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Fragestunde für Einwohner
nach §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Duisburg în Verbindung mit Top 6 und dem
gemeinsamen Antrag (Top 16) von
SPD-Fraktion, Grünen und Deniz Edis (Linke) zur
Umsetzung im Bereich "Rahmerbuschfel" als neue
Wohnbaufläche mit Nahversorgung.
Wohnbebaung im Süden -
Bürger hatten Fragen an Verwaltung und Politik
30 Bürger kamen zur öffentlichen
Sitzung und der Rahmer Bürger Dr. Alexander Häse
konnte unter dem Beifall vieler der anwesenden
Bürger eine Online-Petiition mit 2227 Unterschriften
- davon allein 1550 aus dem Bereich Süd - vortragen.
"Und das innerhalb von nur drei Wochen. Sie können
damit erahnen, wie wir denken!" Dr. Häse und Andreas
Lindemann hatten auch eine zweistellige Zahl an
Fragen mitgebracht, die Amtsleiter Friedhelm Klein
vorlas und beantwortete und die Politik anschließen
dikutierte - auch analog zum gemeinsamen
Antrag (Top 16) von SPD-Fraktion, Grünen und Deniz
Edis (Linke) zur Umsetzung im Bereich
"Rahmerbuschfel" als neue Wohnbaufläche mit
Nahversorgung.
Es ging um die Frage von
Anwohnern der Angermunder Straße, ob es
Wohnbedarf-Erhebung der Stadt Düsseldorf gibt?
Antwort Friedhelm Klein: "Ja.
Neben dem Regional- und Flächennutzungsplan gab es
diese Erhebung im August 2015, die eine Unterdeckung
in Düsseldorf von 1205 Wohneinheiten ausweist. Auch
deshalb gab es bei der Verabschiedung des
Teilräumigen Strategiekonzeptes der
Bezirksvertretung Süd und des Rates der Stadt im
Bereich Süd-Flächen (Teil-Gebiet Gewerbegebiet
Großenbaum, Bahnareal Wedau und Angerbogen) wo mit
rund 3050 möglichen Wohneinheiten geplant werden
könnte."
Auch zur Frage der
Verträglichkeitsprüfung zu solchen Bauvorhaben in
einer "Natura-2000-Fläche" werden selbstverständlich
solche Prüfungen vorgenommen. Der Amtsleiter wies
auch darauf hin, dass die Stadt auf den freien Markt
keinen Einfluss hat, sei es an Zuzügen oder auch an
Abwanderungen. Wichtig sei aber, die Einnahmen der
Stadt durch mehr Einwohner zu stärken.
Ob eine neue Schule oder eine Kita bei einer
Neubebauung geplant sei, ist erst dann möglich, wenn
aktuelle Fallzahlen vorliegen. In Rahm gibt es 111
Kita-Plätze (Am Böllert, Rahmer Bach und Reiserpfad)
bei 126 registrierten Kindern in Rahm sowie eine
absolut gute Versorgung bei den Ü-3-Plätzen. Auch in
Hinsicht auf Schulen sei das von den realen Zahlen
abhängig, die erst geprüft werden müssen.
Es gab auch die Frage zum Betreiber des
Edeka-Marktes Drösche in Altrahm. "Mit dem
kleinen Markt gibt es keine Zukunftssicherung. Auch
deshalb sei eine Planung zu einer Bebauung von etwa
einem Drittel des Rahmerbuschfeldes mit einem
wesentlich kleineren Markt als am Angerbogen
sinnvoll", bekräftigte Beate Lieske (SPD). Und sie
ging noch weiter: "Es ist unser ureigenes seit
Jahren mit vielen Diskussionen mit den Bürgern
eingebrachtes Anliegen. Auch deshalb gibt es diesen
Antrag zur Bebauung um damit auch die Nahversorgung
zu sichern. So manche Bürger wissen nicht mehr wie
sie sich versorgen können, vor allem die, die kein
Auto haben. Ich habe da in Bezug auf meinem eigenen
Ortsteil (Bissingheim) leidvolle Erfahrungen. Und
die Antragsteller der Petition wollen uns also
sagen, dass das Boot voll sei und kein andere also
mehr so schön wohnen soll?"
Daniel Kegler (CDU): "Wir lehnen
diesen Antrag und die Bebauung ab!"
Das rief SPD-Mann Hartmut Ploum auf den Plan. "Ich
bin jetzt sehr irritiert. Sie haben doch mit uns
über die teilräumige Fläche 2 in diesem Bereich
mehrheitlich zugestimmt. So steht es im Protokoll.
Und jetzt lehnen sie ab!"
Die Abstimmung zum
Antrag des Tagesordnungspunktes 16 ergab:
Es gab 9 Stimmen dafür, darunter die Antragsteller,
6 Bezirksvertreter waren dagen (CDU und die parteilose
Hannelore Bange). Damit war der Antrag mehrheitlich
angenommen.
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Ausübung des gesetzlichen
Vorkaufsrechtes E1815/15
hier: verschiedene
Grundstücke in Duisburg-Mündelheim
Zur bestimmt nicht
selbsterklärenden Vorlage erklärte Amtsleiter
Friedhelm Klein. "Das Verwaltungsgericht Aachen
fordert eine öffentliche Behandlung dieser
Grundstücksverkäufe, da Rechte anderer betroffen
sind, zum Beispiel durch Vorkaufsrechte. Dies liegt
hier vor, da die Stadt Duisburg ein Vorkaufsrecht
hat. In diesem Fall geht es um Einflussnahme bei
Naturschutz und Landschaftsplanung, was hier aber
nichts mit dem Deich zu tun hat. Die Stadt hat ihr
Vorkaufsrecht in Anspruch genommen."
Die Politik begrüßte das, da
entgegen zur Landwirtschaft die Stadt nicht
gewerbsmäßig sondern vorsorgend und planerisch aktiv
werden kann.
Kenntnisnahme
Beschlussentwurf
Der Ausübung des Vorkaufrechtes auf Grundlage des §
36 a Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen (LG NRW)
zur Sicherung der gemäß des § 20 LG NRW getroffenen
Festsetzun- gen an Flächen im Naturschutzgebiet
„Rheinaue Ehingen“ in Mündelheim mit einer Gesamt-
fläche von ca.142.898 m² wird zugestimmt. Die
Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung
im Teilergebnis-/Gesamtplan im Rahmen des
genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
Problembeschreibung / Begründung
Nach § 36a LG NRW steht dem Träger der
Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines
Landschaftsplans für die Umsetzung der im
Landschaftsplan nach §§ 20 ff. LG NRW getroffenen
Festsetzungen ein Vorkaufsrecht beim Kauf von
Grundstücken zu. Der Landschaftsplan der Stadt
Duisburg ist seit dem 2. Oktober 1992 rechtskräftig.
Die Grundstücke Gemarkung Mündelheim
Flur 3 Flurstück 68, mit einer Größe von ca. 39.228
m²
Flur 3 Flurstück 70, mit einer Größe von ca. 10.619
m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 48, mit einer Größe von ca. 3.606
m²
Flur 3 Flurstück 35, mit einer Größe von ca. 2.199
m² (Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 44, mit einer Größe von ca. 1.506
m²
Flur 3 Flurstück 45, mit einer Größe von ca. 1.077
m²
Flur 3 Flurstück 51, mit einer Größe von ca. 1.447
m²
Flur 3 Flurstück 53, mit einer Größe von ca. 1.404
m²
Flur 3 Flurstück 52, mit einer Größe von ca. 1.379
m²
Flur 3 Flurstück 50, mit einer Größe von ca. 10.443
m²
Flur 3 Flurstück 58, mit einer
Größe von ca. 5.534 m²
Flur 3 Flurstück 59, mit einer Größe von ca. 7.547
m²
Flur 3 Flurstück 30, mit einer Größe von ca. 170 m²
Flur 3 Flurstück 32, mit einer Größe von ca. 342 m²
(Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 42, mit einer Größe von ca. 2.835
m²
Flur 3 Flurstück 33, mit einer Größe von ca. 172 m²
(Teilfläche)
Flur 3 Flurstück 29, mit einer Größe von ca. 243 m²
Flur 3 Flurstück 43, mit einer Größe von ca. 3.281
m²
Flur 3 Flurstück 55, mit einer Größe von ca. 8.862
m²
Flur 3 Flurstück 49, mit einer Größe von ca. 3.147
m²
Flur 3 Flurstück 67, mit einer Größe von ca. 28.913
m²
Flur 3 Flurstück 69, mit einer Größe von ca. 8.944
m² (Teilfläche)
mit einer Gesamtfläche von ca. 142.898 m²
liegen im Naturschutzgebiet
1.1.12 „Rheinaue Ehingen“ in Mündelheim (Festsetzung
nach § 20 LG NRW).
Die Flächen befinden sich zwischen dem Rhein im
Norden, dem Rheindeich im Süden und Osten sowie
einem Wirtschaftsweg zwischen Rhein und Deich im
Westen. Die Flächen sind im Landschaftsplan zur
Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestimmter
wildlebender Pflanzen und wildleben- der Tierarten
als Naturschutzgebiet festgesetzt worden.
Das Naturschutzgebiet ist 128,08 ha groß und umfasst
größtenteils periodisch überflutete Auenbereiche
sowie zwei ausgeprägte und verzweigte Altstromrinnen
mit stark schwanken- dem Wasserstand, die zum Teil
als Weideland im mittleren Abschnitt und auch als
Ackerland genutzt werden. Entlang der Altstromrinnen
und im Grünland befinden sich zahlreiche Kopfbäume,
Gehölzstreifen und -gruppen, Hecken und Obstwiesen.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 16. November 2015
wurden die genannten Flächen veräußert. Die
vollständige Urkunde Nr. 1654/2015 wurde zur Prüfung
des gesetzlichen Vorkaufs- rechtes am 7. Januar 2016
vorgelegt. Das Vorkaufsrecht ist gemäß § 36 a LG NRW
innerhalb der einzuhaltenden Frist von 2 Monaten mit
Verwaltungsakt auszuüben. Diese Frist endet am 6.
März 2016.
Die Vertragsparteien wurden zur Ausübung des
gesetzlichen Vorkaufrechts angehört. Der Erwerber
ist mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes
einverstanden. Der Veräußerer hat sich zur Sache
nicht geäußert. Der Entschädigungswert entspricht
dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten
mittleren Kaufpreis in Höhe von 3,75 € pro
m²-Grundstücksfläche. Bezüglich des mittleren
Kaufpreises liegt eine Einschätzung der Kommunalen
Wertermittlung vor.
Zur Ableitung des Verkehrswertes für
Rheinvorlandflächen wird dort regelmäßig der durch
den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der
Stadt Duisburg beschlossene Bodenrichtwert für
Rheinvorlandflächen in Höhe von 2,40
€/m²-Grundstücksfläche zum Stichtag 01.01.2015
angehalten.
Gezahlte Kaufpreise liegen teilweise deutlich unter,
teilweise über dem veröffentlichten Bodenrichtwert
und überwiegend unterhalb des vereinbarten
Kaufpreises. Die Kommunale Wertermittlung bestätigt,
dass der Verkehrswert für derartige Flächen nicht in
einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich
überschritten wurde und innerhalb der
Wertermittlungsgenauigkeit liegt.
Insgesamt werden finanzielle
Mittel in Höhe von 600.500 € (Entschädigung 536.000
€ zuzüg- lich 64.500 € vertraglicher Nebenkosten)
benötigt. Ausreichende finanzielle Mittel werden
durch das Amt 31 haushaltsrechtlich und
kassenwirksam durch die Maßnahme “Grunder- werb Wald
und Landschaft“ sichergestellt. Aus
Planfortschreibung des Jahres 2015 stehen für das
Haushaltsjahr 2016 nicht veranschlagte Mittel i.H.v.
484.500,- € zur Verfügung, des Weiteren werden
116.000,- € im Wege der echten Deckung durch die
Maßnahme “Deichrückverlegung Mündelheim“
bereitgestellt.
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Beantwortung der Anfrage der
Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.04.2015
hier:
"Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Duisburg"
Kenntnisnahme
Das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz (MKULNV) hat mit dem
Ministerialblatt (MBl. NRW.), Ausgabe 2015, Nr. 38
vom 30.12.2015, Seite 821 bis 838, das
Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan für
die oberirdischen Gewässer auf dem Gebiet des Landes
Nordrhein-Westfalen und der ihnen zugeordneten
Grundwasserkörper gemäß § 2f LWG bekannt gegeben
(Bekanntmachung vom 17. Dezember 2015).
Sämtliche Unterlagen zu dem aktuellen
Maßnahmenprogramm und dem Bewirtschaftungsplan für
die Flussgebiete die nordrhein-westfälische Anteile
betreffen, können im Internet über die Seite
„http://www.flussgebiete.nrw.de/“ abgerufen werden.
Auf dieser Seite befinden sich zudem eine
zusammenfassende Erklärung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 14 l Abs. 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) vom 24. Februar 2010 sowie die Aufstellung
der Überwachungsmaßnahmen gemäß § 14 m UVPG.
Die Internetseite „ELWAS-WEB“
(http://www.elwasweb.nrw.de) ist eine frei
zugängliche geografische Anwendung (ein
elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem
für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW). Mit
diesem kartenbasierten Auskunftssystem können Daten
zur Wasserrahmenrichtlinie angezeigt und ausgewertet
werden.
Zuständigkeiten für das Stadtgebiet Duisburg
WBD-AöR wurden im Jahr 2011 die Aufgaben der
Gewässerunterhaltung, des Gewässerausbaus und der
Gewässerentwicklung/Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie für die sonstigen Gewässer
auf dem Gebiet der Stadt Duisburg übertragen.
Ausgenommen sind davon die Gewässer der LINEG (alle
linksrheinischen Fließgewässer) und der
Emschergenossenschaft (ein Großteil der Gewässer
nördlich der Ruhr).
Die WBD-AöR sind damit für die Verbesserung der
Gewässerstruktur, aber nicht für die Verbesserung
der Gewässergüte, verantwortlich. Außerdem gehört
das Anlegen und Instandhalten von
Grundwasserbeobachtungsbrunnen sowie die Erhebung,
Auswertung und Weitergabe der Grundwasserdaten zu
den Aufgaben der WBD-AöR, wobei die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser bei der
Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg liegt.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der Unteren
Wasserbehörde ebenfalls die Genehmigung und
Überwachung der vorgenannten Maßnamen zur
Verbesserung der Gewässergüte und -struktur.
Kernpunkte der Wasserrahmenrichtlinie der
Europäischen Gemeinschaft (EG-WRRL) Mit der EG-WRRL
aus dem Jahr 2000 (Richtlinie 2000/60/EG) wurden
europaweit einheitliche Ziele zum Gewässerschutz und
zur ökologischen Gewässerentwicklung vorgegeben. Um
die Ziele der Richtlinie umzusetzen, werden die
Gewässer in Flussgebietseinheiten - auch über
Ländergrenzen hinaus - bewirtschaftet.
Die Duisburger Gewässer gehören zu
der Flussgebietseinheit „Rheingraben Nord“
RHE 1300. Die Bewirtschaftungspläne
enthalten u.a. eine Liste der Umweltziele sowie die
Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Aufbauend auf
den Bewirtschaftungsplänen werden während der
Bewirtschaftungszyklen (BWZ) die Maßnahmen
umgesetzt.
Der 1. Bewirtschaftungszyklus verlief von 2009-2015;
der 2. Bewirtschaftungszyklus erstreckt sich von
2015-2021.
Der 3. und vorerst letzte Zyklus läuft von
2021-2027.
Die Bewirtschaftungspläne werden nach jedem Zyklus
überarbeitet. Ziele der Richtlinie sind der Erhalt
eines guten Zustandes der Gewässer bzw. die
Verbesserung des Zustandes der Gewässer zu einem
guten Zustand hin. Dabei liegt der Schwerpunkt auf
der Gewässergüte – eine hohe Gewässergüte der
Oberflächengewässer und des Grundwassers sichert
langfristig die Versorgung der Bevölkerung mit
Trinkwasser.
Guter ökologischer
Zustand und gutes ökologisches Potential
Der gute Zustand eines Oberflächengewässers setzt
sich aus den zwei Umweltzielen „guter ökologischer
Zustand“ und „guter chemischer Zustand“ zusammen.
Der „gute ökologische Zustand“ und damit der gute
Zustand kann nur bei der Entwicklung natürlicher
Gewässer erreicht werden. Als Umweltziel für
erheblich veränderte Gewässer (engl.: Heavily
Modified Water Bodies; kurz HMWB) und künstliche
Gewässer (engl.: Artificial Water Bodies; kurz AWB)
gilt statt des „guten ökologischen Zustandes“ das
„gute ökologische Potential“ (GÖP).
Um „das gute ökologische Potential“ eines Gewässers
zu ermitteln, muss zuerst das „höchste ökologische
Potential“ (HÖP) ermittelt werden. Das HÖP stellt
einen ökologischen Referenzzustand dar, der erreicht
werden kann, nachdem alle Verbesserungsmaßnahmen
umgesetzt wurden, ohne die Nutzung des Gewässers zu
beeinträchtigen.
Das GÖP ist dann erreicht, wenn die Werte nur
geringfügig von denen des HÖP abweichen. Alle
Gewässer, für die die WBD-AöR verantwortlich ist,
gelten bisher als erheblich verändert (s. Tabelle 1
und Tabelle 2). Gründe dafür sind häufig
Durchlässigkeitshindernisse wie Abstürze,
Verrohrungen oder Seen im Hauptschluss eines
Fließgewässers. Hinzu kommen Einschränkungen durch
Hochwasserschutzanlagen sowie eine enge Bebauung an
vielen Fließgewässern.
Umsetzungsfahrpläne
Das Land NRW hat im Jahr 2009 für die Umsetzung der
EG-WRRL im Rahmen des Programms „Lebendige Gewässer“
das Instrument der Umsetzungsfahrpläne (UFP)
eingeführt. Die UFP sind in Kooperation mit anderen
Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu
erarbeiten. Inhaltlicher Schwerpunkt der UFP ist die
Abstimmung konkreter Maßnahmen zur Erreichung der
Ziele der EG-WRRL.
Hier in Duisburg ist unser Kooperationspartner die
Stadt Mülheim. Zusammen mit der Stadt Mülheim wurden
UFP für die berichtspflichtigen Fließgewässer
(Einzugsgebiet > 10 km ) Wambach, Dickelsbach mit
Nebengewässern, die Anger mit Nebengewässern, den
Rahmer Bach und die durchströmten Seen erarbeitet.
Der Breitscheider Bach gehört auch zu den
berichtspflichtigen Gewässern, hat aber auf
Duisburger Gebiet nur eine Länge von ca. 700 m. In
diesem Bereich sind keine Maßnahmen geplant, da der
Bergisch Rheinische Wasserverband den Bach
bewirtschaftet.
Beantwortung der in der Anfrage gestellten Fragen:
1. Erreichungsgrad der Bewirtschaftungsziele
Im Rahmen der landesweiten Bestandsaufnahme ist
ermittelt worden, für welche Oberflächenwasserkörper
die jeweiligen Bewirtschaftungsziele erreicht bzw.
noch nicht erreicht sind. Zur Beurteilung der
Situation in Duisburg bitten wir um eine
differenzierte Darstellung für das Gemeindegebiet:
a) Wie viele Oberflächenwasserkörper von Gewässern
zweiter Ordnung oder sonstigen Gewässern (Anzahl und
Gesamtlänge) befinden sich ganz oder überwiegend in
Duisburg?
b) Wie hoch ist davon der Anteil der
Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und
Fließlänge), o für die bereits heute die
Bewirtschaftungsziele erreicht sind?
- für die die Bewirtschaftungsziele noch nicht
erreicht sind?
- für die die Bewirtschaftungsziele aufgrund
fehlender Durchgängigkeit für Fische und andere
Wasserlebewesen noch nicht erreicht sind?
c) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der
berichtspflichtigen Oberflächenwasserkörper (bezogen
auf Anzahl und Fließlänge) in kommunaler
Zuständigkeit, die als erheblich verändert i.S. von
§ 28 WHG eingestuft sind?
Zu a) Die innerhalb Duisburgs befindlichen
Abschnitte von Rhein und Ruhr sowie des Rhein-
Herne-Kanals sind als Bundeswasserstraßen definiert
und liegen somit außerhalb der Zuständigkeit lokaler
Akteure. Die Zuständigkeit für die übrigen
Duisburger Gewässer liegt bei der LINEG mit 35,9 km,
der Emschergenossenschaft mit 36,9 km, dem
Deichverband Friemersheim mit 5,5 km und der Stadt
Duisburg mit 86,4 km.
Zu b) - Für alle Wasserkörper
gelten abweichende Bewirtschaftungsziele.
- Für kein Gewässer sind bis heute die
Bewirtschaftungsziele erreicht.
2: Für die Neue Anger gilt:
Ökologischer Zustand: mäßig, Durchgängigkeit nicht
gegeben
Chemischer Zustand: nicht gut, Ursache
Gesamtphosphat
Zu c) Die WBD-AöR sind für 27
Bäche und Gräben unterhaltungspflichtig, wobei nur 6
dieser Gewässer berichtspflichtig sind. Hierzu
zählen der Neue Angerbach, der Alte Angerbach, der
Rahmer Bach, der Dickelsbach, der Wambach und der
Breitscheider Bach mit Gesamtlänge von 26,9 km. Über
die linksrheinischen und nördlichen Gewässer haben
die zuständigen Genossenschaften (www.lineg.de und
www.eglv.de) umfangreiches Datenmaterial
veröffentlicht.
Alle berichtspflichtigen Gewässer, für die die
WBD-AöR verantwortlich sind, galten bisher als
erheblich verändert und sollten somit das gute
ökologische Potenzial aufweisen.
2. Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
Das WHG ermöglicht in begründeten Fällen
verschiedene Ausnahmen/Abweichungen von den
Bewirtschaftungszielen.
Zustand: Durchgängigkeit nicht gegeben (Stück
zwischen Seen) Zustand: nicht gut nicht beurteilt,
a) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der
Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und
Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, die als
erheblich verändert i.S. von § 28 WHG eingestuft
sind?
b) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der
Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und
Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die
gemäß § 30 WHG abweichende Bewirtschaftungsziele
festgelegt sind?
c) Wie hoch ist in Duisburg der Anteil der
Oberflächenwasserkörper (bezogen auf Anzahl und
Fließlänge) in kommunaler Zuständigkeit, für die
gemäß § 31 WHG Ausnahmen von den
Bewirtschaftungszielen festgelegt sind?
Zu a) Alle berichtspflichtigen
Gewässer, für die die WBD-AöR verantwortlich ist,
galten bisher als erheblich verändert und sollten
somit das gut ökologische Potenzial aufweisen.
Teilweise sollen Gewässerabschnitte (Wasserkörper)
zum neuen Bewirtschaftungszyklus in eine neue
Kategorie umgestuft werden. Teile des Dickelsbaches
(Wasserkörper-ID 2758_2798) und der Alte
Angerbach (Wasserkörper-ID 27562_0) sollen
auf Duisburger Stadtgebiet im neuen
Bewirtschaftungszyklus als natürlich ausgewiesen
werden.
Dagegen hat die WBD-AöR Einspruch erhoben:
Der Wasserkörper des Dickelsbaches ist
sowohl oberhalb wie auch unterhalb des „natürlichen“
Teils als erheblich verändert ausgewiesen. Daher ist
hier von einer negativen Beeinträchtigung der
Strahlwirkung auf den „natürlichen“ Teil auszugehen,
so dass die Zielerreichung von der WBD-AöR in Frage
gestellt wird.
Eine Fischdurchgängigkeit und damit die Offenlegung
des Fließgewässers kann aus Platz und Kostengründen
nicht erreicht werden - es würde bedeuten, den
verrohrten Dickelsbach auf ca. 3,7 km (unter
Straßen, Häusern, Eisenbahn und Parkanlagen von
Duisburg Mitte) zu öffnen und ca. 7 m anzuheben.
Der Alte Angerbach wurde in den
90er Jahren reaktiviert; hierbei wurde die Sohle
mittels einer Tondichtung abgedichtet, so dass eine
natürliche Entwicklung hier stark begrenzt ist.
Zudem endet der Alte Angerbach unter der Kläranlage
Huckingen in einer Verrohrung. In Zeiten eines
Rheinhochwassers wird der Alte Angerbach gepumpt, um
einen Rückstau und damit die Überflutung der
Kläranlage zu verhindern. Auch wird der
Wasserzufluss aus der Anger über einen Schieber
gesteuert, um die negativen Auswirkungen von
Hochwasser auf die Wohnbebauung zu verhindern.
Zu b ) Bisher fielen folgende Bäche unter die
abweichenden Bewirtschaftungsziele: der Neue
Angerbach, der Alte Angerbach, der Rahmer Bach, der
Dickelsbach und der Wambach mit einer
Fließlänge von insgesamt ca. 26 km.
Zu c) Alle Oberflächenwasserkörper fallen bisher
unter § 30 WHG mit abweichenden
Bewirtschaftungszielen.
3. Maßnahmen und Ressourcen zur Erreichung der
Bewirtschaftungsziele Ein wichtiger Faktor zur
Erreichung der Bewirtschaftungsziele ist die
Wiederherstellung möglichst naturnaher
Gewässerstrukturen. Dazu wurden im aktuellen Entwurf
des Bewirtschaftungsplans sogenannte
„Programm-Maßnahmen“ festgelegt. Eine
Konkretisierung ist in den sogenannten
„Umsetzungsfahrplänen“ erfolgt. Die dort
dargestellten Umsetzungsmaßnahmen sind aber oft
nicht so detailliert beschrieben, dass sie für eine
direkte Umsetzung geeignet wären.
a) Bestehen konkrete Pläne, die
sicherstellen, dass die Bewirtschaftungsziele in
Duisburg fristgemäß erreicht werden?
b) Welche Finanzmittel sind für Maßnahmen zur
Erreichung der Bewirtschaftungsziele in den
kommenden Jahren bereits eingeplant?
c) Welches qualifizierte Fachpersonal (Anzahl und
Art der Stellen) ist dafür zuständig bzw. zukünftig
eingeplant?
d) Da Maßnahmen zur Verbesserung der
Gewässerstruktur oft auf Flächen am Gewässer
angewiesen sind bitten wir um Erläuterung, wie
sichergestellt wird, dass solche Flächen in
ausreichendem Umfang jeweils zeitgerecht verfügbar
sind.
Zu a) Die ersten Planungen zum
Gewässerumbau wurden Anfang 2014 bis Mitte 2014 an
die Untere Wasserbehörde der Stadt Duisburg zur
Genehmigung übermittelt. Eine Genehmigung ist noch
nicht erfolgt. Daher können frühestens 2016 die
ersten Maßnahmen umgesetzt werden. Aber nicht nur
die Verzögerung der Genehmigungen kann die
Zielerreichung verhindern, sondern auch die
Flächenverfügbarkeit und die Kosten-Nutzen-Rechnung.
Welche Bewirtschaftungsziele sind überhaupt
realistisch zu erreichen?
Eine Durchgängigkeit kann für den Neuen Angerbach
z.B. im Rahmen der Sanierung der Angerdeiche
gewährleistet werden. Strukturelle Defizite sind nur
marginal aus Platzgründen zu verbessern. Hier gibt
es aber schon die reduzierten Bewirtschaftungsziele
„Bebauung und Hochwasser ohne Vorland“. Das
Hauptproblem des Rahmer Bachs besteht in seiner
Wasserführung, da er im Sommer regelmäßig trocken
fällt.
Daher kann zwar die Struktur des Baches verbessert
werden, aber es können nie die Artenvielfalten an
Fischen und Makrozoobenthos, wie sie dem natürlichen
Zustand entsprächen, erreicht werden. Der
Rahmer Bach wie auch der Wambach, der Dickelsbach
und der Alte Angerbach sind in Duisburg nicht mehr
ans Grundwasser angebunden, d.h. sie sind
in weiten Teilen von Niederschlägen abhängig.
Hier den anthropogen Einfluss rückgängig zu
machen, ist nicht möglich, da ansonsten die
Absenkung der Rheinsohle rückgängig gemacht werden
müsste. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft wären
fatal.
Ein Bewirtschaftungsziel ist es, die Bäche von den
Seen abzukoppeln, um die Durchgängigkeit der
Fließgewässer wiederherzustellen. Dies ist beim
Wambach räumlich nicht möglich. Es ist jedoch
möglich, eine strukturelle Verbesserung des Baches
zwischen dem Auslauf aus dem Wambachsee und dem
Einlauf in den Dickelsbach zu erreichen.
Die strukturelle Verbesserung der Bäche im
Allgemeinen ist in weiten Teilen möglich. Hierzu
muss die Stadt Duisburg größtenteils eigene Flächen
zur Verfügung stellen.
Zu b) Die Gewässerunterhaltung, der
Gewässerausbau und die Gewässerentwicklung obliegt
der WBD-AöR. Daher muss die Stadt Duisburg keine
Finanzmittel einplanen.
Zu c) Das Fachpersonal wird von der
WBD-AöR gestellt.
Zu d) Die Stadt Duisburg muss
bereit sein, ihre Flächen an den Gewässern zur
Verfügung zu stellen. Private Flächen können auf
freiwilliger Basis akquiriert werden, ein Zwang zur
Veräußerung der Flächen besteht für die Eigentümer
nicht.
4. Gewässerbenutzungen und
Bewirtschaftungsziele
Auch Gewässerbenutzungen (z.B. Einleitungen aus
Kläranlagen, Regenüberläufen etc., Aufstau und
Entnahmen) haben u.U. negativen Einfluss auf die
Erreichung der Bewirtschaftungsziele.
a) Gibt es in Duisburg solche
Gewässerbenutzungen und wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen, z.B. im
Abwasserbeseitigungskonzept, wird sichergestellt,
dass diese zukünftig so erfolgen, dass die
Bewirtschaftungsziele fristgemäß erreicht werden
können?
Zu a) Niederschlagseinleitungen aus
Regenüberläufen oder Regenklärbecken erfolgen in den
verrohrten Dickelsbach mit Einleitung in den
Außenhafen und die Einleitung der Kläranlage
Huckingen in den Neuen Angerbach. Alle weiteren
berichtspflichtigen Gewässer der WBD- AöR sind nicht
betroffen. Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK
2015) wurde vom Rat der Stadt am 24.11.2014 als DS
14-1267 verabschiedet.
Dieses beinhaltet auch den, zum Zeitpunkt der
Erstellung, aktuellen Kanalbestand der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg, inbegriffen der
Darstellung aller Einleitungen, Regenüberläufe usw.
Diese Gewässerbenutzungen bedürfen der Erlaubnis
durch die Aufsichtsbehörden, womit davon ausgegangen
werden kann, das selbige den allgemein anerkannten
Regeln der Technik entsprechen.
Hinsichtlich der Umsetzung der Ziele der WRRL wird
die Emissionsbelastung durch Einleitungen aus
Regenwassereinzugsgebieten über den Trennerlass
geregelt. Dort erfolgt eine Einteilung der
versiegelten Bodenflächen in drei
Verschmutzungskategorien, wonach das Erfordernis
einer Regenwasserbehandlung festgelegt wird. Eine
solche Eigenanalyse haben die WBD-AöR für ihre 75
Regenwasser-Einleitungsstellen durchgeführt und für
9 Einleitungsstellen einen Handlungsbedarf
festgestellt, dies ist auch im
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK – siehe
auch DS 14-1267) nachzulesen.
Letztlich bedarf es noch einer abschließenden
Prüfung des NBK durch die Untere Wasserbehörde.
Damit ist in 2016 zu rechnen. Bei der Umsetzung
entsprechender Maßnahmen werden insbesondere neue
Ansätze dezentraler Anlagen berücksichtigt. Bislang
wurde im Regelfall eine zentrale Anlage (z.B.
Regenklärbecken) unmittelbar vor der Einleitung
realisiert, dabei wurde verschmutztes und
unverschmutztes Regenwasser vermischt und zusammen
behandelt.
Auf Grundlage des Trennerlasses sind in den letzten
Jahren innovative kompakte
Regenwasserbehandlungsanlagen konzipiert worden, das
LANUV führt eine entsprechende Liste mit geprüften
Anlagen auf ihrer Internetseite. Mit solch
dezentralen Systemen ist eine gezielte Behandlung
des verschmutzten Regenwassers möglich, z.B. bei
Straßenflächen direkt innerhalb der Straßensenken.
b) Welche Finanzmittel und welches qualifizierte
Fachpersonal für ggf. erforderliche Maß- nahmen an
Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung,
z.B. zur Verringerung von Stoffeinträgen o.ä. stehen
dazu für die nächsten Jahre zur Verfügung?
Zu b) Bzgl. der Finanzmittel kann
man gemäß dem ABK 2015 von durchschnittlichen
Ausgaben in Höhe von 200 T € bis 2018 ausgehen, im
Jahr 2015 waren zum Einstieg 400 T € angesetzt,
insgesamt 1.000 T €. Hierbei handelt es sich um
grobe Kostenannahmen. Abhängig vom Ergebnis der
Genehmigungsauflagen der Unteren Wasserbehörde kann
die Maßnahmenerfordernis noch steigen und damit auch
die Kosten.
Tabelle 3: Veranschlagte Finanzmittel für
Maßnahmenumsetzung.
c) Sind diese Ressourcen nach
Ansicht der Verwaltung ausreichend, um die Ziele der
WRRL fristgerecht einzuhalten?
Zu c) Diese Frage hängt im
Wesentlichen mit der abschließenden Bewertung der
Unteren Wasserbehörde zusammen, d.h. bleibt es bei
neun Einzugsgebieten mit Handlungsbedarf. Gemäß
Gewässer-Bewirtschaftungsplan sollen die Umsetzungen
aus dem NBK bis 2018 erfolgt sein. Somit bleiben
noch etwa 2 Jahre Zeit, bei neun Maßnahmen wären
dies 4,5 Maßnahmen pro Jahr. Aktuell werden vier
Einzugsgebiete geplant, die Priorität ist der
folgenden Tabelle 4 zu entnehmen.
Tabelle 4: Stand der Maßnahmenbewertung von neun
Einzugsgebieten.
5. Rechtlicher und organisatorischer Rahmen
Es ist denkbar, dass durch veränderte
landesrechtliche Regelungen, Förderkriterien oder
andere Rahmenbedingungen die kosteneffiziente
Erreichung der Bewirtschaftungsziele erleichtert
werden könnte.
a) Wenn dies zutrifft, welche Änderungen würde sich
die Verwaltung wünschen? b) Gibt es aus Sicht der
Verwaltung Faktoren, die die Erreichung der
Bewirtschaftungsziele in Duisburg im Vergleich zu
anderen Gemeinden besonders erschweren?
Zu a) Die aktuelle Wartezeit bis
zur Erteilung einer Genehmigung beträgt ca. 1,5
Jahre. Dadurch ist eine Umsetzung der Maßnahmen und
eine Erreichung der Ziele der EG-WRRL auf dem Gebiet
der Stadt Duisburg bis auf weiteres nicht möglich.
Eine Verkürzung der Genehmigungsdauer ist
erforderlich, wenn die Umweltziele im geplanten
Zeitrahmen erreicht werden sollen.
Zu b) Die Stadt
Duisburg ist bezogen auf alle Gewässer der
Unterlieger, d.h. dass alle positiven wie auch
negativen Einflüsse der Oberlieger sich auf den
Zustand der Gewässer auf Duisburger Stadtgebiet
auswirken. Dies kann die Entwicklung der Gewässer
zum guten ökologischen Potential und zum guten
chemischen Zustand hin erschweren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Duisburg ein
urbaner Raum ist, der stark und dicht besiedelt ist.
Deshalb steht meist wenig Raum zur Entwicklung der
Gewässer zur Verfügung. Dieser wird jedoch unbedingt
für eine erfolgreiche Gewässerentwicklung benötigt.
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