Hat die Deutsche Bank überhaupt
noch eine Existenzberechtigung? Duisburg,
Februar 2013/Juni 2014 - Da sich die
Deutsche Bank nicht rührte, geschweige denn eine Rückzahlung
der zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren anbot oder gar
vornahm, schrieb der betroffene Kunde die Deutsche Bank detailliert
an und kündigte eine 'Zug-um-Zug-Verrechnung' der
monatlichen Raten des betroffenen Darlehnskontos an.
Ganz in der Art eines kriminellen Unternehmens,
gegen das die EU eine Strafe in unfassbarer Höhe von 725
Millionen Euro verhängt hat und gegen das mittlerweile
weltweit, u. a. wegen Zinsmanipulation, undurchsichtiger
Geschäfte im amerikanischen Hypothekenmarkt, illegaler
Absprachen im Devisen- und Edelmetallhandel, ermittelt wird,
bediente sich die Deutsche Bank trotz Widerruf der
Einzugsermächtigung unrechtmäßig und gesetzwidrig
sowohl im Februar als auch im März 2013 am Konto des
betroffenen Kunden. Natürlich wurde der Abbuchung
widersprochen, das Geld zurückgebucht.
Eine
Strafanzeige wegen 'vorsätzlichem Betrug' gegen die
Deutsche Bank lief überraschend ins Leere, da, so die
Argumentation der Staatsanwaltschaft Duisburg,
'weil Ihnen kein Nachteil entstanden ist. Denn durch den
Einzug der monatlichen Rate sind Ihre insoweit bestehenden
Verbindlichkeiten gegenüber der Deutschen Bank beglichen
worden, so dass es zu einer schadensausgleichenden
Kompensation gekommen ist'. Diese Argumentation
wurde, nach Beschwerdeeinlegung, vom Generalstaatsanwalt
bestätigt.
Da sieht man mal, wie groß die Lobby einer
Bank sein kann, die bereits im Dritten Reich eine höchst
unrühmliche Rolle, gerade im Bereich 'Arisierung',
spielte und der heutzutage kriminelle Machenschaften
nachgewiesen werden. Es kann doch in einem angeblichen
Rechtsstaat wie Deutschland nicht sein, dass sich jemand an
einem fremden Konto, trotz ausdrücklichem Verbot, bedient!
Unfassbar!
Die Deutsche Bank ignoriert weiterhin die
gültige Rechtssprechung zum Thema
'Kredit-Bearbeitungsgebühren' und mahnt stattdessen einen
angeblichen Darlehnsrückstand an. Und übt,
eingeschnappt wie ein kleines, aufstampfendes Kind,
die ja seit April 2013 wiedererteilte Einzugsermächtigung
nicht aus, sondern erwartet 'Einzahlung oder Überweisung auf
das Darlehnskonto'. Dem Dauerauftrag sei Dank, ist das ja
kein Problem.
Über Gesetze, wie
§498 BGB, der die Voraussetzungen für die Kündigung
eines Darlehns seitens der Bank regelt, setzt sich die
Deutsche Bank in ihren sich wiederholenden Mahn- und
Drohschreiben natürlich hinweg. Dazu, so die
Auffassung der Betroffenen, 'nötigende Telefonanrufe',
oftmals am Freitagnachmittag, mit denen versucht wird,
weiteren Druck aufzubauen. Das Thema 'Bearbeitungsgebühr'
wird bei diesen, ehe an die Mafia denn an
ein seriöses Finanzunternehmen erinnernden, Methoden
gemieden, wie 'der Teufel das Weihwasser'.
Auch
schriftliche Hinweise auf vergleichbare Prozesse wie
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen:
2-05 O 103/13, die ebenfalls von der Deutschen Bank
geführt und verloren wurden, waren wie 'Perlen vor die Säue
zu werfen'.
Am 13. Mai 2014 kippte der
Bundesgerichtshof endlich diese zusätzlichen
Kreditgebühren, die sicher für Darlehnsverträge ab dem 1.
Januar 2011 von den Banken und Sparkassen, die diese zu
Unrecht erhoben hatten, zurückgefordert werden können.
Allerdings ist aktuell noch unklar, welche Regeln der BGH
für die
Verjährung gelten lässt. Hier werden am
28. Oktober 2014 zwei weitere Bearbeitungsgebühr-Fälle,
aus den Jahren 2006 und 2008, vor dem Bundesgerichtshof
verhandelt.
Für die betroffenen Kunden der Deutschen
Bank steht längst fest: Nie wieder Deutsche Bank!
Offen bleibt die grundsätzliche Frage, ob die
Deutsche Bank, mit dieser Nazi-Vergangenheit und den
heutigen, bis dato aufgedeckten kriminellen Machenschaften,
überhaupt noch eine Existenzberechtigung hat?
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