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Sitzung am 12. Mai 2016 - 17:00 Bezirksamt
Sittardsberg |
- Erschließung an der
Lüderitzallee
- Dauerthema
St.
George"s School
-
Entwicklung
der Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim
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Öffentlicher Teil begleitet von
Harald Jeschke
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Begrüßung durch den
Bezirksbürgermeister
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Niederschrift der 14.
öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom
10.03.2016
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Fragestunde für Einwohner nach §
22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt
Duisburg
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Beschlussvorlagen
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Bebauungsplanersetzendes
Verfahren nach § 125 (2) BauGB - hier: öffentliche
Erschließung an der Lüderitzallee
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Beschluss zur Herstellung einer öffentlichen
Erschließung
Beschlussentwurf
1. Über die zum bebauungsplanersetzenden Verfahren
nach § 125(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen die Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung
wird wie in Anlage A und Anlage B dargelegt,
entschieden.
2. Dem bebauungsplanersetzenden Beschluss nach § 125
(2) BauGB zur Herstellung einer öffentlichen
Erschließung an der Lüderitzallee zur wohnbaulichen
Entwicklung des heutigen Fortbildungsinstitutes wird
zugestimmt. Die Anlage D und E sind Bestandteil des
Beschlusses.
einstimmig
beschlossen
Vorgeschichte
Die Stadt Duisburg hat sich zum Ziel gesetzt, die
Anzahl der Einwohner zu fördern bzw. zu
stabilisieren. Im Rahmen einer HSP-Maßnahme
(Haushaltssanierungsplan) ist die Verlagerung des
Fortbildungsinstitutes der Stadt Duisburg geplant.
Durch diese Maßnahme (Aufgabe des Standortes
Lüderitzallee – Zentrum für Aus- und Fortbildung der
Stadt Duisburg) können die frei werdenden Flächen
für eine bauliche Nachnutzung vorgesehen werden. Der
Duisburger Süden ist ein beliebter Wohnstandort. Die
Flächen bieten sich aufgrund der Lage, der baulichen
Vornutzung und des Zuschnittes für eine wohnbauliche
Entwicklung an.
Aufgrund des Flächeneigentums und der
planungsrechtlichen Voraussetzungen ist es in diesem
spezifischen Planungsfall nicht notwendig, ein
Bebauungsplanverfahren durchzuführen, um eine
öffentliche Erschließung in dem beabsichtigten
Wohngebiet herzustellen. Aus diesen Gründen soll ein
Verfahren nach § 125 (2) BauGB -
bebauungsplanersetzendes Verfahren – durchgeführt
werden, um die Fläche an der Lüderitzallee nach
Freizug der heutigen Nutzung mit einer öffentlichen
Straße zu erschließen.
2 Verfahrensstand
Der Gesetzgeber eröffnet den Kommunen mit dem §125
(2) BauGB die Möglichkeit, der Herstellung einer
öffentlichen Straße ohne die Durchführung eines
Bebauungsplanverfahrens Für die Durchführung des
Verfahrens nach § 125 (2) BauGB definiert der
Gesetzgeber keine detaillierten rechtlichen
Regelungen bzw. Verfahrensvorgaben.
Um jedoch die in § 125(2) i.V.m. § 1 Abs. 4 bis 7
BauGB genannten Anforderungen abzuprüfen, wurde eine
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt. Durch die erfolgte Trägerbeteiligung
vom 03.08.2015 bis einschließlich 07.09.2015 wird
gewährleistet, dass alle erforderlichen Kenntnisse
vorliegen, die eine Abwägung der einzelnen Belange
gegeneinander und untereinander ermöglichen. Im
November 2015 wurde auch eine Bürgerinformation
durchgeführt, die u.a. dazu dient, die
abwägungserheblichen Belange zu ermitteln.
Parallel fand eine Auslegung der bisher vorliegenden
Planung vom 16.11.2015 bis 14.12.2015 mit dem
gleichen Ziel statt. Die Abwägung (mit allen
vorliegenden Kenntnissen) wird mit dem vorliegenden
Dokument und den zugehörigen Anlagen A und B dem Rat
der Stadt Duisburg zur Entscheidung vorgelegt.
3 Äußerungen und Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
3.1 Äußerungen der Öffentlichkeit im Rahmen der
Bürgerinformationsveranstaltung Während der
Bürgerinformationsveranstaltung sind überwiegend
Hinweise und Anregungen eingegangen, die nicht die
Herstellung einer öffentlichen Erschließung
betreffen und daher im Rahmen des hier vorliegenden
bebauungsplanersetzenden Verfahrens unberücksichtigt
bleiben.
Diese Hinweise und Anregungen betreffen vorwiegend
Hinweise zu bestehenden Problemlagen z.B. dem
Busverkehr auf der Lüderitzallee oder Hinweise zum
Informationsbedarf der Öffentlichkeit. In der
Bürgerinformationsveranstaltung wurden seitens der
Bürgerschaft viele Fragen hinsichtlich der
Gestaltung der öffentlichen Erschließung gestellt.
Diese werden mit dem Beschluss zur Anlage B zur
Kenntnis genommen.
3.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange Über folgende Stellungnahmen zu
bspw. folgenden Themen, die während der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange vorgebracht wurden, ist gemäß Anlage A zu
entscheiden:
Bemessung der Straßenbreite
Kurvenradien
Umgang mit Schmutz- und Regenwasser
3.3 Stellungnahmen der
Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Während der Auslegung ist eine Anregung
eingegangen. Diese Anregung betrifft nicht die hier
zugrundeliegende Herstellung einer öffentlichen
Erschließung im Rahmen eines
bebauungsplanersetzenden Verfahrens und bleibt damit
in dem vorliegenden Verfahren unberücksichtigt. Nach
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit wurde die schematische Planskizze
in einen Vorentwurf überführt, der als Grundlage für
die Erschließungsplanung eines noch zu ermittelnden
Investors gelten soll (Anlage D).
Weiterer Verfahrensablauf
Sofern der Rat der Stadt Duisburg dem hier
vorliegenden Beschluss zustimmt, kann die
Herstellung einer öffentlichen Straße auf Grundlage
des § 125 (2) BauGB durchgeführt werden. Für eine
Flächenentwicklung an der Lüderitzallee zu
Wohnbauland (nicht Gegenstand des hier vorliegenden
Beschlusses) muss das Plangebiet zunächst
freigezogen und anschließend dann in einem
Bieterverfahren zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Der zukünftige Käufer muss sich vertraglich
verpflichten, das hier zum Beschluss vorliegende
Erschließungskonzept und das städtebauliche Konzept
umzusetzen. Im Rahmen des nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahrens sind weitere Gutachten
notwendig und ggf. Stellungnahmen einzuholen. Erst
im Anschluss daran kann die Fläche vom Investor
parzelliert und nach dem Vorliegen eines positiven
Baubescheides erschlossen und bebaut werden.
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Brandschutzmaßnahmen
an
städtischen Gebäuden hier: Stadtbezirk Süd
Der voraussichtlichen
Kostenaufwand von insgesamt 512.000 EUR wird
zugestimmt.
Maßnahmen 46 - 50
einstimmig beschlossen, Maßnahme 45 Kenntnisnahme
Begründung
Die verstärkte brandschutztechnische Qualifizierung
des Gebäudebestandes auf der Grundlage der geltenden
Rechtsvorschriften wie z. B. Landesbauordnung NRW,
Feuerschutzhilfegesetz, Sonderbauverordnung,
Arbeitsstättenrichtlinien und Schulbaurichtlinie
NRW, wird weitergeführt. Hinzu kommt die Beseitigung
der Mängel, die sich aufgrund der Prüfung der
technischen Anlagen gemäß der Technischen
Prüfverordnung ergeben haben.
Das Immobilien-Management Duisburg wird auch in 2016
die vorgesehenen Prüfungen/Begehungen der Gebäude
durch die Bauordnung und Feuerwehr begleiten und die
festgestellten Mängel beheben, um die Schließung von
Schulen und anderen Gebäude zu vermeiden. Komplett-
oder Teilschließungen können dennoch nicht
ausgeschlossen werden.
Umsetzung und Ausblick
In diesem Jahr ist geplant, stadtweit
Brandschutzmaßnahmen mit einem Volumen von insgesamt
5.639.500 EUR umzusetzen. Darin enthalten sind die
in der Anlage aufgeführten Maßnahmen mit einem
Bauvolumen von mehr als 25.000 EUR.
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Anträge/Anfragen
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Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen; hier:
St. George"s School
Folgende Fragen haben sich aus der Diskussion mit
Anwohnerinnen und Anwohnern der St. George’s School
und dem Schulleiter, Herrn Troilett, ergeben:
1.Wie kann die Durchfahrt von Pkw’s durch den
Trampelpfad an der St. George’s School verhindert
werden?
Anworten von Bezirksamtsleiter Friedhelm
Klein:
Das fällt in den Zuständikkeitsbereich der
Polizei
2. Kann die Fläche des
alten Minigolfplatzes als „Park-and-Ride-Fläche“
genutzt werden?
Wir wollen hier noch mit einem Ortstermin
Lösungen anstreben
3. Können verkehrsgefährdende Situationen durch die
Ausweiterung von „Tempo 30“ oder „Spielstraßen“ an
den Straßen um die Schule vermindert werden?
Es existiert schon die Tempo-30-Zone, wenn
Spielstraßenausweisung analog zur
Straßenverkehrsordnung erforderlich ist, wäre
ein kompletter Umbau der Straßen notwednig, das geht
nicht.
4. Können verkehrsgefährdende
Situationen durch Veränderung der Ampelschaltung an
der Kreuzung „Am Heidberg/Düsseldorfer Landstraße“
vermindert werden?
Nach bisheriger
Kenntnis gab es bisher keine Unfälle, also auch kein
Handlungsbedarf.
5. Kann die Fläche des alten
Minigolfplatzes als „Park-and-Ride-Fläche“ genutzt
werden? Das wurde
schon ausgiebig diskutiert und ist aus
planungsrechtlicher Sicht nicht möglich.
6. Welche Flächennutzung ist auf
dem gerodeten Waldstück auf der gegenüberliegenden
Straßenseite des Minigolfplatzes vorgesehen?
Das ist ein Privatgrundstück. Weitere Informationen
liegen uns deshalb nicht vor.
7. Kann die Fläche des
Restaurants Angerhof als Park-and-Ride-Fläche
genutzt werden?
Auch hier handelt es sich um ein Privatgrundstück
und zudem ist aufgrund der Laufentfernung dies auch
nicht sinnvoll.
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Mitteilungsvorlagen
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Familienförderung/Elternarbeit
Kenntnisnahme
Bericht über die Umsetzung des Konzeptes zur
Unterstützung der Elternarbeit in
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in
Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen
(DS-Nr.: 07-0412/1 vom 22.06.2007)
Problembeschreibung / Begründung
Nach dem sehr positiv verlaufenen Beginn der
Zusammenarbeit zwischen den Familienbildungsstätten
und Erziehungsberatungsstellen und den
Kindertageseinrichtungen/Familienzentren im
Kindergartenjahr 2007/2008 (DS 07-0412/2) sind die
Elternbildungsangebote und die Angebote der
dezentralen Erziehungsberatung in den nachfolgenden
Jahren erfolgreich weitergeführt worden. Hierbei
wurden und werden im regelmäßigen Dialog zwischen
Familienbildung, Erziehungsberatung,
Kindertageseinrichtungen und Jugendamt die Inhalte
sowie die Methoden der Angebote reflektiert und den
entsprechenden Bedarfen angepasst. Diese
Bedarfsanpassung umfasst auch die weitere regionale
Differenzierung durch Einbezug weiterer
Einrichtungen.
Es sollen möglichst viele Einrichtungen von diesen
präventiven Angeboten der Elternbildung und
Erziehungsberatung profitieren. Um die bisherigen
positiven Ergebnisse dieses Angebotsspektrums
weiterzuführen und in ihrer Nachhaltigkeit zu
stärken, ist es notwendig, die finanziellen Mittel
für diese Maßnahmen weiter bereit zu stellen, um den
Problemen der defizitären Erziehungsfähigkeit
entgegenzuwirken sowie vorhandene
Erziehungsressourcen positiv zu stärken und zu
fördern.
Zudem stellt gerade das Bundeskinderschutzgesetz die
präventive Elternarbeit und die Förderung der
Erziehungskompetenz in den Vordergrund und
akzentuiert sie als eine pflichtige Aufgabe der
Jugendhilfe.
I. Elternbildungsangebote
Der Arbeitskreis Familie der Duisburger
Familienbildungsstätten hat im Auftrag des
Jugendamtes die Angebote der Duisburger Elternschule
in den Kindertageseinrichtungen der verschiedenen
Träger in Duisburg im Kindergartenjahr 2014/2015
fortgeführt. Die Durchführung von 12 Kursen mit ca.
96 Familien/Kindern erfolgte in 10 Familienzentren.
In den Eltern-Kind-Gruppen für das 1. Lebensjahr
(z.B. PEKiP, ElternBaby, Babytreff, Elterncafé etc.)
treffen sich acht bis zehn Mütter oder Väter mit
ihren Babys in einem gemütlichen, speziell für diese
Gruppen eingerichteten Raum. In wohltuender
Atmosphäre haben die Eltern die Möglichkeit, mit
ihren Babys in Ruhe zu spielen und eine intensive,
liebevolle Beziehung zu entwickeln. Die Kinder
nehmen in dieser Zeit erste Kontakte zu
Gleichaltrigen auf.
Die Eltern haben darüber hinaus die Gelegenheit zu
einem Austausch nach dem „Dialogischen Ansatz“ zu
folgenden Themen:
Zeit der Veränderung
- Der schöne, anstrengende Familienalltag
- Gesundheit, Pflege und SicherheitWas ist
eigentlich normal
- Wenn die Nerven blank liegen
- Erziehung von Anfang an.
2: Elternkompetenzkurse für Eltern mit Kindern bis
zum Grundschulalter
Die Durchführung von 43 Kursen mit ca. 360 Familien
erfolgte in 29 Kindertagesstätten und
Familienzentren. Aufgrund der Gesamtresonanz aus dem
Kursleiterteam, der Gruppe der pädagogischen
Mitarbeiter der Kitas und der Eltern zeigt sich für
uns, dass sich das Angebot der „Dialogischen
Elterngesprächskreise“ manifestiert und als
Präventivmaßnahme sinnvoll ist, zumal deutlich wird,
dass das Interesse der Eltern immer mehr zunimmt.
Die Gespräche in den Elternkompetenz-Kursen sind
erwachsenenpädagogische Arbeit auf der Grundlage des
Dialogischen Arbeitens und haben folgende Ziele:
- Alle Eltern, die ein- bis sechsjährige Kinder
erziehen, werden mit dem Angebot erreicht. Das
bedeutet, dass sie unter Umständen sehr verschiedene
Erfahrungs- und Entwicklungshintergründe haben und
kulturelle Verschiedenheiten mitbringen, die als
Ressource genutzt werden sollen.
- Die Eltern erleben den Gesprächskreis als einen
geschützten Raum für angstfreies Lernen.
- Die Eltern erleben im Gespräch Wertschätzung und
Akzeptanz der eigenen Situation und Biographie.
- Die Eltern erfahren Unterstützung und Stärkung der
vorhandenen Erziehungsfähigkeiten und werden
ermutigt, einen eigenen Erziehungsstil zu finden und
zu reflektieren. Sie sollen sich auf ihre Stärken
besinnen und im Gespräch selbst Perspektiven und
Veränderungsmöglichkeiten entwickeln lernen.
- Die Eltern lernen die Bedeutung von Netzwerken als
Entlastungsmöglichkeit kennen.
- Die Eltern lernen vorhandene Informations- und
Beratungsmöglichkeiten kennen, die sie bei Bedarf
nutzen können.
3: Projekt „Bärenstark und Bärenschlau“ für
Vorschulkinder und Eltern
Das Projekt (Ernährung – Entspannung – Bewegung)
wurde im Kindergartenjahr 2014/2015 in 30
Kindertagesstätten und Familienzentren mit ca. 810
Kindern/Familien durchgeführt. Auch in diesem Jahr
lag ein Vorrang bei der Berücksichtigung von Kitas
im sozialen Brennpunkt. Die Kinder schätzen diesen
besonderen wöchentlichen Termin sehr. Sie versuchen,
das Erlebte im Alltag fortzuführen und bitten Eltern
und Erzieher um weitere Angebote von
Vorlesen und Geschichtenerzählen,
von Obst- und Gemüse-Snacks, von Sport und Spiel,
von Kuscheln und Entspannen, von Naturerleben und
kindgerechter Poesie.
Auch in diesem Jahr fanden im Rahmen der
Elternveranstaltungen meist eine Kombination von
reinen Einführungsveranstaltungen zu den einzelnen
Themenblöcken statt und zu einem späteren Zeitpunkt
praxisnahe gemeinschaftliche Eltern-Kind
Veranstaltungen.
Die gemeinsamen aktiv gestalteten Erlebnisse von
Eltern und Kindern erfüllen ein Urbedürfnis nach
Nähe, nach Selbermachen, nach Austausch und nach
Gemeinschaft. Das dialogische Konzept als Grundlage
aller Angebote der Duisburger Elternschule ist gut
in der Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund
und auch im niederschwelligen Bereich einsetzbar.
Die Vielfalt in der Gruppe der qualifizierten
Kursleitungen mit sehr unterschiedlichen
Voraussetzungen und Schwerpunkten ist eine gute
Grundlage dafür, jeweils eine „passende“ Leitung zu
finden.
Gesamtkosten der durchgeführten Kurse aus den 3
Bausteinen der Duisburger Elternschule: 180.000 Euro
Die Maßnahmen werden jedes Jahr von neuen Eltern
wahrgenommen und sollen daher auch im
Kindergartenjahr 2015/2016 angeboten werden.
Die Anzahl der teilnehmenden Eltern ist stetig
steigend. Die Kurse sind Bestandteil der Arbeit in
den Kindertageseinrichtungen. Barrieren bei Eltern
konnten erfolgreich abgebaut werden. Die Eltern
werden deutlich in ihren Kompetenzen gestärkt.
Voraussichtliche Gesamtkosten 2015/2016 für diesen
Bereich: 180.000 Euro
II. Elternberatungsangebote der
Erziehungsberatungsstellen
Das Ziel der Gesamtmaßnahme lag und liegt weiterhin
zukünftig darin, neben der Förderung und
Durchführung der oben dargelegten
Elternbildungsangebote zusätzlich fachlich
entsprechende Angebote im Bereich der dezentralen
Erziehungsberatung als Ergänzung und Unterstützung
umzusetzen und in den jeweiligen Standorten zu
realisieren.
Das Angebot „Beratung vor Ort“ wird mit 9 Modulen in
nunmehr 13 Familienzentren fortgeführt:
Famililenzentrum Waterloostraße / Zaubersterne e.
V. in DU-Untermeiderich
Ev. Familienzentrum Wrangelstraße in DU-Kaßlerfeld
Ev. Familienzentrum Nicolaistraße in
DU-Wanheimerort
Verbund städtischer Familienzentren in
DU-Bruckhausen (Kronstr.; Dieselstr.; Schulstr.)
Ev. Familienzentrum Wittenbergerstraße in DU-
Röttgersbach
Ev. Familienzentrum Kanalstraße in
DU-Obermeiderich
Ev. Familienzentrum Gustav-Adorf-Straße in
DU-Neudorf-Süd
Ev. Familienzentrum Dr.-Hammacher-Straße in
DU-Ruhrort
Ev. Familienzentrum Friemersheimer Straße in
DU-Wanheim
Ev. Familienzentrum Friedensstraße in
DU-Hochemmerich
Ev. Familienzentrum im Verbund
Angerhauserstraße/Blankenburger Straße in
DUHuckingen/Ungelsheim
Familienzentrum Auf dem Damm in DU-Mittelmeiderich
Familienzentrum Martinstraße in DU-Duissern
Elternsprechstunden
Dieses Angebot für Eltern mit thematischen
Schwerpunkten zu verschiedenen Erziehungsfragen soll
in folgenden Kindertageseinrichtungen umgesetzt
werden: Kindertageseinrichung Herz Jesu,
Lehrerstraße, in Duisburg-Neumühl
Kindertageseinrichtung Maria Königin,
Westenderstraße, in Duisburg-Obermeiderich
Kindertageseinrichtung St. Barbara,
Ziegelhorststraße, in Duisburg-Röttgersbach
Kindertageseinrichtung St. Ewaldi, Ewaldistraße,
in Duisburg-Laar
Kindertageseinrichtung St. Franziskus, Am
Glockenturm, in Duisburg-Großenbaum
Kindertageseinrichtung St. Hildegard, Obere
Holtener Straße, in DuisburgRöttgersbach
Kindertageseinrichtung St. Johann,
Liebrechtstraße, in Duisburg-Alt-Hamborn
Kindertageseinrichtung St. Joseph, Geeststraße, in
Duisburg- Alt-Hamborn
Kindertageseinrichtung St. Michael, Erlenstraße,
in Duisburg-Wanheimerort
Kindertageseinrichtung St. Gabriel,
Gneisenaustraße, in Duisburg-Neudorf
Kindertageseinrichtung St. Nikolaus, Swapkopmunder
Straße, in Duisburg-Buchholz
Kindertageseinrichtung St. Joseph, Kremerstraße,
in Duisburg-Dellviertel
Kindertageseinrichtung St. Michael II, Hoher Weg,
in Duisburg-Meiderich
Kindertageseinrichtung St. Judas Thaddäus,
Münchener Straße, in DuisburgBuchholz
Kindertageseinrichtung St. Laurentius,
Möhlenkampstraße, in Duisburg-Beeck
Offene
Elterngesprächskreise
Das Angebot von angeleiteten offenen
Elterngesprächskreisen mit verschiedenen pädagogisch
relevanten Themen für Väter und Mütter soll im
Kindergartenjahr 2015/2016 in den nachstehenden
Einrichtungen umgesetzt werden:
Städtische Kindertageseinrichtung Kaufstraße in
Duisburg-Wanheimerort
Familienzentrum/Kindertageseinrichtung St.
Nikolaus, Swakopmunder Straße in Duisburg-Buchholz
Die bisherigen Rückmeldungen der teilnehmenden
Eltern an die Einrichtungen sind durchweg positiv.
Die Eltern schätzen die Informationen sowie den
Austausch mit anderen Eltern. Ebenso bringen sich
die teilnehmenden Eltern immer gut ein, stellen
eigene Fragen und teilen ihre Problemstellungen
offen mit. Damit tragen diese Gesprächkreise
wesentlich zur Stärkung der Eltern- bzw.
Erziehungskompetenz bei.
Positiv ist zudem aufgefallen, dass bei notwendigem
Kontakt gegenüber dem ASD den Eltern zusätzliche
Information über die Aufgabe und Rolle des ASD
vermittelt werden konnte und so Eltern in
Einzelfällen motiviert werden konnten, das Jugendamt
für weitergehende Beratung und Unterstützung in
Anspruch zu nehmen. Ferner ist die positive und
kollegiale Zusammenarbeit mit den Kita-Einrichtungen
zu erwähnen.
Sozialkompetenztraining
für Grundschulkinder
Das Angebot „Sozialkompetenztraining für
Grundschulkinder“ soll in folgenden Einrichtungen
durchgeführt werden:
Evangelisches Familienzentrum Wrangelstraße in
Duisburg-Kaßlerfeld (Sozialkompetenztraining für
Mädchen)
Katholische Grundschule Goldstraße in
Duisburg-Dellviertel
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Albert-Schweitzer-Straße in DuisburgHuckingen
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Tollberg in
Duisburg-Wanheim
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hochfelder
Markt in Duisburg-Hochfeld
Ziel dieses Sozialkompetenztrainings ist es u. a.,
die Kinder für ihre eigenen Gefühle und die Gefühle
anderer zu sensibilisieren. Sie sollen lernen,
Gefühle bei sich und anderen Kindern besser
einzuschätzen und andere
Konfliktlösungsmöglichkeiten auszuprobieren. Die
beteiligten Kinder haben grundsätzlich alle mehr
oder weniger große Probleme mit ihrem
Sozialverhalten. Dennoch ist es auch immer wieder
möglich, über Rollenspiele und andere Übungen die
Sensibilität der Kinder zu schärfen, dass sie mehr
Rücksicht auf sich und andere zu nehmen. Hierbei
werden insbesondere auch geschlechtsspezifische
Gesichtspunkte einbezogen. Voraussichtliche
Gesamtkosten 2015/2016 für diesen Bereich: 120.000
Euro
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8
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Anträge auf Gewährung von
Sonderzuschüssen zu den Betriebskosten der
Kindertagesstätten Kenntnisnahme
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9
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Bedarfsanmeldung der
Betreuungsangebote in Duisburger
Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 entsprechend
der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) Kenntnisnahme
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10
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Neuzuwanderung in Duisburg -
aktuelle Kooperationsprojekte zur Integration von
Neuzugewanderten Kenntnisnahme
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11
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Anmeldungen und Aufnahmen an
Duisburger Schulen
Kenntnisnahme
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12
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat März 2016
Kenntnisnahme
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13
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Mündliche Mitteilungen des
Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters
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Nachträge |
14
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Sportpauschale für
Investitionsmaßnahmen einstimmig
beschlossen
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15
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Entwicklung der ehem.
Bahnanlagen zwischen Wedau und Bissingheim
1. Rahmenplanung
2. Bebauungspläne Nr. 1060 - Neudorf-Süd - und Nr.
1061 - Wedau -
Als 1. Lesung
beschlossen - Vorschlag einer Sondersitzung hierzu
am 31. Mai 2016
Die Wedauer Neugeburt
Noch im Jahr 2007 stellte
die Bahn für 55 ha in diesem Gebiet im Verbund mit
der Hafenlogistik ihren Masterplan Logistik vor. Bis
2009 wurden im Seehafen Rotterdam sowie ZARAH -
Seehäfenverbund Zeebrügge, Antwerpen und Rotterdam -
in Milliardenhöhe die Häfen aufgrund der zu
erwartenden Güterschwemme aus dem fernen Asien
aufgrüstet, neue Gütergleise nebst
Druck auch durch den europaweit agierenden
Groß-Lobbyisten CERS auf Deutschand ausgeübt, die
linksrheinische Güterstrecke "Eiserner Rhein" auch
deswegen zwingend neu zu beleben.
Da der weltweite
Export der Chinesen auf Talfahrt ist, sind diese
Pläne erst einmal auf lange Sicht vom Tisch, was
auch auf der Bilanzpressekonferenz von duisport von
Erich Staake genauso gesehen wird.
Da auch der
Bahnflächenvermarkter Aurelis hier in Duisburg
nichts bewirken konnte, gab die Bahn die gesamt
Fläche für eine andersartige Nutzung frei.
Das Areal gilt unter
den die Fläche bearbeitenden sechs Planungsbüros als
große Herausforderung. Das Gebiet mit 90 ha und 3
Kilometer Länge verfügt über:
- 4 Baudenkmale,
darunter im Nordabschnitt - auch mit Arbeitstitel
Campusquartier bezeichnet - mit einer 1916 gebauten
3,8 ha Richthalle, deren alter Teil mit einer
Hülle mit filigraner Struktur die Universität
beeindruckte und die erhalten werden soll
(3-D-Druckerei, Forschung, oder...)
Unter den drei
weiteren schützenswerten Bauten sind zwei
Winkelbunker (nach dem Architekten Winkel benannt)
sowie eine Verladestation
- Wedauer Brücke mit
L 60
- Ratinger Westrecke
- Güterzuglärm der Strecke 2321
- Schotterberg
- 52 Kilometer Gleise
- Artenschutz für 72 Zauneidechen, die vielleicht
auf die Zahl von 1500 anwachsen könnte
- Bodenbelastung,
aber keinerlei Grundwassergefährdung
- keinen
Störfallbetrieb
Im Norden ist
Campusquartier, Forschung und hochwertiges Gewerbe
im Gespräch, im Süden ein
Mischgebiet mit Anbindung an die Masurenallee und
der L60. Der Sportpark kann sich mit einem Teil der
Nordfläche ebenfalls erweitern, die Universität hat
ihren Flächenbedarf dargelegt.
Im Süden sind
Versorgung und Dienstleistungen angesagt, wobei 5200
Quadratmeter als Verkaufsfläche bei der Größe des
Areals als realistisch angesehen werden.
- Neuland für
Deuschland in Hinsicht Lärmschutz
Da die Gleisfläche von der Bebauung zu weit weg liegt, ist der übliche
Lärmschutz mit einem Abstand von drei bis fünf
Metern nicht realisierbar. Also müsste nach
intensiver Beurteilung mit Gutachtern und
Bahnexperten eine 15 Meter hohe Lärmwand gebaut
werden, was es so noch nie gab.. Hier soll eine
Aufschüttung und mit Lava gefüllte und mit viel Grün
bestückte Gabionenwand entstehen, die dafür sorgen
soll, dass es in Richtung Bissingheim keine
Reflektion des Lärms gibt.
Aufgrund der Zustellung erst am
Freitag und des Umfangs der Vorlage wurde der
SPD-Antrag von Beate Liesek einstimmig unterstützt.
Viel bemängelt wurde beim dem in
NRW einzigartigen Groß-Projekt mit der Größe von 90
ha die kurze Zeistschiene und der Druck, der nun auf
der Politik laste.
Bahn-Entwicklungs-Geschäftsführer
und Ministerialrat Thomas Lennarzt stellte wie zuletzt bei der
Pressekonferenz im Rathaus nach einjähriger
Tätigkeit und einem Vorabvolumen der ersten
Planungen und Arbeiten im Gelände von einer Million
Euro das Großprojekt vor und ließ auch die wichtigen
Gespräche - Dauer mit Vortrag sowie Fragen und
-Antwort 90 Minuten - mit den zu verlagernden Kleingärtnern
sowie dem ETuS Wedau nicht aus.
Er stellte nach vielen Fragen der BV-Vertreter klar,
dass es in sehr kosntruktiven Gesprächen deutlich
gemacht wurde, dass ohne die Fläche der Kleingärten
das Projekt nicht realisierbar sei. Anders sieht es
beim ETuS aus, da hier das Bundesvermögensamt die
Wertigkiet des Geländes festzulegen habe ndn auch
die Kompensationsfläche dazu gehöre. Hier wartet man
auf Angebote.
Auch wies er darauf hin, dass vorgetragene Wünsche
nach Verlegung der Brückenplanung weiter südlich des
Blauen Sees zwar mit großtechnischen Lösungen
technisch vieleichtmöglich sei, aber die Kosten dann
ins unermessliche steigen würden. Es würden dann
Riesenpylone oder eine Spannweite mit etwa 120 Meter
vonnöten sein - und das würde jeden Kostenrahmen
sprengen. Nur an der Stelle des Bahnhaltepunktes
nördlich des Blauen Sees, also in Höhe des Worringer
Weges, könnte es technisch und von den Kosten her
möglich sein, hier die Gleisanlagen zu überbrücken
und der Haltepunkt für beide Seiten einbezogen
werden. Auch ist dann mit der Belebung der Ratinger
Weststrecke das zentrale Thema mit der
ÖPNV-Verbindung abgedeckt. Das alles wurde in vielen
Verhandlungen auch mit DB Netz und dem VRR abgeklärt.
Der Ministerialrat wies er im Detail auf die lange gesuchte Lösung
mit dem Lärmschutz, der zwar eine enorme Höhe mit
der Lösung von Gabionen erhalten würde, aber auch
den Boden- und Artenschutz mit einbeziehen würde.
Beim Artenschutz ist für die vielleicht noch extrem
wachsende Zahl der Zauneidechsen vorgesorgt.
Beschlussentwurf
1. Die durch die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft
NRW mbH (BEG NRW, Essen) und die Deutsche Bahn
Immobilien (DB AG Immobilien, Köln) - im Folgenden
Team Wedau genannt -beauftragte Rahmenplanung für
das ehemalige Ausbesserungswerk Wedau (erarbeitet
durch das Büro plan-lokal, Dortmund) und den
ehemaligen Rangierbahnhof Wedau (erarbeitet durch
das Büro Pesch und Partner, Dortmund) wird Grundlage
der weiteren Entwicklung.
2. Die Bebauungspläne Nr. 1060
–Neudorf-Süd– und Nr. 1061 –Wedau–, für die bisher
Aufstellungsbeschlüsse gefasst wurden (DS 6636 und
DS 6637 v. 16.06.2004), werden auf der Basis der
vorliegenden Planungen weiter bearbeitet.
1. Größe des Standortes
Die Rahmenplanung umfasst eine Fläche von 90 ha.
Davon sind rd. 83 ha im Eigentum der DB Station &
Service AG (DB S&S). Die Rahmenplanung gliedert sich
in die Nord- und Südfläche. Trennlinie ist die
Wedauer Brücke. Die Nordfläche umfasst 30 ha und ist
vollständig in Händen der DB S&S. Die Südfläche
umfasst rd. 60 ha von 3 Eigentümern:
53 ha der DB Station & Service AG (DB S&S)
3 ha des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und
4 ha der Stadt Duisburg und Wirtschaftsbetriebe
Für die Flächen der DB S&S ist eine Freistellung
(Entwidmung vom Eisenbahnrecht) vorbereitet. Hierzu
wurden umfänglich Betriebsanlagen angepasst. Zur
Nordfläche soll diese noch in 2016 erfolgen. Zur
Freistellungsfähigkeit der Südfläche sind noch
einige Arbeiten erforderlich. Die Freistellung wird
in 2017 erwartet.
3. Neubau einer
Sportanlage und Verlagerung des ETuS Wedau
Die Sportanlage des ETuS Wedau liegt fast
ausschließlich auf Grundstücken des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Dem BEV obliegt die
Verwaltung und Verwertung nicht bahnnotwendiger
Liegenschaften, die im Rahmen der 1. Stufe der
Bahnreform beim Bund verblieben sind. In Abstimmung
mit dem BEV wurden die Grundstücke in der
Rahmenplanung vollständig mit überplant.
Die Sportanlage des ETuS ist per kostenfreiem
Überlassungsvertrag bis zum Jahr 2020 abgesichert.
Mit einer Verlagerung ergibt sich die Notwendigkeit,
neue und nach den geltenden Bestimmungen für
Sportstätten z.T. deutlich größere Sportflächen
(Zweifachturnhalle, Bogenschießen) zu errichten. Im
Rahmen der hier ebenfalls durchgeführten Moderation
wurden 8 Planungsvarianten für eine neue Sportanlage
erarbeitet.
Zu der in der Rahmenplanung dargestellten
Sportanlage besteht planerisches Einvernehmen
zwischen dem Team Wedau und dem Vorstand des
Vereins. Offen ist, ob die Neuerrichtung der
Sportanlage vollständig aus dem Verkauf der Flächen
des BEV finanziert werden können. Zu berücksichtigen
sind auch die Kaufpreiserwartungen des BEV, die
Aufbereitungskosten des Grundstücks und der Anteil
der Kosten für die neue Erschließung und
Infrastruktur. Die Inanspruchnahme einer
Sportförderung sowie wie die Umsetzung der Maßnahme
in Regie des Vereins werden durch den ETuS geprüft.
Erst nach dem positiven Ratsbeschlusses zur
Rahmenplanung müssen diese Kosten geschärft und eine
Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt
werden.
4. Lärmschutz
Lärmquelle ist die Güterfernstrecke
zwischen Wedau und Bissingheim. Auf Grund des zum
Teil großen Abstandes zum Rahmenplangebiet muss ein
Lärmschutzwall unüblich hoch sein. Ein Lärmschutz
direkt am Gleis wurde geprüft, lässt sich aber in
weiten Teilen wegen des geringen Abstands zwischen
den Gleisen nicht realisieren. Er wird auf Basis der
vorliegenden Lärmgutachten wie folgt sichergestellt:
Aktiver Lärmschutz: Wall-Wand-Kombination mit
einer Höhe von bis zu 15 m.
Passiver Lärmschutz: Um unzumutbare Belästigungen
in schutzbedürftigen Räumen zu verhindern, werden
für Fassaden, an denen trotz Lärmschutzwand erhöhte
Schallimmissionen auftreten, Anforderungen an die
einzuhaltende Luftschalldämmung der entsprechenden
Außenbauteile gestellt, oder eine entsprechende
Grundrissgestaltung vorgenommen.
Zum Bau des Lärmschutzwalls hat es auf Basis einer
Machbarkeitsstudie Gespräche mit am Markt tätigen
Unternehmen gegeben. Aus Gründen der notwendigen
lärmabsorbierenden Wirkung Richtung Bissingheim, des
Artenschutzes, der Flächenersparnis und der
Gestaltung wird eine
Wall-Gabionenwand-Erdwall-Kombination zu Grunde
gelegt. Diese Kombination reduziert Baukosten und
erfüllt die Anforderungen an eine gesicherte
Umlagerung von belastetem Bodenmaterial. Der
folgende Schnitt zeigt den Aufbau:
7. Äußere Erschließung
Wedauer Brücke und Anbindung
Die Wedauer Brücke (Bestandteil L60) wird
nach Entscheidung von Straßen NRW erhalten und
voraussichtlich im Jahr 2016 in Stand gesetzt. Für
eine Einkürzung der nicht mehr von Gleisen
unterfahrenen Brückenbereiche und die Neuerrichtung
einer Brücke über die weiterhin genutzten Gleise
stehen keine Landesmittel bereit. Eine Anbindung der
Nord- und Südfläche kann nicht im Brückenbereich
erfolgen, sondern nur im Bereich des Straßendamms
Richtung Regattabahn.
Da die vorhandene und zukünftige Belastung aus Wohn-
und Gewerbebereichen nach Zählungen und Prognosen im
Rahmen eines Verkehrsgutachtens bei mehr als 3.400
Fahrzeugen je Spitzenstunde liegt, würden
Linksabbiegespuren oder ein Kreisverkehr nach
gutachterlicher Einschätzung zu nicht zu
vertretendem Rückstau auf der L60 führen. Insofern
wird verkehrlich an dieser Stelle mit zwei Rampen
und alleinigem Rechtsabbiegespuren auf der L60
gearbeitet. Hier wird für die angrenzende
Wohnnutzung aktiver Lärmschutz vorgesehen.
Eine Ertüchtigung der Knoten an der Bissingheimer
Straße und im Bereich der Zu- und Abfahrten der A3
befindet sich in der Untersuchung. 8.
Schienengebundener Personennahverkehr (SPNV) Nach
Aussagen des VRR ist der Betrieb des RB 37 „Der
Wedauer“ nur bis zum Jahr 2018 gesichert.
Die Chance für eine attraktive SPNV-Anbindung zum
Hbf Duisburg und nach Düsseldorf ergibt sich mit den
Überlegungen zur sog.
Ratinger Weststrecke und
einem Wechsel auf die Westseite der Gleisstränge
nach Wedau. Mit der veränderten Linienführung von
Ratingen zu den Wehrhahnlinien und der Nachfrage aus
dem neuen Wohngebiet mit bis zu 3.000 Wohnungen ist
zu erwarten, dass sich die Kosten-Nutzen-Relation
verbessert. Um mittelfristig eine SPNV-Anbindung
sicherzustellen, wurde
mit der DB Netz AG ein
Mittelbahnsteig geplant und mit dem VRR
abgestimmt, der nur im Bereich
südlich der Wedauer Brücke möglich ist, da bis zu
diesem Punkt eine zweigleisige Anbindung bis zum Hbf
Duisburg sichergestellt werden kann,
dort der Brückenschlag zwischen Bissingheim und
Südfläche geplant, um den Mittelbahnsteig später
anzubinden und
ein weiteres Gleis für den SPNV entlang der
Gleisfläche der DB Netz AG vorgesehen, das in der
Streckenplanung bisher nicht berücksichtigt war.
Entwürfe für diese Infrastruktur wurden erarbeitet
und die laufenden technischen Anpassungen vor Ort
(insbesondere die Trasse der neue
110KV-Hochspannungsleitung) darauf abgestimmt.
9. Brückenschlag nach Bissingheim für
Radfahrer und Fußgänger
Der neue Brückenschlag zwischen Wedau und
Bissingheim wurde durch eine Machbarkeitsstudie
untersucht. In Höhe der Straße „Am See“ ist dieser
technisch nicht machbar, da zwischen den vorhandenen
neuen Gleisanlagen für den Güterverkehr kein Raum
für entsprechende Stützen vorhanden ist. Auch die
zurzeit fehlende Seite 7 Drucksache-Nr. 16-0478
Datum 28.04.2016 Grundstücksverfügbarkeit auf der
Bissingheimer Seite und die Notwendigkeit, den
Mittelbahnsteig des neuen Haltepunktes anzubinden,
haben zu der jetzt geplanten Lage der Brücke
geführt. Durch die neue Brücke ergibt sich eine
optimale Erreichbarkeit des neuen
Versorgungsbereichs aus Richtung Bissingheim. Eine
gute Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer zum
Ortskern Wedau wird in der Rahmenplanung
gewährleistet.
Vom Sukzessivwald und
Bahnbrache zu Forschungsstätten, Wohnen und Nahversorgung Für eines der größten
städtebaulichen Entwicklungsprojekte der nächsten Jahre in
Duisburg wurde jetzt der Rahmenplan von der
BahnflächenEntwicklungGesellschaft NRW mbH (BEG) fertig
gestellt. Oberbürgermeister Sören Link,
Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum, Thomas Lennertz,
Geschäftsführer BEG NRW, und Paul-Heinz Diekmann, DB
Immobilien, haben den Rahmenplan heute vorgestellt und
über die weiteren Schritte informiert. „Die BEG hat
aus Landesmitteln alle Untersuchungen, Planungen und den
Freischnitt der Flächen zu 100 Prozent getragen und
mittlerweile annähernd 1 Mio. Euro in die
Grundlagenplanung investiert. Wir wollen weiter dazu
beitragen, dass rasch Bauland entsteht und das Projekt
weit über Duisburg hinaus Anziehungskraft entwickelt“,
erläutert Thomas Lennertz das Engagement der BEG.
Oberbürgermeister Sören Link bedankt sich bei den Planern:
„Hier ist sehr professionell und in kurzer Zeit ein
abgestimmter Rahmenplan entstanden, der alle beteiligten
Interessen soweit möglich berücksichtigt und für die Stadt
einen ganz wichtigen Entwicklungsimpuls bringen wird.“
„Mit diesem Rahmenplan können wir jetzt die
Bauleitplanung fortsetzen, um möglichst zügig
Planungsrecht zu bekommen und mit der Vermarktung beginnen
zu können“, beschreibt Stadtentwicklungsdezernent Carsten
Tum die nächsten Verfahrensschritte.
Die Flächen
des ehemaligen Ausbesserungswerks und Rangierbahnhofs
Duisburg-Wedau - Fotos Harald Jeschke - sollen mittel- bis langfristig als
gesamtstädtisch und regional bedeutsamer Wohn- und
Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Die Gesamtfläche
teilen sich momentan die drei Eigentümer DB Station &
Service AG (83 Hektar), Bundeseisenbahnvermögen (3 Hektar)
und Stadt Duisburg (4 Hektar).
Für die gesamte rund 90 ha
große und rund drei Kilometer lange Projektfläche wurde
ein städtebaulicher Rahmenplan erstellt. Der Plan basiert
auf den Ideen aus einem Werkstattverfahren mit sechs
eingeladenen Planungsbüros und mehreren ganztägigen
Abstimmungsrunden mit den beteiligten Fachämtern der Stadt
Duisburg. In einer zweiten Stufe wurden die
Planungsideen mit zwei Planungsbüros vertieft und alle
Anforderungen der Stadt und der Beteiligten zur
Entwicklung der Fläche eingearbeitet.
Die rund 30
Hektar große Fläche nördlich der Wedauer Brücke (im Bild
mit Sukzessivwald) wird -
neben flexibel nutzbaren Grundstücksflächen für
hochwertiges Gewerbe - aufgrund ihres standortprägenden
denkmalgeschützten Gebäudebestandes und einer rd. 1,8 ha
großen Halle als sog. „Campusquartier“ mit
universitätsnahen Nutzungen im Bereich Forschung,
Technologie und Existenzgründungen entwickelt. Hier soll
auch der Austausch mit mittelständischen Unternehmen aus
der Region stattfinden. Komplettiert wird das
Nutzungsgeflecht durch multifunktionale Ergänzungsflächen
für den Sportpark Duisburg, die sich Richtung Regattabahn
orientieren und den dort vorherrschende Bestand an
Sportanlagen sinnvoll ergänzen.
Auf dem rd. 60
Hektar großen Südareal sollen ca. 2.700 bis 3.000
Wohneinheiten entstehen. Angesichts ihrer Lage am Wasser
und der Nähe zum Naturraum mit entsprechend hoher Wohn-
und Freizeitqualität wird hier ein breites Angebot von
qualitätsvollen Wohnformen und –typen entstehen. Neben
individuellen Wohnangeboten (Stadthäuser,
Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser) sind auch
vielfältige Angebote im Geschosswohnungsbau vorgesehen.
Hierzu gehört ebenso der öffentlich geförderte
Wohnungsbau. Eine besondere Adresse entsteht durch eine
rd. 250 Meter lange Promenade am Masurensee.
Die Planung auf der Südfläche beinhaltet darüber hinaus
• ein neues Nahversorgungszentrum mit einem
mit Mix aus Vollsortimenter, Discounter, Drogerie- und
Biomarkt, • eine Fuß- und Radwegbrücke, die
Bissingheim über das neue Wohngebiet an Wedau und den
Masurensee anbindet, • den späteren Bau eines
neuen Schienenhaltepunktes in Nähe des
Nahversorgungszentrums, der im Falle der Reaktivierung der
Ratinger Westbahn die Verbindung zu den Stadtzentren von
Duisburg, Ratingen und Düsseldorf sicher stellt und
• den Bau eines bis zu 15 m hohen Lärmschutzwalls
entlang der verbleibenden Gleisflächen zur Sicherstellung
des Lärmschutzes. Um diese Planung zu verwirklichen,
ist die Verlagerung von rd. 240 Grabelandflächen der
Bahnlandwirtschaft (BLw) und der Sportanlagen des ETuS
Wedau erforderlich. In einem moderierten Planungsdialog
zwischen August 2015 und April 2016 wurden in mehreren
Phasen gemeinsam mit dem Vorstand der Gartenanlage und dem
Vorstand des Sportvereins ETuS Wedau die Rahmenbedingungen
einer möglichen Verlagerung und das Planungskonzept
erarbeitet. Der Rahmenplan sieht nun einen neuen
Grünbereich südlich der Wohnbebauung vor.
V. l.: Oberbürgermeister Sören Link, Paul-Heinz Diekmann,
DB Immobilien, Thomas Lennertz, Geschäftsführer BEG NRW,
und Stadtentwicklungsdezernent Carsten Tum präsentieren
den neuen Rahmenplan.
Der alte Bebauungsplan 1060/1061 (Wedau, Neudorf-Süd)
wurde schon vor mehr als einem Jahrzehnt visionär
diskutiert, da die DB AG im Verbund mit duisport
eigentlich einen öffentlich präsentierten "Masterplan
Bahnlogistik" mit rund 55 ha Fläche im Sinn hatte.
Dann kamen vor sechs bis sieben
Jahren erste Entwicklungspläne mit einem "Runddorf" und
etwa 118 Wohneinheiten ins Gespräch.
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Anträge/Anfragen
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16 |
Abschlussbericht zur DS 12-0387
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17 |
Sachstandsbericht über
Prüfanträge DS-14-1473, DS 14-1475 und DS 15-0137
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18 |
Rückbau der Treppenanlage am
S-Bahnhof Duisburg-Rahm
einstimmig
beschlossen
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19 |
Schaffung eines Rundwanderfuß- und -radweg am
Rahmer See
Gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
Frau Deniz Edis - Die Linke:
Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob die im Rahmen
des Projektes „Duisburg 2027“ an- gedachten
Wegeachsen von Ost nach West entlang der Autobahn (A
524) und im Bereich „Gewerbegebiet Großenbaum/Süd“
geschaffen werden können. Begründung Nach
Fertigstellung des Autobahnkreuzes Duisburg-Süd
besteht die Möglichkeit, am Rahmer See einen
Rundwanderfuß- und -radweg anzulegen, der im Bereich
„Böckumer Burgweg“ (Unterführung unter A 59) sogar
eine Verbindung zu den Stadtteilen Mündelheim/Serm
zum Rhein schafft.
einstimmig beschlossen
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20 |
Radwegverlängerung an der
Angermunder Straße in Duisburg-Rahm
Gemeinsamer Antrag der
SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
Frau Deniz Edis - Die Linke:
Der Oberbürgermeister möge
prüfen, ob der Radweg von der Angermunder Straße bis
zur Fichtenstraße in Duisburg-Rahm verlängert werden
kann. Begründung Im August 2015 hat der
SPD-Ortsverein Großenbaum/Rahm mit dem ADFC Duisburg
e. V. (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) eine
Radbefahrung durchgeführt, um Schwachstellen im
Radwegenetz aufzuspüren. Dabei wurde eine
Gefahrensituation mit hohem (vermeidbarem)
Unfallrisiko entdeckt.
Der Radweg entlang der Angermunder Straße endet -
von Angermund kommend - gegen- über dem Haus Nr.
284. Radfahrer*innen müssen an dieser Stelle
innerhalb der unübersichtlichen Kurve auf die Straße
wechseln. Auch die Radfahrer*innen, die ihre Fahrt
in den Waldweg „Fichtenstraße“, entlang des
Ventenhofes fortsetzen wollen, müssen auf einer
Teilstrecke von ca. 50 Metern, ebenfalls auf die
Angermunder Straße wechseln.
Dies könnte vermieden werden, wenn der Radweg bis
zur Einmündung der Fichtenstraße verlängert würde.
Bisher führt dort ein Trampelpfad entlang, der für
Radfahrer*innen nicht nutzbar ist. Die Überquerung
des Baches ist ohne weiteres möglich, da dort
bereits eine Brücke mit ausreichendem Breitenprofil
existiert.
einstimmig beschlossen
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21 |
Beseitigung der Ruhestörung auf dem Wanheimer Markt
Antrag der CDU-Fraktion:
Der Oberbürgermeister wird
gebeten, geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der
Ruhestö- rung auf dem Wanheimer Markt zeitnah
umzusetzen. Begründung In unserer Bürgersprechstunde
beschwerten sich mehrfach Anwohner*innen des
Wanheimer Marktes über Ruhestörung durch Musik- und
Autolärm in den Abend- und Nachtstunden. Teilweise
soll es dort auch zu „Autorennen“ kommen. Laut
Presseartikel liegen der Duisburger Polizei
ebenfalls zahlreiche Beschwerden vor. Der Wanheimer
Markt wird außerhalb der Markzeiten kaum genutzt,
nur wenige Anwohner*innen benutzen ihn als
Parkplatz.
Durch bauliche Maßnahmen soll, in Absprache mit den
Markthändlern (Duisburg Kontor), den
Anwohnern*innen, der Schule und den Vereinen, die
Zufahrt zur Parkfläche so zugebaut bzw.
eingeschränkt werden, dass dort keine Treffen der
„Raserszene“ stattfinden können.
mehrheitlich - 5 Ja, 9 Nein - abgelehnt
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Mitteilungsvorlagen
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22 |
Flächennutzungsplan-Neuaufstellung - Frühzeitige
Beteiligung zum FNP-Vorentwurf -
Kenntnisnahme
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23 |
Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat April 2016
Kenntnisnahme
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