Entwicklung der
Erschließung des Gebietes zwischen Großenbaumer und
Rahmer See sowie der Bahntrasse
- nach
2. Lesung einstimmig
als 3. Lesung behandelt
Beschlussentwurf
1) Der Verkehrsregelung nach Anlage 3 wird
zugestimmt
2) Als Voraussetzung für 1) soll der Ausbau der
Ackerstraße in die Wege geleitet werden.
Im Sinne der Veranlasserschaft ist darauf
hinzuwirken, dass die planungsrechtliche und
bauliche Umsetzung von der DB-Netz durchgeführt
wird.
3) Im Zuge der RRX-Planungen soll der barrierefreie
Ausbau der Bahnquerung am Rahmer Bach hergestellt
werden.
4) Der Finanzbedarf ist bei der Aufstellung der
mittelfristigen Finanzplanung rechtzeitig zu
berücksichtigen.
Begründung
Das Gebiet wurde ab den 1960er Jahren von den dort
vorherrschenden Logistik- und Kühlhausunternehmen
besiedelt. Die Erschließung wurde jedoch bis heute
nicht dementsprechend ausgebaut. Ende der 1990er
Jahre wurde nach einem intensiven politischen
Beratungsprozess Planungsrecht für eine Erschließung
geschaffen, die einen Neubau der Zufahrt der
südlichen Gewerbebetriebe von Süden vorsah
(sogenannte Südanbindung / B-Plan 954 I / Anlage 1).
Gleichzeitig sollten die nördlichen Gewerbebetriebe
durch einen Ausbau der Ackerstraße angemessen
erschlossen und damit nach Norden angebunden werden.
Derzeit bereitet die DB-Netz-AG die Unterlagen für
das Planfeststellungsverfahren zum
Rhein-Ruhr-Express (RRX) vor und ist dafür
schnellstmöglich auf eine Rückmeldung der Stadt
Duisburg bzgl.
Der zu beachtenden Randbedingungen angewiesen. Für
die neue Zugverbindung ist eine Erweiterung der
Gleistrasse erforderlich. Es müssen zwei neue Gleise
auf der Westseite der Bahnlinie hergestellt werden.
Hier befindet sich heute die Beckerfelder Straße,
die die einzige Erschließung der genannten
Gewerbebetriebe darstellt. Auf Grund der
Platzverhältnisse zwischen den Hallen und den neuen
RRX-Gleisen könnten sich nach einer Verlegung der
Straße keine Lkw begegnen. Dieser Engpass von
erheblicher Länge wäre auch nicht einsehbar.
Die Stadt Duisburg hatte daher in
einer ersten Stellungnahme gegenüber der DB-Netz-AG
im Jahr 2014 die Herstellung der Südanbindung
(B-Plan 954 I) durch die DB im Zuge der
RRX-Baumaßnahmen gefordert. Im September letzten
Jahres wurden die Teilräumlichen Strategiekonzepte
(TSK / Anlage 2) durch den Rat der Stadt
beschlossen. Danach sieht die städtebauliche
Zielplanung eine Sicherung der nördlichen
Gewerbebetriebe vor, während das südliche
Gewerbegebiet zu einer Wohnbaufläche umgenutzt
werden soll.
Eine Realisierung des B-Plans 954 I würde so zu
einer Trennung des neu vorgesehenen Wohngebietes von
der attraktiven Uferlage durch die
Gewerbeerschließungsstraße führen, die insbesondere
durch Lkw-Verkehre der Logistikhalle (ehemalige
Bananenreiferei) in erheblichem Umfang frequentiert
würde.
Es galt daher ein Erschließungssystem zu
entwickeln, das sowohl die Einschränkungen in Folge
des RRX als auch die langfristigen städtebaulichen
Ziele berücksichtigt. Gleichzeitig soll aber auch
eine Verbesserung für die derzeit unbefriedigende
Erschließungssituation für die südlichen, nach den
städtebaulichen Zielen überplanten, Gewerbebetriebe
geschaffen werden.
Die Fortführung der TSK-Planungen wird dazu führen,
dass die südlichen Gewerbebetriebe zwar weiterhin
Bestandsschutz behalten, eine Ausbaumöglichkeit und
somit eine langfristige Perspektive jedoch den
langfristigen städtebaulichen Zielen widersprechen
würde. Umfangreiche Neubaumaßnahmen denkbarer
alternativer Gewerbeerschließungen, die nach BauGB /
KAG zum überwiegenden Teil von den Anliegern zu
finanzieren sind, werden daher sowohl aus deren
Sicht nicht gewünscht sein, noch sind sie in
erforderlichen Planverfahren angesichts der
langfristigen städtebaulichen Ziele kongruent zu
begründen.
Im Hinblick auf die nicht bestimmbare
aber dennoch begrenzte Nutzungsdauer dieses
Gewerbegebietes wird dessen Erschließung daher
weiter einen provisorischen Charakter behalten
müssen, gleichwohl aber eine Verbesserung gegenüber
dem Status Quo bieten.
Zukünftige Verkehrsregelung
Nach Ausbau des RRX werden die Platzverhältnisse auf
der zukünftig verlegten Beckerfelder Straße parallel
zu den RRX-Gleisen nur noch eine Begegnung zwischen
Lkw und Lieferwagen erlauben. In den anschließenden
Kurven wird auf Grund der Schleppkurven der
Fahrzeuge eine Begegnung nur möglich sein, wenn der
Lkw nach Norden und der Lieferwagen nach Süden
fährt.
Die in Anlage 3 dargestellte Verkehrsregelung
sieht demnach ein Lkw-Fahrverbot für den Abschnitt
der Kaffeehött für die Fahrtrichtung Süd vor. Da die
Abschnitte der Acker- und Beckerfelder Straße die im
Freiraum liegen (Bereich des Schäferhundevereins)
entsprechend ihrer ursprünglichen Feldwegfunktion
besonders schmal ausgebaut sind und keinerlei
Fahrzeugbegegnung ermöglichen, ist hier ein für alle
Kfz geltendes Fahrverbot für die Fahrtrichtung Süd
vorgesehen.
Für Radfahrer sind auf der Ackerstraße
Ausweichstellen an den Grundstückszufahrten zum
Tauch- bzw. dem Schäferhundeverein gegeben. Auf dem
ca. 200 m langen Abschnitt der Beckerfelder Straße
kann ggf. mit dem beantragten Rundwanderweg (DS
16-0524) um den Rahmer See eine separate Wegeführung
für Fußgänger und Radfahrer angeboten werden.
Mindestens soll jedoch eine Ausweichstelle angelegt
werden. Hierzu ist eine Einigung mit dem
Grundstückseigentümer herbeizuführen.
Diese
zukünftig vorgesehene Regelung bietet verschiedene
weitere Vorteile: In die bestehende Erschließung der
nördlichen Gewerbebetriebe (von HAGER & WERKEN bis
zur ehemaligen Bananenreiferei) wird nicht
eingegriffen.
Die Zu- und Abfahrt kann weiterhin von und nach
Norden erfolgen. Dies entspricht dem Beschluss zu
den LkwVorrangrouten (DS 15-0763). Lediglich die
Firma Mailer-Stahl kann dann nicht mehr von Norden
angefahren werden (aber weiterhin nach Norden
abfahren).
Für die Anwohner der Kaffeehött
und die Pkw-Pendler des südlichen Gewerbegebiets
bleibt die kurze Anbindung an die AS-Rahm für beide
Fahrtrichtungen erhalten. Insbesondere in den
Nachtstunden ist der mit Wohnhäusern angebaute Teil
der Kaffeehött mit einem Anteil von 65 % vorwiegend
von ausfahrenden Lkw/Lastzügen betroffen.
Die
Regelung unterbindet diesen starken Strom ohne
zusätzlich andere wesentliche Schwerverkehre auf
diesen Streckenabschnitt zu lenken. Diese neue
Verkehrsregelung erhöht die Lkw-Frequenz und
Begegnungshäufigkeit in dem angebauten Teil der
Ackerstraße wesentlich, da dann sämtliche Lkw des
gesamten Gewerbegebietes dieses über die Ackerstraße
nach Norden verlassen müssen. Die Zu- und Abfahrt
des Gebietes wurde im Juli 2015 erfasst. Insgesamt
wurden über 2.700 Lkw-Fahrten innerhalb der
Erhebungswoche registriert. Die detaillierten
Zählergebnisse zeigt Anlage 4. Die Sperrung der
Kaffehött betrifft gut 600 Lkw je Woche.
Voraussetzung ist daher ein vorlaufender Ausbau der
Ackerstraße entsprechend Anlage 5, der im Rahmen des
RRX planungsrechtlich gesichert und umgesetzt werden
soll.
Die Vorplanung sieht eine Fortführung des
Querschnittes der Ackerstraße von der Brückenrampe
in das Gewerbegebiet entsprechend der heutigen
Verkehrsführung vor (Fahrbahnbreite 6,50 m,
einseitiger Gehweg 2,00 m). Die Kurven werden so
verbreitert, dass eine Begegnung von Sattelzügen
ermöglicht wird. Die Trassierung ist in den Kurven
und am Wendekreis so optimiert, dass die westlich
liegende bebaubare Brachfläche einen großen und
günstigen Flächenzuschnitt erhält.
Die schmale Fortsetzung der Ackerstraße nach Westen
jenseits des Wendekreises wird mit der Aufgabe des
südlichen Gewerbegebietes im Wesentlichen nur noch
von den zufahrenden Sattelzügen der ehemaligen
Bananenreiferei in westlicher Fahrtrichtung genutzt
werden. Die Abfahrten werden über den privaten
Einbahnstraßenring zum Wendekreis von Süden
erfolgen. Damit markiert der zentrale Wendekreis den
Übergang von der regulär in beiden Richtungen zu
nutzenden Erschließungsstraße zu den schmaleren,
meist privaten und überwiegend nur in einer Richtung
genutzten Erschließungswegen der nicht unmittelbar
anliegenden Gewerbebetriebe.
So lang mit der
Umsetzung der zukünftigen Verkehrsregelung eine
Abfahrt der Lkw aus dem südlichen Gewerbegebiet noch
Norden erfolgt, wird der 50 m lange, schmale
Abschnitt der Ackerstraße, der an den Wendekreis
anschließt, insbesondere von Sattelzügen in
Gegenrichtung befahren werden. Um die notwendige
Übersicht herzustellen, wird das schwarz
gekennzeichnete Sichtdreieck freigehalten.
Die dargestellte Regelung sichert die Erschließung
nach Ausbau des RRX dauerhaft sowohl für das
Gewerbegebiet im heutigen Umfang als auch nach
Verwirklichung der südlichen Wohnbaufläche dann über
die ausgebaute Ackerstraße. Lediglich für die
Zufahrt zur Firma Mailer Stahl ist im Rahmen des
planungsrechtlichen Verfahrens für die südliche
Wohnbaufläche eine Regelung zu finden, die dann
weiterhin die Zufahrt über das Wohngebiet ermöglicht
oder entsprechend der heutigen Regelung beide
Fahrtrichtungen wiederum von Norden vorsieht.
Bahnunterführung Rahmer Bach
Bei der Bahnunterführung Rahmer Bach handelt es sich
heute um einen mit Gitterrosten abgedeckten
Bachdurchlass, der im Scheitelpunkt des Traggewölbes
lediglich eine lichte Höhe von 1,90 m aufweist und
auf der Ostseite nur über eine Treppe erreichbar ist
(Anlage 6). Entsprechend der Konstruktion ist die
Unterführung nicht hochwassersicher, zudem ist sie
durch die geknickte Linienführung nur eingeschränkt
einsehbar. Durch den Ausbau des RRX vergrößert sich
die Querungslänge von ca. 23 m auf ca. 42 m. Damit
würde eine Einsehbarkeit gar nicht mehr gegeben
sein.
Die Bahn würde zudem entsprechend der östlichen
Treppe auch die bestehende Rampe auf der Westseite
lediglich durch eine Treppe ersetzen. Eine zunächst
naheliegende Verlängerung der derzeitigen Situation
widerspricht in mehrfacher Hinsicht den heutigen
Ansprüchen an eine barrierefreie Gestaltung
öffentlicher Wege, die bei Neubauten von
Verkehrsanlagen entsprechend § 7 BGG NRW
(Behindertengleichstellungsgesetz
Nordrhein-Westfalen) herzustellen ist. Dies betrifft
in erster Linie die Treppenabgänge, jedoch auch die
unzureichende lichte Höhe (und die damit
einhergehende eingeschränkte Breite) sowie die dann
nicht mehr gegebene Einsehbarkeit. Damit entspräche
die soziale Sicherheit nicht mehr dem Stand der
Technik und würde durch den entstehenden Angstraum
mobilitätsbehindernd wirken.
In Hinblick auf eine denkbare Schließung des
Durchlasses, wurde die Nutzung über eine Woche mit
einem Radargerät erfasst. Im Ergebnis kann
festgehalten werden, dass die Unterführung bereits
heute täglich von 200 – 250 Personen genutzt wird.
Entsprechend der städtebaulichen Zielplanung
(Wohnnutzung am Ufer des Rahmer Sees) kann von einer
dann wesentlich gestiegenen Bedeutung dieser
Wegeverbindung ausgegangen werden, die mit einer
adäquaten Bahnquerung an die östlich der Bahntrasse
liegenden Wohngebiete und öffentlichen Einrichtungen
angebunden sein muss.
Der anstehende Umbau dieses Bereiches durch die
Realisierung des RRX soll daher dazu genutzt werden
eine dem Stand der Technik entsprechende Querung
herzustellen, die auf Grund der Höhenverhältnisse
nur parallel des Bachdurchlasses als separates
Bauwerk hergestellt werden kann. Mit der
Durchführung der Baumaßnahme im Rahmen der
RRXGroßbaustelle ist diese sowohl im Hinblick auf
die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes als
auch die eigentliche Baudurchführung
wirtschaftlicher als bei einer denkbaren
selbständigen Realisierung. Sie ist damit zeitlich
an die Projektvorgaben des RRX der DB-Netz AG
gebunden. Die Bahn hat bereits eine Vorplanung für
eine separate Unterführung erstellt und eine
Kostenschätzung von 3,2 Mio. € angegeben.
Bei einer gemeinsamen Durchführung wird eine
Kostenteilung entsprechend der Regelungen des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes erfolgen. Der
Teilungsschlüssel kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
bestimmt werden. Die Stadt wird jedoch einen
wesentlichen Kostenanteil zu tragen haben, der mit
der baulichen Umsetzung der Maßnahme, die nicht vor
den 20er Jahren erfolgen wird, haushaltswirksam
wird.
Weiteres Vorgehen
Nach einem erfolgten politischen Beschluss werden
die planerischen Vorstellungen durch die Verwaltung
formal an die DB weitergegeben. Die DB wird diese
dann kurzfristig in die Antragsunterlagen für die
Planfeststellung einarbeiten und bei der
Planfeststellungsbehörde einreichen. Hierzu werden
Planungsvereinbarungen zwischen der Stadt Duisburg
und der DB-Netz AG abgeschlossen werden.
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