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Donnerstag, 5. März 2020 - 17:00
Bezirksverwaltung Süd Sittardsberg
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Anträge zur Beseitigung von
Gefahrenstellen im Bereich „Am Heidberg, zum ÖPNV und
Erweiterung der 30er Zone auf der Münchener Straße
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Top 3
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Verwendung
der Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach dem
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und
Integration NRW (Integrationspauschale)
Einstimmig beschlossen
(11 Ja, 1 Enthaltung)
Beschlussentwurf
1. Dem mit den beteiligten Ämtern abgestimmten Vorschlag der
Verwaltung zur Verwendung der Zuweisung für
Integrationsmaßnahmen nach dem Gesetz zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration NRW wird
zugestimmt.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, Entscheidungen
über die Notwendigkeit von Maßnahmenänderungen oder
-ergänzungen zu treffen
Begründung
Mit Bescheid vom 15.10.2019 gewährt die Bezirksregierung
Arnsberg eine Zuweisung in Höhe von 10.747.011,24 € für
Integrationsmaßnahmen für den Zeitraum 01.01.2019 bis
30.11.2020. Dieser Ertrag ist im Rahmen der Haushaltsplanung
der Jahre 2019 und 2020 nicht berücksichtigt worden. Mit der
Verwendung der Zuweisung soll zum einen der Haushalt
entlastet und zum anderen die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen aus dem Sozialbericht realisiert
werden.
Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss vom 30.09.2019
beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der
Handlungsempfehlungen des Sozialberichtes „Integration
zugewanderter Menschen in Duisburg“ einzuleiten. Im
Gegensatz zu der in 2018 vom Land NRW zur Verfügung
gestellten Zuweisung für Integrationsmaßnahmen muss die
Verwendung der für 2019 und 2020 bereitgestellten Zuwendung
mittels Verwendungsbericht nachgewiesen werden.
Die Mittel dürfen entsprechend einer Sonderregelung für
Gemeinden mit einem Anteil von bis zu 49 % zur Kompensation
von Kosten für geduldete Personen nach § 60 a AufenthG
verwendet werden. Dies ist bei der geplanten Verwendung in
Duisburg berücksichtigt worden. Der größere Anteil (>= 51%)
ist für Integrationsmaßnahmen einzusetzen.
Förderfähige Integrationsmaßnahmen sind u.a.
Anschlussförderungen von Maßnahmen, Maßnahmen von
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Integrationsarbeit an
Schulen, Durchführung von Begegnungsfesten, Anschaffung
eines Fahrzeugs (z.B. einen Bus zum Transport zu
Sprachkursen und anderen Integrationsmaßnahmen),
Anschaffungen von Material zur überwiegenden Nutzung für
Integrationsmaßnahmen, Fortbildungskosten, Maßnahmen zur
Unterstützung von Einbürgerung.
Abrechenbar sind außerdem Eigenanteile zur Kofinanzierung
von Projekten und Eigenanteile nicht vollständig
landesgeförderter Personalstellen in der Integrationsarbeit.
Besondere Schwerpunkte sollen laut Förderrichtlinien und
FAQs u.a. sein: Werteförderung, Maßnahmen zum Spracherwerb,
Wirkung gegen Rassismus und Diskriminierung.
Die Rahmenbedingungen zur Verwendung der
Integrationspauschale wurden in der Sitzung der
ämterübergreifenden "Koordinierungsgruppe Zuwanderung und
Integration" am 04.11.2019 vorgestellt. Im Anschluss
meldeten die Ämter ihre Planungen und Bedarfe unter
besonderer Beachtung der Handlungsempfehlungen des vom Rat
der Stadt Duisburg im September 2019 verabschiedeten
Sozialberichtes "Integration zugewanderter Menschen in
Duisburg" an.
Hiernach sollen die Mittel wie folgt verausgabt werden:
10.747.011 € Gesamtbetrag der Förderung, davon 5.266.035 €
(49%) zur teilweisen Kompensation von Kosten für geduldete
Personen und 5.480.975 € (51%) für Integrationsmaßnahmen.
Insgesamt 8.371.937,75 € der Mittel sind bereits für die
Kompensation der Kosten für geduldete Personen und
Integrationsmaßnahmen in den Haushalten 2019 / 2020
eingeplant.
Dies macht einen Anteil von 77,90 % am Fördervolumen aus,
durch den der städtische Haushalt in den betroffenen
Fachbereichen entlastet wird. Somit verbleibt ein Betrag in
Höhe von 2.375.073,49 €, der für bisher nicht etatisierte
Maßnahmen zur Integration verwendet werden soll. Dies
entspricht einem Anteil von 22,10% Seite 4 Drucksache-Nr.
20-0211 Datum 14.02.2020 des gesamten Fördervolumens. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen der Ämter zur Verwendung des
Betrages können den Anlagen entnommen werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum einen durch die
Fachämter, insbesondere Amt für schulische Bildung, VHS,
Stadtbücherei, Sozialamt, Jugendamt, III-Bildungsregion und
dem Kommunalen Integrationszentrum, zum anderen werden
Dritte mit der Erfüllung der Aufgabe betraut. Für
bezirkliche Projekte für Integrationsarbeit wird zunächst
ein verbleibender Betrag von 248.116 € vorgehalten (siehe
Punkt 26 der Gesamtübersicht). Das entspricht rechnerisch
einem Betrag von rund 35.445 € pro Bezirk.
Nach Beschlussfassung der Vorlage im Rat können Anträge der
Bezirksvertretungen bis spätestens 15.04.2020 bei VI-01
eingereicht werden. Die Anträge werden den
Bezirksvertretungen für die Sitzungsfolge 30.04.2020 /
07.05.2020 zur Entscheidung vorgelegt. Beträge, die durch
nicht im geplanten Umfang umgesetzte Projekte und Maßnahmen
frei werden, können während des Bewilligungszeitraums für
andere förderkonforme Integrationsmaßnahmen verwendet
werden.
Gesamtübersicht der Maßnahmen
Gesamtübersicht der Maßnahmen
Zuwendungsbescheid Integrationspauschale
Finanzielle Auswirkungen
Punkt 8 der Gesamtübersicht
Punkt 16 der Gesamtübersicht
FAQs
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Top 4 |
Neuwahl einer Schiedsperson
im Schiedsamtsbezirk 13 (Huckingen / Wanheim / Angerhausen)
Einstimmig
beschlossen (11 Ja, 1 Enthaltung)
Beschlussentwurf
Für den Schiedsamtsbezirk 13 (Huckingen / Wanheim /
Angerhausen) wird Frau Regina Dinsing-Hellmann geb.
21.07.1962 Petersstr. 62 47249 Duisburg für die Amtszeit von
fünf Jahren zur Schiedsfrau gewählt.
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Top 5 |
Antrag der
CDU-Fraktion in der BV Süd: Beseitigung von
Gefahrenstellen im Bereich „Am Heidberg“ von B288
bis Lauterberger Str. in Duisburg-Ungelsheim
Einstimmig
beschlossen (12 Ja)
Der Oberbürgermeister wird gebeten, auch in Verbindung mit
dem Landesbetrieb Straßen NRW folgende
straßenverkehrstechnische Gefahrenstellen „Am Heidberg“
durch folgende Maßnahmen zu beseitigen:
- Rückschnitt von Sträuchern
- Ausbesserung des Straßenbelages
- Wiederherstellung der demontierten Blendschutzsysteme auf
den Leitplanken längs der B288 parallel zum „Am Heidberg“.
Begründung Die Straße „Am Heidberg“, von der B288 bis zum
„Am Heidberg“ 148, wird von Radfahrern, Fußgängern und
Kfz/Lkw/Bussen gleichermaßen genutzt. Es besteht kein
separater Radund Gehweg. Die Fußgänger und Radfahrer können
diesen Straßenbereich nicht gefahrlos nutzen, da diese
Straße beidseitig mit großen Schlaglöchern versehen ist und
Sträucher weit in die Fahrbahn ragen.
Auch ein gegenseitiger Verkehr birgt gerade im Kurvenbereich
bzgl. der v.g. Punkte Gefahrenpotenziale. Des Weiteren
werden die motorisierten Fahrer in Richtung Ungelsheim vom
Verkehr auf der B288 im Dunkeln geblendet, sodass sie die
Fußgänger und Radfahrer, die sich auf der Straße „Am
Heidberg“ befinden, schlecht bzw. zu spät sehen können. Hier
würden die vor längerer Zeit demontierten Blendschutzsysteme
auf den Leitplanken der B288 wieder für Abhilfe sorgen.
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Top 6 |
Antrag der CDU-Fraktion:
Sicherstellung eines sicheren Fußweges „Am Klapptor“ in
Duisburg-Serm
mehrheitlich beschlossen (6 Ja, 5
Nein)
Der Oberbürgermeister wird gebeten, für einen
gefahrlosen Fußweg im Bereich „Am Klapptor“ beginnend vom
„Am Lindentor“ aus, zu sorgen. Begründung Im Bereich „Am
Klapptor“ wird der fast ebenerdige Gehweg durch parkende
Fahrzeuge blockiert. Bürger und insbesondere die Schulkinder
müssen dadurch auf die Straße ausweichen. Eine Erhöhung des
Gehweges (auf normales Gehwegniveau) wie im angrenzenden „Am
Lindentor“, könnte für Abhilfe sorgen.
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Top 8
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Mitteilung über erteilte
Baugenehmigungen für den Monat Januar 2020
Kenntnisnahme
Umsetzungsplanung zur DS 15-0231/2: Neugestaltung der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Mit Beschluss des Rates vom 25.11.2019 gilt es, die in der
DS 15-0231/2 beschriebenen Maßnahmen zur Neustrukturierung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Duisburg sukzessive
umzusetzen.
Förderrichtlinien
Zum 01.01.2020 traten die neuen Richtlinien zur Förderung
der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Duisburg in
Kraft. Damit wird die Erhöhung der Regelförderung für das
Personal der freien Träger vollumfänglich für das Jahr 2020
wirksam. Diesen Mehrausgaben stehen die erhöhten Einnahmen
der Landesförderung gegenüber.
Rheinhausen
Beabsichtigt ist, dass die Übernahme des „Haus der Jugend“
in Rheinhausen durch die kath. Kirchengemeinde St. Peter im
Herbst 2020 erfolgt. Am 19.12.2019 fand dazu ein erstes
Gespräch zwischen Vertreter*innen des Jugendamtes und
Vertreter*innen der kath. Kirchengemeinde St. Peter statt.
In diesem Gespräch wurde vereinbart, dass bereits zum
jetzigen Zeitpunkt eine Vorbereitung der Überleitung der
pädagogischen Arbeit unter Einbeziehung der Besucher*innen
der Jugendzentren erfolgen soll. Kirchengemeinde und
Verwaltung sind dabei bemüht, einen hoch partizipativen
Prozess zu gestalten. Weitere Gesprächstermine dazu folgen,
nach weitergehenden trägerinternen Abstimmungen, im Februar
2020. Zur vorgesehenen Mietreduzierung für das „Jugendheim
Eisenbahnsiedlung“ in Duisburg-Rheinhausen wurde ein erstes
Gespräch mit dem Vorstand des Jugendheimes Eisenbahnsiedlung
e.V. geführt. Gespräche mit dem IMD als Eigentümer der
Liegenschaft zur weiteren Klärung sind durch das Jugendamt
zu führen.
Meiderich und Hamborn
Die beschlossenen Stellenaufstockungen für das
„Sterntalerhaus“ in Trägerschaft des DRK, das Jugendzentrum
„Auf dem Damm“ in Trägerschaft des Evangelischen Jugendforum
e.V. und den Jugendtreff „Respect“ des Genc Osman e.V. sowie
die Regelförderung für das Jugendzentrum „Einstein“ des OFJU
e.V. können zur Sicherstellung der Haushaltsneutralität erst
umgesetzt werden, wenn die Maßnahmen in Rheinhausen wirksam
geworden sind. Zur Abstimmung werden aktuell Gespräche mit
den betroffenen Trägern geführt.
Laar und Mitte
Hinsichtlich die Regelförderung und des Trägerwechsels für
das Jugendzentrum „Malu“ in Beeck sowie für die neu
einzurichtende regelgeförderte Stelle in Stadtmitte ist
davon auszugehen, dass Vergabe und Einrichtung der Stelle
nicht vor 2021 realisierbar sind.
Homberg
Ein erstes Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde
Homberg-Essenberg, in deren Trägerschaft sich das „Haus 45“
befindet, fand am 02.12.2019 statt. Die Verwaltung konnte
hier vor dem oben dargestellten Hintergrund die Fortführung
der Regelförderung für das Jahr 2020 zusagen.
Im Gespräch konnten dem Träger eine Reihe von
Projektfinanzierungen aufgezeigt werden, um die erfolgreiche
Arbeit ohne Regelförderung über das Jahr 2020 hinaus
fortführen zu können. Das Jugendamt bietet dem Träger eine
enge Begleitung und Beratung an, um den anstehenden
Veränderungsprozess zu gestalten. Dabei werden umliegende
Institutionen und ggf. andere Ämter einbezogen, um die
besonderen Angebote des Jugendzentrums, wie z.B. die
Hausaufgabenbetreuung, zu erhalten.
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Top 11
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Kinderdorf
Duisburg e.V., Rotdornstraße 1-35, 47269 Duisburg hier:
Grundlagenermittlung 3D-Gebäudemodell und 3D-Scan
Einstimmig beschlossen (12 Ja)
Beschlussentwurf
Der Grundlagenermittlung für das Kinderdorf Duisburg e.V.,
Rotdornstr. 1-35 in 47269 Duisburg mit einem
voraussichtlichen Kostenaufwand von 38.500 Euro wird
zugestimmt.
Begründung
Im Kinderdorf Duisburg e.V. sollen zeitnah Dachsanierungen
sowie Änderungen in den Entwässerungsleitungen umgesetzt
werden. Infolgedessen sind 3D-Gebäudemodelle sowie 3DScans
zu erstellen. Das digitale Arbeiten – insbesondere das
Building Information Modeling (BIM) – ist für den
öffentlichen Dienst seit dem 01.01.2020 verpflichtend
einzuhalten.
Die VDI Richtlinie 2552 repräsentiert in den internationalen
Standardisierungsaktivitäten den nationalen Standpunkt. Mit
der Einführung von BIM begann die Digitalisierung in der
Wertschöpfungskette Planen, Bauen und Betreiben. Damit die
verbundenen Einsparmöglichkeiten hinsichtlich Zeit und
Kosten bei Bau- und Infrastrukturprojekten erreicht werden
können, sind u.a. Maßnahmen wie BIM bei allen neu zu
planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten anzuwenden und bei
Baumaßnahmen einzusetzen.
Baubeschreibung
Es werden 3D-Gebäudemodelle und 3D-Scans erstellt. Kosten
und Finanzierung Die Kosten der Grundlagenermittlung für das
Kinderdorf Duisburg e.V. belaufen sich gemäß
Kostenberechnung nach DIN 276 auf insgesamt 38.500 Euro.
Diese setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Kostengruppe 700 Baunebenkosten 38.500 Euro Gesamt 38.500
Euro
Zeitlicher Ablauf
Nach Beschlussfassung und Einrichtung von Budget werden die
Arbeiten kurzfristig beauftragt. Die Dauer der Bearbeitung
beträgt ca. 8 Wochen. Der Beginn erfolgt in Abhängigkeit der
Auftragslage der beteiligten Büros.
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Top 12
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Antrag der
SPD-Fraktion in der BV Süd: Tempo 30 Zone ausweiten auf der
Münchener Str.
Einstimmig beschlossen
(12 Ja)
Die Verwaltung wird aufgefordert eine Tempo 30 Zone auf der
Münchener Str. in Buchholz von der Kreuzung Düsseldorfer
Landstr. bis Ende Marktplatz einzurichten Begründung Zurzeit
gibt es in diesem Abschnitt der Münchener Str. diverse Tempo
30 Schilder, die mehr zur Verwirrung, als zur Regelung
beitragen. Ein durchgehender Tempo 30 Bereich wäre hier aber
sinnvoll, da es in dem gesamten vorgenannten Bereich
sachliche Gründe für eine Temporeduzierung aus Sicherheits-
und städtebaulichen Gründen gibt.
Von Westen kommend gibt es zunächst den Verkehrsknotenpunkt
Straßenbahn und Bus mit intensivem Umsteigeverkehr, der die
Fahrbahn kreuzt. Dies betrifft vor allem auch den
Schülerverkehr. Danach folgt der Bereich vor dem
Eingangsbereich vor den Grundschulen Münchener Str. / Böhmer
Str.. Daran unmittelbar anschließend befindet sich die stark
frequentierte Einkaufsstrecke Münchener Str. Diese ist gem.
Einzelhandelskonzept der Stadt das Nebenzentrum des
Duisburger Südens.
Hier sehen die Planer einen erheblichen Bedarf die
Aufenthaltsqualität zu verbessern. Diesem dient die
Temporeduzierung ausdrücklich. Hinzu schützt die
Temporeduzierung den zahlreich querenden fußläufigen
Einkaufsverkehr. Dieselbe Begründung gilt auch für den
anschließenden Marktbereich. Hier liegt zudem der
Eingangsbereich des Verkehrskindergartens.
Angesichts dieser Häufung von Problemfeldern, in denen dem schnell
fließenden Verkehr nicht der Vorrang gegeben werden kann,
ist dieser Bereich insgesamt zu beruhigen. Daran ändert auch
nichts, dass die Münchener Str. (noch) eine Vorbehaltstrasse
ist.
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Top 13
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Antrag der
Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Befragung der Eltern
aller vier Grundschulklassen an der Grundschule in Serm nach
der Bereitstellung eines warmen Mittagessen
Abgelehnt 2 Ja , 10 Nein
Die Verwaltung wird gebeten eine Befragung der
Elternschaft der Grundschule in Serm durchzuführen,
inwieweit der Wunsch nach einem Mittagessen besteht.
Begründung: In Duisburg gibt es nur noch wenige
Grundschulen, wo den Kindern kein warmes Mittagessen
angeboten wird.
In Serm bestand immer schon der Wunsch den Kindern ein
Mittagessen anzubieten, was neuerdings einige Eltern erneut
fordern. Besonders Kinder die aus der Kita auf die
Grundschule wechseln, wären daran interessiert. Dort gibt es
ein warmes Mittagessen. Auch die Grundschulen in Mündelheim
und Rahm bieten ein warmes Mittagessen an.
Es ist Ziel der maßgeblichen Parteien in Land und Kommune
dies als Anspruch kurz- bis mittelfristig umzusetzen. Bei
einer Gesprächsbereitschaft der Schulleitung wären
Umsetzungsmöglichkeiten durchaus realisierbar.
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Top 14 |
Antrag der
Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Umsetzung der
Bürgerwünsche zur Linienführung im ÖPNV
Anfrage zuückgezogen
Die Verwaltung in Verbindung mit der DVG wird gebeten zu
prüfen, ob die Bürgerwünsche des Antrages gemäß § 24 GO
seitens des Verbandes Duisburger Bürgervereine in Bezug auf
die Ungelsheimer und Rahmer Schleife sowie die Anbindung des
ÖPVN an die DBAuszubildendenwerkstatt in Bissingheim
schnellstmöglich umzusetzen sind.
Begründung:
Mit der Einführung des neuen ÖPNV-Netzplanes sind vorwiegend
Bürger mit gesundheitlichen Einschränkungen in Ungelsheim
und Rahm sowie jugendliche Auszubildende von der Benutzung
des ÖPNV abgehängt. Deshalb ist eine zeitnahe Prüfung und
Umsetzung der im o.g. Bürgerantrag gestellten Verbesserungen
dringend erforderlich.
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Top 15 |
Antrag der
Fraktion Die Linke. in der BV Süd: Durchführung von
Korrekturen und Anpassungen an den ÖPNV-Linienführungen in
den Stadtteilen Großenbaum und Rahm
Anfrage zuückgezogen
Die Verwaltung in Verbindung mit der DVG wird gebeten zu
prüfen, ob die unten dargestellten Bürgerwünsche nach
Änderungen am neuen ÖPNV-Netzplan schnellstmöglich umgesetzt
werden können. Begründung: Mit der Einführung des neuen
ÖPNV-Netzplanes kommt es in Großenbaum/Rahm dazu, dass: 1.
ein Teil der Großenbaumer Allee mit vielen Geschäften und
Arztpraxen nicht mehr angefahren wird,
2. der Sittardsberg als zentraler Punkt im Duisburger-Süden
mit Ärztezentrum und Bezirksamt nicht mehr ohne
zeitaufwendiges und gefährliches Umsteigen erreichbar ist,
3. das Schulzentrum Süd für Schüler wegen verlängerter
Linienführung nicht unter einer Fahrtzeit von 50 Minuten
erreichbar und die Busse komplett überlastet sind, 4. der
neue zentrale Umsteigepunkt „Krähenhorst“ zu kurze
Umsteigezeiten und lange Fußmärsche bei gefahrloser
Überquerung der Großenbaumer Allee/Altenbrucher Damm
beinhaltet,
5. die moderne Bushaltestelle mit Sitzgelegenheit außer
Kraft gesetzt wurde; dafür eine neue Haltestelle ohne
Sitzgelegenheit an einer gefährlichen Stelle errichtet
wurde.
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