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Sitzung am 19. November 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) |
Fernbusbahnhof ,
Mercatorstraße und Hochfelds
Steinmetzstraße
Antrag CDU und SPD: Neuer
Lebensmittelmarkt in Duissern
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Öffentlicher Teil:
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Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
Vorgezogen wurde ein 75-minütiger
Bericht der Fachverwaltung zu den aktualisierten
Plänen zum Ausbau des Potsmouthplatzes
(Hauptbahnhofsvorplatte)
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Niederschrift der 10.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am
22.10.2015
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Beschlussvorlagen
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Neubau des
Fernbusbahnhofes,
Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt
Beschlussentwurf
Der Planung und dem Bau des Fernbusbahnhofes auf der
Fläche östlich der Mercatorstraße südlich des
Hotelneubaus wird zugestimmt und die Verwaltung wird
mit der Umsetzung beauftragt.
a) Der Planung und dem Bau des Fernbusbahnhofes
gemäß der Anlage mit einem voraussichtlichen
Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe 1.700.000 €
von die sich zusammensetzen aus:
Honorarkosten 100.000 €
Verkehrsanlagen 1.375.000
Ersatzpflanzung und Ausgleichsfläche € 65.000
Servicegebäude € 160.000€
wird zugestimmt.
Nach Diskussionen
stimmte eine
Mehrheit von SPD, CDU, FDP-Vertreter und der
parteilose Ulrich Martel zu, während zwei Grünen-
und zwei Vertreter der Linken ablehnten
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der
finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten
Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Die Umsetzung im Ergebnisplan
erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im
Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des
genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
b) Der Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Verbindung mit § 69 Landschaftsgesetz
NW (LG NW) von den Verboten des § 47 a LG NW für
einen Baum auf der Mercatorstraße (zwischen
Güntherstraße und Koloniestraße) und dem Fällen
dieses Baumes wird zugestimmt.
Dem Fällen von zwölf unter die Baumschutzsatzung der
Stadt Duisburg fallenden Bäumen für den geplanten
Neubau des Fernbusbahnhofes wird zugestimmt.
Ersatzpflanzungen sind im Rahmen der Baumaßnahme
vorzunehmen.
Die städtebauliche
Zielvorstellung auf Basis des von dem Büro Foster +
Partners erarbeiteten Masterplans für die Duisburger
Innenstadt sieht für die angrenzenden Flächen des
Bahnhofplatzes (Hauptausgang) eine Entwicklung als
Einzelhandels-, Büro- und Dienstleistungs-Standort
vor. In dem seit 30.06.2006 rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. 1009A wurden die Flächen als
Kerngebiet (MK) mit entsprechenden Baufenstern
festgesetzt, um die oberzentralen Funktionen der
Stadt als Standort für Einzelhandel und
Dienstleistungen zu stärken.
Es soll über eine Neugestaltung des Bahnhofsplatzes
und der angrenzenden Flächen ein Entrée geschaffen
werden, das dem Anspruch eines Oberzentrums gerecht
wird.
Ein wesentlicher Baustein in diesem Zusammenhang ist
die Bebauung auf der Ostseite der Mercatorstraße
zwischen Friedrich-Wilhelm-Straße und Güntherstraße.
Auf einer Teilfläche erfolgt die Realisierung eines
Hotels, wodurch die Verlegung des Fernbusbahnhofes
erforderlich wird.
Der Bau eines Fernbusbahnhofes ist keine pflichtige
Aufgabe der Stadt.
Der Fernbusbahnhof am Hauptbahnhof stellt jedoch ein
wichtiges Element im
Fernreiseverkehr dar. Mit der Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der daraus
resultierenden Liberalisierung des innerdeutschen
Fernbus- Linienverkehrs sind weitere Angebote und
eine Ausweitung des Fernbusverkehrs zu erkennen.
Deshalb ist es gerade in einer Stadt mit
überregionaler Bedeutung wichtig, ein entsprechendes
Angebot bereitzustellen.
Mit Vorlage der Beschlussdrucksache 15-0274 hat der
Rat der Stadt Duisburg,
vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Lärm-
und Luftuntersuchung, seine Zustimmung zur Planung
zum endgültigen Standort für den Fernbusbahnhof an
der Mercatorstraße gegeben.
Im Rahmen der durchgeführten schalltechnischen
Untersuchung wurden die
Gewerbelärmimmissionen ausgehend von dem geplanten
Fernbusbahnhof mit Pkw- Parkplatz (Kiss&Ride) an der
umliegenden Bebauung gemäß TA Lärm ermittelt und
beurteilt.
Die Ergebnisse der Gewerbelärmberechnungen zeigen,
dass die anliegenden
Immissionsrichtwerte der TA Lärm an allen
Immissionsorten eingehalten werden. Voraussetzung
für die Einhaltung der anteiligen
Immissionsrichtwerte ist neben den o.g.
Berechnungsgrundlagen insbesondere eine
Einschränkung der Nutzung des Fernbusbahnhofes im
Nachtzeitraum. Im Zeitraum zwischen 22.00 Uhr und
6.00 Uhr ist eine An- und Abfahrt eines Busses je
Stunde möglich.
Im Rahmen der Luftschadstoffuntersuchungen für den
Fernbusbahnhof wurden
Luftschadstoffausbreitungsberechnungen für die
relevanten Luftschadstoffe Feinstaub und
Stickstoffdioxid durchgeführt und mit den
Grenzwerten der 39. BImSchV verglichen und
beurteilt.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen zeigen für
Feinstaub die Einhaltung der Grenzwerte für die
Jahresmittelwerte und die zulässigen 35
Überschreitungstage für Feinstaub für den Nullfall
und den Planfall.
Ebenso wird der Jahresmittelwert für
Stickstoffdioxid im Nullfall und Planfall an allen
Immissionsorten eingehalten.
Im Bereich des Plangebietes liegen an der Einfahrt
zum Fernbusbahnhof im Bereich des geplanten
Servicegebäudes Überschreitungen des
Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid vor. Hier
wurde durch den Gutachter empfohlen, das
Servicegebäude 5 bis 10 Meter nach Norden zu
verschieben.
Gemäß den Vorgaben der
Untersuchung wurde daraufhin in der weiteren Planung
das Servicegebäude nach Norden verschoben und
verkürzt.
Die Gutachten kommen zum Ergebnis, dass die
gesetzlichen festgesetzten Richtwerte eingehalten
werden. Die Realisierung des Fernbusbahnhofes an der
Mercatorstraße verursacht keine wesentlichen
Umweltauswirkungen und ist verträglich.
2. Planung des Fernbusbahnhofes
Im südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich
der Knotenpunkt Mercatorstraße – Koloniestraße sowie
daran anschließend die Anschlussstelle der A 59.
Westlich der Mercatorstraße befindet sich
Blockrandbebauung mit gemischter Nutzung von Büros,
Dienstleistungsbetrieben bis hin zu Wohnungen in den
Obergeschossen. Östlich des Plangebietes verläuft
die 4-spurige A 59 in offener Tieflage. Nördlich
schließt die Fläche des in Bau befindlichen
Hotelneubaus sowie des Hauptbahnhofes an.
Die hervorragenden Lagequalitäten durch höchste
regionale Erreichbarkeit im DB-Schienenverkehr und
ÖPNV sowie die zentrale Innenstadtlage, die Nähe und
Sichtbeziehung zum Hauptbahnhof sowie die Bündelung
der spezifischen Infrastruktur (u.a. Gastronomie,
Kiosk, Parkplätze Taxistände etc.) und die
verkehrliche Abwicklung des Fernreisebetriebs auf
der Fläche sowie die unmittelbare Nähe zur
A59–Anschlussstelle Zentrum sprechen für den
Standort.
Auf den Flächen östlich der Mercatorstraße besteht
Planungsrecht auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr.
1009A, rechtskräftig seit dem 30.06.2006, der für
den Bereich ein Kerngebiet festsetzt. Ein privat
betriebener Fernbusbahnhof kann, wenn er das
Rücksichtnahmegebot gem. § 15 Abs. 1 Satz 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) berücksichtigt, in
einem Kerngebiet realisiert werden. Aufgrund der
positiven Ergebnisse der immissionsschutzrechtlichen
Prüfungen kann der Fernbusbahnhof im Rahmen des
bereits bestehenden Baurechts realisiert werden.
2.1. Fernbusbahnhof
Der zukünftige Fernbusbahnhof an der Mercatorstraße
wird eine Fläche von ca. 4.000m² beanspruchen. Die
Fläche bietet Platz für acht Haltekanten für
Fernreisebusse, ein Servicegebäude mit bis zu 100qm
Grundfläche sowie eine Stellplatzanlage zum
Kurzzeitparken. Die Fahrgasse soll in bituminöser
Bauweise und die Busstellplätze in Betonbauweise
hergestellt werden.
Die 8 Busteigkanten werden in Sägezahnform
ausgebildet und ermöglichen ein
unabhängiges Anfahren der Haltepositionen. Dabei
sollen die östlichen Bussteige (Ausstieg zur
Beifahrerseite) als Buskap ausgebildet werden.
Begleitend dazu sollen Wartehäuschen durch die Fa.
Ströer (Städtewerbung) beigestellt werden.
Die fußläufigen Flächen sollen mit einem Oberbelag
aus Betonstein (grau 10/20/8) befestigt werden. In
Abstimmung mit dem Behindertenkoordinator sind an
der westlichen Grundstücksgrenze (Gehweg der
Mercatorstraße) Rippenplatten und am östl. Abschluss
des Fernbusbahnhofs ein Randstein, der 3cm über
Niveau einbaut werden soll, geplant. Damit wurden,
in Abstimmung mit dem Behindertenkoordinator, die
Belange seheingeschränkter Personen berücksichtigt.
2.2. Mercatorstraße
Die Mercatorstraße wird in ihrem Straßenquerschnitt
beibehalten wobei sich die Spuraufteilungen in ihrer
Breite geringfügig verändern. Dadurch können die
Busse den Fernbusbahnhof nur von Süden kommend
anfahren, was
angesichts der unmittelbaren Nähe zur
A59–Anschlussstelle Zentrum als unproblematisch
bewertet wird. Innerhalb des Fernbusbahnhofes
besteht eine Einbahnstraßenregelung, bei der die
Ausfahrt über einen neu zu schaffenden
lichtsignalgesteuerten Knotenpunkt mit der
Güntherstraße geregelt ist. Hierdurch wird
gewährleistet, dass die Busse sowohl in Richtung
Norden als auch Richtung Süden – dem kürzesten Weg
zu der Anschlussstelle der A59 –
abfahren können.
Bislang ist eine Einschränkung bzgl. der
vorgegebenen Fahrtrichtung nicht angedacht. Da neben
den Fernreisebussen auch z.B. die Duisburger
Stadtrundfahrten von dort abfahren, sollten aus
planerischer Sicht beide Fahrtrichtungen beibehalten
werden. Zudem ist zu erwarten, dass die Busse des
Fernverkehrs auf Grund der Nähe des
Autobahnanschlussstelle und der auch in Bezug zum
AK-Duisburg kürzeren Fahrzeit die Anschlussstelle
Zentrum ansteuern und nach links abbiegen werden.
Sollten sich widererwartend Problemlagen ergeben,
kann überprüft werden, ob ein Linksfahrgebot
sinnvoll ist.
Durch die getauschte Anordnung des Radweges und des
Parkstreifens, können die Baumscheiben der
Alleenbäume vergrößert und die Radfahrer sicherer
geleitet werden. Ein Umbau des vorhanden Radweges
(vorziehen zum Fahrbahnrand zur besseren
Erkennbarkeit) im Bereich Koloniestraße bis vor der
Zufahrt zum Fernbusbahnhof ist generell machbar,
erzeugt aber zusätzliche Kosten.
Durch die Anpassung der Fahrspuren wird eine neue
Fahrbahnmarkierung erforderlich. Des Weiteren ist es
vorgesehen, den bituminösen Aufbau der
Mercatorstraße (von der Koloniestraße bis
einschließlich des Einmündungsbereiches
Güntherstraße) abzufräsen und anschließend neu
bituminös aufzubauen.
2.3 Kurzzeitparken
Den aktuellsten Studien zufolge liegt der Wert der
Fernbusfahrgäste, die zur An- bzw. Abreise den ÖPNV
oder SPNV nutzen, bei über 70% (Quelle: „Studie zu
Kundenfreundlichkeit der deutschen Fernbusbahnhöfe“,
März 2014, FlixBus GmbH in Zusammenarbeit mit der
Hochschule Heilbronn sowie „Entwicklung von
Fernbusinfrastruktur bei DB Station & Service“,
November 2014, DB Station & Service AG). Weniger als
25% der Fahrgäste reisen mit einem Pkw an. Der weit
überwiegende Anteil wird dabei mit einem Privat-Pkw
gebracht bzw. abgeholt. Die verbleibenden Fahrgäste
(5%) gelangen zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zum Fernbusbahnhof.
Auf Grund der unmittelbaren Nähe des
Fernbusbahnhofes zum Hauptbahnhof, wie auch zum
regionalen ÖPNV können diese Werte für den Standort
Mercatorstraße angesetzt werden.
Südlich der Zufahrt des Fernbusbahnhofes befindet
sich eine separate Zu- und Abfahrt zum
Kurzzeitparkplatz mit 14 Stellplätzen, die den
privaten Bring- bzw. Holverkehr per Pkw aufnehmen
soll. Der Kurzzeitparkplatz (Kiss & Ride-Parkplatz)
ist ebenso wie der Fernbusbahnhof nur von Süden
kommend anfahrbar und kann nur Richtung Norden
verlassen werden.
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Maßnahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes Hochfeld (IHK)
Einzelmaßnahme: Steinmetzstraße
einstimmig beschlossen
Der Rat der Stadt Duisburg hat am
22.06.2015 die Fortschreibung des „Integrierte
Handlungskonzept Duisburg-Hochfeld“ (IHK) zur
weiteren Förderung im Rahmen der „Sozialen Stadt“
und die Aufnahme in das Programm „Starke Quartiere –
Starke Menschen“ beschlossen (s. DS Nr. 2015-0693).
Die Einzelmaßnahme „Steinmetzstraße“ ist eine der
zentralen Maßnahmen, um die anvisierten Ziele das
Integrierte Handlungskonzepts Hochfeld in
Verknüpfung mit der Strategie für Wohnen und
Arbeiten sowie mit dem Grünordnungs- und
Freiraumkonzept umzusetzen. Durch die Förderung
besteht die Möglichkeit diese für Hochfeld wichtige
Grünverbindung umzusetzen.
Ziel der Maßnahme:
- Straßenunabhängige Erschließung der Wohnquartiere
südlich Hochfelder Markt für Fußgänger und Radfahrer
- Herstellung einer durchgehend barrierefreien
Grünwegeverbindung
- Stärkung der Nahmobilitätsmöglichkeiten, besonders
für Kinder und Jugendliche und sowie benachteiligter
Bevölkerungsschichten
- Verbesserung der Erreichbarkeit von Marktplatz und
Grundschule am Markt
- Sicherung und Verbesserung der Grünausstattung
- Erhöhung des Grünanteil im Quartier und
Verbesserung des Lokalklimas
Für einen Großteil der Bewohner in Duisburg Hochfeld
(Frauen, Kinder, alte Menschen, Menschen mit
Handicap) ist aufgrund der sozio-ökonomischen
Situation ein eingeschränkter Zugang zur PKW-Nutzung
gegeben. In einer stark auf die PKW-Mobilität
ausgerichteten Gesellschaft sind erhebliche
Mobilitätsdefizite die Folge.
Kinder und junge Jugendliche aus armen
Bevölkerungsgruppen sind häufig stark auf ihr
unmittelbares Wohnumfeld/Quartier festgelegt, so
dass ihnen wichtige Erfahrungen und Orientierung im
Stadtraum fehlen. Barrierefreie Bedingungen und
sichere Wegeführungen sind wesentliche Ansätze,
diese Mobilitätseinschränkungen zu minimieren.
Das Fahrrad ist für Kinder und Jugendliche ein
optimales Verkehrsmittel, um sich im Stadtteil
selbstständig zu bewegen, wenn sichere Verbindungen
vorhanden sind. Neben der Vernetzung von
Wohnsiedlungsbereichen ist auch die Erhöhung des
Grünanteils im Siedlungsraum mit stark verdichteten
Bebauungsstrukturen und geringem Grünanteil von
besonderer Bedeutung für Hochfeld. Zusätzlich
liefern Grünwegeverbindungen einen wesentlicher
Bestandteil für die Verbesserung der klimatischen
und lufthygienischen Situation, der Wohn- und
Lebensqualität sowie der Erlebnisqualität des
städtischen Raumes.
Die geplante Wegeverbindung ist durch die zentrale
Lage im südöstlichen Stadtteilbereich und die
Ausrichtung auf den Markt und die Grundschule am
Markt in idealer Weise geeignet Kindern die
selbstbestimmte Mobilität in den Quartieren zu
ermöglichen. Generell Mobilitätsmöglichkeiten
Wohnviertels. Die Maßnahme ist ein Lückenschluss im
Grünwegenetz und eine Ergänzung zur Nutzungsqualität
in diesem Bereich.
Zukünftig wäre auch ein Anschluss an den geplanten
Radschnellweg Metropole Ruhr möglich, der im Süden
von Hochfeld geplant wird. Der zentrale Bereich
Hochfeld mit dem Marktplatz wäre sehr gut von Süden
auch an das überörtliche Die beschlossenen
Integrierten Handlungskonzeptes Duisburg-Hochfeld.
Baulicher Bestand: Die straßenunabhängige
Nord-Süd-Verbindung im Verlauf des ehemaligen
Dickelsbaches zwischen dem Hochfelder Markt und der
Paul-Esch-Straße. Eine durchgehende Trasse ist zwar
erhöhen Maßnahmen für zur alle Bewohner Verbesserung
der und Nahmobilität auch generell die individuellen
die Attraktivität des bestehenden Kleingartenanlage.
Sie verbessert die Grünausstattung und die Netz
Maßnahme ist Bestandteil des vom angebunden.
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Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW
(Az.: 17-2014) hier: Beschwerde über das Fraunhofer
Institut
bei Enthaltung der Linken einstimmig beschlossen
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Umsetzung des Schulkonsens NRW in
Duisburg
hier: Gründung von Sekundarschulen im Bezirk Mitte –
Ergebnis der Elternbefragung und daraus
resultierende Planungen
Nach vielen Diskussionen und
Fragen an Schulverwaltungsamtsleiter Ralph Kalveram
waren eine
Mehrheit von SPD, Grüne, Linke (je 2) und ein Teil
der CDU-Fraktion dafür. Dagegen votierten 3
CDU-Vertreter und FDP-Verteter Abrecht, Ulrich
Martel enthielt sich.
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Anträge/Anfragen
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Mitteilungsvorlagen
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Sachstandsbericht zur
Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für
den Fachbereich 95 -Bezirksamt Mitte- für den
Zeitraum Januar bis September 2015
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Oktober 2015
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Kostenentwicklung zum Umbau des
ehemaligen Verwaltungsgebäude Memelstr. 25-35, 47057
Duisburg, zu einem Asylbewerberwohnheim
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Theater Duisburg Neckarstraße 1
47051 Duisburg hier: Fassaden - und Dachsanierung am
Theater Duisburg
Sanierung Theater
Durch Inaugenscheinnahme wurde
festgestellt, dass die Fassade des Stadttheaters starke
Rissbildungen aufweist. Es wurde ein Gutachter beauftragt,
um diesen optischen Eindruck zu untersuchen und etwaige
Schäden zu dokumentieren. Auf Grundlage der
Schadensaufnahmen vor Ort und der Kontrolluntersuchung
wurden umfangreiche Planunterlagen erstellt, in denen die
einzelnen Schäden in der Fassade festgehalten wurden.
Parallel dazu wurde ein Katalog von Fotografien erstellt,
in dem visuell die einzelnen Schäden an den
Fassadenabschnitten wiedergegeben werden. Die
aufgenommenen Schäden wurden in einen umfangreichen
Schadenskatalog mit unterschiedlichen Tabellen
eingearbeitet. Aus diesen Tabellen lassen sich die
Kategorien und die Ausdehnung der Schäden entnehmen. Diese
Unterlagen sind zusammengefasst und können bei der
Durchführung der Sanierungsmaßnahmen als Grundlage für die
Durchführung sowie als Grundlage für die Ausschreibung
herangezogen werden. Die zu sanierende Gesamtfläche
beträgt ca. 4.620,00 m². Ergebnis der Untersuchung: Die
Untersuchung der Fassade hat ergeben, dass in vielen
Fällen die Rissbildung nicht sehr weit fortgeschritten ist
und deshalb mit normalen Sanierungs-Methoden, wie
entfernen und neuaufbringen des Fassadenputzes, zu beheben
ist. Bei den übrigen Flächen müssen allerdings
weitergehende Maßnahmen zur Sanierung durchgeführt werden.
Diese reichen teilweise bis zur Verankerung in der
tragenden Bausubstanz. Der Ablauf der Maßnahme erfolgt
in 3 Abschnitten. Zunächst wird die Sanierung der Fassade
Moselstraße durchgeführt. Im Anschluss daran werden die
Fassaden des Bühnenturms eingerüstet, um dann dort mit der
Sanierung zu beginnen. Die empfohlene Sanierung des
Daches könnte dann anschließend an die Sanierungsarbeiten
der Fassade vom gleichen Gerüst aus durchgeführt werden.
Im Anschluss daran wird die Sanierung der Fassade zum Hof
durchgeführt. Da hier der Sanierungsumfang, bis auf einige
Ausnahmen, relativ überschaubar ist und dies nach den
getroffenen Erkenntnissen aus den anderen
Sanierungsflächen hier eine zügigere Bearbeitung möglich
macht. Somit wird voraussichtlich die Beeinträchtigung
des Verkehrs auf dem Innenhof auf ein Minimum reduziert.
Die Untersuchungen an den Fassaden haben auch ergeben,
dass Veränderungen der Regenrinnen und Regenfallleitungen
auch noch weitere begleitende Gewerke mit bearbeitet
werden müssen. Betroffen sind ebenfalls die maroden
Traufen und Ortgänge, die ebenfalls saniert werden müssen.
Bei der Bestandsaufnahme wurden
auch die vorhandenen Fenster betrachtet. Hierbei wurde
festgestellt, dass fast alle Holzfenster nur über eine
Einfachverglasung verfügen. Diese sind bereits sehr
angegriffen und insbesondere am unteren Wasserschenkel
teilweise verfault. Vor der Sanierung der Fassade werden
sehr stark angegriffene Fenster gegen neue Fensteranlagen
ausgetauscht. Unter dem Gesichtspunkt der
Energieeinsparung werden, in den Bereichen der zu
sanierenden Fassadenflächen, alle vorhandenen Fenster
gegen wärmegedämmte Fensteranlagen im Sinne der EnEV
ausgetauscht. 2.Dachsanierung Große Teile der
Dachkonstruktion und deren Befestigung haben sich durch
Wind- und Umweltbelastungen teilweise gelockert. Dadurch
ist es erforderlich die Unterkonstruktion zu ertüchtigen,
um das Dach langfristig zu sichern. In diesem Zusammenhang
müssen Dachflächen aufgenommen und teilweise erneuert
werden. Der gesamte Traufenbereich muss erneuert werden,
um die an der neuen Fassade angebrachten Regenrinnen und
Fallleitungen anzuschließen. Wärmedämmungen nach EnEV
werden ebenfalls in die neue Dachkonstruktion
eingebaut. Gesamtkosten: 1.70.000,00 Euro - wurde
im Kulturausschuss einstimmig beschlossen
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Rathaus Duisburg Burplatz 19
47051 Duisburg hier: Dachsanierung des unter
Denkmalsschutz stehenden Rathauses
Sanierung des
Rathausdaches In den Sitzungen des
Aussschusses für das Immobilenmanagement Duisburg (IMD)
und des Kulturausschusses wurden die Sanierungen am Dach des Rathauses sowie des
Stadthauses und des Theaters mit den jeweiligen von der
Fachverwaltung erstellten Beschlussvorlagen behandelt.
Das historische Rathaus der Stadt
Duisburg wurde in drei Bauabschnitten von 1897 – 1902 im
Baustil der Historismus (Frührenaissance) von dem
Architekten Friedrich Ratzel aus Karlsruhe erbaut. Im
Rahmen des Wiederraufbaus nach dem 2. Weltkrieg erhielt
das Rathaus das bestehende Satteldach mit Schieferdeckung
in seiner jetzigen Form. Aufgrund des altersbedingten
Zustandes der Dacheindeckung sind wiederkehrend
Undichtigkeiten vorhanden und es besteht eine Gefährdung
durch sich lösende und herunterfallende Schieferteile der
Deckung. Um unmittelbare Gefährdungen auszuschließen sind
bereits Sicherungsmaßnahmen durch die Montage von
Auffanggittern durchgeführt worden. Die geplanten
Maßnahmen dienen der langfristigen Sicherung und
Werterhaltung der Bausubstanz, der Sicherstellung der
Gebäudenutzung und der Ausübung von
Verkehrssicherungspflichten bzw. der Abwendung von
möglichen Gefahren.
Technisch umfasst die Maßnahme
die Erneuerung der historischen Schieferdeckung mit einer
Gesamtfläche von ca. 3.300 qm, die Erneuerung /
Herstellung einer wirksamen Unterdeckung, die energetische
Ertüchtigung der obersten Geschossdecke,
Dachklempnerarbeiten, haustechnische Nebenarbeiten, ca.
7.000 qm Gerüstarbeiten, konstruktive Nachverankerung des
Dachstuhls, Reparaturarbeiten an der Dachkonstruktion und
den Fassadenanschlüsse sowie die Instandsetzung der
Fenster im Dachbereich.
Das Glastragwerk über dem
Innenhof 1, ist im Zuge der erforderlichen Planungen und
Arbeiten zu berücksichtigen und zu schützen, eine
Demontage ist nicht erforderlich. Die gesamte Maßnahme
muss in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde erfolgen
und die Beeinträchtigung der Rathausnutzung ist so gering
wie möglich zu halten. Der Bauablauf ist auf die
Weiterführung der Nutzung während der Bauphase
abzustimmen. Durch die denkmalpflegerischen
Anforderungen besteht das Erfordernis, entsprechende
Voruntersuchungen und Dokumentationen als Grundlage für
die nachfolgenden Planungen zu beauftragen.
Die Baukosten belaufen sich gemäß
der Kostenberechnung nach DIN 276 auf 2.100.000 Euro -
wurde im
Kulturausschuss einstimmig beschlossen
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Verwaltungsgebäude
Friedrich-Albert-Lange-Platz (Stadthaus), 47051
Duisburg
hier: Sanierung der Fassade 2. und 3. Bauabschnitt
sowie der Dachsanierung im
Staffelgeschoss
Stadthaussanierung
Die Fassadensanierung an den drei
Giebelseiten des Stadthauses ist abgeschlossen. Hierdurch
wurde die Verkehrssicherheit an diesen Gebäudeteilen
wiederhergestellt. Während der Bauzeit wurden an der
vierten Gebäudeseite und am Staffelgeschoss weitere Mängel
festgestellt, die aufgrund von natürlichen
Materialeigenschaften der Natursteine und durch
Materialermüdung entstehen. Sicherungsmaßnahmen wurden
über den Aufbau eines Gerüsts durchgeführt, um an dieser
Gebäudeseite die Verkehrssicherheit sicherzustellen.
Hauptziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung der
Standsicherheit statisch bedenklicher Bereiche und die
Sicherung abgängiger Bauteile oder Schalen. In dem Zuge
werden zur Substanzsicherung und somit zur langfristigen
Gewährleistung der Verkehrssicherheit weitere
Restaurierungsarbeiten ausgeführt, um auch verdeckte
Gefahrenpotentiale, die zu erneuten Schäden führen können,
zu minimieren. Im Rahmen der Sanierungs- und
Restaurierungsmaßnahmen werden bestehende Risse verpresst,
Schalen gesichert, Verankerungen erneuert und
oberflächliche Schädigungen abgelöst. Die Fassade des
Staffelgeschosses muss wegen deutlicher
Feuchtigkeitsschäden (Blasenbildung und Betonabplatzungen)
an den Stahlbetonbauteilen und Fenstern saniert werden.
Die Sanierung erfolgt entsprechend dem aktuellen Stand der
EnEV. Eine Erneuerung der Dachfläche über dem
Staffelgeschoss ist dringend erforderlich, da die Dachhaut
aufgebraucht ist. Bei der Dacherneuerung wird die
Wärmedämmung nach EnEV durchgeführt. Diese sorgt für ein
besseres Raumklima im Staffelgeschoss. Gesamtkosten:
925.000 Euro
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DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden
schützen"
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters
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15
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
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15.1
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Präsentation Ausbauplanung
"Mercatorstraße" und "Zum Portsmouthplatz"
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Nachtrag
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Antrag der CDU Fraktion und SPD
Fraktion hier: Einrichtung eines
Lebensmittelmarktes
Antrag der CDU Fraktion und SPD Fraktion
hier: Einrichtung eines Lebensmittelmarktes
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die
Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses zur
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 471 und die
Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich zwischen Schweizer Straße, Am
Schnabelhuck, Gottfried-Kinkel-Straße, westlich des
Wohnhauses Schweizer Str. 118, mit dem Ziel der
Änderung der Gebietsausweisung mit derzeitig
festgesetzter Art der baulichen Nutzung als
öffentliche Grünfläche und Mischgebiet in ein
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel als
Lebensmittelmarkt, mit einer maximalen Verkaufs-
bzw. Nutzfläche von 1.500 m², zuzüglich einer
Shopzone für Konzessionäre, mit einer maximalen
Verkaufs- bzw. Nutzfläche von 160 m², zuzüglich der
inneren Erschließungsfläche für die Konzessionäre
und dem Lebensmittelmarkt (Mall), mit einer Fläche
von maximal 90 m², sowie die für diese Nutzung
erforderlichen Stellfläche und Nebenanlagen, gemäß §
9 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 2
BauNVO vorzunehmen.
Begründung
Im Stadtteil Duissern, insbesondere in den Bereichen
Am Kaiserberg, Wintgensstraße und Werthacker fehlt
es für die Bewohner an adäquaten
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen und periodischen
Bedarfs, die durch einen Lebensmittelmarkt als
Vollsortimenter an dieser Stelle sichergestellt
werden soll. Derzeit befinden sich innerhalb des
Stadtteils lediglich Discounter und
Lebensmittelmärkte, die hinsichtlich ihrer Größe,
Gestaltung und Warenangebot nicht mehr zeitgemäß
sind, um eine adäquate, ortsnahe Versorgung
sicherzustellen.
Der angedachte Grundstücksbereich ist innerhalb des
Stadtteils alternativlos, da an anderer Stelle kein
Grundstücksangebot mit ausreichender Größe und
Infrastruktur existiert. Die auf dem Grundstück
aufgehende Bebauung ist in baulich schlechtem
Zustand und wirkt sich ästhetisch negativ auf das
städtebauliche Umfeld aus. Der Trading-Down-Effekt
verstärkt sich durch den Leerstand einer Teilfläche,
die bis vor 2 Jahren als Markt für Tierprodukte
genutzt wurde. Der Abriss und die Neuerrichtung
eines großflächigen Einzelhandels an dieser Stelle
würde den Bereich städtebaulich aufwerten.
Die Bezirkspolitik war der
Meinung, dass das eine absolut gute Sache in
Hinsicht auf endlich auch als sol zu bezeichnende
Navhversorgung.
Also wurde einstimmig zugestimmt.
Der Investor (dem Vernehmen nach
EDeKA) hatte schon mit viel Engegement und einer
sehr überzeugenden Architektur im Vorfeld zu
überzeugen wusste. Die Krux an der Sache: Da im Rat
ein Einzelhandels- und Zentrenkonzeot verabschiedet
worden war, lässt dieses Konzept nur kleinflächigen
Handel zu, betonte die Fachverwaltung gegenüber den
Antragstellern. Aber: "Dies wäre aus unserer Sicht
eine klare Ansieldungsverhinderung. Wir sind der
Meinung, das das Gebiet als Sondergebiet auch für
diese großflächige Einzelhandelsnutzung zugelassen
werden sollte. Wir bitten Fachausschuss und den Rat
im Sinne der Bürger dringend um Unterstützung",
betonte dDr. Lothar Tacke. "Vor allem im Bereich
Schnabelhuck und Werthacker gibt es kein
eMöglichkeit auch nur Milch zu kaufen", bekräftige
Gisela Schnelle-Parker von den Grünen den Ansatz.
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17
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Antrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion hier: Parkende Lkw auf der
Paul-Rücker-Straße in Neuenkamp
einstimmig beschlossen
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