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Sitzung am 19. März 2015 - 17:00 Bezirksamt
Sitzungssaal |
Fragestunde für Einwohner -
Parkplatz Am Neuen Angerbach
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Denkmalschutz
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Öffentlicher Teil - begleitet von
Harald Jeschke
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Begrüßung durch den
Bezirksbürgermeister
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Fragestunde für Einwohner gem. §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Duisburg
Ein Anwohner trug die dauernden
und sich verschlimmernden Probleme in der Kösliner
und Stettiner Straße bzw. rund um den Bereich der
Fachhochschule vor und fragte nach, warum die
Verwaltung die Parkverbotsschilder mit Hinweis auf
Anlieger entfernt habe. Da sich die Zahl der Fachschulstudenten von zuvor 550 auf nun 1300 täglich drastisch erhöht hätte und der zuvor
illegal genutzte Real-Parkplatz nicht mehr als
Alternative zur Verfügung steht, sei der Parkdruck
enorm gestiegen. Ein normale Anlieferung,
Müllentsorgung oder Besuch sei nicht mehr möglich.
Amtsleiter Friedhelm Klein stellte klar, dass die
Stadt hier keine Handhabe hätte. Die Nutzung der
Straßen stehe im Normalfall jedem Fahrzeugführer
frei, da sie öffentlich sind. Jedes Verbot durch die
Stadt wäre rechtswidrig. Aus Sicht der Verwaltung
sind auch die nachgewiesenen Stellplätze der
Fachholschule ausreichend, auch wenn nur 25 Prozent
der Studenten mit dem ÖPNV anreise.
Die Verwaltung versucht mit
stärkeren Kontrollen in den umliegenden Straßen auf
eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung der
Fachschulbesucher hinzuwirken. Ansonsten bliebe nur,
dass die Hauseigentümer im Bereich ihrer Grundstücke
selbst Stellplätze schaffen.
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Beschlussvorlagen
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Abschluss einer
Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Duisburg und
der BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
Nordrhein-Westfalen mbH (BEG NRW) in Kooperation mit
der DB AG Immobilien Region West hier: Entwicklung
der Bahnflächen zwischen Duisburg Wedau und
Bissingheim
Kenntnisnahme
Im Algemeinen bergüßten die Bezirkspolitiker diese
Vereinbarng. Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein
versicherte, dass bei allen weiteren Gesprächen der
Stadt mit der BEG die Bezirkspolitiker informiert
werden. Diesen ging es auch um den Erhalt der
Kleingartenanlage undn des ETuS Wedau bei
entsprechender Verlagerung.
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Bebauungsplan Nr. 1218 -
Ungelsheim -
"Parkplatz Am Neuen Angerbach"
1. Aufstellungsbeschluss Mit einer von der SPD
geforderten Textänderung auf Herausnahme von
"erhaltens- und schützenswert" bei grundsätzlich
zugesagten Erhalt aller Bäume
einstimmig beschlossen
2. Prioritätenliste einstimmig
beschlossen
Beschlussentwurf 1.
Für einen Bereich zwischen den Straßen Am Neuen
Angerbach, Am Heidberg und dem Angerbach ist ein
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen. Das Verfahren wird unter der
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1218 -Ungelsheim-
"Parkplatz Am Neuen Angerbach" durchgeführt. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 1218 -Ungelsheim- "Parkplatz Am
Neuen Angerbach" wird in der Prioritätenliste des
Bezirks Süd an Position 3 geführt.
Der Bereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes liegt in Duisburg-Ungelsheim. Er
wird durch die Straßen Am Neuen Angerbach und Am
Heidberg sowie den Angerbach mit seiner begleitenden
Grün- und Freiraumstruktur eingefasst. Das
Plangebiet umfasst den südlichen Teil des Flurstücks
Nr. 147 der Flur 66, Gemarkung Huckingen, und ist
ca. 8000 8.000 m² groß.
Das Areal wurde bis 2013 als
Minigolfplatz genutzt. Dieser wurde 2014 -
ausgenommen der bestehenden Parkplatzanlage -
rückgebaut. Die Fläche ist im Wesentlichen geprägt
durch einen lockeren Eichenbaumbestand. Aufgrund der
bisherigen Nutzung wurde die Anlage von Unterholz
und tiefen Ästen freigehalten. Durch eine Eingrünung
des Randbereiches ist das Areal vor einem Einblick
von den umliegenden Wegen und der Straße Am Heidberg
überwiegend geschützt. Im Süden des Plangebietes
grenzen südlich der Straße drei Einfamilienhäuser
des Wohngebiets „Am Heidberg“ an. Westlich befindet
sich eine forstwirtschaftlich genutzte Fläche.
Nordwestlich der Fläche befindet sich in ca. 150 m
Entfernung das Gelände der St. George’s School. Der
Angerbach mit seiner begleitenden Grün- und
Freiraumstruktur, in die ein Geh- und Radweg
eingegliedert ist, begrenzt das Plangebiet auf der
östlichen Seite.
2. Planungsrecht Der Waldfläche,
Landschaftsschutzgebiet, Verbandsgrünfläche und die
Wasserschutzzone IIIa. Die Zielsetzung des
Bebauungsplanes entsprechen nicht den Darstellungen
des wirksamen insbesondere für die geplante
Parkplatzfläche, und der Darstellungsschärfe des
Flächennutzungsplanes eine Änderung des wirksamen
Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.
Für planungsrechtlicher Beurteilung ist das Gebiet
aktuell als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu
definieren, da es nicht an dem im Zusammenhang
bebauten Ortsteil teilnimmt. Der
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf (GEP 99) zeigt für den Bereich die
Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung, Regionaler Grünzug
sowie Grundwasser- und Gewässerschutz. Zudem liegt
das Areal innerhalb der Wasserschutzzone IIIa des
Wasserschutzgebietes Bockum. Der Geltungsbereich als
Bereich mit dem Entwicklungsziel: „Erhaltung einer
mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen
natürlichen Landschaftselementen reich oder
vielfältig ausgestatteten Landschaft“ dar. Die
größere Fläche, zu der der Geltungsbereich gehört,
wird unter Entwicklungsraum Nr. 1.1.49 wie folgt
beschrieben: Heidberg und Sermer Wald beiderseits
der Krefelder Straße in Ungelsheim mit den
Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung.
3. Anlass der Planung Die St. George’s School ist
seit 2012 an dem Standort in Duisburg-Ungelsheim
ansässig. Mit der Entwicklung der Schule stieg auch
das durch sie bedingte Verkehrsaufkommen.
Grundsätzlich sind die Straßen Am Neuen Angerbach
und Am Heidberg zur Aufnahme des Verkehrsaufkommens
geeignet. Allerdings sind durch die Hol- und
Bringverkehre Verkehrsspitzen mit Stauerscheinungen
festzustellen. Hintergrund ist eine Überbelegung des
vorhandenen Schulparkplatzes mit 95 Stellplätzen in
diesen Zeiträumen, so dass sich Alternativenprüfung
konnte das Plangebiet als einzige
realisierungsfähige Lösung für einen zusätzlichen
Parkplatz der Schule identifiziert werden.
Das Vorhaben ist auf Grundlage des bestehenden
Planungsrechtes gem. § 35 BauGB nicht
genehmigungsfähig. Somit ist zur Umsetzung
des Vorhabens die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. ein Rückstau
auf die Straße Am Neuen Angerbach bildet.
In einer 4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel
zur Umsetzung im Bebauungsplan Ziel der Planung ist
es, für Lehrer und Schüler einen Parkplatz mit ca.
70-80 Stellplätzen zu schaffen. Hierdurch wird es
möglich, die Hol- und Bringverkehre besser auf dem
Schulgelände insbesondere der Verkehrswege und der
bestehenden Wohnbebauung, zu vermeiden.
Der Parkplatz soll so gestaltet werden, dass die
vorhandenen, schützenswerten Bäume auf dem
Grundstück erhalten werden. Zur planungsrechtlichen
Umsetzung des beschriebenen Parkplatzes soll eine
private Verkehrsfläche mit besonderer
Zweckbestimmung „Parkplatz“ und Flächen für Wald
festgesetzt werden.
5. Vorhabenträger Vorhabenträger
der Planungsmaßnahme ist St. George’s The
International School. Die Bauleitplanverfahrens soll
durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit der Stadt
Duisburg - unter Berücksichtigung der Planungshoheit
der Gemeinde - erfolgen. Hierzu wird ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg
und dem Vorhabenträger geschlossen. Ausarbeitung der
städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Seite
5 Drucksache-Nr. 15-0216 Datum 04.03.2015 Der
Vorhabenträger wird das Büro VSU GmbH mit der
Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes,
einschließlich erforderlicher Gutachten,
beauftragen.
Die St. George’s The International School übernimmt
dabei alle anfallenden Planungskosten. 6. Weiterer
Verfahrensablauf Vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates der Stadt wird ein Konzept erarbeitet, welches
den vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit
vorgestellt wird. Vorbehaltlich der Zustimmung des
Rates wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet,
welcher dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über
die Öffentliche Auslegung vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht. Bürgerinnen und Bürgern
im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 7. Einstufung
in die Prioritätenliste Die Verwaltung schlägt vor,
den Bebauungsplan, gemäß den in DS 07-1481
(Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung)
dargestellten Kriterien, in der Prioritätenliste
unter Positio 3 zu führen.
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Denkmalschutz - ehemalige Graf Spee"sche
Oberförsterei Angermunder Straße 291 in 47269
Duisburg (ZA-20014-0007) einstimmig
beschlossen
Das Wohnhaus setzt sich
T-Hausartig aus einem vorderen, zweigeschossigen
Teil und einem rückwärtig längsrechteckig
anschließenden, niedrigeren Trakt zusammen.
Backsteinsichtmauerwerk, mit grau-schwarzen Pfannen
gedeckte Dächer. Der vordere Wohnhausteil ist
charakterisiert durch eine betont malerische
Dachlandschaft, mit zwei rechtwinklig gegeneinander
geschobenen Krüppelwalmdächern, die drei
Schwebegiebel und eng gereihte Knaggenkonsolen an
den Längsseiten besitzen.
Das filigrane Holzwerk der Schwebegiebel zitiert als
Würdeform das traditionelle Palladio-Motiv mit
eingezogenem Rundbogen. Kleine Dachgauben, deren
weit überstehende Dächer ebenfalls feine
Holzarbeiten aufweisen, besetzen die geschlossenen
Dachflächen. Wandgliederung durch flache Geschoss-
und Traufgesimse in Form von verschiedenen
Backsteinschmuckbändern sowie schlanke
hochrechteckige und segmentbogig geschlossene
Fensteröffnungen (z.T. als Blendöffnungen).
Unter den Schwebegiebeln kleine
Rundbogenfensterpaare; im nach vorn gerichteten
Giebel über den Rundbogenfenstern noch ein Geweih.
Die Fenster selbst erneuert, die ursprüngliche
T-Teilung aufnehmend. In den vorderen Winkel der
beiden Schwebegiebel-Flügel ist ein eingeschossiger
Raum eingebaut (evtl. nachträglich), in angepasster
Form mit dreiteiligen Fenstern und flachem Dach.
Zwischen diesem Raum und dem vorderen Giebel über
Stufen eingenischt der Haupteingang mit zwei-
flügeliger Holztür, durchfenstert (geätztes Glas)
und mit Oberlicht. Der seitliche Giebel besitzt
einen polygonalen zweigeschossigen Standerker, im
Erdgeschoss mit Ausgang durch zweiflügelige
Fenstertür in den Garten, gedeckt mit einem
überstehenden Flachdach, mit feiner
Holzkassettierung in der Untersicht.
Das Innere wird erschlossen durch einen Mittelflur
mit Karomuster-Schmuckfliesen, darin originale
Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, großem
kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten
Stäben. Rahmenfüllungstüren mit entsprechenden
Gewänden. Im großen Wohnraum des vorderen
Wohnhausteils Parkettboden und innenliegende Läden
an den Fenstern im Erker. Im Keller eine
Luftschutztür aus den 1930er/40er Jahren zum ehem.
Luftschutzraum. Der rückwärtige Trakt ebenfalls
backsteinsichtig mit Krüppelwalmdach und
zweigeschossig, aber deutlich niedriger und
schmuckloser. Gedrungene Fensterformate,
Nebeneingang zum Wohnhaus, im hinteren Bereich
separater Wohnteil.
Die Dachflächen weitgehend geschlossen ohne
Ausbauten. Dieser Teil baut vermutlich auf baulichen
Resten der ehem. Rahmer Ölmühle auf. Seitlich quer
zum Wohngebäude freistehendes Wirtschaftsgebäude,
ehem. Pferdestall, wohl ebenfalls um 1900 (1933 um
eine Achse für eine Autogarage verlängert);
einfaches längsrechteckiges Backsteingebäude,
Satteldach mit geschlossenen Dachflächen (dunkle
Hohlpfannen), Klötzchenfries unter der Traufe. Der
Funktion entsprechend geringe Durchfensterung,
Öffnungen mit Segmentsturzmauerung und mit Holztoren
/-läden verschlossen.
Prüfung der Bedeutung für Städte
und Siedlungen
Ein sprechendes Indiz für den historischen Status
der ehemaligen Gräflich-von-Spee'schen Oberförsterei
innerhalb von Rahm ist, dass sie auf einer
Ansichtskarte des Ortes, vermutlich aus den 1920er
Jahre, zusammen mit der Kirche, Schloss Heltorf und
dem Kriegerdenkmal als eines von vier Gebäuden
abgebildet ist, die den Ort repräsentieren. Grund
dafür ist sicher auch, dass es sich um ein
auffallend qualitätvoll gestaltetes und mit seiner
Formgebung „sprechendes“ Gebäude handelt.
Darüber hinaus aber überliefert die ehemalige
Oberförsterei grundlegende Aspekte der
Ortsgeschichte in diesem Gebiet, insbesondere im
Hinblick auf die seit dem Mittelalter bestehende
große Bedeutung des Waldes, seiner Pflege und
Nutzung. Hinzu kommt die in ihr enthaltene
Standortkontinuität der Rahmer Mühle, einer bis ins
Mittelalter zurückreichenden Ölmühle am Rahmer Bach.
Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar,
einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen
jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die
ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus
vier größeren und „freien“ Höfen zunächst
Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu
einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das
geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen
entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“
bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger
Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte
Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu
Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“
Bürger von Angermund.
Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde
diese enge Bindung gelockert. Insbesondere nach dem
Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr
stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem
Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Neben
der Landwirtschaft boten die angrenzenden, bis heute
immer noch umfangreichen Waldgebiete eine wichtige
Lebensgrundlage in diesem Bereich, was sich auch in
entsprechenden Kapiteln in den einschlägigen
ortskundlichen Büchern niederschlägt (vgl. „Die
besondere Bedeutung des Waldes und seine Nutzung“ in
Schmitz, Angermunder Land und Leute, Bd. 1, S. 73
ff.; Rahmer Wald, Rahmer Bach und die Gemarken, in:
Rahm, Dorfgeschichte, S. 118 ff.). Etwa die Hälfte
der Fläche Rahms besteht aus Wald, ein wesentlich
höherer Anteil als die etwa 10 % Wald des Duisburger
Stadtgebietes – von denen sich etwa ein Drittel in
Privatbesitz befindet. Unter diesen privaten
Waldbesitzern nehmen die heutigen Gräflich von
Spee’sche Forstbetriebe Schloss Heltorf einen
prominenten Platz ein. Anschaulich dokumentiert wird
dies aufgrund Lage und Bauformen (s.u. zur
architekturgeschichtlichen Typologie), welche die
ursprüngliche Funktion auch nach Aufgabe der Nutzung
anschaulich und eindrucksvoll dokumentieren. Die
Freiherren, später Grafen von Spee sind seit 1662
auf Schloss Heltorf ansässig und, abgesehen von
ihrer über Jahrhundert währenden Rolle im
politischen und öffentlichen Leben, bis heute auch
als Land- und Waldbesitzer von großer Bedeutung.
Hierzu sei auf die ausführlichen Darstellungen in
den Ortsgeschichten von Angermund und Rahm verwiesen
(Angermunder Land und Leute Bd. 1, S. 209-245; Rahm,
Dorfgeschichte, S. 63-77). Auch die der
Oberförsterei vorausgehende Ölmühle war bereits im
Besitz der Grafen von Spee. Mühlen waren in
Mittelalter und früher Neuzeit zentrale
wirtschaftliche Einrichtungen, mit streng
definiertem Rechtsstatus und „Zuständigkeit“ (in
enger Bindung an die jeweiligen (adeligen)
Besitzverhältnisse resp. Territorialherrschaft). Die
Geschichte der Ölmühle am Rahmer Bach ist urkundlich
bis mind. zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück
verfolgbar:
„Die Ölmühle nebst zugehöriger Hofstatt und den benden (Wiesen) ‚binnen
dem Graben langs dem Weg zu den Dornen zu an dem
Rahm und op dem Weg gelegen’, wurde 1418 von Herzog
Adolf gegen einen jährlichen Erbzins von 4 Mark
brabantisch an Wilhelm, den Sohn Ottos, in Erbpacht
gegeben […]. 1634 war sie im Besitz derer von
Winkelhausen; nach Heirat 1655 im Besitz derer von
Wachtendonk […]. 1722 ließ Degenhard Bertram von
Spee die Ölmühle neu errichten. 1817/18 wurde ein
weiterer Neubau der Mühle erstellt“ (Rahm,
Dorfgeschichte, S. 96). Zuvor war die Mühle 1803
schon einmal vorübergehend stillgelegt worden, ging
dann aber wieder mit besagtem Neubau in Betrieb, der
zumindest für den Zeitraum bis 1855 auch noch weiter
belegt ist.
„Danach wird ihr Schicksal ungewiß. Die Konkurrenz wurde stärker. Schon
einmal hatte man die Rahmer Mühle zugunsten der
Angermunder Mühle stillgelegt; die Angermühlen waren
größer; sie konnten auch regelmäßig betrieben
werden. Der Leistungsfähigkeit einer neuen, mit
Dampfkraft betriebenen Großmühle war solch eine
kleine, von der Witterung abhängige Mühle
hoffnungslos unterlegen“ (Rahm, Dorfgeschichte, S.
26). Wann genau der Mühlbetrieb endgültig
eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Karten, Teile
der Bausubstanz und der erhaltenen Wasserführung
(Mühlengraben) belegen, dass die Försterei an die
Stelle der Mühle getreten ist.
Ihre Bauformen bestätigen zudem die in der Literatur
geäußerte Vermutung, dass dieser Funktionswechsel
„spätestens um 1900“ erfolgte (Rahm, Dorfgeschichte,
S. 26), möglicherweise auch in Folge der
Konsolidierung der Waldbesitz und –nutzungsrechte in
Rahm 1887 (vgl. Rahm, Dorfgeschichte, S. 122f.).
Während das vorindustrielle Mühlenwesen im 19.
Jahrhundert generell einen Niedergang erlebte,
wurden Waldwirtschaft und Forstwesen modernisiert,
neu reglementiert und ausgebaut.
Auch die privaten Waldbesitzer wie hier in Rahm
folgten dabei im Prinzip der staatlichen
Organisation mit der Herausbildung klar definierter
und hierarchisierter Zuständigkeiten (der auch in
Rahm gegebene Titel „Oberförster“ verweist in der
Regel auf einen (Revier-)Förster in leitender
Funktion) und der Einrichtung moderner Wohn- und
Arbeitsstätten für ihre Angestellten. Die ehem.
Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei zeigt, dass
neben staatlichen bzw. kommunalen Ämtern und
Behörden auch einige der großen privaten
Waldbesitzer eine regelrechte Forstorganisation
ausgebaut haben.
Die ehemalige
Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist ein
anschaulich erhaltenes, typisches und qualitätvolles
Beispiel für ein Förstereigebäude aus einer der
Hauptausbauphasen dieser Bauaufgabe Ende des 19. /
Anf. des 20. Jahrhunderts, als sich infolge
Devastierung des Waldes und zunehmender
Konzentration des Besitzes in kommunaler bzw.
staatlicher Hand das moderne Forstwesen
herausbildete. Typologisch handelt es sich zunächst
nicht um eine hochspezialisierte Bauaufgabe,
vielmehr vereinen Förstereigebäude Elemente sowohl
des zeitgenössischen Wohnhausbaus als auch von
landwirtschaftlichen Hofanlagen.
„Eine durchgreifende staatliche Forstorganisation
setzt […] erst mit der Schaffung der Provinz nach
dem Übergang aller Landesteile an Preußen nach 1815
ein. Die Gehöfte der Forstreviere als unterster
Verwaltungsebene folgen vorgeschriebenen Typen, für
die anfänglich das Wohnhaus mit separaten
Nebengebäuden, nach der Mitte des 19. bis in das 20.
Jahrhundert hinein dann das kombinierte
Wohn-Wirtschaftsgebäude verbindlich wurde.“ (Gropp,
S. 4)
Der früheste bekannte Typenentwurf der preußischen
Baubehörden für ein Revierförstergehöft datiert aus
dem Jahr 1836. Insbesondere in Bezug auf
Raumprogramm und Raumorganisation hatte er lange
Zeit eine gewisse Vorbildwirkung, die sich aber in
erster Linie aus der Funktion ergibt und für private
Bauten wie die Rahmer Oberförsterei natürlich
relativiert werden muss.
Typisch ist zunächst die Tatsache, dass es sich um
eine Sonderform der landwirtschaftlichen Hofanlage
handelt, mit Wohnhaus und Nebengebäuden zur
Selbstversorgung und v.a. zur Unterbringung der für
die Berufsausübung notwendigen Pferde sowie zur
Holz- und Werkzeuglagerung. Das Wohnhaus enthielt
meist auch ein „Amtszimmer“ / Büro – hier in Rahm
möglicherweise der eingeschossige Anbau vorn – und
auch einen „Gesellschaftsraum“ zur Versammlung und
Bewirtung von Gästen und Jagdgesellschaften.
Häufig wurden haus- und landwirtschaftliche
Nutzräume mit in den Hauptbaukörper einbezogen,
wobei der Wohntrakt sich, wie hier in Rahm, durch
Form und Größe (Höhe) auszeichnete und abhob. Die
ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei in Rahm
repräsentiert die Entwicklung des Bautyps Forsthaus
bzw. Försterei am Ende des 19. Jahrhunderts, als
eine zunehmend repräsentative Ausführung erfolgte,
die dem Landhaus- und ruralen Typ des
zeitgenössischen Villenbau nahe kommt.
Es bleibt bei einer betont „ländlichen“
Formensprache, jetzt aber orientiert am
zeitgenössischen Heimatstil, mit plakativ betonter
Handwerklichkeit und Holzverwendung bei der
Bauausführung. Häufig zu sehen sind kunstvolle
Schwebegiebel wie solche in Rahm – diese können
„fast als Synonym für Forsthäuser“ (Spohn) gelten –,
weite Dachüberstände sowie weitere aufwändige und
demonstrative Holzarbeiten z.B. an Dachaufbauten
(Gropp, S. 6).
„Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs dominierten
backsteinsichtige Massivbauten. Der Wohnteil
erscheint immer deutlicher abgesetzt, sei es durch
unterschiedliche Baumaterialien und Gestaltungen,
sei es durch verschiedene Firsthöhen oder durch um
90 Grad gedrehte Firste. Innerhäusig sind beide
Hausteile durch Wasch- und Viehküche auch als
Geruchsschleusen deutlich getrennt“ (Spohn, S.
561/564).
Bei privaten Forsthäusern ist zudem eine Betonung
des Jagdaspektes zu beobachten, der hier – als
traditionelles adeliges Privileg – eine größere
Rolle spielte als bei staatlichen Forstgebäuden
(Gropp, S. 4). In Rahm wird dies durch das Geweih am
vorderen Schwebegiebel widergespiegelt. Für das
Rheinland liegen keine zusammenfassenden
Darstellungen zur Geschichte dieser Bauaufgabe vor.
Die für das benachbarte Westfalen hierzu vorhandene
Grundlagenforschung (aufbauend auf der Dokumentation
erhaltener Beispiele in der Denkmalliste) kann
aufgrund der vergleichbaren politischen und
ökonomischen Rahmenbedingungen im Prinzip aber auch
auf die hiesigen Verhältnisse übertragen werden. Die
ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist
aufgrund ihrer im o.a. Sinne überaus typischen
Ausführung und ihres nach behutsamer Umnutzung zu
einem Wohnhaus immer noch anschaulichen
Erhaltungszustandes geeignet, für die
wissenschaftliche Grundlagenforschung zu dieser
Bauaufgabe einen Beitrag zu leisten.
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Denkmalschutz
- Hofanlage Ventenhof Angermundern Straße 275 in
47269 Duisburg (ZA-2014-0006)
einstimmig
beschlossen
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2.
Strich der Bezirkssatzung entscheiden die
Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach
dem Denkmalschutzgesetz. Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG
NRW
Darstellung der wesentlichen
charakteristischen Merkmale des Denkmals In der Art
niederrheinischer T-Häuser besteht das Haupthaus aus
einem quer vorgesetzten zweigeschossigen Wohnhaus
aus dem späten 19. Jh. und rückwärtig anschließend
einem eingeschossigen Baukörper, der im Kern ein
Wohnstallhaus als ältesten Teil der Anlage enthält
(ca. 17./18. Jh.), mit rechtwinklig anschließendem
Wirtschaftstrakt.
Die fünfachsig traufständige Eingangsfassade des
vorderen, jüngeren Baukörpers ist zur seitlichen
Zufahrt hin ausgerichtet, zur Straße hin ist der
Vorderbau giebelständig. Schmaler Baukörper über
einraumtiefem Grundriss (nur eine asymmetrisch
angeordnete Fensterachsen im Giebel, mit kleinen
Doppelfenstern in der Giebelspitze), mit Satteldach.
Mitteleingang und Fenster sind hochrechteckig und
segmentbogig geschlossen, Stürze und
Verdachungslinien der Öffnungen sind hellrot vom
dunkleren Mauerwerk abgesetzt, Geschossgesims
(Deutsches Band) und Traufgesimse gliedern die
Fassade horizontal. Markant sind die beiden
Schornsteinköpfe außen auf dem First, die damit den
Giebeln akroterienartig (1) aufsitzen. Geschlossene
Dachflächen ohne Aufbauten, prägend für das
Erscheinungsbild und die Fernwirkung der Hofanlage.
Über Stufen erhöht liegender Hauseingang, dahinter
bauzeitlicher Mittelflur mit farbigen Schmuckfliesen
und Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest,
kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten
Brüstungsstäben; Rahmenfüllungstüren mit zugehörigen
Gewänden. 2 Der hintere eingeschossige Bauteil mit
Satteldach ist im Ursprung ein Wohnstallhaus und
heute noch als solches genutzt und erkennbar. Der
hintere Stallteil (ehem. Kuhstall) wurde 1909 über
dem alten Jauchekeller um ca. 3 m nach hinten
verlängert, dabei wurde eine gusseiserne Säule als
Deckenträger eingesetzt. Am Wohnteil wohl ebenfalls
verschiedene Bauphasen vorhanden, die den Bestand
stimmig fortentwickelten, so dass sie
augenscheinlich, ohne vertiefte Bauforschung, nicht
ohne weiteres voneinander zu scheiden sind. Das alte
Wohnstallhaus ist quer zur Firstrichtung des
vorderen Wohnhauses angeordnet, urspr. wohl
zweifluchtig, drei Gefache / Achsen breit, der
Mittelflur wohl erst im Zusammenhang mit dem Anbau
des vorderen Wohnhauses E. 19. Jh. entstanden.
Kleine Rechteck-Fensteröffnungen, Tor für Stall und
eine angebaute kleine Kammer, zur Straße hin ehem.
Zugang, der in die „Diele“ führte. Diese heute
Küchenraum, mit Kaminstelle und Balkendecke mit
sichtbaren kräftigen Unterzügen; daneben eine erhöht
liegende Kammer (Opkamer) mit Gewölbekeller
darunter. Holztüren und -gewände mit zum Teil
typischer geringer Höhe.
Hinten rechtwinklig ein Flügel mit Wirtschafts-
(ehem. Stall ?) Räumen angebaut. Im Stallteil
eingehauste Stiege zum Dachgeschoss. Eine
Besichtigung des Dachwerks über dem
Wohnstallhaus-Teil war nicht möglich. Die den
rückwärtigen Hof frei umstehenden Scheune und
Schuppen 1905 nach Brand neu (Scheune) bzw. wieder
errichtet. Beide einheitlich backsteinsichtig mit
Satteldach (Falzziegel) auf längsrechteckiger
Grundfläche. Die Scheune längsgeteilt in Bansen (2)
und Tenne (3), inneres Holztraggerüst mit Leitern
erhalten; Einfahrt in die Tenne an der Giebelseite,
zum Hof hin Gusseisenfenster.
Der heutige Schuppen war vor dem Brand als Scheune
genutzt, danach Pferdestall mit Geschirrkammer und
Karrenschuppen, mit Einfahrt in der traufständigen
Hofseite. Jüngere Verbindungstrakte und weitere
Gebäude sind ohne Denkmalwert.
Prüfung der Bedeutung für Städte
und Siedlungen Der Ventenhof ist die letzte baulich
und funktional noch anschaulich erhaltene Hofanlage
in Rahm. Er ist daher von hoher Bedeutung für die
Veranschaulichung der Orts- und Siedlungsgeschichte
dieses Duisburger Ortsteiles, war dieser doch noch
bis in das 20. Jahrhundert hinein fast
ausschließlich von der Landwirtschaft und ihren
Hofanlagen bestimmt. Die Ursprünge von Rahm sind
nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen
von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14.
Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung
nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“
Höfen (Troistorp-Gut, Losengut, Hof Banrath,
Brockerhof) zunächst Honschaften bildeten, die sich
dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild
verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der
Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches
(„Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in
sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig
gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund
(kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als
„auswendige“ Bürger von Angermund. Erst 1929 mit der
Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung
gelockert.
Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das
Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm
entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark
verdichteter und erneuerter Bebauung, welche die
landwirtschaftlichen Wurzeln des Ortes nicht mehr
widerspiegelt. Hieraus erwächst deutlich die
Bedeutung des Ventenhofes als letzter noch
erhaltener Hofanlage in Rahm, mit zudem eigener
bedeutender Geschichte. „Eine Steuerliste von
1715/16 zählt 61 bäuerliche Besitzer mit zusammen
325 Morgen Ackerland und 29 Morgen Wiesen auf. Nur 6
Anwesen aber haben mehr als 10 Morgen“ . (Von Roden,
S. 326) Zu diesen größeren Höfen zählte auch das
Ventengut, das 1696 (Angermunder Gemeindesteuerbuch)
von Peter Venten, seiner Frau und einem großjährigen
Kind bewohnt wird.
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Familienförderung/Elternarbeit
Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur
Unterstützung der Elternarbeit in
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in
Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen
(DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.06.2007) Nachhaltige
Etablierung der Familienförderung
Kenntnisnahme - der Rat der
Stadt hatte schon einstimmig beschlossen
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Mitteilungsvorlagen
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Bäderkonzept 2006, hier:
Bezirksbad Duisburg-Süd (XXL)
Es gab auch weiterhin viel vage
Aussagen von den beiden Vertretern von DuisburgSport
in Hinblick auf konkrete Umsetzung bzw. zeitliche
Abläufe. Es geht nach dem Ratsbeschluss auch um den
Investor, um das jetzt erfolgte Votum des Rates für
das Betriebsführungsverfahren - so Marc Rüdesheim
von DuisburgSport.
Es gab schon Abstimmungen mit dem
Amt für schulische Bildung, dem SSB bzw. Vereien
über die Nutzung der jeweiligen 25-Meterbecken.
Was vage blieb sind die zeitliche
Abläufe, so Marc Rüdesheim, da es jetzt noch um die
Grundstücksfrage, das baurecht udn die
Betriebsführung geht, was einen konkreten Bautermin
nicht zulässt. Dann stet sich auch mit Blick auf die
verkehrsbelastung durch die St. Gerge Schol die
Frage um die Verkehrslenkung beim Betreb des Bades.
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9
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Temporäre Schließung von Bädern
zur Durchführung von Grundreinigungs- und
Reparaturarbeiten, Rückblick auf die Freibadesaison
2014 und Ausblick auf die Freibadesaison 2015 Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Januar 2015
Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Februar 2015
Kenntnisnahme
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters
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Nachträge |
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Niederschrift der 6. öffentlichen
Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 29.01.2015
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14
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Fragestunde für Einwohner gem. §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
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Beschlussvorlagen
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15
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Kreuzungsbereich Raiffeisenstraße
/ Düsseldorfer Landstraße
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Anträge/Anfragen
einstimmig beschlossen
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16
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Regelmäßige Reinigung der Zugänge
zu den S-Bahnhöfen Großenbaum und Rahm & Einleitung
von Präventivmaßnahmen gegen illegales Graffiti
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17
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Umsetzung des LKW -
Lenkungskonzepts
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18
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Straßenausbesserung der Uerdinger
Straße in Mündelheim
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