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Ausbau der Mercatorstraße -
Duisburg-Innenstadt
Beschlussvorlage zum
Ausbau der Mercatorstraße westlich der A 59
Es gab harsche Kritik in Richtung
Verwaltung, da die Beschlussvorlage nach Meinung
unterschiedlicher Fraktionen (Grüne, Linke, PSL,
FDP, AfD) zum Teil noch nicht einmal zwei Tage vor
der Sitzung vorlag und demzufolge auch keine Zeit
zur Beratung war. "Das gibt die Satzung des Rates
nicht her", empörten sich Claudia Leiße
(Fraktionschefin der Grünen) und Frank Albrecht
(FDP).
Planungsdezernent Carsten Tum
verwies auf die seit eineinhalb Jahren
durchgeführten Beratungen, öffentlichen
Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligungen und dem mit
den Bürgern durchgeführten Charrette-Verfahren. Hier
monierte PSL-Ratsfrau Britta Söntgerath die zu
starke beteiligung von Berlinr udn Weimarer
Studenten. Beigeordneter Tum versuchte auf eine Art
Dringlichkeit hinzuweisen, die nun ansteht: "Wir
müssen im März die Unterlagen bei der
Kommunalaufsicht einreichen, da es hier neben
notwendigen Bauausschreibungen auch um beantragte
Fördergelder geht."
Dies meinten auch Vertreter der
SPD (Dr. Tacke, Eickmanns, Sagurna) und CDU (Susen).
Viel Gesprächsbedarf...
Über den Antrag auf Absetzung von
der Tagesordnung wurde mit allen Gremien
(Ausschüssen Stadtentwicklung und
Umwelt sowie Bezirksvertretung Mitte)
zur Astimmung gebracht und mit Mehrheit von
CDU und SPD abgechmettert.
Bei
der Abstimmung zur Beschlusslage wurde in den drei
Gremien erneut mit den Stimmen der Mehrheit von CDU
und SPD die Variante A favorisiert.
"Sie ist städetbaulich und verkehrlich die bessere
Lösung", so Planungsdezernent Carsten Tum.
Beschlussvorlage
zum Ausbau der Mercatorstraße westlich der A 59.
Ziel ist eine komplette städtebauliche Neuordnung des
Bahnhofsumfeldes und Anschluss des Bahnhofes an die
Innenstadt.
Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes 1009
– 1. Änderung im Mai 2013 wurden die planerischen
Voraussetzungen für die Umgestaltung getroffen. Ein
Baufeld zwischen der Mercatorstraße und der Bahnhofsplatte
bietet hier die städtebauliche Möglichkeit der Anbindung
und Integration des Bahnhofs an die City.
Die
Mercatorstraße wird dazu auf je eine Fahrspur pro Richtung
reduziert, sie erhält angemessene Radverkehrsanlagen,
sowie die notwendigen Nebenanlagen für Lade- und
Anlieferverkehre, Taxenplätze und Behindertenparkplätze.
Die Beschlussvorlage legt zwei Planungsvarianten vor.
Variante A sieht eine komplette Neugestaltung des
Straßenraumes vor, orientiert an den abgestimmten
verkehrlichen Notwendigkeiten. Die Belange der
Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sind hier optimal erfüllt,
auf beiden Seiten der Fahrbahn, in nördliche wie in
südliche Fahrtrichtung gibt es Radfahrstreifen, für
Fußgänger sind gesicherte Querungsmöglichkeiten auf der
gesamten Länge der Fahrbahn durch einen Mittelstreifen
möglich. Nach Fällung von 24 Bäumen wird eine komplett neu
gepflanzte Baumallee mit 30 neuen Straßenbäumen den neuen
Straßenraum einfassen, die Mittelinsel wird begrünt.
Bei der Variante B können bis zu elf Bäume erhalten
werden. Allerdings ergeben sich bei dieser Variante
reduzierte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und
der Wegfall der begrünten Mittelinsel auf der
Mercatorstraße.
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt entscheidet aus den nachfolgend
formulierten Planungsvarianten A und B über den
Ausbau der Mercatorstraße zwischen der Königstraße
und der Friedrich-Wilhelm- Straße (einschließlich
der Brücke über die A 59 sowie eines Teilstücks der
Friedrich- Wilhelm-Straße von der Mercatorstraße bis
zur Hohe Straße) und beauftragt die Verwaltung mit
der Umsetzung:
1. Planungsvariante A
a. Der Planung und dem Ausbau der Mercatorstraße
gemäß Anlage 2.1 – 2.3 zwischen der Königstraße und
der Friedrich-Wilhelm-Straße (einschließlich der
Brücke über die A 59 und eines Teilbereiches der
Friedrich-Wilhelm- Straße von der Mercatorstraße bis
zur Hohe Straße) mit einem voraussichtlichen
Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe von
2.992.000,00 € die sich zusammensetzen aus Baukosten
Honorarkosten 2.742.000,00 € 250.000,00 € wird
zugestimmt.
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der
finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten
Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Die
Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich
einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im
Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes. (V/61)
b. Der Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz
NW (LG NW) von den Verboten des § 47 a LG NW für 19
Bäume auf der Mercatorstraße (zwischen Königstraße
und Friedrich-Wilhelm-Straße) und dem Fällen dieser
Bäume wird zugestimmt. Dem Fällen von fünf unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg fallenden
Bäumen für den geplanten Straßenausbau auf der
Friedrich- Wilhelm-Straße (zwischen Mercatorstraße
und Hohe Straße) wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen
sind im Rahmen der Baumaßnahme vorzunehmen.
alternativ 2. Planungsvariante B
a. Der Planung und dem Ausbau der Mercatorstraße
gemäß Anlage 3.1 – 3.3 zwischen der Königstraße und
der Friedrich-Wilhelm-Straße (einschließlich der
Brücke über die A 59 und eines Teilbereiches der
Friedrich-Wilhelm- Straße von der Mercatorstraße bis
zur Hohe Straße) mit einem voraussichtlichen
Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe von
2.992.000,00 € die sich zusammensetzen aus Baukosten
Honorarkosten 2.742.000,00 € 250.000,00 € wird
zugestimmt.
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der
finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten
Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich
einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im
Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
(V/61) b. Der Befreiung gemäß § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit
§ 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) von den Verboten
des § 47 a LG NW für acht Bäume auf der
Mercatorstraße (zwischen Königstraße und
Friedrich-Wilhelm-Straße) und dem Fällen dieser
Bäume wird zugestimmt. Dem Fällen von zwei unter die
Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg fallenden
Bäumen für den geplanten Straßenausbau auf der
Friedrich- Wilhelm-Straße (zwischen Mercatorstraße
und Hohe Straße) wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen
sind im Rahmen der Baumaßnahme vorzunehmen.
1.
Beschreibung der Maßnahme und Verkehrssituation
1.1 Umfang der Maßnahme
Die Gesamtmaßnahme umfasst den Umbau des Abschnittes
der Mercatorstraße zwischen der
Friedrich-Wilhelm-Straße und der Königstraße
einschließlich der Brücke über die A 59 bis zum
Harry-Epstein-Platz/Saarstraße sowie einen
Teilabschnitt der Friedrich-Wilhelm- Straße zwischen
der Mercatorstraße und der Hohe Straße (siehe Anlage
1). Grundlage für die Umplanung sind die Inhalte des
rechtskräftigen „Bebauungsplans Nr. 1009 A“ bzw. des
„Bebauungsplans 1009 A – 1. Änderung“.
1.2 Vorhandene Verkehrs- und
Straßenbausituation sowie Ziele der Planung
Die Mercatorstraße hat derzeit eine
durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von
etwa 18.000 Kfz mit einem Schwerlastanteil von 7 %.
Der Schwerlastanteil wird im Wesentlichen von etwa
1000 täglichen Bus-Fahrten der DVG bestimmt, die die
Mercatorstraße in diesem Teilabschnitt für ihren
Linienverkehr nutzt. Derzeit erfolgt die
Verkehrsführung im o.g. Abschnitt der Mercatorstraße
über zwei, durch eine breite „Mittelinsel“
(ehemalige Gleiszone der U 79) getrennte, jeweils
zweispurige Richtungsfahrbahnen.
Der gesamte zur Umgestaltung vorgesehene Bereich
zeigt sich aufgrund des aus straßenbaulicher Sicht
erheblich schadhaften Gesamtzustandes
(Fahrbahnaufbrüche, provisorische Parkplätze, starke
Wurzelaufwölbungen, defizitäre Nebenanlagen - hier
insbesondere Radwege) in einem zum Teil nicht mehr
verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus entspricht
das straßenräumliche Gesamterscheinungsbild nicht
der hier vorhandenen exponierten Innenstadtlage mit
unmittelbarer Verbindungsfunktion zwischen dem
Hauptbahnhof (Stadteingang) und dem Einkaufsbereich
der Königstraße.
Nach Abschluss des Ausbaus der A 59 im
Innenstadtbereich steht eine rd. 300 m lange
Abdeckung der A 59 als neuer innerstädtischer Platz
(Portsmouthplatz) zur Verfügung, der zukünftig u.a.
die Funktion als „Stadteingang“ einnehmen wird.
Hiermit stehen die wesentlichen städtebaulichen und
infrastrukturellen Voraussetzungen zur Aufwertung
des gesamten Stadtraumes zwischen Hauptbahnhof und
City zur Verfügung. Hinzu kommt die Anbindung an die
Entwicklungsflächen der „Duisburger Freiheit“.
Die
Mercatorstraße nimmt einen Teilbereich dieses Raumes
ein und wird gemäß den Inhalten des „Bebauungsplanes
Nr. 1009 A – 1. Änderung“ ihre bestehende
Verkehrsfunktion – wenn auch in reduziertem Umfang –
im Wesentlichen beibehalten. In Verbindung mit der
innerhalb des sog. „Charrette-Verfahrens“ im Juli
2013 erarbeiteten zukünftigen Gestaltung des
Portsmouthplatzes verfolgt der Umbau der
Mercatorstraße das Ziel, in Verbindung mit einem
neuen Baukörper ein Gesamtensemble mit hoher
Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Der bislang durch den offenen Autobahneinschnitt und
die damit verbundene hohe Lärmimmissionsbelastung
betroffene Gesamtbereich wird von der neuen
Ausbausituation nachhaltig profitieren. Dies
wiederum korrespondiert mit den Zielen des
„Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (IHI)“,
hier insbesondere einer Aufwertung des öffentlichen
Raumes und seiner Aufenthaltsqualität der
Verbesserung der fußläufigen Anbindung der
Duisburger Innenstadt an den Hauptbahnhof der einer
Abmilderung der städtebaulichen Zäsur Stärkung der
nachhaltigen Mobilität.
Die für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Flächen werden
auf der Westseite der Mercatorstraße zusammengefasst
und unter Berücksichtigung ausreichend
dimensionierter Flächen für alle Verkehrsteilnehmer
umgestaltet. Die Planungen stehen in enger
Abhängigkeit und sind aufeinander abgestimmt.
Bestandteil des Straßenraumes ist zudem eine
Platanenallee, die den Bestimmungen des
Landschaftsgesetzes NW unterliegt, und im
Alleenkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz des Landes NRW enthalten ist.
1.3 Belange der Einsatz-
und Rettungskräfte sowie der DVG
Die Belange von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie
des Buslinienverkehres der DVG bestimmen die Planung
der Mercatorstraße aus folgenden Gründen nachhaltig:
- Über das im Rahmen des Vorbehaltsstraßennetzes vom
Rat der Stadt festlegte Fahrbahnquerschnittsmaß von
6,50 m hinaus ist, wie zuvor beschrieben, durch die
Anlage von Radfahrstreifen ein Ausweichen von
Kraftfahrzeugen zugunsten von Einsatzkräften
möglich. Im Fall der Mercatorstraße wurde diese
Lösung gewählt, da ansonsten die vorgegebenen
maximalen Einsatzzeiten von der Wache 1
(Wintgensstraße) insbesondere für den südlichen
Innenstadtbereich bzw. das Dellviertel nicht
eingehalten werden können.
Vor allem aufgrund des hohen Anteils an Busverkehr
auf der Mercatorstraße mit rd. 1000 Fahrten pro Tag,
muss davon ausgegangen werden, dass sich ansonsten
nachhaltige Behinderungen bei Einsatzfahrten
ergeben. Der in einigen Jahren geplante Bau einer
weiteren Feuerwache an der Mercatorstraße ändert die
Situation nicht nachhaltig, da von hieraus ebenfalls
Einsatzorte beispielsweise in Duissern erreicht
werden müssen. Angesichts des Aufkommen kommt der
Berücksichtigung dieser Verkehre ebenfalls eine
besondere Bedeutung zu.
- Angesichts des hohen Anteils an Busverkehr am
gesamten täglichen Kfz-Aufkommens kommt der
Berücksichtigung dieser Verkehre ebenfalls eine hohe
Bedeutung zu.
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Um ein ausreichendes Maß an
Fahrplansicherheit im Bereich der Mercatorstraße
erreichen zu können und nunmehr lediglich eine
Fahrspur pro Richtung auf der Mercatorstraße zur
Verfügung steht, wird dem ÖPNV an der
Lichtsignalanlage Friedrich-Wilhelm-/Mercatorstraße
ein Vorrangsignal zur Verfügung gestellt.
Ab der Brücke Königstraße ist im Bedarfsfall zudem
die Einrichtung einer Busspur in Richtung
Harry-Epstein-Platz grundsätzlich möglich. In der
Gegenrichtung fährt der Busverkehr bereits heute in
Verbindung mit einem eigenen Signal am Harry-
Epstein-Platz in die Mercatorstraße ein. Da die
vorhandene Grünzeit das Ausfahren von 2 – 3 Bussen
ermöglicht, ist darauf folgend vor dem
Rechtseinbiegen in die Friedrich-Wilhelm-Straße eine
Aufstellspur notwendig, die mindestens die
notwendige Länge von zwei (Gelenk)Bussen erreichen
muss, um wiederum Behinderungen für Einsatzfahrten
der Feuerwehr nach Möglichkeit auf ein Mindestmaß zu
reduzieren.
2. Planungsvarianten und Beschlusslage
2.1 Planungsvariante A mit Baubeschluss (DS 13/0629)
vom 02.05.2013 2.1.1 Mercatorstraße (von
Friedrich-Wilhelm-Straße bis Königstraße)
Am 08.07.2013 hatte der Rat der Stadt einen
Baubeschluss zum Ausbau der Mercatorstraße im o.g.
Abschnitt gefasst. Vorlaufend zur Ratsentscheidung
hatte die Bezirksvertretung Mitte am 20.06.2013 den
Beschluss zum Fällen von 28 Bäumen gefasst, die der
Baumschutzsatzung der Stadt unterliegen. Hierin
enthalten waren sechs satzungsrelevante Bäume, die
aufgrund des auf der Ostseite der Mercatorstraße
geplanten Gebäudes (vier Bäume) sowie der
Tiefgaragenzufahrt (zwei Bäume) im Zuge des
Straßenausbaus hätten entfernt werden sollen.
Die Fällung dieser Bäume ist bereits durch den
Satzungsbeschluss zum „Bebauungsplan 1009 A – 1.
Änderung“ grundsätzlich durch den Rat der Stadt
beschlossen worden. Im Rahmen dieser
Beschlussvorlage werden ausschließlich Baumfällungen
behandelt, die in Zusammenhang mit der
Straßenumbaumaßnahme stehen und der
Baumschutzsatzung der Stadt unterliegen. Die
wesentlichen Planungsmerkmale zum Umbau der
Mercatorstraße waren auf Grundlage des
rechtskräftigen „Bebauungsplanes Nr. 1009 A - 1.
Änderung“ sowie des seinerzeit vorliegenden
Gebäudeentwurfs der Platzrandbebauung.
- Geplanter Fahrbahnquerschnitt
mit getrennten Richtungsfahrbahnen und einer
durchgängigen, z.T. begrünten Mittelinsel. Ergänzung
des Fahrstreifenquerschnitts Radfahrstreifen auf
Fahrbahnniveau, um den Rettungsdiensten im
Einsatzfall eine ´Vorbeifahrt´ an Kraftfahrzeugen zu
ermöglichen.
Aufgrund der einem hohen Querungsbedarf der
Mercatorstraße durch Fußgängerverkehre zu rechnen,
der im gesamten Streckenabschnitt anfällt. Mit dem
Mittelstreifen wurde eine ausreichende
Querungssicherheit für Fußgänger hergestellt. Im
Bereich der Taxenplätzen, Behindertenparkplätzen,
etc. abgedeckt. Begrünung durch Neubepflanzung mit
gestellten Ausbau der „Oranienstraße“.
- (jeweils pro Richtung) durch einen - (baulichen)
Rahmenbedingungen auf beiden Straßenseiten war mit -
Nebenanlagen wird der Bedarf für Lade- und
Anlieferverkehre,
- großkronigen Bäumen, orientiert am fertig
gestellten Ausbau der „Oranienstraße“
2.1.2
Friedrich-Wilhelm-Straße (von Mercatorstraße bis
Hohe Straße)
Der o.g. Umbau der Mercatorstraße sowie die
Ergebnisse aus dem „Charrette-Verfahren“ zur
Gestaltung des Portsmouthplatzes haben unmittelbare
Auswirkungen auf die Friedrich- Wilhelm-Straße im
genannten Abschnitt. Hier werden umfangreiche
Anpassungen der einzelnen Verkehrsflächen
erforderlich, bis in Höhe der Hohe Straße der
bestehende Straßenraumquerschnitt wieder erreicht
wird.
Durch die Betonung der Gehwegachse
Hauptbahnhof/Friedrich-Wilhelm-Straße und die damit
einhergehende deutliche Verschiebung der
Fußgängerfurt an der Lichtsignalanlage
Mercator-/Friedrich-Wilhelm-Straße wird der
Gehwegbereich vor der IHK erheblich aufgeweitet.
KFZ-Fahrspuren werden zugunsten von Busspuren, die
auf der nördlichen Seite gleichfalls durch den
Radverkehr genutzt werden können (sog. ´Umweltspur´,
westlich der ´Hohe Straße´ bereits vorhanden),
reduziert.
Auf der südlichen Seite erfolgt die Führung des
Radverkehrs abseits der Fahrbahn auf einem separaten
Radweg. Eine alternative Führung des Radverkehrs,
beispielsweise über Radfahrstreifen, ist aufgrund
der verkehrlichen Rahmenbedingungen im
Kreuzungsbereich nicht möglich.
Die Bushaltestellen werden näher an den Knotenpunkt
Mercatorstraße/Friedrich-Wilhelm- Straße und damit
an den Hauptbahnhof herangeführt und als sog.
„Buskap“- Haltestellen für Gelenkbusse vorgesehen.
Hinsichtlich der vorhandenen Bäume wird als eines
der Ergebnisse des „Charrette- Verfahrens“ der
Fortfall der bestehenden, im Mittelstreifenbereich
ungeordnet platzierten Bäume zugunsten einer neu zu
erstellenden Baumachse zugrunde gelegt und im Zuge
der vorgesehenen Umgestaltung der
Friedrich-Wilhelm-Straße als Maßnahme des
„Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt“
fortgeführt.
2.2 Aufhebung des Beschlusses mit der DS
13-0629/1 vom 19.11.2013
Zum Zeitpunkt des o.g. Baubeschlusses stand die
Stadt Duisburg in Verhandlungen mit einem
Projektentwickler, der beabsichtigte, auf Grundlage
des rechtskräftigen „Bebauungsplanes 1009 A – 1.
Änderung“ ein Bürogebäude mit
Gastronomieeinrichtungen im Erdgeschoss zu
verwirklichen. Die auf Grundlage des Bebauungsplans
überbaubare Fläche belegt im wesentlichen die
zweispurige Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord, so dass
ein Umbau der Mercatorstraße zur Räumung des
Baugrundstückes kurzfristig notwendig gewesen wäre.
Nachdem der Projektentwickler jedoch von der
Umsetzung des Bauprojektes Abstand genommen hatte,
bestand kein hoher Zeitdruck zum Umbau der Straße
mehr.
Darüber hinaus bildete sich eine Initiative, die
sich für den Erhalt der o.g. Bäume/Platanen im
Verlauf der Mercatorstraße ausgesprochen hatte. Die
Verwaltung verfolgte die Ausbaupläne daraufhin nicht
weiter und zog letztlich mit der DS 13-0629/1 den
vorgesehenen Ausbaubeschluss zurück mit dem Ziel zu
prüfen, ob die Planung auf die veränderten
Rahmenbedingungen ausgerichtet und die
unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten nach
Möglichkeit berücksichtigt werden können.
Der Rat der Stadt bestätigte dies mit Beschluss vom
09.12.2013.
2.3. Planungsvariante B
(Alternativentwurf)
2.3.1 Mercatorstraße
(von Friedrich-Wilhelm-Straße bis Königstraße)
Aufgrund der unter Punkt 2.2 dargestellten
veränderten Ausgangslage wurde eine
Alternativplanung durch die Verwaltung erarbeitet,
die einen größtmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen
unter weitestgehender Beibehaltung der
städtebaulichen Ziele vorsieht. Um dieses Ziel
erreichen zu können, wurde die Gewichtung einzelner
verkehrlicher und städtebaulicher Planungsaspekte im
Rahmen einer Gesamtabwägung verändert.
Die Planungsvariante B (s. Anlage 3.1 – 3.3)
unterscheidet sich durch folgende wesentliche
inhaltliche Merkmale vom Baubeschluss aus dem Jahre
2013 (Planungsvariante A):
- Die Alternativplanung verzichtet auf einen
durchgängigen, teilweise begrünten Mittelstreifen.
Dieser Mittelstreifen wurde aus der damals geplanten
Gebäudearchitektur (ehemaliges „MD-Gebäude“ mit
Durchgangsmöglichkeit) entwickelt. Eine gesicherte
Querung der Mercatorstraße für Fußgänger scheidet
damit außerhalb der nördlich/südlich vorgesehenen
Lichtsignalanlagen auf diesem Streckenabschnitt
zukünftig aus. Die Abwicklung des Radverkehrs
Radverkehrsanlagen.
Zum einen in südliche Richtung über einen
Radfahrstreifen, in der Gegenrichtung über einen
hinter den Bestandsbäumen geführten Radweg. Die
Alternativplanung wird technischen Realisierung der
Fahrbahn sowie der im Bebauungsplan festgesetzten
Tiefgaragenzufahrt – den Erhalt von neun Platanen
(mit Tiefgaragenzufahrt neun Platanen, ohne
Tiefgaragenzufahrt elf Platanen) ermöglichen.
Durch die geplante Überbauung der
vorhandenen zweispurigen östlichen Richtungsfahrbahn
der Mercatorstraße (vgl. „Bebauungsplan Nr. 1009 A -
1.Änderung“) durch ein mehrgeschossiges Gebäude
sollen die zur Zeit durch eine breite Mittelinsel
getrennten Richtungsfahrbahnen (ehemalige Gleiszone
der U 79) auf der Westseite mit jeweils einer
Fahrspur pro Richtung zusammengefasst werden.
Der Radverkehr wird im Wesentlichen parallel zum
Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Süd auf einem
markierten Radfahrstreifen und in Fahrtrichtung Nord
auf einem baulich von der Fahrbahn abgesetzten
Radweg geführt. Durch den Ausbau eines
Radfahrstreifens auf Fahrbahnniveau addiert sich die
Gesamtbreite der Fahrbahnfläche auf insgesamt 8,50 m
(3,25 m pro Fahrstreifen sowie 2,0 m einseitiger
Radfahrstreifen). Hierdurch entstehen – über die
Festlegungen des Vorbehaltsstraßennetzes hinaus –
seitliche Freiräume, die in Einsatzfällen von
Feuerwehr und Rettungsdiensten als Ausweichfläche
für Kraftfahrzeuge genutzt werden können und somit
die sog. „virtuelle Fahrgasse“ sicherstellen können.
Fußwege werden, angepasst an ein bereits heute
vorhandenes hohes Fußgängeraufkommen, in
ausreichender Breite in den Seitenräumen vorgesehen.
Der vorgesehene Ausbau erfüllt die Vorgaben der
Barrierefreiheit. Flächen für den ruhenden Verkehr,
für Anlieferverkehr sowie für Taxen, etc. sind
ebenfalls in der Planung berücksichtigt.
2.3.2 Planung und Ausbau
der Friedrich-Wilhelm-Straße (von Mercatorstraße bis
Hohe Straße)
Die unter Punkt 2.1.2 für die
Planungsvariante A beschriebenen Aspekte werden auch
in der Planungsvariante B im Grundsatz unverändert
beibehalten. Änderungen sind lediglich im Hinblick
auf den Erhalt einiger satzungsrelevanter Bäume
vorgesehen (vgl. Punkt 3).
2.3.3 Abstimmungsprozess zur
Planungsvariante B
Der Alternativentwurf wurde sowohl innerhalb eines
Arbeitskreises unter Teilnahme von Vertretern der
Feuerwehr, der DVG, der IHK, der Bürgerstiftung, des
Beirates für Stadtgestaltung, des BUND sowie der
Verwaltung als auch im Rahmen einer für die
Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltung am
18.09.2014 vorgestellt und diskutiert.
Alle o.g. planungsrelevanten Belange wurden
innerhalb dieser moderierten Veranstaltungen
ausführlich dargestellt und erörtert.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine
Variante realisierbar ist, die die unterschiedlichen
Belangen und Interessen vollumfänglich
berücksichtigen kann. Somit ist auch keine Variante
möglich, die einen vollständigen Baumerhalt, der
insbesondere im Fokus der Diskussionen stand,
sicherstellen kann.
3. Erhalt / Fortfall von Bäumen
3.1 Baumfällungen in den Planungsvarianten A und B
Im Rahmen dieser Vorlage wird über die
erforderlichen Baumfällungen entschieden, die - zum
einen den Bestimmungen des §47a Landschaftsgesetz NW
(LG NW) „Schutz von Alleen“ sowie zum and - eren der
städtischen Baumschutzsatzung unterliegen und die
für den Ausbau der Mercatorstraße (inkl.
Teilabschnitt der Friedrich- Wilhelm-Straße)
notwendig sind.
Zudem werden zur Realisierung des durch den
rechtskräftigen „Bebauungsplan Nr. 1009 A – 1.
Änderung“ festgesetzten Baukörpers unter Umständen
weitere Baumfällungen erforderlich sein (Vier
Bäumfällungen durch das Gebäude, zwei Bäume durch
die Tiefgaragenzufahrt bedingt), die insbesondere in
einem Baugenehmigungsverfahren zu regeln sind.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Notwendigkeit
von Baumfällungen hat der Rat der Stadt bereits im
Rahmen seiner Gesamtabwägung beim Satzungsbeschluss
zum „Bebauungsplan Nr. 1009 A“ bzw. zum
„Bebauungsplan Nr. 1009 A - 1. Änderung“ getroffen.
Der Umbau der Mercatorstraße ist Bestandteil des
Bebauungsplanes. Der dazugehörige Teilabschnitt der
Friedrich-Wilhelm-Straße ist aufgrund seiner engen
verkehrlichen und technischen Abhängigkeiten zur
Mercatorstraße ebenfalls dieser Gesamtabwägung
zuzuordnen.
Die Planungsvariante A (vgl. Anlage 4.1 – 4.3) sieht
für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme den
Fortfall von 24 unter Schutz stehenden Bäume vor.
Auf dem Ausbauabschnitt der Mercatorstraße (zwischen
Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße) sind 19
Bäume als „Allee“ gemäß § 47a Landschaftsgesetz NW
(LG NW) - Schutz der Alleen - zu werten.
Fünf Bäume auf dem
Ausbauabschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße
(zwischen Mercatorstraße und Hohe Straße)
unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg.
Nach erfolgtem Umbau der Straße werden neue Bäume
insbesondere auf der Mercatorstraße gepflanzt. In
der Planungsvariante B können folgende Einzelbäume
(vgl. Anlage 5.1 – 5.3), die wie v. g. sowohl
unmittelbar dem LG NW wie auch der städtischen
Baumschutzsatzung unterliegen, aufgrund von
Verkehrsanlagen oder des notwendigen barrierefreien
Ausbaus nicht erhalten werden:
- Ausbauabschnitt Friedrich-Wilhelm-Straße (von
Mercatorstraße bis Hohe Straße) gem.
Baumschutzsatzung der Stadt (entfallende Bäume in
´blau‘ dargestellt):
- Zwei Bäume durch die Anlage eines Radweges auf der
südlichen Seite in Verbindung mit der zwingend
notwendigen Andienungszone auf der Friedrich-Wilhelm
Straße (Nr. 1 und 2) - Ausbauabschnitt
Mercatorstraße (von Königstraße bis
Friedrich-Wilhelm-Straße) gem. § 47a LG NW
(entfallende Bäume in ‘rot’ dargestellt):
- Ein Baum im südwestlichen Bereich der Einmündung
Mercatorstraße / Friedrich-Wilhelm-Straße aufgrund
der bestehenden Höhenlagen der unterschiedlichen
Verkehrsflächen und des notwendigen barrierefreien
(Gehweg)Ausbaus (Nr. 1)
- Ein Baum durch die notwendige Linksabbiegespur
Wilhelm-Straße (Nr.2) o Ein Baum straßenbaubedingt
Tiefgaragenzufahrt (Nr. 3) o Zwei Rechtsabbiegespur,
die eine Aufstelllänge für zwei Busse ermöglicht
(Nr. 4 und 5) und damit die Durchfahrt für
Einsatzkräfte sichert o Zwei der Mercatorstraße in
Höhe des Hauses Nr. 14 (Bäume 6 und 7) durch den
Umfang der beidseitig notwendigen Tiefbauarbeiten
- Ein Baum straßenbaubedingt in die Friedrich-
(Radweg) im Bereich der optionalen Bäume zum Ausbau
einer ausreichend bemessenen Bäume aufgrund von
Standsicherheitsproblemen auf der Westseite im
Kurvenbereich der Königstraße (Nr. 8)
Im Falle eines Entscheides für die Planungsvariante
B ist im Gegensatz zur Planungsvariante A somit der
Erhalt von maximal elf Platanen in der
Mercatorstraße möglich. Eine Reduzierung dieser
Anzahl könnte ggf. bei Umsetzung des
rechtsverbindlichen „Bebauungsplanes Nr. 1009 A - 1.
Änderung“ erfolgen, falls die Zufahrt zur Tiefgarage
(eventuell mit 2 Tiefgeschossen) realisiert wird.
Fällung dieser Bäume ist im Zuge eines späteren
Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass es bei
Planungsvariante B im Einzelfall trotz aller
Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Baumschutzsatzung
durch straßenausbaubedingte Eingriffe in den Boden
mit einer Tiefe von bis zu 1,0 m zu nachhaltigen
Eingriffen in den Wurzelraum kommen kann, die die
Standsicherheit des Baumes gefährden. Hinzu kommen
notwendige Leitungsverlegungen, die insbesondere im
Bereich der Tiefgaragenrampe innerhalb einer
lediglich nur etwa 1,50 m breiten Gehwegfläche
unterzubringen sind. Hier sollen die Leitungen nach
Möglichkeit im Pressverfahren eingebaut werden.
Alle weiteren Bäume im
Zusammenhang mit dem Umbau entlang der
Mercatorstraße bleiben bei Umsetzung der
Planungsvariante B unabhängig davon, ob Sie den
Regelungen des LG NW oder der städtischen
Baumschutzsatzung zuzuordnen sind, bis auf weiteres
bestehen.
Der mögliche Fortfall sonstiger Bäume entlang der
Mercatorstraße wird, wie bereits erwähnt, durch die
Festsetzungen des „Bebauungsplanes Nr. 1009 A -1.
Änderung“ bestimmt und die Modifizierungen bzw.
Vorgaben zur Realisierung eines künftigen Gebäudes.
Die Bäume im Bereich des Mittelstreifens der
Friedrich-Wilhelm-Straße, die unter die
Baumschutzsatzung der Stadt fallen, werden im Falle
der Planungsvariante B durch Einschränkungen
innerhalb der Parkstreifen berücksichtigt und damit
bis auf weiteres erhalten.
Vier Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung
unterliegen, entfallen zugunsten von Verkehrsflächen
(Gehweg-/ Querungsflächen, Schutzstreifen,
Parkstreifen) und der notwendigen
Verkehrssicherheit. Planungsvariante A verfolgt das
Ziel aus dem „Charrette- Verfahren“ zur Gestaltung
des Portmouthplatzes. Danach werden
Gestaltungselemente des Platzes bis in die
Friedrich-Wilhelm-Straße fortgeführt. Hierzu gehört
u.a. eine Baumzeile im Mittelstreifen der
Friedrich-Wilhelm-Straße als „grüne Linie“ mit
städtebaulicher Leitfunktion.
Mit Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist vorgesehen,
im Umbaubereich der Planungsvariante A insgesamt ca.
30 neue Bäume zu pflanzen, sofern die örtliche
bautechnische Situation, die vorrangig durch
vorhandene bzw. neu zu verlegende Leitungen bestimmt
wird, dies zulässt. Bei Realisierung der
Planungsvariante B werden im Baufeld ca. 20 Bäume
neu gepflanzt werden.
Bei den Planungsfällen A und B bleibt festzuhalten,
dass bei Realisierung beider Varianten der
Alleecharakter nicht mehr gegeben ist. In beiden
Planungsfällen werden darüber hinaus weitere
Baumpflanzungen im näheren Umfeld der Baumaßnahme
(Mercatorstraße zwischen Düsseldorfer Straße und
Kölner Straße, Mercatorstraße vor dem Südflügel des
Hauptbahnhofes) realisiert, um dem vollständigen
Kompensationsbedarf gemäß der Baumschutzsatzung zu
entsprechen.
3.2 Votum des ´Beirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde´
Als Voraussetzung für den Ausbau der Mercatorstraße
müssen Bäume aus dem Schutz der Alleen im Sinne des
§ 47 a LG NW entlassen werden. Dazu ist seitens der
Unteren Landschaftsbehörde die Erteilung einer
Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutz- gesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Abs.1 LG NW von
den Verboten des § 47 a LG NW erforderlich. Eine
Genehmigung nach den Vorschriften der
Baumschutzsatzung wird nicht erteilt, da das
Landesrecht, also der gesetzlich verankerte Schutz
der Alleen, gemäß § 47 a LG NW, höherrangig im
Verhältnis zur Baumschutzsatzung als die Ortssatzung
zu werten ist.
Bei allen wichtigen Entscheidungen der Unteren
Landschaftsbehörde ist der Beirat zu beteiligen. Der
Vorsitzende des Beirates wurde darüber unterrichtet,
dass am 19.02.2015 die politischen Gremien den
Ausbau der Mercatorstraße beraten werden. Da der
Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erst am
23.02.2015 tagt, hat der Vorsitzende mit Schreiben
vom 03.02.2015 für die Beratung der politischen
Gremien folgende Stellungnahme verfasst:
“Die Platanenallee auf der Mercatorstraße gegenüber
des Haupteinganges des Duisburger Haupteinganges ist
als Allee im Alleenkataster des LANUV eingetragen.
Sie ist an dieser wichtigen Stelle der Innenstadt
Stadtbild prägend. Außerdem ist sie wegen der
positiven klimatischen Wirkung auf das Umfeld
unbedingt erhaltenswert.
In den letzten Jahren sind durch die
verkehrstechnischen Planungen zur
Trassenführung der Mercatorstraße verschiedene
Planungen vorgelegt worden, die umfangreiche
Fällungen vorsahen, bis heute aber nicht umgesetzt
wurden. Nach Auskunft der Unteren Landschaftsbehörde
sieht die aktuelle Planung ein Erhalt von elf
Platanen vor. Es sollen 10 Bäume, die der
Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden und
vier weitere. Ersatzpflanzungen (20 Stück) werden
vorgenommen, aber nicht auf dem Abschnitt der
geschützten Allee. Die Allee wird in diesem
Abschnitt ihren Charakter verlieren, wenn nur die
Hälfte der Stadtbild prägenden
Bäume erhalten werden.
Der jetzige Stand der Planung entspricht
offensichtlich dem Stand, der in der Expertenrunde
am 9. Juli 2014 vorgestellt wurde, d.h. die in der
Diskussion vorgetragenen Anregungen bzw. Forderungen
wurden nicht ernst
genommen bzw. als nicht weiter zu berücksichtigen
eingestuft. Als Vorsitzender des Beirates bei der
Unteren Landschaftsbehörde lehne ich jede Maßnahme
an der Mercatorstraße ab, die den Charakter der
Allee zerstört. Die benannte aktuelle Planung führt
zu einer solchen Änderung des Alleecharakters.
Darüber hinaus ist in Anbetracht der vergangenen
Diskussionen keine Kompromissbereitschaft seitens
des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement
erkennbar. Die jetzige Planung unterscheidet sich in
den Kernpunkten nicht von der in der breiten
Öffentlichkeit im letzten Jahr abgelehnten Planung
und entspricht damit auch nicht dem Bürgerwillen.“
Dem ´Beirat der Unteren Landschaftsbehörde´ werden
die Planungsvarianten A und B zum Ausbau der
Mercatorstraße in seiner Sitzung am 23.02.2015
vorgestellt. Der Beirat entscheidet über die
Erteilung der Befreiung nach § 67
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit
§ 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) auf der Grundlage
der beiden Varianten.
Über das Votum des ´Beirates der Unteren
Landschaftsbehörde´ wird der Rat der Stadt in seiner
Sitzung am 02.03.2015 im Sinne des § 69
Landschaftsgesetz NW (LG NW) entscheiden.
4. Zusammenfassende Darstellung der
Planungsvarianten A und B
Beide Planungsvarianten berücksichtigen diverse
Belange und Interessenlagen, die insbesondere im
Fall der Mercatorstraße einer jeweils gleichwertigen
Gewichtung unterliegen. So steht beispielsweise die
Sicherstellung einer Durchfahrtsmöglichkeit
(„virtuelle Fahrgasse“) für Rettungskräfte in
Konkurrenz zur verkehrssicheren Abwicklung aller
unterschiedlichen Verkehrsträger (z.B. des Fuß- und
Radverkehrs) oder auch
gegenüber einem Erhalt bestehender Bäume. Die
Randbedingungen der Straßenplanung werden zudem
durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes
nachhaltig bestimmt, der durch ein neues Baufeld,
den öffentlichen Verkehrsraum einengt und in seinen
formulierten Zielen die Verkehrsbedeutung der
Mercatorstraße reduziert und zugunsten
städtebaulicher Belange verschiebt.
Die maßgeblichen Planungs- und Abwägungsaspekte, die
vor allem für den Abschnitt der Mercatorstraße
zwischen Harry-Epstein-Platz und
Friedrich-Wilhelm-Straße entscheidungsrelevant sind,
werden nachfolgend nochmals stichwortartig
zusammengefasst:
Planungsrelevante
Aspekte |
Planungsvariante A |
Planungsvariante B |
Durchfahrt für Rettungs- und
Einsatzkräfte. |
Beidseitig durchgängiges
Ausweichen des KFZ-
Verkehrs auf die
Radfahrstreifen ist
sichergestellt. |
Ausweichen in Seitenräume
schafft die Möglichkeit zur
Bildung der „virtuellen
Fahrgasse“. |
Duisburger
Verkehrsgesellschaft. |
Signaltechnik unterstützt eine
fahrplantreue Abwicklung der
Bus-Verkehre durch Vorlauf
vor dem KFZ-Verkehr. |
dto. |
Abwicklung KFZ-Verkehr. |
Die verkehrlichen Ziele des
Bebauungsplanes reduzieren
die Verkehrsbedeutung der
Mercatorstraße zugunsten
städtebaulicher Aspekte. Die
Leistungsfähigkeit zur
Abwicklung der anfallenden
KFZ-Verkehre bleibt erhalten. |
dto. |
Abwicklung Radverkehr. |
Gleichartige
Radverkehrsanlagen
(Radfahrstreifen). |
Unterschiedliche
Radverkehrsanlagen
(Radweg/Radfahrstreifen). |
Abwicklung
Fußgängerverkehr. |
Gesicherte
Querungsmöglichkeiten auf
gesamter Länge, zzgl.
Lichtsignalanlagen. |
Gesicherte Querungen
lediglich im Bereich der
Lichtsignalanlagen möglich. |
Erhalt von Bäumen / Fortfall
von Bäumen |
Vorhandene Bäume werden
entfernt. Neupflanzungen
werden realisiert. |
Die Bäume können einseitig
erhalten werden. |
Flächen für Taxen,
Anlieferung, Parken. |
In ausreichendem Maße in
der Planung berücksichtigt |
dto. |
Städtebauliche Aspekte im
Verkehrsraum. |
Baumneupflanzungen in
Verbindung mit durchgängig
begrünter Mittelinsel. |
Erhalt/Neupflanzung von
Bäumen ohne Mittelinsel. |
Realisierung der Bebauung /
Erschließung der Tiefgarage. |
Sichergestellt. |
Sichergestellt; Erreichbarkeit
der Tiefgarage erfordert
Entfernung zweier Bäume. |
Im Grundsatz können beide
Varianten die Erfordernisse an die verkehrlichen wie
auch die städtebaulichen Belange in ausreichendem
Maße sicherstellen. Letztlich ist bei der
Entscheidung jedoch der gesamte Planungsraum zu
betrachten, der deutlich über die Mercatorstraße
hinausgeht und die Entwicklungsziele für den
Portsmouthplatz (inkl. Bebauung) mit einbeziehen
muss. Es handelt sich dabei nicht nur um ein
verkehrliches sondern gleichsam um ein
städtebauliches Gesamtensemble. Die städtebaulichen
Erfordernisse werden in erster Linie durch die
Platzgestaltung und das geplante Gebäude abgedeckt,
die verkehrlichen hingegen vorrangig durch den
Straßenumbau.
Die Verkehrsfunktion verändert
sich hierdurch gegenüber der bestehenden Situation
in einigen Aspekten nachhaltig. Hiervon sind zum
einen insbesondere die Buslinien-Verkehre sowie die
Einsatz- und Rettungswege betroffen.
Zum anderen sind jedoch die Belange des Fuß- und
Radverkehrs besonders zu werten, die im Fall der
Planungsvariante A durch zahlreiche
Querungsmöglichkeiten und gleichartige
Verkehrsanlagen nicht zuletzt den Zielen des
Bebauungsplanes im Hinblick auf eine Reduzierung der
Verkehrsfunktion, verkehrsberuhigende Elemente und
die Verbindung zwischen Bahnhof, Platz und
Einkaufszone in stärkerem Maße entsprechen können.
5. Weiteres Vorgehen
Auf Basis des rechtskräftigen „Bebauungsplanes Nr.
1009 A - 1. Änderung“ ist die Einziehung des zur
Bebauung vorgesehenen öffentlichen Bereiches der
östlichen Fahrspuren bzw. des Parkplatzes (ehemalige
Gleiszone der U 79) möglich. Das
Einziehungsverfahren wurde bereits im Jahre 2013
eingeleitet, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der
Ausbau der Mercatorstraße ist hierauf abzustimmen.
Der Ausbau der Mercatorstraße ist weiterhin zeitlich
und inhaltlich eng mit dem Ablauf der folgenden
Maßnahmen verknüpft:
- Ausbau des Portsmouthplatzes Bau eines Hotels im
Bereich des bestehenden Fernreisebus – Halteplatzes
Verlegung / Bau eines Fernreisebus – Halteplatzes
Sanierungsmaßnahme des Landesbetriebes Straßenbau
für die ´Brücke Königstraße´ über die A 59. Zur
Formulierung der Rahmenbedingungen an die
Ausgestaltung eines künftigen Baukörpers im
nördlichen Baufeld des „Bebauungsplanes Nr. 1009 A –
1. Änderung“ wurde eine öffentliche Sitzung mit dem
Beirat für Stadtgestaltung am 23. September 2014
durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurden thesenhaft
Anforderungen an den Baukörper formuliert. Auf
dieser Basis wird ein entsprechendes Exposé zur
Ausschreibung des Grundstückes erarbeitet. Die
kurzfristige Ausarbeitung der Ausführungs- und
Vergabeunterlagen für den Umbau der Mercatorstraße
(inkl. Sanierung der Brücke Königstraße auf Basis
des Bundesfernstraßengesetzes) ist zur Schaffung der
Voraussetzungen für die Realisierung der nördlichen
Randbebauung des Portsmouthplatzes unabdingbar und
wird auf Basis dieser zu beschließenden Vorlage
kurzfristig erstellt.
Ein zeitnaher Umbau ist zwingend notwendig, um die
für die Randbebauung erforderliche Verkehrsfläche
aufheben zu können. Der Baubeginn der Maßnahme ist
im 1. Quartal 2016, das Bauende ca. im 2. Quartal
2017 vorgesehen. Die kalkulierte Bauzeit beträgt
rund 14 Monate. Um diese Bauzeit einhalten zu können
ist vorgesehen, das Baufeld im erforderlichen Umfang
für den KFZ-Verkehr zu sperren (Ausnahme: ÖPNV,
Einsatz- und Rettungsdienste sowie Anlieferverkehr)
und über das umlegiegende Verkehrsnetz zu führen.
6. Kosten und
Finanzierung sowie Anliegerbeiträge
6.1 Kosten und Finanzierung
Die Baukosten / Honorarkosten sind auf
Basis von Kostenschätzungen für beide
Planungsvarianten A und B in gleicher Höhe
anzusetzen, da die umzubauenden Flächen identisch
sind. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme
betragen im Einzelnen:
Straßenbau 1.814.000,- €
Markierung 43.000,- €
Begrünung 41.000.- €
Umbau Lichtsignalanlagen
704.000,- €
Beschilderung und Beleuchtung 140.000,- €
Baukostensumme 2.742.000,-
€
zzgl. Honorare 250.000,- €
Gesamtsumme: 2.992.000,- €
Für die Baumaßnahme ist ein Antrag auf Förderung
über das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung
Düsseldorf im Rahmen des „Integrierten
Handlungskonzeptes Innenstadt“ gestellt worden. Mit
der Entscheidung zur Planungsvariante A oder B ist
der Antrag kurzfristig inhaltlich zu konkretisieren.
eine zeitnahe Ausschreibung in 2015 und ein
Baubeginn im ersten Quartal 2016 erfolgen kann ist
vorgesehen, im zweiten Quartal 2015 einen Antrag auf
einen sog. „vorzeitigen förderunschädlichen
Maßnahmenbeginn“ beim Fördergeber zu stellen. Es
wird von einer Bewilligung im
Stadterneuerungsprogramm 2015 ausgegangen.
Die erwarteten Zuwendungen betragen:
Baukosten 2.742.000,00 €
davon sind nicht zuwendungsfähig:
Stellplätze 80.000,00
KAG-Beiträge € 3.000,00 €
Summe: 83.000,00 €
Zuwendungsfähige Baukosten 2.659.000,00 €
davon 80 % Zuwendungen 2.127.200,00 €
Vorsorglich wird auf folgendes hingewiesen:
a) Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen
„Umgestaltung des Portsmouthplatzes“ und „Sanierung
der Brücke Königstraße“ werden voraussichtlich
Bauzwischenzustände zur Verkehrführung notwendig.
Die sich
daraus eventuell ergebenen
finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der
weiteren Planung ermittelt.
b) Im Rahmen der „Stadterneuerung
Innenstadt“ als Abschlussmaßnahmen der „Fußläufigen
Zone Innenstadt, 3. Bauabschnitt“ wurden auf der
westlichen Seite der Mercatorstraße (zwischen
´Königstraße´ und ´Am Buchenbaum´) die Geh- und
Radwege mit Städtebauförderungsmitteln umgestaltet
(DS 3883 vom 12.05.1997) Diese Flächen unterliegen
noch bis zum Jahre 2025 der Zweckbindung.
Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, die städtebaulichen
Missstände am Ende der fußläufigen Königstraße
aufzuwerten. Die jetzt vorgesehene Umgestaltung
greift die städtebaulichen Ziele der Erstförderung
auf. Mit der Bezirksregierung Düsseldorf wird noch
abgestimmt, ob deshalb auf eine zeitanteilige
Rückforderung in Höhe von ca. 19.000,00 € verzichtet
werden kann und eine erneute Förderung möglich ist.
6.2 Folgekosten
Durch die Maßnahme werden in beiden
Planungsvarianten über die üblichen
Unterhaltungskosten hinaus keine zusätzlichen
Folgekosten ausgelöst. Die
Unterhaltungskosten sind beim Produkt 0120106
(Bereitstellung von öffentlichen Verkehrsflächen)
für die vorhandene Straße veranschlagt.
6.3 Anliegerbeiträge
6.3.1 Mercatorstraße
Die Herstellung der geplanten Umbauten im Bereich
der o.g.Verkehrsflächen
sind nicht beitragsfähig im Sinne des § 8
Kommunalabgabengesetz (KAG).
Rückeinnahmen durch Straßenbaubeiträge sind hierfür
für beide Planungsvarianten nicht zu erwarten.
Bedingt durch die vorgesehene Überbauung der
östlichen Richtungsfahrbahn mit einem
Gebäude muss der (reduzierte) Querschnitt der
Mercatorstraße neu geordnet werden. Die hierdurch
notwendigen Anpassungen werden unabhängig von der
Entscheidung zur Planungsvariante innerhalb der
Sondernutzungsregelungen für den öffentlichen
Straßenraum oder ggf. im Rahmen eines
städtebaulichen Vertrages zwischen einem zukünftigen
Bauherrn und der Stadt geregelt.
6.3.2 Friedrich-Wilhelm-Straße
In die Maßnahme einbezogen ist ein Teilbereich der
Friedrich-Wilhelm-Straße.
Hier können für die Herstellung des
südlichen Radweges Beiträge gemäß § 8 KAG erhoben
werden. Die Rückeinnahmen betragen
20 % (ca. 3000.- €) der voraussichtlichen
Ausbaukosten des
Radweges. Dies gilt für beide Planungsvarianten.
6.4 Auswirkungen auf Haushalt und Bilanz
6.4.1. Haushalt
Der Ausbau der Mercatorstraße ist im aktuellen
investiven Finanzplan/Investitionsprogramm in den
Jahren 2015 und 2016 mit Ausgabeansätzen von
insgesamt 1.770.000 € enthalten. Einnahmen wurden
bisher mit Ausnahme der Anliegerbeiträge in Höhe von
3000.- € nicht veranschlagt.
Durch die Veränderung der Bauzeit auf
2016/2017 sowie die beantragten Zuwendungen
muss diese Veranschlagung im Zuge der
Haushaltsaufstellung 2016 überarbeitet werden. Die
Finanzierung erfolgt im Rahmen des
Finanzierungsbudgets des
Stadtentwicklungsdezernates. Dabei wird sich durch
die erwarteten Zuwendungen der Eigenanteil gegenüber
der bisherigen Veranschlagung von 1.767.000,00 € um
902.200,00 €
auf insgesamt 864.800,00 € (Eigenanteil / nicht
zuwendungsfähige Kosten / Honorarkosten) reduzieren.
6.4.2 Bilanz
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung müssen vorhandene
Straßenbestandteile entfernt werden, die im
Anlagevermögen noch mit einem Restbuchwert von
549.338 € bilanziert und in dieser Höhe auszubuchen
sind. Parallel dazu können die anteilmäßig darauf
entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und
Beiträge von insgesamt 355.115 € vorzeitig aufgelöst
werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 194.223
€ verbleibt.
Gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.
d. F. des 1. NKF -
Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 sind
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von
Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Seite 2 der
Gemeindeordnung unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen. Die Buchgewinne/Buchverluste
werden somit direkt in der Bilanz bzw. allgemeinen
Rücklage mit dem Eigenkapital verrechnet.
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