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Sitzung am 19. November 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Fernbusbahnhof , Mercatorstraße und Hochfelds Steinmetzstraße

Antrag CDU und SPD: Neuer Lebensmittelmarkt in Duissern

Öffentlicher Teil:

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

Vorgezogen wurde ein 75-minütiger Bericht der Fachverwaltung zu den aktualisierten Plänen zum Ausbau des Potsmouthplatzes (Hauptbahnhofsvorplatte)

 

2

Niederschrift der 10. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 22.10.2015 

Beschlussvorlagen 

3

Neubau des Fernbusbahnhofes, Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt 

 

Beschlussentwurf
Der Planung und dem Bau des Fernbusbahnhofes auf der Fläche östlich der Mercatorstraße südlich des Hotelneubaus wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.


a) Der Planung und dem Bau des Fernbusbahnhofes gemäß der Anlage mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe 1.700.000 €  von die sich zusammensetzen aus:
Honorarkosten 100.000 €
Verkehrsanlagen 1.375.000
Ersatzpflanzung und Ausgleichsfläche € 65.000
Servicegebäude € 160.000€
wird zugestimmt.

Nach Diskussionen stimmte eine Mehrheit von SPD, CDU, FDP-Vertreter und der parteilose Ulrich Martel zu, während zwei Grünen- und zwei Vertreter der Linken ablehnten

Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.

Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.
b) Der Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz NW (LG NW) von den Verboten des § 47 a LG NW für einen Baum auf der Mercatorstraße (zwischen Güntherstraße und Koloniestraße) und dem Fällen dieses Baumes wird zugestimmt.

Dem Fällen von zwölf unter die Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg fallenden Bäumen für den geplanten Neubau des Fernbusbahnhofes wird zugestimmt. Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Baumaßnahme vorzunehmen.

 

Die städtebauliche Zielvorstellung auf Basis des von dem Büro Foster + Partners erarbeiteten Masterplans für die Duisburger Innenstadt sieht für die angrenzenden Flächen des Bahnhofplatzes (Hauptausgang) eine Entwicklung als Einzelhandels-, Büro- und Dienstleistungs-Standort vor. In dem seit 30.06.2006 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1009A wurden die Flächen als Kerngebiet (MK) mit entsprechenden Baufenstern festgesetzt, um die oberzentralen Funktionen der Stadt als Standort für Einzelhandel und Dienstleistungen zu stärken.
Es soll über eine Neugestaltung des Bahnhofsplatzes und der angrenzenden Flächen ein Entrée geschaffen werden, das dem Anspruch eines Oberzentrums gerecht wird.
Ein wesentlicher Baustein in diesem Zusammenhang ist die Bebauung auf der Ostseite der Mercatorstraße zwischen Friedrich-Wilhelm-Straße und Güntherstraße. Auf einer Teilfläche erfolgt die Realisierung eines Hotels, wodurch die Verlegung des Fernbusbahnhofes erforderlich wird.

Der Bau eines Fernbusbahnhofes ist keine pflichtige Aufgabe der Stadt.
Der Fernbusbahnhof am Hauptbahnhof stellt jedoch ein wichtiges Element im
Fernreiseverkehr dar. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der daraus resultierenden Liberalisierung des innerdeutschen Fernbus- Linienverkehrs sind weitere Angebote und eine Ausweitung des Fernbusverkehrs zu erkennen. Deshalb ist es gerade in einer Stadt mit überregionaler Bedeutung wichtig, ein entsprechendes Angebot bereitzustellen.
Mit Vorlage der Beschlussdrucksache 15-0274 hat der Rat der Stadt Duisburg,
vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Lärm- und Luftuntersuchung, seine Zustimmung zur Planung zum endgültigen Standort für den Fernbusbahnhof an der Mercatorstraße gegeben.
Im Rahmen der durchgeführten schalltechnischen Untersuchung wurden die
Gewerbelärmimmissionen ausgehend von dem geplanten Fernbusbahnhof mit Pkw- Parkplatz (Kiss&Ride) an der umliegenden Bebauung gemäß TA Lärm ermittelt und beurteilt.
Die Ergebnisse der Gewerbelärmberechnungen zeigen, dass die anliegenden
Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen Immissionsorten eingehalten werden. Voraussetzung für die Einhaltung der anteiligen Immissionsrichtwerte ist neben den o.g. Berechnungsgrundlagen insbesondere eine Einschränkung der Nutzung des Fernbusbahnhofes im Nachtzeitraum. Im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr ist eine An- und Abfahrt eines Busses je Stunde möglich.
Im Rahmen der Luftschadstoffuntersuchungen für den Fernbusbahnhof wurden
Luftschadstoffausbreitungsberechnungen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid durchgeführt und mit den Grenzwerten der 39. BImSchV verglichen und beurteilt.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen für Feinstaub die Einhaltung der Grenzwerte für die Jahresmittelwerte und die zulässigen 35 Überschreitungstage für Feinstaub für den Nullfall und den Planfall.
Ebenso wird der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im Nullfall und Planfall an allen Immissionsorten eingehalten.
Im Bereich des Plangebietes liegen an der Einfahrt zum Fernbusbahnhof im Bereich des geplanten Servicegebäudes Überschreitungen des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid vor. Hier wurde durch den Gutachter empfohlen, das Servicegebäude 5 bis 10 Meter nach Norden zu verschieben.

 

Gemäß den Vorgaben der Untersuchung wurde daraufhin in der weiteren Planung das Servicegebäude nach Norden verschoben und verkürzt.
Die Gutachten kommen zum Ergebnis, dass die gesetzlichen festgesetzten Richtwerte eingehalten werden. Die Realisierung des Fernbusbahnhofes an der Mercatorstraße verursacht keine wesentlichen Umweltauswirkungen und ist verträglich.
2. Planung des Fernbusbahnhofes
Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Knotenpunkt Mercatorstraße – Koloniestraße sowie daran anschließend die Anschlussstelle der A 59. Westlich der Mercatorstraße befindet sich Blockrandbebauung mit gemischter Nutzung von Büros, Dienstleistungsbetrieben bis hin zu Wohnungen in den Obergeschossen. Östlich des Plangebietes verläuft die 4-spurige A 59 in offener Tieflage. Nördlich schließt die Fläche des in Bau befindlichen Hotelneubaus sowie des Hauptbahnhofes an.
Die hervorragenden Lagequalitäten durch höchste regionale Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und ÖPNV sowie die zentrale Innenstadtlage, die Nähe und Sichtbeziehung zum Hauptbahnhof sowie die Bündelung der spezifischen Infrastruktur (u.a. Gastronomie, Kiosk, Parkplätze Taxistände etc.) und die verkehrliche Abwicklung des Fernreisebetriebs auf der Fläche sowie die unmittelbare Nähe zur A59–Anschlussstelle Zentrum sprechen für den Standort.
Auf den Flächen östlich der Mercatorstraße besteht Planungsrecht auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 1009A, rechtskräftig seit dem 30.06.2006, der für den Bereich ein Kerngebiet festsetzt. Ein privat betriebener Fernbusbahnhof kann, wenn er das Rücksichtnahmegebot gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) berücksichtigt, in einem Kerngebiet realisiert werden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen Prüfungen kann der Fernbusbahnhof im Rahmen des bereits bestehenden Baurechts realisiert werden.

2.1. Fernbusbahnhof
Der zukünftige Fernbusbahnhof an der Mercatorstraße wird eine Fläche von ca. 4.000m² beanspruchen. Die Fläche bietet Platz für acht Haltekanten für Fernreisebusse, ein Servicegebäude mit bis zu 100qm Grundfläche sowie eine Stellplatzanlage zum Kurzzeitparken. Die Fahrgasse soll in bituminöser Bauweise und die Busstellplätze in Betonbauweise hergestellt werden.
Die 8 Busteigkanten werden in Sägezahnform ausgebildet und ermöglichen ein
unabhängiges Anfahren der Haltepositionen. Dabei sollen die östlichen Bussteige (Ausstieg zur Beifahrerseite) als Buskap ausgebildet werden. Begleitend dazu sollen Wartehäuschen durch die Fa. Ströer (Städtewerbung) beigestellt werden.
Die fußläufigen Flächen sollen mit einem Oberbelag aus Betonstein (grau 10/20/8) befestigt werden. In Abstimmung mit dem Behindertenkoordinator sind an der westlichen Grundstücksgrenze (Gehweg der Mercatorstraße) Rippenplatten und am östl. Abschluss des Fernbusbahnhofs ein Randstein, der 3cm über Niveau einbaut werden soll, geplant. Damit wurden, in Abstimmung mit dem Behindertenkoordinator, die Belange seheingeschränkter Personen berücksichtigt.
2.2. Mercatorstraße
Die Mercatorstraße wird in ihrem Straßenquerschnitt beibehalten wobei sich die Spuraufteilungen in ihrer Breite geringfügig verändern. Dadurch können die Busse den Fernbusbahnhof nur von Süden kommend anfahren, was
angesichts der unmittelbaren Nähe zur A59–Anschlussstelle Zentrum als unproblematisch bewertet wird. Innerhalb des Fernbusbahnhofes besteht eine Einbahnstraßenregelung, bei der die Ausfahrt über einen neu zu schaffenden lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit der Güntherstraße geregelt ist. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Busse sowohl in Richtung Norden als auch Richtung Süden – dem kürzesten Weg zu der Anschlussstelle der A59 –
abfahren können.
Bislang ist eine Einschränkung bzgl. der vorgegebenen Fahrtrichtung nicht angedacht. Da neben den Fernreisebussen auch z.B. die Duisburger Stadtrundfahrten von dort abfahren, sollten aus planerischer Sicht beide Fahrtrichtungen beibehalten werden. Zudem ist zu erwarten, dass die Busse des Fernverkehrs auf Grund der Nähe des Autobahnanschlussstelle und der auch in Bezug zum AK-Duisburg kürzeren Fahrzeit die Anschlussstelle Zentrum ansteuern und nach links abbiegen werden. Sollten sich widererwartend Problemlagen ergeben, kann überprüft werden, ob ein Linksfahrgebot
sinnvoll ist.
Durch die getauschte Anordnung des Radweges und des Parkstreifens, können die Baumscheiben der Alleenbäume vergrößert und die Radfahrer sicherer geleitet werden. Ein Umbau des vorhanden Radweges (vorziehen zum Fahrbahnrand zur besseren Erkennbarkeit) im Bereich Koloniestraße bis vor der Zufahrt zum Fernbusbahnhof ist generell machbar, erzeugt aber zusätzliche Kosten.
Durch die Anpassung der Fahrspuren wird eine neue Fahrbahnmarkierung erforderlich. Des Weiteren ist es vorgesehen, den bituminösen Aufbau der Mercatorstraße (von der Koloniestraße bis einschließlich des Einmündungsbereiches Güntherstraße) abzufräsen und anschließend neu bituminös aufzubauen.

2.3 Kurzzeitparken
Den aktuellsten Studien zufolge liegt der Wert der Fernbusfahrgäste, die zur An- bzw. Abreise den ÖPNV oder SPNV nutzen, bei über 70% (Quelle: „Studie zu Kundenfreundlichkeit der deutschen Fernbusbahnhöfe“, März 2014, FlixBus GmbH in Zusammenarbeit mit der Hochschule Heilbronn sowie „Entwicklung von Fernbusinfrastruktur bei DB Station & Service“, November 2014, DB Station & Service AG). Weniger als 25% der Fahrgäste reisen mit einem Pkw an. Der weit überwiegende Anteil wird dabei mit einem Privat-Pkw gebracht bzw. abgeholt. Die verbleibenden Fahrgäste (5%) gelangen zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zum Fernbusbahnhof.
Auf Grund der unmittelbaren Nähe des Fernbusbahnhofes zum Hauptbahnhof, wie auch zum regionalen ÖPNV können diese Werte für den Standort Mercatorstraße angesetzt werden.
Südlich der Zufahrt des Fernbusbahnhofes befindet sich eine separate Zu- und Abfahrt zum Kurzzeitparkplatz mit 14 Stellplätzen, die den privaten Bring- bzw. Holverkehr per Pkw aufnehmen soll. Der Kurzzeitparkplatz (Kiss & Ride-Parkplatz) ist ebenso wie der Fernbusbahnhof nur von Süden kommend anfahrbar und kann nur Richtung Norden verlassen werden.

 

 

4

Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Hochfeld (IHK)
Einzelmaßnahme: Steinmetzstraße  einstimmig beschlossen

 

Der Rat der Stadt Duisburg hat am 22.06.2015 die Fortschreibung des „Integrierte Handlungskonzept Duisburg-Hochfeld“ (IHK) zur weiteren Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt“ und die Aufnahme in das Programm „Starke Quartiere – Starke Menschen“ beschlossen (s. DS Nr. 2015-0693). Die Einzelmaßnahme „Steinmetzstraße“ ist eine der zentralen Maßnahmen, um die anvisierten Ziele das Integrierte Handlungskonzepts Hochfeld in Verknüpfung mit der Strategie für Wohnen und Arbeiten sowie mit dem Grünordnungs- und Freiraumkonzept umzusetzen. Durch die Förderung besteht die Möglichkeit diese für Hochfeld wichtige Grünverbindung umzusetzen.

 

 

Ziel der Maßnahme:
- Straßenunabhängige Erschließung der Wohnquartiere südlich Hochfelder Markt für Fußgänger und Radfahrer
- Herstellung einer durchgehend barrierefreien Grünwegeverbindung
- Stärkung der Nahmobilitätsmöglichkeiten, besonders für Kinder und Jugendliche und sowie benachteiligter Bevölkerungsschichten
- Verbesserung der Erreichbarkeit von Marktplatz und Grundschule am Markt
- Sicherung und Verbesserung der Grünausstattung
- Erhöhung des Grünanteil im Quartier und Verbesserung des Lokalklimas


Für einen Großteil der Bewohner in Duisburg Hochfeld (Frauen, Kinder, alte Menschen, Menschen mit Handicap) ist aufgrund der sozio-ökonomischen Situation ein eingeschränkter Zugang zur PKW-Nutzung gegeben. In einer stark auf die PKW-Mobilität ausgerichteten Gesellschaft sind erhebliche Mobilitätsdefizite die Folge.
Kinder und junge Jugendliche aus armen Bevölkerungsgruppen sind häufig stark auf ihr unmittelbares Wohnumfeld/Quartier festgelegt, so dass ihnen wichtige Erfahrungen und Orientierung im Stadtraum fehlen. Barrierefreie Bedingungen und sichere Wegeführungen sind wesentliche Ansätze, diese Mobilitätseinschränkungen zu minimieren.
Das Fahrrad ist für Kinder und Jugendliche ein optimales Verkehrsmittel, um sich im Stadtteil selbstständig zu bewegen, wenn sichere Verbindungen vorhanden sind. Neben der Vernetzung von Wohnsiedlungsbereichen ist auch die Erhöhung des Grünanteils im Siedlungsraum mit stark verdichteten Bebauungsstrukturen und geringem Grünanteil von besonderer Bedeutung für Hochfeld. Zusätzlich liefern Grünwegeverbindungen einen wesentlicher Bestandteil für die Verbesserung der klimatischen und lufthygienischen Situation, der Wohn- und Lebensqualität sowie der Erlebnisqualität des städtischen Raumes.
Die geplante Wegeverbindung ist durch die zentrale Lage im südöstlichen Stadtteilbereich und die Ausrichtung auf den Markt und die Grundschule am Markt in idealer Weise geeignet Kindern die selbstbestimmte Mobilität in den Quartieren zu ermöglichen. Generell Mobilitätsmöglichkeiten Wohnviertels. Die Maßnahme ist ein Lückenschluss im Grünwegenetz und eine Ergänzung zur Nutzungsqualität in diesem Bereich.
Zukünftig wäre auch ein Anschluss an den geplanten Radschnellweg Metropole Ruhr möglich, der im Süden von Hochfeld geplant wird. Der zentrale Bereich Hochfeld mit dem Marktplatz wäre sehr gut von Süden auch an das überörtliche Die beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes Duisburg-Hochfeld. Baulicher Bestand: Die straßenunabhängige Nord-Süd-Verbindung im Verlauf des ehemaligen Dickelsbaches zwischen dem Hochfelder Markt und der Paul-Esch-Straße. Eine durchgehende Trasse ist zwar erhöhen Maßnahmen für zur alle Bewohner Verbesserung der und Nahmobilität auch generell die individuellen die Attraktivität des bestehenden Kleingartenanlage. Sie verbessert die Grünausstattung und die Netz Maßnahme ist Bestandteil des vom angebunden.

 

5

Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW (Az.: 17-2014) hier: Beschwerde über das Fraunhofer Institut 
bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen

 

6

Umsetzung des Schulkonsens NRW in Duisburg
hier: Gründung von Sekundarschulen im Bezirk Mitte – Ergebnis der Elternbefragung und daraus resultierende Planungen

Nach vielen Diskussionen und Fragen an Schulverwaltungsamtsleiter Ralph Kalveram waren eine Mehrheit von SPD, Grüne, Linke (je 2) und ein Teil der CDU-Fraktion dafür. Dagegen votierten 3 CDU-Vertreter und FDP-Verteter Abrecht, Ulrich Martel enthielt sich.

 

Anträge/Anfragen 

Mitteilungsvorlagen 

7

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für den Fachbereich 95 -Bezirksamt Mitte- für den Zeitraum Januar bis September 2015 

 

8

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Oktober 2015 

 

9

Kostenentwicklung zum Umbau des ehemaligen Verwaltungsgebäude Memelstr. 25-35, 47057 Duisburg, zu einem Asylbewerberwohnheim 

 

10

Theater Duisburg Neckarstraße 1 47051 Duisburg hier: Fassaden - und Dachsanierung am Theater Duisburg 

Sanierung Theater

Durch Inaugenscheinnahme wurde festgestellt, dass die Fassade des Stadttheaters starke Rissbildungen aufweist. Es wurde ein Gutachter beauftragt, um diesen optischen Eindruck zu untersuchen und etwaige Schäden zu dokumentieren. Auf Grundlage der Schadensaufnahmen vor Ort und der Kontrolluntersuchung wurden umfangreiche Planunterlagen erstellt, in denen die einzelnen Schäden in der Fassade festgehalten wurden. Parallel dazu wurde ein Katalog von Fotografien erstellt, in dem visuell die einzelnen Schäden an den Fassadenabschnitten wiedergegeben werden.
Die aufgenommenen Schäden wurden in einen umfangreichen Schadenskatalog mit unterschiedlichen Tabellen eingearbeitet. Aus diesen Tabellen lassen sich die Kategorien und die Ausdehnung der Schäden entnehmen. Diese Unterlagen sind zusammengefasst und können bei der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen als Grundlage für die Durchführung sowie als Grundlage für die Ausschreibung herangezogen werden.
Die zu sanierende Gesamtfläche beträgt ca. 4.620,00 m². Ergebnis der Untersuchung: Die Untersuchung der Fassade hat ergeben, dass in vielen Fällen die Rissbildung nicht sehr weit fortgeschritten ist und deshalb mit normalen Sanierungs-Methoden, wie entfernen und neuaufbringen des Fassadenputzes, zu beheben ist. Bei den übrigen Flächen müssen allerdings weitergehende Maßnahmen zur Sanierung durchgeführt werden. Diese reichen teilweise bis zur Verankerung in der tragenden Bausubstanz.
Der Ablauf der Maßnahme erfolgt in 3 Abschnitten. Zunächst wird die Sanierung der Fassade Moselstraße durchgeführt. Im Anschluss daran werden die Fassaden des Bühnenturms eingerüstet, um dann dort mit der Sanierung zu beginnen.
Die empfohlene Sanierung des Daches könnte dann anschließend an die Sanierungsarbeiten der Fassade vom gleichen Gerüst aus durchgeführt werden. Im Anschluss daran wird die Sanierung der Fassade zum Hof durchgeführt. Da hier der Sanierungsumfang, bis auf einige Ausnahmen, relativ überschaubar ist und dies nach den getroffenen Erkenntnissen aus den anderen Sanierungsflächen hier eine zügigere Bearbeitung möglich macht.
Somit wird voraussichtlich die Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem Innenhof auf ein Minimum reduziert. Die Untersuchungen an den Fassaden haben auch ergeben, dass Veränderungen der Regenrinnen und Regenfallleitungen auch noch weitere begleitende Gewerke mit bearbeitet werden müssen. Betroffen sind ebenfalls die maroden Traufen und Ortgänge, die ebenfalls saniert werden müssen.

Bei der Bestandsaufnahme wurden auch die vorhandenen Fenster betrachtet. Hierbei wurde festgestellt, dass fast alle Holzfenster nur über eine Einfachverglasung verfügen. Diese sind bereits sehr angegriffen und insbesondere am unteren Wasserschenkel teilweise verfault. Vor der Sanierung der Fassade werden sehr stark angegriffene Fenster gegen neue Fensteranlagen ausgetauscht. Unter dem Gesichtspunkt der Energieeinsparung werden, in den Bereichen der zu sanierenden Fassadenflächen, alle vorhandenen Fenster gegen wärmegedämmte Fensteranlagen im Sinne der EnEV ausgetauscht.
2.Dachsanierung
Große Teile der Dachkonstruktion und deren Befestigung haben sich durch Wind- und Umweltbelastungen teilweise gelockert. Dadurch ist es erforderlich die Unterkonstruktion zu ertüchtigen, um das Dach langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang müssen Dachflächen aufgenommen und teilweise erneuert werden. Der gesamte Traufenbereich muss erneuert werden, um die an der neuen Fassade angebrachten Regenrinnen und Fallleitungen anzuschließen. Wärmedämmungen nach EnEV werden ebenfalls in die neue Dachkonstruktion eingebaut. Gesamtkosten: 1.70.000,00 Euro - wurde im Kulturausschuss einstimmig beschlossen

 

11

Rathaus Duisburg Burplatz 19 47051 Duisburg hier: Dachsanierung des unter Denkmalsschutz stehenden Rathauses 

Sanierung des Rathausdaches
In den Sitzungen des Aussschusses für das Immobilenmanagement Duisburg (IMD) und des Kulturausschusses wurden die Sanierungen am Dach des Rathauses sowie des Stadthauses und des Theaters mit den jeweiligen von der Fachverwaltung erstellten Beschlussvorlagen behandelt.

Das historische Rathaus der Stadt Duisburg wurde in drei Bauabschnitten von 1897 – 1902 im Baustil der Historismus (Frührenaissance) von dem Architekten Friedrich Ratzel aus Karlsruhe erbaut. Im Rahmen des Wiederraufbaus nach dem 2. Weltkrieg erhielt das Rathaus das bestehende Satteldach mit Schieferdeckung in seiner jetzigen Form.
Aufgrund des altersbedingten Zustandes der Dacheindeckung sind wiederkehrend Undichtigkeiten vorhanden und es besteht eine Gefährdung durch sich lösende und herunterfallende Schieferteile der Deckung. Um unmittelbare Gefährdungen auszuschließen sind bereits Sicherungsmaßnahmen durch die Montage von Auffanggittern durchgeführt worden. Die geplanten Maßnahmen dienen der langfristigen Sicherung und Werterhaltung der Bausubstanz, der Sicherstellung der Gebäudenutzung und der Ausübung von Verkehrssicherungspflichten bzw. der Abwendung von möglichen Gefahren.

Technisch umfasst die Maßnahme die Erneuerung der historischen Schieferdeckung mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300 qm, die Erneuerung / Herstellung einer wirksamen Unterdeckung, die energetische Ertüchtigung der obersten Geschossdecke, Dachklempnerarbeiten, haustechnische Nebenarbeiten, ca. 7.000 qm Gerüstarbeiten, konstruktive Nachverankerung des Dachstuhls, Reparaturarbeiten an der Dachkonstruktion und den Fassadenanschlüsse sowie die Instandsetzung der Fenster im Dachbereich.

Das Glastragwerk über dem Innenhof 1, ist im Zuge der erforderlichen Planungen und Arbeiten zu berücksichtigen und zu schützen, eine Demontage ist nicht erforderlich. Die gesamte Maßnahme muss in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgen und die Beeinträchtigung der Rathausnutzung ist so gering wie möglich zu halten. Der Bauablauf ist auf die Weiterführung der Nutzung während der Bauphase abzustimmen.
Durch die denkmalpflegerischen Anforderungen besteht das Erfordernis, entsprechende Voruntersuchungen und Dokumentationen als Grundlage für die nachfolgenden Planungen zu beauftragen.

Die Baukosten belaufen sich gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 auf 2.100.000 Euro - wurde im Kulturausschuss einstimmig beschlossen

 

12

Verwaltungsgebäude Friedrich-Albert-Lange-Platz (Stadthaus), 47051 Duisburg
hier: Sanierung der Fassade 2. und 3. Bauabschnitt sowie der Dachsanierung im Staffelgeschoss 

Stadthaussanierung

Die Fassadensanierung an den drei Giebelseiten des Stadthauses ist abgeschlossen. Hierdurch wurde die Verkehrssicherheit an diesen Gebäudeteilen wiederhergestellt. Während der Bauzeit wurden an der vierten Gebäudeseite und am Staffelgeschoss weitere Mängel festgestellt, die aufgrund von natürlichen Materialeigenschaften der Natursteine und durch Materialermüdung entstehen. Sicherungsmaßnahmen wurden über den Aufbau eines Gerüsts durchgeführt, um an dieser Gebäudeseite die Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Hauptziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der Standsicherheit statisch bedenklicher Bereiche und die Sicherung abgängiger Bauteile oder Schalen. In dem Zuge werden zur Substanzsicherung und somit zur langfristigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit weitere Restaurierungsarbeiten ausgeführt, um auch verdeckte Gefahrenpotentiale, die zu erneuten Schäden führen können, zu minimieren.
Im Rahmen der Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen werden bestehende Risse verpresst, Schalen gesichert, Verankerungen erneuert und oberflächliche Schädigungen abgelöst. Die Fassade des Staffelgeschosses muss wegen deutlicher Feuchtigkeitsschäden (Blasenbildung und Betonabplatzungen) an den Stahlbetonbauteilen und Fenstern saniert werden. Die Sanierung erfolgt entsprechend dem aktuellen Stand der EnEV. Eine Erneuerung der Dachfläche über dem Staffelgeschoss ist dringend erforderlich, da die Dachhaut aufgebraucht ist. Bei der Dacherneuerung wird die Wärmedämmung nach EnEV durchgeführt. Diese sorgt für ein besseres Raumklima im Staffelgeschoss. Gesamtkosten: 925.000 Euro

 

13

DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden schützen" 

 

14

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

15

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

 

15.1

Präsentation Ausbauplanung "Mercatorstraße" und "Zum Portsmouthplatz" 

Nachtrag 

 

 

16 *

Antrag der CDU Fraktion und SPD Fraktion hier: Einrichtung eines Lebensmittelmarktes 
Antrag der CDU Fraktion und SPD Fraktion hier: Einrichtung eines Lebensmittelmarktes
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 471 und die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich zwischen Schweizer Straße, Am Schnabelhuck, Gottfried-Kinkel-Straße, westlich des Wohnhauses Schweizer Str. 118, mit dem Ziel der Änderung der Gebietsausweisung mit derzeitig festgesetzter Art der baulichen Nutzung als öffentliche Grünfläche und Mischgebiet in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel als Lebensmittelmarkt, mit einer maximalen Verkaufs- bzw. Nutzfläche von 1.500 m², zuzüglich einer Shopzone für Konzessionäre, mit einer maximalen Verkaufs- bzw. Nutzfläche von 160 m², zuzüglich der inneren Erschließungsfläche für die Konzessionäre und dem Lebensmittelmarkt (Mall), mit einer Fläche von maximal 90 m², sowie die für diese Nutzung erforderlichen Stellfläche und Nebenanlagen, gemäß § 9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 2 BauNVO vorzunehmen.

Begründung
Im Stadtteil Duissern, insbesondere in den Bereichen Am Kaiserberg, Wintgensstraße und Werthacker fehlt es für die Bewohner an adäquaten Einkaufsmöglichkeiten des täglichen und periodischen Bedarfs, die durch einen Lebensmittelmarkt als Vollsortimenter an dieser Stelle sichergestellt werden soll. Derzeit befinden sich innerhalb des Stadtteils lediglich Discounter und Lebensmittelmärkte, die hinsichtlich ihrer Größe, Gestaltung und Warenangebot nicht mehr zeitgemäß sind, um eine adäquate, ortsnahe Versorgung sicherzustellen.
Der angedachte Grundstücksbereich ist innerhalb des Stadtteils alternativlos, da an anderer Stelle kein Grundstücksangebot mit ausreichender Größe und Infrastruktur existiert. Die auf dem Grundstück aufgehende Bebauung ist in baulich schlechtem Zustand und wirkt sich ästhetisch negativ auf das städtebauliche Umfeld aus. Der Trading-Down-Effekt verstärkt sich durch den Leerstand einer Teilfläche, die bis vor 2 Jahren als Markt für Tierprodukte genutzt wurde. Der Abriss und die Neuerrichtung eines großflächigen Einzelhandels an dieser Stelle würde den Bereich städtebaulich aufwerten.

 

Die Bezirkspolitik war der Meinung, dass das eine absolut gute Sache in Hinsicht auf endlich auch als sol zu bezeichnende Navhversorgung.
Also wurde einstimmig zugestimmt
.

Der Investor (dem Vernehmen nach EDeKA) hatte schon mit viel Engegement und einer sehr überzeugenden Architektur im Vorfeld zu überzeugen wusste. Die Krux an der Sache: Da im Rat ein Einzelhandels- und Zentrenkonzeot verabschiedet worden war, lässt dieses Konzept nur kleinflächigen Handel zu, betonte die Fachverwaltung gegenüber den Antragstellern. Aber: "Dies wäre aus unserer Sicht eine klare Ansieldungsverhinderung. Wir sind der Meinung, das das Gebiet als Sondergebiet auch für diese großflächige Einzelhandelsnutzung zugelassen werden sollte. Wir bitten Fachausschuss und den Rat im Sinne der Bürger dringend um Unterstützung", betonte dDr. Lothar Tacke. "Vor allem im Bereich Schnabelhuck und Werthacker gibt es kein eMöglichkeit auch nur Milch zu kaufen", bekräftige Gisela Schnelle-Parker von den Grünen den Ansatz.

 

17 *

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion hier: Parkende Lkw auf der Paul-Rücker-Straße in Neuenkamp einstimmig beschlossen