Öffentlicher Teil -
begleitet von Harald Jeschke
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Begrüßung durch den
Bezirksbürgermeister
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Beschlussvorlagen
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DuisburgSport
Wirtschaftsplan 2016
einstimmig
beschlossen
Betriebsleiter
DuisburgSport Jürgen Dietz machte klar, warum diese
Vorlage erst verspätet und dann sehr knapp durch die
Verwaltung zu den Politikern gelangt war. "Es gibt
durch die Investitionsoffensive eine Reihen von
Sanierungsmaßnahmen, die ungedingt eingearbeitet
werden mussten." Dies galt für Bäder im Westen und
Norden sowie für dringend sanierungsbedürftige
Sportanlagen oder Umkleidegebäude (Honigstraße bei
Meiderich 06/95) für fusionierende Vereine in
Ruhrort und Laar bzw. Bruckhausen.
Seitens der CDU gab
es zwei Fragen: Was ist mit dem XXL-Bad und was
geschieht endlich mit der Regattabahn-Kamerastrecke?
Jürgen Dietz
verdeutlichte, dass durch eine Störfallverordnung
ein bisher unbekanntes Problem aus der Welt zu
schaffen ist. Das wird jetzt planungsrechtlich neu
aufgerollt und umgesetzt. "Dies sollte in diesem
Jahr geschehen. Im kommenden Jahr könnte es dann zum
Baubeginn kommen", gab er sich verhalten
optimistisch. Bei der Kamerastrecke stehen immer
noch schriftliche Begründungen aus. Auch hier hofft
der Betriebsleiter optimistisch, dass auch in diesem
Jahr ein Fortschritt erzielt wird.
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8. Änderung der Satzung
der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
mehrheitlich mit den
Stimmen der CDU, SPD, Grüne und Linke beschlossen,
Hannelore Bange (parteilos) war dagegen, Frederik
Engeln (Junges Duisburg) enthielt sich
Hannelore Bange
wollte von Amtsleiter Manfred Heldt unbedingt den
Satzung-Eintrag, dass auch Nachbarschaftsfeste von
der Gebühr befreit sind. Der Amtsleiter verwies auf
die rechtliche Seite, dass die vor eineneinhalb
Jahren geänderte Satzung zurückgenommen wird. Bei
der alten Satzung gab es keine Kosten für Nachbar-
oder Bürgerfeste. Und dies sei nun wieder der Fall.
Per Antrag der SPD,
Grüne und Linke wurde mehrheitlich auch beschlossen,
dass die Gebühr von Elektromobilstrom-Standgeräten
von 25 auf 20 Euro gesenkt werden soll.
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage
beigefügte Änderungssatzung zur 8. Änderung der
Satzung der Stadt Duisburg über Erlaubnisse und
Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung)
Begründung
Die Satzung der Stadt Duisburg über die Erlaubnisse
und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen wurde zuletzt im Dezember
2014 geändert. Die Änderungen sind mit Wirkung zum
01.01.2015 in Kraft getreten.
Die Anwendung der Satzung hat in Teilen dazu
geführt, dass Dritte (hier insbesondere Bürger und
gemeinnützige Vereine) Kosten zu tragen haben, die
diese nicht leisten können oder gesellschaftlich
bzw. politisch nicht gewollt sind.
Diese Auswirkungen waren im Vorfeld nicht absehbar
und machen eine Überarbeitung der Satzung
erforderlich. In diesem Zusammenhang werden folgende
Änderungen vorgenommen:
Die mit der letzten Änderung der Satzung eingeführte
Tarifstelle für Nachbarschaftsfeste, Tarifstelle
3.4, wird ersatzlos gestrichen.
Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen, die
gemeinnützigen Zwecken dienen, werden von der
Erhebung von Verwaltungsgebühren befreit.
Gleiches gilt für Sonder- nutzungen, die
staatsbürgerlichen, kirchlichen, karitativen,
wissenschaftlichen und schulischen, künstlerischen
oder sportlichen Zwecken dienen. Hiervon ausgenommen
bleiben Sondernutzungen, die der Werbung von
Mitgliedern und Vertragsabschlüssen dienen.
Dem Äquivalenzprinzip wird
Rechnung getragen, indem der Gebührenmaßstab für
Sondernutzungsgebühren für die entsprechenden
Nutzungsarten auf tageweise Abrechnung umgestellt
wird. Redaktionelle Änderungen, die der
Rechtssicherheit und Klarstellung dienen.
Die Tarifstelle 9 Entsorgungseinrichtungen wird dem
wirtschaftlichen Vorteil Rechnung tragend in die
Tarifstellen Entsorgungseinrichtungen für Papier und
Glas bzw. für Sonstige Wertstoffe wie Altkleider-
oder Schuhcontainer aufgeteilt. Für die Streichung
der Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren für
Nachbarschaftsfeste sind Einnahmeausfälle in Höhe
von ca. 12 T€ pro Jahr zu erwarten. Diese sollen
durch eine dem wirtschaftlichen Vorteil angemessene
Erhöhung der Sondernutzungsgebühren für die
Entsorgungseinrichtungen für Sonstige Wertstoffe
kompensiert werden.
Die Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Süd, Beate Lieske, freut sich, dass
Nachbarschaftsfeste zukünftig von der Satzung der Stadt
Duisburg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
(Sondernutzungssatzung) ausgenommen werden sollen. Dies
sieht ein entsprechender Änderungsvorschlag der Stadt vor.
„Wir als SPD-Fraktion haben uns vehement dafür eingesetzt,
dass die Stadt keine Gebühren mehr für Nachbarschaftsfeste
erhebt. Diese Feste sind wichtig für das Miteinander in
den Nachbarschaften. Sie fördern den Austausch und das
Zusammenleben der Menschen im Ortsteil. Zudem werden sie
von Freiwilligen in ihrer Freizeit ehrenamtlich gestemmt.
Deshalb müssen sie auch wieder gebührenfrei sein“, so
Beate Lieske. Die SPD-Fraktion hatte in der
Oktobersitzung der Bezirksvertretung Süd einen
entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde
einstimmig beschlossen. Die Nachricht über den Wegfall von
Gebühren für die Nachbarschaftsfeste ist eine gute
Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger. „Viele Bürger
haben sich an uns gewandt und gefragt, warum sie auf
einmal Gebühren für ihre Nachbarschaftsfeste bezahlen
sollen. Einige Feste standen aufgrund der Entgelte sogar
auf der Kippe. Deshalb ist die Rücknahme ein schönes
Signal an die Duisburgerinnen und Duisburger“, ist sich
die BV-Fraktionsvorsitzende sicher. Die geänderte
Satzung soll in der Sitzung des Rates am 29. Februar 2016
beschlossen werden und ab dem 01. April 2016 in Kraft
treten.
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Sanierung
der Hausgärten in
Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim
einstimmig
beschlossen
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird beauftragt,
einen weiteren öffentlich-rechtlichen Vertrag mit
dem Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung - AAV über die Durchführung der
Sanierung der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen in
der Sanierungszone V (KAV- Siedlung) abzuschließen.
Begründung
In Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim ist aufgrund
von Bodenbelastungen die Sanierung von Hausgärten
erforderlich. Über die Hintergründe und den
aktuellen Sachstand wurde bereits mit der Vorlage DS
15-0886 informiert. Zur Umsetzung des Projektes bzw.
Durchführung der Sanierung ist nunmehr der Abschluss
eines bzw. mehrerer öffentlich-rechtlicher Verträge
zwischen dem Verband für Flächenrecycling und
Altlastensanierung – AAV (i. F. AAV) und der Stadt
Duisburg erforderlich. Die Verwaltung wurde mit
Beschluss vom 07.09.2015 mit der Ausarbeitung
entsprechender Verträge beauftragt.
Planmäßig sollen zunächst in 2016 die Hausgärten der
Sanierungszone V in Wanheim- Angerhausen saniert
werden. Die Ausführungsplanung wurde in Abstimmung
mit den betroffenen Eigentümern hier bereits
fertiggestellt, sodass die Ausschreibung der
Arbeiten durch den AAV zeitnah erfolgen kann. Für
die Sanierung in Sanierungszone V fallen nach
Schätzung des Gutachterbüros Kosten in Höhe von rund
1.100.000 € (ca. 17 % der Gesamtkosten von 6.500.000
€ für das Gesamtprojekt (vgl. DS 15-0886) an, von
denen der AAV 80 % und die Stadt Duisburg 20 %
tragen.
Für die Durchführung der Sanierung in Sanierungszone
V wurde nun ein Entwurf eines öffentlich-rechtlichen
Vertrages ausgearbeitet, der zwischen dem AAV und
der Stadt Duisburg zeitnah abgeschlossen werden
soll. Die Kosten für den von der Stadt Duisburg zu
tragenden Eigenanteil in Höhe von 220.000,-
€ sind im Haushaltsplan 2016 etatisiert.
Über die Durchführung der Ausführungsplanung und der
Sanierungsarbeiten in den übrigen 11 Sanierungszonen
(2017 bis 2019) wird zu einem späteren Zeitpunkt der
Abschluss eines weiteren öffentlich-rechtlichen
Vertrages erforderlich. Hierzu werden die Gremien
erneut eingebunden.
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Anträge/Anfragen
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Sicherung der
Grundversorgung und Arrondierung des Siedlungsrandes
in Rahm-Ost
Gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
Frau Deniz Edis - Die Linke. -; hier:
Sicherung der Grundversorgung und Arrondierung des
Siedlungsrandes in Rahm-Ost
Die Antragsteller
beantragten eine Behandlung als 1. Lesung, da es
noch zu viele offene Fragen auch mit denm Bürgern
gibt.
Der Antrag wurde
einstimmig beschlossen.
Die BV-Mitglieder treffen
sich nun am Mittwoch, 24. Februar um 16:45 Uhr vor
Charge zum Ortstermin.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, alle notwendigen
Schritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes
analog der Ausweisung des Bereiches
„Rahmerbuschfeld“,
in den Teilräumlichen Strategiekonzepten (TSK
Flächennummer 762-02) als neue Wohnbaufläche
durchzu- führen.
Die Ausweisung der östlich der Angermunder Straße
gelegenen Fläche ist so zu präzisieren, dass im
südlichen Bereich eine Fläche für einen Supermarkt
und im nördlichen Bereich eine Wohnbebauung im
Einfamilienhaussegment entwickelt werden soll.
Begründung
Um die zukünftige Nahversorgung des Ortsteils Rahm
zu sichern und eine maßvolle städtebauliche
Weiterentwicklung zu gewährleisten, sollen durch
Änderung des Flächennutzungs- planes die
Voraussetzungen zur Erarbeitung entsprechender
Bebauungspläne geschaffen werden.
Es geht neben einer Bebauung
analog zu den vom Rat verabschiedeten Fläche im
ausgewiesenen Bereich "Rahmerbuschfeld" im Projekt
Duisburg2027 auch um den Erhalt der Nahversorgung,
die bislang durch kleinen Edeka-Markt in Alt-Rahm
gesichert wird.
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mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters
Friedhelm Klein, der
kürzlich mit seinem Wiegenfest eine runde Sache
feiern konnte, teilte mit, dass es bald einen
Wlan-Hotsport im Bezirksamt und auf dem Vorplatz
geben könnte. Eine DVV-Tochter will dies umsetzen.
Ob auch die Bezirksbibliothek mit einbezogen ist,
wird nachgefragt.
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