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Sitzung am 24. März 2015 - 15:00 Rathaus, Sitzungssaal 100

 

Öffentlicher Teil:

1

Niederschrift der öffentlichen Sitzung 

Beschlussvorlagen 

2

Eingaben nach § 24 Gemeindeordnung NW zur Streichung der Studienfahrten sowie zur Nichtaufstellung eines Tannenbaumes im Theaterfoyer 

3

Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NW zur Streichung der Studienfahrten 

4

Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH (DOR); hier: Jahresabschluss 2013/2014 

 

Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
1.1. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014 (Zeitraum vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2013) mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.587.098,13 EUR wird festgestellt.

1.2. Der Zuschuss der Stadt Duisburg wird für das Geschäftsjahr 2013/2014 - bei einer Gesamtzuschusshöhe der Städte Düsseldorf und Duisburg, der Anteile des Landes NRW und des Freundeskreises Deutsche Oper am Rhein e.V. in Höhe von 37.058.515,98 EUR - auf 10.544.500,00 EUR festgelegt.

1.3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.587.098,13 EUR wird mit dem bestehenden Ergebnisvortrag der Vorjahre verrechnet und auf das nächste Geschäftsjahr vorgetragen.


1.4. 1.5. 2. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt. Der Vertreter der Stadt Duisburg in der Gesellschafterversammlung der Deutsche Oper am Rhein - Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu Ziffer 1 auszuüben.

5

Denkmalschutz - Villa Kiefernweg 7 in 47058 Duisburg (ZA-2013-0016) 

 

Das freistehende, zweieinhalbgeschossige Wohnhaus liegt im Villenviertel Kaiserberg am südlichen Ende des Kiefernweges, auf der westlichen Straßenseite, unmittelbar vor einem Weg in den Waldpark. Das große Grundstück ist nach Westen stark abschüssig und wird am oberen Ende zur Straße von einer hohen Mauer mit starken Stützpfeilern begrenzt, darauf aufgesetzt ist ein Metallgitter. Diese Mauer gleicht in ihrer Höhe das nach Süden ansteigende Niveau der Straße aus. An beiden Enden ist die Mauer von kleinen Gartenhäusern unter Zeltdach besetzt.

 


Das nördliche Gartenhaus ist größer ausgebaut und um eine Terrasse erweitert. Links daneben befindet sich in der Mauer das Einfahrttor für Fahrzeuge, ein zweiter Durchgang besteht neben dem südlichen Gartenhaus. Innerhalb der Mauer ist an der Straßenseite das anstehende Erdreich nach Westen terrassenförmig, bis zu einem gepflasterten Weg zum Hauseingang und um das Wohnhaus herum, abgestuft. Der weitläufige Garten erstreckt sich stark abfallend nach Westen. Das hellgelb verputzte Wohnhaus unter Walmdach steht gegenüber der Einfahrt deutlich erhöht.
Es stellt einen asymmetrischen Zweiflügelbau dar mit dem Haupteingang nach Osten im Winkel zwischen den zwei Flügeln. Prägendes Merkmal des zur Straßenseite breit gelagerten Hauses ist seine malerische Positionierung hinter bzw. über der festungsartigen Mauer, flankiert von den beiden Gartenhäusern. Zur Gartenseite ist dem Haus eine breite, erhöhte Terrasse vorgelagert.


Geschichte Die Grundstücksmauer und das Haus sind nicht in einem Zuge errichtet worden. Das Grundstück umfasste 1912 fünf Flurstücke: Im unteren Grundstücksbereich 531/93 und 534/92, dazwischen einen schmalen Streifen 532/93 sowie an der Straße Kiefernweg 529/83 und 530/83.
Emil Meyer, Ingenieur und Mitinhaber der Maschinenfabrik Emil Meyer & Co. GmbH, kaufte das Gelände oberhalb seines Grundstücks Schweizer Straße 60 am 22.01.1912 von dem Ziegeleibesitzer Eduard Kochs im Vertrauen auf die Bebaubarkeit. Darüber entspann sich eine Auseinandersetzung mit der Stadt Duisburg, weil zunächst die Stichstraße an diesem Ende nur als Fußweg geplant war. Abhilfe schuf hierfür die Aufweitung der Straße auf der Hangseite gegenüber.
Die zugehörige Sickergrube wurde am 15.05.1913 beantragt. Auch Emil Meyer hatte die Absicht, ein Doppelwohnhaus zu errichten, es wurde aber nur ein Einfamilienhaus zugelassen. So ist es bereits in einem Bebauungsplan aus dem Jahr 1912 dargestellt (Näheres dazu s.u.). Am 28.03.1913 erhielt Emil Meyer die Baugenehmigung für die Grundstücksmauer entlang der Straße einschließlich der Aufbauten. Die Ausführung übernahm die in Duisburg ansässige Bauunternehmung Kiefer.
Gleichzeitig lief noch eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn Albert Köndgen, Kiefernweg 9, wegen der hohen Mauer. Dessen Haus war am 15.03.1912 beantragt und nach Plänen des Duisburger Architekten Otto Schmidt ausgeführt worden. Die Bauberatung der Stadt Duisburg legte am 28.02.1913 einen Anpassungsvorschlag mit einer verbindenden Pergola vor, der in die genehmigten Baupläne übernommen wurde, jedoch besteht die Pergola nicht mehr in dieser Form. Emil Meyer schien über die Errichtung der Mauer hinaus das Bauprojekt nicht weiter verfolgt zu haben.
Dass die Mauer errichtet wurde, belegt die Baubeschreibung für Garage und Vorgartenänderung vom Juli 1926, wonach eine bereits bestehende Vorgartenmauer erhalten bleiben und lediglich für ein Einfahrttor durchbrochen werden solle. Für ein neues, gehobenes Wohnviertel oberhalb der Schweizer Straße bis zum Waldgebiet des Kaiserbergs, wurden im Jahr 1911 die Erschließungsstraßen Parkstraße und Kiefernweg durch den Ziegeleibesitzer Eduard Kochs, Lotharstraße, geplant. Kochs und die Miteigentümerin der Ziegelei Witwe Theodor Scherer sind zu dem Zeitpunkt Eigentümer der Fläche oberhalb und unterhalb des späteren Kiefernweg und der angrenzenden Grundstücke Parkstraße.

 


In einer Plandarstellung vom August 1913 sind wenige bestehende Gebäude auf - von der Schweizer Straße aus - ansteigenden Grundstücken eingetragen sowie die bereits in einem Plan 1878 eingetragene Ziegelei an der Ecke der späteren Parkstraße zum späteren Kiefernweg. Ein Folgeplan 1913 weist acht Grundstücke aus, die Kochs gemäß einer Vereinbarung mit der Stadt Duisburg aufbereiten und der Stadt übergeben wollte. Hier nicht mehr eingetragen ist die Ziegelei, die offenbar aufgegeben wurde.
Im August 1912 führte der Architekt Wilhelm Weimann eine Auseinandersetzung mit der Stadt Duisburg, um die Eindeckung geplanter Neubauten für E. Kochs (später Kiefernweg 20), den Kaufmann H. Bizeneber (Parkstraße 15) und den Architekten Dieter Oechsner (Parkstraße 17, zuvor ansässig Prinzenstraße 26; die Dreiergruppe Parkstraße 11-15 ist ab 1913 bewohnt, in Nr. 11 bis 1934 der bekannte jüdische Anwalt Dr. jur. Harry Epstein). Vorgesehen waren rote Ziegel, genehmigt wurden nur grauschwarze.
Die ausführliche Begründung der Ablehnung durch den Regierungspräsidenten wegen Beeinträchtigung des Gesamtbildes vom 30.09.1912 ist von einem Bebauungsplan begleitet für das Gesamtareal Parkstraße/ Kiefernweg. Kochs hat dann 1913 den Plan einer Bebauung auf dem Eckgrundstück zurückgestellt und ließ einen Lattenzaun um das unbebaute Grundstück errichten Kochs war es auch, der im Mai 1913 den Antrag für den Sickerbrunnen am Kiefernweg stellte. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1912 weist trotz seiner etwas summarischen Darstellungsweise sowohl Höhenlinien aus als auch eine großzügige Parzellenteilung und deren unterschiedliche Bebauung.
Hinsichtlich der einzelnen Wohnhäuser werden an Parkstraße und Kiefernweg wechselnd Doppelhäuser und freistehende Häuser vorgeschlagen, das nachmalige Haus Kiefernweg Nr. 7 als freistehende Villa auf einer großen Parzelle. Auffällig ist jedoch, dass hier bereits ein Zugang zum Grundstück in der rechten, nördlichen Ecke, mit Angabe von Treppenstufen - eine Detaillierung wie für kein anderes Grundstück des Planes - eingetragen ist.


Der Bauantrag für den Neubau eines freistehenden Wohnhauses Kiefernweg 7 wurde am 21.04.1926 gestellt und am 17.05.1926 genehmigt; ein ergänzender Antrag für eine Garage und 2 Vorgartenveränderung wurde am 19.07.1926 gestellt und mit Prüfvermerk am 14.08.1926 versehen. Neuer Bauherr war Dr. Nathan Max Rosenstern, Anwalt und Notar in Duisburg (1878 - 07.11.1926). Die Baupläne ließ er durch die Duisburger Architekten Heinrich Zeiler und Kuckelmann erstellen. Nach dem frühen Tod des Bauherrn erfolgte ein erneuerter Besitzerwechsel und das Objekt ging in den Besitz der Vereinigten Stahlwerke AG über, so belegt auf dem Lageplan vom 22.06.1927 für den Umbau des nördlichen Gartenhauses zur Chauffeurswohnung. Ob das Wohnhaus zu diesem Zeitpunkt bereits fertig gestellt war, ist ungewiss; zumindest sind zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich keine weiteren Maßnahmen belegt. Ab 25.07.1929 bewohnt Bergassessor a.D. Otto Storp das Haus Kiefernweg 7, in den Adressbüchern vermerkt ab 1931, gemeinsam mit dem „Kraftfahrer“ W. Hackert. Storp war ab 1932 Bergwerksdirektor der Direktion "Friedrich Thyssen 2/5 - Lohberg" in Dinslaken. Nach seinem Tod 1956 verblieb die Familie noch bis zum Tod der Ehefrau Bettina Storp 1958 im Hause. Im Zuge der betrieblichen Umstrukturierungen des Ruhrbergbaus wechselten auch die urkundlichen Eigentumsverhältnisse des Hauses, zunächst 1935 zur Gelsenkirchener Bergwerks AG und dann 1936 zur Westdeutschen Wohnhäuser AG, tatsächlich verblieb es jedoch im Besitz des Bergbaus. In diesem Zusammenhang ist ein 1954 durch das Duisburger Architekturbüro Gustav Rahne erstelltes Wertgutachten zu sehen (vergleiche dazu ausführlicher die Ausführungen zur Begründung des Denkmalwertes).
Ab 1959 folgte Bergwerksdirektor Ernst Schlochow als Bewohner des Hauses. Er wird in den Duisburger Adressbüchern ab 1965 als Eigentümer geführt, obwohl noch 1969 die Westdeutsche Wohnhäuser AG eine Voranfrage für Abbruch und Neubau einreichte. 1975 übernahm die Familie Brömmekamp das Anwesen. Bauliche Veränderungen am Wohnhaus erfolgten 1929 mit der eingeschossigen, unterkellerten Erweiterung des Küchentraktes in Richtung Süden.
Außer der Erweiterung des nördlichen Gartenhauses wurde 1937 die Garage erweitert und 1938 die Garageneinfahrt in der Mauer verbreitert. In jüngerer Zeit wurden die Obergeschosse des Haupthauses zur eigenständigen Wohnung umgebaut.
Beschreibung
Die aus der Sicht von Norden, weit in den Straßenraum ragende Mauer erweckt den Eindruck, als ob hier die Bauflucht vorspringen würde. Dies ist jedoch nicht so. Die Grundstücksgrenzen der Häuserreihe von der Ecke Parkstraße bis Kiefernweg 7 verlaufen in einer Linie, lediglich stehen die Häuser bis Kiefernweg 9 um Vorgärten zurückversetzt. Die Baufluchtlinie der Häuser stimmt mit derjenigen des Wohnhauses Kiefernweg 7 überein.
Mauer und Gartenhäuser
Die hell verputzte und mit einem schmalen Sims abschließende Mauer steigt nach Süden an und umfasst eine Gesamtlänge von 42 m. Sie ist durch massive, stark geböschte Pfeiler in neun Abschnitte geteilt, dazu ist an beiden Enden in etwa gleicher Breite wie die Mauerabschnitte je ein Eck-Gartenhaus angeordnet. Beide Gartenhäuser sind zweigeschossig angelegt und mit Zeltdach versehen, sodass das durchfensterte Obergeschoss über den geschlossenen Teil der Mauer aufragt.
Die sich nach oben verjüngenden Pfeilervorlagen münden in Zwischenpfosten für den auf der Mauer aufsitzenden Metallgitterzaun aus senkrechten Stäben mit Querstreben in stufenweise ansteigender Reihe.
Diese Anlage entspricht der Darstellung in den Bauplänen von 1913. Dort ist auch die Terrainlinie hinter der Mauer angegeben, die knapp unterhalb des Abschlusssimses verläuft bzw. verlief und ebenfalls nach Süden ansteigt. Der anschließende Teil der Mauer im nördlichen Abschnitt auf der Grenze zum Haus Kiefernweg 9 ist durch den späteren Anbau einer Garage verdeckt. Beide Gartenhäuser sind quadratisch, mit einer Höhe von 2,40 m im Untergeschoss und 2,30 m im Obergeschoss.
verputzten Außenwände sind in flache Eckpfeiler eingefasst und schließen mit einem umlaufenden Karnies unter der Traufe ab. Das südliche Gartenhaus zeigt im Obergeschoss nach Norden ein fünffach geteiltes Fenster über die gesamte Wandbreite und nach Westen eine 3 Tür, zu der eine Metalltreppe aus jüngerer Zeit hinauf führt. Das nördliche Gartenhaus wurde 1927 als Wohnhaus - wie oben erwähnt - eingerichtet und 1936 um einen kleinen Anbau mit Nasszelle erweitert.
Das gegenüber dem Zufahrtweg eingetiefte Erdgeschoss umfasst außer dem Eckbau je einen weiteren Raum entlang der Mauer in Richtung Süden und entlang der Grundstücksgrenze in Richtung Westen, hier anschließend die Nasszelle. Das Obergeschoss beschränkt sich auf den Eckpavillon mit einer Terrasse über dem südlichen Anbau.
Der Zugang im Winkel der beiden Flügel liegt um mehrere Stufen tiefer als der Zufahrtweg. Die Garage befindet sich freistehend weiter westlich an der Grundstücksgrenze. Wohnhaus Außenbau Das zweigeschossige, verputzte und heute hellgelb gestrichene Wohnhaus besteht aus einem rechteckigen Baukörper von ca. 14 m Breite und ca. 9 m Tiefe.
Der nur eingeschossige Küchentrakt ist nach Osten zur Straßenseite in ursprünglich nur halber Hausbreite daran angebaut mit einer Tiefe von ca. 5,40 m und bildet im Obergeschoss eine Terrasse. 1929 wurde er um einen größeren und einen kleineren Raum entlang der südlichen Außenmauer erweitert, sodass dort jetzt eine Staffelung der Außenmauer entstand. Der größere Raum weist im Erdgeschoss eine Außentür auf, der kleinere eine Kellertür. Die geschweiften Fenstergitter vor der Dreigruppe stehender Fenster an der Südostecke Erdgeschoss sowie über der Kellertür sind vermutlich bauzeitlich. Die straßenseitige Front des Hauses ist - bedingt durch den Küchenanbau - asymmetrisch gegliedert. Die einflügelige Haustür mit Oberlicht ist schräg in eine wie ein Erker vortretende Rundung im Winkel zwischen Anbau und Hauptflügel eingeschnitten. Daneben im Erdgeschoss des Hauptflügels ein schmales Fenster und ein ebensolches im Küchenanbau.
Die Scherengitter vor diesen wie auch weiteren Fenstern sind vermutlich bauzeitlich. Der Türknauf in Gestalt der Bronzeskulptur eines eingerollt schlafenden Hündchens dürfte ebenso wie die eigenwillig geformten Handläufe beidseits der Vortreppe spätere künstlerische Zutat sein. Die tiefe, mit einer Scharrur versehene Türlaibung besteht aus Kunststein, ebenso wie die glatt eingeschnittenen Fenstergewände mit profilierten Solbänken.
Der Küchenanbau, in dem auch Garderobe und WC angeordnet sind, wird mit weiteren Fenstern je Raumteil belichtet. Das Obergeschoss der Straßenfront weist drei Fenster auf. Das mittlere steht über dem Hauseingangserker und ist um eine Tür als Zugang über den Erker hinweg zu der Terrasse über dem Küchenanbau ergänzt, der Weg führt demnach gewunden um die Ecke.

 Die beiden weiteren Fenster flankieren das mittlere in gleichen Abständen, wobei das südliche Drittel der Fassade entlang der Terrasse geschlossen bleibt. Laut den Bauplänen von 1926 sollten alle Fenster des Obergeschosses mit Schlagläden versehen werden. Diese sind nicht vorhanden. Die Dachansicht teilt die Front symmetrisch mit einer Dreiergruppe von Dachgauben. Nach Plan waren es wohl früher Einzelgauben, die jedoch in jüngerer Zeit zu einer breiten, dreifenstrigen Gaube vereinigt wurden. Den Dachfirst krönt ein Schornstein im nördlichen Firstbereich. Die Dacheindeckung besteht aus dunklen Biberschwanzziegeln.
Die Südansicht ist - wie oben bereits beschrieben - durch die Erweiterung des Anbaus im Erdgeschoss verändert worden. Im Wohnbereich daneben besteht ein weiteres großes Fenster, das Obergeschoss weist zwei Fenster auf. Die Nordansicht entspricht dem Bestand von 1926 mit einem Rechteckerker im Erdgeschoss, darin ein großes Fenster, und fensterlosem Obergeschoss. Entgegen den Plänen erhielt das Dachgeschoss eine Doppelgaube.
Die Gartenseite weist eine symmetrische Gliederung in drei Achsen auf, wobei die Mittelachse im Erdgeschoss um einen halbrunden Risalit mit zwei seitlichen Fenstertüren und einer mittigen Türe vorspringt.
Dieser Vorbau bildet im Obergeschoss einen kleinen Balkon mit filigranem Metallgitter entsprechend dem Gitter um die südöstliche Terrasse, beide Gitter dürften bauzeitlich sein. Das Abschlussprofil des Risalits setzt sich nach beiden Seiten als geschosstrennendes Gurtgesimms bis kurz vor die Hausecke fort. Sonst ist die Mauerfläche, wie auch an den anderen Fronten des Hauses, glatt verputzt. Mittig über dem Risalit krönt ein flacher Dreiecksgiebel die Fassade. Er entwickelt sich unvermittelt aus der Fassadenflucht und ist in das breite Karnies des Traufsimses einbezogen, das um den ganzen Hauptbau umläuft und in verkleinertem Maßstab auch Risalit und Terrassen nach oben abschließt. Auf beiden Seiten wird der Risalit von großen Fenstern flankiert, wobei das südliche in jüngerer Zeit wie ein Panoramafenster noch einmal vergrößert worden ist. Das Obergeschoss zeigt in symmetrischer Anordnung drei gleich große, breite, zweiflügelige Fenster. Das Dachgeschoss wurde mit zwei gegenüber den Plänen vergrößerten Gauben beidseits des Giebels versehen. Dem Risalit vorgelagert erstreckt sich eine, von einer Trockenmauer gestützte Terrasse, fast über die gesamte Breite des Hauses. In der Mitte der Mauer führt eine Kaskade von zehn, ebenfalls in Haustein gemauerten und seitlich abknickenden Stufen in den Garten hinunter. Die gärtnerische Anlage der Bauzeit ist nicht überliefert. Der Terrasse vorgelagert öffnet sich heute ein weites, von großen Bäumen flankiertes Rasenparterre. Ein Rundweg erschließt das Gelände bis zur unteren Grundstücksgrenze. Innenbau Laut Baubeschreibung von 1926 sind Kellerboden und Kellerdecke betoniert, ebenso wie die Decke im Erdgeschoss, während das Obergeschoss eine Holzbalkendecke erhielt. Beim Eintreten erweist sich der Runderker des Hauseingangs als kreisrundes Vestibül mit rundem Deckenspiegel und ebenfalls rundem, fächerförmig verlegtem Bodenmosaik in Marmor mit weißer Mitte und schwarzem Rand. Die Wände sind bis über Türhöhe in braunem Marmor verkleidet und dabei zum Achteck begradigt. Vom Vestibül aus öffnet sich nach links der Zugang zum Küchentrakt mit Garderobe und WC. Der hier an das Vestibül anschließende Vorraum ist vermutlich bauzeitlich mit hellgelben Solnhofer Platten belegt.
Der Fliesenboden in Schachbrettmuster im neuen Küchenbereich wurde an den älteren Bestand in dem Küchenraum von 1926 angeglichen. Hier sind auch Holzeinbauschränke mit glatten Türblättern erhalten. Dabei sind in die Boiserie mit Abschlusssims auch die Zugangstüren zu den weiteren Räumen einbezogen. Die Küchentür zeigt ein Mittelfeld in Profilrahmen und fünffacher, verglaster Querteilung. Ähnlich die Kellertür, diese aber ohne Querteilung und Verglasung. Entsprechend sind alle Türen des Hauses, soweit bauzeitlich, ausgeführt. Die Kellertreppe besteht aus Betonstufen.
Der Keller mit ca. 2,30 Deckenhöhe ist bis unter die Anbauten von 1929 voll ausgebaut, Ziegelmauern sind geschlämmt. Türen für Luftschutzräume sind erhalten. Die weitere Raumaufteilung im Erdgeschoss ist wie auf den Bauplänen von 1926 erhalten. Vom Vestibül nach rechts abzweigend gelangt man zunächst in die Diele in der Mitte der Hausbreite. Diese antwortet der Rundung des Vestibüls mit einer konkaven Ausbuchtung der Ostwand, darin das schmale Fenster neben der Haustür.
Von der Diele zweigen links das ehemalige Speisezimmer und rechts das „Herrenzimmer“ jeweils in voller Tiefe des Hauses ab. Das „Musikzimmer“ hinter der Diele in der Mitte des Hauses ist nur über diese beiden Wohnräume erreichbar und öffnet sich über den Terrassen-Erker zum Garten. Der Runderker ist innen dreiseitig geschlossen. Umlaufende Deckenprofilleisten sind glatt und schmal gehalten. Vom Vestibül zweigten ursprünglich zwei Treppen in Richtung Obergeschoss ab, sowohl von der Küchenseite als auch von der Diele aus, beide vereinigten sich nach wenigen Stufen.
Der Zugang von der Diele aus ist heute geschlossen. Die Treppe zum Obergeschoss verläuft zwischen den Mauern des Hauptbaus und des Küchenanbaus. Die Stufen sind aus Holz, die Handläufe an der Wand montierte Rundhölzer. Das um den Küchenanbau kleinere Obergeschoss enthält wie auf den Plänen von 1926 drei Zimmer zur Gartenseite, wovon das südliche später zur Küche umgebaut wurde. Zur Straßenseite ist ein Schlafzimmer angeordnet, mit Zugang zur Terrasse über dem Küchenanbau sowie daneben das Bad.

 Das Dachgeschoss, erreichbar über eine weitere Holztreppe mit einfachem Lattengeländer am oberen Treppenabsatz, wurde in jüngerer Zeit ebenfalls für Wohnzwecke ausgebaut. In beiden Obergeschossen sind hölzerne Türblätter mit Felderteilung aus der Bauzeit wie oben beschrieben erhalten. Die Fenster wurden in jüngerer Zeit erneuert. 5 Umfang des Denkmals Das Denkmal Kiefernweg 7 umfasst das Gebäude in seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz einschließlich der östlichen Grundstücksmauer mit Gartenhäusern, im Inneren des Hauses die Anlage und Ausstattung des Vestibüls.

 


6

Denkmalschutz - Haniel"sche Stammhäuser, Franz-Haniel-Platz 4-5/Hafenstraße 8 in 47119 Duisburg (ZA-2008-0035) 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal (Baudenkmal) Haniel'sche Stammhäuser, hier: Franz-Haniel-Platz 4 –5/ Hafenstraße 8 in 47119 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen. Die v. g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2, 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen und Informationen enthalten. Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext, zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden Elemente und liefert die Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

 

Das ehemalige Packhaus Hafenstraße 8, jetzt Gästehaus des Unternehmens „ Franz Haniel & Cie“ , befindet sich in einer Bauflucht mit den angrenzenden Gebäuden. Westlich schließt sich ein viergeschossiges Gebäude aus den 1980er Jahren an (Hafenstraße 6), östlich ein ebenfalls freistehendes, breitgelagertes barockzeitliches Packhaus (1756) (Hafenstraße 10), heute Stammhaus und Haniel Museum, mit abweichend neun Achsen und zweieinhalb Geschossen bei nahezu gleicher Traufhöhe.
Zwischen den Gebäuden befinden sich mit Gittertoren gesicherte Durchgänge zum Franz-Haniel-Platz, der Mitte der 1980er Jahre angelegt und gestaltet wurde. Die barockzeitliche Bebauung wird im Anschluss an die Hafenstraße 10 durch die 1920 im neobarocken Stil errichtete Hauptverwaltung des Unternehmens (Hafenstraße 12) fortgeführt. Die Bebauung auf der gegenüber liegenden Seite der Hafenstraße zeigt zwei viergeschossige Wohnblöcke aus der Nachkriegszeit.

Bauherr des ehemaligen Packhauses war der Obersalzinspektor und Rheinzollnehmer Diederich Walter Noot. Es handelt sich hierbei um den Sohn des 1770 verstorbenen Bürgermeisters und ersten Ruhrorter Speditionskaufmanns Jan Willem Noot, dessen benachbartes Packhaus Hafenstraße 10 von seiner besonderen Bedeutung für die Anfänge des Binnenschifffahrtshandels 1 und die Unternehmensgeschichte der Familie Haniel in Ruhrort zeugt.
Nach Ausbau und Sicherung des Hafens (1753/54) bildeten Hafen- und Dammstraße vor den Toren der Altstadt auf ehemals königlichem Domänenland die erste ausgewiesene Stadterweiterungsachse Ruhrorts am Hafenmund. Staatliche Planungen sahen landseitig eine Bebauung auf großzügig parzellierten Grundstücken in einer Baufluchtlinie und flussseitig die 2 Anlage von Werft- und Lagerplätzen vor.
Ziel war es, Ruhrort als bedeutenden Standort für den 3 Binnenschifffahrtshandel zu etablieren. Zunächst konzentrierte sich die Bebauung auf die Hafenstraße im Bereich der ehemaligen königlichen Gärten vor dem Weidetor, die Erschließung der Dammstraße folgte nach 1768. Das Baujahr des ehemaligen Packhauses ist nicht exakt zu ermitteln. Der Ruhrorter Bürgermeister Bertram bemühte sich noch um 1779 erfolglos um die Parzelle, die der Schiffbaumeister Nienhaus seit 1755 zur Lagerung seines Holzes genutzt hatte. Kurz darauf im Jahr 1782 ist das Grundstück im Bebauungsplan des Geometers Höffele als bebaut ausgewiesen.
Eine Bauzeit um 1780 ist daher 4 naheliegend. Es wurde somit kurz vor Beginn der zweiten Stadterweiterung (1882) freistehend zwischen vier bereits vorhandenen Häusern und in einer Bauflucht mit diesen errichtet. Die Bebauungsmöglichkeiten an der wasserabgewandten Seite der Hafenstraße waren damit 5 erschöpft. Als Vorbesitzer des seit Anfang des 20. Jahrhunderts zum Bestand der Familie Haniel zählenden 6 Gebäudes sind 1874 die Witwe Karl Liebrecht und 1903 die Erben der Witwe H. Wiemer belegt. Anbauten an der Rückseite des Gebäudes aus den Jahren nach 1903 wurden 1983/83 entfernt. 7 Ebenso ist ein aus der Erbauungszeit stammendes Hofgebäude heute nicht mehr erhalten.
Im Jahr 1940 zerstörte eine Bombe die straßenseitige Umfassungsmauer des Obergeschosses mit den östlichen drei Fensterachsen und das Dach. Bereits 1941 hatte der Duisburger Architekt Heinrich Grunitz Pläne zur Rekonstruktion der straßenseitigen Packhausfassade ausgearbeitet. In der Nachkriegszeit (1953/54) wurde das Gebäude schließlich in unveränderter äußerer Gestalt und straßenseitiger Fassadenstruktur wiederaufgebaut.
Die heute dreiachsige Seitenfassade war nun ebenfalls fünfachsig strukturiert. Im Inneren des Gebäudes erfolgten gemäß den neuen Nutzungsanforderungen als Bürohaus insbesondere im zerstörten Obergeschoss durchgreifende Veränderungen. So wurden von der ursprünglichen Raumkonzeption abweichende Raumteilungen im Obergeschoss vorgenommen und das Treppenhaus in den straßenseitigen, vorderen Gebäudeteil verlegt.


Ein weiterer durchgreifender Umbau erfolgte 1983-1985. Auch die Raumaufteilung des Erdgeschosses wurde nun bedingt durch die Umnutzung des Gebäudes als Gästehaus neu konzipiert. Unverändert blieb der durchgehende Mittelflur mit Zugängen an beiden Enden. Der Haupteingang wurde auf die ehemalige Hausrückseite am neu angelegten Franz-Haniel-Platz verlegt.

Die Gestaltung der neuen Eingangsfassade lehnte sich hier im Bereich des abgerissenen Anbaus (nach 1903) mit Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde an die straßenseitige Fassade 9 an. Das in seiner charakteristischen Struktur und Gestalt erhaltene ehemalige Packhaus zählt heute zu den drei ältesten, barockzeitlichen Gebäuden Ruhrorts. Als eines der zwei Hanielschen Stammhäuser besitzt es eine besondere identifikationsstiftende Bedeutung für die Familie Haniel und den Wirtschaftsstandort Ruhrort.
Beschreibung
Der Außenbau des ehemaligen Packhauses zeigt die charakteristischen Strukturmerkmale eines barockzeitlichen Ruhrorter Packhauses (Lager-/Kontor- und Wohnhaus). Es handelt sich um einen freistehenden, breitgelagerten und zweigeschossigen Baukörper mit Walmdach. Die symmetrisch aufgebauten Putzfassaden zur Straßen- und Platzseite werden durch mittige Eingänge und hochrechteckige Fenster mit bescheidenem Bauschmuck strukturiert und betont. Die straßenseitige Fassade des verputzten Gebäudes wird von dem bauzeitlichen, stichbogenförmigen, mittigen Eingang mit Oberlicht und profiliertem Werksteingewände beherrscht.
Ein Keilstein im Türsturz zeigt das Familienwappen der Familie Noot. Die hochrechteckigen Fenster mit breiten Sohlbänken sind von gefalzten Putzrahmungen eingefasst. Der schmale Gebäudesockel ist in Haustein abgesetzt. Ein zweigeschossiges Walmdach mit Gauben überspannt den Baukörper.
Im Innern zeugt der mittig durchlaufende Hausflur mit rückwärtigem Ausgang von der bauzeitlichen Erschließungsstruktur des Hauses. Am ehemaligen hinteren Eingang, heute Haupteingang, führen Steinstufen in den Keller, der im darunterliegenden Bereich eine bauzeitliche Balkendecke zeigt. Ein weiterer Kellerraum wird von einem querliegenden, flachen Tonnengewölbe mit Stichkappen (spätes 18. bis Mitte 19. Jh.) überspannt. In seinem Scheitel wurde eine nachträgliche Trennmauer mit Weinregalen eingezogen.
Die straßenseitigen Kellerräume werden von preußischen Kappen gedeckt und sind mit einem Ziegelboden versehen. Bauliche Veränderungen Im Verlauf der bewegten Geschichte des Hauses wurde insbesondere die Raumkonzeption, mit Ausnahme der Mittelflurerschließung, wiederholt im Sinne der Nutzungsanforderungen baulich verändert, weshalb sie nicht zum Denkmalumfang zählt.
Die gravierendsten Eingriffe erfolgten in der Nachkriegszeit im Rahmen des Wiederaufbaus 1953/54 und der durchgreifenden Umbaumaßnahme 1983/84. Erhalten blieb die typische Packhausstruktur mit der symmetrischen Eingangsfassadengestaltung, die Mitteleingangserschließung mit durchlaufendem Flur, die Kellertreppe sowie die Kellerräume. Zerstört wurden das Dachgeschoss sowie ein Teil der vorderen Umfassungsmauer im Obergeschoss mit drei östlichen Fensterachsen.
Der Wiederaufbau erfolgte ohne das breite Geschossgesims der straßenseitigen Fassade. Gestalt und Struktur des spätbarocken Gebäudes wurden aber in charakteristischer Ausprägung wiederhergestellt, wie eine fotographische Aufnahme aus dem Jahr 1866 belegt.

 

Die Denkmalwertsetzung bezieht sich substantiell auf den zeitnah nach der Kriegszerstörung wiederaufgebauten, breitgelagerten, zweigeschossigen Baukörper des ehemaligen Packhauses Hafenstraße 8/ Franz-Haniel-Platz 4-5 mit fünfachsiger Putzfassade, Mitteleingang und - erschließung sowie Walmdach.
Zum Denkmalumfang zählen auch die bauzeitlichen bzw. in der Nachkriegszeit (1953/54) zeitnah rekonstruierten stehenden, tief eingeschnittenen Tür- und Fensterlaibungen mit Einfassungen, Sohlbänken und Keilstein, der historische Kellerbereich mit Holzbalkendecke, Tonnengewölbe mit Stichkappen, preußischen Kappen und Ziegelboden. Ausgenommen sind auf der heutigen Eingangsseite am Franz-Haniel-Platz der 1983/84 neu, mit rekonstruierten Tür- und Fensteröffnungen gestaltete Bereich des ehemaligen Anbaus.
Im Inneren zählt zum Denkmalumfang der Erschließungsbereich im Erdgeschoss, während die weitere Raumstruktur hiervon generell ausgenommen ist. Die Prüfung der Denkmaleigenschaften ist der folgenden Darstellung der Prüfschritte zu entnehmen: Prüfung der Bedeutung für die Geschichte des Menschen Geschichtliche Bedeutung Als ein Stammgebäude der Familie Haniel besitzt das ehemalige Packhaus eine besondere geschichtliche Bedeutung für die heute europaweit operierende Unternehmensgruppe Haniel und den Standort in Ruhrort.
Zusammen mit dem Packhaus Hafenstraße 10, heute Haniel Museum, zeugt es von den barockzeitlichen Anfängen des Unternehmens, deren Gründung auf die Verbindung der Familien Noot und Haniel Ende des 18. Jahrhunderts zurückgeht und eine herausragende Bedeutung für den Binnenschifffahrtshandels in Ruhrort besitzt.
Das barockzeitliche Gebäude Hafenstraße 8 befindet sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Besitz der Familie Haniel. Spätestens zu dieser Zeit legte das Unternehmen in seiner Außendarstellung besonderen Wert auf die lange, in der Barockzeit wurzelnde Tradition des Unternehmens. Sichtbarer Ausdruck hierfür war das im Anschluss an die beiden barockzeitlichen Stammhäuser 1921/23 errichtete neobarocke Verwaltungsgebäude.
Dieses konnotierte ebenfalls mit seinem Stil symbolträchtig die Anfänge der Unternehmenstradition, bemerkenswerter Weise in einer Zeit, als die Moderne in Duisburg Einzug hielt. Bereits das 1887 errichtete, repräsentative Wohnhaus mit neobarocker Fassadengestaltung von Max Haniel, später als Ruhrorter Rathaus genutzt, griff vermutlich gezielt dieser Verwendung des Barockstils als Identifikationsstil des Unternehmens Haniel in Ruhrort vor.
Entsprechend der Bedeutung, die das Unternehmen Haniel seinen Stammhäusern zumaß, wurde beim Wiederaufbau 1953/54 nach dem Bombenschaden im zweiten Weltkrieg und bei der Teilrekonstruktion der ehemals rückwärtigen Fassade (1983/84) Wert darauf gelegt, den Gesamteindruck und die Identität des Denkmal in seinen ursprünglichen charakteristischen Gestaltungsmerkmalen wiederherzustellen. Frühe Wiederaufbaupläne aus dem Jahr 1940 bezeugen dies bereits unmittelbar nach dem Bombenangriff. Zerstört wurden das Dach, die straßenseitige Obergeschosswand, drei Fensterachsen und die oberen Innenräume. Ein rekonstruierender Wiederaufbau des Außenbaus war notwendig, um das Gebäude vor dem Zerfall zu retten und seinen Denkmalwert als Ganzes wieder ablesbar zu machen.
Es handelte sich hierbei nicht um eine hypothetische Rekonstruktion, sondern um eine rekonstruierende Reparatur, durch die die prägende Struktur und Gestalt des Packhaustypus erhalten blieben. Diese rekonstruierende Reparatur besitzt auch im Kontext der Nachkriegsdenkmalpflege einen besonderen zeitgeschichtlichen Wert.
Das Fehlen gemeinsamer Leitlinien zum Wiederaufbau von Baudenkmälern führte angesichts des ungeheuren Ausmaßes der Kriegszerstörungen in Deutschland zu einer Fülle von Einzelfallentscheidungen über den Umgang mit zerstörten Baudenkmälern. Wenn weder die Öffentlichkeit noch die Denkmalschützer den Verlust von Baudenkmälern mit starkem identitätsstiftenden Wert hinnehmen wollten, wurde oftmals rekonstruierend wiederaufgebaut. Auf diese Weise knüpfte man bewusst an die Geschichte Deutschlands vor dem zweiten Weltkrieg an und signalisierte die Überwindung des menschenverachtenden NS-Regimes.
Auch der Wiederaufbau des ehemaligen Packhauses durch das Unternehmen Haniel ist auf der zeitgeschichtlichen Bedeutungsebene in diesem Kontext verankert. Architekturgeschichtliche Bedeutung Der Typus des Packhauses, auch als Lager- oder Speicherhaus bezeichnet, ist ein seit dem Mittelalter insbesondere in Hafenstädten verbreiteter Lagerhaustypus, der sich sowohl in städtischer Hand als auch in Firmenbesitz befinden konnte. Die weite regionale Verbreitung und die an den jeweiligen Bedarf angepasste Nutzung führten zur Ausprägung unterschiedlicher Packhausarten.
Es handelte sich entweder um reine Lagerhäuser oder aber um Lager mit Kontor- und/oder Wohnfunktion. Letztere befanden sich zumeist in Firmenbesitz. In Ruhrort hat sich im Zuge der ersten Stadterweiterung nach 1754/56 ein Packhaustypus ausgeprägt, bei dem es sich um repräsentative Häuser mit Lager-, Kontor- und Wohnfunktion handelte. Die freistehenden Häuser auf großzügig bemessenen Grundstücken zeigten einen breitgelagerten, zwei- bis dreigeschossigen Baukörper mit fünf bis neun Achsen, mit Mittelflurerschließung und waren zumeist mit einem Walmdach, das kleine Gauben aufweisen konnte, überdeckt.
Die Fassade wurde durch einen mittigen Eingang und eine regelmäßige Fensteranordnung mit stehenden Fensterformaten strukturiert. Profilierte Laibungen und Rahmungen betonten die Tür- und Fenstereinfassungen. Das heutige Gästehaus der Unternehmensgruppe Haniel zeigt trotz der Kriegszerstörungen und durchgreifenden Umbaumaßnahmen insbesondere der Innenräume typische funktionale und strukturelle Merkmale dieses barockzeitlichen Typus eines Ruhrorter Packhauses.
Es hatte in dem Packhaus (1756) des Ruhrorter Kaufmanns und Bürgermeisters Jan Willem Noot, heute Stammhaus der Familie Haniel und Museum, an der Hafenstraße 10 einen bedeutenden Vorläufer. Die einst in vielfältigen Ausformungen gebauten Packhäuser sind heute nutzungsbedingt und nach Kriegszerstörungen nur noch selten in ursprünglicher Ausprägung eines ortsüblichen Typus erhalten.
Es handelt sich daher bei dem ehemaligen Packhaus Hafenstraße 8 um ein für die Architekturgeschichte bedeutendes Zeugnis eines ortsüblichen barockzeitlichen Packhaustypus, an dem charakteristische Gestalt- und Strukturmerkmale aufgezeigt werden können (Baukörper, Fassadengestaltung, Dach, die ursprüngliche Mittelflurerschließung mit rückseitigem Kellerzugang sowie die historische Lagerfunktion (Keller) im Kontext der Binnenschifffahrt). Allgemeine Wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung Einen bedeutsamen wirtschaftsgeschichtlichen Zeugniswert besitzt das ehemalige Packhaus für die merkantilistische Wirtschaftspolitik Preußens als Motor des Binnenschifffahrtshandels im Zeitalter des Absolutismus.
So entfaltete der preußische Staat im ausgehenden 18. Jahrhundert zur Förderung von Handel und Gewerbe eine intensive Stadterweiterungspolitik, die auch auf die wirtschaftliche Entwicklung kleinerer Städte in den westlichen Provinzen abzielte.
In Ruhrort ermöglichte der preußische Staat die erste Stadterweiterung auf ehemals königlichem Domänenland außerhalb der Altstadt. Vorrangiges Ziel war es, den Ruhrorter Hafen nach Ausbau und Sicherung 1753/54 als Verteilerbasis für staatliche Kohle in den westlichen preußischen Provinzen nutzbar zu machen und den Binnenschifffahrtshandel auszubauen.
Der Bau des ehemaligen Packhauses Hafenstraße 8 ist im Zusammenhang mit diesen Planungen zu sehen. Diederich Walter Noot hatte als Obersalzinspektor die Aufsicht über das staatliche Salztonnenmagazin und war dadurch für die Verwaltung und den Transport verantwortlich. Sein Magazinplatz wurde 1781 um das Dreifache vergrößert. Die Kontorfunktion des Packhauses war für diese Aufgabe von Bedeutung. Die Lagerfunktion des Kellers diente dem Speditionshandel, wie an den erhaltenen Kellerlagerräumen und dem ehemals rückwärtigen Zugang ablesbar ist.

 

Stadtbaugeschichtliche Bedeutung für Ruhrort Seit der Altstadtsanierung in den 1960er Jahren gehört das heutige Gästehaus des Unternehmens Haniel zum ältesten historischen Baubestand Ruhrorts. 6 20 21 22 Die Kontorfunktion des Packhauses war Stadtbaugeschichtlich ist der Typus „Packhaus“ in ortsüblicher Ausprägung als Lager-, Kontor- und Wohnhaus eng mit der ersten Stadterweiterungsachse, die im Verlauf von Hafen- und Dammstraße erhalten ist, verbunden.
Der neue repräsentative Haustypus bedeutete einen Bruch mit der niederrheinisch geprägten Hauslandschaft der Altstadt, die sich durch giebelständige, zwei- bis dreiachsige, in die Tiefe gebaute Häuser mit Sattel- oder Krüppelwalmdach auszeichnete. Mit seinem freistehenden, zweigeschossigen, breitgelagerten, fünfachsigen, mittig erschlossenen, relativ schmucklosen, walmdachgedeckten Baukörper zeigt das ehemalige Packhaus Hafenstraße 8 bis heute wesentliche Merkmale dieses Typus.
Zusammen mit zwei weiteren erhaltenen barockzeitlichen Packhäuser sind drei unterschiedlich repräsentative Ausformungen des ortsüblichen Typus erhalten. Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Bedeutung für Ruhrort Das ehemalige Packhaus Hafenstraße 8 ist zugleich ein Zeugnis für die wirtschafts- und sozialge- schichtliche Entwicklung Ruhrorts.
Im Kontext der preußischen Stadterweiterungspolitik im 18. Jahrhundert, die merkantilistischen Zielen diente , ist es untrennbar mit den Anfängen und der Entwicklung des Binnenschifffahrtshandels sowie der sich zeitgleich entwickelnden Kaufmannsschicht in Ruhrort verbunden. Seine Lage an der ersten Stadterweiterungsachse unweit des Hafenmundes ebenso wie seine Lager- und Kontorfunktion waren auf die Organisation des Salzumschlags und die bescheidenen Anfägen des Speditionshandels in Ruhrort abgestimmt.

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Denkmalschutz - ehemalige Graf Spee"sche Oberförsterei Angermunder Straße 291 in 47269 Duisburg (ZA-20014-0007)  

 

 Das Wohnhaus setzt sich T-Hausartig aus einem vorderen, zweigeschossigen Teil und einem rückwärtig längsrechteckig anschließenden, niedrigeren Trakt zusammen. Backsteinsichtmauerwerk, mit grau-schwarzen Pfannen gedeckte Dächer. Der vordere Wohnhausteil ist charakterisiert durch eine betont malerische Dachlandschaft, mit zwei rechtwinklig gegeneinander geschobenen Krüppelwalmdächern, die drei Schwebegiebel und eng gereihte Knaggenkonsolen an den Längsseiten besitzen.
Das filigrane Holzwerk der Schwebegiebel zitiert als Würdeform das traditionelle Palladio-Motiv mit eingezogenem Rundbogen. Kleine Dachgauben, deren weit überstehende Dächer ebenfalls feine Holzarbeiten aufweisen, besetzen die geschlossenen Dachflächen. Wandgliederung durch flache Geschoss- und Traufgesimse in Form von verschiedenen Backsteinschmuckbändern sowie schlanke hochrechteckige und segmentbogig geschlossene Fensteröffnungen (z.T. als Blendöffnungen).
Unter den Schwebegiebeln kleine Rundbogenfensterpaare; im nach vorn gerichteten Giebel über den Rundbogenfenstern noch ein Geweih. Die Fenster selbst erneuert, die ursprüngliche T-Teilung aufnehmend. In den vorderen Winkel der beiden Schwebegiebel-Flügel ist ein eingeschossiger Raum eingebaut (evtl. nachträglich), in angepasster Form mit dreiteiligen Fenstern und flachem Dach.
Zwischen diesem Raum und dem vorderen Giebel über Stufen eingenischt der Haupteingang mit zwei- flügeliger Holztür, durchfenstert (geätztes Glas) und mit Oberlicht. Der seitliche Giebel besitzt einen polygonalen zweigeschossigen Standerker, im Erdgeschoss mit Ausgang durch zweiflügelige Fenstertür in den Garten, gedeckt mit einem überstehenden Flachdach, mit feiner Holzkassettierung in der Untersicht.
Das Innere wird erschlossen durch einen Mittelflur mit Karomuster-Schmuckfliesen, darin originale Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, großem kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten Stäben. Rahmenfüllungstüren mit entsprechenden Gewänden. Im großen Wohnraum des vorderen Wohnhausteils Parkettboden und innenliegende Läden an den Fenstern im Erker. Im Keller eine Luftschutztür aus den 1930er/40er Jahren zum ehem. Luftschutzraum. Der rückwärtige Trakt ebenfalls backsteinsichtig mit Krüppelwalmdach und zweigeschossig, aber deutlich niedriger und schmuckloser. Gedrungene Fensterformate, Nebeneingang zum Wohnhaus, im hinteren Bereich separater Wohnteil.
Die Dachflächen weitgehend geschlossen ohne Ausbauten. Dieser Teil baut vermutlich auf baulichen Resten der ehem. Rahmer Ölmühle auf. Seitlich quer zum Wohngebäude freistehendes Wirtschaftsgebäude, ehem. Pferdestall, wohl ebenfalls um 1900 (1933 um eine Achse für eine Autogarage verlängert); einfaches längsrechteckiges Backsteingebäude, Satteldach mit geschlossenen Dachflächen (dunkle Hohlpfannen), Klötzchenfries unter der Traufe. Der Funktion entsprechend geringe Durchfensterung, Öffnungen mit Segmentsturzmauerung und mit Holztoren /-läden verschlossen.

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen
Ein sprechendes Indiz für den historischen Status der ehemaligen Gräflich-von-Spee'schen Oberförsterei innerhalb von Rahm ist, dass sie auf einer Ansichtskarte des Ortes, vermutlich aus den 1920er Jahre, zusammen mit der Kirche, Schloss Heltorf und dem Kriegerdenkmal als eines von vier Gebäuden abgebildet ist, die den Ort repräsentieren. Grund dafür ist sicher auch, dass es sich um ein auffallend qualitätvoll gestaltetes und mit seiner Formgebung „sprechendes“ Gebäude handelt.
Darüber hinaus aber überliefert die ehemalige Oberförsterei grundlegende Aspekte der Ortsgeschichte in diesem Gebiet, insbesondere im Hinblick auf die seit dem Mittelalter bestehende große Bedeutung des Waldes, seiner Pflege und Nutzung. Hinzu kommt die in ihr enthaltene Standortkontinuität der Rahmer Mühle, einer bis ins Mittelalter zurückreichenden Ölmühle am Rahmer Bach.
Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“ Höfen zunächst Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“ Bürger von Angermund.
Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung gelockert. Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Neben der Landwirtschaft boten die angrenzenden, bis heute immer noch umfangreichen Waldgebiete eine wichtige Lebensgrundlage in diesem Bereich, was sich auch in entsprechenden Kapiteln in den einschlägigen ortskundlichen Büchern niederschlägt (vgl. „Die besondere Bedeutung des Waldes und seine Nutzung“ in Schmitz, Angermunder Land und Leute, Bd. 1, S. 73 ff.; Rahmer Wald, Rahmer Bach und die Gemarken, in: Rahm, Dorfgeschichte, S. 118 ff.). Etwa die Hälfte der Fläche Rahms besteht aus Wald, ein wesentlich höherer Anteil als die etwa 10 % Wald des Duisburger Stadtgebietes – von denen sich etwa ein Drittel in Privatbesitz befindet. Unter diesen privaten Waldbesitzern nehmen die heutigen Gräflich von Spee’sche Forstbetriebe Schloss Heltorf einen prominenten Platz ein. Anschaulich dokumentiert wird dies aufgrund Lage und Bauformen (s.u. zur architekturgeschichtlichen Typologie), welche die ursprüngliche Funktion auch nach Aufgabe der Nutzung anschaulich und eindrucksvoll dokumentieren. Die Freiherren, später Grafen von Spee sind seit 1662 auf Schloss Heltorf ansässig und, abgesehen von ihrer über Jahrhundert währenden Rolle im politischen und öffentlichen Leben, bis heute auch als Land- und Waldbesitzer von großer Bedeutung.
Hierzu sei auf die ausführlichen Darstellungen in den Ortsgeschichten von Angermund und Rahm verwiesen (Angermunder Land und Leute Bd. 1, S. 209-245; Rahm, Dorfgeschichte, S. 63-77). Auch die der Oberförsterei vorausgehende Ölmühle war bereits im Besitz der Grafen von Spee. Mühlen waren in Mittelalter und früher Neuzeit zentrale wirtschaftliche Einrichtungen, mit streng definiertem Rechtsstatus und „Zuständigkeit“ (in enger Bindung an die jeweiligen (adeligen) Besitzverhältnisse resp. Territorialherrschaft). Die Geschichte der Ölmühle am Rahmer Bach ist urkundlich bis mind. zum Beginn des 15. Jahrhunderts zurück verfolgbar:
 „Die Ölmühle nebst zugehöriger Hofstatt und den benden (Wiesen) ‚binnen dem Graben langs dem Weg zu den Dornen zu an dem Rahm und op dem Weg gelegen’, wurde 1418 von Herzog Adolf gegen einen jährlichen Erbzins von 4 Mark brabantisch an Wilhelm, den Sohn Ottos, in Erbpacht gegeben […]. 1634 war sie im Besitz derer von Winkelhausen; nach Heirat 1655 im Besitz derer von Wachtendonk […]. 1722 ließ Degenhard Bertram von Spee die Ölmühle neu errichten. 1817/18 wurde ein weiterer Neubau der Mühle erstellt“ (Rahm, Dorfgeschichte, S. 96). Zuvor war die Mühle 1803 schon einmal vorübergehend stillgelegt worden, ging dann aber wieder mit besagtem Neubau in Betrieb, der zumindest für den Zeitraum bis 1855 auch noch weiter belegt ist.
 „Danach wird ihr Schicksal ungewiß. Die Konkurrenz wurde stärker. Schon einmal hatte man die Rahmer Mühle zugunsten der Angermunder Mühle stillgelegt; die Angermühlen waren größer; sie konnten auch regelmäßig betrieben werden. Der Leistungsfähigkeit einer neuen, mit Dampfkraft betriebenen Großmühle war solch eine kleine, von der Witterung abhängige Mühle hoffnungslos unterlegen“ (Rahm, Dorfgeschichte, S. 26). Wann genau der Mühlbetrieb endgültig eingestellt wurde, ist nicht bekannt. Karten, Teile der Bausubstanz und der erhaltenen Wasserführung (Mühlengraben) belegen, dass die Försterei an die Stelle der Mühle getreten ist.
Ihre Bauformen bestätigen zudem die in der Literatur geäußerte Vermutung, dass dieser Funktionswechsel „spätestens um 1900“ erfolgte (Rahm, Dorfgeschichte, S. 26), möglicherweise auch in Folge der Konsolidierung der Waldbesitz und –nutzungsrechte in Rahm 1887 (vgl. Rahm, Dorfgeschichte, S. 122f.). Während das vorindustrielle Mühlenwesen im 19. Jahrhundert generell einen Niedergang erlebte, wurden Waldwirtschaft und Forstwesen modernisiert, neu reglementiert und ausgebaut.
Auch die privaten Waldbesitzer wie hier in Rahm folgten dabei im Prinzip der staatlichen Organisation mit der Herausbildung klar definierter und hierarchisierter Zuständigkeiten (der auch in Rahm gegebene Titel „Oberförster“ verweist in der Regel auf einen (Revier-)Förster in leitender Funktion) und der Einrichtung moderner Wohn- und Arbeitsstätten für ihre Angestellten. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei zeigt, dass neben staatlichen bzw. kommunalen Ämtern und Behörden auch einige der großen privaten Waldbesitzer eine regelrechte Forstorganisation ausgebaut haben.

Die ehemalige Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist ein anschaulich erhaltenes, typisches und qualitätvolles Beispiel für ein Förstereigebäude aus einer der Hauptausbauphasen dieser Bauaufgabe Ende des 19. / Anf. des 20. Jahrhunderts, als sich infolge Devastierung des Waldes und zunehmender Konzentration des Besitzes in kommunaler bzw. staatlicher Hand das moderne Forstwesen herausbildete. Typologisch handelt es sich zunächst nicht um eine hochspezialisierte Bauaufgabe, vielmehr vereinen Förstereigebäude Elemente sowohl des zeitgenössischen Wohnhausbaus als auch von landwirtschaftlichen Hofanlagen.
„Eine durchgreifende staatliche Forstorganisation setzt […] erst mit der Schaffung der Provinz nach dem Übergang aller Landesteile an Preußen nach 1815 ein. Die Gehöfte der Forstreviere als unterster Verwaltungsebene folgen vorgeschriebenen Typen, für die anfänglich das Wohnhaus mit separaten Nebengebäuden, nach der Mitte des 19. bis in das 20. Jahrhundert hinein dann das kombinierte Wohn-Wirtschaftsgebäude verbindlich wurde.“ (Gropp, S. 4)
Der früheste bekannte Typenentwurf der preußischen Baubehörden für ein Revierförstergehöft datiert aus dem Jahr 1836. Insbesondere in Bezug auf Raumprogramm und Raumorganisation hatte er lange Zeit eine gewisse Vorbildwirkung, die sich aber in erster Linie aus der Funktion ergibt und für private Bauten wie die Rahmer Oberförsterei natürlich relativiert werden muss.
Typisch ist zunächst die Tatsache, dass es sich um eine Sonderform der landwirtschaftlichen Hofanlage handelt, mit Wohnhaus und Nebengebäuden zur Selbstversorgung und v.a. zur Unterbringung der für die Berufsausübung notwendigen Pferde sowie zur Holz- und Werkzeuglagerung. Das Wohnhaus enthielt meist auch ein „Amtszimmer“ / Büro – hier in Rahm möglicherweise der eingeschossige Anbau vorn – und auch einen „Gesellschaftsraum“ zur Versammlung und Bewirtung von Gästen und Jagdgesellschaften.
Häufig wurden haus- und landwirtschaftliche Nutzräume mit in den Hauptbaukörper einbezogen, wobei der Wohntrakt sich, wie hier in Rahm, durch Form und Größe (Höhe) auszeichnete und abhob. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei in Rahm repräsentiert die Entwicklung des Bautyps Forsthaus bzw. Försterei am Ende des 19. Jahrhunderts, als eine zunehmend repräsentative Ausführung erfolgte, die dem Landhaus- und ruralen Typ des zeitgenössischen Villenbau nahe kommt.
Es bleibt bei einer betont „ländlichen“ Formensprache, jetzt aber orientiert am zeitgenössischen Heimatstil, mit plakativ betonter Handwerklichkeit und Holzverwendung bei der Bauausführung. Häufig zu sehen sind kunstvolle Schwebegiebel wie solche in Rahm – diese können „fast als Synonym für Forsthäuser“ (Spohn) gelten –, weite Dachüberstände sowie weitere aufwändige und demonstrative Holzarbeiten z.B. an Dachaufbauten (Gropp, S. 6).
„Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs dominierten backsteinsichtige Massivbauten. Der Wohnteil erscheint immer deutlicher abgesetzt, sei es durch unterschiedliche Baumaterialien und Gestaltungen, sei es durch verschiedene Firsthöhen oder durch um 90 Grad gedrehte Firste. Innerhäusig sind beide Hausteile durch Wasch- und Viehküche auch als Geruchsschleusen deutlich getrennt“ (Spohn, S. 561/564).
Bei privaten Forsthäusern ist zudem eine Betonung des Jagdaspektes zu beobachten, der hier – als traditionelles adeliges Privileg – eine größere Rolle spielte als bei staatlichen Forstgebäuden (Gropp, S. 4). In Rahm wird dies durch das Geweih am vorderen Schwebegiebel widergespiegelt. Für das Rheinland liegen keine zusammenfassenden Darstellungen zur Geschichte dieser Bauaufgabe vor.
Die für das benachbarte Westfalen hierzu vorhandene Grundlagenforschung (aufbauend auf der Dokumentation erhaltener Beispiele in der Denkmalliste) kann aufgrund der vergleichbaren politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen im Prinzip aber auch auf die hiesigen Verhältnisse übertragen werden. Die ehem. Gräflich-von-Spee’sche Oberförsterei ist aufgrund ihrer im o.a. Sinne überaus typischen Ausführung und ihres nach behutsamer Umnutzung zu einem Wohnhaus immer noch anschaulichen Erhaltungszustandes geeignet, für die wissenschaftliche Grundlagenforschung zu dieser Bauaufgabe einen Beitrag zu leisten.  

 

 

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Denkmalschutz - Hofanlage Ventenhof Angermundern Straße 275 in 47269 Duisburg (ZA-2014-0006) 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen über die Denkmaleigenschaft nach dem Denkmalschutzgesetz. Begründung für die Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG NRW

 

Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Denkmals In der Art niederrheinischer T-Häuser besteht das Haupthaus aus einem quer vorgesetzten zweigeschossigen Wohnhaus aus dem späten 19. Jh. und rückwärtig anschließend einem eingeschossigen Baukörper, der im Kern ein Wohnstallhaus als ältesten Teil der Anlage enthält (ca. 17./18. Jh.), mit rechtwinklig anschließendem Wirtschaftstrakt.
Die fünfachsig traufständige Eingangsfassade des vorderen, jüngeren Baukörpers ist zur seitlichen Zufahrt hin ausgerichtet, zur Straße hin ist der Vorderbau giebelständig. Schmaler Baukörper über einraumtiefem Grundriss (nur eine asymmetrisch angeordnete Fensterachsen im Giebel, mit kleinen Doppelfenstern in der Giebelspitze), mit Satteldach.
Mitteleingang und Fenster sind hochrechteckig und segmentbogig geschlossen, Stürze und Verdachungslinien der Öffnungen sind hellrot vom dunkleren Mauerwerk abgesetzt, Geschossgesims (Deutsches Band) und Traufgesimse gliedern die Fassade horizontal. Markant sind die beiden Schornsteinköpfe außen auf dem First, die damit den Giebeln akroterienartig (1) aufsitzen. Geschlossene Dachflächen ohne Aufbauten, prägend für das Erscheinungsbild und die Fernwirkung der Hofanlage. Über Stufen erhöht liegender Hauseingang, dahinter bauzeitlicher Mittelflur mit farbigen Schmuckfliesen und Holztreppe, zweiläufig mit Wendepodest, kandelaberförmigem Anfängerpfosten und gedrechselten Brüstungsstäben; Rahmenfüllungstüren mit zugehörigen Gewänden. 2 Der hintere eingeschossige Bauteil mit Satteldach ist im Ursprung ein Wohnstallhaus und heute noch als solches genutzt und erkennbar. Der hintere Stallteil (ehem. Kuhstall) wurde 1909 über dem alten Jauchekeller um ca. 3 m nach hinten verlängert, dabei wurde eine gusseiserne Säule als Deckenträger eingesetzt. Am Wohnteil wohl ebenfalls verschiedene Bauphasen vorhanden, die den Bestand stimmig fortentwickelten, so dass sie augenscheinlich, ohne vertiefte Bauforschung, nicht ohne weiteres voneinander zu scheiden sind. Das alte Wohnstallhaus ist quer zur Firstrichtung des vorderen Wohnhauses angeordnet, urspr. wohl zweifluchtig, drei Gefache / Achsen breit, der Mittelflur wohl erst im Zusammenhang mit dem Anbau des vorderen Wohnhauses E. 19. Jh. entstanden. Kleine Rechteck-Fensteröffnungen, Tor für Stall und eine angebaute kleine Kammer, zur Straße hin ehem. Zugang, der in die „Diele“ führte. Diese heute Küchenraum, mit Kaminstelle und Balkendecke mit sichtbaren kräftigen Unterzügen; daneben eine erhöht liegende Kammer (Opkamer) mit Gewölbekeller darunter. Holztüren und -gewände mit zum Teil typischer geringer Höhe.
Hinten rechtwinklig ein Flügel mit Wirtschafts- (ehem. Stall ?) Räumen angebaut. Im Stallteil eingehauste Stiege zum Dachgeschoss. Eine Besichtigung des Dachwerks über dem Wohnstallhaus-Teil war nicht möglich. Die den rückwärtigen Hof frei umstehenden Scheune und Schuppen 1905 nach Brand neu (Scheune) bzw. wieder errichtet. Beide einheitlich backsteinsichtig mit Satteldach (Falzziegel) auf längsrechteckiger Grundfläche. Die Scheune längsgeteilt in Bansen (2) und Tenne (3), inneres Holztraggerüst mit Leitern erhalten; Einfahrt in die Tenne an der Giebelseite, zum Hof hin Gusseisenfenster.
Der heutige Schuppen war vor dem Brand als Scheune genutzt, danach Pferdestall mit Geschirrkammer und Karrenschuppen, mit Einfahrt in der traufständigen Hofseite. Jüngere Verbindungstrakte und weitere Gebäude sind ohne Denkmalwert.

 

Prüfung der Bedeutung für Städte und Siedlungen Der Ventenhof ist die letzte baulich und funktional noch anschaulich erhaltene Hofanlage in Rahm. Er ist daher von hoher Bedeutung für die Veranschaulichung der Orts- und Siedlungsgeschichte dieses Duisburger Ortsteiles, war dieser doch noch bis in das 20. Jahrhundert hinein fast ausschließlich von der Landwirtschaft und ihren Hofanlagen bestimmt. Die Ursprünge von Rahm sind nicht genau fassbar, einzelne urkundliche Nennungen von Höfen reichen jedenfalls bis in das 14. Jahrhundert zurück. Die ortshistorische Forschung nimmt an, dass sich aus vier größeren und „freien“ Höfen (Troistorp-Gut, Losengut, Hof Banrath, Brockerhof) zunächst Honschaften bildeten, die sich dann allmählich zu einem dörflichen Siedlungsbild verdichteten, das geprägt war von der Aufreihung der Hofstellen entlang der Windungen des Rahmer Baches („Rahm“ bezeichnet etymologisch ein Gelände in sumpfiger Niederung). Rechtlich und verwaltungsmäßig gehörte Rahm die längste Zeit zu Angermund (kirchlich zu Kalkum), seine Einwohner galten als „auswendige“ Bürger von Angermund. Erst 1929 mit der Eingemeindung nach Duisburg wurde diese enge Bindung gelockert.
Insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich das Siedlungsbild sehr stark verändert, Alt-Rahm entwickelte sich zu einem Wohnort mit stark verdichteter und erneuerter Bebauung, welche die landwirtschaftlichen Wurzeln des Ortes nicht mehr widerspiegelt. Hieraus erwächst deutlich die Bedeutung des Ventenhofes als letzter noch erhaltener Hofanlage in Rahm, mit zudem eigener bedeutender Geschichte. „Eine Steuerliste von 1715/16 zählt 61 bäuerliche Besitzer mit zusammen 325 Morgen Ackerland und 29 Morgen Wiesen auf. Nur 6 Anwesen aber haben mehr als 10 Morgen“ . (Von Roden, S. 326) Zu diesen größeren Höfen zählte auch das Ventengut, das 1696 (Angermunder Gemeindesteuerbuch) von Peter Venten, seiner Frau und einem großjährigen Kind bewohnt wird.

 

Anträge/Anfragen 

Mitteilungsvorlagen 

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Kulturfördergesetz NRW 

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Besucherzahlen der Duisburger Museen in 2013 und 2014 

 

Sonstige Besucher und Gäste (Kindergeburtstage, Partnergutscheine 2 zu 1, RUHR.TOPCARD, Kunstberatung, Konzerte, plastikBAR u.Ä.) 7.853 in 2013 - 6.984 in 2014

Gem. DS 2811/1 vom 04.09.2001 haben Schulklassen grundsätzlich freien Eintritt zu den Museen der Stadt Duisburg.

 

Kultur- und Stadthistorisches Museum
Im Berichtszeitraum präsentierte das Kultur- und Stadthistorische Museum die sehr erfolgreiche Schau „ASCIBURGIUM – Eine römische Militärsiedlung am Niederrhein“, bei der im Wesentlichen auf die eigenen archäologischen Bestände zurückgegriffen werden konnte.
Auf Grund der inhaltlichen Bezüge zu den Duisburger Akzenten „Geld oder Leben?“ wurde in der Sammlung Köhler-Osbahr die sehenswerte Ausstellung „Werte im Widerstreit – Von Bräuten, Muscheln, Geld und Kupfer“ gezeigt. Anknüpfend an die Sonderausstellungen bot das Kultur- und Stadthistorische Museum auch 2013 und 2014 ein umfangreiches Begleitprogramm, darunter die Mercator-Matinéen mit hochkarätigen Vorträgen sowie die beliebten „Erzählcafés Lebendige Geschichte(n)“, die sich an ein älteres Publikum aus der Nachbarschaft richten.
Die Museumsveranstaltungen zu den Marina-Märkten waren Anlass für viele Gäste, nicht nur das „Mercator-Café“ im Museum zu besuchen, sondern auch um – bei freiem Eintritt – erstmalig einen Blick in die Stadtgeschichte-Ausstellung zu werfen. Sehr erfreulich ist die steigend positive Resonanz auf das Museumsangebot für Kinder, Jugendliche und Familien, etwa beim Kinderkulturfestival.
Im Rahmen des neu entstehenden Zentrums für Erinnerungskultur werden seit 2014 in Kooperation mit Partnerschulen generationenübergreifende Zeitzeugengespräche angeboten.
Insgesamt ist an allen deutschen Museen 2013 ein leichter Rückgang der Besuchszahlen zu verzeichnen. Statistisch liegt das Kultur- und Stadthistorische Museum Duisburg dennoch im oberen Mittelfeld aller historischen Museen im Land. Für ein Museum mit zwei kulturgeschichtlichen Spezialsammlungen erreicht es sogar Spitzenwerte (vgl. Materialien aus dem Institut für Museumsforschung Heft 68: Statistische Gesamterhebung an den Museen der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2013.

 

Stiftung Wilhelm Lehmbruck Museum
Die Gesamtbesucherzahl konnte im Verhältnis zum Vorjahr leicht erhöht werden. Insbesondere bei der Eröffnung zur Jubiläumsausstellung am 14. und 15. Juni 2014 waren viele Gäste im Hause. Neben der Neupräsentation der Sammlung im Rahmen der Eröffnung des Lehmbruck-Traktes konnten folgende weitere Ausstellungen angeboten werden: das Ausstellungsprojekt „Deckkraft“, die Akzente-Ausstellung „Hans im Glück“ sowie die Präsentation der Neuerwerbung „New Pott“.
Im Rahmen der Jubiläumsausstellung wurde auch die Reihe „Sculpture 21st“ präsentiert. Ab September wurde in Anbetracht des 100jährigen Jahrestages zum Beginn des Ersten Weltkrieges die Ausstellung „Zeichen gegen den Krieg“ angeboten. Zum Jahresende konnte schließlich die Ausstellung zu Antonius Höckelmann eröffnet werden.

 

Nachträge