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Einrichtung des Bildungsganges "Berufliches
Gymnasium für Gesundheit und Soziales - Fachlicher
Schwerpunkt Gesundheit - Bildungsgang Allgemeine
Hochschulreife (Gesundheit)"
Beschlussentwurf
1. Der Bildungsgang „Berufliches Gymnasium für
Gesundheit und Soziales – Fachlicher Schwerpunkt
Gesundheit – Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife
(Gesundheit)“ gemäß Anlage D 17a APO-BK wird am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg und am
Sophie-Scholl-Berufskolleg eingerichtet.
2. Die Einrichtung des Bildungsganges erfolgt gem. §
81 Absatz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) zunächst am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg zum 01.08.2018 einzügig
in Vollzeitform.
3. Am Sophie-Scholl-Berufskolleg wird der
Bildungsgang zu einem späteren Zeitpunkt bei
Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen
eingerichtet.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gemäß
§ 81 Absatz 3 SchulG erforderliche Genehmigung
einzuholen.
1. Bildungsgang Berufliches Gymnasium
Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums vermitteln
den Schülerinnen und Schülern die allgemeine
Hochschulreife in Verbindung mit einem
Berufsabschluss nach Landesrecht
(doppelqualifizierend) oder mit beruflichen
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
(einfachqualifizierend). Die Bildungsgänge sind
dabei in Fachbereiche und ggf. fachliche
Schwerpunkte gegliedert und vermitteln so studien-
und berufsbezogene Qualifikationen, die von
berufsfachlichen Anforderungen und Perspektiven der
beruflichen Tätigkeit sowie durch ein für alle
Bildungsgänge gemeinsames Lernangebot bestimmt
werden. Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in
einen Bildungsgang des Beruflichen Gymnasiums ist
grds. die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe oder der Erwerb der Berechtigung zum
Besuch von Bildungsgängen des Berufskollegs, die zur
allgemeinen Hochschulreife führen, am
Weiterbildungskolleg.
Am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg und am
Sophie-Scholl-Berufskolleg ist die Einrichtung des
Bildungsganges „Berufliches Gymnasium für Gesundheit
und Soziales – Fachlicher Schwerpunkt Gesundheit –
Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (Gesundheit)“
vorgesehen. Dieser vollzeitschulische Bildungsgang
führt die Schülerinnen und Schüler in 3 Jahren zur
allgemeinen Hochschulreife in Verbindung mit
beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und
Fertigkeiten (einfachqualifizierend). Unterrichtet
werden die Schülerinnen und Schüler dabei in
berufsbezogenen Lernbereichen, wie Gesundheit,
Biologie, Biochemie, Psychologie, Mathematik,
Englisch und einer zweiten Fremdsprache. Darüber
hinaus erfolgt im berufsübergreifenden Lernbereich
Unterricht in den Fächern Deutsch,
Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre
und Sport. Letztlich ist im Differenzierungsbereich
ein Wahlpflichtfach vorgesehen. Der Unterricht wird
dabei stets in 32 Wochenstunden erteilt.
Der Bildungsgang qualifiziert die Absolventinnen und
Absolventen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums
vor allem in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin,
Pharmazie und für weitere Studienangebote im
Gesundheits- und Pflegebereich sowie für die
Aufnahme einer Ausbildung in den Pflegeschulen für
Gesundheits- und Krankenpflege oder weiterer
Ausbildungen im gesundheitlichen oder
therapeutischen Berufsfeld. Er bietet auch die
Möglichkeit, unmittelbar den Besuch der PTA
Fachschule Niederrhein anzuschließen.
2. Bedarfslage
Mit der Einrichtung des Bildungsganges wird auf den
aktuellen und zukünftigen Bedarf an Fachkräften und
die zunehmende Akademisierung in diesen
Berufsfeldern reagiert. Vor allem während der
vergangenen Anmeldephase am
Gertrud-BäumerBerufskolleg wurde zahlreich das
Interesse von Schülerinnen und Schülern als auch von
Eltern an diesem Bildungsgang bekundet. Auch für
Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule
mit dem Schwerpunkt Gesundheit als auch der
Berufsfachschule Gesundheit/Soziales bietet sich
nach dem Erwerb der Fachhochschulreife die
Möglichkeit, ihre Schullaufbahn in der
Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums für
Gesundheit und Soziales fortzusetzen. Hiermit würde
dem Anspruch der Durchlässigkeit Rechnung getragen
werden und so zu einer bestmöglichen Qualifizierung
beigetragen.
Gemäß § 81 Abs.1 SchulG legt der Schulträger die
Schulgrößen fest. Es wird vorgeschlagen, den
Bildungsgang einzügig zu errichten.
3. Ausbildungsstandort
Die Einrichtung des Bildungsganges ist sowohl am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg als auch am
Sophie-Scholl-Berufskolleg vorgesehen. Mit der
Errichtung des Beruflichen Gymnasiums für Gesundheit
und Soziales an beiden Berufskollegs soll der
Bildungsstandort Duisburg flächendeckend bei der
Ausbildung von qualifizierten Fachkräften für diesen
Bereich aufgestellt werden. Die Profilbildung beider
Schulstandorte zeichnet sich dadurch aus, diesen
Bildungsgang gut in das bestehende Schulprogramm
einbinden zu können und damit das Gesamtangebot
jeweils abzurunden. Beide Berufskollegs sind auf die
Ausbildung von Schülerinnen und Schülern im Bereich
Soziales und Gesundheit spezialisiert.
Zum Schuljahr 2018/19 soll in einem ersten Schritt
der Bildungsgang einzügig am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg eingerichtet werden.
Seit vielen Jahren wird dort mit großem Erfolg das
„Berufliche Gymnasium für Gesundheit und Soziales –
Fachlicher Schwerpunkt Pädagogik – Bildungsgang
Allgemeine Hochschulreife
(Erziehungswissenschaften)“ angeboten. Die breiten
Erfahrungen in diesem Bildungsgang lassen sich gut
nutzen, um das schulische Angebot um einen weiteren,
attraktiven gymnasialen Schwerpunkt zu erweitern.
Die Einrichtung des Bildungsganges am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg wurde unter den
Schulleitungen der Duisburger Berufskollegs
diskutiert. Eine Abstimmung im Konsens konnte jedoch
nicht erreicht werden, da auf Wunsch des
Sophie-SchollBerufskollegs eine gemeinsame
Antragstellung beider Berufskollegs erfolgen sollte
mit der Option, dass das Sophie-Scholl-Berufskolleg
zu einem späteren Zeitpunkt in den Bildungsgang
einsteigt. Da auch nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung hierfür in jedem Fall aber eine
erneute Antragstellung zwingend erforderlich ist,
wurde in Abstimmung mit dem zuständigen
schulfachlichen Dezernenten für die Berufskollegs in
Duisburg entschieden, die Einrichtung des
Bildungsgangs zunächst am
Gertrud-Bäumer-Berufskolleg zum Schuljahr 2018/19
vorzunehmen. (siehe Anlage). Die Einrichtung des
Bildungsganges am Sophie-Scholl-Berufskolleg soll in
einem zweiten Schritt zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen. Ein gesonderter Ratsbeschluss für die
Einrichtung am Sophie-Scholl-Berufskolleg ist dann
nachzuholen.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung wurden hier
grundsätzlich keine Bedenken von Seiten der
umliegenden Schulträger gegen die Einrichtung des
Bildungsganges vorgetragen. Die Stadt Essen
beabsichtigt jedoch den gleichen Bildungsgang –
ebenfalls einzügig, jedoch mit der Option auf zwei
Züge – zum 01.08.2018 am Berufskolleg im
Bildungspark zu errichten. Sie stimmen der
Einrichtung des Bildungsganges unter dem Vorbehalt
zu, dass bei den Aufnahmeentscheidungen des
Gertrud-Bäumer-Berufskollegs die Interessen der
Stadt Essen auf Respektierung des Einzugsgebietes
berücksichtigt werden und das aus der hiesigen
Errichtung keine Bedenken gegen die Maßnahme am
Berufskolleg im Bildungspark hergeleitet werden.
Dies wurde der Stadt Essen nach Rücksprache mit der
Schulleitung des Gertrud-Bäumer-Berufskollegs
bestätigt.
Beschlussvorlage 235 KB
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