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Sitzung am 20. August 2015 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Fehlender Schallschutz für RRX-Strecke im Bereich Duissern, Baumfällungen, Bebauungspläne und Konzept Kantpark

Öffentlicher Teil begleitet von Harald Jeschke (Text und Fotos)

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Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

Sachstandsbericht zum Thema "Rhein-Ruhr-Express"  e

 Michael Kolle, Projektleiter RRX (im Bild links), erklärte der BV Mitte den aktuellen Sachstand zum Thema "Rhein-Ruhr-Express"  -


Vorweg: Vor 2023 wird sich in Hinsicht aktive Bautätigkeiten nichts tun. Das hängt mit den Planfeststellungsverfahren, Schallschutzgutachten, Umbaumaßnahmen und Bürgerbeteiligungen zusammen. "Nach Beendigung der Planfestellungsverfahren, die schon fünf Jahre in Anspruch nehmen können, dauert es bis zum Baurecht noch weitere 2 bis 3 Jahre, da die Anregungen aus der Bürgerbeteilungen mit berücksichtigt werden", erklärte Michael Kolle.

Bedauerlich bei diesen langen Zeiträumen, dass beispielsweise dann erst der
S-Bahnhof Rahm umgebaut und mit Schallschutz ud neuen Rampen versehen komplett barrierefrei sein wird, aber auch näher an die Gebäude rücken wird.
Durch den Bau von zwei neuen Gleisen für den RRX-Betrieb zwischen Düsseldorf-Reisholz und Duisburg Hauptbahnhof werden die Anwohner von der sogenannten "Schall 03-Berücksichtigung" (Schallschutz ohne den bisher üblichen Schienenbonus für die Bahn mit 5 Dezibel) alle Anwohner enorm profitieren. Es geht auch um Unterführungen, neue Weichen m Bereich nördlich des Duisburger Hauptbahnhofs und - den Ausführungen von Michael Kolle folgend - auch um Schallschutz entlang der Strecke im Bereich Duisburg-Duissern. Schallschutz heißt: Es wird gutachterlich festgelegt, ob es passiven (Schallschutzscheiben) oder aktiv (Schallschutzwände wie in Neudorf oder Bissingheim) Schallschutz geben wird.

 

Genau das interessierte die Politiker aus dem Bereich Duissern bzw. der Siedlung Werthacker. "Da vom Duisburger Hauptbahnhof aus bis Mülheim keine neuen Gleise benötigt werden, ist bei einer errechneten Erhöhung des Lärmwertes von 2 Dezibel keine bauliche Schallschutzmaßnahme geplant", so Michel Kolle. Aufgrund des energischen Nachfassens der Bezirkspolitik räumte er ein, dass die Lärmwerte (Grundlage ist seit Janur 2105 die neue Lärmvorgabe Schall 03 ohne Schienebonus) entweder durch eine Maßnahme des "überwachten Gleises" mit mehrfachen Schleifens der Gleise oder falls das nicht ausreicht und doch höhere Werte vorliegen würden, über einer Baumaßnahme nachgedacht werden könnte.


Die RRX-Srecke soll im Betrieb einen Viertelstundentakt erhalten, der von Kölns Messe (Köln-Deutz) bis Dortmund angeboten wird. Entlang der Rahm -Großenbaumer Strecke sind auch Hallenverlagrungen im Gespräch. All das erklärt den langen Zeitraum.
Z

Übrigens:

Das Land Nordrhein-Westfalen darf die DB Netz AG als Eigentümerin von Grundstücken, auf denen die Schienen-Trasse des Rhein-Ruhr-Express (RRX) gebaut wird, nicht für die Kosten der Kampfmittelräumung in Anspruch nehmen.
Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute entschieden. Zahlungspflichtig sei vielmehr die Bundesrepublik Deutschland, die zum Verfahren beigeladen war. Art. 120 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Bundesrepublik die Kosten der Kampfmittelräumung auf ihren Grundstücken selbst tragen muss.
Auch wenn die Bahn seit den 1990er Jahren formal privatisiert ist (Aktiengesellschaft im Eigentum des Bundes), hat die Kammer entschieden, dass über die Bahntrassen letztlich immer noch die Bundesrepublik (v.a. Eisenbahn-Bundesamt) bestimmt und die Grundstücke deswegen wie Bundeseigentum zu behandeln sind.
Für ihn werden neue Bahngleise benötigt. Die Trassengrundstücke müssen vor dem Schienenbau von Kampfmitteln (v. a. Fliegerbomben der Alliierten, "Blindgänger") aus den beiden Weltkriegen geräumt werden. Die Bahngrundstücke, auf denen auch der RRX gebaut werden soll, waren im Zweiten Weltkrieg strategisches Ziel alliierter Bombenangriffe.
Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Aktenzeichen: 6 K 7040/12

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Niederschrift der 7. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 07.05.2015 

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Niederschrift der 8. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 18.06.2015 

Beschlussvorlagen 

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Bebauungsplan Nr.1174 -Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss  einstimmig beschlossen

 

1. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1174 -Dellviertel- "Mercatorstraße" für einen Bereich zwischen Friedrich-Wilhelm-Straße, Mercatorstraße, Wittekindstraße, Fürstenstraße, Güntherstraße und Hohe Straße im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit
a) Der Stellungnahme vom Amt für Umwelt und Grün/ Untere Bodenschutzbehörde zur Altlastensituation und schädlichen Bodenveränderungen wird mit Stellungnahme zu Punkt 3.1.1 der Problembeschreibung gefolgt.

c) Stellungnahme vom Amt für Baurecht und Bauberatung/ Untere 2. Die Begründung wird aufgrund des Sachstandes des Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und beschlossen.
b) Die Stellungnahme vom Amt für Baurecht und Bauberatung/ Untere Bauaufsicht wird mit der Stellungnahme zu Punkt 3.1.2 zur Kenntnis genommen. Der Denkmalbehörde zu denkmalwerten Gebäuden wird mit Stellungnahme zu Punkt 3.1.3 der Problembeschreibung gefolgt.
d) Die Stellungnahme der Niederrheinschen Industrie- und Handelskammer Duisburg, Kleve, Wesel zu Duisburg wird mit Stellungnahme zu Punkt 3.1.4 zur Kenntnis genommen.

 

 

Ausgangssituation
Der im Bezirk Duisburg-Mitte, Ortsteil Dellviertel gelegene ca. 1,8 ha große Planbereich befindet sich zwischen der Mercatorstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Hohe Straße, Güntherstraße, Fürstenstraße und Wittekindstraße. Der Bereich befindet sich im Hauptzentrum Innenstadt, welcher als zentraler Versorgungsbereich im Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Duisburg beschlossen wurde. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich mit aktuell vier Vergnügungsstätten bereits eine Vielzahl von Vergnügungsstätten.

Darüber hinaus gibt es weitere Anfragen zur Errichtung von Vergnügungsstätten. Im Plangebiet ist durch weitere Ansiedlungen von Vergnügungsstätten, aber auch Bordellen, bordellartigen Betrieben, einschließlich der Wohnungsprostitution und Erotikfachgeschäfte ein Funktionsverlust des zentralen Versorgungsbereichs als Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort zu befürchten.
Es besteht die Gefahr, dass durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten eine Verdrängung von im Plangebiet gewünschten Nutzungen, insbesondere des Einzelhandels erfolgt. Vergnügungsstätten haben häufig negative städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld. Sie unterbrechen in Einzelhandelslagen den Kundenstrom und verdrängen durch ihre vergleichsweise hohe Mietzahlungsbereitschaft den Einzelhandel sowie gewünschte ergänzende Dienstleistungsnutzungen und verursachen damit eine Verzerrung des Boden- /Mietpreisgefüges.


Der Planbereich liegt zudem gegenüber zum Hauptbahnhof und grenzt an die Haupthandelslage, er gehört damit zu einer städtebaulich prägenden Eingangssituation mit Scharnierfunktion. Der angrenzende Bahnhofsvorplatz soll entsprechend einer mit Bürgern erarbeiteten Konzeption gestaltet werden. Innerhalb dieses Aufwertungsprozesses werden auch private und öffentliche Baumaßnahmen entlang der Mercatorstraße (Hotel- und Büroneubau, Verlagerung des Fernbusbahnhofes) diesen Bereich neu prägen.
Durch eine Häufung von Vergnügungsstätten innerhalb des Geltungsbereiches kann somit die Entwicklung und Funktionsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches gefährdet werden. Das Gebiet ist weitestgehend gem. § 34 Abs. 2 BauGB als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO zu beurteilen, lediglich der nördliche Abschnitt entlang der Friedrich-Wilhelm- Straße entspricht einem Kerngebiet gem. § 7 BauNVO. Aufgrund der Beurteilung nach § 34 BauGB sind in diesem Bereich Vergnügungsstätten zulässig.
Aus den genannten Gründen ist das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 1174 -Dellviertel- „Mercatorstraße“ die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben einschließlich der Wohnungsprostitution sowie Erotikfachgeschäften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zu steuern um eine Beeinträchtigung des Hauptzentrums Innenstadt zu verhindern.
Bisheriger Verfahrensstand
Der Rat der Stadt hat mit der DS 11-1305 am 17.10.2011 die Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 1174 -Dellviertel- "Mercatorstraße" beschlossen. Mit der gleichen Vorlage hat der Rat der Stadt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen, von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 sowie der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 23 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW) abzusehen.

Am 15.11.2011 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1174 - Dellviertel- „Mercatorstraße“ bekannt gemacht. Der Rat der Stadt hat mit der DS 15-0010 am 02.03.2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am 30.03.2015 bekannt gemacht und in der Zeit vom 07.04.2015 bis 08.05.2015 einschließlich durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel zur Öffentlichen Auslegung. Nach Stellungnahmen wurde der Bebauungsplan und die Begründung wie folgt ergänzt: - Die Information zur Altlastensituation und den schädlichen Bodenveränderungen wurden in dem Punkt 5 in der Begründung aufgenommen und ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan übernommen.
Die Informationen zu denkmalwerten Gebäuden wurden in der Begründung unter Punkt 2.2.4 aufgenommen. Auswertung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten 3 Äußerungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 3.1 Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Auslegung Über folgende Äußerungen die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB am vorgebracht wurden, ist zu entscheiden:
Das Amt für Umwelt Schreiben vom 24.04.2015 folgende Stellungnahme vorgebracht: 3.1.1 und Grün/ Untere Bodenschutzbehörde hat mit dem Nach Auswertung der bis in das Jahr 1845 zurückreichenden Messtischblätter (topographische Karten im Maßstab 1:25.000), der Luftbildaufnahmen (ab Jahrgang 1926 im Maßstab 1:5000), der stereoskopischen Luftbilder ab Jahrgang 1952 sowie weiteren Archivmaterials besteht für das o.g. Grundstück kein konkreter Verdacht auf relevante Altablagerungen oder Altstandorte. Es kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen des Bodens vorhanden sind, da die o.g. Karten und Luftbilder nur Momentaufnahmen darstellen und zudem aufgrund ihrer Maßstäbe eine detaillierte Betrachtungsweise nur bedingt ermöglichen.
Zudem ist in einigen Bereichen des Stadtgebietes mit Auffüllungsmaterialien zu rechnen, die aufgrund ihrer Fremdbestandteile (z.B. Aschen und Schlacken) unter Umständen als schädliche Bodenveränderungen einzustufen sind. Sollten sich bei Tiefbauarbeiten oder im Rahmen sonstiger Vorgänge Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, so ist die Stadt Duisburg- Amt für Umwelt und Grün - Untere Bodenschutzbehörde - entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz vom 09.05.2000 unverzüglich zu informieren.

Ferner weise ich darauf hin, dass in Duisburg stadtweite Bodenuntersuchungen zur Beurteilung der oberflächennahen Bodenschichten bis in 30 cm Tiefe durchgeführt wurden. Auf der Grundlage dieser Untersuchungen muss in weiten Bereichen des Stadtgebietes damit gerechnet werden, dass Schadstoffgehalte vorhanden sind, welche die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für die Nutzungsformen Kinderspielflächen, Wohngebiete und Hausgärten / Kleingärten überschreiten.
Wegen der flächenhaften Überschreitung von Prüfwerten wurden seitens der Stadt Duisburg weitere gebietsbezogene Untersuchungen durchgeführt und ein Maßnahmen- und Bewertungskonzept entwickelt. Die Bereiche, in denen wegen der Höhe der Bodenbelastungen Handlungsbedarf besteht, wurden eingegrenzt. Der Bebauungsplan 1174 –Dellviertel- „Mercatorstraße“ liegt in einem Bereich mit Prüfwertüberschreitungen; er liegt aber nicht in einem Gebiet, in dem Handlungsbedarf besteht.
Seitens der Stadt Duisburg wird die Festlegung eines Bodenschutzgebietes vorbereitet, in dem der Umgang mit den flächenhaften Bodenbelastungen verbindlich geregelt werden soll. Das Bodenschutzgebiet wird voraussichtlich auch die Bereiche des Stadtgebietes umfassen, in denen nur mit Prüfwertüberschreitungen zu rechnen ist. Eine abschließende Aussage über die Bodenbelastung auf einem bestimmten Grundstück kann nur auf der Basis gezielter Untersuchungen auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen.

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Bebauungsplan Nr. 1228 -Neudorf-Süd- "Koloniestraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste  mehrheitlich mit Ja-Stimen CDU, SPD, FDP; Junges Duisburg mit Mehrheit beschlossen

 

Es gab eine kontroverse Diskussion, da quer Beet die Bezirkspolitiker der Ansicht waren, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss auch ein Ausschluss stattfinden wird. "Es muss doch möglich sein, dass die Umwandlung eines Geschäftes gewährleistet bleibt", so SPD-Sprecher Dr. Lothar Tacke. "Wir müssen jedem Investor den Teppich auslegen. Das ist hier ein altes Unterzentrum und dieser Aufstellungsbeschluss ist kein Idealkonzept. Mit mit Blick auf Ausschluss von Vergnügungsnutzung kann man hier zustimmen, aber auch ablehnen", argumentierte Frank Albrecht (FDP).   

 

1. Beschreibung des Plangebietes

Der Planbereich liegt östlich des Güterbahnhofes Duisburg und der Entwicklungsfläche „Duisburger Freiheit“ und umfasst einen Bereich zwischen Koloniestraße, Grabenstraße und Kommandantenstraße.

Entlang Kommandantenstraße der Kolonie- sowie im südlichen Bereich der Kommandantenstraße und  Grabenstraße ist zwei- bis dreigeschossiger Wohnungsbau als Blockrandbebauung vorhanden. Einige Erdgeschosse der drei- bis fünfgeschossigen Wohnhäuser weisen Ladenlokale auf, die gewerblich, als Einzelhandelsgeschäfte oder Vergnügungsstätten genutzt werden. Im Inneren ist der Block durch eine dichte, gewerbliche und überwiegend eingeschossige Bebauung geprägt. Es handelt sich um größere Hallen, mehrere Garagenhöfe und Werkstätten.
Als prägende gewerbliche Nutzungen können das Postverteilzentrum an der Kommandantenstraße sowie zwei großflächige Lebensmitteldiscounter und ein Drogeriemarkt identifiziert werden. Die nähere Umgebung des Planbereiches ist überwiegend durch Geschosswohnungsbau als Blockrandbebauung geprägt. Auf der westlichen Seite der Kommandantenstraße befinden sich Einzelhandelsnutzungen, eine Spedition und Dauerkleingärten. Außerhalb des Geltungsbereiches ein Seniorenheim. Ein Teilbereich ist als GE-Gebiet und als Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post festgesetzt. Der südliche Teil des Geltungsbereiches ist als MI- Gebiet festgesetzt. Der gültige Flächennutzungsplan stellt den Bereich als gewerbliche Bauflächen und Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Post dar.

Der Planbereich stellt ein mischgenutztes Gebiet dar, das im Wesentlichen aus kleinteiligen gewerblichen Nutzungen und einer untergeordneten Wohnnutzung besteht. Zentral im Plangebiet liegt ein Verwaltungsgebäude der Staatsanwaltschaft und das Postverteilzentrum als gewerbliche Nutzung. Darüber hinaus befinden sich innerhalb des Gebietes zwei großflächige Lebensmitteldiscounter und ein kleinflächiger Drogeriemarkt. Da der Planbereich Flächenpotentiale für eine weitere Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, welches am 06.12.2010 vom Rat der Stadt beschlossen wurde, die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen gesteuert werden.
Zum Schutz der vorhandenen Wohn- und Gewerbenutzung wird die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wohnungsprostitution ausgeschlossen. Bordellen und bordellartigen Betrieben einschließlich der Vergnügungsstätten wird durch das gesamtstädtische Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten, welches am 11.07.2011 vom Rat der Stadt als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde, gestützt.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 (1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan

 

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Bebauungsplan Nr. 1203 - Wanheimerort -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung  bei Nein FDP mit Mehrheit beschlossen

 

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Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Hubbrücke Schwanentor 

Beschlussentwurf
Den Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der denkmalgeschützten Hubbrücke Schwanentor mit voraussichtlich wird zugestimmt. Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/ Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

 

 

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Straßenbenennung "Duisburger Freiheit"  zurückgezogen

Beschlussentwurf Auf dem Gelände der "Duisburger Freiheit" südlich des Hauptbahnhofes im Bereich der rechtsverbindlichen Bebauungspläne 1170 (in Kraft getreten am 30.01.2014), 1129 (in Kraft getreten am 15.08.2012) werden die sieben öffentlichen Straßen und Wege und ein Park in
Zum Portsmouthplatz,
San-Pedro-Sula-Straße,
Wuhanstraße,
Permstraße,
Vilniusring,
Fort-Lauderdale-Weg,
Gaziantep-Weg und
Gaziantep Park
benannt.

 

 

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Mercator Quartier Duisburg Baumfällmaßnahmen im Bereich Gutenberg/Oberstraße und Bohnengasse, in Duisburg-Altstadt 

Antrag der Grünen als 1. Lesung wurde abgelehnt

Abstimmung zur Beschlussvorlage: Mehrheit dafür, 2 Grüne und 2 Vertreter der Linken stimmten mit Nein


Problembeschreibung / Begründung
Das zukünftige Mercator Quartier Duisburg (MQD) ist mit Bäumen (siehe Aufstellung Anlage 1) bewachsen. Gemäß Drucksache (DS 12-0254/2) vom 22.10.2014 wurden der Abriss der sich auf der Entwicklungsfläche befindenden Schulgebäude und weitere archäologische Untersuchungen auf archäologischen Untersuchungen sind unumgänglich, um ein abschließendes Nutzungs- und Bebauungskonzept zu erarbeiten und die Grundstücke an Investoren zu veräußern. Für diese Maßnahmen ist eine Förderung durch das Land in Aussicht gestellt worden.
Die ermittelten Gesamtkosten für Abbruch und Archäologie belaufen sich auf 3,6 Mio. Euro. (Fördermittel in Höhe von 80 % der Gesamtkosten für Abbruch und archäologische Untersuchungen = 2,8 Mio. Euro). Die Bewilligung der Fördermittel wird dieses Jahr erwartet. Um weitere zeitliche Verzögerungen während der oben genannten Arbeiten zu vermeiden, ist eine Fällgenehmigung aller Bäume auf der Entwicklungsfläche unumgänglich.
Ferner steht für die Fällung der Bäume nur ein Zeitraum von November 2015 bis Februar 2016 zur Verfügung. Folgende Vorgehensweise hierzu wurde einvernehmlich im Rahmen einer Ortsbegehung am 08.06.2015 mit der Baumschutzkommission abgestimmt: Für die Abrissarbeiten werden die Bäume gefällt, die einen Abbruch verhindern.

Im Rahmen der begleitenden archäologischen Untersuchungen der Gesamtfläche werden nur Bäume gefällt, die unmittelbar die zu untersuchenden Flächen betreffen. Der Baumbestand, der von keiner o.g. Maßnahme betroffen ist, bleibt erhalten. Ziel ist ein Erhalt möglichst vieler Bäume. Für die zu fällenden Bäume werden, je nach Anzahl der gefällten Bäume, bis zu 60 Ersatzpflanzungen erfolgen.

 

 

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Baumfällmaßnahme im Zuge der Erstellung Ersatzparkplatz Schifferstraße, Gemarkung Duisburg, Flur 16, Flurstück 142 Mehrheit dafür, ein Nein von ProNRW, FDP, Grüne und Linke

 

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Baumfällungen im Bereich des Portsmouthplatzes in Duisburg-Mitte 

Mehrheit von CDU und SPD dafür

 

Problembeschreibung / Begründung Für die Gestaltung des neuen Bahnhofsplatzes liegt ein Baubeschluss des Rates der Stadt vom 08.07.2013 (DS 13-0732) vor. Die Planungen zur Neugestaltung sind in einem breiten, öffentlichen Die Baumaßnahme ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Duisburg (IHI), für die eine Förderzusage des Landes vorliegt.
Im Rahmen dieser Vorlage wird über die erforderlichen Baumfällungen entschieden, die für die Neugestaltung des Bahnhofsplatzes notwendig sind und den Bestimmungen der städtischen Baumschutzsatzung unterliegen. Demnach befinden sich sechs städtische Bäume auf dem Bahnhofsplatz, die zur Umsetzung des Baubeschlusses gefällt werden sollen.
Hierbei handelt es sich um einen Götterbaum mit 180 cm Stammumfang (B1), drei Silber-Ahorne mit 160 cm bzw. 180 cm Stammumfang (B2/B3/B7), einen Silber-Ahorn mit 83 cm Stammumfang (B4) und eine Amerikanische Roteiche mit 100 cm Stammumfang (B5).
Am Rande des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1009 A 1. Änderung -Dellviertel- befindet sich ein Götterbaum mit 180 cm Stammumfang (B6), der im Zuge der Baufeldfreimachung (Ausbauphase 7 des Portsmouthplatzes) ebenfalls gefällt werden soll.

 

 

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3. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung) einstimmig abgelehnt

Motiv: Eine höhere Parkgebühr für Neudorfs Bürger gegenüber der Innenstadt ist nicht vermittelbar

Problembeschreibung / Begründung
Die Parkraumbewirtschaftungskonzept 2015 für die ZONE N2 (Neudorf) beschlossen (DS-Nr. 15-0527). In diesem Zusammenhang ist die Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich:
Die gebührenpflichtigen Parkzeiten (Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten) werden in der Zone N2 wie folgt festgelegt: Bezirksvertretung Mitte hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 das von montags bis freitags 8.00 Uhr - 20.00 Uhr, samstags von (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen), und im Bereich am Neudorfer Markt und der Hebbelstraße 8.00 Uhr - 14.00 Uhr von montags bis freitags 10.00 Uhr - 15.00 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen).

 

Die Gebühr beträgt 1,00 EUR für jede angefangene Stunde und ab der zweiten Stunde 0,20 EUR für jede angefangenen 12 Minuten.

 

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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Neugestaltung des Bahnhofsplatzes 

einstimmig beschlossen

 

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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Einrichtung eines Durchfahrtsverbots für Lastwagen Grabenstraße in 47057 Duisburg und Reparatur der Straßendecke  einstimmig beschlossen

 

Problembeschreibung / Begründung Sehr geehrte Frau Schenkel, vielen Dank für Ihr an den Rat der Stadt Duisburg adressiertes Schreiben und die darin enthaltenen kritischen Hinweise. Der Sachverhalt wurde durch die zuständigen Fachbereiche geprüft. Das Antwortschreiben wurde den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Bitte lassen Sie mich das Ergebnis im Folgenden mitteilen.
Die Grabenstraße ist seit rund 20 Jahren Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die Straßenbreite zwischen Mülheimer Straße und Lerchenstraße beträgt ca. 13,10 m und ist wie folgt aufgeteilt:
Gehwege 1,80 m 

einhüftiges Parken 2,00 m

Fahrbahn 5,50 m

Nach Prüfung des Fahrbahnzustandes kann Ihre Aussage bezüglich der Fahrbahnschäden nicht bestätigt werden. Der Straßenzustand ist der Straßenbaubehörde bekannt. Er gilt als „unauffällig“, ist in einem verkehrssicheren Zustand und deshalb auch nicht in der Prioritätenliste der zu sanierenden Straßen enthalten. Alle in der Straße durchgeführten Aufbrüche von Versorgungsträgern sind ordentlich wiederhergestellt, es gibt keine besonderen Auffälligkeiten.

 Ein Verkehrsverbot für eine bestimmte Fahrzeugart (hier Lkw) kann lediglich aus straßenbaulichen Gründen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden. Beide Gründe liegen für die Grabenstraße nicht vor.
Auch die Polizei hat in einem Schreiben an Sie festgestellt, dass ein Fahrverbot für Lkw für die Grabenstraße nicht befürwortet wird, da im Verlauf der Straße eine Vielzahl von Geschäften angedient werden müssen. Daher kann eine generelle Verbotsbeschilderung nicht erfolgen. Auch Zusatztafeln mit „Anlieger frei“ wurden von der Polizei verworfen, da eine entsprechende Beschilderung durch die Polizei nicht ohne unverhältnismäßigem Personalaufwand überwacht werden kann. Sehr geehrte Frau Schenkel, es tut mir leid, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfordern aber einen Einsatz nach Notwendigkeit und die ist für die Grabenstraße noch nicht gegeben.

 

15

Projekt "Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr" - Definition von Lkw-Vorrangrouten für Duisburg  einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorlage

Das Ruhrgebiet und insbesondere die Stadt Duisburg mit ihrer herausragenden Stellung als Drehscheibe des europäischen Seehafenhinterlandverkehrs sind in besonderer Weise durch den straßengebundenen Güterverkehr betroffen. Einerseits profitiert die Stadt Duisburg als herausragender Logistikstandort durch Arbeitsplätze und Gewerbesteuereinnahmen.
Andererseits hat der Schwerlastverkehr oftmals negative Auswirkungen durch Lärm, Abgase, Straßenschäden und festgefahrene Lkw unter Brücken bzw. engen Straßenquerschnitten. Dies liegt vor allem daran, dass Lkw-Fahrer oftmals nur über rudimentäre Ortskenntnisse verfügen oder marktgängige Navigationssysteme nutzen, die nicht auf die Bedürfnisse des Schwerlastverkehrs ausgerichtet sind. Das vorhandene Potential für ein ökonomisch und ökologisch verbessertes Routing im Rahmen einer stadtverträglichen Lkw-Navigation gilt es auszuschöpfen.

Projekt „Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr“ Das regionale Projekt „Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr“ unter der Projektleitung der Wirtschaftsförderung Ruhr und den Industrie- und Handelskammern im Ruhrgebiet hat das Ziel, den Schwerlastverkehr über gewünschte Strecken zu leiten. Damit sollen bestimmte Siedlungsbereiche entlastet, die Inanspruchnahme des kommunalen Straßennetzes auf das notwendige Maß reduziert und Unfälle im Straßenraum verringert werden. Gleichzeitig sollen alle Gewerbegebiete und große Verkehrserzeuger möglichst effektiv an das überörtliche Netz angebunden werden. Dabei gilt es, nicht zwangsläufig die kürzeste Route zu wählen, sondern Routen, die Restriktionen für den Lkw-Verkehr ausschließen.  
 

Das Vorgehen
Die Stadt Duisburg hat über die vom Regionalverband Ruhr bereitgestellte „Pflegeoberfläche zur Lkw-Navigation des Stadtplanwerks Ruhrgebiet“ die zuvor genannten Lkw relevanten Restriktionen eingearbeitet und somit zur weiteren Bearbeitung bzw. Verwendung bereitgestellt.
Für das Gelände logport I in Duisburg Rheinhausen wurde auf Grund der besonders hohen Anzahl von Quell- und Zielverkehren im Schwerlastverkehr und der Eindeutigkeit der Anbindung an das überörtliche Straßennetz, Lkw-Vorrangrouten definiert und über die zuvor genannte Pflegeoberfläche bereitgestellt. Für die Gesamtstadt wurden in einem iterativen Prozess geeignete LKW-Vorrangrouten anhand des derzeitigen Straßennetzes definiert. Das vorliegende Ergebnis resultiert aus der Betrachtung der verschiedenen Belange aus stadtplanerischer-, straßenverkehrsbehördlicher-, straßenbaubehördlicher-, lärm- und luftschadstoff-technischer
Sicht, sowie der Berücksichtigung der Anmerkungen und Anregungen der Industrie- und Handelskammer, der Wirtschaftsförderung und der Duisburger Hafen AG.
Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche Betrachtung aller Interessen und Belange, wodurch die definierten Routen ein Ergebnis darstellen, welches nicht immer eine 100% Zustimmung aller Beteiligten erfahren hat.
Im Anschluss erfolgte die Abstimmung mit den Nachbarkommunen, die ebenfalls Partner des Projektes „Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr“ sind.

 

 

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Erlass der Rechtsverordnung des Bodenschutzgebietes Duisburg Süd 

 

17

Denkmalschutz - Repräsentatives Wohnhaus mit Backsteinfassade im Stil des Art Deco Keetmannstraße 12 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0025) 

einstimmig beschlossen

 

Foto Stadt Duisburg, Untere Denkmalbehörde Juni 2013

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals

Beidseitig angebautes 2-geschossiges, 3-achsiges Backsteinhaus im Stil des Art Déco, erbaut 1923/24 durch die Architekten Wissmann & Brenschede für den Kaufmann Bruno Coen aus Lennep. Bestandteil einer geschlossenen, weitgehend zeitgleich entstandenen und größtenteils von denselben Architekten geplanten Häuserzeile. Traufständig mit Satteldach; Mittelrisalit mit geschwungener Treppe leicht vorgezogen und mehr als ein Geschoss über den Dachansatz aufragend mit einem phantasievoll gestalteten Abschluss.

Die Fassade ist gleichzeitig klar gegliedert und wirkungsvoll dekoriert, zum einen durch den Flächendekor aus abwechslungsreich versetzen Backsteinen und zum anderen aus gezielt gesetzten Zierelementen v.a. an Tür- und Fenstereinfassungen sowie am extravagant geformten Risalitabschluss.
Die Eingangsnische besitzt eine wulstige, in Abschnitten eingezogene Putzrahmung, die Erdgeschossfenster haben geschwungene Stürze, deren Form an die des Giebels des Nachbarhauses erinnern. Die Obergeschossfenster der äußeren Achsen sind hochrechteckig, an den Sohlbänken hängen schmale Stuckvolants und die Gewände sind mehrfach ausgezackt. Das Fenster am Mittelrisalit liegt in einer gestuften Ziegelrahmung auf heller Putzfläche.
Vom Obergeschoss aufwärts ist die Mitte zwischen den Seitenflächen verputzt. Die Ziegelseitenstreifen enden oberhalb der Traufhöhe mit nach innen zu Voluten eingerollten Gesimsen, der obere Teil, in den mittig ein kleines Quadratfenster eingeschnitten ist, ist komplett verputzt. Der gerade Abschluss trägt ein wulstiges Gesims, das in der Mitte einen Dreiviertelkreis und seitlich jeweils eine kleine Halbrundausbuchtung ausbildet.
Die Ziegelflächen am Mittelrisalit sind in sich aufwendig gemustert, die Ecken durch abwechselnd vorstehende und bündig eingesetzte Steine betont. Kleinteilig gesprosste, im Erdgeschoss oberhalb des Kämpfers dekorativ geschwungene Fensterfüllungen, Haustür original mit aufwendig dekoriertem Türblatt/ Ziergitter und Oberlicht. Die Stilmerkmale der Fassade sind im Inneren fortgeführt:
Der nicht allzu großen Grundfläche angemessen klar gehaltener Grundriss, mit einer mittigen Erschließung durch ein Vestibül und eine anschließende Diele mit Treppe. So wie das Vestibül von zwei kleinen Nebenräumen für WC und Garderobe begleitet wird, so flankieren die Zimmer die nach hinten durchlaufende Diele; an der Gartenfront sind die Zimmer miteinander verbunden, so dass das Treppenhaus umlaufen werden kann. Die Treppe ist eng um 180 Grad gewendelt, mit gerundetem Anlauf, zylindrischem kannelierten Anfänger und Brettbalustern.
Geschweifte oder Kielbogen-Ornamente prägen vielfältig das Raumbild, z.B.: an Türstürzen, Oberlichtern oder Decken. Bemerkenswert u.a. die geschweifte Decke im Wohnzimmer, mit alternierend einfach oder mehrfach profilierten Graten; die übrigen Deckenspiegel ohne Flächenornament, aber in den straßenseitigen Zimmern mit unterschiedlich kräftigen Kehlprofilen versehen. Eine weitere zeittypische Schmuckform sind Rautenmotive, z.B. an Glaseinsätzen von Türen oder einer Takenplatte am Kaminzug. Neben Türen sind weitere Details wie Rollladen- und Heizkörperkästen erhalten; gesprosste Fenster und Parkettböden sind angepasst erneuert.
Die Gartenseite des Hauses ist ebenfalls als Backstein- Putzfassade ausgeführt, unter Verzicht auf Ornamente, trotzdem architektonisch durchgestaltet vor allem im Verhältnis Wand-Öffnungen und durch halbseitige Überbauung der Terrasse im Übergang vom Haus zum tieferliegenden Garten. Die rechte Hälfte bestimmen in Erdgeschoss und Obergeschoss jeweils (unterschiedlich große) Dreiergruppen von Öffnungen, im Erdgeschoss Fenstertüren mit Klappläden, im Obergeschoss im Verhältnis 1:2:1 gehaltene Fenster, durch Backsteingewände zusammengezogen.
Die linke Hälfte mit Veranda (darüber Austritt im Obergeschoss), deren schlanke seitliche Pfeiler im Erdgeschoss paarweise, im Obergeschoss einfach angeordnet sind.
Der Austritt erfolgt durch eine rundbogige Tür. Charakteristisch ist auch, dass sich die Ziegelverkleidung der Hauswand in der Terrasse/ Veranda fortsetzt. Einzige nennenswerte Veränderung ist der neu angeordnete Abgang in den Garten mit neu aufgemauerter Terrassenwand rechts, was sich jedoch gestalterisch gut einfügt. Im Dachbereich belichtet ein Band von kleinen quadratischen Dachfenstern, zusammengefasst in einer einzigen breiten Gaube, das ausgebaute Dachgeschoss.
Der eingetiefte, geometrisch gestaltete Garten ist augenscheinlich unter Aufnahme alter Formen substanziell weitgehend neu angelegt. Im hinteren Teil des rückwärtigen Gartens befindet sich ein rechteckiges, mit Sandsteinen eingefasstes Wasserbecken mit davor liegenden Stufen aus Basaltstein, vermutlich aus der Bauzeit.

Das Denkmal Keetmanstraße 12 umfasst das Wohnhaus in seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz sowie die Innere Ausstattung wie beschrieben. Zum Denkmal zählt auch das rechteckige Wasserbecken mit Stufen aus Basaltstein im hintern Teil des Gartens auf der rückwärtigen Seite des Hauses. Die Prüfung der Denkmaleigenschaften ist der folgenden Darstellung der Prüfschritte zu entnehmen: Prüfung der Bedeutung für die Geschichte des Menschen.

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen
Das noch zur Ursprungsbebauung der Keetmanstraße zählende Wohnhaus Nr. 12 ist ein herausragendes, in seiner Formensprache höchst individuell und außergewöhnlich gestaltetes Gebäude und als solches bereits als Sehenswürdigkeit in Duisburg und darüber hinaus bekannt. Zusammen mit seiner stilistisch gleichartigen Nachbarbebauung ist es außerdem auch ein anschauliches Zeugnis einer bedeutenden städtebaulichen Maßnahme in Duisburg unmittelbar vor und nach dem Ersten Weltkrieg.

 

Die an der Keetmanstraße vorbei führende Hauptstraßenachse zwischen den Stadtteilen Neudorf und Duissern, die Mülheimer Straße, bildete ab der Mitte des 19. Jahrhunderts eine zentrale Wegeverbindung, an der sich verschiedene Industriebetriebe ansiedelten.
Eine Übersichtskarte der Stadt Duisburg 1878 verdeutlicht u.a., wie der südliche Teil von Duissern durch die beiden Bahntrassen der Bergisch-Märkischen Eisenbahn und der Rheinischen Eisenbahn vom ehemaligen Ratsdorf Duissern räumlich getrennt ist.
Die Keetmanstraße ist hier noch nicht vorhanden. Der unweit der Brauerstraße eingetragene Neubau der evangelischen Lutherkirche (1895 eingeweiht, nach Plänen des bedeutenden Architekten Otto March, Berlin/Köln, erbaut) deutet an, dass ein weiteres östliches Wachstum von Neudorf und Duissern erwartet wurde. Bereits ein Jahrzehnt später, auf einem 1908 gezeichneten Kataster, ist die Bebauung rund um die Lutherkirche weiter angewachsen.
In dieser und dem nachfolgenden Stadtplan von 1913 sind zwei wesentliche stadträumliche Entwicklungen dieses Quartiers erkennbar: Zum einen wird das Gelände der Duisburger Maschinenbau AG geräumt und das hier in Betracht stehende neue Wohnviertel konzipiert, zum anderen wird die Bahntrasse der Rheinischen Eisenbahn aufgegeben und ermöglicht den Grünzug der heutigen Königsberger Allee.
Die Firma Bechem & Keetman, 1862 gegründet, seit Ende 1877 als „Duisburger Maschinenbau- AG“ bekannt, die die ganze Werkseinrichtungen zur Mechanisierung des modernen Fabrikbetriebes lieferte, war im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts wirtschaftlich mehrfach angeschlagen, was schließlich durch Fusionen mit anderen Firmen und eine Verlagerung des Betriebsstandortes von der Mülheimer Straße (wo keine Expansion möglich war) nach Hochfeld aufgefangen werden sollten. Hieraus ging am neuen Standort die bis heute bekannte „Deutsche Maschinenbau AG“ DEMAG - hervor.
Der Ingenieur August Bechem und sein Freund Theodor Keetman hatten 1862 die Eisengießerei und Maschinenfabrik, die der aus Düsseldorf gekommene Ewald Hülsmann 1858 in Neudorf zwischen Hammer- und Kettenstraße, neben der Zeche „Neu- Duisburg“ gebaut hatte und die bereits 1859 während einer industriellen Krise stillgelegt worden war, erworben. Keetman, dessen Vorfahren aus den Niederlanden stammten, wurde am 12. Januar 1836 in Dierdorf im Westerwald als Sohn eines Pfarrers geboren. Er besuchte in Duisburg ein Gymnasium und machte dann eine Lehre in der Eisenhüttenbranche sowie eine Ausbildung im Bankwesen.
Nachdem er 1862 zusammen mit August Bechem die Firma Bechem & Keetman in Duisburg gegründet hatte, heiratete er 1865 Bechems Schwester Julie, die 1876 starb. Noch im gleichen Jahre vermählte er sich mit der Witwe seines 1873 gestorbenen Freundes und Firmenmitinhabers, Ottilie Bechem, geb. Wortmann. Er war ferner Mitglied der Duisburger Stadtverordnetenversammlung und bekleidete zeitweilig das Amt eines Beigeordneten und verschiedene Ehrenämter.
1906 wurde er Geheimer Kommerzienrat. Am 3. Juli 1907 ist er in Duisburg gestorben. Seine unweit der alten Fabrik gelegene Villa ist erhalten und in die Denkmalliste eingetragen. Diese Vorgeschichte ist deswegen wichtig, weil die Anregung zur städtebaulichen Erschließung des ehem. Fabrikgeländes zwischen der Brauer-, Mülheimer, Winkelstraße und dem Nürenweg, wie die Königsberger Allee hieß, im Februar 1910 von dieser „Duisburger Maschinenbau- Actien- Gesellschaft vormals Bechem & Keetman“ selbst ausging, die dem Stadtbauamt einen Bebauungsplan ihrer nördlich der Mülheimer Straße gelegenen Grundstücke vorlegte.
Ein endgültiger Plan vom 22. Juli 1910 lässt erkennen, dass sich die spätere Grundrissgestaltung im westlichen hiernach gerichtet hat. Teil dieser Planung war die Anlage der heutigen Keetmanstraße. Durch den Beschluss der städtischen Baukommission vom 1. August 1912, der dem Antrag der Duisburger Maschinenbau AG. vom 5. August 1910 hinsichtlich der Namensgebung entsprach, erhielt die neue Straße ihren Namen nach einem der Mitbegründer der Firma, Theodor Keetman.
Urheber der städtebaulichen Neuplanung war kein Geringerer als der berühmte Berliner Architekt Hermann Muthesius (1861-1927), der seinerzeit in Duisburg mehrfach tätig war (Siedlung Zum Lith 1909-1914, Landhaus für Rudolf Schönstedt in [Mülheim-] Speldorf 1912).
Eine vollständige Ausführung der Planung verhinderte wohl der kurz darauf begonnene Erste Weltkrieg. Während der von Muthesius vorgesehene Straßenverlauf mit Platzanlage in der Mitte im wesentlichen verwirklicht wurde - der Ottilienplatz ist heute, nach Kriegszerstörung, um einen Block vergrößert - geht von der aufgehenden Bebauung nur das große Blockeckgebäude Mülheimer Straße 75-83 unmittelbar auf Muthesius‘ Entwurf zurück. Ein großer Teil der heutigen Bebauung in dem Plangebiet ist erst nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieg entstanden, die östliche Seite der Keetmanstraße, zu der auch Nr. 12 gehört, repräsentiert aber noch weitgehend die nach dem Krieg erfolgte Wiederaufnahme der Planung – umgesetzt als gehobene Stadthäuser in Reihe, darunter Nr. 6 - 12 (vermutlich auch 14, zu dem m die Bauakte nicht gesichtet wurde) durchgehend aus der Hand des bekannten Architekturbüros Wissmann & Brenschede.
Die Bauherren der Häuser 6-12 stammten aus dem gehobenen Wirtschaftsbürgertum. Bruno Coen, Bauherr der Nummer 12, war zum Zeitpunkt der Errichtung laut Bauantrag noch in Lennep, Am Markt 7 ansässig. Historische Abbildungen des Lenneper Marktes zeigen dort ein „Tuchlager Bruno Coen“, es handelte sich also offenbar um einen im Tuch-/Textilgewerbe tätigen Kaufmann. Das Haus Am Markt 7 ist ebenfalls ein Baudenkmal und in die Denkmalliste eingetragen.  

 

 

18

GES Globus am Dellplatz Zweigstelle Gitschiner Straße Gitschiner Straße 107 47053 Duisburg hier: Umbau des Standorts Emil-Rentmeister-Schule (GHS) zur vollen Nutzung durch die GES Globus am Dellplatz  einstimmig beschlossen

 

19

Spielplatzsanierung 2016 bei Nein ProNRW mit Mehrheit beschlossen

Die Mehrheit der BV Mitte schloss sich bei dieser Beschlussvorlage dem zusätzlichen Antrag der SPD an, einen Tausch der Maßnahme vorzunehmen. So soll die Sanierung des Spielplatzes an der Klosterstraße gegenüber dem Duisserner Platz an der Esmarchstraße vorgezogen werden.

Anträge/Anfragen 

20

Antrag der Fraktion Die Linke. hier: Künstlerquartier für die Duisburger Altstadt 

zurückgezogen

Mitteilungsvorlagen 

21

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für den Fachbereich 95 -Bezirksamt Mitte- für den Zeitraum Januar bis Juni 2015 

Kenntnisnahme

22

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Juni 2015 

Kenntnisnahme

23

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Juli 2015 

Kenntnisnahme

24

Gleichlautende Anträge der Fraktionen von SPD und GRÜNE/Die Linke sowie Frau Röder - Bürgerliche-Liberale - (BV Rheinhausen: DS 15-0306) und der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herrn Trzaskaz, Die Linke (BV Homberg/Ruhrort/Baerl: DS 15-0399)
hier: Verkehrskonzept im Zuge der Brückensperrung auf der A 40 

Kenntnisnahme

25

Anmeldungen und Aufnahmen an den weiterführenden Schulen in Duisburg 

Kenntnisnahme

26

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2015 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz); hier: Sachstand zum 15.03.2015 sowie Auswirkungen auf den Bedarfsplan für Kinder mit besonderem Förderbedarf 

 

Kenntnisnahme

27

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

28

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

Bezirksamtsleiter Ottmar Schuwerak berichtete, dass angelehnt an das Gutachten von 2014 zum Zustand der Marientorbrücke im Herbst 2015 die planmäßge Hauptuntersuchung folgt. Im 2014er Gutachten war von Instandsetzung die Rede.

 

 

Hier stand erneut die Bürgerbeteilung zur Neugestaltung des Kantparks mit Bürgerbeteiligung  im Vordergrund. Umweltdezernent Dr. Krumpholz war wie die Bezirkspolitik einer Meinung, dass niemand die sogenannte Szene aus dem Park verbannen will.

Es gibt nicht nur nach Ansicht des Umweltdezernenten sieben Beispiel bzw. Punkte, die mit der Fachverwaltung, Politik un den Bürgern als "Leitbild" des Kantparks erarbeitet werden sollte:

1. Der Park sollte besser "bespielbar" sein

2: verbesserte gastronomische Angebote bieten

3. Kinderspiel zwingend angeboten werden muss
4. eine bessere Vernetzung zur Friedrich-Wilhelm-Straße, aber auch zum Dellplatz und zur angrenzenden Wohnbebauung haben sollte

5. stärke Bindung zum Steinbart Gymnasium bieten

6. Multifunktionalität zur Erholung bis zum Spielen bieten sollte

7. soziale Randgruppen tolerieren sollte.

 

 

   

28.1

Vortrag einer Vertretung der RRX-Bahn  - vorgezogen, siehe oben

Nachtrag 

Beschlussvorlagen 

29

Bebauungsplan Nr. 1198 -Wanheimerort- "Fischerstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

30

Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe für einen Bereich zwischen "Am Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche Duisburg Nr. 6 und der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses "Wilhelmshöhe 8"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmenim Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung
4. Aktualisierung der Begründung
5. Satzungsbeschluss 

Anträge/Anfragen 

 

Beschlussentwurf
1. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: Die in der Anlage A zu dieser Vorlage formulierten jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen werden beschlossen.
2. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: Die in der Anlage B zu dieser Vorlage formulierten jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen werden beschlossen.
3. Über die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:

Die in der Anlage C zu dieser Vorlage formulierten jeweiligen Stellungnahmen der Verwaltung zu den vorgebrachten Stellungnahmen werden beschlossen.
4. Die Begründung wird aufgrund des Sachstandes des Bebauungsplanverfahrens ergänzt. Diese aktualisierte Begründung wird gem. § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und beschlossen.
5. Der in lila Farbe aktualisierte Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe für einen Bereich zwischen "Am Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche Duisburg Nr. 6 und der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses "Wilhelmshöhe 8" wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Mitteilungsvorlagen 

31

25 Jahre Kleingartenuntersuchungen in Duisburg 

Nachträg e

32 *

Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion hier: Sachstand Inklusion 

*

Mitteilungsvorlagen 

 

33 *

25 Jahre Kleingartenuntersuchungen in Duisburg 

34 *

Einstellung des Saunabetriebes am Standort Hallenbad Neudorf 

*

2. Nachtrag 

*

Beschlussvorlagen 

 

35 *

Ausbau der Straße Werthauser Straße von Bahnübergang (nordöstlich Walzenstraße) bis Sedanstraße in Duisburg-Mitte 

 

36

Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Duisburg (IHI)
A – G1 Einzelmaßnahme Straßenbaumkonzept 

 

Problembeschreibung / Begründung Ausgangslage Der Rat der Stadt Duisburg hat am 08.07.2013 das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ (IHI) im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 171b BauGB (DS 13-0744) beschlossen. Das Straßenbaumkonzept ist eine der zentralen Maßnahmen, um die anvisierten Ziele des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt zu erreichen. Insofern sind hier Regeln und Verpflichtungen nach dem geltenden Baugesetz einzuhalten. Dazu gehört auch eine zügige Umsetzung der Maßnahmen.
Konzept, Entwurfsbeschreibung
Auf Grundlage des Baumkatasters der Stadt Duisburg hat das Büro „Danielzik & Leuchter“ (Landschaftsarchitekten) ein Konzept zur Erweiterung und stetigen Erneuerung des Bestandes erstellt (Ratsbeschluss vom 30.05.2005, DS 05-1880).
Das Straßenbaumkonzept beinhaltet eine 1. Einschätzung über das Gesamtbild einer Straße aus gestalterischer und funktionaler Sicht. Es werden Möglichkeiten für Neupflanzungen benannt, aber auch perspektivische Erneuerungen des Bestandes einer ganzen Straße. Als Fazit werden Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen genannt (einschl. Art und Umfang der Pflanzmaßnahme sowie deren zeitliche Priorität), um eine nachhaltige Entwicklung der Duisburger Straßenbäume zu erreichen.

 Die Königsstraße sowie die Friedrich-Wilhelm-Straße sind Hauptachsen, die zum Bahnhofsplatz führen. Hohe Straße, Tonhallenstraße, Claubergstraße und Düsseldorfer Straße verbinden die beiden Hauptachsen miteinander. Im Rahmen der Leitbildwerkstatt (Gestaltung Bahnhofsplatz, 2013) wurde für diese Vernetzung des Bahnhofs mit der Innenstadt der bildhafte Begriff des „Leiterkonzeptes“ festgelegt. Ziel ist es, das Bild der „Leiter“ mittels Baumstrukturen (Baumreihen oder Einzelbäumen) lesbar werden zu lassen. Weitere allgemeine Ziele sind:
- Aufwertung des Straßenraumes
- Verbesserung des Stadtklimas (Bindung von Feinstaub, Senkung der Temperatur, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit)
- Verbesserung der Wegebeziehungen in die Innenstadt Für die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt wurden nun vorrangig Straßenzüge ausgewählt, die das „Leiterkonzept“ unterstützen und auch im Straßenbaumkonzept von „Danielzik & Leuchter“ mit kurzfristigem Handlungsbedarf belegt sind.

Insgesamt beläuft sich die zum derzeitigen Planungsstand vorgesehene Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume auf 57 Stück. Daraus ergeben sich Baumpflanzungen für folgende Straßen und Straßenabschnitte: - Untermauerstraße (2 Stck) - Sonnenwall (6 Stck) - Wallstraße (12 Stck) - Goldstraße (4 Stck) - Neue Marktstraße (10 Stck) - Dellstraße (2 Stck) - Vom-Rath-Straße (2 Stck) - Claubergstraße (7 Stck) - Salvatorweg (1 Stck) - Am Buchenbaum (7 Stck) - Hohe Straße (4 Stck)

 

Weiteres Vorgehen
Zu prüfen sind die einzelnen straßenräumlichen Faktoren, wie Aus- und Einfahrten, Leitungen, vorstehende Gebäudefassaden etc. Auch wird die Baumartwahl von großer Bedeutung sein. In Zeiten von Schädlingsbefall oder wiederkehrenden Starksturmereignissen muss über neue Alternativen nachgedacht werden.
Die Auswahl wird entsprechend des vorliegenden Straßenbaumberichtes sowie der GALK- Liste (Empfehlung von Straßenbäumen) erfolgen. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: - Stadtklimaverträglichkeit - Schädlingsresistenzen - Toleranz bei Verdichtungen im Wurzelbereich - Bruchsicherheit bei Sturmereignissen - Ausbildungen der Wurzeln (Wurzelhebungen) Vorbehaltlich des politischen Beschlusses werden Fördermittel für das Straßenbaumkonzept beantragt.

 

Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 €. Davon übernimmt der Fördergeber 80 %. Der städtische Eigenanteil von 20 % (60.000,00 €) wird aus den Einzahlungen für die Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg finanziert. Für die förderfähigen Kosten der Maßnahme wird bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Antrag auf Städtebauförderung zum STEP 2016 beantragt. Die Maßnahme soll in den Jahren 2016 und 2017, unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, umgesetzt werden.

 

37 Hochwasserschutz des innenhafens und der Innenstadt mit Ersatz für das Mariensperrtor einstimmig beschlossen

Umweltdezernent Dr. Krumpholz: "Bei 4,3 Milllionen Euro Kosten ist hier eine neues Sperrtor wirtschaftlicher."