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Sitzung der Bezirksvertretung Süd

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Donnerstag, 23. Januar 2020 - 17:00 Bezirksverwaltung Süd Sittardsberg

- Bebauungsplan Wedau
- Ausbesserung der Bissingheimer Straße ohne Anliegerkosten
- Infrastruktur des Erschließungsgebietes "Am Alten Angerbach"
- Familienförderung/Elternarbeit

 

Top 4

 Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau
1. Entscheidung über vorgebrachte Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes
3. Satzungsbeschluss
Mehrheitlich beschlossen - Abstimmung: Ja: 9, Nein: 5
Beschlussentwurf
1. Über die Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird, wie in den Abwägungstabellen (Teil A-G) der Anlage 1 dieser Vorlage dargelegt, entschieden. 2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens redaktionell ergänzt. Diese aktualisierte Begründung einschließlich des aktualisierten Umweltberichtes wird gem. § 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen. 3. Der aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr. 1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.02.2018 bis 16.03.2018 auf Grundlage eines Bebauungsplan-Vorentwurfes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung so weit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil D) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.3 zu entnehmen.
1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum 14.09.2018. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2018 über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden sowohl seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange als auch seitens der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil C und E) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.5 zu entnehmen. Nach Auswertung und Stattgabe vorgebachter Anregungen im Rahmen der Offenlage bzw. Behördenbeteiligung wurden die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) geändert bzw. ergänzt.

1.6 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a(3) i.V. mit § 4 (2) BauGB Gem. § 4 a (3) BauGB sind die Entwürfe von Bauleitplänen, wenn sie nach dem Verfahren gem. § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden, erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2019 (DS 19-0614) haben diese erneuten Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 11.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 stattgefunden. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil F und G) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.6 zu entnehmen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden die Planunterlagen wie folgt redaktionell geändert bzw. ergänzt: Redaktionelle Ergänzungen in der

Planzeichnung:
- Im Nordosten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Bissigheimer Straße) wurde die östlich der Bissingheimer Straße verlaufende Hauptgasleitung inklusive Schutzstreifen in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen
- Die auf der Planurkunde aufgeführten Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert
- Es wurde der Hinweis „Nr.6 Leitungsträger“ durch den Hinweis „Nr. 6 Technische Infrastruktur“ ersetzt - Es wurde der Hinweis „Nr. 8 Erdbebenzone“ bzgl. der genannten DIN 4149 aktualisiert.

 

Bereich Nord

Süd

 

Top 5

Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Süd hier: Mehrkosten bei der Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges durch Montage einer Stahlaußentreppe
Einstimmig beschlossen (Ja: 14 Ja

Im März 2017 wurden mit DS 17-0199 und im Januar 2019 mit DS 17-0199/1 die Beschlüsse zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk Süd gefasst. Unter anderem wurde damit beschlossen, an der Gemeinschaftsgrundschule Am See einen zweiten baulichen Rettungsweg durch die Montage von Fluchttreppen zu schaffen.

Die ursprünglichen Baukosten wurden seinerzeit mit 87.500 Euro angegeben. Aufgrund von Preissteigerungen wurden bereits 93.500 Euro in den Jahren 2018 und 2019 verausgabt. Da die Mehrausgaben in Höhe von 6.000 Euro unter der 10-%-Wertgrenze der Gesamtkosten liegen, wurde kein Mehrkostenbeschluss gefasst.
Aufgrund von Auflagen des Denkmalamtes musste die Außentreppe neu geplant und versetzt werden. Hierdurch entstanden bereits ein erhöhter baulicher Aufwand sowie zusätzliche Mehrkosten in der externen Planung. Durch die Neuplanung und die Versetzung der Außentreppe verlängerten sich zudem die einzelnen Leistungsphasen.
Infolgedessen muss das angemietete, provisorische Gerüst länger eingesetzt werden als ursprünglich geplant. Kosten und Finanzierung Bedingt durch den längeren Nutzungszeitraum des Gerüstes und der daraus resultierenden Gerüstmiete erhöhen sich die Baukosten um weitere 27.500 Euro im Vergleich zur ursprünglichen Kostenangabe.
Die Mehrkosten belaufen sich somit auf insgesamt 33.500 Euro. Kostengruppe 300 (Mehrkosten aus 2018/2019) 3.000 Euro Kostengruppe 400 (Mehrkosten aus 2018/2019) 3.000 Euro Kostengruppe 700 Baunebenkosten 27.500 Euro Gesamt 33.500 Euro
Zeitlicher Ablauf Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde bereits begonnen. Die Baufertigstellung wird noch im Frühjahr 2020 erwartet.

Top 6

Ausbau der Bissingheimer Straße von "Vor dem Tore" (Zufahrt Sportplatz) bis Großenbaumer Straße (Mülheimer Stadtgebiet, Stadtgrenze) in Duisburg-Süd
Einstimmig beschlossen - Ja: 14

Beschlussentwurf
Dem Ausbau der Bissingheimer Straße von „Vor dem Tore“ (Zufahrt Sportplatz) bis Großenbaumer Straße (Mülheimer Stadtgebiet, Stadtgrenze) mit einem voraussichtlichen Herstellungsaufwand in Höhe von 993.800,00 € - wie in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt - wird zugestimmt. Dieser investive Baubeschluss unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem Realisierungsvorbehalt.
Ausgangslage / Beschreibung
Die Bissingheimer Straße befindet sich im Duisburger Süden im Ortsteil Bissingheim und verläuft in gesamter Länge von der Uhlenhorststraße in südliche Richtung bis zur Stadtgrenze Mülheim und schließt hier an die Großenbaumer Straße auf Mülheimer Stadtgebiet an. Sie ist Bestandteil des Rettungswegenetzes der Feuerwehr und eine Verbindung zum Naherholungsgebiet am „Entenfang“. Der Teilbereich dieser Straße von „Vor dem Tore“ (Zufahrt Sportplatz) bis zur Stadtgrenze besitzt derzeit überwiegend eine Breite von ca. 4,35 m (einschließlich der seitlichen Randeinfassung).
Der Straßenzustand der Bissingheimer Straße ist in dem betroffenen Abschnitt in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Insbesondere auf der Seite der Bahnanlagen (Westseite) ist die Straße stark abgängig. Insgesamt ist hierdurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 1,0 km.
Notwendigkeit gemäß § 82 GO NRW
Zur Schaffung einer für alle Verkehrsteilnehmer verkehrssicheren und den straßenbautechnischen Regeln entsprechenden Straße ist ein Ausbau unerlässlich. Der Beginn einer neuen Maßnahme ist nach § 82 GO NRW ausnahmsweise dann zulässig, wenn nachvollziehbar und nachprüfbar Gefahr in Verzug ist, d. h. bei nicht Durchführung der Maßnahme entsteht Gefahr für Leib und Leben und dies äußert sich hier u. a. durch eine erhöhte Verkehrsgefährdung.
Für diesen Straßenabschnitt kann die Verkehrssicherungspflicht seitens der Straßenbaubehörde nicht weiter gewährleistet werden. Die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt.

Planung / Ausbau
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme (Hocheinbau mit Erneuerung der bituminösen Tragund Deckschicht) ist eine Veränderung der zweiseitigen Neigung in eine einseitige Straßenneigung vorgesehen. Die zukünftige Entwässerung der Straße erfolgt dann über die angrenzenden Seitenbereiche auf der östlichen Straßenseite in den dort vorhandenen Graben. Dieses entspricht auch der größtenteils schon heute vorhandenen Entwässerungssituation.
Im Rahmen der Deckenbaumaßnahme werden 7 Ausweichstellen im Bereich zwischen der Straße „Vor dem Tore“ und der Aufweitung in Höhe der Fußgängerbrücke über die DB angelegt. Die Längen der Ausweichstellen betragen in Abhängigkeit des zu berücksichtigen Baumbestandes zwischen 12,00 m und 26,00 m. Eine längere Ausweichbucht mit 52,00 m kann im mittleren Teilstück angelegt werden.
Im Bereich der Ausweichbuchten beträgt die Straßenbreite zukünftig 5,00 m zuzüglich der Einfassung durch Rundborde. Diese Breite ermöglicht es, dass zwei größere Fahrzeuge mit verminderter Geschwindigkeit aneinander vorbeifahren können.
Im übrigen Straßenbereich beträgt die Breite 4,45 m zuzüglich einer seitlichen Einfassung mittels Rundbordsteinen.
Die Begegnungsmöglichkeit zweier Personenkraftwagen mit verminderter Geschwindigkeit ist somit auf der gesamten Strecke gegeben. Eine ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h soll auch weiterhin gelten. Entlang der Fahrbahn werden auf der östlichen Seite Leitpfosten unmittelbar vor und hinter den Ausweichstellen mit einem Abstand von 0,50 m zur Fahrbahn zur Orientierung angebracht.
Die Dreiecksfläche im Bereich der abknickenden Bissingheimer Straße in Höhe der Fußgängerbrücke wird entsprechend der heutigen Nutzung für PKW-Parken hergerichtet. Der weitere Verlauf der Straße bis zur Stadtgrenze Mülheim berücksichtigt die heutige Straßenbreite von 5,50 m.

Versorgungsleitungen
Eine Sanierung des vorhandenen Entwässerungskanals im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist nicht erforderlich. Eine Erneuerung von Versorgungsleitungen wurde im Zuge des durchgeführten Bauaktenumlaufs nicht angezeigt.
Kosten der Maßnahmen: Straßenbau 919.300,- € Bodenuntersuchung 13.500,- € Begrünung 6.000,- € Zwischensumme: 938.800,- € Honorare LPH 6-9 55.000,- € Gesamtsumme 993.800,- € nachrichtlich: Beschilderung * 2.000,- € *
Die Verkehrszeichen befinden sich im Eigentum der WBD-AöR und werden mit dem im Produkt 6100.120107 „Bereitstellung verkehrsleitender und –regelnder Anlagen“ enthaltenen Bereitstellungsentgelt an die WBD-AöR finanziert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Maßnahme ist mit 900.000 € im Haushalt 2020 eingeplant. Zusätzlich wurden im Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 93.800 € zur Verfügung gestellt. Bilanzielle Auswirkungen: Im Zuge des Straßenausbaus müssen vorhandene Straßenbestandteile entfernt werden, die im Anlagevermögen per 31.12.2020 noch mit einem Restbuchwert von rd.114.022 € bilanziert sind und in dieser Höhe auszubuchen sind. Parallel dazu können die anteilmäßig darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von insgesamt rd. 54.008 € vorzeitig aufgelöst werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 60.014 € verbleibt.
Der Buchverlust wird gemäß § 44 Abs. 3 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Buchungen in der Ergebnisrechnung entfallen. Anliegerbeiträge
Die Erneuerung der Fahrbahn stellt aufgrund fehlender beitragspflichtiger Grundstücke keine abrechenbare Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG dar. Rückeinnahmen durch Straßenbaubeiträge sind nicht zu erwarten. Ausführung / Bauzeit Der Straßenausbau soll im II. Quartal 2020 erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate.

Top 7

Investitionszuschüsse an Sportvereine im Bezirk Süd 2020

Einstimmig beschlossen - Ja: 13, Befangen: 1

1. Die Maßnahmen 1 bis 7 der Anlage werden gemäß den „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Gewährung von Investitionszuschüssen an Sportvereine“ als förderungswürdig anerkannt. 2. Im Rahmen des vorgesehenen Budgets werden die Zuschüsse 1 bis 7 gemäß der Anlage bewilligt.
Der Verwaltung liegen im Jahr 2020 für den Bezirk Süd 7 Anträge von Sportvereinen auf Bewilligung von Investitionszuschüssen mit einem Kostenvolumen von insgesamt 671.565,53 € vor (s. Anlage). Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs DuisburgSport sind im Jahr 2020 für die Gewährung von Investitionszuschüssen 700.000,00 € berücksichtigt. Für den Bezirk Süd stehen entsprechend der Entscheidung des Betriebsausschusses DuisburgSport Mittel in Höhe von 99.450,00 € zur Verfügung. Der Betriebsleiter ist gemäß Beschluss des Betriebsausschusses ermächtigt, im Rahmen des beschlossenen Budgets Umstellungen vorzunehmen.

Die Beurteilung der vorliegenden Anträge vollzieht sich nach den fortgeschriebenen „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Gewährung von Investitionszuschüssen an Sportvereine“, die folgende Prioritäten vorsehen: 1. Beschaffung von Pflegegeräten 2. Beschaffung von Sportgeräten 3. Beschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen 4. Sanierungsmaßnahmen 5. Neubaumaßnahmen Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel können gemäß der Anlage die Maßnahmen 1 bis 7 gefördert werden.
Der § 98 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht vor, dass Sportvereine bei Maßnahmen mit einer Bezuschussung von mehr als 50 % als „öffentliche Auftraggeber“ anzusehen sind. Es müsste daher das öffentliche Vergaberecht angewendet werden. Aufgrund der Komplexität dieses Rechtsbereiches ist eine Einhaltung seitens der Vereine kaum sicher zu stellen (s. Erfahrungen aus dem Konjunkturpaket II). Aus den vorgenannten Gründen wird die Förderung der beantragten Maßnahmen auf eine Höhe von grundsätzlich bis zu 50% festgeschrieben.
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Duisburg werden entsprechend angepasst.



Top 8

Eingabe nach § 24 GO NRW hier: Notstrombeleuchtung Tiger & Turtle Beschlussentwurf

Einstimmig beschlossen


Dem Petenten ist das beigefügte Antwortschreiben zu übersenden.
Der Petent wandte sich mit E-Mail vom 19. Oktober 2019 an den Rat der Stadt, um anzurgen, die Notstrombeleuchtung der Landmarke Tiger & Turtle durch Photovoltaik sicherzustellen. Die Stellungnahme ist dem beigefügten Antwortschreibenentwurf zu entnehmen. Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in zuständigen Gremien beraten.
Nach Abschluss der Beratungen bin ich beauftragt, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Zunächst einmal möchte ich mich für Ihre Idee bedanken. Es ist schön zu sehen, dass Sie sich Gedanken über die Zukunft unserer Stadt machen und konstruktive Anregungen beisteuern möchten.
Die Notstromversorgung der Landmarke Tiger & Turtle wird derzeit durch eine sogenannte unterbrechungsfreie Stromversorgung sichergestellt und ist mit Akkus ausgestattet. Die Aggregate und die Beleuchtung von Tiger & Turtle werden zum Teil mit elektrischer Energie der Stadtwerke Duisburg versorgt.
Zusätzlich wird aus dem anfallenden Klär Gas der Kläranlage an der Kaiserswerther Straße Energie gewonnen, welche für den Betrieb der Landmarke genutzt wird. Im Jahr 2020 wird zusätzlich eine Solaranlage auf dem Dach der Kläranlage installiert. Diese speist dann ebenfalls die angeschlossenen elektrischen Verbraucher für die Landmarke Tiger und Turtle. Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

Eingabe:


Top 9

Benennung eines Mitglieds der BV Süd, das von der Kunstkommission angehört werden soll
Einstimmig beschlossen
Der Rat der Stadt hat am 25.11.2019 die Einrichtung einer Kunstkommission beschlossen (DS 19-0699), unter Einbeziehung der Ergänzung, dass bei Themen, welche die Verantwortungsbereiche einer Bezirksvertretung betreffen, ein Mitglied der betroffenen Bezirksvertretung zur Sitzung einzuladen und zu hören ist. Die Benennung dieses Mitgliedes obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen.

Top 10

Erstellung der gesamten Infrastruktur des Erschließungsgebietes "Am Alten Angerbach" – Huckingen – Bebauungsplan Nr. 1234
Kenntnisnahme


1. Erweiterung des Baubeschlusses DS 19-0413
Auf Basis der bereits erstellten Entwurfsplanung wurde am 1 Juli 2019 der Baubeschluss für Planung und Bau der Erschließungsstraßen sowie Planung und Anlage der Grün- und Freiräume gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 1234 – Huckingen – "Am Alten Angerbach" hat inzwischen Rechtskraft erlangt. Zusätzlich zu diesen Anlagen soll nunmehr auch Planung und Bau der Schmutzwasserkanalisation, der Regenwasserbewirtschaftung einschl. der damit verbundenen Mehrkosten für die Gestaltung der Grün- und Freiräume sowie die Straßenbeleuchtung beschlossen werden.
2. Kosten



Diesen Kosten stehen kalkulierte Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen in Höhe von ca. € 42.000.000.- gegenüber. Die Ausschreibung für die Arbeiten soll Anfang Dezember 2019 auf den Markt gebracht werden. Der Baubeginn soll im 2. Quartal 2020 erfolgen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die in der Anlage dargestellten finanziellen Auswirkungen beziehen sich auf den Haushalt 2019 ff. Der neu ermittelte Finanzmittelbedarf entspricht nicht der darin enthaltenen Veranschlagung. Die Abweichungen wurden jedoch im Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 ff. bzw. der dazu vorgelegten Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters berücksichtigt.

Top 11

Familienförderung/Elternarbeit

1. Der Verwendung der mit der DS 07-0412 am 23.02.2007 im Jugendhilfeetat wiederkehrend bereitgestellten Transferaufwendungen für präventive Familienförderung und Elternarbeit in Höhe von 300.000 Euro für die Fortsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes wird zugestimmt.

2. Die Durchführung der Maßnahmen orientiert sich weiter am Kindergartenjahr (August bis Ende Juli des jeweiligen Jahres); hier für das Kindergartenjahr 2019/2020.

Problembeschreibung / Begründung
Nach dem sehr positiv verlaufenen Beginn der Zusammenarbeit zwischen den Familienbildungsstätten, den Erziehungsberatungsstellen und den Kindertageseinrichtungen/Familienzentren im Kindergartenjahr 2007/2008 (DS 07-0412/2) sind die Elternbildungsangebote und die Angebote der dezentralen Erziehungsberatung in den nachfolgenden Jahren erfolgreich weitergeführt worden.
Hierbei wurden und werden im regelmäßigen Dialog zwischen Familienbildung, Erziehungsberatung, Kindertageseinrichtungen und Jugendamt die Inhalte sowie die Methoden der Angebote reflektiert und den entsprechenden Bedarfen angepasst. Diese Bedarfsanpassung umfasst auch die weitere regionale Differenzierung durch Einbeziehung weiterer Einrichtungen. Es sollen möglichst viele Einrichtungen von diesen präventiven Angeboten der Elternbildung und Erziehungsberatung profitieren.
Um die bisherigen positiven Ergebnisse dieses Angebotsspektrums weiterzuführen und in ihrer Nachhaltigkeit zu stärken, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen weiter bereit zu stellen, um den Problemen der defizitären Erziehungsfähigkeit entgegenzuwirken sowie vorhandene Erziehungsressourcen positiv zu stärken und zu fördern.
 Zudem stellt gerade das Bundeskinderschutzgesetz die präventive Elternarbeit und die Förderung der Erziehungskompetenz in den Vordergrund und akzentuiert sie als eine pflichtige Aufgabe der Jugendhilfe.

I. Elternbildungsangebote
Es gab und soll auch zukünftig mehr als 30 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren geben, die ganz kontinuierlich Angebote der Duisburger Elternschule abrufen sowie weitere 30 Kindertageseinrichtungen, die dies in unregelmäßigen Abständen tun.
Die Duisburger Elternschule nahm Anregungen aus dem Kreis der Kindertageseinrichtungen und Kursleitungen auf und hat das Angebot der bisherigen Elternkompetenzveranstaltungen DES 1 und der Elternkompetenzgespräche Klassik erweitert um das „Offene Themencafé“ und um den Veranstaltungszyklus „Gut Gestärkt in die Schule“. Insgesamt sollen wieder ca. 80 Elternkompetenz-Veranstaltungen stattfinden.
Die Veranstaltungen würden in insgesamt 44 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren durchgeführt; es sollen fast 1.100 Eltern erreicht werden. Hier einige entscheidende Qualitätsmerkmale, die im Kindergartenjahr 2019/2020 wieder erreicht werden sollen:
- Alle Eltern, die Babys haben bzw. ein- bis sechsjährige Kinder erziehen, werden mit dem Angebot erreicht. Sie haben unter Umständen sehr verschiedene Erfahrungsund Entwicklungshintergründe und bringen kulturelle Verschiedenheiten mit, die als Ressource genutzt werden.
- Die Eltern erleben den Gesprächskreis als einen geschützten Raum für angstfreies Lernen.
- Die Eltern erleben im Gespräch Wertschätzung und Akzeptanz der eigenen Situation und Biographie.
- Die Eltern erfahren Unterstützung und Stärkung der vorhandenen Erziehungsfähigkeiten und werden ermutigt, einen eigenen Erziehungsstil zu finden und zu reflektieren. Sie sollen sich auf ihre Stärken besinnen und im Gespräch selbst Perspektiven und Veränderungsmöglichkeiten entwickeln lernen. - Die Eltern lernen die Bedeutung von Netzwerken als Entlastungsmöglichkeit kennen.
- Die Eltern lernen vorhandene Informations- und Beratungsmöglichkeiten kennen, die sie bei Bedarf nutzen können.

DES 1 / Elternkompetenz für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr
Es treffen sich acht bis zehn Mütter oder Väter mit ihren Babys in einem gemütlichen, speziell für diese Gruppe eingerichteten Raum. In wohltuender Atmosphäre haben die Eltern die Möglichkeit mit ihren Babys in Ruhe zu spielen und eine intensive, liebevolle Beziehung zu entwickeln. Die Kinder nehmen in dieser Zeit erste Kontakte zu Gleichaltrigen auf und Eltern haben darüber hinaus die Gelegenheit zum Austausch.
Themen wie Zeit der Veränderung, Familienalltag, „Erziehung von Anfang an….“, Gesundheit, Pflege, Selbstfürsorge und Sicherheit stehen oft im Mittelpunkt.

Elternkompetenz Gesprächskreise Klassik
In einem gemeinsamen Denkprozess und Austausch suchen die Teilnehmer*innen Antworten auf Fragen von Erziehung und Familienalltag. Die Gruppe wird von einer pädagogisch und dialogisch qualifizierten Kursleitung begleitet. Sie trifft sich in fester Zusammensetzung; besprochene Details bleiben in der Gruppe. Umgang mit Trotz und Aggression, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der manchmal stressige Familienalltag, Umgang mit den Medien, Selbstbewusstsein, Ordnung und Grenzziehung sind häufig angesprochene Themenbereiche.

Das Offene Themencafé
Dieses versteht sich als niederschwelliges Angebot, auch für Eltern, die schwer zu erreichen sind. Es bietet einerseits den Eltern die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und andererseits auch ihre erzieherische Kompetenz im Austausch miteinander und im Kontakt mit der Kursleitung zu stärken. In diesen Gruppen wird ganz besonders situationsorientiert gearbeitet.
Im vergangenen KiTa-Jahr wurde in zehn Einrichtungen das Themencafé angeboten. Meistens mit dem Ergebnis, dass Eltern sich durch die positiven Erfahrungen danach in einem Elternkompetenzkurs Klassik angemeldet haben. Dieses Ziel soll auch in diesem Kindergartenjahr wieder erreicht werden.

Gut Gestärkt in die Schule
Dieses Angebot begleitet Eltern mit ihren Kindern an der Schnittstelle von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule. Dieser Übergang bedeutet eine große Herausforderung für die ganze Familie. Welche Schule soll es sein? Welche Kompetenzen braucht das Kind für den Schulstart? Wie wachsen Kinder hinein in mehr Selbstständigkeit und Selbstverantwortung? Wie gestalten sich die „neuen Regeln“ in der Schule? Wieviel Ordnung braucht das Kind?

Eltern brauchen ein klares Bewusstsein für all diese Fragen und sind äußerst dankbar für den Austausch zu diesen Themen. Projekt „Bärenstark und Bärenschlau“ für Vorschulkinder und ihre Eltern Das Projekt (Ernährung – Entspannung – Bewegung) soll im Kindergartenjahr 2019/2020 mit 30 Vorschulgruppen in 15 Kindertagesstätten und Familienzentren mit 320 Kindern durchgeführt werden.
Auch in diesem Jahr liegt der Vorrang bei der Berücksichtigung von Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten. Es sollen jedoch – in unterschiedlicher Gewichtungen – alle Stadtbezirke vertreten sein. Die Kinder schätzen diesen besonderen wöchentlichen Termin sehr. Sie versuchen, das Erlebte im Alltag fortzuführen und bitten Eltern und Erzieher um weitere Angebote von Vorlesen und Geschichtenerzählen, von Obst- und Gemüse-Snacks, von Sport und Spiel, von Kuscheln und Entspannen, von Naturerleben und kindgerechter Poesie.
Auch in diesem Jahr findet im Rahmen der Elternveranstaltungen in der Regel eine Kombination von reinen Einführungsveranstaltungen zu den einzelnen Themenblöcken statt und zu einem späteren Zeitpunkt praxisnahe gemeinschaftliche Eltern-Kind Veranstaltungen. Es werden annähernd 200 Eltern erreicht. Diese gemeinsamen, aktiv gestalteten Erlebnisse von Eltern und Kindern erfüllen ein Urbedürfnis nach Nähe, nach Selbermachen, nach Austausch und nach Gemeinschaft. Das dialogische Konzept als Grundlage aller Angebote der Duisburger Elternschule ist gut in der Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund und auch im niederschwelligen Bereich einsetzbar.

Die Vielfalt in der Gruppe der qualifizierten Kursleitungen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Schwerpunkten ist eine gute Grundlage dafür, jeweils eine „passende“ Kursleitung für „Bärenstark und Bärenschlau“ zu finden.
Voraussichtliche Gesamtkosten 2019 / 2020 für diesen Bereich: 180.000,00 € II.

Elternberatungsangebote der Erziehungsberatungsstellen
Das Ziel der Gesamtmaßnahme lag und liegt zukünftig weiterhin darin, neben der Förderung und Durchführung der oben dargelegten Elternbildungsangebote zusätzlich fachlich entsprechende Angebote im Bereich der dezentralen Erziehungsberatung als Ergänzung und Unterstützung umzusetzen und in den jeweiligen Standorten zu realisieren.
Die von den beiden im Rahmen der Jugendhilfe tätigen Beratungsstellen – das Familienhilfezentrum Mitte des Caritasverbandes und die Evangelische Beratungsstelle Duisburg/Moers – seit Oktober 2007 durchgeführten Maßnahmen beinhalten bewusst den sekundär-präventiven Charakter als fachlichen Schwerpunkt in Ergänzung der Familienbildungsangebote.
Generelles Ziel des Angebotsspektrums der dezentral angelegten Erziehungsberatung ist es, insbesondere Familien mit Kindern im Vorschulalter, in denen es bereits Erziehungsprobleme gibt, im Rahmen der Sozialraumorientierung frühzeitig und niedrigschwellig zu erreichen. Bei den bisherigen wie auch bei den für das Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehenen Maßnahmen der beiden Beratungsstellen zur Elternberatung in den Familienzentren und Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen mit besonderen sozialen Problemlagen wird deutlich, dass der Schwerpunkt der Evangelischen Beratungsstelle bei dem Kombinationsangebot von offener Sprechstunde und individuellen Beratungsterminen vor Ort liegt; der Schwerpunkt der Beratungsstelle des Caritasverbandes liegt bei den Kursangeboten mit der Ergänzung durch offene Sprechstunden.
Die gemeinsame Abstimmung erfolgt insbesondere bezogen auf die Verortung der offenen Sprechstunden. Es besteht eine Übereinkunft dahingehend, dass – entsprechend des Konzeptes „Familienzentren als Knotenpunkte im Stadtteil“ – die jeweilige offene Sprechstunde von allen benachbarten Familienzentren und Kindertageseinrichtungen (sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft) in Anspruch genommen werden kann.
Das Beratungsangebot wird schrittweise auch von Ratsuchenden genutzt, deren Kinder nicht in der Kita betreut werden. Die Berater*innen haben auch Initiativen ergriffen, über das Familienzentrum hinausgehende Kontakte in den jeweiligen Stadtteil hinein aufzubauen (z. B. zu: Grundschulen, Kirchengemeinden, Kommunales Integrationszentrum, Kinderärzten, Allgemeiner Sozialer Dienst oder „Familienhilfe sofort vor Ort“).

1. Fortsetzung der Angebote „Beratung vor Ort“ in Familienzentren - Evangelische Beratungsstelle
Im Bereich des Kirchenkreises Duisburg war die Beratungsstelle zusammen mit dem Referat für Kindertageseinrichtungen und dem Familienbildungswerk weiterhin im „Projektverbund Familienzentren“ aktiv. Der Projektverbund begleitet und unterstützt die evangelischen Familienzentren kontinuierlich bei Konzeptentwicklung, Zertifizierungsfragen und Öffentlichkeitsarbeit. In die Sprechstunden kommen erziehungsunsichere oder von der Alltagsbewältigung überforderte Eltern. Ihre Themen sind Entwicklungsdefizite und Verhaltensprobleme der Kinder, Partnerschaftsprobleme, Trennungs-/Scheidungskonflikte und Erfahrungen von Gewalt in der Familie.
Ein Teil der Eltern nutzt nach einer ersten Kontaktaufnahme in der offenen Sprechstunde die Möglichkeit zu Folgeterminen im Familienzentrum, insbesondere wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Beratungsstelle groß ist. Andere ziehen eine weiterführende Beratung in der Beratungsstelle vor, da sie das Familienzentrum – z. B. bei persönlichen Fragestellungen – nicht als den „passenden Ort“ empfinden.
Zudem gehen die benötigten Hilfen manchmal über das hinaus, was im Familienzentrum fachlich möglich ist. Sofern weitergehende diagnostische und therapeutische Interventionen erforderlich sind, wird versucht, die Eltern zur Fortführung der Beratung in der Beratungsstelle zu motivieren. Die Beratungsstelle blickt mittlerweile auf zehn Jahre Sprechstunden/Beratung vor Ort in Familienzentren zurück.
Die Erfahrungen zeigen, dass der niedrigschwellig-präventive Ansatz greift. Eltern werden schon früh bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben unterstützt und in ihren Selbsthilfepotenzialen gestärkt. Sozial schwache, bildungsferne Eltern, Alleinerziehende sowie Familien mit Zuwanderungsgeschichte werden in größerer Zahl erreicht. Zunehmend wird die ortsnahe Beratungsmöglichkeit auch von Ratsuchenden aus dem Stadtteil genutzt, deren Kinder nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden.
Bedingt durch den Ausbau der Familienzentren für U3 Kinder wird auch in den Folgejahren eine verstärkte Beratungsnachfrage von Eltern erwartet. Dazu bedarf es der verlässlichen Präsenz und kontinuierlichen Beziehungsarbeit der Beratungsfachkraft in „ihrem“ Familienzentrum. Nur so kann das notwendige Vertrauensverhältnis zu den Eltern und zu den pädagogischen Fachkräften erreicht werden.
Auch ist der Einsatz erfahrener Beratungsfachkräfte geboten, die mit den spezifischen Rahmenbedingungen umgehen können, die durch die Einbettung des Beratungshandelns in die Alltagssituationen im Familienzentrum gegeben sind. Fazit der inzwischen langjährigen Sprechstundentätigkeit ist somit auch, dass Erziehungs- und Familienberatung im Familienzentrum im Sinne der Nachhaltigkeit nur langfristig angelegt ihr Ziel erreichen kann.

Angesichts der unterschiedlichen Größenordnungen der Familienzentren (Anzahl der Gruppen, Anzahl der betreuten Kinder und daraus sich ergebend die Anzahl der potenziellen Eltern als Nutzer*innen) und mit Blick auf die jeweiligen Erfahrungswerte und regionalen Gegebenheiten, wird auch im Kindergartenjahr 2019/2020 eine Differenzierung nach wöchentlichen und 14-tägigen Sprechstunden vorgenommen werden.
Im Verlaufe der weiteren Planungen können sich bezüglich der Standorte noch Veränderungen ergeben. Das Angebot „Beratung vor Ort“ wird mit 15 Modulen in weiterhin 15 Familienzentren fortgeführt, um die Kontinuität des Angebotes vor Ort zu gewährleisten:
 Familienzentrum Waterloostraße / Zaubersterne e. V. in DU-Untermeiderich
 Ev. Familienzentrum Wrangelstraße in DU-Kaßlerfeld
 Ev. Familienzentrum Nicolaistraße in DU-Wanheimerort
 Verbund städtischer Familienzentren in DU-Bruckhausen (Kronstr.; Schulstr.)
 Städt. Familienzentrum Dieselstraße in DU-Bruckhausen
 Ev. Familienzentrum Wittenbergerstraße in DU-Röttgersbach
 Ev. Familienzentrum Kanalstraße in DU-Obermeiderich
 Ev. Familienzentrum Gustav-Adorf-Straße in DU-Neudorf-Süd
 Ev. Familienzentrum Dr.-Hammacher-Straße in DU-Ruhrort
 Ev. Familienzentrum Friemersheimer Straße in DU-Wanheim
 Ev. Familienzentrum Friedensstraße in DU-Hochemmerich
 Ev. Familienzentrum im Verbund Angerhauserstraße/Blankenburger Straße in DUHuckingen/Ungelsheim
 Familienzentrum Auf dem Damm in DU-Mittelmeiderich
 Familienzentrum Martinstraße in DU-Duissern
 Ev. Familienzentrum Neanderstraße in DU-Beeck

Modul „Fortführung von Beratungsprozessen in der Beratungsstelle“
Mit der Zahl der Familienzentren, in denen die Sprechstunden erfolgreich durchgeführt werden, steigen die Beratungserfordernisse durch Fortführung der in den Familienzentren begonnenen Beratungen in der Beratungsstelle. Sofern also weitergehende Beratungen oder diagnostische und therapeutische Interventionen erforderlich sind, werden die Eltern zur Fortführung der Beratung in den Räumen der zentralen Beratungsstelle motiviert.
Dem wurde in den letzten Kindergartenjahren Rechnung getragen, indem ergänzend zu den bis dato neun Modulen „Beratung vor Ort in den Familienzentren“ ein variables Modul „Fortführung von Beratungsprozessen in der Beratungsstelle“ in die Konzeption aufgenommen wurde.

2. Entwicklungsförderung in Familien, Sprechstunden vor Ort und offene Elterngesprächskreise – Familienhilfezentrum Mitte des Caritasverbandes

Nachstehend werden die verschiedenen Angebote/Kurse und die jeweiligen Standorte benannt, die im Kindergartenjahr 2019/2020 aufgrund der positiven Erfahrungen weitergeführt werden sollen. Im Verlaufe der weiteren Planungen können sich bezüglich der Standorte noch Veränderungen ergeben. Elternsprechstunden Dieses Angebot für Eltern mit thematischen Schwerpunkten zu verschiedenen Erziehungsfragen soll in folgenden Familienzentren/Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden:
 Familienzentrum St. Michael, Hoherweg in DU-Mittelmeiderich
 Familienzentrum St. Laurentius, Möhlenkampstraße in Duisburg-Beeck
 Kindertageseinrichtung Christus unser Friede, Wiesbadenerstraße in DUObermeiderich

Offene Elterngesprächskreise
Das Angebot von angeleiteten offenen Elterngesprächskreisen mit verschiedenen pädagogisch relevanten Themen für Väter und Mütter soll im Kindergartenjahr 2019/2020 in der nachstehenden Einrichtung umgesetzt werden:  Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Liebfrauen, Claubergstraße in DU-Dellviertel Die bisherigen Rückmeldungen der teilnehmenden Eltern sind durchweg positiv.
Die Eltern schätzen die Informationen sowie den Austausch mit anderen Eltern. Ebenso bringen sich die teilnehmenden Eltern immer gut ein, stellen eigene Fragen und teilen ihre Problemstellungen offen mit. Damit tragen diese Gesprächskreise wesentlich zur Stärkung der Eltern- bzw. Erziehungskompetenz bei.
Positiv ist zudem aufgefallen, dass bei notwendigem Kontakt gegenüber dem ASD den Eltern zusätzliche Information über die Aufgabe und Rolle des ASD vermittelt werden konnte und so Eltern in Einzelfällen motiviert wurden, das Jugendamt für weitergehende Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder
Das Angebot „Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder“ soll (unter Vorbehalt der weiteren Planungen) in folgenden Einrichtungen durchgeführt werden:
 Evangelisches Familienzentrum Wrangelstraße in DU-Kaßlerfeld (Sozialkompetenztraining für Mädchen)
 Katholische Grundschule Goldstraße in DU-Dellviertel
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Albert-Schweitzer-Straße in DU-Huckingen
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Tollberg in DU-Wanheim
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hochfelder Markt in DU-Hochfeld
 Städtische Gemeinschaftsgrundschule Habichtstraße in DU-Wanheimerort

Ziel dieses Sozialkompetenztrainings ist es u. a., die Kinder für ihre eigenen Gefühle und die Gefühle anderer zu sensibilisieren. Sie sollen lernen, Gefühle bei sich und anderen Kindern besser einzuschätzen und andere Konfliktlösungsmöglichkeiten auszuprobieren. Die beteiligten Kinder haben grundsätzlich alle mehr oder weniger große Probleme mit ihrem Sozialverhalten. Dennoch ist es auch immer wieder möglich, über Rollenspiele und andere Übungen die Sensibilität der Kinder zu schärfen, dass sie mehr Rücksicht auf sich und andere nehmen. Hierbei werden insbesondere auch geschlechtsspezifische Gesichtspunkte einbezogen.
Voraussichtliche Gesamtkosten 2019/2020 für diesen Bereich: 120.000 Euro

Top 12

Antrag auf Sonderzuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung

1. Dem in dieser Drucksache genannten Träger von Kindertageseinrichtungen wird ein Sonderzuschuss zu den Betriebskosten in der dort beschriebenen Höhe gewährt.
2. Der Sonderzuschuss wird rückwirkend ab dem 01.08.2019 für die Dauer von 1 Kindergartenjahr gewährt. 3. Sollte sich bei der Abrechnung der Betriebskosten ergeben, dass der Sonderzuschuss vom Träger der Kindertageseinrichtungen nicht mehr zur Finanzierung benötigt wird, kann dieser Sonderzuschuss durch einen erneuten Ratsbeschluss in der Höhe geändert oder aufgehoben werden. 4. Der Träger verpflichtet sich, die in der Beschlussbegründung aufgelisteten Nebenbedingungen einzuhalten.

Problembeschreibung / Begründung Mit der DS 16-0016 vom 27.01.2016 ist detailliert über die Problematik hinsichtlich der Gewährung von Sonderzuschüssen an Freie Träger von Kindertageseinrichtungen zum Weiterbetrieb von Kindergartengruppen durch die Kommune berichtet worden. Aus diesem Grunde kann an dieser Stelle - um Wiederholungen zu vermeiden – auf weitere Ausführungen verzichtet werden.

Mit dieser Vorlage soll über die Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes im Bistum Essen entschieden werden. KiTa Zweckverband im Bistum Essen Der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen betreibt derzeit rechtsrheinisch 29 Kindertagesstätten in Duisburg, in denen rd. 1.850 Kinder betreut werden. Die Einrichtungen befinden sich in den Bezirken Hamborn, Meiderich/Beeck, Mitte und Süd.
Von diesen Einrichtungen sind 11 zum Familienzentrum zertifiziert, 8 als Kindertageseinrichtung im sozialen Brennpunkt und 9 als Sprachfördereinrichtung anerkannt. Um auch in Duisburg weiterhin ein flächendeckendes Angebot an katholischen Kindertageseinrichtungen erhalten und die weitere Aufgabe von Kindertageseinrichtungen abwenden zu können, benötigt der Träger die finanzielle Unterstützung der Stadt Duisburg durch die Übernahme von Trägeranteilen. Vorgesehen ist eine anteilige Übernahme des Trägeranteils in Höhe von 35%, dies entspricht einer Absenkung des Trägeranteils um 4,2%-Punkte.

Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Bedarf und Wirtschaftlichkeit In enger Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung sind die angebotenen Plätze zur Sicherung der Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz zwingend erforderlich, um die Versorgungsquoten mittel- und langfristig halten bzw. verbessern zu können. Der Rechtsanspruch zur Erfüllung auf einen Kindergartenplatz richtet sich ausschließlich gegen die Kommune, die also im Falle eines Platzabbaus gehalten wäre, zusätzliche (neue) Angebote zu schaffen, um eine möglichst ortsnahe Versorgung mit Kindergartenplätzen sicherzustellen.

Aufgrund der angespannten Betreuungssituation der 3-Jährigen und Älteren in Duisburg, für die die Betreuungsquote bei 96,5% liegt, muss pauschal und unabhängig von einer speziellen Situation im Sozialraum festgestellt werden, dass jeder Platz benötigt wird und auch perspektivisch aufgrund der ansteigenden Einwohnerkinderzahl künftig erforderlich bleibt.



Durch die Absenkung des Trägeranteils von 12 % auf 7,8 % entstehen für die Stadt Duisburg Mehrkosten in Höhe von ca. 545.369 € für ein KiTa Jahr. Für 2020 wurden die anteiligen Mehrkosten bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Für das Haushaltsjahr 2019 fallen durch Übernahme des Trägeranteils Kosten in Höhe von ca. 227.237 € an. Diese Kosten wurden bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
Die Gewährung eines Sonderkostenzuschusses ist in diesem Fall die wirtschaftlichste Alternative. Bei Trägerschaft durch die Stadt Duisburg würden Mehrkosten in Höhe von ca. 844.024€ anfallen. Aus diesem Grund ist ein Sonderkostenzuschuss zu gewähren. Die Berechnung des beantragten Sonderzuschusses beruht auf der Grundlage der Zuschussanträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 aus der KiBiz.web-Anwendung.

Laufzeit und Nebenbestimmungen
Grundsätzlich soll der Sonderzuschuss zunächst für die Dauer von 1 Kindergartenjahr gewährt werden. Die Zahlung von Sonderzuschüssen unterliegt generell der jährlichen Bedarfsplanung. Sollten unterjährige Prüfungen der Bedarfssituation zu dem Ergebnis kommen, dass die mit einen Sonderzuschuss betriebenen Plätze nicht mehr benötigt werden, kann der Sonderzuschuss – soweit ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst wird- mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf gekündigt werden.

Der Träger der mit einem Sonderzuschuss finanzierten Einrichtung verpflichtet sich, den Weiterbetrieb der in Rede stehenden Plätze / Gruppen in enger Abstimmung mit dem Jugendamt zu gestalten. Hierzu gehört u.a., dass bei dem Aufnahmeverfahren die Frage des Anteils der Kinder mit Migrationshintergrund zu beachten ist, dass es zu gesetzeskonformen Überschreitungen der Gruppenstärke kommen kann und dass die Träger sich am Ausbau von Plätzen zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren beteiligen.

Finanzielle Auswirkungen
Für das Jahr Haushaltsjahr 2019 entstehen Mehraufwendungen in Höhe von ca. 227.237 €. Die Mehraufwendungen werden aus dem Produkthaushalt des Amtes 50 gedeckt. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 5000050203 "Leistungen für Arbeitsuchende", SK 523010.

s KITA Zweckverbandes im Bistum Essen