|
Inhalt
|
1
|
Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
|
|
|
|
Beschlussvorlagen
|
|
|
2
|
Barrierefreier Ausbau der
Stadtbahnhaltestelle Lutherplatz.
Beschlussentwurf
Dem barrierefreien Ausbau der
Stadtbahnhaltestelle „Lutherplatz“ mit einem voraus-
sichtlichen Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe
von 654.000 € wird zugestimmt.
mehrheitlich mit
8 Ja-Stimmenbeschlossen - FDP und eine
SPD-Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Problembeschreibung /
Begründung
An der Haltestelle Lutherplatz in
Duisburg-Duissern verkehrt die Straßenbahnlinie 901
der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG). Sie
verbindet die Duisburger Stadtteile Hamborn,
Meiderich/Beeck, Ruhrort, DU-Mitte mit dem
Stadtzentrum Mülheim an der Ruhr. Hierbei wird der
Streckenabschnitt von der westlichen Tunnelrampe des
Duisburger Innenstadttunnels bis zur Stadtgrenze
Duisburg/Mülheim als Stadtbahnbetriebsanlage im
Eigentum der Stadt Duisburg geführt, wobei die DVG
als Pächter der Stadtbahnanlagen für den
Linienbetrieb zuständig ist.
Im Jahre 2011 ist in unmittelbarer Nähe zur
Haltestelle Lutherplatz das Zentrum für Berufliche
Bildung und Weiterbildung (ZBW) gebaut und zum
Schuljahr 2011/12 eröffnet worden. Hierdurch hat die
Haltestelle nochmals an Bedeutung gewonnen und
starken Fahrgastzuwachs erhalten. Insbesondere
morgens zum Schulbeginn aber auch zum Schulende in
den Nachmittagsstunden sind hier sehr hohe
Fahrgastzahlen durch Schüler vorhanden, die auf den
bestehenden Bahnsteiganlagen nicht sicher bewältigt
werden können.
Nachdem es auch nach Ausweitung des fahrplanmäßigen
Verkehrsangebotes für das neue Berufskolleg zum
Schulbeginn 2011/12 wiederholt zu gefährlichen
Situationen im Betriebsablauf gekommen ist (Schüler
queren die Gleiszone bei einfahrenden Bahnen, um
andere Bahnsteigbereiche erreichen zu können und
stehen z. T. auf den Gleisen), ist aus Sicht des
Betreibers eine bauliche Erweiterung der Bahnsteige
dringend erforderlich.
Derzeit sorgen in den Hauptverkehrszeiten
Servicekräfte der DVG für einen möglichst geordneten
Betriebsablauf. Die Stadt Duisburg als Eigentümerin
der Anlage hat die Betriebsanlagen gemäß der
Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb von
Straßenbahnen (BOStrab) in betriebssicheren Zustand
zu halten und den Betrieb sicher zu führen. Hierbei
sind technische Maßnahmen aufgrund geringerer
Fehleranfälligkeit den betrieblichen Maßnahmen
vorzuziehen.
Die sinnvollste technische
Maßnahme stellt die Verbreiterung der vorhandenen
Bahnsteige mit gleichzeitiger Herstellung der
Barrierefreiheit dar.
Bestehende Situation: Die Stadtbahnhaltestelle
Lutherplatz liegt an der Grenze der beiden
Stadtteile Neudorf und Duissern in unmittelbarer
Nähe zum Lutherplatz. Um den Lutherplatz herum sind
neben dichter Wohnbebauung auch zahlreiche Geschäfte
des öffentlichen Bedarfs angesiedelt.
Die Haltestelle befindet sich somit inmitten eines
kleinen Stadtteilzentrums mit Wohn- und
Geschäftscharakter und ist dementsprechend stark
frequentiert. Dazu liegen im südlichen Bereich der
Haltestelle die Gesamtschule Duisburg Mitte sowie
Lehreinrichtungen der Universität Duisburg-Essen und
das bereits erwähnte Zentrum für Berufliche Bildung
und Weiterbildung (ZBW).
Die vorhandene Haltestelle Lutherplatz, mittig im
Straßenraum der Mülheimer Straße angeordnet, verfügt
über zwei 60 m lange Seitenbahnsteige mit einer
Breite von 2,5 m (nutzbare Breite ca. 2,00 m). Diese
waren für das ursprüngliche Fahrgastaufkommen vor
der Eröffnung des ZBW gerade ausreichend
dimensioniert.
Der Zugang zu den Bahnsteigen
erfolgt über signalisierte Fußgängerüberwege.
Parallel zum Bahnsteig verliefen jeweils zwei
Fahrstreifen, die seit Eröffnung des ZBW durch die
Stadt Duisburg mittels provisorischer Einbauten
inzwischen auf einen Fahrstreifen reduziert wurden.
Daneben liegen ein Radweg bzw. Radfahrstreifen sowie
ein Gehweg. Geplante Situation:
Die Planung sieht für die Haltestelle die
Beibehaltung der heutigen Lage und in etwa der
gleichen Bahnsteiglänge vor. Die Seitenbahnsteige
werden auf 3,50 m Breite verbreitert und erhalten
eine Bahnsteighöhe von 24 cm über Schienenoberkante.
Die Trennung zwischen Bahnsteig und Fahrbahn erfolgt
weiterhin durch Spritzschutzelemente.
Für den notwendigen Platz der Bahnsteigverbreiterung
wird die vorhandene Fahrbahn dauerhaft auf eine
Fahrspur baulich reduziert. Dies erhöht zusätzlich
die Sicherheit der Fahrgäste beim Überqueren der
Fahrbahn. Um weiterhin den Anforderungen der
Feuerwehr für Straßen im Vorbehaltsnetz zu genügen,
müssen zum Erhalt ausreichender Fahrbahnbreiten die
vorhandenen Radwege zurückgebaut und als im
Einsatzfall überfahrbare Radverkehrsstreifen auf
Fahrbahnniveau neu gebaut werden. Im Gegensatz zur
heutigen Situation verbreitert sich die überfahrbare
Fläche um 20 cm je Fahrtrichtung, was auch den
Belangen der Feuerwehr zugutekommt
Haltestelle:
Durch die Erhöhung der Bahnsteigkante auf 24 cm über
Schienenoberkante wird die Reststufe für den
Einstieg in das Niederflurmittelteil der Duisburger
Straßenbahnen auf das Optimum reduziert. An den
Bahnsteigköpfen führen Rampen mit Neigungen ≤ 6 %
die Fahrgäste barrierefrei auf den Bahnsteig.
An den zuführenden Gehwegen, den Fußgängerüberwegen
und auf dem Bahnsteig werden sehbehinderte Menschen
durch taktile Leitelemente entsprechend den Vorgaben
der Stadt Duisburg geleitet. Die westliche
Querungshilfe für Fußgänger am südlichen Bahnsteig
in Fahrtrichtung Mülheim wird mit einem Maß von 6,00
m breiter ausgeführt als die übrigen mit 4,00 m
Breite..
Dies soll den aussteigenden Schülern am Morgen ein
schnelleres Räumen des Bahnsteiges in Richtung ZBW
ermöglichen. Durch die breitere Ausführung der
Querungshilfe am Bahnsteig in Fahrtrichtung Mülheim
werden hier auf ca. 6,00 m (≈ 2,00 m auf der
Querungshilfe, ≈ 4,00 m auf der Rampe) ebenfalls
Spritzschutzelemente, allerdings an der
Bahnsteigkante, angeordnet. Dies soll gefährliche
Querungsversuche von Fahrgästen außerhalb der dafür
vorgesehenen Fußgängerquerung verhindern. Die
bestehende Ampelschaltung der Lichtsignalanlage
wurde bereits auf ankommende Straßenbahnen
optimiert.
Die Haltestelle wird gem. Stadtbahnrichtlinie
standardisiert ausgerüstet. Sie erhält u.a.
Sitzgelegenheiten, Beschilderung und
Informationseinrichtungen, Elektronische Ansage,
Uhren und Videoüberwachung, die größtenteils bereits
heute vorhanden sind. Die vorhandene dynamische
Fahrgastinformation kann an anderen Standorten
weiter genutzt werden.
Sie wird in die taktile Führung eingebunden und mit
digitalen Ansagegeräten behindertenfreundlich
nachgerüstet. Neben den beschriebenen Maßnahmen zur
Erhöhung der Sicherheit an der Haltestelle wird
zusätzlich durch die Umbaumaßnahmen
mobilitätsbehinderten Personen die Nutzung der
Straßenbahnen ohne fremde Hilfe ermöglicht.
|
|
|
3
|
Sanierung der
Königstraße
Beschlussentwurf
Der
Erneuerung der Oberflächenbefestigung der
Königstraße (von ´Mercatorstraße´ bis ´Steinsche
Gasse´) mit einem voraussichtlichen
Herstellungsaufwand von 2.000.000.- € (investiv)
wird zugestimmt.
einstimmig
beschlossen
1. Im Rahmen des Stadtbahnbaus
wurde die Königstraße in den 1990er Jahren neu
gestaltet. Dem Kraftfahrzeugverkehr steht die
Königstraße seitdem mit Ausnahme des
Anlieferverkehrs nicht mehr zur Verfügung. Zur
Attraktivitätssteigerung der Innenstadt werden
jedoch verstärkt Veranstaltungen im Bereich der
Fußgängerzone durchgeführt, so dass die Oberfläche
zusätzlichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt
ist. Aufgrund der gesteigerten Beanspruchung mit
hohen LKW-Lasten brechen viele der großformatigen
Natursteinplatten und stellen zunehmend eine
Gefahrenstelle dar.
Da die Instandsetzung sowie die Beschaffung neuer
Natursteinplatten sehr kostenintensiv sind, wurden
Gefahrenstellen in den letzten Jahren zunehmend
durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien
(Asphalt, Betonsteinpflaster) provisorisch
geschlossen. Dies hat zu einem insgesamt deutlich
schlechteren Gesamterscheinungsbild des zentralen
Fußgängerbereiches geführt. Zur Verbesserung dieses
Erscheinungsbildes der Haupteinkaufsstraße hat die
Verwaltung unter Berücksichtigung der Haushaltslage
eine über 4 Jahre laufende abgestufte Vorgehensweise
zur Beseitigung der Missstände erarbeitet.
Demnach sollen ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich
rd. 500.000.- € zur Sanierung der Königstraße zur
Verfügung gestellt werden, so dass in sinnvoll
abgestimmten Bauabschnitten die Oberfläche der
Königstraße (inkl. Unterbau) in den nächsten 4
Jahren erneuert werden kann.
2. Der Anlieferverkehr wird im
Wesentlichen auf den Flächen abgewickelt, in denen
der Oberbelag aus großformatigen Natursteinplatten
besteht und durch Natursteinpflasterrinnen/Mulden
und Klinkerflächen gefasst ist. Vor dem Hintergrund
der für Fußgänger leitenden Wirkung, die bei
Verwendung eines einheitlichen Materials erzeugt
wird, sollen hier die Natursteinplatten gegen ein
Betonsteinpflaster ausgetauscht werden, das auch auf
dem Portsmouthplatz (Format 15cm x 30cm, durchgängig
im Farbton Palladiumsilber, mittlerer Graufarbton)
Verwendung findet.
Die aufgenommen Natursteinplatten werden eingelagert
und zur Ausbesserrung anderer schadhafter Stellen
verwendet werden. Durch den Einsatz von
Betonsteinpflaster kann die Oberfläche im Vergleich
zum Natursteinpflaster um ca. 50% kostengünstiger
erneuert werden.
Das vorhandene Ziegelpflaster im Bereich der
„Aufenthaltszonen“ (zwischen den Baumreihen und
Bänken) wird beibehalten und in die weitere Planung
integriert bzw. ergänzt.
Die Belange der Barrierefreiheit werden durch die
vorhandenen Hausfronten bzw. –kanten, die als
Orientierungshilfe zur Verfügung stehen, ausreichend
berücksichtigt, so dass auf den Einbau eines
zusätzlichen taktilen Leitsystems verzichtet werden
kann.
3. Bauabschnitte:
Die Gesamtsanierung der Oberfläche gliedert sich in
vier vorläufige Bauabschnitte:
1. Abschnitt Südlicher Bereich der Königstraße
(zwischen Klinkerfläche und Entwässerungsmulde)
beginnend vom Kuhtor über die Düsseldorfer Straße
und Claubergstraße bis zur Ausbaugrenze
König-Heinrich-Platz (Anlage 1). 2. Abschnitt
Nördlicher Bereich zwischen Steinsche Gasse und
Kuhtor, zwischen König-Heinrich-Platz und
Landgerichtsstraße, zwischen Hönig-Heinrich-Platz
und Averdunkplatz,
3. Abschnitt Nördlicher Bereich zwischen Am
Burgacker und Landgerichtsstraße,
Platz/Einmündungsbereich
Königstraße-Claubergstraße-Landgerichtsstraße, so
wie der südlicher Bereich Tonhallenstraße bis
Averdunkplatz
4. Abschnitt Südlicher Bereich Steinsche Gasse bis
Kuhtor, nördlicher Bereich Kuhtor bis Düsseldorfer
Straße und Platz/Kreuzungsbereich Königstraße
Düsseldorfer Straße Die genauen Abgrenzungen der
weiteren Abschnitte werden (tlw. bestehen noch
mehrjährige Zweckbindungsfrist in Abhängigkeit zur
alten Förderbindung) im Zuge der weiteren
Bearbeitung entwickelt und - soweit möglich - auf
Veranstaltungen aller Art abgestimmt.
4. Kosten und
Finanzierung:
Die zur Realisierung des 1. Bauabschnittes
benötigten 500.000.- € sind im städtischen Haushalt
2016 vorgesehen. Die Beträge der Folgejahre sind im
mittelfristigen Investitionsprogramm für die Jahre
2017 bis 2019 eingeplant. Folgelasten entstehen
durch Abschreibungen, die im Ergebnishaushalt
eingeplant sind.
Im Zuge der Erneuerung der Oberflächenbefestigung
der Königstraße müssen vorhandene Straßenteile
entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit
einem Restbuchwert von 546.983 € bilanziert und in
dieser Höhe auszubuchen sind. Parallel dazu können
anteilig die darauf entfallenden Sonderposten für
Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 357.605 €
vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein
Verlust von 189.378 € verbleibt.
Gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
i.d.F. des 1. NKF- Weiterentwicklungsgesetzes vom
18.09.2012 sind Erträge und Aufwendungen aus dem
Abgang von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S.
1 der Gemeindeordnung unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die
Buchgewinne/Buchverluste werden somit direkt in der
Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital
verrechnet. Die bislang erforderlichen Buchungen in
der Ergebnisrechnung sind nicht mehr zulässig und
entfallen.
|
|
|
4
|
Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters
|
|
|
5
|
Mündliche Mitteilungen der
Verwaltung
|
|
|
*
|
Nachtrag
|
|
|
*
|
Anträge/Anfragen
|
|
|
6
*
|
Anfrage der SPD-Fraktion:
Giftstofflager in Kaßlerfeld
Problembeschreibung:
Die Fa. VETRA Chemie Logistik GmbH im Gewerbegebiet
Kaßlerfeld hat Insolvenz angemeldet. Sie betreibt
auf ihrem Gelände ein Gefahr- und Giftstofflager mit
bis zu 1000t giftiger und 1600t brennbarer Stoffe.
Die beantragte Vergrößerung der Menge giftiger
Stoffe auf 1500t kommt nach der Insolvenz nicht mehr
zum Tragen.
Fragen:
1. Wie lange währt der Bestandsschutz den ein
solcher Betrieb genießt?
2. Ist der Betrieb als Störfallbetrieb eingestuft
und in welche Klasse fällt er nach der
Seveso-Richtlinie?
3. Welche Achtungsabstände sind gegebenenfalls
einzuhalten?
Die Verwaltung will
die Fragen schriftlich beantworten
|
|
|