|
Sitzung am 19. Mai 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) |
Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim -
Denkmalschutz
|
Öffentlicher Teil
begleitet von Harald Jeschke
|
1
|
Begrüßung durch Herrn
Bezirksbürgermeister Meyer
|
2
|
Entwicklung der ehem. Bahnanlagen
zwischen Wedau und Bissingheim
1. Rahmenplanung
2. Bebauungspläne Nr. 1060 - Neudorf-Süd - und Nr.
1061 - Wedau -
Einstimmig
beschlossen
In der Sitzung der BV Süd dauerte
der Vortrag von Ministerialrat Thomas Lennartz zum
größten Projekt in NRW mit anschließender Fragerunde
und Diskussion rund 90 Minuten, in der BV Mitte war
nach knapp 75 Minuten Schluss. Und das trotz der
eingeschränkten Zuständigkeit der BV Mitte nur für
den Nordteil des gesamten Areals.
Es
gab Fragen an Thomas Lennartz (Fotos Harald Jeschke)
zu den möglichen Investoren, der Verkehrsanbindung
über die L60 bzw. Wedauer Brücke und der
gewünschten intensiveren Planungen zum ÖPNV, hier
speziell zur Bahnlinie Ratingen-West sowie der
wirtschaftlichen Nutzung im sogenannten
Campusbereich. Natürlich gab es Fragen zur
Bodenbelastung im Nordteil und der Zeitschiene mit
der der Verwirklichung. Grundsätzlich begrüßten alle
Bezirkspolitiker das Projekt.
Thomas Lennartz wies darauf hin,
dass ein großer Teil des Areals unter Paragraph 34
des Baugesetzbuches fällt (Nordbereich) -
vorausgesetzt die Zustimmung zu diesem Rahmenplan
erfolgt, könnte bei gegebener Verzahnung umit
entsprechender Förderung zur alten Richthalle
eventuell schon Ende 2017 begonnen werden. Ein
entscheidender Punkt ist die Förderung und eine gute
Vermarktung. "Aber das ist so ein toller Standort",
geriet der Ministerialrat regelrecht ins Schwärmen
über die sich bietenden Möglichkeiten.
Für den Süden geht es nach den
bis jetzt stattgefundenen Gutachten und Absprechen
mit DB-Immobilien GmbH - auch zum Artenschutz und
Umweltverträglichkeitaus -um den Bebauungsplan und
der Abstimmung im Regionalplan. Sollte alles zügig
erfolgen, könnte hier 2020, aber eventuell auch
schon früher gebaut werden.
Die Wedauer Neugeburt
Noch im Jahr 2007 stellte
die Bahn für 55 ha in diesem Gebiet im Verbund mit
der Hafenlogistik ihren Masterplan Logistik vor. Bis
2009 wurden im Seehafen Rotterdam sowie ZARAH -
Seehäfenverbund Zeebrügge, Antwerpen und Rotterdam -
in Milliardenhöhe die Häfen aufgrund der zu
erwartenden Güterschwemme aus dem fernen Asien
aufgrüstet, neue Gütergleise nebst
Druck auch durch den europaweit agierenden
Groß-Lobbyisten CERS auf Deutschand ausgeübt, die
linksrheinische Güterstrecke "Eiserner Rhein" auch
deswegen zwingend neu zu beleben.
Da der weltweite
Export der Chinesen auf Talfahrt ist, sind diese
Pläne erst einmal auf lange Sicht vom Tisch, was
auch auf der Bilanzpressekonferenz von duisport von
Erich Staake genauso gesehen wird.
Da auch der
Bahnflächenvermarkter Aurelis hier in Duisburg
nichts bewirken konnte, gab die Bahn die gesamt
Fläche für eine andersartige Nutzung frei.
Das Areal gilt unter
den die Fläche bearbeitenden sechs Planungsbüros als
große Herausforderung. Das Gebiet mit 90 ha und 3
Kilometer Länge verfügt über:
- 4 Baudenkmale,
darunter im Nordabschnitt - auch mit Arbeitstitel
Campusquartier bezeichnet - mit einer 1916 gebauten
3,8 ha Richthalle, deren alter Teil mit einer
Hülle mit filigraner Struktur die Universität
beeindruckte und die erhalten werden soll
(3-D-Druckerei, Forschung, oder...)
Unter den drei
weiteren schützenswerten Bauten sind zwei
Winkelbunker (nach dem Architekten Winkel benannt)
sowie eine Verladestation
- Wedauer Brücke mit
L 60
- Ratinger Westrecke
- Güterzuglärm der Strecke 2321
- Schotterberg
- 52 Kilometer Gleise
- Artenschutz für 72 Zauneidechen, die vielleicht
auf die Zahl von 1500 anwachsen könnte
- Bodenbelastung,
aber keinerlei Grundwassergefährdung
- keinen
Störfallbetrieb
Im Norden ist
Campusquartier, Forschung und hochwertiges Gewerbe
im Gespräch, im Süden ein
Mischgebiet mit Anbindung an die Masurenallee und
der L60. Der Sportpark kann sich mit einem Teil der
Nordfläche ebenfalls erweitern, die Universität hat
ihren Flächenbedarf dargelegt.
Im Süden sind
Versorgung und Dienstleistungen angesagt, wobei 5200
Quadratmeter als Verkaufsfläche bei der Größe des
Areals als realistisch angesehen werden.
- Neuland für
Deuschland in Hinsicht Lärmschutz
Da die Gleisfläche von der Bebauung zu weit weg liegt, ist der übliche
Lärmschutz mit einem Abstand von drei bis fünf
Metern nicht realisierbar. Also müsste nach
intensiver Beurteilung mit Gutachtern und
Bahnexperten eine 15 Meter hohe Lärmwand gebaut
werden, was es so noch nie gab.. Hier soll eine
Aufschüttung und mit Lava gefüllte und mit viel Grün
bestückte Gabionenwand entstehen, die dafür sorgen
soll, dass es in Richtung Bissingheim keine
Reflektion des Lärms gibt.
Beschlussentwurf
1. Die durch die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
NRW mbH (BEG NRW, Essen) und die Deutsche Bahn
Immobilien (DB AG Immobilien, Köln) - im Folgenden
Team Wedau genannt -beauftragte Rahmenplanung für
das ehemalige Ausbesserungswerk Wedau (erarbeitet
durch das Büro plan-lokal, Dortmund) und den
ehemaligen Rangierbahnhof Wedau (erarbeitet durch
das Büro Pesch und Partner, Dortmund) wird Grundlage
der weiteren Entwicklung.
2. Die Bebauungspläne Nr. 1060
–Neudorf-Süd– und Nr. 1061 –Wedau–, für die bisher
Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden (DS 6636 und
DS 6637 v. 16.06.2004), werden auf der Basis der
vorliegenden Planungen weiter bearbeitet.
1. Größe des Standortes
Die Rahmenplanung umfasst eine Fläche von 90 ha.
Davon sind rd. 83 ha im Eigentum der DB Station &
Service AG (DB S&S). Die Rahmenplanung gliedert sich
in die Nord- und Südfläche. Trennlinie ist die
Wedauer Brücke. Die Nordfläche umfasst 30 ha und ist
vollständig in Händen der DB S&S. Die Südfläche
umfasst rd. 60 ha von 3 Eigentümern:
53 ha der DB Station & Service AG (DB S&S)
3 ha des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und
4 ha der Stadt Duisburg und Wirtschaftsbetriebe
Für die Flächen der DB S&S ist eine Freistellung
(Entwidmung vom Eisenbahnrecht) vorbereitet. Hierzu
wurden umfänglich Betriebsanlagen angepasst. Zur
Nordfläche soll diese noch in 2016 erfolgen. Zur
Freistellungsfähigkeit der Südfläche sind noch
einige Arbeiten erforderlich. Die Freistellung wird
in 2017 erwartet.
3. Neubau einer
Sportanlage und Verlagerung des ETuS Wedau
Die Sportanlage des ETuS Wedau liegt fast
ausschließlich auf Grundstücken des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Dem BEV obliegt die
Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger
Liegenschaften, die im Rahmen der 1. Stufe der
Bahnreform beim Bund verblieben sind. In Abstimmung
mit dem BEV wurden die Grundstücke in der
Rahmenplanung vollständig mit überplant.
Die Sportanlage des ETuS ist per kostenfreiem
Überlassungsvertrag bis zum Jahr 2020 abgesichert.
Mit einer Verlagerung ergibt sich die Notwendigkeit,
neue und nach den geltenden Bestimmungen für
Sportstätten z.T. deutlich größere Sportflächen
(Zweifachturnhalle, Bogenschießen) zu errichten. Im
Rahmen der hier ebenfalls durchgeführten Moderation
wurden 8 Planungsvarianten für eine neue Sportanlage
erarbeitet.
Zu der in der Rahmenplanung dargestellten
Sportanlage besteht planerisches Einvernehmen
zwischen dem Team Wedau und dem Vorstand des
Vereins. Offen ist, ob die Neuerrichtung der
Sportanlage vollständig aus dem Verkauf der Flächen
des BEV finanziert werden können. Zu berücksichtigen
sind auch die Kaufpreiserwartungen des BEV, die
Aufbereitungskosten des Grundstücks und der Anteil
der Kosten für die neue Erschließung und
Infrastruktur. Die Inanspruchnahme einer
Sportförderung sowie wie die Umsetzung der Maßnahme
in Regie des Vereins werden durch den ETuS geprüft.
Erst nach dem positiven Ratsbeschlusses zur
Rahmenplanung müssen diese Kosten geschärft und eine
Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt
werden.
4. Lärmschutz Wesentliche
Lärmquelle ist die Güterfernstrecke
zwischen Wedau und Bissingheim. Auf Grund des zum
Teil großen Abstandes zum Rahmenplangebiet muss ein
Lärmschutzwall unüblich hoch sein. Ein Lärmschutz
direkt am Gleis wurde geprüft, lässt sich aber in
weiten Teilen wegen des geringen Abstands zwischen
den Gleisen nicht realisieren. Er wird auf Basis der
vorliegenden Lärmgutachten wie folgt sichergestellt:
Aktiver Lärmschutz: Wall-Wand-Kombination mit
einer Höhe von bis zu 15 m.
Passiver Lärmschutz: Um unzumutbare Belästigungen
in schutzbedürftigen Räumen zu verhindern, werden
für Fassaden, an denen trotz Lärmschutzwand erhöhte
Schallimmissionen auftreten, Anforderungen an die
einzuhaltende Luftschalldämmung der entsprechenden
Außenbauteile gestellt, oder eine entsprechende
Grundrissgestaltung vorgenommen.
Zum Bau des Lärmschutzwalls hat es auf Basis einer
Machbarkeitsstudie Gespräche mit am Markt tätigen
Unternehmen gegeben. Aus Gründen der notwendigen
lärmabsorbierenden Wirkung Richtung Bissingheim, des
Artenschutzes, der Flächenersparnis und der
Gestaltung wird eine
Wall-Gabionenwand-Erdwall-Kombination zu Grunde
gelegt. Diese Kombination reduziert Baukosten und
erfüllt die Anforderungen an eine gesicherte
Umlagerung von belastetem Bodenmaterial. Der
folgende Schnitt zeigt den Aufbau:
7. Äußere Erschließung
Wedauer Brücke und Anbindung
Die Wedauer Brücke (Bestandteil L60) wird
nach Entscheidung von Straßen NRW erhalten und
voraussichtlich im Jahr 2016 in Stand gesetzt. Für
eine Einkürzung der nicht mehr von Gleisen
unterfahrenen Brückenbereiche und die Neuerrichtung
einer Brücke über die weiterhin genutzten Gleise
stehen keine Landesmittel bereit. Eine Anbindung der
Nord- und Südfläche kann nicht im Brückenbereich
erfolgen, sondern nur im Bereich des Straßendamms
Richtung Regattabahn.
Da die vorhandene und zukünftige Belastung aus Wohn-
und Gewerbebereichen nach Zählungen und Prognosen im
Rahmen eines Verkehrsgutachtens bei mehr als 3.400
Fahrzeugen je Spitzenstunde liegt, würden
Linksabbiegespuren oder ein Kreisverkehr nach
gutachterlicher Einschätzung zu nicht zu
vertretendem Rückstau auf der L60 führen. Insofern
wird verkehrlich an dieser Stelle mit zwei Rampen
und alleinigem Rechtsabbiegespuren auf der L60
gearbeitet. Hier wird für die angrenzende
Wohnnutzung aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Eine Ertüchtigung der Knoten an der Bissingheimer
Straße und im Bereich der Zu- und Abfahrten der A3
befindet sich in der Untersuchung. 8.
Schienengebundener Personennahverkehr (SPNV) Nach
Aussagen des VRR ist der Betrieb des RB 37 „Der
Wedauer“ nur bis zum Jahr 2018 gesichert.
Die Chance für eine attraktive SPNV-Anbindung zum
Hbf Duisburg und nach Düsseldorf ergibt sich mit den
Überlegungen zur sog.
Ratinger Weststrecke und
einem Wechsel auf die Westseite der Gleisstränge
nach Wedau. Mit der veränderten Linienführung von
Ratingen zu den Wehrhahnlinien und der Nachfrage aus
dem neuen Wohngebiet mit bis zu 3.000 Wohnungen ist
zu erwarten, dass sich die Kosten-Nutzen-Relation
verbessert. Um mittelfristig eine SPNV-Anbindung
sicherzustellen, wurde
mit der DB Netz AG ein
Mittelbahnsteig geplant und mit dem VRR
abgestimmt, der nur im Bereich
südlich der Wedauer Brücke möglich ist, da bis zu
diesem Punkt eine zweigleisige Anbindung bis zum Hbf
Duisburg sichergestellt werden kann,
dort der Brückenschlag zwischen Bissingheim und
Südfläche geplant, um den Mittelbahnsteig später
anzubinden und
ein weiteres Gleis für den SPNV entlang der
Gleisfläche der DB Netz AG vorgesehen, das in der
Streckenplanung bisher nicht berücksichtigt war.
Entwürfe für diese Infrastruktur wurden erarbeitet
und die laufenden technischen Anpassungen vor Ort
(insbesondere die Trasse der neue
110KV-Hochspannungsleitung) darauf abgestimmt.
9. Brückenschlag nach Bissingheim für
Radfahrer und Fußgänger
Der neue Brückenschlag zwischen Wedau und
Bissingheim wurde durch eine Machbarkeitsstudie
untersucht. In Höhe der Straße „Am See“ ist dieser
technisch nicht machbar, da zwischen den vorhandenen
neuen Gleisanlagen für den Güterverkehr kein Raum
für entsprechende Stützen vorhanden ist. Auch die
zurzeit fehlende Seite 7 Drucksache-Nr. 16-0478
Datum 28.04.2016 Grundstücksverfügbarkeit auf der
Bissingheimer Seite und die Notwendigkeit, den
Mittelbahnsteig des neuen Haltepunktes anzubinden,
haben zu der jetzt geplanten Lage der Brücke
geführt. Durch die neue Brücke ergibt sich eine
optimale Erreichbarkeit des neuen
Versorgungsbereichs aus Richtung Bissingheim. Eine
gute Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zum
Ortskern Wedau wird in der Rahmenplanung
gewährleistet.
Vom Sukzessivwald und
Bahnbrache zu Forschungsstätten, Wohnen und Nahversorgung Für eines der größten
städtebaulichen Entwicklungsprojekte der nächsten Jahre in
Duisburg wurde jetzt der Rahmenplan von der
BahnflächenEntwicklungGesellschaft NRW mbH (BEG) fertig
gestellt. Oberbürgermeister Sören Link,
Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum, Thomas Lennertz,
Geschäftsführer BEG NRW, und Paul-Heinz Diekmann, DB
Immobilien, haben den Rahmenplan heute vorgestellt und
über die weiteren Schritte informiert. „Die BEG hat
aus Landesmitteln alle Untersuchungen, Planungen und den
Freischnitt der Flächen zu 100 Prozent getragen und
mittlerweile annähernd 1 Mio. Euro in die
Grundlagenplanung investiert. Wir wollen weiter dazu
beitragen, dass rasch Bauland entsteht und das Projekt
weit über Duisburg hinaus Anziehungskraft entwickelt“,
erläutert Thomas Lennertz das Engagement der BEG.
Oberbürgermeister Sören Link bedankt sich bei den Planern:
„Hier ist sehr professionell und in kurzer Zeit ein
abgestimmter Rahmenplan entstanden, der alle beteiligten
Interessen soweit möglich berücksichtigt und für die Stadt
einen ganz wichtigen Entwicklungsimpuls bringen wird.“
„Mit diesem Rahmenplan können wir jetzt die
Bauleitplanung fortsetzen, um möglichst zügig
Planungsrecht zu bekommen und mit der Vermarktung beginnen
zu können“, beschreibt Stadtentwicklungsdezernent Carsten
Tum die nächsten Verfahrensschritte.
Die Flächen
des ehemaligen Ausbesserungswerks und Rangierbahnhofs
Duisburg-Wedau - Fotos Harald Jeschke - sollen mittel- bis langfristig als
gesamtstädtisch und regional bedeutsamer Wohn- und
Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Die Gesamtfläche
teilen sich momentan die drei Eigentümer DB Station &
Service AG (83 Hektar), Bundeseisenbahnvermögen (3 Hektar)
und Stadt Duisburg (4 Hektar).
Für die gesamte rund 90 ha
große und rund drei Kilometer lange Projektfläche wurde
ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Der Plan basiert
auf den Ideen aus einem Werkstattverfahren mit sechs
eingeladenen Planungsbüros und mehreren ganztägigen
Abstimmungsrunden mit den beteiligten Fachämtern der Stadt
Duisburg. In einer zweiten Stufe wurden die
Planungsideen mit zwei Planungsbüros vertieft und alle
Anforderungen der Stadt und der Beteiligten zur
Entwicklung der Fläche eingearbeitet.
Die rund 30
Hektar große Fläche nördlich der Wedauer Brücke (im Bild
mit Sukzessivwald) wird -
neben flexibel nutzbaren Grundstücksflächen für
hochwertiges Gewerbe - aufgrund ihres standortprägenden
denkmalgeschützten Gebäudebestandes und einer rd. 1,8 ha
großen Halle als sog. „Campusquartier“ mit
universitätsnahen Nutzungen im Bereich Forschung,
Technologie und Existenzgründungen entwickelt. Hier soll
auch der Austausch mit mittelständischen Unternehmen aus
der Region stattfinden. Komplettiert wird das
Nutzungsgeflecht durch multifunktionale Ergänzungsflächen
für den Sportpark Duisburg, die sich Richtung Regattabahn
orientieren und den dort vorherrschende Bestand an
Sportanlagen sinnvoll ergänzen.
Auf dem rd. 60
Hektar großen Südareal sollen ca. 2.700 bis 3.000
Wohneinheiten entstehen. Angesichts ihrer Lage am Wasser
und der Nähe zum Naturraum mit entsprechend hoher Wohn-
und Freizeitqualität wird hier ein breites Angebot von
qualitätsvollen Wohnformen und –typen entstehen. Neben
individuellen Wohnangeboten (Stadthäuser,
Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) sind auch
vielfältige Angebote im Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Hierzu gehört ebenso der öffentlich geförderte
Wohnungsbau. Eine besondere Adresse entsteht durch eine
rd. 250 Meter lange Promenade am Masurensee.
Die Planung auf der Südfläche beinhaltet darüber hinaus
• ein neues Nahversorgungszentrum mit einem
mit Mix aus Vollsortimenter, Discounter, Drogerie- und
Biomarkt, • eine Fuß- und Radwegbrücke, die
Bissingheim über das neue Wohngebiet an Wedau und den
Masurensee anbindet, • den späteren Bau eines
neuen Schienenhaltepunktes in Nähe des
Nahversorgungszentrums, der im Falle der Reaktivierung der
Ratinger Westbahn die Verbindung zu den Stadtzentren von
Duisburg, Ratingen und Düsseldorf sicher stellt und
• den Bau eines bis zu 15 m hohen Lärmschutzwalls
entlang der verbleibenden Gleisflächen zur Sicherstellung
des Lärmschutzes. Um diese Planung zu verwirklichen,
ist die Verlagerung von rd. 240 Grabelandflächen der
Bahnlandwirtschaft (BLw) und der Sportanlagen des ETuS
Wedau erforderlich. In einem moderierten Planungsdialog
zwischen August 2015 und April 2016 wurden in mehreren
Phasen gemeinsam mit dem Vorstand der Gartenanlage und dem
Vorstand des Sportvereins ETuS Wedau die Rahmenbedingungen
einer möglichen Verlagerung und das Planungskonzept
erarbeitet. Der Rahmenplan sieht nun einen neuen
Grünbereich südlich der Wohnbebauung vor.
V. l.: Oberbürgermeister Sören Link, Paul-Heinz Diekmann,
DB Immobilien, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW,
und Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum präsentieren
den neuen Rahmenplan.
Der alte Bebauungsplan 1060/1061 (Wedau, Neudorf-Süd)
wurde schon vor mehr als einem Jahrzehnt visionär
diskutiert, da die DB AG im Verbund mit duisport
eigentlich einen öffentlich präsentierten "Masterplan
Bahnlogistik" mit rund 55 ha Fläche im Sinn hatte.
Dann kamen vor sechs bis sieben
Jahren erste Entwicklungspläne mit einem "Runddorf" und
etwa 118 Wohneinheiten ins Gespräch.
|
3
|
Niederschrift der 13.
öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der
Bezirksvertretung Mitte am 18.02.2016
Einstimmig
beschlossen
|
4
|
Niederschrift der 14.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am
17.03.2016 Einstimmig
beschlossen
|
|
Beschlussvorlagen
|
5
|
Brandschutzmaßnahmen an
städtischen Gebäuden hier: Stadtbezirk Mitte
Einstimmig
beschlossen
|
6
|
Denkmalschutz -
Bahnwärterhaus Am Schnabelhuck 24 A in
47058 Duisburg (ZA-2015-0027)
Beschlussentwurf
Einstimmig beschlossen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal
Bahnwärterhaus Am Schnabelhuck 24 a in 47058
Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die Denkmalliste
einzutragen. Die v.g. Sache ist nach den
Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften gem. §
2 DSchG NRW ein Denkmal.
Begründung
Gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 2 2. Strich der
Bezirkssatzung entscheiden die Bezirksvertretungen
über die Denkmaleigenschaft nach dem
Denkmalschutzgesetz. Die notwendigen Unterlagen sind
dieser Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt. In
den Anlagen sind alle erforderlichen Begründungen
und Informationen enthalten.
Der als Anlage beigefügte Unterschutzstellungstext,
zu dem mit dem Landschaftsverband Rheinland das
erforderliche Benehmen hergestellt wurde, benennt
alle wesentlichen, das Denkmal konstituierenden
Elemente und liefert die Begründung für die
Unterschutzstellung im Sinne von § 2, Abs. 1 DSchG
NRW: „Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung
ein öffentliches Interesse besteht.
Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen
bedeutend für die Geschichte des Menschen, für
Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der
Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für
die Erhaltung und Nutzung künstlerische,
wissenschaftliche, volkskundliche oder
städtebauliche Gründe vorliegen.“
Charakteristische
Merkmale des Denkmals / Geschichte
Die Übersichtskarte der Stadt Duisburg nebst
Umgebung von Stadtgeometer Gabel aus dem Jahr 1878
zeigt die langsam über den historischen Mauerring
hinauswachsende Stadt Duisburg mit der
gründerzeitlichen Stadterweiterung Papendelle
(Dellviertel), der Industrie entlang des Rheins im
Bereich Hochfeld und eine Reihe von Eisenbahntrassen
im Stadtgebiet, die teilweise parallel zueinander
verlaufen.
Quelle: Stadtarchiv, Pläne Sign. 10/229 (1878) und
10/153 a, b, c, d, (1910).
Diese Trassen sind das bauliche
Zeugnis der Konkurrenz privater
Eisenbahnunternehmen, die ab 1880 durch
Verstaatlichung in den preußischen Staatseisenbahnen
aufgingen. So sind in den genannten Plan 1878 im
Bereich des heutigen Hauptbahnhofs drei parallele
Gleisfächer erkennbar: Für die Cöln-Mindener
Eisenbahn CME (1879/80 verstaatlicht), die
Bergisch-Märkische Eisenbahn BME (1882
verstaatlicht) und die Rheinische Eisenbahn RhE
(1880 verstaatlicht). Im Bereich des alten Ratsdorfs
Duissern, damals noch ein Straßendorf, liegen die
Trassen von CME und BME in der Karte 1878
nebeneinander, nahe an Duissern vorbeigeführt und
gabeln sich östlich des Kaiserbergs auf, um nach
Minden bzw. Essen weiterzuführen.
Die Trasse der RhE hingegen ist südlich der beiden
anderen Trassen so in einem weiten S-Schwung
geführt, dass sie die Trassen von CME und BME an der
Nordspitze des Kaiserbergs kreuzt, um dann in
nördlicher Richtung über die Ruhr Richtung
Quakenbrück zu weiterzugehen. Der Kaiserberg bildet
hier nach Norden einen 2 Sporn aus, der damals schon
mit einem Aussichtspunkt innerhalb des Monninger
Dell genannten Parks versehen und in der Karte 1878
mit „Am Schnabenhuk“ bezeichnet ist.
Mit der Verstaatlichung der drei Privatbahnen (und
etlicher weiterer Bahnunternehmen im damaligen
Deutschen Kaiserreich) hatten die neugegründeten
staatlichen Eisenbahndirektionen u.a. die Aufgabe,
die konkurrierenden Streckennetze zu verbinden, wo
notwendig zu diversifizieren oder zu vermindern. Für
den Duisburger Raum bedeutete dies, dass die weniger
erfolgreiche Bahnstrecke Duisburg-Quakenbrück der
vormaligen Rheinischen Eisenbahn nunmehr als
Güterzugtrasse genutzt wurde. Das in der Karte 1878
noch weitgehend unbebaute, aber bereits mit einem
planerischen Straßennetz überzogene Stadtgebiet
südlich des alten Straßendorfs entwickelte sich in
den folgenden beiden Jahrzehnten zum heutigen
Quartier Duissern.
1901 wurde die Umgehungsbahn um den Kaiserberg,
parallel zur heutigen BAB 3 in Betrieb genommen, um
Duissern und den Duisburger Hauptbahnhof vom
durchführenden Güterverkehr zu entlasten. In der
vierteiligen, ausschnittartigen Übersichtskarte der
Stadt Duisburg von 1910 sind die Gleisbereiche als
(nicht in einzelne Trassen/Weichen/Kreuzungen
ausdifferenzierte) Flächen angelegt, die aber
deutlich einen Gleisknoten nördlich des Kaiserbergs
zeigen: hier treffen nun die Gleise vom
Hauptbahnhof, aus Mülheim, Oberhausen und
Quakenbrück, der genannten Umgehungsbahn und der
breite Gleisbereich der Hafenbahn zusammen. In
diesen Karten von 1910 ist an der Mündung der
vormaligen RhE-Trasse auf den Knoten ein quer zur
Trasse stehendes, am Hang des Kaiserberg gelegenes
einzelnes Gebäude erkennbar.
Ausweislich der Hausakten handelt es sich hierbei um
ein Weichensteller-Doppelwohnhaus, das vermutlich
als Typenbau angelegt war: die 1895 angefertigten
Pläne sind für die Haltestelle Haldern/Rheinland
gezeichnet worden, wurden aber (mit Durchstreichung
der Ortsangabe) für die 1900 bescheidete Baueingabe
in Duisburg wiederverwendet.
Während die Bahntrassen der CME
und BME in der heutigen Bundesbahntrasse nördlich
der Straße Am Schnabelhuck weiterbesteht und sich
mit der vormaligen Umgehungsbahn kreuzt, die
weiterhin über die Ruhrbrücke der RhE nach Norden
führt, ist die durch Duissern führende Trasse der
RhE westlich des Kaiserbergs nur noch am Verlauf der
Gottfried-Kinkel-Straße/Am Schnabelhuck (bei letzter
der nordöstliche Abschnitt entlang des
Kaiserberghangs) sowie der aufgeweiteten
Königsberger Allee ablesbar.
Durch die Umgehungsbahn ersetzt, wurde sie offenbar
nach deren Inbetriebnahme 1901 zurückgebaut.
Beschreibung Das symmetrisch konzipierte
Doppelwohnhaus Am Schnabelhuck 24a steht quer zur
Straße Am Schnabelhuck am bewaldeten Hang des
Kaiserbergs, der östlich des Gebäudes steil
ansteigt. Das Kerngebäude steht auf rechteckigem
Grundriss mit Satteldach und beidseitig an den
Längsfassaden um Steinstärke vortretenden Risaliten,
die jeweils von einem Querdach überdeckt sind.
An den beiden Giebelseiten des Kerngebäudes sind zu
beiden Längsseiten gleichmäßig eingerückte Vorbauten
angefügt, deren Satteldach die identische Neigung
des dahinterliegenden Satteldachs hat, aber
logischerweise niedriger liegt. Der kompakte
Gesamtbaukörper erscheint dadurch ansprechend
gestaffelt; dies wird unterstrichen und verstärkt
durch die Eckvorlagen der Vorbauten und die
abtreppenden, unterseitig dreifach gestuften
Ortganggesimse, die sich sowohl bei den Vorbauten
als auch bei den darüber/dahinter sichtbaren Giebeln
des Kerngebäudes finden.
Die – gemessen an der Nutzung – durchaus
repräsentative Gestaltung setzt sich in weiteren
Fassadendetails fort. Die Giebelseite der Vorbauten
zeigt im Erdgeschoss zwei symmetrische Türöffnungen,
von denen die jeweils nördliche (bei der
straßenzugewandten Hausnummer 24a links, bei der
straßenabgewandten Hausnummer 24 rechts) den Zugang
in die Wohneinheit bildet, während die jeweils
südliche in einen kleinen Stall führte.
Zwischen beiden liegt jeweils ein schmales,
hochrechteckiges Fenster mit kräftiger, vorkragender
Putz-Sohlbank; Fenster und Türen sind mit flachen
Ziegelsegmentbögen überwölbt. Ein weiteres Fenster
mit Ziegelsegmentbogen liegt mittig unter dem First,
seine kräftige, ebenfalls vorkragende Putz-Sohlbank
ist breiter angelegt und bezieht zwei schmale,
lanzettförmige Vertiefungen beiderseits des Fensters
ein.
Der grau gestrichene, vortreppende Sockel ist an den
Eckvorlagen des Vorbaus als vortreppende Basis
ausgebildet, so dass diese Eckvorlagen leicht
pilasterartig erscheinen. Die durch eingerückte
Vorbauten und Mittelrisalit gestaffelten
Längsfassaden sind symmetrisch gestaltet:
Der Sockel setzt 2 sich umlaufend fort, die tiefer
liegenden Fensterbrüstungen des Kerngebäudes sind
bis auf das unterste vorkragende Sockelgesims
hinabgeführt, während die seitlichen Fenster des
Vorbauten (eines je Seitenfassade) höher liegende
Sohlbänke haben.
Die beiden Längfassaden des Kernbaus unterscheiden
sich in der Befensterung: Während die Nordfassade
ein Fenster im Mittelrisalit und je ein in den
beiden benachbarten Fassadenflächen hat, zeigt die
Südfassade ein Fenster im Mittelrisalit und je zwei
in den beiden benachbarten Fassadenflächen. Die
Fenster haben sämtlich neben den Ziegelsegmentbögen
mit Schlusssteinmauerung beidseitig noch zwei
zusätzliche, obere Angelpunkte andeutende
Ziermauerungen und eine mit Konsolen versehene
Sohlbank.
Die Zwillingsfenster im Mittelrisalitgiebel haben
hingegen Rundbogenmauerungen und eine vorkragende
Ziegelsohlbank, die sich gesimsartig bis zu den
leicht vortreppenden Risalit-Außenecken fortsetzt.
Der Ortgang des Risalits kragt wie die Traufen vor,
er ruht wie die Giebel der Vorbauten auf drei
Pfettenenden (First- und Fußpfetten mit
vortreppenden Mauerkonsolen, in der
Baueingabezeichnung aufwändiger dargestellt).
Die Grundrisse der beiden Weichenstellen-Wohnungen
sind L-förmig, ergeben aber ansonsten eine
spiegelsymmetrische Anlage. Durch die Eingangstür
betritt man den Flur mit bauzeitlicher
halbgewendelter Treppe, einer Holzwangentreppe mit
eingestemmten Tritt- und Setzstufen sowie einem
Geländer aus gedrehten Stäben und kräftigem,
gedrehtem Anfangspfosten.
Neben dem Flur befindet sich das WC, der dahinter
liegende Stall ist in beiden Wohnungen zu einem Bad
umgewidmet (ohne Zugang von Außen, wobei die Holztür
in der straßenzugewandten Fassade erhalten ist). In
der Raumachse dahinter (bereits im Kerngebäude)
liegen die Küche (nach Norden, mit einem Fenster)
und die Stube (nach Süden, mit zwei Fenstern).
Hinter dem Mittelrisalit liegt für jede Wohnung eine
Kammer: die der straßenzugewandten Wohnung nach
Norden (über die Küche erschlossen), die der
straßenabgewandten Wohnung nach Süden (über die
Stube erschlossen.
Der Dachraum bestand bauzeitlich aus einem
Trockenboden und einer abgetrennten Kammer je
Wohnung hinter den Mittelrisaliten (über den
jeweiligen Erdgeschosskammern), heute sind die
Dachgeschosse mit zusätzlichen Wohnräumen an einem
Mittelgang ausgebaut. Die beiden Wohnungen sind
teilunterkellert, der mit preußischen Kappen
überdeckten Keller liegen unter den jeweiligen
Küchen und sind über einen Treppenlauf unter der
genannten Holzwangentreppe erschlossen. 1916 wird
ein freistehendes Nebengebäude mit zwei
Waschküchenräumen ergänzt, das nördlich des
Doppelwohnhaus in den Hangfuß ‚hineingeschoben’
wird.
Das putzsichtige Gebäude ist mit Ziegelsockel,
symmetrisch angelegten Zugangstüren von Westen, je
einem giebelseitigen Fenster mit hoher
Ziegelbrüstung und einem Fenster je Waschküche nach
Osten, zum Hang hin erbaut und von einem einfachen
Satteldach gedeckt. Umfang des Denkmals Das Denkmal
Am Schnabelhuck 24 a in Duisburg - Duissern umfasst
das Doppelwohnhaus in seiner die äußere Erscheinung
prägenden Substanz mit den beschriebenen Details und
Gliederungen sowie die bauzeitlichen Innentreppen in
der jeweiligen Haushälfte. Das oben erwähnte
Nebengebäude gehört, aufgrund seiner nachrangigen
Bedeutung, nicht zum Umfang des Denkmals.
|
7
|
Denkmalschutz - Wohn- und
Geschäftshaus Mülheimer Straße 101 in 47058
Duisburg (ZA-2014-0042)
Beschlussentwurf
Einstimmig beschlossen
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal
Wohn- und Geschäftshaus Mülheimer Straße 101 in
47058 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die
Denkmalliste einzutragen. Die v.g. Sache ist nach
den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften
gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.
Charakteristische Merkmale des Denkmals
Das villenartige Wohnhaus Mülheimer Straße 101 steht
mit dem Nachbargebäude Nr. 103 in einer Flucht von
der Mülheimer Straße zurück versetzt am Ende eines
Vorgartens. Die beiden Objekte bilden, ähnlich wie
die benachbarten Häuser Mülheimer Straße 105 und
107, eine Gebäudegruppe. Beide Gebäudegruppen liegen
nicht in einer Flucht mit den anderen Gebäuden
entlang der Mühlheimer Straße. Der einseitig
angebaute, traufständige Klinkerbau ist
2-geschossig, mit mansardähnlich ausgebautem Dach.
Die zweiachsige Schmalseite der Straßenfront weist
einen breiten, schräg vorspringenden Risalit unter
geschweiftem Stufengiebel auf. Die ursprünglich
offene Loggia wurde 1907 im Erdgeschoss und im
Obergeschoss 1910 mit (nicht erhaltener)
Buntverglasung geschlossen. Der Hauseingang befindet
sich an der langen westlichen Seitenfront. Beide
Fassaden sind mit gelben Klinkerflächen zwischen
hellen Strukturgliedern gestaltet. Die Ecke im
Obergeschoss betont ein polygonaler Erker,
aufgeständert auf einer Säule und mit geschweifter
Haube bekrönt.
An der Gartenseite wurde bereits 1897 ein
Küchenanbau genehmigt und 1907 zweigeschossig
aufgestockt, mit Balusterbalkon im Obergeschoss und
Terrasse in Höhe des Dachgeschosses. Er ist an den
Rückseiten glatt verputzt. Zur Straße ist das
Grundstück mit einem Gitterzaun auf niedrigem
Mauersockel geschlossen, im Bereich der Zufahrt
seitlich des Hauses ist dieser um einige Meter nach
hinten versetzt. Das Haus zeigt die barockisierende
Anmutung der Bauzeit 1889 mit starker malerischer
Wirkung.
Beschreibung
Im März 1889 plante der Bauunternehmer Jacob Muth
das repräsentative Wohnhaus. Jacob Muth hatte zuvor
1886-1887 das Nachbargrundstück Mülheimer Straße 103
mit einem Wohn- und Geschäftshaus für den eigenen
Bedarf bebaut. Beide Häuser stehen in derselben
Bauflucht, allerdings führt der schräg gestellte
Risalit an Nr. 101 zu einer bemerkenswerten
Abweichung. Jacob Muth ist nachweisbar ab 1882 als
„Kleinhändler“ am Schwarzen Weg 10, Phillip und
Friedrich Muth sind als Pflasterer verzeichnet.
Bis 1887 wird Muth dort als „Maurermeister“ geführt
und dann ab 1888 als Bauunternehmer mit Adresse
Mülheimer Straße 103. Für das Haus Nr. 101 stellte
Jacob Muth den Bauantrag am 27.3.1889. Die ersten
Baupläne sind nicht erhalten, sodass auch keine
genaue Aussage darüber möglich ist, welcher Teil der
betreffenden Parzelle 1564/243 am 22.7.1889 wohl zur
Herstellung von Verkehrswegen an die Stadt
abgetreten wurde.
Ein erster Entwässerungsplan datiert bereits aus dem
Jahr 1889, ein weiterer von 1911 nach Fertigstellung
des Küchenanbaus. Wie bei dem Nachbarhaus Nr. 103
zogen sich Auseinandersetzungen mit der Stadt, wegen
der ausstehenden Fertigstellung des Bürgersteigs
über Jahre hin. Für das Haus Nr. 101 bestanden 1892
noch Behinderungen durch die Erweiterung der
benachbarten Malzfabrik Rhein + Böllert.
Nach dem Haus Mülheimer Straße
103, mit Baujahr 1886-1887, ist das Haus Nr. 101
somit das zweite der villenartigen Gebäudegruppe und
Jacob Muth zeichnete für beide verantwortlich. Das
Haus Nr. 105 folgte 1895, Nr. 107 erst 1903.
Adressbücher der Stadt Duisburg verzeichnen für die
Nr. 101 1891 sowohl Jakob Muth als auch den Chemiker
Dr. Rud. Sänger. Im nächsten Verzeichnis von 1897
fehlt Muth, genannt wird der Kaufmann Carl Keppel,
1899 ist das Haus als unbewohnt aufgeführt.
Es ist anzunehmen, dass der Leerstand mit den
Umbauarbeiten zusammenhing im Auftrag des neuen
Eigentümers ab 1899 Wilhelm Kohlstedt, Miteigentümer
der Buntweberei Kohlstedt + Crone in der
Bismarckstraße. Bis Ende der 1960er Jahre bleibt die
Familie Kohlstedt Eigentümer. 1970 lässt der neue
Eigentümer Norbert Grundei eine Ölheizung einbauen.
Seit 1991 ist das Haus im Eigentum von Dr. jur. Ingo
Risch. 2004 wurden 6 Stellplätze angelegt und für
die Zufahrt eine Baulast eingetragen, darauf wohl
das zurück versetzte Gartengitter zurückzuführen
ist. Ebenfalls 2004 wurde der Aufteilungsplan in
drei bestehende Wohnetagen genehmigt und 2009 im
Erdgeschoss ein Schlafzimmer ausgebaut.
Außenbau
In seiner Konzeption stellt das Haus keinen frei
stehenden Solitär dar, sondern ist daraufhin
angelegt, seitlich rechts als Reihenhaus angebaut zu
werden. Das Vorderhaus weist, ohne rückseitige
Anbauten, eine Breite von ca. 9 m und eine Tiefe
11,20 m auf. Daran schließt, mit einer Tiefe von
4,50 m und nur ca. 6,50 m Breite, das Treppenhaus
an, welches die Obergeschosse erschließt. Es folgt
der erst 1897 angefügte annähernd quadratische
Küchenanbau in der Breite des Treppenhauses, mit
einer Tiefe von ca. 6,30 m. Das Vorderhaus ist
demnach breiter als die rückwärtigen Teile.
Das Haus umfasst zwei Vollgeschosse und ein deutlich
niedrigeres Dachgeschoss in der Form eines
Mansarddaches. Die Geschosshöhen nehmen nach oben
kontinuierlich ab - mit 4,15 m im Erdgeschoss, 4,00
m im Obergeschoss und 3,00 m im Dachgeschoss. Das
Erdgeschoss und das Obergeschoss sind sowohl an der
Straßen- wie an der Seitenfassade einheitlich in
gelblichen Ziegelflächen und hell geputzten
Gliederungselementen in Form angedeuteter
Rustikaquaderung an den Kanten sowie
Fenstereinfassungen gestaltet.
Die Straßenfront ist entsprechend der zwei
nebeneinander liegenden Innenräume annähernd
zweigeteilt, jedoch in den zwei Achsen stark
unterschieden. Der Sockel entspricht in seiner Höhe
der vorgelagerten, über fünf Stufen erreichbaren
Terrasse. Diese schließt mit einer Steinbalustrade
ab. Der Terrassenvorbau greift im spitzen Winkel von
der linken Hausecke bis zur rechten Hausseite aus,
dort jedoch soweit abgeschrägt, dass zur Vorderkante
ein rechter Winkel entstand und ein Abstand zum
angebauten Nachbarhaus Nr. 103. Dadurch bedingt
erscheint der heutige Risalit schräg gestellt.
Anlässlich des Umbaus 1907 wurde die offene Loggia
zwischen zwei Doppelsäulenstellungen mit Glas
geschlossen. Im Obergeschoss entspricht der Terrasse
ein Balkon in Breite der östlichen Fensterachse,
ebenfalls mit Balustrade und Doppelsäulenstellungen.
Auch dieser wurde 1910 mit Glasflächen geschlossen.
Die Säulen des Erdgeschosses sind nach Art
toskanische Säulen nur mit Schaftringen gegliedert,
die des Obergeschosses als sich verjüngende
ionische Säulen mit
Volutenkapitellen und reicher Beschlagwerkornamentik
im unteren Drittel ausgeformt. Den äußeren
Säulenstellungen entsprechen an der Mauer flach
aufliegende Pilaster.
Den Vorbau bekrönt über dem kräftigen Traufgesims
ein dreistufiger wiederum reich mit Knorpelwerk und
seitlichen Voluten dekorierter geschweifter Giebel.
Das hier rundbogig eingeschnittene Fenster im
Dachgeschoss ist in Putzquaderung gerahmt und von
zwei Pilastern eingefasst, das Gebälk darüber ruht
auf Konsolen. Blattmasken (vermutlich männliche)
sitzen seitlich am Giebel, eine Weitere auf dem
Schlussstein des Fensterbogens. Auf dem glatten
Giebelfeld darüber ist ein Frauenkopf in Relief
(nach Augenschein) zu erkennen.
Die westliche Hausecke betont im Obergeschoss ein
achtseitiger Erker, der auf einer freistehenden, in
eine Ausbuchtung der Hausecke eingestellten Säule im
Erdgeschoss aufruht. Diese ist ähnlich dekoriert,
wie die Säulen des Vorbaus im Obergeschoss, das
kreuzförmige Kapitell hier ist mit vier Voluten
ausgestattet, um den kissenartig geschweiften Sockel
des Erkers aufzunehmen. Er ist weiß verputzt und
weist nach allen fünf Seiten schmale Fenster auf. Um
den Erker herum, zwischen Erdgeschoss und
Obergeschoss, laufen ein Geschosstrennsims und ein
Sohlbankgesims. Über dem ebenfalls umlaufenden
Traufgesims sitzt eine Art Zwiebelhaube mit über
einem Sims abgesetzter hoher Spitze auf.
An der Straßenfront ist das westliche Fenster des
Erdgeschosses rundbogig geschlossen, mit einer
Volute als Schlussstein. Das Gewände ist hell
eingefasst mit blockhafter Verdickung in
Schulterhöhe. Das Fenster des Obergeschosses in der
Achse darüber schließt waagerecht, wird dann jedoch
von einem in Ziegel gemauerten Stichbogen
überfangen. Diesen überlagert die hell abgesetzte,
an Metallbeschläge erinnernde und mehrfach mit der
Ziegelwand blockartig verzahnte Rahmung. Horizontale
Blendbänder fassen die Fensterachsen zusammen, im
Erdgeschoss über der Volute durchlaufend, im
Obergeschoss in Schulterhöhe der Fenster.
Die Seitenfront weist bis zum
Treppenhaus drei Fensterachsen auf, jenseits am
Küchenanbau noch einmal zwei Fensterachsen. Diese
Seitenfront und ihre Fenster sind entsprechend denen
der Straßenfront ausgestattet. In der Dachschräge
sind Fenster in den jeweiligen Achsen angeordnet.
Der über Stufen erhöhte Hauseingang in der vierten
Achse der Seitenfasse ist rundbogig geschlossen und
in ein helles Putzfeld gefasst.
Das links daneben angeordnete Treppenhaus wird durch
ein, in halber Höhe des Erdgeschoss ansetzendes, die
Geschosse fast bis zur Traufe übergreifendes,
rundbogiges Fenster belichtet. Der Treppenhaustrakt
schließt mit einem, nach Osten abfallenden Pultdach
ab, der zweigeschossige Küchenanbau mit einer
Dachterrasse. Das mehrfach gestufte Abschlusssims,
das als Traufsims den gesamten Bau umzieht, wurde am
Anbau unterhalb der Terrasse bis an die nördliche
Rückfront fortgeführt. Das Obergeschoss des Anbaus
erhielt dort einen Balkon mit Balustergeländer.
Die Terrasse selbst umzieht ein dekoratives
Metallgitter, wobei eine Aufmauerung an der
nordöstlichen Ecke eine frühere Planung für eine
Balustrade in Stein oder einen weiteren Aufbau
vermuten lässt. Ein sogenannter Dienstboteneingang
befindet sich in Höhe des Treppenhauses an der
rückwärtigen Ostseite des Hause, mit einem kleinen
überdachten Podest, zwischen der hier
zurücktretenden Außenmauer des Hauses und der
Grundstücksgrenzmauer. Über dem Podest erhielt das
1. Obergeschoss einen weiteren Balkon.
In Höhe des Küchenanbaus ist in diesem Zwischenraum
auch der direkte Zugang vom Keller in den Hof
angeordnet. Das Dach wurde nach Bombenschäden 1955
erneuert. Die Einfriedung mit schmiedeeisernem
Gitterzaun über dem Steinsockel dürfte aus der
Bauzeit 1889 stammen. Innenbau Nach Aussage der
Plandarstellungen in verschiedenen Ausbauphasen von
1897 (Küchenanbau Erdgeschoss) bis 2009 (Ausbau im
Bereich des Schlafzimmer im Erdgeschoss) unterschied
die Innendisposition ursprünglich zwischen dem
Erdgeschoss im Vorderhaus und den übrigen Räumen.
Als die Loggia an der Straßenfront noch nicht
geschlossen war, bestand hier ein gesonderter
Eingang, um z.B. Kontorräume getrennt zugänglich zu
machen. Dagegen sind die oberen Etagen 3 nur über
den seitlichen Hauseingang zu erreichen. Diese
Unterscheidung wurde bereits mit dem Umbau 1907
aufgehoben, als die Loggia zur geschlossenen Veranda
umfunktioniert wurde.
Durch Einbauten von Bädern und weiteren Umbauten
wurde die Innenraumaufteilung mehrfach geändert. Ob
dennoch wandfeste Ausstattung aus der Bauzeit im
Treppenhaus und/oder den Innenräumen erhalten ist,
konnte nicht festgestellt werden, da eine
Innenbesichtigung nicht möglich war.
Umfang des
Denkmals
Das Denkmal Mülheimer Straße 101 in Duisburg -
Duissern umfasst das Gebäude in seiner die äußere
Erscheinung prägenden Substanz aus der Bauzeit von
1889 einschließlich der Erweiterungen aus den Jahren
1897, 1907 und 1910 sowie im Inneren des Hauses die
eventuell noch vorhandene Wand- und bodenfeste
Ausstattung aus der Bauzeit, einschließlich der
Originaltüren und gegebenenfalls die noch
vorhandenen historischen Decken.
|
8
|
Denkmalschutz - Cubus
Kunsthalle und Cafe Friedrich-Wilhelm-Straße 64
in 47051 Duisburg (ZA-2015-0026)
Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Denkmal,
Cubus Kunsthalle und Cafe, Friedrich- Wilhelm-Straße
64 in 47051 Duisburg gemäß § 3 DSchG NRW in die
Denkmalliste einzutragen. Die v.g. Sache ist nach
den Tatbestandsmerkmalen der Denkmaleigenschaften
gem. § 2 DSchG NRW ein Denkmal.
Mehrheitlich beschlossen
- Ulrich Martel (parteilos) stimmte dagegen.
"Ich habe ja viel
Verständnis wegen der Geschichte, aber das Gebäude
sol denkmalwürdig sein?"?
Charakteristische
Merkmale des Denkmals
Ehemalige Stadtbücherei, danach Museum, später
Kunsthalle mit Gaststättenbetrieb, errichtet in zwei
Bauabschnitten 1951/52 und 1954/55 im
Immanuel-Kant-Park („Kantpark“), Architekt: Karl
René Specht in Architektengemeinschaft Weimann,
Hüsgen, Specht (Duisburg).
Dreiteilige Anlage aus Flachbauten in freier
„Propeller“-Anordnung mit einem zentralen
zweigeschossigen Flügel („Südflügel“) mit dem
Haupteingang in einer Stirnseite, an den links und
rechts zwei eingeschossige Flügel („West-" und
„Ostflügel“) anschließen.
Im ersten Bauabschnitt 1951/52 entstanden der
zentrale Eingangsbau, der sich vom Eingang aus in
die Tiefe erstreckt, mit Foyer und Büros /
Verwaltung im Erdgeschoss, einem Saal (urspr.
Zeitschriften-Lesesaal und Studiensaal) und
kleineren Nebenräumen im Obergeschoss sowie der
links angebaute Saalbau („Ostflügel“). Dieser
eingeschossige Saalbau ist im Verhältnis zum Eingang
nach vorne vorgezogen.
Ursprünglich “Buchausleihe und Magazin“ waren hier
zum Foyer hin der Benutzerbereich mit Katalograum
und Ausleihtheke, dahinter im Saal die Bücherregale
angeordnet, die gemäß der damaligen traditionellen
Praxis bei öffentlichen Bibliotheken für die 2
Benutzer nicht direkt zugänglich waren. Der in der
ersten Planung bereits vorgesehene, dann aber anders
ausgeführte zweite Bauabschnitt 1954, ergänzte die
Anlage um einen eingeschossigen Saalbau als
eigenständigen Bereich für die Jugendbibliothek.
Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion
ausgeführt, die im Inneren große und weitgehend
stützenfreie, variable Räume sowie großzügige
Belichtungsöffnungen ermöglicht, sodass der Bau,
außer von der differenzierten Gruppierung und
Höhenentwicklung der Baukörper, auch von einem
Wechselspiel geschlossener (hell verputzter) und
groß geöffneter Wandflächen geprägt wird. Die Dächer
sind flach, bzw. sehr flach geneigt, so dass sie in
der Ansicht nicht prägend in Erscheinung treten.
Der Eingangs- und Verwaltungstrakt („Südflügel“)
ist, im Gegensatz zu den beiden Saalbauten, mit
einem höherem Anteil geschlossener Wandflächen und
damit stärker als Lochfassade ausgebildet – im
Äußeren deutlich ablesbar ist der Saal im
Obergeschoss mit seiner bandartigen Reihe eng
gestellter Einzelfenster, während die Büros im
Erdgeschoss weiter auseinander liegende
Einzelfenster besitzen. Bemerkenswert ist im
Erdgeschoss ein allseitig verglastes
Kastenerkerfenster im hinteren Bereich, welches das
ehem. Direktorenzimmer auszeichnet.
Der Haupteingang mit unmittelbar dahinter liegender
Treppe wird in der Stirnseite des zweigeschossigen
Zentralbaus geschossübergreifend gerahmt; die
Eingangstür ist zweiflüglig und durchfenstert, dass
große Treppenhaus-/Foyerfenster darüber ist in neun
Felder unterteilt. Hinter dem Eingang folgt ein
Windfang, eine zweiflüglige Schwingtür führt
anschließend in das Foyer, dem die zentrale
Verteilungsfunktion zukommt.
Die originale Treppe (massiv, mit Metallgeländer,
die Stützen in V-Stellung) führt in das
Obergeschoss, wo hinter einem kleinen Foyer der
ehemalige Lese- und Studiensaal (heute
Bühnen-/Veranstaltungsraum) angeordnet ist. Er
besitzt einseitig brüstungshohe Einzelfenster, eng
gereiht, darunter originale Heizkörperverkleidungen;
die übrigen Wände sind geschlossen, da sie
ursprünglich als Rückwände für Regale u.ä.
fungierten.
Fotos: Stadt Duisburg, Untere Denkmalbehörde, März
2016
Der eingeschossige ehemalige
Ausleihe- und Magazinbau links („Ostflügel“, heute
Kunsthalle) wird außen durch ein Stützenraster mit
zurückliegenden Fenster- bzw. Wandflächen gestaltet.
Öffnungen und Fenster sind wie ursprünglich
erhalten, z.T. jedoch für die heutige
Ausstellungsnutzung reversibel zugesetzt; eine
Änderung gibt es lediglich nach Nordwesten, zum
Eingang hin, wo die Wandflächen ehemals geschlossen
waren, während sie heute geöffnet sind. Im Inneren
handelt es sich um einen einzigen großen Saal, der
derzeit durch einige ebenfalls reversible
Leichtbauwände unterteilt ist. Die Decke ist durch
das sichtbare Raster der Stahlbetonkonstruktion
gegliedert.
Ursprünglich war der Saal, neben einigen kleinen
Seitenräumen (Katalog, Packraum, Buchpflege) vor
allem in einen Benutzerausleihe- und einen
Magazinbereich unterteilt, die durch eine
Bedientheke voneinander getrennt waren. Die
ehemalige Jugendbücherei (heute Gaststätte) wurde
1954/55 als 2. Bauabschnitt auf der rechten Seite
des Eingangsbaus mit einem Verbindungsgang zunächst
noch rechtwinklig angedockt, selbst aber leicht aus
dem rechtwinkligen Grundrissraster abgewinkelt.
Es handelt sich um einen lang gestreckten
eingeschossigen Flachbau, auf beiden Langseiten
zwischen dem Stützenraster annähernd wandhoch
verglast, nur die kurzen Stirnseiten sind
geschlossen. Stützen und Deckenbalken des
Stahlbetonskelettbaus sind sichtbar belassen und
geben dem Bau seine optische Gliederung; der
Innenraum ist abgesehen von einigen raumteilenden
Wänden im hinteren Bereich weitgehend stützenfrei.
Der Flügel besitzt einen eigenen Zugang vom
“Eingangshof“ aus, der durch die Anfügung der
Jugendbibliothek gebildet wurde; der Eingang ist als
Windfang vorgezogen und mit einer dünnen, weit
vorkragenden Dachscheibe überfangen. Fenster und
Türen sind original, auch Parkettboden, niedrige
Heizkörper mit Abdeckung und Heizkörperverkleidungen
im hinteren Bereich sind innen erhalten. Neben den
vorgenannten Gestaltungsmerkmalen und
Ausstattungsdetails kennzeichnet vor allem die
Erhaltung der Raumorganisation, und fast aller
bauzeitlichen Fenster und Türen in verschiedenen
Größen und Varianten, den historischen Charakter des
Baus.
2 Umfang des Denkmals.
Das Denkmal Friedrich-Wilhelm-Straße 64 - Cubus
Kunsthalle und Cafe (ehemalige Stadtbücherei, später
Niederrheinisches Museum) - umfasst das Gebäude in
seiner die äußere Erscheinung prägenden Substanz
einschließlich der Raumorganisation und
Gestaltungsmerkmale wie beschreiben sowie die
bauzeitlichen Fenster und Türen
|
9
|
Sportpauschale für
Investitionsmaßnahmen
Mehrheitlich
beschlossen. Es gab je zwei Nein-Stimmen von den
Linken und den Grünen
|
|
Anträge/Anfragen
|
10
|
Anfrage der Fraktion "Die Linke."
hier: Bestand der Sozialwohnungen
Die umfangreiche
Benatwortung - großes Zahlenwerk - erfolgt in der
Niederschrift
|
|
Mitteilungsvorlagen
|
11
|
Flächennutzungsplan-Neuaufstellung - Frühzeitige
Beteiligung zum FNP-Vorentwurf
seitens der SPD
nur missbilligende Kenntnisnahme
|
12
|
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat März 2016
|
13
|
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat April 2016
|
14
|
Ehemaliges VHS Gebäude
Königstraße 47 47051 Duisburg hier: Durchführung von
Sanierungsarbeiten für die Nutzung als Aus- und
Fortbildungsinstitut
Beschlussentwurf
Der Umsetzung der Sanierungsarbeiten, wie in der
Vorlage beschrieben, mit einem voraussichtlichen
Kostenaufwand von insgesamt 500.000 Euro wird
zugestimmt.
|
15
|
Anmeldungen und Aufnahmen an
Duisburger Schulen
|
16
|
Neuzuwanderung in Duisburg -
aktuelle Kooperationsprojekte zur Integration von
Neuzugewanderten
|
17
|
Bedarfsanmeldung der
Betreuungsangebote in Duisburger
Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 entsprechend
der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
|
18
|
Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters
|
19
|
Mündliche Mitteilungen
der Verwaltung
|
*
|
Nachtrag
|
*
|
Beschlussvorlagen
|
20
*
|
Dauerhafte Erteilung der
Betriebserlaubnis der städtischen
Kindertageseinrichtungen Stadtbezirk Mitte
|
|
Nachtrage |
21
*
|
Antrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion hier: Verwendung der Haushaltsmittel
"Pflege des Ortsbildes"
|
|
|
|
|