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Sondersitzung am 30. Januar 2020 - Saal 100 im Rathaus
- Wahl einer Beigeordneten für das Dezernat III - Astrid Neese mit großen Mehrheit gewählt
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Bebauungsplan Wedau - Mindestens 20 – 30 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten in Wedau als geförderter Wohnungsbau   abgelehnt
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Optimierung des Nahverkehrsplanes mit Enthaltungen einstimmig beschlossen

Schlimm? Eine sehr deutliche Rats-Mehrheit hat sich für 6-Seen-Wedau entschieden!

Bundesweit auch auf der Immobilienmesse in München sorgte 6-Seen-Wedau für Aufsehen. Nicht nur wegen der Größe. Das  eine von der Deutschen Bahn hinterlassene Riesenbrache nun für dringend benötigten Wohnraum in ein neues Wohngebiet umgewandelt wird ist der entscheidende Punkt. Die Bahn oder ihr Immobilienvermarkter Aurelis besitzen noch reichlich von diesen Brachen. Somit wird auch für andere Kommunen diese Möglichkeit offen stehen - wenn alle wie für 6-Seen-Wedau dazu bereit sind.
Dass nach fünf Jahren Disskusion um diese Art der Planung ein Schlusstrich gezogen wird ist zu begrüßen. Dass Duisburg mehr sozialen Wohnraum braucht ist unbestritten wie auch die Tatsache, dass das Hauptproblem der neuen Siedlung der Verkehr sein wird. Und die wirklich reichen Düsseldorfer legen Wert auf ihren Standort und Auto-Kennzeichen. Ihre Kinder dagegen könnten sich wie Duisburger Bürger für das neue Wohngebiet interessieren.
Das Riesenprojekt aber grundsätzlich abzulehnen ist schon fast fahrlässig zu nennen. 1000 Vorlagengseiten zur Aufarbeitung der Bürgeranregungen oder auch Beschwerden ist einmalig. Und Nachbesserungen bzw. die Feinjustierungen werden das Projekt ohnehin begleiten. Wer sich  jetzt immer noch nicht mitgenommen fühlt muss sich erinnern, dass in einer Demokratie die Mehrheit entscheidet. Harald Jeschke


Top 1
Wahl einer Beigeordneten für das Dezernat III
Beschlussentwurf
Zur Beigeordneten für das Dezernat III wird für die Dauer von acht Jahren unter Einweisung in die Stelle der Besoldungsgruppe B 5 LBesG Frau Astrid Neese gewählt. Eine Änderung des Geschäftsbereiches bleibt vorbehalten.
Mehrheitlich beschlossen (SPD, CDU, Grüne, JuDu, FDP, HSV dafür - Linke, Republikaner und Ratsherr Licht dagegen.

Begründung
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 (DS 19-1393) die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle für das Dezernat III beschlossen. Die Stelle wurde gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ausgeschrieben. Der Geschäftsbereich umfasst zurzeit das Amt für schulische Bildung, die Kulturbetriebe Duisburg, die Stadtbibliothek, die Volkshochschule, das Amt für Soziales und Wohnen, das Jugendamt, das Institut für Jugendhilfe und das Jobcenter Duisburg.

SPD-Fraktion wählte zuvor schon Astrid Neese
Juristin soll Nachfolgerin von Thomas Krützberg werden
Mitteilung vom 24. Januar
Die SPD-Ratsfraktion hat sich in ihrer Fraktionssitzung einstimmig für Astrid Neese als neue Dezernentin für Jugend, Bildung, Soziales und Kultur ausgesprochen.
Sie soll die Nachfolge für den jetzigen Dezernenten Thomas Krützberg übernehmen. Krützberg wechselt im Mai als hauptamtlicher Geschäftsführer zum städtischen Immobilienmanagement (IMD).  

Astrid Neese ist derzeit Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Duisburg. Die gelernte Juristin hat sich in den letzten zweieinhalb Jahren einen tadellosen Ruf in Duisburg erarbeitet. Bereits seit 2007 ist Frau Neese in führenden Leitungsfunktionen in Behörden tätig. So hat sie bereits in den Agenturen für Arbeit in Dortmund und Recklinghausen Führungserfahrung gesammelt.  
„Mit Astrid Neese haben wir eine erfahrene und in Duisburg bekannte Persönlichkeit für das mitarbeiterstärkste Dezernat gefunden. Ihr Lebenslauf und ihre Kompetenzen im Arbeits- und Sozialbereich sprechen deutlich für sich. Darüber hinaus ist sie in der Duisburger Stadtverwaltung bekannt und über die Parteigrenzen hinweg geschätzt, “ erklärt der Fraktionsvorsitzende Bruno Sagurna abschließend.  



Top 2 - mehrheitlich beschlossen

Rat der Stadt entscheidet über Satzungsbeschluss für 6-Seen-Wedau
- Mitteilung vom 24. Januar

Der Rat der Stadt Duisburg entscheidet in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. Januar, über den Satzungsbeschluss zu 6-Seen-Wedau, eines der regional größten Stadtentwicklungsprojekte. Der Satzungsbeschluss bildet den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Nr.1061 II -Wedau-.  

Bereits 2016 startete der öffentliche Beteiligungsprozess mit der Auftaktveranstaltung in der Jugendherberge an der Kruppstraße sowie in der darauffolgenden Bürgerwerkstatt. Bei diesen Terminen wurden bereits wichtige Ideen und Bürgeranregungen gesammelt, die auch in die späteren Planungen übernommen wurden. Neben der bereits von Beginn an vorgesehen Brücke im nördlichen Bereich der Projektfläche Wedau Süd wurde  beispielsweise auch der Wunsch geäußert, eine zweite Brücke vorzusehen, die den Ortsteil Bissingheim mit dem neuen Baugebiet verbindet. Diese wurde Mitte 2018 in die Planungen übernommen du damit dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nachgekommen.   

Der Rat wägt zu dem nun ansehenden finalen Verfahrensschritt die öffentlichen und privaten Belange ab und entscheidet über Berücksichtigung oder Zurückweisung der einzelnen Einwendungen. Erst nach der Entscheidung des Rates erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine schriftliche Rückmeldung zu ihren Eingaben aus den vorherigen öffentlichen Auslegungen.   

„Mit dem Beschluss wollen wir einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung dieses wegweisenden Projektes für die Stadt Duisburg setzen. Mit der GEBAG als Partner sind wir optimal aufgestellt und können auf dem ehemaligen Bahngelände die Weichen für die nächsten Entwicklungsschritte stellen“, so Oberbürgermeister Sören Link. 

Der Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Änderung wurden im Jahr 2018 erstmalig öffentlich ausgelegt. Erwartungsgemäß hoch waren die Beteiligung sowie die Anzahl an Anregungen. Mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger beteiligten sich mit mehr als 800 Anregungen, die an verschiedenen Stellen zu Anpassungen der Pläne führten. Aufgrund der Vielzahl der Anregungen und Anpassungen erfolgte im Sommer 2019 eine erneute Offenlage, bei der sich 15 Bürgerinnen und Bürger mit mehr als 25 Anregungen. Im Fokus standen bei beiden Offenlagen die Themen Verkehr, Lärmschutz, städtebauliches Konzept sowie Umwelt und Klimaschutz.  

So wird beispielsweise angeregt, die klimapolitischen Ziele zu aktualisieren, da diese nicht den neusten Erkenntnissen entsprechen würden. Mit den Ausweisungen des Bebauungsplans sind jedoch keine bis geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima zu erwarten. Den Aspekten des Klimaschutzes und Anpassung an den Klimawandel wurde außerdem durch die grünplanerischen und somit mikroklimatisch wirksamen Festsetzungen des Bebauungsplans Rechnung getragen. 

Zur Vermeidung sowie Verminderung von klimatischen Auswirkungen sind beispielsweise im Zuge der Planung eine Dachbegrünung der Gebäude und eine Begrünung der Tiefgaragen festgesetzt. Neben den positiven klimatischen Effekten dient eine Dachbegründung auch der Rückhaltung des Niederschlagswassers, stellt insbesondere für Insekten wertvolle Nahrungshabitate dar und trägt zur Sicherung des Biotopverbundes bei. 

Die vorgebrachten Anregungen wurden so weit wie möglich in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet. Fast zweieinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss werden sie nun gemeinsam mit der Stellungnahme der Verwaltung dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 30. Januar zur Entscheidung vorgelegt. 

„Für ein Projekt dieser Größenordnung ist dieser Zeitrahmen durchaus üblich, denn es muss jeder Einwand geprüft, abgewogen sowie auch oft durch neue Gutachten beantwortet werden“, weiß Martin Linne, Dezernent für Stadtentwicklung und Um-welt, die Bedeutung und Zeitverlauf des Prozesses einzuordnen. „Die fortlaufende Beteiligung der Öffentlichkeit bei diesem einzigartigen Stadtentwicklungsprojekt zeigt das Interesse der Duisburger Bürgerinnen und Bürger, die städtebauliche Entwicklung in der Stadt aktiv mitgestalten und positiv beeinflussen zu wollen.“ 

Sobald dann auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Rat beschlossen sowie im Anschluss die Genehmigung seitens der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und genehmigt wurde, kann der Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich werden. 

Vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses ist beabsichtigt, kurzfristig mit vorbereitenden Maßnahmen zum Beginn der Bodenaufbereitung für 6-Seen-Wedau zu beginnen. Die Zufahrt soll über die neu hergestellte Baustelleneinfahrt mit Ampel über die Masurenallee und bedarfsweise im Bereich des Ausbesserungswerks der DB südlich der neuen Gartenanlage erfolgen. Mitte Februar könnten dann voraussichtlich die Vorbereitungen für den Bau der Lärmschutzanlage sowie dem Neubau der Gartenanlage beginnen.
Rahmenplan Duisburg-Wedau



Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd -
1.Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen
2.Aktualisierung der Begründung mit Umweltbericht
3.Feststellungsbeschluss
Am 23. Januar gab es in der BV Süd dazu folgende Abstimmung:
Mehrheitlich beschlossen : Ja: 9, Nein: 5

Beschlussentwurf
Zu 1. Entscheidung über vorgebrachte Stellungnahmen und Äußerungen
Über die zum Entwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd – für einen Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Im Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes 1060 I vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in den Abwägungstabellen (Teil A – F) der Anlage A dieser Vorlage dargelegt, entschieden.

Zu 2. Beschluss der Begründung mit Umweltbericht
Die Begründung mit Umweltbericht wird aufgrund des Sachstandes des Verfahrens ergänzt. Die aktualisierte Begründung mit Umweltbericht wird gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch (BauGB) übernommen und beschlossen.

Zu 3. Feststellungsbeschluss Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd – für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße " Im Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 6 (6) BauGB beschlossen.

1. Verfahrensstand 1.1 Aufstellungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplan –Änderung Nr. 7.46 –Süd – wurde durch den Rat der Stadt am 13.03.2017 gefasst (DS 16-1388). 1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 01.12.2016 statt (DS 16-1261).
Es ist die Aufgabe der Bauleitplanung vor dem Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung alle vorliegenden Stellungnahmen zu prüfen. Auf dieser Grundlage wurden auch die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen Stellungnahmen auf ihre inhaltliche Relevanz für die Flächennutzungsplan Änderung geprüft.
Ergebnis der Prüfung ist, dass flächennutzungsplanrelevante Äußerungen vorgebracht wurden. Diese wurden, soweit möglich, berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im Abwägungsvorgang dokumentiert. Die Äußerungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung daher unter Punkt 8.2 sowie der Abwägungstabelle (Teil A) der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.
 Anregungen zu den Auswirkungen des Verkehrs, den Durchgangsverkehren, Parken, sowie zur Anbindung des Plangebietes in Richtung Süden und der Verlängerung und dem Ausbau der Masurenallee in Richtung A 524
 Anregungen zum Lärmschutz in Bissingheim, auch hinsichtlich der Bedenken der Lärmbelastung der Anwohner an der A3 durch die neue Lärmschutzwand an der Bahnstrecke
 Anregungen zur Umsetzung der Ratinger Weststrecke, der Anzahl der geplanten Haltepunkte sowie der Lage des geplanten Haltepunktes
 Anregung zur Lage des Nahversorgungszentrums
 Anregungen zur Verkleinerung der Freizeitflächen
 Anregungen zum geplanten Öffentlichen Personennahverkehr
 Anregungen zur Abgrenzung des Plangebietes und der Planung von Fußwegeverbindungen
 Anregungen zur Lage und Darstellung der Sportanlagen auf den Grünflächen und zur Lage des Segelstegs

1.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.12.2016 bis 03.02.2017.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden zur FNP-Änderung folgende flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht und - soweit möglich - berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im Abwägungsvorgang dokumentiert.
 Anregungen zur zukünftigen Schulentwicklung. Für eine bis vierzügige Grundschule sind mindestens 10.000 m2 vorzuhalten.
 Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum / Einzelhandel, v. a. im Hinblick auf eine Auswirkungsanalyse, Begrenzung von Verkaufsflächen für die Nahversorgung, sowie der Flächenproduktivität
 Anregung hinsichtlich eines neuen Standortes für die freiwillige Feuerwehr im Bereich der nördlichen Zufahrt zum Plangebiet, Raum- und Flächenbedarf für ein Zug-Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr rd. 650 m², zudem rd. 1.100 m 2 Stellplatz- und Lagerflächen
 Anregungen zu klimatischen Themen, zusätzlicher Untersuchungsbedarf, u. a. Stadtklima, Luftleitbahnen, generell Minimierung negativer klimatischer Auswirkungen
 Anregungen zur Anbindung des Plangebiets, zum äußeren Erschließungskonzept sowie den neuen Knotenpunkten, Abstimmung Erschließungskonzept mit Landesbetrieb Straßen NRW
 Anregung zur Überarbeitung der schalltechnischen Voruntersuchung hinsichtlich der verkehrlichen und gewerblichen Einwirkungen sowie die planbedingten Einwirkungen auf die umgebenden Nutzungen, Hinweise zum Schienenverkehrslärm, Immissionsschutzbelange der Kleingartenanlagen beachten
 Anregung zur Beachtung vorhandener Wassertransportleitungen sowie sonstige Leitungen
 Hinweis auf innere Erschließung und erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Sportanlagen und -vereine, Errichtung Sporthalle, Vereine am östlichen Ufer des Masurensees einbeziehen
 Anregungen zum Anlagenschutz von Flugsicherungsanlagen
 Anregung zu bereits veräußerten Flächen außerhalb des Plangebiets. Diese sind nicht länger im FNP als Bahnanlagen darzustellen.
 Anregungen und Hinweise zur Abgrenzung des Plangebietes
 Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht
 Anregungen zu Denkmalthemen
 Anregungen zum Thema Hochwasser / Gewässer

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung ebenfalls unter Punkt 8.2 sowie der Abwägungstabelle (Teil B) der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.
1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 (2) BauGB Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 (2) BauGB in der Zeit vom 09.02.2017 bis 16.03.2017 ein Vorentwurf der Flächennutzungsplan Änderung Nr. 7.46 zur Begutachtung vorgelegt.
Im Rahmen dieser Beteiligung wurden folgende flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht und - soweit möglich – berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im Abwägungsvorgang dokumentiert.
 Anregungen und Hinweise zur Abgrenzung des Plangebietes
 Anregung zu Richtfunkstrecken und Lage der Richtfunkstrecken (Koordinaten), Richtfunkstrecken sind von Bebauung freizuhalten, Positionierung von Baukränen ist mit Betreibern abzustimmen
 Anregung zu bereits veräußerten Flächen außerhalb des Plangebiets. Diese sind nicht länger im FNP als Bahnanlagen darzustellen. Angleichung zeichnerische Abweichungen zwischen FNP und B-Plan
 Anregung zur Darstellung der Grünflächen, zur Art der baulichen Nutzung (Sondergebiet) und zu den Grünflächen und der Gemeinbedarfsanlage
 Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht, Flächen sind bis Freistellung gemäß § 23 AEG Bahnanlagen
 Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum / Einzelhandel, Begrenzung von Verkaufsflächen für die Nahversorgung, Untersuchungsgebiet der Auswirkungsanalyse, dem Untersuchungsumfang sowie der Flächenproduktivität und Kaufkraftabflüssen
 Anregung zum Umgang mit dem Schutzgut Fläche und Boden, sowie der Erarbeitung eines Bodenmanagementkonzeptes
 Hinweise zum städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzept
 Anregungen zum Thema Verkehr, Verkehrsgrün und Flächen unterhalb der Wedauer Brücke, Verkehrsflächen, sowie zur äußeren und inneren Erschließung und zu den zugrunde gelegten Verkehrszahlen
 Anregungen zur Erschließung der Kleingartenanlage
 Anregungen zur Ausführungsplanung, bspw. Beleuchtung von Kreisverkehrsplätzen, Kostentragung und Baustellenkonzepten
 Anregungen zu den Brückenverbindungen
 Anregungen zu Denkmalthemen
 Anregung zum Anlagenschutz von Flugsicherungsanlagen
 Hinweise zur Seveso III Richtlinie, Bergbauthemen und Erdbebengefährdung
 Anregungen und Hinweise zum Thema Lärmschutz und Schallimmissionen sowie zur Berechnung von Bahnlärm, als auch zum Schallschutz der Kleingartenanlage, Sportanlagenlärm und den Auswirkungen der Planung des Lärmschutzwalls
 Hinweise zum Wohnumfeld / Freiraumversorgung / Erschütterungen / Licht / Gerüche und elektromagnetische sowie der Berücksichtigung von Wirkungsgefüge der abiotischen und biotischen Faktoren
 Hinweise zum Thema Hochwasser, Anregungen zum Thema Bruchgraben sowie zur abwassertechnischen Erschließung
 Hinweise und Anregungen zu Leitungstrassen sowie deren Schutzstreifen
 Hinweise zu den Inhalten im Umweltbericht, wie bspw. dem Luftreinhalteplan, als auch zu einzelnen Schutzgütern, wie bspw. Schutzgut Mensch oder Klima Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung ebenfalls unter Punkt 8.3 sowie der Abwägungstabelle (Teil C) der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.
1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung gemäß 3(2) BauGB wurde in der Zeit vom 25.07. bis 14.09.2018 einschließlich durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden von Trägern öffentlicher Belange zur FNPÄnderung folgende flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht und - soweit möglich – berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im Abwägungsvorgang dokumentiert.
 Anregung zu Richtfunkstrecken und Lage der Richtfunkstrecken (Koordinaten), Richtfunkstrecken sind von hoher Bebauung freizuhalten, Positionierung von Baukränen ist mit Betreibern abzustimmen
 Anregung zu geologischen Themen, u. a. Baugrunduntersuchungen im Rahmen späterer Genehmigungsverfahren
 Anregung zu im FNP dargestellten Bahnflächen außerhalb des Änderungsbereichs. Diese sind nicht länger im FNP als Bahnanlagen darzustellen.
 Anregungen zum eisenbahnrechtlichen Fachplanungsrecht
 Anregung und Hinweise zum geplanten Nahversorgungszentrum / Einzelhandel, v. a. im Hinblick auf die Auswirkungsanalyse, Begrenzung von Verkaufsflächen für die Nahversorgung, Abgrenzung des Untersuchungsgebiets der Auswirkungsanalyse, dem Untersuchungsumfang sowie der Flächenproduktivität
 Anregungen zu hydrologischen Themen, u. a. Hinweis auf spätere Genehmigungsverfahren gemäß WHG, sowie zum Bruchgraben sowie zum Hochwasserschutz
 Anregung hinsichtlich des neuen Standorts für die freiwillige Feuerwehr
 Anregungen zu klimatischen Themen, zusätzlicher Untersuchungsbedarf, u. a. Stadtklima, Luftleitbahnen, generell Minimierung negativer klimatischer Auswirkungen
 Anregungen zur Anbindung des Plangebiets, zum äußeren Erschließungskonzept sowie den neuen Knotenpunkten, Abstimmung Erschließungskonzept mit Landesbetrieb Straßen
 Anregung zur schalltechnischen Untersuchung hinsichtlich der verkehrlichen und gewerblichen Einwirkungen sowie die planbedingten Einwirkungen auf die umgebenden Nutzungen
 Anregungen zum Lärmschutzwall sowie zu den Kleingärten, dem Sportanlagenlärm und Verkehrslärm
 Anregung zur Beachtung vorhandener Wassertransportleitungen sowie sonstige Versorgungsleitungen und Leitungstrassen
 Hinweise auf innere und äußere Erschließung sowie Anregungen zur Erschließung und Erhöhung des Verkehrsaufkommens
 Anregungen zu der Gemeinbedarfsfläche
 Hinweise zum Luftreinhalteplan
 Anregungen zur Überarbeitung des Umweltberichtes

Im Rahmen der Offenlage gemäß 3 (2) BauGB wurden seitens der Öffentlichkeit folgende flächennutzungsplanrelevante Stellungnahmen / Anregungen vorgebracht und - soweit möglich – berücksichtigt. Sofern in einer Stellungnahme sowohl flächennutzungsplanrelevante als auch nicht flächennutzungsplanrelevante Hinweise oder Anregungen eingegangen sind, wurde die gesamte Stellungnahme im Abwägungsvorgang dokumentiert.  Anregungen zur Verkehrsführung und dem Verkehrskonzept, sowie zu den Auswirkungen des Verkehrs und dem Durchgangsverkehr sowie zum Thema Parken, als auch den Verkehrsabläufen bei unerwarteten Ereignissen

 Anregungen zur Anbindung an die A 524
 Anregungen zur Anzahl der Haltepunkte der Ratinger Weststrecke und der Attraktivität des Nahverkehrs
 Anregungen zum Radwegenetz Richtung Innenstadt und zur Verbesserung des Radwegenetzes
 Anregungen zur Lage der Lärmschutzwand, zum Lärmschutz im Plangebiet allgemein und zum Lärmschutz im Ortsteil Bissingheim
 Anregung zum Thema Erhalt des ETuS Wedau
 Anregungen zur Verlagerung und der Größe des Bootshauses, Außenlager, Rangierflächen, zu den Tennisplätzen, Geräteschuppen und Versorgungsleitungen,
 Anregungen zu der verdichteten Bebauung und zur kompakten Bebauung
 Anregungen zur Privatisierung öffentlicher Flächen
 Anregungen zu klimatischen Auswirkungen sowie zur Temperaturerhöhung in den benachbarten Stadtteilen, Veränderung der Luftschneise und dem Thema Temperaturerhöhung
 Anregungen zu den Themen Fließrichtung, Oberflächenwasser, Abfluss sicherstellen, Schadstoffeintrag
 Anregungen zu Folgehaftungsfragen Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung ebenfalls unter Punkt 8.4 sowie der Abwägungstabelle (Teil D und E) der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.

1.6 Landesplanerische Abstimmung
Die Landesplanerische Zustimmung seitens des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und § 34 (5) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 12.11.2018, nachdem die seitens der Stadt beantragten Zielabweichungsverfahren von den Zielen des Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf und des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) zugelassen wurden (siehe Pkt. 2.7). Die Planung ist demzufolge mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar.
1.7 Zielabweichungsverfahren Da die städtebaulichen Planungen sowohl von den Zielsetzungen (Ziel 2-3) des LEP NRW als auch des wirksamen Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) abweichen, wurden seitens der Stadt Anträge auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahren vom LEP NRW und vom Regionalplan beantragt. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW die Zielabweichung vom LEP zugelassen.
Die Zulassung der Zielabweichung vom Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf wurde mit Schreiben vom 12.11.2018 durch den RVR erteilt 1.8 Antrag auf Genehmigung Nachdem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 06.05.2019 den Feststellungsbeschluss zu der Flächennutzungsplanänderung Nr. 7.46 –Süd – gefasst hat, hat die Stadt Duisburg mit Schreiben vom 17.07.2019 die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 (1) BauGB Bei der Bezirksregierung beantragt.
Nach Prüfung der vollständigen Unterlagen hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass Mängel festgestellt wurden. Insbesondere aufgrund des Versäumnisses einer erneuten öffentlichen Auslegung des bezüglich der Darstellung der Großparkplätze geänderten Planentwurfes, der in dieser Form nicht der Öffentlichkeit vorgelegen habe, liege ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 4a (3) BauGB vor.
Der Plan sei daher nicht genehmigungsfähig. Die übrigen festgestellten Mängel seien nicht so gravierend und können durch Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht behoben werden. Im Hinblick auf das weitere Vorgehen wurde mit der Bezirksregierung Folgendes vereinbart:
- Rücknahme des Antrags auf Genehmigung vom 17.07.2019 (ist mit Schreiben vom 08.10.2019 bereits erfolgt),
- Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 06.05.2019,
- Redaktionelle Ergänzung der Begründung und des Umweltberichtes in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung,
- Aktualisierung der auf der Planurkunde angegebenen Rechtsgrundlage „Gemeindeordnung“ und Wegfall der Darstellung „Großparkplätze“ in neu auszulegender Planurkunde
- Erneute öffentliche Auslegung der geänderten Planunterlagen auf die Dauer von 2 – 3 Wochen, S
- Erneuter Feststellungsbeschluss,
- Erneuter Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung. 1.9 Erneute öffentliche Auslegung gem.§ 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a (3) i.V. mit § 4 (2) BauGB Die erneute öffentliche Auslegung und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gleichzeitig in der Zeit vom 26.11 bis 13.12.2019 durchgeführt.

Im Zuge dieser Beteiligungen wurden lediglich seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen vorgebracht. Die, nach Rücknahme des Antrags auf Genehmigung, in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung redaktionell überarbeiteten Unterlagen wurden aufgrund des Sachstandes nach der erneuten Offenlage (vgl. DS 19-1228) final aktualisiert. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Begründung unter Punkt 8.5 sowie der Abwägungstabelle (Teil F) der Anlage A zu dieser Vorlage zu entnehmen.
2. Weiterer Verfahrensablauf Mit dieser Vorlage wird über alle im Laufe des Verfahrens vorgebrachten Äußerungen und Stellungnahmen entschieden. Die ergänzte Begründung mit dem Umweltbericht soll als Entscheidungsbegründung gem. § 5 (5) BauGB übernommen werden.
Die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.46 –Süd – für einen Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Im Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes 1060 I soll gem. § 6 (6) BauGB beschlossen werden.
Die beschlossene Flächennutzungsplan – Änderung Nr. 7.46 – Süd – mit Begründung und Umweltbericht wird anschließend gemäß § 6 (1) BauGB der Höheren Verwaltungsbehörde erneut zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan – Änderung wirksam.

Anlage B



Top 3 - mehrheitlich beschlossen
Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau-
1. Entscheidung über vorgebrachte Äußerungen und Stellungnahmen 2. Aktualisierung der Begründung und des Umweltberichtes 3. Satzungsbeschluss
Mehrheitlich beschlossen - Grüne und Linke dagegen
Beschlussentwurf
1. Über die Äußerungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird, wie in den Abwägungstabellen (Teil A-G) der Anlage 1 dieser Vorlage dargelegt, entschieden.
2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen und des Sachstandes des Verfahrens redaktionell ergänzt. Diese aktualisierte Begründung einschließlich des aktualisierten Umweltberichtes wird gem. § 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen.
3. Der aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungen redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr. 1061 II –Wedau - für den Bereich zwischen der westlichen Grenze des Planfeststellungsverfahrens zum Umbau der Gleisanlage bis Höhe der Straße "Kneippgrund", Masurenallee und östliches Ufer des Masurensees, Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr.1061 I und südlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplans 1060 I wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen

1. Bisheriger Verfahrensablauf 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Rat der Stadt hat mit der DS 18-0602 am 02.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1061 II –Wedau – beschlossen. 1.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner gemäß § 23 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) fand am 01.12.2016 statt (DS 16-1261). In dieser Veranstaltung wurde das städtebauliche Konzept vorgestellt. Die vorgebrachten Äußerungen und Fragestellungen der Bürgerinnen und Bürger wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen so weit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil A) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.4 zu entnehmen. 1.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.12.2016 bis 03.02.2017 auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Vorentwurf zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB soweit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil B) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.2 zu entnehmen. Seite 4 Drucksache-Nr. 19-1434 Datum 20.12.2019 1.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.02.2018 bis 16.03.2018 auf Grundlage eines Bebauungsplan-Vorentwurfes. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in den Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Auslegung so weit wie möglich berücksichtigt. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil D) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.3 zu entnehmen. 1.5 Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 25.07.2018 bis zum 14.09.2018.
 Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.07.2018 über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden sowohl seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange als auch seitens der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf abgegeben.
Die abgegebenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Das Ergebnis der Auswertung ist der Abwägungstabelle (Teil C und E) der Anlage 1 zu dieser Vorlage und der Begründung unter Punkt 12.5 zu entnehmen. Nach Auswertung und Stattgabe vorgebachter Anregungen im Rahmen der Offenlage bzw. Behördenbeteiligung wurden die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht) geändert bzw. ergänzt 1.6 Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a(3) i.V. mit § 4 (2) BauGB Gem. § 4 a (3) BauGB sind die Entwürfe von Bauleitplänen, wenn sie nach dem Verfahren gem. § 3 (2) oder § 4 (2) BauGB geändert oder ergänzt werden und dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden, erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2019 (DS 19-0614) haben diese erneuten Beteiligungsverfahren in der Zeit vom 11.07.2019 bis einschließlich 05.08.2019 stattgefunden. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Nach Auswertung der Stellungnahmen wurden die Planunterlagen wie folgt redaktionell geändert bzw. ergänzt: Redaktionelle Ergänzungen in der Planzeichnung:
- Im Nordosten des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (im Bereich des geplanten Kreisverkehrs an der Bissigheimer Straße) wurde die östlich der Bissingheimer Straße verlaufende Hauptgasleitung inklusive Schutzstreifen in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen
- Die auf der Planurkunde aufgeführten Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert
- Es wurde der Hinweis „Nr.6 Leitungsträger“ durch den Hinweis „Nr. 6 Technische Infrastruktur“ ersetzt
- Es wurde der Hinweis „Nr. 8 Erdbebenzone“ bzgl. der genannten DIN 4149 aktualisiert
Weiterer Verfahrensablauf Die redaktionell geänderte bzw. ergänzte Begründung mit Umweltbericht soll als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB übernommen und beschlossen werden. Der redaktionell ergänzte Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- soll gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde größtenteils parallel zur Änderung Nr. 7.46 -Süd- des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg geführt. Sobald die Änderung Nr.7.46 –Süd- des Flächennutzungsplanes der Stadt Duisburg die Genehmigung seitens der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) erlangt hat, kann dieser Bebauungsplan bekannt gemacht und damit rechtsverbindlich werden. Der Bebauungsplan Nr.1061 II -Wedau- ist gemäß § 10 (3) BauGB nach seinem Inkrafttreten mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten.

 

Bereich Nord

Süd


3.1. Antrag

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Mediation Bebauungsplan 1061 II - Wedau   abgelehnt

Inhalt Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen: Vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan 1061 II – Wedau wird eine baurechtliche Mediation mit einem unabhängigen und neutralen Mediator oder einer Mediatorin durchgeführt. Begründung Erfolgt mündlich.

3.2. Antrag   abgelehnt
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE. im Rat der Stadt Duisburg
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Im Bebauungsplan wird festgelegt, dass mindestens 20 – 30 Prozent der zu errichtenden Wohneinheiten als geförderter Wohnungsbau errichtet werden.

Begründung: Deutschlandweit gehen aufgrund des Auslaufs der Preis- und Belegungsbindung nach 15 Jahren jährlich 100.000 Sozialwohnungen verloren. Eine starke Abnahme der Sozialwohnungen ist auch in Duisburg zu verzeichnen. Dies gilt insbesondere für den Duisburger Süden, wo es in einigen Stadtteilen so gut wie keine Sozialwohnungen mehr gibt.
Die Stadt Duisburg hat durch die Fläche 6-Seen-Wedau die Möglichkeit durch zukunftsorientierte und sozial gerechte Stadtplanung bundesweit positive Schlagzeilen zu machen. Diese Chance wird aber verspielt, wenn wieder einmal nur ein neuer elitärer Stadtteil für Besserverdiener entsteht. Ein sozial nicht durchmischtes Wohngebiet, wie es schon Am Alten Angerbach umgesetzt wird, verschärft die soziale Spaltung der Stadt und verdrängt die alteingesessenen Einwohner im Duisburger Süden. Durch die Festschreibung von mindestens 20 – 30 Prozent sozial gefördertem Wohnungsbau kann dem entgegengesteuert werden.

Top 4 - mit Enthaltungen einstimmig beschlossen

Optimierung des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Optimierung des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg


Der Rat der Stadt möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, aus den betrieblichen Erkenntnissen und den gesammelten Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) zu prüfen, an welchen Stellen Optimierungen des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Duisburg erforderlich sind. Entsprechende beschlussreife Vorschläge sollen in einer der kommenden Ratssitzungen zeitnah dem Rat der Stadt vorgelegt werden, um möglichst schnell zu Verbesserungen für die Nutzerinnen und Nutzer zu kommen. Begründung: Dem ÖPNV kommt bei einer zukunftsorientierten Gesamtverkehrs- und Stadtplanung eine entscheidende Rolle zu. Der 3. Nahverkehrsplan wurde im Juli 2017 mit großer Mehrheit im Rat der Stadt beschlossen und ist am 29. Oktober 2019 in Kraft getreten.

Mit der Drucksachennummer 17-1281 wurden bereits weitere Verbesserungen beschlossen. Darüber hinaus ist bereits damals angekündigt worden, nach der Umsetzung des 3. Nahverkehrsplans weitere Untersuchungen vorzunehmen, um den neuen Nahverkehrsplan nach einem Praxistest wie vorgesehen zu evaluieren und gegebenenfalls weiter zu optimieren. Hierbei müssen neben den betrieblichen Erkenntnissen auch die Rückmeldungen der Duisburger Bevölkerung im Rahmen der Prüfung ausgewertet und berücksichtigt werden.