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Sondersitzung am 10. März 2016 - 17:00 Bezirksamt Sittardsberg

- Rahms Nahversorgung im "Rahmerbuschfeld
Duisburg-Mündelheimer Grundstücke 
- "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Duisburg"

Öffentlicher Teil: begleitet von Harald Jeschke

1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Niederschrift der 12. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertetung Süd vom 21.01.2016 

3

Fragestunde für Einwohner nach § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Duisburg în Verbindung mit Top 6 und dem gemeinsamen Antrag (Top 16) von SPD-Fraktion, Grünen und Deniz Edis (Linke) zur Umsetzung im Bereich "Rahmerbuschfel" als neue Wohnbaufläche mit Nahversorgung.

 

Wohnbebaung im Süden - Bürger hatten Fragen an Verwaltung und Politik

30 Bürger kamen zur öffentlichen Sitzung und der Rahmer Bürger Dr. Alexander Häse konnte unter dem Beifall vieler der anwesenden Bürger eine Online-Petiition mit 2227 Unterschriften - davon allein 1550 aus dem Bereich Süd - vortragen. "Und das innerhalb von nur drei Wochen. Sie können damit erahnen, wie wir denken!" Dr. Häse und Andreas Lindemann hatten auch eine zweistellige Zahl an Fragen mitgebracht, die Amtsleiter Friedhelm Klein vorlas und beantwortete und die Politik anschließen dikutierte - auch analog zum gemeinsamen Antrag (Top 16) von SPD-Fraktion, Grünen und Deniz Edis (Linke) zur Umsetzung im Bereich "Rahmerbuschfel" als neue Wohnbaufläche mit Nahversorgung.

 

Es ging um die Frage von Anwohnern der Angermunder Straße, ob es Wohnbedarf-Erhebung der Stadt Düsseldorf gibt?

Antwort Friedhelm Klein: "Ja. Neben dem Regional- und Flächennutzungsplan gab es diese Erhebung im August 2015, die eine Unterdeckung in Düsseldorf von 1205 Wohneinheiten ausweist. Auch deshalb gab es bei der Verabschiedung des Teilräumigen Strategiekonzeptes der Bezirksvertretung Süd und des Rates der Stadt im Bereich Süd-Flächen (Teil-Gebiet Gewerbegebiet Großenbaum, Bahnareal Wedau und Angerbogen) wo mit rund 3050 möglichen Wohneinheiten geplant werden könnte."

 Auch zur Frage der Verträglichkeitsprüfung zu solchen Bauvorhaben in einer "Natura-2000-Fläche" werden selbstverständlich solche Prüfungen vorgenommen. Der Amtsleiter wies auch darauf hin, dass die Stadt auf den freien Markt keinen Einfluss hat, sei es an Zuzügen oder auch an Abwanderungen. Wichtig sei aber, die Einnahmen der Stadt durch mehr Einwohner zu stärken.
Ob eine neue Schule oder eine Kita bei einer Neubebauung geplant sei, ist erst dann möglich, wenn aktuelle Fallzahlen vorliegen. In Rahm gibt es 111 Kita-Plätze (Am Böllert, Rahmer Bach und Reiserpfad) bei 126 registrierten Kindern in Rahm sowie eine absolut gute Versorgung bei den Ü-3-Plätzen. Auch in Hinsicht auf Schulen sei das von den realen Zahlen abhängig, die erst geprüft werden müssen.
Es gab auch die Frage zum Betreiber des Edeka-Marktes Drösche in Altrahm.  "Mit dem kleinen Markt gibt es keine Zukunftssicherung. Auch deshalb sei eine Planung zu einer Bebauung von etwa einem Drittel des Rahmerbuschfeldes mit einem wesentlich kleineren Markt als am Angerbogen sinnvoll", bekräftigte Beate Lieske (SPD). Und sie ging noch weiter: "Es ist unser ureigenes seit Jahren mit vielen Diskussionen mit den Bürgern eingebrachtes Anliegen. Auch deshalb gibt es diesen Antrag zur Bebauung um damit auch die Nahversorgung zu sichern. So manche Bürger wissen nicht mehr wie sie sich versorgen können, vor allem die, die kein Auto haben. Ich habe da in Bezug auf meinem eigenen Ortsteil (Bissingheim) leidvolle Erfahrungen. Und die Antragsteller der Petition wollen uns also sagen, dass das Boot voll sei und kein andere also mehr so schön wohnen soll?"

Daniel Kegler (CDU): "Wir lehnen diesen Antrag und die Bebauung ab!"
Das rief SPD-Mann Hartmut Ploum auf den Plan. "Ich bin jetzt sehr irritiert. Sie haben doch mit uns über die teilräumige Fläche 2 in diesem Bereich mehrheitlich zugestimmt. So steht es im Protokoll. Und jetzt lehnen sie ab!"

 

Die Abstimmung zum Antrag des Tagesordnungspunktes 16 ergab:
Es gab 9 Stimmen dafür, darunter die Antragsteller, 6 Bezirksvertreter waren dagen (CDU und die parteilose Hannelore Bange). Damit war der Antrag mehrheitlich angenommen. 

 

Beschlussvorlagen 

4

Sporthallenbedarfsbericht Duisburg 2015
hier: Analyse und Identifikation von Problemkonstellationen bzgl. der Hallenversorgung im Schulsport - einstimmig beschlossen

5

Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Süd 2016  einstimmig beschlossen

Anträge/Anfragen 

6

Sicherung der Grundversorgung und Arrondierung des Siedlungsrandes in Rahm-Ost - Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Deniz Edis - Die Linke.

Von der Tagesordnung abgesetzt
Der Oberbürgermeister wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes analog der Ausweisung des Bereiches „Rahmerbuschfeld“, in den Teilräumlichen Strategiekonzepten (TSK Flächennummer 762-02) als neue Wohnbaufläche durchzuführen.
Die Ausweisung der östlich der Angermunder Straße gelegenen Fläche ist so zu präzisieren, dass im südlichen Bereich eine Fläche für einen Supermarkt und im nördlichen Bereich eine Wohnbebauung im Einfamilienhaussegment entwickelt werden soll.
Begründung
Um die zukünftige Nahversorgung des Ortsteils Rahm zu sichern und eine maßvolle städte- bauliche Weiterentwicklung zu gewährleisten, sollen durch Änderung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen zur Erarbeitung entsprechender Bebauungspläne geschaffen werden.

Foto Harald Jeschke


Der kleine Edeka-Markt in Alt-Rahm

 

Problemfall Brücken Rahmer Bach bei Hochwasser

 

 

7

Sachstandsbericht über Anträge/Anfragen der Bezirksvertretung Süd 

Kenntnisnahme

Mitteilungsvorlagen 

8

Temporäre Schließung von Bädern zur Durchführung von Grundreinigungs- und Reparaturarbeiten, Freibadesaison 2016 

Kenntnisnahme

9

Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes E1815/15
hier: verschiedene Grundstücke in Duisburg-Mündelheim 

Zur bestimmt nicht selbsterklärenden Vorlage erklärte Amtsleiter Friedhelm Klein. "Das Verwaltungsgericht Aachen fordert eine öffentliche Behandlung dieser Grundstücksverkäufe, da Rechte anderer betroffen sind, zum Beispiel durch Vorkaufsrechte. Dies liegt hier vor, da die Stadt Duisburg ein Vorkaufsrecht hat. In diesem Fall geht es um Einflussnahme bei Naturschutz und Landschaftsplanung, was hier aber nichts mit dem Deich zu tun hat. Die Stadt hat ihr Vorkaufsrecht in Anspruch genommen."

Die Politik begrüßte das, da entgegen zur Landwirtschaft die Stadt nicht gewerbsmäßig sondern vorsorgend und planerisch aktiv werden kann.
Kenntnisnahme
 

 

 

Beschlussentwurf
Der Ausübung des Vorkaufrechtes auf Grundlage des § 36 a Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen (LG NRW) zur Sicherung der gemäß des § 20 LG NRW getroffenen Festsetzun- gen an Flächen im Naturschutzgebiet „Rheinaue Ehingen“ in Mündelheim mit einer Gesamt- fläche von ca.142.898 m² wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnis-/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

Problembeschreibung / Begründung Nach § 36a LG NRW steht dem Träger der Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines Landschaftsplans für die Umsetzung der im Landschaftsplan nach §§ 20 ff. LG NRW getroffenen Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Der Landschaftsplan der Stadt Duisburg ist seit dem 2. Oktober 1992 rechtskräftig.

Die Grundstücke Gemarkung Mündelheim
Flur 3 Flurstück 68, mit einer Größe von ca. 39.228 m²
Flur 3 Flurstück 70, mit einer Größe von ca. 10.619 m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 48, mit einer Größe von ca. 3.606 m²
Flur 3 Flurstück 35, mit einer Größe von ca. 2.199 m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 44, mit einer Größe von ca. 1.506 m²
Flur 3 Flurstück 45, mit einer Größe von ca. 1.077 m²
Flur 3 Flurstück 51, mit einer Größe von ca. 1.447 m²
Flur 3 Flurstück 53, mit einer Größe von ca. 1.404 m²
Flur 3 Flurstück 52, mit einer Größe von ca. 1.379 m²
Flur 3 Flurstück 50, mit einer Größe von ca. 10.443 m² 

Flur 3 Flurstück 58, mit einer Größe von ca. 5.534 m²
Flur 3 Flurstück 59, mit einer Größe von ca. 7.547 m²
Flur 3 Flurstück 30, mit einer Größe von ca. 170 m²
Flur 3 Flurstück 32, mit einer Größe von ca. 342 m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 42, mit einer Größe von ca. 2.835 m²
Flur 3 Flurstück 33, mit einer Größe von ca. 172 m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 29, mit einer Größe von ca. 243 m²
Flur 3 Flurstück 43, mit einer Größe von ca. 3.281 m²
Flur 3 Flurstück 55, mit einer Größe von ca. 8.862 m²
Flur 3 Flurstück 49, mit einer Größe von ca. 3.147 m²
Flur 3 Flurstück 67, mit einer Größe von ca. 28.913 m²
Flur 3 Flurstück 69, mit einer Größe von ca. 8.944 m² (Teilfläche)
mit einer Gesamtfläche von ca. 142.898 m²

liegen im Naturschutzgebiet 1.1.12 „Rheinaue Ehingen“ in Mündelheim (Festsetzung nach § 20 LG NRW).
Die Flächen befinden sich zwischen dem Rhein im Norden, dem Rheindeich im Süden und Osten sowie einem Wirtschaftsweg zwischen Rhein und Deich im Westen. Die Flächen sind im Landschaftsplan zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildleben- der Tierarten als Naturschutzgebiet festgesetzt worden.
Das Naturschutzgebiet ist 128,08 ha groß und umfasst größtenteils periodisch überflutete Auenbereiche sowie zwei ausgeprägte und verzweigte Altstromrinnen mit stark schwanken- dem Wasserstand, die zum Teil als Weideland im mittleren Abschnitt und auch als Ackerland genutzt werden. Entlang der Altstromrinnen und im Grünland befinden sich zahlreiche Kopfbäume, Gehölzstreifen und -gruppen, Hecken und Obstwiesen.

Mit notariellem Kaufvertrag vom 16. November 2015 wurden die genannten Flächen veräußert. Die vollständige Urkunde Nr. 1654/2015 wurde zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufs- rechtes am 7. Januar 2016 vorgelegt. Das Vorkaufsrecht ist gemäß § 36 a LG NRW innerhalb der einzuhaltenden Frist von 2 Monaten mit Verwaltungsakt auszuüben. Diese Frist endet am 6. März 2016.

Die Vertragsparteien wurden zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufrechts angehört. Der Erwerber ist mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes einverstanden. Der Veräußerer hat sich zur Sache nicht geäußert. Der Entschädigungswert entspricht dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten mittleren Kaufpreis in Höhe von 3,75 € pro m²-Grundstücksfläche. Bezüglich des mittleren Kaufpreises liegt eine Einschätzung der Kommunalen Wertermittlung vor.
Zur Ableitung des Verkehrswertes für Rheinvorlandflächen wird dort regelmäßig der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschlossene Bodenrichtwert für Rheinvorlandflächen in Höhe von 2,40 €/m²-Grundstücksfläche zum Stichtag 01.01.2015 angehalten.
Gezahlte Kaufpreise liegen teilweise deutlich unter, teilweise über dem veröffentlichten Bodenrichtwert und überwiegend unterhalb des vereinbarten Kaufpreises. Die Kommunale Wertermittlung bestätigt, dass der Verkehrswert für derartige Flächen nicht in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschritten wurde und innerhalb der Wertermittlungsgenauigkeit liegt.

 

 

Insgesamt werden finanzielle Mittel in Höhe von 600.500 € (Entschädigung 536.000 € zuzüg- lich 64.500 € vertraglicher Nebenkosten) benötigt. Ausreichende finanzielle Mittel werden durch das Amt 31 haushaltsrechtlich und kassenwirksam durch die Maßnahme “Grunder- werb Wald und Landschaft“ sichergestellt. Aus Planfortschreibung des Jahres 2015 stehen für das Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagte Mittel i.H.v. 484.500,- € zur Verfügung, des Weiteren werden 116.000,- € im Wege der echten Deckung durch die Maßnahme “Deichrückverlegung Mündelheim“ bereitgestellt.

 

 

10

Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes E1816/15
hier: verschiedene Grundstücke in Duisburg-Mündelheim 

Kenntnisnahme

Beschlussentwurf
Der Ausübung des Vorkaufrechtes auf Grundlage des § 36 a Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen (LG NRW) sowie der §§ 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) an Flächen in Mündelheim-Ehingen mit einer Gesamtfläche von ca. 18.319 m² wird zugestimmt. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnis-/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

 

Problembeschreibung / Begründung
Mit notariellem Kaufvertrag vom 16. November 2015 wurden umfangreiche Flächen in Duisburg-Mündelheim-Ehingen veräußert. Die vollständige Urkunde Nr. 1655/2015 wurde zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes am 7. Januar 2016 vorgelegt.
A. Naturschutzflächen
Nach § 36a LG NRW steht dem Träger der Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines Landschaftsplans für die Umsetzung der im Landschaftsplan nach §§ 20 ff. LG NRW getroffenen Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu. Der Landschaftsplan der Stadt Duisburg ist seit dem 2. Oktober 1992 rechtskräftig.
Die Grundstücke Gemarkung Mündelheim
Flur 3 Flurstück 77, mit einer Größe von ca. 278 m²
Flur 3 Flurstück 24, mit einer Größe von ca. 17.963 m² (Teilfläche) mit einer Gesamtfläche von ca. 18.241 m² liegen im Naturschutzgebiet 1.1.12 „Rheinaue Ehingen“ in Mündelheim (Festsetzung nach § 20 LG NRW).

Die Flächen befinden sich zwischen dem Rhein im Norden, dem Rheindeich im Süden und Osten sowie einem Wirtschaftsweg zwischen Rhein und Deich im Westen. Die Flächen sind im Landschaftsplan zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten als Naturschutzgebiet festgesetzt worden.
Das Naturschutzgebiet ist 128,08 ha groß und umfasst größtenteils periodisch überflute- te Auenbereiche sowie zwei ausgeprägte und verzweigte Altstromrinnen mit stark schwankendem Wasserstand, die zum Teil als Weideland im mittleren Abschnitt und auch als Ackerland genutzt werden. Entlang der Altstromrinnen und im Grünland befinden sich zahlreiche Kopfbäume, Gehölzstreifen und -gruppen, Hecken und Obstwiesen.
Das Vorkaufsrecht ist gemäß § 36 a LG NRW innerhalb der einzuhaltenden Frist von 2 Monaten mit Verwaltungsakt auszuüben. Diese Frist endet am 6. März 2016.

B. Straßenfläche
Nach §§ 24 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) steht der Stadt Duisburg ein Vorkaufs- recht beim Kauf von Grundstücken zu, die nach den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes als Verkehrsflächen ausgewiesen sind. Das Grundstück Gemarkung Mündelheim Flur 4 Flurstück 425, mit einer Größe von 78 m² ist nach den Festsetzungen des Fluchtlinienplanes F297 vom 11. März 1912 als
Verkehrsfläche ausgewiesen und bereits ausgebaut.
Das Vorkaufsrecht ist gemäß § 28 Absatz 2 Satz 2 BauGB innerhalb der einzuhaltenden Frist von 2 Monaten mit Verwaltungsakt auszuüben. Diese Frist endet am 6. März 2016. Die Vertragsparteien wurden zur Ausübung des gesetzlichen Vorkaufrechts angehört. Der Erwerber ist mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes einverstanden. Der Veräußerer hat sich zur Sache nicht geäußert.
Der Entschädigungswert entspricht dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten mittleren Kaufpreis in Höhe von 3,09 € pro m²-Grundstücksfläche. Bezüglich des mittle- ren Kaufpreises liegt eine Einschätzung der Kommunalen Wertermittlung vor.
Zur Ableitung des Verkehrswertes für Rheinvorlandflächen wird dort regelmäßig der durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschlossene Bodenrichtwert für Rheinvorlandflächen in Höhe von 2,40 €/m²-Grundstücksfläche zum Stichtag 01.01.2015 angehalten. Gezahlte Kaufpreise liegen teilweise deutlich unter, teilweise über dem veröffentlichten Bodenrichtwert und überwiegend unterhalb des vereinbarten Kaufpreises. Die Kommunale Wertermittlung bestätigt, dass der Verkehrswert für derartige Flächen nicht in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschritten wurde und innerhalb der Wertermittlungsgenauigkeit liegt.

Insgesamt werden finanzielle Mittel in Höhe von 64.000 € (Entschädigung 57.000 € zu- züglich 7.000 € vertraglicher Nebenkosten) benötigt. Ausreichende finanzielle Mittel werden durch das Amt 31 haushaltsrechtlich und kassenwirksam durch die Maßnahme “Grunderwerb Wald und Landschaft“ sichergestellt.
Da für das Haushaltsjahr 2016 keine Mittel veranschlagt sind, werden 64.000,- € im Wege der echten Deckung durch die Maßnahme “Deichrückverlegung Mündelheim“ bereitgestellt. Für den Erwerb der Straßenfläche stehen ausreichende finanzielle Mittel im Haushalt von Amt 61 haushaltsrechtlich und kassenwirksam zur Verfügung.

 

 

11

Beantwortung der Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015 hier: "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Duisburg" 

Kenntnisnahme

 Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) hat mit dem Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2015, Nr. 38 vom 30.12.2015, Seite 821 bis 838, das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan für die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG bekannt gegeben (Bekanntmachung vom 17. Dezember 2015).
Sämtliche Unterlagen zu dem aktuellen Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebiete die nordrhein-westfälische Anteile betreffen, können im Internet über die Seite „http://www.flussgebiete.nrw.de/“ abgerufen werden. Auf dieser Seite befinden sich zudem eine zusammenfassende Erklärung über die Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 14 l Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 sowie die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen gemäß § 14 m UVPG.
Die Internetseite „ELWAS-WEB“ (http://www.elwasweb.nrw.de) ist eine frei zugängliche geografische Anwendung (ein elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW). Mit diesem kartenbasierten Auskunftssystem können Daten zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet werden.


Zuständigkeiten für das Stadtgebiet Duisburg
WBD-AöR wurden im Jahr 2011 die Aufgaben der Gewässerunterhaltung, des Gewässerausbaus und der Gewässerentwicklung/Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die sonstigen Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Duisburg übertragen. Ausgenommen sind davon die Gewässer der LINEG (alle linksrheinischen Fließgewässer) und der Emschergenossenschaft (ein Großteil der Gewässer nördlich der Ruhr).
Die WBD-AöR sind damit für die Verbesserung der Gewässerstruktur, aber nicht für die Verbesserung der Gewässergüte, verantwortlich. Außerdem gehört das Anlegen und Instandhalten von Grundwasserbeobachtungsbrunnen sowie die Erhebung, Auswertung und Weitergabe der Grundwasserdaten zu den Aufgaben der WBD-AöR, wobei die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg liegt.

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der Unteren Wasserbehörde ebenfalls die Genehmigung und Überwachung der vorgenannten Maßnamen zur Verbesserung der Gewässergüte und -struktur. Kernpunkte der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) Mit der EG-WRRL aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/60/EG) wurden europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz und zur ökologischen Gewässerentwicklung vorgegeben. Um die Ziele der Richtlinie umzusetzen, werden die Gewässer in Flussgebietseinheiten - auch über Ländergrenzen hinaus - bewirtschaftet.
Die Duisburger Gewässer gehören zu der Flussgebietseinheit „Rheingraben Nord“ RHE 1300. Die Bewirtschaftungspläne enthalten u.a. eine Liste der Umweltziele sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Aufbauend auf den Bewirtschaftungsplänen werden während der Bewirtschaftungszyklen (BWZ) die Maßnahmen umgesetzt.
Der 1. Bewirtschaftungszyklus verlief von 2009-2015;
der 2. Bewirtschaftungszyklus erstreckt sich von 2015-2021.
Der 3. und vorerst letzte Zyklus läuft von 2021-2027.
Die Bewirtschaftungspläne werden nach jedem Zyklus überarbeitet. Ziele der Richtlinie sind der Erhalt eines guten Zustandes der Gewässer bzw. die Verbesserung des Zustandes der Gewässer zu einem guten Zustand hin. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Gewässergüte – eine hohe Gewässergüte der Oberflächengewässer und des Grundwassers sichert langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser.

Guter ökologischer Zustand und gutes ökologisches Potential
Der gute Zustand eines Oberflächengewässers setzt sich aus den zwei Umweltzielen „guter ökologischer Zustand“ und „guter chemischer Zustand“ zusammen. Der „gute ökologische Zustand“ und damit der gute Zustand kann nur bei der Entwicklung natürlicher Gewässer erreicht werden. Als Umweltziel für erheblich veränderte Gewässer (engl.: Heavily Modified Water Bodies; kurz HMWB) und künstliche Gewässer (engl.: Artificial Water Bodies; kurz AWB) gilt statt des „guten ökologischen Zustandes“ das „gute ökologische Potential“ (GÖP).
Um „das gute ökologische Potential“ eines Gewässers zu ermitteln, muss zuerst das „höchste ökologische Potential“ (HÖP) ermittelt werden. Das HÖP stellt einen ökologischen Referenzzustand dar, der erreicht werden kann, nachdem alle Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt wurden, ohne die Nutzung des Gewässers zu beeinträchtigen.
Das GÖP ist dann erreicht, wenn die Werte nur geringfügig von denen des HÖP abweichen. Alle Gewässer, für die die WBD-AöR verantwortlich ist, gelten bisher als erheblich verändert (s. Tabelle 1 und Tabelle 2). Gründe dafür sind häufig Durchlässigkeitshindernisse wie Abstürze, Verrohrungen oder Seen im Hauptschluss eines Fließgewässers. Hinzu kommen Einschränkungen durch Hochwasserschutzanlagen sowie eine enge Bebauung an vielen Fließgewässern.

 

 

Umsetzungsfahrpläne
Das Land NRW hat im Jahr 2009 für die Umsetzung der EG-WRRL im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“ das Instrument der Umsetzungsfahrpläne (UFP) eingeführt. Die UFP sind in Kooperation mit anderen Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Inhaltlicher Schwerpunkt der UFP ist die Abstimmung konkreter Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL.
Hier in Duisburg ist unser Kooperationspartner die Stadt Mülheim. Zusammen mit der Stadt Mülheim wurden UFP für die berichtspflichtigen Fließgewässer (Einzugsgebiet > 10 km ) Wambach, Dickelsbach mit Nebengewässern, die Anger mit Nebengewässern, den Rahmer Bach und die durchströmten Seen erarbeitet. Der Breitscheider Bach gehört auch zu den berichtspflichtigen Gewässern, hat aber auf Duisburger Gebiet nur eine Länge von ca. 700 m. In diesem Bereich sind keine Maßnahmen geplant, da der Bergisch Rheinische Wasserverband den Bach bewirtschaftet.

Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen:
1. Erreichungsgrad der Bewirtschaftungsziele
Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw. noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der Situation in Duisburg bitten wir um eine differenzierte Darstellung für das Gemeindegebiet:
a) Wie viele Oberflächenwasserkörper von Gewässern zweiter Ordnung oder sonstigen Gewässern (Anzahl und Gesamtlänge) befinden sich ganz oder überwiegend in Duisburg?
b) Wie hoch ist davon der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge), o für die bereits heute die Bewirtschaftungsziele erreicht sind?
- für die die Bewirtschaftungsziele noch nicht erreicht sind?
- für die die Bewirtschaftungsziele aufgrund fehlender Durchgängigkeit für Fische und andere Wasserlebewesen noch nicht erreicht sind?

c) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, die als erheblich verändert i.S. von § 28 WHG eingestuft sind?
Zu a) Die innerhalb Duisburgs befindlichen Abschnitte von Rhein und Ruhr sowie des Rhein- Herne-Kanals sind als Bundeswasserstraßen definiert und liegen somit außerhalb der Zuständigkeit lokaler Akteure. Die Zuständigkeit für die übrigen Duisburger Gewässer liegt bei der LINEG mit 35,9 km, der Emschergenossenschaft mit 36,9 km, dem Deichverband Friemersheim mit 5,5 km und der Stadt Duisburg mit 86,4 km.

Zu b) - Für alle Wasserkörper gelten abweichende Bewirtschaftungsziele.
- Für kein Gewässer sind bis heute die Bewirtschaftungsziele erreicht.
2: Für die Neue Anger gilt:
Ökologischer Zustand: mäßig, Durchgängigkeit nicht gegeben
Chemischer Zustand: nicht gut, Ursache Gesamtphosphat

 

Zu c) Die WBD-AöR sind für 27 Bäche und Gräben unterhaltungspflichtig, wobei nur 6 dieser Gewässer berichtspflichtig sind. Hierzu zählen der Neue Angerbach, der Alte Angerbach, der Rahmer Bach, der Dickelsbach, der Wambach und der Breitscheider Bach mit Gesamtlänge von 26,9 km. Über die linksrheinischen und nördlichen Gewässer haben die zuständigen Genossenschaften (www.lineg.de und www.eglv.de) umfangreiches Datenmaterial veröffentlicht.
Alle berichtspflichtigen Gewässer, für die die WBD-AöR verantwortlich sind, galten bisher als erheblich verändert und sollten somit das gute ökologische Potenzial aufweisen.
2. Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen verschiedene Ausnahmen/Abweichungen von den Bewirtschaftungszielen.
Zustand: Durchgängigkeit nicht gegeben (Stück zwischen Seen) Zustand: nicht gut nicht beurteilt,
a) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, die als erheblich verändert i.S. von § 28 WHG eingestuft sind?
b) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die gemäß § 30 WHG abweichende Bewirtschaftungsziele festgelegt sind?
c) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die gemäß § 31 WHG Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen festgelegt sind?

Zu a) Alle berichtspflichtigen Gewässer, für die die WBD-AöR verantwortlich ist, galten bisher als erheblich verändert und sollten somit das gut ökologische Potenzial aufweisen. Teilweise sollen Gewässerabschnitte (Wasserkörper) zum neuen Bewirtschaftungszyklus in eine neue Kategorie umgestuft werden. Teile des Dickelsbaches (Wasserkörper-ID 2758_2798) und der Alte Angerbach (Wasserkörper-ID 27562_0) sollen auf Duisburger Stadtgebiet im neuen Bewirtschaftungszyklus als natürlich ausgewiesen werden.

Dagegen hat die WBD-AöR Einspruch erhoben: Der Wasserkörper des Dickelsbaches ist sowohl oberhalb wie auch unterhalb des „natürlichen“ Teils als erheblich verändert ausgewiesen. Daher ist hier von einer negativen Beeinträchtigung der Strahlwirkung auf den „natürlichen“ Teil auszugehen, so dass die Zielerreichung von der WBD-AöR in Frage gestellt wird.
Eine Fischdurchgängigkeit und damit die Offenlegung des Fließgewässers kann aus Platz und Kostengründen nicht erreicht werden - es würde bedeuten, den verrohrten Dickelsbach auf ca. 3,7 km (unter Straßen, Häusern, Eisenbahn und Parkanlagen von Duisburg Mitte) zu öffnen und ca. 7 m anzuheben.

Der Alte Angerbach wurde in den 90er Jahren reaktiviert; hierbei wurde die Sohle mittels einer Tondichtung abgedichtet, so dass eine natürliche Entwicklung hier stark begrenzt ist. Zudem endet der Alte Angerbach unter der Kläranlage Huckingen in einer Verrohrung. In Zeiten eines Rheinhochwassers wird der Alte Angerbach gepumpt, um einen Rückstau und damit die Überflutung der Kläranlage zu verhindern. Auch wird der Wasserzufluss aus der Anger über einen Schieber gesteuert, um die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die Wohnbebauung zu verhindern.
Zu b ) Bisher fielen folgende Bäche unter die abweichenden Bewirtschaftungsziele: der Neue Angerbach, der Alte Angerbach, der Rahmer Bach, der Dickelsbach und der Wambach mit einer Fließlänge von insgesamt ca. 26 km.
Zu c) Alle Oberflächenwasserkörper fallen bisher unter § 30 WHG mit abweichenden Bewirtschaftungszielen.

3. Maßnahmen und Ressourcen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele Ein wichtiger Faktor zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele ist die Wiederherstellung möglichst naturnaher Gewässerstrukturen. Dazu wurden im aktuellen Entwurf des Bewirtschaftungsplans sogenannte „Programm-Maßnahmen“ festgelegt. Eine Konkretisierung ist in den sogenannten „Umsetzungsfahrplänen“ erfolgt. Die dort dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sind aber oft nicht so detailliert beschrieben, dass sie für eine direkte Umsetzung geeignet wären.

a) Bestehen konkrete Pläne, die sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele in Duisburg fristgemäß erreicht werden?
b) Welche Finanzmittel sind für Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele in den kommenden Jahren bereits eingeplant?
c) Welches qualifizierte Fachpersonal (Anzahl und Art der Stellen) ist dafür zuständig bzw. zukünftig eingeplant?
d) Da Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur oft auf Flächen am Gewässer angewiesen sind bitten wir um Erläuterung, wie sichergestellt wird, dass solche Flächen in ausreichendem Umfang jeweils zeitgerecht verfügbar sind.
Zu a) Die ersten Planungen zum Gewässerumbau wurden Anfang 2014 bis Mitte 2014 an die Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg zur Genehmigung übermittelt. Eine Genehmigung ist noch nicht erfolgt. Daher können frühestens 2016 die ersten Maßnahmen umgesetzt werden. Aber nicht nur die Verzögerung der Genehmigungen kann die Zielerreichung verhindern, sondern auch die Flächenverfügbarkeit und die Kosten-Nutzen-Rechnung.


Welche Bewirtschaftungsziele sind überhaupt realistisch zu erreichen?
Eine Durchgängigkeit kann für den Neuen Angerbach z.B. im Rahmen der Sanierung der Angerdeiche gewährleistet werden. Strukturelle Defizite sind nur marginal aus Platzgründen zu verbessern. Hier gibt es aber schon die reduzierten Bewirtschaftungsziele „Bebauung und Hochwasser ohne Vorland“. Das Hauptproblem des Rahmer Bachs besteht in seiner Wasserführung, da er im Sommer regelmäßig trocken fällt.
Daher kann zwar die Struktur des Baches verbessert werden, aber es können nie die Artenvielfalten an Fischen und Makrozoobenthos, wie sie dem natürlichen Zustand entsprächen, erreicht werden. Der Rahmer Bach wie auch der Wambach, der Dickelsbach und der Alte Angerbach sind in Duisburg nicht mehr ans Grundwasser angebunden, d.h. sie sind in weiten Teilen von Niederschlägen abhängig. Hier den anthropogen Einfluss rückgängig zu machen, ist nicht möglich, da ansonsten die Absenkung der Rheinsohle rückgängig gemacht werden müsste. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft wären fatal.
Ein Bewirtschaftungsziel ist es, die Bäche von den Seen abzukoppeln, um die Durchgängigkeit der Fließgewässer wiederherzustellen. Dies ist beim Wambach räumlich nicht möglich. Es ist jedoch möglich, eine strukturelle Verbesserung des Baches zwischen dem Auslauf aus dem Wambachsee und dem Einlauf in den Dickelsbach zu erreichen.
Die strukturelle Verbesserung der Bäche im Allgemeinen ist in weiten Teilen möglich. Hierzu muss die Stadt Duisburg größtenteils eigene Flächen zur Verfügung stellen.
Zu b) Die Gewässerunterhaltung, der Gewässerausbau und die Gewässerentwicklung obliegt der WBD-AöR. Daher muss die Stadt Duisburg keine Finanzmittel einplanen.
Zu c) Das Fachpersonal wird von der WBD-AöR gestellt.
Zu d) Die Stadt Duisburg muss bereit sein, ihre Flächen an den Gewässern zur Verfügung zu stellen. Private Flächen können auf freiwilliger Basis akquiriert werden, ein Zwang zur Veräußerung der Flächen besteht für die Eigentümer nicht.
4. Gewässerbenutzungen und Bewirtschaftungsziele
Auch Gewässerbenutzungen (z.B. Einleitungen aus Kläranlagen, Regenüberläufen etc., Aufstau und Entnahmen) haben u.U. negativen Einfluss auf die Erreichung der Bewirtschaftungsziele.

a) Gibt es in Duisburg solche Gewässerbenutzungen und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen, z.B. im Abwasserbeseitigungskonzept, wird sichergestellt, dass diese zukünftig so erfolgen, dass die Bewirtschaftungsziele fristgemäß erreicht werden können?

Zu a) Niederschlagseinleitungen aus Regenüberläufen oder Regenklärbecken erfolgen in den verrohrten Dickelsbach mit Einleitung in den Außenhafen und die Einleitung der Kläranlage Huckingen in den Neuen Angerbach. Alle weiteren berichtspflichtigen Gewässer der WBD- AöR sind nicht betroffen. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK 2015) wurde vom Rat der Stadt am 24.11.2014 als DS 14-1267 verabschiedet.
Dieses beinhaltet auch den, zum Zeitpunkt der Erstellung, aktuellen Kanalbestand der Wirtschaftsbetriebe Duisburg, inbegriffen der Darstellung aller Einleitungen, Regenüberläufe usw. Diese Gewässerbenutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Aufsichtsbehörden, womit davon ausgegangen werden kann, das selbige den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der WRRL wird die Emissionsbelastung durch Einleitungen aus Regenwassereinzugsgebieten über den Trennerlass geregelt. Dort erfolgt eine Einteilung der versiegelten Bodenflächen in drei Verschmutzungskategorien, wonach das Erfordernis einer Regenwasserbehandlung festgelegt wird. Eine solche Eigenanalyse haben die WBD-AöR für ihre 75 Regenwasser-Einleitungsstellen durchgeführt und für 9 Einleitungsstellen einen Handlungsbedarf festgestellt, dies ist auch im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK – siehe auch DS 14-1267) nachzulesen.
Letztlich bedarf es noch einer abschließenden Prüfung des NBK durch die Untere Wasserbehörde. Damit ist in 2016 zu rechnen. Bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen werden insbesondere neue Ansätze dezentraler Anlagen berücksichtigt. Bislang wurde im Regelfall eine zentrale Anlage (z.B. Regenklärbecken) unmittelbar vor der Einleitung realisiert, dabei wurde verschmutztes und unverschmutztes Regenwasser vermischt und zusammen behandelt.
Auf Grundlage des Trennerlasses sind in den letzten Jahren innovative kompakte Regenwasserbehandlungsanlagen konzipiert worden, das LANUV führt eine entsprechende Liste mit geprüften Anlagen auf ihrer Internetseite. Mit solch dezentralen Systemen ist eine gezielte Behandlung des verschmutzten Regenwassers möglich, z.B. bei Straßenflächen direkt innerhalb der Straßensenken.
b) Welche Finanzmittel und welches qualifizierte Fachpersonal für ggf. erforderliche Maß- nahmen an Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, z.B. zur Verringerung von Stoffeinträgen o.ä. stehen dazu für die nächsten Jahre zur Verfügung?

Zu b) Bzgl. der Finanzmittel kann man gemäß dem ABK 2015 von durchschnittlichen Ausgaben in Höhe von 200 T € bis 2018 ausgehen, im Jahr 2015 waren zum Einstieg 400 T € angesetzt, insgesamt 1.000 T €. Hierbei handelt es sich um grobe Kostenannahmen. Abhängig vom Ergebnis der Genehmigungsauflagen der Unteren Wasserbehörde kann die Maßnahmenerfordernis noch steigen und damit auch die Kosten.

Tabelle 3: Veranschlagte Finanzmittel für Maßnahmenumsetzung.

 

c) Sind diese Ressourcen nach Ansicht der Verwaltung ausreichend, um die Ziele der WRRL fristgerecht einzuhalten?
Zu c) Diese Frage hängt im Wesentlichen mit der abschließenden Bewertung der Unteren Wasserbehörde zusammen, d.h. bleibt es bei neun Einzugsgebieten mit Handlungsbedarf. Gemäß Gewässer-Bewirtschaftungsplan sollen die Umsetzungen aus dem NBK bis 2018 erfolgt sein. Somit bleiben noch etwa 2 Jahre Zeit, bei neun Maßnahmen wären dies 4,5 Maßnahmen pro Jahr. Aktuell werden vier Einzugsgebiete geplant, die Priorität ist der folgenden Tabelle 4 zu entnehmen.

Tabelle 4: Stand der Maßnahmenbewertung von neun Einzugsgebieten.


5. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Es ist denkbar, dass durch veränderte landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert werden könnte.
a) Wenn dies zutrifft, welche Änderungen würde sich die Verwaltung wünschen? b) Gibt es aus Sicht der Verwaltung Faktoren, die die Erreichung der Bewirtschaftungsziele in Duisburg im Vergleich zu anderen Gemeinden besonders erschweren?
Zu a) Die aktuelle Wartezeit bis zur Erteilung einer Genehmigung beträgt ca. 1,5 Jahre. Dadurch ist eine Umsetzung der Maßnahmen und eine Erreichung der Ziele der EG-WRRL auf dem Gebiet der Stadt Duisburg bis auf weiteres nicht möglich. Eine Verkürzung der Genehmigungsdauer ist erforderlich, wenn die Umweltziele im geplanten Zeitrahmen erreicht werden sollen.

Zu b) Die Stadt Duisburg ist bezogen auf alle Gewässer der Unterlieger, d.h. dass alle positiven wie auch negativen Einflüsse der Oberlieger sich auf den Zustand der Gewässer auf Duisburger Stadtgebiet auswirken. Dies kann die Entwicklung der Gewässer zum guten ökologischen Potential und zum guten chemischen Zustand hin erschweren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Duisburg ein urbaner Raum ist, der stark und dicht besiedelt ist. Deshalb steht meist wenig Raum zur Entwicklung der Gewässer zur Verfügung. Dieser wird jedoch unbedingt für eine erfolgreiche Gewässerentwicklung benötigt.

 

 

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Internationale Garten-Ausstellung Metropole Ruhr 2027 - (IGA Metropole Ruhr 2027) Kenntnisnahme
Gleichlautender Beschlussvorschlag (RVR, Kreise, Kommunen) für die Bewerbung zur Ausrichtung der IGA Metropole Ruhr 2027 

 

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Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Januar 2016 

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Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeister/des Bezirksamtsleiters 

 

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Nachtrag 

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Niederschrift der 13. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 11.02.2016 (Sondersitzung) 

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Anträge/Anfragen 

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Sicherung der Grundversorgung und Arrondierung des Siedlungsrandes in Rahm-Ost siehe oben Fragestunde und abgesetzten Top 6

 

Die Abstimmung zum Antrag des Tagesordnungspunktes 16 ergab:
Es gab 9 Stimmen dafür, darunter die Antragsteller, 6 Bezirksvertreter waren dagen (CDU und die parteilose Hannelore Bange). Damit war der Antrag mehrheitlich angenommen. 

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Mitteilungsvorlagen 

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Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Februar 2016 

Kenntnisnahme

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DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden schützen" Kenntnisnahme

Vom Rat in "urban gardening" umbenannt