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Sitzung am 26. Januar 2017 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300)
- Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC) auf der Fläche der Duisburger Freiheit Süd - mehrheitlich angenommen
- Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Hochfeld
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Öffentlicher Teil: Der Tagesordnungspunkt 29 Grundsatzbeschluss zur Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC) auf der Fläche der Duisburger Freiheit Süd wurde vorgezogen.
1 Begrüßung durch Herrn Bezirksbürgermeister Konrad Junkers      
29 * Grundsatzbeschluss zur Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC) auf der Fläche der Duisburger Freiheit Süd 

Dafür waren CDU und SPD heute mit insgesamt 8 Stimmern, dagegen Linke (2 Stimmen, Grüne (2. Stimmen), FDP (1 Stimme) und der parteilose Ulrich Martel

 

Zuvor war der Antrag von Michael Dubielczyk (Linke) die Vorlage als 1. Lesung einzubringen, mehrheitlich  (nur 3 Ja-Stimmen) abgelehnt worden.

 

Dass das DOC keine Freunde finden würde war klar - es gab nur eine knappe Mehreheit, da BV-Vertreter aus den Reihen der CDU und der SPD fehlten. Und die "Nettigkeiten" gegen das DOC waren schon aus der Zeit um die Diskussionen um Multi Casa bekannt. "

 

Gisela Schnelle-Parker (Grüne): "Nehmen wir nur die Modekette Zara, die gerade erst nach Duisburg ziehen will und es sich jetzt überlegt"

Frank Albrecht (FDP): "Die FDP begrüßt Investoren, hier sieht es aber anders aus. Es ist die falsche Stelle. Es wird Kaufkraft aus der Innenstadt abgezogen undn die Innenstadt geht vor die Hunde. Wir sehen das aber auch planungsrechtlich als unzulässig an."

Fredy Wagemeyer (CDU):" Ich hab es schon zu den Planungen zum Möbelhaus gewarnt, dass die Koloniestraße die einzige Zufahrtsstraße sein wird. Wer sich aber den Vergleich zur Kaufkraft mit den Nachbarstädten ansieht..."

Dirk Schönhagen (Grüne): "Wie gehen wir mit dieser Gemengelage um?

Die Vorlage ist grundsätzlich gut, aber wie wollen wir die Innenstadt entwickeln?

Dr. Lothar Tacke (SPD): "Was dort entwickelt wird ist mir mittlerweile fast egal. Wichtig ist, dass diese unsägliche Brache endlich verschwindet."

 


Hendrik Trappmann (Zweiter von links), Amtsleiter für Stadtentwicklung und Projektmanagement entschuldigte zunächst die sehr späte Zustellung der Vorlage an die Bezirkspolitiker, die das als schwere Zumutung sahen. "Aber wir haben bis zur letzten Minute daran gearbeitet. Und wie sie sehen, ist der Antrag uns erst am 20. Dezemer zugestellt worden."

 

Hendrik Trappmann erklärte ausführlich, was aus der Sicht der Verwaltung wichtig ist:
- es ist zunächst nur ein Grundsatzbeschluss
- zum neuen Antrag von Kurt Krieger auf ein Bebauungsverfahren besteht

ein Anspruch, ist aber auch ein Sonderfall
- das Verfahren muss zum 2010 vom Rat beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt überprüft werden
- es müssen Gutachten auf Kosten von Krieger erstellt werden
- es müssen Bürgeranhörungen stattfinden
- das gesamte Verfahren muss mit dem Landesentwicklungsplan abgestimmt werden, da das Gelände der Duisburger Freiheit kein zentraler Versorgungsbereich ist
- die gesamten Verfahren müssen gerichtsfest gemacht werden
- es muss mit den seit 2013 vom Rat beschlossenen Integrierten Innenstadt-Handlungskonzept in Einklang gebracht werden
- es darf die Nachbarstädte nicht unzulässig beeinflussen. Dies kann nur durch eine Verträglichkeitsanalyse erfolgen
- der Flächennutzungsplan und der neue Bebauungsplan ist nichts Neues, bis der Rat ihn als Satzung beschließt
- es geht auch um die Einbeziehung des ,Grünen Rings`, der Radschnellweges und die städtebauliche Anbindung an die Innenstadt (1,5 Kilometer entfernt) muss planerisch angegangen werden. Bis zum Aufstellungsbeschluss wird also viel getan werden müssen!"

Diese vorgetragenen Punkte bedeuten grob geschätzt in etwa eine drei bis fünf Jahre dauernde Prüfung vor der baulichen Umsetzung, Klagen sind dabei noch nicht mit eingerechnet. Harald Jeschke

 

Kommentar
Duisburg, wo geht`s lang? Von Multi Casa zur Duisburger Freiheit, vom  FOC zum DOC: Begriffe mit Mega-Gegensätzen

Man ist leicht dazu geneigt es auf gewisse plakative Formeln zu bringen, das Gerangel um die unsäglichen Hinterlassenschaften der ehemaligen Bundesbahn. Wenn man so einmal auflistet könnte man leicht vom Teufel (Multi Casa mit SPD und dem ehemaligen Planungschef Jürgen Dressler zum Belzebub (Kriegers Möbel Höfner), von der Pest (FOC Douville in Marxloh) zur Cholera (DOC für den Einzelhandel in der Innenstadt) neigen.
Dazwischen lag die Vision ohne Investoren mit der Duisburger Freiheit, die jeder Bürger Duisburgs hätte ausrufen können, da es nichts kostet.

Was nun Duisburg? Außer zur Duisburger Freiheit wird irgendjemand (IHK und der Einzelhandel bestimmt) erbost dagegen sein, die politischen „Restgruppen“ in Duisburgs Rat sowie, hier und da der BUND, NABU oder eine Institution dieser Ausrichtung.

So oder so wird es Duisburgs „GROKO“ zugunsten Kurt Krieger entscheiden. Ganz klar. Optimal wäre hier ein Eingreifen von Donald J. Trump mit einer Mauer um das Gelände drumherum…
Also halten wir es mit den oben beschrieben vier Möglichkeiten.

Das ehemalige Güterbahnhof-Areal - Foto Manfred Schneider


Wenn ich an das Frühjahr 2010 denke, als mir in einem Privatgespräch mit Zeugin Kerstin Ciesla vom BUND mit Kurt Krieger denke:
 „Also Herr Jeschke, ich will hier ein logistisches Zentrum für das gesamte Ruhrgebiet und darüber hinaus einrichten, da Duisburg zentral liegt und beste Autobahnanschlüsse hat.“
„Das wollen wir schon gar nicht, da wir hier im zentralen Bereich schon genug Verkehr mit erheblichen Belastungen haben!“
„Na gut, dann lasse ich das und richte dies in Rösrath auf meinem Gelände ein!“
„Wie bitte? Sie entscheiden binnen Sekunden ein solches Projekt? Herr Krieger, das ist irgendwie unseriös.“ Nein, nein, wenn die Bürger in Duisburg das nicht wollen, wäre ich doch verrückt, gegen die Bürger zu arbeiten!“

Nie wieder haben in einen solchen Meinungsumschwung in Sekunden erlebt. Das könnte wohl nur US-Präsident Trump toppen...

Nun soll es also ein Village mit dem DOC sein – und wohl auch werden. Ganz ehrlich gesagt: Mir ist es im Moment fast egal, aber diese unglaublich abtörnende Brache muss endlich weg. Wenn also das DOC kommt, bleiben die Knautschzonen Marientorbrache, Mercatorquartier, das Areal der ehemaligen Stadtbücherei und der Volksbank an der Düsseldorfer Straße/ Börsenstraße und die Brache nebst Ruine an der Koloniestraße/Neue Fruchtstraße, auch Neudorfer Schandfleck genannt.
Harald Jeschke
 

 

 

Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt befürwortet unter Kenntnisnahme des dargestellten Sachstands das Vorhaben der Fa. Krieger Grundstück GmbH auf dem Güterbahnhofsgelände südlich der Koloniestraße im heutigen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1129 ein Designer Outlet Center (DOC) zu verwirklichen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte (u.a. Änderung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, Aufstellung eines Bebauungsplans, Flächennutzungsplan-Änderung) einzuleiten und das Vorhaben zu flankieren. Eine weitergehende Prüfung/Bewertung des Vorhabens erfolgt in den nachfolgenden Verfahrensschritten auf Basis der hierfür erforderlichen Unterlagen und Gutachten

 Begründung
1. Beschreibung des Vorhabens
2. Vorhabenfläche und aktuelles Planungsrecht
3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das Vorhaben
4. Planvorgaben und erforderliche Schritte zur Realisierung eines DOC
5. Weiterhin zu beachtende Rahmenbedingungen
6. Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses
7. Weiteres Vorgehen

1. Vorhaben
Die Krieger Grundstück GmbH ist an die Stadt Duisburg mit dem Projektvorhaben herangetreten, auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände südlich der Koloniestraße im heutigen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1129 -Dellviertel- „Duisburger Freiheit“ ein Designer Outlet Center (DOC) mit einer Spezialisierung auf hochwertige Designerwaren zu entwickeln. Mit Schreiben vom 20.12.2016 hat die Krieger Grundstück GmbH einen Antrag auf Einleitung der erforderlichen Planverfahren gestellt.
In der Endausbaugröße von ca. 30.000 m² Verkaufsfläche sollen ca. 140 - 175 Stores entstehen mit ca. 3.000 Stellplätzen. Damit wird ein Center angestrebt, das in der Zahl der Outlet Stores sowie in der Verkaufsflächendimensionierung das größte in Deutschland sein würde. Üblicherweise ist die Sortimentskonzeption von DOCs weitgehend identisch; ca. 60 - 70 % der Verkaufsflächen sind mit Bekleidung (inkl. Sportbekleidung) belegt, ca. 10 - 20 % entfallen auf Schuhe und Lederwaren, während die restlichen Flächen zumeist mit Heimtextilien, Glas/Porzellan/Keramik, Spielwaren, Schmuck, Haushalts- und Drogeriewaren belegt sind.
Angedacht ist ein DOC im „Village-Stil“, dieser greift die städtebauliche Figur einer gewachsenen Ortslage auf. Ladenlokale sind um zusammenhängende kleinere Plätze und nachempfundene Gassen gruppiert. Als zukünftigen Betreiber benennt die Krieger Grundstück GmbH die spanische NEINVERGruppe, welche der zweitgrößte Outletbetreiber in Europa ist, in Deutschland betreibt das Unternehmen bereits das Style-Outlet Zweibrücken und das Fashion Outlet Center in Brehna.
Die marktwirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens wurde im Rahmen eines von der Krieger Grundstück GmbH beauftragten Gutachtens untersucht und das DOC darin v.a. auf Grund des einwohnerstarken Einzugsgebietes und der hervorragenden Erreichbarkeit sehr positiv bewertet. Als bedeutende Konkurrenzlagen wird das DOC in Roermond eingeschätzt und die geplanten DOC-Vorhaben in Wuppertal und Remscheid, deren Genehmigungsverfahren sich aktuell durch anhängige Klageverfahren verzögern könnten.
Hinsichtlich der Standortfaktoren für ein Outlet-Center wird der Standort Duisburg gegenüber Remscheid und Wuppertal als deutlich überlegen eingeschätzt. Die Flächenleistung (Umsatz in €/m² Verkaufsfläche) eines DOC der vorgesehenen Größenordnung und damit die aus einem solchen Objekt zu erwirtschaftende Rendite wird weit oberhalb eines üblichen Einkaufszentrums liegen. Diese erhöhten Umsätze werden vorrangig im Sortiment Mode erzielt werden.
2. Vorhabenfläche und aktuelles Planungsrecht
Die Vorhabenfläche liegt im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofgeländes südlich der Koloniestraße, östlich der BAB A 59 und westlich der Bahntrasse. Der Flughafen Düsseldorf International ist vom Duisburger Hauptbahnhof innerhalb von 15 Minuten erreichbar. Die zentrale Fläche ist damit extrem gut und schnell für ein einwohnerstarkes Einzugsgebiet erreichbar.
Das Planareal umfasst eine zusammenhängende Gesamtfläche von rund 30 ha. Damit ist die Fläche eine der größten in der Region für die Entwicklung eines flächenintensiven Großprojektes mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung. Aufgrund der besonderen Lagegunst gab es bereits mehrere Anläufe auf der Fläche Großprojekte zu verwirklichen. Im Jahre 2005 konnte die Projektidee des Einkaufszentrums „Multi Casa“ nicht realisiert werden. Nach einer kontrovers geführten Diskussion stieg der Investor aus der Entwicklung aus, nachdem der Rat der Stadt beschlossen hatte ein Sondergebiet auszuweisen.
Im Anschluss wurde für die Innenstadt der Foster Masterplan erarbeitet und mit seinen Zielen beschlossen. Dieser wurde später Grundlage für das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt. Für die Fläche der Duisburger Freiheit wurde ebenfalls vom Büro Foster der Masterplan Duisburger Freiheit als Wohn- und Bürostandort erarbeitet und beschlossen.
Im Mai 2010 ist das Grundstück von Aurelis an die Krieger Grundstück GmbH übergegangen, in dem anschließenden Bauleitplanverfahren wurde neben Büroflächen auch ein Möbelhaus festgesetzt. Durch die aktuelle Standortplanung der Krieger Grundstück GmbH in Düsseldorf wurde die Planung eines Möbelhauses seitens der Eigentümerin aufgegeben. Für den Bereich südlich der Koloniestraße setzt der rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 1129 -Dellviertel- Duisburger Freiheit- in den nördlichen Teilflächen Sondergebiete -Büro-, Dienstleistungszentrum- fest, für die südlichen Teilbereiche beidseits der Karl-Lehr-Straße Sondergebiete -Möbelhaus- sowie ein Sondergebiet -Möbelmitnahmemarkt-. Weitere großflächige Einzelhandelsnutzungen sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus setzt dieser Bebauungsplan eine umfangreiche zentrale öffentliche Grünfläche -Parkanlage- fest. Baugenehmigungen für die Umsetzung der Möbelhäuser auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 1129 liegen vor. Für den Bereich nördlich der Koloniestraße setzt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 1170 -Dellviertel- „Duisburger Freiheit Nord“ Sondergebiete -Dienstleistungs- und Büropark“ sowie nordöstlich ein Sondergebiet für ein Parkhaus fest. Der Bebauungsplan sieht für die nördlichen Baufelder nur in den Erdgeschossen Einzelhandelsnutzungen mit eingeschränkten Sortimenten vor, in den südlichen Baufeldern zur Koloniestraße ist Einzelhandel komplett ausgeschlossen.

Der Bebauungsplan 1170 befindet sich in der baulichen Umsetzung. Im westlichen Bereich entlang der Straße „Zum Portsmouthplatz“ wurde bereits ein Hotel realisiert. Östlich und westlich der Planstraße C werden in absehbarer Zeit Gebäude des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entstehen. Die entsprechenden Baugenehmigungen liegen vor. Bezugnehmend auf die Planungshistorie stehen die Bebauungspläne Nr. 1129 und Nr. 1170 in einem engen inhaltlichen Zusammenhang. U.a. wird eine innere zentrale Grünfläche mit integriertem Fuß- und Radweg als zentrales Element zur Freihaltung der Durchlüftungsbahn und des Grünen Rings in den beiden genannten Bebauungsplänen gesichert.
Als Anbindung des Bebauungsplans Nr. 1170 -Dellviertel- Duisburger Freiheit Nord an den südlich gelegenen Bereich des Bebauungsplan Nr. 1129 -Dellviertel- Duisburger Freiheit- ist im Bereich des zentralen Grünzuges eine Fuß- und Radwegebrücke über die Koloniestraße vorgesehen. Diese geplante Anbindung ist bisher nicht hergestellt worden.

Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Plangebiets und geänderten Entwicklungsabsichten ist es Ziel der derzeit in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1170, die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen entsprechend den konkreten Bauabsichten und geänderten städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen, u.a. durch weitere Rücknahme der Einzelhandelsflächen, anzupassen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Insbesondere die noch unbebauten Baufelder in diesem Bereich sowie die hier vorhandenen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen stellen potentielle Schlüsselflächen für eine mögliche städtebauliche und funktionale Anbindung des Vorhabens an die Duisburger Innenstadt dar.

3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das Vorhaben

*1 Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW), Zugriff am 14.11.2016
*2 Ermittelt aus den Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2015 und den Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zum Stichtag 30.06.2014; Quelle: Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW), Zugriff am 14.11.2016
*3 Städtereport, Duisburg, Prima 1A-Lage, Ansonsten Tristesse im Einzelhandel, Comfort Holding GmbH, November 2015 *4 Städtereport, Essen, Im Aufwind, Comfort Holding GmbH, September 2015
*5 Städtereport, Dortmund, Dortmunds Einzelhandel spielt in der 1. Liga, Comfort Holding GmbH, 30.10.2014
*6 Städtereport, Krefeld, Viel Bewegung in der City, Comfort Holding GmbH, November 2015
*7 Städtereport, Düsseldorf, Einer der attraktivsten Handelsstandorte Deutschlands, Comfort Holding GmbH, November 2016
*8 Städtereport, Duisburg, Der Einzelhandel kämpft an vielen Fronten, Comfort Holding GmbH, 27.06.2014
*9 Städtereport, Essen, Integrierte Shopping-Center stärken den Einzelhandelsstandort, Holding GmbH, 28.04.2014
*10 Städtereport, Krefeld, Die Seidenweberstadt positioniert sich neu, Comfort Holding GmbH, 26.08.2014
*11 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai 2015
*12 Duisburg, Einzelhandels-Eckdaten im Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016
*13 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai 2015
*14 Krefeld, Einzelhandels-Eckdaten im Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016


Die Tabelle zeigt wesentliche Strukturdaten, welche Rückschlüsse zur Struktur des Arbeitsmarktes und zur Struktur des Einzelhandels in Duisburg im Vergleich zu anderen regionalen Oberzentren zulassen. Im regionalen Vergleich zu anderen Oberzentren bilden die Duisburger Strukturdaten eine eher unterdurchschnittliche Positionierung ab.

Die Zentralitätskennziffer stellt dar, wie viel der in Duisburg vorhandenen Kaufkraft der Duisburger Einzelhandel über alle Sortimentsgruppen in der Gesamtstadt binden kann.
Der Wert von rd. 110 % bedeutet zwar, dass Kaufkraft vom Umland in der Stadt Duisburg gebunden werden kann, jedoch liegt die Zielzentralität eines Oberzentrums bei ca. 120 %, um die oberzentrale Funktion mit einer gewissen Anziehungskraft wahrnehmen zu können. Die Modezentralität stellt einen besonderen Indikator für die innerstädtische Leitbranche „Mode“ (insbesondere Bekleidung) dar. Hier ist Duisburg im Vergleich schwach aufgestellt, und hat deshalb deutlichen Nachholbedarf. Ein Indikator für die Strukturschwäche der Einzelhandelsstruktur in der Duisburger Innenstadt ist der Anteil der Verkaufsfläche in der Innenstadt an der Gesamtverkaufsfläche der Stadt. Hier zeigen die absoluten und prozentualen Werte Duisburgs im regionalen Vergleich einen erheblichen Entwicklungsbedarf auf.
Durch die Ansiedlung eines DOC kann der Einzelhandel eine regionale Anziehungskraft erreichen und es lässt sich eine deutliche Steigerung der Zentralitätskennziffer erwarten. Insbesondere der Wert der Modezentralität könnte durch das Vorhaben deutlich gesteigert werden. Das Vorhaben bietet die Chance die geringen absoluten und relativen Verkaufsflächenanteile der Innenstadt um ca. 1/3 zu erhöhen, was vor dem regionalen Vergleich als gerechtfertigt erscheint.
Damit durch das Vorhaben Synergieeffekte zu den heutigen zentralen Einzelhandelslagen und damit eine nachhaltige Stärkung der Duisburger Innenstadt erreicht werden kann, ist die funktionale und städtebauliche Anbindung des Vorhabens an die Innenstadt von zentraler Bedeutung. Im weiteren Verfahren sind hierfür Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.

 

4. Realisierung eines DOC
4.1 Landesplanung – Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel (12. Juli 2013) Der Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel zum Landesentwicklungsplan NRW enthält 7 Ziele und 3 Grundsätze. Die Ziele des LEP sind zu beachten und unterliegen nicht der Abwägung. Maßgebliche Ziele für die Ansiedlung eines DOC sind die Ziele 1 bis 3. Entsprechend Ziel 1 kann ein DOC nur in allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) dargestellt und festgesetzt werden. Da die Fläche im regionalplanerisch ausgewiesenen ASB liegt, entspricht das Vorhaben dem Ziel 1. Gemäß Ziel 2 kann ein DOC aufgrund des zentrenrelevanten Sortiments nur in einem zentralen Versorgungsbereich dargestellt und festgesetzt werden.
Die Fläche befindet sich aktuell nicht in einem zentralen Versorgungsbereich, grenzt aber an den zentralen Versorgungsbereich des Hauptzentrums Innenstadt. Es ist daher im weiteren Verfahren zu prüfen und darzulegen, wie die Fläche in den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt städtebaulich und funktional integriert werden kann. Dazu ist insbesondere eine städtebauliche Einbindung der Fläche in die Innenstadt sowie eine gute fußläufige Anbindung an die Königstraße erforderlich.

Zudem ist darzulegen, welche Funktion der Standort des DOC in Bezug zu den bestehenden Innenstadtlagen übernehmen soll. Eine Änderung des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt kann nur im Rahmen einer Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Duisburg erfolgen, bei der die bisherige Zentrenhierarchie sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche einer Überprüfung bedarf.

...

5.2 Integriertes Handlungskonzept Innenstadt (IHI) Am 12.12.2011 hat der Rat der Stadt den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebiet Duisburg- Innenstadt DS 11-1715 als Gebietskulisse für das IHI Innenstadt beschlossen. Für das Handlungskonzept wurden Ziele aus dem 2007 beschlossenen Foster Masterplan Innenstadt (DS 07-0347) übernommen und durch Fördermaßnahmen konkretisiert. Das IHI wurde vom Rat der Stadt am 08.07.2013 im Sinne eines „städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als Grundlage für die weitere Cityentwicklung und die Umsetzung des „Masterplans zur Entwicklung der Duisburger Innenstadt“ beschlossen. Das IHI wurde in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Auf dieser Basis werden derzeit für die Innenstadtentwicklung wesentliche Förderprojekte umgesetzt (Portsmouthplatz, Mercatorstraße, Mercatorquartier) oder für die nächsten Jahre beantragt (z.B. Umbau Hauptbahnhof-Ostausgang, Friedrich-Wilhelm-Straße, Unterstraße/Calaisplatz). Die Maßnahmen des IHI werden mit einem Volumen von rund 18,6 Mio € gefördert, zuzüglich der städtischen Eigenanteile von rund 4,6 Mio € umfassen die Maßnahmen ein Gesamtvolumen von rund 23 Mio €. Zur Sicherung des Förderzugangs des IHI muss die DOC-Entwicklung funktional und städtebaulich in den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt mit einbezogen werden. Sie muss den Nachweis erbringen, dass die mit der o.g. Förderung beabsichtigte Aufwertung und Stabilisierung der Duisburger Innenstadt nicht gefährdet wird.

5.3 Weitere zu beachtende Rahmenbedingungen
Zur Integration des geplanten DOC-Standortbereichs in den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt müssen die beiden Bereiche städtebaulich und funktional verknüpft werden, hierbei müssen insbesondere die Entfernung zwischen dem möglichen DOC-Standort und der Königstraße mit der Haupthandelslage und die städtebaulichen Zäsuren beachtet werden. Der attraktive Ausbau dieser Verknüpfung stellt für das Vorhaben eine besondere Herausforderung dar, da sie für die Rechtssicherheit des zentralen Versorgungsbereiches existenziell ist.
Für die Herstellung dieser Anbindung entstehen absehbar Kosten über die Grenzen des Vorhabengeländes hinaus. Der Grüne Ring ist ein vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenes planerisches Leitbild, wonach innerstädtische Rad- und Fußwegeverbindungen die Innenstadt umranden und Anschlüsse an überregionale Verbindungen gesichert werden. Größtenteils wurde der Wegeausbau bereits umgesetzt und wird zum jetzigen Zeitpunkt durch Inanspruchnahme von Fördergeldern weiter ausgebaut.
Eine noch fehlende bedeutende Teilstrecke ist als Nord-Süd-Verbindung auf der Fläche der Duisburger Freiheit geplant, die die Innenstadt mit dem Sportpark Duisburg, dem RheinPark und dem zukünftigen Radschnellweg verknüpft. Diese Planung wurde im Bebauungsplan Nr. 1129 gewürdigt und soll auch im Rahmen zukünftiger Planungen weiter berücksichtigt werden.
Auf dem Vorhabengelände befindet sich zudem die bereits realisierte LoveParadeGedenkstätte. Diese ist im Bebauungsplan Nr. 1129 planungsrechtlich gesichert worden. Im Rahmen neuer Planungsansätze ist die Gedenkstätte mit einem Umgebungsschutz zu würdigen und zu sichern.
Weiteres Vorgehen Im Auftrag des Investors wird aktuell eine einzelhandelsbezogene Verträglichkeitsanalyse für das DOC-Vorhaben von einem Gutachterbüro erarbeitet. Die Ergebnisse werden anschließend seitens der Verwaltung geprüft, da sie Grundlage für das folgende Verfahren werden. Weiterhin muss seitens des Investors ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden, um das Bauleitplanverfahren eröffnen zu können und weitere Themen zu sichern wie die städtebauliche Anbindung der Fläche an die innerstädtischen Handelslagen. Als rechtliche Voraussetzung muss der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt auf die Vorhabenfläche ausgeweitet werden, dazu ist die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig.

Mit Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes können die Bauleitplanverfahren durch Aufstellungsbeschlüsse formal eingeleitet werden. Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs und der Auswirkungsanalyse können weitere Verfahrensschritte wie die Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie das regionale Moderationsverfahren zeitnah durchgeführt werden.

 

     
3 Niederschrift der 19. öffentlichen Sitzung (Sondersitzung) der Bezirksvertretung Mitte am 03.11.2016 - Kenntnisnahme      
Beschlussvorlagen       
4 Bestellung der stellv. Schriftführerin für die Bezirksvertretung Mitte 
Manuela Neumann - einstimmig beschlossen
     
5 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Duisburg
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplan-Vorentwurf  - einstimmig beschlossen

     
6 Erneuerung des Fußgängerleitsystems in der Duisburger Innenstadt 
- einstimmig beschlossen
     
7 Denkmalschutz - Büro- und Wohnhaus Keetmannstraße 2A/Mülheimer Straße 85 in 47058 Duisburg (ZA-2015-0023)  - einstimmig beschlossen
     
8 Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Mitte 2017 - einstimmig beschlossen      
9 Eingabe nach § 24 GO NRW
hier: Verkehrsberuhigung auf der Karl-Lehr-Straße durch Einrichtung einer dauerhaften Geschwindigkeitrsreduzierung auf 30 km/h  - einstimmig beschlossen

Problembeschreibung / Begründung
Sehr geehrte(r)…
die Bezirksvertretung Mitte hat über Ihre Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NRW) entschieden. Ich wurde zuständigkeitshalber gebeten, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Mit Ihrem Schreiben vom 20.06.2016 haben Sie Maßnahmen wie z.B. die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder ein Lkw-Fahrverbot zum Schutz vor verkehrsbedingten Immissionen im Bereich der Karl-Lehr-Straße gefordert.
Nach abschließender Prüfung des Sachverhaltes aus verkehrsplanerischer, städtebaulicher, straßenbaubehördlicher, verkehrsrechtlicher und polizeilicher Sicht gibt es derzeit keine gesetzliche Grundlage, auf Grund derer eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und/oder ein (nächtliches) Lkw Fahrverbot angeordnet werden kann.
Darüber hinaus spricht sich die Feuerwehr aus einsatztaktischer Sicht und die DVG aus betrieblichen Gründen gegen die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke aus. Nachfolgend möchte ich Ihnen erläutern, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist: Die Karl-Lehr-Straße ist Bestandteil des vom Rat der Stadt Duisburg beschlossenen Vorbehaltsnetzes. Mit der Einrichtung dieses Straßennetzes sind einige Voraussetzungen verbunden. So gilt z. B. auf Straßen des Vorbehaltsnetzes die innerhalb geschlossener Ortschaften zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen ist eine Geschwindigkeitsreduzierung möglich.
Das Straßenverkehrsrecht schreibt den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden unter anderem nach § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO vor, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine (das allgemeine Risiko übersteigende) Gefahrenlage (für besonders zu schützende Rechtsgüter) besteht. Diese Gefahrenlage kann beispielsweise durch bauliche Mängel an der Straßeninfrastruktur oder durch Überschreitung von Lärmgrenzwerten ausgelöst werden. Straßenzustand
Die Begutachtung der Fahrbahn durch die Straßenbaubehörde ergab, dass die nördliche Fahrbahn der Karl-Lehr-Straße (von Querungshilfe Grabenstraße bis Querungshilfe Wegnerstraße) uneben und rissig ist und mehrere Straßenaufbrüche aufweist. Die südliche Fahrbahn ist insgesamt in einem guten Zustand. Die vorhandenen Schäden nehmen allerdings nicht ein solches Ausmaß an, die die Verkehrssicherheit einschränken würden.
Lärmsituation
Die Lärmsituation auf der Karl-Lehr-Straße und auf der Wegnerstraße wurde im Rahmen der EU-Umgebungslärmkartierung untersucht und auf Grund Ihres Anliegens gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) erneut überprüft. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass einzelne Abschnitte der Karl-Lehr-Straße zwar hoch belastet sind, die Auslösewerte von 70/60 db(A) nicht überschritten werden. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm ist entsprechend nicht durchsetzbar.

Verkehrssicherheit
Die Auswertung der Unfalldatenbank der Polizei hat keine Auffälligkeiten ergeben. Bei Einhaltung der Grundregeln der Straßenverkehrsordnung ist daher die Verkehrssicherheit in diesem Bereich nicht gefährdet. Lkw-Situation Die Durchfahrt des Karl-Lehr-Tunnels ist für Fahrzeuge über 3,80 m verboten. Lkw, die von der Koloniestraße bzw. dem Sternbuschweg kommend in die Karl-Lehr-Straße Richtung Rheinhausen einfahren, bekommen auf den genannten Straßen frühzeitig eine Höhenbeschränkung angezeigt.
Laut Straßen- und Wegegesetz NRW gilt der Grundsatz, dass die öffentlichen Straßen im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften von jedermann benutzt werden können. Dieser „Gemeingebrauch“ kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Dies kann z.B. vorliegen, wenn der bauliche Zustand der Straße eine Einschränkung erforderlich macht oder andere besonders zwingende Gründe dies rechtfertigen.
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Somit gibt es derzeit aus Straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine Möglichkeit, die Karl-Lehr-Straße für Lkw zu sperren. Darüber hinaus wird angemerkt, dass eine ortsansässige Spedition mit den dort stationierten Sattelschleppern über die Karl-Lehr-Straße angefahren werden muss, da eine Zufahrt aus Richtung Koloniestraße geometrisch unmöglich ist.

     
10 Wiederwahl von Karl-Heinz Bewernik Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 06 (Hochfeld) - einstimmig beschlossen
     
Anträge/Anfragen       
11 Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion hier: Breite von Parkbuchten - einstimmig beschlossen

Der OB wird gebeten dafür zu sorgen, dass bei neu einzurichtenden Parkplätzen die Breite auf 2,45 m ausgelegt wird. Sukzessive sollten alle anderen Parkplätze, auch die in den Parkhäusern, auf diese Breite ausgerichtet werden.

Begründung
Die Autos werden immer breiter und manchmal ist es kaum möglich ins eigene Auto zu steigen, wenn der Parkplatz nebenan von einem größeren Fahrzeug belegt ist.

     
Mitteilungsvorlagen       
12 Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Oktober 2016 - Kenntnisnahme      
13 Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat November 2016 - Kenntnisnahme      
14 Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Dezember 2016 - Kenntnisnahme      
15 Temporäre Schließung von Bädern zur Durchführung von Grundreinigungs- und Reparaturarbeiten, Freibadesaison 2017 - Kenntnisnahme
     
16 Erstellung eines Kulturentwicklungsplanes für Duisburg
hier: Handlungsempfehlungen - Kenntnisnahme

     
17 Duisburg. Nachhaltig 2017
Die Wochen für die Umwelt in unserer Stadt
„UMBRÜCHE – Umwelt macht Zukunft“ - Kenntnisnahme

     
18 Schulische Inklusion in der Stadt Duisburg – Planungsforen für die Schaffung neuer GL-Standorte im Primarbereich und Bestandsaufnahme des Offenen Ganztages - Kenntnisnahme

     
19 Zweiter Sachstand zur Umsetzung des Jahresberichtes Schulentwicklungsplanung 2016
Hier: Prüfaufträge zur Schulraumerweiterung - Kenntnisnahme

     
20 Mündliche Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters       
21 Mündliche Mitteilungen der Verwaltung       
* 1. Nachtrag       
* Beschlussvorlage       
22 * Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.63 -Mitte-
Aufstellungsbeschluss - einstimmig beschlossen

     
23 * Bebauungsplan Nr. 1170 1. Änderung -Dellviertel- "Duisburger Freiheit-Nord" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung  - Kenntnisnahme

     
24 * Integrierte Stadtteilentwicklung Duisburg-Hochfeld
hier: Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Hochfeld (IHKH) für den Förderzugang zu Programmen des EFRE und ESF und der Gebietskulisse Hochfeld gemäß § 171 (3) BauGB als "Soziale Stadt"  

- Kenntnisnahme

 

Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Hochfeld  
Bereits Anfang der 1980er Jahre wurden erste Konzepte zur Abfederung des Strukturwandels in Hochfeld angestoßen, seit Mitte der 90er Jahre werden hier Maßnahmen aus Programmen der Städtebauförderung umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind nun konzipiert worden und sollen mit Fördermitteln aus Programmen der EU und Städtebaufördermitteln des Landes umgesetzt werden. Die massive Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa hat den Stadtteil in den letzten Jahren vor neue Herausforderungen gestellt.
Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts trägt dem Rechnung. Die soziale Stabilisierung und die Gestaltung der Verbindungsfunktion zwischen Innenstadt und Rhein sowie die Stärkung der Qualitäten des urbanen Stadtraums bilden die zentralen Ziele des Handlungskonzepts. Insgesamt sind 20 Bau- und acht arbeitsmarktpolitische Projekte aufgeführt, die in den nächsten Jahren zur Verbesserung der städtebaulich räumlichen und Situation, der Umweltbedingungen sowie zur sozioökonomischen Stabilisierung beitragen sollen.   
Wichtigstes städtebauliches Projekt und weit über Hochfeld hinausweisend ist der Ausbau der Grünfläche RheinPark im zweiten Bauabschnitt, auf den ehemaligen Werksflächen von ArcelorMittal. Damit kann der gesamte RheinPark in seiner ursprünglichen Konzeption in den nächsten Jahren fertiggestellt werden und befördert die Entwicklung des neuen Stadtquartiers Rheinort.  
Die Stärkung der Bildungs- und sozialen Einrichtungen ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt der Fortschreibung des Handlungskonzeptes. Im Mittelpunkt stehen die Themen lebenslanges Lernen und Zusammenleben im Quartier.

Die Nachwuchskicker können jetzt in ihrer Freizeit wieder fleißig trainieren und kicken. Rechts Linda Bresonik vom MSV.


Der Neubau des Kinder- und Jugendtreffpunktes „Blaues Haus“ soll 2017 starten, in Ergänzung wird der multifunktionale Spielplatz am Blauen Haus ausgebaut und ein „urban-gardening“ Projekt dort angegliedert.  Ab 2018 wird die bauliche und energetische Ertüchtigung der Kindertagesstätte Immendahl beginnen. Ein wichtiger Punkt zur Stärkung des Bildungsstandortes Hochfeld ist die Einrichtung einer Quartiersschule an der Gemeinschaftsgrundschule Hochfelder Markt. Weitere Infrastrukturprojekte sind der Ausbau der Grünwegeverbindung Steinmetzstraße und die Umgestaltung des Hochfelder Marktplatzes zu dem im April 2016 ein Bürgerworkshop zur Ideenfindung stattgefunden hat.  

Gaststätte "Ziegenpeter" und
Skaterpiste Rheinpark


Aussagen der Kinder zum Thema "Heimat"!

 

Multifunktionaler Spielplatz Blaues Haus



     
25 * Förderprogramm "Gute Schule 2020" Stärkung der Schulinfrastruktur an Duisburger Schulen in den Jahren 2017 bis 2020 hier: Sanierung der Toilettenanlagen im Bezirk 95 (Mitte) - Kenntnisnahme
     
* Anträge/Anfragen       
26 * Antrag der CDU-Fraktion hier: Ampelschaltung Kreuzung Kulturstraße / Düsseldorfer Straße - einstimmig beschlossen

     
27 * Antrag der CDU-Fraktion hier: Fußgängerampel Ecke Rehwiesen / Kalkweg 
- einstimmig beschlossen
     
* 2. Nachtrag       
28 * Einführung und Verpflichtung von Herrn Baser, SPD als neues Mitglied der Bezirksvertretung Mitte durch den Bezirksbürgermeister 
     
* Beschlussvorlagen       
         
30 * Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Hochfeld (IHK) Einzelmaßnahme: Multifunktionaler Spielplatz am Blauen Haus 
- einstimmig beschlossen

Neues Fußgängerleitsystem soll Orientierung in der Innenstadt verbessern
Eine neue Fußgängerwegweisung soll die Orientierung in der Innenstadt deutlich verbessern. Sie wird aus einem Guss sein, ein einheitliches Orientierungs- und Beschilderungssystem beinhalten und die alte über viele Jahre entstandene und durch unterschiedlichste Zielwegweiser im Stadtgebiet unübersichtlich gewordene Wegweisung ersetzen.  
Für diejenigen, die sich in der Innenstadt nicht so gut auskennen und bestimmte Ziele suchen, Besucher, Touristen, Geschäftsreisende, Behördenbesucher und Einzelhandelskunden, wurde ein neues zeitgemäßes Fußgängerleitsystem entwickelt.
Dies besteht aus zwei Teilen: Neu gestaltete Orientierungspläne in Citylightboards ermöglichen eine Übersicht über die Innenstadt, weisen barrierefreie Wegebeziehungen und zentrale Ziele auf. Die Gliederung des Plans in vier Stadtquartiere, denen je eine Farbe zugeordnet ist, vereinfacht die Orientierung. Der Innenhafen ist blau hinterlegt, die City gelb, die Altstadt sandfarben und das Dellviertel grün.
Ein zusätzliches Piktogramm für jedes dieser vier Quartiere ermöglicht auch den seheingeschränkten Menschen eine bessere Orientierung. Das zweite Element sind die  Wegweiser, die in den Farben der Quartiere und mit den Piktogrammen versehen die Ziele ausschildern. Geplant ist, auf mehr als 30 Citylightboards die Übersichtspläne zu positionieren.
Auf den mehr als hundert  Zielwegweisern werden dann die im Plan eingetragenen Hauptziele im Innenstadtgebiet ausgeschildert; unter anderem Geschäftszentren, Kultureinrichtungen, Behörden und Verwaltungen,  Plätze und fußläufige Zonen, Hotels und weitere wichtige Ziele.  
„Mit diesem System erhalten wir jetzt eine optisch und inhaltlich sehr ansprechende zeitgemäße innerstädtische Orientierungsmöglichkeit, die die Empfangskultur in der Stadt deutlich stärken wird. Trotz inzwischen stärker verbreiteter, digitaler Orientierungshilfen bleibt diese Form der Innenstadtbeschilderung für den Großteil der Besucher eine ganz wichtige und vertraute Hilfe zur Orientierung“,  kommentiert Carsten Tum, Stadtentwicklungsdezernent, diese Vorlage, die der Bezirksvertretung Mitte zum Beschluss vorgelegt wird.  
Die Umsetzung der neuen Innenstadtorientierung ist für 2017 vorgesehen. Eine Erweiterung des Systems ist ohne großen Aufwand möglich. Citymanagement, Duisburg Kontor und Wirtschaftsbetriebe Duisburg beteiligen sich an der Umsetzung der Fußgängerwegweisung.

Fotomontage mit Citylightboard

     
31 * Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung über besondere Öffnungszeiten für Verkaufsstellen im Jahr 2017       

mehrheitlich beschlossen 12 Ja-, 2-Neinstimmen