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Grundsatzbeschluss zur
Realisierung eines Designer Outlet Center (DOC)
auf der Fläche der Duisburger Freiheit Süd
Dafür waren CDU und
SPD heute mit insgesamt 8 Stimmern, dagegen Linke (2
Stimmen, Grüne (2. Stimmen), FDP (1 Stimme) und der
parteilose Ulrich Martel
Zuvor war der Antrag von
Michael Dubielczyk (Linke) die Vorlage als 1. Lesung
einzubringen, mehrheitlich (nur 3 Ja-Stimmen)
abgelehnt worden.
Dass das DOC keine Freunde
finden würde war klar - es gab nur eine knappe
Mehreheit, da BV-Vertreter aus den Reihen der CDU
und der SPD fehlten. Und die "Nettigkeiten" gegen
das DOC waren schon aus der Zeit um die Diskussionen
um Multi Casa bekannt. "
Gisela Schnelle-Parker
(Grüne): "Nehmen wir nur die Modekette Zara, die
gerade erst nach Duisburg ziehen will und es sich
jetzt überlegt"
Frank Albrecht (FDP): "Die
FDP begrüßt Investoren, hier sieht es aber anders
aus. Es ist die falsche Stelle. Es wird Kaufkraft
aus der Innenstadt abgezogen undn die Innenstadt
geht vor die Hunde. Wir sehen das aber auch
planungsrechtlich als unzulässig an."
Fredy Wagemeyer (CDU):"
Ich hab es schon zu den Planungen zum Möbelhaus
gewarnt, dass die Koloniestraße die einzige
Zufahrtsstraße sein wird. Wer sich aber den
Vergleich zur Kaufkraft mit den Nachbarstädten
ansieht..."
Dirk Schönhagen (Grüne):
"Wie gehen wir mit dieser Gemengelage um?
Die Vorlage ist
grundsätzlich gut, aber wie wollen wir die
Innenstadt entwickeln?
Dr. Lothar Tacke (SPD):
"Was dort entwickelt wird ist mir mittlerweile fast
egal. Wichtig ist, dass diese unsägliche Brache
endlich verschwindet."
Hendrik Trappmann (Zweiter von links), Amtsleiter
für Stadtentwicklung und Projektmanagement
entschuldigte zunächst die sehr späte Zustellung der
Vorlage an die Bezirkspolitiker, die das als schwere
Zumutung sahen. "Aber wir haben bis zur letzten
Minute daran gearbeitet. Und wie sie sehen, ist der
Antrag uns erst am 20. Dezemer zugestellt worden."
Hendrik Trappmann erklärte ausführlich, was
aus der Sicht der Verwaltung wichtig ist:
- es ist zunächst nur ein
Grundsatzbeschluss
- zum neuen Antrag von Kurt Krieger auf ein
Bebauungsverfahren besteht
ein Anspruch, ist aber
auch ein Sonderfall
- das Verfahren muss zum 2010 vom Rat beschlossenen
Einzelhandelskonzept der Stadt überprüft werden
- es müssen Gutachten auf Kosten von Krieger
erstellt werden
- es müssen Bürgeranhörungen stattfinden
- das gesamte Verfahren muss mit dem
Landesentwicklungsplan abgestimmt werden, da das
Gelände der Duisburger Freiheit kein zentraler
Versorgungsbereich ist
- die gesamten Verfahren müssen gerichtsfest gemacht
werden
- es muss mit den seit 2013 vom Rat beschlossenen
Integrierten Innenstadt-Handlungskonzept in Einklang
gebracht werden
- es darf die Nachbarstädte nicht unzulässig
beeinflussen. Dies kann nur durch eine
Verträglichkeitsanalyse erfolgen
- der Flächennutzungsplan und der neue Bebauungsplan
ist nichts Neues, bis der Rat ihn als Satzung
beschließt
- es geht auch um die Einbeziehung des ,Grünen
Rings`, der Radschnellweges und die städtebauliche
Anbindung an die Innenstadt (1,5 Kilometer entfernt)
muss planerisch angegangen werden. Bis zum
Aufstellungsbeschluss wird also viel getan werden
müssen!"
Diese vorgetragenen Punkte
bedeuten grob geschätzt in etwa eine drei bis fünf
Jahre dauernde Prüfung vor der baulichen Umsetzung,
Klagen sind dabei noch nicht mit eingerechnet.
Harald Jeschke
Kommentar Duisburg,
wo geht`s lang? Von Multi Casa zur Duisburger Freiheit,
vom FOC zum DOC: Begriffe mit Mega-Gegensätzen
Man ist leicht dazu geneigt es
auf gewisse plakative Formeln zu bringen, das Gerangel
um die unsäglichen Hinterlassenschaften der ehemaligen
Bundesbahn. Wenn man so einmal auflistet könnte man
leicht vom Teufel (Multi Casa mit SPD und dem ehemaligen
Planungschef Jürgen Dressler zum Belzebub (Kriegers
Möbel Höfner), von der Pest (FOC Douville in Marxloh)
zur Cholera (DOC für den Einzelhandel in der Innenstadt)
neigen. Dazwischen lag die Vision ohne Investoren
mit der Duisburger Freiheit, die jeder Bürger Duisburgs
hätte ausrufen können, da es nichts kostet.
Was nun Duisburg? Außer zur
Duisburger Freiheit wird irgendjemand (IHK und der
Einzelhandel bestimmt) erbost dagegen sein, die
politischen „Restgruppen“ in Duisburgs Rat sowie, hier
und da der BUND, NABU oder eine Institution dieser
Ausrichtung.
So oder so wird es Duisburgs
„GROKO“ zugunsten Kurt Krieger entscheiden. Ganz klar.
Optimal wäre hier ein Eingreifen von Donald J. Trump mit
einer Mauer um das Gelände drumherum… Also halten wir
es mit den oben beschrieben vier Möglichkeiten.
Das ehemalige
Güterbahnhof-Areal - Foto Manfred Schneider
Wenn ich an das Frühjahr
2010 denke, als mir in einem Privatgespräch mit Zeugin
Kerstin Ciesla vom BUND mit Kurt Krieger denke:
„Also Herr Jeschke, ich will hier ein logistisches
Zentrum für das gesamte Ruhrgebiet und darüber hinaus
einrichten, da Duisburg zentral liegt und beste
Autobahnanschlüsse hat.“ „Das wollen wir schon gar
nicht, da wir hier im zentralen Bereich schon genug
Verkehr mit erheblichen Belastungen haben!“ „Na gut,
dann lasse ich das und richte dies in Rösrath auf meinem
Gelände ein!“ „Wie bitte? Sie entscheiden binnen
Sekunden ein solches Projekt? Herr Krieger, das ist
irgendwie unseriös.“ Nein, nein, wenn die Bürger in
Duisburg das nicht wollen, wäre ich doch verrückt, gegen
die Bürger zu arbeiten!“
Nie wieder haben in einen
solchen Meinungsumschwung in Sekunden erlebt. Das könnte
wohl nur US-Präsident Trump toppen...
Nun soll es also ein Village
mit dem DOC sein – und wohl auch werden. Ganz ehrlich
gesagt: Mir ist es im Moment fast egal, aber diese
unglaublich abtörnende Brache muss endlich weg. Wenn
also das DOC kommt, bleiben die Knautschzonen
Marientorbrache, Mercatorquartier, das Areal der
ehemaligen Stadtbücherei und der Volksbank an der
Düsseldorfer Straße/ Börsenstraße und die Brache nebst
Ruine an der Koloniestraße/Neue Fruchtstraße, auch
Neudorfer Schandfleck genannt.
Harald Jeschke
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt befürwortet unter Kenntnisnahme
des dargestellten Sachstands das Vorhaben der Fa.
Krieger Grundstück GmbH auf dem Güterbahnhofsgelände
südlich der Koloniestraße im heutigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans 1129 ein Designer
Outlet Center (DOC) zu verwirklichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
erforderlichen Verfahrensschritte (u.a. Änderung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts, Aufstellung
eines Bebauungsplans, Flächennutzungsplan-Änderung)
einzuleiten und das Vorhaben zu flankieren. Eine
weitergehende Prüfung/Bewertung des Vorhabens
erfolgt in den nachfolgenden Verfahrensschritten auf
Basis der hierfür erforderlichen Unterlagen und
Gutachten
Begründung
1. Beschreibung des Vorhabens
2. Vorhabenfläche und aktuelles Planungsrecht
3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im
regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das
Vorhaben
4. Planvorgaben und erforderliche Schritte zur
Realisierung eines DOC
5. Weiterhin zu beachtende Rahmenbedingungen
6. Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses
7. Weiteres Vorgehen
1. Vorhaben
Die Krieger Grundstück GmbH ist an die Stadt
Duisburg mit dem Projektvorhaben herangetreten, auf
dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände südlich der
Koloniestraße im heutigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans 1129 -Dellviertel- „Duisburger
Freiheit“ ein Designer Outlet Center (DOC) mit einer
Spezialisierung auf hochwertige Designerwaren zu
entwickeln. Mit Schreiben vom 20.12.2016 hat die
Krieger Grundstück GmbH einen Antrag auf Einleitung
der erforderlichen Planverfahren gestellt.
In der Endausbaugröße von ca. 30.000 m²
Verkaufsfläche sollen ca. 140 - 175 Stores entstehen
mit ca. 3.000 Stellplätzen. Damit wird ein Center
angestrebt, das in der Zahl der Outlet Stores sowie
in der Verkaufsflächendimensionierung das größte in
Deutschland sein würde. Üblicherweise ist die
Sortimentskonzeption von DOCs weitgehend identisch;
ca. 60 - 70 % der Verkaufsflächen sind mit
Bekleidung (inkl. Sportbekleidung) belegt, ca. 10 -
20 % entfallen auf Schuhe und Lederwaren, während
die restlichen Flächen zumeist mit Heimtextilien,
Glas/Porzellan/Keramik, Spielwaren, Schmuck,
Haushalts- und Drogeriewaren belegt sind.
Angedacht ist ein DOC im „Village-Stil“,
dieser greift die städtebauliche Figur einer
gewachsenen Ortslage auf. Ladenlokale sind um
zusammenhängende kleinere Plätze und nachempfundene
Gassen gruppiert. Als zukünftigen Betreiber benennt
die Krieger Grundstück GmbH die spanische
NEINVERGruppe, welche der zweitgrößte
Outletbetreiber in Europa ist, in Deutschland
betreibt das Unternehmen bereits das Style-Outlet
Zweibrücken und das Fashion Outlet Center in Brehna.
Die marktwirtschaftliche Machbarkeit des
Vorhabens wurde im Rahmen eines von der
Krieger Grundstück GmbH beauftragten Gutachtens
untersucht und das DOC darin v.a. auf Grund des
einwohnerstarken Einzugsgebietes und der
hervorragenden Erreichbarkeit sehr positiv bewertet.
Als bedeutende Konkurrenzlagen wird das DOC in
Roermond eingeschätzt und die geplanten DOC-Vorhaben
in Wuppertal und Remscheid, deren
Genehmigungsverfahren sich aktuell durch anhängige
Klageverfahren verzögern könnten.
Hinsichtlich der Standortfaktoren
für ein Outlet-Center wird der Standort Duisburg
gegenüber Remscheid und Wuppertal als deutlich
überlegen eingeschätzt. Die Flächenleistung (Umsatz
in €/m² Verkaufsfläche) eines DOC der vorgesehenen
Größenordnung und damit die aus einem solchen Objekt
zu erwirtschaftende Rendite wird weit oberhalb eines
üblichen Einkaufszentrums liegen. Diese erhöhten
Umsätze werden vorrangig im Sortiment Mode erzielt
werden.
2. Vorhabenfläche und aktuelles
Planungsrecht
Die Vorhabenfläche liegt im Bereich des ehemaligen
Güterbahnhofgeländes südlich der Koloniestraße,
östlich der BAB A 59 und westlich der Bahntrasse.
Der Flughafen Düsseldorf International ist vom
Duisburger Hauptbahnhof innerhalb von 15 Minuten
erreichbar. Die zentrale Fläche ist damit extrem gut
und schnell für ein einwohnerstarkes Einzugsgebiet
erreichbar.
Das Planareal umfasst eine zusammenhängende
Gesamtfläche von rund 30 ha. Damit ist die Fläche
eine der größten in der Region für die Entwicklung
eines flächenintensiven Großprojektes mit regionaler
und überregionaler Ausstrahlung. Aufgrund der
besonderen Lagegunst gab es bereits mehrere Anläufe
auf der Fläche Großprojekte zu verwirklichen. Im
Jahre 2005 konnte die Projektidee des
Einkaufszentrums „Multi Casa“ nicht realisiert
werden. Nach einer kontrovers geführten Diskussion
stieg der Investor aus der Entwicklung aus, nachdem
der Rat der Stadt beschlossen hatte ein Sondergebiet
auszuweisen.
Im Anschluss wurde für die Innenstadt der Foster
Masterplan erarbeitet und mit seinen Zielen
beschlossen. Dieser wurde später Grundlage für das
Integrierte Handlungskonzept Innenstadt. Für die
Fläche der Duisburger Freiheit wurde ebenfalls vom
Büro Foster der Masterplan Duisburger Freiheit als
Wohn- und Bürostandort erarbeitet und beschlossen.
Im Mai 2010 ist das Grundstück von Aurelis an
die Krieger Grundstück GmbH übergegangen, in
dem anschließenden Bauleitplanverfahren wurde neben
Büroflächen auch ein Möbelhaus festgesetzt. Durch
die aktuelle Standortplanung der Krieger Grundstück
GmbH in Düsseldorf wurde die Planung eines
Möbelhauses seitens der Eigentümerin aufgegeben. Für
den Bereich südlich der Koloniestraße setzt der
rechtkräftige Bebauungsplan Nr. 1129 -Dellviertel-
Duisburger Freiheit- in den nördlichen Teilflächen
Sondergebiete -Büro-, Dienstleistungszentrum- fest,
für die südlichen Teilbereiche beidseits der
Karl-Lehr-Straße Sondergebiete -Möbelhaus- sowie ein
Sondergebiet -Möbelmitnahmemarkt-. Weitere
großflächige Einzelhandelsnutzungen sind
ausgeschlossen.
Darüber hinaus setzt dieser Bebauungsplan eine
umfangreiche zentrale öffentliche Grünfläche
-Parkanlage- fest. Baugenehmigungen für die
Umsetzung der Möbelhäuser auf Grundlage des
Bebauungsplans Nr. 1129 liegen vor. Für den Bereich
nördlich der Koloniestraße setzt der rechtskräftige
Bebauungsplan Nr. 1170 -Dellviertel- „Duisburger
Freiheit Nord“ Sondergebiete -Dienstleistungs- und
Büropark“ sowie nordöstlich ein Sondergebiet für ein
Parkhaus fest. Der Bebauungsplan sieht für die
nördlichen Baufelder nur in den Erdgeschossen
Einzelhandelsnutzungen mit eingeschränkten
Sortimenten vor, in den südlichen Baufeldern zur
Koloniestraße ist Einzelhandel komplett
ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan 1170 befindet
sich in der baulichen Umsetzung. Im westlichen
Bereich entlang der Straße „Zum Portsmouthplatz“
wurde bereits ein Hotel realisiert. Östlich und
westlich der Planstraße C werden in absehbarer Zeit
Gebäude des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entstehen. Die
entsprechenden Baugenehmigungen liegen vor.
Bezugnehmend auf die Planungshistorie stehen die
Bebauungspläne Nr. 1129 und Nr. 1170 in einem engen
inhaltlichen Zusammenhang. U.a. wird eine innere
zentrale Grünfläche mit integriertem Fuß- und Radweg
als zentrales Element zur Freihaltung der
Durchlüftungsbahn und des Grünen Rings in den beiden
genannten Bebauungsplänen gesichert.
Als Anbindung des Bebauungsplans Nr. 1170
-Dellviertel- Duisburger Freiheit Nord an den
südlich gelegenen Bereich des Bebauungsplan Nr. 1129
-Dellviertel- Duisburger Freiheit- ist im Bereich
des zentralen Grünzuges eine Fuß- und Radwegebrücke
über die Koloniestraße vorgesehen. Diese geplante
Anbindung ist bisher nicht hergestellt worden.
Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des
Plangebiets und geänderten Entwicklungsabsichten ist
es Ziel der derzeit in Aufstellung befindlichen 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 1170, die
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen
entsprechend den konkreten Bauabsichten und
geänderten städtebaulichen und verkehrlichen
Rahmenbedingungen, u.a. durch weitere Rücknahme der
Einzelhandelsflächen, anzupassen. Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits
stattgefunden. Insbesondere die noch unbebauten
Baufelder in diesem Bereich sowie die hier
vorhandenen öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
stellen potentielle Schlüsselflächen für eine
mögliche städtebauliche und funktionale Anbindung
des Vorhabens an die Duisburger Innenstadt dar.
3. Wesentliche Strukturdaten der Stadt Duisburg im
regionalen Vergleich und mögliche Impulse durch das
Vorhaben
*1 Landesbetrieb
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT
NRW), Zugriff am 14.11.2016
*2 Ermittelt aus den Einwohnerzahlen zum Stichtag
31.12.2015 und den Sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten zum Stichtag 30.06.2014; Quelle: Der
Landesbetrieb Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT NRW), Zugriff am 14.11.2016
*3 Städtereport, Duisburg, Prima 1A-Lage, Ansonsten
Tristesse im Einzelhandel, Comfort Holding GmbH,
November 2015 *4 Städtereport, Essen, Im Aufwind,
Comfort Holding GmbH, September 2015
*5 Städtereport, Dortmund, Dortmunds Einzelhandel
spielt in der 1. Liga, Comfort Holding GmbH,
30.10.2014
*6 Städtereport, Krefeld, Viel Bewegung in der City,
Comfort Holding GmbH, November 2015
*7 Städtereport, Düsseldorf, Einer der attraktivsten
Handelsstandorte Deutschlands, Comfort Holding GmbH,
November 2016
*8 Städtereport, Duisburg, Der Einzelhandel kämpft
an vielen Fronten, Comfort Holding GmbH, 27.06.2014
*9 Städtereport, Essen, Integrierte Shopping-Center
stärken den Einzelhandelsstandort, Holding GmbH,
28.04.2014
*10 Städtereport, Krefeld, Die Seidenweberstadt
positioniert sich neu, Comfort Holding GmbH,
26.08.2014
*11 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als
Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai
2015
*12 Duisburg, Einzelhandels-Eckdaten im
Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016
*13 Städtereport, Düsseldorf, Quantensprung als
Einzelhandelsstandort, Comfort Holding GmbH, Mai
2015
*14 Krefeld, Einzelhandels-Eckdaten im
Zeitvergleich, Comfort Holding GmbH, Oktober 2016
Die Tabelle zeigt wesentliche Strukturdaten, welche
Rückschlüsse zur Struktur des Arbeitsmarktes und zur
Struktur des Einzelhandels in Duisburg im Vergleich
zu anderen regionalen Oberzentren zulassen. Im
regionalen Vergleich zu anderen Oberzentren bilden
die Duisburger Strukturdaten eine eher
unterdurchschnittliche Positionierung ab.
Die Zentralitätskennziffer stellt
dar, wie viel der in Duisburg vorhandenen Kaufkraft
der Duisburger Einzelhandel über alle
Sortimentsgruppen in der Gesamtstadt binden kann.
Der Wert von rd. 110 % bedeutet zwar, dass Kaufkraft
vom Umland in der Stadt Duisburg gebunden werden
kann, jedoch liegt die Zielzentralität eines
Oberzentrums bei ca. 120 %, um die oberzentrale
Funktion mit einer gewissen Anziehungskraft
wahrnehmen zu können. Die Modezentralität stellt
einen besonderen Indikator für die innerstädtische
Leitbranche „Mode“ (insbesondere Bekleidung) dar.
Hier ist Duisburg im Vergleich schwach aufgestellt,
und hat deshalb deutlichen Nachholbedarf. Ein
Indikator für die Strukturschwäche der
Einzelhandelsstruktur in der Duisburger Innenstadt
ist der Anteil der Verkaufsfläche in der Innenstadt
an der Gesamtverkaufsfläche der Stadt. Hier zeigen
die absoluten und prozentualen Werte Duisburgs im
regionalen Vergleich einen erheblichen
Entwicklungsbedarf auf.
Durch die Ansiedlung eines DOC kann der Einzelhandel
eine regionale Anziehungskraft erreichen und es
lässt sich eine deutliche Steigerung der
Zentralitätskennziffer erwarten. Insbesondere der
Wert der Modezentralität könnte durch das Vorhaben
deutlich gesteigert werden. Das Vorhaben bietet die
Chance die geringen absoluten und relativen
Verkaufsflächenanteile der Innenstadt um ca. 1/3 zu
erhöhen, was vor dem regionalen Vergleich als
gerechtfertigt erscheint.
Damit durch das Vorhaben Synergieeffekte zu den
heutigen zentralen Einzelhandelslagen und damit eine
nachhaltige Stärkung der Duisburger Innenstadt
erreicht werden kann, ist die funktionale und
städtebauliche Anbindung des Vorhabens an die
Innenstadt von zentraler Bedeutung. Im weiteren
Verfahren sind hierfür Lösungen zu entwickeln und
umzusetzen.
4. Realisierung eines DOC
4.1 Landesplanung – Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan
Großflächiger Einzelhandel (12. Juli 2013) Der
Sachliche Teilplan großflächiger Einzelhandel zum
Landesentwicklungsplan NRW enthält 7 Ziele und 3
Grundsätze. Die Ziele des LEP sind zu beachten und
unterliegen nicht der Abwägung. Maßgebliche Ziele
für die Ansiedlung eines DOC sind die Ziele 1 bis 3.
Entsprechend Ziel 1 kann ein DOC nur in allgemeinen
Siedlungsbereichen (ASB) dargestellt und festgesetzt
werden. Da die Fläche im regionalplanerisch
ausgewiesenen ASB liegt, entspricht das Vorhaben dem
Ziel 1. Gemäß Ziel 2 kann ein DOC aufgrund des
zentrenrelevanten Sortiments nur in einem zentralen
Versorgungsbereich dargestellt und festgesetzt
werden.
Die Fläche befindet sich aktuell nicht in einem
zentralen Versorgungsbereich, grenzt aber an den
zentralen Versorgungsbereich des Hauptzentrums
Innenstadt. Es ist daher im weiteren Verfahren zu
prüfen und darzulegen, wie die Fläche in den
zentralen Versorgungsbereich Innenstadt
städtebaulich und funktional integriert werden kann.
Dazu ist insbesondere eine städtebauliche Einbindung
der Fläche in die Innenstadt sowie eine gute
fußläufige Anbindung an die Königstraße erforderlich.
Zudem ist darzulegen, welche Funktion der Standort
des DOC in Bezug zu den bestehenden Innenstadtlagen
übernehmen soll. Eine Änderung des zentralen
Versorgungsbereichs Innenstadt kann nur im Rahmen
einer Fortschreibung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts der Stadt Duisburg erfolgen, bei der
die bisherige Zentrenhierarchie sowie die Abgrenzung
der zentralen Versorgungsbereiche einer Überprüfung
bedarf.
...
5.2 Integriertes Handlungskonzept
Innenstadt (IHI) Am 12.12.2011 hat der Rat der Stadt
den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebiet
Duisburg- Innenstadt DS 11-1715 als Gebietskulisse
für das IHI Innenstadt beschlossen. Für das
Handlungskonzept wurden Ziele aus dem 2007
beschlossenen Foster Masterplan Innenstadt (DS
07-0347) übernommen und durch Fördermaßnahmen
konkretisiert. Das IHI wurde vom Rat der Stadt am
08.07.2013 im Sinne eines „städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes“ gemäß § 171b Abs. 2 BauGB als
Grundlage für die weitere Cityentwicklung und die
Umsetzung des „Masterplans zur Entwicklung der
Duisburger Innenstadt“ beschlossen. Das IHI wurde in
das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
aufgenommen. Auf dieser Basis werden derzeit für die
Innenstadtentwicklung wesentliche Förderprojekte
umgesetzt (Portsmouthplatz, Mercatorstraße,
Mercatorquartier) oder für die nächsten Jahre
beantragt (z.B. Umbau Hauptbahnhof-Ostausgang,
Friedrich-Wilhelm-Straße, Unterstraße/Calaisplatz).
Die Maßnahmen des IHI werden mit einem Volumen von
rund 18,6 Mio € gefördert, zuzüglich der städtischen
Eigenanteile von rund 4,6 Mio € umfassen die
Maßnahmen ein Gesamtvolumen von rund 23 Mio €. Zur
Sicherung des Förderzugangs des IHI muss die
DOC-Entwicklung funktional und städtebaulich in den
zentralen Versorgungsbereich Innenstadt mit
einbezogen werden. Sie muss den Nachweis erbringen,
dass die mit der o.g. Förderung beabsichtigte
Aufwertung und Stabilisierung der Duisburger
Innenstadt nicht gefährdet wird.
5.3 Weitere zu beachtende Rahmenbedingungen
Zur Integration des geplanten
DOC-Standortbereichs in den zentralen
Versorgungsbereich Innenstadt müssen die beiden
Bereiche städtebaulich und funktional verknüpft
werden, hierbei müssen insbesondere die
Entfernung zwischen dem möglichen DOC-Standort und
der Königstraße mit der Haupthandelslage und die
städtebaulichen Zäsuren beachtet werden. Der
attraktive Ausbau dieser Verknüpfung stellt für das
Vorhaben eine besondere Herausforderung dar, da sie
für die Rechtssicherheit des zentralen
Versorgungsbereiches existenziell ist.
Für die Herstellung dieser Anbindung entstehen
absehbar Kosten über die Grenzen des
Vorhabengeländes hinaus. Der Grüne Ring ist ein vom
Rat der Stadt Duisburg beschlossenes planerisches
Leitbild, wonach innerstädtische Rad- und
Fußwegeverbindungen die Innenstadt umranden und
Anschlüsse an überregionale Verbindungen gesichert
werden. Größtenteils wurde der Wegeausbau bereits
umgesetzt und wird zum jetzigen Zeitpunkt durch
Inanspruchnahme von Fördergeldern weiter ausgebaut.
Eine noch fehlende bedeutende Teilstrecke ist als
Nord-Süd-Verbindung auf der Fläche der Duisburger
Freiheit geplant, die die Innenstadt mit dem
Sportpark Duisburg, dem RheinPark und dem
zukünftigen Radschnellweg verknüpft. Diese Planung
wurde im Bebauungsplan Nr. 1129 gewürdigt und soll
auch im Rahmen zukünftiger Planungen weiter
berücksichtigt werden.
Auf dem Vorhabengelände befindet sich zudem die
bereits realisierte LoveParadeGedenkstätte. Diese
ist im Bebauungsplan Nr. 1129 planungsrechtlich
gesichert worden. Im Rahmen neuer Planungsansätze
ist die Gedenkstätte mit einem Umgebungsschutz zu
würdigen und zu sichern.
Weiteres Vorgehen Im Auftrag des Investors wird
aktuell eine einzelhandelsbezogene
Verträglichkeitsanalyse für das DOC-Vorhaben von
einem Gutachterbüro erarbeitet. Die Ergebnisse
werden anschließend seitens der Verwaltung geprüft,
da sie Grundlage für das folgende Verfahren werden.
Weiterhin muss seitens des Investors ein
städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden, um das
Bauleitplanverfahren eröffnen zu können und weitere
Themen zu sichern wie die städtebauliche Anbindung
der Fläche an die innerstädtischen Handelslagen. Als
rechtliche Voraussetzung muss der zentrale
Versorgungsbereich Innenstadt auf die Vorhabenfläche
ausgeweitet werden, dazu ist die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes notwendig.
Mit Vorliegen eines städtebaulichen Konzeptes können
die Bauleitplanverfahren durch
Aufstellungsbeschlüsse formal eingeleitet werden.
Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs und der
Auswirkungsanalyse können weitere Verfahrensschritte
wie die Beteiligung der Öffentlichkeit, die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie
das regionale Moderationsverfahren zeitnah
durchgeführt werden.
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