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Sitzung am 19. Februar 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)
mit Ausschüssen Stadtentwicklung und Umwelt

Sondersitzung Ausbau Mercatorstraße - Variante A mit doch massiven Baumfällungen soll nach Mehrheitsbeschluss von CDU und SPD umgesetzt werden  -  Bahngelände Wedau/Neudorf-Süd

Öffentlicher Teil, begleitet von Harald Jeschke

1

Ausbau der Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt

Beschlussvorlage zum Ausbau der Mercatorstraße westlich der A 59  

Es gab harsche Kritik in Richtung Verwaltung, da die Beschlussvorlage nach Meinung unterschiedlicher Fraktionen (Grüne, Linke, PSL, FDP, AfD) zum Teil noch nicht einmal zwei Tage vor der Sitzung vorlag und demzufolge auch keine Zeit zur Beratung war. "Das gibt die Satzung des Rates nicht her", empörten sich Claudia Leiße (Fraktionschefin der Grünen) und Frank Albrecht (FDP).

Planungsdezernent Carsten Tum verwies auf die seit eineinhalb Jahren durchgeführten Beratungen, öffentlichen Veranstaltungen mit Bürgerbeteiligungen und dem mit den Bürgern durchgeführten Charrette-Verfahren. Hier monierte PSL-Ratsfrau Britta Söntgerath die zu starke beteiligung von Berlinr udn Weimarer Studenten. Beigeordneter Tum versuchte auf eine Art Dringlichkeit hinzuweisen, die nun ansteht: "Wir müssen im März die Unterlagen bei der Kommunalaufsicht einreichen, da es hier neben notwendigen Bauausschreibungen auch um beantragte Fördergelder geht."

Dies meinten auch Vertreter der SPD (Dr. Tacke, Eickmanns, Sagurna) und CDU (Susen).

Viel Gesprächsbedarf...


Über den Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung wurde mit allen Gremien

(Ausschüssen Stadtentwicklung und Umwelt sowie Bezirksvertretung Mitte) zur Astimmung gebracht und mit Mehrheit von CDU und SPD abgechmettert.

Bei der Abstimmung zur Beschlusslage wurde in den drei Gremien erneut mit den Stimmen der Mehrheit von CDU und SPD die Variante A favorisiert. "Sie ist städetbaulich und verkehrlich die bessere Lösung", so Planungsdezernent Carsten Tum.

 

Beschlussvorlage zum Ausbau der Mercatorstraße westlich der A 59. Ziel ist eine komplette städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsumfeldes und Anschluss des Bahnhofes an die Innenstadt.


Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes 1009 – 1. Änderung im Mai 2013 wurden die planerischen Voraussetzungen für die Umgestaltung getroffen. Ein Baufeld zwischen der Mercatorstraße und der Bahnhofsplatte bietet hier die städtebauliche Möglichkeit der Anbindung und Integration des Bahnhofs an die City. 

Die Mercatorstraße wird dazu auf je eine Fahrspur pro Richtung reduziert, sie erhält angemessene Radverkehrsanlagen, sowie die notwendigen Nebenanlagen für Lade- und Anlieferverkehre, Taxenplätze und Behindertenparkplätze.  

 

Die Beschlussvorlage legt zwei Planungsvarianten vor.
Variante A sieht eine komplette Neugestaltung des Straßenraumes vor, orientiert an den abgestimmten verkehrlichen Notwendigkeiten.
Die Belange der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sind hier optimal erfüllt, auf beiden Seiten der Fahrbahn, in nördliche wie in südliche Fahrtrichtung gibt es Radfahrstreifen, für Fußgänger sind gesicherte Querungsmöglichkeiten auf der gesamten Länge der Fahrbahn durch einen Mittelstreifen möglich. Nach Fällung von 24 Bäumen wird eine komplett neu gepflanzte Baumallee mit 30 neuen Straßenbäumen den neuen Straßenraum einfassen, die Mittelinsel wird begrünt.
 
Bei der Variante B können bis zu elf Bäume erhalten werden. Allerdings ergeben sich bei dieser Variante reduzierte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und der Wegfall der begrünten Mittelinsel auf der Mercatorstraße.


Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt entscheidet aus den nachfolgend formulierten Planungsvarianten A und B über den Ausbau der Mercatorstraße zwischen der Königstraße und der Friedrich-Wilhelm- Straße (einschließlich der Brücke über die A 59 sowie eines Teilstücks der Friedrich- Wilhelm-Straße von der Mercatorstraße bis zur Hohe Straße) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung:
1. Planungsvariante A
a. Der Planung und dem Ausbau der Mercatorstraße gemäß Anlage 2.1 – 2.3 zwischen der Königstraße und der Friedrich-Wilhelm-Straße (einschließlich der Brücke über die A 59 und eines Teilbereiches der Friedrich-Wilhelm- Straße von der Mercatorstraße bis zur Hohe Straße) mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe von 2.992.000,00 € die sich zusammensetzen aus Baukosten Honorarkosten 2.742.000,00 € 250.000,00 € wird zugestimmt.
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.

Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes. (V/61)

b. Der Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) von den Verboten des § 47 a LG NW für 19 Bäume auf der Mercatorstraße (zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße) und dem Fällen dieser Bäume wird zugestimmt. Dem Fällen von fünf unter die Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg fallenden Bäumen für den geplanten Straßenausbau auf der Friedrich- Wilhelm-Straße (zwischen Mercatorstraße und Hohe Straße) wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Baumaßnahme vorzunehmen.

 

alternativ 2. Planungsvariante B
a. Der Planung und dem Ausbau der Mercatorstraße gemäß Anlage 3.1 – 3.3 zwischen der Königstraße und der Friedrich-Wilhelm-Straße (einschließlich der Brücke über die A 59 und eines Teilbereiches der Friedrich-Wilhelm- Straße von der Mercatorstraße bis zur Hohe Straße) mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe von 2.992.000,00 € die sich zusammensetzen aus Baukosten Honorarkosten 2.742.000,00 € 250.000,00 € wird zugestimmt.


Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt. Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

(V/61) b. Der Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) von den Verboten des § 47 a LG NW für acht Bäume auf der Mercatorstraße (zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße) und dem Fällen dieser Bäume wird zugestimmt. Dem Fällen von zwei unter die Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg fallenden Bäumen für den geplanten Straßenausbau auf der Friedrich- Wilhelm-Straße (zwischen Mercatorstraße und Hohe Straße) wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Baumaßnahme vorzunehmen.

1. Beschreibung der Maßnahme und Verkehrssituation
1.1 Umfang der Maßnahme

Die Gesamtmaßnahme umfasst den Umbau des Abschnittes der Mercatorstraße zwischen der Friedrich-Wilhelm-Straße und der Königstraße einschließlich der Brücke über die A 59 bis zum Harry-Epstein-Platz/Saarstraße sowie einen Teilabschnitt der Friedrich-Wilhelm- Straße zwischen der Mercatorstraße und der Hohe Straße (siehe Anlage 1). Grundlage für die Umplanung sind die Inhalte des rechtskräftigen „Bebauungsplans Nr. 1009 A“ bzw. des „Bebauungsplans 1009 A – 1. Änderung“.
1.2 Vorhandene Verkehrs- und Straßenbausituation sowie Ziele der Planung
Die Mercatorstraße hat derzeit eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von etwa 18.000 Kfz mit einem Schwerlastanteil von 7 %. Der Schwerlastanteil wird im Wesentlichen von etwa 1000 täglichen Bus-Fahrten der DVG bestimmt, die die Mercatorstraße in diesem Teilabschnitt für ihren Linienverkehr nutzt. Derzeit erfolgt die Verkehrsführung im o.g. Abschnitt der Mercatorstraße über zwei, durch eine breite „Mittelinsel“ (ehemalige Gleiszone der U 79) getrennte, jeweils zweispurige Richtungsfahrbahnen.
Der gesamte zur Umgestaltung vorgesehene Bereich zeigt sich aufgrund des aus straßenbaulicher Sicht erheblich schadhaften Gesamtzustandes (Fahrbahnaufbrüche, provisorische Parkplätze, starke Wurzelaufwölbungen, defizitäre Nebenanlagen - hier insbesondere Radwege) in einem zum Teil nicht mehr verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus entspricht das straßenräumliche Gesamterscheinungsbild nicht der hier vorhandenen exponierten Innenstadtlage mit unmittelbarer Verbindungsfunktion zwischen dem Hauptbahnhof (Stadteingang) und dem Einkaufsbereich der Königstraße.
Nach Abschluss des Ausbaus der A 59 im Innenstadtbereich steht eine rd. 300 m lange Abdeckung der A 59 als neuer innerstädtischer Platz (Portsmouthplatz) zur Verfügung, der zukünftig u.a. die Funktion als „Stadteingang“ einnehmen wird. Hiermit stehen die wesentlichen städtebaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen zur Aufwertung des gesamten Stadtraumes zwischen Hauptbahnhof und City zur Verfügung. Hinzu kommt die Anbindung an die Entwicklungsflächen der „Duisburger Freiheit“.

Die Mercatorstraße nimmt einen Teilbereich dieses Raumes ein und wird gemäß den Inhalten des „Bebauungsplanes Nr. 1009 A – 1. Änderung“ ihre bestehende Verkehrsfunktion – wenn auch in reduziertem Umfang – im Wesentlichen beibehalten. In Verbindung mit der innerhalb des sog. „Charrette-Verfahrens“ im Juli 2013 erarbeiteten zukünftigen Gestaltung des Portsmouthplatzes verfolgt der Umbau der Mercatorstraße das Ziel, in Verbindung mit einem neuen Baukörper ein Gesamtensemble mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Der bislang durch den offenen Autobahneinschnitt und die damit verbundene hohe Lärmimmissionsbelastung betroffene Gesamtbereich wird von der neuen Ausbausituation nachhaltig profitieren. Dies wiederum korrespondiert mit den Zielen des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (IHI)“, hier insbesondere einer Aufwertung des öffentlichen Raumes und seiner Aufenthaltsqualität der Verbesserung der fußläufigen Anbindung der Duisburger Innenstadt an den Hauptbahnhof der einer Abmilderung der städtebaulichen Zäsur Stärkung der nachhaltigen Mobilität.
Die für den Kfz-Verkehr vorgesehenen Flächen werden auf der Westseite der Mercatorstraße zusammengefasst und unter Berücksichtigung ausreichend dimensionierter Flächen für alle Verkehrsteilnehmer umgestaltet. Die Planungen stehen in enger Abhängigkeit und sind aufeinander abgestimmt. Bestandteil des Straßenraumes ist zudem eine Platanenallee, die den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes NW unterliegt, und im Alleenkataster des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW enthalten ist.

 

1.3 Belange der Einsatz- und Rettungskräfte sowie der DVG
Die Belange von Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie des Buslinienverkehres der DVG bestimmen die Planung der Mercatorstraße aus folgenden Gründen nachhaltig:
- Über das im Rahmen des Vorbehaltsstraßennetzes vom Rat der Stadt festlegte Fahrbahnquerschnittsmaß von 6,50 m hinaus ist, wie zuvor beschrieben, durch die Anlage von Radfahrstreifen ein Ausweichen von Kraftfahrzeugen zugunsten von Einsatzkräften möglich. Im Fall der Mercatorstraße wurde diese Lösung gewählt, da ansonsten die vorgegebenen maximalen Einsatzzeiten von der Wache 1 (Wintgensstraße) insbesondere für den südlichen Innenstadtbereich bzw. das Dellviertel nicht eingehalten werden können.
Vor allem aufgrund des hohen Anteils an Busverkehr auf der Mercatorstraße mit rd. 1000 Fahrten pro Tag, muss davon ausgegangen werden, dass sich ansonsten nachhaltige Behinderungen bei Einsatzfahrten ergeben. Der in einigen Jahren geplante Bau einer weiteren Feuerwache an der Mercatorstraße ändert die Situation nicht nachhaltig, da von hieraus ebenfalls Einsatzorte beispielsweise in Duissern erreicht werden müssen. Angesichts des Aufkommen kommt der Berücksichtigung dieser Verkehre ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.
- Angesichts des hohen Anteils an Busverkehr am gesamten täglichen Kfz-Aufkommens kommt der Berücksichtigung dieser Verkehre ebenfalls eine hohe Bedeutung zu.

 

Um ein ausreichendes Maß an Fahrplansicherheit im Bereich der Mercatorstraße erreichen zu können und nunmehr lediglich eine Fahrspur pro Richtung auf der Mercatorstraße zur Verfügung steht, wird dem ÖPNV an der Lichtsignalanlage Friedrich-Wilhelm-/Mercatorstraße ein Vorrangsignal zur Verfügung gestellt.
Ab der Brücke Königstraße ist im Bedarfsfall zudem die Einrichtung einer Busspur in Richtung Harry-Epstein-Platz grundsätzlich möglich. In der Gegenrichtung fährt der Busverkehr bereits heute in Verbindung mit einem eigenen Signal am Harry- Epstein-Platz in die Mercatorstraße ein. Da die vorhandene Grünzeit das Ausfahren von 2 – 3 Bussen ermöglicht, ist darauf folgend vor dem Rechtseinbiegen in die Friedrich-Wilhelm-Straße eine Aufstellspur notwendig, die mindestens die notwendige Länge von zwei (Gelenk)Bussen erreichen muss, um wiederum Behinderungen für Einsatzfahrten der Feuerwehr nach Möglichkeit auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
2. Planungsvarianten und Beschlusslage
2.1 Planungsvariante A mit Baubeschluss (DS 13/0629) vom 02.05.2013 2.1.1 Mercatorstraße (von Friedrich-Wilhelm-Straße bis Königstraße)

Am 08.07.2013 hatte der Rat der Stadt einen Baubeschluss zum Ausbau der Mercatorstraße im o.g. Abschnitt gefasst. Vorlaufend zur Ratsentscheidung hatte die Bezirksvertretung Mitte am 20.06.2013 den Beschluss zum Fällen von 28 Bäumen gefasst, die der Baumschutzsatzung der Stadt unterliegen. Hierin enthalten waren sechs satzungsrelevante Bäume, die aufgrund des auf der Ostseite der Mercatorstraße geplanten Gebäudes (vier Bäume) sowie der Tiefgaragenzufahrt (zwei Bäume) im Zuge des Straßenausbaus hätten entfernt werden sollen.
Die Fällung dieser Bäume ist bereits durch den Satzungsbeschluss zum „Bebauungsplan 1009 A – 1. Änderung“ grundsätzlich durch den Rat der Stadt beschlossen worden. Im Rahmen dieser Beschlussvorlage werden ausschließlich Baumfällungen behandelt, die in Zusammenhang mit der Straßenumbaumaßnahme stehen und der Baumschutzsatzung der Stadt unterliegen. Die wesentlichen Planungsmerkmale zum Umbau der Mercatorstraße waren auf Grundlage des rechtskräftigen „Bebauungsplanes Nr. 1009 A - 1. Änderung“ sowie des seinerzeit vorliegenden Gebäudeentwurfs der Platzrandbebauung.

 

- Geplanter Fahrbahnquerschnitt mit getrennten Richtungsfahrbahnen und einer durchgängigen, z.T. begrünten Mittelinsel. Ergänzung des Fahrstreifenquerschnitts Radfahrstreifen auf Fahrbahnniveau, um den Rettungsdiensten im Einsatzfall eine ´Vorbeifahrt´ an Kraftfahrzeugen zu ermöglichen.
Aufgrund der einem hohen Querungsbedarf der Mercatorstraße durch Fußgängerverkehre zu rechnen, der im gesamten Streckenabschnitt anfällt. Mit dem Mittelstreifen wurde eine ausreichende Querungssicherheit für Fußgänger hergestellt. Im Bereich der Taxenplätzen, Behindertenparkplätzen, etc. abgedeckt. Begrünung durch Neubepflanzung mit gestellten Ausbau der „Oranienstraße“.
- (jeweils pro Richtung) durch einen - (baulichen) Rahmenbedingungen auf beiden Straßenseiten war mit - Nebenanlagen wird der Bedarf für Lade- und Anlieferverkehre,
- großkronigen Bäumen, orientiert am fertig gestellten Ausbau der „Oranienstraße“

 

2.1.2 Friedrich-Wilhelm-Straße (von Mercatorstraße bis Hohe Straße)
Der o.g. Umbau der Mercatorstraße sowie die Ergebnisse aus dem „Charrette-Verfahren“ zur Gestaltung des Portsmouthplatzes haben unmittelbare Auswirkungen auf die Friedrich- Wilhelm-Straße im genannten Abschnitt. Hier werden umfangreiche Anpassungen der einzelnen Verkehrsflächen erforderlich, bis in Höhe der Hohe Straße der bestehende Straßenraumquerschnitt wieder erreicht wird.
Durch die Betonung der Gehwegachse Hauptbahnhof/Friedrich-Wilhelm-Straße und die damit einhergehende deutliche Verschiebung der Fußgängerfurt an der Lichtsignalanlage Mercator-/Friedrich-Wilhelm-Straße wird der Gehwegbereich vor der IHK erheblich aufgeweitet. KFZ-Fahrspuren werden zugunsten von Busspuren, die auf der nördlichen Seite gleichfalls durch den Radverkehr genutzt werden können (sog. ´Umweltspur´, westlich der ´Hohe Straße´ bereits vorhanden), reduziert.

Auf der südlichen Seite erfolgt die Führung des Radverkehrs abseits der Fahrbahn auf einem separaten Radweg. Eine alternative Führung des Radverkehrs, beispielsweise über Radfahrstreifen, ist aufgrund der verkehrlichen Rahmenbedingungen im Kreuzungsbereich nicht möglich.
Die Bushaltestellen werden näher an den Knotenpunkt Mercatorstraße/Friedrich-Wilhelm- Straße und damit an den Hauptbahnhof herangeführt und als sog. „Buskap“- Haltestellen für Gelenkbusse vorgesehen.
Hinsichtlich der vorhandenen Bäume wird als eines der Ergebnisse des „Charrette- Verfahrens“ der Fortfall der bestehenden, im Mittelstreifenbereich ungeordnet platzierten Bäume zugunsten einer neu zu erstellenden Baumachse zugrunde gelegt und im Zuge der vorgesehenen Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße als Maßnahme des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt“ fortgeführt.

2.2 Aufhebung des Beschlusses mit der DS 13-0629/1 vom 19.11.2013
Zum Zeitpunkt des o.g. Baubeschlusses stand die Stadt Duisburg in Verhandlungen mit einem Projektentwickler, der beabsichtigte, auf Grundlage des rechtskräftigen „Bebauungsplanes 1009 A – 1. Änderung“ ein Bürogebäude mit Gastronomieeinrichtungen im Erdgeschoss zu verwirklichen. Die auf Grundlage des Bebauungsplans überbaubare Fläche belegt im wesentlichen die zweispurige Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord, so dass ein Umbau der Mercatorstraße zur Räumung des Baugrundstückes kurzfristig notwendig gewesen wäre. Nachdem der Projektentwickler jedoch von der Umsetzung des Bauprojektes Abstand genommen hatte, bestand kein hoher Zeitdruck zum Umbau der Straße mehr.
Darüber hinaus bildete sich eine Initiative, die sich für den Erhalt der o.g. Bäume/Platanen im Verlauf der Mercatorstraße ausgesprochen hatte. Die Verwaltung verfolgte die Ausbaupläne daraufhin nicht weiter und zog letztlich mit der DS 13-0629/1 den vorgesehenen Ausbaubeschluss zurück mit dem Ziel zu prüfen, ob die Planung auf die veränderten Rahmenbedingungen ausgerichtet und die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten nach Möglichkeit berücksichtigt werden können.
Der Rat der Stadt bestätigte dies mit Beschluss vom 09.12.2013.

2.3. Planungsvariante B (Alternativentwurf)
2.3.1 Mercatorstraße
(von Friedrich-Wilhelm-Straße bis Königstraße)
Aufgrund der unter Punkt 2.2 dargestellten veränderten Ausgangslage wurde eine Alternativplanung durch die Verwaltung erarbeitet, die einen größtmöglichen Erhalt von Bestandsbäumen unter weitestgehender Beibehaltung der städtebaulichen Ziele vorsieht. Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde die Gewichtung einzelner verkehrlicher und städtebaulicher Planungsaspekte im Rahmen einer Gesamtabwägung verändert.
Die Planungsvariante B (s. Anlage 3.1 – 3.3) unterscheidet sich durch folgende wesentliche inhaltliche Merkmale vom Baubeschluss aus dem Jahre 2013 (Planungsvariante A):
- Die Alternativplanung verzichtet auf einen durchgängigen, teilweise begrünten Mittelstreifen. Dieser Mittelstreifen wurde aus der damals geplanten Gebäudearchitektur (ehemaliges „MD-Gebäude“ mit Durchgangsmöglichkeit) entwickelt. Eine gesicherte Querung der Mercatorstraße für Fußgänger scheidet damit außerhalb der nördlich/südlich vorgesehenen Lichtsignalanlagen auf diesem Streckenabschnitt zukünftig aus. Die Abwicklung des Radverkehrs Radverkehrsanlagen.
Zum einen in südliche Richtung über einen Radfahrstreifen, in der Gegenrichtung über einen hinter den Bestandsbäumen geführten Radweg. Die Alternativplanung wird technischen Realisierung der Fahrbahn sowie der im Bebauungsplan festgesetzten Tiefgaragenzufahrt – den Erhalt von neun Platanen (mit Tiefgaragenzufahrt neun Platanen, ohne Tiefgaragenzufahrt elf Platanen) ermöglichen.
 

Durch die geplante Überbauung der vorhandenen zweispurigen östlichen Richtungsfahrbahn der Mercatorstraße (vgl. „Bebauungsplan Nr. 1009 A - 1.Änderung“) durch ein mehrgeschossiges Gebäude sollen die zur Zeit durch eine breite Mittelinsel getrennten Richtungsfahrbahnen (ehemalige Gleiszone der U 79) auf der Westseite mit jeweils einer Fahrspur pro Richtung zusammengefasst werden.
Der Radverkehr wird im Wesentlichen parallel zum Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Süd auf einem markierten Radfahrstreifen und in Fahrtrichtung Nord auf einem baulich von der Fahrbahn abgesetzten Radweg geführt. Durch den Ausbau eines Radfahrstreifens auf Fahrbahnniveau addiert sich die Gesamtbreite der Fahrbahnfläche auf insgesamt 8,50 m (3,25 m pro Fahrstreifen sowie 2,0 m einseitiger Radfahrstreifen). Hierdurch entstehen – über die Festlegungen des Vorbehaltsstraßennetzes hinaus – seitliche Freiräume, die in Einsatzfällen von Feuerwehr und Rettungsdiensten als Ausweichfläche für Kraftfahrzeuge genutzt werden können und somit die sog. „virtuelle Fahrgasse“ sicherstellen können. Fußwege werden, angepasst an ein bereits heute vorhandenes hohes Fußgängeraufkommen, in ausreichender Breite in den Seitenräumen vorgesehen. Der vorgesehene Ausbau erfüllt die Vorgaben der Barrierefreiheit. Flächen für den ruhenden Verkehr, für Anlieferverkehr sowie für Taxen, etc. sind ebenfalls in der Planung berücksichtigt.

2.3.2 Planung und Ausbau der Friedrich-Wilhelm-Straße (von Mercatorstraße bis Hohe Straße)
Die unter Punkt 2.1.2 für die Planungsvariante A beschriebenen Aspekte werden auch in der Planungsvariante B im Grundsatz unverändert beibehalten. Änderungen sind lediglich im Hinblick auf den Erhalt einiger satzungsrelevanter Bäume vorgesehen (vgl. Punkt 3).
2.3.3 Abstimmungsprozess zur Planungsvariante B
Der Alternativentwurf wurde sowohl innerhalb eines Arbeitskreises unter Teilnahme von Vertretern der Feuerwehr, der DVG, der IHK, der Bürgerstiftung, des Beirates für Stadtgestaltung, des BUND sowie der Verwaltung als auch im Rahmen einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Veranstaltung am 18.09.2014 vorgestellt und diskutiert.
Alle o.g. planungsrelevanten Belange wurden innerhalb dieser moderierten Veranstaltungen ausführlich dargestellt und erörtert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass keine Variante realisierbar ist, die die unterschiedlichen Belangen und Interessen vollumfänglich berücksichtigen kann. Somit ist auch keine Variante möglich, die einen vollständigen Baumerhalt, der insbesondere im Fokus der Diskussionen stand, sicherstellen kann.

3. Erhalt / Fortfall von Bäumen
3.1 Baumfällungen in den Planungsvarianten A und B

Im Rahmen dieser Vorlage wird über die erforderlichen Baumfällungen entschieden, die - zum einen den Bestimmungen des §47a Landschaftsgesetz NW (LG NW) „Schutz von Alleen“ sowie zum and - eren der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen und die für den Ausbau der Mercatorstraße (inkl. Teilabschnitt der Friedrich- Wilhelm-Straße) notwendig sind.
Zudem werden zur Realisierung des durch den rechtskräftigen „Bebauungsplan Nr. 1009 A – 1. Änderung“ festgesetzten Baukörpers unter Umständen weitere Baumfällungen erforderlich sein (Vier Bäumfällungen durch das Gebäude, zwei Bäume durch die Tiefgaragenzufahrt bedingt), die insbesondere in einem Baugenehmigungsverfahren zu regeln sind.
Die grundsätzliche Entscheidung zur Notwendigkeit von Baumfällungen hat der Rat der Stadt bereits im Rahmen seiner Gesamtabwägung beim Satzungsbeschluss zum „Bebauungsplan Nr. 1009 A“ bzw. zum „Bebauungsplan Nr. 1009 A - 1. Änderung“ getroffen.
Der Umbau der Mercatorstraße ist Bestandteil des Bebauungsplanes. Der dazugehörige Teilabschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße ist aufgrund seiner engen verkehrlichen und technischen Abhängigkeiten zur Mercatorstraße ebenfalls dieser Gesamtabwägung zuzuordnen.
Die Planungsvariante A (vgl. Anlage 4.1 – 4.3) sieht für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme den Fortfall von 24 unter Schutz stehenden Bäume vor. Auf dem Ausbauabschnitt der Mercatorstraße (zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße) sind 19 Bäume als „Allee“ gemäß § 47a Landschaftsgesetz NW (LG NW) - Schutz der Alleen - zu werten.

 

Fünf Bäume auf dem Ausbauabschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße (zwischen Mercatorstraße und Hohe Straße) unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg.
Nach erfolgtem Umbau der Straße werden neue Bäume insbesondere auf der Mercatorstraße gepflanzt. In der Planungsvariante B können folgende Einzelbäume (vgl. Anlage 5.1 – 5.3), die wie v. g. sowohl unmittelbar dem LG NW wie auch der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen, aufgrund von Verkehrsanlagen oder des notwendigen barrierefreien Ausbaus nicht erhalten werden:
- Ausbauabschnitt Friedrich-Wilhelm-Straße (von Mercatorstraße bis Hohe Straße) gem. Baumschutzsatzung der Stadt (entfallende Bäume in ´blau‘ dargestellt):
- Zwei Bäume durch die Anlage eines Radweges auf der südlichen Seite in Verbindung mit der zwingend notwendigen Andienungszone auf der Friedrich-Wilhelm Straße (Nr. 1 und 2) - Ausbauabschnitt Mercatorstraße (von Königstraße bis Friedrich-Wilhelm-Straße) gem. § 47a LG NW (entfallende Bäume in ‘rot’ dargestellt):
- Ein Baum im südwestlichen Bereich der Einmündung Mercatorstraße / Friedrich-Wilhelm-Straße aufgrund der bestehenden Höhenlagen der unterschiedlichen Verkehrsflächen und des notwendigen barrierefreien (Gehweg)Ausbaus (Nr. 1)
- Ein Baum durch die notwendige Linksabbiegespur Wilhelm-Straße (Nr.2) o Ein Baum straßenbaubedingt Tiefgaragenzufahrt (Nr. 3) o Zwei Rechtsabbiegespur, die eine Aufstelllänge für zwei Busse ermöglicht (Nr. 4 und 5) und damit die Durchfahrt für Einsatzkräfte sichert o Zwei der Mercatorstraße in Höhe des Hauses Nr. 14 (Bäume 6 und 7) durch den Umfang der beidseitig notwendigen Tiefbauarbeiten
- Ein Baum straßenbaubedingt in die Friedrich- (Radweg) im Bereich der optionalen Bäume zum Ausbau einer ausreichend bemessenen Bäume aufgrund von Standsicherheitsproblemen auf der Westseite im Kurvenbereich der Königstraße (Nr. 8)

Im Falle eines Entscheides für die Planungsvariante B ist im Gegensatz zur Planungsvariante A somit der Erhalt von maximal elf Platanen in der Mercatorstraße möglich. Eine Reduzierung dieser Anzahl könnte ggf. bei Umsetzung des rechtsverbindlichen „Bebauungsplanes Nr. 1009 A - 1. Änderung“ erfolgen, falls die Zufahrt zur Tiefgarage (eventuell mit 2 Tiefgeschossen) realisiert wird.
Fällung dieser Bäume ist im Zuge eines späteren Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass es bei Planungsvariante B im Einzelfall trotz aller Vorsorgemaßnahmen im Rahmen der Baumschutzsatzung durch straßenausbaubedingte Eingriffe in den Boden mit einer Tiefe von bis zu 1,0 m zu nachhaltigen Eingriffen in den Wurzelraum kommen kann, die die Standsicherheit des Baumes gefährden. Hinzu kommen notwendige Leitungsverlegungen, die insbesondere im Bereich der Tiefgaragenrampe innerhalb einer lediglich nur etwa 1,50 m breiten Gehwegfläche unterzubringen sind. Hier sollen die Leitungen nach Möglichkeit im Pressverfahren eingebaut werden.

 

Alle weiteren Bäume im Zusammenhang mit dem Umbau entlang der Mercatorstraße bleiben bei Umsetzung der Planungsvariante B unabhängig davon, ob Sie den Regelungen des LG NW oder der städtischen Baumschutzsatzung zuzuordnen sind, bis auf weiteres bestehen.

Der mögliche Fortfall sonstiger Bäume entlang der Mercatorstraße wird, wie bereits erwähnt, durch die Festsetzungen des „Bebauungsplanes Nr. 1009 A -1. Änderung“ bestimmt und die Modifizierungen bzw. Vorgaben zur Realisierung eines künftigen Gebäudes. Die Bäume im Bereich des Mittelstreifens der Friedrich-Wilhelm-Straße, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt fallen, werden im Falle der Planungsvariante B durch Einschränkungen innerhalb der Parkstreifen berücksichtigt und damit bis auf weiteres erhalten.
Vier Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen, entfallen zugunsten von Verkehrsflächen (Gehweg-/ Querungsflächen, Schutzstreifen, Parkstreifen) und der notwendigen Verkehrssicherheit. Planungsvariante A verfolgt das Ziel aus dem „Charrette- Verfahren“ zur Gestaltung des Portmouthplatzes. Danach werden Gestaltungselemente des Platzes bis in die Friedrich-Wilhelm-Straße fortgeführt. Hierzu gehört u.a. eine Baumzeile im Mittelstreifen der Friedrich-Wilhelm-Straße als „grüne Linie“ mit städtebaulicher Leitfunktion.

Mit Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme ist vorgesehen, im Umbaubereich der Planungsvariante A insgesamt ca. 30 neue Bäume zu pflanzen, sofern die örtliche bautechnische Situation, die vorrangig durch vorhandene bzw. neu zu verlegende Leitungen bestimmt wird, dies zulässt. Bei Realisierung der Planungsvariante B werden im Baufeld ca. 20 Bäume neu gepflanzt werden.
Bei den Planungsfällen A und B bleibt festzuhalten, dass bei Realisierung beider Varianten der Alleecharakter nicht mehr gegeben ist. In beiden Planungsfällen werden darüber hinaus weitere Baumpflanzungen im näheren Umfeld der Baumaßnahme (Mercatorstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Kölner Straße, Mercatorstraße vor dem Südflügel des Hauptbahnhofes) realisiert, um dem vollständigen Kompensationsbedarf gemäß der Baumschutzsatzung zu entsprechen.

3.2 Votum des ´Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde´
Als Voraussetzung für den Ausbau der Mercatorstraße müssen Bäume aus dem Schutz der Alleen im Sinne des § 47 a LG NW entlassen werden. Dazu ist seitens der Unteren Landschaftsbehörde die Erteilung einer Befreiung nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Abs.1 LG NW von den Verboten des § 47 a LG NW erforderlich. Eine Genehmigung nach den Vorschriften der Baumschutzsatzung wird nicht erteilt, da das Landesrecht, also der gesetzlich verankerte Schutz der Alleen, gemäß § 47 a LG NW, höherrangig im Verhältnis zur Baumschutzsatzung als die Ortssatzung zu werten ist.
Bei allen wichtigen Entscheidungen der Unteren Landschaftsbehörde ist der Beirat zu beteiligen. Der Vorsitzende des Beirates wurde darüber unterrichtet, dass am 19.02.2015 die politischen Gremien den Ausbau der Mercatorstraße beraten werden. Da der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erst am 23.02.2015 tagt, hat der Vorsitzende mit Schreiben vom 03.02.2015 für die Beratung der politischen Gremien folgende Stellungnahme verfasst:

“Die Platanenallee auf der Mercatorstraße gegenüber des Haupteinganges des Duisburger Haupteinganges ist als Allee im Alleenkataster des LANUV eingetragen. Sie ist an dieser wichtigen Stelle der Innenstadt Stadtbild prägend. Außerdem ist sie wegen der positiven klimatischen Wirkung auf das Umfeld unbedingt erhaltenswert.
In den letzten Jahren sind durch die verkehrstechnischen Planungen zur
Trassenführung der Mercatorstraße verschiedene Planungen vorgelegt worden, die umfangreiche Fällungen vorsahen, bis heute aber nicht umgesetzt wurden. Nach Auskunft der Unteren Landschaftsbehörde sieht die aktuelle Planung ein Erhalt von elf Platanen vor. Es sollen 10 Bäume, die der Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden und vier weitere. Ersatzpflanzungen (20 Stück) werden vorgenommen, aber nicht auf dem Abschnitt der geschützten Allee. Die Allee wird in diesem Abschnitt ihren Charakter verlieren, wenn nur die Hälfte der Stadtbild prägenden
Bäume erhalten werden.
Der jetzige Stand der Planung entspricht offensichtlich dem Stand, der in der Expertenrunde am 9. Juli 2014 vorgestellt wurde, d.h. die in der
Diskussion vorgetragenen Anregungen bzw. Forderungen wurden nicht ernst
genommen bzw. als nicht weiter zu berücksichtigen eingestuft. Als Vorsitzender des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde lehne ich jede Maßnahme an der Mercatorstraße ab, die den Charakter der Allee zerstört. Die benannte aktuelle Planung führt zu einer solchen Änderung des Alleecharakters. Darüber hinaus ist in Anbetracht der vergangenen Diskussionen keine Kompromissbereitschaft seitens des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement erkennbar. Die jetzige Planung unterscheidet sich in den Kernpunkten nicht von der in der breiten Öffentlichkeit im letzten Jahr abgelehnten Planung und entspricht damit auch nicht dem Bürgerwillen.“
Dem ´Beirat der Unteren Landschaftsbehörde´ werden die Planungsvarianten A und B zum Ausbau der Mercatorstraße in seiner Sitzung am 23.02.2015 vorgestellt. Der Beirat entscheidet über die Erteilung der Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) auf der Grundlage der beiden Varianten.
Über das Votum des ´Beirates der Unteren Landschaftsbehörde´ wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 02.03.2015 im Sinne des § 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) entscheiden.

4. Zusammenfassende Darstellung der Planungsvarianten A und B
Beide Planungsvarianten berücksichtigen diverse Belange und Interessenlagen, die insbesondere im Fall der Mercatorstraße einer jeweils gleichwertigen Gewichtung unterliegen. So steht beispielsweise die Sicherstellung einer Durchfahrtsmöglichkeit („virtuelle Fahrgasse“) für Rettungskräfte in Konkurrenz zur verkehrssicheren Abwicklung aller unterschiedlichen Verkehrsträger (z.B. des Fuß- und Radverkehrs) oder auch
gegenüber einem Erhalt bestehender Bäume. Die Randbedingungen der Straßenplanung werden zudem durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nachhaltig bestimmt, der durch ein neues Baufeld, den öffentlichen Verkehrsraum einengt und in seinen formulierten Zielen die Verkehrsbedeutung der Mercatorstraße reduziert und zugunsten städtebaulicher Belange verschiebt.

Die maßgeblichen Planungs- und Abwägungsaspekte, die vor allem für den Abschnitt der Mercatorstraße zwischen Harry-Epstein-Platz und Friedrich-Wilhelm-Straße entscheidungsrelevant sind, werden nachfolgend nochmals stichwortartig zusammengefasst:

Planungsrelevante 
Aspekte 
Planungsvariante A  Planungsvariante B 
Durchfahrt für Rettungs- und
Einsatzkräfte. 
Beidseitig durchgängiges
Ausweichen des KFZ-
Verkehrs auf die
Radfahrstreifen ist
sichergestellt. 
Ausweichen in Seitenräume
schafft die Möglichkeit zur
Bildung der „virtuellen
Fahrgasse“. 
Duisburger
Verkehrsgesellschaft. 
Signaltechnik unterstützt eine
fahrplantreue Abwicklung der
Bus-Verkehre durch Vorlauf
vor dem KFZ-Verkehr. 
dto. 
Abwicklung KFZ-Verkehr.  Die verkehrlichen Ziele des
Bebauungsplanes reduzieren
die Verkehrsbedeutung der
Mercatorstraße zugunsten
städtebaulicher Aspekte. Die
Leistungsfähigkeit zur
Abwicklung der anfallenden
KFZ-Verkehre bleibt erhalten. 
dto. 
Abwicklung Radverkehr.  Gleichartige
Radverkehrsanlagen
(Radfahrstreifen). 
Unterschiedliche
Radverkehrsanlagen
(Radweg/Radfahrstreifen). 
Abwicklung
Fußgängerverkehr. 
Gesicherte
Querungsmöglichkeiten auf
gesamter Länge, zzgl.
Lichtsignalanlagen. 
Gesicherte Querungen
lediglich im Bereich der
Lichtsignalanlagen möglich. 
Erhalt von Bäumen / Fortfall
von Bäumen 
Vorhandene Bäume werden
entfernt. Neupflanzungen
werden realisiert. 
Die Bäume können einseitig
erhalten werden. 
Flächen für Taxen,
Anlieferung, Parken. 
In ausreichendem Maße in
der Planung berücksichtigt 
dto. 
Städtebauliche Aspekte im
Verkehrsraum. 
Baumneupflanzungen in
Verbindung mit durchgängig
begrünter Mittelinsel. 
Erhalt/Neupflanzung von
Bäumen ohne Mittelinsel. 
Realisierung der Bebauung /
Erschließung der Tiefgarage. 
Sichergestellt.  Sichergestellt; Erreichbarkeit
der Tiefgarage erfordert
Entfernung zweier Bäume. 

Im Grundsatz können beide Varianten die Erfordernisse an die verkehrlichen wie auch die städtebaulichen Belange in ausreichendem Maße sicherstellen. Letztlich ist bei der Entscheidung jedoch der gesamte Planungsraum zu betrachten, der deutlich über die Mercatorstraße hinausgeht und die Entwicklungsziele für den Portsmouthplatz (inkl. Bebauung) mit einbeziehen muss. Es handelt sich dabei nicht nur um ein verkehrliches sondern gleichsam um ein städtebauliches Gesamtensemble. Die städtebaulichen Erfordernisse werden in erster Linie durch die Platzgestaltung und das geplante Gebäude abgedeckt, die verkehrlichen hingegen vorrangig durch den Straßenumbau.

Die Verkehrsfunktion verändert sich hierdurch gegenüber der bestehenden Situation in einigen Aspekten nachhaltig. Hiervon sind zum einen insbesondere die Buslinien-Verkehre sowie die Einsatz- und Rettungswege betroffen.
Zum anderen sind jedoch die Belange des Fuß- und Radverkehrs besonders zu werten, die im Fall der Planungsvariante A durch zahlreiche Querungsmöglichkeiten und gleichartige Verkehrsanlagen nicht zuletzt den Zielen des Bebauungsplanes im Hinblick auf eine Reduzierung der Verkehrsfunktion, verkehrsberuhigende Elemente und die Verbindung zwischen Bahnhof, Platz und Einkaufszone in stärkerem Maße entsprechen können.
5. Weiteres Vorgehen
Auf Basis des rechtskräftigen „Bebauungsplanes Nr. 1009 A - 1. Änderung“ ist die Einziehung des zur Bebauung vorgesehenen öffentlichen Bereiches der östlichen Fahrspuren bzw. des Parkplatzes (ehemalige Gleiszone der U 79) möglich. Das Einziehungsverfahren wurde bereits im Jahre 2013 eingeleitet, jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Ausbau der Mercatorstraße ist hierauf abzustimmen. Der Ausbau der Mercatorstraße ist weiterhin zeitlich und inhaltlich eng mit dem Ablauf der folgenden Maßnahmen verknüpft:
- Ausbau des Portsmouthplatzes Bau eines Hotels im Bereich des bestehenden Fernreisebus – Halteplatzes Verlegung / Bau eines Fernreisebus – Halteplatzes Sanierungsmaßnahme des Landesbetriebes Straßenbau für die ´Brücke Königstraße´ über die A 59. Zur Formulierung der Rahmenbedingungen an die Ausgestaltung eines künftigen Baukörpers im nördlichen Baufeld des „Bebauungsplanes Nr. 1009 A – 1. Änderung“ wurde eine öffentliche Sitzung mit dem Beirat für Stadtgestaltung am 23. September 2014 durchgeführt.
Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurden thesenhaft Anforderungen an den Baukörper formuliert. Auf dieser Basis wird ein entsprechendes Exposé zur Ausschreibung des Grundstückes erarbeitet. Die kurzfristige Ausarbeitung der Ausführungs- und Vergabeunterlagen für den Umbau der Mercatorstraße (inkl. Sanierung der Brücke Königstraße auf Basis des Bundesfernstraßengesetzes) ist zur Schaffung der Voraussetzungen für die Realisierung der nördlichen Randbebauung des Portsmouthplatzes unabdingbar und wird auf Basis dieser zu beschließenden Vorlage kurzfristig erstellt.
Ein zeitnaher Umbau ist zwingend notwendig, um die für die Randbebauung erforderliche Verkehrsfläche aufheben zu können. Der Baubeginn der Maßnahme ist im 1. Quartal 2016, das Bauende ca. im 2. Quartal 2017 vorgesehen. Die kalkulierte Bauzeit beträgt rund 14 Monate. Um diese Bauzeit einhalten zu können ist vorgesehen, das Baufeld im erforderlichen Umfang für den KFZ-Verkehr zu sperren (Ausnahme: ÖPNV, Einsatz- und Rettungsdienste sowie Anlieferverkehr) und über das umlegiegende Verkehrsnetz zu führen.

6. Kosten und Finanzierung sowie Anliegerbeiträge
6.1 Kosten und Finanzierung
Die Baukosten / Honorarkosten sind auf Basis von Kostenschätzungen für beide Planungsvarianten A und B in gleicher Höhe anzusetzen, da die umzubauenden Flächen identisch sind. Die Kosten für die Durchführung der Maßnahme betragen im Einzelnen:
Straßenbau 1.814.000,- €

Markierung 43.000,- €

Begrünung 41.000.- €

Umbau Lichtsignalanlagen 704.000,- €
Beschilderung und Beleuchtung 140.000,- €

Baukostensumme  2.742.000,- €
zzgl. Honorare 250.000,- €
Gesamtsumme: 2.992.000,- €

Für die Baumaßnahme ist ein Antrag auf Förderung über das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt“ gestellt worden. Mit der Entscheidung zur Planungsvariante A oder B ist der Antrag kurzfristig inhaltlich zu konkretisieren.
eine zeitnahe Ausschreibung in 2015 und ein Baubeginn im ersten Quartal 2016 erfolgen kann ist vorgesehen, im zweiten Quartal 2015 einen Antrag auf einen sog. „vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn“ beim Fördergeber zu stellen. Es wird von einer Bewilligung im Stadterneuerungsprogramm 2015 ausgegangen.
Die erwarteten Zuwendungen betragen:
Baukosten 2.742.000,00 €
davon sind nicht zuwendungsfähig:
Stellplätze  80.000,00
KAG-Beiträge € 3.000,00 €

Summe: 83.000,00 €
Zuwendungsfähige Baukosten 2.659.000,00 €
davon 80 % Zuwendungen 2.127.200,00 €

Vorsorglich wird auf folgendes hingewiesen:  
a) Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen „Umgestaltung des Portsmouthplatzes“ und „Sanierung der Brücke Königstraße“ werden voraussichtlich Bauzwischenzustände zur Verkehrführung notwendig. Die sich

daraus eventuell ergebenen finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der weiteren Planung ermittelt.

b) Im Rahmen der „Stadterneuerung Innenstadt“ als Abschlussmaßnahmen der „Fußläufigen Zone Innenstadt, 3. Bauabschnitt“ wurden auf der westlichen Seite der Mercatorstraße (zwischen ´Königstraße´ und ´Am Buchenbaum´) die Geh- und Radwege mit Städtebauförderungsmitteln umgestaltet (DS 3883 vom 12.05.1997) Diese Flächen unterliegen noch bis zum Jahre 2025 der Zweckbindung.
Diese Maßnahmen hatten zum Ziel, die städtebaulichen Missstände am Ende der fußläufigen Königstraße aufzuwerten. Die jetzt vorgesehene Umgestaltung greift die städtebaulichen Ziele der Erstförderung auf. Mit der Bezirksregierung Düsseldorf wird noch abgestimmt, ob deshalb auf eine zeitanteilige Rückforderung in Höhe von ca. 19.000,00 € verzichtet werden kann und eine erneute Förderung möglich ist.

6.2 Folgekosten
Durch die Maßnahme werden in beiden Planungsvarianten über die üblichen
Unterhaltungskosten hinaus keine zusätzlichen Folgekosten ausgelöst. Die
Unterhaltungskosten sind beim Produkt 0120106 (Bereitstellung von öffentlichen Verkehrsflächen) für die vorhandene Straße veranschlagt.
6.3 Anliegerbeiträge
6.3.1 Mercatorstraße
Die Herstellung der geplanten Umbauten im Bereich der o.g.Verkehrsflächen sind nicht beitragsfähig im Sinne des § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG). Rückeinnahmen durch Straßenbaubeiträge sind hierfür für beide Planungsvarianten nicht zu erwarten. Bedingt durch die vorgesehene Überbauung der östlichen Richtungsfahrbahn mit einem
Gebäude muss der (reduzierte) Querschnitt der Mercatorstraße neu geordnet werden. Die hierdurch notwendigen Anpassungen werden unabhängig von der Entscheidung zur Planungsvariante innerhalb der Sondernutzungsregelungen für den öffentlichen Straßenraum oder ggf. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen einem zukünftigen Bauherrn und der Stadt geregelt.
6.3.2 Friedrich-Wilhelm-Straße
In die Maßnahme einbezogen ist ein Teilbereich der Friedrich-Wilhelm-Straße. Hier können für die Herstellung des südlichen Radweges Beiträge gemäß § 8 KAG erhoben werden. Die Rückeinnahmen betragen 20 % (ca. 3000.- €) der voraussichtlichen Ausbaukosten des
Radweges. Dies gilt für beide Planungsvarianten.

6.4 Auswirkungen auf Haushalt und Bilanz
6.4.1. Haushalt

Der Ausbau der Mercatorstraße ist im aktuellen investiven Finanzplan/Investitionsprogramm in den Jahren 2015 und 2016 mit Ausgabeansätzen von insgesamt 1.770.000 € enthalten. Einnahmen wurden bisher mit Ausnahme der Anliegerbeiträge in Höhe von 3000.- € nicht veranschlagt.
Durch die Veränderung der Bauzeit auf 2016/2017 sowie die beantragten Zuwendungen muss diese Veranschlagung im Zuge der Haushaltsaufstellung 2016 überarbeitet werden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Finanzierungsbudgets des Stadtentwicklungsdezernates. Dabei wird sich durch die erwarteten Zuwendungen der Eigenanteil gegenüber der bisherigen Veranschlagung von 1.767.000,00 € um 902.200,00 €
auf insgesamt 864.800,00 € (Eigenanteil / nicht zuwendungsfähige Kosten / Honorarkosten) reduzieren.

6.4.2 Bilanz
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung müssen vorhandene Straßenbestandteile entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit einem Restbuchwert von 549.338 € bilanziert und in dieser Höhe auszubuchen sind. Parallel dazu können die anteilmäßig darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 355.115 € vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 194.223 € verbleibt.
Gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i. d. F. des 1. NKF -
Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Seite 2 der Gemeindeordnung unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Buchgewinne/Buchverluste werden somit direkt in der Bilanz bzw. allgemeinen Rücklage mit dem Eigenkapital verrechnet.

 

 

Bahnareal Wedau/Neudorf-Süd

In der Sitzung des Planungsausschusses stellte Thomas Lennartz, Geschäftsführer der BEG Bahnflächen-Entwicklungs-Gesellschaft mbH
der Politik das Konzept der "integrierte Entwicklung von ehemalige Bahnflächen - meist Brachen oder stillgelegte Bahnhöfe - vor.
Die BEG versucht mit dem Land NRW in rund 240 Kommunen des Landes alle gutachterlichen Notwendigkeiten umzusetzten, um die Flächen entwicklen zu können udn am Markt anzubieten.
"Dies geschieht immer im enger Zusammenarbeit mit dem Land und den Verwaltungen der betroffenen Kommunen", betonte Thomas Lennertz. Er stellte klar heraus, dass die BEG kein Investor sei. Für Duisburg ist die rund 55 ha große Fläche des ehemaligen Ausbesserungswerkes Duisburg-Wedau (wurde 2004 geschlossen) nebst der südlich weiterführende Fläche bis zum Entenfang von Interesse.
"Die Stadt hat jederzeit Zugriffsrecht - zu Marktpreisen", verdeutlichte der BEG-Geschäftsführer. Damit war sofort die Frage anhängig, ob Duisburg erneut ein Fiasko drohen könnte wie 2010, als in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" des damaligen Bahnflächenvermarkters Aurelis eine mehr als 30 ha große Fläche des ehemaligen Güterbahnhofes am Hauptbahnhof an Möbelmogul Kurt Krieger veräußert hatte und die Stadt in ein riesiges Dilemma stürzte.

"Es geht hier um Baulandpolitik mit gemeinsam verabschiedeter Nutzung mit dem Ziel der Refinanzierung", versuchte Thomas Lenertz einen flachen Bogen zum Thema zu schlagen. Heißt im Klartext wohl, dass ein Investor hier flott gute Karten hat, sofern die Stadt nicht in der Lage sein sollte, ein Areal der Größe x oder y zu Marktpreisen" kaufen zu können.Die BEG darf nicht investieren.

Im Bereich Wedau/Neudorf-Süd geht es um eine sehr große Fläche mit Hallen und Bodenbelastungen, die aber wie bei Industriebrachen nicht so gravierend ausfallen betonte Lennartz.
Die Stadt kann sich also einbringen, was auch erwünscht ist. Es wird sich aber wohl erst Ende des Jahrzehnts zeigen, inwieweit Gewerbe und Wohnen hier miteinander korrespondieren können, da im Bereich Wohnen wegen des Güterverkehrs umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen anstehen.
agsort oder gibt es doch eine Wohnbebauung?

Die Gesamtfläche der Bebauungspläne 1060 bzw. 1061

Wohnen im ehemaligen Bahnareal?