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Sitzung am 25. August 2016 - 17:00 Bezirksamt Sittardsberg

Entwicklung der Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und Rahmer See sowie der Bahntrasse 

Öffentlicher Teil:

1

Begrüßung durch den Bezirksbürgermeister 

2

Niederschrift der 15. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 12.05.2016  Kenntnisnahme

3

Niederschrift der 16. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Süd vom 31.05.2016  Kenntnisnahme

4

Fragestunde für Einwohner nach § 22 e der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Duisburg 

 

Beschlussvorlagen 

5

Reinhard und Max Mannesmann-Gymnasium Am Ziegelkamp 13 47259 Duisburg hier: Planung einer energetischen Sanierung des Aula- und Mensagebäudes sowie Sanierung und Umbau der Mensa im Innenbereich 

Einstimmig beschlossen

 

6

Straßenbenennung „Am Schellberg“ in Du-Buchholz

Die im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1168, 1. Änderung (in Kraft getreten am 30.10.2015), liegende neue öffentliche Erschließungsstraße (siehe anliegenden Lageplan) erhält den Namen
„Am Schellberg“

Einstimmig beschlossen

7

Satzung über die Festsetzung der Anteile der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau der Teilanlage Fahrbahn der Straße Am Neuen Angerbach im Abschnitt von Nordhäuser Straße bis Am Heidberg 

Einstimmig beschlossen

8

2. Änderung der Satzung der Stadt Duisburg über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) 

Abgelehnt - Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 2

 

Anträge/Anfragen 

9

Aufhebung des Parkverbotes auf der Straße „Zu den Eichen“/Kreuzung „Wedauer Straße“  Antrag/Anfrage wurde zurückgezogen

 

Mitteilungsvorlagen 

10

Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum Haushaltssanierungsplan für das Bezirksamt Süd für den Zeitraum Januar bis Juni 2016 

Kenntnisnahme

11

Bedarfsanmeldung der Betreuungsangebote in Duisburger Kindertageseinrichtungen zum 01.08.2016 entsprechend der Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 

Kenntnisnahme

12

Jahresbericht zur Schulentwicklungsplanung 2016
Schulraumbedarfsanalyse für Grundschulen und weiterführende Schulen im Kontext veränderter demografischer Rahmenbedingungen aufgrund aktueller Zuwanderung Kenntnisnahme

13

Schulische Inklusion in der Stadt Duisburg - Ist-Stand und Entwicklung 

Kenntnisnahme

14

Kunst im öffentlichen Raum 

Kenntnisnahme

15

Projekt "Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken!" der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen Nordrhein-Westfalen e.V (LAG SELBSTHILFE NRW) Kenntnisnahme

 

16

Antrag auf Planfeststellung zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf Kenntnisnahme

 

17

Wohnbauflächenentwicklung Kenntnisnahme

18

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Mai 2016 
Kenntnisnahme

19

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Juni 2016 Kenntnisnahme

20

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Juli 2016 
Kenntnisnahme

21

Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters/des Bezirksamtsleiters 

*

Nachtrag 

*

Beschlussvorlagen 

22 *

Sanierung der Hausgärten in Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim 

Ja: 13, Enthaltung 1

23 *

Wiederwahl einer Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 13 (Huckingen/Wanheim/Angerhausen) 

Einstimmig beschlossen

 

24 *

Entwicklung der Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und Rahmer See sowie der Bahntrasse Als 1. Lesung behandelt

Beschlussentwurf
1) Der Verkehrsregelung nach Anlage 3 wird zugestimmt
2) Als Voraussetzung für 1) soll der Ausbau der Ackerstraße (Anlage 5) in die Wege geleitet werden. Im Sinne der Veranlasserschaft ist darauf hinzuwirken, dass die planungsrechtliche und bauliche Umsetzung von der DB-Netz durchgeführt wird.
3) Im Zuge der RRX-Planungen soll der barrierefreie Ausbau der Bahnquerung am Rahmer Bach hergestellt werden.
4) Der Finanzbedarf ist bei der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung rechtzeitig zu berücksichtigen.

Begründung
Das Gebiet wurde ab den 1960er Jahren von den dort vorherrschenden Logistik- und Kühlhausunternehmen besiedelt. Die Erschließung wurde jedoch bis heute nicht dementsprechend ausgebaut. Ende der 1990er Jahre wurde nach einem intensiven politischen Beratungsprozess Planungsrecht für eine Erschließung geschaffen, die einen Neubau der Zufahrt der südlichen Gewerbebetriebe von Süden vorsah (sogenannte Südanbindung / B-Plan 954 I / Anlage 1). Gleichzeitig sollten die nördlichen Gewerbebetriebe durch einen Ausbau der Ackerstraße angemessen erschlossen und damit nach Norden angebunden werden. Derzeit bereitet die DB-Netz-AG die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) vor und ist dafür schnellstmöglich auf eine Rückmeldung der Stadt Duisburg bzgl.
Der zu beachtenden Randbedingungen angewiesen. Für die neue Zugverbindung ist eine Erweiterung der Gleistrasse erforderlich. Es müssen zwei neue Gleise auf der Westseite der Bahnlinie hergestellt werden. Hier befindet sich heute die Beckerfelder Straße, die die einzige Erschließung der genannten Gewerbebetriebe darstellt. Auf Grund der Platzverhältnisse zwischen den Hallen und den neuen RRX-Gleisen könnten sich nach einer Verlegung der Straße keine Lkw begegnen. Dieser Engpass von erheblicher Länge wäre auch nicht einsehbar.

 

Die Stadt Duisburg hatte daher in einer ersten Stellungnahme gegenüber der DB-Netz-AG im Jahr 2014 die Herstellung der Südanbindung (B-Plan 954 I) durch die DB im Zuge der RRX-Baumaßnahmen gefordert. Im September letzten Jahres wurden die Teilräumlichen Strategiekonzepte (TSK / Anlage 2) durch den Rat der Stadt beschlossen. Danach sieht die städtebauliche Zielplanung eine Sicherung der nördlichen Gewerbebetriebe vor, während das südliche Gewerbegebiet zu einer Wohnbaufläche umgenutzt werden soll.

Eine Realisierung des B-Plans 954 I würde so zu einer Trennung des neu vorgesehenen Wohngebietes von der attraktiven Uferlage durch die Gewerbeerschließungsstraße führen, die insbesondere durch Lkw-Verkehre der Logistikhalle (ehemalige Bananenreiferei) in erheblichem Umfang frequentiert würde. Es galt daher ein Erschließungssystem zu entwickeln, das sowohl die Einschränkungen in Folge des RRX als auch die langfristigen städtebaulichen Ziele berücksichtigt. Gleichzeitig soll aber auch eine Verbesserung für die derzeit unbefriedigende Erschließungssituation für die südlichen, nach den städtebaulichen Zielen überplanten, Gewerbebetriebe geschaffen werden.

Die Fortführung der TSK-Planungen wird dazu führen, dass die südlichen Gewerbebetriebe zwar weiterhin Bestandsschutz behalten, eine Ausbaumöglichkeit und somit eine langfristige Perspektive jedoch den langfristigen städtebaulichen Zielen widersprechen würde. Umfangreiche Neubaumaßnahmen denkbarer alternativer Gewerbeerschließungen, die nach BauGB / KAG zum überwiegenden Teil von den Anliegern zu finanzieren sind, werden daher sowohl aus deren Sicht nicht gewünscht sein, noch sind sie in erforderlichen Planverfahren angesichts der langfristigen städtebaulichen Ziele kongruent zu begründen. Im Hinblick auf die nicht bestimmbare aber dennoch begrenzte Nutzungsdauer dieses Gewerbegebietes wird dessen Erschließung daher weiter einen provisorischen Charakter behalten müssen, gleichwohl aber eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo bieten.

Zukünftige Verkehrsregelung
Nach Ausbau des RRX werden die Platzverhältnisse auf der zukünftig verlegten Beckerfelder Straße parallel zu den RRX-Gleisen nur noch eine Begegnung zwischen Lkw und Lieferwagen erlauben. In den anschließenden Kurven wird auf Grund der Schleppkurven der Fahrzeuge eine Begegnung nur möglich sein, wenn der Lkw nach Norden und der Lieferwagen nach Süden fährt. Die in Anlage 3 dargestellte Verkehrsregelung sieht demnach ein Lkw-Fahrverbot für den Abschnitt der Kaffeehött für die Fahrtrichtung Süd vor. Da die Abschnitte der Acker- und Beckerfelder Straße die im Freiraum liegen (Bereich des Schäferhundevereins) entsprechend ihrer ursprünglichen Feldwegfunktion besonders schmal ausgebaut sind und keinerlei Fahrzeugbegegnung ermöglichen, ist hier ein für alle Kfz geltendes Fahrverbot für die Fahrtrichtung Süd vorgesehen.
Für Radfahrer sind auf der Ackerstraße Ausweichstellen an den Grundstückszufahrten zum Tauch- bzw. dem Schäferhundeverein gegeben. Auf dem ca. 200 m langen Abschnitt der Beckerfelder Straße kann ggf. mit dem beantragten Rundwanderweg (DS 16-0524) um den Rahmer See eine separate Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer angeboten werden. Mindestens soll jedoch eine Ausweichstelle angelegt werden. Hierzu ist eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeizuführen. Diese zukünftig vorgesehene Regelung bietet verschiedene weitere Vorteile: In die bestehende Erschließung der nördlichen Gewerbebetriebe (von HAGER & WERKEN bis zur ehemaligen Bananenreiferei) wird nicht eingegriffen.
Die Zu- und Abfahrt kann weiterhin von und nach Norden erfolgen. Dies entspricht dem Beschluss zu den LkwVorrangrouten (DS 15-0763). Lediglich die Firma Mailer-Stahl kann dann nicht mehr von Norden angefahren werden (aber weiterhin nach Norden abfahren).

 

Für die Anwohner der Kaffeehött und die Pkw-Pendler des südlichen Gewerbegebiets bleibt die kurze Anbindung an die AS-Rahm für beide Fahrtrichtungen erhalten. Insbesondere in den Nachtstunden ist der mit Wohnhäusern angebaute Teil der Kaffeehött mit einem Anteil von 65 % vorwiegend von ausfahrenden Lkw/Lastzügen betroffen. Die Regelung unterbindet diesen starken Strom ohne zusätzlich andere wesentliche Schwerverkehre auf diesen Streckenabschnitt zu lenken. Diese neue Verkehrsregelung erhöht die Lkw-Frequenz und Begegnungshäufigkeit in dem angebauten Teil der Ackerstraße wesentlich, da dann sämtliche Lkw des gesamten Gewerbegebietes dieses über die Ackerstraße nach Norden verlassen müssen. Die Zu- und Abfahrt des Gebietes wurde im Juli 2015 erfasst. Insgesamt wurden über 2.700 Lkw-Fahrten innerhalb der Erhebungswoche registriert. Die detaillierten Zählergebnisse zeigt Anlage 4. Die Sperrung der Kaffehött betrifft gut 600 Lkw je Woche. Voraussetzung ist daher ein vorlaufender Ausbau der Ackerstraße entsprechend Anlage 5, der im Rahmen des RRX planungsrechtlich gesichert und umgesetzt werden soll.

Die Vorplanung sieht eine Fortführung des Querschnittes der Ackerstraße von der Brückenrampe in das Gewerbegebiet entsprechend der heutigen Verkehrsführung vor (Fahrbahnbreite 6,50 m, einseitiger Gehweg 2,00 m). Die Kurven werden so verbreitert, dass eine Begegnung von Sattelzügen ermöglicht wird. Die Trassierung ist in den Kurven und am Wendekreis so optimiert, dass die westlich liegende bebaubare Brachfläche einen großen und günstigen Flächenzuschnitt erhält.
Die schmale Fortsetzung der Ackerstraße nach Westen jenseits des Wendekreises wird mit der Aufgabe des südlichen Gewerbegebietes im Wesentlichen nur noch von den zufahrenden Sattelzügen der ehemaligen Bananenreiferei in westlicher Fahrtrichtung genutzt werden. Die Abfahrten werden über den privaten Einbahnstraßenring zum Wendekreis von Süden erfolgen. Damit markiert der zentrale Wendekreis den Übergang von der regulär in beiden Richtungen zu nutzenden Erschließungsstraße zu den schmaleren, meist privaten und überwiegend nur in einer Richtung genutzten Erschließungswegen der nicht unmittelbar anliegenden Gewerbebetriebe. So lang mit der Umsetzung der zukünftigen Verkehrsregelung eine Abfahrt der Lkw aus dem südlichen Gewerbegebiet noch Norden erfolgt, wird der 50 m lange, schmale Abschnitt der Ackerstraße, der an den Wendekreis anschließt, insbesondere von Sattelzügen in Gegenrichtung befahren werden. Um die notwendige Übersicht herzustellen, wird das schwarz gekennzeichnete Sichtdreieck freigehalten.
Die dargestellte Regelung sichert die Erschließung nach Ausbau des RRX dauerhaft sowohl für das Gewerbegebiet im heutigen Umfang als auch nach Verwirklichung der südlichen Wohnbaufläche dann über die ausgebaute Ackerstraße. Lediglich für die Zufahrt zur Firma Mailer Stahl ist im Rahmen des planungsrechtlichen Verfahrens für die südliche Wohnbaufläche eine Regelung zu finden, die dann weiterhin die Zufahrt über das Wohngebiet ermöglicht oder entsprechend der heutigen Regelung beide Fahrtrichtungen wiederum von Norden vorsieht.

Bahnunterführung Rahmer Bach
Bei der Bahnunterführung Rahmer Bach handelt es sich heute um einen mit Gitterrosten abgedeckten Bachdurchlass, der im Scheitelpunkt des Traggewölbes lediglich eine lichte Höhe von 1,90 m aufweist und auf der Ostseite nur über eine Treppe erreichbar ist (Anlage 6). Entsprechend der Konstruktion ist die Unterführung nicht hochwassersicher, zudem ist sie durch die geknickte Linienführung nur eingeschränkt einsehbar. Durch den Ausbau des RRX vergrößert sich die Querungslänge von ca. 23 m auf ca. 42 m. Damit würde eine Einsehbarkeit gar nicht mehr gegeben sein.


Die Bahn würde zudem entsprechend der östlichen Treppe auch die bestehende Rampe auf der Westseite lediglich durch eine Treppe ersetzen. Eine zunächst naheliegende Verlängerung der derzeitigen Situation widerspricht in mehrfacher Hinsicht den heutigen Ansprüchen an eine barrierefreie Gestaltung öffentlicher Wege, die bei Neubauten von Verkehrsanlagen entsprechend § 7 BGG NRW (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen) herzustellen ist. Dies betrifft in erster Linie die Treppenabgänge, jedoch auch die unzureichende lichte Höhe (und die damit einhergehende eingeschränkte Breite) sowie die dann nicht mehr gegebene Einsehbarkeit. Damit entspräche die soziale Sicherheit nicht mehr dem Stand der Technik und würde durch den entstehenden Angstraum mobilitätsbehindernd wirken.
In Hinblick auf eine denkbare Schließung des Durchlasses, wurde die Nutzung über eine Woche mit einem Radargerät erfasst. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Unterführung bereits heute täglich von 200 – 250 Personen genutzt wird. Entsprechend der städtebaulichen Zielplanung (Wohnnutzung am Ufer des Rahmer Sees) kann von einer dann wesentlich gestiegenen Bedeutung dieser Wegeverbindung ausgegangen werden, die mit einer adäquaten Bahnquerung an die östlich der Bahntrasse liegenden Wohngebiete und öffentlichen Einrichtungen angebunden sein muss.

Der anstehende Umbau dieses Bereiches durch die Realisierung des RRX soll daher dazu genutzt werden eine dem Stand der Technik entsprechende Querung herzustellen, die auf Grund der Höhenverhältnisse nur parallel des Bachdurchlasses als separates Bauwerk hergestellt werden kann. Mit der Durchführung der Baumaßnahme im Rahmen der RRXGroßbaustelle ist diese sowohl im Hinblick auf die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes als auch die eigentliche Baudurchführung wirtschaftlicher als bei einer denkbaren selbständigen Realisierung. Sie ist damit zeitlich an die Projektvorgaben des RRX der DB-Netz AG gebunden. Die Bahn hat bereits eine Vorplanung für eine separate Unterführung erstellt und eine Kostenschätzung von 3,2 Mio. € angegeben.
Bei einer gemeinsamen Durchführung wird eine Kostenteilung entsprechend der Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen. Der Teilungsschlüssel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Die Stadt wird jedoch einen wesentlichen Kostenanteil zu tragen haben, der mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme, die nicht vor den 20er Jahren erfolgen wird, haushaltswirksam wird.

Weiteres Vorgehen
Nach einem erfolgten politischen Beschluss werden die planerischen Vorstellungen durch die Verwaltung formal an die DB weitergegeben. Die DB wird diese dann kurzfristig in die Antragsunterlagen für die Planfeststellung einarbeiten und bei der Planfeststellungsbehörde einreichen. Hierzu werden Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Duisburg und der DB-Netz AG abgeschlossen werden.

 

*

Anträge/Anfragen 

25 *

Mittel zur Pflege des Ortsbildes 

Einstimmig beschlossen (12 Ja und 2 Enthaltungen)

 

26 *

Wettannahmestellen und Wettbüros im Duisburger Süden 
Mündliche Behandlung

27 *

Errichtung einer Parkverbotszone auf der Straße „Breitenkamp“/Einmündung „Zum Peschekamp“ 

Mehrheitlich beschlossen Ja: 9, Nein: 5

28 *

Schaffung einer Fahrradstraße ab der Brücke über dem Dickelsbach in Duisburg-Großenbaum (Saarner Str., Druchter Weg, Lintorfer Waldweg) bis zur Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr 

Mehrheitlich beschlossen (Ja: 9, Nein: 5)

29 *

Aufhebung der linksseitigen Radwegbenutzungspflicht auf der Straße „Wedauer Brücke“ in Richtung „Masurenallee“ 

Einstimmig beschlossen

 

*

Mitteilungsvorlagen 

30 *

  1. Wohnbericht 2015 der Stadt Duisburg, 2. Ergänzende Fassung in "Leichter Sprache) Kenntnisnahme

31 *

Erfahrungsbericht 2015 über die Entwicklung der Pflege und Unterhaltung der städtischen Grünanlagen und Straßengrünflächen sowie Sachstandsbericht zur Umsetzung und Abwicklung der investiven Baumaßnahmen in den öffentlichen Grünflächen. Kenntnisnahme

 

32 Widmung von Anliegerstraßen in Duisburg-Großenbaum   
Beratungsergebnis: Abgelehnt  
Einstimmig beschlossen Ja: 1, Nein: 9, Enthaltungen: 4  
33 Verhinderung einer Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen 
Einstimmig beschlossen (Ja: 13, Enthaltungen: 1