Rat der Stadt entscheidet
über Satzungsbeschluss für 6-Seen-Wedau
- Mitteilung vom 24. Januar
Der Rat der Stadt Duisburg
entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar,
über den Satzungsbeschluss zu 6-Seen-Wedau, eines der
regional größten Stadtentwicklungsprojekte. Der
Satzungsbeschluss bildet den Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens Nr.1061 II -Wedau-.
Bereits 2016 startete der
öffentliche Beteiligungsprozess mit der Auftaktveranstaltung
in der Jugendherberge an der Kruppstraße sowie in der
darauffolgenden Bürgerwerkstatt. Bei diesen Terminen wurden
bereits wichtige Ideen und Bürgeranregungen gesammelt, die
auch in die späteren Planungen übernommen wurden. Neben der
bereits von Beginn an vorgesehen Brücke im nördlichen
Bereich der Projektfläche Wedau Süd wurde beispielsweise
auch der Wunsch geäußert, eine zweite Brücke vorzusehen, die
den Ortsteil Bissingheim mit dem neuen Baugebiet verbindet.
Diese wurde Mitte 2018 in die Planungen übernommen du damit
dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachgekommen.
Der Rat wägt zu dem nun ansehenden
finalen Verfahrensschritt die öffentlichen und privaten
Belange ab und entscheidet über Berücksichtigung oder
Zurückweisung der einzelnen Einwendungen. Erst nach der
Entscheidung des Rates erhalten die Bürgerinnen und Bürger
eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Eingaben aus den
vorherigen öffentlichen Auslegungen.
„Mit dem Beschluss wollen wir einen
wichtigen Meilenstein zur Realisierung dieses wegweisenden
Projektes für die Stadt Duisburg setzen. Mit der GEBAG als
Partner sind wir optimal aufgestellt und können auf dem
ehemaligen Bahngelände die Weichen für die nächsten
Entwicklungsschritte stellen“, so Oberbürgermeister Sören
Link.
Der Bebauungsplan sowie die
Flächennutzungsplan-Änderung wurden im Jahr 2018 erstmalig
öffentlich ausgelegt. Erwartungsgemäß hoch waren die
Beteiligung sowie die Anzahl an Anregungen. Mehr als 300
Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit mehr als 800
Anregungen, die an verschiedenen Stellen zu Anpassungen der
Pläne führten. Aufgrund der Vielzahl der Anregungen und
Anpassungen erfolgte im Sommer 2019 eine erneute Offenlage,
bei der sich 15 Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 25
Anregungen. Im Fokus standen bei beiden Offenlagen die
Themen Verkehr, Lärmschutz, städtebauliches Konzept sowie
Umwelt und Klimaschutz.
So wird beispielsweise angeregt,
die klimapolitischen Ziele zu aktualisieren, da diese nicht
den neusten Erkenntnissen entsprechen würden. Mit den
Ausweisungen des Bebauungsplans sind jedoch keine bis
geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu
erwarten. Den Aspekten des Klimaschutzes und Anpassung an
den Klimawandel wurde außerdem durch die grünplanerischen
und somit mikroklimatisch wirksamen Festsetzungen des
Bebauungsplans Rechnung getragen.
Zur Vermeidung sowie Verminderung
von klimatischen Auswirkungen sind beispielsweise im Zuge
der Planung eine Dachbegrünung der Gebäude und eine
Begrünung der Tiefgaragen festgesetzt. Neben den positiven
klimatischen Effekten dient eine Dachbegründung auch der
Rückhaltung des Niederschlagswassers, stellt insbesondere
für Insekten wertvolle Nahrungshabitate dar und trägt zur
Sicherung des Biotopverbundes bei.
Die vorgebrachten Anregungen wurden
so weit wie möglich in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf
und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht
eingearbeitet. Fast zweieinhalb Jahre nach dem
Aufstellungsbeschluss werden sie nun gemeinsam mit der
Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt in seiner
Sitzung am 30. Januar zur Entscheidung vorgelegt.
„Für ein Projekt dieser
Größenordnung ist dieser Zeitrahmen durchaus üblich, denn es
muss jeder Einwand geprüft, abgewogen sowie auch oft durch
neue Gutachten beantwortet werden“, weiß Martin Linne,
Dezernent für Stadtentwicklung und Um-welt, die Bedeutung
und Zeitverlauf des Prozesses einzuordnen. „Die fortlaufende
Beteiligung der Öffentlichkeit bei diesem einzigartigen
Stadtentwicklungsprojekt zeigt das Interesse der Duisburger
Bürgerinnen und Bürger, die städtebauliche Entwicklung in
der Stadt aktiv mitgestalten und positiv beeinflussen zu
wollen.“
Sobald dann auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes durch den Rat beschlossen sowie im
Anschluss die Genehmigung seitens der Bezirksregierung
Düsseldorf beantragt und genehmigt wurde, kann der
Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich
werden.
Vorbehaltlich des
Satzungsbeschlusses ist beabsichtigt, kurzfristig mit
vorbereitenden Maßnahmen zum Beginn der Bodenaufbereitung
für 6-Seen-Wedau zu beginnen. Die Zufahrt soll über die neu
hergestellte Baustelleneinfahrt mit Ampel über die
Masurenallee und bedarfsweise im Bereich des
Ausbesserungswerks der DB südlich der neuen Gartenanlage
erfolgen. Mitte Februar könnten dann voraussichtlich die
Vorbereitungen für den Bau der Lärmschutzanlage sowie dem
Neubau der Gartenanlage beginnen.
Rahmenplan Duisburg-Wedau
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd -
1.Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen
2.Aktualisierung der Begründung mit Umweltbericht
3.Feststellungsbeschluss
Am 23. Januar gab es in der BV
Süd dazu folgende Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen
: Ja: 9,
Nein: 5
Beschlussentwurf
Zu 1. Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen und
Äußerungen
Über die zum Entwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr.
7.46 –Süd – für einen Bereich zwischen der westlichen Grenze
des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage
bis Höhe der Straße "Im Kneippgrund", Masurenallee und
östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des
Bebauungsplanes Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze
des Bebauungsplanes 1060 I vorgebrachten Stellungnahmen
wird, wie in den Abwägungstabellen (Teil A – F) der Anlage A
dieser Vorlage dargelegt, entschieden.
Zu 2. Beschluss der Begründung mit Umweltbericht
Die Begründung mit Umweltbericht wird aufgrund des
Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte
Begründung mit Umweltbericht wird gemäß § 5 (5)
Baugesetzbuch (BauGB) übernommen und beschlossen.
Zu 3. Feststellungsbeschluss Die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd – für den Bereich
zwischen der westlichen Grenze des
Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis
Höhe der Straße " Im Kneippgrund", Masurenallee und
östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des
Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des
Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 6 (6) BauGB beschlossen.
1. Verfahrensstand 1.1 Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan –Änderung
Nr. 7.46 –Süd – wurde durch den Rat der Stadt am 13.03.2017
gefasst (DS 16-1388). 1.2 Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der
Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 01.12.2016 statt (DS
16-1261).
Es ist die Aufgabe der Bauleitplanung vor dem Beschluss über
die Flächennutzungsplanänderung alle vorliegenden
Stellungnahmen zu prüfen. Auf dieser Grundlage wurden auch
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
eingegangen Stellungnahmen auf ihre inhaltliche Relevanz für
die Flächennutzungsplan Änderung geprüft.
Ergebnis der Prüfung ist, dass flächennutzungsplanrelevante
Äußerungen vorgebracht wurden. Diese wurden, soweit möglich,
berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl
flächennutzungsplanrelevante als auch nicht
flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen
eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im
Abwägungsvorgang dokumentiert. Die Äußerungen der
Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Verwaltung sind
der Begründung daher unter Punkt 8.2 sowie der
Abwägungstabelle (Teil A) der Anlage A zu dieser Vorlage zu
entnehmen.
Anregungen zu den Auswirkungen des Verkehrs, den
Durchgangsverkehren, Parken, sowie zur Anbindung des
Plangebietes in Richtung Süden und der Verlängerung und dem
Ausbau der Masurenallee in Richtung A 524
Anregungen zum Lärmschutz in Bissingheim, auch
hinsichtlich der Bedenken der Lärmbelastung der Anwohner an
der A3 durch die neue Lärmschutzwand an der Bahnstrecke
Anregungen zur Umsetzung der Ratinger Weststrecke, der
Anzahl der geplanten Haltepunkte sowie der Lage des
geplanten Haltepunktes
Anregung zur Lage des Nahversorgungszentrums
Anregungen zur Verkleinerung der Freizeitflächen
Anregungen zum geplanten Öffentlichen Personennahverkehr
Anregungen zur Abgrenzung des Plangebietes und der Planung
von Fußwegeverbindungen
Anregungen zur Lage und Darstellung der Sportanlagen auf
den Grünflächen und zur Lage des Segelstegs
1.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.12.2016 bis
03.02.2017.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden zur FNP-Änderung
folgende flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen /
Anregungen vorgebracht und - soweit möglich -
berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl
flächennutzungsplanrelevante als auch nicht
flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen
eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im
Abwägungsvorgang dokumentiert.
Anregungen zur zukünftigen Schulentwicklung. Für eine bis
vierzügige Grundschule sind mindestens 10.000 m2
vorzuhalten.
Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum
/ Einzelhandel, v. a. im Hinblick auf eine
Auswirkungsanalyse, Begrenzung von Verkaufsflächen für die
Nahversorgung, sowie der Flächenproduktivität
Anregung hinsichtlich eines neuen Standortes für die
freiwillige Feuerwehr im Bereich der nördlichen Zufahrt zum
Plangebiet, Raum- und Flächenbedarf für ein Zug-Gerätehaus
der Freiwilligen Feuerwehr rd. 650 m², zudem rd. 1.100 m 2
Stellplatz- und Lagerflächen
Anregungen zu klimatischen Themen, zusätzlicher
Untersuchungsbedarf, u. a. Stadtklima, Luftleitbahnen,
generell Minimierung negativer klimatischer Auswirkungen
Anregungen zur Anbindung des Plangebiets, zum äußeren
Erschließungskonzept sowie den neuen Knotenpunkten,
Abstimmung Erschließungskonzept mit Landesbetrieb Straßen
NRW
Anregung zur Überarbeitung der schalltechnischen
Voruntersuchung hinsichtlich der verkehrlichen und
gewerblichen Einwirkungen sowie die planbedingten
Einwirkungen auf die umgebenden Nutzungen, Hinweise zum
Schienenverkehrslärm, Immissionsschutzbelange der
Kleingartenanlagen beachten
Anregung zur Beachtung vorhandener
Wassertransportleitungen sowie sonstige Leitungen
Hinweis auf innere Erschließung und erhöhtes
Verkehrsaufkommen durch Sportanlagen und -vereine,
Errichtung Sporthalle, Vereine am östlichen Ufer des
Masurensees einbeziehen
Anregungen zum Anlagenschutz von Flugsicherungsanlagen
Anregung zu bereits veräußerten Flächen außerhalb des
Plangebiets. Diese sind nicht länger im FNP als Bahnanlagen
darzustellen.
Anregungen und Hinweise zur Abgrenzung des Plangebietes
Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht
Anregungen zu Denkmalthemen
Anregungen zum Thema Hochwasser / Gewässer
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung
sind der Begründung ebenfalls unter Punkt 8.2 sowie der
Abwägungstabelle (Teil B) der Anlage A zu dieser Vorlage zu
entnehmen.
1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem.§ 4 (2) BauGB Den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 (2)
BauGB in der Zeit vom 09.02.2017 bis 16.03.2017 ein
Vorentwurf der Flächennutzungsplan Änderung Nr. 7.46 zur
Begutachtung vorgelegt.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden folgende
flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen
vorgebracht und - soweit möglich – berücksichtigt. Sofern in
einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als
auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder
Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme
im Abwägungsvorgang dokumentiert.
Anregungen und Hinweise zur Abgrenzung des Plangebietes
Anregung zu Richtfunkstrecken und Lage der
Richtfunkstrecken (Koordinaten), Richtfunkstrecken sind von
Bebauung freizuhalten, Positionierung von Baukränen ist mit
Betreibern abzustimmen
Anregung zu bereits veräußerten Flächen außerhalb des
Plangebiets. Diese sind nicht länger im FNP als Bahnanlagen
darzustellen. Angleichung zeichnerische Abweichungen
zwischen FNP und B-Plan
Anregung zur Darstellung der Grünflächen, zur Art der
baulichen Nutzung (Sondergebiet) und zu den Grünflächen und
der Gemeinbedarfsanlage
Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht,
Flächen sind bis Freistellung gemäß § 23 AEG Bahnanlagen
Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum
/ Einzelhandel, Begrenzung von Verkaufsflächen für die
Nahversorgung, Untersuchungsgebiet der Auswirkungsanalyse,
dem Untersuchungsumfang sowie der Flächenproduktivität und
Kaufkraftabflüssen
Anregung zum Umgang mit dem Schutzgut Fläche und Boden,
sowie der Erarbeitung eines Bodenmanagementkonzeptes
Hinweise zum städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Anregungen zum Thema Verkehr, Verkehrsgrün und Flächen
unterhalb der Wedauer Brücke, Verkehrsflächen, sowie zur
äußeren und inneren Erschließung und zu den zugrunde
gelegten Verkehrszahlen
Anregungen zur Erschließung der Kleingartenanlage
Anregungen zur Ausführungsplanung, bspw. Beleuchtung von
Kreisverkehrsplätzen, Kostentragung und Baustellenkonzepten
Anregungen zu den Brückenverbindungen
Anregungen zu Denkmalthemen
Anregung zum Anlagenschutz von Flugsicherungsanlagen
Hinweise zur Seveso III Richtlinie, Bergbauthemen und
Erdbebengefährdung
Anregungen und Hinweise zum Thema Lärmschutz und
Schallimmissionen sowie zur Berechnung von Bahnlärm, als
auch zum Schallschutz der Kleingartenanlage,
Sportanlagenlärm und den Auswirkungen der Planung des
Lärmschutzwalls
Hinweise zum Wohnumfeld / Freiraumversorgung /
Erschütterungen / Licht / Gerüche und elektromagnetische
sowie der Berücksichtigung von Wirkungsgefüge der
abiotischen und biotischen Faktoren
Hinweise zum Thema Hochwasser, Anregungen zum Thema
Bruchgraben sowie zur abwassertechnischen Erschließung
Hinweise und Anregungen zu Leitungstrassen sowie deren
Schutzstreifen
Hinweise zu den Inhalten im Umweltbericht, wie bspw. dem
Luftreinhalteplan, als auch zu einzelnen Schutzgütern, wie
bspw. Schutzgut Mensch oder Klima Die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung ebenfalls
unter Punkt 8.3 sowie der Abwägungstabelle (Teil C) der
Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.
1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung gemäß 3(2) BauGB wurde in der Zeit
vom 25.07. bis 14.09.2018 einschließlich durchgeführt. Im
Rahmen dieser Beteiligung wurden von Trägern öffentlicher
Belange zur FNPÄnderung folgende
flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen
vorgebracht und - soweit möglich – berücksichtigt. Sofern in
einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als
auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder
Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme
im Abwägungsvorgang dokumentiert.
Anregung zu Richtfunkstrecken und Lage der
Richtfunkstrecken (Koordinaten), Richtfunkstrecken sind von
hoher Bebauung freizuhalten, Positionierung von Baukränen
ist mit Betreibern abzustimmen
Anregung zu geologischen Themen, u. a.
Baugrunduntersuchungen im Rahmen späterer
Genehmigungsverfahren
Anregung zu im FNP dargestellten Bahnflächen außerhalb des
Änderungsbereichs. Diese sind nicht länger im FNP als
Bahnanlagen darzustellen.
Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht
Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum
/ Einzelhandel, v. a. im Hinblick auf die
Auswirkungsanalyse, Begrenzung von Verkaufsflächen für die
Nahversorgung, Abgrenzung des Untersuchungsgebiets der
Auswirkungsanalyse, dem Untersuchungsumfang sowie der
Flächenproduktivität
Anregungen zu hydrologischen Themen, u. a. Hinweis auf
spätere Genehmigungsverfahren gemäß WHG, sowie zum
Bruchgraben sowie zum Hochwasserschutz
Anregung hinsichtlich des neuen Standorts für die
freiwillige Feuerwehr
Anregungen zu klimatischen Themen, zusätzlicher
Untersuchungsbedarf, u. a. Stadtklima, Luftleitbahnen,
generell Minimierung negativer klimatischer Auswirkungen
Anregungen zur Anbindung des Plangebiets, zum äußeren
Erschließungskonzept sowie den neuen Knotenpunkten,
Abstimmung Erschließungskonzept mit Landesbetrieb Straßen
Anregung zur schalltechnischen Untersuchung hinsichtlich
der verkehrlichen und gewerblichen Einwirkungen sowie die
planbedingten Einwirkungen auf die umgebenden Nutzungen
Anregungen zum Lärmschutzwall sowie zu den Kleingärten,
dem Sportanlagenlärm und Verkehrslärm
Anregung zur Beachtung vorhandener
Wassertransportleitungen sowie sonstige Versorgungsleitungen
und Leitungstrassen
Hinweise auf innere und äußere Erschließung sowie
Anregungen zur Erschließung und Erhöhung des
Verkehrsaufkommens
Anregungen zu der Gemeinbedarfsfläche
Hinweise zum Luftreinhalteplan
Anregungen zur Überarbeitung des Umweltberichtes
Im Rahmen der Offenlage gemäß 3 (2) BauGB wurden seitens der
Öffentlichkeit folgende flächennutzungsplanrelevante
Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht und - soweit möglich
– berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl
flächennutzungsplanrelevante als auch nicht
flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen
eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im
Abwägungsvorgang dokumentiert. Anregungen zur
Verkehrsführung und dem Verkehrskonzept, sowie zu den
Auswirkungen des Verkehrs und dem Durchgangsverkehr sowie
zum Thema Parken, als auch den Verkehrsabläufen bei
unerwarteten Ereignissen
Anregungen zur Anbindung an die A 524
Anregungen zur Anzahl der Haltepunkte der Ratinger
Weststrecke und der Attraktivität des Nahverkehrs
Anregungen zum Radwegenetz Richtung Innenstadt und zur
Verbesserung des Radwegenetzes
Anregungen zur Lage der Lärmschutzwand, zum Lärmschutz im
Plangebiet allgemein und zum Lärmschutz im Ortsteil
Bissingheim
Anregung zum Thema Erhalt des ETuS Wedau
Anregungen zur Verlagerung und der Größe des Bootshauses,
Außenlager, Rangierflächen, zu den Tennisplätzen,
Geräteschuppen und Versorgungsleitungen,
Anregungen zu der verdichteten Bebauung und zur kompakten
Bebauung
Anregungen zur Privatisierung öffentlicher Flächen
Anregungen zu klimatischen Auswirkungen sowie zur
Temperaturerhöhung in den benachbarten Stadtteilen,
Veränderung der Luftschneise und dem Thema
Temperaturerhöhung
Anregungen zu den Themen Fließrichtung, Oberflächenwasser,
Abfluss sicherstellen, Schadstoffeintrag
Anregungen zu Folgehaftungsfragen Die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind
der Begründung ebenfalls unter Punkt 8.4 sowie der
Abwägungstabelle (Teil D und E) der Anlage A zu dieser
Vorlage zu entnehmen.
1.6 Landesplanerische Abstimmung
Die Landesplanerische Zustimmung seitens des
Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Rahmen der
landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und § 34 (5)
Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom
12.11.2018, nachdem die seitens der Stadt beantragten
Zielabweichungsverfahren von den Zielen des Regionalplan für
den Regierungsbezirk Düsseldorf und des
Landesentwicklungsplans (LEP NRW) zugelassen wurden (siehe
Pkt. 2.7). Die Planung ist demzufolge mit den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung vereinbar.
1.7 Zielabweichungsverfahren Da die städtebaulichen
Planungen sowohl von den Zielsetzungen (Ziel 2-3) des LEP
NRW als auch des wirksamen Regionalplans für den
Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) abweichen, wurden
seitens der Stadt Anträge auf Einleitung eines
Zielabweichungsverfahren vom LEP NRW und vom Regionalplan
beantragt. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat das Ministerium
für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des
Landes NRW die Zielabweichung vom LEP zugelassen.
Die Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan für den
Regierungsbezirk Düsseldorf wurde mit Schreiben vom
12.11.2018 durch den RVR erteilt 1.8 Antrag auf Genehmigung
Nachdem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 06.05.2019
den Feststellungsbeschluss zu der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 7.46 –Süd – gefasst hat, hat
die Stadt Duisburg mit Schreiben vom 17.07.2019 die
Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 (1)
BauGB Bei der Bezirksregierung beantragt.
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen hat die
Bezirksregierung mitgeteilt, dass Mängel festgestellt
wurden. Insbesondere aufgrund des Versäumnisses einer
erneuten öffentlichen Auslegung des bezüglich der
Darstellung der Großparkplätze geänderten Planentwurfes, der
in dieser Form nicht der Öffentlichkeit vorgelegen habe,
liege ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 4a (3) BauGB
vor.
Der Plan sei daher nicht genehmigungsfähig. Die übrigen
festgestellten Mängel seien nicht so gravierend und können
durch Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht
behoben werden. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde
mit der Bezirksregierung Folgendes vereinbart:
- Rücknahme des Antrags auf Genehmigung vom 17.07.2019 (ist
mit Schreiben vom 08.10.2019 bereits erfolgt),
- Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 06.05.2019,
- Redaktionelle Ergänzung der Begründung und des
Umweltberichtes in enger Abstimmung mit der
Bezirksregierung,
- Aktualisierung der auf der Planurkunde angegebenen
Rechtsgrundlage „Gemeindeordnung“ und Wegfall der
Darstellung „Großparkplätze“ in neu auszulegender
Planurkunde
- Erneute öffentliche Auslegung der geänderten
Planunterlagen auf die Dauer von 2 – 3 Wochen, S
- Erneuter Feststellungsbeschluss,
- Erneuter Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung.
1.9 Erneute öffentliche Auslegung gem.§ 4 a (3) i.V. mit § 3
(2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a (3) i.V. mit § 4 (2)
BauGB Die erneute öffentliche Auslegung und erneute
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gleichzeitig in der Zeit vom 26.11 bis
13.12.2019 durchgeführt.
Im Zuge dieser Beteiligungen wurden lediglich seitens der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stellungnahmen vorgebracht. Die, nach Rücknahme des Antrags
auf Genehmigung, in enger Abstimmung mit der
Bezirksregierung redaktionell überarbeiteten Unterlagen
wurden aufgrund des Sachstandes nach der erneuten Offenlage
(vgl. DS 19-1228) final aktualisiert. Die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung unter
Punkt 8.5 sowie der Abwägungstabelle (Teil F) der Anlage A
zu dieser Vorlage zu entnehmen.
2. Weiterer Verfahrensablauf Mit dieser Vorlage wird über
alle im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Äußerungen und
Stellungnahmen entschieden. Die ergänzte Begründung mit dem
Umweltbericht soll als Entscheidungsbegründung gem. § 5 (5)
BauGB übernommen werden.
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd – für einen
Bereich zwischen der westlichen Grenze des
Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis
Höhe der Straße "Im Kneippgrund", Masurenallee und östliches
Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes
Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des
Bebauungsplanes 1060 I soll gem. § 6 (6) BauGB beschlossen
werden.
Die beschlossene Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 7.46 –
Süd – mit Begründung und Umweltbericht wird anschließend
gemäß § 6 (1) BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde erneut
zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung ist
gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan – Änderung
wirksam.
Anlage B
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