30
*
|
Beschluss zur
Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße im
Abschnitt zwischen Hohe Straße und Düsseldorfer
Straße - Duisburg-Innenstadt
|
|
|
Einstimmig beschlossen
|
|
Beschlussentwurf
Der Entwurfsplanung der Friedrich-Wilhelm-Straße im
Abschnitt zwischen Hohe Straße und Düsseldorfer
Straße wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit
der Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt.
Die Planungs- und Herstellungskosten für die
Umgestaltung des Teilabschnittes der
Friedrich-Wilhelm-Straße – zwischen Hohe Straße und
Düsseldorfer Straße - gemäß der Anlage betragen
voraussichtlich brutto 2.500.000 € die sich
zusammensetzen aus: Honorarkosten 200.000 €
Verkehrsanlagen 2.300.000 €
Dieser investive Beschluss unterliegt wegen der
finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten
Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich
einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im
Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
Anlass der Planung / Ausgangslage
Das IHI (Integriertes Entwicklungskonzept
Innenstadt) wurde am 08.07.2013 mit der DS 130744 im
Sinne eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“
gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als Grundlage für die
weitere Cityentwicklung und die Umsetzung des
„Masterplans zur Entwicklung der Duisburger
Innenstadt“ beschlossen. Die Maßnahme B1
„Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße“ ist im
IHI ab dem Jahr 2017 vorgesehen.
Die wichtige innerstädtische Achse –
Friedrich-Wilhelm-Straße – verbindet u.a. den
Bahnhof mit der Innenstadt, bedeutenden Duisburger
Museen und dem Kantpark. Im Rahmen des IHI wurde das
Ziel formuliert, die Friedrich-Wilhelm-Straße durch
die Umgestaltung des Straßenraumes in einen
Boulevard zu verwandeln, ohne die
Verkehrsleistungsfähigkeit einzuschränken, das
Gestaltungspotenzial der Straße jedoch zu nutzen.
Die Ziele des Integrierten Entwicklungskonzeptes
Innenstadt sind u.a.: - Verbesserung der
Nahmobilität, - gestalterische Aufwertung der
Hauptachse, - Lärmminderung, - Stärkung der
Anbindung an den Hauptbahnhof Duisburg sowie
zwischen City und Kantpark Für Fußgänger und
Radfahrer sind die Querungsmöglichkeiten zwischen
Innenstadt und Kantpark über die Friedrich-Wilhelm
Straße aktuell unzureichend gestaltet. Es besteht
kein einheitliches Gestaltungskonzept. Übermäßige
Ausstattungselemente im öffentlichen Raum stehen
teilweise im Gehweg und verschlechtern damit die
Orientierung im Straßenraum.
Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung hat das
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement das
Ingenieurbüro Bramey.Bünermann Ingenieure GmbH mit
Vorplanung, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie
Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt.
Baubeschreibung Insgesamt erstreckt sich das
Planungsgebiet zwischen der Düsseldorfer Straße bis
Hohe Straße auf einer Fläche von rd. 1300 m². Die
Baumaßnahme sieht eine Umgestaltung und
Neuaufteilung des Verkehrsraumes der
Friedrich-Wilhelm-Straße vor und knüpft so an den
gerade im Bau befindlichen Umbau der Kreuzung
Mercatorstraße/ Friedrich- Wilhelm-Straße an.
Ziel der Planung ist es, einen Boulevard mit
verbesserter Aufenthaltsqualität im Norden
auszubilden, eine Bewegungszone an der südlichen
Straßenkante zu erarbeiten und die Wegebeziehungen
zwischen Innenstadt und Kantpark zu stärken. Der
Verkehr soll im bestehenden Straßenraum neu
organisiert werden. Es entsteht ein großzügiger
Boulevard auf der nördlichen Gehwegseite, der
ausreichend Bewegungsraum, ggf. Fläche für
Außengastronomie und erweiterte Möglichkeiten zur
Präsentation der ansässigen Einzelhändler bieten
wird. Der südliche Gehwegbereich wird als
Bewegungszone mit direktem Anschluss an den Kantpark
gestaltet.
Die geplanten Querungsmöglichkeiten über den
Mittelbereich sind auf die Zugänge des Kantparks und
die angrenzenden Verbindungen in die Innenstadt
abgestimmt. Der MIV erhält je Fahrtrichtung eine
ausreichend bemessene Fahrspur. Die Belange des ÖPNV
werden beidseitig durch einen separaten
Bussonderstreifen erfüllt. Der nordöstliche
vorhandene Haltestellenbereich (Haltestelle
Tonhallenstraße) wird in Richtung Portsmouthplatz
verschoben und ist nicht mehr Teil des
Planungsgebietes.
Die Haltestellen „Lehmbruck Museum“
sind/ werden vorab erneuert. Die südliche
Haltestelle im Bereich des Knotenpunktes
Düsseldorfer Straße ist Bestandteil dieser
Umbaumaßnahme. Bei der Ermittlung der erforderlichen
Abmessungen der einzelnen Konstruktionselemente
wurden die gültigen technischen Regelwerke wie z.B.
die RASt 06 zugrunde gelegt und zusätzlich durch
dynamische Fahrkurven überprüft, insbesondere auch
die Wahl der Ein- und Ausfahrradien.
Insgesamt werden voraussichtlich ca. 57 Stellplätze
in Längs- und Schrägaufstellung, zwei
Behindertenstellplätze und mindestens vier Ladezonen
entstehen. Aktuell sind in dem Planungsabschnitt rd.
77 Stellplätze vorhanden. Daher werden rd. 18
Stellplätze entfallen. Durch die Schaffung von
Anlieferungszonen wird ein Teil der entfallenen
Stellplätze ausgeglichen.
Infolge der Umorganisation des Straßenraums wird der
Lärmschutz für Anwohner durch das Abrücken des MIV
Streifens von der Gebäudekante verbessert und die
Immissionen damit verringert.
Verkehrsanbindung
Der Anschluss an die vorhandenen Knotenpunkte (bspw.
Mercatorstraße oder Düsseldorfer Straße) durch die
vorgelegte Entwurfsplanung ist gegeben. Es ist
vorgesehen, auf den vorhandenen Kopfwender (Höhe
Lenzmannstraße) zu verzichten, um eine durchgehende
Fläche mit Verbindungsfunktion (bspw. Kunstmeile) zu
realisieren. Das Linksabbiegen aus der
Lenzmannstraße soll durch eine neue
Lichtsignalanlage, die in Abstimmung mit dem
vorhandenen Signalprogramm geschaltet ist,
ermöglicht werden. In einer noch nachfolgend
erforderlichen Untersuchung soll diese Variante
verkehrstechnisch geprüft werden.
Das Prüfungserfordernis ergibt sich hauptsächlich
aus noch zu eruierenden aktuellen Verkehrsdaten. Da
es sich aktuell um eine Entwurfsplanung handelt, die
im Bereich der Lenzmannstraße noch abschließend
geprüft werden muss, kann es noch zu Änderungen
kommen. Diese Planungsvariante ermöglicht das
Abfahren auch in Richtung Hauptbahnhof (links
Ausfahren) im Gegensatz zur heutigen Situation, da
aktuell nur eine Ausfahrt nach rechts aus der
Lenzmannstraße besteht. Aus diesem Grund wird die
hier dargestellte, aber noch nicht abschließend
geprüfte Variante favorisiert.
Sollte die Planungsvariante verkehrstechnisch nicht
umgesetzt werden können, wird der Kopfwender wie
heute im Bestand belassen und keine zusätzliche LSA
umgesetzt. Um in Richtung Mercatorstraße bzw.
Portsmouthplatz fahren zu können, ist ein Ausfahren
aus der Lenzmannstraße dann weiterhin nur nach
rechts möglich. Bei dieser Lösung würden weitere
Stellplätze entfallen (deren Anzahl zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann) und die
Fußgängerquerung an der Tonhallenstraße/ Friedrich-
Wilhelm- Straße muss entsprechend angepasst werden.
Alle weiteren durch die Maßnahme betroffenen
Knotenpunkte wurden verkehrstechnisch überprüft und
der Nachweis einer ausreichenden Qualitätsstufe des
Verkehrsablaufs erbracht. Aufgrund der umfangreichen
Eingriffe im Knotenpunktbereich Düsseldorfer Straße
/ Friedrich- Wilhelm- Straße erhält die Fahrbahn in
den Anschlussbereichen eine Deckenerneuerung inkl.
neuer Markierung.
Bisher sind keine gesonderten Anlagen für den
Radverkehr in der Friedrich-WilhelmStraße vorhanden.
Die Radverkehrsführung im Planungsgebiet erfolgt im
vorliegenden Entwurf in beide Richtungen über den
geplanten Bussonderstreifen, der damit eine doppelte
Funktion übernimmt.
Für einen zukünftig attraktiv gestalteten und
komfortablen Aufenthalt ist die Fläche der
Mittelinsel als zentraler Ort für das Parken
konzipiert und dient des Weiteren als
Fußwegebeziehung zwischen den „zentralen“ Zugängen
des Kantparks und dem geplanten Boulevard auf der
nördlichen Gehwegseite. Gleichzeitig soll dieser
Bereich zukünftig eine Begrünung durch Bäume
aufweisen.
Fahrbahnoberbau Die Fahrbahnen auf der
Hauptverkehrsstraße Friedrich-Wilhelm Straße sind
ausreichend zu bemessen. Aus diesem Grunde ist nach
den Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO, 2012) die
Fahrbahnbefestigung zu ermitteln. Aus
gestalterischen Gründen werden die Gehwege und Pkw-
Stellplätze gepflastert, während die Fahrbahnen
asphaltiert werden sollen. Die Wegebeziehung
innerhalb des „Mittelstreifens“ kann ggf. mit einer
wassergebundenen Decke ausgestaltet werden. Im
Bereich der Haltestellen erhält die Fahrbahn einen
Aufbau aus Beton.
Ausstattungen und Einrichtungen Die erforderlichen
und zweckmäßigen Ausstattungen und Einrichtungen
werden im Folgenden näher erläutert. Dabei wird
insbesondere auf die wesentlichen Elemente
eingegangen, die besonders wichtig und teilweise
auch prägnant sind. Die Zuordnung der
Funktionselemente wird insgesamt mit einer
städtebaulich ansprechenden und guten
architektonischen Gestaltung in Einklang gebracht
werden.
Die Fahrbahnen werden durchgängig durch Bordanlagen
eingefasst. Dabei trennt der Hochbordstein deutlich
den Gehwegbereich von der Fahrbahn.
Fußgängerübergänge erhalten zur optimalen Nutzung
jedes Verkehrsteilnehmers Rundbordsteine mit einer
geringen Auftritthöhe. Für mobilitätseingeschränkte
Menschen sind bei der Planung zusätzliche
Leitelemente zu berücksichtigen.
Ein weiterer gestalterischer Aspekt ist die
Gliederung der Fahrbahn in Abschnitten durch
Betonmatrizen, die das Gesamtbild auflockern und den
Mittelstreifen der ggf. als Kunstmeile ausgebildet
werden könnte, optisch unterstützt. Für ein sicheres
Begehen des kompletten Planungsgebietes und zum
Schutz gegen kriminelle Übergriffe gegenüber
Personen ist eine umfassende Beleuchtungsanlage
erforderlich. Dazu liegt eine lichttechnische
Berechnung vor, aus der sich je nach Nutzung und
Situation verschiedene Beleuchtungstypen ergeben,
die allesamt als ansprechende gestalterische
Elemente wahrgenommen werden können.
Durch eine Reduzierung der Elemente im Straßenraum,
einer Erarbeitung von einheitlicher Möblierung wird
die Friedrich-Wilhelm-Straße gestalterisch
aufgewertet. Die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm
Straße sieht, wie zuvor beschrieben, eine Neuordnung
des Straßenraumes vor. Die Positionierung der
zukünftigen Baumstandorte soll dieses neue
Gestaltungskonzept stützen.
Dabei ist geplant, den mittleren Bereich durch eine
alleeartige Begrünung hervorzuheben. Mit dieser
Konzeptidee werden die geplanten Stellplätze durch
die Überkronung mit Bäumen beschattet. Um die
Planung zum Umbau der Friedrich-Wilhelm Straße
realisieren zu können, müssen Bäume gefällt werden.
Dies betrifft im Wesentlichen die Bäume im
Gehwegbereich (diese Bäume stehen im Bereich der
Hochborde zwischen Gehweg und Fahrbahn) vor dem
Kantpark. Die Zielsetzung der Umgestaltung der
Friedrich-Wilhelm Straße und der Umgestaltung des
Kantparks sind eine wahrnehmbare Öffnung des
Kantparks zur Innenstadt und eine neu gestaltete
Eingangszone als Promenade auszubilden. Mit dem
vorliegenden Planung wird damit auch dem Beschluss
zur Umsetzung der Umgestaltung des Kantparks (vgl.
DS 15-1470) gefolgt, den der Rat der Stadt Duisburg
bereits entschieden hat. Bestehende großkronige
Bäume im Mittelstreifen sollen, wenn möglich,
erhalten bleiben und in das neue Konzept integriert
werden. Die aktuelle Planung sieht insgesamt 29
alleeartig positionierte Bäume (bestehende Bäume und
Neupflanzung) vor.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung der
Friedrich-Wilhelm Straße setzten sich zusammen aus:
Honorarkosten brutto 200.000 € Verkehrsanlagen
brutto 2.300.000 €
hiervon Kosten für nicht zuwendungsfähige
Stellplätze brutto 137.445 €
Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung der
Friedrich-Wilhelm Straße sollen über
Städtebauförderungsmittel STEP 2017 (vgl. DS
13-0744) eingeworben werden. Der städtische
Eigenanteil ist gesichert. Das ursprünglich zur
Förderung angedachte Budget von 1,5 Mio. Euro im IHI
wurde für die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm
Straße zu einem Boulevard kalkuliert.
Die Planung zur Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm
Straße hat die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses
Kantpark aufgegriffen, um die Qualitätsansprüche für
diese ineinander greifenden Stadträume zu sichern.
Zudem wird die aus dem Entwurf resultierende
erforderliche Anpassung der Straßenverkehrsflächen
zusätzlich zur Förderung angemeldet.
Daher erhöht sich das zur Förderung anzumeldende
Budget auf insgesamt ca. 2,5 Mio. Euro. Die
vorliegende Entwurfsplanung mit der zugehörigen
Kostenschätzung nach DIN 276 wird im Dezember 2016
vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt
Duisburg bei der Bezirksregierung eingereicht.
Von den Gesamtkosten wurden bereits 85.000 € für
vorlaufende Planungsleistungen im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung 2016 bereitgestellt, so
dass für die Jahre 2017 bis 2019 noch ein
Ausgabebedarf von 2.415.000 € verbleibt. Da bei
Aufstellung des Entwurfs des investiven Finanzplanes
2017 noch von geringeren Ausgaben ausgegangen wurde,
entsteht in 2019 ein Finanzierungsbedarf von 99.000
€.
Dieser Finanzierungsbedarf kann durch Einsparungen
bei der Finanzstelle 6105.090209.4863 „Sonstige
Baumaßnahmen Innenstadtumbau“ gedeckt werden. Im
Zuge der Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße
müssen vorhandene Straßenteile (Fahrbahn, Gehweg
etc.) entfernt werden, die im Anlagevermögen noch
mit einem Restbuchwert von 505.149 € bilanziert und
in dieser Höhe auszubuchen sind.
Parallel dazu können anteilig die darauf
entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und
Beiträge von insgesamt 339.979 € vorzeitig aufgelöst
werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 165.170
€ verbleibt.
Der Buchverlust wird gemäß § 43
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.d.F. des 1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 direkt
in der Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital
verrechnet.
Die zur Realisierung benötigten Mittel wurden bei
der Haushaltsplanung berücksichtigt und angemeldet.
Entsprechende nicht förderfähige Kosten für bspw.
die Parkplätze, sind im Haushalt der Stadt Duisburg
eingestellt.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird auf Grundlage der hier
vorgelegten Entwurfsplanung die Antragsunterlagen
für die Bezirksregierung zum STEP 2017 erarbeiten.
Parallel wird der Aspekt des Verzichtes auf den
Kopfwender verkehrstechnisch geprüft. Das Ergebnis
wird die Grundlage für den abschließenden Entwurf
bilden. Auf Grundlage der dann vorliegenden
endgültigen Entwurfsplanung wird nachfolgend die
Ausführungsplanung von dem beauftragten
Ingenieurbüro erarbeitet. Diese soll dann dem Rat
der Stadt zur Beschlussfassung im Frühjahr 2017
vorgelegt werden.
Vorbehaltlich des Vorliegens des Ratsbeschlusses und
eines positiven Förderbescheides im Jahr 2017 soll
die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen.
Geplanter Baubeginn für die hier vorliegende IHI
Maßnahme ist das Kalenderjahr 2018. Eine Bauzeit ist
aktuell noch nicht exakt zu definieren. Da die
Bauzeit auch jahreszeitenbedingt variieren kann. Die
Dauer der Bauzeit beläuft sich schätzungsweise auf
ein Jahr.
|
31
*
|
Umgestaltung des
Ostausgangs Duisburg Hauptbahnhof Umgestaltung des
Ostausgangs Duisburg Hauptbahnhof
Beschlussentwurf
Der Planung und dem Umbau des Bereiches des
Ostausganges Duisburg Hauptbahnhof wird zugestimmt
und die Verwaltung wird mit der Umsetzung
beauftragt. Die Planungs- und Herstellungskosten für
die Umgestaltung des Bereichs - gemäß der Anlage
betragen voraussichtlich 2.200.000 € die sich
zusammensetzen aus: Honorarkosten 200.000 €
Verkehrsanlagen 2.000.000 €.
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der
finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten
Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich
einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im
Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes.
1. Anlass der Planung /
Ausgangslage
Das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ (IHI)
wurde am 08.07.2013 mit der DS 13-0744 im Sinne
eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gemäß
§ 171b Abs. 2 BauGB als Grundlage für die weitere
Cityentwicklung und die Umsetzung des „Masterplans
zur Entwicklung der Duisburger Innenstadt“
beschlossen.
Die Maßnahme A2 „Planung und Umbau
Hauptbahnhof-Osteingang“ ist im IHI ab dem Jahr 2017
vorgesehen.
Der Bereich auf der Ostseite des Bahnhofes wird zur
Zeit seiner funktionalen und städtebaulichen
Bedeutung als zentraler Verkehrsknotenpunkt sowie
Eingangsbereich vom und in den Stadtteil Neudorf
nicht gerecht. Die Gestaltung des Vorplatzbereiches
sowie die Organisation seiner Verkehrsfunktionen
weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Es fehlt eine
attraktive Gestaltung sowie Aufenthaltsqualität.
Zudem wird die Nutzungsdichte und -struktur der
Bebauung dem Standort nicht gerecht. Dadurch hat
dieser Bereich zurzeit eher den Charakter eines
„Hintereingangs“, statt zweiter Haupteingang zum
Bahnhof und Tor zum Stadtteil Neudorf zu sein. Um
den Ostausgang mit Bezug auf die öffentlichen
Investitionstätigkeiten aufzuwerten, soll innerhalb
dieser Maßnahme eine Konzeption erstellt werden mit
anschließender Umsetzung. Bahnhofsvorplatzes auf der
Westseite aufgegriffen werden.
Dabei soll dieser Platz als „Tor“ Verkehrsfunktionen
optimiert und die Aufenthaltsqualität verbessert
werden. Durch das Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement wurde das Ingenieurbüro
Bramey.Bünermann Ingenieure GmbH mit der Vor-,
Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie
Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt.
Beschreibung der
Entwurfsplanung Baubeschreibung
Die Baumaßnahme sieht eine Umgestaltung des
Bahnhofsvorplatzes auf der Ostseite des
Hauptbahnhofes sowie eine Umstrukturierung des
Knotenpunktes Neudorfer Straße/ Kammerstraße vor.
Der Ausbaubereich befindet sich östlich des
Hauptbahnhofes, westlich der Neudorfer Straße und
südlich des Multiplex-Kinos. Insgesamt erstreckt
sich das Planungsgebiet auf einer Fläche von rd.
8000 m².
Ziel ist es den Bahnhofvorplatz gestalterisch
aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität sowie die
vorhandene Verkehrssituation zu verbessern. Hierzu
sollen die Verkehrsflächen neu geordnet, der
Kreuzungsbereich Neudorfer Straße/ Kammerstraße
optimiert und eine Barrierefreiheit sichergestellt
werden.
Für einen zukünftig attraktiven und komfortablen
Aufenthalt ist die Fläche des Bahnhofsvorplatzes als
zentraler Ort konzipiert. Dieser dient zum Einen der
Sicherheit für die vielen Umsteigemöglichkeiten, zum
anderen lädt der Platz zum Verweilen ein und bietet
Platz für die Außengastronomie.
Die gesamte Vorplatzfläche beträgt etwa 2.000 m² und
ermöglicht eine komfortable Fußwegebeziehung
zwischen den Haltestellen an der Neudorfer Straße
und dem Bahngebäude. Am südlichen Rand des zentralen
Platzbereiches findet sich zukünftig die
Metropolrad- Station sowie eine überdachte
Fahrradabstellanlage wieder. Die vorhandenen
Haltestellenbereiche bleiben an ihren bisherigen
Standorten. Lediglich die Haltestellen vor dem
Multiplex-Kino an der Neudorfer Straße in
Fahrtrichtung Tulpenstraße verschieben sich um
einige Meter nach Norden.
Über den zentralen Platzbereich dürfen zukünftig nur
die ausfahrenden Busse, die an der „Klagemauer“
halten, in den Kreisverkehr oder aber in die Umfahrt
zu den Pausenplätzen unterhalb des Multiplex-Kinos
fahren. Der Knotenpunkt Neudorfer Straße /
Kammerstraße wird durch die Planung eines
Kreisverkehrs neu geordnet.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Abmessungen
der einzelnen technischen Regelwerke wie z.B. das
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zugrunde
gelegt und zusätzlich durch dynamische Fahrkurven
überprüft, insbesondere auch die Wahl der Ein- und
Ausfahrradien, so dass ein Ein- und Ausfahren der
Gelenkbusse problemlos ermöglicht wird.
Die Einbahnstraßenregelung der Otto-Keller-Straße
wird zukünftig umgekehrt. Folglich wird vom
Kreuzungsbereich Neudorfer Straße/Kammerstraße auf
den Hauptbahnhof zugefahren und der Verkehr über die
Otto-Keller-Straße in Fahrtrichtung Süden vom
Bahnhof abgeleitet. Auf der Kammerstraße am
südlichen Fahrbahnrand entlang der 2-geschossigen
Häuserzeile, Behindertenstellplätze, in senkrechter
Aufstellung, welche sich somit in unmittelbarer Nähe
zum Eingang des Hauptbahnhofes befinden.
Weitere vorhandene Schräg- und Längsparkstände
befinden sich entlang der Otto-Keller-Straße. Am
nördlichen Fahrbahnrand an der Kammerstraße ist eine
Ladezone vorgesehen, die ebenfalls den Taxen als
Ausstiegsbereich dienen soll.
Der Taxispeicher für 20 Warteplätze wird gut
sichtbar am nord-westlichen Fahrbahnrand der
Otto-Keller-Straße in unmittelbarer Lage zum
Bahnhofsgebäude vorgesehen, die Einfahrt erfolgt
über die Otto-Keller Straße. Konstruktionselemente
für den Kreisverkehrsplatz wurden die gültigen
entstehen insgesamt 7 Kiss & Ride-Stellplätze, sowie
3 Behindertenstellplätze, in senkrechter
Aufstellung, welche sich somit in unmittelbarer Nähe
zum Eingang des Hauptbahnhofes befinden.
Weitere vorhandene Schräg- und Längsparkstände
befinden sich entlang der Otto-Keller-Straße. Am
nördlichen Fahrbahnrand an der Kammerstraße ist eine
Ladezone vorgesehen, die ebenfalls den Taxen als
Ausstiegsbereich dienen soll. Der Taxispeicher für
20 Warteplätze wird gut sichtbar am nord-westlichen
Fahrbahnrand der Otto-Keller-Straße in unmittelbarer
Lage zum Bahnhofsgebäude vorgesehen, die
Einfahrt erfolgt über die
Otto-Keller Straße.
Verkehrsanbindung
Die Anbindung des Ostausgangs an das
öffentliche Straßennetz erfolgt über einen neu
geplanten Einbahnstraßenregelung der Otto- Keller-
Straße umzukehren, was die Parkplatzssuche
begünstigt. Die Neudorfer Straße erhält für den
Busverkehr in Fahrtrichtung Norden (Mülheimer
Straße) eine separate Busspur, wobei diese als
Haltestelle zum konfliktfreien Passieren des
Kreisverkehrs fungiert.
Der durch die Maßnahme betroffene
Knotenpunkt Neudorfer Straße/ Kammerstraße wurde
verkehrstechnisch überprüft und der Nachweis einer
ausreichenden Qualitätsstufe des geplantem
Kreisverkehr erbracht.
Durch den neuen Kreisverkehr entfällt der versetzte
Knotenpunkt, die Verkehrssicherheit erhöht sich und
der Verkehrsablauf wird optimiert. Aufgrund der
umfangreichen Eingriffe im Knotenpunktbereich
Neudorfer Straße / Kammer Straße erhält die Fahrbahn
in den Anschlussbereichen eine Deckenerneuerung
inkl. neuer Markierung.
Die Klöcknerstraße ändert sich aufgrund der in der
Lage verschobenen Haltestellen am westlichen
Fahrbahnrand.
Die Radfahrer werden, anstatt auf dem Gehweg,
innerhalb des Knotenpunktes auf die Fahrbahn in den
Kreisverkehr geführt. Über den Vorplatz sind dann
die Fahrradabstellanlage sowie die Radstation zu
erreichen. Der Bahnhofsvorplatz wird künftig als
zentraler Ort fungieren. Alle möglichen Anschlüsse
an die verschiedenen Verkehrsmittel sind über diesen
Platz gut und bequem zu erreichen. Kreisverkehr mit
4 Verkehrsarmen. Somit ist es möglich die
Verkehrsablaufs auf Grundlage einer durchgeführten
Verkehrssimulation mit Radverkehrsführung im Bereich
des Knotenpunktes Neudorfer Straße/
Fahrbahnoberbau
Die Fahrbahnen einer Kreisverkehrsanlage sind
generell wie Straßen mit „starkem Verkehr“
Standardisierung Fahrbahnbefestigung belasteten
Abschnitt- besonders starken Beanspruchung durch den
Linienbusverkehr, wird hier ein Belag aus
Splittmastixasphalt für die Fahrbahn gewählt.
Durch die besondere Zusammensetzung aus einem
erhöhten Anteil an Edelsplitt, Polymerbitumen sowie
stabilisierenden Zusätzen für das Bitumen ist
Splittmastixasphalt verformungsbeständiger und
garantiert eine lange Lebensdauer.
Aus gestalterischen Gründen werden die
Fahrgastwarteflächen, Gehwege und der Vorplatz
gepflastert. Ebenso ausnahmslos asphaltiert werden
sollen. Im Bereich der durch den Busverkehr
querenden Platzfläche und im Bereich des
Taxispeichers sind Betonmatrizen zur optischen
Trennung der niveaugleichen Flächen vorgesehen.
Die Buscaps werden in Betonbauweise hergestellt.
Ausstattungen und
Einrichtungen
Die erforderlichen und zweckmäßigen
Ausstattungen und Einrichtungen werden im Folgenden
näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf die
wesentlichen Elemente eingegangen, die besonders
wichtig und teilweise auch prägnant sind. Die
Zuordnung der Funktionselemente wird insgesamt mit
einer städtebaulich ansprechenden und guten
architektonischen Gestaltung in Einklang gebracht
werden.
Die Fahrbahnen werden durchgängig durch Bordanlagen
eingefasst. Dabei wird unterschieden zwischen
Rundborden, die einerseits überfahrbar sind und
andererseits eine dezente Trennlinie z.B. zwischen
der Fahrbahn und dem Bahnhofsvorplatz darstellen.
Für Sehbehinderte sind bei der Planung zusätzliche
Leitelemente zu berücksichtigen, gleichzeitig wird
hier aber auch den Bedürfnissen von Gehbehinderten
genüge getan, indem abgesenkte Übergänge geschaffen
werden.
Für ein sicheres Begehen des kompletten
Planungsgebietes sowie für die Erkennbarkeit und
Lesbarkeit der Informationen und zum Schutz gegen
kriminelle Übergriffe gegenüber Personen und
Einrichtungsbestandteilen ist eine umfassende
Beleuchtungsanlage erforderlich. Dazu liegt eine
lichttechnische Berechnung vor, aus der sich je nach
Nutzung und Situation verschiedene Beleuchtungstypen
ergeben, die allesamt als ansprechende
gestalterische Elemente wahrgenommen werden können.
Der vorhandene Baumbestand fließt mit in die
Gestaltung ein und kann teilweise erhalten bleiben,
wodurch sich positive Auswirkungen auf das
Kleinklima ergeben. Des Weiteren sind im
Planungsgebiet weitere Baumstandorte geplant. Im
zentralen Platzbereich sollen zudem
Sitzmöglichkeiten, z.B. unterhalb der Bäume
geschaffen werden. Die Gestaltung der Fläche erfolgt
in Anlehnung an den Portsmouthplatz.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung des Bereichs
Ostausgang setzen sich zusammen aus: Honorarkosten
200.000 € Verkehrsanlagen 2.000.000 € hiervon Kosten
für nicht zuwendungsfähige Stellplätze 26.180 €
Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung des
Ostausganges sollen über Städtebauförderungsmittel
STEP 2017 (vgl. DS 13-0744) eingeworben werden. Die
vorliegende Entwurfsplanung mit der dazugehörigen
Kostenschätzung nach DIN 276 wird im Dezember 2016
bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.
Die gegenüber der Kostenschätzung im IHI um 100.000€
gestiegenen Kosten begründen sich aus der
Realisierung eines Kreisverkehres gegenüber eines
kalkulierten Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage.
Diese für die Platzgestaltung städtebaulich
erheblich bessere Lösung, hat zur Folge, dass auf
der Neudorfer Straße mehr Flächen umgebaut/
angepasst werden müssen, als kalkuliert.
Von den Gesamtkosten wurden bereits 80.000 € für
vorlaufende Planungsleistungen im Rahmen der
Haushaltsbewirtschaftung 2016 bereitgestellt, so
dass für die Jahre 20172019 noch ein Ausgabebedarf
von 2.120.000 € verbleibt. Da bei Aufstellung des
Entwurfs des investiven Finanzplanes 2017 noch von
geringeren Ausgaben ausgegangen wurde, entsteht in
2019 ein Finanzierungsbedarf von 212.800 €. Dieser
Finanzierungsbedarf kann durch Einsparungen bei der
Finanzstelle 6105.090209.4863 „Sonstige Baumaßnahmen
Innenstadtumbau“ gedeckt werden.
Im Zuge der Umgestaltung des Ostausganges müssen
vorhandene Straßenteile (Fahrbahn, Gehweg etc.)
entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit
einem Restbuchwert von 610.305 € bilanziert und in
dieser Höhe auszubuchen sind.
Parallel dazu können anteilig die darauf
entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und
Beiträge von insgesamt 241.802 € vorzeitig aufgelöst
werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 368.503
€ verbleibt.
Der Buchverlust wird gemäß § 43
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.d.F. des 1.
NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 direkt
in der Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital
verrechnet.
4. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird auf Grundlage der hier
vorgelegten Entwurfsplanung die Antragsunterlagen
für die Bezirksregierung Düsseldorf zum STEP2017
erarbeiten. Auf Grundlage der vorliegenden
Entwurfsplanung wird zudem die Ausführungsplanung
von dem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet.
Vorbehaltlich des Vorliegens eines positiven
Förderbescheides im Jahr 2017 soll dann die
Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen.
Geplanter Baubeginn für die hier vorliegende IHI
Maßnahme ist das Kalenderjahr 2018. Eine Bauzeit ist
aktuell noch nicht exakt zu definieren, da die
Bauzeit auch jahreszeitenbedingt variieren kann. Die
Dauer der Bauzeit beläuft sich schätzungsweise auf
ein Jahr.
|
|
Beratungsergebnis:
|
Einstimmig beschlossen
|
|
|
|
32
*
|
Erlass einer
gebietsbezogenen Rechtsverordnung zum
Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd
|
|
Beratungsergebnis:
|
Abgelehnt
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 3, Nein: 10
|
33
*
|
Verkauf eines unbebauten
Grundstücks an der Schifferstraße in Duisburg
Kaßlerfeld
|
|
Beratungsergebnis:
|
Einstimmig beschlossen
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 13
|
34
*
|
Integrierten Handlungskonzeptes
Hochfeld (IHK)
Projekt 13: Neubau Kinder und Jugendtreffpunkt
„Blaues Haus“
|
|
Beratungsergebnis:
|
Einstimmig beschlossen
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 13
|
35
*
|
Wiederwahl einer Schiedsperson
für den Schiedsamtsbezirk 03 (Neunenkamp /
Kaßlerfeld)
|
|
Beratungsergebnis:
|
Einstimmig beschlossen
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 13
|
*
|
Anträge/Anfragen
|
36
*
|
Anfrage der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion hier: Autohof Kaiserberg
|
|
Beratungsergebnis:
|
Die Verwaltung sagte eine
schriftliche Beantwortung zu.
|
37
*
|
Anfrage der CDU-Fraktion hier:
Auslaufende Pachtverträge von Sportvereinen im Jahr
2017
|
|
Beratungsergebnis:
|
Die Anfrage wurde mündlich
beantwortet.
|
38
*
|
Anfrage der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion hier: Schule Birkenstraße
|
|
Beratungsergebnis:
|
Die Verwaltung sagte eine
schriftliche Beantwortung zu.
|
39
*
|
Antrag der SPD-Fraktion und der
CDU-Fraktion hier: Standort "Amt für bezirkliche
Angelegenheiten" -Amt 90-
|
|
Beratungsergebnis:
|
Einstimmig beschlossen
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 13
|
40
*
|
Antrag der Fraktion Die Linke.
hier: Änderungsantrag zu DS 16-1081:
"Straßenbenennung am Bönninger Park"
|
|
Beratungsergebnis:
|
Abgelehnt
|
|
Abstimmung:
|
Ja: 5, Nein: 8
|
*
|
Mitteilungsvorlagen
|
41
*
|
Eingabe nach § 24 GO NRW;
Pflegezustand des Neuen Waldfriedhofs in
Duisburg-Wanheimerort
|
|
Beratungsergebnis:
|
Kenntnis genommen
|
42
*
|
Genehmigungsantrag der
Gelsenwasser AG nach § 4 BImSchG zur Errichtung und
zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Mülheim
an der Ruhr Gemarkung Speldorf hier:
gesamtstädtisches Prüfergebnis zum Antrag der
Gelsenwasser AG
|
|
Beratungsergebnis:
|
Kenntnis genommen
|
43
*
|
Erläuterung der Entwurfsplanung
zur Neugestaltung des Kantparks als
Weiterentwicklung des Konzeptes aus 12/2015
|
|
Beratungsergebnis:
|
Kenntnis genommen
|