Öffentlicher Teil:
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Niederschrift der 6. öffentlichen
Sitzung vom 04. September 2015
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Niederschrift der 7. öffentlichen
Sitzung vom 30. Oktober 2015
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Vortrag zum Start der kommunalen
Inklusionskoordinatoren
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Beschlussvorlagen
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Kommunalinvestitionen in Duisburg
(KIDU)
Investitionsoffensive in den Jahren 2015 bis 2018
mit einer Zuwendungssumme von rd. 73,03 Mio. EUR und
einer förderfähigen Gesamtinvestitionssumme von rd.
81,15 Mio. EUR
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Mitteilungsvorlagen
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Kommunalinvestitionen in
Duisburg (KIDU) Investitionsoffensive in
den Jahren 2015 bis 2018 mit einer Zuwendungssumme
von rd. 73,03 Mio. EUR und einer förderfähigen
Gesamtinvestitionssumme von rd. 81,15 Mio. EUR hier:
vorgezogene Beschlussfassung zuden Maßnahmen des
Jahres 2015 und der Monate Januar und Februar 2016
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Ausbau der Herbert-Grillo
Gesamtschule als Stadtteilschule hier:
Förderprogramm zur Sanierung von Sport-, Jugend und
Kultureinrichtungen des Bundesministeriums für Bau-,
Stadt- und Raumforschung
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Erich-Kästner-Gesamtschule
Homberg Ehrenstraße 87 47198 Duisburg Hier:
Planungsbeschluss Erstellung eines Konzeptes für die
Sanierung der Erich-Kästner-Gesamtschule Homberg,
Ehrenstr. 87 in 47198 Duisburg
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GGS Schule am Lutherpark
Schillerstraße 124, 47198 Duisburg hier:
Erneuerung des Sporthallenbodens
Beschlussentwurf
Der Sanierungsmaßnahme an der GGS Schule am
Lutherpark, in 47198 Duisburg mit einem
voraussichtlichen Kostenaufwand von 105.000 Euro
Gesamtkosten wird zugestimmt.
1. Ausgangslage
Die Zweifachsporthalle der GGS Schillerstraße 124
wurde im Jahr 1975 errichtet Der Oberboden
Schwingfunktion und Tragfähigkeit stark
eingeschränkt sind.
Der Oberbodenbelag wölbt sich an vielen Stellen hoch
und stellt eine Unfallgefahr dar. Zur Sicherstellung
eines ordnungsgemäßen Sportunterrichtes ist die
Erneuerung des Sporthallenbodens erforderlich.
2. Baubeschreibung Der gesamte Schwingboden mit
Oberboden inkl. Unterkonstruktion wird ausgebaut und
ordnungsgemäß entsorgt. Im Anschluss daran wird ein
flächenelastischer Doppelschwingboden einschließlich
Wärme- und Trittschalldämmung auf dem bauseitig
vorbereiteten Untergrund verlegt Abschließend werden
mehrfarbige Spielfeldmarkierungen für verschiedene
Sportarten gemäß den zurzeit geltenden Richtlinien
des Sportverbandes eingemessen und mit hoch
abriebfester Markierungsfarbe aufgetragen.
3. Kosten und Finanzierung Die Baukosten belaufen
sich gemäß dem Ergebnis der Kostenschätzung nach DIN
276 auf ist an zahlreichen Stellen gebrochen,
wodurch die flächenelastische KG 300
Bauwerk/Baukonstruktion 105.000 Euro.
4. Zeitlicher Ablauf
Mit der Umsetzung der Maßnahme soll kurzfristig nach
Beschlussfassung begonnen werden. Begründung der
Dringlichkeit: Die Baumaßnahme ist dringend
erforderlich, da im Bezirk Homberg die zurzeit
nutzbaren Sporthallen aufgrund von Brandschäden und
Unterbringung von Asylsuchenden nicht zur Verfügung
stehen. Die Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl
ist aufgrund der gebotenen Eile innerhalb der
festgesetzten Terminfolge nicht zu erreichen. Die
Einberufung einer Sondersitzung ist aufgrund der
Zeitschiene nicht mehr möglich.
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FöS Alfred Adler-Schule
Franz-Lenze-Straße 97a 47178 Duisburg hier:
Sanierung und Austausch der Sporthallendecke inkl.
Beleuchtung und Lichtkuppeln
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GES Emschertal
Albert-Einstein-Straße 11 47167 Duisburg hier:
Entsorgung von schadstoffbelasteten Bahnschwellen im
Außenbereich
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DUISBURGER UMWELTTAGE 2016 "Böden
schützen"
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Aktuelle Situation des
Schulbesuchs von Zuwanderer- und Asylbewerberkindern
- Stand der Beschulung (1.12.2015)
- Sachstand zum veränderten Verfahrensprozess zur
Einschulung
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Umsetzung der Landesinitiative
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ durch die Kommunale
Koordinierung in Duisburg
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Nachtrag
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Beschlussvorlagen
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Einrichtung des Bildungsganges
"Einjährige Berufsfachschule - Fachrichtung
Fahrzeugtechnik – und mittlerer Abschluss" nach
Anlage B2 APO-BK am Bertold-Brecht-Berufskolleg zum
01.08.2016
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Sporthallenbedarfsbericht
Duisburg 2015
hier: Analyse und Identifikation von
Problemkonstellationen bzgl. der Hallenversorgung im
Schulsport
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Eingabe nach § 24 GO NRW;
Schreiben des Lehrerkollegiums der
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule (Standort
Hamborner Str. 274-278) an den Rat der Stadt
Duisburg vom 24.08.2015 zur Vermietung der
Lehrerparkplätze
Problembeschreibung / Begründung
Im Rahmen der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom
10.12.2012 zur Vermietung der Lehrerparkplätze an
den Duisburger Schulen (DS 12-1819) wurde am
19.06.2015 allen Schulleiterinnen und Schulleitern
sowie auch den Lehrer-Kollegien an weiteren 14
ausgesuchten Schulstandorten mitgeteilt, dass die
dortigen Parkplätze ab dem 16.09.2015
kostenpflichtig und nur noch Lehrern mit Mietvertrag
zugänglich sein würden. Zu diesen Standorten gehört
auch die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule.
Das in Kopie beigefügte Schreiben entspricht
inhaltlich weitestgehend den Beschwerde- und
Protestschreiben, die seit Ende 2013 zum Thema
Lehrerparkplatz-Bewirtschaftung bei der Stadt
Duisburg und dem Rat der Stadt eingingen. Den
Petenten soll folgendes Antwortschreiben zugestellt
werden, welches die weitere Problembeschreibung und
Begründung enthält und zurückgreift auf Antworten,
die auf jene genannten anderen Beschwerden bereits
versendet wurden:
„Sehr geehrte Damen und Herren
vom Kollegium der
Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesamtschule, der Rat der
Stadt Duisburg hat mir in seiner Sitzung am
29.02.2016 durch Beschluss den Auftrag erteilt,
Ihnen auf Ihr Schreiben nach § 24 GO NRW vom
24.08.2015 folgendes mitzuteilen: Wie Sie wissen,
ist die Stadt Duisburg aus haushaltsrechtlichen und
–planerischen Gründen leider gezwungen, nicht nur zu
sparen, sondern auch alle möglichen, vertret- und
zumutba- ren Einnahmeverbesserungen zu realisieren.
Der Ratsbeschluss vom 10.12.2012
kann nicht zurück genommen werden, da die Maßnahme
im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen des
Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteil des
Haushaltssicherungsplans ist und zwingend umgesetzt
werden muss. Der guten Ordnung halber weisen wir
freundlich darauf hin, dass wir in keiner Weise in
Vertretung oder im Namen Ihres Arbeitgebers handeln,
sondern als Eigentümer des von Ihnen mit genutzten
Grundstücks.
Die Landesregierung NRW hat der Stadt
Duisburg allerdings mit Auskunft vom 26.07.2012
bestätigt, dass die Einführung einer Gebühr für die
Nutzung von Lehrerparkplätzen zulässig ist,
allein von der jeweiligen Kommune entschieden werden
kann und kein Erstattungsanspruch der Lehrerinnen
und Lehrer gegen ihren Dienstherren besteht. Dass
hier ein Interessenkonflikt vorliegt, ist der Stadt
Duisburg durchaus bewusst. Wir bewerten mit der
Maßnahme in keiner Weise Ihre wertvolle Arbeit.
Die Mitarbeiter der Stadt Duisburg sind seit 2011
zunehmend ebenfalls von entsprechenden Maßnahmen
betroffen, sofern kein Anspruch auf einen
dienstgebundenen Parkplatz besteht. Auch besteht
bereits in anderen Kommunen eine Gebührenpflicht für
Lehrer- und Mitarbeiterparkplätze. Zudem nimmt die
Bewirtschaftung auch des öffentlichen Parkraums
allerorts immer mehr zu und findet entsprechende
allgemeine Akzeptanz. Insofern bitten wir um
Verständnis dafür, dass die Stadt Duisburg keine
anderen Handlungsalternativen hat. Für Ihr
Verständnis wären wir Ihnen sehr verbunden.
Hinsichtlich des in Ihrem Schreiben erwähnten
Fehlens von Hygieneartikeln in Ihren Sanitärräumen
zu Beginn des letzten Schuljahres können wir Ihnen
mitteilen, dass das Immobilien-Management Duisburg
dieses selbstverständlich bedauert und alles dafür
tut, dass sich derartiges nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen In Vertretung
Carsten Tum Beigeordneter“
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Neugestaltung des Kantparks im
Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes
Innenstadt Duisburg (IHI)
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Mitteilungsvorlagen
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Schulsozialarbeit in Duisburg im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
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GES Süd Großenbaumer Allee
168-174 47269 Duisburg hier: Sanierung des
Kunststoffbelages eines Kleinspielfeldes
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Anfragen
Beschlussentwurf
Der Sanierungsmaßnahme an der GES Süd, Großenbaumer
Allee 168-174 in 47269 Duisburg mit einem
voraussichtlichen Kostenaufwand von Baukosten 70.000
Euro wird zugesteimmt
Begründung
Der Kunststoffbelag des Kleinspielfeldes mit einer
Fläche von ca. 1.000qm ist soweit abgespielt, dass
dieser erhebliche Stolperfallen aufweist und nicht
mehr über die notwendige Dämpfeigenschaft verfügt.
Um eine Nutzung des Kleinspielfeldes wieder für den
Schulsport uneingeschränkt zu gewährleisten, ist die
Beseitigung der Unfallgefahren notwendig. Hierzu ist
der alte Belag von der darunterliegenden
bitumengebundenen Tragschicht rückstandslos zu
entfernen und zu entsorgen. Nach Behandlung der
Tragschicht mit einem Haftvermittler wird ein
2-lagiger Kunststoffbelag neu aufgebracht.
Die Baukosten belaufen sich gemäß der
Kostenberechnung nach DIN 276 auf 70.000 Euro.
Zeitlicher Ablauf Es ist geplant, die Durchführung
der Maßnahme unmittelbar nach der Beschlussfassung
umzusetzen.
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Anfrage der CDU-Fraktion; hier:
Rückkehrer aus dem Gemeinsamen Lernen
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