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Sitzung am 28. Januar 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) |
- Bebauungspläne Kaßlerfeld "Am Unkelstein" und
Wanheimerort verkaufsoffene Sonntage
- Denkmalschutz
- Deckschichterneuerungsarbeiten
auf der
Brücke der Solidarität
- Fernbusbahnhof
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Öffentlicher Teil:
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Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
Danach wurde die
Tagesordungspunkte 3 bis 5 vorgezogen. Es gab auch
sofort Kritik aufgrund der sehr kurzfristig
vorgelegten Beschlusssache zum
Nachtrags-Wirtschaftsplan von DuisburgSport. Auch
wurde die jetzt erst vorgelegte Maßnahme zur
Sanierung des Kantparks mit den längst in anderen
Gremien vertieften Informationen als Unverschämtheit
(Fredy Wagenmeyer CDU und Frank Albrecht FDP)
bezeichnet udn es gab auch deutliche Anmerkung zur
Geschäftsordung. CDU-Verteter Fredy Wagemeyer und
Dr. Lothar Tacke waren aber auch Vertreter ihrer
Fraktionen bei den Bürgerbeteiligungen zur neuen
Kantparkgestaltung beteiligt.
Beantragt und beschlossen wurde zudem,
dass die ebenso kurzfristig vorgelegte Drucksache
zum Lutherplatz in einer Sondersitzung behandelt
wird - aber auch nur dieser Punkt, nicht noch einmal
die Kantparksanierung. Das verstand Oliver
Beltermann Junges Duisburg) nicht so recht, da man
sich ja jeglicher politischer Mitbestimmung selbst
beraubt.
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2
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Niederschrift der 11.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am
19.11.2015
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU)
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3
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018
mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und
einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd.
81,15 Mio. EUR
- bei Enthaltung
Ulrich Martel (parteilos) einstimmig beschlossen
Peter Orzol, Projektleiter der
Stadt Duisburg zum 73-Millionen-Euro-Paket
"Investitionsoffensive" erläuterte den
Bezirkspolitikern noch einmal, dass es um 73
Millionen Euro der 3,5 Mrd Bundesmittel geht. Die Stadt stockt per Eigenanteil (10
%) diese Konjunkturspritze auf rund 81 Millionen Euro
auf. Die Maßnahmezeit: 01.07.2015 - 31.12.2018.
Es geht hauptsächlich um die
Entlastung des städtischen Investitionshaushaltes
und der möglichen Betriebskostensenkung von rund 800
Millionen Euro der eigentlich gesamt notwednig
gewordenen Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt hat ein
Paket von 213 Maßnahmen geschnürt - 215 allein für
Straßensanierung - zur Zeit des
Konjunkturpaketes II waren es 230, aber nur mit 67
Millionen Euro versehen. Wenn diese 213 Maßnahmen
bis Ende 2018 nicht abgearbeitet sind, verfällt das
Geld.
Also ist die Fachverwaltung bemüht, alle Maßnahmen
auch in den Bezirken punktgenau durchzuführen und
dafür zu sorgen, dass auch nach dem endgültigen
Beschluss de Rates am 29. Februar 2016 die Bagger in
der Gesamtstadt aktiv werden.
Die Stadt hat hierbei noch vorsichtig eine
Maßnahmen-Reserveliste in Höhe von 40 Milionen Euro
in der Hinterhand. Bezirklich betrachtet ist die
Obergrenze bei 200.00 Euro (Mitte mit höchster
Einwohnerzahl) angesiedelt, Süd liegt fast gleich,
Homberg wurde z.B. mit 75.000 Euro angesetzt.
Eine konkrete Frage hatte
Fredy Wagenmeyer von der CDU, die die BV aber auch
andere Gremien jahrelang beschäftigt hatte: "Wird
der Kalkweg auch tatsächlich saniert?" -
Fachamtsvertreter Axel Brenner versprach dies der BV
Mitte. Anwohner wie Regina van Loon hatten auch
lange vor dem Konjunkturpaket-II immer wieder
beantragt, den Bereich des Kopfsteinpflasters zu
sanieren - vergebens.
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4
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis
2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio.
EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme
von rd. 81,15 Mio. EUR hier: vorgezogene
Beschlussfassung zuden Maßnahmen des Jahres 2015 und
der Monate Januar und Februar 2016
Kenntnisnahme
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5
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis
2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio.
EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme
von rd. 81,15 Mio. EUR hier: Beschlussfassung zu den
Einzelmaßnahmen „Herstellung der Barrierefreiheit“
in Grünanlagen sowie im Öffentlichen Raum im Bezirk
Mitte
- einstimmig
beschlossen
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Beschlussvorlagen
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6
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplans 2016
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019;
hier: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung gemäß §
81 Gemeindeordnung NRW
- einstimmig
beschlossen
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7
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Bebauungsplan Nr. 1235 -
Kaßlerfeld - "Am Unkelstein"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
-
bei einem Nein der FDP mehrheitlich
beschlossen
Beschlussentwurf
1. Für einen Bereich südlich der Autobahn A 40,
westlich der Autobahn A 59, nördlich der
Schifferstraße und östlich der Max-Peters-Straße ist
ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 in
Verbindung mit § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
aufzustellen. Das Verfahren wird unter der
Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1235 -Kaßlerfeld- "Am
Unkelstein" durchgeführt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 1235 -Kaßlerfeld- "Am
Unkelstein" wird in der Prioritätenliste des Bezirks
Bezirksvertretung Mitte an Position 13 geführt.
3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz
1 und der Unterrichtung der Einwohnerinnen und
Einwohner nach § 23 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abgesehen.
Anlass der Planung
Der aufzustellende Bebauungsplan dient der
Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes,
das am 06.12.2010 vom Rat der Stadt beschlossen
wurde. Zum Erhalt und zur Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt
Einzelhandelsbetrieben im Plangebiet getroffen
werden. sollen textliche Festsetzungen über die
Zulässigkeit von Innerhalb des Planbereiches
befinden sich Immobilien und freie Grundstücke mit
Umnutzungsoptionen und Ansiedlungsmöglichkeiten für
Einzelhandelsbetriebe. Aufgrund der jetzigen
planungsrechtlichen Situation sind
Einzelhandelsbetriebe, die sich negativ auf
Hauptzentrums Innenstadt auswirken können, den
Bestand und die Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereich des Hauptzentrums Innenstadt
auswirken können, genehmigungsfähig.
Zum Erhalt der städtebaulichen
Funktion des Planbereiches sollen auch
Vergnügungsstätten gesteuert
werden. Dieses Ziel wird durch das gesamtstädtische
Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten
gestützt, welches am 11.07.2011 vom Rat als
städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen
wurde.
Städtebauliche
Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im
Bebauungsplan
Ziel Versorgungsbereiches des Hauptzentrums
Innenstadt. Im Bebauungsplan soll textlich
festgesetzt werden, dass Einzelhandelsbetriebe mit
zentren- sowie zentren- und nahversorgungsrelevanten
ausgeschlossen werden. des Bebauungsplanes ist die
Erhaltung und Entwicklung des zentralen Sortimenten
gemäß der Duisburger Sortimentsliste.
Darüber hinaus ist es Ziel des Bebauungsplanes, eine
Beeinträchtigung der sich aus der vorhandenen
Gewerbegebiet, Vergnügungsstätten, zu verhindern.
Aus diesem Grund sollen Vergnügungsstätten innerhalb
des Planbereiches ausgeschlossen werden. Nutzung
insbesondere ergebenden durch städtebaulichen eine
Funktion städtebaulich des nachteilige Gebietes
Häufung von Vergnügungsstätten, zu verhindern. Aus
diesem Grund sollen Vergnügungsstätten innerhalb des
Planbereiches ausgeschlossen werden.
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Denkmalschutz -
Waldfriedhof-Eingangsanlage mit Baulichkeiten
Düsseldorfer Straße 601, 603-609 in 47055
Duisburg (ZA-2014-0040)
-
einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal
Waldfriedhof: Eingangsanlage mit Baulichkeiten
Düsseldorfer Straße 601,603-609, 47055 Duisburg
gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste einzutragen.
Die v. g. Sache ist nach den Tatbestandsmerkmalen
der Denkmaleigenschaften gem. § 2 DSchG NRW ein
Denkmal
Begründung
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der
Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen
über die Denkmaleigenschaft nach dem
Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind
dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In
den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen
und Informationen enthalten.
Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext,
zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das
erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt
alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden
Elemente und liefert die Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG
NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung
ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen
bedeutend für die Geschichte des Menschen, für
Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der
Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für
die Erhaltung und Nutzung künstlerische,
wissenschaftliche, volkskundliche oder
städtebauliche Gründe vorliegen.“ Die Örtlichkeit
ist aus den weiteren Anlagen mit Lageplan und Fotos
zu entnehmen.
Wesentliche
charakteristische Merkmale des Denkmals
Die Eingangsanlage, mehrflügelig in Art eines
Ehrenhofes, besteht aus drei Wohn und
Verwaltungsgebäuden, einer ehem. Einsegnungshalle
(Alte Kapelle), zwei gemauerten Torbauten und einem
verbindendenmit Pfeiler-Kolonnaden , zum Ehrenhof
hin, geöffneten Wandelgang. Einheitlich mit dunklen
„Oldenburger Klinkern“ verkleidet, errichtet mit
Anlegung des Friedhofes 1921-25 nach Entwurf des
Stadtbauamtes (Karl Pregizer, Hermann Bräuhäuser).
Verbindendes Element der verschiedenen Bauten ist
neben der Geschlossenheit, die durch den
zusammenfassenden Wandelgang entsteht, die
einheitliche Verblendung mit „Oldenburger Klinkern“
und die dazu passende Eindeckung der flach geneigten
Dachflächen mit Schiefer. Baulicher Höhepunkt des
Ensembles ist die ehemalige Einsegnungshalle, heute
als Kapelle (unter Abbruch der ehemals zugehörigen
Leichenhalle) in das 2000-2002 neu errichtete
Krematorium integriert.
Sie erhebt sich als annähernd würfelförmiger Kubus
auf quadratischer Grundfläche, wie 321 2 die anderen
Bauten klinkerverkleidet und mit einem flach
geneigten und abgeschleppten verschieferten Walmdach
gedeckt. Ursprünglich allseitig geschlossene
Wandflächen, die lediglich durch den Eingang im
Süden (vom Ehrenhof aus) und eine umlaufende Reihe
kleiner quadratischer Fenster unterhalb der Traufe
(pro Seite 5, an der Eingangsseite 4 und mittig eine
Uhr) gegliedert war; heute in der zum Ehrenhof
gerichteten Südwand ein modernes, über EG wandhohes
Glasmalerei-Fenster, seitlich davon das Ziffernblatt
der Uhr.
Der Innenraum ein hoher, ungeteilter Einheitsraum,
die Wände an drei Seiten mit hohen Spitzbogenblenden
gegliedert; der vierte Spitzbogen der Südseite heute
von dem neuen Glasmalereifenster durchbrochen. Im
Obergeschoss eine mit je fünf quadratischen
Öffnungen (analog zu den dort befindlichen Fenstern)
geöffnete Galerie, die durch ein noch urspüngliches
Treppenhaus mit rundbogigen Türöffnungen,
geschwungener Massivtreppe mit geschlossener
Brüstung und einem steinkugelbekrönten Pfeilern als
Anfänger erreicht wird.
Die drei Verwaltungs- und Wohngebäude erheben sich
zweigeschossig mit Walmdächern über rechteckigen
Grundflächen, die beiden straßenseitigen Gebäude Nr.
605 und 607 (ursprünglich Verwaltungsgebäude 1 und
2) längsrechteckig, das zurückliegende Haus Nr. 609
(ursprünglich Gärtnerwohnhaus) auf kleinerer,
quadratischer Fläche. Die Straßenfronten der beiden
Verwaltungsgebäude sind fünf Achsen breit, mit
einfach eingeschnittenen hochrechteckigen Fenstern
mit Sturzmauerung und mittigem Hauseingang; die
beiden äußeren Erdgeschoss-Fenster sind als
dreieckig auskragende Erkerfenster mit kleinen
verschieferten Walmdächern ausgebildet, das
Obergeschoss über den Erkern (d.i. die beiden
äußeren Achsen) ohne Fenster als geschlossene
Flächen.
Die Fenster selbst sind erneuert, z.T. hölzerne
Fensterläden außen erhalten, die hölzernen
Eingangstüren mit Oberlicht original. An den
zueinander gerichteten Seiten rundbogige
Nebeneingänge mit Holztüren, bei Nr. 605 im
Erdgeschoss begleitend kleine quadratische
Einzelfenster, sonst ähnliche Fensterformate wie an
der Vorderseite in zwei Achsen. Die Walmdächer sind
flach abgeschleppt und geschlossen, auf den
Firstkanten sitzt jeweils ein Schornsteinkopf. Innen
Eingangsflure mit Klinkerboden (in Nr. 607 sichtbar,
in Nr. 605 moderner Laminatbelag), originale
Holztreppen und teilweise Zimmertüren erhalten,
außerdem kleine Innenfenster zwischen
Obergeschoss-Wohnung und Treppenhaus. Nr. 609
gestalterisch etwas abgewandelt auf kleinerer
Grundfläche, Eingangsseite drei Achsen breit, mit
durch ornamentalen Verbund der Ziegel akzentuierten
mittigem Hauseingang.
Innen Holztreppe analog zu Nr. 605/607 erhalten.
Linke (südliche) Hausseite geschlossen mit einem
durch erhaben gesetzte Ziegel gebildeten Kreuz. Der
verbindende Wandelgang eingeschossig, zum Innenhof
hin in Pfeilerkolonnaden geöffnet, mit Pultdach und
ebenfalls mit Klinkern belegtem Fußboden. Der
nördliche der ursprünglich drei Flügel beim Umbau
2000-2002 bewusst fragmentiert durch Wegnahme des
Daches bei gleichzeitigem Stehen lassen der Pfeiler.
In den Wandelgang integriert neben der
Einsegnungshalle / Kapelle der Haupteingang mit zwei
überhöhten Torbauten auf leicht querrechteckiger
Grundfläche mit verschieferten Walmdächern und
rundbogigen, ebenfalls überhöhten Durchgängen; der
linke (westliche) mit einer dritten Öffnung auch
seitlich zum anschließenden Wandelgang hin geöffnet.
Im Ehrenhof an zentraler Stelle heute drei zu einer
Großfigur arrangierte weibliche Figuren, ehemals als
drei Einzelfiguren („Mädchen mit Blume“, „Junge Frau
mit Kopftuch“, „Alte Frau mit Kopftuch“) 1952 von
Kurt Schwippert als Portalfiguren für die Fassade
des Alten Krematoriums geschaffen. Schwippert hatte
bereits 1930 die erste Portalfigur für das 1932
eingeweihte Krematorium geschaffen, diese war aber
im Krieg zerstört worden.
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9
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Erlass der
ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere
Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2016
- bei einem Nein
(Linke) mehrheitlich beschlossen
Rechtliche Grundlagen
Die Möglichkeit der Zulassung von verkaufsoffenen
Sonn- und Feiertagen ist in § 6 des Gesetzes zur
Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 in
der Fassung vom 30.04.2013 wie folgt geregelt:
1. Verkaufsstellen dürfen jährlich an höchstens 4
Sonn- oder Feiertagen aus Anlass von örtlichen
Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet
sein.
2. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde wird
ermächtigt, diese Tage durch Verordnung freizugeben.
Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke,
Ortsteile und Handelszweige beschränken.
3. Innerhalb einer Gemeinde dürfen insgesamt nicht
mehr als elf Sonn- und Feiertage je Kalenderjahr
Gemeindegebiet, darf dabei nur ein Adventssonntag
freigegeben werden.
Erfolgt die Freigabe beschränkt auf bestimmte
Bezirke, Ortsteile und Handelszweige, darf nur ein
Adventssonntag je Bezirk, Ortsteil und Handelszweig
freigegeben werden, insgesamt dürfen jedoch nicht
mehr als zwei Adventssonntage je Gemeinde
freigegeben werden. Bei der Festsetzung der
Öffnungszeiten ist auf die Zeit des
Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. freigegeben
werden. Erfolgt eine Freigabe für das gesamte
4. Vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der
Tage sind die zuständigen Gewerkschaften,
Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen,
die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die
Handwerkskammer anzuhören. 5. Von Feiertagsgesetzes
NW, Ostersonntag, Pfingstsonntag, zwei
Adventssonntage, der 1. und 2. Weihnachtstag, der 1.
Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn
dieser Tag auf einen Sonntag fällt. der Freigabe
ausgenommen sind die stillen Feiertage im Sinne des
der Freigaben auf elf Sonn- und Feiertage je
Kalenderjahr beschränkt.
Die Freigaben müssen nun, wie bereits früher, aus
Anlass von Veranstaltungen erfolgen. Ferner wurden
die Tage neu bestimmt, die von der Freigabe
ausgenommen sind. Weiterhin sind seither auch wieder
die unter Ziff. 4 genannten Verbände anzuhören.
Verfahrensweise in Duisburg
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
18.12.1995 (DS 1793/94-99) folgenden Beschluss
gefasst:
1. Bei verkaufsoffene Sonntage im Sinne des § 14
Ladenschlussgesetz (jetzt § 6 LÖG) zugelassen.
Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen werden
2. Dem entsprechenden verkaufsoffenen Sonntages
(evtl. pro Stadtteil) für das gesamte Jahr
verbindlich festgelegt wird. Rat der Stadt
Rechtsverordnung ist zu Beginn vorzulegen, eines
jeden mit Jahres der der die Entwurf Zulassung einer
eines Als einziger Antragsberechtigter fungiert der
Einzelhandels- und Dienstleistungsverband
Niederrhein e. V.
Entscheidungsvorschlag
zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung für
das Jahr 2016
Der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband
Niederrhein e. V. beantragtf ür das Jahr 2016 die
Genehmigung von verkaufsoffenen Sonn- und
Feiertagen. Bei den beantragten Sonderöffnungen wird
die Höchstzahl der Termine (11 Sonn- und Feiertage)
eingehalten. Alle Freigaben wurden auch anlässlich
von Veranstaltungen beantragt.
Für den Ortsteil Meiderich wurden drei statt bisher
zwei Sonntagsöffnungen beantragt. Insgesamt werden
23 Sonntagsöffnungen an 11 Terminen beantragt. Die
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve (IHK), die Handwerkskammer
Düsseldorf (zuständig für Duisburg), der
evangelische Kirchenkreis Duisburg, der Arbeitskreis
christlicher Kirchen, ver.di und das Haus der
Unternehmer wurden zum beabsichtigten Erlass der
ordnungsbehördlichen Verordnung um Stellungnahme
gebten.
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Anträge/Anfragen
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Mitteilungsvorlagen
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10
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat November 2015
Kenntnisnahme
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11
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Dezember 2015
Kenntnisnahme
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12
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters
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13
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Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
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Nachträge |
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Beschlussvorlagen
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14
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DuisburgSport Wirtschaftsplan
2016
bei 2 Nein-Stimmen
(Linke und Ulrich Martel (parteilos) und 1
Enthaltung mehrheitlich beschlossen
Es gab von allen Seiten viel
Kritik, da in der Vorlage nicht direkt erkennbar
war, warum es den ein Nachtrags-Wirtschaftsplan war.
Frank Albrecht (FDP) meinte,
dass zwei oder drei erklärende Sätze geholfen
hätten.
Die Verwaltung merkte an,
dass dies aus den Finanzierungen zur Sanierung z.B.
von Bädern in Rheinhausen oder Neudorf ersichtlich
sei, ein besonderer Hinweis dazu aber tatsächlich
hilfreich gewesen wäre.
Dr. Tacke konnte sich einen
Seitenhieb nicht verkneifen: "Acht Turnhaöllen
fehlen, so wird in der Öffentlichkeit berichtet -
DuisburgSport trägt hier klar die Mitschuld. Die
Kritik an Duisburgsport ist angebracht.
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15
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Bebauungsplan Nr. 1170 1.
Änderung - Dellviertel - Duisburger Freiheit-Nord
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
-
einstimmig beschlossen
Den Bezirksvertretern - hier
insbesonders Dr. Lothar Tacke von der SPD - war es
wichtig, dass bei Bedarf das Parkhaus auch um eine
Etage aufgetsockt werden kann
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16
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Bebauungsplan Nr. 1198 -
Wanheimerort - "Fischerstraße"
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss -
bei einer Enthaltung (Linke) einstimmig beschlossen
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17
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8. Änderung der Satzung der Stadt
Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen (Sondernutzungssatzung) -
einstimmig beschlossen
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18
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Eingabe nach § 24 GO NW zum
Neubau des Fernbusbahnhofes, Mercatorstraße zur
DS 15-1322 -
einstimmig beschlossen
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Anträge/Anfragen
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19
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Anfrage der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen hier: Betreuung von Kindern aus
Flüchtlingsfamilien im Stadtbezirk Duisburg-Mitte
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20
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Anfrage von Herrn Albrecht -FDP-
hier: Aktuelle Situation im Asylbewerberwohnheim,
Memelstraße 25-35 in Duisburg-Neudorf
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21
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Antrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion hier: Flexibilisierung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes -
einstimmig beschlossen
Die SPD mit
Fraktionssprecher Dr. Lothar Tacke wies darauf hin,
dass das Einzelhandel- und Zentrenkonzept flexibler
sein müsse. Es geht in der Zukunft auch um
Ansiedlung von Gewerbe, dass man so bei der
damaligen Verabschiedung im Rat nicht einplanen
konnte.
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Mitteilungsvorlagen
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22
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Neubau des Fernbusbahnhofes,
Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt
- Kenntnisnahme
Neubau des Fernbusbahnhofes,
Mercatorstraße - Duisburg-Innenstadt Inhalt der
Mitteilung
Mit Vorlage der Drucksache DS 15-1322 hat der Rat
der Stadt Duisburg der Planung und dem Bau des
Fernbusbahnhofes auf der Fläche östlich der
Mercatorstraße südlich des Hotelneubaus zugestimmt
und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Im
Rahmen der Beschlussfassung wurde folgender
Prüfauftrag mit einbezogen:
1. Die Ausfahrt aus dem Fernbusbahnhof solle
möglichst nur nach links erfolgen.
2. Die Realisierung des Servicegebäudes solle
zeitgleich mit der Fertigstellung des
Fernbusbahnhofes erfolgen.
Planung des Fernbusbahnhofes Im
südlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der
Knotenpunkt Mercatorstraße – Koloniestraße sowie
daran anschließend die Anschlussstelle der A 59.
Westlich der Mercatorstraße befindet sich
Blockrandbebauung mit gemischter Nutzung von Büros,
Dienstleistungsbetrieben bis hin zu Wohnungen in den
Obergeschossen. Östlich des Plangebietes verläuft
die 4-spurige A 59 in offener Tieflage. Nördlich
schließt die Fläche des in Bau befindlichen
Hotelneubaus sowie des Hauptbahnhofes an.
Fernbusbahnhof
Der zukünftige Fernbusbahnhof an der Mercatorstraße
wird eine Fläche von ca. 4.000m² beanspruchen. Die
Fläche bietet Platz für acht Haltekanten für
Fernreisebusse, ein Servicegebäude Kurzzeitparken.
Die Fahrgasse soll in bituminöser Bauweise und die
Busstellplätze in Betonbauweise hergestellt werden.
Die 8 Bussteigkanten werden in
Sägezahnform ausgebildet und ermöglichen ein
unabhängiges Anfahren der
Haltepositionen. Dabei sollen die östlichen
Bussteige (Ausstieg zur Beifahrerseite) als Buskap
ausgebildet werden. Begleitend dazu sollen
Wartehäuschen durch die Fa. Ströer (Städtewerbung)
beigestellt werden
Mercatorstraße
Die Spuraufteilungen in ihrer Breite geringfügig
verändern. Dadurch können die Busse den
Fernbusbahnhof nur von Süden kommend anfahren, was
angesichts der unmittelbaren Nähe zur A59 –
Anschlussstelle Zentrum als unproblematisch bewertet
wird. Innerhalb des Fernbusbahnhofes besteht eine
Einbahnstraßenregelung, bei der die Ausfahrt über
einen neu zu schaffenden lichtsignalgesteuerten
Knotenpunkt mit der Güntherstraße geregelt ist.
Durch die getauschte Anordnung des Radweges und des
Parkstreifens, können die Baumscheiben der
Alleenbäume vergrößert und die Radfahrer sicherer
geleitet werden.
Durch die Anpassung der Fahrspuren wird eine neue
Fahrbahnmarkierung erforderlich. Des Weiteren ist es
vorgesehen, den bituminösen Aufbau der
Mercatorstraße (von der Koloniestraße bis
einschließlich des Einmündungsbereiches
Güntherstraße) abzufräsen und anschließend neu
bituminös aufzubauen. Mercatorstraße wird in ihrem
Straßenquerschnitt beibehalten wobei sich die
Kurzzeitparken Südlich der Zufahrt des
Fernbusbahnhofes befindet sich eine separate Zu- und
Abfahrt zum Kurzzeitparkplatz mit 14 Stellplätzen,
die den privaten Bring- bzw. Holverkehr per Pkw
aufnehmen soll. Der Kurzzeitparkplatz (Kiss &
Ride-Parkplatz) ist ebenso wie der Fernbusbahnhof
nur von Süden kommend anfahrbar und kann nur
Richtung Norden verlassen werden.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Hauptbahnhof und
der beengten Platzverhältnisse werden keine
Taxistände vorgehalten bzw. eingerichtet.
Taxis, die abreisende Fahrgäste
zum Fernbusbahnhof bringen, können die
Kurzzeitparkplätze mitbenutzen.
Fahrgäste, die mit dem Taxi weiterfahren möchten,
können den Taxispeicher am Hauptbahnhof ansteuern.
Im Rahmen der Baumaßnahme zum Portsmouthplatz wird
der Taxispeicher neu angeordnet und es haben
zukünftig 15 Taxen Platz.
Servicegebäude
Für das Servicegebäude steht eine ca. 100 qm große
Fläche zur Verfügung. Es ist angedacht,
Wartebereich, Fernbusanbieter) und Toiletten. dass
Ticketverkauf das Servicegebäude bzw. folgende Kiosk
Nutzungen (zentraler aufzunehmen Verkauf der hat:
Tickets aller Betreibermodell Eigentümer der Fläche
ist die Stadt Duisburg. Der Betrieb des
Fernbusbahnhofes soll jedoch nicht durch die Stadt
Duisburg erfolgen, sondern durch einen externen
Betreiber, an den die Fläche nebst aller noch zu
errichtenden Anlagen verpachtet werden soll.
Ziel ist es, mit einem noch zu ermittelnden
Betreiber einen Konzessionsvertrag abzuschliessen,
der Art und Umfang des Fernbusbahnhofbetriebes
zwischen der Stadt Duisburg und dem externen
Betreiber regelt. Der Betreiber ist im Rahmen einer
Ausschreibung zu ermitteln. Die Ausschreibung wird
zur Zeit noch vorbereitet und wird voraussichtlich
Mitte 2016 durchgeführt.
Grün / Bäume
Um die Planung des Fernbusbahnhofes, wie zuvor
beschrieben, realisieren zu können, müssen insgesamt
12 Bäume gefällt werden, die der Baumschutzsatzung
der Stadt Duisburg unterliegen, die zum Zeitpunkt
des Baubeschlusses noch rechtsgültig war.
Diese Bebauungsplanes
Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Satzung zum
Schutz des Baumbestandes in der Stadt Duisburg vom
27.11.1987 in der jeweils gültigen Fassung. D.h.,
dass bei Verlust von Einzelbäumen oder Baumgruppen
gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg diese
auszugleichen sind. Zusätzlich zu den 12 Bäumen
innerhalb des Baufeldes muss im vorgesehenen
Ausfahrtsbereich ein städtischer Straßenbaum
(Platane mit 160 cm Stammumfang) entfernt werden.
Dieser Baum ist Bestandteil einer geschützten Allee
und gemäß § 47a Landschaftsgesetz NW (LG NW) -
Schutz der Alleen - zu werten. Als Voraussetzung für
den Bau des Fernbusbahnhofes muss der Baum aus dem
Schutz der Alleen im Sinne des § 47 a LG NW
entlassen werden. Dazu ist seitens der Unteren
Landschaftsbehörde die Erteilung einer Befreiung
nach § 67 Abs.1 Bundesnaturschutz- gesetz (BNatSchG)
in Verbindung mit § 69 Abs.1 LG NW von den Verboten
des § 47 a LG NW erforderlich.
Eine Genehmigung nach den Vorschriften der
Baumschutzsatzung wird nicht erteilt, da das
Landesrecht, also der gesetzlich verankerte Schutz
der Alleen gemäß § 47 a LG NW, höherrangig im
Verhältnis zur Baumschutzsatzung als die Ortssatzung
zu werten ist. Bei allen wichtigen Entscheidungen
der Unteren Landschaftsbehörde ist der Beirat zu
beteiligen.
Dem ´Beirat der Unteren Landschaftsbehörde´ wurde die Planung zum Bau des
Fernbusbahnhofes in seiner Sitzung am 02.11.2015
vorgestellt. Der Beirat hat der Befreiung gemäß § 67
BNatSchG zugestimmt. Ebenfalls befindet sich
innerhalb des Baufensters eine für die A59
planfestgestellte Fläche (ca. 698m²), die als
„Ausgleichsfläche – Maßnahme Entsiegelung““
festgesetzt ist.
Durch die Überplanung des Bereiches ist eine solche
Nutzung nicht mehr möglich. In Abstimmung mit
Straßen.NRW sowie der unteren und oberen
Landschaftsbehörde soll als entsprechender 1:1
Ersatz ein Teilstück der ehem. Kölner Straße, welche
im Rahmen der Baumaßnahme zur A59 aufgegeben wurde,
entsiegelt werden.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt
Duisburg und ist ca. 740m² groß. Für die Entfernung
der insgesamt 13 Bäume ergibt sich eine
Ersatzforderung von 40 Bäumen. Die angesprochene zu
entsiegelnde Fläche der ehem. Kölner Straße kann
ebenfalls für die erforderlichen Ersatzpflanzungen
genutzt werden. Ferner soll der Ausgleich soweit wie
möglich vor Ort innerhalb der Anbauverbotszone
erfolgen – nach Aussage von Straßen NRW ist
lediglich ein 3m breiter Streifen vor der an der
Autobahn vorhandenen Stützwand von jeglicher
Bepflanzung und sonstigen Nutzungen freizuhalten.
Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
spricht sich gegen die Ersatzpflanzung von Bäumen in
dem Grünstreifen zwischen BAB und Fernbusbahnhof aus
und befürwortet die Abpflanzung mit einer Hecke aus
heimischen Gehölzen. Die Baum-Ersatzpflanzung sollte
nach Ansicht des Beirates im Bereich der
Mercatorallee vorgenommen werden.
Prüfauftrag 1
Der neu herzustellende Knotenpunkt
im Bereich der Ausfahrt des Fernbusbahnhofes und der
Güntherstraße wird lichtsignalgesteuert. Hierdurch
wird gewährleistet, dass die Busse sowohl in
Richtung Norden als auch Richtung Süden – dem
kürzesten Weg zu der Anschlussstelle der A59 –
abfahren können. Bislang vorgesehen. Da neben den
Fernreisebussen auch z.B. die Duisburger
Stadtrundfahrten von dort abfahren, sollten aus
planerischer Sicht beide Fahrtrichtungen beibehalten
werden.
Zudem ist zu erwarten, dass die Busse des
Fernverkehrs auf Grund der Nähe der
Autobahnanschlussstelle und der auch in Bezug zum
AK-Duisburg kürzeren Fahrzeit die Anschlussstelle
Zentrum ansteuern und nach links abbiegen werden.
Dies soll durch eine Beschilderung die zur
AS-Zentrum hinweist unterstützt werden. Zudem wird
das Ausfahren Richtung Norden durch die bauliche
Änderung der Mercatorstraße von vier auf zwei
Mercatorstraße einschließlich der Brücke über die A
59 bis zum Harry-Epstein-Platz/Saarstraße wird das
straßenräumliche Gesamterscheinungsbild mit der
Verbindungsfunktion zwischen dem Hauptbahnhof und
dem Einkaufsbereich der Königstraße aufgewertet.
Die Mercatorstraße ist eine öffentliche Straße nach
§ 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) und uneingeschränkt
gewidmet. Gemäß § 14 StrWG NRW ist der Gebrauch der
öffentlichen Straßen jedermann im Rahmen der Widmung
und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet
(Gemeingebrauch).
Aus diesen Gründen ist eine vorgeschriebene
Fahrtrichtung bei der Ausfahrt des zukünftigen
Fernbusbahnhofes (nur links) widmungsrechtlich nicht
zulässig. ist eine Einschränkung bzgl. der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht Spuren für
zwischen den Fernreiseverkehr der unattraktiver.
Friedrich-Wilhelm-Straße Durch und den der Umbau
Königstraße der Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine
verkehrsplanerischen und verkehrsrechtlichen Gründe
vor eine vorgeschriebene Fahrtrichtung auszuweisen.
Prüfauftrag 2
Aus Sicht der Verwaltung soll das geplante
Servicegebäude zu einem etwas späteren Zeitpunkt
realisiert werden als die Verkehrsanlage selbst.
Seitens der Verwaltung ist es geplant, das
Servicegebäude in Abstimmung mit dem zukünftigen
noch zu ermittelnden Betreiber zu planen und zu
bauen, um den Anforderungen und Bedürfnissen des
Fernbusmarktes und vor allen Dingen der Nutzer des
Fernbusbahnhofes vollumfänglich gerecht zu werden.
Zum Betreibermodell vorbereitet.
Die Ausschreibung wird voraussichtlich Mitte 2016
erfolgen. Ein konkreter Fertigstellungstermin für
das Servicegebäude kann daher zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht genannt werden. Sollte der Bau der
Verkehrsanlage gleichzeitig mit dem Bau des
Servicegebäudes erfolgen, würde sich der Baubeginn
und vor allen Dingen auch die Fertigstellung
erheblich verzögern.
Die temporäre Lösung des Fernbusbahnhofes an der
Otto-Keller- Straße müsste weiterhin in Anspruch
genommen werden. Mit Vorlage der DS 13-0451 hat der
Rat der Stadt Duisburg dem temporären Standort des
Fernbusbahnhofes an der Otto-Keller-Straße
zugestimmt. Ziel war bzw. ist es diesen Standort nur
so kurz wie nötig in Anspruch zu nehmen und den
Standort nicht als jetzigen Zeitpunkt
dauerhafte Lösung zu etablieren.
Daher wird von der Verwaltung das Ziel weiterhin
verfolgt zeitnah mit dem Bau der Verkehrsanlage zu
beginnen, um die temporäre Lösung so schnell wie
möglich an der Otto-Keller-Straße aufzuheben.
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ESF-Förderprogramm "Bildung,
Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ)
Projekt BIWAQ-Duisburg -
Kenntnisnahme
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2. Nachtrag
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Beschlussvorlagen
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Bebauungsplan Nr. 1203 -
Wanheimerort -
1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss
- bei einer Nein-Stimme (FDP) und einer
Enthaltung Ulrich Martel (parteilos) mehrheitlich
beschlossen
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Deckschichterneuerungsarbeiten
auf der Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L
237 (Brücke der Solidarität)
Deckschichterneuerungsarbeiten
auf der Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L
237 (Brücke der Solidarität)
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Den Deckschichterneuerungsarbeiten an der
Straßenbrücke über den Rhein im Zuge der L 237 mit
voraussichtlichen Gesamtkosten von wird zugestimmt.
Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich
einer Finanzierung im Teilergebnisplan/ Gesamtplan
im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
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Barrierefreier Ausbau der
Stadtbahnhaltestelle Lutherplatz.
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Anträge/Anfragen
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Antrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion hier: Änderungsbeschluss zur DS 15-1452
/ 8. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung)
nach Top 17 vorgezogen:
- bei einer
Nein-Stimme (FDP) und einer Enthaltung (Linke)
mehrheitlich beschlossen
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3. Nachtrag
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Neugestaltung des Kantparks im
Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes
Innenstadt Duisburg (IHI)
Die kurzfristig vorgelegte
Maßnahme zur Neugestaltung des Kantparks mit den
längst in anderen Gremien vertieften Informationen
als Unverschämtheit (Fredy Wagenmeyer CDU und Frank
Albrecht FDP) bezeichnet udn es gab auch deutliche
Anmerkung zur Geschäftsordung. CDU-Verteter Fredy
Wagemeyer und Dr. Lothar Tacke waren aber auch
Vertreter ihrer Fraktionen bei den
Bürgerbeteiligungen zur neuen Kantparkgestaltung
beteiligt.
Beantragt und beschlossen wurde zudem,
dass die ebenso kurzfristig vorgelegte Drucksache
zum Lutherplatz in einer Sondersitzung behandelt
wird - aber auch nur dieser Punkt, nicht noch einmal
die Kantparksanierung. Das verstand Oliver
Beltermann (Junges Duisburg) nicht so recht, da man
sich ja jeglicher politischer Mitbestimmung selbst
beraubt.
Bestandsplan
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