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Sitzung am 19. März 2015 - 17:00 Bezirksamt Sitzungssaal

Fragestunde für Einwohner - Parkplatz Am Neuen Angerbach - Denkmalschutz

Öffentlicher Teil - begleitet von Harald Jeschke

1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Fragestunde für Einwohner gem. § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Duisburg 

Ein Anwohner trug die dauernden und sich verschlimmernden Probleme in der Kösliner und Stettiner Straße bzw. rund um den Bereich der Fachhochschule vor und fragte nach, warum die Verwaltung die Parkverbotsschilder mit Hinweis auf Anlieger entfernt habe. Da sich die Zahl der Fachschulstudenten von zuvor 550 auf nun 1300 täglich drastisch erhöht hätte und der zuvor  illegal genutzte Real-Parkplatz nicht mehr als Alternative zur Verfügung steht, sei der Parkdruck enorm gestiegen. Ein normale Anlieferung, Müllentsorgung oder Besuch sei nicht mehr möglich.
Amtsleiter Friedhelm Klein stellte klar, dass die Stadt hier keine Handhabe hätte. Die Nutzung der Straßen stehe im Normalfall jedem Fahrzeugführer frei, da sie öffentlich sind. Jedes Verbot durch die Stadt wäre rechtswidrig. Aus Sicht der Verwaltung sind auch die nachgewiesenen Stellplätze der Fachholschule ausreichend, auch wenn nur 25 Prozent der Studenten mit dem ÖPNV anreise.

Die Verwaltung versucht mit stärkeren Kontrollen in den umliegenden Straßen auf eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung der Fachschulbesucher hinzuwirken. Ansonsten bliebe nur, dass die Hauseigentümer im Bereich ihrer Grundstücke selbst Stellplätze schaffen.

 

 

Beschlussvorlagen 

3

Abschluss einer Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Duisburg und der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft Nordrhein-Westfalen mbH (BEG NRW) in Kooperation mit der DB AG Immobilien Region West hier: Entwicklung der Bahnflächen zwischen Duisburg Wedau und Bissingheim 

Kenntnisnahme
Im Algemeinen bergüßten die Bezirkspolitiker diese Vereinbarng. Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein versicherte, dass bei allen weiteren Gesprächen der Stadt mit der BEG die Bezirkspolitiker informiert werden. Diesen ging es auch um den Erhalt der Kleingartenanlage undn des ETuS Wedau bei entsprechender Verlagerung.

 

 

4

Bebauungsplan Nr. 1218 - Ungelsheim - "Parkplatz Am Neuen Angerbach"
1. Aufstellungsbeschluss Mit einer von der SPD geforderten Textänderung auf Herausnahme von "erhaltens- und schützenswert" bei grundsätzlich zugesagten Erhalt aller Bäume einstimmig beschlossen
2. Prioritätenliste einstimmig beschlossen

 

Beschlussentwurf 1.
Für einen Bereich zwischen den Straßen Am Neuen Angerbach, Am Heidberg und dem Angerbach ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1218 -Ungelsheim- "Parkplatz Am Neuen Angerbach" durchgeführt. 2. Der Bebauungsplan Nr. 1218 -Ungelsheim- "Parkplatz Am Neuen Angerbach" wird in der Prioritätenliste des Bezirks Süd an Position 3 geführt.

Der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt in Duisburg-Ungelsheim. Er wird durch die Straßen Am Neuen Angerbach und Am Heidberg sowie den Angerbach mit seiner begleitenden Grün- und Freiraumstruktur eingefasst. Das Plangebiet umfasst den südlichen Teil des Flurstücks Nr. 147 der Flur 66, Gemarkung Huckingen, und ist ca. 8000 8.000 m² groß.

Das Areal wurde bis 2013 als Minigolfplatz genutzt. Dieser wurde 2014 - ausgenommen der bestehenden Parkplatzanlage - rückgebaut. Die Fläche ist im Wesentlichen geprägt durch einen lockeren Eichenbaumbestand. Aufgrund der bisherigen Nutzung wurde die Anlage von Unterholz und tiefen Ästen freigehalten. Durch eine Eingrünung des Randbereiches ist das Areal vor einem Einblick von den umliegenden Wegen und der Straße Am Heidberg überwiegend geschützt. Im Süden des Plangebietes grenzen südlich der Straße drei Einfamilienhäuser des Wohngebiets „Am Heidberg“ an. Westlich befindet sich eine forstwirtschaftlich genutzte Fläche. Nordwestlich der Fläche befindet sich in ca. 150 m Entfernung das Gelände der St. George’s School. Der Angerbach mit seiner begleitenden Grün- und Freiraumstruktur, in die ein Geh- und Radweg eingegliedert ist, begrenzt das Plangebiet auf der östlichen Seite.

 

2. Planungsrecht Der Waldfläche, Landschaftsschutzgebiet, Verbandsgrünfläche und die Wasserschutzzone IIIa. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen insbesondere für die geplante Parkplatzfläche, und der Darstellungsschärfe des Flächennutzungsplanes eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Für planungsrechtlicher Beurteilung ist das Gebiet aktuell als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu definieren, da es nicht an dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil teilnimmt. Der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) zeigt für den Bereich die Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionaler Grünzug sowie Grundwasser- und Gewässerschutz. Zudem liegt das Areal innerhalb der Wasserschutzzone IIIa des Wasserschutzgebietes Bockum. Der Geltungsbereich als Bereich mit dem Entwicklungsziel: „Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar. Die größere Fläche, zu der der Geltungsbereich gehört, wird unter Entwicklungsraum Nr. 1.1.49 wie folgt beschrieben: Heidberg und Sermer Wald beiderseits der Krefelder Straße in Ungelsheim mit den Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung.


3. Anlass der Planung Die St. George’s School ist seit 2012 an dem Standort in Duisburg-Ungelsheim ansässig. Mit der Entwicklung der Schule stieg auch das durch sie bedingte Verkehrsaufkommen. Grundsätzlich sind die Straßen Am Neuen Angerbach und Am Heidberg zur Aufnahme des Verkehrsaufkommens geeignet. Allerdings sind durch die Hol- und Bringverkehre Verkehrsspitzen mit Stauerscheinungen festzustellen. Hintergrund ist eine Überbelegung des vorhandenen Schulparkplatzes mit 95 Stellplätzen in diesen Zeiträumen, so dass sich Alternativenprüfung konnte das Plangebiet als einzige realisierungsfähige Lösung für einen zusätzlichen Parkplatz der Schule identifiziert werden.
Das Vorhaben ist auf Grundlage des bestehenden Planungsrechtes gem. § 35 BauGB nicht genehmigungsfähig. Somit ist zur Umsetzung des Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. ein Rückstau auf die Straße Am Neuen Angerbach bildet.
In einer 4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan Ziel der Planung ist es, für Lehrer und Schüler einen Parkplatz mit ca. 70-80 Stellplätzen zu schaffen. Hierdurch wird es möglich, die Hol- und Bringverkehre besser auf dem Schulgelände insbesondere der Verkehrswege und der bestehenden Wohnbebauung, zu vermeiden.
Der Parkplatz soll so gestaltet werden, dass die vorhandenen, schützenswerten Bäume auf dem Grundstück erhalten werden. Zur planungsrechtlichen Umsetzung des beschriebenen Parkplatzes soll eine private Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Parkplatz“ und Flächen für Wald festgesetzt werden.

 

5. Vorhabenträger Vorhabenträger der Planungsmaßnahme ist St. George’s The International School. Die Bauleitplanverfahrens soll durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt Duisburg - unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinde - erfolgen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Vorhabenträger geschlossen. Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Seite 5 Drucksache-Nr. 15-0216 Datum 04.03.2015 Der Vorhabenträger wird das Büro VSU GmbH mit der Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes, einschließlich erforderlicher Gutachten, beauftragen.

Die St. George’s The International School übernimmt dabei alle anfallenden Planungskosten. 6. Weiterer Verfahrensablauf Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt wird ein Konzept erarbeitet, welches den vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 7. Einstufung in die Prioritätenliste Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in DS 07-1481 (Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der Prioritätenliste unter Positio 3 zu führen.

 

5

Denkmalschutz - ehemalige Graf Spee"sche Oberförsterei Angermunder Straße 291 in 47269 Duisburg (ZA-20014-0007)  einstimmig beschlossen

 

 Das Wohnhaus setzt sich T-Hausartig aus einem vorderen, zweigeschossigen Teil und einem rückwärtig längsrechteckig anschließenden, niedrigeren Trakt zusammen. Backsteinsichtmauerwerk, mit grau-schwarzen Pfannen gedeckte Dächer. Der vordere Wohnhausteil ist charakterisiert durch eine betont malerische Dachlandschaft, mit zwei rechtwinklig gegeneinander geschobenen Krüppelwalmdächern, die drei Schwebegiebel und eng gereihte Knaggenkonsolen an den Längsseiten besitzen.
Das filigrane Holzwerk der Schwebegiebel zitiert als Würdeform das traditionelle Palladio-Motiv mit eingezogenem Rundbogen. Kleine Dachgauben, deren weit überstehende Dächer ebenfalls feine Holzarbeiten aufweisen, besetzen die geschlossenen Dachflächen. Wandgliederung durch flache Geschoss- und Traufgesimse in Form von verschiedenen Backsteinschmuckbändern sowie schlanke hochrechteckige und segmentbogig geschlossene Fensteröffnungen (z.T. als Blendöffnungen).
Unter den Schwebegiebeln kleine Rundbogenfensterpaare; im nach vorn gerichteten Giebel über den Rundbogenfenstern noch ein Geweih. Die Fenster selbst erneuert, die ursprüngliche T-Teilung aufnehmend. In den vorderen Winkel der beiden Schwebegiebel-Flügel ist ein eingeschossiger Raum eingebaut (evtl. nachträglich), in angepasster Form mit dreiteiligen Fenstern und flachem Dach.
Zwischen diesem Raum und dem vorderen Giebel über Stufen eingenischt der Haupteingang mit zwei- flügeliger Holztür, durchfenstert (geätztes Glas) und mit Oberlicht. Der seitliche Giebel besitzt einen polygonalen zweigeschossigen Standerker, im Erdgeschoss mit Ausgang durch zweiflügelige Fenstertür in den Garten, gedeckt mit einem überstehenden Flachdach, mit feiner Holzkassettierung in der Untersicht.
Das Innere wird erschlossen durch einen Mittelflur mit Karomuster-Schmuckfliesen, darin originale Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, großem kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten Stäben. Rahmenfüllungstüren mit entsprechenden Gewänden. Im großen Wohnraum des vorderen Wohnhausteils Parkettboden und innenliegende Läden an den Fenstern im Erker. Im Keller eine Luftschutztür aus den 1930er/40er Jahren zum ehem. Luftschutzraum. Der rückwärtige Trakt ebenfalls backsteinsichtig mit Krüppelwalmdach und zweigeschossig, aber deutlich niedriger und schmuckloser. Gedrungene Fensterformate, Nebeneingang zum Wohnhaus, im hinteren Bereich separater Wohnteil.
Die Dachflächen weitgehend geschlossen ohne Ausbauten. Dieser Teil baut vermutlich auf baulichen Resten der ehem. Rahmer Ölmühle auf. Seitlich quer zum Wohngebäude freistehendes Wirtschaftsgebäude, ehem. Pferdestall, wohl ebenfalls um 1900 (1933 um eine Achse für eine Autogarage verlängert); einfaches längsrechteckiges Backsteingebäude, Satteldach mit geschlossenen Dachflächen (dunkle Hohlpfannen), Klötzchenfries unter der Traufe. Der Funktion entsprechend geringe Durchfensterung, Öffnungen mit Segmentsturzmauerung und mit Holztoren /-läden verschlossen.

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen
Ein sprechendes Indiz für den historischen Status der ehemaligen Gräflich-von-Spee'schen Oberförsterei innerhalb von Rahm ist, dass sie auf einer Ansichtskarte des Ortes, vermutlich aus den 1920er Jahre, zusammen mit der Kirche, Schloss Heltorf und dem Kriegerdenkmal als eines von vier Gebäuden abgebildet ist, die den Ort repräsentieren. Grund dafür ist sicher auch, dass es sich um ein auffallend qualitätvoll gestaltetes und mit seiner Formgebung „sprechendes“ Gebäude handelt.
Darüber hinaus aber überliefert die ehemalige Oberförsterei grundlegende Aspekte der Ortsgeschichte in diesem Gebiet, insbesondere im Hinblick auf die seit dem Mittelalter bestehende große Bedeutung des Waldes, seiner Pflege und Nutzung. Hinzu kommt die in ihr enthaltene Standortkontinuität der Rahmer Mühle, einer bis ins Mittelalter zurückreichenden Ölmühle am Rahmer Bach.
Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“ Höfen zunächst Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“ Bürger von Angermund.
Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung gelockert. Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Neben der Landwirtschaft boten die angrenzenden, bis heute immer noch umfangreichen Waldgebiete eine wichtige Lebensgrundlage in diesem Bereich, was sich auch in entsprechenden Kapiteln in den einschlägigen ortskundlichen Büchern niederschlägt (vgl. „Die besondere Bedeutung des Waldes und seine Nutzung“ in Schmitz, Angermunder Land und Leute, Bd. 1, S. 73 ff.; Rahmer Wald, Rahmer Bach und die Gemarken, in: Rahm, Dorfgeschichte, S. 118 ff.). Etwa die Hälfte der Fläche Rahms besteht aus Wald, ein wesentlich höherer Anteil als die etwa 10 % Wald des Duisburger Stadtgebietes – von denen sich etwa ein Drittel in Privatbesitz befindet. Unter diesen privaten Waldbesitzern nehmen die heutigen Gräflich von Spee’sche Forstbetriebe Schloss Heltorf einen prominenten Platz ein. Anschaulich dokumentiert wird dies aufgrund Lage und Bauformen (s.u. zur architekturgeschichtlichen Typologie), welche die ursprüngliche Funktion auch nach Aufgabe der Nutzung anschaulich und eindrucksvoll dokumentieren. Die Freiherren, später Grafen von Spee sind seit 1662 auf Schloss Heltorf ansässig und, abgesehen von ihrer über Jahrhundert währenden Rolle im politischen und öffentlichen Leben, bis heute auch als Land- und Waldbesitzer von großer Bedeutung.
Hierzu sei auf die ausführlichen Darstellungen in den Ortsgeschichten von Angermund und Rahm verwiesen (Angermunder Land und Leute Bd. 1, S. 209-245; Rahm, Dorfgeschichte, S. 63-77). Auch die der Oberförsterei vorausgehende Ölmühle war bereits im Besitz der Grafen von Spee. Mühlen waren in Mittelalter und früher Neuzeit zentrale wirtschaftliche Einrichtungen, mit streng definiertem Rechtsstatus und „Zuständigkeit“ (in enger Bindung an die jeweiligen (adeligen) Besitzverhältnisse resp. Territorialherrschaft). Die Geschichte der Ölmühle am Rahmer Bach ist urkundlich bis mind. zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück verfolgbar:
 „Die Ölmühle nebst zugehöriger Hofstatt und den benden (Wiesen) ‚binnen dem Graben langs dem Weg zu den Dornen zu an dem Rahm und op dem Weg gelegen’, wurde 1418 von Herzog Adolf gegen einen jährlichen Erbzins von 4 Mark brabantisch an Wilhelm, den Sohn Ottos, in Erbpacht gegeben […]. 1634 war sie im Besitz derer von Winkelhausen; nach Heirat 1655 im Besitz derer von Wachtendonk […]. 1722 ließ Degenhard Bertram von Spee die Ölmühle neu errichten. 1817/18 wurde ein weiterer Neubau der Mühle erstellt“ (Rahm, Dorfgeschichte, S. 96). Zuvor war die Mühle 1803 schon einmal vorübergehend stillgelegt worden, ging dann aber wieder mit besagtem Neubau in Betrieb, der zumindest für den Zeitraum bis 1855 auch noch weiter belegt ist.
 „Danach wird ihr Schicksal ungewiß. Die Konkurrenz wurde stärker. Schon einmal hatte man die Rahmer Mühle zugunsten der Angermunder Mühle stillgelegt; die Angermühlen waren größer; sie konnten auch regelmäßig betrieben werden. Der Leistungsfähigkeit einer neuen, mit Dampfkraft betriebenen Großmühle war solch eine kleine, von der Witterung abhängige Mühle hoffnungslos unterlegen“ (Rahm, Dorfgeschichte, S. 26). Wann genau der Mühlbetrieb endgültig eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Karten, Teile der Bausubstanz und der erhaltenen Wasserführung (Mühlengraben) belegen, dass die Försterei an die Stelle der Mühle getreten ist.
Ihre Bauformen bestätigen zudem die in der Literatur geäußerte Vermutung, dass dieser Funktionswechsel „spätestens um 1900“ erfolgte (Rahm, Dorfgeschichte, S. 26), möglicherweise auch in Folge der Konsolidierung der Waldbesitz und –nutzungsrechte in Rahm 1887 (vgl. Rahm, Dorfgeschichte, S. 122f.). Während das vorindustrielle Mühlenwesen im 19. Jahrhundert generell einen Niedergang erlebte, wurden Waldwirtschaft und Forstwesen modernisiert, neu reglementiert und ausgebaut.
Auch die privaten Waldbesitzer wie hier in Rahm folgten dabei im Prinzip der staatlichen Organisation mit der Herausbildung klar definierter und hierarchisierter Zuständigkeiten (der auch in Rahm gegebene Titel „Oberförster“ verweist in der Regel auf einen (Revier-)Förster in leitender Funktion) und der Einrichtung moderner Wohn- und Arbeitsstätten für ihre Angestellten. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei zeigt, dass neben staatlichen bzw. kommunalen Ämtern und Behörden auch einige der großen privaten Waldbesitzer eine regelrechte Forstorganisation ausgebaut haben.

Die ehemalige Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist ein anschaulich erhaltenes, typisches und qualitätvolles Beispiel für ein Förstereigebäude aus einer der Hauptausbauphasen dieser Bauaufgabe Ende des 19. / Anf. des 20. Jahrhunderts, als sich infolge Devastierung des Waldes und zunehmender Konzentration des Besitzes in kommunaler bzw. staatlicher Hand das moderne Forstwesen herausbildete. Typologisch handelt es sich zunächst nicht um eine hochspezialisierte Bauaufgabe, vielmehr vereinen Förstereigebäude Elemente sowohl des zeitgenössischen Wohnhausbaus als auch von landwirtschaftlichen Hofanlagen.
„Eine durchgreifende staatliche Forstorganisation setzt […] erst mit der Schaffung der Provinz nach dem Übergang aller Landesteile an Preußen nach 1815 ein. Die Gehöfte der Forstreviere als unterster Verwaltungsebene folgen vorgeschriebenen Typen, für die anfänglich das Wohnhaus mit separaten Nebengebäuden, nach der Mitte des 19. bis in das 20. Jahrhundert hinein dann das kombinierte Wohn-Wirtschaftsgebäude verbindlich wurde.“ (Gropp, S. 4)
Der früheste bekannte Typenentwurf der preußischen Baubehörden für ein Revierförstergehöft datiert aus dem Jahr 1836. Insbesondere in Bezug auf Raumprogramm und Raumorganisation hatte er lange Zeit eine gewisse Vorbildwirkung, die sich aber in erster Linie aus der Funktion ergibt und für private Bauten wie die Rahmer Oberförsterei natürlich relativiert werden muss.
Typisch ist zunächst die Tatsache, dass es sich um eine Sonderform der landwirtschaftlichen Hofanlage handelt, mit Wohnhaus und Nebengebäuden zur Selbstversorgung und v.a. zur Unterbringung der für die Berufsausübung notwendigen Pferde sowie zur Holz- und Werkzeuglagerung. Das Wohnhaus enthielt meist auch ein „Amtszimmer“ / Büro – hier in Rahm möglicherweise der eingeschossige Anbau vorn – und auch einen „Gesellschaftsraum“ zur Versammlung und Bewirtung von Gästen und Jagdgesellschaften.
Häufig wurden haus- und landwirtschaftliche Nutzräume mit in den Hauptbaukörper einbezogen, wobei der Wohntrakt sich, wie hier in Rahm, durch Form und Größe (Höhe) auszeichnete und abhob. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei in Rahm repräsentiert die Entwicklung des Bautyps Forsthaus bzw. Försterei am Ende des 19. Jahrhunderts, als eine zunehmend repräsentative Ausführung erfolgte, die dem Landhaus- und ruralen Typ des zeitgenössischen Villenbau nahe kommt.
Es bleibt bei einer betont „ländlichen“ Formensprache, jetzt aber orientiert am zeitgenössischen Heimatstil, mit plakativ betonter Handwerklichkeit und Holzverwendung bei der Bauausführung. Häufig zu sehen sind kunstvolle Schwebegiebel wie solche in Rahm – diese können „fast als Synonym für Forsthäuser“ (Spohn) gelten –, weite Dachüberstände sowie weitere aufwändige und demonstrative Holzarbeiten z.B. an Dachaufbauten (Gropp, S. 6).
„Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs dominierten backsteinsichtige Massivbauten. Der Wohnteil erscheint immer deutlicher abgesetzt, sei es durch unterschiedliche Baumaterialien und Gestaltungen, sei es durch verschiedene Firsthöhen oder durch um 90 Grad gedrehte Firste. Innerhäusig sind beide Hausteile durch Wasch- und Viehküche auch als Geruchsschleusen deutlich getrennt“ (Spohn, S. 561/564).
Bei privaten Forsthäusern ist zudem eine Betonung des Jagdaspektes zu beobachten, der hier – als traditionelles adeliges Privileg – eine größere Rolle spielte als bei staatlichen Forstgebäuden (Gropp, S. 4). In Rahm wird dies durch das Geweih am vorderen Schwebegiebel widergespiegelt. Für das Rheinland liegen keine zusammenfassenden Darstellungen zur Geschichte dieser Bauaufgabe vor.
Die für das benachbarte Westfalen hierzu vorhandene Grundlagenforschung (aufbauend auf der Dokumentation erhaltener Beispiele in der Denkmalliste) kann aufgrund der vergleichbaren politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen im Prinzip aber auch auf die hiesigen Verhältnisse übertragen werden. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist aufgrund ihrer im o.a. Sinne überaus typischen Ausführung und ihres nach behutsamer Umnutzung zu einem Wohnhaus immer noch anschaulichen Erhaltungszustandes geeignet, für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zu dieser Bauaufgabe einen Beitrag zu leisten.

 

 

 

6

Denkmalschutz - Hofanlage Ventenhof Angermundern Straße 275 in 47269 Duisburg (ZA-2014-0006) 

 

 einstimmig beschlossen

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW

 

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals In der Art niederrheinischer T-Häuser besteht das Haupthaus aus einem quer vorgesetzten zweigeschossigen Wohnhaus aus dem späten 19. Jh. und rückwärtig anschließend einem eingeschossigen Baukörper, der im Kern ein Wohnstallhaus als ältesten Teil der Anlage enthält (ca. 17./18. Jh.), mit rechtwinklig anschließendem Wirtschaftstrakt.
Die fünfachsig traufständige Eingangsfassade des vorderen, jüngeren Baukörpers ist zur seitlichen Zufahrt hin ausgerichtet, zur Straße hin ist der Vorderbau giebelständig. Schmaler Baukörper über einraumtiefem Grundriss (nur eine asymmetrisch angeordnete Fensterachsen im Giebel, mit kleinen Doppelfenstern in der Giebelspitze), mit Satteldach.
Mitteleingang und Fenster sind hochrechteckig und segmentbogig geschlossen, Stürze und Verdachungslinien der Öffnungen sind hellrot vom dunkleren Mauerwerk abgesetzt, Geschossgesims (Deutsches Band) und Traufgesimse gliedern die Fassade horizontal. Markant sind die beiden Schornsteinköpfe außen auf dem First, die damit den Giebeln akroterienartig (1) aufsitzen. Geschlossene Dachflächen ohne Aufbauten, prägend für das Erscheinungsbild und die Fernwirkung der Hofanlage. Über Stufen erhöht liegender Hauseingang, dahinter bauzeitlicher Mittelflur mit farbigen Schmuckfliesen und Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten Brüstungsstäben; Rahmenfüllungstüren mit zugehörigen Gewänden. 2 Der hintere eingeschossige Bauteil mit Satteldach ist im Ursprung ein Wohnstallhaus und heute noch als solches genutzt und erkennbar. Der hintere Stallteil (ehem. Kuhstall) wurde 1909 über dem alten Jauchekeller um ca. 3 m nach hinten verlängert, dabei wurde eine gusseiserne Säule als Deckenträger eingesetzt. Am Wohnteil wohl ebenfalls verschiedene Bauphasen vorhanden, die den Bestand stimmig fortentwickelten, so dass sie augenscheinlich, ohne vertiefte Bauforschung, nicht ohne weiteres voneinander zu scheiden sind. Das alte Wohnstallhaus ist quer zur Firstrichtung des vorderen Wohnhauses angeordnet, urspr. wohl zweifluchtig, drei Gefache / Achsen breit, der Mittelflur wohl erst im Zusammenhang mit dem Anbau des vorderen Wohnhauses E. 19. Jh. entstanden. Kleine Rechteck-Fensteröffnungen, Tor für Stall und eine angebaute kleine Kammer, zur Straße hin ehem. Zugang, der in die „Diele“ führte. Diese heute Küchenraum, mit Kaminstelle und Balkendecke mit sichtbaren kräftigen Unterzügen; daneben eine erhöht liegende Kammer (Opkamer) mit Gewölbekeller darunter. Holztüren und -gewände mit zum Teil typischer geringer Höhe.
Hinten rechtwinklig ein Flügel mit Wirtschafts- (ehem. Stall ?) Räumen angebaut. Im Stallteil eingehauste Stiege zum Dachgeschoss. Eine Besichtigung des Dachwerks über dem Wohnstallhaus-Teil war nicht möglich. Die den rückwärtigen Hof frei umstehenden Scheune und Schuppen 1905 nach Brand neu (Scheune) bzw. wieder errichtet. Beide einheitlich backsteinsichtig mit Satteldach (Falzziegel) auf längsrechteckiger Grundfläche. Die Scheune längsgeteilt in Bansen (2) und Tenne (3), inneres Holztraggerüst mit Leitern erhalten; Einfahrt in die Tenne an der Giebelseite, zum Hof hin Gusseisenfenster.
Der heutige Schuppen war vor dem Brand als Scheune genutzt, danach Pferdestall mit Geschirrkammer und Karrenschuppen, mit Einfahrt in der traufständigen Hofseite. Jüngere Verbindungstrakte und weitere Gebäude sind ohne Denkmalwert.

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen Der Ventenhof ist die letzte baulich und funktional noch anschaulich erhaltene Hofanlage in Rahm. Er ist daher von hoher Bedeutung für die Veranschaulichung der Orts- und Siedlungsgeschichte dieses Duisburger Ortsteiles, war dieser doch noch bis in das 20. Jahrhundert hinein fast ausschließlich von der Landwirtschaft und ihren Hofanlagen bestimmt. Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“ Höfen (Troistorp-Gut, Losengut, Hof Banrath, Brockerhof) zunächst Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“ Bürger von Angermund. Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung gelockert.
Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Bebauung, welche die landwirtschaftlichen Wurzeln des Ortes nicht mehr widerspiegelt. Hieraus erwächst deutlich die Bedeutung des Ventenhofes als letzter noch erhaltener Hofanlage in Rahm, mit zudem eigener bedeutender Geschichte. „Eine Steuerliste von 1715/16 zählt 61 bäuerliche Besitzer mit zusammen 325 Morgen Ackerland und 29 Morgen Wiesen auf. Nur 6 Anwesen aber haben mehr als 10 Morgen“ . (Von Roden, S. 326) Zu diesen größeren Höfen zählte auch das Ventengut, das 1696 (Angermunder Gemeindesteuerbuch) von Peter Venten, seiner Frau und einem großjährigen Kind bewohnt wird.

 

7

Familienförderung/Elternarbeit Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur Unterstützung der Elternarbeit in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen (DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.06.2007) Nachhaltige Etablierung der Familienförderung 

Kenntnisnahme - der Rat der Stadt hatte schon einstimmig beschlossen

Mitteilungsvorlagen 

 

8

Bäderkonzept 2006, hier: Bezirksbad Duisburg-Süd (XXL) 

Es gab auch weiterhin viel vage Aussagen von den beiden Vertretern von DuisburgSport in Hinblick auf konkrete Umsetzung bzw. zeitliche Abläufe. Es geht nach dem Ratsbeschluss auch um den Investor, um das jetzt erfolgte Votum des Rates für das Betriebsführungsverfahren - so Marc Rüdesheim von DuisburgSport.

Es gab schon Abstimmungen mit dem Amt für schulische Bildung, dem SSB bzw. Vereien über die Nutzung der jeweiligen 25-Meterbecken.

Was vage blieb sind die zeitliche Abläufe, so Marc Rüdesheim, da es jetzt noch um die Grundstücksfrage, das baurecht udn die Betriebsführung geht, was einen konkreten Bautermin nicht zulässt. Dann stet sich auch mit Blick auf die verkehrsbelastung durch die St. Gerge Schol die Frage um die Verkehrslenkung beim Betreb des Bades.

 

 

 

9

Temporäre Schließung von Bädern zur Durchführung von Grundreinigungs- und Reparaturarbeiten, Rückblick auf die Freibadesaison 2014 und Ausblick auf die Freibadesaison 2015 Kenntnisnahme

 

10

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Januar 2015 

Kenntnisnahme

11

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Februar 2015 

Kenntnisnahme

12

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

 

Nachträge
13 *

Niederschrift der 6. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 29.01.2015 

14 *

Fragestunde für Einwohner gem. § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt 

*

Beschlussvorlagen 

15 *

Kreuzungsbereich Raiffeisenstraße / Düsseldorfer Landstraße
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) 

*

Anträge/Anfragen  einstimmig beschlossen

16 *

Regelmäßige Reinigung der Zugänge zu den S-Bahnhöfen Großenbaum und Rahm & Einleitung von Präventivmaßnahmen gegen illegales Graffiti 

17 *

Umsetzung des LKW - Lenkungskonzepts 

18 *

Straßenausbesserung der Uerdinger Straße in Mündelheim