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Sitzung der Bezirksvertretung Süd

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Donnerstag, 5. März 2020 - 17:00 Bezirksverwaltung Süd Sittardsberg

Anträge zur Beseitigung von Gefahrenstellen im Bereich „Am Heidberg, zum ÖPNV und  Erweiterung der 30er Zone auf der Münchener Straße

 

Top 3

Verwendung der Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW (Integrationspauschale)

Einstimmig beschlossen  (11 Ja, 1 Enthaltung)
Beschlussentwurf
1. Dem mit den beteiligten Ämtern abgestimmten Vorschlag der Verwaltung zur Verwendung der Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW wird zugestimmt.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Entscheidungen über die Notwendigkeit von Maßnahmenänderungen oder -ergänzungen zu treffen

Begründung
Mit Bescheid vom 15.10.2019 gewährt die Bezirksregierung Arnsberg eine Zuweisung in Höhe von 10.747.011,24 € für Integrationsmaßnahmen für den Zeitraum 01.01.2019 bis 30.11.2020. Dieser Ertrag ist im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2019 und 2020 nicht berücksichtigt worden. Mit der Verwendung der Zuweisung soll zum einen der Haushalt entlastet und zum anderen die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Sozialbericht realisiert werden.
Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss vom 30.09.2019 beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Sozialberichtes „Integration zugewanderter Menschen in Duisburg“ einzuleiten. Im Gegensatz zu der in 2018 vom Land NRW zur Verfügung gestellten Zuweisung für Integrationsmaßnahmen muss die Verwendung der für 2019 und 2020 bereitgestellten Zuwendung mittels Verwendungsbericht nachgewiesen werden.

Die Mittel dürfen entsprechend einer Sonderregelung für Gemeinden mit einem Anteil von bis zu 49 % zur Kompensation von Kosten für geduldete Personen nach § 60 a AufenthG verwendet werden. Dies ist bei der geplanten Verwendung in Duisburg berücksichtigt worden. Der größere Anteil (>= 51%) ist für Integrationsmaßnahmen einzusetzen.
Förderfähige Integrationsmaßnahmen sind u.a. Anschlussförderungen von Maßnahmen, Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Integrationsarbeit an Schulen, Durchführung von Begegnungsfesten, Anschaffung eines Fahrzeugs (z.B. einen Bus zum Transport zu Sprachkursen und anderen Integrationsmaßnahmen), Anschaffungen von Material zur überwiegenden Nutzung für Integrationsmaßnahmen, Fortbildungskosten, Maßnahmen zur Unterstützung von Einbürgerung.
Abrechenbar sind außerdem Eigenanteile zur Kofinanzierung von Projekten und Eigenanteile nicht vollständig landesgeförderter Personalstellen in der Integrationsarbeit. Besondere Schwerpunkte sollen laut Förderrichtlinien und FAQs u.a. sein: Werteförderung, Maßnahmen zum Spracherwerb, Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung.
Die Rahmenbedingungen zur Verwendung der Integrationspauschale wurden in der Sitzung der ämterübergreifenden "Koordinierungsgruppe Zuwanderung und Integration" am 04.11.2019 vorgestellt. Im Anschluss meldeten die Ämter ihre Planungen und Bedarfe unter besonderer Beachtung der Handlungsempfehlungen des vom Rat der Stadt Duisburg im September 2019 verabschiedeten Sozialberichtes "Integration zugewanderter Menschen in Duisburg" an.

Hiernach sollen die Mittel wie folgt verausgabt werden: 10.747.011 € Gesamtbetrag der Förderung, davon 5.266.035 € (49%) zur teilweisen Kompensation von Kosten für geduldete Personen und 5.480.975 € (51%) für Integrationsmaßnahmen. Insgesamt 8.371.937,75 € der Mittel sind bereits für die Kompensation der Kosten für geduldete Personen und Integrationsmaßnahmen in den Haushalten 2019 / 2020 eingeplant.
Dies macht einen Anteil von 77,90 % am Fördervolumen aus, durch den der städtische Haushalt in den betroffenen Fachbereichen entlastet wird. Somit verbleibt ein Betrag in Höhe von 2.375.073,49 €, der für bisher nicht etatisierte Maßnahmen zur Integration verwendet werden soll. Dies entspricht einem Anteil von 22,10% Seite 4 Drucksache-Nr. 20-0211 Datum 14.02.2020 des gesamten Fördervolumens. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der Ämter zur Verwendung des Betrages können den Anlagen entnommen werden.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum einen durch die Fachämter, insbesondere Amt für schulische Bildung, VHS, Stadtbücherei, Sozialamt, Jugendamt, III-Bildungsregion und dem Kommunalen Integrationszentrum, zum anderen werden Dritte mit der Erfüllung der Aufgabe betraut. Für bezirkliche Projekte für Integrationsarbeit wird zunächst ein verbleibender Betrag von 248.116 € vorgehalten (siehe Punkt 26 der Gesamtübersicht). Das entspricht rechnerisch einem Betrag von rund 35.445 € pro Bezirk.

Nach Beschlussfassung der Vorlage im Rat können Anträge der Bezirksvertretungen bis spätestens 15.04.2020 bei VI-01 eingereicht werden. Die Anträge werden den Bezirksvertretungen für die Sitzungsfolge 30.04.2020 / 07.05.2020 zur Entscheidung vorgelegt. Beträge, die durch nicht im geplanten Umfang umgesetzte Projekte und Maßnahmen frei werden, können während des Bewilligungszeitraums für andere förderkonforme Integrationsmaßnahmen verwendet werden.
 Gesamtübersicht der Maßnahmen
 Gesamtübersicht der Maßnahmen
Zuwendungsbescheid Integrationspauschale
Finanzielle Auswirkungen
Punkt 8 der Gesamtübersicht
Punkt 16 der Gesamtübersicht
FAQs

Top 4

Neuwahl einer Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 13 (Huckingen / Wanheim / Angerhausen) Einstimmig beschlossen  (11 Ja, 1 Enthaltung)

Beschlussentwurf
Für den Schiedsamtsbezirk 13 (Huckingen / Wanheim / Angerhausen) wird Frau Regina Dinsing-Hellmann geb. 21.07.1962 Petersstr. 62 47249 Duisburg für die Amtszeit von fünf Jahren zur Schiedsfrau gewählt.

Top 5

 Antrag der CDU-Fraktion in der BV Süd: Beseitigung von Gefahrenstellen im Bereich „Am Heidberg“ von B288 bis Lauterberger Str. in Duisburg-Ungelsheim
Einstimmig beschlossen  (12 Ja)

Der Oberbürgermeister wird gebeten, auch in Verbindung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW folgende straßenverkehrstechnische Gefahrenstellen „Am Heidberg“ durch folgende Maßnahmen zu beseitigen:
- Rückschnitt von Sträuchern
- Ausbesserung des Straßenbelages
- Wiederherstellung der demontierten Blendschutzsysteme auf den Leitplanken längs der B288 parallel zum „Am Heidberg“.

Begründung Die Straße „Am Heidberg“, von der B288 bis zum „Am Heidberg“ 148, wird von Radfahrern, Fußgängern und Kfz/Lkw/Bussen gleichermaßen genutzt. Es besteht kein separater Radund Gehweg. Die Fußgänger und Radfahrer können diesen Straßenbereich nicht gefahrlos nutzen, da diese Straße beidseitig mit großen Schlaglöchern versehen ist und Sträucher weit in die Fahrbahn ragen.
Auch ein gegenseitiger Verkehr birgt gerade im Kurvenbereich bzgl. der v.g. Punkte Gefahrenpotenziale. Des Weiteren werden die motorisierten Fahrer in Richtung Ungelsheim vom Verkehr auf der B288 im Dunkeln geblendet, sodass sie die Fußgänger und Radfahrer, die sich auf der Straße „Am Heidberg“ befinden, schlecht bzw. zu spät sehen können. Hier würden die vor längerer Zeit demontierten Blendschutzsysteme auf den Leitplanken der B288 wieder für Abhilfe sorgen.

Top 6

Antrag der CDU-Fraktion: Sicherstellung eines sicheren Fußweges „Am Klapptor“ in Duisburg-Serm
mehrheitlich beschlossen (6 Ja, 5 Nein)

Der Oberbürgermeister wird gebeten, für einen gefahrlosen Fußweg im Bereich „Am Klapptor“ beginnend vom „Am Lindentor“ aus, zu sorgen. Begründung Im Bereich „Am Klapptor“ wird der fast ebenerdige Gehweg durch parkende Fahrzeuge blockiert. Bürger und insbesondere die Schulkinder müssen dadurch auf die Straße ausweichen. Eine Erhöhung des Gehweges (auf normales Gehwegniveau) wie im angrenzenden „Am Lindentor“, könnte für Abhilfe sorgen.
 

Top 8

Mitteilung über erteilte Baugenehmigungen für den Monat Januar 2020
Kenntnisnahme
Umsetzungsplanung zur DS 15-0231/2: Neugestaltung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Mit Beschluss des Rates vom 25.11.2019 gilt es, die in der DS 15-0231/2 beschriebenen Maßnahmen zur Neustrukturierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Duisburg sukzessive umzusetzen.

Förderrichtlinien
Zum 01.01.2020 traten die neuen Richtlinien zur Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Duisburg in Kraft. Damit wird die Erhöhung der Regelförderung für das Personal der freien Träger vollumfänglich für das Jahr 2020 wirksam. Diesen Mehrausgaben stehen die erhöhten Einnahmen der Landesförderung gegenüber.

Rheinhausen
Beabsichtigt ist, dass die Übernahme des „Haus der Jugend“ in Rheinhausen durch die kath. Kirchengemeinde St. Peter im Herbst 2020 erfolgt. Am 19.12.2019 fand dazu ein erstes Gespräch zwischen Vertreter*innen des Jugendamtes und Vertreter*innen der kath. Kirchengemeinde St. Peter statt. In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorbereitung der Überleitung der pädagogischen Arbeit unter Einbeziehung der Besucher*innen der Jugendzentren erfolgen soll. Kirchengemeinde und Verwaltung sind dabei bemüht, einen hoch partizipativen Prozess zu gestalten. Weitere Gesprächstermine dazu folgen, nach weitergehenden trägerinternen Abstimmungen, im Februar 2020. Zur vorgesehenen Mietreduzierung für das „Jugendheim Eisenbahnsiedlung“ in Duisburg-Rheinhausen wurde ein erstes Gespräch mit dem Vorstand des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung e.V. geführt. Gespräche mit dem IMD als Eigentümer der Liegenschaft zur weiteren Klärung sind durch das Jugendamt zu führen.

Meiderich und Hamborn
Die beschlossenen Stellenaufstockungen für das „Sterntalerhaus“ in Trägerschaft des DRK, das Jugendzentrum „Auf dem Damm“ in Trägerschaft des Evangelischen Jugendforum e.V. und den Jugendtreff „Respect“ des Genc Osman e.V. sowie die Regelförderung für das Jugendzentrum „Einstein“ des OFJU e.V. können zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität erst umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen in Rheinhausen wirksam geworden sind. Zur Abstimmung werden aktuell Gespräche mit den betroffenen Trägern geführt.

Laar und Mitte
Hinsichtlich die Regelförderung und des Trägerwechsels für das Jugendzentrum „Malu“ in Beeck sowie für die neu einzurichtende regelgeförderte Stelle in Stadtmitte ist davon auszugehen, dass Vergabe und Einrichtung der Stelle nicht vor 2021 realisierbar sind.

Homberg
Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde Homberg-Essenberg, in deren Trägerschaft sich das „Haus 45“ befindet, fand am 02.12.2019 statt. Die Verwaltung konnte hier vor dem oben dargestellten Hintergrund die Fortführung der Regelförderung für das Jahr 2020 zusagen.
Im Gespräch konnten dem Träger eine Reihe von Projektfinanzierungen aufgezeigt werden, um die erfolgreiche Arbeit ohne Regelförderung über das Jahr 2020 hinaus fortführen zu können. Das Jugendamt bietet dem Träger eine enge Begleitung und Beratung an, um den anstehenden Veränderungsprozess zu gestalten. Dabei werden umliegende Institutionen und ggf. andere Ämter einbezogen, um die besonderen Angebote des Jugendzentrums, wie z.B. die Hausaufgabenbetreuung, zu erhalten.

Top 11

Kinderdorf Duisburg e.V., Rotdornstraße 1-35, 47269 Duisburg hier: Grundlagenermittlung 3D-Gebäudemodell und 3D-Scan

Einstimmig beschlossen (12 Ja)

Beschlussentwurf
Der Grundlagenermittlung für das Kinderdorf Duisburg e.V., Rotdornstr. 1-35 in 47269 Duisburg mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von 38.500 Euro wird zugestimmt.

Begründung
Im Kinderdorf Duisburg e.V. sollen zeitnah Dachsanierungen sowie Änderungen in den Entwässerungsleitungen umgesetzt werden. Infolgedessen sind 3D-Gebäudemodelle sowie 3DScans zu erstellen. Das digitale Arbeiten – insbesondere das Building Information Modeling (BIM) – ist für den öffentlichen Dienst seit dem 01.01.2020 verpflichtend einzuhalten.
Die VDI Richtlinie 2552 repräsentiert in den internationalen Standardisierungsaktivitäten den nationalen Standpunkt. Mit der Einführung von BIM begann die Digitalisierung in der Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben. Damit die verbundenen Einsparmöglichkeiten hinsichtlich Zeit und Kosten bei Bau- und Infrastrukturprojekten erreicht werden können, sind u.a. Maßnahmen wie BIM bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten anzuwenden und bei Baumaßnahmen einzusetzen.

Baubeschreibung
Es werden 3D-Gebäudemodelle und 3D-Scans erstellt. Kosten und Finanzierung Die Kosten der Grundlagenermittlung für das Kinderdorf Duisburg e.V. belaufen sich gemäß Kostenberechnung nach DIN 276 auf insgesamt 38.500 Euro. Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: Kostengruppe 700 Baunebenkosten 38.500 Euro Gesamt 38.500 Euro
Zeitlicher Ablauf
Nach Beschlussfassung und Einrichtung von Budget werden die Arbeiten kurzfristig beauftragt. Die Dauer der Bearbeitung beträgt ca. 8 Wochen. Der Beginn erfolgt in Abhängigkeit der Auftragslage der beteiligten Büros.

 

Top 12

Antrag der SPD-Fraktion in der BV Süd: Tempo 30 Zone ausweiten auf der Münchener Str.
Einstimmig beschlossen (12 Ja)
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Tempo 30 Zone auf der Münchener Str. in Buchholz von der Kreuzung Düsseldorfer Landstr. bis Ende Marktplatz einzurichten Begründung Zurzeit gibt es in diesem Abschnitt der Münchener Str. diverse Tempo 30 Schilder, die mehr zur Verwirrung, als zur Regelung beitragen. Ein durchgehender Tempo 30 Bereich wäre hier aber sinnvoll, da es in dem gesamten vorgenannten Bereich sachliche Gründe für eine Temporeduzierung aus Sicherheits- und städtebaulichen Gründen gibt.
Von Westen kommend gibt es zunächst den Verkehrsknotenpunkt Straßenbahn und Bus mit intensivem Umsteigeverkehr, der die Fahrbahn kreuzt. Dies betrifft vor allem auch den Schülerverkehr. Danach folgt der Bereich vor dem Eingangsbereich vor den Grundschulen Münchener Str. / Böhmer Str.. Daran unmittelbar anschließend befindet sich die stark frequentierte Einkaufsstrecke Münchener Str. Diese ist gem. Einzelhandelskonzept der Stadt das Nebenzentrum des Duisburger Südens.
Hier sehen die Planer einen erheblichen Bedarf die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Diesem dient die Temporeduzierung ausdrücklich. Hinzu schützt die Temporeduzierung den zahlreich querenden fußläufigen Einkaufsverkehr. Dieselbe Begründung gilt auch für den anschließenden Marktbereich. Hier liegt zudem der Eingangsbereich des Verkehrskindergartens.
 Angesichts dieser Häufung von Problemfeldern, in denen dem schnell fließenden Verkehr nicht der Vorrang gegeben werden kann, ist dieser Bereich insgesamt zu beruhigen. Daran ändert auch nichts, dass die Münchener Str. (noch) eine Vorbehaltstrasse ist.

Top 13

Antrag der Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Befragung der Eltern aller vier Grundschulklassen an der Grundschule in Serm nach der Bereitstellung eines warmen Mittagessen
Abgelehnt 2 Ja , 10 Nein

Die Verwaltung wird gebeten eine Befragung der Elternschaft der Grundschule in Serm durchzuführen, inwieweit der Wunsch nach einem Mittagessen besteht. Begründung: In Duisburg gibt es nur noch wenige Grundschulen, wo den Kindern kein warmes Mittagessen angeboten wird.
In Serm bestand immer schon der Wunsch den Kindern ein Mittagessen anzubieten, was neuerdings einige Eltern erneut fordern. Besonders Kinder die aus der Kita auf die Grundschule wechseln, wären daran interessiert. Dort gibt es ein warmes Mittagessen. Auch die Grundschulen in Mündelheim und Rahm bieten ein warmes Mittagessen an.
Es ist Ziel der maßgeblichen Parteien in Land und Kommune dies als Anspruch kurz- bis mittelfristig umzusetzen. Bei einer Gesprächsbereitschaft der Schulleitung wären Umsetzungsmöglichkeiten durchaus realisierbar.

Top 14

Antrag der Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Umsetzung der Bürgerwünsche zur Linienführung im ÖPNV
Anfrage zuückgezogen
Die Verwaltung in Verbindung mit der DVG wird gebeten zu prüfen, ob die Bürgerwünsche des Antrages gemäß § 24 GO seitens des Verbandes Duisburger Bürgervereine in Bezug auf die Ungelsheimer und Rahmer Schleife sowie die Anbindung des ÖPVN an die DBAuszubildendenwerkstatt in Bissingheim schnellstmöglich umzusetzen sind.
Begründung:
Mit der Einführung des neuen ÖPNV-Netzplanes sind vorwiegend Bürger mit gesundheitlichen Einschränkungen in Ungelsheim und Rahm sowie jugendliche Auszubildende von der Benutzung des ÖPNV abgehängt. Deshalb ist eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung der im o.g. Bürgerantrag gestellten Verbesserungen dringend erforderlich.

Top 15

Antrag der Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Durchführung von Korrekturen und Anpassungen an den ÖPNV-Linienführungen in den Stadtteilen Großenbaum und Rahm
Anfrage zuückgezogen

Die Verwaltung in Verbindung mit der DVG wird gebeten zu prüfen, ob die unten dargestellten Bürgerwünsche nach Änderungen am neuen ÖPNV-Netzplan schnellstmöglich umgesetzt werden können. Begründung: Mit der Einführung des neuen ÖPNV-Netzplanes kommt es in Großenbaum/Rahm dazu, dass: 1. ein Teil der Großenbaumer Allee mit vielen Geschäften und Arztpraxen nicht mehr angefahren wird,

2. der Sittardsberg als zentraler Punkt im Duisburger-Süden mit Ärztezentrum und Bezirksamt nicht mehr ohne zeitaufwendiges und gefährliches Umsteigen erreichbar ist,
3. das Schulzentrum Süd für Schüler wegen verlängerter Linienführung nicht unter einer Fahrtzeit von 50 Minuten erreichbar und die Busse komplett überlastet sind, 4. der neue zentrale Umsteigepunkt „Krähenhorst“ zu kurze Umsteigezeiten und lange Fußmärsche bei gefahrloser Überquerung der Großenbaumer Allee/Altenbrucher Damm beinhaltet,
5. die moderne Bushaltestelle mit Sitzgelegenheit außer Kraft gesetzt wurde; dafür eine neue Haltestelle ohne Sitzgelegenheit an einer gefährlichen Stelle errichtet wurde.