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Duisburg, 29. Dezember 2025 - "Die
heutigen Autohändler sind die Pferdehändler von früher." So
beschrieb mir in früher Jugend ein gestandener Mann seine
Erfahrungen mit Autohändlern. Zu einer Zeit, in der die
aufstrebende Wirtschaft florierte, ein Wort noch ein Wort
und ein Handschlag noch ein Vertrag war. Daran musste
ich denken, als mich frisch ein Erfahrungsbericht eines
Handwerkers erreichte. Im Internet gibt es zu "VW
Tiemeyer" Berichte über schlechten Service, mangelnde
Kommunikation, unfreundliche Mitarbeiter, verschwiegene
Mängel, überhöhte Kosten und mangelhafte Qualität.
Das vorausgesetzt, macht den Erfahrungsbericht des
Handwerkers umso glaubhafter. Es handelt sich um die
Rückgabe eines Nutzfahrzeugs im Kundendiensteinsatz nach
fünf Jahren und rund 100.000 Kilometer. In der
monatlichen Leasingzahlung waren auch die Kosten für die
fälligen Inspektionen enthalten. "Bis auf Reifen
brauchen Sie nichts zu bezahlen" erinnerte sich der
Leasingnehmer an die Information dazu.
Und trotzdem
wies das "Rückgabe-Gutachten" der DEKRA, die weltweit größte
Sachverständigenorganisation, der hoheitliche Aufgaben im
TÜV-Bereich durch die öffentliche Verwaltung übertragen
wird, ein "Inspektionsposten" in Höhe von 2.000 Euro auf.
Dazu 200 Euro Minderwert für Schleifen und Polieren des
Fahrzeugs. Obwohl das Nutzfahrzeug vor der Rückgabe bei
einem professionellen Aufbereiter war, der neben dem
Entfernen der Firmenaufkleber eben diese Aufgaben ausgeführt
hatte. Eine "Smartreparatur" für den Schaltknauf, dessen
Leder nach fast 100.000 Kilometer leichte und normale
Abnutzungserscheinungen aufwies, schlug mit 109 Euro zu
Buche. Weitere 100 Euro, weil die Motorhaube keine
Steinschlagspuren aufwies und in einem Lackierbetrieb
fachgerecht lackiert worden war. Wessen Brot
ich ess, dessen Lied ich sing gilt wohl auch
für die Firma DEKRA, ohne hoheitliche Aufgaben.
Da
fragt man sich doch, warum man für die Nutzung eines
Nutzungsfahrzeugs monatliche Leasingzahlungen leistet.
Eine mögliche Instandsetzung von möglicherweise
undichten Injektoren wurde mit 500 Euro angesetzt. Eine
kurze Recherche reicht, um festzustellen, dass das bei
diesem Dieselmotor im Bereich von 200.000 bis 260.00
Kilometer auftritt/auftreten kann. Nach nicht einmal 100.000
Kilometer deutet es doch eher auf einen VW-Qualitätsmangel
hin.
Das "Gutachten" wurde erst acht Tage nach
Rückgabe des Nutzfahrzeugs angefertigt, ohne den
Leasingnehmer zu informieren. Obwohl auf den Einschluss
der Inspektionen hingewiesen wurde, bestand VW Tiemeyer
Duisburg auf die gesamte Summe. Das lehnte der
selbstständige Handwerker unter dem Vorwurf des
Betrugs ab, bot immerhin 500 Euro als Einmalzahlung
an und forderte VW Tiemeyer Duisburg auf, die Abmeldung des
Fahrzeugs auf einen Tag nach der Rückgabe nachweislich zu
bestätigen.
Daraufhin forderte Mitarbeiter A.
Piekarski in einer Mail - die uns vorliegt - den
Leasingnehmer auf, erst die Einigung bzw. Nicht-Eingung
- gleichbedeutend mit der kostenpflichtigen Beauftragung
einer anderen Sachverständigenorganisation - zu
unterschreiben. Erst dann würde das Fahrzeug abgemeldet.
Nötigung oder Erpressung Der
Handwerker konnte sich nicht entscheiden, ob er dieses
Vorgehen als Nötigung oder als Erpressung werten sollte.
Davon abgesehen, hatte er bereit vorher eine weitere
Begutachtung schriftlich abgelehnt, da es ihm um die
Bewertung der Punkte, insbesondere um die rechtliche
Bewertung der angeblichen "Inspektionskosten" geht.
Da von der VW-Leasing, der die Schreiben vorliegen, in
dieser Sache bis dato nichts zu hören war, überlegt der
selbstständige Handwerker die Zeit zwischen den Jahren für
eine Strafanzeige zu nutzen.
VW Tiemeyer
Duisburg - sicher nie wieder!
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