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Donnerstag, 23. Januar 2020 - 17:00
Bezirksverwaltung Süd Sittardsberg
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- Bebauungsplan Wedau
- Ausbesserung der
Bissingheimer Straße ohne Anliegerkosten
- Infrastruktur des Erschließungsgebietes "Am
Alten Angerbach"
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Familienförderung/Elternarbeit
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Top 4
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Bebauungsplan
Nr.1061 II -Wedau
1. Entscheidung über vorgebrachte Äußerungen und
Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes
3. Satzungsbeschluss
Mehrheitlich beschlossen
- Abstimmung: Ja: 9,
Nein: 5
Beschlussentwurf
1. Über die Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr.1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen
der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum
Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund",
Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees,
Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen
Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird, wie in den
Abwägungstabellen (Teil A-G) der Anlage 1 dieser Vorlage
dargelegt, entschieden. 2. Die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes wird aufgrund der Ergebnisse der
Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens
redaktionell ergänzt. Diese aktualisierte Begründung
einschließlich des aktualisierten Umweltberichtes wird gem.
§ 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen. 3. Der aufgrund
der Ergebnisse der Beteiligungen redaktionell ergänzte
Bebauungsplan Nr. 1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen
der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum
Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund",
Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees,
Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen
Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 10
(1) BauGB als Satzung beschlossen.
1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.02.2018 bis 16.03.2018
auf Grundlage eines Bebauungsplan-Vorentwurfes. Die
abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den
Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung so weit wie
möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der
Abwägungstabelle (Teil D) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und
der Begründung unter Punkt 12.3 zu entnehmen.
1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom
25.07.2018 bis zum 14.09.2018. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
23.07.2018 über die öffentliche Auslegung in Kenntnis
gesetzt.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden sowohl seitens der
Behörden und Träger öffentlicher Belange als auch seitens
der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) Stellungnahmen
zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben. Die abgegebenen
Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil C
und E) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung
unter Punkt 12.5 zu entnehmen. Nach Auswertung und Stattgabe
vorgebachter Anregungen im Rahmen der Offenlage bzw.
Behördenbeteiligung wurden die Entwurfsunterlagen
(Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) geändert bzw.
ergänzt.
1.6 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3) i.V. mit §
3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a(3) i.V. mit
§ 4 (2) BauGB Gem. § 4 a (3) BauGB sind die Entwürfe von
Bauleitplänen, wenn sie nach dem Verfahren gem. § 3 (2) oder
§ 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden und dadurch die
Grundzüge der Planung berührt werden, erneut öffentlich
auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2019 (DS 19-0614) haben
diese erneuten Beteiligungsverfahren in der Zeit vom
11.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 stattgefunden. Die
im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden
ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung ist der
Abwägungstabelle (Teil F und G) der Anlage 1 zu dieser
Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.6 zu entnehmen.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden die Planunterlagen
wie folgt redaktionell geändert bzw. ergänzt: Redaktionelle
Ergänzungen in der
Planzeichnung:
- Im Nordosten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (im
Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Bissigheimer
Straße) wurde die östlich der Bissingheimer Straße
verlaufende Hauptgasleitung inklusive Schutzstreifen in die
Planzeichnung nachrichtlich übernommen
- Die auf der Planurkunde aufgeführten Rechtsgrundlagen
wurden aktualisiert
- Es wurde der Hinweis „Nr.6 Leitungsträger“ durch den
Hinweis „Nr. 6 Technische Infrastruktur“ ersetzt - Es wurde
der Hinweis „Nr. 8 Erdbebenzone“ bzgl. der genannten DIN
4149 aktualisiert.
Bereich Nord
Süd
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Top 5
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Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk
Süd hier: Mehrkosten bei der Herstellung
des zweiten baulichen Rettungsweges durch Montage einer
Stahlaußentreppe
Einstimmig beschlossen
(Ja: 14 Ja
Im März 2017 wurden mit DS 17-0199 und im Januar 2019 mit DS
17-0199/1 die Beschlüsse zur Durchführung von
Brandschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden im Stadtbezirk
Süd gefasst. Unter anderem wurde damit beschlossen, an der
Gemeinschaftsgrundschule Am See einen zweiten baulichen
Rettungsweg durch die Montage von Fluchttreppen zu schaffen.
Die ursprünglichen Baukosten wurden seinerzeit mit 87.500
Euro angegeben. Aufgrund von Preissteigerungen wurden
bereits 93.500 Euro in den Jahren 2018 und 2019 verausgabt.
Da die Mehrausgaben in Höhe von 6.000 Euro unter der
10-%-Wertgrenze der Gesamtkosten liegen, wurde kein
Mehrkostenbeschluss gefasst.
Aufgrund von Auflagen des Denkmalamtes musste die
Außentreppe neu geplant und versetzt werden. Hierdurch
entstanden bereits ein erhöhter baulicher Aufwand sowie
zusätzliche Mehrkosten in der externen Planung. Durch die
Neuplanung und die Versetzung der Außentreppe verlängerten
sich zudem die einzelnen Leistungsphasen.
Infolgedessen muss das angemietete, provisorische Gerüst
länger eingesetzt werden als ursprünglich geplant. Kosten
und Finanzierung Bedingt durch den längeren Nutzungszeitraum
des Gerüstes und der daraus resultierenden Gerüstmiete
erhöhen sich die Baukosten um weitere 27.500 Euro im
Vergleich zur ursprünglichen Kostenangabe.
Die Mehrkosten belaufen sich somit auf insgesamt 33.500
Euro. Kostengruppe 300 (Mehrkosten aus 2018/2019) 3.000 Euro
Kostengruppe 400 (Mehrkosten aus 2018/2019) 3.000 Euro
Kostengruppe 700 Baunebenkosten 27.500 Euro Gesamt 33.500
Euro
Zeitlicher Ablauf Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde
bereits begonnen. Die Baufertigstellung wird noch im
Frühjahr 2020 erwartet.
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Top 6
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Ausbau der
Bissingheimer Straße von
"Vor dem Tore" (Zufahrt Sportplatz) bis Großenbaumer Straße
(Mülheimer Stadtgebiet, Stadtgrenze) in Duisburg-Süd
Einstimmig beschlossen -
Ja: 14
Beschlussentwurf
Dem Ausbau der Bissingheimer Straße von „Vor dem
Tore“ (Zufahrt Sportplatz) bis Großenbaumer Straße
(Mülheimer Stadtgebiet, Stadtgrenze) mit einem
voraussichtlichen Herstellungsaufwand in Höhe von 993.800,00
€ - wie in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan
dargestellt - wird zugestimmt. Dieser investive Baubeschluss
unterliegt wegen der finanziellen Folgewirkungen bis zu
einer erfolgten Haushaltsgenehmigung einem
Realisierungsvorbehalt.
Ausgangslage / Beschreibung
Die Bissingheimer Straße befindet sich im
Duisburger Süden im Ortsteil Bissingheim und verläuft in
gesamter Länge von der Uhlenhorststraße in südliche Richtung
bis zur Stadtgrenze Mülheim und schließt hier an die
Großenbaumer Straße auf Mülheimer Stadtgebiet an. Sie ist
Bestandteil des Rettungswegenetzes der Feuerwehr und eine
Verbindung zum Naherholungsgebiet am „Entenfang“. Der
Teilbereich dieser Straße von „Vor dem Tore“ (Zufahrt
Sportplatz) bis zur Stadtgrenze besitzt derzeit überwiegend
eine Breite von ca. 4,35 m (einschließlich der seitlichen
Randeinfassung).
Der Straßenzustand der Bissingheimer Straße ist in dem
betroffenen Abschnitt in einem erneuerungsbedürftigen
Zustand. Insbesondere auf der Seite der Bahnanlagen
(Westseite) ist die Straße stark abgängig. Insgesamt ist
hierdurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Die Länge
der Ausbaustrecke beträgt ca. 1,0 km.
Notwendigkeit gemäß § 82 GO NRW
Zur Schaffung einer für alle Verkehrsteilnehmer
verkehrssicheren und den straßenbautechnischen Regeln
entsprechenden Straße ist ein Ausbau unerlässlich. Der
Beginn einer neuen Maßnahme ist nach § 82 GO NRW
ausnahmsweise dann zulässig, wenn nachvollziehbar und
nachprüfbar Gefahr in Verzug ist, d. h. bei nicht
Durchführung der Maßnahme entsteht Gefahr für Leib und Leben
und dies äußert sich hier u. a. durch eine erhöhte
Verkehrsgefährdung.
Für diesen Straßenabschnitt kann die
Verkehrssicherungspflicht seitens der Straßenbaubehörde
nicht weiter gewährleistet werden. Die Vorschriften der
vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW sind erfüllt.
Planung / Ausbau
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme (Hocheinbau mit Erneuerung
der bituminösen Tragund Deckschicht) ist eine Veränderung
der zweiseitigen Neigung in eine einseitige Straßenneigung
vorgesehen. Die zukünftige Entwässerung der Straße erfolgt
dann über die angrenzenden Seitenbereiche auf der östlichen
Straßenseite in den dort vorhandenen Graben. Dieses
entspricht auch der größtenteils schon heute vorhandenen
Entwässerungssituation.
Im Rahmen der Deckenbaumaßnahme werden 7 Ausweichstellen im
Bereich zwischen der Straße „Vor dem Tore“ und der
Aufweitung in Höhe der Fußgängerbrücke über die DB angelegt.
Die Längen der Ausweichstellen betragen in Abhängigkeit des
zu berücksichtigen Baumbestandes zwischen 12,00 m und 26,00
m. Eine längere Ausweichbucht mit 52,00 m kann im mittleren
Teilstück angelegt werden.
Im Bereich der Ausweichbuchten beträgt die Straßenbreite
zukünftig 5,00 m zuzüglich der Einfassung durch Rundborde.
Diese Breite ermöglicht es, dass zwei größere Fahrzeuge mit
verminderter Geschwindigkeit aneinander vorbeifahren können.
Im übrigen Straßenbereich beträgt die Breite 4,45 m
zuzüglich einer seitlichen Einfassung mittels
Rundbordsteinen.
Die Begegnungsmöglichkeit zweier Personenkraftwagen mit
verminderter Geschwindigkeit ist somit auf der gesamten
Strecke gegeben. Eine ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h soll auch weiterhin gelten. Entlang der Fahrbahn
werden auf der östlichen Seite Leitpfosten unmittelbar vor
und hinter den Ausweichstellen mit einem Abstand von 0,50 m
zur Fahrbahn zur Orientierung angebracht.
Die Dreiecksfläche im Bereich der abknickenden Bissingheimer
Straße in Höhe der Fußgängerbrücke wird entsprechend der
heutigen Nutzung für PKW-Parken hergerichtet. Der weitere
Verlauf der Straße bis zur Stadtgrenze Mülheim
berücksichtigt die heutige Straßenbreite von 5,50 m.
Versorgungsleitungen
Eine Sanierung des vorhandenen Entwässerungskanals im
Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist nicht erforderlich. Eine
Erneuerung von Versorgungsleitungen wurde im Zuge des
durchgeführten Bauaktenumlaufs nicht angezeigt.
Kosten der Maßnahmen: Straßenbau 919.300,- €
Bodenuntersuchung 13.500,- € Begrünung 6.000,- €
Zwischensumme: 938.800,- € Honorare LPH 6-9 55.000,- €
Gesamtsumme 993.800,- € nachrichtlich: Beschilderung *
2.000,- € *
Die Verkehrszeichen befinden sich im Eigentum der WBD-AöR
und werden mit dem im Produkt 6100.120107 „Bereitstellung
verkehrsleitender und –regelnder Anlagen“ enthaltenen
Bereitstellungsentgelt an die WBD-AöR finanziert.
Finanzielle Auswirkungen: Die Maßnahme ist mit
900.000 € im Haushalt 2020 eingeplant. Zusätzlich wurden im
Haushalt 2019 Mittel in Höhe von 93.800 € zur Verfügung
gestellt. Bilanzielle Auswirkungen: Im Zuge des
Straßenausbaus müssen vorhandene Straßenbestandteile
entfernt werden, die im Anlagevermögen per 31.12.2020 noch
mit einem Restbuchwert von rd.114.022 € bilanziert sind und
in dieser Höhe auszubuchen sind. Parallel dazu können die
anteilmäßig darauf entfallenden Sonderposten für Zuwendungen
und Beiträge von insgesamt rd. 54.008 € vorzeitig aufgelöst
werden, so dass im Ergebnis ein Verlust von 60.014 €
verbleibt.
Der Buchverlust wird gemäß § 44 Abs. 3
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet. Buchungen in der
Ergebnisrechnung entfallen. Anliegerbeiträge
Die Erneuerung der Fahrbahn stellt aufgrund fehlender
beitragspflichtiger Grundstücke
keine abrechenbare Straßenbaumaßnahme nach § 8 KAG
dar. Rückeinnahmen durch Straßenbaubeiträge sind nicht zu
erwarten. Ausführung / Bauzeit Der Straßenausbau soll im II.
Quartal 2020 erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate.
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Top 7
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Investitionszuschüsse an
Sportvereine im Bezirk Süd 2020
Einstimmig beschlossen - Ja: 13,
Befangen: 1
1. Die Maßnahmen 1 bis 7 der Anlage werden gemäß
den „Richtlinien der Stadt Duisburg für die Gewährung von
Investitionszuschüssen an Sportvereine“ als förderungswürdig
anerkannt. 2. Im Rahmen des vorgesehenen Budgets werden die
Zuschüsse 1 bis 7 gemäß der Anlage bewilligt.
Der Verwaltung liegen im Jahr 2020 für den Bezirk
Süd 7 Anträge von Sportvereinen auf Bewilligung von
Investitionszuschüssen mit einem Kostenvolumen von insgesamt
671.565,53 € vor (s. Anlage). Im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs DuisburgSport sind im Jahr 2020 für die
Gewährung von Investitionszuschüssen 700.000,00 €
berücksichtigt. Für den Bezirk Süd stehen entsprechend der
Entscheidung des Betriebsausschusses DuisburgSport Mittel in
Höhe von 99.450,00 € zur Verfügung. Der Betriebsleiter ist
gemäß Beschluss des Betriebsausschusses ermächtigt, im
Rahmen des beschlossenen Budgets Umstellungen vorzunehmen.
Die Beurteilung der vorliegenden Anträge vollzieht
sich nach den fortgeschriebenen „Richtlinien der Stadt
Duisburg für die Gewährung von Investitionszuschüssen an
Sportvereine“, die folgende Prioritäten vorsehen: 1.
Beschaffung von Pflegegeräten 2. Beschaffung von
Sportgeräten 3. Beschaffung von Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenständen 4. Sanierungsmaßnahmen 5.
Neubaumaßnahmen Unter Berücksichtigung der zur Verfügung
stehenden Mittel können gemäß der Anlage die Maßnahmen 1 bis
7 gefördert werden.
Der § 98 Nr. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
sieht vor, dass Sportvereine bei Maßnahmen mit einer
Bezuschussung von mehr als 50 % als „öffentliche
Auftraggeber“ anzusehen sind. Es müsste daher das
öffentliche Vergaberecht angewendet werden. Aufgrund der
Komplexität dieses Rechtsbereiches ist eine Einhaltung
seitens der Vereine kaum sicher zu stellen (s. Erfahrungen
aus dem Konjunkturpaket II). Aus den vorgenannten Gründen
wird die Förderung der beantragten Maßnahmen auf eine Höhe
von grundsätzlich bis zu 50% festgeschrieben.
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Duisburg werden
entsprechend angepasst.
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Top 8
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Eingabe nach § 24 GO NRW hier:
Notstrombeleuchtung Tiger & Turtle Beschlussentwurf
Einstimmig beschlossen
Dem Petenten ist das beigefügte Antwortschreiben zu
übersenden.
Der Petent wandte sich mit E-Mail vom 19. Oktober
2019 an den Rat der Stadt, um anzurgen, die
Notstrombeleuchtung der Landmarke Tiger & Turtle durch
Photovoltaik sicherzustellen. Die Stellungnahme ist dem
beigefügten Antwortschreibenentwurf zu entnehmen. Sehr
geehrter Herr Scharfenort, Ihre Eingabe nach § 24 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in
zuständigen Gremien beraten.
Nach Abschluss der Beratungen bin ich beauftragt, Ihnen
Folgendes mitzuteilen: Zunächst einmal möchte ich mich für
Ihre Idee bedanken. Es ist schön zu sehen, dass Sie sich
Gedanken über die Zukunft unserer Stadt machen und
konstruktive Anregungen beisteuern möchten.
Die Notstromversorgung der Landmarke Tiger & Turtle wird
derzeit durch eine sogenannte unterbrechungsfreie
Stromversorgung sichergestellt und ist mit Akkus
ausgestattet. Die Aggregate und die Beleuchtung von Tiger &
Turtle werden zum Teil mit elektrischer Energie der
Stadtwerke Duisburg versorgt.
Zusätzlich wird aus dem anfallenden Klär Gas der Kläranlage
an der Kaiserswerther Straße Energie gewonnen, welche für
den Betrieb der Landmarke genutzt wird. Im Jahr 2020 wird
zusätzlich eine Solaranlage auf dem Dach der Kläranlage
installiert. Diese speist dann ebenfalls die angeschlossenen
elektrischen Verbraucher für die Landmarke Tiger und Turtle.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu
haben. Mit freundlichen Grüßen
Eingabe:
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Top 9
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Benennung eines Mitglieds der BV
Süd, das von der Kunstkommission angehört werden soll
Einstimmig beschlossen
Der Rat der Stadt hat am 25.11.2019 die Einrichtung
einer Kunstkommission beschlossen (DS 19-0699), unter
Einbeziehung der Ergänzung, dass bei Themen, welche die
Verantwortungsbereiche einer Bezirksvertretung betreffen,
ein Mitglied der betroffenen Bezirksvertretung zur Sitzung
einzuladen und zu hören ist. Die Benennung dieses Mitgliedes
obliegt den jeweiligen Bezirksvertretungen.
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Top 10
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Erstellung der gesamten
Infrastruktur des Erschließungsgebietes "Am
Alten Angerbach" – Huckingen – Bebauungsplan Nr. 1234
Kenntnisnahme
1. Erweiterung des Baubeschlusses DS 19-0413
Auf Basis der bereits erstellten Entwurfsplanung wurde am 1
Juli 2019 der Baubeschluss für Planung und Bau der
Erschließungsstraßen sowie Planung und Anlage der Grün- und
Freiräume gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 1234 – Huckingen –
"Am Alten Angerbach" hat inzwischen Rechtskraft erlangt.
Zusätzlich zu diesen Anlagen soll nunmehr auch Planung und
Bau der Schmutzwasserkanalisation, der
Regenwasserbewirtschaftung einschl. der damit verbundenen
Mehrkosten für die Gestaltung der Grün- und Freiräume sowie
die Straßenbeleuchtung beschlossen werden.
2. Kosten
Diesen Kosten stehen kalkulierte Einnahmen aus den
Grundstücksverkäufen in Höhe von ca. € 42.000.000.-
gegenüber. Die Ausschreibung für die Arbeiten soll Anfang
Dezember 2019 auf den Markt gebracht werden. Der Baubeginn
soll im 2. Quartal 2020 erfolgen. 3. Finanzielle
Auswirkungen Die in der Anlage dargestellten finanziellen
Auswirkungen beziehen sich auf den Haushalt 2019 ff. Der neu
ermittelte Finanzmittelbedarf entspricht nicht der darin
enthaltenen Veranschlagung. Die Abweichungen wurden jedoch
im Entwurf des Doppelhaushaltes 2020/2021 ff. bzw. der dazu
vorgelegten Veränderungsnachweisung des Oberbürgermeisters
berücksichtigt.
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Top 11
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Familienförderung/Elternarbeit
1. Der Verwendung der mit der DS 07-0412 am 23.02.2007 im
Jugendhilfeetat wiederkehrend bereitgestellten
Transferaufwendungen für präventive Familienförderung und
Elternarbeit in Höhe von 300.000 Euro für die Fortsetzung
und Weiterentwicklung des Konzeptes wird zugestimmt.
2. Die Durchführung der Maßnahmen orientiert sich weiter am
Kindergartenjahr (August bis Ende Juli des jeweiligen
Jahres); hier für das Kindergartenjahr 2019/2020.
Problembeschreibung / Begründung
Nach dem sehr positiv verlaufenen Beginn der Zusammenarbeit
zwischen den Familienbildungsstätten, den
Erziehungsberatungsstellen und den
Kindertageseinrichtungen/Familienzentren im Kindergartenjahr
2007/2008 (DS 07-0412/2) sind die Elternbildungsangebote und
die Angebote der dezentralen Erziehungsberatung in den
nachfolgenden Jahren erfolgreich weitergeführt worden.
Hierbei wurden und werden im regelmäßigen Dialog zwischen
Familienbildung, Erziehungsberatung,
Kindertageseinrichtungen und Jugendamt die Inhalte sowie die
Methoden der Angebote reflektiert und den entsprechenden
Bedarfen angepasst. Diese Bedarfsanpassung umfasst auch die
weitere regionale Differenzierung durch Einbeziehung
weiterer Einrichtungen. Es sollen möglichst viele
Einrichtungen von diesen präventiven Angeboten der
Elternbildung und Erziehungsberatung profitieren.
Um die bisherigen positiven Ergebnisse dieses
Angebotsspektrums weiterzuführen und in ihrer Nachhaltigkeit
zu stärken, ist es notwendig, die finanziellen Mittel für
diese Maßnahmen weiter bereit zu stellen, um den Problemen
der defizitären Erziehungsfähigkeit entgegenzuwirken sowie
vorhandene Erziehungsressourcen positiv zu stärken und zu
fördern.
Zudem stellt gerade das Bundeskinderschutzgesetz die präventive
Elternarbeit und die Förderung der Erziehungskompetenz in
den Vordergrund und akzentuiert sie als eine pflichtige
Aufgabe der Jugendhilfe.
I. Elternbildungsangebote
Es gab und soll auch zukünftig mehr als 30
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren geben, die ganz
kontinuierlich Angebote der Duisburger Elternschule abrufen
sowie weitere 30 Kindertageseinrichtungen, die dies in
unregelmäßigen Abständen tun.
Die Duisburger Elternschule nahm Anregungen aus dem Kreis
der Kindertageseinrichtungen und Kursleitungen auf und hat
das Angebot der bisherigen Elternkompetenzveranstaltungen
DES 1 und der Elternkompetenzgespräche Klassik erweitert um
das „Offene Themencafé“ und um den Veranstaltungszyklus „Gut
Gestärkt in die Schule“. Insgesamt sollen wieder ca. 80
Elternkompetenz-Veranstaltungen stattfinden.
Die Veranstaltungen würden in insgesamt 44
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren durchgeführt;
es sollen fast 1.100 Eltern erreicht werden. Hier einige
entscheidende Qualitätsmerkmale, die im Kindergartenjahr
2019/2020 wieder erreicht werden sollen:
- Alle Eltern, die Babys haben bzw. ein- bis sechsjährige
Kinder erziehen, werden mit dem Angebot erreicht. Sie haben
unter Umständen sehr verschiedene Erfahrungsund
Entwicklungshintergründe und bringen kulturelle
Verschiedenheiten mit, die als Ressource genutzt werden.
- Die Eltern erleben den Gesprächskreis als einen
geschützten Raum für angstfreies Lernen.
- Die Eltern erleben im Gespräch Wertschätzung und Akzeptanz
der eigenen Situation und Biographie.
- Die Eltern erfahren Unterstützung und Stärkung der
vorhandenen Erziehungsfähigkeiten und werden ermutigt, einen
eigenen Erziehungsstil zu finden und zu reflektieren. Sie
sollen sich auf ihre Stärken besinnen und im Gespräch selbst
Perspektiven und Veränderungsmöglichkeiten entwickeln
lernen. - Die Eltern lernen die Bedeutung von Netzwerken als
Entlastungsmöglichkeit kennen.
- Die Eltern lernen vorhandene Informations- und
Beratungsmöglichkeiten kennen, die sie bei Bedarf nutzen
können.
DES 1 / Elternkompetenz für Eltern mit Kindern im ersten
Lebensjahr
Es treffen sich acht bis zehn Mütter oder Väter mit ihren
Babys in einem gemütlichen, speziell für diese Gruppe
eingerichteten Raum. In wohltuender Atmosphäre haben die
Eltern die Möglichkeit mit ihren Babys in Ruhe zu spielen
und eine intensive, liebevolle Beziehung zu entwickeln. Die
Kinder nehmen in dieser Zeit erste Kontakte zu
Gleichaltrigen auf und Eltern haben darüber hinaus die
Gelegenheit zum Austausch.
Themen wie Zeit der Veränderung, Familienalltag, „Erziehung
von Anfang an….“, Gesundheit, Pflege, Selbstfürsorge und
Sicherheit stehen oft im Mittelpunkt.
Elternkompetenz Gesprächskreise Klassik
In einem gemeinsamen Denkprozess und Austausch suchen die
Teilnehmer*innen Antworten auf Fragen von Erziehung und
Familienalltag. Die Gruppe wird von einer pädagogisch und
dialogisch qualifizierten Kursleitung begleitet. Sie trifft
sich in fester Zusammensetzung; besprochene Details bleiben
in der Gruppe. Umgang mit Trotz und Aggression,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der manchmal stressige
Familienalltag, Umgang mit den Medien, Selbstbewusstsein,
Ordnung und Grenzziehung sind häufig angesprochene
Themenbereiche.
Das Offene Themencafé
Dieses versteht sich als niederschwelliges Angebot, auch für
Eltern, die schwer zu erreichen sind. Es bietet einerseits
den Eltern die Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und
andererseits auch ihre erzieherische Kompetenz im Austausch
miteinander und im Kontakt mit der Kursleitung zu stärken.
In diesen Gruppen wird ganz besonders situationsorientiert
gearbeitet.
Im vergangenen KiTa-Jahr wurde in zehn Einrichtungen das
Themencafé angeboten. Meistens mit dem Ergebnis, dass Eltern
sich durch die positiven Erfahrungen danach in einem
Elternkompetenzkurs Klassik angemeldet haben. Dieses Ziel
soll auch in diesem Kindergartenjahr wieder erreicht werden.
Gut Gestärkt in die Schule
Dieses Angebot begleitet Eltern mit ihren Kindern an der
Schnittstelle von der Kindertageseinrichtung in die
Grundschule. Dieser Übergang bedeutet eine große
Herausforderung für die ganze Familie. Welche Schule soll es
sein? Welche Kompetenzen braucht das Kind für den
Schulstart? Wie wachsen Kinder hinein in mehr
Selbstständigkeit und Selbstverantwortung? Wie gestalten
sich die „neuen Regeln“ in der Schule? Wieviel Ordnung
braucht das Kind?
Eltern brauchen ein klares Bewusstsein für all diese Fragen
und sind äußerst dankbar für den Austausch zu diesen Themen.
Projekt „Bärenstark und Bärenschlau“ für Vorschulkinder und
ihre Eltern Das Projekt (Ernährung – Entspannung – Bewegung)
soll im Kindergartenjahr 2019/2020 mit 30 Vorschulgruppen in
15 Kindertagesstätten und Familienzentren mit 320 Kindern
durchgeführt werden.
Auch in diesem Jahr liegt der Vorrang bei der
Berücksichtigung von Kindertageseinrichtungen in sozialen
Brennpunkten. Es sollen jedoch – in unterschiedlicher
Gewichtungen – alle Stadtbezirke vertreten sein. Die Kinder
schätzen diesen besonderen wöchentlichen Termin sehr. Sie
versuchen, das Erlebte im Alltag fortzuführen und bitten
Eltern und Erzieher um weitere Angebote von Vorlesen und
Geschichtenerzählen, von Obst- und Gemüse-Snacks, von Sport
und Spiel, von Kuscheln und Entspannen, von Naturerleben und
kindgerechter Poesie.
Auch in diesem Jahr findet im Rahmen der
Elternveranstaltungen in der Regel eine Kombination von
reinen Einführungsveranstaltungen zu den einzelnen
Themenblöcken statt und zu einem späteren Zeitpunkt
praxisnahe gemeinschaftliche Eltern-Kind Veranstaltungen. Es
werden annähernd 200 Eltern erreicht. Diese gemeinsamen,
aktiv gestalteten Erlebnisse von Eltern und Kindern erfüllen
ein Urbedürfnis nach Nähe, nach Selbermachen, nach Austausch
und nach Gemeinschaft. Das dialogische Konzept als Grundlage
aller Angebote der Duisburger Elternschule ist gut in der
Arbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund und auch im
niederschwelligen Bereich einsetzbar.
Die Vielfalt in der Gruppe der qualifizierten Kursleitungen
mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und Schwerpunkten
ist eine gute Grundlage dafür, jeweils eine „passende“
Kursleitung für „Bärenstark und Bärenschlau“ zu finden.
Voraussichtliche Gesamtkosten 2019 / 2020 für diesen
Bereich: 180.000,00 € II.
Elternberatungsangebote der Erziehungsberatungsstellen
Das Ziel der Gesamtmaßnahme lag und liegt zukünftig
weiterhin darin, neben der Förderung und Durchführung der
oben dargelegten Elternbildungsangebote zusätzlich fachlich
entsprechende Angebote im Bereich der dezentralen
Erziehungsberatung als Ergänzung und Unterstützung
umzusetzen und in den jeweiligen Standorten zu realisieren.
Die von den beiden im Rahmen der Jugendhilfe tätigen
Beratungsstellen – das Familienhilfezentrum Mitte des
Caritasverbandes und die Evangelische Beratungsstelle
Duisburg/Moers – seit Oktober 2007 durchgeführten Maßnahmen
beinhalten bewusst den sekundär-präventiven Charakter als
fachlichen Schwerpunkt in Ergänzung der
Familienbildungsangebote.
Generelles Ziel des Angebotsspektrums der dezentral
angelegten Erziehungsberatung ist es, insbesondere Familien
mit Kindern im Vorschulalter, in denen es bereits
Erziehungsprobleme gibt, im Rahmen der
Sozialraumorientierung frühzeitig und niedrigschwellig zu
erreichen. Bei den bisherigen wie auch bei den für das
Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehenen Maßnahmen der beiden
Beratungsstellen zur Elternberatung in den Familienzentren
und Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen mit besonderen
sozialen Problemlagen wird deutlich, dass der Schwerpunkt
der Evangelischen Beratungsstelle bei dem
Kombinationsangebot von offener Sprechstunde und
individuellen Beratungsterminen vor Ort liegt; der
Schwerpunkt der Beratungsstelle des Caritasverbandes liegt
bei den Kursangeboten mit der Ergänzung durch offene
Sprechstunden.
Die gemeinsame Abstimmung erfolgt insbesondere bezogen auf
die Verortung der offenen Sprechstunden. Es besteht eine
Übereinkunft dahingehend, dass – entsprechend des Konzeptes
„Familienzentren als Knotenpunkte im Stadtteil“ – die
jeweilige offene Sprechstunde von allen benachbarten
Familienzentren und Kindertageseinrichtungen (sowohl in
städtischer als auch in freier Trägerschaft) in Anspruch
genommen werden kann.
Das Beratungsangebot wird schrittweise auch von Ratsuchenden
genutzt, deren Kinder nicht in der Kita betreut werden. Die
Berater*innen haben auch Initiativen ergriffen, über das
Familienzentrum hinausgehende Kontakte in den jeweiligen
Stadtteil hinein aufzubauen (z. B. zu: Grundschulen,
Kirchengemeinden, Kommunales Integrationszentrum,
Kinderärzten, Allgemeiner Sozialer Dienst oder
„Familienhilfe sofort vor Ort“).
1. Fortsetzung der Angebote „Beratung vor Ort“ in
Familienzentren - Evangelische Beratungsstelle
Im Bereich des Kirchenkreises Duisburg war die
Beratungsstelle zusammen mit dem Referat für
Kindertageseinrichtungen und dem Familienbildungswerk
weiterhin im „Projektverbund Familienzentren“ aktiv. Der
Projektverbund begleitet und unterstützt die evangelischen
Familienzentren kontinuierlich bei Konzeptentwicklung,
Zertifizierungsfragen und Öffentlichkeitsarbeit. In die
Sprechstunden kommen erziehungsunsichere oder von der
Alltagsbewältigung überforderte Eltern. Ihre Themen sind
Entwicklungsdefizite und Verhaltensprobleme der Kinder,
Partnerschaftsprobleme, Trennungs-/Scheidungskonflikte und
Erfahrungen von Gewalt in der Familie.
Ein Teil der Eltern nutzt nach einer ersten Kontaktaufnahme
in der offenen Sprechstunde die Möglichkeit zu Folgeterminen
im Familienzentrum, insbesondere wenn die Entfernung
zwischen Wohnort und Beratungsstelle groß ist. Andere ziehen
eine weiterführende Beratung in der Beratungsstelle vor, da
sie das Familienzentrum – z. B. bei persönlichen
Fragestellungen – nicht als den „passenden Ort“ empfinden.
Zudem gehen die benötigten Hilfen manchmal über das hinaus,
was im Familienzentrum fachlich möglich ist. Sofern
weitergehende diagnostische und therapeutische
Interventionen erforderlich sind, wird versucht, die Eltern
zur Fortführung der Beratung in der Beratungsstelle zu
motivieren. Die Beratungsstelle blickt mittlerweile auf zehn
Jahre Sprechstunden/Beratung vor Ort in Familienzentren
zurück.
Die Erfahrungen zeigen, dass der niedrigschwellig-präventive
Ansatz greift. Eltern werden schon früh bei der Wahrnehmung
ihrer Erziehungsaufgaben unterstützt und in ihren
Selbsthilfepotenzialen gestärkt. Sozial schwache,
bildungsferne Eltern, Alleinerziehende sowie Familien mit
Zuwanderungsgeschichte werden in größerer Zahl erreicht.
Zunehmend wird die ortsnahe Beratungsmöglichkeit auch von
Ratsuchenden aus dem Stadtteil genutzt, deren Kinder nicht
in der Kindertageseinrichtung betreut werden.
Bedingt durch den Ausbau der Familienzentren für U3 Kinder
wird auch in den Folgejahren eine verstärkte
Beratungsnachfrage von Eltern erwartet. Dazu bedarf es der
verlässlichen Präsenz und kontinuierlichen Beziehungsarbeit
der Beratungsfachkraft in „ihrem“ Familienzentrum. Nur so
kann das notwendige Vertrauensverhältnis zu den Eltern und
zu den pädagogischen Fachkräften erreicht werden.
Auch ist der Einsatz erfahrener Beratungsfachkräfte geboten,
die mit den spezifischen Rahmenbedingungen umgehen können,
die durch die Einbettung des Beratungshandelns in die
Alltagssituationen im Familienzentrum gegeben sind. Fazit
der inzwischen langjährigen Sprechstundentätigkeit ist somit
auch, dass Erziehungs- und Familienberatung im
Familienzentrum im Sinne der Nachhaltigkeit nur langfristig
angelegt ihr Ziel erreichen kann.
Angesichts der unterschiedlichen Größenordnungen der
Familienzentren (Anzahl der Gruppen, Anzahl der betreuten
Kinder und daraus sich ergebend die Anzahl der potenziellen
Eltern als Nutzer*innen) und mit Blick auf die jeweiligen
Erfahrungswerte und regionalen Gegebenheiten, wird auch im
Kindergartenjahr 2019/2020 eine Differenzierung nach
wöchentlichen und 14-tägigen Sprechstunden vorgenommen
werden.
Im Verlaufe der weiteren Planungen können sich bezüglich der
Standorte noch Veränderungen ergeben. Das Angebot „Beratung
vor Ort“ wird mit 15 Modulen in weiterhin 15 Familienzentren
fortgeführt, um die Kontinuität des Angebotes vor Ort zu
gewährleisten:
Familienzentrum Waterloostraße / Zaubersterne e. V. in
DU-Untermeiderich
Ev. Familienzentrum Wrangelstraße in DU-Kaßlerfeld
Ev. Familienzentrum Nicolaistraße in DU-Wanheimerort
Verbund städtischer Familienzentren in DU-Bruckhausen
(Kronstr.; Schulstr.)
Städt. Familienzentrum Dieselstraße in DU-Bruckhausen
Ev. Familienzentrum Wittenbergerstraße in DU-Röttgersbach
Ev. Familienzentrum Kanalstraße in DU-Obermeiderich
Ev. Familienzentrum Gustav-Adorf-Straße in DU-Neudorf-Süd
Ev. Familienzentrum Dr.-Hammacher-Straße in DU-Ruhrort
Ev. Familienzentrum Friemersheimer Straße in DU-Wanheim
Ev. Familienzentrum Friedensstraße in DU-Hochemmerich
Ev. Familienzentrum im Verbund
Angerhauserstraße/Blankenburger Straße in
DUHuckingen/Ungelsheim
Familienzentrum Auf dem Damm in DU-Mittelmeiderich
Familienzentrum Martinstraße in DU-Duissern
Ev. Familienzentrum Neanderstraße in DU-Beeck
Modul „Fortführung von Beratungsprozessen in der
Beratungsstelle“
Mit der Zahl der Familienzentren, in denen die Sprechstunden
erfolgreich durchgeführt werden, steigen die
Beratungserfordernisse durch Fortführung der in den
Familienzentren begonnenen Beratungen in der
Beratungsstelle. Sofern also weitergehende Beratungen oder
diagnostische und therapeutische Interventionen erforderlich
sind, werden die Eltern zur Fortführung der Beratung in den
Räumen der zentralen Beratungsstelle motiviert.
Dem wurde in den letzten Kindergartenjahren Rechnung
getragen, indem ergänzend zu den bis dato neun Modulen
„Beratung vor Ort in den Familienzentren“ ein variables
Modul „Fortführung von Beratungsprozessen in der
Beratungsstelle“ in die Konzeption aufgenommen wurde.
2. Entwicklungsförderung in Familien, Sprechstunden vor Ort
und offene Elterngesprächskreise – Familienhilfezentrum
Mitte des Caritasverbandes
Nachstehend werden die verschiedenen Angebote/Kurse und die
jeweiligen Standorte benannt, die im Kindergartenjahr
2019/2020 aufgrund der positiven Erfahrungen weitergeführt
werden sollen. Im Verlaufe der weiteren Planungen können
sich bezüglich der Standorte noch Veränderungen ergeben.
Elternsprechstunden Dieses Angebot für Eltern mit
thematischen Schwerpunkten zu verschiedenen Erziehungsfragen
soll in folgenden Familienzentren/Kindertageseinrichtungen
umgesetzt werden:
Familienzentrum St. Michael, Hoherweg in
DU-Mittelmeiderich
Familienzentrum St. Laurentius, Möhlenkampstraße in
Duisburg-Beeck
Kindertageseinrichtung Christus unser Friede,
Wiesbadenerstraße in DUObermeiderich
Offene Elterngesprächskreise
Das Angebot von angeleiteten offenen Elterngesprächskreisen
mit verschiedenen pädagogisch relevanten Themen für Väter
und Mütter soll im Kindergartenjahr 2019/2020 in der
nachstehenden Einrichtung umgesetzt werden:
Familienzentrum/Kindertageseinrichtung Liebfrauen,
Claubergstraße in DU-Dellviertel Die bisherigen
Rückmeldungen der teilnehmenden Eltern sind durchweg
positiv.
Die Eltern schätzen die Informationen sowie den Austausch
mit anderen Eltern. Ebenso bringen sich die teilnehmenden
Eltern immer gut ein, stellen eigene Fragen und teilen ihre
Problemstellungen offen mit. Damit tragen diese
Gesprächskreise wesentlich zur Stärkung der Eltern- bzw.
Erziehungskompetenz bei.
Positiv ist zudem aufgefallen, dass bei notwendigem Kontakt
gegenüber dem ASD den Eltern zusätzliche Information über
die Aufgabe und Rolle des ASD vermittelt werden konnte und
so Eltern in Einzelfällen motiviert wurden, das Jugendamt
für weitergehende Beratung und Unterstützung in Anspruch zu
nehmen.
Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder
Das Angebot „Sozialkompetenztraining für Grundschulkinder“
soll (unter Vorbehalt der weiteren Planungen) in folgenden
Einrichtungen durchgeführt werden:
Evangelisches Familienzentrum Wrangelstraße in
DU-Kaßlerfeld (Sozialkompetenztraining für Mädchen)
Katholische Grundschule Goldstraße in DU-Dellviertel
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Albert-Schweitzer-Straße in DU-Huckingen
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Am Tollberg in
DU-Wanheim
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Hochfelder Markt in
DU-Hochfeld
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Habichtstraße in
DU-Wanheimerort
Ziel dieses Sozialkompetenztrainings ist es u. a., die
Kinder für ihre eigenen Gefühle und die Gefühle anderer zu
sensibilisieren. Sie sollen lernen, Gefühle bei sich und
anderen Kindern besser einzuschätzen und andere
Konfliktlösungsmöglichkeiten auszuprobieren. Die beteiligten
Kinder haben grundsätzlich alle mehr oder weniger große
Probleme mit ihrem Sozialverhalten. Dennoch ist es auch
immer wieder möglich, über Rollenspiele und andere Übungen
die Sensibilität der Kinder zu schärfen, dass sie mehr
Rücksicht auf sich und andere nehmen. Hierbei werden
insbesondere auch geschlechtsspezifische Gesichtspunkte
einbezogen.
Voraussichtliche Gesamtkosten 2019/2020 für diesen Bereich:
120.000 Euro
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Top 12
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Antrag
auf Sonderzuschüsse zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtung
1. Dem in dieser Drucksache genannten Träger von
Kindertageseinrichtungen wird ein Sonderzuschuss zu den
Betriebskosten in der dort beschriebenen Höhe gewährt.
2. Der Sonderzuschuss wird rückwirkend ab dem 01.08.2019 für
die Dauer von 1 Kindergartenjahr gewährt. 3. Sollte sich bei
der Abrechnung der Betriebskosten ergeben, dass der
Sonderzuschuss vom Träger der Kindertageseinrichtungen nicht
mehr zur Finanzierung benötigt wird, kann dieser
Sonderzuschuss durch einen erneuten Ratsbeschluss in der
Höhe geändert oder aufgehoben werden. 4. Der Träger
verpflichtet sich, die in der Beschlussbegründung
aufgelisteten Nebenbedingungen einzuhalten.
Problembeschreibung / Begründung Mit der DS 16-0016 vom
27.01.2016 ist detailliert über die Problematik hinsichtlich
der Gewährung von Sonderzuschüssen an Freie Träger von
Kindertageseinrichtungen zum Weiterbetrieb von
Kindergartengruppen durch die Kommune berichtet worden. Aus
diesem Grunde kann an dieser Stelle - um Wiederholungen zu
vermeiden – auf weitere Ausführungen verzichtet werden.
Mit dieser Vorlage soll über die Gewährung von
Sonderzuschüssen zu den Betriebskosten der
Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes im Bistum
Essen entschieden werden. KiTa Zweckverband im Bistum Essen
Der KiTa-Zweckverband im Bistum Essen betreibt derzeit
rechtsrheinisch 29 Kindertagesstätten in Duisburg, in denen
rd. 1.850 Kinder betreut werden. Die Einrichtungen befinden
sich in den Bezirken Hamborn, Meiderich/Beeck, Mitte und
Süd.
Von diesen Einrichtungen sind 11 zum Familienzentrum
zertifiziert, 8 als Kindertageseinrichtung im sozialen
Brennpunkt und 9 als Sprachfördereinrichtung anerkannt. Um
auch in Duisburg weiterhin ein flächendeckendes Angebot an
katholischen Kindertageseinrichtungen erhalten und die
weitere Aufgabe von Kindertageseinrichtungen abwenden zu
können, benötigt der Träger die finanzielle Unterstützung
der Stadt Duisburg durch die Übernahme von Trägeranteilen.
Vorgesehen ist eine anteilige Übernahme des Trägeranteils in
Höhe von 35%, dies entspricht einer Absenkung des
Trägeranteils um 4,2%-Punkte.
Die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen. Bedarf und
Wirtschaftlichkeit In enger Abstimmung mit der
Jugendhilfeplanung sind die angebotenen Plätze zur Sicherung
der Rechtsansprüche auf einen Betreuungsplatz zwingend
erforderlich, um die Versorgungsquoten mittel- und
langfristig halten bzw. verbessern zu können. Der
Rechtsanspruch zur Erfüllung auf einen Kindergartenplatz
richtet sich ausschließlich gegen die Kommune, die also im
Falle eines Platzabbaus gehalten wäre, zusätzliche (neue)
Angebote zu schaffen, um eine möglichst ortsnahe Versorgung
mit Kindergartenplätzen sicherzustellen.
Aufgrund der angespannten Betreuungssituation der 3-Jährigen
und Älteren in Duisburg, für die die Betreuungsquote bei
96,5% liegt, muss pauschal und unabhängig von einer
speziellen Situation im Sozialraum festgestellt werden, dass
jeder Platz benötigt wird und auch perspektivisch aufgrund
der ansteigenden Einwohnerkinderzahl künftig erforderlich
bleibt.
Durch die Absenkung des Trägeranteils von 12 % auf 7,8 %
entstehen für die Stadt Duisburg Mehrkosten in Höhe von ca.
545.369 € für ein KiTa Jahr. Für 2020 wurden die anteiligen
Mehrkosten bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Für das Haushaltsjahr 2019 fallen durch Übernahme des
Trägeranteils Kosten in Höhe von ca. 227.237 € an. Diese
Kosten wurden bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt.
Die Gewährung eines Sonderkostenzuschusses ist in diesem
Fall die wirtschaftlichste Alternative. Bei Trägerschaft
durch die Stadt Duisburg würden Mehrkosten in Höhe von ca.
844.024€ anfallen. Aus diesem Grund ist ein
Sonderkostenzuschuss zu gewähren. Die Berechnung des
beantragten Sonderzuschusses beruht auf der Grundlage der
Zuschussanträge für das Kindergartenjahr 2019/2020 aus der
KiBiz.web-Anwendung.
Laufzeit und Nebenbestimmungen
Grundsätzlich soll der Sonderzuschuss zunächst für die Dauer
von 1 Kindergartenjahr gewährt werden. Die Zahlung von
Sonderzuschüssen unterliegt generell der jährlichen
Bedarfsplanung. Sollten unterjährige Prüfungen der
Bedarfssituation zu dem Ergebnis kommen, dass die mit einen
Sonderzuschuss betriebenen Plätze nicht mehr benötigt
werden, kann der Sonderzuschuss – soweit ein entsprechender
Ratsbeschluss gefasst wird- mit einem entsprechenden
zeitlichen Vorlauf gekündigt werden.
Der Träger der mit einem Sonderzuschuss finanzierten
Einrichtung verpflichtet sich, den Weiterbetrieb der in Rede
stehenden Plätze / Gruppen in enger Abstimmung mit dem
Jugendamt zu gestalten. Hierzu gehört u.a., dass bei dem
Aufnahmeverfahren die Frage des Anteils der Kinder mit
Migrationshintergrund zu beachten ist, dass es zu
gesetzeskonformen Überschreitungen der Gruppenstärke kommen
kann und dass die Träger sich am Ausbau von Plätzen zur
Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren
beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Jahr Haushaltsjahr 2019 entstehen Mehraufwendungen
in Höhe von ca. 227.237 €. Die Mehraufwendungen werden aus
dem Produkthaushalt des Amtes 50 gedeckt. Die Deckung
erfolgt aus dem Produkt 5000050203 "Leistungen für
Arbeitsuchende", SK 523010.
s KITA Zweckverbandes im Bistum Essen
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