Öffentlicher Teil:
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Niederschriften über die
öffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt vom
11.11.2013 und 09.12.2013
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Beschlussvorlagen
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Beschlussfassung über
Ausschussvorlagen
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3
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Genehmigung einer Dienstreise
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4
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Entsendung von Mitgliedern der
Stadt Duisburg ins Kuratorium der Stiftung Wilhelm
Lehmbruck Museum
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5
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Wirtschaftliche Situation der Zoo Duisburg AG
zum 31.12.2013 hier: Zustimmung zu einer erhöhten
Rückstellungszuführung
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6
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Gesellschafterversammlung der
Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft mbH
(DBV) & Co. Immobilien KG (DBV KG) hier:
Jahresabschluss 2012
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7
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Gesellschafterversammlung der
Duisburg Marketing GmbH hier: Wirtschaftsplan 2014
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8
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Gesellschafterversammlung der
Klinikum Duisburg GmbH (Klinikum GmbH) hier:
Wirtschaftspläne 2014 für Klinikum GmbH,
Seniorenheime GmbH und MVZ GmbH
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9
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Gesellschafterversammlung der
Klinikum Duisburg GmbH (Klinikum GmbH) hier:
Gründung der Klinikum Duisburg Service
GmbH
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10
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Gesellschafterbeschluss der
Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung
gGmbH hier: Verwendung Jahresüberschuss
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11
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Betrauung der Deutsche Oper am
Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf Duisburg gGmbH
(DOR) mit der Durchführung der
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung des Betriebes
einer Oper im Theater Duisburg
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Hauptversammlung der Duisburger
Hafen AG hier: Satzungsänderungen
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Aufsichtsrat der
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG)
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Vermögensvollübertragung
der Innenstadt Entwicklungsgesellschaft mbH
(IDE) auf die Stadt Duisburg hier: HSP-Maßnahme Nr.
7-000023
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Außerplanmäßigen
Aufwendungen für das neue Hauptamt
(PO2300)
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Wahlordnung für die Wahl der
direkt in den Integrationsrat der Stadt Duisburg zu
wählenden Mitglieder
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17
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Erlass der ordnungsbehördlichen
Verordnung über besondere Öffnungszeiten für
Verkaufsstellen im Jahr 2014
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18
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Rechtsverordnung über die Bildung
von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen der
Stadt Duisburg;
hier: 1. Änderung der Rechtsverordnung vom
07.11.2011
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19
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Erhöhung der Zügigkeit des dualen
Bildungsgang "Augenoptiker/in" am
Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg zum 01.08.2014
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20
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Familienförderung / Elternarbeit
Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur
Unterstützung der Elternarbeit in
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in
Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen
(DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.06.2007) Nachhaltige
Etablierung der Familienförderung
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Verteilung der
allgemeinen Zuschüsse an die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege
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Aufstellung des neuen
Landesentwicklungsplanes
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Entwurf einer Stellungnahme -
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Vereinbarung der
- kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen
Kommunen der Arbeitsgruppe Wandel als Chance
- Landesregierung Nordrhein-Westfalen
- RAG AG, RAG Montan Immobilien GmbH -
Regionalverband Ruhr (RVR) zur vorausschauenden
Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen
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Neufassung der
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im
Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung)
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Maßnahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes für die Innenstadt Duisburg (IHI)
"Altstadtmanagement" und "Entwicklung
Mercatorquartier und Mercatorhaus"
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DuisburgSport-Wirtschaftsplan
2014
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27
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7. Änderung der Satzung der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR über die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg
(Abwasserbeseitigungssatzung)
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Bebauungsplan Nr. 932 1. Änderung
-Walsum-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Veränderungssperre Nr. 105
-Walsum-
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Bebauungsplan Nr. 1201 -
Alt-Hamborn - "Schreckerstraße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
2. Aufstellungsbeschluss
3. Prioritätenliste
4. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
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31
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Bebauungsplan Nr. 1184
-Alt-Hamborn- "Alleestraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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32
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Bebauungsplan Nr. 1202 -
Meiderich -
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
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33
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Bebauungsplan Nr. 929 1.Änderung
-Altstadt-
1. Teilaufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 1097 -Altstadt-
2. Aufstellungsbeschluss
3. Prioritätenliste
4. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
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34
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Bebauungsplan Nr. 1180 - Duissern
- "Zoo"
Teilung des Bebauungsplanes Nr. 1180 - Duissern -
"Zoo" in Bebauungsplan Nr. 1180 I
- Duissern - "Wildkatzengehege" und Bebauungsplan
Nr. 1180 - Duissern - "Zoo"
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35
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Bebauungsplan Nr. 1178 - Hochfeld
- "Wanheimer Straße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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Anträge/Anfragen
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Antrag der Farktionen DIE LINKE.
und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2014
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37
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Antrag der DWG-Fraktion; hier:
Änderung der Ausschussbesetzung
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Anfrage der DWG-Fraktion; hier:
Besetzung der GEBAG-Geschäftsführung
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39
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Anfrage der DWG-Fraktion zur DS
13-1390 - Projekt Zuwanderung Süd-Ost-Europa /
Task-Force Sicherheit und Ordnung
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Mitteilungsvorlagen
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Meldung von Einkünften aus
Nebentätigkeiten im Jahre 2013 gem. § 18 (2)
KorruptionsbG in Verbindung mit der
Nebentätigkeitsverordnung (NtV)
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41
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Ausscheiden von Herrn
Hans-Joachim Ehrhardt als Geschäftsführer und
Bestellung von Herrn Hans-Werner Kuska zum
Geschäftsführer der Klinikum Duisburg GmbH, der
Städtische Seniorenheime Duisburg GmbH sowie der
Medizinisches Versorgungszentrum DuisburgSüd GmbH
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42
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Stand der Umsetzung des
Stärkungspaktgesetzes
hier: Bericht des Ministeriums für Inneres und
Kommunales vom 05.11.2013
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43
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Erfahrungsbericht zur
Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet von Duisburg hier: Unfallstatistik
August 2007 - August 2013
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44
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Informationen zum Duisburger
Bündnis gegen Depression und Bitte um Unterstützung
bei der Öffentlichkeitsarbeit
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Nachtrag
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Nachtrag: 10.02.2014
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Werterhalt von
Sportinfrastruktur-Vermögen hier:
SCHAUINSLAND-REISEN-ARENA
Beschlussentwurf
1.
Die Stadt Duisburg erwirbt zur Sicherstellung einer
mittelbaren mehrheitlichen Beteiligung 16,8 % der
Kommanditanteile an der MSV Duisburg Stadionprojekt
GmbH & Co. KG (Stadiongesellschaft) zu einem
Kaufpreis von 504.672 Euro.
Den dargestellten außerplanmäßigen Auszahlungen im
investiven Teilfinanzplan der Stabsstelle
Beteiligungen wird zugestimmt.
Die Alleingesellschafterin der Duisburger Bau- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien
KG, diese wiederum Kommanditistin der MSV Duisburg
Stadionprojekt GmbH & Co. KG, wird angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.
2.
Die Alleingesellschafterin der Duisburger Bau- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien
KG, diese wiederum Kommanditistin der MSV Duisburg
Stadionprojekt GmbH & Co. KG, wird angewiesen, die
Geschäftsführung der DBV anzuweisen, in der
Gesellschafterversammlung der Stadiongesellschaft
weiteren Anteilsübertragungen, die dem Anteilserwerb
durch die Stadt Duisburg vorangehen, zuzustimmen.
3.
Die Stadt Duisburg legt je 8,4 % der unter 1.
genannten Geschäftsanteile zu einem Wert von je 1
Euro in die Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH (DVV) und in die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR (WBD-AöR) ein und
stellt den Einlagecharakter der auf die
Beteiligungsgesellschaften übertragenen KG-Anteile
dauerhaft Nachteile sicher. Beispielsweise durch den
Ausgleich ggf. eintretender wirtschaftlicher
Nachteile.
Die Geschäftsführung der DVV wird angewiesen, die
v.g. Geschäftsanteile in ihre Tochtergesellschaft
octeo Multiservices GmbH (octeo) einzulegen.
Die Alleingesellschafterin der Duisburger Bau- und
Verwaltungsgesellschaft mbH (DBV) & Co. Immobilien
KG, diese wiederum Kommanditistin der MSV Duisburg
Stadionprojekt GmbH & Co. KG, wird angewiesen, die
Geschäftsführung der DBV anzuweisen, in der
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung der GEBAG Duisburger
Baugesellschaft mbH als der
Stadiongesellschaft den Anteilsübertragungen
zuzustimmen.
4.
Die Stadt Duisburg, die DBV, die DVV/octeo und die
WBD AöR schließen hinsichtlich ihrer gesamten
Stimmrechte und Beteiligung von 50,1 % an der
Stadiongesellschaft eine Konsortialvereinbarung zur
Stimmrechtsbindung ab.
5.
Die Stadt Duisburg
verzichtet auf bis zu 75 % ihres zurzeit mit 2,0
Mio. EUR valutierenden Darlehens an die MSV Duisburg
Stadionprojekt GmbH & Co. KG gegen Einräumung eines
Besserungsscheins und stundet den Restbetrag
zunächst unbefristet.
6.
Die Wirksamkeit der Rechtsgeschäfte auf Grundlage
der Ziffern 1., 3. bis 5. dieses Beschlusses steht
unter den in der Begründung ausgeführten
aufschiebenden Bedingungen, die kumulativ erfüllt
sein müssen.
7.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle
Rechtshandlungen zur Ausführung dieser Beschlüsse
vorzunehmen.
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