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Sitzung am 20. August 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) |
Fehlender Schallschutz für
RRX-Strecke im Bereich Duissern,
Baumfällungen, Bebauungspläne und Konzept Kantpark
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Öffentlicher Teil begleitet von
Harald Jeschke
(Text und Fotos)
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Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
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Sachstandsbericht zum Thema
"Rhein-Ruhr-Express" e
Michael Kolle,
Projektleiter RRX (im Bild links), erklärte
der BV Mitte den aktuellen Sachstand zum Thema
"Rhein-Ruhr-Express" -
Vorweg: Vor 2023 wird sich in Hinsicht aktive
Bautätigkeiten nichts tun. Das hängt mit den
Planfeststellungsverfahren, Schallschutzgutachten,
Umbaumaßnahmen und Bürgerbeteiligungen zusammen.
"Nach Beendigung der Planfestellungsverfahren, die
schon fünf Jahre in Anspruch nehmen können, dauert
es bis zum Baurecht noch weitere 2 bis 3 Jahre, da
die Anregungen aus der Bürgerbeteilungen mit
berücksichtigt werden", erklärte Michael Kolle.
Bedauerlich bei diesen
langen Zeiträumen, dass beispielsweise dann erst der
S-Bahnhof Rahm umgebaut und mit Schallschutz ud
neuen Rampen versehen komplett barrierefrei sein
wird, aber auch näher an die Gebäude rücken wird.
Durch den Bau von zwei neuen Gleisen für den
RRX-Betrieb zwischen Düsseldorf-Reisholz und
Duisburg Hauptbahnhof werden die Anwohner von der
sogenannten "Schall 03-Berücksichtigung"
(Schallschutz ohne den bisher üblichen Schienenbonus
für die Bahn mit 5 Dezibel) alle Anwohner enorm
profitieren. Es geht auch um Unterführungen, neue
Weichen m Bereich nördlich des Duisburger
Hauptbahnhofs und - den Ausführungen von Michael
Kolle folgend - auch um Schallschutz entlang der
Strecke im Bereich Duisburg-Duissern. Schallschutz
heißt: Es wird gutachterlich festgelegt, ob es
passiven (Schallschutzscheiben) oder aktiv
(Schallschutzwände wie in Neudorf oder Bissingheim)
Schallschutz geben wird.
Genau das interessierte die
Politiker aus dem Bereich Duissern bzw. der Siedlung
Werthacker. "Da vom Duisburger Hauptbahnhof aus bis
Mülheim keine neuen Gleise benötigt werden, ist bei
einer errechneten Erhöhung des Lärmwertes von 2
Dezibel keine bauliche Schallschutzmaßnahme
geplant", so Michel Kolle. Aufgrund des energischen
Nachfassens der Bezirkspolitik räumte er ein, dass
die Lärmwerte (Grundlage ist seit Janur 2105 die
neue Lärmvorgabe Schall 03 ohne Schienebonus)
entweder durch eine Maßnahme des "überwachten
Gleises" mit mehrfachen Schleifens der Gleise oder
falls das nicht ausreicht und doch höhere Werte
vorliegen würden, über einer Baumaßnahme nachgedacht
werden könnte.
Die RRX-Srecke soll im Betrieb einen
Viertelstundentakt erhalten, der von Kölns Messe
(Köln-Deutz) bis Dortmund angeboten wird. Entlang
der Rahm -Großenbaumer Strecke sind auch
Hallenverlagrungen im Gespräch. All das erklärt den
langen Zeitraum. Z
Übrigens:
Das Land Nordrhein-Westfalen darf die DB Netz AG als
Eigentümerin von Grundstücken, auf denen die
Schienen-Trasse des Rhein-Ruhr-Express (RRX) gebaut
wird, nicht für die Kosten der Kampfmittelräumung in
Anspruch nehmen.
Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf heute entschieden. Zahlungspflichtig sei
vielmehr die Bundesrepublik Deutschland, die zum
Verfahren beigeladen war. Art. 120 des Grundgesetzes
bestimmt, dass die Bundesrepublik die Kosten der
Kampfmittelräumung auf ihren Grundstücken selbst
tragen muss.
Auch wenn die Bahn seit den 1990er
Jahren formal privatisiert ist (Aktiengesellschaft
im Eigentum des Bundes), hat die Kammer entschieden,
dass über die Bahntrassen letztlich immer noch die
Bundesrepublik (v.a. Eisenbahn-Bundesamt) bestimmt
und die Grundstücke deswegen wie Bundeseigentum zu
behandeln sind.
Für ihn werden neue Bahngleise benötigt. Die
Trassengrundstücke müssen vor dem Schienenbau von
Kampfmitteln (v. a. Fliegerbomben der Alliierten,
"Blindgänger") aus den beiden Weltkriegen geräumt
werden. Die Bahngrundstücke, auf denen auch der RRX
gebaut werden soll, waren im Zweiten Weltkrieg
strategisches Ziel alliierter Bombenangriffe.
Das Gericht hat die Berufung zum
Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Aktenzeichen: 6
K 7040/12
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Niederschrift der 7. öffentlichen
Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 07.05.2015
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Niederschrift der 8. öffentlichen
Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 18.06.2015
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Beschlussvorlagen
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Bebauungsplan Nr.1174
-Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
einstimmig
beschlossen
1. Über die zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1174 -Dellviertel-
"Mercatorstraße" für einen Bereich zwischen
Friedrich-Wilhelm-Straße, Mercatorstraße,
Wittekindstraße, Fürstenstraße, Güntherstraße und
Hohe Straße im Rahmen der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird wie
folgt entschieden:
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der
Öffentlichkeit
a) Der Stellungnahme vom Amt für Umwelt und Grün/
Untere Bodenschutzbehörde zur Altlastensituation und
schädlichen Bodenveränderungen wird mit
Stellungnahme zu Punkt 3.1.1 der Problembeschreibung
gefolgt.
c) Stellungnahme vom Amt für
Baurecht und Bauberatung/ Untere 2. Die Begründung
wird aufgrund des Sachstandes des
Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte
Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und
beschlossen.
b) Die Stellungnahme vom Amt für Baurecht und
Bauberatung/ Untere Bauaufsicht wird mit der
Stellungnahme zu Punkt 3.1.2 zur Kenntnis genommen.
Der Denkmalbehörde zu denkmalwerten Gebäuden wird
mit Stellungnahme zu Punkt 3.1.3 der
Problembeschreibung gefolgt.
d) Die Stellungnahme der Niederrheinschen Industrie-
und Handelskammer Duisburg, Kleve, Wesel zu Duisburg
wird mit Stellungnahme zu Punkt 3.1.4 zur Kenntnis
genommen.
Ausgangssituation
Der im Bezirk Duisburg-Mitte, Ortsteil Dellviertel
gelegene ca. 1,8 ha große Planbereich befindet sich
zwischen der Mercatorstraße,
Friedrich-Wilhelm-Straße, Hohe Straße,
Güntherstraße, Fürstenstraße und Wittekindstraße.
Der Bereich befindet sich im Hauptzentrum
Innenstadt, welcher als zentraler Versorgungsbereich
im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt
Duisburg beschlossen wurde. Innerhalb des
Geltungsbereiches befinden sich mit aktuell vier
Vergnügungsstätten bereits eine Vielzahl von
Vergnügungsstätten.
Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen zur
Errichtung von Vergnügungsstätten. Im Plangebiet ist
durch weitere Ansiedlungen von Vergnügungsstätten,
aber auch Bordellen, bordellartigen Betrieben,
einschließlich der Wohnungsprostitution und
Erotikfachgeschäfte ein Funktionsverlust des
zentralen Versorgungsbereichs als Einzelhandels- und
Dienstleistungsstandort zu befürchten.
Es besteht die Gefahr, dass durch die Ansiedlung von
Vergnügungsstätten eine Verdrängung von im
Plangebiet gewünschten Nutzungen, insbesondere des
Einzelhandels erfolgt. Vergnügungsstätten haben
häufig negative städtebauliche Wirkungen auf ihr
Umfeld. Sie unterbrechen in Einzelhandelslagen den
Kundenstrom und verdrängen durch ihre
vergleichsweise hohe Mietzahlungsbereitschaft den
Einzelhandel sowie gewünschte ergänzende
Dienstleistungsnutzungen und verursachen damit eine
Verzerrung des Boden- /Mietpreisgefüges.
Der Planbereich liegt zudem gegenüber zum
Hauptbahnhof und grenzt an die Haupthandelslage, er
gehört damit zu einer städtebaulich prägenden
Eingangssituation mit Scharnierfunktion. Der
angrenzende Bahnhofsvorplatz soll entsprechend einer
mit Bürgern erarbeiteten Konzeption gestaltet
werden. Innerhalb dieses Aufwertungsprozesses werden
auch private und öffentliche Baumaßnahmen entlang
der Mercatorstraße (Hotel- und Büroneubau,
Verlagerung des Fernbusbahnhofes) diesen Bereich neu
prägen.
Durch eine Häufung von Vergnügungsstätten innerhalb
des Geltungsbereiches kann somit die Entwicklung und
Funktionsfähigkeit des zentralen
Versorgungsbereiches gefährdet werden. Das Gebiet
ist weitestgehend gem. § 34 Abs. 2 BauGB als
Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zu beurteilen, lediglich
der nördliche Abschnitt entlang der
Friedrich-Wilhelm- Straße entspricht einem
Kerngebiet gem. § 7 BauNVO. Aufgrund der Beurteilung
nach § 34 BauGB sind in diesem Bereich
Vergnügungsstätten zulässig.
Aus den genannten Gründen ist das Ziel des
Bebauungsplanes Nr. 1174 -Dellviertel-
„Mercatorstraße“ die Zulässigkeit von
Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen
Betrieben einschließlich der Wohnungsprostitution
sowie Erotikfachgeschäften im Geltungsbereich dieses
Bebauungsplanes zu steuern um eine Beeinträchtigung
des Hauptzentrums Innenstadt zu verhindern.
Bisheriger Verfahrensstand
Der Rat der Stadt hat mit der DS 11-1305 am
17.10.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1174
-Dellviertel- "Mercatorstraße" beschlossen. Mit der
gleichen Vorlage hat der Rat der Stadt gemäß § 13
Abs. 2 BauGB beschlossen, von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz
1 sowie der Unterrichtung der Einwohnerinnen und
Einwohner nach § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) abzusehen.
Am 15.11.2011 wurde der Beschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplanes 1174 - Dellviertel-
„Mercatorstraße“ bekannt gemacht. Der Rat der Stadt
hat mit der DS 15-0010 am 02.03.2015 die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die
öffentliche Auslegung wurde am 30.03.2015 bekannt
gemacht und in der Zeit vom 07.04.2015 bis
08.05.2015 einschließlich durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte
parallel zur Öffentlichen Auslegung. Nach
Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan und die
Begründung wie folgt ergänzt: - Die Information zur
Altlastensituation und den schädlichen
Bodenveränderungen wurden in dem Punkt 5 in der
Begründung aufgenommen und ein entsprechender
Hinweis in den Bebauungsplan übernommen.
Die Informationen zu denkmalwerten Gebäuden wurden
in der Begründung unter Punkt 2.2.4 aufgenommen.
Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten 3 Äußerungen und Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange 3.1 Stellungnahmen der
Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung Über folgende
Äußerungen die im Rahmen der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs.2 BauGB am vorgebracht wurden, ist zu
entscheiden:
Das Amt für Umwelt Schreiben vom 24.04.2015 folgende
Stellungnahme vorgebracht: 3.1.1 und Grün/ Untere
Bodenschutzbehörde hat mit dem Nach Auswertung der
bis in das Jahr 1845 zurückreichenden
Messtischblätter (topographische Karten im Maßstab
1:25.000), der Luftbildaufnahmen (ab Jahrgang 1926
im Maßstab 1:5000), der stereoskopischen Luftbilder
ab Jahrgang 1952 sowie weiteren Archivmaterials
besteht für das o.g. Grundstück kein konkreter
Verdacht auf relevante Altablagerungen oder
Altstandorte. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen
werden, dass Verunreinigungen des Bodens vorhanden
sind, da die o.g. Karten und Luftbilder nur
Momentaufnahmen darstellen und zudem aufgrund ihrer
Maßstäbe eine detaillierte Betrachtungsweise nur
bedingt ermöglichen.
Zudem ist in einigen Bereichen des Stadtgebietes mit
Auffüllungsmaterialien zu rechnen, die aufgrund
ihrer Fremdbestandteile (z.B. Aschen und Schlacken)
unter Umständen als schädliche Bodenveränderungen
einzustufen sind. Sollten sich bei Tiefbauarbeiten
oder im Rahmen sonstiger Vorgänge Hinweise auf
schädliche Bodenveränderungen ergeben, so ist die
Stadt Duisburg- Amt für Umwelt und Grün - Untere
Bodenschutzbehörde - entsprechend der gesetzlichen
Verpflichtung gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz vom
09.05.2000 unverzüglich zu informieren.
Ferner weise ich darauf hin, dass in Duisburg
stadtweite Bodenuntersuchungen zur Beurteilung der
oberflächennahen Bodenschichten bis in 30 cm Tiefe
durchgeführt wurden. Auf der Grundlage dieser
Untersuchungen muss in weiten Bereichen des
Stadtgebietes damit gerechnet werden, dass
Schadstoffgehalte vorhanden sind, welche die
Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und
Altlastenverordnung für die Nutzungsformen
Kinderspielflächen, Wohngebiete und Hausgärten /
Kleingärten überschreiten.
Wegen der flächenhaften Überschreitung von
Prüfwerten wurden seitens der Stadt Duisburg weitere
gebietsbezogene Untersuchungen durchgeführt und ein
Maßnahmen- und Bewertungskonzept entwickelt. Die
Bereiche, in denen wegen der Höhe der
Bodenbelastungen Handlungsbedarf besteht, wurden
eingegrenzt. Der Bebauungsplan 1174 –Dellviertel-
„Mercatorstraße“ liegt in einem Bereich mit
Prüfwertüberschreitungen; er liegt aber nicht in
einem Gebiet, in dem Handlungsbedarf besteht.
Seitens der Stadt Duisburg wird die Festlegung eines
Bodenschutzgebietes vorbereitet, in dem der Umgang
mit den flächenhaften Bodenbelastungen verbindlich
geregelt werden soll. Das Bodenschutzgebiet wird
voraussichtlich auch die Bereiche des Stadtgebietes
umfassen, in denen nur mit Prüfwertüberschreitungen
zu rechnen ist. Eine abschließende Aussage über die
Bodenbelastung auf einem bestimmten Grundstück kann
nur auf der Basis gezielter Untersuchungen auf dem
jeweiligen Grundstück erfolgen.
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Bebauungsplan Nr. 1228
-Neudorf-Süd- "Koloniestraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
mehrheitlich mit Ja-Stimen CDU, SPD, FDP;
Junges Duisburg mit Mehrheit beschlossen
Es gab eine kontroverse
Diskussion, da quer Beet die Bezirkspolitiker der
Ansicht waren, dass mit diesem
Aufstellungsbeschluss auch ein Ausschluss
stattfinden wird. "Es muss doch möglich sein, dass
die Umwandlung eines Geschäftes gewährleistet
bleibt", so SPD-Sprecher Dr. Lothar Tacke. "Wir
müssen jedem Investor den Teppich auslegen. Das ist
hier ein altes Unterzentrum und dieser
Aufstellungsbeschluss ist kein Idealkonzept. Mit mit
Blick auf Ausschluss von Vergnügungsnutzung kann man
hier zustimmen, aber auch ablehnen", argumentierte
Frank Albrecht (FDP).
1. Beschreibung des Plangebietes
Der Planbereich liegt östlich des
Güterbahnhofes Duisburg und der Entwicklungsfläche
„Duisburger Freiheit“ und umfasst einen Bereich
zwischen Koloniestraße, Grabenstraße und
Kommandantenstraße.
Entlang Kommandantenstraße der
Kolonie- sowie im südlichen Bereich der
Kommandantenstraße und Grabenstraße ist zwei-
bis dreigeschossiger Wohnungsbau als
Blockrandbebauung vorhanden. Einige Erdgeschosse der
drei- bis fünfgeschossigen Wohnhäuser weisen
Ladenlokale auf, die gewerblich, als
Einzelhandelsgeschäfte oder Vergnügungsstätten
genutzt werden. Im Inneren ist der Block durch eine
dichte, gewerbliche und überwiegend eingeschossige
Bebauung geprägt. Es handelt sich um größere Hallen,
mehrere Garagenhöfe und Werkstätten.
Als prägende gewerbliche Nutzungen können das
Postverteilzentrum an der Kommandantenstraße sowie
zwei großflächige Lebensmitteldiscounter und ein
Drogeriemarkt identifiziert werden. Die nähere
Umgebung des Planbereiches ist überwiegend durch
Geschosswohnungsbau als Blockrandbebauung geprägt.
Auf der westlichen Seite der Kommandantenstraße
befinden sich Einzelhandelsnutzungen, eine Spedition
und Dauerkleingärten. Außerhalb des
Geltungsbereiches ein Seniorenheim. Ein Teilbereich
ist als GE-Gebiet und als Baugrundstück für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post
festgesetzt. Der südliche Teil des Geltungsbereiches
ist als MI- Gebiet festgesetzt. Der gültige
Flächennutzungsplan stellt den Bereich als
gewerbliche Bauflächen und Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post dar.
Der Planbereich stellt ein
mischgenutztes Gebiet dar, das im Wesentlichen aus
kleinteiligen gewerblichen Nutzungen und einer
untergeordneten Wohnnutzung besteht. Zentral im
Plangebiet liegt ein Verwaltungsgebäude der
Staatsanwaltschaft und das Postverteilzentrum als
gewerbliche Nutzung. Darüber hinaus befinden sich
innerhalb des Gebietes zwei großflächige
Lebensmitteldiscounter und ein kleinflächiger
Drogeriemarkt. Da der Planbereich Flächenpotentiale
für eine weitere Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes, welches am 06.12.2010 vom Rat der
Stadt beschlossen wurde, die Zulässigkeit von
Einzelhandelsnutzungen gesteuert werden.
Zum Schutz der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzung
wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten,
Wohnungsprostitution ausgeschlossen. Bordellen und
bordellartigen Betrieben einschließlich der
Vergnügungsstätten wird durch das gesamtstädtische
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten,
welches am 11.07.2011 vom Rat der Stadt als
städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6
Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, gestützt.
Vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates der Stadt wird ein städtebauliches Konzept
erarbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im
Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen
Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der
Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche
Auslegung vorgelegt wird. Der Beschluss über die
Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Städtebauliche Zielsetzungen und
Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
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Bebauungsplan Nr. 1203 -
Wanheimerort -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
bei Nein FDP mit
Mehrheit beschlossen
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Sanierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an der Hubbrücke
Schwanentor
Beschlussentwurf
Den Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der
denkmalgeschützten Hubbrücke Schwanentor mit
voraussichtlich wird zugestimmt. Die Umsetzung im
Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer
Finanzierung im Teilergebnisplan/ Gesamtplan im
Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
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Straßenbenennung "Duisburger
Freiheit"
zurückgezogen
Beschlussentwurf Auf dem Gelände
der "Duisburger Freiheit" südlich des Hauptbahnhofes
im Bereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne
1170 (in Kraft getreten am 30.01.2014), 1129 (in
Kraft getreten am 15.08.2012) werden die sieben
öffentlichen Straßen und Wege und ein Park in
Zum Portsmouthplatz,
San-Pedro-Sula-Straße,
Wuhanstraße,
Permstraße,
Vilniusring,
Fort-Lauderdale-Weg,
Gaziantep-Weg und
Gaziantep Park benannt.
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Mercator Quartier Duisburg
Baumfällmaßnahmen im Bereich Gutenberg/Oberstraße
und Bohnengasse, in Duisburg-Altstadt
Antrag der Grünen
als 1. Lesung wurde abgelehnt
Abstimmung zur
Beschlussvorlage: Mehrheit dafür, 2 Grüne
und 2 Vertreter der Linken stimmten mit Nein
Problembeschreibung / Begründung
Das zukünftige Mercator Quartier Duisburg (MQD) ist
mit Bäumen (siehe Aufstellung Anlage 1) bewachsen.
Gemäß Drucksache (DS 12-0254/2) vom 22.10.2014
wurden der Abriss der sich auf der
Entwicklungsfläche befindenden Schulgebäude und
weitere archäologische Untersuchungen auf
archäologischen Untersuchungen sind unumgänglich, um
ein abschließendes Nutzungs- und Bebauungskonzept zu
erarbeiten und die Grundstücke an Investoren zu
veräußern. Für diese Maßnahmen ist eine Förderung
durch das Land in Aussicht gestellt worden.
Die ermittelten Gesamtkosten für Abbruch und
Archäologie belaufen sich auf 3,6 Mio. Euro.
(Fördermittel in Höhe von 80 % der Gesamtkosten für
Abbruch und archäologische Untersuchungen = 2,8 Mio.
Euro). Die Bewilligung der Fördermittel wird dieses
Jahr erwartet. Um weitere zeitliche Verzögerungen
während der oben genannten Arbeiten zu vermeiden,
ist eine Fällgenehmigung aller Bäume auf der
Entwicklungsfläche unumgänglich.
Ferner steht für die Fällung der Bäume nur ein
Zeitraum von November 2015 bis Februar 2016 zur
Verfügung. Folgende Vorgehensweise hierzu wurde
einvernehmlich im Rahmen einer Ortsbegehung am
08.06.2015 mit der Baumschutzkommission abgestimmt:
Für die Abrissarbeiten werden die Bäume gefällt, die
einen Abbruch verhindern.
Im Rahmen der begleitenden archäologischen
Untersuchungen der Gesamtfläche werden nur Bäume
gefällt, die unmittelbar die zu untersuchenden
Flächen betreffen. Der Baumbestand, der von keiner
o.g. Maßnahme betroffen ist, bleibt erhalten. Ziel
ist ein Erhalt möglichst vieler Bäume. Für die zu
fällenden Bäume werden, je nach Anzahl der gefällten
Bäume, bis zu 60 Ersatzpflanzungen erfolgen.
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Baumfällmaßnahme im Zuge der
Erstellung Ersatzparkplatz Schifferstraße, Gemarkung
Duisburg, Flur 16, Flurstück 142 Mehrheit
dafür, ein Nein von ProNRW, FDP, Grüne und Linke
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Baumfällungen im Bereich des
Portsmouthplatzes in Duisburg-Mitte
Mehrheit von CDU und SPD dafür
Problembeschreibung / Begründung
Für die Gestaltung des neuen Bahnhofsplatzes liegt
ein Baubeschluss des Rates der Stadt vom 08.07.2013
(DS 13-0732) vor. Die Planungen zur Neugestaltung
sind in einem breiten, öffentlichen Die Baumaßnahme
ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes
Innenstadt Duisburg (IHI), für die eine Förderzusage
des Landes vorliegt.
Im Rahmen dieser Vorlage wird über die
erforderlichen Baumfällungen entschieden, die für
die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes notwendig sind
und den Bestimmungen der städtischen
Baumschutzsatzung unterliegen. Demnach befinden sich
sechs städtische Bäume auf dem Bahnhofsplatz, die
zur Umsetzung des Baubeschlusses gefällt werden
sollen.
Hierbei handelt es sich um einen Götterbaum mit 180
cm Stammumfang (B1), drei Silber-Ahorne mit 160 cm
bzw. 180 cm Stammumfang (B2/B3/B7), einen
Silber-Ahorn mit 83 cm Stammumfang (B4) und eine
Amerikanische Roteiche mit 100 cm Stammumfang (B5).
Am Rande des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Nr. 1009 A 1. Änderung -Dellviertel- befindet sich
ein Götterbaum mit 180 cm Stammumfang (B6), der im
Zuge der Baufeldfreimachung (Ausbauphase 7 des
Portsmouthplatzes) ebenfalls gefällt werden soll.
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3. Änderung der Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg
(Parkgebührenordnung) einstimmig
abgelehnt
Motiv: Eine höhere Parkgebühr für Neudorfs
Bürger gegenüber der Innenstadt ist nicht
vermittelbar
Problembeschreibung / Begründung
Die Parkraumbewirtschaftungskonzept 2015 für die
ZONE N2 (Neudorf) beschlossen (DS-Nr. 15-0527). In
diesem Zusammenhang ist die Änderung der
Parkgebührenordnung erforderlich:
Die gebührenpflichtigen Parkzeiten (Bedienpflicht an
den Parkscheinautomaten) werden in der Zone N2 wie
folgt festgelegt: Bezirksvertretung Mitte hat in
ihrer Sitzung am 18.06.2015 das von montags bis
freitags 8.00 Uhr - 20.00 Uhr, samstags von
(ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen), und im
Bereich am Neudorfer Markt und der Hebbelstraße 8.00
Uhr - 14.00 Uhr von montags bis freitags 10.00 Uhr -
15.00 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen).
Die Gebühr beträgt 1,00 EUR für
jede angefangene Stunde und ab der zweiten Stunde
0,20 EUR für jede angefangenen 12 Minuten.
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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Neugestaltung des Bahnhofsplatzes
einstimmig beschlossen
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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für
Lastwagen Grabenstraße in 47057 Duisburg und
Reparatur der Straßendecke
einstimmig
beschlossen
Problembeschreibung / Begründung
Sehr geehrte Frau Schenkel, vielen Dank für Ihr an
den Rat der Stadt Duisburg adressiertes Schreiben
und die darin enthaltenen kritischen Hinweise. Der
Sachverhalt wurde durch die zuständigen Fachbereiche
geprüft. Das Antwortschreiben wurde den politischen
Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Bitte lassen Sie
mich das Ergebnis im Folgenden mitteilen.
Die Grabenstraße ist seit rund 20 Jahren Bestandteil
einer Tempo-30-Zone. Die Straßenbreite zwischen
Mülheimer Straße und Lerchenstraße beträgt ca. 13,10
m und ist wie folgt aufgeteilt:
Gehwege 1,80 m
einhüftiges Parken 2,00 m
Fahrbahn 5,50 m
Nach Prüfung des
Fahrbahnzustandes kann Ihre Aussage bezüglich der
Fahrbahnschäden nicht bestätigt werden. Der
Straßenzustand ist der Straßenbaubehörde bekannt. Er
gilt als „unauffällig“, ist in einem
verkehrssicheren Zustand und deshalb auch nicht in
der Prioritätenliste der zu sanierenden Straßen
enthalten. Alle in der Straße durchgeführten
Aufbrüche von Versorgungsträgern sind ordentlich
wiederhergestellt, es gibt keine besonderen
Auffälligkeiten.
Ein Verkehrsverbot für eine
bestimmte Fahrzeugart (hier Lkw) kann lediglich aus
straßenbaulichen Gründen oder zur Unterstützung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
angeordnet werden. Beide Gründe liegen für die
Grabenstraße nicht vor.
Auch die Polizei hat in einem Schreiben an Sie
festgestellt, dass ein Fahrverbot für Lkw für die
Grabenstraße nicht befürwortet wird, da im Verlauf
der Straße eine Vielzahl von Geschäften angedient
werden müssen. Daher kann eine generelle
Verbotsbeschilderung nicht erfolgen. Auch
Zusatztafeln mit „Anlieger frei“ wurden von der
Polizei verworfen, da eine entsprechende
Beschilderung durch die Polizei nicht ohne
unverhältnismäßigem Personalaufwand überwacht werden
kann. Sehr geehrte Frau Schenkel, es tut mir leid,
Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können,
die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
erfordern aber einen Einsatz nach Notwendigkeit und
die ist für die Grabenstraße noch nicht gegeben.
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Projekt "Stadtverträgliche
Lkw-Navigation Ruhr" - Definition von
Lkw-Vorrangrouten für Duisburg
einstimmig
beschlossen
Beschlussvorlage
Das Ruhrgebiet und insbesondere
die Stadt Duisburg mit ihrer herausragenden Stellung
als Drehscheibe des europäischen
Seehafenhinterlandverkehrs sind in besonderer Weise
durch den straßengebundenen Güterverkehr betroffen.
Einerseits profitiert die Stadt Duisburg als
herausragender Logistikstandort durch Arbeitsplätze
und Gewerbesteuereinnahmen.
Andererseits hat der Schwerlastverkehr oftmals
negative Auswirkungen durch Lärm, Abgase,
Straßenschäden und festgefahrene Lkw unter Brücken
bzw. engen Straßenquerschnitten. Dies liegt vor
allem daran, dass Lkw-Fahrer oftmals nur über
rudimentäre Ortskenntnisse verfügen oder
marktgängige Navigationssysteme nutzen, die nicht
auf die Bedürfnisse des Schwerlastverkehrs
ausgerichtet sind. Das vorhandene Potential für ein
ökonomisch und ökologisch verbessertes Routing im
Rahmen einer stadtverträglichen Lkw-Navigation gilt
es auszuschöpfen.
Projekt „Stadtverträgliche
Lkw-Navigation Ruhr“ Das regionale Projekt
„Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr“ unter der
Projektleitung der Wirtschaftsförderung Ruhr und den
Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet hat das
Ziel, den Schwerlastverkehr über gewünschte Strecken
zu leiten. Damit sollen bestimmte Siedlungsbereiche
entlastet, die Inanspruchnahme des kommunalen
Straßennetzes auf das notwendige Maß reduziert und
Unfälle im Straßenraum verringert werden.
Gleichzeitig sollen alle Gewerbegebiete und große
Verkehrserzeuger möglichst effektiv an das
überörtliche Netz angebunden werden. Dabei gilt es,
nicht zwangsläufig die kürzeste Route zu wählen,
sondern Routen, die Restriktionen für den
Lkw-Verkehr ausschließen.
Das Vorgehen
Die Stadt Duisburg hat über die vom Regionalverband
Ruhr bereitgestellte „Pflegeoberfläche zur
Lkw-Navigation des Stadtplanwerks Ruhrgebiet“ die
zuvor genannten Lkw relevanten Restriktionen
eingearbeitet und somit zur weiteren Bearbeitung
bzw. Verwendung bereitgestellt.
Für das Gelände logport I in Duisburg Rheinhausen
wurde auf Grund der besonders hohen Anzahl von
Quell- und Zielverkehren im Schwerlastverkehr und
der Eindeutigkeit der Anbindung an das überörtliche
Straßennetz, Lkw-Vorrangrouten definiert und über
die zuvor genannte Pflegeoberfläche bereitgestellt.
Für die Gesamtstadt wurden in einem iterativen
Prozess geeignete LKW-Vorrangrouten anhand des
derzeitigen Straßennetzes definiert. Das vorliegende
Ergebnis resultiert aus der Betrachtung der
verschiedenen Belange aus stadtplanerischer-,
straßenverkehrsbehördlicher-,
straßenbaubehördlicher-, lärm- und
luftschadstoff-technischer
Sicht, sowie der Berücksichtigung der Anmerkungen
und Anregungen der Industrie- und Handelskammer, der
Wirtschaftsförderung und der Duisburger Hafen AG.
Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche
Betrachtung aller Interessen und Belange, wodurch
die definierten Routen ein Ergebnis darstellen,
welches nicht immer eine 100% Zustimmung aller
Beteiligten erfahren hat.
Im Anschluss erfolgte die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen, die ebenfalls Partner des Projektes
„Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr“ sind.
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Erlass der Rechtsverordnung des
Bodenschutzgebietes Duisburg Süd
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Denkmalschutz - Repräsentatives
Wohnhaus mit Backsteinfassade im Stil des Art Deco
Keetmannstraße 12 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0025)
einstimmig beschlossen
Foto Stadt Duisburg, Untere
Denkmalbehörde Juni 2013
Darstellung der wesentlichen
charakteristischen Merkmale des Denkmals
Beidseitig angebautes 2-geschossiges, 3-achsiges
Backsteinhaus im Stil des Art Déco, erbaut 1923/24
durch die Architekten Wissmann & Brenschede für den
Kaufmann Bruno Coen aus Lennep. Bestandteil einer
geschlossenen, weitgehend zeitgleich entstandenen
und größtenteils von denselben Architekten geplanten
Häuserzeile. Traufständig mit Satteldach;
Mittelrisalit mit geschwungener Treppe leicht
vorgezogen und mehr als ein Geschoss über den
Dachansatz aufragend mit einem phantasievoll
gestalteten Abschluss.
Die Fassade ist gleichzeitig klar gegliedert und
wirkungsvoll dekoriert, zum einen durch den
Flächendekor aus abwechslungsreich versetzen
Backsteinen und zum anderen aus gezielt gesetzten
Zierelementen v.a. an Tür- und Fenstereinfassungen
sowie am extravagant geformten Risalitabschluss.
Die Eingangsnische besitzt eine wulstige, in
Abschnitten eingezogene Putzrahmung, die
Erdgeschossfenster haben geschwungene Stürze, deren
Form an die des Giebels des Nachbarhauses erinnern.
Die Obergeschossfenster der äußeren Achsen sind
hochrechteckig, an den Sohlbänken hängen schmale
Stuckvolants und die Gewände sind mehrfach
ausgezackt. Das Fenster am Mittelrisalit liegt in
einer gestuften Ziegelrahmung auf heller Putzfläche.
Vom Obergeschoss aufwärts ist die Mitte zwischen den
Seitenflächen verputzt. Die Ziegelseitenstreifen
enden oberhalb der Traufhöhe mit nach innen zu
Voluten eingerollten Gesimsen, der obere Teil, in
den mittig ein kleines Quadratfenster eingeschnitten
ist, ist komplett verputzt. Der gerade Abschluss
trägt ein wulstiges Gesims, das in der Mitte einen
Dreiviertelkreis und seitlich jeweils eine kleine
Halbrundausbuchtung ausbildet.
Die Ziegelflächen am Mittelrisalit sind in sich
aufwendig gemustert, die Ecken durch abwechselnd
vorstehende und bündig eingesetzte Steine betont.
Kleinteilig gesprosste, im Erdgeschoss oberhalb des
Kämpfers dekorativ geschwungene Fensterfüllungen,
Haustür original mit aufwendig dekoriertem Türblatt/
Ziergitter und Oberlicht. Die Stilmerkmale der
Fassade sind im Inneren fortgeführt:
Der nicht allzu großen Grundfläche angemessen klar
gehaltener Grundriss, mit einer mittigen
Erschließung durch ein Vestibül und eine
anschließende Diele mit Treppe. So wie das Vestibül
von zwei kleinen Nebenräumen für WC und Garderobe
begleitet wird, so flankieren die Zimmer die nach
hinten durchlaufende Diele; an der Gartenfront sind
die Zimmer miteinander verbunden, so dass das
Treppenhaus umlaufen werden kann. Die Treppe ist eng
um 180 Grad gewendelt, mit gerundetem Anlauf,
zylindrischem kannelierten Anfänger und
Brettbalustern.
Geschweifte oder Kielbogen-Ornamente prägen
vielfältig das Raumbild, z.B.: an Türstürzen,
Oberlichtern oder Decken. Bemerkenswert u.a. die
geschweifte Decke im Wohnzimmer, mit alternierend
einfach oder mehrfach profilierten Graten; die
übrigen Deckenspiegel ohne Flächenornament, aber in
den straßenseitigen Zimmern mit unterschiedlich
kräftigen Kehlprofilen versehen. Eine weitere
zeittypische Schmuckform sind Rautenmotive, z.B. an
Glaseinsätzen von Türen oder einer Takenplatte am
Kaminzug. Neben Türen sind weitere Details wie
Rollladen- und Heizkörperkästen erhalten; gesprosste
Fenster und Parkettböden sind angepasst erneuert.
Die Gartenseite des Hauses ist ebenfalls als
Backstein- Putzfassade ausgeführt, unter Verzicht
auf Ornamente, trotzdem architektonisch
durchgestaltet vor allem im Verhältnis
Wand-Öffnungen und durch halbseitige Überbauung der
Terrasse im Übergang vom Haus zum tieferliegenden
Garten. Die rechte Hälfte bestimmen in Erdgeschoss
und Obergeschoss jeweils (unterschiedlich große)
Dreiergruppen von Öffnungen, im Erdgeschoss
Fenstertüren mit Klappläden, im Obergeschoss im
Verhältnis 1:2:1 gehaltene Fenster, durch
Backsteingewände zusammengezogen.
Die linke Hälfte mit Veranda (darüber Austritt im
Obergeschoss), deren schlanke seitliche Pfeiler im
Erdgeschoss paarweise, im Obergeschoss einfach
angeordnet sind.
Der Austritt erfolgt durch eine rundbogige Tür.
Charakteristisch ist auch, dass sich die
Ziegelverkleidung der Hauswand in der Terrasse/
Veranda fortsetzt. Einzige nennenswerte Veränderung
ist der neu angeordnete Abgang in den Garten mit neu
aufgemauerter Terrassenwand rechts, was sich jedoch
gestalterisch gut einfügt. Im Dachbereich belichtet
ein Band von kleinen quadratischen Dachfenstern,
zusammengefasst in einer einzigen breiten Gaube, das
ausgebaute Dachgeschoss.
Der eingetiefte, geometrisch gestaltete Garten ist
augenscheinlich unter Aufnahme alter Formen
substanziell weitgehend neu angelegt. Im hinteren
Teil des rückwärtigen Gartens befindet sich ein
rechteckiges, mit Sandsteinen eingefasstes
Wasserbecken mit davor liegenden Stufen aus
Basaltstein, vermutlich aus der Bauzeit.
Das Denkmal Keetmanstraße 12
umfasst das Wohnhaus in seiner die äußere
Erscheinung prägenden Substanz sowie die Innere
Ausstattung wie beschrieben. Zum Denkmal zählt auch
das rechteckige Wasserbecken mit Stufen aus
Basaltstein im hintern Teil des Gartens auf der
rückwärtigen Seite des Hauses. Die Prüfung der
Denkmaleigenschaften ist der folgenden Darstellung
der Prüfschritte zu entnehmen: Prüfung der Bedeutung
für die Geschichte des Menschen.
Prüfung der Bedeutung für Städte
und Siedlungen
Das noch zur Ursprungsbebauung der Keetmanstraße
zählende Wohnhaus Nr. 12 ist ein herausragendes, in
seiner Formensprache höchst individuell und
außergewöhnlich gestaltetes Gebäude und als solches
bereits als Sehenswürdigkeit in Duisburg und darüber
hinaus bekannt. Zusammen mit seiner stilistisch
gleichartigen Nachbarbebauung ist es außerdem auch
ein anschauliches Zeugnis einer bedeutenden
städtebaulichen Maßnahme in Duisburg unmittelbar vor
und nach dem Ersten Weltkrieg.
Die an der Keetmanstraße vorbei
führende Hauptstraßenachse zwischen den Stadtteilen
Neudorf und Duissern, die Mülheimer Straße, bildete
ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine zentrale
Wegeverbindung, an der sich verschiedene
Industriebetriebe ansiedelten.
Eine Übersichtskarte der Stadt Duisburg 1878
verdeutlicht u.a., wie der südliche Teil von
Duissern durch die beiden Bahntrassen der
Bergisch-Märkischen Eisenbahn und der Rheinischen
Eisenbahn vom ehemaligen Ratsdorf Duissern räumlich
getrennt ist.
Die Keetmanstraße ist hier noch nicht vorhanden. Der
unweit der Brauerstraße eingetragene Neubau der
evangelischen Lutherkirche (1895 eingeweiht, nach
Plänen des bedeutenden Architekten Otto March,
Berlin/Köln, erbaut) deutet an, dass ein weiteres
östliches Wachstum von Neudorf und Duissern erwartet
wurde. Bereits ein Jahrzehnt später, auf einem 1908
gezeichneten Kataster, ist die Bebauung rund um die
Lutherkirche weiter angewachsen.
In dieser und dem nachfolgenden Stadtplan von 1913
sind zwei wesentliche stadträumliche Entwicklungen
dieses Quartiers erkennbar: Zum einen wird das
Gelände der Duisburger Maschinenbau AG geräumt und
das hier in Betracht stehende neue Wohnviertel
konzipiert, zum anderen wird die Bahntrasse der
Rheinischen Eisenbahn aufgegeben und ermöglicht den
Grünzug der heutigen Königsberger Allee.
Die Firma Bechem & Keetman, 1862 gegründet, seit
Ende 1877 als „Duisburger Maschinenbau- AG“ bekannt,
die die ganze Werkseinrichtungen zur Mechanisierung
des modernen Fabrikbetriebes lieferte, war im ersten
Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wirtschaftlich
mehrfach angeschlagen, was schließlich durch
Fusionen mit anderen Firmen und eine Verlagerung des
Betriebsstandortes von der Mülheimer Straße (wo
keine Expansion möglich war) nach Hochfeld
aufgefangen werden sollten. Hieraus ging am neuen
Standort die bis heute bekannte „Deutsche
Maschinenbau AG“ DEMAG - hervor.
Der Ingenieur August Bechem und sein Freund Theodor
Keetman hatten 1862 die Eisengießerei und
Maschinenfabrik, die der aus Düsseldorf gekommene
Ewald Hülsmann 1858 in Neudorf zwischen Hammer- und
Kettenstraße, neben der Zeche „Neu- Duisburg“ gebaut
hatte und die bereits 1859 während einer
industriellen Krise stillgelegt worden war,
erworben. Keetman, dessen Vorfahren aus den
Niederlanden stammten, wurde am 12. Januar 1836 in
Dierdorf im Westerwald als Sohn eines Pfarrers
geboren. Er besuchte in Duisburg ein Gymnasium und
machte dann eine Lehre in der Eisenhüttenbranche
sowie eine Ausbildung im Bankwesen.
Nachdem er 1862 zusammen mit August Bechem die Firma
Bechem & Keetman in Duisburg gegründet hatte,
heiratete er 1865 Bechems Schwester Julie, die 1876
starb. Noch im gleichen Jahre vermählte er sich mit
der Witwe seines 1873 gestorbenen Freundes und
Firmenmitinhabers, Ottilie Bechem, geb. Wortmann. Er
war ferner Mitglied der Duisburger
Stadtverordnetenversammlung und bekleidete
zeitweilig das Amt eines Beigeordneten und
verschiedene Ehrenämter.
1906 wurde er Geheimer Kommerzienrat. Am 3. Juli
1907 ist er in Duisburg gestorben. Seine unweit der
alten Fabrik gelegene Villa ist erhalten und in die
Denkmalliste eingetragen. Diese Vorgeschichte ist
deswegen wichtig, weil die Anregung zur
städtebaulichen Erschließung des ehem.
Fabrikgeländes zwischen der Brauer-, Mülheimer,
Winkelstraße und dem Nürenweg, wie die Königsberger
Allee hieß, im Februar 1910 von dieser „Duisburger
Maschinenbau- Actien- Gesellschaft vormals Bechem &
Keetman“ selbst ausging, die dem Stadtbauamt einen
Bebauungsplan ihrer nördlich der Mülheimer Straße
gelegenen Grundstücke vorlegte.
Ein endgültiger Plan vom 22. Juli 1910 lässt
erkennen, dass sich die spätere Grundrissgestaltung
im westlichen hiernach gerichtet hat. Teil dieser
Planung war die Anlage der heutigen Keetmanstraße.
Durch den Beschluss der städtischen Baukommission
vom 1. August 1912, der dem Antrag der Duisburger
Maschinenbau AG. vom 5. August 1910 hinsichtlich der
Namensgebung entsprach, erhielt die neue Straße
ihren Namen nach einem der Mitbegründer der Firma,
Theodor Keetman.
Urheber der städtebaulichen Neuplanung war kein
Geringerer als der berühmte Berliner Architekt
Hermann Muthesius (1861-1927), der seinerzeit in
Duisburg mehrfach tätig war (Siedlung Zum Lith
1909-1914, Landhaus für Rudolf Schönstedt in
[Mülheim-] Speldorf 1912).
Eine vollständige Ausführung der Planung verhinderte
wohl der kurz darauf begonnene Erste Weltkrieg.
Während der von Muthesius vorgesehene Straßenverlauf
mit Platzanlage in der Mitte im wesentlichen
verwirklicht wurde - der Ottilienplatz ist heute,
nach Kriegszerstörung, um einen Block vergrößert -
geht von der aufgehenden Bebauung nur das große
Blockeckgebäude Mülheimer Straße 75-83 unmittelbar
auf Muthesius‘ Entwurf zurück. Ein großer Teil der
heutigen Bebauung in dem Plangebiet ist erst nach
den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieg entstanden,
die östliche Seite der Keetmanstraße, zu der auch
Nr. 12 gehört, repräsentiert aber noch weitgehend
die nach dem Krieg erfolgte Wiederaufnahme der
Planung – umgesetzt als gehobene Stadthäuser in
Reihe, darunter Nr. 6 - 12 (vermutlich auch 14, zu
dem m die Bauakte nicht gesichtet wurde) durchgehend
aus der Hand des bekannten Architekturbüros Wissmann
& Brenschede.
Die Bauherren der Häuser 6-12 stammten aus dem
gehobenen Wirtschaftsbürgertum. Bruno Coen, Bauherr
der Nummer 12, war zum Zeitpunkt der Errichtung laut
Bauantrag noch in Lennep, Am Markt 7 ansässig.
Historische Abbildungen des Lenneper Marktes zeigen
dort ein „Tuchlager Bruno Coen“, es handelte sich
also offenbar um einen im Tuch-/Textilgewerbe
tätigen Kaufmann. Das Haus Am Markt 7 ist ebenfalls
ein Baudenkmal und in die Denkmalliste eingetragen.
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18
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GES Globus am Dellplatz
Zweigstelle Gitschiner Straße Gitschiner Straße 107
47053 Duisburg hier: Umbau des Standorts
Emil-Rentmeister-Schule (GHS) zur vollen Nutzung
durch die GES Globus am Dellplatz
einstimmig
beschlossen
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19
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Spielplatzsanierung 2016 bei
Nein ProNRW mit Mehrheit beschlossen
Die Mehrheit der BV Mitte schloss
sich bei dieser Beschlussvorlage dem zusätzlichen
Antrag der SPD an, einen Tausch der Maßnahme
vorzunehmen. So soll die Sanierung des Spielplatzes
an der Klosterstraße gegenüber dem Duisserner Platz
an der Esmarchstraße vorgezogen werden.
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Anträge/Anfragen
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20
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Antrag der Fraktion Die Linke.
hier: Künstlerquartier für die Duisburger Altstadt
zurückgezogen
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Mitteilungsvorlagen
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21
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Sachstandsbericht zur
Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für
den Fachbereich 95 -Bezirksamt Mitte- für den
Zeitraum Januar bis Juni 2015
Kenntnisnahme
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22
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Juni 2015
Kenntnisnahme
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23
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Juli 2015
Kenntnisnahme
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24
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Gleichlautende Anträge der
Fraktionen von SPD und GRÜNE/Die Linke sowie Frau
Röder - Bürgerliche-Liberale - (BV Rheinhausen: DS
15-0306) und der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und Herrn Trzaskaz, Die Linke (BV
Homberg/Ruhrort/Baerl: DS 15-0399)
hier: Verkehrskonzept im Zuge der Brückensperrung
auf der A 40
Kenntnisnahme
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25
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Anmeldungen und Aufnahmen an den
weiterführenden Schulen in Duisburg
Kenntnisnahme
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26
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Bedarfsanmeldung der
Betreuungsangebote in Duisburger
Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2015 entsprechend
der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz);
hier: Sachstand zum 15.03.2015 sowie Auswirkungen
auf den Bedarfsplan für Kinder mit besonderem
Förderbedarf
Kenntnisnahme
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27
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters
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28
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
Bezirksamtsleiter Ottmar
Schuwerak berichtete, dass angelehnt an das
Gutachten von 2014 zum
Zustand der Marientorbrücke
im Herbst 2015 die planmäßge Hauptuntersuchung
folgt. Im 2014er Gutachten war von Instandsetzung
die Rede.
Hier stand erneut die
Bürgerbeteilung zur
Neugestaltung des Kantparks mit
Bürgerbeteiligung im Vordergrund.
Umweltdezernent Dr. Krumpholz war wie die
Bezirkspolitik einer Meinung, dass niemand die
sogenannte Szene aus dem Park verbannen will.
Es gibt nicht nur nach
Ansicht des Umweltdezernenten sieben Beispiel bzw.
Punkte, die mit der Fachverwaltung, Politik un den
Bürgern als "Leitbild" des Kantparks erarbeitet
werden sollte:
1. Der Park sollte besser
"bespielbar" sein
2: verbesserte gastronomische
Angebote bieten
3. Kinderspiel zwingend angeboten
werden muss
4. eine bessere Vernetzung zur
Friedrich-Wilhelm-Straße, aber auch zum Dellplatz
und zur angrenzenden Wohnbebauung haben sollte
5. stärke Bindung zum Steinbart
Gymnasium bieten
6. Multifunktionalität zur
Erholung bis zum Spielen bieten sollte
7. soziale Randgruppen tolerieren
sollte.
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28.1
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Vortrag einer Vertretung der
RRX-Bahn -
vorgezogen, siehe oben
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Nachtrag
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Beschlussvorlagen
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29
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Bebauungsplan Nr. 1198
-Wanheimerort- "Fischerstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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30
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Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern-
Wilhelmshöhe für einen Bereich zwischen "Am
Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche Duisburg Nr.
6 und der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses
"Wilhelmshöhe 8"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmenim
Rahmen der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und
der erneuten Beteiligungder Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
3. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung
4. Aktualisierung der Begründung
5. Satzungsbeschluss
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Anträge/Anfragen
Beschlussentwurf
1. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172
-Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: Die in
der Anlage A zu dieser Vorlage formulierten
jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung zu den
vorgebrachten Stellungnahmen werden beschlossen.
2. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172
-Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden: Die in der Anlage B zu dieser Vorlage
formulierten jeweiligen Stellungnahmen der
Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen
werden beschlossen.
3. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172
-Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der
eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten
Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
Die in der Anlage C zu dieser
Vorlage formulierten jeweiligen Stellungnahmen der
Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen
werden beschlossen.
4. Die Begründung wird aufgrund des Sachstandes des
Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte
Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und
beschlossen.
5. Der in lila Farbe aktualisierte Bebauungsplan Nr.
1172 -Duissern- Wilhelmshöhe für einen Bereich
zwischen "Am Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche
Duisburg Nr. 6 und der südlichen Grundstücksgrenze
des Hauses "Wilhelmshöhe 8" wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.
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Mitteilungsvorlagen
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31
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25 Jahre
Kleingartenuntersuchungen in Duisburg
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Nachträg e |
32
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Antrag der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion hier: Sachstand Inklusion
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Mitteilungsvorlagen
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33
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25 Jahre
Kleingartenuntersuchungen in Duisburg
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34
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Einstellung des Saunabetriebes am
Standort Hallenbad Neudorf
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2. Nachtrag
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Beschlussvorlagen
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35
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Ausbau der Straße Werthauser
Straße von Bahnübergang (nordöstlich Walzenstraße)
bis Sedanstraße in Duisburg-Mitte
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36
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Maßnahmen des Integrierten
Handlungskonzeptes für die Innenstadt Duisburg (IHI)
A – G1 Einzelmaßnahme Straßenbaumkonzept
Problembeschreibung / Begründung
Ausgangslage Der Rat der Stadt Duisburg hat am
08.07.2013 das „Integrierte Handlungskonzept
Innenstadt“ (IHI) im Sinne eines städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB (DS
13-0744) beschlossen. Das Straßenbaumkonzept ist
eine der zentralen Maßnahmen, um die anvisierten
Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt
zu erreichen. Insofern sind hier Regeln und
Verpflichtungen nach dem geltenden Baugesetz
einzuhalten. Dazu gehört auch eine zügige Umsetzung
der Maßnahmen.
Konzept, Entwurfsbeschreibung
Auf Grundlage des Baumkatasters der Stadt Duisburg
hat das Büro „Danielzik & Leuchter“
(Landschaftsarchitekten) ein Konzept zur Erweiterung
und stetigen Erneuerung des Bestandes erstellt
(Ratsbeschluss vom 30.05.2005, DS 05-1880).
Das Straßenbaumkonzept beinhaltet eine 1.
Einschätzung über das Gesamtbild einer Straße aus
gestalterischer und funktionaler Sicht. Es werden
Möglichkeiten für Neupflanzungen benannt, aber auch
perspektivische Erneuerungen des Bestandes einer
ganzen Straße. Als Fazit werden
Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen
genannt (einschl. Art und Umfang der Pflanzmaßnahme
sowie deren zeitliche Priorität), um eine
nachhaltige Entwicklung der Duisburger Straßenbäume
zu erreichen.
Die Königsstraße sowie die Friedrich-Wilhelm-Straße sind Hauptachsen, die
zum Bahnhofsplatz führen. Hohe Straße,
Tonhallenstraße, Claubergstraße und Düsseldorfer
Straße verbinden die beiden Hauptachsen miteinander.
Im Rahmen der Leitbildwerkstatt (Gestaltung
Bahnhofsplatz, 2013) wurde für diese Vernetzung des
Bahnhofs mit der Innenstadt der bildhafte Begriff
des „Leiterkonzeptes“ festgelegt. Ziel ist es, das
Bild der „Leiter“ mittels Baumstrukturen (Baumreihen
oder Einzelbäumen) lesbar werden zu lassen. Weitere
allgemeine Ziele sind:
- Aufwertung des Straßenraumes
- Verbesserung des Stadtklimas (Bindung von
Feinstaub, Senkung der Temperatur, Erhöhung der
Luftfeuchtigkeit)
- Verbesserung der Wegebeziehungen in die Innenstadt
Für die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes im Rahmen
des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt
wurden nun vorrangig Straßenzüge ausgewählt, die das
„Leiterkonzept“ unterstützen und auch im
Straßenbaumkonzept von „Danielzik & Leuchter“ mit
kurzfristigem Handlungsbedarf belegt sind.
Insgesamt beläuft sich die zum derzeitigen
Planungsstand vorgesehene Anzahl der neu zu
pflanzenden Bäume auf 57 Stück. Daraus ergeben sich
Baumpflanzungen für folgende Straßen und
Straßenabschnitte: - Untermauerstraße (2 Stck) -
Sonnenwall (6 Stck) - Wallstraße (12 Stck) -
Goldstraße (4 Stck) - Neue Marktstraße (10 Stck) -
Dellstraße (2 Stck) - Vom-Rath-Straße (2 Stck) -
Claubergstraße (7 Stck) - Salvatorweg (1 Stck) - Am
Buchenbaum (7 Stck) - Hohe Straße (4 Stck)
Weiteres Vorgehen
Zu prüfen sind die einzelnen straßenräumlichen
Faktoren, wie Aus- und Einfahrten, Leitungen,
vorstehende Gebäudefassaden etc. Auch wird die
Baumartwahl von großer Bedeutung sein. In Zeiten von
Schädlingsbefall oder wiederkehrenden
Starksturmereignissen muss über neue Alternativen
nachgedacht werden.
Die Auswahl wird entsprechend des vorliegenden
Straßenbaumberichtes sowie der GALK- Liste
(Empfehlung von Straßenbäumen) erfolgen. Hierbei
sind folgende Punkte zu beachten: -
Stadtklimaverträglichkeit - Schädlingsresistenzen -
Toleranz bei Verdichtungen im Wurzelbereich -
Bruchsicherheit bei Sturmereignissen - Ausbildungen
der Wurzeln (Wurzelhebungen) Vorbehaltlich des
politischen Beschlusses werden Fördermittel für das
Straßenbaumkonzept beantragt.
Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 €. Davon
übernimmt der Fördergeber 80 %. Der städtische
Eigenanteil von 20 % (60.000,00 €) wird aus den
Einzahlungen für die Ersatzpflanzungen gemäß
Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg finanziert. Für
die förderfähigen Kosten der Maßnahme wird bei der
Bezirksregierung Düsseldorf ein Antrag auf
Städtebauförderung zum STEP 2016 beantragt. Die
Maßnahme soll in den Jahren 2016 und 2017, unter
Beachtung der haushaltsrechtlichen
Rahmenbedingungen, umgesetzt werden.
37 Hochwasserschutz des innenhafens und der
Innenstadt mit Ersatz für das Mariensperrtor
einstimmig
beschlossen
Umweltdezernent Dr. Krumpholz: "Bei 4,3 Milllionen
Euro Kosten ist hier eine neues Sperrtor
wirtschaftlicher."
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