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Sitzung am 24. März 2015 - 15:00 Rathaus, Sitzungssaal
100 |
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Öffentlicher Teil:
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1
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Niederschrift der öffentlichen
Sitzung
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Beschlussvorlagen
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2
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Eingaben nach § 24
Gemeindeordnung NW zur Streichung der Studienfahrten
sowie zur Nichtaufstellung eines Tannenbaumes im
Theaterfoyer
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Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung
NW zur Streichung der Studienfahrten
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Gesellschafterversammlung der
Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft
Düsseldorf-Duisburg gGmbH (DOR); hier:
Jahresabschluss 2013/2014
Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der Deutsche
Oper am Rhein Theatergemeinschaft
Düsseldorf-Duisburg gGmbH sollen folgende Beschlüsse
gefasst werden:
1.1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2013/2014 (Zeitraum vom 01.08.2013 bis zum
31.07.2013) mit einem Jahresüberschuss in Höhe von
1.587.098,13 EUR wird festgestellt.
1.2. Der Zuschuss der Stadt Duisburg wird für das
Geschäftsjahr 2013/2014 - bei einer
Gesamtzuschusshöhe der Städte Düsseldorf und
Duisburg, der Anteile des Landes NRW und des
Freundeskreises Deutsche Oper am Rhein e.V. in Höhe
von 37.058.515,98 EUR - auf 10.544.500,00 EUR
festgelegt.
1.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.587.098,13
EUR wird mit dem bestehenden Ergebnisvortrag der
Vorjahre verrechnet und auf das nächste
Geschäftsjahr vorgetragen.
1.4. 1.5. 2. Der Geschäftsführung wird Entlastung
erteilt. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
Der Vertreter der Stadt Duisburg in der
Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein
- Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH wird
angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der
Beschlüsse zu Ziffer 1 auszuüben.
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Denkmalschutz -
Villa Kiefernweg 7 in 47058
Duisburg (ZA-2013-0016)
Das freistehende,
zweieinhalbgeschossige Wohnhaus liegt im
Villenviertel Kaiserberg am südlichen Ende des
Kiefernweges, auf der westlichen Straßenseite,
unmittelbar vor einem Weg in den Waldpark. Das große
Grundstück ist nach Westen stark abschüssig und wird
am oberen Ende zur Straße von einer hohen Mauer mit
starken Stützpfeilern begrenzt, darauf aufgesetzt
ist ein Metallgitter. Diese Mauer gleicht in ihrer
Höhe das nach Süden ansteigende Niveau der Straße
aus. An beiden Enden ist die Mauer von kleinen
Gartenhäusern unter Zeltdach besetzt.
Das nördliche Gartenhaus ist größer ausgebaut und um
eine Terrasse erweitert. Links daneben befindet sich
in der Mauer das Einfahrttor für Fahrzeuge, ein
zweiter Durchgang besteht neben dem südlichen
Gartenhaus. Innerhalb der Mauer ist an der
Straßenseite das anstehende Erdreich nach Westen
terrassenförmig, bis zu einem gepflasterten Weg zum
Hauseingang und um das Wohnhaus herum, abgestuft.
Der weitläufige Garten erstreckt sich stark
abfallend nach Westen. Das hellgelb verputzte
Wohnhaus unter Walmdach steht gegenüber der Einfahrt
deutlich erhöht.
Es stellt einen asymmetrischen Zweiflügelbau dar mit
dem Haupteingang nach Osten im Winkel zwischen den
zwei Flügeln. Prägendes Merkmal des zur Straßenseite
breit gelagerten Hauses ist seine malerische
Positionierung hinter bzw. über der festungsartigen
Mauer, flankiert von den beiden Gartenhäusern. Zur
Gartenseite ist dem Haus eine breite, erhöhte
Terrasse vorgelagert.
Geschichte Die Grundstücksmauer und das Haus sind
nicht in einem Zuge errichtet worden. Das Grundstück
umfasste 1912 fünf Flurstücke: Im unteren
Grundstücksbereich 531/93 und 534/92, dazwischen
einen schmalen Streifen 532/93 sowie an der Straße
Kiefernweg 529/83 und 530/83.
Emil Meyer, Ingenieur und Mitinhaber der
Maschinenfabrik Emil Meyer & Co. GmbH,
kaufte das Gelände oberhalb seines Grundstücks
Schweizer Straße 60 am 22.01.1912 von dem
Ziegeleibesitzer Eduard Kochs im Vertrauen auf die
Bebaubarkeit. Darüber entspann sich eine
Auseinandersetzung mit der Stadt Duisburg, weil
zunächst die Stichstraße an diesem Ende nur als
Fußweg geplant war. Abhilfe schuf hierfür die
Aufweitung der Straße auf der Hangseite gegenüber.
Die zugehörige Sickergrube wurde am 15.05.1913
beantragt. Auch Emil Meyer hatte die Absicht, ein
Doppelwohnhaus zu errichten, es wurde aber nur ein
Einfamilienhaus zugelassen. So ist es bereits in
einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1912 dargestellt
(Näheres dazu s.u.). Am 28.03.1913 erhielt Emil
Meyer die Baugenehmigung für die Grundstücksmauer
entlang der Straße einschließlich der Aufbauten. Die
Ausführung übernahm die in Duisburg ansässige
Bauunternehmung Kiefer.
Gleichzeitig lief noch eine Auseinandersetzung mit
dem Nachbarn Albert Köndgen, Kiefernweg 9, wegen der
hohen Mauer. Dessen Haus war am 15.03.1912 beantragt
und nach Plänen des Duisburger Architekten Otto
Schmidt ausgeführt worden. Die Bauberatung der Stadt
Duisburg legte am 28.02.1913 einen
Anpassungsvorschlag mit einer verbindenden Pergola
vor, der in die genehmigten Baupläne übernommen
wurde, jedoch besteht die Pergola nicht mehr in
dieser Form. Emil Meyer schien über die Errichtung
der Mauer hinaus das Bauprojekt nicht weiter
verfolgt zu haben.
Dass die Mauer errichtet wurde, belegt die
Baubeschreibung für Garage und Vorgartenänderung vom
Juli 1926, wonach eine bereits bestehende
Vorgartenmauer erhalten bleiben und lediglich für
ein Einfahrttor durchbrochen werden solle. Für ein
neues, gehobenes Wohnviertel oberhalb der Schweizer
Straße bis zum Waldgebiet des Kaiserbergs, wurden im
Jahr 1911 die Erschließungsstraßen Parkstraße und
Kiefernweg durch den Ziegeleibesitzer Eduard Kochs,
Lotharstraße, geplant. Kochs und die Miteigentümerin
der Ziegelei Witwe Theodor Scherer sind zu dem
Zeitpunkt Eigentümer der Fläche oberhalb und
unterhalb des späteren Kiefernweg und der
angrenzenden Grundstücke Parkstraße.
In einer Plandarstellung vom August 1913 sind wenige
bestehende Gebäude auf - von der Schweizer Straße
aus - ansteigenden Grundstücken eingetragen sowie
die bereits in einem Plan 1878 eingetragene Ziegelei
an der Ecke der späteren Parkstraße zum späteren
Kiefernweg. Ein Folgeplan 1913 weist acht
Grundstücke aus, die Kochs gemäß einer Vereinbarung
mit der Stadt Duisburg aufbereiten und der Stadt
übergeben wollte. Hier nicht mehr eingetragen ist
die Ziegelei, die offenbar aufgegeben wurde.
Im August 1912 führte der Architekt Wilhelm Weimann
eine Auseinandersetzung mit der Stadt Duisburg, um
die Eindeckung geplanter Neubauten für E. Kochs
(später Kiefernweg 20), den Kaufmann H. Bizeneber
(Parkstraße 15) und den Architekten Dieter Oechsner
(Parkstraße 17, zuvor ansässig Prinzenstraße 26; die
Dreiergruppe Parkstraße 11-15 ist ab 1913 bewohnt,
in Nr. 11 bis 1934 der bekannte jüdische Anwalt Dr.
jur. Harry Epstein). Vorgesehen waren rote Ziegel,
genehmigt wurden nur grauschwarze.
Die ausführliche Begründung der Ablehnung durch den
Regierungspräsidenten wegen Beeinträchtigung des
Gesamtbildes vom 30.09.1912 ist von einem
Bebauungsplan begleitet für das Gesamtareal
Parkstraße/ Kiefernweg. Kochs hat dann 1913 den Plan
einer Bebauung auf dem Eckgrundstück zurückgestellt
und ließ einen Lattenzaun um das unbebaute
Grundstück errichten Kochs war es auch, der im Mai
1913 den Antrag für den Sickerbrunnen am Kiefernweg
stellte. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1912 weist
trotz seiner etwas summarischen Darstellungsweise
sowohl Höhenlinien aus als auch eine großzügige
Parzellenteilung und deren unterschiedliche
Bebauung.
Hinsichtlich der einzelnen Wohnhäuser werden an
Parkstraße und Kiefernweg wechselnd Doppelhäuser und
freistehende Häuser vorgeschlagen, das nachmalige
Haus Kiefernweg Nr. 7 als freistehende Villa auf
einer großen Parzelle. Auffällig ist jedoch, dass
hier bereits ein Zugang zum Grundstück in der
rechten, nördlichen Ecke, mit Angabe von
Treppenstufen - eine Detaillierung wie für kein
anderes Grundstück des Planes - eingetragen ist.
Der Bauantrag für den Neubau eines freistehenden
Wohnhauses Kiefernweg 7 wurde am 21.04.1926 gestellt
und am 17.05.1926 genehmigt; ein ergänzender Antrag
für eine Garage und 2 Vorgartenveränderung wurde am
19.07.1926 gestellt und mit Prüfvermerk am
14.08.1926 versehen. Neuer Bauherr war Dr. Nathan
Max Rosenstern, Anwalt und Notar in Duisburg (1878 -
07.11.1926). Die Baupläne ließ er durch die
Duisburger Architekten Heinrich Zeiler und
Kuckelmann erstellen. Nach dem frühen Tod des
Bauherrn erfolgte ein erneuerter Besitzerwechsel und
das Objekt ging in den Besitz der Vereinigten
Stahlwerke AG über, so belegt auf dem Lageplan vom
22.06.1927 für den Umbau des nördlichen Gartenhauses
zur Chauffeurswohnung. Ob das Wohnhaus zu diesem
Zeitpunkt bereits fertig gestellt war, ist ungewiss;
zumindest sind zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich
keine weiteren Maßnahmen belegt. Ab 25.07.1929
bewohnt Bergassessor a.D. Otto Storp das Haus
Kiefernweg 7, in den Adressbüchern vermerkt ab 1931,
gemeinsam mit dem „Kraftfahrer“ W. Hackert. Storp
war ab 1932 Bergwerksdirektor der Direktion
"Friedrich Thyssen 2/5 - Lohberg" in Dinslaken. Nach
seinem Tod 1956 verblieb die Familie noch bis zum
Tod der Ehefrau Bettina Storp 1958 im Hause. Im Zuge
der betrieblichen Umstrukturierungen des
Ruhrbergbaus wechselten auch die urkundlichen
Eigentumsverhältnisse des Hauses, zunächst 1935 zur
Gelsenkirchener Bergwerks AG und dann 1936 zur
Westdeutschen Wohnhäuser AG, tatsächlich verblieb es
jedoch im Besitz des Bergbaus. In diesem
Zusammenhang ist ein 1954 durch das Duisburger
Architekturbüro Gustav Rahne erstelltes
Wertgutachten zu sehen (vergleiche dazu
ausführlicher die Ausführungen zur Begründung des
Denkmalwertes).
Ab 1959 folgte Bergwerksdirektor Ernst Schlochow als
Bewohner des Hauses. Er wird in den Duisburger
Adressbüchern ab 1965 als Eigentümer geführt, obwohl
noch 1969 die Westdeutsche Wohnhäuser AG eine
Voranfrage für Abbruch und Neubau einreichte. 1975
übernahm die Familie Brömmekamp das Anwesen.
Bauliche Veränderungen am Wohnhaus erfolgten 1929
mit der eingeschossigen, unterkellerten Erweiterung
des Küchentraktes in Richtung Süden.
Außer der Erweiterung des nördlichen Gartenhauses
wurde 1937 die Garage erweitert und 1938 die
Garageneinfahrt in der Mauer verbreitert. In
jüngerer Zeit wurden die Obergeschosse des
Haupthauses zur eigenständigen Wohnung umgebaut.
Beschreibung
Die aus der Sicht von Norden, weit in den
Straßenraum ragende Mauer erweckt den Eindruck, als
ob hier die Bauflucht vorspringen würde. Dies ist
jedoch nicht so. Die Grundstücksgrenzen der
Häuserreihe von der Ecke Parkstraße bis Kiefernweg 7
verlaufen in einer Linie, lediglich stehen die
Häuser bis Kiefernweg 9 um Vorgärten zurückversetzt.
Die Baufluchtlinie der Häuser stimmt mit derjenigen
des Wohnhauses Kiefernweg 7 überein.
Mauer und Gartenhäuser
Die hell verputzte und mit einem schmalen Sims
abschließende Mauer steigt nach Süden an und umfasst
eine Gesamtlänge von 42 m. Sie ist durch massive,
stark geböschte Pfeiler in neun Abschnitte geteilt,
dazu ist an beiden Enden in etwa gleicher Breite wie
die Mauerabschnitte je ein Eck-Gartenhaus
angeordnet. Beide Gartenhäuser sind zweigeschossig
angelegt und mit Zeltdach versehen, sodass das
durchfensterte Obergeschoss über den geschlossenen
Teil der Mauer aufragt.
Die sich nach oben verjüngenden Pfeilervorlagen
münden in Zwischenpfosten für den auf der Mauer
aufsitzenden Metallgitterzaun aus senkrechten Stäben
mit Querstreben in stufenweise ansteigender Reihe.
Diese Anlage entspricht der Darstellung in den
Bauplänen von 1913. Dort ist auch die Terrainlinie
hinter der Mauer angegeben, die knapp unterhalb des
Abschlusssimses verläuft bzw. verlief und ebenfalls
nach Süden ansteigt. Der anschließende Teil der
Mauer im nördlichen Abschnitt auf der Grenze zum
Haus Kiefernweg 9 ist durch den späteren Anbau einer
Garage verdeckt. Beide Gartenhäuser sind
quadratisch, mit einer Höhe von 2,40 m im
Untergeschoss und 2,30 m im Obergeschoss.
verputzten Außenwände sind in flache Eckpfeiler
eingefasst und schließen mit einem umlaufenden
Karnies unter der Traufe ab. Das südliche Gartenhaus
zeigt im Obergeschoss nach Norden ein fünffach
geteiltes Fenster über die gesamte Wandbreite und
nach Westen eine 3 Tür, zu der eine Metalltreppe aus
jüngerer Zeit hinauf führt. Das nördliche Gartenhaus
wurde 1927 als Wohnhaus - wie oben erwähnt -
eingerichtet und 1936 um einen kleinen Anbau mit
Nasszelle erweitert.
Das gegenüber dem Zufahrtweg eingetiefte Erdgeschoss
umfasst außer dem Eckbau je einen weiteren Raum
entlang der Mauer in Richtung Süden und entlang der
Grundstücksgrenze in Richtung Westen, hier
anschließend die Nasszelle. Das Obergeschoss
beschränkt sich auf den Eckpavillon mit einer
Terrasse über dem südlichen Anbau.
Der Zugang im Winkel der beiden Flügel liegt um
mehrere Stufen tiefer als der Zufahrtweg. Die Garage
befindet sich freistehend weiter westlich an der
Grundstücksgrenze. Wohnhaus Außenbau Das
zweigeschossige, verputzte und heute hellgelb
gestrichene Wohnhaus besteht aus einem rechteckigen
Baukörper von ca. 14 m Breite und ca. 9 m Tiefe.
Der nur eingeschossige Küchentrakt ist nach Osten
zur Straßenseite in ursprünglich nur halber
Hausbreite daran angebaut mit einer Tiefe von ca.
5,40 m und bildet im Obergeschoss eine Terrasse.
1929 wurde er um einen größeren und einen kleineren
Raum entlang der südlichen Außenmauer erweitert,
sodass dort jetzt eine Staffelung der Außenmauer
entstand. Der größere Raum weist im Erdgeschoss eine
Außentür auf, der kleinere eine Kellertür. Die
geschweiften Fenstergitter vor der Dreigruppe
stehender Fenster an der Südostecke Erdgeschoss
sowie über der Kellertür sind vermutlich
bauzeitlich. Die straßenseitige Front des Hauses ist
- bedingt durch den Küchenanbau - asymmetrisch
gegliedert. Die einflügelige Haustür mit Oberlicht
ist schräg in eine wie ein Erker vortretende Rundung
im Winkel zwischen Anbau und Hauptflügel
eingeschnitten. Daneben im Erdgeschoss des
Hauptflügels ein schmales Fenster und ein
ebensolches im Küchenanbau.
Die Scherengitter vor diesen wie auch weiteren
Fenstern sind vermutlich bauzeitlich. Der Türknauf
in Gestalt der Bronzeskulptur eines eingerollt
schlafenden Hündchens dürfte ebenso wie die
eigenwillig geformten Handläufe beidseits der
Vortreppe spätere künstlerische Zutat sein. Die
tiefe, mit einer Scharrur versehene Türlaibung
besteht aus Kunststein, ebenso wie die glatt
eingeschnittenen Fenstergewände mit profilierten
Solbänken.
Der Küchenanbau, in dem auch Garderobe und WC
angeordnet sind, wird mit weiteren Fenstern je
Raumteil belichtet. Das Obergeschoss der
Straßenfront weist drei Fenster auf. Das mittlere
steht über dem Hauseingangserker und ist um eine Tür
als Zugang über den Erker hinweg zu der Terrasse
über dem Küchenanbau ergänzt, der Weg führt demnach
gewunden um die Ecke.
Die beiden weiteren Fenster flankieren das mittlere in gleichen Abständen,
wobei das südliche Drittel der Fassade entlang der
Terrasse geschlossen bleibt. Laut den Bauplänen von
1926 sollten alle Fenster des Obergeschosses mit
Schlagläden versehen werden. Diese sind nicht
vorhanden. Die Dachansicht teilt die Front
symmetrisch mit einer Dreiergruppe von Dachgauben.
Nach Plan waren es wohl früher Einzelgauben, die
jedoch in jüngerer Zeit zu einer breiten,
dreifenstrigen Gaube vereinigt wurden. Den Dachfirst
krönt ein Schornstein im nördlichen Firstbereich.
Die Dacheindeckung besteht aus dunklen
Biberschwanzziegeln.
Die Südansicht ist - wie oben bereits beschrieben -
durch die Erweiterung des Anbaus im Erdgeschoss
verändert worden. Im Wohnbereich daneben besteht ein
weiteres großes Fenster, das Obergeschoss weist zwei
Fenster auf. Die Nordansicht entspricht dem Bestand
von 1926 mit einem Rechteckerker im Erdgeschoss,
darin ein großes Fenster, und fensterlosem
Obergeschoss. Entgegen den Plänen erhielt das
Dachgeschoss eine Doppelgaube.
Die Gartenseite weist eine symmetrische Gliederung
in drei Achsen auf, wobei die Mittelachse im
Erdgeschoss um einen halbrunden Risalit mit zwei
seitlichen Fenstertüren und einer mittigen Türe
vorspringt.
Dieser Vorbau bildet im Obergeschoss einen kleinen
Balkon mit filigranem Metallgitter entsprechend dem
Gitter um die südöstliche Terrasse, beide Gitter
dürften bauzeitlich sein. Das Abschlussprofil des
Risalits setzt sich nach beiden Seiten als
geschosstrennendes Gurtgesimms bis kurz vor die
Hausecke fort. Sonst ist die Mauerfläche, wie auch
an den anderen Fronten des Hauses, glatt verputzt.
Mittig über dem Risalit krönt ein flacher
Dreiecksgiebel die Fassade. Er entwickelt sich
unvermittelt aus der Fassadenflucht und ist in das
breite Karnies des Traufsimses einbezogen, das um
den ganzen Hauptbau umläuft und in verkleinertem
Maßstab auch Risalit und Terrassen nach oben
abschließt. Auf beiden Seiten wird der Risalit von
großen Fenstern flankiert, wobei das südliche in
jüngerer Zeit wie ein Panoramafenster noch einmal
vergrößert worden ist. Das Obergeschoss zeigt in
symmetrischer Anordnung drei gleich große, breite,
zweiflügelige Fenster. Das Dachgeschoss wurde mit
zwei gegenüber den Plänen vergrößerten Gauben
beidseits des Giebels versehen. Dem Risalit
vorgelagert erstreckt sich eine, von einer
Trockenmauer gestützte Terrasse, fast über die
gesamte Breite des Hauses. In der Mitte der Mauer
führt eine Kaskade von zehn, ebenfalls in Haustein
gemauerten und seitlich abknickenden Stufen in den
Garten hinunter. Die gärtnerische Anlage der Bauzeit
ist nicht überliefert. Der Terrasse vorgelagert
öffnet sich heute ein weites, von großen Bäumen
flankiertes Rasenparterre. Ein Rundweg erschließt
das Gelände bis zur unteren Grundstücksgrenze.
Innenbau Laut Baubeschreibung von 1926 sind
Kellerboden und Kellerdecke betoniert, ebenso wie
die Decke im Erdgeschoss, während das Obergeschoss
eine Holzbalkendecke erhielt. Beim Eintreten erweist
sich der Runderker des Hauseingangs als kreisrundes
Vestibül mit rundem Deckenspiegel und ebenfalls
rundem, fächerförmig verlegtem Bodenmosaik in Marmor
mit weißer Mitte und schwarzem Rand. Die Wände sind
bis über Türhöhe in braunem Marmor verkleidet und
dabei zum Achteck begradigt. Vom Vestibül aus öffnet
sich nach links der Zugang zum Küchentrakt mit
Garderobe und WC. Der hier an das Vestibül
anschließende Vorraum ist vermutlich bauzeitlich mit
hellgelben Solnhofer Platten belegt.
Der Fliesenboden in Schachbrettmuster im neuen
Küchenbereich wurde an den älteren Bestand in dem
Küchenraum von 1926 angeglichen. Hier sind auch
Holzeinbauschränke mit glatten Türblättern erhalten.
Dabei sind in die Boiserie mit Abschlusssims auch
die Zugangstüren zu den weiteren Räumen einbezogen.
Die Küchentür zeigt ein Mittelfeld in Profilrahmen
und fünffacher, verglaster Querteilung. Ähnlich die
Kellertür, diese aber ohne Querteilung und
Verglasung. Entsprechend sind alle Türen des Hauses,
soweit bauzeitlich, ausgeführt. Die Kellertreppe
besteht aus Betonstufen.
Der Keller mit ca. 2,30 Deckenhöhe ist bis unter die
Anbauten von 1929 voll ausgebaut, Ziegelmauern sind
geschlämmt. Türen für Luftschutzräume sind erhalten.
Die weitere Raumaufteilung im Erdgeschoss ist wie
auf den Bauplänen von 1926 erhalten. Vom Vestibül
nach rechts abzweigend gelangt man zunächst in die
Diele in der Mitte der Hausbreite. Diese antwortet
der Rundung des Vestibüls mit einer konkaven
Ausbuchtung der Ostwand, darin das schmale Fenster
neben der Haustür.
Von der Diele zweigen links das ehemalige
Speisezimmer und rechts das „Herrenzimmer“ jeweils
in voller Tiefe des Hauses ab. Das „Musikzimmer“
hinter der Diele in der Mitte des Hauses ist nur
über diese beiden Wohnräume erreichbar und öffnet
sich über den Terrassen-Erker zum Garten. Der
Runderker ist innen dreiseitig geschlossen.
Umlaufende Deckenprofilleisten sind glatt und schmal
gehalten. Vom Vestibül zweigten ursprünglich zwei
Treppen in Richtung Obergeschoss ab, sowohl von der
Küchenseite als auch von der Diele aus, beide
vereinigten sich nach wenigen Stufen.
Der Zugang von der Diele aus ist heute geschlossen.
Die Treppe zum Obergeschoss verläuft zwischen den
Mauern des Hauptbaus und des Küchenanbaus. Die
Stufen sind aus Holz, die Handläufe an der Wand
montierte Rundhölzer. Das um den Küchenanbau
kleinere Obergeschoss enthält wie auf den Plänen von
1926 drei Zimmer zur Gartenseite, wovon das südliche
später zur Küche umgebaut wurde. Zur Straßenseite
ist ein Schlafzimmer angeordnet, mit Zugang zur
Terrasse über dem Küchenanbau sowie daneben das Bad.
Das Dachgeschoss, erreichbar über eine weitere Holztreppe mit einfachem
Lattengeländer am oberen Treppenabsatz, wurde in
jüngerer Zeit ebenfalls für Wohnzwecke ausgebaut. In
beiden Obergeschossen sind hölzerne Türblätter mit
Felderteilung aus der Bauzeit wie oben beschrieben
erhalten. Die Fenster wurden in jüngerer Zeit
erneuert. 5 Umfang des Denkmals Das Denkmal
Kiefernweg 7 umfasst das Gebäude in seiner die
äußere Erscheinung prägenden Substanz einschließlich
der östlichen Grundstücksmauer mit Gartenhäusern, im
Inneren des Hauses die Anlage und Ausstattung des
Vestibüls.
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Denkmalschutz - Haniel"sche
Stammhäuser, Franz-Haniel-Platz 4-5/Hafenstraße 8 in
47119 Duisburg (ZA-2008-0035)
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, das Denkmal (Baudenkmal) Haniel'sche
Stammhäuser, hier: Franz-Haniel-Platz 4 –5/
Hafenstraße 8 in 47119 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW
in die Denkmalliste einzutragen. Die v. g. Sache ist
nach den Tatbestandsmerkmalen der
Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2, 2.
Strich der Bezirkssatzung entscheiden die
Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach
dem Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen
sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
In den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen
und Informationen enthalten. Der als Anlage
beigefügte Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem
Landschaftsverband Rheinland das erforderliche
Benehmen hergestellt wurde, benennt alle
wesentlichen, das Denkmal konstituierenden Elemente
und liefert die Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG
NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung
ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches
Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die
Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen
oder für die Entwicklung der Arbeits- und
Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung
und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche,
volkskundliche oder städtebauliche Gründe
vorliegen.“
Das ehemalige Packhaus
Hafenstraße 8, jetzt Gästehaus des Unternehmens „
Franz Haniel & Cie“ , befindet sich in einer
Bauflucht mit den angrenzenden Gebäuden. Westlich
schließt sich ein viergeschossiges Gebäude aus den
1980er Jahren an (Hafenstraße 6), östlich ein
ebenfalls freistehendes, breitgelagertes
barockzeitliches Packhaus (1756) (Hafenstraße 10),
heute Stammhaus und Haniel Museum, mit abweichend
neun Achsen und zweieinhalb Geschossen bei nahezu
gleicher Traufhöhe.
Zwischen den Gebäuden befinden sich mit Gittertoren
gesicherte Durchgänge zum Franz-Haniel-Platz, der
Mitte der 1980er Jahre angelegt und gestaltet wurde.
Die barockzeitliche Bebauung wird im Anschluss an
die Hafenstraße 10 durch die 1920 im neobarocken
Stil errichtete Hauptverwaltung des Unternehmens
(Hafenstraße 12) fortgeführt. Die Bebauung auf der
gegenüber liegenden Seite der Hafenstraße zeigt zwei
viergeschossige Wohnblöcke aus der Nachkriegszeit.
Bauherr des ehemaligen Packhauses
war der Obersalzinspektor und Rheinzollnehmer
Diederich Walter Noot. Es handelt sich hierbei um
den Sohn des 1770 verstorbenen Bürgermeisters und
ersten Ruhrorter Speditionskaufmanns Jan Willem
Noot, dessen benachbartes Packhaus Hafenstraße 10
von seiner besonderen Bedeutung für die Anfänge des
Binnenschifffahrtshandels 1 und die
Unternehmensgeschichte der Familie Haniel in Ruhrort
zeugt.
Nach Ausbau und Sicherung des Hafens (1753/54)
bildeten Hafen- und Dammstraße vor den Toren der
Altstadt auf ehemals königlichem Domänenland die
erste ausgewiesene Stadterweiterungsachse Ruhrorts
am Hafenmund. Staatliche Planungen sahen landseitig
eine Bebauung auf großzügig parzellierten
Grundstücken in einer Baufluchtlinie und flussseitig
die 2 Anlage von Werft- und Lagerplätzen vor.
Ziel war es, Ruhrort als bedeutenden Standort für
den 3 Binnenschifffahrtshandel zu etablieren.
Zunächst konzentrierte sich die Bebauung auf die
Hafenstraße im Bereich der ehemaligen königlichen
Gärten vor dem Weidetor, die Erschließung der
Dammstraße folgte nach 1768. Das Baujahr des
ehemaligen Packhauses ist nicht exakt zu ermitteln.
Der Ruhrorter Bürgermeister Bertram bemühte sich
noch um 1779 erfolglos um die Parzelle, die der
Schiffbaumeister Nienhaus seit 1755 zur Lagerung
seines Holzes genutzt hatte. Kurz darauf im Jahr
1782 ist das Grundstück im Bebauungsplan des
Geometers Höffele als bebaut ausgewiesen.
Eine Bauzeit um 1780 ist daher 4 naheliegend. Es
wurde somit kurz vor Beginn der zweiten
Stadterweiterung (1882) freistehend zwischen vier
bereits vorhandenen Häusern und in einer Bauflucht
mit diesen errichtet. Die Bebauungsmöglichkeiten an
der wasserabgewandten Seite der Hafenstraße waren
damit 5 erschöpft. Als Vorbesitzer des seit Anfang
des 20. Jahrhunderts zum Bestand der Familie Haniel
zählenden 6 Gebäudes sind 1874 die Witwe Karl
Liebrecht und 1903 die Erben der Witwe H. Wiemer
belegt. Anbauten an der Rückseite des Gebäudes aus
den Jahren nach 1903 wurden 1983/83 entfernt. 7
Ebenso ist ein aus der Erbauungszeit stammendes
Hofgebäude heute nicht mehr erhalten.
Im Jahr 1940 zerstörte eine Bombe die straßenseitige
Umfassungsmauer des Obergeschosses mit den östlichen
drei Fensterachsen und das Dach. Bereits 1941 hatte
der Duisburger Architekt Heinrich Grunitz Pläne zur
Rekonstruktion der straßenseitigen Packhausfassade
ausgearbeitet. In der Nachkriegszeit (1953/54) wurde
das Gebäude schließlich in unveränderter äußerer
Gestalt und straßenseitiger Fassadenstruktur
wiederaufgebaut.
Die heute dreiachsige Seitenfassade war nun
ebenfalls fünfachsig strukturiert. Im Inneren des
Gebäudes erfolgten gemäß den neuen
Nutzungsanforderungen als Bürohaus insbesondere im
zerstörten Obergeschoss durchgreifende
Veränderungen. So wurden von der ursprünglichen
Raumkonzeption abweichende Raumteilungen im
Obergeschoss vorgenommen und das Treppenhaus in den
straßenseitigen, vorderen Gebäudeteil verlegt.
Ein weiterer durchgreifender Umbau erfolgte
1983-1985. Auch die Raumaufteilung des Erdgeschosses
wurde nun bedingt durch die Umnutzung des Gebäudes
als Gästehaus neu konzipiert. Unverändert blieb der
durchgehende Mittelflur mit Zugängen an beiden
Enden. Der Haupteingang wurde auf die ehemalige
Hausrückseite am neu angelegten Franz-Haniel-Platz
verlegt.
Die Gestaltung der neuen Eingangsfassade lehnte sich
hier im Bereich des abgerissenen Anbaus (nach 1903)
mit Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde an die
straßenseitige Fassade 9 an. Das in seiner
charakteristischen Struktur und Gestalt erhaltene
ehemalige Packhaus zählt heute zu den drei ältesten,
barockzeitlichen Gebäuden Ruhrorts. Als eines der
zwei Hanielschen Stammhäuser besitzt es eine
besondere identifikationsstiftende Bedeutung für die
Familie Haniel und den Wirtschaftsstandort Ruhrort.
Beschreibung
Der Außenbau des ehemaligen Packhauses zeigt die
charakteristischen Strukturmerkmale eines
barockzeitlichen Ruhrorter Packhauses
(Lager-/Kontor- und Wohnhaus). Es handelt sich um
einen freistehenden, breitgelagerten und
zweigeschossigen Baukörper mit Walmdach. Die
symmetrisch aufgebauten Putzfassaden zur Straßen-
und Platzseite werden durch mittige Eingänge und
hochrechteckige Fenster mit bescheidenem Bauschmuck
strukturiert und betont. Die straßenseitige Fassade
des verputzten Gebäudes wird von dem bauzeitlichen,
stichbogenförmigen, mittigen Eingang mit Oberlicht
und profiliertem Werksteingewände beherrscht.
Ein Keilstein im Türsturz zeigt das Familienwappen
der Familie Noot. Die hochrechteckigen Fenster mit
breiten Sohlbänken sind von gefalzten Putzrahmungen
eingefasst. Der schmale Gebäudesockel ist in
Haustein abgesetzt. Ein zweigeschossiges Walmdach
mit Gauben überspannt den Baukörper.
Im Innern zeugt der mittig durchlaufende Hausflur
mit rückwärtigem Ausgang von der bauzeitlichen
Erschließungsstruktur des Hauses. Am ehemaligen
hinteren Eingang, heute Haupteingang, führen
Steinstufen in den Keller, der im darunterliegenden
Bereich eine bauzeitliche Balkendecke zeigt. Ein
weiterer Kellerraum wird von einem querliegenden,
flachen Tonnengewölbe mit Stichkappen (spätes 18.
bis Mitte 19. Jh.) überspannt. In seinem Scheitel
wurde eine nachträgliche Trennmauer mit Weinregalen
eingezogen.
Die straßenseitigen Kellerräume werden von
preußischen Kappen gedeckt und sind mit einem
Ziegelboden versehen. Bauliche Veränderungen Im
Verlauf der bewegten Geschichte des Hauses wurde
insbesondere die Raumkonzeption, mit Ausnahme der
Mittelflurerschließung, wiederholt im Sinne der
Nutzungsanforderungen baulich verändert, weshalb sie
nicht zum Denkmalumfang zählt.
Die gravierendsten Eingriffe erfolgten in der
Nachkriegszeit im Rahmen des Wiederaufbaus 1953/54
und der durchgreifenden Umbaumaßnahme 1983/84.
Erhalten blieb die typische Packhausstruktur mit der
symmetrischen Eingangsfassadengestaltung, die
Mitteleingangserschließung mit durchlaufendem Flur,
die Kellertreppe sowie die Kellerräume. Zerstört
wurden das Dachgeschoss sowie ein Teil der vorderen
Umfassungsmauer im Obergeschoss mit drei östlichen
Fensterachsen.
Der Wiederaufbau erfolgte ohne das breite
Geschossgesims der straßenseitigen Fassade. Gestalt
und Struktur des spätbarocken Gebäudes wurden aber
in charakteristischer Ausprägung wiederhergestellt,
wie eine fotographische Aufnahme aus dem Jahr 1866
belegt.
Die Denkmalwertsetzung bezieht
sich substantiell auf den zeitnah nach der
Kriegszerstörung wiederaufgebauten, breitgelagerten,
zweigeschossigen Baukörper des ehemaligen Packhauses
Hafenstraße 8/ Franz-Haniel-Platz 4-5 mit
fünfachsiger Putzfassade, Mitteleingang und -
erschließung sowie Walmdach.
Zum Denkmalumfang zählen auch die bauzeitlichen bzw.
in der Nachkriegszeit (1953/54) zeitnah
rekonstruierten stehenden, tief eingeschnittenen
Tür- und Fensterlaibungen mit Einfassungen,
Sohlbänken und Keilstein, der historische
Kellerbereich mit Holzbalkendecke, Tonnengewölbe mit
Stichkappen, preußischen Kappen und Ziegelboden.
Ausgenommen sind auf der heutigen Eingangsseite am
Franz-Haniel-Platz der 1983/84 neu, mit
rekonstruierten Tür- und Fensteröffnungen gestaltete
Bereich des ehemaligen Anbaus.
Im Inneren zählt zum Denkmalumfang der
Erschließungsbereich im Erdgeschoss, während die
weitere Raumstruktur hiervon generell ausgenommen
ist. Die Prüfung der Denkmaleigenschaften ist der
folgenden Darstellung der Prüfschritte zu entnehmen:
Prüfung der Bedeutung für die Geschichte des
Menschen Geschichtliche Bedeutung Als ein
Stammgebäude der Familie Haniel besitzt das
ehemalige Packhaus eine besondere geschichtliche
Bedeutung für die heute europaweit operierende
Unternehmensgruppe Haniel und den Standort in
Ruhrort.
Zusammen mit dem Packhaus Hafenstraße 10,
heute Haniel Museum, zeugt es von den
barockzeitlichen Anfängen des Unternehmens, deren
Gründung auf die Verbindung der Familien Noot und
Haniel Ende des 18. Jahrhunderts zurückgeht und eine
herausragende Bedeutung für den
Binnenschifffahrtshandels in Ruhrort besitzt.
Das barockzeitliche Gebäude Hafenstraße 8 befindet
sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Besitz der
Familie Haniel. Spätestens zu dieser Zeit legte das
Unternehmen in seiner Außendarstellung besonderen
Wert auf die lange, in der Barockzeit wurzelnde
Tradition des Unternehmens. Sichtbarer Ausdruck
hierfür war das im Anschluss an die beiden
barockzeitlichen Stammhäuser 1921/23 errichtete
neobarocke Verwaltungsgebäude.
Dieses konnotierte ebenfalls mit seinem Stil
symbolträchtig die Anfänge der
Unternehmenstradition, bemerkenswerter Weise in
einer Zeit, als die Moderne in Duisburg Einzug
hielt. Bereits das 1887 errichtete, repräsentative
Wohnhaus mit neobarocker Fassadengestaltung von Max
Haniel, später als Ruhrorter Rathaus genutzt, griff
vermutlich gezielt dieser Verwendung des Barockstils
als Identifikationsstil des Unternehmens Haniel in
Ruhrort vor.
Entsprechend der Bedeutung, die das Unternehmen
Haniel seinen Stammhäusern zumaß, wurde beim
Wiederaufbau 1953/54 nach dem Bombenschaden im
zweiten Weltkrieg und bei der Teilrekonstruktion der
ehemals rückwärtigen Fassade (1983/84) Wert darauf
gelegt, den Gesamteindruck und die Identität des
Denkmal in seinen ursprünglichen charakteristischen
Gestaltungsmerkmalen wiederherzustellen. Frühe
Wiederaufbaupläne aus dem Jahr 1940 bezeugen dies
bereits unmittelbar nach dem Bombenangriff. Zerstört
wurden das Dach, die straßenseitige
Obergeschosswand, drei Fensterachsen und die oberen
Innenräume. Ein rekonstruierender Wiederaufbau des
Außenbaus war notwendig, um das Gebäude vor dem
Zerfall zu retten und seinen Denkmalwert als Ganzes
wieder ablesbar zu machen.
Es handelte sich hierbei nicht um eine hypothetische
Rekonstruktion, sondern um eine rekonstruierende
Reparatur, durch die die prägende Struktur und
Gestalt des Packhaustypus erhalten blieben. Diese
rekonstruierende Reparatur besitzt auch im Kontext
der Nachkriegsdenkmalpflege einen besonderen
zeitgeschichtlichen Wert.
Das Fehlen gemeinsamer Leitlinien zum Wiederaufbau
von Baudenkmälern führte angesichts des ungeheuren
Ausmaßes der Kriegszerstörungen in Deutschland zu
einer Fülle von Einzelfallentscheidungen über den
Umgang mit zerstörten Baudenkmälern. Wenn weder die
Öffentlichkeit noch die Denkmalschützer den Verlust
von Baudenkmälern mit starkem identitätsstiftenden
Wert hinnehmen wollten, wurde oftmals
rekonstruierend wiederaufgebaut. Auf diese Weise
knüpfte man bewusst an die Geschichte Deutschlands
vor dem zweiten Weltkrieg an und signalisierte die
Überwindung des menschenverachtenden NS-Regimes.
Auch der Wiederaufbau des ehemaligen Packhauses
durch das Unternehmen Haniel ist auf der
zeitgeschichtlichen Bedeutungsebene in diesem
Kontext verankert. Architekturgeschichtliche
Bedeutung Der Typus des Packhauses, auch als Lager-
oder Speicherhaus bezeichnet, ist ein seit dem
Mittelalter insbesondere in Hafenstädten
verbreiteter Lagerhaustypus, der sich sowohl in
städtischer Hand als auch in Firmenbesitz befinden
konnte. Die weite regionale Verbreitung und die an
den jeweiligen Bedarf angepasste Nutzung führten zur
Ausprägung unterschiedlicher Packhausarten.
Es handelte sich entweder um reine Lagerhäuser oder
aber um Lager mit Kontor- und/oder Wohnfunktion.
Letztere befanden sich zumeist in Firmenbesitz. In
Ruhrort hat sich im Zuge der ersten Stadterweiterung
nach 1754/56 ein Packhaustypus ausgeprägt, bei dem
es sich um repräsentative Häuser mit Lager-, Kontor-
und Wohnfunktion handelte. Die freistehenden Häuser
auf großzügig bemessenen Grundstücken zeigten einen
breitgelagerten, zwei- bis dreigeschossigen
Baukörper mit fünf bis neun Achsen, mit
Mittelflurerschließung und waren zumeist mit einem
Walmdach, das kleine Gauben aufweisen konnte,
überdeckt.
Die Fassade wurde durch einen mittigen Eingang und
eine regelmäßige Fensteranordnung mit stehenden
Fensterformaten strukturiert. Profilierte Laibungen
und Rahmungen betonten die Tür- und
Fenstereinfassungen. Das heutige Gästehaus der
Unternehmensgruppe Haniel zeigt trotz der
Kriegszerstörungen und durchgreifenden
Umbaumaßnahmen insbesondere der Innenräume typische
funktionale und strukturelle Merkmale dieses
barockzeitlichen Typus eines Ruhrorter Packhauses.
Es hatte in dem Packhaus (1756) des
Ruhrorter Kaufmanns und Bürgermeisters Jan Willem
Noot, heute Stammhaus der Familie Haniel
und Museum, an der Hafenstraße 10 einen bedeutenden
Vorläufer. Die einst in vielfältigen Ausformungen
gebauten Packhäuser sind heute nutzungsbedingt und
nach Kriegszerstörungen nur noch selten in
ursprünglicher Ausprägung eines ortsüblichen Typus
erhalten.
Es handelt sich daher bei dem ehemaligen
Packhaus Hafenstraße 8 um ein für die
Architekturgeschichte bedeutendes Zeugnis eines
ortsüblichen barockzeitlichen Packhaustypus, an dem
charakteristische Gestalt- und Strukturmerkmale
aufgezeigt werden können (Baukörper,
Fassadengestaltung, Dach, die ursprüngliche
Mittelflurerschließung mit rückseitigem Kellerzugang
sowie die historische Lagerfunktion (Keller) im
Kontext der Binnenschifffahrt). Allgemeine
Wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung Einen
bedeutsamen wirtschaftsgeschichtlichen Zeugniswert
besitzt das ehemalige Packhaus für die
merkantilistische Wirtschaftspolitik Preußens als
Motor des Binnenschifffahrtshandels im Zeitalter des
Absolutismus.
So entfaltete der preußische Staat im ausgehenden
18. Jahrhundert zur Förderung von Handel und Gewerbe
eine intensive Stadterweiterungspolitik, die auch
auf die wirtschaftliche Entwicklung kleinerer Städte
in den westlichen Provinzen abzielte.
In Ruhrort ermöglichte der preußische Staat die
erste Stadterweiterung auf ehemals königlichem
Domänenland außerhalb der Altstadt. Vorrangiges Ziel
war es, den Ruhrorter Hafen nach Ausbau und
Sicherung 1753/54 als Verteilerbasis für staatliche
Kohle in den westlichen preußischen Provinzen
nutzbar zu machen und den Binnenschifffahrtshandel
auszubauen.
Der Bau des ehemaligen Packhauses Hafenstraße 8 ist
im Zusammenhang mit diesen Planungen zu sehen.
Diederich Walter Noot hatte als Obersalzinspektor
die Aufsicht über das staatliche Salztonnenmagazin
und war dadurch für die Verwaltung und den Transport
verantwortlich. Sein Magazinplatz wurde 1781 um das
Dreifache vergrößert. Die Kontorfunktion des
Packhauses war für diese Aufgabe von Bedeutung. Die
Lagerfunktion des Kellers diente dem
Speditionshandel, wie an den erhaltenen
Kellerlagerräumen und dem ehemals rückwärtigen
Zugang ablesbar ist.
Stadtbaugeschichtliche Bedeutung
für Ruhrort Seit der Altstadtsanierung in den 1960er
Jahren gehört das heutige Gästehaus des Unternehmens
Haniel zum ältesten historischen Baubestand
Ruhrorts. 6 20 21 22 Die Kontorfunktion des
Packhauses war Stadtbaugeschichtlich ist der Typus
„Packhaus“ in ortsüblicher Ausprägung als Lager-,
Kontor- und Wohnhaus eng mit der ersten
Stadterweiterungsachse, die im Verlauf von Hafen-
und Dammstraße erhalten ist, verbunden.
Der neue repräsentative Haustypus bedeutete einen
Bruch mit der niederrheinisch geprägten
Hauslandschaft der Altstadt, die sich durch
giebelständige, zwei- bis dreiachsige, in die Tiefe
gebaute Häuser mit Sattel- oder Krüppelwalmdach
auszeichnete. Mit seinem freistehenden,
zweigeschossigen, breitgelagerten, fünfachsigen,
mittig erschlossenen, relativ schmucklosen,
walmdachgedeckten Baukörper zeigt das ehemalige
Packhaus Hafenstraße 8 bis heute wesentliche
Merkmale dieses Typus.
Zusammen mit zwei weiteren erhaltenen
barockzeitlichen Packhäuser sind drei
unterschiedlich repräsentative Ausformungen des
ortsüblichen Typus erhalten. Wirtschafts- und
sozialgeschichtliche Bedeutung für Ruhrort Das
ehemalige Packhaus Hafenstraße 8 ist zugleich ein
Zeugnis für die wirtschafts- und sozialge-
schichtliche Entwicklung Ruhrorts.
Im Kontext der preußischen Stadterweiterungspolitik
im 18. Jahrhundert, die merkantilistischen Zielen
diente , ist es untrennbar mit den Anfängen und der
Entwicklung des Binnenschifffahrtshandels sowie der
sich zeitgleich entwickelnden Kaufmannsschicht in
Ruhrort verbunden. Seine Lage an der ersten
Stadterweiterungsachse unweit des Hafenmundes ebenso
wie seine Lager- und Kontorfunktion waren auf die
Organisation des Salzumschlags und die bescheidenen
Anfägen des Speditionshandels in Ruhrort abgestimmt.
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Denkmalschutz - ehemalige Graf Spee"sche
Oberförsterei Angermunder Straße 291 in 47269
Duisburg (ZA-20014-0007)
Das Wohnhaus setzt sich
T-Hausartig aus einem vorderen, zweigeschossigen
Teil und einem rückwärtig längsrechteckig
anschließenden, niedrigeren Trakt zusammen.
Backsteinsichtmauerwerk, mit grau-schwarzen Pfannen
gedeckte Dächer. Der vordere Wohnhausteil ist
charakterisiert durch eine betont malerische
Dachlandschaft, mit zwei rechtwinklig gegeneinander
geschobenen Krüppelwalmdächern, die drei
Schwebegiebel und eng gereihte Knaggenkonsolen an
den Längsseiten besitzen.
Das filigrane Holzwerk der Schwebegiebel zitiert als
Würdeform das traditionelle Palladio-Motiv mit
eingezogenem Rundbogen. Kleine Dachgauben, deren
weit überstehende Dächer ebenfalls feine
Holzarbeiten aufweisen, besetzen die geschlossenen
Dachflächen. Wandgliederung durch flache Geschoss-
und Traufgesimse in Form von verschiedenen
Backsteinschmuckbändern sowie schlanke
hochrechteckige und segmentbogig geschlossene
Fensteröffnungen (z.T. als Blendöffnungen).
Unter den Schwebegiebeln kleine
Rundbogenfensterpaare; im nach vorn gerichteten
Giebel über den Rundbogenfenstern noch ein Geweih.
Die Fenster selbst erneuert, die ursprüngliche
T-Teilung aufnehmend. In den vorderen Winkel der
beiden Schwebegiebel-Flügel ist ein eingeschossiger
Raum eingebaut (evtl. nachträglich), in angepasster
Form mit dreiteiligen Fenstern und flachem Dach.
Zwischen diesem Raum und dem vorderen Giebel über
Stufen eingenischt der Haupteingang mit zwei-
flügeliger Holztür, durchfenstert (geätztes Glas)
und mit Oberlicht. Der seitliche Giebel besitzt
einen polygonalen zweigeschossigen Standerker, im
Erdgeschoss mit Ausgang durch zweiflügelige
Fenstertür in den Garten, gedeckt mit einem
überstehenden Flachdach, mit feiner
Holzkassettierung in der Untersicht.
Das Innere wird erschlossen durch einen Mittelflur
mit Karomuster-Schmuckfliesen, darin originale
Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, großem
kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten
Stäben. Rahmenfüllungstüren mit entsprechenden
Gewänden. Im großen Wohnraum des vorderen
Wohnhausteils Parkettboden und innenliegende Läden
an den Fenstern im Erker. Im Keller eine
Luftschutztür aus den 1930er/40er Jahren zum ehem.
Luftschutzraum. Der rückwärtige Trakt ebenfalls
backsteinsichtig mit Krüppelwalmdach und
zweigeschossig, aber deutlich niedriger und
schmuckloser. Gedrungene Fensterformate,
Nebeneingang zum Wohnhaus, im hinteren Bereich
separater Wohnteil.
Die Dachflächen weitgehend geschlossen ohne
Ausbauten. Dieser Teil baut vermutlich auf baulichen
Resten der ehem. Rahmer Ölmühle auf. Seitlich quer
zum Wohngebäude freistehendes Wirtschaftsgebäude,
ehem. Pferdestall, wohl ebenfalls um 1900 (1933 um
eine Achse für eine Autogarage verlängert);
einfaches längsrechteckiges Backsteingebäude,
Satteldach mit geschlossenen Dachflächen (dunkle
Hohlpfannen), Klötzchenfries unter der Traufe. Der
Funktion entsprechend geringe Durchfensterung,
Öffnungen mit Segmentsturzmauerung und mit Holztoren
/-läden verschlossen.
Prüfung der Bedeutung für Städte
und Siedlungen
Ein sprechendes Indiz für den historischen Status
der ehemaligen Gräflich-von-Spee'schen Oberförsterei
innerhalb von Rahm ist, dass sie auf einer
Ansichtskarte des Ortes, vermutlich aus den 1920er
Jahre, zusammen mit der Kirche, Schloss Heltorf und
dem Kriegerdenkmal als eines von vier Gebäuden
abgebildet ist, die den Ort repräsentieren. Grund
dafür ist sicher auch, dass es sich um ein
auffallend qualitätvoll gestaltetes und mit seiner
Formgebung „sprechendes“ Gebäude handelt.
Darüber hinaus aber überliefert die ehemalige
Oberförsterei grundlegende Aspekte der
Ortsgeschichte in diesem Gebiet, insbesondere im
Hinblick auf die seit dem Mittelalter bestehende
große Bedeutung des Waldes, seiner Pflege und
Nutzung. Hinzu kommt die in ihr enthaltene
Standortkontinuität der Rahmer Mühle, einer bis ins
Mittelalter zurückreichenden Ölmühle am Rahmer Bach.
Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar,
einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen
jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die
ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus
vier größeren und „freien“ Höfen zunächst
Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu
einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das
geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen
entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“
bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger
Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte
Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu
Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“
Bürger von Angermund.
Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde
diese enge Bindung gelockert. Insbesondere nach dem
Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr
stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem
Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Neben
der Landwirtschaft boten die angrenzenden, bis heute
immer noch umfangreichen Waldgebiete eine wichtige
Lebensgrundlage in diesem Bereich, was sich auch in
entsprechenden Kapiteln in den einschlägigen
ortskundlichen Büchern niederschlägt (vgl. „Die
besondere Bedeutung des Waldes und seine Nutzung“ in
Schmitz, Angermunder Land und Leute, Bd. 1, S. 73
ff.; Rahmer Wald, Rahmer Bach und die Gemarken, in:
Rahm, Dorfgeschichte, S. 118 ff.). Etwa die Hälfte
der Fläche Rahms besteht aus Wald, ein wesentlich
höherer Anteil als die etwa 10 % Wald des Duisburger
Stadtgebietes – von denen sich etwa ein Drittel in
Privatbesitz befindet. Unter diesen privaten
Waldbesitzern nehmen die heutigen Gräflich von
Spee’sche Forstbetriebe Schloss Heltorf einen
prominenten Platz ein. Anschaulich dokumentiert wird
dies aufgrund Lage und Bauformen (s.u. zur
architekturgeschichtlichen Typologie), welche die
ursprüngliche Funktion auch nach Aufgabe der Nutzung
anschaulich und eindrucksvoll dokumentieren. Die
Freiherren, später Grafen von Spee sind seit 1662
auf Schloss Heltorf ansässig und, abgesehen von
ihrer über Jahrhundert währenden Rolle im
politischen und öffentlichen Leben, bis heute auch
als Land- und Waldbesitzer von großer Bedeutung.
Hierzu sei auf die ausführlichen Darstellungen in
den Ortsgeschichten von Angermund und Rahm verwiesen
(Angermunder Land und Leute Bd. 1, S. 209-245; Rahm,
Dorfgeschichte, S. 63-77). Auch die der
Oberförsterei vorausgehende Ölmühle war bereits im
Besitz der Grafen von Spee. Mühlen waren in
Mittelalter und früher Neuzeit zentrale
wirtschaftliche Einrichtungen, mit streng
definiertem Rechtsstatus und „Zuständigkeit“ (in
enger Bindung an die jeweiligen (adeligen)
Besitzverhältnisse resp. Territorialherrschaft). Die
Geschichte der Ölmühle am Rahmer Bach ist urkundlich
bis mind. zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück
verfolgbar:
„Die Ölmühle nebst zugehöriger Hofstatt und den benden (Wiesen) ‚binnen
dem Graben langs dem Weg zu den Dornen zu an dem
Rahm und op dem Weg gelegen’, wurde 1418 von Herzog
Adolf gegen einen jährlichen Erbzins von 4 Mark
brabantisch an Wilhelm, den Sohn Ottos, in Erbpacht
gegeben […]. 1634 war sie im Besitz derer von
Winkelhausen; nach Heirat 1655 im Besitz derer von
Wachtendonk […]. 1722 ließ Degenhard Bertram von
Spee die Ölmühle neu errichten. 1817/18 wurde ein
weiterer Neubau der Mühle erstellt“ (Rahm,
Dorfgeschichte, S. 96). Zuvor war die Mühle 1803
schon einmal vorübergehend stillgelegt worden, ging
dann aber wieder mit besagtem Neubau in Betrieb, der
zumindest für den Zeitraum bis 1855 auch noch weiter
belegt ist.
„Danach wird ihr Schicksal ungewiß. Die Konkurrenz wurde stärker. Schon
einmal hatte man die Rahmer Mühle zugunsten der
Angermunder Mühle stillgelegt; die Angermühlen waren
größer; sie konnten auch regelmäßig betrieben
werden. Der Leistungsfähigkeit einer neuen, mit
Dampfkraft betriebenen Großmühle war solch eine
kleine, von der Witterung abhängige Mühle
hoffnungslos unterlegen“ (Rahm, Dorfgeschichte, S.
26). Wann genau der Mühlbetrieb endgültig
eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Karten, Teile
der Bausubstanz und der erhaltenen Wasserführung
(Mühlengraben) belegen, dass die Försterei an die
Stelle der Mühle getreten ist.
Ihre Bauformen bestätigen zudem die in der Literatur
geäußerte Vermutung, dass dieser Funktionswechsel
„spätestens um 1900“ erfolgte (Rahm, Dorfgeschichte,
S. 26), möglicherweise auch in Folge der
Konsolidierung der Waldbesitz und –nutzungsrechte in
Rahm 1887 (vgl. Rahm, Dorfgeschichte, S. 122f.).
Während das vorindustrielle Mühlenwesen im 19.
Jahrhundert generell einen Niedergang erlebte,
wurden Waldwirtschaft und Forstwesen modernisiert,
neu reglementiert und ausgebaut.
Auch die privaten Waldbesitzer wie hier in Rahm
folgten dabei im Prinzip der staatlichen
Organisation mit der Herausbildung klar definierter
und hierarchisierter Zuständigkeiten (der auch in
Rahm gegebene Titel „Oberförster“ verweist in der
Regel auf einen (Revier-)Förster in leitender
Funktion) und der Einrichtung moderner Wohn- und
Arbeitsstätten für ihre Angestellten. Die ehem.
Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei zeigt, dass
neben staatlichen bzw. kommunalen Ämtern und
Behörden auch einige der großen privaten
Waldbesitzer eine regelrechte Forstorganisation
ausgebaut haben.
Die ehemalige
Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist ein
anschaulich erhaltenes, typisches und qualitätvolles
Beispiel für ein Förstereigebäude aus einer der
Hauptausbauphasen dieser Bauaufgabe Ende des 19. /
Anf. des 20. Jahrhunderts, als sich infolge
Devastierung des Waldes und zunehmender
Konzentration des Besitzes in kommunaler bzw.
staatlicher Hand das moderne Forstwesen
herausbildete. Typologisch handelt es sich zunächst
nicht um eine hochspezialisierte Bauaufgabe,
vielmehr vereinen Förstereigebäude Elemente sowohl
des zeitgenössischen Wohnhausbaus als auch von
landwirtschaftlichen Hofanlagen.
„Eine durchgreifende staatliche Forstorganisation
setzt […] erst mit der Schaffung der Provinz nach
dem Übergang aller Landesteile an Preußen nach 1815
ein. Die Gehöfte der Forstreviere als unterster
Verwaltungsebene folgen vorgeschriebenen Typen, für
die anfänglich das Wohnhaus mit separaten
Nebengebäuden, nach der Mitte des 19. bis in das 20.
Jahrhundert hinein dann das kombinierte
Wohn-Wirtschaftsgebäude verbindlich wurde.“ (Gropp,
S. 4)
Der früheste bekannte Typenentwurf der preußischen
Baubehörden für ein Revierförstergehöft datiert aus
dem Jahr 1836. Insbesondere in Bezug auf
Raumprogramm und Raumorganisation hatte er lange
Zeit eine gewisse Vorbildwirkung, die sich aber in
erster Linie aus der Funktion ergibt und für private
Bauten wie die Rahmer Oberförsterei natürlich
relativiert werden muss.
Typisch ist zunächst die Tatsache, dass es sich um
eine Sonderform der landwirtschaftlichen Hofanlage
handelt, mit Wohnhaus und Nebengebäuden zur
Selbstversorgung und v.a. zur Unterbringung der für
die Berufsausübung notwendigen Pferde sowie zur
Holz- und Werkzeuglagerung. Das Wohnhaus enthielt
meist auch ein „Amtszimmer“ / Büro – hier in Rahm
möglicherweise der eingeschossige Anbau vorn – und
auch einen „Gesellschaftsraum“ zur Versammlung und
Bewirtung von Gästen und Jagdgesellschaften.
Häufig wurden haus- und landwirtschaftliche
Nutzräume mit in den Hauptbaukörper einbezogen,
wobei der Wohntrakt sich, wie hier in Rahm, durch
Form und Größe (Höhe) auszeichnete und abhob. Die
ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei in Rahm
repräsentiert die Entwicklung des Bautyps Forsthaus
bzw. Försterei am Ende des 19. Jahrhunderts, als
eine zunehmend repräsentative Ausführung erfolgte,
die dem Landhaus- und ruralen Typ des
zeitgenössischen Villenbau nahe kommt.
Es bleibt bei einer betont „ländlichen“
Formensprache, jetzt aber orientiert am
zeitgenössischen Heimatstil, mit plakativ betonter
Handwerklichkeit und Holzverwendung bei der
Bauausführung. Häufig zu sehen sind kunstvolle
Schwebegiebel wie solche in Rahm – diese können
„fast als Synonym für Forsthäuser“ (Spohn) gelten –,
weite Dachüberstände sowie weitere aufwändige und
demonstrative Holzarbeiten z.B. an Dachaufbauten
(Gropp, S. 6).
„Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs dominierten
backsteinsichtige Massivbauten. Der Wohnteil
erscheint immer deutlicher abgesetzt, sei es durch
unterschiedliche Baumaterialien und Gestaltungen,
sei es durch verschiedene Firsthöhen oder durch um
90 Grad gedrehte Firste. Innerhäusig sind beide
Hausteile durch Wasch- und Viehküche auch als
Geruchsschleusen deutlich getrennt“ (Spohn, S.
561/564).
Bei privaten Forsthäusern ist zudem eine Betonung
des Jagdaspektes zu beobachten, der hier – als
traditionelles adeliges Privileg – eine größere
Rolle spielte als bei staatlichen Forstgebäuden
(Gropp, S. 4). In Rahm wird dies durch das Geweih am
vorderen Schwebegiebel widergespiegelt. Für das
Rheinland liegen keine zusammenfassenden
Darstellungen zur Geschichte dieser Bauaufgabe vor.
Die für das benachbarte Westfalen hierzu vorhandene
Grundlagenforschung (aufbauend auf der Dokumentation
erhaltener Beispiele in der Denkmalliste) kann
aufgrund der vergleichbaren politischen und
ökonomischen Rahmenbedingungen im Prinzip aber auch
auf die hiesigen Verhältnisse übertragen werden. Die
ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist
aufgrund ihrer im o.a. Sinne überaus typischen
Ausführung und ihres nach behutsamer Umnutzung zu
einem Wohnhaus immer noch anschaulichen
Erhaltungszustandes geeignet, für die
wissenschaftliche Grundlagenforschung zu dieser
Bauaufgabe einen Beitrag zu leisten.
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Denkmalschutz
- Hofanlage Ventenhof Angermundern Straße 275 in
47269 Duisburg (ZA-2014-0006)
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2.
Strich der Bezirkssatzung entscheiden die
Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach
dem Denkmalschutzgesetz. Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG
NRW
Darstellung der wesentlichen
charakteristischen Merkmale des Denkmals In der Art
niederrheinischer T-Häuser besteht das Haupthaus aus
einem quer vorgesetzten zweigeschossigen Wohnhaus
aus dem späten 19. Jh. und rückwärtig anschließend
einem eingeschossigen Baukörper, der im Kern ein
Wohnstallhaus als ältesten Teil der Anlage enthält
(ca. 17./18. Jh.), mit rechtwinklig anschließendem
Wirtschaftstrakt.
Die fünfachsig traufständige Eingangsfassade des
vorderen, jüngeren Baukörpers ist zur seitlichen
Zufahrt hin ausgerichtet, zur Straße hin ist der
Vorderbau giebelständig. Schmaler Baukörper über
einraumtiefem Grundriss (nur eine asymmetrisch
angeordnete Fensterachsen im Giebel, mit kleinen
Doppelfenstern in der Giebelspitze), mit Satteldach.
Mitteleingang und Fenster sind hochrechteckig und
segmentbogig geschlossen, Stürze und
Verdachungslinien der Öffnungen sind hellrot vom
dunkleren Mauerwerk abgesetzt, Geschossgesims
(Deutsches Band) und Traufgesimse gliedern die
Fassade horizontal. Markant sind die beiden
Schornsteinköpfe außen auf dem First, die damit den
Giebeln akroterienartig (1) aufsitzen. Geschlossene
Dachflächen ohne Aufbauten, prägend für das
Erscheinungsbild und die Fernwirkung der Hofanlage.
Über Stufen erhöht liegender Hauseingang, dahinter
bauzeitlicher Mittelflur mit farbigen Schmuckfliesen
und Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest,
kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten
Brüstungsstäben; Rahmenfüllungstüren mit zugehörigen
Gewänden. 2 Der hintere eingeschossige Bauteil mit
Satteldach ist im Ursprung ein Wohnstallhaus und
heute noch als solches genutzt und erkennbar. Der
hintere Stallteil (ehem. Kuhstall) wurde 1909 über
dem alten Jauchekeller um ca. 3 m nach hinten
verlängert, dabei wurde eine gusseiserne Säule als
Deckenträger eingesetzt. Am Wohnteil wohl ebenfalls
verschiedene Bauphasen vorhanden, die den Bestand
stimmig fortentwickelten, so dass sie
augenscheinlich, ohne vertiefte Bauforschung, nicht
ohne weiteres voneinander zu scheiden sind. Das alte
Wohnstallhaus ist quer zur Firstrichtung des
vorderen Wohnhauses angeordnet, urspr. wohl
zweifluchtig, drei Gefache / Achsen breit, der
Mittelflur wohl erst im Zusammenhang mit dem Anbau
des vorderen Wohnhauses E. 19. Jh. entstanden.
Kleine Rechteck-Fensteröffnungen, Tor für Stall und
eine angebaute kleine Kammer, zur Straße hin ehem.
Zugang, der in die „Diele“ führte. Diese heute
Küchenraum, mit Kaminstelle und Balkendecke mit
sichtbaren kräftigen Unterzügen; daneben eine erhöht
liegende Kammer (Opkamer) mit Gewölbekeller
darunter. Holztüren und -gewände mit zum Teil
typischer geringer Höhe.
Hinten rechtwinklig ein Flügel mit Wirtschafts-
(ehem. Stall ?) Räumen angebaut. Im Stallteil
eingehauste Stiege zum Dachgeschoss. Eine
Besichtigung des Dachwerks über dem
Wohnstallhaus-Teil war nicht möglich. Die den
rückwärtigen Hof frei umstehenden Scheune und
Schuppen 1905 nach Brand neu (Scheune) bzw. wieder
errichtet. Beide einheitlich backsteinsichtig mit
Satteldach (Falzziegel) auf längsrechteckiger
Grundfläche. Die Scheune längsgeteilt in Bansen (2)
und Tenne (3), inneres Holztraggerüst mit Leitern
erhalten; Einfahrt in die Tenne an der Giebelseite,
zum Hof hin Gusseisenfenster.
Der heutige Schuppen war vor dem Brand als Scheune
genutzt, danach Pferdestall mit Geschirrkammer und
Karrenschuppen, mit Einfahrt in der traufständigen
Hofseite. Jüngere Verbindungstrakte und weitere
Gebäude sind ohne Denkmalwert.
Prüfung der Bedeutung für Städte
und Siedlungen Der Ventenhof ist die letzte baulich
und funktional noch anschaulich erhaltene Hofanlage
in Rahm. Er ist daher von hoher Bedeutung für die
Veranschaulichung der Orts- und Siedlungsgeschichte
dieses Duisburger Ortsteiles, war dieser doch noch
bis in das 20. Jahrhundert hinein fast
ausschließlich von der Landwirtschaft und ihren
Hofanlagen bestimmt. Die Ursprünge von Rahm sind
nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen
von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14.
Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung
nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“
Höfen (Troistorp-Gut, Losengut, Hof Banrath,
Brockerhof) zunächst Honschaften bildeten, die sich
dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild
verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der
Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches
(„Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in
sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig
gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund
(kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als
„auswendige“ Bürger von Angermund. Erst 1929 mit der
Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung
gelockert.
Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das
Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm
entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark
verdichteter und erneuerter Bebauung, welche die
landwirtschaftlichen Wurzeln des Ortes nicht mehr
widerspiegelt. Hieraus erwächst deutlich die
Bedeutung des Ventenhofes als letzter noch
erhaltener Hofanlage in Rahm, mit zudem eigener
bedeutender Geschichte. „Eine Steuerliste von
1715/16 zählt 61 bäuerliche Besitzer mit zusammen
325 Morgen Ackerland und 29 Morgen Wiesen auf. Nur 6
Anwesen aber haben mehr als 10 Morgen“ . (Von Roden,
S. 326) Zu diesen größeren Höfen zählte auch das
Ventengut, das 1696 (Angermunder Gemeindesteuerbuch)
von Peter Venten, seiner Frau und einem großjährigen
Kind bewohnt wird.
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Anträge/Anfragen
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Mitteilungsvorlagen
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9
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Kulturfördergesetz NRW
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10
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Besucherzahlen der Duisburger
Museen in 2013 und 2014
Sonstige Besucher und Gäste
(Kindergeburtstage, Partnergutscheine 2 zu 1,
RUHR.TOPCARD, Kunstberatung, Konzerte, plastikBAR
u.Ä.) 7.853 in 2013 - 6.984 in 2014
Gem. DS 2811/1 vom 04.09.2001
haben Schulklassen grundsätzlich freien Eintritt zu
den Museen der Stadt Duisburg.
Kultur- und Stadthistorisches
Museum
Im Berichtszeitraum präsentierte das Kultur- und
Stadthistorische Museum die sehr erfolgreiche Schau
„ASCIBURGIUM – Eine römische Militärsiedlung am
Niederrhein“, bei der im Wesentlichen auf die
eigenen archäologischen Bestände zurückgegriffen
werden konnte.
Auf Grund der inhaltlichen Bezüge zu den Duisburger
Akzenten „Geld oder Leben?“ wurde in der Sammlung
Köhler-Osbahr die sehenswerte Ausstellung „Werte im
Widerstreit – Von Bräuten, Muscheln, Geld und
Kupfer“ gezeigt. Anknüpfend an die
Sonderausstellungen bot das Kultur- und
Stadthistorische Museum auch 2013 und 2014 ein
umfangreiches Begleitprogramm, darunter die
Mercator-Matinéen mit hochkarätigen Vorträgen sowie
die beliebten „Erzählcafés Lebendige Geschichte(n)“,
die sich an ein älteres Publikum aus der
Nachbarschaft richten.
Die Museumsveranstaltungen zu den Marina-Märkten
waren Anlass für viele Gäste, nicht nur das
„Mercator-Café“ im Museum zu besuchen, sondern auch
um – bei freiem Eintritt – erstmalig einen Blick in
die Stadtgeschichte-Ausstellung zu werfen. Sehr
erfreulich ist die steigend positive Resonanz auf
das Museumsangebot für Kinder, Jugendliche und
Familien, etwa beim Kinderkulturfestival.
Im Rahmen des neu entstehenden Zentrums für
Erinnerungskultur werden seit 2014 in Kooperation
mit Partnerschulen generationenübergreifende
Zeitzeugengespräche angeboten.
Insgesamt ist an allen deutschen Museen 2013 ein
leichter Rückgang der Besuchszahlen zu verzeichnen.
Statistisch liegt das Kultur- und Stadthistorische
Museum Duisburg dennoch im oberen Mittelfeld aller
historischen Museen im Land. Für ein Museum mit zwei
kulturgeschichtlichen Spezialsammlungen erreicht es
sogar Spitzenwerte (vgl. Materialien aus dem
Institut für Museumsforschung Heft 68: Statistische
Gesamterhebung an den Museen der Bundesrepublik
Deutschland für das Jahr 2013.
Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum
Die Gesamtbesucherzahl konnte im Verhältnis zum
Vorjahr leicht erhöht werden. Insbesondere bei der
Eröffnung zur Jubiläumsausstellung am 14. und 15.
Juni 2014 waren viele Gäste im Hause. Neben der
Neupräsentation der Sammlung im Rahmen der Eröffnung
des Lehmbruck-Traktes konnten folgende weitere
Ausstellungen angeboten werden: das
Ausstellungsprojekt „Deckkraft“, die
Akzente-Ausstellung „Hans im Glück“ sowie die
Präsentation der Neuerwerbung „New Pott“.
Im Rahmen der Jubiläumsausstellung wurde auch die
Reihe „Sculpture 21st“ präsentiert. Ab September
wurde in Anbetracht des 100jährigen Jahrestages zum
Beginn des Ersten Weltkrieges die Ausstellung
„Zeichen gegen den Krieg“ angeboten. Zum Jahresende
konnte schließlich die Ausstellung zu Antonius
Höckelmann eröffnet werden.
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Nachträge |
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