BZ-Home   Sitzung des Stadtrates            Politik aktuell


 

BZ-Sitemap

Sitzungen Rat und BV

Parteien
Wahlen
ab 1947


Politische Historie
Bürgermeister
ab 1873
Archiv


Landtag 







Montag, 21. September 2015  ab 15:00 Ratsaal (Zi 100)

Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Einbringen des Haushaltsentwurf 2016

Brisante Themen und viele Herausforderungen -  fehlende Genehmigung der Bezirksregierung bremst Duisburg aus

Es gibt nicht nur ein zentrales sondern gleich mehrere Themen, die als zentral und vor allem dringend angesehen werden. Kämmerer Dr. Peter Langner wird an diesem Tag zum einen vor der Sitzung des Rates in einer Pressekonferenz mit dem OB wie üblich den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2016 mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019 vorlegen, zum anderen aber auch dies zum letzten Mal tun. Danach endet seine  Amtszeit.
 

Die Bezirksregierung hat auch aufgrund des vom Rat beschlossenen Hilfs- Kreditrahmens von 200 Mo. Euro (Nachtragshaushalt) an den DVV-Konzern - finanzielle Schieflage durch EEG - mitgeteilt, dass sie den Haushaltsentwurf 2015 der Stadt frühestens Ende September, also nach der Sitzung des Rates am Montag, nach eingehender Prüfung beschließen will.

Das alles mutet ein wenig obstrus an, da durch die noch nicht vorliegende Genehmigung des Haushaltes 2015 in vilen Bereichen der Stadt dringende Sanierungen nicht stattfinden können, da das Ja von Regierungspräsidentin Anne Lütkes fehlt. Das hemmt ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da schnelles Handeln vonnöten ist. Für die Stadt türmen sich Probleme beim Thema Asylbeweber und Flüchtlingen dermaßen, dass eine furchtbare Schieflage droht. Das alles haushalterisch im Kontext mit den sich auftürmenden Kosten zu der Unterbringung der Flüchtlingen den Bürgern deutlich zu machen - wer soll das können?

In turbulenten Zeiten müssen Beschlüsse einfach schneller umgesetzt werden. Hier ist nicht das "Totschlag-Argument" Genauigkeit vor Schnelligkeit angesagt. Die Kommunen weiter in die Handlungsunfähigkeit zu treiben verursacht Hilflosigkeit und verursacht zunehmend Desinteresse zur Wahlurne zu gehen. Und die Watschen der Bürger an den ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikern auszulassen ist dann fast schizophren.

Wir erinnern uns: Durch jahrelang verzögerte Genehmigung der Bezirksregierung zum Bebauungsplan in der Duisburger Freiheit entschloss sich Grundstücksbesitzer Kurt Krieger, die rund 130 Millionen an Investitionen erst einige Jahre später in Duisburg umzusetzen - wenn überhaupt. Dass im Moment vier Bebauungspläne konkret in Duisburg in Hauptbahnhofsnähe umgesetzt werden - beim neuen Lanuv-Domizil erst ein wenig später - ist dabei das wirklich einzig Positive.


In der Sitzung des Rates wird ab Tagesordnungspunkt 58 das Thema
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen eine wichtige Rolle für den scheidenden Kämmerer und Sozialdezernent Reinhold Spaniel sein. Harald Jeschke

Rat beschließt Wohnbebauung an der Wilhelmshöhe  
Der Stadtrat hat jetzt den Bebauungsplan 1172 Duissern beschlossen. Damit kommt ein Planungsprozess zum Abschluss,  der eine Neubebauung mit acht Stadtvillen unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Villa Henle am Kaiserberg ermöglicht.  
Die Erhaltung und Einbeziehung der leerstehenden Villa in ein Nutzungskonzept stellte lange Zeit ein Hindernis zur Bebauung der knapp 10.000 m² Grundstücksfläche dar. Das jetzt beschlossene Planungskonzept bezieht die Villa mit dem Anbau in die Wohnbebauung ein. Insgesamt sind acht Stadtvillen mit 45 Wohneinheiten rund um die Henle Villa geplant.
Die erforderlichen Stellplätze für Autos werden auf dem Gelände in drei Tiefgaragen angelegt, pro Wohnung gibt es zwei Garagenplätze, so dass oberirdisch auf dem Grundstück lediglich einige Besucherparkplätze erstellt werden. Die Villen werden auf dem parkähnlich angelegten Grundstück von viel Grün umgeben, das Gelände wird terrassenförmig angelegt. Alle Gebäude öffnen sich in Richtung Süden und Westen.   

Die Lage am Kaiserberg gehört zu den nachgefragtesten Adressen in Duisburg, die Nähe zur Universität und das insgesamt hochwertige Wohnumfeld erzeugt hier eine große Nachfrage nach komfortablem Wohnraum. „Mit diesem Bebauungsplan können wir jetzt mehrere stadtentwicklerische Ziele erreichen: Erstellung von zusätzlichem, qualitativ hochwertigem, nachgefragtem, Wohnraum in einem bestehenden Wohnquartier sowie die Erhaltung und Neunutzung eines Baudenkmals“, kommentiert Beigeordneter Carsten Tum den Beschluss zum Bebauungsplan.
Oberbürgermeister Sören Link fügt hinzu: „Dieses Bauvorhaben ist ein wichtiger Beitrag zur Einwohnerförderung. Hier können wir Wohnraum in einer Lage bieten, der Menschen nach Duisburg zieht und an die Stadt bindet.“    Geplant wurde vom Duisburger Architekturbüro Druschke + Grosser, der Investor ist die Duisburger blankbau Gruppe. 

 

 

Öffentlicher Teil:  

1

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplans 2016 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019 

 

2

Entwurf Stellenplan 2016 

 

3

Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters 

 

4

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom 22.06.2015 

Beschlussvorlagen 

5

Beschlussfassung über Ausschussvorlagen 

 

6

Ausschreibung der Stelle einer Stadtkämmerin/ eines Stadtkämmerers 

 

7

Sitzungsplan 2016 

7.1 *

Änderung des Sitzungsrh

ythmus des Rates der Stadt Duisburg 

8

Städtepartnerschaft Duisburg-Portsmouth 

9

Genehmigung einer Dienstreise 

10

Genehmigung einer Dienstreise 

 

11

Benennung von Delegierten für die 10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2015 

 

12

Ersatzwahl von Delegierten in die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft (EG) 

 

13

Ersatzwahl von Delegierten in die Genossenschaftsversammlung der Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) 

 

14

Neuwahl von Delegierten in die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes 

 

15

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH); hier: Jahresabschluss 2014 

 

16

Gesellschafterversammlung der Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH); hier: Wirtschaftsplan 2015 

 

17

Gesellschafterversammlung der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung gGmbH; hier: Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 

 

18

Gemeinsame Beschulung der dualen Ausbildungsberufe "Schifffahrtskaufmann/-frau" und "Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen" am Kaufmännischen Berufskolleg Walther-Rathenau in Duisburg-Hamborn 

 

19

Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Duisburg 

 

20

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von städtischen Obdachlosenunterkünften (Obdachlosengebührensatzung) 

 

21

Vorschläge zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2020 

 

22

Erneuter Antrag der Bezirksregierung Arnsberg auf Kapazitätserweiterung der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) St. Barbara in Duisburg-Neumühl 

 

22.1

Kapazitätserweiterung LAE St. Barbara 

 

23

Bezirkssportanlage (BSA) Wedau I im Sportpark Duisburg,
Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Hockey-Kunstrasenspielfeld durch den Club Raffelberg e. V. 

 

24

Teilräumliche Strategiekonzepte (TSK) - Räumliche Ziele 

 

24.1

Beschlussvorlage zu den Änderungsbeschlüssen der Bezirksvertretungen zu den Teilräumlichen Strategiekonzepten (DS 14-0708) 

 

25

Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Metropole Ruhr 2020 - intelligent, nachhaltig, integrativ 

 

26

Projekt "Stadtverträgliche Lkw-Navigation Ruhr" - Definition von Lkw-Vorrangrouten für Duisburg 

 

27

3. Änderung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg (Parkgebührenordnung) 

 

28

Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Hubbrücke Schwanentor

 

29

Hochwasserschutz des Innenhafens und der Innenstadt;
hier: Ersatz für das Mariensperrtor 

 

30

Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung im investiven Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement
hier: Maßnahme 6100.120106.4515 Ausbau August-Thyssen-Straße 2. BA 

 

31

Baumfällungen im Bereich des Portsmouthplatzes in Duisburg-Mitte 

 

32

Satzung über die Festsetzung der Anteile der Beitragspflichtiggen am Aufwand für den Ausbau der Teilanlagen Parkstreifen und Gehweg der Halfmannstraße im Abschnitt von Obermarxloher Straße bis Stifter Straße 

 

33

Satzung über die Festsetzung der Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Teilanlage Fahrbahn der Straße Im Holtkamp im Abschnitt von Schwabenstraße bis Westerwaldstraße 

 

34

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2014 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Immobilien-Management Duisburg 

 

35

Bebauungsplan Nr. 780 1. Änderung - Alt-Hamborn -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

 

36

Bebauungsplan Nr. 850 A 1. Änderung - Hamborn -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

 

37

Bebauungsplan Nr. 1201 -Alt-Hamborn- "Schreckerstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

 

38

Bebauungsplan Nr. 1230 - Alt-Homberg - Trajekt-Promenade
1. Aufhebungsbeschluss Nr. 1066 - Homberg -
2. Aufstellungsbeschluss Nr. 1230 - Alt-Homberg - Trajekt-Promenade
3. Prioritätenliste 

 

39

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2033 -Baerl- "Nahversorgungszentrum"
hier: Wechsel des Vorhabenträgers gem. § 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

 

40

Bebauungsplan Nr.1174 -Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

 

41

Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern- Wilhelmshöhe für einen Bereich zwischen "Am Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche Duisburg Nr. 6 und der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses "Wilhelmshöhe 8"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmenim Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligungder Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
3. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung
4. Aktualisierung der Begründung
5. Satzungsbeschluss 

 

42

Bebauungsplan Nr. 1228 -Neudorf-Süd- "Koloniestraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste 

 

43

Bebauungsplan Nr. 1198 -Wanheimerort- "Fischerstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

 

44

Bebauungsplan Nr. 1203 - Wanheimerort -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung 

 

45

Bebauungsplan Nr. 1168 1. Änderung -Buchholz- "Am Schellberg"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss 

 

46

Anordnung der Umlegung für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1234 - Huckingen - "Am Alten Angerbach" 

 

47

Bebauungsplan Nr. 1227 - Hüttenheim - "Mannesmannstraße/Ehinger Straße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 1152 - Hüttenheim - "Mündelheimer Straße"

2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1227 -Hüttenheim - "Mannesmannstraße/
Ehinger Straße"
3. Prioritätenliste
4. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 

 

Anträge/Anfragen 

48

Ausbau eines WLAN in Duisburg mit Hilfe der Freifunk-Initiative 

 

49

Der Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge beitreten! 

 

50

Nicht ausgezahlte Gehälter 

 

51

Resolution "Jobcenter-Mitarbeiter" Duisburg 

 

52

Sicherheit und Ordnung im Duisburger ÖPNV 

 

53

Beamte reaktivieren 

 

54

Straße Homberg-Rheinhausen ohne Bürgersteig und Fahrradweg 

 

Mitteilungsvorlagen 

55

Aufsichtsrat Klinikum Duisburg GmbH (KDU) 

 

56

Achter Controllingbericht über den Umsetzungsstand des Haushaltssanierungsplans zum 30.06.2015 

 

57

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 2015, 2. Nachweisung 

 

58

Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Duisburger Stadtgebiet 

 

1. Nach derzeitigem Prognosestand des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 21.08.2015 muss die Stadt Duisburg in diesem Jahr von den bis zu 800.000 nach Deutschland kommenden Flüchtlingen mindestens ca. 4.380 Direktzuweisungen zzgl. etwa 520 Aufnahmen im Rahmen der Folgeantragstellung aufnehmen und unterbringen. Hiervon sind zum obengenannten Stichtag bereits über 1.690 Personen aufgenommen und mit Unterkünften versorgt worden.
Von den nach Berechnungen der Verwaltung in 2015 noch bereitzustellenden insgesamt ca. 3.880 neuen Plätzen (ohne Reserven) standen bis zum Stichtag lediglich erst ca. 1.700 zur Verfügung, sodass noch mindestens 2.180 Plätze (ohne Reserven) erforderlich wären. Bei einer zu erwartenden weiteren Erhöhung der Prognose seitens des BAMF im weiteren Jahresverlauf auf 900.000 bzw. sogar 1 Mio. Zuwanderungen nach Deutschland wird der Unterbringungsbedarf nochmals deutlich ansteigen.

 

2. Nach Berechnung der Verwaltung sind somit bei deutschlandweit 800.000 Aufnahmen noch mindestens ca. 2.180 Plätze (ohne Reserveplätze) erforderlich, um die Unterbringung bis zum Jahresende sicherstellen zu können. Bis zum Jahresende können voraussichtlich die nachfolgenden Unterbringungsplätze in Turnhallen, Schul- und ehemaligen Verwaltungsgebäuden fertiggestellt werden:

- Sporthalle Frankenschule in Duisburg-Walsum - 70 Plätze Fertigstellungstermin etwa 15.09.2015
- Verwaltungsgebäude Memelstr. 25 – 35 in Duisburg-Neudorf - 350 Plätze - stufenweise Fertigstellung ab 15.10.2015
- Frankenschule in Duisburg-Walsum mit insgesamt weiteren 270 Plätzen - stufenweise Fertigstellung frühestens ab 01.12.2015
- Ehemaliges Gesundheitsamt Viktoriastr. 8 in Duisburg-Hamborn, 80 Plätze -früheste Fertigstellung 01.11.2015
- 2. Teil des Übergangsheims Holtener Straße in Duisburg-Hamborn, ca. 50 Plätzen Fertigstellung 15.09.2015

Insgesamt  820 Plätze.

Als nächstes Objekt soll dann das ehemalige Verwaltungsgebäude Emscherstraße 57 in Duisburg-Meiderich Anfang 2016 mit ca. 230 Plätzen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich befinden sich derzeit insgesamt weitere 132 Wohneinheiten von großen Wohnungsgesellschaften in der Herrichtung, die bis Ende September/Anfang Oktober Unterkunft für insgesamt ca. 525 weitere Flüchtlinge bieten können.

Insgesamt stehen somit bis zum Jahresende voraussichtlich nur noch ca. 1.345 dauerhafte weitere Unterkunftsplätze zur Verfügung, die den obengenannten Unterbringungsbedarf – unter Berücksichtigung der Auszüge und termingerechter Fertigstellung aller Objekte - nach heutigem Stand somit nicht mehr bedarfsgerecht abdecken können.
Es sind daher umgehend Maßnahmen zu ergreifen, das Delta von ca. 835 Plätzen zeitnah abzudecken. Geplant ist z. B. an den Standorten der ehem. GGS Usedomstraße in Duisburg-Hamborn und der ehem. GGS Dislichstraße in Duisburg-Meiderich Wohncontainer aufzustellen, um den Bedarf kurzfristig abzudecken. Problematisch ist dabei jedoch, dass die Beschaffung von Containern durch die enorme landesweite Nachfrage zunehmend schwierig ist, da die Anbieter mit den Lieferungen nicht nachkommen.

3. Auch ist mit einer Abmilderung der Flüchtlingsströme in 2016 nach heutigen Erkenntnissen nicht zu rechnen, sodass im nächsten Jahr zumindest von einem gleichhohen Unterbringungsbedarf wie in 2015 ausgegangen werden muss. D. h., es wären somit in 2016 nochmals ca. 3.880 Unterkunftsplätze (ohne Reserven) zu schaffen, was rein rechnerisch einer durchschnittlichen Bereitstellungsrate von mtl. 323 Plätzen entspräche.
Sofern es der Bundesregierung nicht gelingt, die Zuwanderung aus den Balkanstaaten deutlich zurückzuführen (die in Nordrhein-Westfalen derzeit bereits ca. 50 % der Aufnahme ausmachen), wird die Stadt Duisburg diesen zusätzlichen Unterbringungsbedarf dann absehbar nicht mehr annähernd decken können. Auch würde die Betreuung/Versorgung von dann am Jahresende 2016 ca. 8.000 bis 8.500 untergebrachten Personen die Kapazitäten der Stadtverwaltung in der heutigen Konstellation gänzlich überfordern.

4. Konzept zur Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in Duisburg
1. Unterbringung
Die Flüchtlinge in Duisburg leben zur Hälfte in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften. Dazu gehören auch Turnhallen, die allerdings nur temporär genutzt werden sollen.
Es wird angestrebt, die Turnhallenunterbringung, sobald es möglich ist, zu beenden. Das Duisburger Konzept basiert seit Jahrzehnten auf einer Mischung der Unterbringungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften und Privatwohnungen. Bisher wurden die Flüchtlinge zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und nach einer gewissen Eingewöhnungszeit in Wohnungen versorgt. Das hat in den vergangenen Jahren gut funktioniert, ist aber angesichts des derzeitigen Unterbringungsdrucks nicht mehr möglich.

In Gemeinschaftsunterkünften stehen derzeit keine Plätze mehr zur Verfügung. Die Zahl der genutzten Wohnungen wird sich künftig auf ca. 600 belaufen. Damit sind die Kapazitäten hinsichtlich der Betreuung der Menschen in den Wohnungen erschöpft. Die Stadt Duisburg arbeitet daran, in Kürze weitere Gemeinschaftsunterkünfte fertigzustellen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Dabei soll darauf geachtet werden, dass möglichst eine gleichmäßige Verteilung der Menschen in den Ortsteilen erfolgt und keine Konzentration von Flüchtlingen an bestimmten Standorten.

Um eine angemessene und strategisch planbare Unterbringung der Flüchtlinge sowie Mindeststandards zu gewährleisten sind folgende Voraussetzungen dringend nötig: - Planbarkeit der Zuwanderungen, mindestens 10 % Unterbringungsreserve.
2. Betreuung Eine menschenwürdige Unterbringung und Grundversorgung reichen bei Weitem nicht aus, um die Menschen zu begleiten. Es ist erforderlich, dass intensive Betreuungsangebote vorgehalten werden. Die Flüchtlinge haben teilweise schreckliche Erlebnisse hinter sich und sind traumatisiert. Das gilt sowohl für allein reisende Männer und Frauen als auch für Familien.
Die Betreuung der Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften wird durch täglich anwesende Mitarbeiter des Amtes für Soziales und Wohnen sichergestellt. In den Abend- und Nachtstunden sind Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes vor Ort, um sowohl in den Einrichtungen für Ruhe zu sorgen, als auch um Konflikte in der Nachbarschaft zu klären. Zuzüglich zu den Mitarbeitern des Amtes für Soziales und Wohnen werden Sozialbetreuer von Verbänden eingesetzt, die auch die Menschen in den Wohnungen betreuen.
Generell ist es schwieriger, in den Wohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, die Menschen aufzusuchen und bedarfsgerecht zu beraten, als in den Gemeinschaftsunterkünften. Deshalb ist aus der Sicht der Verwaltung mit fast 600 Wohnungen, die genutzt werden, eine Höchstgrenze erreicht. In nahezu allen Einrichtungen inklusive der Notunterkünfte sind Räumlichkeiten entweder am Standort oder in direkter Nähe vorhanden, wo Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung, Spielangebote und Sprachförderung stattfinden.
In größeren Wohnungsbeständen werden zusätzliche Wohnungen für Betreuungsangebote angemietet. Ziel ist es, in allen Einrichtungen Räume für Begegnungen im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements vorzuhalten. Mittlerweile haben sich Unterstützerkreise für jede Einrichtung gebildet. Die Unterstützer treffen sich regelmäßig, um Aktionen vorzubereiten und mit den Flüchtlingen ins Gespräch zu kommen. Das erfolgt immer in Absprache mit den jeweiligen Hausverwaltungen. Wenn Bedarfe spezieller Art in den Unterkünften bestehen, gibt die Hausverwaltung diese an die Sprecher der Unterstützerkreise weiter.
Damit hat sich eine sehr praxistaugliche und realitätsnahe Zusammenarbeit entwickelt, die auf die jeweils bestehenden Bedürfnisse der Bewohner ausgerichtet ist. Mitarbeiter der Verwaltung gehen ebenfalls zu den Treffen der Unterstützerkreise, wenn es Probleme gibt oder auch wenn über neue und anstehende Maßnahmen informiert werden soll. Vor Betrieb einer Einrichtung wird das kommunale Integrationszentrum informiert, um Schulbesuche vorzubereiten.
Es wird angestrebt, möglichst alle Kinder zu beschulen. Dabei werden natürlich die gesundheitlichen Voraussetzungen (Röntgen, Impfen) eingehalten. Fazit: Die Stadt steht momentan unter einem erheblichen Unterbringungsdruck und deshalb ist nicht auszuschließen, dass weiter auf Notmaßnahmen zurückgegriffen werden muss. Das vom Oberbürgermeister installierte „Projekt Asyl“ unter Leitung von Stadtdirektor Spaniel koordiniert alle kurzfristig anstehenden Maßnahmen mit dem Ziel, die Unterbringungskapazitäten zu erweitern.
Der Oberbürgermeister wird gemeinsam mit dem Stadtdirektor die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtgesellschaft zeitnah über die in den Bezirken geplanten Unterbringungseinrichtungen gemäß Punkt 2 in entsprechenden Informationsveranstaltungen informieren.

 

 

58.1 *

Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Duisburger Stadtgebiet 

59 *

Gesellschafterversammlung der FrischeKontor Duisburg GmbH; hier: Änderung der Firmenbezeichnung der FrischeKontor Duisburg GmbH 

 

60 *

Änderung der Ausschussbesetzung 

 

61 *

Asylbewerber in zivile Luftschutzeinrichtungen 

 

62 *

Erstaufnahmeeinrichtung - Zeltlager 

Nachtrag