Beschlussvorlagen
4. DS 20-0134 Bebauungsplan Nr. 1050 2. Änderung
-Dellviertel-
1. Aufstellungsbeschluss 2. Prioritätenliste 3. Verzicht auf
eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
-Dringlichkeitsbeschluss-
Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36 Abs. 5 i. V. mit § 60
Abs. 1 S. 2 GO NRW
1. Für einen Bereich zwischen der Tonhallenstraße
einschließlich des Straßenraumes und rd. 50 m des östlich
angrenzenden Baugebietes zwischen der Königstraße und der
Straße „Am Buchenbaum“ einschließlich eines südlich daran
anschließenden Bereiches des Straßenraumes der Straße "Am
Buchenbaum", der Friedrich-WilhelmStraße, der Claubergstraße
einschließlich des Straßenraumes und der Königstraße bis zur
südlichen Tunnelwand der Stadtbahnröhre ist ein
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 in Verbindung mit §
13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr.
1050 2. Änderung - Dellviertel- durchgeführt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 1050 2. Änderung -Dellviertel- wird
in der Prioritätenliste des Stadtbezirkes Mitte an Position
8 geführt. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
S. 1 und der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner
nach § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW)
abgesehen. Beschluss der Bezirksvertretung Der
Dringlichkeitsbeschluss wird nach § 60 Abs. 1 S. 3 GO NW
genehmigt.
Hintergrund ist eine
Antrag auf Betreibung einer Spielhalle. Mit einem
bebaungsplan kann ein weitres Ausufern begrenzt werden.
5. DS 20-0148 Städtische Kindertageseinrichtung
Immendal, Immendal 32, 47053 Duisburg hier:
Abarbeitung von brandschutztechnischen Mängeln
Beschlussentwurf Der Abarbeitung von
brandschutztechnischen Mängeln an der städtischen
Kindertageseinrichtung Immendal, Immendal 32 in 47053
Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von
Baukosten 85.100 Euro.
Problembeschreibung / Begründung Für den Erhalt der
Betriebserlaubnis an der städtischen Kindertageseinrichtung
Immendal war auch ein Kinderwagenabstellplatz geplant.
Zunächst belief sich die ursprüngliche Kostenschätzung auf
ca. 11.000 Euro. Vorgespräche mit der Bauordnung haben
bereits erhebliche Brandschutzauflagen nach sich gezogen, so
dass der Kinderwagenabstellplatz in der Brandschutzklasse A2
auszuführen ist. Es wurden bereits 24.000 Euro von der
Gesamtsumme für den Erhalt der Betriebserlaubnis
beansprucht. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurde für
die gesamte Kindertageseinrichtung ein Brandschutzkonzept
gefordert, welches weitere erhebliche Auflagen und die damit
verbundenen Kosten nach sich zog. Baubeschreibung Es werden
eine flächendeckende Brandmeldeanlage und neue
Rauchschutztüren installiert. Die Außenanlagen müssen an den
neu errichteten Notausgängen wiederhergestellt werden.
Zusätzlich wird ein Kinderwagenabstellplatz errichtet.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme betragen gemäß
Kostenermittlung nach DIN 276 insgesamt 85.100 Euro. Diese
setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Kostengruppe
300 Bauwerk, Baukonstruktionen 47.600 Euro Kostengruppe 400
Bauwerk, Technische Anlagen 30.000 Euro Kostengruppe 500
Außenanlagen 7.500 Euro Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt.)
85.100 Euro
Zeitlicher Ablauf: Es ist geplant, die Baumaßnahme
unmittelbar nach der Beschlussfassung fertigzustellen.
6. DS
20-0193 Eigenverantwortliche Nutzung des Pachtgrundstückes
Futterstraße 30 in 47058 Duisburg - Gemarkung:
Duisburg, Flur: 27 - Nr. 61 tlw., 28 - Nr. 227, 327, 328
hier: Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit dem
Duisburger Sportclub Preußen 1901 e.V.
Beschlussentwurf
Dem Abschluss eines neuen Pachtvertrages für sportlich
genutzte Grundstücke mit einer Laufzeit von 30 Jahren für
das oben genannte Pachtgrundstück mit dem Duisburger
SportClub Preußen 1901 e.V. wird zugestimmt.
Begründung
1. Vorberatungen
Der Rat der Stadt Duisburg hat am 03.07.2017 (DS 17-0404)
eine neue Vertragsfassung zur Verpachtung von sportlich
genutzten Grundstücken an Sportvereine beschlossen. Mit DS
18-0465 ist vom Rat der Stadt zu der Vertragsfassung am
01.10.2018 eine Korrektur zu § 5 beschlossen worden, die
seitdem auch angewendet wird.
2. Neuer Pachtvertrag für den Duisburger Sport-Club Preußen
1901 e.V.
Mit dem Verein wurde im Februar 2006 ein Pachtvertrag
bezüglich des Pachtgrundstückes Futterstraße 30 in 47058
Duisburg - Gemarkung: Duisburg, Flur: 27 - Nr. 61 tlw., 28 -
Nr. 227, 327, 328, mit Wirkung ab dem 01.01.2006
geschlossen. Die Laufzeit dieses Vertrages endet
vertragsgemäß zum 31.12.2030. Der Verein bittet nunmehr
darum, diesen Vertrag vorzeitig aufzulösen und einen neuen
Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.
Zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Moderne
Sportstätte 2022“ benötigt der Verein eine Sicherheit durch
einen langfristigen Vertrag. Aus Sicht der Sportverwaltung
bestehen keine Bedenken, mit dem Duisburger Sport-Club
Preußen 1901 e.V. ein neues, langfristiges Pachtverhältnis
zu begründen.
7. DS 20-0074 Eingabe nach § 24 GO NRW hier:
„Schrottfahrräder" am Duisburger Hauptbahnhof
Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme
/ Begründung Der Petent wandte sich mit Schreiben vom 15.
September 2019 an den Rat der Stadt, um darum zu bitten,
Fahrradschrott am Duisburger Hauptbahnhof zu entfernen. Bei
einem Besuch in Duisburg sei ihm aufgefallen, dass am
Hauptbahnhof viele unbrauchbare Räder an den Fahrradständer
abgestellt worden seien.
Sehr geehrter Herr Bürger,
Ihre Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen wurde in den zuständigen politischen
Gremien beraten. Nach Abschluss der Beratungen bin ich
beauftragt, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Bei sogenannten
„Schrottfahrrädern" werden die Kolleginnen und Kollegen der
Abfallaufsicht tätig, sobald sie konkrete Hinweise aus der
Bevölkerung erhalten oder im Rahmen der täglichen Präsenz
eigene Feststellungen treffen.
Zur Vermeidung von Diebstählen benutzen viele Radfahrerinnen
und Radfahrer für kurze Pendelfahrten in der Stadt bewusst
keine hochwertigen, sondern möglichst unattraktive
Fahrräder. Außerdem wird häufig das Vorderrad oder der
Sattel von den Besitzerinnen und Besitzern entfernt. Daher
sind „Schrottfahrräder", bevor sie als Schrott entfernt
werden, umfangreich zu begutachten.
Der marode Zustand eines solchen Fahrzeugs lässt aus den
genannten Gründen nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass
der Besitzer sein Rad aufgegeben hat. Auch eine längere
Verweildauer an einem bestimmten Ort über mehrere Wochen ist
hierfür kein Indiz, da sein Besitzer u. a. krankheits- oder
urlaubsbedingt an der Benutzung gehindert sein kann.
Letztlich können nur Fahrräder entfernt werden, die keine
Fahrt mehr zulassen und somit zu der Annahme führen, dass
der Eigentümer seine Sache aufgegeben hat und diese als
herrenlos zu betrachten ist. Fahrräder, die eine Gefahr für
die öffentliche Sicherheit darstellen, werden vom
städtischen Außendienst entfernt und bei den Bezirksämtern
wie Fundsachen behandelt.
Ihre Schilderungen wurden zum Anlass genommen, sich vor Ort
ein Bild von der Situation zu machen. Dabei wurde
festgestellt, dass sich die Zahl der augenscheinlich
funktionsuntüchtigen Fahrräder mit 6% der insgesamt im
Bereich des Duisburger Hauptbahnhofs abgestellten Fahrräder
quantitativ nicht gravierend darstellt. Die bei der
Kontrolle entdeckten „Schrottfahrräder“ wurden umgehend den
Wirtschaftsbetrieben Duisburg gemeldet, damit sie entfernt
werden. Ich bedaure, dass Sie am Tag Ihrer Durchreise
vollständig belegte Fahrradständer am Ostausgang vorgefunden
haben.
Das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement hat bei
einer Ortsbesichtigung im Herbst 2019 zwar eine gute
Auslastung, jedoch keine lückenlose Belegung feststellen
können. Neben den Fahrradständern am Ostausgang bestehen am
Duisburger Hauptbahnhof allerdings noch weitere
Möglichkeiten, das Fahrrad abzustellen.
Rund um den Hauptbahnhof sind noch weitere Fahrradständer
mit einer geringeren Auslastung vorhanden. Radfahrerinnen
und Radfahrer können außerdem auf die Dienste der Radstation
Duisburg zurückgreifen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen
Ausführungen weitergeholfen sowie mit der Darlegung des
breiten Angebots für Radfahrende rund um den Duisburger
Hauptbahnhof weitere Optionen für Ihren nächsten Besucht
aufgezeigt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
8. DS 20-0013 Theater Duisburg, Neckarstraße 1,
47051 Duisburg hier: Erneuerung des Tonpultes
Anträge/Anfragen
Beschlussentwurf
Der Erneuerung des Tonpultes im Theater Duisburg,
Neckarstraße 1 in 47051 Duisburg mit einem voraussichtlichen
Kostenaufwand von Baukosten 751.128 Euro
Begründung
Die Tonmischpulte im Theater Duisburg müssen
erneuert/saniert werden, da die bisherigen Anlagen der Ton-
und Videotechnik, die größtenteils im Jahr 2003 eingebaut
worden ist, veraltet ist und den störungsfreien
Theaterbetrieb nicht mehr sicherstellen.
Baubeschreibung
Im Rahmen der Sanierung sollen im Wesentlichen die
Tonmischpulte und die zugehörigen
Netzwerk-/Daten-/Tontechnikverteiler durch ein zeitgemäßes
volldigitales System ersetzt werden. Die vorhandene Technik
wird teilweise weitergenutzt und in das neue System
integriert. Hierbei wird auf die Kompatibilität zu den
technischen Einrichtungen in der Deutschen Oper am Rhein
Düsseldorf besonders Wert gelegt.
Im Einzelnen sollen folgende Komponenten erneuert werden:
Tonmischpult in Tonregie mit zentraler Steuereinheit und 32
Fadern Tonmischpult im Saal mit zentraler Steuereinheit und
16 Fadern Kreuschiene zur Datenverteilung/-routing mit
Zentralrechner I/O Einheiten mit 32 Anschlüssen als Versätze
für die Festinstallation I/O Einheiten mit 8 und 16
Anschlüssen für den mobilen Einsatz Tablet PC zur mobilen
Einrichtung und Ansteuerung
Erweiterung Netzwerk (Ethernet und LWL) zur Anbindung I/O
Einheiten/Versatzkästen Integration von Bestandsanlagen in
das neue System.
Kosten und Finanzierung
Die Sanierungskosten für die Gesamtmaßnahme betragen gemäß
Kostenermittlung nach DIN 276 voraussichtlich insgesamt
751.128 Euro.
Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Kostengruppe 470 Nutzerspezifische Anlagen 603.700 Euro
Kostengruppe 491 Baustelleneinrichtung 1.000 Euro
Kostengruppe 494 Abbruchmaßnahmen (Demontage Ton-Mischpult
Bestand) 2.000 Euro
Kostengruppe 736 Planung Technische Ausrüstung:
Bühnentechnische Anlage 24.500 Euro Zwischensumme (netto)
631.200 Euro 19 % MwSt. 119.928 Euro Gesamtkosten IMD
(brutto) 751.128 Euro
Zeitlicher Ablauf Es ist geplant, die Sanierungsmaßnahme
unmittelbar nach der Beschlussfassung zu beginnen.
Mitteilungsvorlagen
9. DS 20-0167 Antrag der CDU Fraktion, hier:
Mehrgenerationenspielplatz auf dem Melanchthonplatz
Die Stadt Duisburg plant, in jedem Bezirk mindestens einen
Mehrgenerationenspielplatz zu errichten. Die CDU stellt dazu
den Antrag, diesen auf der Fläche des Melanchthonplatzes in
Wanheimerort zu realisieren. Begründung
Neben der Gnadenkirche gibt es eine
Senioren-Begegnungsstätte der Ev. Kirche, die sehr gut
angenommen wird. Auf dem gegenüberliegenden Spielplatz auf
dem Melanchthonplatz ist genug Platz um einen
Mehrgenerationenspielplatz einzurichten. Wir bitten den
Oberbürgermeister, diesen zu realisieren.
10. DS 20-0177 Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Januar 2020
11. DS 15-0231/5 Umsetzungsplanung zur DS 15-0231/2:
Neugestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Mit Beschluss des Rates vom 25.11.2019 gilt es, die in der
DS 15-0231/2 beschriebenen Maßnahmen zur Neustrukturierung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Duisburg sukzessive
umzusetzen. Förderrichtlinien Zum 01.01.2020 traten die
neuen Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit der Stadt Duisburg in Kraft.
Damit wird die Erhöhung der Regelförderung für das Personal
der freien Träger vollumfänglich für das Jahr 2020 wirksam.
Diesen Mehrausgaben stehen die erhöhten Einnahmen der
Landesförderung gegenüber.
Rheinhausen
Beabsichtigt ist, dass die Übernahme des „Haus der Jugend“
in Rheinhausen durch die kath. Kirchengemeinde St. Peter im
Herbst 2020 erfolgt.
Am 19.12.2019 fand dazu ein erstes Gespräch zwischen
Vertreter*innen des Jugendamtes und Vertreter*innen der
kath. Kirchengemeinde St. Peter statt. In diesem Gespräch
wurde vereinbart, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine
Vorbereitung der Überleitung der pädagogischen Arbeit unter
Einbeziehung der Besucher*innen der Jugendzentren erfolgen
soll.
Kirchengemeinde und Verwaltung sind dabei bemüht, einen hoch
partizipativen Prozess zu gestalten. Weitere
Gesprächstermine dazu folgen, nach weitergehenden
trägerinternen Abstimmungen, im Februar 2020. Zur
vorgesehenen Mietreduzierung für das „Jugendheim
Eisenbahnsiedlung“ in DuisburgRheinhausen wurde ein erstes
Gespräch mit dem Vorstand des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung
e.V. geführt. Gespräche mit dem IMD als Eigentümer der
Liegenschaft zur weiteren Klärung sind durch das Jugendamt
zu führen.
Meiderich und Hamborn
Die beschlossenen Stellenaufstockungen für das
„Sterntalerhaus“ in Trägerschaft des DRK, das Jugendzentrum
„Auf dem Damm“ in Trägerschaft des Evangelischen Jugendforum
e.V. und den Jugendtreff „Respect“ des Genc Osman e.V. sowie
die Regelförderung für das Jugendzentrum „Einstein“ des OFJU
e.V. können zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität erst
umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen in Rheinhausen wirksam
geworden sind.
Zur Abstimmung werden aktuell Gespräche mit den betroffenen
Trägern geführt. Laar und Mitte Hinsichtlich die
Regelförderung und des Trägerwechsels für das Jugendzentrum
„Malu“ in Beeck sowie für die neu einzurichtende
regelgeförderte Stelle in Stadtmitte ist davon auszugehen,
dass Vergabe und Einrichtung der Stelle nicht vor 2021
realisierbar sind.
Homberg
Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde
Homberg-Essenberg, in deren Trägerschaft sich das „Haus 45“
befindet, fand am 02.12.2019 statt. Die Verwaltung konnte
hier vor dem oben dargestellten Hintergrund die Fortführung
der Regelförderung für das Jahr 2020 zusagen.
Im Gespräch konnten dem Träger eine Reihe von
Projektfinanzierungen aufgezeigt werden, um die erfolgreiche
Arbeit ohne Regelförderung über das Jahr 2020 hinaus
fortführen zu können. Das Jugendamt bietet dem Träger eine
enge Begleitung und Beratung an, um den anstehenden
Veränderungsprozess zu gestalten. Dabei werden umliegende
Institutionen und ggf. andere Ämter einbezogen, um die
besonderen Angebote des Jugendzentrums, wie z.B. die
Hausaufgabenbetreuung, zu erhalten.
12. Mündliche Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin
13. Mündliche Mitteilungen der Verwaltung
|