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Sitzung der Bezirksvertretung Mitte

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Sitzung am 27. Februar 2020 - 15:00 Raum Wuhan (Zi 300) Sonnenwall

 
 
Bebauungsplan Dellviertel - Kita Immendahl - DSC Preußen

Beschlussvorlagen

4. DS 20-0134 Bebauungsplan Nr. 1050 2. Änderung -Dellviertel-
1. Aufstellungsbeschluss 2. Prioritätenliste 3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -Dringlichkeitsbeschluss-

Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 36 Abs. 5 i. V. mit § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW
1. Für einen Bereich zwischen der Tonhallenstraße einschließlich des Straßenraumes und rd. 50 m des östlich angrenzenden Baugebietes zwischen der Königstraße und der Straße „Am Buchenbaum“ einschließlich eines südlich daran anschließenden Bereiches des Straßenraumes der Straße "Am Buchenbaum", der Friedrich-WilhelmStraße, der Claubergstraße einschließlich des Straßenraumes und der Königstraße bis zur südlichen Tunnelwand der Stadtbahnröhre ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Das Verfahren wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1050 2. Änderung - Dellviertel- durchgeführt.

2. Der Bebauungsplan Nr. 1050 2. Änderung -Dellviertel- wird in der Prioritätenliste des Stadtbezirkes Mitte an Position 8 geführt. 3. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 S. 1 und der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner nach § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) abgesehen. Beschluss der Bezirksvertretung Der Dringlichkeitsbeschluss wird nach § 60 Abs. 1 S. 3 GO NW genehmigt.

Hintergrund ist eine Antrag auf Betreibung einer Spielhalle. Mit einem bebaungsplan kann ein weitres Ausufern begrenzt werden.



5. DS 20-0148 Städtische Kindertageseinrichtung Immendal, Immendal 32, 47053 Duisburg hier: Abarbeitung von brandschutztechnischen Mängeln

Beschlussentwurf Der Abarbeitung von brandschutztechnischen Mängeln an der städtischen Kindertageseinrichtung Immendal, Immendal 32 in 47053 Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von Baukosten 85.100 Euro.
Problembeschreibung / Begründung Für den Erhalt der Betriebserlaubnis an der städtischen Kindertageseinrichtung Immendal war auch ein Kinderwagenabstellplatz geplant. Zunächst belief sich die ursprüngliche Kostenschätzung auf ca. 11.000 Euro. Vorgespräche mit der Bauordnung haben bereits erhebliche Brandschutzauflagen nach sich gezogen, so dass der Kinderwagenabstellplatz in der Brandschutzklasse A2 auszuführen ist. Es wurden bereits 24.000 Euro von der Gesamtsumme für den Erhalt der Betriebserlaubnis beansprucht. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurde für die gesamte Kindertageseinrichtung ein Brandschutzkonzept gefordert, welches weitere erhebliche Auflagen und die damit verbundenen Kosten nach sich zog. Baubeschreibung Es werden eine flächendeckende Brandmeldeanlage und neue Rauchschutztüren installiert. Die Außenanlagen müssen an den neu errichteten Notausgängen wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird ein Kinderwagenabstellplatz errichtet.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten für die Gesamtmaßnahme betragen gemäß Kostenermittlung nach DIN 276 insgesamt 85.100 Euro. Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Kostengruppe 300 Bauwerk, Baukonstruktionen 47.600 Euro Kostengruppe 400 Bauwerk, Technische Anlagen 30.000 Euro Kostengruppe 500 Außenanlagen 7.500 Euro Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt.) 85.100 Euro
Zeitlicher Ablauf: Es ist geplant, die Baumaßnahme unmittelbar nach der Beschlussfassung fertigzustellen. 



6. DS 20-0193 Eigenverantwortliche Nutzung des Pachtgrundstückes Futterstraße 30 in 47058 Duisburg - Gemarkung: Duisburg, Flur: 27 - Nr. 61 tlw., 28 - Nr. 227, 327, 328 hier: Abschluss eines neuen Pachtvertrages mit dem Duisburger Sportclub Preußen 1901 e.V.

Beschlussentwurf
Dem Abschluss eines neuen Pachtvertrages für sportlich genutzte Grundstücke mit einer Laufzeit von 30 Jahren für das oben genannte Pachtgrundstück mit dem Duisburger SportClub Preußen 1901 e.V. wird zugestimmt.

Begründung
1. Vorberatungen
Der Rat der Stadt Duisburg hat am 03.07.2017 (DS 17-0404) eine neue Vertragsfassung zur Verpachtung von sportlich genutzten Grundstücken an Sportvereine beschlossen. Mit DS 18-0465 ist vom Rat der Stadt zu der Vertragsfassung am 01.10.2018 eine Korrektur zu § 5 beschlossen worden, die seitdem auch angewendet wird.
2. Neuer Pachtvertrag für den Duisburger Sport-Club Preußen 1901 e.V.
Mit dem Verein wurde im Februar 2006 ein Pachtvertrag bezüglich des Pachtgrundstückes Futterstraße 30 in 47058 Duisburg - Gemarkung: Duisburg, Flur: 27 - Nr. 61 tlw., 28 - Nr. 227, 327, 328, mit Wirkung ab dem 01.01.2006 geschlossen. Die Laufzeit dieses Vertrages endet vertragsgemäß zum 31.12.2030. Der Verein bittet nunmehr darum, diesen Vertrag vorzeitig aufzulösen und einen neuen Vertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren abzuschließen.
Zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ benötigt der Verein eine Sicherheit durch einen langfristigen Vertrag. Aus Sicht der Sportverwaltung bestehen keine Bedenken, mit dem Duisburger Sport-Club Preußen 1901 e.V. ein neues, langfristiges Pachtverhältnis zu begründen.



7. DS 20-0074 Eingabe nach § 24 GO NRW hier: „Schrottfahrräder" am Duisburger Hauptbahnhof Beschlussvorlagen zur Kenntnisnahme
/ Begründung Der Petent wandte sich mit Schreiben vom 15. September 2019 an den Rat der Stadt, um darum zu bitten, Fahrradschrott am Duisburger Hauptbahnhof zu entfernen. Bei einem Besuch in Duisburg sei ihm aufgefallen, dass am Hauptbahnhof viele unbrauchbare Räder an den Fahrradständer abgestellt worden seien.

Sehr geehrter Herr Bürger,
Ihre Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in den zuständigen politischen Gremien beraten. Nach Abschluss der Beratungen bin ich beauftragt, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Bei sogenannten „Schrottfahrrädern" werden die Kolleginnen und Kollegen der Abfallaufsicht tätig, sobald sie konkrete Hinweise aus der Bevölkerung erhalten oder im Rahmen der täglichen Präsenz eigene Feststellungen treffen.
Zur Vermeidung von Diebstählen benutzen viele Radfahrerinnen und Radfahrer für kurze Pendelfahrten in der Stadt bewusst keine hochwertigen, sondern möglichst unattraktive Fahrräder. Außerdem wird häufig das Vorderrad oder der Sattel von den Besitzerinnen und Besitzern entfernt. Daher sind „Schrottfahrräder", bevor sie als Schrott entfernt werden, umfangreich zu begutachten.
Der marode Zustand eines solchen Fahrzeugs lässt aus den genannten Gründen nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass der Besitzer sein Rad aufgegeben hat. Auch eine längere Verweildauer an einem bestimmten Ort über mehrere Wochen ist hierfür kein Indiz, da sein Besitzer u. a. krankheits- oder urlaubsbedingt an der Benutzung gehindert sein kann.
Letztlich können nur Fahrräder entfernt werden, die keine Fahrt mehr zulassen und somit zu der Annahme führen, dass der Eigentümer seine Sache aufgegeben hat und diese als herrenlos zu betrachten ist. Fahrräder, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, werden vom städtischen Außendienst entfernt und bei den Bezirksämtern wie Fundsachen behandelt.
Ihre Schilderungen wurden zum Anlass genommen, sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Zahl der augenscheinlich funktionsuntüchtigen Fahrräder mit 6% der insgesamt im Bereich des Duisburger Hauptbahnhofs abgestellten Fahrräder quantitativ nicht gravierend darstellt. Die bei der Kontrolle entdeckten „Schrottfahrräder“ wurden umgehend den Wirtschaftsbetrieben Duisburg gemeldet, damit sie entfernt werden. Ich bedaure, dass Sie am Tag Ihrer Durchreise vollständig belegte Fahrradständer am Ostausgang vorgefunden haben.
Das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement hat bei einer Ortsbesichtigung im Herbst 2019 zwar eine gute Auslastung, jedoch keine lückenlose Belegung feststellen können. Neben den Fahrradständern am Ostausgang bestehen am Duisburger Hauptbahnhof allerdings noch weitere Möglichkeiten, das Fahrrad abzustellen.
Rund um den Hauptbahnhof sind noch weitere Fahrradständer mit einer geringeren Auslastung vorhanden. Radfahrerinnen und Radfahrer können außerdem auf die Dienste der Radstation Duisburg zurückgreifen. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen sowie mit der Darlegung des breiten Angebots für Radfahrende rund um den Duisburger Hauptbahnhof weitere Optionen für Ihren nächsten Besucht aufgezeigt zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag


8. DS 20-0013 Theater Duisburg, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg hier: Erneuerung des Tonpultes Anträge/Anfragen
Beschlussentwurf
Der Erneuerung des Tonpultes im Theater Duisburg, Neckarstraße 1 in 47051 Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von Baukosten 751.128 Euro
Begründung
Die Tonmischpulte im Theater Duisburg müssen erneuert/saniert werden, da die bisherigen Anlagen der Ton- und Videotechnik, die größtenteils im Jahr 2003 eingebaut worden ist, veraltet ist und den störungsfreien Theaterbetrieb nicht mehr sicherstellen.
Baubeschreibung
Im Rahmen der Sanierung sollen im Wesentlichen die Tonmischpulte und die zugehörigen Netzwerk-/Daten-/Tontechnikverteiler durch ein zeitgemäßes volldigitales System ersetzt werden. Die vorhandene Technik wird teilweise weitergenutzt und in das neue System integriert. Hierbei wird auf die Kompatibilität zu den technischen Einrichtungen in der Deutschen Oper am Rhein Düsseldorf besonders Wert gelegt.
Im Einzelnen sollen folgende Komponenten erneuert werden: Tonmischpult in Tonregie mit zentraler Steuereinheit und 32 Fadern Tonmischpult im Saal mit zentraler Steuereinheit und 16 Fadern Kreuschiene zur Datenverteilung/-routing mit Zentralrechner I/O Einheiten mit 32 Anschlüssen als Versätze für die Festinstallation I/O Einheiten mit 8 und 16 Anschlüssen für den mobilen Einsatz Tablet PC zur mobilen Einrichtung und Ansteuerung
Erweiterung Netzwerk (Ethernet und LWL) zur Anbindung I/O Einheiten/Versatzkästen Integration von Bestandsanlagen in das neue System.
Kosten und Finanzierung
Die Sanierungskosten für die Gesamtmaßnahme betragen gemäß Kostenermittlung nach DIN 276 voraussichtlich insgesamt 751.128 Euro.
Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Kostengruppe 470 Nutzerspezifische Anlagen 603.700 Euro
Kostengruppe 491 Baustelleneinrichtung 1.000 Euro
Kostengruppe 494 Abbruchmaßnahmen (Demontage Ton-Mischpult Bestand) 2.000 Euro
Kostengruppe 736 Planung Technische Ausrüstung: Bühnentechnische Anlage 24.500 Euro Zwischensumme (netto) 631.200 Euro 19 % MwSt. 119.928 Euro Gesamtkosten IMD (brutto) 751.128 Euro
Zeitlicher Ablauf Es ist geplant, die Sanierungsmaßnahme unmittelbar nach der Beschlussfassung zu beginnen.

Mitteilungsvorlagen
9. DS 20-0167 Antrag der CDU Fraktion, hier: Mehrgenerationenspielplatz auf dem Melanchthonplatz
Die Stadt Duisburg plant, in jedem Bezirk mindestens einen Mehrgenerationenspielplatz zu errichten. Die CDU stellt dazu den Antrag, diesen auf der Fläche des Melanchthonplatzes in Wanheimerort zu realisieren. Begründung
Neben der Gnadenkirche gibt es eine Senioren-Begegnungsstätte der Ev. Kirche, die sehr gut angenommen wird. Auf dem gegenüberliegenden Spielplatz auf dem Melanchthonplatz ist genug Platz um einen Mehrgenerationenspielplatz einzurichten. Wir bitten den Oberbürgermeister, diesen zu realisieren.


10. DS 20-0177 Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Januar 2020


11. DS 15-0231/5 Umsetzungsplanung zur DS 15-0231/2:
Neugestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Mit Beschluss des Rates vom 25.11.2019 gilt es, die in der DS 15-0231/2 beschriebenen Maßnahmen zur Neustrukturierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Duisburg sukzessive umzusetzen. Förderrichtlinien Zum 01.01.2020 traten die neuen Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Duisburg in Kraft.
Damit wird die Erhöhung der Regelförderung für das Personal der freien Träger vollumfänglich für das Jahr 2020 wirksam. Diesen Mehrausgaben stehen die erhöhten Einnahmen der Landesförderung gegenüber.

Rheinhausen
Beabsichtigt ist, dass die Übernahme des „Haus der Jugend“ in Rheinhausen durch die kath. Kirchengemeinde St. Peter im Herbst 2020 erfolgt.
Am 19.12.2019 fand dazu ein erstes Gespräch zwischen Vertreter*innen des Jugendamtes und Vertreter*innen der kath. Kirchengemeinde St. Peter statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorbereitung der Überleitung der pädagogischen Arbeit unter Einbeziehung der Besucher*innen der Jugendzentren erfolgen soll.
Kirchengemeinde und Verwaltung sind dabei bemüht, einen hoch partizipativen Prozess zu gestalten. Weitere Gesprächstermine dazu folgen, nach weitergehenden trägerinternen Abstimmungen, im Februar 2020. Zur vorgesehenen Mietreduzierung für das „Jugendheim Eisenbahnsiedlung“ in DuisburgRheinhausen wurde ein erstes Gespräch mit dem Vorstand des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung e.V. geführt. Gespräche mit dem IMD als Eigentümer der Liegenschaft zur weiteren Klärung sind durch das Jugendamt zu führen.

Meiderich und Hamborn
Die beschlossenen Stellenaufstockungen für das „Sterntalerhaus“ in Trägerschaft des DRK, das Jugendzentrum „Auf dem Damm“ in Trägerschaft des Evangelischen Jugendforum e.V. und den Jugendtreff „Respect“ des Genc Osman e.V. sowie die Regelförderung für das Jugendzentrum „Einstein“ des OFJU e.V. können zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität erst umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen in Rheinhausen wirksam geworden sind.
Zur Abstimmung werden aktuell Gespräche mit den betroffenen Trägern geführt. Laar und Mitte Hinsichtlich die Regelförderung und des Trägerwechsels für das Jugendzentrum „Malu“ in Beeck sowie für die neu einzurichtende regelgeförderte Stelle in Stadtmitte ist davon auszugehen, dass Vergabe und Einrichtung der Stelle nicht vor 2021 realisierbar sind.

Homberg
Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde Homberg-Essenberg, in deren Trägerschaft sich das „Haus 45“ befindet, fand am 02.12.2019 statt. Die Verwaltung konnte hier vor dem oben dargestellten Hintergrund die Fortführung der Regelförderung für das Jahr 2020 zusagen.
Im Gespräch konnten dem Träger eine Reihe von Projektfinanzierungen aufgezeigt werden, um die erfolgreiche Arbeit ohne Regelförderung über das Jahr 2020 hinaus fortführen zu können. Das Jugendamt bietet dem Träger eine enge Begleitung und Beratung an, um den anstehenden Veränderungsprozess zu gestalten. Dabei werden umliegende Institutionen und ggf. andere Ämter einbezogen, um die besonderen Angebote des Jugendzentrums, wie z.B. die Hausaufgabenbetreuung, zu erhalten.



12. Mündliche Mitteilungen der Bezirksbürgermeisterin

13. Mündliche Mitteilungen der Verwaltung

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