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Landtag 







Sitzung am 03. November 2016 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)

Zwei neue Straßen in Hochfeld

Öffentlicher Teil:

1

Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Meyer 

2

Niederschrift der 17. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 01.09.2016 Kenntnisnahme

3

Neustrukturierung der Bezirksämter / Amt 90 Kenntnisnahme

Haushaltsberatungen 

4

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 und des Haushaltsplans 2017 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020
einstimmig beschlossen (12 Ja, 1 Enthaltung)


hier: Entwurf Stellenplan 2017 

 

5

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2017 und des Haushaltsplans 2017 mit seinen Anlagen sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2020 hier: Beratung in den Bezirksvertretungen Kenntnisnahme

 

6

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für den Fachbereich 95 -Bezirksamt Mitte- für den Zeitraum Januar bis September 2016 

 

weitere Beschlussvorlagen 

7

Sitzungsplan 2017 

 

8

Straßenbenennung am Bönninger Park 

Beschlussentwurf
Im Bereich des Bebauungsplanes-Entwurf Nr.1080, müssen zwei öffentliche Erschließungsstraßen neu benannt werden. Aufgrund der historischen Bedeutung werden die zu benennenden Straßen in
„Kanoldstraße“
und
„August-Seeling-Straße“
benannt.
Die genaue Lage ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich und schraffiert dargestellt.

Der Vorschlag der Linken Duisburger Katholokin mit Anna-Spreckbrock-Straße (DeMAG Beschäftige, die 1941 bei den Nazis in Ungnade fiel) zu würdigen, fand keine Mehrheit

 

mehrheitlich beschlossen (8 Ja CDU+SPD, 4 Nein und 1 Enthaltung)

 Begründung
Im Bereich des Bebauungsplanes-Entwurf Nr.1080, müssen zwei öffentliche Erschließungsstraßen neu benannt werden.
Auf dem Nachbargelände entstand 1939 die Bonbonfabrik der Firma Kanold. Die neue Straße soll eine Erinnerung an das Unternehmen in Duisburg sein.

August Seeling war 21 Jahre Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, von 1948 bis 1969 und wohnte in unmittelbarer Nähe auf der Friedenstraße 92.
August Seeling wurde im Jahr 1976 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Duisburg verliehen. Er hat sich für die Städtepartnerschaft mit Calais, Frankreich, eingesetzt. 1949 hat er für die Wiedereröffnung des Theaters Duisburg gekämpft. Er unterstützte den Bau der Mercatorhalle und wirkte beim Bau des Lehmbruck Museums und des Duisburger Hafens mit. Weiterhin setzte er sich für viele Projekte zum Wohle der Stadt Duisburg ein. Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, dass die neuen Straßen in „August-Seeling-Straße“ und „Kanoldstraße“ benannt werden.


9

Bauprogramm 2017
hier: Arbeiten zum Um-, Aus- und Neubau an Bundes, Landes- und Kreisstraßen sowie Um-, Aus- und Neubau von Radverkehrsanlagen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Duisburg 

einstimmig beschlossen (13 Ja-Stimmen)

 

10

Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau von Gemeindestraßen 2017 im Bezirk Mitte 

einstimmig beschlossen

Beschlussentwurf
Der in der Anlage beigefügten Reihenfolge, in der die Arbeiten zum Um- und Ausbau von Gemeindestraßen im Bezirk Mitte durchgeführt werden sollen, wird zugestimmt.
Von dieser Liste darf nur mit Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung abgewichen werden. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann die Bezirksbürgermeisterin bzw. der Bezirksbürgermeister mit einem Mitglied der Bezirksvertretung über Abweichungen von der Prioritätenliste entscheiden. Diese Entscheidung sind der Bezirksvertretungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

mehrheitlich beschlossen (1 Nein-Stimme)

 

11

Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt Duisburg (IHI)
A – G1 Einzelmaßnahme Straßenbaumkonzept 

einstimmig beschlossen

12

DuisburgSport Wirtschaftsplan 2017 

einstimmig beschlossen

13

Wirtschaftsplan 2017 des Immobilien-Management Duisburg 

einstimmig beschlossen

14

Straßenreinigungs- und Winterdienstverzeichnis 

einstimmig beschlossen

15

Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Duisburg-Innenhafen / Altstadt vom 26. April 1996 

einstimmig beschlossen

16

Spielplatzsanierung 2017 

einstimmig beschlossen

Anträge/Anfragen 

17

Antrag der Fraktion Die Linke. hier: Luftschadstoffmessungen im Bezirk Mitte Kenntnisnahme

Mitteilungsvorlagen 

18

Kommunalinvestitionen in Duisburg (KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR
hier: Sachstandsbericht 

Kenntnisnahme

19

Förderprogramm des Landes NRW: KOMM-AN NRW 

Kenntnisnahme

20

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat August 2016 

Kenntnisnahme

21

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat September 2016  Kenntnisnahme

22

Aus- und Umbau des Aktienweg in Duisburg-Neudorf 

Kenntnisnahme

23

Sachstand Asyl - Prognose, 2. Halbjahr 2016 

Kenntnisnahme

24

"Hundertacht Häuser in Duisburg" 

Kenntnisnahme

25

„Familienhilfe sofort vor Ort“ und „Opstapje“ – Prävention im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung 

Kenntnisnahme

26

Duisburger Aktionsplan Inklusion – Teil 1 [„Aktionsplan für die Stadt Duisburg auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“]: Strategie, Struktur und erste Maßnahmen zur Umsetzung des Sozialberichtes 2014 "Teilhabecheck zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Duisburg" (DS 15-0535) 

Kenntnisnahme

27

Aktueller Umsetzungsstand zum Jahresbericht zur Schulentwicklungsplanung 2016 

Kenntnisnahme

28

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters 

 

29

Mündliche Mitteilungen der Verwaltung 

 

*

Nachtrag 

*

Mitteilungsvorlagen 

30
*

Beschluss zur Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße im Abschnitt zwischen Hohe Straße und Düsseldorfer Straße - Duisburg-Innenstadt 

 

Einstimmig beschlossen 

 

Beschlussentwurf
Der Entwurfsplanung der Friedrich-Wilhelm-Straße im Abschnitt zwischen Hohe Straße und Düsseldorfer Straße wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung beauftragt.


Die Planungs- und Herstellungskosten für die Umgestaltung des Teilabschnittes der Friedrich-Wilhelm-Straße – zwischen Hohe Straße und Düsseldorfer Straße - gemäß der Anlage betragen voraussichtlich brutto 2.500.000 € die sich zusammensetzen aus: Honorarkosten 200.000 € Verkehrsanlagen 2.300.000 €

Dieser investive Beschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.

Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

Anlass der Planung / Ausgangslage
Das IHI (Integriertes Entwicklungskonzept Innenstadt) wurde am 08.07.2013 mit der DS 130744 im Sinne eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als Grundlage für die weitere Cityentwicklung und die Umsetzung des „Masterplans zur Entwicklung der Duisburger Innenstadt“ beschlossen. Die Maßnahme B1 „Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße“ ist im IHI ab dem Jahr 2017 vorgesehen.

Die wichtige innerstädtische Achse – Friedrich-Wilhelm-Straße – verbindet u.a. den Bahnhof mit der Innenstadt, bedeutenden Duisburger Museen und dem Kantpark. Im Rahmen des IHI wurde das Ziel formuliert, die Friedrich-Wilhelm-Straße durch die Umgestaltung des Straßenraumes in einen Boulevard zu verwandeln, ohne die Verkehrsleistungsfähigkeit einzuschränken, das Gestaltungspotenzial der Straße jedoch zu nutzen.
Die Ziele des Integrierten Entwicklungskonzeptes Innenstadt sind u.a.: - Verbesserung der Nahmobilität, - gestalterische Aufwertung der Hauptachse, - Lärmminderung, - Stärkung der Anbindung an den Hauptbahnhof Duisburg sowie zwischen City und Kantpark Für Fußgänger und Radfahrer sind die Querungsmöglichkeiten zwischen Innenstadt und Kantpark über die Friedrich-Wilhelm Straße aktuell unzureichend gestaltet. Es besteht kein einheitliches Gestaltungskonzept. Übermäßige Ausstattungselemente im öffentlichen Raum stehen teilweise im Gehweg und verschlechtern damit die Orientierung im Straßenraum.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung hat das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement das Ingenieurbüro Bramey.Bünermann Ingenieure GmbH mit Vorplanung, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt.

Baubeschreibung Insgesamt erstreckt sich das Planungsgebiet zwischen der Düsseldorfer Straße bis Hohe Straße auf einer Fläche von rd. 1300 m². Die Baumaßnahme sieht eine Umgestaltung und Neuaufteilung des Verkehrsraumes der Friedrich-Wilhelm-Straße vor und knüpft so an den gerade im Bau befindlichen Umbau der Kreuzung Mercatorstraße/ Friedrich- Wilhelm-Straße an.

Ziel der Planung ist es, einen Boulevard mit verbesserter Aufenthaltsqualität im Norden auszubilden, eine Bewegungszone an der südlichen Straßenkante zu erarbeiten und die Wegebeziehungen zwischen Innenstadt und Kantpark zu stärken. Der Verkehr soll im bestehenden Straßenraum neu organisiert werden. Es entsteht ein großzügiger Boulevard auf der nördlichen Gehwegseite, der ausreichend Bewegungsraum, ggf. Fläche für Außengastronomie und erweiterte Möglichkeiten zur Präsentation der ansässigen Einzelhändler bieten wird. Der südliche Gehwegbereich wird als Bewegungszone mit direktem Anschluss an den Kantpark gestaltet.
Die geplanten Querungsmöglichkeiten über den Mittelbereich sind auf die Zugänge des Kantparks und die angrenzenden Verbindungen in die Innenstadt abgestimmt. Der MIV erhält je Fahrtrichtung eine ausreichend bemessene Fahrspur. Die Belange des ÖPNV werden beidseitig durch einen separaten Bussonderstreifen erfüllt. Der nordöstliche vorhandene Haltestellenbereich (Haltestelle Tonhallenstraße) wird in Richtung Portsmouthplatz verschoben und ist nicht mehr Teil des Planungsgebietes.
Die Haltestellen „Lehmbruck Museum“ sind/ werden vorab erneuert. Die südliche Haltestelle im Bereich des Knotenpunktes Düsseldorfer Straße ist Bestandteil dieser Umbaumaßnahme. Bei der Ermittlung der erforderlichen Abmessungen der einzelnen Konstruktionselemente wurden die gültigen technischen Regelwerke wie z.B. die RASt 06 zugrunde gelegt und zusätzlich durch dynamische Fahrkurven überprüft, insbesondere auch die Wahl der Ein- und Ausfahrradien.

Insgesamt werden voraussichtlich ca. 57 Stellplätze in Längs- und Schrägaufstellung, zwei Behindertenstellplätze und mindestens vier Ladezonen entstehen. Aktuell sind in dem Planungsabschnitt rd. 77 Stellplätze vorhanden. Daher werden rd. 18 Stellplätze entfallen. Durch die Schaffung von Anlieferungszonen wird ein Teil der entfallenen Stellplätze ausgeglichen.
Infolge der Umorganisation des Straßenraums wird der Lärmschutz für Anwohner durch das Abrücken des MIV Streifens von der Gebäudekante verbessert und die Immissionen damit verringert.

Verkehrsanbindung
Der Anschluss an die vorhandenen Knotenpunkte (bspw. Mercatorstraße oder Düsseldorfer Straße) durch die vorgelegte Entwurfsplanung ist gegeben. Es ist vorgesehen, auf den vorhandenen Kopfwender (Höhe Lenzmannstraße) zu verzichten, um eine durchgehende Fläche mit Verbindungsfunktion (bspw. Kunstmeile) zu realisieren. Das Linksabbiegen aus der Lenzmannstraße soll durch eine neue Lichtsignalanlage, die in Abstimmung mit dem vorhandenen Signalprogramm geschaltet ist, ermöglicht werden. In einer noch nachfolgend erforderlichen Untersuchung soll diese Variante verkehrstechnisch geprüft werden.
Das Prüfungserfordernis ergibt sich hauptsächlich aus noch zu eruierenden aktuellen Verkehrsdaten. Da es sich aktuell um eine Entwurfsplanung handelt, die im Bereich der Lenzmannstraße noch abschließend geprüft werden muss, kann es noch zu Änderungen kommen. Diese Planungsvariante ermöglicht das Abfahren auch in Richtung Hauptbahnhof (links Ausfahren) im Gegensatz zur heutigen Situation, da aktuell nur eine Ausfahrt nach rechts aus der Lenzmannstraße besteht. Aus diesem Grund wird die hier dargestellte, aber noch nicht abschließend geprüfte Variante favorisiert.

Sollte die Planungsvariante verkehrstechnisch nicht umgesetzt werden können, wird der Kopfwender wie heute im Bestand belassen und keine zusätzliche LSA umgesetzt. Um in Richtung Mercatorstraße bzw. Portsmouthplatz fahren zu können, ist ein Ausfahren aus der Lenzmannstraße dann weiterhin nur nach rechts möglich. Bei dieser Lösung würden weitere Stellplätze entfallen (deren Anzahl zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann) und die Fußgängerquerung an der Tonhallenstraße/ Friedrich- Wilhelm- Straße muss entsprechend angepasst werden.

Alle weiteren durch die Maßnahme betroffenen Knotenpunkte wurden verkehrstechnisch überprüft und der Nachweis einer ausreichenden Qualitätsstufe des Verkehrsablaufs erbracht. Aufgrund der umfangreichen Eingriffe im Knotenpunktbereich Düsseldorfer Straße / Friedrich- Wilhelm- Straße erhält die Fahrbahn in den Anschlussbereichen eine Deckenerneuerung inkl. neuer Markierung.

Bisher sind keine gesonderten Anlagen für den Radverkehr in der Friedrich-WilhelmStraße vorhanden. Die Radverkehrsführung im Planungsgebiet erfolgt im vorliegenden Entwurf in beide Richtungen über den geplanten Bussonderstreifen, der damit eine doppelte Funktion übernimmt.

Für einen zukünftig attraktiv gestalteten und komfortablen Aufenthalt ist die Fläche der Mittelinsel als zentraler Ort für das Parken konzipiert und dient des Weiteren als Fußwegebeziehung zwischen den „zentralen“ Zugängen des Kantparks und dem geplanten Boulevard auf der nördlichen Gehwegseite. Gleichzeitig soll dieser Bereich zukünftig eine Begrünung durch Bäume aufweisen.

Fahrbahnoberbau Die Fahrbahnen auf der Hauptverkehrsstraße Friedrich-Wilhelm Straße sind ausreichend zu bemessen. Aus diesem Grunde ist nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO, 2012) die Fahrbahnbefestigung zu ermitteln. Aus gestalterischen Gründen werden die Gehwege und Pkw- Stellplätze gepflastert, während die Fahrbahnen asphaltiert werden sollen. Die Wegebeziehung innerhalb des „Mittelstreifens“ kann ggf. mit einer wassergebundenen Decke ausgestaltet werden. Im Bereich der Haltestellen erhält die Fahrbahn einen Aufbau aus Beton.

Ausstattungen und Einrichtungen Die erforderlichen und zweckmäßigen Ausstattungen und Einrichtungen werden im Folgenden näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf die wesentlichen Elemente eingegangen, die besonders wichtig und teilweise auch prägnant sind. Die Zuordnung der Funktionselemente wird insgesamt mit einer städtebaulich ansprechenden und guten architektonischen Gestaltung in Einklang gebracht werden.
Die Fahrbahnen werden durchgängig durch Bordanlagen eingefasst. Dabei trennt der Hochbordstein deutlich den Gehwegbereich von der Fahrbahn. Fußgängerübergänge erhalten zur optimalen Nutzung jedes Verkehrsteilnehmers Rundbordsteine mit einer geringen Auftritthöhe. Für mobilitätseingeschränkte Menschen sind bei der Planung zusätzliche Leitelemente zu berücksichtigen.
Ein weiterer gestalterischer Aspekt ist die Gliederung der Fahrbahn in Abschnitten durch Betonmatrizen, die das Gesamtbild auflockern und den Mittelstreifen der ggf. als Kunstmeile ausgebildet werden könnte, optisch unterstützt. Für ein sicheres Begehen des kompletten Planungsgebietes und zum Schutz gegen kriminelle Übergriffe gegenüber Personen ist eine umfassende Beleuchtungsanlage erforderlich. Dazu liegt eine lichttechnische Berechnung vor, aus der sich je nach Nutzung und Situation verschiedene Beleuchtungstypen ergeben, die allesamt als ansprechende gestalterische Elemente wahrgenommen werden können.

Durch eine Reduzierung der Elemente im Straßenraum, einer Erarbeitung von einheitlicher Möblierung wird die Friedrich-Wilhelm-Straße gestalterisch aufgewertet. Die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße sieht, wie zuvor beschrieben, eine Neuordnung des Straßenraumes vor. Die Positionierung der zukünftigen Baumstandorte soll dieses neue Gestaltungskonzept stützen.
Dabei ist geplant, den mittleren Bereich durch eine alleeartige Begrünung hervorzuheben. Mit dieser Konzeptidee werden die geplanten Stellplätze durch die Überkronung mit Bäumen beschattet. Um die Planung zum Umbau der Friedrich-Wilhelm Straße realisieren zu können, müssen Bäume gefällt werden.
Dies betrifft im Wesentlichen die Bäume im Gehwegbereich (diese Bäume stehen im Bereich der Hochborde zwischen Gehweg und Fahrbahn) vor dem Kantpark. Die Zielsetzung der Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße und der Umgestaltung des Kantparks sind eine wahrnehmbare Öffnung des Kantparks zur Innenstadt und eine neu gestaltete Eingangszone als Promenade auszubilden. Mit dem vorliegenden Planung wird damit auch dem Beschluss zur Umsetzung der Umgestaltung des Kantparks (vgl. DS 15-1470) gefolgt, den der Rat der Stadt Duisburg bereits entschieden hat. Bestehende großkronige Bäume im Mittelstreifen sollen, wenn möglich, erhalten bleiben und in das neue Konzept integriert werden. Die aktuelle Planung sieht insgesamt 29 alleeartig positionierte Bäume (bestehende Bäume und Neupflanzung) vor.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße setzten sich zusammen aus: Honorarkosten brutto 200.000 € Verkehrsanlagen brutto 2.300.000 €
hiervon Kosten für nicht zuwendungsfähige Stellplätze brutto 137.445 €

Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße sollen über Städtebauförderungsmittel STEP 2017 (vgl. DS 13-0744) eingeworben werden. Der städtische Eigenanteil ist gesichert. Das ursprünglich zur Förderung angedachte Budget von 1,5 Mio. Euro im IHI wurde für die Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße zu einem Boulevard kalkuliert.
Die Planung zur Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm Straße hat die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses Kantpark aufgegriffen, um die Qualitätsansprüche für diese ineinander greifenden Stadträume zu sichern. Zudem wird die aus dem Entwurf resultierende erforderliche Anpassung der Straßenverkehrsflächen zusätzlich zur Förderung angemeldet.
Daher erhöht sich das zur Förderung anzumeldende Budget auf insgesamt ca. 2,5 Mio. Euro. Die vorliegende Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenschätzung nach DIN 276 wird im Dezember 2016 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Duisburg bei der Bezirksregierung eingereicht.

Von den Gesamtkosten wurden bereits 85.000 € für vorlaufende Planungsleistungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2016 bereitgestellt, so dass für die Jahre 2017 bis 2019 noch ein Ausgabebedarf von 2.415.000 € verbleibt. Da bei Aufstellung des Entwurfs des investiven Finanzplanes 2017 noch von geringeren Ausgaben ausgegangen wurde, entsteht in 2019 ein Finanzierungsbedarf von 99.000 €.

Dieser Finanzierungsbedarf kann durch Einsparungen bei der Finanzstelle 6105.090209.4863 „Sonstige Baumaßnahmen Innenstadtumbau“ gedeckt werden. Im Zuge der Umgestaltung der Friedrich-Wilhelm-Straße müssen vorhandene Straßenteile (Fahrbahn, Gehweg etc.) entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit einem Restbuchwert von 505.149 € bilanziert und in dieser Höhe auszubuchen sind.

Parallel dazu können anteilig die darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 339.979 € vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 165.170 € verbleibt.

Der Buchverlust wird gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.d.F. des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 direkt in der Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital verrechnet.

Die zur Realisierung benötigten Mittel wurden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt und angemeldet. Entsprechende nicht förderfähige Kosten für bspw. die Parkplätze, sind im Haushalt der Stadt Duisburg eingestellt.

 Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird auf Grundlage der hier vorgelegten Entwurfsplanung die Antragsunterlagen für die Bezirksregierung zum STEP 2017 erarbeiten. Parallel wird der Aspekt des Verzichtes auf den Kopfwender verkehrstechnisch geprüft. Das Ergebnis wird die Grundlage für den abschließenden Entwurf bilden. Auf Grundlage der dann vorliegenden endgültigen Entwurfsplanung wird nachfolgend die Ausführungsplanung von dem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Diese soll dann dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung im Frühjahr 2017 vorgelegt werden.
Vorbehaltlich des Vorliegens des Ratsbeschlusses und eines positiven Förderbescheides im Jahr 2017 soll die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen. Geplanter Baubeginn für die hier vorliegende IHI Maßnahme ist das Kalenderjahr 2018. Eine Bauzeit ist aktuell noch nicht exakt zu definieren. Da die Bauzeit auch jahreszeitenbedingt variieren kann. Die Dauer der Bauzeit beläuft sich schätzungsweise auf ein Jahr.

31 *

Umgestaltung des Ostausgangs Duisburg Hauptbahnhof Umgestaltung des Ostausgangs Duisburg Hauptbahnhof
Beschlussentwurf
Der Planung und dem Umbau des Bereiches des Ostausganges Duisburg Hauptbahnhof wird zugestimmt und die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. Die Planungs- und Herstellungskosten für die Umgestaltung des Bereichs - gemäß der Anlage betragen voraussichtlich 2.200.000 € die sich zusammensetzen aus: Honorarkosten 200.000 €
Verkehrsanlagen 2.000.000 €.
Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt. Die Umsetzung im Ergebnisplan erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.

1. Anlass der Planung / Ausgangslage
Das „Integrierte Handlungskonzept Innenstadt“ (IHI) wurde am 08.07.2013 mit der DS 13-0744 im Sinne eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als Grundlage für die weitere Cityentwicklung und die Umsetzung des „Masterplans zur Entwicklung der Duisburger Innenstadt“ beschlossen.
Die Maßnahme A2 „Planung und Umbau Hauptbahnhof-Osteingang“ ist im IHI ab dem Jahr 2017 vorgesehen.
Der Bereich auf der Ostseite des Bahnhofes wird zur Zeit seiner funktionalen und städtebaulichen Bedeutung als zentraler Verkehrsknotenpunkt sowie Eingangsbereich vom und in den Stadtteil Neudorf nicht gerecht. Die Gestaltung des Vorplatzbereiches sowie die Organisation seiner Verkehrsfunktionen weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Es fehlt eine attraktive Gestaltung sowie Aufenthaltsqualität.
Zudem wird die Nutzungsdichte und -struktur der Bebauung dem Standort nicht gerecht. Dadurch hat dieser Bereich zurzeit eher den Charakter eines „Hintereingangs“, statt zweiter Haupteingang zum Bahnhof und Tor zum Stadtteil Neudorf zu sein. Um den Ostausgang mit Bezug auf die öffentlichen Investitionstätigkeiten aufzuwerten, soll innerhalb dieser Maßnahme eine Konzeption erstellt werden mit anschließender Umsetzung. Bahnhofsvorplatzes auf der Westseite aufgegriffen werden.
Dabei soll dieser Platz als „Tor“ Verkehrsfunktionen optimiert und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement wurde das Ingenieurbüro Bramey.Bünermann Ingenieure GmbH mit der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie Kostenberechnung nach DIN 276 beauftragt.

Beschreibung der Entwurfsplanung Baubeschreibung
Die Baumaßnahme sieht eine Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf der Ostseite des Hauptbahnhofes sowie eine Umstrukturierung des Knotenpunktes Neudorfer Straße/ Kammerstraße vor. Der Ausbaubereich befindet sich östlich des Hauptbahnhofes, westlich der Neudorfer Straße und südlich des Multiplex-Kinos. Insgesamt erstreckt sich das Planungsgebiet auf einer Fläche von rd. 8000 m².
Ziel ist es den Bahnhofvorplatz gestalterisch aufzuwerten, die Aufenthaltsqualität sowie die vorhandene Verkehrssituation zu verbessern. Hierzu sollen die Verkehrsflächen neu geordnet, der Kreuzungsbereich Neudorfer Straße/ Kammerstraße optimiert und eine Barrierefreiheit sichergestellt werden.
Für einen zukünftig attraktiven und komfortablen Aufenthalt ist die Fläche des Bahnhofsvorplatzes als zentraler Ort konzipiert. Dieser dient zum Einen der Sicherheit für die vielen Umsteigemöglichkeiten, zum anderen lädt der Platz zum Verweilen ein und bietet Platz für die Außengastronomie.
Die gesamte Vorplatzfläche beträgt etwa 2.000 m² und ermöglicht eine komfortable Fußwegebeziehung zwischen den Haltestellen an der Neudorfer Straße und dem Bahngebäude. Am südlichen Rand des zentralen Platzbereiches findet sich zukünftig die Metropolrad- Station sowie eine überdachte Fahrradabstellanlage wieder. Die vorhandenen Haltestellenbereiche bleiben an ihren bisherigen Standorten. Lediglich die Haltestellen vor dem Multiplex-Kino an der Neudorfer Straße in Fahrtrichtung Tulpenstraße verschieben sich um einige Meter nach Norden.
Über den zentralen Platzbereich dürfen zukünftig nur die ausfahrenden Busse, die an der „Klagemauer“ halten, in den Kreisverkehr oder aber in die Umfahrt zu den Pausenplätzen unterhalb des Multiplex-Kinos fahren. Der Knotenpunkt Neudorfer Straße / Kammerstraße wird durch die Planung eines Kreisverkehrs neu geordnet.
Bei der Ermittlung der erforderlichen Abmessungen der einzelnen technischen Regelwerke wie z.B. das Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zugrunde gelegt und zusätzlich durch dynamische Fahrkurven überprüft, insbesondere auch die Wahl der Ein- und Ausfahrradien, so dass ein Ein- und Ausfahren der Gelenkbusse problemlos ermöglicht wird.
Die Einbahnstraßenregelung der Otto-Keller-Straße wird zukünftig umgekehrt. Folglich wird vom Kreuzungsbereich Neudorfer Straße/Kammerstraße auf den Hauptbahnhof zugefahren und der Verkehr über die Otto-Keller-Straße in Fahrtrichtung Süden vom Bahnhof abgeleitet. Auf der Kammerstraße am südlichen Fahrbahnrand entlang der 2-geschossigen Häuserzeile, Behindertenstellplätze, in senkrechter Aufstellung, welche sich somit in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Hauptbahnhofes befinden.
Weitere vorhandene Schräg- und Längsparkstände befinden sich entlang der Otto-Keller-Straße. Am nördlichen Fahrbahnrand an der Kammerstraße ist eine Ladezone vorgesehen, die ebenfalls den Taxen als Ausstiegsbereich dienen soll.
Der Taxispeicher für 20 Warteplätze wird gut sichtbar am nord-westlichen Fahrbahnrand der Otto-Keller-Straße in unmittelbarer Lage zum Bahnhofsgebäude vorgesehen, die Einfahrt erfolgt über die Otto-Keller Straße. Konstruktionselemente für den Kreisverkehrsplatz wurden die gültigen entstehen insgesamt 7 Kiss & Ride-Stellplätze, sowie 3 Behindertenstellplätze, in senkrechter Aufstellung, welche sich somit in unmittelbarer Nähe zum Eingang des Hauptbahnhofes befinden.
Weitere vorhandene Schräg- und Längsparkstände befinden sich entlang der Otto-Keller-Straße. Am nördlichen Fahrbahnrand an der Kammerstraße ist eine Ladezone vorgesehen, die ebenfalls den Taxen als Ausstiegsbereich dienen soll. Der Taxispeicher für 20 Warteplätze wird gut sichtbar am nord-westlichen Fahrbahnrand der Otto-Keller-Straße in unmittelbarer Lage zum Bahnhofsgebäude vorgesehen, die

Einfahrt erfolgt über die Otto-Keller Straße.

 

Verkehrsanbindung
Die Anbindung des Ostausgangs an das öffentliche Straßennetz erfolgt über einen neu geplanten Einbahnstraßenregelung der Otto- Keller- Straße umzukehren, was die Parkplatzssuche begünstigt. Die Neudorfer Straße erhält für den Busverkehr in Fahrtrichtung Norden (Mülheimer Straße) eine separate Busspur, wobei diese als Haltestelle zum konfliktfreien Passieren des Kreisverkehrs fungiert.

Der durch die Maßnahme betroffene Knotenpunkt Neudorfer Straße/ Kammerstraße wurde verkehrstechnisch überprüft und der Nachweis einer ausreichenden Qualitätsstufe des geplantem Kreisverkehr erbracht.
Durch den neuen Kreisverkehr entfällt der versetzte Knotenpunkt, die Verkehrssicherheit erhöht sich und der Verkehrsablauf wird optimiert. Aufgrund der umfangreichen Eingriffe im Knotenpunktbereich Neudorfer Straße / Kammer Straße erhält die Fahrbahn in den Anschlussbereichen eine Deckenerneuerung inkl. neuer Markierung.
Die Klöcknerstraße ändert sich aufgrund der in der Lage verschobenen Haltestellen am westlichen Fahrbahnrand.
Die Radfahrer werden, anstatt auf dem Gehweg, innerhalb des Knotenpunktes auf die Fahrbahn in den Kreisverkehr geführt. Über den Vorplatz sind dann die Fahrradabstellanlage sowie die Radstation zu erreichen. Der Bahnhofsvorplatz wird künftig als zentraler Ort fungieren. Alle möglichen Anschlüsse an die verschiedenen Verkehrsmittel sind über diesen Platz gut und bequem zu erreichen. Kreisverkehr mit 4 Verkehrsarmen. Somit ist es möglich die Verkehrsablaufs auf Grundlage einer durchgeführten Verkehrssimulation mit Radverkehrsführung im Bereich des Knotenpunktes Neudorfer Straße/ Fahrbahnoberbau
Die Fahrbahnen einer Kreisverkehrsanlage sind generell wie Straßen mit „starkem Verkehr“ Standardisierung Fahrbahnbefestigung belasteten Abschnitt- besonders starken Beanspruchung durch den Linienbusverkehr, wird hier ein Belag aus Splittmastixasphalt für die Fahrbahn gewählt.
Durch die besondere Zusammensetzung aus einem erhöhten Anteil an Edelsplitt, Polymerbitumen sowie stabilisierenden Zusätzen für das Bitumen ist Splittmastixasphalt verformungsbeständiger und garantiert eine lange Lebensdauer.
Aus gestalterischen Gründen werden die Fahrgastwarteflächen, Gehwege und der Vorplatz gepflastert. Ebenso ausnahmslos asphaltiert werden sollen. Im Bereich der durch den Busverkehr querenden Platzfläche und im Bereich des Taxispeichers sind Betonmatrizen zur optischen Trennung der niveaugleichen Flächen vorgesehen.
Die Buscaps werden in Betonbauweise hergestellt.

 

Ausstattungen und Einrichtungen
Die erforderlichen und zweckmäßigen Ausstattungen und Einrichtungen werden im Folgenden näher erläutert. Dabei wird insbesondere auf die wesentlichen Elemente eingegangen, die besonders wichtig und teilweise auch prägnant sind. Die Zuordnung der Funktionselemente wird insgesamt mit einer städtebaulich ansprechenden und guten architektonischen Gestaltung in Einklang gebracht werden.
Die Fahrbahnen werden durchgängig durch Bordanlagen eingefasst. Dabei wird unterschieden zwischen Rundborden, die einerseits überfahrbar sind und andererseits eine dezente Trennlinie z.B. zwischen der Fahrbahn und dem Bahnhofsvorplatz darstellen. Für Sehbehinderte sind bei der Planung zusätzliche Leitelemente zu berücksichtigen, gleichzeitig wird hier aber auch den Bedürfnissen von Gehbehinderten genüge getan, indem abgesenkte Übergänge geschaffen werden.

Für ein sicheres Begehen des kompletten Planungsgebietes sowie für die Erkennbarkeit und Lesbarkeit der Informationen und zum Schutz gegen kriminelle Übergriffe gegenüber Personen und Einrichtungsbestandteilen ist eine umfassende Beleuchtungsanlage erforderlich. Dazu liegt eine lichttechnische Berechnung vor, aus der sich je nach Nutzung und Situation verschiedene Beleuchtungstypen ergeben, die allesamt als ansprechende gestalterische Elemente wahrgenommen werden können.
 
Der vorhandene Baumbestand fließt mit in die Gestaltung ein und kann teilweise erhalten bleiben, wodurch sich positive Auswirkungen auf das Kleinklima ergeben. Des Weiteren sind im Planungsgebiet weitere Baumstandorte geplant. Im zentralen Platzbereich sollen zudem Sitzmöglichkeiten, z.B. unterhalb der Bäume geschaffen werden. Die Gestaltung der Fläche erfolgt in Anlehnung an den Portsmouthplatz.

 

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung des Bereichs Ostausgang setzen sich zusammen aus: Honorarkosten 200.000 € Verkehrsanlagen 2.000.000 € hiervon Kosten für nicht zuwendungsfähige Stellplätze 26.180 €

Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung des Ostausganges sollen über Städtebauförderungsmittel STEP 2017 (vgl. DS 13-0744) eingeworben werden. Die vorliegende Entwurfsplanung mit der dazugehörigen Kostenschätzung nach DIN 276 wird im Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

Die gegenüber der Kostenschätzung im IHI um 100.000€ gestiegenen Kosten begründen sich aus der Realisierung eines Kreisverkehres gegenüber eines kalkulierten Knotenpunktes mit Lichtsignalanlage. Diese für die Platzgestaltung städtebaulich erheblich bessere Lösung, hat zur Folge, dass auf der Neudorfer Straße mehr Flächen umgebaut/ angepasst werden müssen, als kalkuliert.
Von den Gesamtkosten wurden bereits 80.000 € für vorlaufende Planungsleistungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2016 bereitgestellt, so dass für die Jahre 20172019 noch ein Ausgabebedarf von 2.120.000 € verbleibt. Da bei Aufstellung des Entwurfs des investiven Finanzplanes 2017 noch von geringeren Ausgaben ausgegangen wurde, entsteht in 2019 ein Finanzierungsbedarf von 212.800 €. Dieser Finanzierungsbedarf kann durch Einsparungen bei der Finanzstelle 6105.090209.4863 „Sonstige Baumaßnahmen Innenstadtumbau“ gedeckt werden.
Im Zuge der Umgestaltung des Ostausganges müssen vorhandene Straßenteile (Fahrbahn, Gehweg etc.) entfernt werden, die im Anlagevermögen noch mit einem Restbuchwert von 610.305 € bilanziert und in dieser Höhe auszubuchen sind.

Parallel dazu können anteilig die darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 241.802 € vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 368.503 € verbleibt.

Der Buchverlust wird gemäß § 43 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.d.F. des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 18.09.2012 direkt in der Bilanz / allg. Rücklage mit dem Eigenkapital verrechnet.

4. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird auf Grundlage der hier vorgelegten Entwurfsplanung die Antragsunterlagen für die Bezirksregierung Düsseldorf zum STEP2017 erarbeiten. Auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung wird zudem die Ausführungsplanung von dem beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet.

Vorbehaltlich des Vorliegens eines positiven Förderbescheides im Jahr 2017 soll dann die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen.

Geplanter Baubeginn für die hier vorliegende IHI Maßnahme ist das Kalenderjahr 2018. Eine Bauzeit ist aktuell noch nicht exakt zu definieren, da die Bauzeit auch jahreszeitenbedingt variieren kann. Die Dauer der Bauzeit beläuft sich schätzungsweise auf ein Jahr.

Beratungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

   

32 *

Erlass einer gebietsbezogenen Rechtsverordnung zum Bodenschutzgebiet Duisburg-Süd 

Beratungsergebnis:

Abgelehnt

Abstimmung:

Ja: 3, Nein: 10

33 *

Verkauf eines unbebauten Grundstücks an der Schifferstraße in Duisburg Kaßlerfeld 

Beratungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Abstimmung:

Ja: 13

34 *

Integrierten Handlungskonzeptes Hochfeld (IHK)
Projekt 13: Neubau Kinder und Jugendtreffpunkt „Blaues Haus“ 

Beratungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Abstimmung:

Ja: 13

35 *

Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 03 (Neunenkamp / Kaßlerfeld) 

Beratungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Abstimmung:

Ja: 13

*

Anträge/Anfragen 

36 *

Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion hier: Autohof Kaiserberg 

Beratungsergebnis:

Die Verwaltung sagte eine schriftliche Beantwortung zu.

37 *

Anfrage der CDU-Fraktion hier: Auslaufende Pachtverträge von Sportvereinen im Jahr 2017 

Beratungsergebnis:

Die Anfrage wurde mündlich beantwortet.

38 *

Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion hier: Schule Birkenstraße 

Beratungsergebnis:

Die Verwaltung sagte eine schriftliche Beantwortung zu.

39 *

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion hier: Standort "Amt für bezirkliche Angelegenheiten" -Amt 90- 

Beratungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Abstimmung:

Ja: 13

40 *

Antrag der Fraktion Die Linke. hier: Änderungsantrag zu DS 16-1081: "Straßenbenennung am Bönninger Park" 

Beratungsergebnis:

Abgelehnt

Abstimmung:

Ja: 5, Nein: 8

*

Mitteilungsvorlagen 

41 *

Eingabe nach § 24 GO NRW;
Pflegezustand des Neuen Waldfriedhofs in Duisburg-Wanheimerort 

Beratungsergebnis:

Kenntnis genommen

42 *

Genehmigungsantrag der Gelsenwasser AG nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) in Mülheim an der Ruhr Gemarkung Speldorf hier: gesamtstädtisches Prüfergebnis zum Antrag der Gelsenwasser AG 

Beratungsergebnis:

Kenntnis genommen

43 *

Erläuterung der Entwurfsplanung zur Neugestaltung des Kantparks als Weiterentwicklung des Konzeptes aus 12/2015 

Beratungsergebnis:

Kenntnis genommen