer nicht auf einen
Grundstückspreis einigen.
einstimmig
beschlossen
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Teilräumliche Strategiekonzepte
(TSK) - Räumliche Ziele
Als Tagesordnungspunkt 3
vorgezogen behandelt
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Namensverleihung der Städtischen
Sekundarschule Am Ziegelkamp
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Spielplatzsanierung 2015 einstimmig
beschlossen
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18
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Straßenreinigungs- und
Winterdienstverzeichnis einstimmig
beschlossen
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Anträge/Anfragen
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Situation von Flüchtlingen im
Duisburger Süden
Verwaltung wird
schriftlich antworten
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Mitteilungsvorlagen
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20
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Sachstand zur Entwicklung der
Dioxine (PCDD), Furane (PCDF) und polychlorierten
Biphenyle im Duisburger Süden Kenntnisnahme
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Bodenbelastungssituation in
Duisburg - Festlegung des Bodenschutzgebietes
Duisburg Süd
Kenntnisnahme
Mit der DS 12-0853 wurde über die
Bodenbelastungssituation in Duisburg in-formiert.
Entsprechend dem Beschluss des Umweltausschusses vom
05.06.2012 hat die Verwaltung einen Entwurf einer
Rechtsverordnung für ein Bodenschutzgebiet erstellt.
Dieses umfasst zunächst den Bereich Duisburg-Süd
südlich der Ruhr und östlich des Rheins; für den
Bereich Duisburg-West (westlich des Rheins gelegenes
Stadtgebiet) erfolgt die Erstellung einer eigenen
Rechtsverordnung parallel zu Duisburg-Süd; im
Stadtgebiet nördlich der Ruhr (Duisburg-Nord) sind
vor der Erstellung einer Rechtsverordnung zunächst
noch weitere Bodenuntersuchungen erforderlich. Ein
Bodenschutzgebiet gem. § 12 LBodSchG stellt ein
Vollzugsinstrument für
grundstücksübergreifende Regelungen zum Umgang mit
flächenhaften schädlichen Bodenveränderungen dar.
Die Namensgebung orientiert sich dabei an der
gesetzlichen Vorgabe.
Das 62 km² große
Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd ist nach der
unterschiedlichen Höhe der Bodenbelastungen und den
erforderlichen Regelungen in drei Teilgebiete
gegliedert. Die Regelungen beinhalten im
Wesentlichen die Einschränkung oder das Verbot von
Nahrungspflanzenanbau in Gärten, vorsorgende
Maßnahmen bzgl. der Neuanlage von Kinderspielflächen
oder Hausgärten sowie Regelungen zur Umlagerung von
Boden mit siedlungsbedingt erhöhten
Schadstoffgehalten.
Vor dem Erlass der Rechtsverordnung ist eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
eine öffentliche Auslegung zur Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger durchzuführen.
Bodenschutzgebiete Duisburg
Mit der Vorlage DS 12-0853 wurde über die
Bodenbelastungssituation im Duisburger Stadtgebiet
informiert. Die flächenhaft vorhandenen schädlichen
Bodenveränderungen erfordern Maßnahmen zur Abwehr
der von ihnen ausgehenden Gefahren. Aufgrund der
Größe der betroffenen Fläche (67 km², auf denen die
Prüfwerte der Bundes-
Bodenschutzverordnung überschritten werden) und der
hohen Zahl an betroffenen Einzelgrundstücken
(mehrere tausend) ist eine grundstücksbezogene
Herangehensweise nicht sinnvoll. Aus diesem Grund
hatte der Umweltausschuss in seiner Sitzung am
05.06.2012 beschlossen, die Verwaltung mit der
Festlegung eines Bodenschutzgebietes nach § 12 des
Landesbodenschutzgesetzes (LBodSchG) und der
Erarbeitung eines Entwurfes für eine diesbezügliche
Rechtsverordnung zu beauftragen.
Ein Bodenschutzgebiet stellt ein Vollzugsinstrument
dar, das geeignet ist, die Maßnahmen (i. W. Schutz-
und Beschränkungsmaßnahmen), die aufgrund der von
den Boden-belastungen ausgehenden Gefahren
erforderlich sind, grundstücksübergreifend, d. h.
gebietsbezogen zu regeln.
Im Rahmen der ersten Arbeitsschritte wurde rasch
deutlich, dass die Datenbasis für verschiedene
Bereiche im Stadtgebiet unterschiedlich ausgeprägt
ist. Im Stadtgebiet nördlich der Ruhr und östlich
des Rheins ist es bei einigen
Bodenbelastungsgebieten noch nicht möglich, die
Grenzen mit ausreichender Sicherheit festzulegen.
Aus diesem Grund ist für den Norden Duisburgs vor
der weiteren Ausgestaltung einer Rechtsverordnung
für ein Bodenschutzgebiet die Erhebung weiterer
Daten erforderlich, um die abschließende Abgrenzung
der Belastungsgebiete vornehmen zu können.
Für den Duisburger Süden (südlich der Ruhr, östlich
des Rheins) und den Duisburger Westen (westlich des
Rheins) ist die Abgrenzung der Oberbodenbelastungen
durch Blei, Cadmium und Arsen hingegen abgeschlossen
und es ist nicht von einer größeren Ausdehnung der
Gebiete auszugehen, so dass für diese Bereiche des
Stadtgebietes mit der
Ausarbeitung einer Rechtsverordnung begonnen werden
konnte. Die Ausweisung eines Bodenschutzgebietes
erfolgt daher entgegen der ursprünglichen Planung
nunmehr für die einzelnen oben genannten Bereiche
(Süd, West, Nord) getrennt, zunächst für Süd und
West, später, nach Abschluss der erforderlichen
Nachuntersuchungen, auch für Duisburg-Nord.
Die Rechtsverordnung behandelt nicht die
Dioxingehalte im innerstädtischen Bereich, da bisher
weder die Ursache noch die genaue Ausdehnung bekannt
sind und daher noch vertiefende Untersuchungen
durchzuführen sind.
Im Ergebnis wird es künftig folgende
Bodenschutzgebiete geben:
- Duisburg-Süd
- Duisburg-West
- Duisburg-Nord
Für die Festlegung von Bodenschutzgebieten wurde
durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV, heute
MKULNV) ein Leitfaden zur Ausweisung von
Bodenschutzgebieten herausgegeben (MUNLV (Hrsg.) /
Ingenieurbüro Feldwisch: Leitfaden zur Ausweisung
von Bodenschutzgebieten. Düsseldorf / Bergisch
Gladbach, 19.08.2004), der bei der Ausarbeitung der
Rechtsverordnung als Grundlage diente.
Zunächst wurde für den Bereich Duisburg-Südöstlich
des Rheins und südlich der Ruhr mit der Ausarbeitung
der Rechtsverordnung begonnen, da dieser Bereich
alle Fallgestaltungen bezüglich der Bodenbelastungen
umfasst und sich die Rechtsverordnung im Ergebnis
mit kleinen Änderungen auf die anderen Stadtbereiche
West und später Nord übertragen lässt.
Ein Entwurf der Rechtsverordnung für das
Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd liegt nun vor und ist
mit den oberen Behörden und Fachbehörden (LANUV,
MKULNV, Bezirksregierung Düsseldorf), mit dem
Rechtsamt, dem Hauptamt sowie mit dem Fachgutachter
(IFUA Projekt GmbH) bereits abgestimmt.
Der in der Vorlage DS 12-0853 bereits dargelegte
Grundgedanke einer Zonierung des Bodenschutzgebietes
mit je nach Höhe der Bodenbelastungen
unterschiedlichen Regelungen wurde weiter verfolgt
und spiegelt sich nun in der Unterteilung des
Bodenschutzgebietes Duisburg-Süd in Teilgebiete
wieder. Es wird drei Teilgebiete geben, wobei die
Bodenbelastungen in Teilgebiet 1 am höchsten und in
Teilgebiet 3 am niedrigsten ausgeprägt sind. Die in
Anlage 3 beigefügte Detailkarte verdeutlicht die
Lage der drei Teilgebiete im Bodenschutzgebiet
Duisburg-Süd.
Teilgebiet 1
Teilgebiet 1 umfasst einen großen Teil von
Wanheim-Angerhausen und das nördliche Hüttenheim
(1,86 km²). Hier wurden teils erhebliche
Bodenbelastungen nachgewiesen. Details wurden in den
Vorlagen DS 12-0853/1 und DS 12-0853/2 berichtet;
der aktuelle Sachstand wird in der
Mitteilungsvorlage DS 14-0874 unter „Sanierung der
Hausgärten in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim“
erläutert. Da das Sanierungsprojekt erst in der
Anfangsphase steht und die Ausweisung des
Bodenschutzgebietes nicht verzögert werden soll,
sind in der Rechtsverordnung neben der
Gebietsbeschreibung lediglich allgemeine
Ausführungen zur erforderlichen Sanierung enthalten
(§ 4, § 7, § 9). Weiterhin werden Regelungen zum
Anbau von Nahrungspflanzen in Gärten getroffen
(generelles Verbot von Nahrungspflanzenanbau
aufgrund sehr hoher Cadmiumgehalte; Ausnahmen bei
nachweislich geringeren Gehalten) sowie zur
Umlagerung von Böden.
Teilgebiet 2
In Teilgebiet 2 (19,52 km²) liegen erhöhte
Cadmiumgehalte im Boden vor, die
Einschränkungen beim Anbau von Nahrungspflanzen in
Gärten erforderlich machen. Die Rechtsverordnung
enthält eine Beschreibung des Gebietes (§ 4) und
entsprechende Regelungen inkl. Ausnahmetatbestände
(§§ 8 und 9).
Teilgebiet 3
Teilgebiet 3 (40,65 km²) umfasst einen Bereich, in
dem zwar erhöhte Schadstoffgehalte im Boden
vorliegen, aber keine Gefährdung besteht. Die
Schadstoffkonzentrationen überschreiten zwar die
Vorsorgewerte und teilweise auch die Prüfwerte;
gebietsbezogene Beurteilungswerte (= Maßnahmenwerte)
werden aber nicht überschritten. Somit sind in der
Rechtsverordnung für dieses Teilgebiet auch nur eine
Beschreibung des Gebietes (§ 4) und Regelungen zur
Bodenumlagerung (§ 9) enthalten.
Das im Landesbodenschutzgesetz NRW in § 12
beschriebene Verfahren zur Ausweisung eines
Bodenschutzgebietes sieht nach der Erstellung eines
Entwurfs der Rechtsverordnung zunächst eine
Beteiligung u.a. der relevanten Träger öffentlicher
Belange vor. In einem weiteren Schritt erfolgt dann,
vergleichbar mit einem B-Plan-Verfahren, die
öffentliche Auslegung, während derer die Bürgerinnen
und Bürger Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Anschließend erfolgt die Berücksichtigung der
Einwände und Anregungen durch die Verwaltung und
erforderlichenfalls eine Anpassung der
Rechtsverordnung. Der eigentliche Erlass erfolgt
dann durch Ratsbeschluss und die anschließende
Bekanntmachung gem. den Vorgaben der ADA.
Die betroffenen politischen Gremien werden an dem
Verfahren ebenfalls beteiligt. Das Verfahren soll
für das Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd noch in
diesem Jahr durchgeführt werden; für Duisburg-West
wird die Rechtsverordnung dann angepasst und
ebenfalls zeitnah in den Beteiligungsprozess
gegeben.
Nach Inkrafttreten der Bodenschutzgebiete werden die
Regelungen zum Umgang mit den belasteten Böden
rechtsverbindlich. Dies gilt allerdings nur für den
übergreifend durch Staubniederschläge belasteten
Oberboden; die bodenschutzrechtlichen Regelungen für
altlastverdächtige Flächen und Altlasten (die i. d.
R. tiefere Bodenschichten betreffen) bleiben
unbenommen.
Folgende Vorteile ergeben sich im Rahmen des
Bodenschutzgebietes durch die
grundstücksübergreifende Herangehensweise:
1. Das Verfahren zur Festlegung erfolgt unter
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
2. Der Verwaltungsaufwand wird im Vergleich zur
Einzelfallbearbeitung für mehrere tausend
Grundstücke erheblich reduziert.
3. Die Festlegungen im Bodenschutzgebiet bleiben
auch bei Nutzungsänderungen auf den
Einzelgrundstücken gültig.
4. Die Regelungen stellen ein mildes Mittel dar, da
es bei der Mehrzahl der betroffenen Grundstücke
lediglich um eine Einschränkung des
Nahrungspflanzenanbaus geht.
5. Es besteht die Möglichkeit, sich von den Regeln
des Bodenschutzgebietes zu
befreien, wenn nachweislich der Boden auf einem
konkreten Grundstück unbelastet ist.
6. Einmal festgelegte Regelungen geben Rechts- und
Planungssicherheit. Planungs- und
Investitionsvorhaben können vereinfacht /
beschleunigt werden.
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Sachstand zum Umweltereignis
"Ela"
Nach vielen Anmerkungen
Kenntnisnahme
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23
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CO-Pipeline hier:
Oberverwaltungsgericht Münster hält
Rohrleitungsgesetz für CO-Pipeline der Bayer AG für
verfassungswidrig Kenntnisnahme
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24
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Information zum
Aufgabenkritischen Verfahren (AKV):
Organisationsuntersuchung des Amtes 10 zur
Reorganisation der sportbezogenen Tätigkeiten im
Bereich der Bezirksämter und DuisburgSport gemäß
HSP-Maßnahme 4-520019 Kenntnisnahme
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Entwicklung der Schülerzahlen an
Duisburger Schulen Kenntnisnahme
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Umsetzung des Schulkonsens NRW in
Duisburg
hier: Gründung einer
Sekundarschule im Bezirk Rheinhausen - Ergebnis der
Elternbefragung und daraus resultierende Planungen -
Gründung der Sekundarschule Körnerplatz, Körnerplatz
2, 47226 Duisburg - Auflösung der
Willi-Fährmann-Realschule Rheinhausen, Körnerplatz
2, 47226 Duisburg
Kenntnisnahme
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Bedarfsanmeldung der
Betreuungsangebote in Duisburger
Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2014 entsprechend
der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
hier: Sachstand zum 15.03.2014 sowie Auswirkungen
auf den Bedarfsplan für Kinder mit Behinderungen Kenntnisnahme
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Kindertagesbetreuung: Gesetz zur
Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung
anderer Gesetze Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat August 2014
Kenntnisnahme
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30
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat September 2014
Kenntnisnahme
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31
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters
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