Öffentlicher Teil - begleitet von
Harald Jeschke
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Begrüßung durch den
Bezirksbürgermeister
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Niederschrift der 11.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd
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Fragestunde für Einwohner gem. §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Duisburg
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Beschlussvorlagen
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Vorlage des Entwurfs der
Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplans 2016
mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019;
hier: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung gemäß §
81 Gemeindeordnung NRW mehrheitlich
verabschiedet, nur Hannelore Bange (fraktionslos)
war dagegen
Peter Orzol, Projektleiter der
Stadt Duisburg zum 73-Millionen-Euro-Paket
"Investitionsoffensive" erläuterte den
Bezirkspolitikern noch einmal, dass es um 73
Millionen Euro der 3,5 Mrd Bundesmittel geht, die
Duisburg nach Dortmund den zweithöchsten Betrag
bescherte. Die Stadt stockt per Eigenanteil (10
%)diese Konjunkturspritze auf rund 81 Millionen Euro
auf. Die Maßnahmezeit: 01.07.2015 - 31.12.2018.
Es geht hauptsächlich um die
Entlastung des städtischen Investitionshaushaltes
und der möglichen Betriebskostensenkung von rund 800
Millionen Euro der eigentlich gesamt notwednig
gewordenen Sanierungsmaßnahmen. Die Stadt hat ein
Paket von 213 Maßnahmen geschnürt - zur Zeit des
Konjunkturpaketes II waren es 230, aber nur mit 67
Millionen Euro versehen. Wenn diese 213 Maßnahmen
bis Ende 2018 nicht abgearbeitet sind, verfällt das
Geld.
Also ist die Fachverwaltung bemüht, alle Maßnahmen
auch in den Bezirken punktgenau durchzuführen und
dafür zu sorgen, dass auch nach dem endgültigen
Beschluss de Rates am 29. Februar 2016 die Bagger in
der Gesamtstadt aktiv werden.
Die Stadt hat hierbei noch vorsichtig eine
Maßnahmen-Reserveliste in Höhe von 40 Milionen Euro
in der Hinterhand. Bezirklich betrachtet ist die
Obergrenze bei 200.00 Euro (Mitte mit höchster
Einwohnerzahl) angesiedelt, Süd liegt fast gleich,
Homberg wurde z.B. mit 75.000 Euro angesetzt.
Dies weckte natürlich bei den
Süd-Politikern Begehrlichkeiten. Über das
Gesamtpaket gab es keine Abstimmungsprobleme
(einstimmig), aber es wurden Anträge auf weitere
Maßnahmen gestellt - und auch zusätzlich
verabschiedet.
1. Antrag (SPD): Einbau eines
Treppenliftes zu der neu zu erstellenden Außentreppe
beim Wanheimer Bürgertreff, der in der 1. Etage
angesiedelt ist, um die Barrierefreiheit zu
ermöglichen. Die alte Treppe war übrigens zu schmal
um einen Trepenlift für rund 7000 Euro anbringen zu
können. Die neue Treppe mit 2,10 Meter Breite würde
das zulassen -
mit 2 Nein-Stimmen verabschiedet.
2. Antrag (Linke): Toiletten- und
energetische Sanierung an der kath. Grundschule
Böhmerstraße -
bei Enthaltung der CDU und einem Nein von Hannelore
Bange angenommen.
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018
mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und
einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd.
81,15 Mio. EUR
Gesamtvorlage
einstimmig beschlossen
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis
2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio.
EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme
von rd. 81,15 Mio. EUR hier: Beschlussfassung zu den
Einzelmaßnahmen „Herstellung der Barrierefreiheit“
in Grünanlagen sowie im Öffentlichen Raum im Bezirk
Süd
einstimmig
beschlossen
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Erlass der ordnungsbehördlichen
Verordnung über besondere Öffnungszeiten für
Verkaufsstellen im Jahr 2016
- Deniz Edis
(Linke) und Beate Lieske (SPD) lehnten ab-
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Mitteilungsvorlagen
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU) Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis
2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio.
EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme
von rd. 81,15 Mio. EUR hier: vorgezogene
Beschlussfassung zuden Maßnahmen des Jahres 2015 und
der Monate Januar und Februar 2016
Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Oktober 2015
Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat November 2015
Kenntnisnahme
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Dezember 2015
Kenntnisnahme
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DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden
schützen"
von der Verwaltung von der Tagesordnung genommen
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters
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Nachtrag: 18.01.2016
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Nachtrag
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Nachtrag: 18.01.2016
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Beschlussvorlagen
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Nachtrag: 18.01.2016
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8. Änderung der
Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und
Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
einstimmig als 1. Lesung verabschiedet. Wird in der
Sondersitzung am 11. Februar 2016 beraten
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage
beigefügte Änderungssatzung zur 8. Änderung der
Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
Begründung
Die Satzung der Stadt Duisburg über die Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen wurde zuletzt im Dezember
2014 geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung zum
01.01.2015 in Kraft getreten.
Die Anwendung der Satzung hat in Teilen dazu
geführt, dass Dritte (hier insbesondere Bürger und
gemeinnützige Vereine) Kosten zu tragen haben, die
diese nicht leisten können oder gesellschaftlich
bzw. politisch nicht gewollt sind.
Diese Auswirkungen waren im Vorfeld nicht absehbar
und machen eine Überarbeitung der Satzung
erforderlich. In diesem Zusammenhang werden folgende
Änderungen vorgenommen:
Die mit der letzten Änderung der Satzung eingeführte
Tarifstelle für Nachbarschaftsfeste, Tarifstelle
3.4, wird ersatzlos gestrichen.
Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen, die
gemeinnützigen Zwecken dienen, werden von der
Erhebung von Verwaltungsgebühren befreit.
Gleiches gilt für Sonder- nutzungen, die
staatsbürgerlichen, kirchlichen, karitativen,
wissenschaftlichen und schulischen, künstlerischen
oder sportlichen Zwecken dienen. Hiervon ausgenommen
bleiben Sondernutzungen, die der Werbung von
Mitgliedern und Vertragsabschlüssen dienen.
Dem Äquivalenzprinzip wird
Rechnung getragen, indem der Gebührenmaßstab für
Sondernutzungsgebühren für die entsprechenden
Nutzungsarten auf tageweise Abrechnung umgestellt
wird. Redaktionelle Änderungen, die der
Rechtssicherheit und Klarstellung dienen.
Die Tarifstelle 9 Entsorgungseinrichtungen wird dem
wirtschaftlichen Vorteil Rechnung tragend in die
Tarifstellen Entsorgungseinrichtungen für Papier und
Glas bzw. für Sonstige Wertstoffe wie Altkleider-
oder Schuhcontainer aufgeteilt. Für die Streichung
der Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für
Nachbarschaftsfeste sind Einnahmeausfälle in Höhe
von ca. 12 T€ pro Jahr zu erwarten. Diese sollen
durch eine dem wirtschaftlichen Vorteil angemessene
Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die
Entsorgungseinrichtungen für Sonstige Wertstoffe
kompensiert werden.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Süd, Beate Lieske, freut sich, dass
Nachbarschaftsfeste zukünftig von der Satzung der Stadt
Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung) ausgenommen werden sollen. Dies
sieht ein entsprechender Änderungsvorschlag der Stadt vor.
„Wir als SPD-Fraktion haben uns vehement dafür eingesetzt,
dass die Stadt keine Gebühren mehr für Nachbarschaftsfeste
erhebt. Diese Feste sind wichtig für das Miteinander in
den Nachbarschaften. Sie fördern den Austausch und das
Zusammenleben der Menschen im Ortsteil. Zudem werden sie
von Freiwilligen in ihrer Freizeit ehrenamtlich gestemmt.
Deshalb müssen sie auch wieder gebührenfrei sein“, so
Beate Lieske. Die SPD-Fraktion hatte in der
Oktobersitzung der Bezirksvertretung Süd einen
entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde
einstimmig beschlossen. Die Nachricht über den Wegfall von
Gebühren für die Nachbarschaftsfeste ist eine gute
Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger. „Viele Bürger
haben sich an uns gewandt und gefragt, warum sie auf
einmal Gebühren für ihre Nachbarschaftsfeste bezahlen
sollen. Einige Feste standen aufgrund der Entgelte sogar
auf der Kippe. Deshalb ist die Rücknahme ein schönes
Signal an die Duisburgerinnen und Duisburger“, ist sich
die BV-Fraktionsvorsitzende sicher. Die geänderte
Satzung soll in der Sitzung des Rates am 29. Februar 2016
beschlossen werden und ab dem 01. April 2016 in Kraft
treten.
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Nachtrag: 18.01.2016
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GES Süd Großenbaumer
Allee 168-174 47269 Duisburg hier: Sanierung des
Kunststoffbelages eines Kleinspielfeldes
einstimmig
beschlossen
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Nachtrag: 18.01.2016
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Anträge/Anfragen
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Nachtrag: 18.01.2016
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Sachstandsbericht über
Anträge/Anfragen der Bezirksvertretung Süd
einstimmig als 1.
Lesung - wird in der März-Sitzung der BV behandelt
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Nachtrag: 18.01.2016
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mündlicher Sachstandsbericht der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg zur Überflutung am
Rahmer Bach
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Nachtrag: 18.01.2016
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Kiss and Ride-Punkte an
der St. George’s
Schule
Gemeinsamer Antrag der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, SPD-Fraktion und
Frau Deniz Edis – Die Linke.
- hier: Kiss and Ride-Punkte an der der St. George’s
Schule
Zu den erwähnten zeiten
hätte es ein Rettungsfahrzeug sehr schwer, durch die
SUV-Staulage zu einem Einsatzort zu gelangen
Als es am 7. Januar 2015 die
Sperrung der B288 nach Massen-Auffahrunfall gab, war
der Rückstau in alle Richtungen immens. Rund um die
Schule macht sich verstärkt Häuser-Verkaufs- bzw.
Abwanderungslust breit...
Der Oberbürgermeister wird
gebeten zu prüfen, ob es in Ungelsheim einen Ort
gibt bzw. geschaffen werden kann,
A) an dem ein Zubringerbus halten kann, um
Schülerinnen und Schüler gruppenweise zur St.
George’s Schule zu bringen und von dort abzuholen
oder
B) an dem Schülerinnen und Schüler der St. George’s
Schule, die mit dem Auto zur Schule und von dort
abgeholt werden, verkehrssicher und
nachbarschaftsverträglich aus- und einsteigen
können.
Diese sogenannte „Kiss and Ride-Stelle“ soll
folgende Kriterien erfüllen bzw. nach ihnen geplant
werden:
- sie soll
schulnah liegen,
-
sie soll an einer Stelle lokalisiert sein, an der
sich zu den Stoßzeiten ein Zu- und Abfluss des
Autoverkehrs gewährleisten lässt,
- sie soll einfach und verkehrssicher von
Schülerinnen und Schülern zu erreichen sein,
- sie soll mit Anwohner/innen, der Bezirkspolitik
und der Schulleitung von St. George’s Schule beraten
und konzipiert werden.
Eine Kostenübernahme des Trägers der St. George’s
Schule ist für Fälle A) und B) zu prüfen.
Begründung
Die Verkehrssituation um die St. George’s Schule ist
vormittags und nachmittags zu einer großen Belastung
für Anwohner, für Schüler sowie Eltern geworden. Da
es keinen Punkt des geordneten Aus- und Einsteigens
der Kinder und Jugendlichen gibt und keine
Verkehrsführung für das starke Verkehrsaufkommen zu
den Stoßzeiten des Schulbeginns und Schulendes
erkennbar ist, kommt es immer wieder zu
verkehrsgefährdenden Situationen für Kinder und
Jugendliche.
Ein- und Zufahrten von Privathäusern und
öffentlichen Straßen werden durch das Aus- und
Einsteigen der Kinder und Jugendlichen blockiert.
Immer häufiger geraten Anwohner und Autofahrer
aneinander. Die Stadt Duisburg steht in der
Verantwortung, den Verkehrsfluss sowie die
Verkehrssicherheit an Schulstandorten
sicherzustellen und damit für die Interessen der
Anwohner, Schüler und Eltern Rechnung zu tragen.
"Die Verhältnisse, die ich
dort vorfand, entsprachen den geschilderten Staus.
Und die Schule wächst noch", berichtete Dr.
Sebastian Ritter (Grüne) von seinem Ortstermin an
der Schule. Hartmut Ploum (SPD) kritisierte die
Verwaltung, auf die sich die BV bei der Einrichtung
der Schule verlassen hatte. "Sie haben uns damals
beruhigt, dass es schon nicht so schlimm werden
wird." Allgemeines Kopfschütteln löste noch die von
Frederik Engeln (Junges Duisburg) losgelöste
Diskussion um die unsägliche Nichtumsetzung des
Parkplatzes am ehemaligen Minigolf-Gelände im
Wäldchen vom Grafen Spee. Die Bezirksvertreter waren
fassungslos, dass erst nach dem Beschluss der BV Süd
vom Planungsamt der Stadt Duisburg festgestellt
wurde, dass hier planungsrechtlich kein Parkplatz
eingerichtet werden kann. Für die Gesamtsituation
rund um die Schule wird zunächst der Prüfantrag an
die Stadt abgewartet, ein Zubringer-Shuttlebus wurde
abgelehnt, Einrichtung von Buchten der
Fahrzeuglawine könnte ein Thema sein. Auf jeden Fall
sollte eine umfassende Lösung angestrebt werden.
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Nachtrag: 18.01.2016
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Verkehrskonzept Duisburg Süd; hier: Schwerpunkt
Lkw-Verkehre
Anfrage der CDU-Fraktion;
hier: Verkehrskonzept Duisburg-Süd; Schwerpunkt
LKW-Verkehre
Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein bat um
Verständnis, dass er zunächst die Fachverwaltung
einbinden möchte, um dann über die doch sehr
umfangreiche Problematik konkret berichten zu
können. Zu diesem komplexen Thema wird es dann auch
in einer späteren Sitzung Informationen geben.
Die Bezirksvertretung Duisburg Süd hat den
Oberbürgermeister wiederholt aufgefordert, ein
Verkehrskonzept mit dem Schwerpunkt Lkw-Verkehr
vorzulegen. Zuletzt am 17. Januar 2013 beschloss die
BV-Süd einstimmig, zum wiederholten Male, diese
Forderung und bat den Oberbürgermeister, die
nachfolgenden Fragen die im Rahmen der Erstellung
eines entsprechenden Verkehrskonzeptes zu
beantworten:
1. Wie wird der Lkw-Verkehr aus den
Wohngebieten (vor allem Wanheim, Hüttenheim
Mündelheim) fern gehalten?
2. Ist eine Anbindung des sog. „Mannesmannackers“ an
die B288 möglich und damit eine Verkehrsanbindung an
Logport II?
3. Wie soll mit
möglicherweise mehr als 200 Lkw-Verkehren die
Situation an der Ehinger Straße/B288 gelöst werden?
4. Wie sollen die Verkehre speziell in der Nacht
geregelt werden?
In den letzten Monaten haben sich Bürger vermehrt
über die Zunahme der Lkw-Verkehre, sowohl durch die
Neuansiedlungen auf dem Gelände von Logport II, aber
auch durch die Erweiterung der Kokerei und des
Zementwerkes auf dem HKM Gelände, an die
CDU-Fraktion gewandt.
Vermehrt beschweren sich Bürger darüber, dass zum
einen der öffentliche Straßenraum von Speditionen
als „Betriebshof“ genutzt wird (Mannesmann Straße /
Obere Kaiserswerther Straße etc.), aber auch das
gerade an Wochenenden und Feiertagen die Lkw-Fahrer
in ihren Fahrzeugen nächtigen und wohnen.
Die CDU-Fraktion begrüßt
ausdrücklich Neuansiedlungen und Erweiterungen von
Unter- nehmungen im Duisburger Süden, denn Duisburg
benötigt dringend neue Arbeitsplätze. Um die
Akzeptanz in der Bevölkerung für die Unternehmen zu
erhöhen, gehört aber auch eine vernünftige
Verkehrsanbindung der Unternehmen mit Lkw-Verkehren.
Vor diesem Hintergrund fragt die CDU-Fraktion:
1. Wann ist mit
einem Verkehrskonzept seitens der Verwaltung zu
rechnen bzw. wird daran schon gearbeitet?
Wenn Nein, warum wird der Beschluss der BV-Süd nicht
umgesetzt?
2. Können seitens der Verwaltung schon Antworten zu
den ersten vier genannten Fragen Antworten gegeben
werden?
3. Gibt es Überlegungen wie parkende LKW aus
Wohngebieten heraus gehalten werden können?
4. Gibt es Überlegungen, analog zu Rheinhausen oder
Uerdingen (Currenta), Parkmöglichkeiten für
Lkw-Fahrer (Nacht /Wochenende) auch im Süden zu
schaffen?
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