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Haupt- und Finanzaussschuss - wegen Corona-Krise als
Rats-Ersatzsitzung - Montag, 30. März 2020 |
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Einstellung von Auszubildenden und Praktikant*innen im Jahr
2021
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Optimierung 3.
Nahverkehrsplan -
I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung
zum 20.04.2020): Der
HFA beschloss das Gesamtpaket bzw. die Nachbesserungen als
verbindliche Maßnahme und nicht als Prüfauftrag. Dafür waren
SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU und HSV. Nach Ostern soll es
losgehen.
Beschlossen wurde auch die Erstattung von
Elternbeiträgen in KiTas, Kindertagespflege udn Offenen
Grundschulganztag (Zeitraum 16. März bis 19. April)
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Bewerbung für die Universiade 2025
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Top 1 - |
Bericht der Verwaltung
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Top 2 - |
Niederschrift
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Top 3 - |
Eilbeschluss - Einstimmig
beschlossen
Die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse werden - soweit
es sich nicht um - durchlaufende Ratsvorlagen - Vorlagen im
Bereich der Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretungen,
des Jugendhilfeausschusses, des Vergabeausschusses oder der
Betriebsausschüsse handelt - gem. § 41 GO NRW genehmigt. Die
Beschlüsse des Integrationsrates werden zur Kenntnis
genommen
Problembeschreibung / Begründung
In der Ratssitzung am 17.02.2020 sind einige Beschlüsse der
Ausschüsse noch nicht genehmigt worden. Außerdem wurden für
die Zeit vom 18.02.2020 bis zum 27.03.2020 folgende
Ausschusssitzungen angemeldet: 27.01.2020 Ausschuss für
Arbeit, Soziales und Gesundheit
28.01.2020 Schulausschuss
30.01.2020 Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr und des
Umweltausschusses
31.01.2020 Kulturausschuss
31.01.2020 Betriebsausschuss für das Immobilien-Management
Duisburg 03.02.2020 Integrationsrat (Kenntnisnahme der
Beschlüsse)
04.02.2020 Ausschuss für Personal, Verwaltung und
Digitalisierung 06.02.2020 Betriebsausschuss DuisburgSport
06.02.2020 Jugendhilfeausschuss
24.03.2020 07.02.2020 Ausschuss für Wirtschaft,
Stadtentwicklung und Verkehr 18.02.2020 Wahlausschuss
06.03.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
09.03.2020 Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit
10.03.2020 Schulausschuss
12.03.2020 Jugendhilfeausschuss
13.03.2020 Kulturausschuss
13.03.2020 Betriebsausschuss für das Immobilien-Management
Duisburg 16.03.2020 Umweltausschuss -Abgesagt
16.03.2020 Integrationsrat (Kenntnisnahme der Beschlüsse)
-Abgesagt
17.03.2020 Ausschuss für Personal, Verwaltung und
Digitalisierung -Abgesagt
19.03.2020 Betriebsausschuss DuisburgSport -Abgesagt
20.03.2020 Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Verkehr -Abgesagt
23.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss -Abgesagt
24.03.2020 Vergabeausschuss -Abgesagt
Die Auflistung der zu genehmigenden Ausschussbeschlüsse wird
rechtzeitig zur Ratssitzung vorgelegt.
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Top 4 -
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Gesellschafterversammlungen der Duisburg Kontor GmbH (DK)
und der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH); hier:
Abberufung / Bestellung der Geschäftsführung
- Einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor GmbH
(DK) sollen folgende Beschlüsse gefasst werden:
1.1. Herr Beigeordneter Thomas Krützberg wird mit Wirkung
zum 30.04.2020 als Geschäftsführer der Duisburg Kontor GmbH
(DK) abberufen. 1.2. Frau Beigeordnete Astrid Neese wird mit
Wirkung zum 01.05.2020 als Geschäftsführerin der Duisburg
Kontor GmbH (DK) bestellt.
2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
der Duisburg Kontor GmbH (DK) wird angewiesen, das
Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu Ziffer 1.1.
und 1.2. auszuüben.
3. In der Gesellschafterversammlung der Duisburg Kontor
Hallenmanagement GmbH (DKH) sollen folgende Beschlüsse
gefasst werden:
3.1. Herr Beigeordneter Thomas Krützberg wird mit Wirkung
zum 30.04.2020 als Geschäftsführer der Duisburg Kontor
Hallenmanagement GmbH (DKH) abberufen.
3.2. Frau Beigeordnete Astrid Neese wird mit Wirkung zum
01.05.2020 als Geschäftsführerin der Duisburg Kontor
Hallenmanagement GmbH (DKH) bestellt.
4. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
der Duisburg Kontor Hallenmanagement GmbH (DKH) wird
angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse
zu Ziffer 3.1. und 3.2. auszuüben.
Problembeschreibung / Begründung
Gem. § 7 des Gesellschaftsvertrages hat die DK GmbH einen
oder mehrere Geschäftsführer, die von der
Gesellschafterversammlung bestellt werden. Gleiches gilt für
die DKH GmbH; hier gem. § 6 des Gesellschaftsvertrages. Mit
Beschlussvorlage DS 20-0113 hat der aktuelle
Mitgeschäftsführer, Herr Beigeordneter Thomas Krützberg, die
Bewilligung seiner Beurlaubung ohne Bezüge aus einem
wichtigen Grund gem. § 34 FrUrlV für die Zeit vom 01.05.2020
bis zum Ende seiner Wahlzeit am 30.04.2021 zur Wahrnehmung
der Geschäftsführertätigkeit der neu zu gründenden
Schulbaugesellschaft beantragt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.01.2020 diesem
Antrag zugestimmt. Die Nachfolge wird Frau Astrid Neese
übernehmen. Sie wurde zur Beigeordneten für Familie, Bildung
und Kultur, Arbeit und Soziales in der Ratssitzung am
30.01.2020 gewählt (DS 20-0096). Wegen der
Aufgabenverknüpfung wurde in der Vergangenheit der
Kulturdezernent zum Mitgeschäftsführer bestellt.
Zuständig für die Bestellung und Abberufung der
Geschäftsführer/innen ist sowohl bei der DK als auch bei der
DKH die Gesellschafterversammlung; siehe
Gesellschaftsvertrag der DK § 14 Abs. 5 und
Gesellschaftsvertrag der DKH § 9 Abs. 2 Nr. 6.
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Top 5 -
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Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR); hier:
Abschluss einer neuen Gesellschaftervereinbarung für die
Betriebsstätte Revierpark Mattlerbusch (RPM) der FMR
- Einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt Duisburg stimmt dem Abschluss der
beigefügten Gesellschaftervereinbarung für die Jahre 2020
und 2021 zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR), der Stadt
Duisburg und der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH
(FMR) zu.
2. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im
Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und
fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans sowie dem
Inkrafttreten des Haushalts durch die Veröffentlichung der
Haushaltssatzung.
3. Der Vertreter der Stadt Duisburg in der
Gesellschafterversammlung der FMR wird angewiesen, das
Stimmrecht der Stadt im Sinne der Beschlüsse zu den Ziffern
1. und 2. auszuüben.
Problembeschreibung / Begründung Mit wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.01.2017 erfolgte die Verschmelzung der
Revierpark-Gesellschaften Mattlerbusch, Nienhausen und
Vonderort auf die Freizeitzentrum Kemnade GmbH zur
Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR, Ratsbeschluss
vom 24.11.2016 zur DS 15-1286/3). Im Zusammenhang mit der
Verschmelzung wurde für die Betriebsstätte Revierpark
Mattlerbusch der FMR eine Gesellschaftervereinbarung für
einen Zeitraum von drei Jahren zwischen dem Regionalverband
Ruhr (RVR), der Stadt Duisburg und der FMR abgeschlossen.
Der Zuschuss für den Revierpark Mattlerbusch wurde auf dem
bisherigen Niveau in Höhe von 510 T€ festgeschrieben. Die
Gesellschaftervereinbarung wurde unbefristet mit der Maßgabe
geschlossen, dass nach drei Jahren Anpassungsvereinbarungen
getroffen werden können.
Bereits im Vorfeld der Verschmelzung hat der RVR darauf
hingewiesen, dass es, unabhängig von der für drei Jahre
fixierten Zuschusshöhe, auch nach der Verschmelzung
unabdingbar sein werde, das strukturelle Liquiditätsdefizit
von Mattlerbusch auszugleichen und hier die Stadt Duisburg
und der RVR – natürlich eingebettet in Gesamtüberlegungen –
weiterhin gefordert sein werden (siehe DS 15-1286). Seit
2013 wurden für die Revierpark Mattlerbusch GmbH und später
für die Betriebsstätte Revierpark Mattlerbusch der FMR
Zuschusserhöhungen bzw. Sonderzuschüsse zur
Liquiditätssicherung beschlossen. Zuletzt beliefen sich die
Betriebskostenzuschüsse für den Revierpark Mattlerbusch auf
jährlich 1.135 T€.
In der nun vorgeschlagenen Anpassungsvereinbarung für die
Jahre 2020 und 2021 (Anlage) wurde zum einen der bisher als
liquiditätsbedingter Sonderzuschuss gewährte Zuschuss
umgewandelt in einen institutionellen Zuschuss mit einer
maximalen Zuschusshöhe von 1.130 T€ p. a. (§ 2 Ziff. 1. f.
und 4. der Gesellschaftervereinbarung), davon 50 % Stadt
Duisburg = max. 565 T€ p. a., im Haushalt sind im PO 2060
(Beteiligungen) hinreichende Mittel veranschlagt.
Des Weiteren wurde ein Passus aufgenommen, der eine
Sonderfinanzierung größerer (Investitions-)Projekte in Höhe
von maximal 400 T€ pro Jahr durch die Gesellschafter
ermöglicht (§ 2 Ziffer 3. f. der
Gesellschaftervereinbarung).
Die Mindestsumme je Projekt muss 50 T€ betragen. Die
Projekte sind bis zum 31.03. des Vorjahres der geplanten
Umsetzung den Gesellschaftern RVR und Stadt Duisburg über
einen Projektsteckbrief zur Genehmigung vorzulegen und im
Wirtschaftsplan der Betriebsstätte abzubilden.
Nur beantragte, genehmigte und im Wirtschaftsplan
berücksichtigte Projekte können einen Zuschuss erhalten. Die
Gesellschaftervereinbarung soll unbefristet mit der Maßgabe
geschlossen werden, dass rechtzeitig für den Zeitraum 2022
bis 2025 Anpassungsvereinbarungen getroffen werden, sollten
keine Änderungen erforderlich sein, verlängert sich die
Gesellschaftervereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr (§ 4
der Gesellschaftervereinbarung)
Anlage Gesellschaftervereinbarung FMR RPM 2020 2021
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Top 6 -
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Gesellschafterversammlung der Immobilienservice Duisburg
GmbH (ISD); hier:Neufassung Gesellschaftsvertrag
- Mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
1. In der Gesellschafterversammlung der ISD
soll folgender Beschluss gefasst werden: Der
Gesellschaftsvertrag der ISD wird in die als Anlage dieser
Vorlage beiliegenden Fassung unter Umfirmierung in SD
Schulbaugesellschaft Duisburg mbH geändert.
2. Der Vertreter
der Stadt Duisburg in der Gesellschafterversammlung der ISD
wird angewiesen, das Stimmrecht der Stadt im Sinne des
Beschlusses zu Ziffer 1. auszuüben.
Problembeschreibung / Begründung Der Rat der Stadt Duisburg
hat in der Sitzung am 17.02.2020 unter der DS 20-0183 die
wesentlichen Beschlüsse zur Gründung einer
Schulbaugesellschaft gefasst. Zu diesem Zweck soll die
Immobilienservice Duisburg GmbH in die neue
Schulbaugesellschaft umfirmiert werden (vgl. Ziff. 1.6. des
Beschlussentwurfes der v. g. Drucksache). Neben der Änderung
des Gesellschaftszwecks in dem derzeit gültigen
Gesellschaftsvertrag der ISD in der Gründungsfassung aus dem
Jahr 2007 und der Einrichtung eines Aufsichtsrates als
Kontrollorgan der Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag
in wesentlichen Punkten redaktionell überarbeitet und den
derzeit geltenden kommunalverfassungsrechtlichen Vorgaben
angepasst worden. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist
daher in vollständiger Fassung als Anlage zu dieser
Drucksache beigefügt. Herr Oberbürgermeister Link als
geborenes Mitglied des Aufsichtsrates hat Herrn
Stadtdirektor und Stadtkämmerer Murrack als Vertreter zur
Ausübung des Mandates bestimmt.
Anlage-DS 20-0207SD Neu Gesellschaftsvertrag
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Top 7 -
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Genehmigung von Dienstreisen -
abgesetzt
Beschlussentwurf
1. Der Dienstreise unter der Leitung von Herrn
Oberbürgermeister Sören Link sowie jeweils zwei Mitgliedern
der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und jeweils einem
Mitglied der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, die Linke,
Junges Duisburg/DAL, HSV und FDP in die englische
Partnerstadt Portsmouth vom 17. – 19.05.2020 wird
zugestimmt.
2. Der Dienstreise unter der Leitung eines Bürgermeisters in
Vertretung des Oberbürgermeisters sowie jeweils zwei
Mitgliedern der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und jeweils
einem Mitglied der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, die
Linke, Junges Duisburg/DAL, HSV und FDP in die russische
Partnerstadt Perm vom 08.06./09.06.2020 - 13.06.2020 wird
zugestimmt.
Begründung
Zu 1.) In diesem Jahr wird die Städtepartnerschaft zwischen
Duisburg und Portsmouth siebzig Jahre alt. Damit gehört sie
mit zu den ersten städtepartnerschaftlichen Verbindungen
nach Großbritannien in der Nachkriegszeit. Der offizielle
Festakt in Portsmouth soll um das diesjährige Mayor Making
im Mai 2020 stattfinden. Hierzu ist eine Delegation aus
Mitgliedern von Rat und Verwaltung in die englische
Partnerstadt eingeladen. Verwaltungsseitig soll die
Delegationsreise durch den Bereich Repräsentation und
Städtepartnerschaften des Amtes für Kommunikation
vorbereitet und begleitet werden.
Der Oberbürgermeister der Stadt Perm plant die Einladung
einer Duisburger Delegation aus Vertretern von Rat und
Verwaltung der Stadt Duisburg zum diesjährigen
Nationalfeiertag an den Ural. Im Rahmen der Reise sind
folgende Punkte vorgesehen:
1. Die Vorstellung und Information der gemeinsamen Projekte,
die nach dem letzten Besuch im Jahre 2012 entstanden sind.
2. Die Vorstellung des durch die beiden Stadtarchive
erarbeiteten und publizierten dritten, zweisprachigen
Bildbandes zum Thema „Städte am Wasser“.
3. Vorbereitung der für Oktober 2020 in Duisburg geplanten
Tagung „Dissonantes Erinnern“
4. Eine Zusammenkunft mit dem deutschen Generalkonsul in
Jekaterinburg (oder Vertreter), zu dessen Amtsbezirk Perm
gehört.
5. Teilnahme der Delegation an den Feierlichkeiten zum
25jährigen Jubiläum der Städtepartnerschaft zwischen Perm
und Oxford. Die Reiseorganisation und -vorbereitung erfolgt
auch hier durch den Bereich Repräsentation und
Städtepartnerschaften des Amtes für Kommunikation. Im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung sind gemäß §82 Abs. 1 GO
NRW die Ausgaben genannt, die geleistet werden können.
Mittel für ein Mindestmaß an städtischer Repräsentation wie
der hier anstehenden Besuche sowohl in der britischen als
auch in der russischen Partnerstadt werden als notwendig
bzw. als Weiterführung notwendiger Aufgaben im Sinne von §
82 Abs. 1 S.1 GO NRW und als Ausdruck des Kernbestandes
kommunaler Selbstverwaltung gesehen.
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Top 8 |
Überörtliche Prüfung der Stadt Duisburg im Jahr 2019 durch
die gpaNRW
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Prüfungsbericht der gpaNRW vom 30.01.2020 und die
Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 26.02.2020 werden
zur Kenntnis genommen. 2. Der Rat der Stadt beschließt die
Stellungnahme des Oberbürgermeisters als Stellungnahme des
Rates der Stadt gegenüber der gpaNRW und der
Aufsichtsbehörde abzugeben.
Begründung Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW hat der
Oberbürgermeister dem Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) vom
30.01.2020 zur Beratung vorgelegt (siehe DS 20-0201 vom
12.02.2020). Die gem. § 105 Abs. 6 Satz 2 notwendige
Stellungnahme des Oberbürgermeisters zu den Feststellungen
und Empfehlungen des Prüfungsberichts wurde dem
Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls zur Kenntnisnahme
vorgelegt (siehe DS 20-0201/1 vom 26.02.2020).
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im
Prüfungsbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine
positive als auch eine negative Wertung verbunden sein.
Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende
Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich
machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit
einem Zusatz gekennzeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die
gpaNRW im Prüfungsbericht als Empfehlung aus.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfungsbericht und
die Stellung
nahme des Oberbürgermeisters am 06.03.2020 zur Kenntnis
genommen und beraten. Der Rat beschließt gem. § 105 Abs. 7
GO NRW über die gegenüber der gpaNRW und der
Aufsichtsbehörde abzugebende Stellungnahme zu dem im
Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen
in öffentlicher Sitzung.
Das Ergebnis aus der Vorberatung des
Rechnungsprüfungsausschusses kann einbezogen werden. Hierzu
werden die Managementfassung des Berichts, die Stellungnahme
des Oberbürgermeisters sowie ein Auszug aus der
Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses vom
06.03.2020 als Anlagen zur Kenntnis gegeben. Der
Gesamtbericht sowie die Stellungnahmen des
Oberbürgermeisters und des Rates der Stadt Duisburg werden
anschließend auf der Homepage der gpaNRW veröffentlicht.
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Top 9 -
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Einrichtung des Bildungsgangs "Kosmetiker/in" am
Sophie-Scholl-Berufskolleg in Duisburg-Hamborn
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Am Sophie-Scholl-Berufskolleg, Städtische Schule der
Sekundarstufe II, Dahlmannstr. 26, 47169 Duisburg,
Schulnummer 188104, wird der Bildungsgang „Fachklasse des
dualen Systems der Berufsausbildung (Kosmetiker/in)“ gemäß §
2 Absatz 2 der Berufskolleganrechnungs- und
Zulassungsverordnung (BKAZVO) in Verbindung mit der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-BK) Anlage A1.1 zum
01.08.2020 eingerichtet. Der Bildungsgang wird gemäß § 81
Absatz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) einzügig in Vollzeitform
eingerichtet. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG NRW) erforderliche
Genehmigung einzuholen.
Begründung
1. Berufskolleganrechnungs- und Zulassungsverordnung
(BKAZVO) Zulassung von Absolventen vollzeitschulischer
beruflicher Bildungsgänge zur Abschlussprüfung in dualen
Ausbildungsberufen. Zur Bewältigung regionalspezifischer
Arbeitsmarktbedürfnisse durch Ausbildungsangebote für
förderbedürftige Jugendliche, Altbewerberinnen und
Altbewerbern ist nach §2 Absatz 2 der BKAZVO zur
Berufsabschluss- oder Gesellenprüfung zuzulassen, wer einen
in der Regel dreijährigen Bildungsgang an einem Berufskolleg
erfolgreich absolviert hat.
Dieser Bildungsgang muss der Berufsausbildung in einem
anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. Er entspricht
diesem, wenn er: - nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem
Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, -
systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und
zeitlichen Gliederung durchgeführt wird und - durch
Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an
fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.
In den gemäß § 2 BKAZVO eingerichteten Fachklassen für
Schülerinnen und Schüler ohne ein
Berufsausbildungsverhältnis wird der schulische Teil der
Berufsausbildung und in Kooperation mit Praktikumsbetrieben
der betriebliche Teil der Berufsausbildung vermittelt.
Verfahren Die Errichtung eines Bildungsgangs nach § 2 Abs. 2
BKAZVO wird auf der Grundlage des Schulträgerbeschlusses von
der oberen Schulaufsichtsbehörde nach Prüfung der
Voraussetzungen genehmigt.
Mit dem Antrag auf Genehmigung ist der regionale Konsens zum
Erfordernis dieses Bildungsangebotes im Hinblick auf die
regionalspezifische Arbeitsund Ausbildungsmarktsituation
zwischen dem Berufskolleg, der Agentur für Arbeit/Jobcenter,
den zuständigen Kammern und den Spitzenorganisationen der
zuständigen Gewerkschaften nachzuweisen. Die jährliche
Fortführung des Angebots setzt die erneute Beschlussfassung
über den regionalen Konsens und deren Anzeige an die obere
Schulaufsichtsbehörde voraus.
2. Bedürfnis für die Einrichtung
Das Sophie-Scholl-Berufskolleg bildet schon seit fast 30
Jahren Staatlich geprüfte Kosmetikerinnen und Kosmetiker
nach Anlage C1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APOBK) aus.
Dabei handelt es sich um eine (vollzeit-) schulische
Ausbildung, die mit dem Erwerb der Fachhochschulreife und
dem Berufsabschluss der/des „Staatlich geprüfte/n
Kosmetiker/in“ abschließt.
Die Initiative zur Einrichtung des Bildungsganges nach
BKAZVO am Sophie-SchollBerufskolleg erfolgte aufgrund der
Erfahrungswerte, die insbesondere in den
Bewerbungszeiträumen für den bereits angebotenen
Bildungsgang gemacht wurden. Vermehrt zeigen Schülerinnen
und Schüler Interesse an den Bildungsgang nach Anlage C1
APO-BK, jedoch erfüllen sie oftmals die Zugangsvoraussetzung
(Fachoberschulreife) nicht. Es liegt außerdem ein Mangel an
Ausbildungsbetrieben im Bereich Kosmetik im Raum Duisburg
und der näheren Umgebung vor.
Der Beruf der/des „Kosmetiker/in“ hat gute
Beschäftigungsperspektiven. Es ist zu beobachten, dass der
Bedarf an qualifizierten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt
steigt. Eine Vermittlung an Kosmetikbetriebe, die
Auszubildende im dualen System einstellen, stellte sich als
nicht möglich heraus.
Der Eindruck einer besonders schwachen
LehrstellenBewerber-Relation wurde durch die Aussagen u. a.
der Handwerkskammer Düsseldorf sowie der Bundesagentur für
Arbeit (BA) bestätigt. Die BA teilt in ihrer aktuellen
Statistik folgen Zahlen zur Ausbildungssituation im Bereich
Körperpflege mit: Bewerber für Berufsausbildungsstellen und
Berufsausbildungsstellen nach Bereichen und -gruppen (KldB
2010)1
Weiter gibt die BA an, dass die 36 gemeldeten
Ausbildungsstellen im Berufsbereich Körperpflege
ausschließlich Ausbildungsbetriebe im Friseurhandwerk sind.
Insgesamt wurden im vorliegenden Zeitraum in ganz NRW 57
offene Ausbildungsstellen in der Kosmetikbranche gemeldet.
Trotz der fehlenden Ausbildungsbetriebe ist zu beobachten,
dass die Praktikumsbetriebe, mit denen das
Sophie-Scholl-Berufskolleg seit vielen Jahren
zusammenarbeitet, großes Interesse an längerfristigen
Praktikantinnen/Praktikanten und Nachwuchskräften haben.
Die Prognose für die Übernahme in ein festes
Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung ist positiv zu
bewerten. Nicht nur die eigenen Erfahrungen durch den
bereits angebotenen Bildungsgang, sondern auch die
tagesaktuellen Stellenangebote der BA bestätigen diese
Annahme. Die Einsatzgebiete reichen vom klassischen
Kosmetikinstitut, Kosmetikhersteller, über dermatologische
Praxen bis hin zu Personalberatungsagenturen. Zudem wachsen
der nationale und der internationale Markt für Kosmetik und
Körperpflege weiter.
Zielgruppe/ Zeitplanung
In den Bildungsgang können Jugendliche aufgenommen werden,
die seit mindestens sechs Monaten die allgemeinbildende
Schule verlassen haben. Dies bedeutet, dass
Schulabgängerinnen und Schulabgänger des laufenden Jahres
frühestens zum 01.02. des Folgejahres, Altbewerber
Schülerinnen und Schüler, die keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben und/oder nicht die Aufnahmevoraussetzungen
für den Bildungsgang nach Anlage C1 APO-BK erfüllen,
hingegen bereits nach den Sommerferien mit dem schulischen
Bildungsgang beginnen können.
Aus diesem Grund ist am SophieScholl-Berufskolleg der Beginn
der Ausbildung für den 01.08.2020 geplant. Zügigkeit Für den
geplanten Bildungsgang ist am Sophie-Scholl-Berufskolleg
eine Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schüler mit dem
Ziel der Zulassung zur Kammer-Prüfung vorgesehen.
Da eine Kooperation mit dem Vera-Beckers-Berufskolleg in
Krefeld angestrebt wird, ist es aufgrund des hohen Bedarfs
an qualifizierten Fachkräften sinnvoll, an beiden
Berufskollegs einzügig zu starten. Es wird daher
vorgeschlagen, die Zügigkeit des Bildungsgangs entsprechend
einzügig
festzulegen.
Berufsschulunterricht in den Lernbereichen/Fächern lt.
Lehrplan Nach Anlage A APO-BK umfasst der Unterricht 480
Jahresstunden (12 Wochenstunden), soweit sich aus den
Vorschriften für die Berufsausbildung nach dem BBiG oder der
HwO nichts anderes ergibt. An einem Tag sind acht
Unterrichtsstunden zu erteilen
Die Wahlqualifikationen
Mögliche Wahlqualifikationen sind in den folgenden
Lernfeldern eingebettet: Lernfeld 4: Nagelmodellage Lernfeld
8: Spezielle Fußpflege Lernfeld 11: Permanente
Haarentfernung Hydrotherapie Manuelle Lymphdrainage im
kosmetischen Bereich Lernfeld 12: Visagismus Permanentes
Make-up Die Ausbildung umfasst 40 Wochenstunden, ausgehend
von 40 Schulwochen im Jahr.
Diese 40 Wochenstunden werden in Berufsschulunterricht,
Fachpraxisunterricht in der Berufsschule und betriebliche
Praktika gegliedert. Die Verteilung der Wochenstunden ist
dem ersten Schaublid zu entnehmen. Um der dualen Ausbildung
möglichst nahe zu kommen, kann der Anteil des betrieblichen
Praktikums ab dem 2. oder 3. Ausbildungsjahr, in Absprache
mit den Praktikumsbetrieben, sukzessiv erhöht werden.
Die gesetzlich festgelegten mindestens 25 bis 30
Urlaubstage, gestaffelt nach Alter der Auszubildenden,
können in die Sommerferien gelegt werden. Ebenso finden in
der weiteren unterrichtsfreien Schulzeit (Herbstferien,
Osterferien etc.) betriebliche Praktika statt.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen, wie die betrieblich
ausgebildeten Kosmetikerinnen und Kosmetiker, an den
regulären Zwischen- und Abschlussprüfungen der
Handwerkskammer teil. Die Kammern bzw. die von den Kammern
ermächtigten Innungen, wie von den Ausbildungsbetrieben im
dualen System, erhalten alle für die Durchführung der
Prüfungen benötigten Daten.
Betriebliche Praktika
Durch die jahrelangen und guten Kooperationen mit ansässigen
Praktikumsbetrieben kann sichergestellt werden, dass sich
der vollzeitschulische Bildungsgang eng an den dualen
Ausbildungsberufen gem. Anlage A APO-BK ausrichtet und den
Jugendlichen ermöglicht, die praktischen Erfahrungen in
Betrieben der Kosmetikbranche zu sammeln. Die präferierten
Praktikumsbetriebe sind in der Lage, die entsprechend dem
Konzept der vollzeitschulischen Ausbildung vorgesehenen
Ausbildungsinhalte des Berufs zu vermitteln.
Es ist geplant, die Schülerinnen und Schüler mindestens
einen Tag in der Woche rein betrieblich auszubilden.
Desweiteren arbeiten die Schülerinnen und Schüler während
der unterrichtsfreien Zeit der Berufsschule in den Betrieben
der Kosmetikbranche.
Die hohe Übernahmequote der Schülerinnen und Schüler aus dem
bisher bereits angebotenen Bildungsgang zeigt, dass die
Absolventinnen und Absolventen des
SophieScholl-Berufskollegs in der Berufswelt sehr gerne und
bevorzugt eingestellt werden. Primäres Ziel der Ausbildung
ist die Vermittlung umfangreicher praktischer Kompetenzen,
da diese nicht nur Gegenstand der Prüfung, sondern die
notwendige Basis für eine anschließende Beschäftigung sind.
Die Ausbildungsordnung für den anerkannten Ausbildungsberuf
ist Grundlage für die fachpraktische Ausbildung. Die
Schülerinnen und Schüler führen während des gesamten
Bildungsgangs einen schriftlichen Ausbildungsnachweis, der
durch die Schule und den Betrieb eingesehen wird. Dieser
Ausbildungsnachweis ist anschließend Voraussetzung für die
Zulassung an der Berufsabschlussprüfung. Weiterhin erfahren
die Schülerinnen und Schüler betriebliche Realität und somit
auch Kundenumgang durch das Projekt
„Schüler-Kosmetik-Institut“.
Dieses Projekt ist seit 2003 fester Bestandteil der
Kosmetikausbildung am Sophie-Scholl-Berufskolleg, mit dem
pädagogischen Ziel, handlungsorientiertes und praxisnahes
Lernen zu fördern und die angehenden Kosmetikerinnen und
Kosmetiker bestmöglich auf die Anforderungen in Berufsund
Lebenswelt vorzubereiten. Es wird angestrebt, dieses Projekt
auch auf den Kosmetikbildungsgang nach BKAZVO auszuweiten,
um weitere betriebliche Abläufe zu vermitteln.
Die konkrete Umsetzung der fachpraktischen Ausbildung wird
im Frühjahr des Jahres 2020 durch die Ausgestaltung der
didaktischen Jahresplanung erfolgen. Diese wird in
Kooperation mit dem Berufskolleg Vera-Beckers in Krefeld
erstellt. Im Rahmen der Regionalen Abstimmung zur Änderung
von Bildungsgängen wurden keine Einwände erhoben. In der
Abstimmung mit den Schulleitungen der Duisburger
Berufskollegs wurden ebenfalls keine Bedenken geäußert.
3. Regionaler Konsens Der nach der BKAZVO erforderliche
regionale Konsens zwischen den Beteiligten (Berufskollegs,
Arbeitsagentur/Jobcenter, Gewerkschaften, Handwerkskammer
sowie IHK) wurde durch das Berufskolleg herbeigeführt.
Die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds Region
Niederrhein (DGB) stimmten dem Konsens unter Beachtung
folgender Punkte zu: Es muss sichergestellt sein, - dass den
grundständigen Ausbildungsbetrieben vorrangig die
Möglichkeit zur Ausbildung der Kosmetikerinnen und
Kosmetiker geben wird. - dass die Praktikumsbetriebe eine
qualifizierte Ausbildung der angehenden Kosmetikerinnen und
Kosmetiker ermöglichen können. - dass die Einrichtung des
Bildungsgangs zunächst für ein Jahr begrenzt ist. - dass in
nächster Zeit keine weiteren grundständigen Ausbildungsgänge
nach BKAZVO eingerichtet werden.
4. Finanzielle Auswirkungen Zusätzliche Investitionen für
Ausstattungen/Einrichtungen sind nicht erforderlich.
Fachlich versiertes Lehrpersonal steht zur Verfügung; ebenso
ist ausreichender und geeigneter Schulraum vorhanden.
Zusätzliche Kosten entstehen dem Schulträger, der Stadt
Duisburg, nicht. Zudem hat das Land NRW die Übernahme der
Prüfungsgebühren in Aussicht gestellt.
5. Rechtsfragen Bei der Einrichtung von Bildungsgängen
handelt es sich um Änderungen von Schulen, die gemäß § 81
Abs. 2 SchulG vom Schulträger zu beschließen sind und nach §
81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde bedürfen. Für die Beschlussfassung ist
gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe m der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen der Rat der Stadt Duisburg zuständig.
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Top 10 -
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Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Gesundheit
und Soziales, Klasse 13" am Sophie-Scholl-Berufskolleg zum
01.08.2020 - einstimmig
beschlossen
Beschlussentwurf
1. Am Sophie-Scholl-Berufskolleg, Städtische Schule der
Sekundarstufe II, Dahlmannstr. 26, 47169 Duisburg,
Schulnummer 188104, wird der Bildungsgang „Fachoberschule,
Klasse 13 im Fachbereich Gesundheit und Soziales“ gemäß
Anlage D 29 Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg
(APO-BK) zum 01.08.2020 eingerichtet. Der Bildungsgang wird
gemäß § 81 Absatz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) einzügig in
Vollzeitform eingerichtet.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gemäß § 81
Absatz 3 SchulG erforderliche Genehmigung einzuholen.
Begründung
1. Fachoberschule, Klasse 13 Die Fachoberschule, Klasse 13
umfasst Bildungsgänge, die beruflichen Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und die allgemeine
Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife (bei
fehlender zweiter Fremdsprache) vermitteln.
Der Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler,
die über die Fachhochschulreife (FHR) und über mindestens
eine zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige
Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht oder anstelle
der abgeschlossenen Berufsausbildung über eine mindestens
fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit verfügen.
Bildungsgänge der Fachoberschule, Klasse 13 dauern in
Vollzeitform ein Jahr, in Teilzeitform entsprechend länger.
2. Nachweis des Bedürfnisses für die Einrichtung des
Bildungsgangs Es besteht eine hohe Nachfrage am
Bildungsgang, insbesondere von Schülerinnen und Schülern,
die sich bereits in den Bildungsgängen „staatlich geprüfte/r
Gymnastiklehrer/in“ und „staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in“
am Sophie-Scholl-Berufskolleg befinden. Eine
Interessentenliste liegt vor, wonach 37 Schülerinnen und
Schüler des Sophie-SchollBerufskollegs Interesse an einen
Besuch des geplanten Bildungsgangs haben.
Die Interessentinnen und Interessenten für den geplanten
Bildungsgang wohnen größtenteils im Einzugsgebiet der
Schule, dem Duisburger Norden. Zurzeit müssen diese nach
ihrer Ausbildung auf ein anderes Berufskolleg wechseln, um
dort innerhalb eines Jahres ihre Allgemeine Hochschulreife
erwerben zu können.
Im Rahmen der regionalen Abstimmung zur Einrichtung des
Bildungsganges haben der Kreis Wesel und Düsseldorf Einwände
gegen die Einrichtung des Bildungsgangs in Duisburg erhoben.
Im Kreis Wesel wird der Bildungsgang vom
Hermann-Gmeiner-Berufskolleg in Moers und in Düsseldorf von
der Elly-Heuss-Knapp-Schule jeweils einzügig angeboten.
Zur Konsensfindung wurde ein Gespräch zwischen den
beteiligten Schulträgern, an denen auch die Schulleitungen
der betroffenen Berufskollegs teilnahmen, geführt. Ein
gemeinsamer Konsens konnte jedoch nicht herbeigeführt
werden.
Düsseldorf und Wesel befürchten, dass durch Neueinrichtung
des Bildungsgangs in Duisburg die weitere Existenz des
Bildungsgangs an ihren Standorten gefährdet werde, da
Schülerinnen und Schüler aus Duisburg und den umliegenden
Städten den Bildungsgang dann nicht mehr an ihren
Standorten, sondern am Sophie-Scholl-Berufskolleg aufnehmen
wollen würden.
Die Mindestgröße (16 Schülerinnen und Schüler) zur
Fortführung ihres Bildungsgangs könnte dann wahrscheinlich
nicht mehr erreicht werden. Im Regierungsbezirk Düsseldorf
sei der Bildungsgang bisher von drei Schulen (Düsseldorf,
Kreis Wesel, Mülheim a.d.R.) einzügig angeboten worden. Das
Berufskolleg in Mülheim habe den Bildungsgang mittlerweile
wegen zu geringer Anmeldezahlen einstellen müssen.
Im Kreis Wesel konnte der Bildungsgang in den vergangenen
Jahren mehrfach wegen zu geringer Schülerzahlen nicht
durchgeführt werden.
In Düsseldorf wurde bisher die notwendige Schülerzahl zur
Klassenbildung zum Schuljahresbeginn zwar in jedem Schuljahr
erreicht, allerdings seien auch hier die Zahlen rückläufig.
Die Nachfrage am Bildungsgang sei aufgrund der
Eingangsvoraussetzungen (s. Pkt. 1) überregional begrenzt
und die Wertigkeit der FHR habe zugenommen.
Daher sei die Anzahl der interessierten Schülerinnen und
Schüler am Bildungsgang rücklaufend. Trotz intensiver
überregionaler Information über den Bildungsgang konnten in
diesem Schuljahr am Hermann-Gmeiner-Berufskolleg in Moers
nur 16 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Davon
kommen drei Schülerinnen und Schüler aus Duisburg.
Den Bildungsgang an der Elly-Heuss-Knapp-Schule wird
diesjährig von einer/m Schüler/-in aus Duisburg besucht. Aus
Duisburger Sicht wird keine grundsätzliche Gefährdung der
anderen Standorte gesehen, da der Großteil der
interessierten Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen
Stadtteilen Duisburgs stammt und die Interessentinnen und
Interessenten mitgeteilt haben, den Bildungsgang auf keinen
anderem Berufskolleg besuchen zu wollen. Vielmehr steht hier
die besondere Verantwortung und Verpflichtung für die
Duisburger Schülerinnen und Schüler im Vordergrund, ihnen
den Erwerb höherer Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.
Die Schülerinnen und Schüler des Sophie-Scholl-Berufskollegs
(Sozialfaktor 5) kommen oftmals aus schwierigen sozialen
Verhältnissen, wodurch der Mobilitätsfaktor ein wesentliches
Kriterium darstellt.
Die derzeitige Anzahl an Schülerinnen und Schüler aus
Duisburg in Düsseldorf bzw. Kreis Wesel belegen, dass viele
interessierte Duisburger Schülerinnen und Schüler sich
anscheinend eher anderweitig orientieren als den
Bildungsgang an einer Schule außerhalb von Duisburg zu
besuchen. Durch die geplante schulortnahe Beschulung werden
mehr Schülerinnen und Schüler einen höheren Schulabschluss
anstreben (siehe Interessenliste).
Die geplante einzügige Einrichtung des Bildungsgangs
begrenzt hier jedoch insbesondere die Aufnahmezahl des
Sophie-Scholl-Berufskollegs, wodurch auch weiterhin eine
Anzahl an Schülerinnen und Schüler die auswärtigen Schulen
besuchen müssen.
Die große Verantwortung für die Duisburger Schülerinnen und
Schüler wird auch durch das Projekt „Bildungsfairbunt“ und
der Benennung des Sophie-Scholl-Berufskollegs als
„Talentschule“ deutlich hervorgehoben. Durch die Projekte
sollen die Bildungschancen der Duisburger, insbesondere der
Marxloher, Schülerinnen und Schüler verbessert werden und
ihnen soll durch Herstellung von Chancengleichheit und
Überwindung von sozialen Nachteilen im Bildungsbereich der
bestmögliche Abschluss ermöglicht werden. In der Abstimmung
mit den Schulleitungen der Duisburger Berufskollegs wurden
keine Bedenken geäußert. Es wird vorgeschlagen, die
Zügigkeit des Bildungsganges entsprechend einzügig
festzulegen.
3. Finanzielle Auswirkungen Zusätzliche Investitionen für
Ausstattungen / Einrichtungen sind nicht erforderlich.
Fachlich versiertes Lehrpersonal steht zur Verfügung; ebenso
ist ausreichender und geeigneter Schulraum vorhanden.
Zusätzliche Kosten entstehen dem Schulträger, der Stadt
Duisburg, nicht.
4. Rechtsfragen Bei der Einrichtung von Bildungsgängen
handelt es sich um Änderungen von Schulen, die gemäß § 81
Abs. 2 SchulG vom Schulträger zu beschließen sind und nach §
81 Abs. 3 SchulG der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde bedürfen. Für die Beschlussfassung ist
gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe m der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen der Rat der Stadt Duisburg zuständig.
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Top 11 -
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Bestellung sozial erfahrener Personen für die Beteiligung an
Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe und
der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß §
116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
Für die beratende Beteiligung an Widerspruchsverfahren der
Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach § 116 Abs. 2 SGB XII werden als sozial
erfahrene Personen für die Zeit ab dem 01.06.2020 für vier
Jahre bestellt: als Vertreterin bzw. als Vertreter:
Herr Manfred Berns
Frau Angela Dollhausen
Herr Oktay Öztürk
Herr Bülent Adigüzel
Frau Eva Stüben
Herr Jörg Schreiber
Frau Beate Meuthen
Frau Heike Drewes
Herr Roland Meier
Herr Michael Schürmann
Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom
19.12.2007 (GV.NRW.2008 S.6/SGV.NRW.2023) in der jeweils
gültigen Fassung.
Problembeschreibung / Begründung
Das Widerspruchsverfahren in Angelegenheiten der Sozialhilfe
und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
richtet sich nach den §§ 78 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Für die Widerspruchsentscheidung sind die örtlichen
Sozialhilfeträger (Kreise und kreisfreie Städte) zuständig.
Nach § 116 Abs. 2 SGB XII sind vor Erlass des Bescheides
über den Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe
bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
sowie gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe sozial
erfahrene Personen beratend zu beteiligen.
Hierunter sind nach der Rechtsprechung und Kommentierung
solche Personen zu verstehen, die praktische Erfahrungen mit
den Problemen sozial schwacher Bürgerinnen und Bürger haben.
Sie sollten besonders aus Vereinigungen kommen, die
Bedürftige betreuen. Der Rat der Stadt Duisburg hatte durch
Beschluss vom 29.02.2016 (DS 16-0054) die von den
Wohlfahrtsverbänden in Duisburg vorgeschlagenen Personen und
ihre Vertreter/Vertreterin für die Dauer von 4 Jahren als
sozial erfahrene Personen im Sinne des § 116 Abs. 2 SGB XII
bestellt. Ihre Amtszeit läuft am 31.05.2020 ab. Für die neue
Beratungsperiode wurden von den Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege vorgeschlagen:
Die Entschädigung für ihre Teilnahme an den
Beratungssitzungen richtet sich nach der Verordnung über die
Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und
Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) vom
19.12.2007 (GV.NRW.2008 S.6/SGV.NRW.2023) in der jeweils
gültigen Fassung. Sie beträgt gem. § 2 dieser Verordnung
derzeit 41,70 € je Sitzung.
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Top 12 -
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Jobcenter Duisburg; Bestellung städtischer Mitglieder der
Trägerversammlung - mit
Stimmenthaltunmehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
Als städtische Vertreterin der Trägerversammlung des
jobcenter Duisburg wird, nach Ausscheiden von Herrn
Beigeordneten Thomas Krützberg, als Nachfolgerin, Frau
Astrid Neese bestellt. Die Bestellung von Herrn
Beigeordneten Thomas Krützberg wird zurückgenommen.
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Top 13 -
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Verteilung der allgemeinen Zuschüsse an die Verbände der
freien Wohlfahrtsverbände - Globalmittel 2020
- mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses
vom 08.12.2003 (DS 5370) werden im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel in 2020 Zuschüsse in Höhe von:
Arbeiterwohlfahrt 112.926,47
€ Caritasverband 197.006,16 €
Diakonisches Werk 93.388,80 €
Deutsches Rotes Kreuz 103.349,18 €
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband 45.253,81 €
___________ 551.924,42 € zur Verfügung gestellt.
Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im
Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und
fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.
Begründung Die Förderung der freien Wohlfahrtspflege ist im
Hinblick auf die rechtliche Verpflichtung der Stadt Duisburg
zur Erfüllung sozialer Aufgaben erforderlich. Für die Stadt
Duisburg als „Träger der Sozialhilfe“ besteht nach § 17
Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) und § 5
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ein Gebot der
Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege.
Gemäß den Bestimmungen des § 5 SGB XII wurde den Verbänden
der freien Wohlfahrtspflege die Erledigung von notwendigen
sozialen Aufgaben übertragen. Zur kontinuierlichen
Erledigung dieser Aufgaben erhalten die Verbände
entsprechende Zuschüsse.
Mit diesen Mitteln werden die Verbände der freien
Wohlfahrtspflege in die Lage versetzt, von ihnen als
notwendig erachtete soziale Aufgaben, die nicht durch
zweckgebundene Zuschüsse gefördert werden, nach eigenem
Ermessen und in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Der Gesundheits- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung
am 10.04.2003 beschlossen, zur maßgeblichen
Haushaltsposition „Förderung der Wohlfahrtspflege“ Mittel in
Höhe von 964.900 € zur Verfügung zu stellen; der Rat der
Stadt hat am 8.12.2003 (DS 5370) beschlossen, von dieser
Summe verbandsbezogen 412.975,58 € in Vertragsleistungen
umzuwandeln. Die Differenz von 551.924,42 € verbleibt als
allgemeiner Zuschuss. Die Arbeitsgemeinschaft der Duisburger
Wohlfahrtsverbände hat eine Verteilung vorgeschlagen, die
sich im Beschlussentwurf widerspiegelt. Gem. Ratsbeschluss
v. 26.11.18, DS 18-1106, wurden im Rahmen verfügbarer
Haushaltsmittel auch in 2019 den Wohlfahrtsverbänden wie
bisher allgemeine Zuschüsse (Globalmittel) in Höhe von insg.
551.924,42 Euro zur Verfügung gestellt.
Für die zukünftigen Zahlungen der Globalmittel sollten
Sachstandserhebungen vorgenommen werden. Die
Sachstandserhebungen haben ergeben, dass die bisher von den
Verbänden angeforderten Verwendungsnachweise überarbeitet
werden müssen, um die zweckentsprechende Verwendung der
zugewendeten Mittel zu bescheinigen. Dies erfolgt in 2020.
Hiermit kann den Verbänden weiterhin die Möglichkeit gegeben
werden, die Mittel sachgerecht, aber eigenverantwortlich
einzusetzen. Es wird daher empfohlen, die Globalmittel in
bisheriger Höhe und Verteilung für 2020 auszuzahlen.
Finanzielle Auswirkungen
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Top 14 -
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Neue Prüfungsordnung für Beschäftigte im kommunalen
Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) und (POV-Kom-II)
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Die geänderten Prüfungsordnungen für Beschäftigte im
kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I) und (POV-Kom-II)
vom 14.11.2019, wie in der Anlage 1 und 2 dargestellt,
werden beschlossen.
POV-Kom-I -
POV-Kom-II
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Top 15 -
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Einstellung von Auszubildenden und Praktikant*innen im
Jahr 2021
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. a) Die Stadt Duisburg stellt im Jahr 2021 Auszubildende
und Teilnehmer*innen der Qualifizierungsmaßnahme
„Verwaltungsfachwirt*in“ entsprechend Ziffer 2 der
Problembeschreibung / Begründung dieser Vorlage ein.
b) Die Übernahme der Auszubildenden nach Ende der Ausbildung
richtet sich - nach dem jeweiligen aktuellen Personalbedarf
- den in der Ausbildung erbrachten Leistungen - der
fachlichen und persönlichen Eignung sowie - nach den
gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
2. Im Praktikabereich werden Plätze in dem in Ziffer 3
(Anlage 3) der ProblemBeschreibung / Begründung dieser
Vorlage dargestellten Umfang vorgehalten.
3. Mit der Ausschreibung und Werbung für die Ausbildung 2021
soll nach der Beschlussfassung begonnen werden. Bewerbungen
sind grds. Online einzureichen.
4. Die Einstellungen erfolgen vorbehaltlich einer
Finanzierung im Rahmen des genehmigten / fortzuschreibenden
Haushaltssanierungsplanes (HSP).
Ausbildungsberufe 2020 -
Praktika 2021
Gesamtkosten für Vorlage 2021 -
Finanzielle Auswirkungen
Begründung
1. Vorbemerkung und Zusammenfassung Ausbildung 2021
Zur Sicherstellung der Funktionalität der Verwaltung ist
neben externen Einstellungen eine bedarfsorientierte
Ausbildung in den zukünftig benötigten Berufsbildern
erforderlich. Die Planung für den neuen Ausbildungsjahrgang
2021 orientiert sich an der Personalentwicklung der
Kernverwaltung bis 2024. Sie soll bedarfsgerecht erfolgen.
Es ist aus diesem Grunde beabsichtigt im Jahr 2021 insgesamt
275 Personen (Auszubildende,
Aufstiegsbeamt*innen und Qualifikant*innen) einzustellen.
Im Vergleich zum Einstellungsjahrgang 2019 (190 Plätze)
bedeutet dies eine Steigerung von fast 45% (44,74%) und
gegenüber dem Einstellungsjahrgang 2020 (280 Plätze) bleibt
es bei einer fast identische Anzahl (-5 Plätze) von
Ausbildungsplätzen. Die im Vergleich zur Vergangenheit
erhöhten Einstellungen von Auszubildenden und
Qualifikant*innen im Jahre 2020 und 2021 stellen die
Ausbilder*innen in den Praxiseinsätzen und die
Mitarbeiter*innen in der Ausbildung im Auswahlverfahren bzw.
der Betreuung der Personen vor große Herausforderungen, die
sie nur mit der Unterstützung der Fachbereiche und deren
Mitarbeiter*innen meistern können. Da sich die im
vergangenen Jahr erstmals Online durchgeführten Verfahren
(Bewerbung und Testung für das schriftliche
Auswahlverfahren) bewährt haben, sollen diese zur
Unterstützung der Mitarbeiter*innen in der Ausbildung im
Auswahlverfahren und zur Verkürzung dieses auch für
zukünftige Verfahren beibehalten werden.
2019 erfolgte erstmalig die Einstellung von Personen für die
„Praxisintegrierte Ausbildung“ für Erzieher*innen (DS
18-0467/3) und wurde durch den Rat auch für den
Einstellungsjahrgang 2020 beschlossen (DS 19-0255). Durch
die positiven Erfahrungen, die seit den ersten Einstellungen
mit dieser Ausbildungsform gemacht worden sind und wegen der
erhöhten zukünftigen Bedarfe durch die KiBiz-Reform nach
qualifiziertem Personal sollen für den Einstellungsjahrgang
2021 erneut 40 Plätze für die 3-jährige „Praxisintegrierte
Ausbildung“ vorgehalten werden.
Daneben soll für eine Übergangszeit noch die bisherige
Ausbildungsform im Anerkennungsjahr (30 Plätze) angeboten
werden. Diese Maßnahme ist notwendig, da die
Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) drei Jahre dauert und
ohne das 1- jährige Anerkennungsjahr eine Bedarfslücke
entstehen würde. Unter Berücksichtigung der vorgenannten
Aspekte kommt die Verwaltung zu folgendem
Ausbildungsvorschlag.
Ausbildungsberufe
2.1 Verwaltungsberufe und feuerwehrtechnischer Dienst –
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
2.1.1 Aufstiegsbeamt*innen und Bachelor-Auszubildende Für
den gehobenen Dienst in der Kernverwaltung ergibt sich 2021
insgesamt ein prognostizierter Bedarf von 30
Ausbildungsplätzen. Dieser verteilt sich auf 25 neue
Stadtinspektoranwärter*innen und 5 Aufstiegsbeamt*innen.
Diese werden an der Hochschule für Polizei und öffentliche
Verwaltung (HSPV) das Bachelorstudium Kommunaler
Verwaltungsdienst mit den Studiengängen Allgemeine
Verwaltung (Bachelor of Laws) oder
Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts)
absolvieren.
Ein Merkmal des dualen Studiums ist, dass sich im Zeitraum
von Juni bis August nach dem Studienverlaufsplan alle
Jahrgänge zeitgleich in den Praxismodulen und somit in der
Verwaltung befinden. Dadurch werden für dieses Berufsbild in
dieser Zeit auch die meisten Ausbildungsplätze benötigt.
2.1.2 Verwaltungsstudium zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in
jobcenter“.
Zur Deckung der Bedarfe beim jobcenter Duisburg wird
vorgeschlagen, einen Studiengang (Qualifizierungsmaßnahme)
mit 2 Jahren Laufzeit nach dem Berufsbildungsgesetz zum*zur
„Verwaltungsfachwirt*in“ für 20 Teilnehmer*innen
einzurichten. Der Studiengang soll insbesondere
Bewerber*innen ansprechen, welche sich beruflich verändern
und nicht eine neue Ausbildung bzw. duales Studium
absolvieren möchten.
Der Unterricht wird am Studieninstitut Duisburg durchgeführt
und unterteilt sich in einen Grundlehrgang und einen
Hauptlehrgang. Inhaltlich soll neben weiteren Rechtsgebieten
verstärkt Sozialrecht vermittelt werden. Ergänzt wird der
Studiengang durch praktische Einsätze im jobcenter Duisburg.
Die Qualifizierungsmaßnahme befähigt – nach erfolgreicher
Abschlussprüfung – zum Einstieg in die Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt.
Bei Übernahme erhalten die Verwaltungsfachwirt*innen eine
Verweildauer von 5 Jahren im jobcenter Duisburg. 2.1.3
Verwaltungsstudium zum*zur „Verwaltungsfachwirt*in“ Um die
Bedarfe im Amt für Soziales und Wohnen und dem Ordnungsamt
gezielt abdecken zu können, wird vorgeschlagen, einen
Studiengang (Qualifizierungsmaßnahme) mit 2 Jahren Laufzeit
nach dem Berufsbildungsgesetz zum*zur
„Verwaltungsfachwirt*in“ für 20 Teilnehmer*innen
einzurichten.
Der Studiengang soll insbesondere Bewerber*innen ansprechen,
welche sich beruflich verändern und nicht eine neue
Ausbildung bzw. duales Studium absolvieren möchten. Der
Unterricht wird am Studieninstitut Duisburg durchgeführt.
Dieser theoretische Teil wird durch praktische Einsätze im
Amt für Soziales und Wohnen und dem Ordnungsamt ergänzt. Die
Qualifizierungsmaßnahme befähigt – nach erfolgreicher
Abschlussprüfung – zum Einstieg in die Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt.
Bei Übernahme erhalten die Verwaltungsfachwirt*innen eine
Verweildauer von 5 Jahren für das Amt Soziales und Wohnen
bzw. Ordnungsamt.
2.1.4 Ausbildung Feuerwehr
Für die Feuerwehr sind 5 Plätze für den Aufstieg von eigenen
Beamt*innen vorgesehen. Dazu sollen maximal 3
Brandoberinspektor*innen bedarfsgerecht eingestellt werden,
da eventuell für 2 Plätze, in Abhängigkeit von erworbenen
Qualifikationen, auch interne Besetzungen möglich sind. 2.2
Verwaltungsberufe – Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 2.2.1
Beamt*innen und Verwaltungsfachangestellte Im
Ausbildungsjahr 2021 sollen Beamt*innen für die
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
(Stadtsekretäranwärter*innen) ausgebildet werden (2 Jahre).
Unter Berücksichtigung der Altersfluktuation 2023 in der
Laufbahngruppe 1 wird der Vorschlag unterbreitet, 40
Stadtsekretäranwärter*innen einzustellen. Die Ausbildung
gliedert sich in eine praktische Ausbildung innerhalb der
Verwaltung und eine theoretische Ausbildung am
Studieninstitut Duisburg. Es wird eine Bandbreite an
rechtlichen Fächern vermittelt, aber auch wirtschafts- und
sozialwissenschaftlich relevante Themen sind Inhalt der
Ausbildung.
Die nur zweijährige Ausbildungszeit ermöglicht es, zeitnah
und für die Fachbereiche planbar die Personalkapazitäten zur
Verfügung zu stellen. Zudem soll mit dem Angebot einer
Beamtenausbildung ein größerer Bewerberkreis angesprochen
werden. Die jährlichen Auswahlverfahren zeigen deutlich auf,
dass für die Bewerber*innen die Kriterien „Sicherer
Arbeitsplatz“ und „Sicherheit“ einen wesentlichen Faktor
darstellen, die sie zur Bewerbung bei der Stadt Duisburg
animiert haben.
In den Planungen zur Fluktuation wurde bedacht, dass durch
den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe
II - siehe 2.1 – Stellen, welche die Aufstiegsbeamt*innen im
mittleren Dienst besetzt hatten, frei werden. Unter
Betrachtung der weiteren Fluktuation wird zusätzlich
vorgeschlagen, 28 Verwaltungsfachangestellte für die
Kernverwaltung und 4 Verwaltungsfachangestellte mit
Schwerpunkt städtischer Außendienst mit einer jeweiligen
Ausbildungsdauer von 3 Jahren einzustellen.
2.2.2 Kaufleute für Büromanagement
Die dreijährige duale Ausbildung zur*zum Kauffrau*Kaufmann
für Büromanagement ermöglicht den Einsatz in der Verwaltung
und in Teilen der freien Wirtschaft. Neben Bürokommunikation
und organisatorischen Aufgaben gehören auch Rechnungswesen,
Buchführung, Personalverwaltung und Kundenbetreuung in das
Aufgabenfeld der Ausbildung. Schwerpunkte sollen in den
Wahlqualifikationen auf Verwaltung/Recht und öffentliche
Finanzwirtschaft gelegt werden. Unter Berücksichtigung der
Altersfluktuation 2024 sollen 8 Kaufleute für Büromanagement
ausgebildet werden.
2.2.3 IT-Ausbildung
Für das Jahr 2021 werden insgesamt 7 Ausbildungsplätze für
Informatikkaufleute und Fachinformatiker*innen für
Anwendungsentwicklung als bedarfsgerecht angesehen. Die
Ausbildung soll schwerpunktmäßig im Fachbereich 10-1
IT-Management, aber auch in größeren Fachämtern, erfolgen
2.2.4 Ausbildung bei der Feuerwehr
Seitens des Amtes 37 ist der Bedarf von 24
Brandmeisteranwärter*innen (BMA) gemeldet worden. Zudem
sollen 2021 erstmals 20 Plätze für Notfallsanitäter*innen (3
Jahre) mit Start am 01.09.2021 und 7 Plätze für die
Qualifizierung eigener Mitarbeiter*innen vorgehalten werden.
Die Ausbildung erfolgt durch die stadteigene
Rettungsassistentenschule bei der Feuerwehr.
2.3 Sonstige Ausbildungsberufe
Die Bedarfsabfrage in den Ämtern und Instituten hat für die
Ausbildung in den sonstigen Ausbildungsberufen Folgendes
ergeben: Insgesamt sollen 6 Fachangestellte für Medien- und
Informationsdienste für die Fachrichtung Bibliothek
(Stadtbibliothek) ausgebildet werden.
Für das Amt 51 sollen 40 Plätze für die Praxisintegrierte
Ausbildung für Erzieher*innen vorgehalten werden. Das
Dezernat V meldet den Bedarf von 2
Vermessungsoberinspektor-Anwärter*innen für die Ämter 61 und
62 und 2 Plätze für Forstwirt*innen beim Amt 31.
Das Dezernat VII hat den Bedarf von einem*einer
Bauoberinspektoranwärter*in für das Amt 63 gemeldet. Dazu
wurden 2 Bauoberinspektoranwärter*innen vom Amt 50
angemeldet.
Für DuisburgSport sollen 3 Ausbildungsplätze für
Fachangestellte*n für Bäderbetriebe eingerichtet werden,
wovon 1 Platz bereits im Auswahlverfahren für den
Einstellungsjahrgang 2020 aufgrund der erhöhten Bedarfe
besetzt werden soll.
Bedarfsgerecht soll für das Immobilien-Management Duisburg 1
technische*r Systemplaner*in, Fachrichtung Versorgungs- und
Ausrüstungstechnik sowie 2 Bauzeichner*innen eingestellt
werden. Die Meldungen erfolgen alle bedarfsgerecht und unter
Berücksichtigung der Fluktuation bis 2024.
Eine Übersicht über die Ausbildungsberufe und
Ausbildungszahlen der vergangenen 5 Jahre zu dem Stichtag
1.09. in der Kernverwaltung ist als Anlage 2 beigefügt.
Hinzu kommt die Umschulungsmaßnahme zur*zum
Verwaltungsfachangestellten mit 40 Plätzen, welche in
Zusammenarbeit mit der GfB Duisburg aufgrund der
Ausbildungsvorlage 2018, DS 17- 0254/4, durchgeführt wird.
Die Ergänzung der Sozialen Ausbildungsberufe wird gesondert
ausgewiesen, da das bisherige Anerkennungsjahr für
Erzieher*innen unter der Rubrik Praktika geführt wurde. Bei
der Einstellung der Auszubildenden werden die Vorgaben des
Sozialgesetzbuchs IX, des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes
und des Frauenförderplanes/Gleichstellungsplanes der Stadt
Duisburg beachtet.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen
mit Behinderung (Inklusion) und Menschen mit Interesse für
die Ausbildung in Teilzeit sind ausdrücklich erwünscht. Im
mündlichen Auswahlverfahren ist die „Interkulturelle
Kompetenz“ als Bestandteil der Aufgabenstellungen
einbezogen. Alle Auszubildenden werden gezielt mit
Personalentwicklungsmaßnahmen unterstützt. In diesem
Zusammenhang findet mit den Auszubildenden auch ein
mehrtägiges Seminar zur Förderung der interkulturellen
Kompetenz statt.
3. Praktika
Im Rahmen der allgemeinen beruflichen Bildung
werden laufend unterschiedliche Praktika zur Information,
beruflichen Qualifizierung und Anwendung von erlernten
Kenntnissen angeboten und durchgeführt. Um zum einen der
Nachfrage gerecht zu werden, zum anderen der ausbildungs-
und sozialpolitischen Verantwortung nachzukommen, wird
vorgeschlagen, Praktikumsplätze entsprechend der als Anlage
3 beigefügten Übersicht anzubieten.
4. Finanzierung
Durch die vorgeschlagenen
Ausbildungsmaßnahmen entstehen für die Kernverwaltung in den
Haushaltsjahren 2021 bis 2024 Personalkosten in Höhe von
14.876.300 EUR (ohne DuisburgSport) und 1.101.208 EUR bei
den Praktika bei vollständiger Ausnutzung der
bereitgestellten Plätze.
Die in den jeweiligen Haushaltsjahren entstehenden
Mehrbedarfe werden im Rahmen der laufenden Bewirtschaftung
aus dem Personal- und Versorgungsetat kompensiert. Die
Sachkosten für Ausbildungsinhalte, Gebühren etc. betragen
insgesamt 265.000 EUR. Durch die Anpassung des
Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 01.01.2020 besteht die
Verpflichtung den Auszubildenden kostenlos Ausbildungsmittel
zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsbildung und zum
Ablegen von Prüfungen erforderlich sind. Dies beinhaltet ab
01.01.2020 auch Fachliteratur. Diese Kosten stehen im
Sachhaushalt zur Verfügung.
5. Übernahme nach Ausbildungsende Die Übernahme der
Auszubildenden und den Teilnehmer*innen an den
Verwaltungsstudiengängen nach Ende der Ausbildung bzw. dem
Verwaltungsstudiengang 2023 bzw. 2024 richtet sich nach dem
jeweiligen aktuellen Personalbedarf, der während der
Ausbildung erbrachten praktischen und theoretischen
Leistungen, der fachlichen und persönlichen Eignung sowie
nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
6. Anhörung des Personalrates und Beteiligung der
Gleichstellungsstelle Der Personalrat wird entsprechend § 75
LPVG NW zum Entscheidungsvorschlag angehört. Gleichzeitig
wird die Gleichstellungsbeauftragte gem. §§ 17 und 18 LGG
beteiligt. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung des
Personal- und Verwaltungsausschusses berichtet.
Stellungnahme OB--4 DS 20-0291 -
Stellungnahme PIV DS 20-0291
Mitteilungsvorlage
Kenntnisnahme
Nachtrag:
Mitteilungsvorlage -
2 komplett
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Top 16 -
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Optimierung 3.
Nahverkehrsplan Stadt Duisburg
Beschlussentwurf
Finanzielle Auswirkungen
Abweichender Beschluss:
Der HFA beschloss das Gesamtpaket
bzw. die Nachbesserungen als verbindliche Maßnahme und nicht
als Prüfauftrag. Dafür waren SPD, CDU, Grüne, Linke, JuDU
und HSV
1. Der Rat der Stadt beschließt zur Optimierung des 3.
Nahverkehrsplans (DS 17-0444) die in der nachfolgenden
Begründung unter Ad-hoc- ( I.) und kurzfristige Maßnahmen (
II.1 – II.5) aufgeführten Leistungsanpassungen. 2. Der Rat
der Stadt beauftragt zur Optimierung des 3. Nahverkehrsplans
(DS 17-0444) die Verwaltung den unter IV. beschrieben
Prüfauftrag durchzuführen und diesen nach Abschluss und
Beteiligung der Bezirksvertretungen dem Rat zur Entscheidung
vorzulegen
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zusammen mit
der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG die mittel- und
langfristigen Maßnahmen weiter auszuarbeiten und dem Rat der
Stadt die Konzeptergebnisse inklusive der finanziellen
Auswirkungen nach erfolgter Beteiligung der
Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt alle im Rahmen des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit der Duisburger
Verkehrsgesellschaft AG notwendigen Schritte zur
Aktualisierung durchzuführen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt den 3. Nahverkehrsplan zu
aktualisieren.
Begründung
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 30.01.2020 mit dem
Antrag DS 20-0086 die Verwaltung beauftragt zu prüfen an
welchen Stellen Optimierungen des 3. Nahverkehrsplans (3.
NVP) der Stadt Duisburg erforderlich sind. Bei der
Optimierung sind die nach der Fahrplanumstellung vom
27.10.2019 eingegangenen Rückmeldungen der Bürgerinnen und
Bürger im besonderen Maße zu berücksichtigen. Bei der
Stadtverwaltung und Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG)
sind rund 700 Anregungen inklusive mehrerer
Unterschriftenlisten nach der Fahrplanumstellung zum
27.10.2019 zu verschiedenen Punkten eingegangen. Dies stellt
die rein quantitative Anzahl darstellt dar.
Daraufhin hat die Verwaltung zusammen mit der DVG alle
eingegangenen Rückmeldungen aus der Stadtgesellschaft, d.h.
von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Verbänden,
Unternehmen etc. ausgewertet. Zu den geprüften Rückmeldungen
gehörten neben den vorab angesprochenen rund 700 Anregungen
zusätzlich die bereits im Rahmen der Beratung zum 3. NVP
geforderten Änderungen aus der bezirklichen Beteiligung und
alle sonstigen bis zur Fahrplanumsetzung eingegangen
Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte, die
schriftlich, per E-Mail oder in öffentlichen Veranstaltungen
übermittelt wurden.
Soweit Kontaktdaten zu den jeweiligen Anregungen vorlagen
wurde seitens der Stadt bzw. DVG darauf reagiert und eine
mögliche Lösung aufgezeigt bzw. das weitere Vorgehen
erläutert. Bei der Analyse spielte u.a. eine wesentliche
Rolle, wie groß die Betroffenheit verschiedener
ÖPNV-Nutzergruppen ist. Wesentlich war nicht die
quantitative Nennung von Kritikpunkten sondern die
qualitative Bewertung der Situation. Aus der Analyse all der
vorab beschriebenen Erkenntnisse haben sich einige Punkte
herauskristallisiert.
Zu berücksichtigen ist, dass einzelne Linienveränderungen
oft unmittelbare Auswirkungen auf benachbarte bzw.
Anschlusslinien haben. Veränderungsanforderungen erfordern
in diesen Fällen einen umfangreicheren Prüfungs- und
Planungsumfang, der in der Kürze der zur Verfügung stehenden
Zeit noch nicht abgearbeitet werden konnte. Dies soll an
relevanten Stellen, z.B. in Mitte hinsichtlich der
Linienführung der 933 mittelfristig erfolgen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass für alle Prüfungen, die
mit dem Ziel der Umsetzbarkeit durch die DVG in 2020
vorgenommen wurden, nur wenige Wochen zur Verfügung standen
und auch betriebsseitig jeweils zu prüfen war, ob Fahrzeuge
und Fahrerinnen/Fahrer zur Verfügung stehen, und mit welchen
Kosten die einzelnen Maßnahmen verbunden sind.
Hieraus resultiert die relativ kurzfristige Bereitstellung
eines Beschlussvorschlages. Zunächst wurde eine Einstufung
vorgenommen, welche Maßnahmen Ad-hoc, kurzfristig bzw.
welche erst mittel bis langfristig umgesetzt werden können.
I. Ad-hoc Maßnahmen
(Umsetzung 20.04.2020):
Darunter fallen Maßnahmen, die auf Grund der
Rahmenbedingungen ohne Einbindung Dritter sofort von Seiten
der DVG umgesetzt werden können.
II. Kurzfristige Maßnahmen
(Umsetzung 12.08.2020):
Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die aus der Analyse
heraus prioritär zu behandeln sind und eine vorläufige
Lösung mit einer großen Wirkung für viele Nutzende erzielen.
Hierbei handelt es sich größtenteils um Korrekturen des
3.NVP die weitestgehend das Gesamtkonzept beibehalten.
III. Mittel- (Fahrplanwechsel
Sommer 2021) bis langfristige Maßnahmen: Der Bereich
dieser Maßnahmen bedarf einer Überarbeitung bzw.
Teilfortschreibung des 3. NVP, da zumeist komplette
Linienführungen in einzelnen Stadtgebieten überarbeitet
werden müssen. Ebenfalls darunter fallen alle Maßnahmen im
Stadt- und Straßenbahnangebot, wie eine Taktverdichtung oder
die Weiterentwicklung des Schienennetzes. Außer bei den
Ad-hoc Maßnahmen sind sowohl die Stadt wie auch die DVG an
Rahmenbedingungen gebunden.
Dies beinhaltet die gesetzlichen Vorgaben bzgl.
Konzessionsanträgen und Beteiligung. Bei allen Maßnahmen
über die Ad-hoc Maßnahmen hinaus ist eine Änderung der
Konzession bei der Bezirksregierung erforderlich. Die
Bearbeitungsfrist bei der Bezirksregierung beträgt in der
Regel 3 Monate und kann um nochmals 3 Monate von der
Bezirksregierung verlängert werden.
Wenn weitere Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
außerhalb Duisburgs betroffen sind, müssen diese ebenfalls
beteiligt werden. In diesem Rahmen sind auch finanzielle
Auswirkungen, wie mögliche Kostenteilungen etc. zu klären.
In einigen Fällen ist es gegebenenfalls erforderlich einen
Beschluss des zuständigen Rates oder Kreistags einzuholen.
Neben den gesetzlichen Vorgaben spielen die betrieblichen
Zwänge auf Seiten der DVG ebenfalls eine wesentliche Rolle
und haben massiven Einfluss auf eine zeitliche Umsetzung.
Hierzu gehören die Verhandlungen mit eventuell
erforderlichen Sub-Unternehmen zur Leistungserbringung, die
erforderlichen Personalressourcen und in einigen Fällen die
Beschaffung von Fahrzeugen (aktuell ca. 18 Monate zur
Beschaffung von Bussen).
Die vorab beschriebenen Zwänge verdeutlichen, dass eine
Umsetzung der kurzfristigen Maßnahmen in Einzelfällen
eventuell erst nach dem 12.08.2020 erfolgen kann. Die
kurzfristigen Maßnahmen wurden allerdings so ausgewählt,
dass ein Realisierungszeitpunkt zum 12.08.2020 realistisch
erscheint. Dies setzt allerdings eine Befassung und
Entscheidung durch den Rat der Stadt am 30.03.2020 voraus.
Die finanziellen Auswirkungen der Ad-hoc und kurzfristigen
Maßnahmen wurden von der DVG ermittelt. Insgesamt sind die
Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im
Vergleich zum Beschlusszeitpunkt des 3.NVP deutlich
gestiegen. Dies führt dazu, dass die Bewertung einiger
Maßnahmen deutlich teurer ausfällt. Trotz der
Kostensteigerungen steht bei der Bewertung primär die
Qualitätsverbesserung des Angebots im Vordergrund. Ziel ist
es, für die Nutzenden ein deutlich besseres Angebot zu
erreichen.
In Zeiten der Diskussion um eine Verkehrswende, der
Verbesserung des Klima und der Reduzierung der
Luftschadstoffbelastungen ist ein gutes ÖPNV-Angebot eines
der wesentlichen Standbeine, um diese Ziele von Seiten der
Stadt erreichen zu können. Nachfolgend werden die
ausgearbeiteten Maßnahmen beschrieben und deren finanziellen
Auswirkungen benannt. Bei den Ad-hoc Maßnahmen handelt es
sich um ein Gesamtpaket. Die kurzfristigen Maßnahmen sind
jeweils einzeln aufgeführt.
I. Ad-hoc Maßnahmen (Umsetzung zum 20.04.2020):
Diese Maßnahme betrifft das gesamte Stadtgebiet und führt
insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung im
Schülerverkehr. Dabei beinhaltet das Paket ausschließlich
Maßnahmen im Bereich der Einsatzbusse. Die Fahrtzeiten und
Linienwege werden optimiert, zusätzliche Busse werden
eingesetzt und auf einigen Linien erfolgt eine
Kapazitätserweiterung durch den Einsatz von Gelenkbussen
anstelle von Standardbussen. Hinzu kommt, dass Lücken im
Einsatzbusnetz geschlossen werden, damit die weiterführenden
Schulen aus diesen Bereichen wieder erreichbar sind. Kosten:
270.000 EUR/a (180.000 EUR in 2020)
II. Kurzfristige Maßnahmen: 1.
Anpassung der Betriebszeiten im Tag-Netz Samstags (Umsetzung
zum 12.08.2020):
Diese Maßnahme kommt insbesondere allen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern zu Gute und ist auf
das gesamte Stadtgebiet ausgerichtet. Die Betriebszeiten
beginnen wie an Wochentagen. Die Taktung entspricht den
aktuellen Samstagsfahrplänen. Die Linie 903 fährt bis
Dinslaken Bahnhof. Im Nachtbusnetz erfolgt die entsprechende
Anpassung der Betriebszeiten.
Das mit dem Nachtnetz verbundene Taxibusangebot wird
entsprechend angepasst. Aus der Analyse nach dem
Fahrplanwechsel insbesondere auf Grund der Rückmeldungen aus
der Bevölkerung, den Hinweisen von vielen
Wirtschaftsunternehmen und den Anmerkungen von verschiedenen
Verbänden ist erkenntlich, dass der Samstag inzwischen wie
ein normaler Werktag zu sehen ist. Sehr viele Pendler sowohl
nach Duisburg oder von Duisburg aus zu ihren jeweiligen
Arbeitsstätten sind auf ein bedarfsgerechtes ÖPNV Angebot
angewiesen.
Mit dieser sich auf das gesamte Stadtgebiet beziehenden
Maßnahme wird die Qualität des ÖPNV-Angebots deutlich
verbessert und der Wirtschaftsstandort Duisburg gestärkt.
Kosten: 1.050.000 EUR/a
(380.000 EUR in 2020)
2. Änderung des Linienwegs der
Linie 917 – Biesenstraße (Umsetzung zum 12.08.2020):
Der Linienweg der 917 wird in einem Abschnitt geändert und
verläuft nach dem Haltepunkt Baustr. über die Biesenstr. -
Auf dem Damm - KWK nach Meiderich Bahnhof.
Mit dem veränderten Linienweg der Busverbindung aus
Untermeiderich in Richtung Meiderich Bahnhof wird aktuell
die Haltestelle Biesenstr. nicht mehr angefahren. Das
Nahversorgungszentrum Meiderich ist mit der Linie 917 nach
wie vor direkt über den Haltepunkte Meiderich Bahnhof zu
erreichen. Die Analyse im Rahmen Fahrplanumstellung hat
ergeben, dass ein Großteil der ÖPNV Nutzenden aus Richtung
Untermeiderich / Beeck / Laar Einrichtungen im Bereich der
Biesenstr. als Ziel hat.
Die Wiedereinrichtung der Haltestelle auf dem veränderten Linienweg erhöht
die Qualität des ÖPNV Angebots in Meiderich und ist nun
gezielt auf den tatsächlichen Bedarf ausgerichtet. Die
kurzfristig vorgeschlagene Lösung mit dem geänderten
Linienweg der 917 ist im Rahmen der mittel- bis
langfristigen Maßnahmen zu prüfen und ggf. zu einem späteren
Zeitpunkt noch einmal zu überarbeiten.
Kosten: 390.000 EUR/a
(150.000 EUR in 2020)
3. Ausweitung der Leistung der
Linie 908 in Bruckhausen (Umsetzung zum 12.08.2020):
Die Linienweg der 908 wird in einem 30-Minuten-Takt vom
St.Johannes-Hospital bis zur Haltestelle Matenastr.
verlängert. Der Linienweg entspricht dem der Linie 908 vor
dem Fahrplanwechsel. Der Stadtteil Bruckhausen ist mit der
Straßenbahnlinie 901 seit dem Fahrplanwechsel, durch den
Wegfall der Buslinie 908 im Sinne der Daseinsvorsorge
ausreichend angebunden, jedoch haben sich die
Rahmenbedingungen in Bruckhausen seit der Planung des 3. NVP
deutlich verschlechtert.
Damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit einer
Busverbindung nach Hamborn, den dortigen Schulen, der
ärztlichen Versorgung und dem Nahversorgungszentrum. Für die
in Bruckhausen lebende Bevölkerung spielt die
ÖPNV-Verfügbarkeit in Richtung Hamborn eine wesentliche
Rolle, um den Dingen des täglichen Lebens nachgehen zu
können. Zudem schließt die zusätzliche Ost-West Verbindung
der Linie 908 eine durch den Fahrplanwechsel entstandene
Netzlücke und verbessert das ÖPNV Angebot im Duisburger
Norden deutlich.
Kosten: 280.000 EUR/a
(110.000 EUR in 2020)
4. Änderung des Linienwegs des
NE1 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Linienweg des NE1
beinhaltet zukünftig einen Halt am Fahrner Krankenhaus. Mit
dem Fahrplanwechsel wurde erstmalig in Duisburg ein
durchgehendes Nachtnetz von montags bis sonntags eingeführt.
Die Analyse hat ergeben, dass es ein wesentliches Ziel im
Duisburger Norden mit dem Fahrner Krankenhaus ergänzt werden
muss, da das Nachtnetz in diesem Bereich eine Lücke
aufweist.
Auf Grund des Schichtbetriebs sind viele Berufspendelnde auf
diese Verbindung angewiesen und sollen weiterhin bzw.
zusätzlich den ÖPNV mit einem qualitativ auf ihre Bedarfe
ausgerichtetem Angebot nutzen können.
Kosten: 60.000 EUR/a
(20.000 EUR in 2020)
5. Anschlussverbindung der Linien
940 und 941 (Umsetzung zum 12.08.2020): Der Wechsel
von der Linie 940 auf die Linie 941 wird an der Haltestelle
Am Krähenhorst angepasst.
Der Sittardsberg insbesondere mit dem dortigen Ärztezentrum
und das Schulzentrum Süd sind zwei sehr wichtige Ziele für
viele ÖPNV Nutzende aus Großenbaum und Rahm. Das
Schulzentrum ist direkt mit der Linie 940 erreichbar, um zum
Sittardsberg zu gelangen ist ein Umstieg von der Linie 940
auf die 941 erforderlich.
Durch diesen Umstieg verkürzt sich die Fahrzeit zum
Schulzentrum ebenfalls. Nach dem Fahrplanwechsel stellte
sich heraus, dass die Umstiegszeiten an der Haltestelle Am
Krähenhorst zu kurz sind. Für den Umstieg ist eine Querung
der Großenbaumer Allee erforderlich, dies ist allerdings auf
Grund des hohen Verkehrsaufkommens für eine sichere Querung
nur an der ca. 200 m entfernten Lichtsignalanlage möglich.
Die Umstiegszeit und damit die Qualität wird für den
Nutzenden mit dieser Maßnahme erhöht.
Die Anbindung des Sittardsbergs und des Schulzentrums Süd
aus Großenbaum / Rahm ist im Rahmen der mittel- bis
langfristigen Maßnahmen zu prüfen und zu überarbeiten.
Neben der vorab beschriebenen Thematik ergibt sich, aus
weiteren im Rahmen der Analyse ermittelten Anmerkungen,
Verbesserungsvorschlägen und Kritikpunkten, dass die
Netzstruktur im Duisburger Süden mit stärkerer Ausrichtung
auf die Bedürfnisse der Bevölkerung überarbeitet werden
muss.
Kosten: neutral
III. Finanzierung
Die unter I. und II. beschriebenen Maßnahmen führen zu
folgenden Aufwendungen bei der DVG: 840 TEUR in 2020 2.050
TEUR in 2021ff. Eine Etatisierung ist bisher nicht erfolgt,
im Rahmen der Bewirtschaftung ist die Finanzierung im
Produkt 150419, Versorgung und Verkehr, Transferzahlungen an
die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
sicherzustellen. Nach jetzigem Stand kann dies durch
Bereitstellung von Deckungsmitteln im gleichen PO 2060,
Beteiligungen, bei dem Produkt 150421, übrige Beteiligungen,
Transferaufwendungen; hier: Erhalt der notwendigen
Entsorgungs-Infrastruktur sichergestellt werden.
IV. Weitere Mittel - und
langfristige Maßnahmen (ab 2021 / 2022): Dazu gehören
alle weiteren Punkte, die sich aus der Analyse ergeben
haben, jedoch mit einfachen oder Übergangslösungen nicht
schnell umzusetzen sind. Dies liegt an verschiedenen Punkten
u.a. an den Teils massiven Auswirkungen auf die gesamte
Netzstruktur, den verschiedenen Fristen für Genehmigungen,
notwendige Beteiligungen, den Beschaffungszeiträumen für
zusätzliche Fahrzeuge etc.
In diesem Zusammenhang ist es zunächst erforderlich, die
Analyse mit den nach dem Fahrplanwechsel erhobenen
Fahrgastzählungen abzugleichen. Aktuell müssen dafür noch
einige Linien erfasst werden, um belastbare Zahlen zu
erhalten.
Die Ergebnisse der Beratung dieser Vorlage sollen zusätzlich
zu den bereits vorhandenen Aspekten einfließen. Auf
Grundlage all dieser Erkenntnisse sollen Konzepte auf Basis
des aktuellen 3. Nahverkehrsplans erstellt werden, die das
Angebot und damit die Qualität weiter verbessern. Dabei soll
die Anpassung des Angebotes an die tatsächlichen Bedarfe
ausgerichtet werden. Dies entspricht der bereits in der
öffentlichen Diskussion zum 3. NVP geforderten
Vorgehensweise, dass der 3. NVP ein dynamischer und nicht
statischer Plan sein soll.
Dazu zählt nicht nur die planerische Komponente sondern auch
die realistische und finanziell umsetzbare Betrachtung. Für
einen Teilbereich von Rheinhausen liegt bereits eine
Konzeption vor. Zur Umsetzung sind u.a. eine Abstimmung mit
der Stadt Krefeld und der Stadtwerke Krefeld AG notwendig.
Bei entsprechender Entscheidung durch den Rat der Stadt
leitet die Verwaltung alle erforderlichen Schritte ein, um
diese Maßnahme zu prüfen und dann dem Rat zur Entscheidung
vorlegen zu können.
Einführung einer zusätzlichen
Linie in Rheinhausen – Eisenbahnsiedlung (Umsetzung zum
Fahrplanwechsel Sommer 2021)
Es wird eine neue Linie 925 von der Eisenbahnsiedlung über
Logport bis Rheinhausen Markt eingeführt. Der Linienweg der
Linie 924 wird ab Gaterweg über Rheinhausen Rathaus bis
Rheinhausen Markt geändert. Die Linie 922 fährt aus Richtung
Homberg kommend nur noch bis Rheinhausen Markt. Die
Rahmenbedingungen der Eisenbahnsiedlung in Rheinhausen haben
sich nach Erstellung des 3. NVP nochmals deutlich
verschlechtert.
Für die in der Eisenbahnsiedlung lebende Bevölkerung spielt
die ÖPNV-Verfügbarkeit eine wesentliche Rolle, um den Dingen
des täglichen Lebens nachgehen zu können. Mit der
Einstellung der Linie 914 der Niederrheinische
Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAG) im Dezember 2019
ist das Angebot weiter reduziert worden, was im Vorfeld
nicht absehbar war. Durch die Einführung einer zusätzlichen
Linie soll die Eisenbahnsiedlung besser an Rheinhausen
angebunden werden.
Die Einführung erhöht deutlich die Angebotsqualität und
verbindet zudem die Schulstandorte in Friemersheim und
Rheinhausen direkt mit dem Siedlungsbereich. Zudem werden
die Kosten für die Schülerspezialverkehre durch diese
dauerhafte Lösung kompensiert.
Zur Umsetzung müssen allerdings im Vorfeld sowohl die Stadt
Krefeld, wie auch die beiden Verkehrsunternehmen SWK
Stadtwerke Krefeld AG und die NIAG nach den gesetzlichen
Vorgaben eingebunden werden. Mit den erforderlichen
Vorbereitungen zur Umsetzung auf Seiten der DVG, kann diese
Maßnahme – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der
Abstimmungen – in jedem Fall nicht vor dem Fahrplanwechsel
im Sommer 2021 erfolgen. Kosten:
890.000 EUR/a (445.000 EUR in 2021)
Die weiteren noch zu erstellenden Konzepte in allen Bezirken
werden durch die Verwaltung in Abstimmung mit der DVG
erarbeitet, um sie dann der Politik zur Beratung vorzulegen,
damit das weitere Vorgehen bezüglich der
Mittelbereitstellung und Umsetzung beschlossen werden kann.
Insgesamt trägt die weitere kontinuierliche Verbesserung des
ÖPNV in Duisburg dazu bei die Verkehrswende weiter
voranzutreiben.
Dieses Ziel kann die Stadt Duisburg allerdings nicht ohne
weitere finanzielle Unterstützung erreichen. Neben den
bereitgestellten Fördermitteln für Infrastrukturmaßnahmen
sind weitere Fördermöglichkeiten erforderlich, die es den
Kommunen ermöglichen die immer weiter steigenden
Betriebskosten langfristig auffangen zu können.
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Top 16.1 -
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Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion-
Optimierung 3. Nahverkehrsplan Stadt Duisburg; hier:
Mobilität 2030
- mit Stimmenthaltungen
einstimmig beschlossen
Inhalt
Neben der von der Verwaltung vorgelegten Optimierung des
aktuellen Nahverkehrsplans sehen die Fraktionen von SPD und
CDU die Notwendigkeit, die Nahverkehrsplanung unter dem
Leitgedanken „Mobilität 2030“ zu einem ganzheitlichen
Konzept fortzuentwickeln. Die Fraktionen von SPD und CDU
bitten daher, der Haupt- und Finanzausschluss möge wie folgt
beschließen: - Die Verwaltung wird gebeten, ein
ganzheitliches Mobilitätskonzept unter den strategischen
Aspekten attraktiver ÖPNV, emissionsarme/-freie Mobilität
und verstärkte Vernetzung unterschiedlicher
Mobilitätsangebote zu entwickeln. Dabei sind auch die
unterschiedlichen Gegebenheiten in den Stadtbezirken zu
berücksichtigen. - Der aktuelle Nahverkehrsplan wird einer
kontinuierlichen Überprüfung unterzogen. - Die Verwaltung
wird gebeten sich bei der DVG dafür einzusetzen, dass
sämtliche bestehende Optionen für die Beschaffung
zusätzlicher Straßenbahnfahrzeuge ausgeübt werden.
Begründung: Auch zukünftig wird es einen hohen Bedarf an
Mobilität geben. Die Menschen, die in Duisburg leben,
arbeiten oder sich einfach nur aufhalten, werden weiterhin
Wege in unserer Stadt zurücklegen. Ziel muss es sein,
passgenaue Mobilitätsangebote zu entwickeln. Hierzu ist eine
ganzheitliche Betrachtung unumgänglich.
Neben der emissionsarmen/-freien Individualmobilität muss
ein attraktiver, umweltschonender ÖPNV verstärkt Förderung
erfahren. Aber auch die bessere Vernetzung der einzelnen
Angebote wie Busse, Bahnen, myBus, Taxis, Carsharing,
Fahrrad, E-Bike, E-Scooter etc. muss erfolgen. Daneben sind
die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine
umweltgerechtere Mobilität beschleunigt und verstärkt zu
schaffen.
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Top 16.2 -
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301) -
abgelehnt
Inhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss möge folgende Ergänzung der
Drucksache 20-0301 beschließen: Die in Kapitel IV
aufgeführte mittelfristige Maßnahme zur verbesserten
Anbindung der Eisenbahnsiedlung ab Sommer 2021 wird wie
folgt ergänzt: Ab Sommer 2020 wird übergangsweise die Linie
922 über die derzeitige Endhaltestelle Friemersheim Markt
hinaus bis zur Eisenbahnsiedlung verlängert.
Begründung: Mit Drucksache 20-0301 legt die Verwaltung
beinahe 3 Jahre nach Beschluss des 3. Nahverkehrsplans (NVP)
und erstmaliger Änderung des Betriebsplans im vergangenen
Herbst einen Vorschlag für mögliche Veränderungen vor.
Im Rahmen der Diskussion des NVP wurde auch die Prüfung der
Beschlüsse der Bezirksvertretungen (DS 17-0444/7)
beauftragt. Während sinnvolle Änderung von Linienführungen
und Taktungen im Duisburger Norden und Süden auf Vorschlag
der Bezirksvertretungen zum 12.08.2020 eingeführt werden
sollen, ist eine Optimierung für die Eisenbahnsiedlung erst
ab Sommer 2021 vorgesehen, obwohl auch diese Änderung mit
großer Mehrheit in der Bezirksvertretung Rheinhausen
eingefordert worden war. Bis 2021 soll eine einmal
stündliche Anbindung durch die Linie 927 der SWK ausreichend
sein, um lt. Vorlage den „täglichen Bedarf“ der
Anwohner*innen abzudecken.
Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, da insbesondere die
Bevölkerung mit Mobilitätseinschränkungen (Eltern mit
Kinderwagen, Ältere mit Rollatoren oder Menschen in
Rollstühlen) auf die Mitnahme durch den Bus angewiesen ist.
Die Menschen aus der Eisenbahnsiedlung, dem Friemersheimer
Dorf und der Altsiedlung ohne eigenes Auto erreichen die
Einkaufsmöglichkeiten und die Arztzentren in Hochemmerich
nicht mehr in gebotenem Maß. Das ist weder sozial noch
ökologisch vertretbar.
Heute endet die Linie 922 am Friemersheimer Markt. Eine
Verlängerung würde auch zur Entzerrung der Situation am
Friemersheimer Markt als Pausenhaltestelle führen. Ein
weiterer Nutzen kann sich für Schüler*innen von Grund- und
weiterführenden Schulen ergeben, die außerhalb von
Schülerverkehren die Schule oder ihr Zuhause erreichen
müssen.
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Top 16.3
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301); hier: Bezirk
Mitte - abgelehnt
Inhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss möge folgende Ergänzung der
Drucksache 20-0301 beschließen: Kapitel II. wird um
folgenden kurzfristigen Maßnahmen ergänzt:
1. Die Anbindung der Haltestelle Moltkestraße in Duissern
wird wieder aufgenommen.
2. Für die Siedlung Werthacker wird, insbesondere zur
Anbindung des Schülerverkehrs, ein Halbstundentakt
wiederhergestellt.
Begründung: Die Haltestelle Moltkestraße liegt im Zentrum
eines dicht besiedelten Wohngebiets mit langjährigem
Wohnungsbestand, wobei die Alterststruktur dieses Stadtteils
im Wesentlichen die der Gesamtstadt abbildet. Die daraus
resultierende Einschätzung, dass unter den hier Ansässigen
viele ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen leben,
deckt sich mit den Rückmeldungen zum Nahverkehrsplan bzw.
der Berichterstattung dazu.
Die Weglänge zu den nächstgelegenen Haltestellen beträgt
500m bis 650m, eine Distanz, die für viele der hier lebenden
und auf den ÖPNV angewiesenen Mitbürger zu weit sein wird.
Der Fachverband "Fuss e.V." empfiehlt eine maximale Distanz
von 300m. Dies kann durch eine wieder aufgenommene Bedienung
der Haltestelle gewährleistet werden. Für die Siedlung
Werthacker und die angrenzenden Bereiche ist die
Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler zum Schulbeginn
zu manchen Relationen nur mit erheblich früherer Abfahrt
möglich, ähnliches gilt für die Rückwege. Hier sind
zusätzliche Entlastungsfahrten sowie ggf. bessere
Verknüpfungsmöglichkeiten zu anderen Linien erforderlich,
idealerweise eine reguläre halbstündige Bedienung.
Dies ist auch aus Kapazitätsgründen sinnvoll. In den
Hauptverkehrszeiten ist die Andienung einmal stündlich auch
für die Anwohner*innen der Siedlung Werthacker, die ihre
Arbeitsstelle, die Arztpraxis oder Einkaufsmöglichkeiten
erreichen müssen, nicht ausreichend. Sofern im Rahmen der
durchzuführendem Maßnahmen bestehende Linien geändert werden
ist sicherzustellen, dass keine neuen Benachteiligungen an
anderen Stellen entstehen (z.B. durch eine
Fahrgastbefragung).
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Top 16.4
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Antrag der Fraktion Die Linke.
Optimierung 3. Nahverkehrsplan (DS 20-0301); hier: Bezirke
Mitte und Süd
- abgelehnt
Inhalt
Der Ausschuss möge folgende Ergänzungen zu der Drucksache
20-0301 beschließen: Kapitel II. wird um folgenden
kurzfristigen Maßnahmen ergänzt:
1. Die Verwaltung passt die Fahrstrecke der Buslinie 933
zeitlich an den Bedarf an. Die Streckenführung verläuft
tagsüber nach dem ehemaligen Nahverkehrsplan der DVG über
Hauptbahnhof und Friedrich-Wilhelm-Straße. Abends verläuft
die Streckenführung wie im jetzigen Nahverkehrsplan der DVG
über die Landfermannstraße, Stadttheater und Schäferturm.
2. Der vom ÖPNV abgetrennte Teil der Großenbaumer Allee mit
vielen Arztpraxen und Geschäften wird wieder angebunden.
3. Die Verbindung zur Haltestelle Sittardsberg als zentralem
Punkt im Duisburger Süden mit Ärztezentrum und Bezirksamt
wird so gestaltet, dass zeitaufwendiges und gefährliches
Umsteigen unnötig wird.
4. Das Schulzentrum Süd wird derart angebunden, dass die
Fahrzeit von nunmehr bis zu 50 Minuten (mit der Linie 940
aus Rahm) deutlich reduziert wird. Kapitel IV. wird um
folgende mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzt:
Komplette Überarbeitung des Liniennetzes im Duisburger
Süden, auf Basis der bis Oktober 2019 gültigen Linienführung
unter breiter Bürgerbeteiligung. Begründung: Der neue
Fahrplan der DVG hat für viele Fahrgäste der stark genutzten
Buslinie 933 erhebliche Verschlechterungen gebracht. Viele
SchülerInnen, BerufspendlerInnen, PatientInnen von Ärzten
und Rehabilitationszentren müssen nun auf ihren täglichen
An- und Abfahrtswegen wesentlich weitere Strecken
zurücklegen.
Gleichzeitig stellt der neue Nahverkehrsplan für die
Besucher des Stadttheaters und der
Mercatorhalle/Philharmonie eine Verbesserung dar. Die
Haltestelle Stadttheater ermöglicht es nun vielen Theater-
und KonzertbesucherInnen bequem bis zum Veranstaltungsort
mit der Buslinie 933 zu fahren.
Der gute Service der Stadt, der mit einer Eintrittskarte für
das Theater/Konzert gleichzeitig zur kostenlosen
ÖPNV-Nutzung berechtigt, hat jetzt schon dafür gesorgt, dass
viele BesucherInnen kultureller Veranstaltung vom privaten
Pkw auf den Bus 933 umgestiegen sind. Um allen Nutzergruppen
der stark frequentierten Buslinie 933 so weit wie möglich
gerecht zu werden, würde eine zeitlich geteilte
Streckenführung in einen Tagesstreckenverlauf und einen
Abendstreckenverlauf eine gute Lösung darstellen.
Neben der verbesserten Verkehrsanbindung für die Fahrgäste
würde auch die angespannte Verkehrssituation in der
Duisburger Innenstadt entspannt und die Umweltbelastung
reduziert. Die unhaltbare Situation, dass viele Menschen
aufgrund des teilweise eingestellten ÖPNV auf der
Großenbaumer Allee nun nicht mehr wie gewohnt die Geschäfte
und Arztpraxen erreichen können muss umgehend behoben
werden.
Das Gleiche gilt für den zentralen Punkt Sittardsberg, der
nunmehr nur noch schlecht und mit hohem Zeitaufwand zu
erreichen ist. Das Schulzentrum Süd, als weiterer wichtiger
Punkt im Duisburger Süden, muss deutlich einfacher und
schneller per Bus erreichbar sein. Das aktuelle Liniennetz
im Duisburger Süden ist insgesamt nicht praktikabel. Zur
mittel- und langfristigen Verbesserung muss es unter breiter
Bürgerbeteiligung auf Basis der alten Linienführung komplett
überarbeitet und optimiert werden.
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Top 17 - |
Neubau des Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzuges, 2.
Bauabschnitt hier: Mehrkosten
Finanzielle Auswirkungen
- einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
1. Der Erhöhung des voraussichtlichen Herstellungsaufwandes
für den Neubau des 2. Bauabschnitts des
Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges einschl. des Erd-
und Straßenbaus von bisher um auf Brücke/Straße einschl.
wird zugestimmt.
2. Für dieses Projekt werden die Wertgrenzen für zukünftige
Mehrkostenbeschlüsse auf 1 % der in diesem Beschluss
genannten Baukosten oder 1,5 Mio. Euro festgelegt. Die
Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Finanzierung im
Teilergebnisplan/Gesamtplan im Rahmen des genehmigten und
fortzuschreibenden Haushaltssanierungsplanes.
Begründung Mit DS 18-041 hat der Rat der Stadt am 07.05.2018
den Neubau des 2. Bauabschnitts des
Oberbürgermeister-Karl-Lehr-Brückenzuges beschlossen.
Das seinerzeit seitens der Verwaltung genannte Kostenvolumen
beruhte auf der Kostenberechnung im Rahmen der
Entwurfsplanung zur Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
Inzwischen sind Teilleistungen zur Realisierung des
Projektes EU-weit ausgeschrieben und z. T. bereits vergeben
worden. Bereits vergeben worden sind die Ingenieurleistungen
für die Bauoberleitung/Bauüberwachung, die
Fertigungsüberwachung, die Sicherheits- und
Gesundheitskoordination (SiGeKo) sowie die
Prüfingenieurleistungen. Ebenfalls vergeben sind die
Arbeiten zur vorbereitenden Kampfmittelexploration.
Noch in der Vergabephase befinden sich die Bauleistungen für
den Brückenbau einschließlich der zugehörigen Erd- und
Straßenbauleistungen (bereits submittiert) sowie die
baubegleitende geotechnische Beratung. Noch nicht
durchgeplant und dem entsprechend auch noch nicht
ausgeschrieben sind die Leistungen für den Rückbau der
Brücken über den Hafenkanal und die Ruhr.
Die Auswertung der Angebote für den Brückenzug einschl. Erd-
und Straßenbau ist noch nicht abgeschlossen. Laut der
Vergabekriterien werden der Preis zu 70 % und der technische
Wert zu 30 % berücksichtigt. Daher wird in der
Kostenübersicht vorsichtshalber das Angebot des
Zweitbietenden angesetzt. Dieses stellt etwa den Mittelwert
der Angebote dar. Die Bruttokosten für die Bau- und
Baunebenleistungen ergeben sich damit zu:
2. DVG
Die DVG trägt die Kosten für die Gleisanlage einschließlich
der Fahrleitung sowie der Verlegung von
Kommunikationskabeln. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor,
die auf Kostenveränderungen gegenüber der DS 18-0461
hindeuten. Förderung Wie bereits in DS 18-0461 dargestellt,
ist die Maßnahme 2011 sowohl bei der Bezirksregierung
Düsseldorf (IV-Förderung, 55 % Anteil) als auch dem VRR
(über die DVG, ÖPNV-Förderung, 45 % Anteil) zur Förderung
angemeldet und bewilligt worden.
Aufgrund der Fortschreibung der Planung, der sich daraus
ergebenden Änderungen und Präzisierungen gegenüber der
Antragstellung und nicht zuletzt aufgrund der Entwicklung
der Baupreise haben sich die Baukosten signifikant
verändert. Daher laufen parallel zur Fortführung der
Planungen und Vergaben die Verhandlungen mit dem Land
Nordrhein-Westfalen über eine Erhöhung der Zuwendungen.
Dies ist auch in diversen Besprechungen vom
Landesverkehrsministerium und den Bewilligungsbehörden
zugesagt worden. Zwischen den Bewilligungsbehörden und der
Stadt ist verabredet worden, auf der Basis der Angebote (Der
Brückenbau und die Leitungsverlegungen einschl. des
Dükerbauwerks stellen das Gros der Baukosten dar.)
Änderungsanträge zur Förderung vorzulegen. In welcher
konkreten Höhe Fördermittel bewilligt werden, steht noch
nicht fest. Nach einer vorsichtigen Schätzung ist mit
Zuwendungen von insgesamt etwa 90.700 T Euro zu rechnen.
Damit verbleibt ein Eigenanteil von ca. 72.318 T Euro.
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Top 18 - |
Verwendung der Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach dem
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und
Integration NRW (Integrationspauschale)
- mehrheitlich beschlossen
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Top 19 - |
Erhöhung der Zuwendung für Personal- u. Sachkosten an den
Caritasverband e. V. für das Suchthilfezentrum Nikolausburg
für das Haushaltsjahr 2020ff -
mehrheitlich beschlossen
Beschlussentwurf
Der Erhöhung der städtischen Zuwendung an den Caritasverband e. V. für
Personalund Sachkosten für das Suchthilfezentrum
Nikolausburg ab 2020 von 188.400,00 Euro um 21.600,00 Euro
auf dann 210.000,00 Euro als Festbetrag wird zugestimmt.
Begründung
Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2003 (DS 5684) wird dem
Suchthilfezentrum Nikolausburg (Caritasverband Duisburg e.
V.) jährlich ein pauschalierter Zuschuss i. H. v. 188.400
Euro für Personal- und Sachkosten ausgezahlt. Dieser
Zuschuss ist seit 2003 nicht angepasst worden. Mit Schreiben
vom 07.03.2019 an die Stadt Duisburg beantragt der
Caritasverband Duisburg e. V., insbesondere aufgrund
tariflicher Steigerungen bei Personalkosten, eine
Zuwendungserhöhung i. H. v. 21.600 Euro jährlich.
Die tarifliche Entwicklung der Caritas sei vergleichbar mit
der des öffentlichen Dienstes oder der Diakonie. Die
Zuwendungserhöhung i. H. v. 21.600 Euro wurde mit
Haushaltsaufstellung 2020/2021ff. bereits in den Haushalt
von Amt 53 eingebracht. Eine Kompensation erfolgt über zu
erwartende Mehrerträge durch Gebühreneinnahmen. Der
Caritasverband e. V. leistet einen wichtigen Beitrag zu der
Suchtarbeit im Stadtgebiet Duisburg.
Das Angebot des Suchthilfezentrums Nikolausburg ist gut
frequentiert und wird von vielen Duisburger Bürgerinnen und
Bürgern Seite 3 Drucksache-Nr. 20-0048 Datum 05.02.2020
wahrgenommen. Durch eine Erhöhung der Zuwendung wird
gewährleistet, dass der Caritasverband Duisburg e. V. dieses
Angebot auch weiterhin in der bisherigen Qualität und Breite
aufrechterhalten kann. Es wird daher empfohlen, die
Zuwendung für Personal- und Sachkosten an den Caritasverband
e. V. um 21.600 Euro zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen
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Top 20 - |
Aufbau einer Gerontopsychiatrischen
- einstimmig beschlossen
Beratung
Der in der Anlage 1 beigefügten Vereinbarung zwischen der
Sana Kliniken Duisburg GmbH und der Stadt Duisburg wird
zugestimmt. Ebenfalls wird zugestimmt, dass die Stadt
Duisburg nach Maßgabe der als Anlage 1 beigefügten
Vereinbarung die Aufgabe der gerontopsychiatrischen Beratung
als Teil eines gerontopsychiatrischen Zentrums der Sana
Kliniken Duisburg GmbH zur Durchführung im eigenen Namen
überträgt.
Vereinbarung DS 20 0056 -
Finanzielle Auswirkungen DS 20-0056
Begründung
Seit 2009 fördert der Landschaftsverband Rheinland (LVR) das
Programm „Gerontopsychiatrische Beratung als Teil eines
Gerontopsychiatrischen Zentrums“. Mit dem Programm wird das
Ziel verfolgt, das Versorgungssystem für alte Menschen, die
psychisch erkrankt sind, weiterzuentwickeln. Psychische
Erkrankungen gehören zu den Erkrankungen, die im höheren
Lebensalter mit steigender Häufigkeit auftreten und dazu
führen können, dass die selbstständige Lebensführung der
betroffenen Menschen stark eingeschränkt wird.
Dabei sind es vor allem die demenziellen Störungen und
depressive Erkrankungen, die eine gerontopsychiatrische
Behandlung und psychosoziale Begleitung erforderlich machen.
Für die Betroffenen und Angehörigen ist es ein wichtiges
Ziel, dass die selbstständige Lebensführung erhalten bleibt.
Um dies zu erreichen, stehen den Erkrankten und ihren
Familien verschiedene Unterstützungs- und
Behandlungsangebote aus der Altenhilfe und dem
Gesundheitsbereich zur Verfügung.
Hierzu zählen die ambulante Krankenpflege sowie die
medizinische und therapeutische Behandlung. Ebenso gibt es
Freizeit- und Kulturangebote für psychisch erkrankte alte
Menschen. Die Bevölkerungsstatistik weist für Duisburg im
dritten Quartal 2019 502.642 Einwohner aus. Seite 3
Drucksache-Nr. 20-0056 Datum 26.02.2020 Davon sind über
100.000 Menschen über 65-jährig. Bei einer Gesamtprävalenz
von gut 7 % ist alleine von etwa 7000 Menschen mit
demenzieller Erkrankung auszugehen mit steigender Prognose
durch die Zunahme des Anteils von älteren Menschen. Nach
klinischen Schätzungen ist die Anzahl bei weiteren
gerontopsychiatrischen Erkrankungen noch zu verdoppeln, so
dass ca. 14.000 Menschen gerontopsychiatrischer Hilfen
bedürfen.
Ein Bedarf an weiteren Hilfen ist somit unstrittig. Um einen
Zugang zu den o.g. Leistungen zu erhalten und die
notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten, benötigen die
Betroffenen und ihre Angehörigen eine Beratung. Um diese
Beratungsleistung zu erfüllen, fördert der LVR die
gerontopsychiatrische Beratung. Der LVR gewährt dazu auf
Antrag der Gebietskörperschaft eine Anreizfinanzierung zur
Einrichtung des Beratungsangebots.
Die Förderung durch den LVR erstreckt sich dabei über einen
Zeitraum von maximal drei Jahren und ist degressiv angelegt.
Gefördert wird eine Vollzeitstelle. Antragsberechtigt sind
allein die Kreise und kreisfreien Städte im Rheinland, die
die Fördermittel zur Durchführung der Aufgabe
gerontopsychiatrische Beratung im Gerontopsychiatrischen
Zentrum u. a. durch Übertragung an einen freigemeinnützigen
Träger erhalten können.
Mit der Sana Kliniken Duisburg
GmbH hat sich ein Träger gefunden, der bereit ist,
ein gerontopsychiatrisches Zentrum auf Duisburger
Stadtgebiet aufzubauen. Der Stadt Duisburg ist es so
möglich, einen Antrag auf Förderung durch den LVR zu stellen
und bei positivem Bescheid die Aufgabe der
gerontopsychiatrischen Beratung als Teil eines
gerontopsychiatrischen Zentrums an die Sana Kliniken
Duisburg GmbH zu übertragen.
Die vom LVR bewilligten Fördermittel stellt die Stadt
Duisburg der Sana Kliniken Duisburg GmbH als Zuschuss zu den
Kosten im Rahmen der gerontopsychiatrischen Beratung zur
Verfügung. Im Rahmen des Gesamtantrages hat die Stadt
Duisburg eine Kostenzusage für die nicht abgedeckten
Finanzmittel ab dem zweiten Förderjahr vor der ersten
Auszahlung durch den LVR vorzulegen (17.500,00 € bzw.
35.000,00 € im 2. bzw. 3. Förderjahr).
Die Sana Kliniken Duisburg GmbH verpflichtet sich jedoch im
Rahmen der Vereinbarung, diese notwendigen Eigenanteile zu
erbringen. Weiterhin erklärt die Sana Kliniken Duisburg GmbH
im Sinne von nachhaltigem Handeln die Absicht, das Angebot
der gerontopsychiatrischen Beratung auch nach Ablauf des
Förderzeitraums fortzuführen und eigenständig weiter zu
finanzieren.
Mit dem Schwerpunkt Demenzabklärung hält die Sana Kliniken
Duisburg GmbH bereits jetzt im Rahmen ambulanter Diagnostik
und Behandlung von älteren psychisch erkrankten Menschen
eine Gedächtnissprechstunde in der psychiatrischen
Institutsambulanz vor und kooperiert hierzu auch eng mit der
Alzheimer Gesellschaft Duisburg. Zukünftig soll das Angebot
um ein Sprechstundenangebot im Einzugsbereich der Klinik
erweitert werden, um einen wohnortnahen niedrigschwelligen
Zugang zu Beratung, Diagnostik und Behandlung für psychisch
kranke ältere Menschen sicherzustellen.
Ziele einer Gerontopsychiatrischen Beratung im GPZ sind
u.a.: Niedrigschwellige Beratung von älteren Menschen mit
psychischen Erkrankungen und deren Angehörigen mit
Vermittlung von Diagnostik, Behandlung, Pflege und
tagesstrukturierenden Maßnahmen einschl. Koordination der
verschiedenen Hilfen (Case- und Care- Management) Enge
Verzahnung mit den somatischen Bereichen der Altersmedizin,
im stationären Bereich durch die Verortung in der Sana
Kliniken Duisburg GmbH zwischen Gerontopsychiatrie und
somatischen Kliniken, aber auch im ambulanten Bereich, hier
durch Integration und Kooperation mit den Hausärzten und
niedergelassenen Fachärzten
Optimierung der Vernetzung der vielfältigen Angebote im
Bereich der Altersmedizin und Altenhilfe mit den beteiligten
Anbietern, Trägern und der Stadt Duisburg sowie Verhinderung
von Doppelstrukturen
Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsvermittlung
zum Thema Hilfsmöglichkeiten, aber auch zu Früherkennung und
Prävention
Kontinuierliche Überprüfung der Bedarfe von Hilfen und
Behandlungsmöglichkeiten und somit Verhinderung von
Fehlversorgung
Unterstützung von Selbsthilfe und ehrenamtlichem
Engagement einschl. Hilfen bei der Qualifizierung Modell Mit
dem Aufbau des gerontopsychiatrischen Zentrums soll bei
Förderung durch den LVR am 01.04.2020 begonnen werden.
Sollte das Modell erfolgreich sein und eine weitere
Finanzierung durch den LVR möglich werden, könnte es auf der
Basis von analogen vertraglichen Vereinbarungen auch auf
weitere interessierte Akteure der gerontopsychiatrischen
Versorgung übertragen werden.
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Top 21 -
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Beteiligung der Stadt Duisburg am Bewerbungsverfahren zur
Ausrichtung der Universiade Rhein-Ruhr 2025 -
einstimmig beschlossen
Beschlussentwurf
Der weiteren Beteiligung der Stadt Duisburg am
Bewerbungsverfahren zur Ausrichtung der Universiade
Rhein-Ruhr 2025 wird zugestimmt.
Problembeschreibung / Begründung
Duisburg hat die Möglichkeit sich als Mitausrichter der
Universiade Rhein-Ruhr 2025 zu bewerben. In diesem
Zusammenhang laufen derzeit Gespräche zwischen der FISU
(Fédération Internationale du Sport Universitaire), dem
allgemeinen deutschen Hochschulverband (adh) mit der
Unterstützung der ProProjekt Planungsmanagement &
Projektberatung GmbH, dem Bund, der Staatskanzlei NRW und
den potentiell beteiligten NRW-Kommunen, Düsseldorf,
Duisburg, Essen, Mülheim, Bochum und Krefeld.
Für Duisburg könnten im Rahmen der Ausrichtung der
Universiade 2025 folgende Sportarten/Veranstaltungsstätten
vorgesehen werden:
- Wasserball (Sportpark Duisburg)
- Marathonschwimmen (Sportpark Duisburg Regattabahn)
- Optional Rudern (Sportpark Duisburg Regattabahn), eine
finale Entscheidung ist jedoch noch nicht getroffen.
Trotzdem ist die Rückmeldung vom Ruderverband sehr positiv
gewesen, so dass eine Berücksichtigung in Duisburg sehr
wahrscheinlich scheint
- Abschlussfeier (Landschaftspark Duisburg-Nord)
- Jomizu-Arena (mögliche Einbindung in das Rahmenprogramm
wird noch geprüft)
Grundsätzlich stößt eine
Bewerbung für
die Universiade 2025 in der Rhein-Ruhr Region auf
ein positives Echo von Seiten der Staatskanzlei NRW und auch
von Seiten der potentiell beteiligten Kommunen.
Der zwingend noch zu klärende Punkt der Finanzierung stellt
sich als die entscheidende Frage dar. Der vom adh genannte
Kostenansatz für die Ausrichtung der Universiade beläuft
sich auf ca. 163 Mio. €. Dieses durch den adh berechnete
Veranstaltungsbudget soll wie folgt aufgeteilt werden:
Dieses durch den adh berechnete Veranstaltungsbudget soll
wie folgt aufgeteilt werden: 130 – 140 Mio. € Finanzmittel
von Bund und Land NRW 10 – 30 Mio. € Vermarktungserlöse des
adh 13 Mio. € substituierende Sachleistungen der beteiligten
Kommunen Die kommunale Beteiligung soll für die einzelnen
Kommunen kalkulatorisch berechnet werden nach der Anzahl der
Venues (Veranstaltungsstätten). Für Duisburg bedeutet dies
nach aktueller Information einen Anteil von rund 1,75 Mio. €
an zu erbringenden Sachleistungen. Zielsetzung für die
beteiligten Kommunen muss sein, die dargestellten kommunalen
Eigenanteile vollständig aus Sachleistungen zu erbringen,
damit keine finanzielle Seite 4 Drucksache-Nr. 20-0256 Datum
13.03.2020 Belastung des städtischen Haushalts durch die
Ausrichtung der Veranstaltung entsteht. Mögliche
Sachleistungen könnten nach den aktuellen Erkenntnissen z.
B. sein: - Anmietung der Regattabahn und des Schwimmstadions
- Personalkosten
Administration/Veranstaltungsunterstützung/-betreuung -
Personalkosten Mitarbeiter Regattabahn zuzüglich Vor- und
Nachbereitung - Abfallentsorgung, Marketing, Bereitstellung
von Internet/W-Lan, Strom und Wasser, Rettungsdienst,
Sicherheitsdienst - Anmietung von administrativen
Büroflächen - Anmietung des Landschaftspark Duisburg-Nord
für die Abschlussveranstaltung Um die Zielsetzung zur
Einreichung des Bid-Books für eine mögliche Bewerbung bis
zum 31.05.2020 einhalten zu können, muss zum jetzigen
Zeitpunkt eine entsprechende politische
Grundsatzbeschlussfassung erfolgen, ob sich Duisburg am
weiteren Bewerbungsverfahren zur Ausrichtung der Universiade
Rhein-Ruhr 2025 beteiligen will.
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Top 22 - |
Gremienumbesetzung Antrag der CDU-Fraktion
Inhalt: Betriebsausschuss für das Immobilien-Management
Duisburg
- mehrheitlich beschlossen
Frau Merve Kapar wird für den ausgeschiedenen Herrn Ramazan
Güden zur stellvertretenden sachkundigen Einwohnerin gewählt
(Stellvertretung für Herrn Rainer Pastoor).
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Top 23 - |
Anfrage der HSV-Fraktion -
Verwaltung will schriftlich antworten
Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, um die Auswirkungen des
Corona Virus auf die Wirtschaft zu mildern
Inhalt
Insbesondere Gaststätten, Einzelhandels- und kleinen
Gewerbebetrieben drohen mit den ausbleibenden Einnahmen
aufgrund der Einschränkungen durch die Bekämpfung der Corona
Pandemie eine erhebliche Minderung der liquiden Mittel und
langfristig ggfs. die Insolvenz, da unter anderem bestehende
Kredite nicht abgezahlt werden können. Die Zahlung von
Steuern, Wasser, Strom und Gasrechnungen wie auch der
Mieten, werden als erstes in Verzug kommen. Bezugnehmend
darauf bittet die HSV-Fraktion um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Sind Überlegungen seitens der Stadt gemacht worden, wie
man auf kommunaler Ebene Duisburger Unternehmen
unbürokratisch Unterstützung anbieten kann? Beispielhaft
sind hier eine Aussetzung der Gewerbe- und
Grundsteuerzahlungen oder die Stundung von Gas, Wasser und
Stromrechnungen bei kommunalen Tochtergesellschaften
erwähnt.
2. Wird die Grundversorgung entgegen üblicher Maßnahmen
aufrechterhalten, wenn z.B. Vermieter oder Eigentümer
aufgrund von ausbleibenden Mieten Gas, Wasser und
Stromrechnungen nicht begleichen können?
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Top 24 - |
Unterdrückung von bodennaher Ozonbildung Beratungsergebnis:
- Die Verwaltung sagte eine
schriftliche Beantwortung zu. |
Top 25 - |
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