Öffentlicher Teil:
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1
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplans 2016
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019
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2
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Entwurf Stellenplan 2016
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3
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Veränderungsnachweisung des
Oberbürgermeisters
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4
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Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Rates der Stadt vom
22.06.2015
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Beschlussvorlagen
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5
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Beschlussfassung über
Ausschussvorlagen
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6
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Ausschreibung der Stelle einer
Stadtkämmerin/ eines Stadtkämmerers
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7
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Sitzungsplan 2016
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7.1
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Änderung des Sitzungsrh
ythmus des Rates der Stadt
Duisburg
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8
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Städtepartnerschaft
Duisburg-Portsmouth
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9
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Genehmigung einer Dienstreise
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10
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Genehmigung einer Dienstreise
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11
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Benennung von Delegierten für die
10. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag
Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2015
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12
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Ersatzwahl von Delegierten in die
Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
(EG)
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13
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Ersatzwahl von Delegierten in die
Genossenschaftsversammlung der
Linksniederrheinischen Entwässerungsgenossenschaft
(LINEG)
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14
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Neuwahl von Delegierten in die
Verbandsversammlung des Ruhrverbandes
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15
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Gesellschafterversammlung der
Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH); hier:
Jahresabschluss 2014
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16
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Gesellschafterversammlung der
Revierpark Mattlerbusch GmbH (RPM GmbH); hier:
Wirtschaftsplan 2015
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17
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Gesellschafterversammlung der
Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung
gGmbH; hier: Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015
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18
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Gemeinsame Beschulung der dualen
Ausbildungsberufe "Schifffahrtskaufmann/-frau" und
"Kaufmann/-frau für Spedition und
Logistikdienstleistungen" am Kaufmännischen
Berufskolleg Walther-Rathenau in Duisburg-Hamborn
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19
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Änderung der Entgeltordnung der
Volkshochschule Duisburg
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20
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Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung von
städtischen Obdachlosenunterkünften
(Obdachlosengebührensatzung)
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21
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Vorschläge zur Berufung von
ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim
Sozialgericht Duisburg für die Amtszeit vom
01.01.2016 bis 31.12.2020
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22
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Erneuter Antrag der
Bezirksregierung Arnsberg auf Kapazitätserweiterung
der Landesaufnahmeeinrichtung (LAE) St. Barbara in
Duisburg-Neumühl
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22.1
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Kapazitätserweiterung LAE St.
Barbara
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23
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Bezirkssportanlage (BSA) Wedau I
im Sportpark Duisburg,
Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein
Hockey-Kunstrasenspielfeld durch den Club Raffelberg
e. V.
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24
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Teilräumliche Strategiekonzepte
(TSK) - Räumliche Ziele
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24.1
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Beschlussvorlage zu den
Änderungsbeschlüssen der Bezirksvertretungen zu den
Teilräumlichen Strategiekonzepten (DS 14-0708)
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25
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Konzept Ruhr & Wandel als Chance
- Metropole Ruhr 2020 - intelligent, nachhaltig,
integrativ
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26
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Projekt "Stadtverträgliche
Lkw-Navigation Ruhr" - Definition von
Lkw-Vorrangrouten für Duisburg
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27
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3. Änderung der Gebührenordnung
für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Duisburg
(Parkgebührenordnung)
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28
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Sanierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen an der Hubbrücke
Schwanentor
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29
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Hochwasserschutz des Innenhafens
und der Innenstadt;
hier: Ersatz für das Mariensperrtor
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30
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Zustimmung zur Leistung einer
außerplanmäßigen Auszahlung im investiven
Teilfinanzplan des Amtes für Stadtentwicklung und
Projektmanagement
hier: Maßnahme 6100.120106.4515 Ausbau
August-Thyssen-Straße 2. BA
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31
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Baumfällungen im Bereich des
Portsmouthplatzes in Duisburg-Mitte
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32
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Satzung über die Festsetzung der
Anteile der Beitragspflichtiggen am Aufwand für den
Ausbau der Teilanlagen Parkstreifen und Gehweg der
Halfmannstraße im Abschnitt von Obermarxloher Straße
bis Stifter Straße
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33
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Satzung über die Festsetzung der
Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für den
Ausbau der Teilanlage Fahrbahn der Straße Im
Holtkamp im Abschnitt von Schwabenstraße bis
Westerwaldstraße
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34
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Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts zum 31.12.2014 für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Immobilien-Management Duisburg
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35
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Bebauungsplan Nr. 780 1. Änderung
- Alt-Hamborn -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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36
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Bebauungsplan Nr. 850 A 1.
Änderung - Hamborn -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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37
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Bebauungsplan Nr. 1201
-Alt-Hamborn- "Schreckerstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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38
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Bebauungsplan Nr. 1230 -
Alt-Homberg - Trajekt-Promenade
1. Aufhebungsbeschluss Nr. 1066 - Homberg -
2. Aufstellungsbeschluss Nr. 1230 - Alt-Homberg -
Trajekt-Promenade
3. Prioritätenliste
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39
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 2033 -Baerl- "Nahversorgungszentrum"
hier: Wechsel des Vorhabenträgers gem. § 12 Abs. 5
Baugesetzbuch (BauGB)
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40
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Bebauungsplan Nr.1174
-Dellviertel- "Mercatorstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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41
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Bebauungsplan Nr. 1172 -Duissern-
Wilhelmshöhe für einen Bereich zwischen "Am
Botanischen Garten", Verbandsgrünfläche Duisburg Nr.
6 und der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses
"Wilhelmshöhe 8"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmenim
Rahmen der öffentlichen Auslegung und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange
2. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und
der erneuten Beteiligungder Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
3. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung
4. Aktualisierung der Begründung
5. Satzungsbeschluss
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42
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Bebauungsplan Nr. 1228
-Neudorf-Süd- "Koloniestraße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
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43
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Bebauungsplan Nr. 1198
-Wanheimerort- "Fischerstraße"
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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44
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Bebauungsplan Nr. 1203 -
Wanheimerort -
Beschluss zur öffentlichen Auslegung
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45
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Bebauungsplan Nr. 1168 1.
Änderung -Buchholz- "Am Schellberg"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
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46
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Anordnung der Umlegung für den
Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1234
- Huckingen - "Am Alten Angerbach"
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47
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Bebauungsplan Nr. 1227 -
Hüttenheim - "Mannesmannstraße/Ehinger Straße"
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den
Bebauungsplan Nr. 1152 - Hüttenheim - "Mündelheimer
Straße"
2. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.
1227 -Hüttenheim - "Mannesmannstraße/
Ehinger Straße"
3. Prioritätenliste
4. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
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Anträge/Anfragen
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48
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Ausbau eines WLAN in Duisburg mit
Hilfe der Freifunk-Initiative
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49
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Der Rahmenvereinbarung zur
Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge
beitreten!
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50
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Nicht ausgezahlte Gehälter
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51
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Resolution
"Jobcenter-Mitarbeiter" Duisburg
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52
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Sicherheit und Ordnung im
Duisburger ÖPNV
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53
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Beamte reaktivieren
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54
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Straße Homberg-Rheinhausen ohne
Bürgersteig und Fahrradweg
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Mitteilungsvorlagen
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55
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Aufsichtsrat Klinikum Duisburg
GmbH (KDU)
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56
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Achter Controllingbericht über
den Umsetzungsstand des Haushaltssanierungsplans zum
30.06.2015
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57
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Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen
2015, 2. Nachweisung
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58
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Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
im Duisburger Stadtgebiet
1. Nach
derzeitigem Prognosestand des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 21.08.2015 muss
die Stadt Duisburg in diesem Jahr von den bis zu
800.000 nach Deutschland kommenden Flüchtlingen
mindestens ca. 4.380 Direktzuweisungen zzgl. etwa
520 Aufnahmen im Rahmen der Folgeantragstellung
aufnehmen und unterbringen. Hiervon sind zum
obengenannten Stichtag bereits über 1.690 Personen
aufgenommen und mit Unterkünften versorgt worden.
Von den nach Berechnungen der Verwaltung in
2015 noch bereitzustellenden insgesamt ca. 3.880
neuen Plätzen (ohne Reserven) standen bis zum
Stichtag lediglich erst ca. 1.700 zur Verfügung,
sodass noch mindestens 2.180 Plätze (ohne Reserven)
erforderlich wären. Bei einer zu erwartenden
weiteren Erhöhung der Prognose seitens des BAMF im
weiteren Jahresverlauf auf 900.000 bzw. sogar 1 Mio.
Zuwanderungen nach Deutschland wird der
Unterbringungsbedarf nochmals deutlich ansteigen.
2. Nach
Berechnung der Verwaltung sind somit bei
deutschlandweit 800.000 Aufnahmen noch mindestens
ca. 2.180 Plätze (ohne Reserveplätze) erforderlich,
um die Unterbringung bis zum Jahresende
sicherstellen zu können. Bis zum Jahresende können
voraussichtlich die nachfolgenden
Unterbringungsplätze in Turnhallen, Schul- und
ehemaligen Verwaltungsgebäuden fertiggestellt
werden:
- Sporthalle Frankenschule in Duisburg-Walsum - 70
Plätze Fertigstellungstermin etwa 15.09.2015
- Verwaltungsgebäude Memelstr. 25 – 35 in
Duisburg-Neudorf - 350 Plätze - stufenweise
Fertigstellung ab 15.10.2015
- Frankenschule in Duisburg-Walsum mit insgesamt
weiteren 270 Plätzen - stufenweise Fertigstellung
frühestens ab 01.12.2015
- Ehemaliges Gesundheitsamt Viktoriastr. 8 in
Duisburg-Hamborn, 80 Plätze -früheste Fertigstellung
01.11.2015
- 2. Teil des Übergangsheims Holtener Straße in
Duisburg-Hamborn, ca. 50 Plätzen Fertigstellung
15.09.2015
Insgesamt 820
Plätze.
Als nächstes Objekt soll dann das ehemalige
Verwaltungsgebäude Emscherstraße 57 in
Duisburg-Meiderich Anfang 2016 mit ca. 230 Plätzen
zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich befinden
sich derzeit insgesamt weitere 132 Wohneinheiten von
großen Wohnungsgesellschaften in der Herrichtung,
die bis Ende September/Anfang Oktober Unterkunft für
insgesamt ca. 525 weitere Flüchtlinge bieten können.
Insgesamt stehen somit bis zum Jahresende
voraussichtlich nur noch ca. 1.345 dauerhafte
weitere Unterkunftsplätze zur Verfügung, die den
obengenannten Unterbringungsbedarf – unter
Berücksichtigung der Auszüge und termingerechter
Fertigstellung aller Objekte - nach heutigem Stand
somit nicht mehr bedarfsgerecht abdecken können.
Es sind daher umgehend Maßnahmen zu ergreifen, das
Delta von ca. 835 Plätzen zeitnah abzudecken.
Geplant ist z. B. an den Standorten der ehem. GGS
Usedomstraße in Duisburg-Hamborn und der ehem. GGS
Dislichstraße in Duisburg-Meiderich Wohncontainer
aufzustellen, um den Bedarf kurzfristig abzudecken.
Problematisch ist dabei jedoch, dass die Beschaffung
von Containern durch die enorme landesweite
Nachfrage zunehmend schwierig ist, da die Anbieter
mit den Lieferungen nicht nachkommen.
3. Auch ist mit einer Abmilderung
der Flüchtlingsströme in 2016 nach heutigen
Erkenntnissen nicht zu rechnen, sodass im nächsten
Jahr zumindest von einem gleichhohen
Unterbringungsbedarf wie in 2015 ausgegangen werden
muss. D. h., es wären somit in 2016 nochmals ca.
3.880 Unterkunftsplätze (ohne Reserven) zu schaffen,
was rein rechnerisch einer durchschnittlichen
Bereitstellungsrate von mtl. 323 Plätzen entspräche.
Sofern es der Bundesregierung nicht gelingt, die
Zuwanderung aus den Balkanstaaten deutlich
zurückzuführen (die in Nordrhein-Westfalen derzeit
bereits ca. 50 % der Aufnahme ausmachen), wird die
Stadt Duisburg diesen zusätzlichen
Unterbringungsbedarf dann absehbar nicht mehr
annähernd decken können. Auch würde die
Betreuung/Versorgung von dann am Jahresende 2016 ca.
8.000 bis 8.500 untergebrachten Personen die
Kapazitäten der Stadtverwaltung in der heutigen
Konstellation gänzlich überfordern.
4. Konzept zur
Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern in
Duisburg
1. Unterbringung
Die Flüchtlinge in Duisburg leben zur Hälfte in
Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften. Dazu
gehören auch Turnhallen, die allerdings nur temporär
genutzt werden sollen.
Es wird angestrebt, die
Turnhallenunterbringung, sobald es
möglich ist, zu beenden. Das Duisburger
Konzept basiert seit Jahrzehnten auf einer Mischung
der Unterbringungsmöglichkeiten in
Gemeinschaftsunterkünften und Privatwohnungen.
Bisher wurden die Flüchtlinge zunächst in
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und nach
einer gewissen Eingewöhnungszeit in Wohnungen
versorgt. Das hat in den vergangenen Jahren gut
funktioniert, ist aber angesichts des derzeitigen
Unterbringungsdrucks nicht mehr möglich.
In Gemeinschaftsunterkünften stehen derzeit keine
Plätze mehr zur Verfügung. Die Zahl der genutzten
Wohnungen wird sich künftig auf ca. 600 belaufen.
Damit sind die Kapazitäten hinsichtlich der
Betreuung der Menschen in den Wohnungen erschöpft.
Die Stadt Duisburg arbeitet daran, in Kürze weitere
Gemeinschaftsunterkünfte fertigzustellen, die im
gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Dabei soll
darauf geachtet werden, dass möglichst eine
gleichmäßige Verteilung der Menschen in den
Ortsteilen erfolgt und keine Konzentration von
Flüchtlingen an bestimmten Standorten.
Um eine angemessene und strategisch planbare
Unterbringung der Flüchtlinge sowie Mindeststandards
zu gewährleisten sind folgende Voraussetzungen
dringend nötig: - Planbarkeit der Zuwanderungen,
mindestens 10 % Unterbringungsreserve.
2. Betreuung Eine menschenwürdige
Unterbringung und Grundversorgung reichen bei Weitem
nicht aus, um die Menschen zu begleiten. Es ist
erforderlich, dass intensive Betreuungsangebote
vorgehalten werden. Die Flüchtlinge haben teilweise
schreckliche Erlebnisse hinter sich und sind
traumatisiert. Das gilt sowohl für allein reisende
Männer und Frauen als auch für Familien.
Die Betreuung der Menschen in den
Gemeinschaftsunterkünften wird durch täglich
anwesende Mitarbeiter des Amtes für Soziales und
Wohnen sichergestellt. In den Abend- und
Nachtstunden sind Mitarbeiter eines
Sicherheitsdienstes vor Ort, um sowohl in den
Einrichtungen für Ruhe zu sorgen, als auch um
Konflikte in der Nachbarschaft zu klären. Zuzüglich
zu den Mitarbeitern des Amtes für Soziales und
Wohnen werden Sozialbetreuer von Verbänden
eingesetzt, die auch die Menschen in den Wohnungen
betreuen.
Generell ist es schwieriger, in den Wohnungen, die
im gesamten Stadtgebiet verteilt sind, die Menschen
aufzusuchen und bedarfsgerecht zu beraten, als in
den Gemeinschaftsunterkünften. Deshalb ist aus der
Sicht der Verwaltung mit fast 600 Wohnungen, die
genutzt werden, eine Höchstgrenze erreicht. In
nahezu allen Einrichtungen inklusive der
Notunterkünfte sind Räumlichkeiten entweder am
Standort oder in direkter Nähe vorhanden, wo
Nachbarschaftshilfe, Kinderbetreuung, Spielangebote
und Sprachförderung stattfinden.
In größeren Wohnungsbeständen werden zusätzliche
Wohnungen für Betreuungsangebote angemietet. Ziel
ist es, in allen Einrichtungen Räume für Begegnungen
im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements
vorzuhalten. Mittlerweile haben sich
Unterstützerkreise für jede Einrichtung gebildet.
Die Unterstützer treffen sich regelmäßig, um
Aktionen vorzubereiten und mit den Flüchtlingen ins
Gespräch zu kommen. Das erfolgt immer in Absprache
mit den jeweiligen Hausverwaltungen. Wenn Bedarfe
spezieller Art in den Unterkünften bestehen, gibt
die Hausverwaltung diese an die Sprecher der
Unterstützerkreise weiter.
Damit hat sich eine sehr praxistaugliche und
realitätsnahe Zusammenarbeit entwickelt, die auf die
jeweils bestehenden Bedürfnisse der Bewohner
ausgerichtet ist. Mitarbeiter der Verwaltung gehen
ebenfalls zu den Treffen der Unterstützerkreise,
wenn es Probleme gibt oder auch wenn über neue und
anstehende Maßnahmen informiert werden soll. Vor
Betrieb einer Einrichtung wird das kommunale
Integrationszentrum informiert, um Schulbesuche
vorzubereiten.
Es wird angestrebt, möglichst alle Kinder zu
beschulen. Dabei werden natürlich die
gesundheitlichen Voraussetzungen (Röntgen, Impfen)
eingehalten. Fazit: Die Stadt steht momentan unter
einem erheblichen Unterbringungsdruck und deshalb
ist nicht auszuschließen, dass weiter auf
Notmaßnahmen zurückgegriffen werden muss. Das vom
Oberbürgermeister installierte „Projekt
Asyl“ unter Leitung von Stadtdirektor
Spaniel koordiniert alle kurzfristig anstehenden
Maßnahmen mit dem Ziel, die
Unterbringungskapazitäten zu erweitern.
Der Oberbürgermeister wird gemeinsam mit dem
Stadtdirektor die Bürgerinnen und Bürger sowie die
Stadtgesellschaft zeitnah über die in den Bezirken
geplanten Unterbringungseinrichtungen gemäß Punkt 2
in entsprechenden Informationsveranstaltungen
informieren.
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58.1
*
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Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen im Duisburger
Stadtgebiet
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59
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Gesellschafterversammlung der
FrischeKontor Duisburg GmbH; hier: Änderung der
Firmenbezeichnung der FrischeKontor Duisburg GmbH
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60
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Änderung der Ausschussbesetzung
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61
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Asylbewerber in zivile
Luftschutzeinrichtungen
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62
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Erstaufnahmeeinrichtung -
Zeltlager
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Nachtrag
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