Integriertes Handlungskonzept Duisburg-Hochfeld
III. Bauabschnitts der Öffentlichen Grünfläche „RheinPark
Duisburg“. In der anstehenden Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 18. September geht es
um die Umsetzung der Maßnahme „III. Bauabschnitt RheinPark
Duisburg“ . Die Maßnahme geinhaltet voraussichtlichen einen
Herstellungsaufwand in Höhe von 6.324.901 €. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Aufrufs
„Starke Quartiere- Starke Menschen“ vom 22.06.2017 des
Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein - Westfalen das Projekt „RheinPark -
Ergänzungsflächen“ (Herstellungsaufwand in Höhe von 932.808
€) zu beantragen.
Der erste Bauabschnitt der Parkanlage RheinPark wurde auf
Basis des Gewinnerentwurfes eines europaweiten
Planungswettbewerbes erstellt und im Jahr 2009 der
Öffentlichkeit übergeben. Der Ausbau wurde mit Mitteln der
„Stadterneuerung/Soziale Stadt“ und des
„Ökologie-Programms-Emscher-Lippe (ÖPEL)“ gefördert. Das
übergeordnete Förderziel war, eine lebenswerte, nachhaltige
Stadtentwicklung, mit einem zeitgemäßen Ausgleich der
urbanen Bedürfnisse Wohnen und Arbeiten zu schaffen. In
diesem Sinne ist die Herrichtung der Grünfläche eine
Initialzündung zur Umsetzung eines weiteren RheinPark-Teils,
eines Wohn- und Büroquartiers auf dem Gelände des damals
noch betriebenen Walzdrahtwerkes von ArcelorMittal. Der
Werksbetrieb wurde 2015 eingestellt und das geplante neue
StadtQuartier wird inzwischen unter dem Titel RheinOrt im
Konsens mit dem Flächeneigentümer ArcelorMittal entwickelt.
Zur Umsetzung dieser Entwicklung und der dazugehörigen
Bebauungsplanung 1154 hat der Rat der Stadt am 22.6.2015 mit
der Drucksache 15-0640 einen Masterplan beschlossen.
Mit der Drucksache 17-0065 wurde der Umsetzung des
zweiten Bauabschnittes des RheinParks zugestimmt. In 2018
werden die Bauarbeiten für diesen Abschnitt beginnen. Die
Fertigstellung erfolgt bis zum Jahr 2021.
Erst mit
der Realisierung weiterer Bauabschnitte wird der Park in all
seinen Funktionen nutzbar. Bisher fehlen folgende bedeutende
Inhalte der Planung: die prägende Weitenwirkung der
Gestaltung, die Sichtbeziehungen und -achsen, die Distanz
zwischen (späterer) Bebauung und intensiv genutzten
Parkbereichen sowie die Nutzungsmöglichkeit der inneren
Parkerschließung als Rundweg, ein weiterer Zugang zur
Rheinpromenade und ein großer Teil der geplanten Baumhaine.
Die Hochstämme aus dem ersten Bauabschnitt haben sich
inzwischen so weit entwickelt, dass sich inzwischen die
Kanten der Baumhaine als Sichtachsenbegrenzung ablesen
lassen und somit die Absicht der Planung erlebbar machen.
Die Baumhaine und damit auch die Sichtbeziehungen im Park,
werden in den nächsten Bauabschnitten vervollständigt.
Mit dem III. Bauabschnitt
sollte der RheinPark fertig gestellt werden.
Allerdings wird die ehemalige Walzhalle bis zum geplanten
Baubeginn Anfang 2019 nicht abgerissen sein. Das Gelände der
Halle wird deshalb im dritten Bauabschnitt ausgespart und
auch zunächst noch nicht erworben. Der Bauabschnitt ist
trotzdem funktionstüchtig herstellbar. Die Aussparung muss
nach dem Abriss der Halle sodann in einem weiteren
Bauabschnitt geschlossen werden.
Beim Grunderwerb
des I. Bauabschnitts im Dezember 2003 wurden auch
Infrastruktureinrichtungen des Betriebes, damals von ISPAT
bzw. MittalSteel erworben, die weiterhin für die Produktion
des Werkes erforderlich waren und bis vor kurzem durch
ArcelorMittal genutzt wurden. Die Nutzung dieser
Einrichtungen ist vertraglich geregelt und gilt bis zur
Aufgabe der Produktion bzw. der Nutzung. Die Produktion des
Walzdrahtes wurde 2013 eingestellt, jedoch gibt es bis heute
Nachnutzungen auf dem Betriebsgelände. Ende 2017 hat
ArcelorMittal die Stilllegungsanzeige des restlichen
Betriebsgeländes bei der Bezirksregierung angezeigt. Das
Verfahren läuft zurzeit. Die Umweltbehörden der Stadt werden
dabei angehört und sind entsprechend mittelbar am Geschehen
beteiligt. ArcelorMittal hat der Stadt Duisburg die
Aufgabe der Nutzung und somit auch der dazu notwendigen
Infrastruktureinrichtungen angezeigt. Sie sind noch nicht
offiziell übergeben. Die Entfernung von verwertbaren
Gegenständen und Anlagen ist weitestgehend abgeschlossen,
ebenso die Abkopplung der Ver- und Entsorgung. Damit kann
kurzfristig mit der Übergabe an die Stadt Duisburg gerechnet
werden. Es handelt sich um folgende Gebäude, mit dem
jeweils direkt anliegenden Gelände (soweit dieses nicht
schon im I. Bauabschnitt hergerichtet wurde): •
Wasserturm im zentralen Mittelpunkt des Parks sowie ein
räumlich zusammenhängendes Ensemble an der Uferpromenade
bestehend aus: • Trafogebäude • Oberem Pumpenhaus •
Unterem Pumpenhaus
Der angestrebte Grunderwerb der
Ergänzungsfläche bezieht sich ausschließlich auf den Kauf
des erhaltenswerten Wasserwerkes. Der Grund und Boden
befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Duisburg. Die
beiden Maßnahmen werden in dieser Vorlage getrennt
betrachtet, da jeweils noch keine Förderzusage besteht.
Nach Rücksprache mit dem Fördergeber ist aus formalen
Gründen eine Erweiterung des Projektes „III. Bauabschnitt
RheinPark Duisburg“ nicht möglich. Das Projekt „RheinPark –
Ergänzungsflächen“ muss daher gesondert angemeldet und
betrachtet werden. Der Rat der Stadt Duisburg hat am
22.06.2015 mit der DS 15-0693 die Fortschreibung des
„Integrierten Handlungskonzepts Duisburg-Hochfeld“
(IHK-Hochfeld) beschlossen und damit die Grundlage zur
weiteren Förderung des Stadtteils im Rahmen der „Sozialen
Stadt“ und dessen Aufnahme in das Programm „Starke Quartiere
– Starke Menschen“ gelegt. Heute wird das Projekt
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept Hochfeld“ (ISEK
Hochfeld) genannt.
Mit dem Ausbau der folgenden drei
Freiflächenentwicklungen, aus der Vielzahl der
Einzelmaßnahmen dieses Konzeptes, wird u.a. die vom Rat der
Stadt im Jahr 2000 beschlossene Handlungsstrategie „Duisburg
an den Rhein“ umgesetzt. Es handelt sich um die
„Komplettierung der Öffentlichen Grünfläche RheinPark durch
die weiteren Bauabschnitte“, die „Achse RheinOrt als Teil
des Grünen Rings“ und um den „Umbau der Knotenpunkte des
Grünen Rings“. Dadurch wird abseits vom Straßenverkehr eine
Verbindung der Innenstadt mit dem Rhein durchgängig nutzbar
sein. Der RheinPark ist eine überörtlich bedeutsame
Grünanlage für die Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt
sowie ein dem zukünftigen Stadtquartier RheinOrt und seinen
Bewohnerinnen und Bewohnern direkt zugeordneter Freiraum.
Die über 30 ha große Freifläche ist ein entscheidender
Beitrag zur Verbesserung der klimatischen und
lufthygienischen Situation, der Wohn- und Lebensqualität
sowie zur Erhöhung der Erlebnisqualität des Stadtraums
Hochfeld und darüber hinaus.
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die
Umnutzung von Industrieflächen und die Wiedernutzung von
Brachflächen in innerstädtische Grün- und Freiflächen, die
hier exemplarisch erfolgt. Fahrradständer, Bänke,
Abfallbehälter und Hinweistafeln müssen umgestellt werden.
Der
Wasserturm - Grafik Stadt Duisburg bzw. Atelier Loidl -
bildet den weithin sichtbaren zentralen Mittelpunkt des
Parks sowie den Mittelpunkt der geplanten Sichtachsen, die
sich aus den Räumen zwischen den Baumhainen und verbliebenen
Mauerresten ergeben. Die Ränder der Baumhaine, gepflanzt
beim I. Bauabschnitt und inzwischen gut als Kanten sichtbar,
geben, ebenso wie die Mauern der verbliebenen Erzbunkerwände
und die angelegten Wiesenschollen, den Blickwinkel vor.
Diesen Mittelpunkt kann man nicht entfernen, er muss
zwingend erhalten werden. Eine adäquate Ersatzmöglichkeit
wird nicht gesehen.
Im Zentrum des Turmes wird ein gläserner
Fahrstuhl vor (vergleichbar ist der Aufzug zur Straßenbahn
an der Haltestelle Rathaus Duisburg) vorgeschlagen. Über
teleskopartige Öldruckzylinder wird der Aufzug im Sockel
angetrieben, so dass Einbauten auf der höchsten Ebene
reduziert werden können. Der Aufzug verbindet beide Ebenen.
Die Barrierefreiheit kann gewährleistet werden.
Der
Turm wurde im Rahmen der Fördermaßnahme
„Bundesmodellvorhaben“ beim Ausbau des ersten Bauabschnitts
mit einer illuminierenden Beleuchtung ausgestattet. Diese
wird zusammen mit der Parkbeleuchtung ganzjährig betrieben.
Die Standfestigkeit / Stabilität des Turms, der bis jetzt
ca. 1.000 Tonnen Wasser getragen hat, wird noch geprüft. Für
diese Prüfung und etwaige Sicherungsmaßnahmen (wie
Korrosionsschutz und den Austausch bzw. die Reparatur
kleinerer Bauteile und die Entfernung sämtlicher
Aufstiegsmöglichkeiten), die den Erhalt des Turms für die
nächsten Jahre bis zur Weiterverwendung gewährleistet, wird
ein Betrag von 60.000 € netto aufgewendet. Die
Bebauungsplan Wanheim-Angerhausen
- „Wohnpark Neuenhof Teil B
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 965 B -
Wanheim-Angerhausen - „Wohnpark Neuenhof Teil B“ ist, auf
einer bisher als Sportplatz genutzten Fläche eine
Wohnbebauung zu schaffen. Wesentliches Ziel ist, den
„Wohnpark Neuenhof“ in südlicher Richtung weiter zu
entwickeln und fertig zu stellen. Es soll ein Wohnquartier
für Jung und Alt nachhaltig entwickelt werden. Mit der
Umnutzung des ehemaligen Rasensportplatzes zum Wohnen soll
auf einer innerstädtischen Fläche der Bedarf an
Einfamilienhäusern für verschiedene Ansprüche abgedeckt und
der „Wohnpark Neuenhof“ durch einen zeitgemäßen Wohnungsbau
arrondiert werden. Insoweit wird dem Gebot des
Baugesetzbuches „sparsamer Umgang mit Grund und Boden“ sowie
dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“
Rechnung getragen.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil
Wanheim-Angerhausen, ca. 2 km südlich der Duisburger
Innenstadt und ist über die Düsseldorfer Landstraße und die
Straße Am Bierweg / Zum Eichelskamp erreichbar. Im Norden
grenzt das Plangebiet unmittelbar an den Wohnpark Neuenhof
Teil A an. Im Osten schließt sich die Bebauung entlang der
Düsseldorfer Landstraße, eine 2- bis 3- geschossige
Gemengelage aus Wohnen und Gewerbe an. Südlich des
Plangebietes befindet sich entlang der Römerstraße eine 2-
bis 3-geschossige Wohnbebauung. Im Westen grenzt das
Plangebiet an ein Wäldchen an. Es liegt nicht im
Einwirkungsbereich von Störfallbetrieben.
Für das Plangebiet existiert kein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan und ist daher nach § 34
BauGB zu beurteilen. Da die vorgesehene städtebauliche
Entwicklung auf dieser planungsrechtlichen Grundlage nicht
realisierbar ist, müssen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen durch Aufstellung eines Bebauungsplanes
geschaffen werden. Für die südliche Weiterentwicklung
des Wohnparks Neuenhof wurde bereits am 02.10.1995 der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 965 B -
Wanheim-Angerhausen - „Wohnpark Neuenhof Teil B“ gefasst.
Der Geltungsbereich erstreckte sich bis an die Römerstraße
im Süden sowie bis an die Düsseldorfer Landstraße im Osten
und bis an die Efeustraße im Westen. Die Planung soll
nunmehr mit einem geänderten Geltungsbereich weiter verfolgt
werden.
Im Plangebiet sollen keine öffentlichen
Grün- und Freiräume ausgewiesen werden, da sich in
unmittelbarer Nähe eine öffentliche Grünfläche in Form einer
langgezogenen, eingegrünten Wegeverbindung für Fußgänger und
Radfahrer mit Spiel- und Wiesenflächen befindet und
fußläufig in wenigen Gehminuten erreichbar ist.
Mit der Planung soll die Entwicklung des
Wohnparks Neuenhof seinen Abschluss finden. Im Plangebiet
sollen ca. 42 Einfamilienhäuser in Form von Einzel- und
Doppelhäusern mit verschiedenen Dachformen sowie Ketten- und
Atriumhäuser mit begrüntem Flachdach entstehen. Die
Einzel- und Doppelhäuser zwischen Plangebietsgrenze und
Ringstraße bilden den äußeren Rahmen des städtebaulichen
Konzeptes, womit die Hausgärten an die vorhandenen Gärten
bzw. Grünflächen angrenzen. Im Innenbereich ist die
Entwicklung von Ketten- und Atriumhäusern
(Gartenhofbebauung) in der abweichenden Bauweise vorgesehen.
Bei der abweichenden Bauweise handelt es sich um die
sogenannte halboffene Bauweise, bei der das Einfamilienhaus
auf der einen Seite mit und auf der anderen Seite ohne
seitlichen Grenzabstand errichtet wird. Unter
Kettenhäuser werden Einfamilienhäuser verstanden, die mit
weiteren gleichartig gestalteten Häusern und dazwischen
liegenden Garagen im Erdgeschoß eine Hausgruppe in der
offenen Bauweise bilden und im zweiten Vollgeschoß
aneinander zu bauen sind. Kettenhäuser wirken im Vergleich
zu Reihenhäusern aufgelockerter. Unter Atriumhäuser wird
ein winkelförmiges Doppelhaus in der offenen Bauweise
verstanden, deren Gartenhof auf drei, mindestens aber auf
zwei Seiten vom Baukörper eines Wohnhauses umschlossen ist.
Gartenhofgrundstücke haben in der Regel eine der fremden
Sicht entzogenen gärtnerisch oder zu Freizeitzwecken
genutzten Grundstücksteil. Der Wohnbereich orientiert sich
zum Innenhof, dem „Atrium“.
Öffentlicher Teil: |
1 |
Niederschrift der gemeinsamen öffentlichen
Sondersitzung des Ausschusses für WIrtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr sowie der
Bezirksvertretung Meiderich/Beeck und der
Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl vom 24.
04.2018 |
|
2 |
Niederschrift der gemeinsamen öffentlichen
Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr sowie der
Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl und der
Bezirksvertretung Mitte vom 03.05.2018 |
|
3 |
Niederschrift der 22. öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Verkehr vom 19.06.2018 |
|
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Beschlussvorlagen |
|
4 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 1.26 -Vierlinden-
1. Aufstellungsbeschluss |
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5 |
Bebauungsplan Nr. 1246 -Vierlinden- "Am Weißen
Stein" 1. Aufstellungsbeschluss 2. Prioritätenliste |
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6 |
Bebauungsplan Nr. 1241 -Marxloh/Fahrn- „Schacht
Friedrich Thyssen 2/5 und 1. Bau-abschnitt der
Süd-West-Querspange Hamborn/Walsum"
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Aktualisierung der begründun und des
Umweltberichts
3. Satzungsbeschluss |
|
7 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.43 -Neumühl-
Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
|
8 |
Bebauungsplan Nr. 1244 -Neumühl- „St. Barbara“
Beschluss zur öffentlichen Auslegung |
|
9 |
Bebauungsplan Nr. 965 B – Wanheim-Angerhausen –
„Wohnpark Neuenhof Teil B“
hier:
1. Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Satzungsbeschluss |
|
10 |
Änderung des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Duisburg - |
|
11 |
Stadterneuerungsprogramm 2017 mit Fortschreibung des
mittelfristigen Programms ab 2018 |
|
12 |
Integriertes Handlungskonzept (ISEK)
Duisburg-Hochfeld
1.Herrichtung des III. Bauabschnitts der
Öffentlichen Grünfläche „RheinPark Duisburg“.
2.Bewerbung zur Förderung des Projektes „RheinPark -
Ergänzungsflächen“ und anschließende Herrichtung |
|
13 |
Teilaufhebung des Stadtumbaugebietes Duisburg-Laar |
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14 |
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht an
Grundstücken im Ortsteil Duisburg-Hochfeld |
|
15 |
Homberger Straße (L287) in Duisburg-Ruhrort |
|
16 |
Richtlinien für notwendige Umzüge aus den Gebäuden
Ottostr. 54 - 56 in 47198
Duisburg-Homberg-Hochheide |
|
17 |
Änderung der "Richtlinien der Stadt Duisburg über
die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung von
Haus- und Hofflächen" |
|
18 |
Vierte Änderung der "Ordnungsbehördlichen Verordnung
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung im Stadtgebiet Duisburg (Sicherheits-
und Ordnungsverordnung)" vom 25.09.2012; hier:
Aufhebung des befristeten Alkoholkonsumverbotes im
Bereich der Innenstadt |
|
|
Mitteilungsvorlagen |
|
19 |
Bebauungsplan Nr. 528 1. Änderung -Altstadt-
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit |
|
20 |
Bebauungsplan Nr. 1252 - Wanheimerort - "Wanheimer
Straße"
1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit |
|
21 |
Modellvorhaben Problemimmobilien im Kontext der
Zuwanderung aus Süd-Ost-Europa
hier: Sachstandbericht |
|
22 |
Eingabe nach § 24 der Gemeindeverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - Kontrolle der
zahlreichen Durchfahrtverbote für LKW im Ortsteil
Friemersheim |
|
23 |
Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum
Haushaltssanierungsplan der Stabsstellen des Dez. V
für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 |
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24 |
Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum
Haushaltssanierungsplan des Amtes für
Stadtentwicklung und Projektmanagement für den
Zeitraum Januar bis Juni 2018 |
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25 |
Sachstandsbericht zur Ergebnisrechnung und zum
Haushaltssanierungsplan des Amtes für Baurecht und
Bauberatung für den Zeitraum Januar bis Juni 2018 |
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Anträge |
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26 |
Antrag der SPD-Fraktion
6-streifiger Ausbau der A59 vom Autobahnkreuz
Duisburg bis zur Anschlussstelle Duisburg-Marxloh -
hier: Umsetzung der Tunnelvariante |
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27 |
Antrag der Fraktion JuDu/DAL
hier: Einrichtung eines Verkehrsübungsplatzes |
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Anfrage |
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28 |
Anfrage von Herrn Holfeld - AfD -
hier: Leitungsschutz vor Wurzelschäden |
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