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Bürgerversammlung zur Bebauung im Rahmerbuschfeld - Umweltverträglichkeitsgutachten entscheidet
Von Harald Jeschke

Das Zitat der Woche kommt vom Planungschef der Stadt Duisburg Martin Linne in der Rahmer Bürgerversammlung: "Die Demokratie ist machmal Mist, aber der beste Mist der je produziert wurde!"

Duisburg-Rahm, 06. November 2019 - Die SPD Goßenbaum/Rahm hatte zu einer Bürgerversammlung im Pfarrheim St. Hubertus Am Rahmer Bach geladen. Das Thema dieser Bürgerversammlung war die Bebauung im Rahmerbuschfeld und sorgte erneut für einen vollen Saal.

Zu Wort kamen:  Martin Linne (Planungsdezernent), Dieter Düster (Architekt und Mitglied des SPD-Vorstandes Großenbaum/Rahm), Falk Tonscheidt (EDEKA), Holger Müller (Ligenschaftsbetreiber Edeka-Markt Am Rahmer Bach), Norbert Broda (Bürgerverein Großenbaum/Rahm) und Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmer Buschfeld. Gerhard Jahn (SPD) übernahm die Moderation. Er wies darauf hin, dass das drohende Aus der Nahversorgung durch den nur 400 Quadratmeter großen Markt der eigentliche Grund der jetzigen Planung war.

Architekt Düster erklärte, warum der SPD-Vorstand ab 2014 letztendlich aus sechs alternativen Standorten (Am Böllert, neben der Kirche, Rahm West an der S-Bahn, den Schützenplatz oder die Dreieckswiese Am Knappert neben der Schule) das Rahmer Buschfeld in die engere Wahl nahm. "Wir haben alle Alternativen intensiv geprüft und stellten fest, dass nur das  Rahmer Buschfeld in Betracht für die stark reduzierte Fläche für den Nahversorger auf nur noch 1300 Quadratmeter Verkaufsfläche kam. Das ließen wir durch die Verwaltung prüfen und diese sah das auch so. "

Planungsdezernent Martin Linne machte deutlich, dass seit 1999 im Planungsrecht durch die Landesregierung per Gebietsentwicklungsplan und dem Regionalplan Ruhr die Wohnbaureserven klar ausgewiesen worden sind. Ab 2007 wurde mit den Bürgern in einer unglaublich intensiven Aktion der Flächennutzungsplan 2027 diskutiert und 2014 verabschiedet, in dem sind umfassend die Wohnbaureserven ausgewiesen. Ab 2015 wurde dies auch vom Rat der Stadt beschlossen. Die nun angedachte Fläche bietet das Mindestmaß für Unternehmen wie Rewe oder Edeka, die ansonsten mit 2000 oder 2500 Quadratmeter an Verkaufsfläche operieren. Seit 2017 gibt es den Aufstellungsbeschluss und den Flächennutzungsplan für gefährdete Nahversorgungsbereiche. Rahm hat das Glück, dass der kleine Markt überhaupt noch betrieben wird, anderswo gibt es das nicht mehr."


Falk Tonscheidt und Holger Müller wiesen unisono auf die gravierenden Probleme des kleinen Edeka-Marktes hin, der sogar durch einen Lieferstopp durch die Eigentümer des Hauses bedroht sein könnte.
Norbert Broda vom Bürgerverein Großenbaum Rahm machte keinen Hehl daraus, dass der Bürgerverein in der Frage der Bebauung des Rahmer Buschfeldes gespalten sei.

Thomas Anthonj von der Bürgerinitiative Naturerhalt Rahmer Buschfeld machte deutlich, dass er aus London kommend sich für den Wohnsitz Rahm entschiden hatte, da es hier noch dörflichen Charakter und so viel Grün gibt. Das wird seiner Meinung nach nun völlig zerstört.
"Wenn sie hier Bürger neu in diesem Gebiet ansiedeln wollen, erreichen sie nur, dass die, die wegen des vielens Grüns hier wohnen, das nun anders sehen könnten. Wir haben auch Alternativen zum Erhalt des Marktes am alten Standort,  könnten sanieren und übernehmen."
Holger Müller stellte erneut klar, dass die Eigentümer des Hauses in dem der Markt betrieben wird, entscheidend sind, und sonst nichts," Das Thema ist durch. Da geht nichts mehr."
Falk Tonscheidt hatte erklärt, dass man aufgrund des Alter des Marktes man nicht mehr den Edeka-Standard hatte und deshalb für rund 140.000 Euro saniert hatte, was aber dazu führte, dass in den vergangenen Jahren gar kein Gewinn und jetzt maximal eine schwarze Null gegeben ist.

Martin Linne begegnete den doch etwas engagiert aggressiveren Forderungen gelassen, aber sehr bestimmt. Erfahrungen halt. "Planungsrechtlich ist immer eine Unzahl von Dingen zu beachten, so die vielen Gutachten. Liegen alle vor, kan die Politik entscheiden, was sie letztendlich will." 
Und weiter: "Nehmen wird den Alternativstandort Rahm-West. Da wird in Zuzkunft ein zusätzlichen RRX-Gleis gebaut, der S-Bahnhof barrierefrei gestaltet und dann wäre auch einen Andienung ausnahmslos über die Kaffehött. Dann wäre auch die Belange der Kita zu berücksichtigen. Wenn hier beim Rahmer Buschfeld von der Vernichtung eines unersetzlichen Biotops gesprochen wird, dann haben sie Erkundungsbedarf. Hier geht es um Acker- und Weideland und um 4 Hektar der Gesamtfläche von 8 Hektar. Wenn hier allgemein fehlende Radwege bemängelt werden - da bin ich voll bei ihnen. Aber es gilt die Haushaltslage und immer die Infrastruktur der Stadt zu berücksichtigen. Wir können nicht noch mehr zurückbauen, müssen uns um Zuzug bemühen um die Infrastruktur wieder voll herzustellen. Und wenn es Düsseldorfer sind, die hier nach Rahm ziehen, dann sind es dann Rahmer. Das alles gibt die Demokratie her. Die Demokratie ist machmal Mist, aber der beste Mist der je produziert wurde."

Die mögliche Bebauung, die von Architekt Dieter Düster und der SPD Großenbaum/Rahm vorgestellt wurde
• Grünpuffer zur vorhandenen Bebauung schaffen
• Umweltverträglichkeit prüfen Ausgleich durch Gründächer schaffen Baumbestand erhalten oder Ausgleichspflanzungen
 • Abstand zum FFH-Gebiet prüfen
• Größe des Wohngebiets ca. 3,0 ha, gesamt ca. 4 ha
• Fuß- und Radwegeanbindung verbessern • Der SB-Markt soll keine überörtliche Bedeutung erhalten, deshalb Verkaufsflächenbeschränkung auf 1.300 m²
• Keine hohe Verdichtung, nur Einzel- und Doppelhäuser
• Geschosswohnungen barrierefrei einplanen, max. 2-geschossig mit Staffelgeschoss und Tiefgarage • Infrastrukturauswirkung auf Schule (Turnhalle, Container) und KiTa beachten
• Verkehrsbelastung auf der Angermunder Str. prüfen
• Sicherung „Fenten Hof“. Ausgleich Weidefläche


Das ewige Spannungsfeld.

Die seit 70 Jahren praktizierte Demokratie in unserem Land bringt es mit sich, dass Meinungen der unterschiedlichsten Art aufeinanderprallen. Daran ist überhaupt nichts Schlechtes. Im Gegenteil. Der Austausch ist von elementarer Bedeutung, die offenen Bürgerversammlungen bringen es oft genug an den Tag, wie gut es funktionieren kann, wenn die Spielregeln eingehalten werden. Von allen.
In der Gegenüberstellung von betroffenen Bürgern zum politischen Willen der Volksverteter oder der umsetzenden Verwaltung ist es wichtig, dass es erfahrene Menschen gibt, die auch sensibel genug sind, die verstehen was so manche herbe Aussage bedeutet und wie man ihr deeskalierend begegnet. Beim Moderator des Abends Gerhard Jahn und auch beim diskussionserprobten Planungschef war das der Fall.
Ab und zu bedarf es klarer Worte ohne dabei die Meinungen gänzlich abzuwürgen. Was nicht einfach ist, da die Betroffenen -  zum Teil nachvollziehbar - sehr subjektiv agieren.
Stellt sich die Frage nach dem Fazit des Abends. Gab es Gewinner? Oder auch Verlierer? Beides traf nicht zu. Bedenken wurden entschärft, Möglichkeiten ausgelotet und nun entscheiden die  Umweltverträglichkeitsgutachten. Das ist gut so, da es eine neutrale Ebene ist. Unter diesem Aspekt war es eine gelungene Veranstaltung, die von Emotionen und den Erfahrungen geprägt war. Allerdings bot sich auch keine Kompromisslösung an. Schade eigentlich. Harald Jeschke

Am Ende


Sitzung 09. Mai 2019 - 17:00 - 21:00 Uhr Bezirksamt Sittardsberg
Bebauungsplan Rahmer Buschfeld
Nahversorger  - Auswirkungen der Planung - Flächenbilanz

Duisburg, Mai/Juni 2019 - Iin der Bezirksvertetung Süd und auch bei den frühzeitgen Beteiligung der Öffentlichkeit  wurde das Thema auch im Juni diskutiert. Im Rahmer Gemeindesaal gab es bei zwei Veranstaltungen heftig Gegenwind von den Rahmern für das Projekt, dass von der GroKo mit CDU und SPD im Rat sowie der BV Süd - hier auch mit Stimmen der Grünen - deutlich Zustimmung erhalten hatte.

Am Mittwoch, 12. Juni 2019 gab es nun auch die Gründung einer Bürgerinitiative - Initiator Thomas Anthonj - zum Erhalt des gesamten Rahmer Buschfeldes.

Die Politik fürechtet schon bei der Diskussion um den Flächennutzungsplan, das es in Rahm bald ähnliche Verhältniss wie in Bissingheim geben könne,da der Nahversorger Edeka Müller angekündigt hatte, die kleine Filiale Am Rahmer Bach zu schließen. Die Ansiedlung nur des Nahversorgers auf der grünen Wiese geht  nicht, es muss zwingend ein Bebauungsplan mit Wohnbebauung rechtskonform verabschiedet werden.

 

Bebauungsplan Nr.1239 -Rahm- "Rahmerbuschfeld “ FNP Änderung Nr. 7.45 -Süd-
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussentwurf
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Ergebnis der Erörterung im weiteren Verfahren auszuwerten.

Problembeschreibung / Begründung
In der Sitzung am 03.07.2017 beschloss der Rat der Stadt Duisburg anlässlich eines Antrages aus der Politik für einen Bereich in der Gemarkung Huckingen, Flur 53 im Ortsteil Rahm, östlich der Einfamilienhausbebauung an der Angermunder Straße auf der gesamten Länge zwischen der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 23 im Norden und der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 49 im Süden in einer Tiefe von ca. 100 m einen Bebauungsplan aufzustellen.

Derzeit wird der ca. 4,2 ha große Bereich größtenteils als Weideflächen für den benachbarten, denkmalgeschützten Ventenhof genutzt. Ein kleinerer Bereich ist im städtischen Besitz und war bis in die 1970er Jahre zum Teil noch bebaut. Im Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplans sollen durch entsprechende Festsetzungen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine aufgelockerte eingeschossige Einfamilienhausbebauung (plus ein Staffelgeschoss) in Form von Einzel und Doppelhäusern und die Ansiedlung eines Nahversorgers geschaffen werden.
Neben der Schaffung von Wohnraum ist es Ziel der Stadt Duisburg, die wohnortnahe Versorgung in den Ortsteilen zu sichern und weiter zu entwickeln. Da Letztere im Ortsteil Rahm durch die absehbare Schließung des Edeka-Marktes „Am Rahmer Bach“ in Folge fehlender Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet ist, ist es notwendig einen Ersatzstandort für einen Nahversorger zu finden. Zu diesem Zweck wurden seitens der Verwaltung sechs Alternativstandorte in Rahm geprüft.
Nach der erfolgten Alternativenprüfung bietet sich insbesondere ein Teil dieser Fläche östlich der Angermunder Straße in Höhe der Bushaltestelle "Altes Kloster" als Einzelhandelsstandort an, da mit ihrer Lage an der Angermunder Straße und der BAB 524 eine gute Anbindung für Anlieferungsverkehr und den motorisierten Individualverkehr vorliegt. Die übrigen Flächen haben sich insbesondere aufgrund der tatsächlich verfügbaren Fläche (Größe und Zuschnitt) sowie der verkehrlichen Anbindung als nicht realisierungsfähig erwiesen.

Aufgrund der besonderen Lage am Übergang zur freien Landschaft soll die Siedlungsabrundung über die Festsetzungen im Bebauungsplan behutsam erfolgen. Der Erhalt von Gehölzstrukturen, eine aufgelockerte Bebauungsstruktur, bestimmte Pflanzvorgaben sowie die Schaffung von öffentlichen Grünflächen stellen u.a. anvisierte Maßnahmen der Kompensation dar, welche im weiteren Verfahren zu beachten sind

Planungserfordernis
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung der Flächen zu schaffen ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BauGB Abs. 1 im Vollverfahren, eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen. Im Flächennutzungsplan der Stadt Duisburg ist der Bereich als Flächen für Landwirtschaft und Flächen für Forstwirtschaft dargestellt.

Teile des Planbereichs liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes. Entsprechend der aktualisierten städtebaulichen Zielsetzung als Wohnbaufläche und/oder Sonderbaufläche für Einzelhandel erfolgt die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg für diesen Bereich gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Aus einer Wohnbaufläche lässt sich ebenfalls ein Nahversorger ableiten, die genaue Darstellung gilt es im weiteren Verfahren abzustimmen.
Im September 2015 wurden die Teilräumlichen Strategiekonzepte (TSK) im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vom Rat der Stadt Duisburg beschlossen. Die oben genannte Fläche wurde als neue Wohnbaufläche für eine nachhaltige Einwohnerförderung ausgewiesen. Im Sinne der TSK soll ein qualitätsorientiertes und vielfältiges Wohnungsangebot zur Abmilderung der Einwohnerverluste, zur Einwohnerbindung und zur gezielten Einwohnergewinnung insbesondere einkommensstarker Haushalte und junger Familien entwickelt werden.


Mit der Drucksache 16-1355 wurde der Flächennutzungsplan-Vorentwurf Anfang 2017 in die politischen Gremien der Stadt eingebracht und am 13. März 2017 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Vorentwurf sieht bisher eine Fläche von 3,7 ha für eine Entwicklung in diesem Bereich vor, welche durch die vorliegende Planung um rund 0,5 ha überschritten wird. Dennoch lässt sich das Vorhaben aufgrund der Parzellenunschärfe und des größeren Maßstabes des Flächennutzungsplanes aus diesem entwickeln. Da sich der Vorentwurf jedoch in der Entwurfsphase befindet, werden die im Zuge dieser vorliegenden FNP-Änderung gewachsenen Erkenntnisse auch im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des FNP berücksichtigt werden.

Investor und Planungsbüro
Der Investor der Planungsmaßnahme ist Wilma Bau und Entwicklungsgesellschaft West mbH (Pempelfurtstraße 1, 40880 Ratingen). Der Investor hat das Planungsbüro rheinruhr. stadtplaner (Sibyllastraße 9; 45136 Essen) mit der Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes und der Erarbeitung der Bauleitpläne beauftragt. Dieses Büro führt das Verfahren in enger Abstimmung mit der Stadt Duisburg durch.

Weitere Verfahrensschritte
Von der Bezirksvertretung Süd wird die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Bauleitplanungen gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und zugleich die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gem. § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durchgeführt. Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des beigefügten städtebaulichen Entwurfes sowie des beigefügten Flächennutzungsplanänderungsentwurf durch den Entwurfsverfasser und die Verwaltung erläutert.

Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung der Bezirksvertretung Süd, dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Ausschuss für Umwelt und Grünflächen sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.

 


Frühzeitige Bürgerbeteiligung 19.03.2019


Das Plangebiet befindet sich im äußersten Südosten von Duisburg im Stadtbezirk Rahm. Im Norden liegt Duisburg-Großenbaum und im Süden Düsseldorf-Angermund. Im Osten wird Rahm durch ein großes Waldgebiet von Ratingen-Lintorf getrennt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 4,2 ha und wird begrenzt  im Westen durch rückwärtige Hausgärten der Wohnbebauung an der Angermunder Straße bzw. die Angermunder Straße,  im Norden durch Grünflächen südlich der Sportanlage am Reiserpfad,  im Osten durch Acker- und Weideflächen, die an die Waldgebiete Grindsmark und Rahmer Benden angrenzen und  im Süden durch weitere Weideflächen.


Gebietsbeschreibung und stadträumliche Einbindung
Der dörflich geprägte Ortsteil Alt-Rahm mit seinem historischen Ortskern ist durch einen hohen Anteil von Einfamilienhäusern gekennzeichnet. Aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage, aber auch wegen seiner durch Waldgebiete und Grünland geprägten Landschaft stellt der Ortsteil einen bevorzugten Wohnstandort und Entwicklungsschwerpunkt im Duisburger Süden dar. Bei dem weitestgehend ebenen Plangebiet selbst handelt es sich um Wiesen und Ackerflächen.
Das Umfeld wird durch eine aufgelockerte Siedlungslage mit überwiegenden Ein- und Zweifamilienhausgebieten geprägt. Als solitäre Bauanlagen bzw. komplexe treten im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes die historische Hofanlage „Ventenhof“ im Süden und ein 7-geschossiges Wohngebäude im Westen hervor. Die benachbarten Siedlungsbereiche der Ortslage Rahm sind eingebettet in einen Vernetzungsraum von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Grünland und Wald. Nördlich des Plangebietes schließen Acker- und Grünflächen an, die sich in privatem Eigentum befinden.

Ein möglicher Anschluss mittels eines Fuß-/Radweges an die sich weiter nördlich befindenden Sportanlagen wird im weiteren Verfahren geprüft. Östlich des Plangebietes verläuft die Fichtenstraße am Waldrand, ein Wirtschaftsweg mit Anschluss an die östlich anschließenden umfassenden Waldgebiete, der Bestandteil unterschiedlicher Wanderrouten ist. Im Süden grenzt unmittelbar die Hofanlage „Ventenhof“ an. Der denkmalgeschützte Bauernhof ist heute ein Pferdehof mit rückwärtig angelegten Pferdeweiden. Im Südwesten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Angermunder Straße.
In diesem Bereich soll, südlich einer gehölzbestandenen Dreiecksfläche auf Höhe der Straße „Am Rahmerbuschfeld“ die zukünftige, neue Erschließungsstraße anbinden, die in das Plangebiet führt. Oberhalb des kleinen Wäldchens grenzt das Grundstück einer 7-geschossigen Wohnanlage mit Tiefgarage an das Plangebiet. Weiter nördlich schließen die rückwärtigen Grundstücksbereiche zweigeschossiger Eigenheime an, die mittels kleiner Wohnstichstraßen an die Angermunder Straße angebunden sind.
Das Ortszentrum von Alt-Rahm liegt ca. 600 m nord-östlich und das Stadtzentrum Duisburgs ca. 10 km nördlich des Plangebietes. Die Angermunder Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung durch die gesamte Ortschaft und führt weiter in die nördlich und südlich folgenden Stadtgebiete.
Über die hier verkehrende Buslinie 728 ist das Plangebiet mit der Bushaltestelle „Kloster“ auf Höhe des künftigen Nahversorgers an die benachbarten Stadtteile und das überregionale Verkehrsnetz angebunden. Die Autobahn A 524 (Zubringer A 3 und A 52) hat eine Auf- bzw. Ausfahrt in Rahm und vom hiesigen S-Bahnhof fährt die S-Bahn-Linie S1 regelmäßig die Strecke von Düsseldorf nach Dortmund. Das Plangebiet ist trotz der stadträumlichen Randlage insgesamt gut an die Netze des ÖPNV und IV angebunden. Die Bushaltestelle „Kloster“ liegt innerhalb des Plangebiets.

Regionalplan
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat die Regionalplanung zum 21.10.2009 übernommen. Bis zum Inkrafttreten eines neuen (einheitlichen) Regionalplans für das Ruhrgebiet gilt für die Stadt Duisburg der Regionalplan der Bezirksregierung Düsseldorf (GEP 99) fort. Jedoch stellen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung sonstige Efordernisse der Raumordnung dar, welche im weiteren Prozess zwar nicht zu beachten, aber zu berücksichtigen sind.

Im wirksamen Regionalplan (GEP 99) der Bezirksregierung Düsseldorf ist das Gebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Der in Aufstellung befindliche Regionalplan-Ruhr stellt den Bereich ebenfalls als Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. Diese Darstellung ist nicht deckungsgleich, jedoch ist die Abweichung von 0,9 ha aufgrund des großen Maßstabes von 1:50.000 als Parzellenunschärfe auszulegen.
Die Divergenz mit dem Planwerk in Entwurfsstadium ist zudem bereits mit dem Regionalverband Ruhr kommuniziert worden. Die Vereinbarkeit des geplanten Nahversorgers mit den Zielen der Raumordnung wurde im Vorfeld bereits über eine Verträglichkeitsanalyse nachgewiesen. Diese wird derzeit in Form eines Gutachtens aktualisiert und überprüft.

3.2 Flächennutzungsplan
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Duisburg ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein kleiner Teilbereich ganz im Süden ist als Waldfläche dargestellt. Des Weiteren ist das Plangebiet weitestgehend mit der Darstellung als Landschaftsschutzgebiet überlagert.

Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen nicht den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes, daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Derzeit stellt die Stadt Duisburg auf Grundlage des Teilräumlichen Strategiekonzeptes einen neuen FNP auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht der „Prüffläche-Nr.: 762-02 – Wohnen im Rahmerbuschfeld“.
Der Vorentwurf sieht bisher eine Fläche von 3,7 ha für eine Entwicklung in diesem Bereich vor, welche durch die vorliegende Planung um rund 0,5 ha überschritten wird. Dennoch lässt sich das Vorhaben aufgrund der Parzellenunschärfe und des größeren Maßstabes des Flächennutzungsplanes aus diesem entwickeln.
Da sich der Vorentwurf jedoch in der Entwurfsphase befindet, werden die im Zuge dieser vorliegenden FNP-Änderung gewachsenen Erkenntnisse auch im weiteren Verfahren zur Neuaufstellung des FNP berücksichtigt werden. Entsprechend der aktualisierten städtebaulichen Zielsetzung als Wohnbaufläche und/oder Sonderbaufläche für Einzelhandel erfolgt die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg für diesen Bereich gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren. Da sich aus einer Wohnbaufläche ebenfalls ein Nahversorger ableiten lässt, gilt es die genaue Darstellung im weiteren Verfahren abzustimmen.

Bebauungsplan
Der südliche Bereich (Fläche des Nahversorgers) des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 1239 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 419 und ist hier als Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Der Bebauungsplan ist jedoch aufgrund von gestalterischen Festsetzungen nach § 103 BauO NRW 1970 nach ständiger Rechtsprechung des OVG Münster als "nicht anwendbar" anzusehen..

3.5 Restriktionen und Bindungen - Altlasten
Altlasten bzw. Altablagerung sind innerhalb des Plangebiets nicht bekannt. Boden Bei den im Plangebiet vorhandenen derzeit unbebauten Flächen handelt es sich um Bodenschutzvorrangflächen sowie um schützenswerte naturnahe Böden. Im Falle einer Bodeninanspruchnahme sind Kompensationsmaßnahmen für die Bodenzerstörung notwendig. Die Kompensationsmaßnahmen und –flächen werden im Rahmen des weiteren Verfahrens definiert und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt.

Wasserrecht
Die Kläranlage Duisburg-Huckingen sowie die Mischwasserbehandlung entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Aufgrund der wasserrechtlichen Restriktionen (Ordnungsverfügungen) darf bis zur Ertüchtigung der Anlagen kein zusätzliches Abwasser an diese angeschlossen werden. Mit der Sanierung wurde bereits begonnen, die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen soll bis Ende 2019 abgeschlossen werden, sodass dann gegen eine Neubebauung des Plangebietes keine Bedenken bestehen.
Für das innerhalb des Plangebiets zukünftig anfallende Niederschlagswasser gelten die wasserrechtlichen Bindungen i.S.d. § 55 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Danach soll Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dies sinnvoll möglich ist.
Erste Bodenuntersuchungen haben aufgezeigt, dass eine Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet grundsätzlich möglich ist. Derzeit wird im Rahmen der Planaufstellung ein Entwässerungskonzept erarbeitet. Es ist geplant, das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser von den Dachflächen der Wohngebäude, Garagen und des Lebensmittelmarktes auf den Baugrundstücken mittels Rasenmulden zu versickern.

Belastetes Niederschlagswasser, das nicht in den Mulden versickert werden darf (siehe folgenden Punkt Trinkwasserschutz), wird der Mischwasserkanalisation zugeführt. Davon ausgenommen wird aktuell geprüft, das belastete Niederschlagswasser des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes nach entsprechender Vorbehandlung auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

Trinkwasserschutz
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III b des Wasserwerkes Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth der Stadtwerke Duisburg AG. Es sind im gesamten Geltungsbereich die Maßgaben der Wasserschutzverordnung Bockum zu beachten. Im gesamten Plangebiet gilt es einen Versiegelungsgrad von 0,4 einzuhalten, um die Grundwasserneubildung nicht zu weit einzuschränken.

Durch gezielte Maßnahmen, welche die Grundwasserneubildung fördern, ist eine Steigerung auf 0,6 möglich. Aufgrund des aktuellen städtebaulichen Entwurf und den damit vorgesehen Maßnahmen (wie z.B. wasserdurchlässige Bodenbeläge und Dachbegrünung) kann dieser Wert mit ca. 0,49 eingehalten werden. Zudem ist u.a. nur die Versickerung und Verrieselung schwach belasteten Niederschlagswassers zulässig.
Die entsprechend der Schutzgebietsverordnung erforderlichen Genehmigungen sind bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Duisburg einzuholen. Die für Flächen innerhalb der vorgenannten Wasserschutzzone III b geltenden Nutzungsbeschränkungen stehen der geplanten Entwicklung innerhalb des Plangebiets insgesamt nicht entgegen.

Denkmalschutz/ Archäologie
Innerhalb des Plangebietes sind keine Baudenkmäler oder denkmalwerte Gebäude vorhanden. Südlich außerhalb des Plangebietes liegt die Hofanlage „Ventenhof“, welcher ein eingetragenes Baudenkmal darstellt. Der historische Bauernhof ist heute ein Pferdehof mit rückwärtig angelegten Pferdeweiden.
Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes wurde der Umgebungsschutzes gem. § 9 (1) b) DSchG NRW berücksichtigt, indem die Hofanlage als räumlicher Fixpunkt inmitten der Weidelandschaft von der Angermunder Straße aus erhalten bleibt. Zudem wurde im Laufe der Entwicklung des Entwurfes der Abstand zur Hofanlage vergrößert und gleichzeitig die Eingrünung erhöht.

Leitungstrasse
Östlich des Plangebietes verlaufen in direkter Nachbarschaft eine Erdgashochdruckleitung der WINGAS (Auskunft von GASCADE) sowie eine CO-KohlenmonoxidFernleitung der Bayer Material Science AG, heute Covestro (Auskunft von Evonik).

Die Trasse und auch der dazugehörige Schutzstreifen der CO-Pipeline werden von der Bebauung freigehalten. Die planfestgestellte Trasse selbst verfügt über diverse Schutzvorkehrungen und darüber hinausgehende Regelungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Eine bauliche Inanspruchnahme der Trasse und der Schutzstreifens ist aufgrund der Planfeststellung ausgeschlossen.
Die Belange des Bevölkerungsschutzes und gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse waren bereits Gegenstand dieser übergeordneten Fachplanung. Die CO-Kohlenmonoxid-Fernleitung wird in beiden Bauleitplänen nachrichtlich übernommen. Zudem wird in der Vermarktung der Häuser aktiv auf die Pipeline hingewiesen. Zudem ist jede Bebauung in einem Abstand unter 20,0 m zur Erdgashochdruckleitung der WINGAS zur Vermeidung einer potentiellen Beeinträchtigung der Leitungen mit den Betreibern abzustimmen.
Die Erdgasleitung wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Stadtklima Das Plangebiet ist vollständig dem Gunstraum der Freilandklimate zuzuordnen. Zusammen mit angrenzenden Freilandbereichen auf Duisburger und Düsseldorfer Stadtgebiet und den östlich liegenden bioklimatischen Ausgleichsräumen der Grindmark und Heltorfer Mark bildet es einen großflächigen, zusammenhängenden und überregionalen Ausgleichsraum, der ein bedeutendes Kalt- und Frischluftproduktionsgebiet für die Stadt und die gesamte Region darstellt.

Die Planungsempfehlungen der Klimaanalysen Duisburg und Düsseldorf sind im Rahmen der weiteren Planungen zu berücksichtigen. Ebenso zu berücksichtigen sind die Zielsetzungen zum globalen Klimaschutz sowie die Zielvorgaben der kommunalen Klimaschutzkonzepte (Klimaanpassungsstrategie, Klimaschutzkonzept – Duisburg.Nachhaltig). Im weiteren Verfahren wird ein Klimagutachten erstellt, dessen Ergebnisse in den Umweltbericht und die Begründung eingepflegt werden. Gerüche Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Pferdehof „Ventenhof“ mit seinen rückwärtig angelegten Pferdeweiden. Um die Einwirkungen der Pferdezucht dieses Hofes auf das Plangebiet beurteilen zu können, wird im weiteren Verfahren ein Geruchsgutachten gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) erstellt. Dessen Ergebnisse werden in den Umweltbericht und die Begründung eingepflegt.

Wohngebiet
Bebauungskonzept und beabsichtigte Nutzungen

Die städtebauliche Planung sieht vor, den überwiegenden Teil des Plangebietes ausgehend von der neuen Zufahrt von der Angermunder Straße - in etwa auf der Höhe der gegenüberliegenden Straße Am Rahmerbuschfeld - in Richtung Norden zu einem neuen Wohngebiet zu entwickeln.
In Anlehnung an die in der Nachbarschaft vorherrschende Bebauungsstruktur ist hier eine Eigenheimbebauung in Form von freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern in maximal anderthalbgeschossiger Bauweise vorgesehen. Es ist geplant, die Realisierung als Bauträgermaßnahme durchführen zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Architektur und Gestaltung in einem einheitlichen, mindestens ähnlichen Charakter entwickelt werden.

Aufgrund des östlich unmittelbar angrenzenden freien Landschaftsraumes, verfolgt das städtebauliche Konzept eine Dichtestaffelung, die von West nach Ost abnimmt. Mittels freistehender Einfamilienhäuser auf großzügigen Grundstücken, die eine entsprechende randliche Eingrünung gewährleisten, wird entlang der östlichen Plangebietsgrenze dem hier angrenzenden Landschaftsraum hinreichend Rechnung getragen.

Die Gärten der Eigenheimbebauung orientieren sich überwiegend sowohl nach Süden als auch nach Westen. Gemäß dem städtebaulichen Konzept sind im Plangebiet 26 Doppelhäuser und 13 freistehende Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser mit insgesamt ca. 65 Wohneinheiten geplant.
Die Grundstücksgrößen betragen zwischen ca. 280 und 700 m². Die Grundstücke verfügen über eine ausreichende Größe, um den privaten ruhenden Verkehr auf dem Grundstück aufzunehmen.
Je Einzelgrundstück sind 2 Stellplätze in Form einer Garage und deren Zufahrtsbereich vorgesehen. Im näheren Umfeld des Plangebiets befinden sich zum Teil großzügigere Grundstücke von Einfamilienhäusern; grundsätzlich entspricht die potentiell höhere Verdichtung aber der Maßgabe, im Hinblick auf die Innenentwicklung mit Grund und Boden sparsam umzugehen. Sie spiegelt gleichzeitig die Anforderungen am Markt wieder.
Das städtebauliche Konzept dient als zielgerichtetes Beispiel für eine mögliche Bebauung im Plangebiet. Genaue Vorgaben für die Nutzungsmöglichkeiten auf den jeweiligen Einzelgrundstücken werden durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan definiert. Erschließung und ruhender Verkehr Die geplante Erschließung erfolgt von Westen über eine neue Erschließungsachse, die - in etwa auf der Höhe der Straße Am Rahmerbuschfeld – an die Angermunder Straße anschließt.

Nach ca. 30,0 m knickt die neue Erschließungsstraße nach Norden ab und mündet im nördlichen Bereich des Plangebietes in einer zentralen Wendeanlage, die neben den erforderlichen Wendemöglichkeiten für Müllfahrzeuge und Lieferverkehre auch eine Aufenthaltsfunktion für die Bewohner bieten kann. Im Verfahren wird derzeit die Möglichkeit einer Entsorgung über Unterflurcontainer geprüft.

Von der Haupterschließungsachse zweigen schmale Wohnwege nach Osten ab, an denen maximal 10 Wohneinheiten angeschlossen sind. Die innere Erschließung wird als Mischverkehrsfläche hergestellt. Insgesamt stehen innerhalb der Haupterschließungsachse rund 20 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Damit ist eine hinreichende Versorgung des neuen Wohnquartiers mit Parkplätzen für Besucher sichergestellt.

Freiraum
Das heutige Wäldchen an der Angermunder Straße, nördlich der neuen Grundstückszufahrt, bleibt in seinem Bestand erhalten und wurde entsprechend in die städtebauliche Planung integriert. Lediglich ein kleiner Teil am südlichen Ende wird für die Erschließungsstraße benötigt. Somit gestaltet sich hier ein grüner Siedlungseingang unter Beibehaltung des gewohnten Orts- und Landschaftsbildes an dieser Stelle.
In Verlängerung der neuen Grundstückszufahrt schließt nach Osten hin ein Grünband an, welches sich in Richtung Osten öffnet und eine freie Sichtachse zum angrenzenden Landschaftsraum erhält. Die gewohnte Blickbeziehung bleibt so erhalten.
Zentral im Wohnquartier ist weiter in Richtung Norden ein weiteres breites Grünband angeordnet, welches von der Erschließungsachse nach Osten an den Landschaftsraum anschließt. Hier kann ein zentral im Quartier gelegener Spiel- und Aufenthaltsbereich entwickelt werden. Zur Abgrenzung des freien Landschaftsraumes wird auf den Privatgrundstücken entlang der östlichen Plangebietsgrenze eine Eingrünung mit einer Breite von 2,5 m berücksichtigt. Der Bebauungsplan wird mittels Pflanzgeboten eine entsprechende Herstellung sichern.


In Richtung des nördlich gelegenen Sportplatzes zeigt das städtebauliche Konzept eine wünschenswerte Fußwegeanbindung. Da zur weiteren Anbindung an den Sportplatz jedoch noch andere Fremdgrundstücke in Anspruch genommen werden müssen, ist eine mögliche Umsetzung im Weiteren durch die Stadt Duisburg zu prüfen.

Entwässerung
Aufgrund der erstmaligen Bebauung des Plangebietes kommt die Anwendung der Maßgabe des § 44 Landeswassergesetz zum Tragen. Gemäß § 44 LWG NRW ist es vorgeschrieben, dass für Grundstücke, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut oder befestigt werden, das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten ist, soweit das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind der Schutz von Sachgütern, die vorhandene oder geplante entwässerungstechnische Ausstattung (Misch- und Trennsystem) und die Verhältnismäßigkeit der Versickerungsmaßnahme zu berücksichtigen.
Gemäß gültigen wasserrechtlichen Vorschriften und aufgrund der Überlastung der örtlichen Mischwasserkanalisation und Kläranlage soll die zukünftige Entwässerung des Plangebietes im Trennverfahren erfolgen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird derzeit ein Versickerungsgutachten erstellt, gemäß dessen Aussagen die Versickerung von Niederschlagswasser im Plangebiet grundsätzlich möglich ist.
Da der gesamte Geltungsbereich innerhalb der Zone III b des festgesetzten Schutzgebietes „Bockum, Wittlaer, Kaiserswerth und Wittlaer-Werth“ liegt, sind u. a. nur die Versickerung und Verrieselung von schwach belastetem Niederschlagswasser zulässig.
Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzepts wurde daher eine Entwässerungsplanung entwickelt, die nach Möglichkeit eine Versickerung des im Plangebiet anfallenden schwach belasteten Niederschlagswassers auf den privaten Grundstücken vorsieht. Schmutzwasser wird über einen neu zu erstellenden Ablaufkanal innerhalb der geplanten öffentlichen Erschließungsstraße mit Anschluss an den Kanal in der Angermunder Straße in die vorhandene städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet.
Neben dem Schmutzwasser wird auch das stark belastete Niederschlagswasser der öffentlichen Straße sowie der privaten Stichwege hier eingeleitet.
Das auf privaten Dachflächen der Wohnhäuser und Garagen anfallende Regenwasser soll über die belebte Bodenzone mittels Rasenmulden versickert werden. Dazu werden in den rückwärtigen Gartenbereichen der Wohnbebauung flache Rasenmulden angelegt. Garagenzufahrten im Wohngebiet sollen aus Rasenkammersteinen hergestellt werden.

4.2 Nahversorger
Bebauungskonzept und beabsichtigte Nutzungen

Auf der südlichen Teilfläche des Plangebietes ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 1.300 m² geplant, welcher der wohnortnahen Versorgung dienen soll. Der geplante Markt soll darüber hinaus ein gastronomisches Angebot (Bäcker) mit einer Fläche von 75 m² beinhalten.
Das Gebäude des Lebensmittelmarktes wird im nördlichen Grundstücksbereich angeordnet, um eine bessere städtebauliche Integration des Nahversorgers in den Bestand zu ermöglichen. Der Eingangsbereich des Marktes, der sich nach Westen zur Angermunder Straße orientiert, soll freiraumplanerisch gestaltet werden und durch frei nutzbare Sitzgelegenheiten sowie die Möglichkeit zur Außengastronomie des Backshops eine entsprechende Aufenthaltsqualität gewährleisten.

Ein weiterer Eingang ist südlich des Gebäudes vorgesehen und unmittelbar über den Parkplatz zu erreichen. Erschließung und ruhender Verkehr Die Erschließung des Lebensmittelmarktes soll mittels einer eigenen Zufahrt direkt über die Angermunder Straße erfolgen. Die Stadt Duisburg plant derzeit unabhängig von der vorliegenden Entwicklung einen Ausbau der Angermunder Straße mit Gehwegen, Parkplätzen und Schutzstreifen für Radfahrer.
Von diesem Ausbau wird also auch der Straßenabschnitt westlich des Geltungsbereichs betroffen sein. Im Rahmen des Ausbaus sind die Verlegung der vorhandenen Haltestelle „Am Kloster“, die nach § 47a LG NW geschützte Spitz-Ahorn-Allee entlang der Angermunder Straße sowie die Gewährleistung einer allgemeinen Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Eine entsprechende Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern findet derzeit statt. Ggf. kann sich daraus noch eine Verschiebung der Zufahrt zum Nahversorger nach Norden ergeben. Die Aufteilung des Parkplatzes wäre dann entsprechend anzupassen.

Die Anlieferung erfolgt ausgehend von der Angermunder Straße über die entstehende Parkplatzfläche. Insgesamt sieht das Konzept die Errichtung von rund 80 Stellplätzen vor. Zur Integration des Lebensmittelmarktes in den Siedlungsraum besteht aus städtebaulicher Sicht die Zielsetzung, diesen nicht allein autoorientiert neben dem Siedlungskörper zu verorten, sondern gezielt die fußläufige, rad- und ÖPNV-bezogene Erreichbarkeit zu fördern und durch attraktive Anbindungen diese Verkehre zu unterstützen. Demzufolge wird die Eingangssituation des Marktes sowohl großzügig als auch fußgänger- und radfahrer-freundlich gestaltet.

Der Lebensmittelmarkt (EDeKA Müller) kann sowohl von der Angermunder Straße als auch von dem geplanten, nördlichen Wohnquartier über die Grünverbindung erreicht werden. Ebenfalls erfolgt eine Anbindung an die neu zu verortende Bushaltestelle an der Angermunder Straße. Freiraum Hinsichtlich der Anforderungen an eine freiraumplanerische Gestaltung ist dem besonderen Standort des geplanten Marktes zwischen Siedlungsraum, Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet und dem denkmalgeschützten Ventenhof angemessen Rechnung zu tragen.
Dies erfordert eine landschaftsplanerisch gestaltete Einbindung des Marktstandortes zu allen relevanten Seiten in den umgebenden Landschaftsraum. Dazu werden, auch unter Berücksichtigung der hohen Grundstücksversiegelung durch Baukörper und Parkplatz sowie zur optisch ansprechenden Gestaltung, in den Randbereichen des Grundstückes Maßnahmen zur Grüngestaltung umgesetzt.
Auch die Parkplatzfläche soll durch den teilweisen Erhalt des alten Baumbestandes sowie der Pflanzung einzelner Bäume/Pflanzstreifen gegliedert werden. Entwässerung Gemäß der Entwässerungsplanung soll auch in den Grünanlagen des Lebensmittelmarktes eine entsprechend dimensionierte Rasenmulde zur Versickerung des Dachflächenwassers angelegt werden. Für das stark belastete Niederschlagswasser des Parkplatzes wird derzeit die Möglichkeit einer Vorbehandlung mit anschließender Versickerung auf dem Grundstück geprüft. Alternativ kann eine Ableitung in den vorhandenen Mischwasserkanal in der Angermunder Straße erfolgen.


Wesentliche Auswirkungen der Planung
Um dem Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden und im Zuge dessen eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, plant die Stadt Duisburg die Entwicklung eines Wohnstandortes östlich der Angermunder Straße am südlichen Siedlungsrand von Duisburg mit einem südlich anschließenden Lebensmittelmarkt. Im Ergebnis verschiebt sich die Grenze des heutigen Siedlungsrandes in östlicher Richtung. Mit der Planung gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher. Es werden Weide- und Ackerflächen beansprucht, die zum Teil innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes liegen und heute einen sog. „landschaftlichen Pufferraum“ zwischen Siedlungsraum und einem FFH-Gebiet ausbilden.
Des Weiteren werden naturnahe Böden überplant, die als Bodenschutzvorrangflächen ausgewiesen sind. In der Abwägung sind die Vermeidung und der Ausgleich der damit einhergehenden zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft – Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz – zu berücksichtigen. Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgt im weiteren Verfahren eine Bilanzierung des Ausgleichsanspruchs für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen. Des Weiteren erfolgen eine FFH-Prüfung sowie eine vertiefende Artenschutzprüfung. Mit der Planung geht eine Veränderung der städtebaulichen Gestalt einher.
Es findet eine Siedlungsergänzung an einem heute als Stadtrandlage zu charakterisierenden Standort statt. Die gegenwärtige Bebauungsstruktur im Umfeld des Plangebietes, die vorwiegend durch 1,5- und 2-geschossige, freistehende Ein- bis Zweifamilienhäuser geprägt ist, setzt sich mit der Planung im Plangebiet fort.
Die am Standort vorhandenen Sonderbauten, ein 7-Geschosser in der Form eines Pentagons sowie ein Pferdehof, werden ergänzt durch einen Lebensmittelmarkt mit hinreichender Eingrünung, so dass eine städtebaulich-strukturelle Integration des Neubauquartiers in den Bestand erzielt wird. Die Veränderung der städtebaulichen Gestalt erfolgt demzufolge harmonisch.

Da die wohnortnahe Versorgung im Ortsteil Rahm durch die absehbare Schließung des Edeka-Marktes „Am Rahmer Bach“ in Folge fehlender Erweiterungsmöglichkeiten gefährdet ist, ist es notwendig einen Ersatzstandort für einen Nahversorger zu finden, der diese Standortvoraussetzung besser erfüllt. Es ist eine unzureichende Nahversorgungssituation in Rahm zu befürchten, der durch das Angebot eines Alternativstandorts zu begegnen ist.
Nach der erfolgten Alternativenprüfung bietet sich der im hiesigen Bebauungsplan angedachte Einzelhandelsstandort insbesondere aufgrund der guten Anbindung für Anlieferungsverkehr und motorisierten Individualverkehr (Angermunder Straße, BAB 524), der fußläufigen Erreichbarkeit sowie der guten ÖPNV-Anbindung (angrenzende Bushaltestelle) an.

Im weiteren Verfahren ist für den konkreten, geplanten Lebensmittelmarkt mittels einer aktualisierten EinzelhandelsVerträglichkeitsuntersuchung zu prüfen, ob durch die geplante Verkaufsflächenausweisung schützenswerte Versorgungsstrukturen (zentrale Versorgungsbereiche, Standorte der wohnungsnahen Versorgung) in der Stadt Duisburg sowie in den angrenzenden Ortslagen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht nur unwesentlich betroffen sind und demnach landesplanerisch und städtebaulich negative Auswirkungen im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO eintreten können.
Aufgrund der zu erwartenden Versiegelung und der damit verbundenen Verringerung der Versickerungsrate sind mäßige Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten.
Zur Begrenzung der Auswirkungen der geplanten baulichen Entwicklung auf die Gewässerhaushalte und insbesondere die Grundwasserneubildung im Bereich des Plangebietes, wird die Überbauung der privaten Grundstücksflächen angemessen begrenzt und ein möglichst großer Anteil des anfallenden Niederschlagswassers im Plangebiet versickert. Entsprechende Festsetzungen werden im weiteren Verfahren in den Bebauungsplan aufgenommen. Hinsichtlich zusätzlicher Lärm- und Schadstoffemissionen sind nur geringe Beeinträchtigungen angrenzender Nutzungen zu erwarten.
Das Plangebiet ist bereits durch Verkehrslärmimmissionen von der A 524 sowie der Angermunder Straße vorbelastet. Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt. Für alle Umweltschutzgüter wird im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht als eigenständiger Bestandteil der Begründung erstellt.

Umweltbericht
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.1239 -Rahm- „Rahmerbuschfeld“ sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 7.45 -Süd- wird im weiteren Verfahren erstellt und bildet einen gesonderten Teil dieser Begründung.
Derzeit stellt die Stadt Duisburg auf Grundlage des Teilräumlichen Strategiekonzeptes einen neuen FNP auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht der „Prüffläche-Nr.: 762-02 – Wohnen im Rahmerbuschfeld“. Die Erkenntnisse des Umweltberichtes zu dieser Flächen können bereits als Erkenntnisgewinn genutzt werden und fließen in die folgenden Schilderungen mit ein.

5.2 Eingriffe in Natur und Landschaft, Ausgleich
Zur Abschätzung aller durch das Vorhaben zu erwartender Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft wird im weiteren Verfahren ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LBP) erstellt. Dieser beinhaltet eine Bewertung und Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft und der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung auf Grundlage einer Gegenüberstellung von bestehendem und neuem Planrecht. Zudem erfolgt eine Kompensationsermittlung gemäß dem Erlass „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ für den Eingriff in den Boden.

5.3 Artenschutz
Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung gab es einen Brutnachweis für den Sperber für den angrenzenden Waldbereich. Allerdings waren keine artenschutzrechtlichen Konflikte für den Sperber zu erwarten. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass im Rahmen nachgelagerter Planungs- und Zulassungsverfahren die tatsächliche Bedeutung der Fläche für planungsrelevante Arten – insbesondere für Offenlandarten- zu untersuchen ist. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird zurzeit eine vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in den Umweltbericht und die Begründung eingepflegt.

5.4 FFH-/ Natura 2000-Gebiet
Westlich des Plangebietes liegt in einem Abstand von rund 100 m das FFH-/ Natura 2000-Gebiet „Überanger Mark“. Derzeit wird eine FFH-Vorprüfung durchgeführt. Deren Ergebnisse werden in den Umweltbericht und die Begründung eingepflegt. Eine FFHVorprüfung im Rahmen der FNP-Neuaufstellung kam zu dem Ergebnis, dass die vorgesehene Wohnbaufläche mit dem Schutzzweck bzw. mit den Erhaltungszielen verträglich ist.

5.5 Immissionen
Im Rahmen der FNP-Neuaufstellung wurden die Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf die geplante Nutzung bereits prognostiziert (Stand 30.11.2016): - Vorbelastung durch Straßenlärm durch die A 524 und die Angermunder Straße: - LNIGHT >50 bis <=55dB(A) kleinflächig im südlichen Teil der Fläche - LDEN >60 bis <=70 dB(A) kleinflächig im südlichen Teil der Fläche (Angermunder Straße), auf der übrigen Fläche >55 bis <=60 dB(A) (A 524)

- Vorbelastung durch Bahnlärm: - LNIGHT >50 dB(A) - LDEN >55 bis <=60 dB(A) kleinflächig im südlichen Teil der Fläche

Da die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden, sind erhebliche Beeinträchtigungen durch Verkehrslärmimmissionen von der A 524 sowie der Angermunder Straße zu erwarten. Die erheblichen Auswirkungen können durch Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gemindert werden.
Eine wesentliche Zunahme der Lärmbelastung durch die geplante Wohnbebauung ist nicht zu erwarten. Jedoch können die Besucher- und Anlieferverkehre des Lebensmittelmarktes zu Belästigungen in der Wohnnachbarschaft führen. Diese sowie die oben angesprochenen Beeinträchtigungen der geplanten Wohnbebauung durch Verkehrslärmimmissionen sowie den nördlich gelegenen Sportplatz inklusive einer Schießsportanlage werden im weiteren Verfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung geprüft.
Eine Prüfung auf Fluglärmimmissionen ist nach Abstimmung mit dem Fachamt nicht erforderlich. Das Plangebiet liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Pferdehof „Ventenhof“ mit seinen rückwärtig angelegten Pferdeweiden. Um die Einwirkungen der Pferdezucht dieses Hofes auf das Plangebiet beurteilen zu können, wird im weiteren Verfahren ein Geruchsgutachten gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) erstellt. Das neue Wohnquartier und der geplante Lebensmittelmarkt werden an die Angermunder Straße angebunden. Deren Leistungsfähigkeit wird im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt gutachterlich bewertet. Sonstige Belange des Gesundheitsschutzes sind nicht betroffen.

5.6 Boden
Der Geltungsbereich stellt eine Vorrangfläche für den Bodenschutz mit geringer Überprägung des Bodens (Kl. 4) aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung dar. Die vorgefunden Böden stellen Bodenschutzvorrangflächen dar. Im Falle einer Bodeninanspruchnahme sind Kompensationsmaßnahmen für die Bodenzerstörung notwendig. Die Kompensationsmaßnahmen und –flächen werden im Rahmen des weiteren Verfahrens definiert und mit der Unteren Bodenschutzbehörde abgestimmt. Insgesamt sind durch die Versieglung/Inanspruchnahme naturnaher Böden mit Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen.

5.7 Klima und Luft
Gemäß der Klimaanalyse des Regionalverbandes Ruhr stellt das Gebiet einen unbelasteten Freilandklima-Korridor zwischen Wald- und Wohnbereichen mit keinen besonderen Klimafunktionen dar. Der Umweltbericht im Rahmen der FNP-Neuaufstellung stellte für die Prüffläche fest, dass die beschriebenen Klimafunktionen durch die Nutzung als Wohnbaufläche zwar beeinträchtigt werden, aber im Zusammenhang mit den angrenzenden Wald- und Freilandklimabereichen innerhalb des regional bedeutsamen Ausgleichsraum erhalten bleiben. Es ist zu prüfen, ob dies auch in Kombination mit einem Lebensmittelmarkt der Fall ist.

5.8 Landschaftsbild und Erholung
Es ist mit Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen, da ein Teilbereich des attraktiven grünlandgeprägten Landschaftsbildes zwischen Siedlungsgebiet und dem Waldgebiet Heltorfer Mark innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes beansprucht wird.

5.9 Kultur- und Sachgüter
Wie bereits im Kapitel 3.6 erwähnt, wird der Belang des denkmalgeschützten Ventenhofes weiter geprüft und abgestimmt. Darüber hinaus wird ein Verlust von landwirtschaftlichen Flächen erfolgen.


Flächenbilanz
Entsprechend den vorgesehen Flächen im städtebaulichen Entwurf ergibt sich voraussichtlich folgende Bilanz:
- Wohnbauflächen ca. 2,41 ha
- Sondergebiet ca. 0,89 ha
- Grünflächen ca. 0,47 ha
- Öffentliche Verkehrsflächen ca. 0,25 ha
- Private Verkehrsflächen ca. 0,16 ha
- Plangebiet gesamt ca. 4,18 ha