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Sitzung am 18. Februar 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Ausbau DVG-Halt Lutherplatz - Sanierung der Königstraße  - Giftstofflager in Kaßlerfeld 

 

Inhalt 

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

Beschlussvorlagen 

2

Barrierefreier Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Lutherplatz. 

Beschlussentwurf
Dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle „Lutherplatz“ mit einem voraus- sichtlichen Herstellungsaufwand (investiv) in Höhe von 654.000 € wird zugestimmt. mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmenbeschlossen - FDP und eine SPD-Nein-Stimme, 1 Enthaltung

 

Problembeschreibung / Begründung
An der Haltestelle Lutherplatz in Duisburg-Duissern verkehrt die Straßenbahnlinie 901 der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG). Sie verbindet die Duisburger Stadtteile Hamborn, Meiderich/Beeck, Ruhrort, DU-Mitte mit dem Stadtzentrum Mülheim an der Ruhr. Hierbei wird der Streckenabschnitt von der westlichen Tunnelrampe des Duisburger Innenstadttunnels bis zur Stadtgrenze Duisburg/Mülheim als Stadtbahnbetriebsanlage im Eigentum der Stadt Duisburg geführt, wobei die DVG als Pächter der Stadtbahnanlagen für den Linienbetrieb zuständig ist.

Im Jahre 2011 ist in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Lutherplatz das Zentrum für Berufliche Bildung und Weiterbildung (ZBW) gebaut und zum Schuljahr 2011/12 eröffnet worden. Hierdurch hat die Haltestelle nochmals an Bedeutung gewonnen und starken Fahrgastzuwachs erhalten. Insbesondere morgens zum Schulbeginn aber auch zum Schulende in den Nachmittagsstunden sind hier sehr hohe Fahrgastzahlen durch Schüler vorhanden, die auf den bestehenden Bahnsteiganlagen nicht sicher bewältigt werden können.
Nachdem es auch nach Ausweitung des fahrplanmäßigen Verkehrsangebotes für das neue Berufskolleg zum Schulbeginn 2011/12 wiederholt zu gefährlichen Situationen im Betriebsablauf gekommen ist (Schüler queren die Gleiszone bei einfahrenden Bahnen, um andere Bahnsteigbereiche erreichen zu können und stehen z. T. auf den Gleisen), ist aus Sicht des Betreibers eine bauliche Erweiterung der Bahnsteige dringend erforderlich.
Derzeit sorgen in den Hauptverkehrszeiten Servicekräfte der DVG für einen möglichst geordneten Betriebsablauf. Die Stadt Duisburg als Eigentümerin der Anlage hat die Betriebsanlagen gemäß der Vorgaben der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BOStrab) in betriebssicheren Zustand zu halten und den Betrieb sicher zu führen. Hierbei sind technische Maßnahmen aufgrund geringerer Fehleranfälligkeit den betrieblichen Maßnahmen vorzuziehen.

Die sinnvollste technische Maßnahme stellt die Verbreiterung der vorhandenen Bahnsteige mit gleichzeitiger Herstellung der Barrierefreiheit dar.
Bestehende Situation: Die Stadtbahnhaltestelle Lutherplatz liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Neudorf und Duissern in unmittelbarer Nähe zum Lutherplatz. Um den Lutherplatz herum sind neben dichter Wohnbebauung auch zahlreiche Geschäfte des öffentlichen Bedarfs angesiedelt.

Die Haltestelle befindet sich somit inmitten eines kleinen Stadtteilzentrums mit Wohn- und Geschäftscharakter und ist dementsprechend stark frequentiert. Dazu liegen im südlichen Bereich der Haltestelle die Gesamtschule Duisburg Mitte sowie Lehreinrichtungen der Universität Duisburg-Essen und das bereits erwähnte Zentrum für Berufliche Bildung und Weiterbildung (ZBW).
Die vorhandene Haltestelle Lutherplatz, mittig im Straßenraum der Mülheimer Straße angeordnet, verfügt über zwei 60 m lange Seitenbahnsteige mit einer Breite von 2,5 m (nutzbare Breite ca. 2,00 m). Diese waren für das ursprüngliche Fahrgastaufkommen vor der Eröffnung des ZBW gerade ausreichend dimensioniert.

Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt über signalisierte Fußgängerüberwege. Parallel zum Bahnsteig verliefen jeweils zwei Fahrstreifen, die seit Eröffnung des ZBW durch die Stadt Duisburg mittels provisorischer Einbauten inzwischen auf einen Fahrstreifen reduziert wurden. Daneben liegen ein Radweg bzw. Radfahrstreifen sowie ein Gehweg. Geplante Situation:
Die Planung sieht für die Haltestelle die Beibehaltung der heutigen Lage und in etwa der gleichen Bahnsteiglänge vor. Die Seitenbahnsteige werden auf 3,50 m Breite verbreitert und erhalten eine Bahnsteighöhe von 24 cm über Schienenoberkante. Die Trennung zwischen Bahnsteig und Fahrbahn erfolgt weiterhin durch Spritzschutzelemente.
Für den notwendigen Platz der Bahnsteigverbreiterung wird die vorhandene Fahrbahn dauerhaft auf eine Fahrspur baulich reduziert. Dies erhöht zusätzlich die Sicherheit der Fahrgäste beim Überqueren der Fahrbahn. Um weiterhin den Anforderungen der Feuerwehr für Straßen im Vorbehaltsnetz zu genügen, müssen zum Erhalt ausreichender Fahrbahnbreiten die vorhandenen Radwege zurückgebaut und als im Einsatzfall überfahrbare Radverkehrsstreifen auf Fahrbahnniveau neu gebaut werden. Im Gegensatz zur heutigen Situation verbreitert sich die überfahrbare Fläche um 20 cm je Fahrtrichtung, was auch den Belangen der Feuerwehr zugutekommt

Haltestelle:
Durch die Erhöhung der Bahnsteigkante auf 24 cm über Schienenoberkante wird die Reststufe für den Einstieg in das Niederflurmittelteil der Duisburger Straßenbahnen auf das Optimum reduziert. An den Bahnsteigköpfen führen Rampen mit Neigungen ≤ 6 % die Fahrgäste barrierefrei auf den Bahnsteig.
An den zuführenden Gehwegen, den Fußgängerüberwegen und auf dem Bahnsteig werden sehbehinderte Menschen durch taktile Leitelemente entsprechend den Vorgaben der Stadt Duisburg geleitet. Die westliche Querungshilfe für Fußgänger am südlichen Bahnsteig in Fahrtrichtung Mülheim wird mit einem Maß von 6,00 m breiter ausgeführt als die übrigen mit 4,00 m Breite..
Dies soll den aussteigenden Schülern am Morgen ein schnelleres Räumen des Bahnsteiges in Richtung ZBW ermöglichen. Durch die breitere Ausführung der Querungshilfe am Bahnsteig in Fahrtrichtung Mülheim werden hier auf ca. 6,00 m (≈ 2,00 m auf der Querungshilfe, ≈ 4,00 m auf der Rampe) ebenfalls Spritzschutzelemente, allerdings an der Bahnsteigkante, angeordnet. Dies soll gefährliche Querungsversuche von Fahrgästen außerhalb der dafür vorgesehenen Fußgängerquerung verhindern. Die bestehende Ampelschaltung der Lichtsignalanlage wurde bereits auf ankommende Straßenbahnen optimiert.
Die Haltestelle wird gem. Stadtbahnrichtlinie standardisiert ausgerüstet. Sie erhält u.a. Sitzgelegenheiten, Beschilderung und Informationseinrichtungen, Elektronische Ansage, Uhren und Videoüberwachung, die größtenteils bereits heute vorhanden sind. Die vorhandene dynamische Fahrgastinformation kann an anderen Standorten weiter genutzt werden.
Sie wird in die taktile Führung eingebunden und mit digitalen Ansagegeräten behindertenfreundlich nachgerüstet. Neben den beschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an der Haltestelle wird zusätzlich durch die Umbaumaßnahmen mobilitätsbehinderten Personen die Nutzung der Straßenbahnen ohne fremde Hilfe ermöglicht.

 

3

Sanierung der Königstraße 

Beschlussentwurf
Der Erneuerung der Oberflächenbefestigung der Königstraße (von ´Mercatorstraße´ bis ´Steinsche Gasse´) mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand von 2.000.000.- € (investiv) wird zugestimmt.

einstimmig beschlossen

1. Im Rahmen des Stadtbahnbaus wurde die Königstraße in den 1990er Jahren neu gestaltet. Dem Kraftfahrzeugverkehr steht die Königstraße seitdem mit Ausnahme des Anlieferverkehrs nicht mehr zur Verfügung. Zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt werden jedoch verstärkt Veranstaltungen im Bereich der Fußgängerzone durchgeführt, so dass die Oberfläche zusätzlichen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt ist. Aufgrund der gesteigerten Beanspruchung mit hohen LKW-Lasten brechen viele der großformatigen Natursteinplatten und stellen zunehmend eine Gefahrenstelle dar.
Da die Instandsetzung sowie die Beschaffung neuer Natursteinplatten sehr kostenintensiv sind, wurden Gefahrenstellen in den letzten Jahren zunehmend durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien (Asphalt, Betonsteinpflaster) provisorisch geschlossen. Dies hat zu einem insgesamt deutlich schlechteren Gesamterscheinungsbild des zentralen Fußgängerbereiches geführt. Zur Verbesserung dieses Erscheinungsbildes der Haupteinkaufsstraße hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der Haushaltslage eine über 4 Jahre laufende abgestufte Vorgehensweise zur Beseitigung der Missstände erarbeitet.
Demnach sollen ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich rd. 500.000.- € zur Sanierung der Königstraße zur Verfügung gestellt werden, so dass in sinnvoll abgestimmten Bauabschnitten die Oberfläche der Königstraße (inkl. Unterbau) in den nächsten 4 Jahren erneuert werden kann.

2. Der Anlieferverkehr wird im Wesentlichen auf den Flächen abgewickelt, in denen der Oberbelag aus großformatigen Natursteinplatten besteht und durch Natursteinpflasterrinnen/Mulden und Klinkerflächen gefasst ist. Vor dem Hintergrund der für Fußgänger leitenden Wirkung, die bei Verwendung eines einheitlichen Materials erzeugt wird, sollen hier die Natursteinplatten gegen ein Betonsteinpflaster ausgetauscht werden, das auch auf dem Portsmouthplatz (Format 15cm x 30cm, durchgängig im Farbton Palladiumsilber, mittlerer Graufarbton) Verwendung findet.
Die aufgenommen Natursteinplatten werden eingelagert und zur Ausbesserrung anderer schadhafter Stellen verwendet werden. Durch den Einsatz von Betonsteinpflaster kann die Oberfläche im Vergleich zum Natursteinpflaster um ca. 50% kostengünstiger erneuert werden.
Das vorhandene Ziegelpflaster im Bereich der „Aufenthaltszonen“ (zwischen den Baumreihen und Bänken) wird beibehalten und in die weitere Planung integriert bzw. ergänzt.
Die Belange der Barrierefreiheit werden durch die vorhandenen Hausfronten bzw. –kanten, die als Orientierungshilfe zur Verfügung stehen, ausreichend berücksichtigt, so dass auf den Einbau eines zusätzlichen taktilen Leitsystems verzichtet werden kann.

 

3. Bauabschnitte:
Die Gesamtsanierung der Oberfläche gliedert sich in vier vorläufige Bauabschnitte:
1. Abschnitt Südlicher Bereich der Königstraße (zwischen Klinkerfläche und Entwässerungsmulde) beginnend vom Kuhtor über die Düsseldorfer Straße und Claubergstraße bis zur Ausbaugrenze König-Heinrich-Platz (Anlage 1). 2. Abschnitt Nördlicher Bereich zwischen Steinsche Gasse und Kuhtor, zwischen König-Heinrich-Platz und Landgerichtsstraße, zwischen Hönig-Heinrich-Platz und Averdunkplatz,


3. Abschnitt Nördlicher Bereich zwischen Am Burgacker und Landgerichtsstraße, Platz/Einmündungsbereich Königstraße-Claubergstraße-Landgerichtsstraße, so wie der südlicher Bereich Tonhallenstraße bis Averdunkplatz
4. Abschnitt Südlicher Bereich Steinsche Gasse bis Kuhtor, nördlicher Bereich Kuhtor bis Düsseldorfer Straße und Platz/Kreuzungsbereich Königstraße Düsseldorfer Straße Die genauen Abgrenzungen der weiteren Abschnitte werden (tlw. bestehen noch mehrjährige Zweckbindungsfrist in Abhängigkeit zur alten Förderbindung) im Zuge der weiteren Bearbeitung entwickelt und - soweit möglich - auf Veranstaltungen aller Art abgestimmt.

 

4.  Kosten und Finanzierung:
Die zur Realisierung des 1. Bauabschnittes benötigten 500.000.- € sind im städtischen Haushalt 2016 vorgesehen. Die Beträge der Folgejahre sind im mittelfristigen Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 eingeplant. Folgelasten entstehen durch Abschreibungen, die im Ergebnishaushalt eingeplant sind.
Im Zuge der Erneuerung der Oberflächenbefestigung der Königstraße müssen vorhandene Straßenteile entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit einem Restbuchwert von 546.983 € bilanziert und in dieser Höhe auszubuchen sind. Parallel dazu können anteilig die darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 357.605 € vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 189.378 € verbleibt.
Gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.d.F. des 1. NKF- Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 der Gemeindeordnung unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Buchgewinne/Buchverluste werden somit direkt in der Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital verrechnet. Die bislang erforderlichen Buchungen in der Ergebnisrechnung sind nicht mehr zulässig und entfallen.

 

 

4

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

5

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

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Nachtrag 

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Anträge/Anfragen 

6 *

Anfrage der SPD-Fraktion: Giftstofflager in Kaßlerfeld 

Problembeschreibung:
Die Fa. VETRA Chemie Logistik GmbH im Gewerbegebiet Kaßlerfeld hat Insolvenz angemeldet. Sie betreibt auf ihrem Gelände ein Gefahr- und Giftstofflager mit bis zu 1000t giftiger und 1600t brennbarer Stoffe. Die beantragte Vergrößerung der Menge giftiger Stoffe auf 1500t kommt nach der Insolvenz nicht mehr zum Tragen.
Fragen:
1. Wie lange währt der Bestandsschutz den ein solcher Betrieb genießt?
2. Ist der Betrieb als Störfallbetrieb eingestuft und in welche Klasse fällt er nach der Seveso-Richtlinie?
3. Welche Achtungsabstände sind gegebenenfalls einzuhalten?

Die Verwaltung will die Fragen schriftlich beantworten

 

Nachträge