Bezirksvertretungen 2009
BV Mitte
Donnerstag, 3. September 2009

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 Beschlüsse Parkraumbewirtschaftungskonzept 2009  Innenstadt 

 

Kommentar zum Parkraumkonzept mehr...

 

Beschlussvorlagen  

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Einrichtung Integrativer Lerngruppen an der Anne-Frank-Schule, GHS Obere Holtener Straße in Duisburg-Hamborn, Emil-Rentmeister-Schule, GHS Gitschiner Straße in Duisburg-Mitte,
GHS Gneisenaustraße in Duisburg-Mitte   einstimmig

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Spielplatzsanierung 2010  einstimmig

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Ausbau der A 59 hier: Linksabbiegespur Düsseldorfer Straße  als Anhörung einstimmig
 

Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A 59 wird dieser Bereich jedoch zukünftig durch die Auffahrt der A 59 in Fahrtrichtung Süden überlagert und steht damit nicht mehr zur Verfügung. Die Kölner Straße wird damit zur Sackgasse und endet etwa in Höhe des Zugangs zum ehemaligen Sportplatz. Hieraus entsteht für die Polizei das Problem, dass Einsatzfahrten / Einsatzzeiten in Richtung Innenstadt/RuhrortlNeudorf/etc. nicht mehr in ausrechendem Maße sichergestellt werden können.
Die Düsseldorfer Straße weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von rd. 16000 KFZ im Querschnitt auf und wird von mehreren Buslinien genutzt. Aufgrund dieser Verkehrsstärke, den baulichen Gegebenheiten und einer relativ kurz bemessenen Linksabbiegens pur vor dem Kreuzungspunkt Düsseldorfer-/Mercator-/Kremerstraße, die zu Hauptverkehrszeiten häufig überstaut wird, ist es nicht möglich, eine „virtuelle“ dritte Fahrspur (Fahrgasse) durch ein Ausweichen der PKW zu bilden, die die Polizei nutzen könnte. Darüber hinaus werden ebenfalls die Busse der DVG mit Fahrtziel Innenstadt durch entsprechende Rückstauungen der Linksabbiegespur zu den Verkehrsspitzenzeiten behindert.
Es wurde daher eine zwischen Polizei, Stadt Duisburg und DVG gemeinsam abgestimmte Lösung entwickelt (s. Anlage), die dem o.g. Baubeschluss angegliedert und Bestandteil der Gesamtausschreibung der Maßnahme zum Ausbau der Autobahn sowie der städtischen Straßen werden soll.

Die Planung ist durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
a) Um der Polizei die Möglichkeit zu geben, eine „Fahrgasse“ zwischen den vor der Lichtsignalanlage wartenden PKW nutzen zu können, wird die Linksabbiegespur um etwa 70 m verlängert. Hierzu wird die ehemalige Haltestelle des Stadtbahnvorlaufbetriebes in Anspruch genommen, die nicht mehr benötigt wird. Hierdurch können auch zu Hauptverkehrszeiten Überstauungen des Linksabbiegers weitestgehend vermieden werden. In diesem Zusammenhang wird die derzeit südlich angrenzende Grüninsel entfernt. Zwei kleinwüchsige Bäume unmittelbar neben der Gleiszone, die nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg unterliegen, werden entfernt:
b) Da Rückstauungen über das Fahrspurende hinaus vor einer lichtsignalgeregelten Kreuzung auch im Fall einer Verlängerung der Abbiegespur jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden können, werden der zu erweiternde Fahrbahnbereich sowie die angrenzende Gleiszone baulich dem südlich anschließenden Bereich angepasst. Dies bedeutet, dass ein etwa vier cm hoher Niedrigbordstein zur Ausführung kommt, der ggf. von PKW zum Ausweichen für Fahrzeuge der Polizei überfahren werden kann.
c) Falls die Nutzung der Düsseldorfer Straße aus sonstigen Gründen dennoch nicht möglich ist, wird die Polizei die Gleiszone der U 79 befahren, um vor der Lichtsignalanlage und damit vor dem wartenden PKW-Verkehr im Einsatzfall in den Kreuzungsbereich einfahren zu können. Hierzu werden Hochborde entsprechend abgesenkt und die notwendigen Flächen überfahrbar hergestellt. Aufstellflächen für Fußgänger bzw. Radfahrer an der Lichtsignalanlage werden nicht beeinträchtigt.

 

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Bebauungsplan Nr. 1134 - Hochfeld - "Ringlokschuppen"
1. Aufstellungsbeschluss einstimmig
2. Prioritätenliste  einstimmig
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Auf der Fläche befinden sich im Norden einzelne Gewerbebetriebe. Im Süden befindet sich der ehemalige Ringlokschuppen, der zurzeit durch eine Spedition genutzt wird. Südlich des Ringlokschuppens befindet sich ein ehemaliger Wasserturm, der bereits zu einem Cafe umgenutzt worden ist. Die Flächen, die im Plangebiet zurzeit ungenutzt sind, haben sich im Laufe der letzten Jahre sukzessive begrünt. Die umliegende Nutzungsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Im Westen des Untersuchungsraums besteht eine zwei- bis dreigeschossige Blockrandbebauung, im Norden des Untersuchungsraums befindet sich Geschosswohnungsbau in einer Zeilenbebauung. Im Südosten des Untersuchungsraums befindet sich eine größere zusammenhängende, bewaldete Fläche, die das Plangebiet von der sich südöstlich anschließenden Wohnbebauung trennt.
Planungsrecht
Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Bahnanlagen und eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt. Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen zum Teil den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes. Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende Änderung Nr. 5.50 des Flächen nutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt. Für den Planbereich besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
Anlass der Planung
Die betroffene Plangebietsfläche liegt im Wesentlichen im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Diese Bahnfläche wurde aktuell am 20.07.2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt von Bahnbetriebszwecken freigestellt, da sie für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist. Durch diese Freistellung endet die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn. Zugleich endet für die Fläche das eisenbahnrechtliche Fachplanungsprivileg. Damit fällt diese Fläche wieder vollständig in die Planungshoheit der Gemeinde zurück. Mit Schreiben vom 16.06.2009 hat die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG einen An trag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich gestellt.
Im Sinne eines flächensparenden Brachflächenrecycling soll die Fläche zu einem Gewerbestandort entwickelt werden. Durch den Wegfall der Bahnnutzung ergeben sich Potenziale zur Entwicklung eines Gewerbestandortes. Die Planung verfolgt somit das städtebauliche Ziel, den Flächenverbrauch im Rahmen des Brachflächenrecycling zu verringern und eine bestehende, bereits versiegelte Fläche in neuen Wert zu setzen. Der Planbereich soll einer städtebaulich geordneten gewerblichen Nutzung zugeführt werden.

Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
Neben den Flächen der geplanten gewerblichen Nutzung werden in den Bebauungsplanbereich im Nordwesten der Eckbereich Heerstraße/ Krummenhakstraße sowie im Südwesten der Bereich des Wasserturms einbezogen. Diese Bereiche sollen ent sprechend den vorhandenen Nutzungsstrukturen im Bebauungsplan planungsrecht lich gesichert werden.
• Zur Entwicklung der geplanten Gebietsstruktur sollen die Art und das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen und die Bauweise festge setzt werden.
• Zur Entwicklung von lnfrastruktureinrichtungen soll eine Erschließungsstraße festgesetzt werden.
• Zur Entwicklung des geplanten städtebaulichen Erscheinungsbildes soll die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt werden.
Eine erste “städtebauliche Konzeption“ ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Investor der Planungsmaßnahme ist die Firma aurelis Asset Gmbh, Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn.
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung des Bauleitplanverfahrens soll durch den Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg
- unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinde - erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Duisburg und dem Investor geschlossen.
Der Investor wird ein externes Planungsbüro mit der Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes, einschließlich erforderlicher Gutachten, beauftragen. Er über nimmt dabei alle anfallenden Planungskosten.
Investor

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Eingabe nach § 24 GNO NW hier: Eisenbahnbrücke am Platanenhof  einstimmig

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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.50 - Hochfeld - Aufstellungsbeschluss  einstimmig

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Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd - Koloniestraße/Sternbuschweg
hier: 1. Aufstellungsbeschluss einstimmig
2. Einstufung in die Prioritätenliste  einstimmig

 

Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das Plangebiet ein nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet sowie ein Umspannwerk dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 341 1. Änderung aus dem Jahr 1967. Der Baublock Sternbuschweg, Koloniestraße, Derfflingerstraße und
Krautstraße ist gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt. Die umgebenden Straßenflächen sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd — Koloniestraße/Sternbuschweg durchgeführt.
3. Anlass der Planung
Die gewerbliche Nutzung an diesem Standort wurde aufgegeben. In Orientierung an den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen der Stadt Duisburg soll im Sinne einer angemessenen siedlungsstrukturellen Ergänzung des Stadtteils Neudorf das Areal für neue Nutzungsmöglichkeiten geöffnet werden. Hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan
In Orientierung an die umliegende Nutzungsstruktur, die im Südwesten durch innerstädtische Wohnnutzung und im Nordosten durch Mischnutzung geprägt ist, bestehen für das Plangebiet folgende städtebauliche Zielsetzungen:
Es sind attraktive Wohnnutzungen im Geschosswohnungsbau und die Ansiedlung von das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe zu ermöglichen. Die im Umfeld des Plangebietes dominierende Blockrandbebauung soll hierfür aufgenommen werden. Daher sollen insbesondere Raumkanten zum Sternbuschweg und zur Koloniestraße ausgebildet werden.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen soll im aufzustellenden Bebauungsplan als Art der Nutzung Mischgebiet festgesetzt werden.
In Orientierung an die im Umfeld vorhandene blockrandgeprägte Bebauungsstruktur und Bebauungsdichte sollen das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren Grundstücksflächen und Baugrenzen bzw. Baulinien festgesetzt werden.
Großflächiger Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und Vergnügungsstätten sollen zugunsten der geplanten kleinteiligen und z. T. sensiblen Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen werden.
Zur Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen Erscheinungsbildes sollen örtliche Bauvorschriften und die Höhe der baulichen Anlagen festgesetzt werden.

Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach 13 a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 1. Januar 2007 durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die Innenentwicklung der Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben - vor allem im Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung - wurde das Planungsrecht für Vorhaben zur Stärkung der Innenentwicklung vereinfacht und beschleunigt. Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Einführung des „vereinfachten Verfahrens“ (beschleunigten Verfahrens) zur Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Im Zuge dieses Verfahrens kann die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeschränkt, von einer förmlichen Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abgesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gemäß § 13 a (2) Satz 4 gelten Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als bereits erfolgt oder zulässig. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist davon auszugehen, dass die zulässige Grundfläche von 20.000 qm wesentlich unterschritten wird. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der Schutzgüter gern. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan Nr. 1114 — Neudorf-Süd — Koloniestraße/ Sternbuschweg erfüllt damit die Anforderungen und Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und soll daher im beschleunigten Verfahren ohne eine (formalisierte) Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet wird, sind alle von der Planung betroffenen Umweltbelange entsprechend den Anforderungen des BauGB zu untersuchen und in den Abwägungsprozess einzustellen. Der Entfall der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB bedeutet damit lediglich eine Reduzierung verfahrenstechnischer und zeitlich umfangreicher formaler Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a BauGB im Wege der Berichtigung hinsichtlich seiner Nutzungsdarstellungen den Zielen des Bauleitplanes anzupassen. Hierzu wird zu gegebener Zeit das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.

 

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Aufstellen einer Infotafel des Bürgervereins Neudorf für die Oststraße, Standort vor der Sparkasse Oststraße  einstimmig

Die für 2500 Euro vom Bürgerverein Neudorf gestifteten beiden Bänke auf der Ostraßen werden bestens angenommen. Der Bürgerverein konnte aus den Erlösen der im Herbst 2008 herausgegeben zweiten Chronik das Versprechen für ältere und behinderte Bürger Neudorfs einlösen, nachdem nirgendwo eine Bereitschaft zur Unterstützung zu finden war. Infotafel und Spielgeräte für Kinder folgen.

Die Bezirksvertretung Mitte beschloss heute, dass die Neudorfer Infotafel vor der vom Bürgerverein gestifteten  Bank in Höhe der Sparkassenfiliale auf der Oststraße aufgestellt werden kann. Ein Ortsbegehung mit der Interessengemeinschaft Oststraße sowie eine Begutachtung durch die Fachverwaltung wurde schon im Frühjahr durchgeführt. Jetzt geht es um die Fertigstellung des rund 3000 Euro teuren Objekts.

 

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Errichtung einer Kfz-Demontagehalle, Kulturstraße 17 a, 47055 Duisburg (Az.: BV 2009-0440)  einstimmig

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Errichtung einer Lagerhalle, Am Parallelhafen 6, 47059 Duisburg (Az.: BN 2009-0106)  einstimmig

12

Errichtung eines Einfamilienhauses, Zu den Rehwiesen, 47055 Duisburg (Az.: BV 2009-0630)  einstimmig

13

Errichtung von 12 Balkonen in leichter Aluminiumkonstruktion, Flurstraße 20 - 22, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0598)  einstimmig

14

Nutzungsänderung (Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche) von Lager in Friseurschule (EG) und von Büro in Friseurschulung und Verwaltung (1. OG), Stapeltor 8, 47051 Duisburg (Az.: BN 2009-0146)  einstimmig

15

Aufstellen eines Behelfsbaus (Reisezentrum der DB AG) für eine begrenzte Zeit, Portsmouthplatz, 47051 Duisburg (Az.: BV 2009-0774)  einstimmig

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Änderung einer baulichen Anlage mit mehr als 1.600 m² Grundfläche, hier: Lager und Einzelhandel in Mieteinheiten für Lager und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, Eschenstraße 46 a, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0352)  einstimmig

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Planungsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage - 6. Verlängerung, Lintorfer Straße 97, 47055 Duisburg (Az.: FB 2009-0072)  einstimmig

18

Errichtung von Werbeanlagen, hier: Errichtung von 2 Aluminium-Schriftzügen, Auf der Höhe 49, 47059 Duisburg (Az.: E 2009-0133)  einstimmig

19

Änderung einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, hier: Fassadenschließung mit vorh. umsetzbaren Automatiktüranlage und neuer Schaufensterfront, der gen. und bestehenden, dreiseitig umschlossenen und überdachten Obst- und Gemüseverkaufsfläche, inkl. Umlegung des vorh. Bäckereithekenverkaufs in den neu geplanten Schaufensterbereich mit Verzehrsitzzone und Tageslichtanbindung, Sternbuschweg 290, 47057 Duisburg (Az.: BN 2009-0067)  einstimmig

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Errichtung eines Flachtransparentes auf Stahlseilrahmen, Mülheimer Straße 271, 47058 Duisburg (Az.: E 2009-0137)  einstimmig

21

Errichtung eines Behelfsbaus, hier: Übergang über dem aufgestauten Teil des Innenhafenbeckens, Schifferstraße, 47059 Duisburg (Az.: BV 2009-0724)  einstimmig

22

Errichtung eines Gastronomiegebäudes Rheinpark Duisburg, Liebigstraße, 47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0133)  einstimmig

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Änderung einer baulichen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, hier: Änderung der Anlage zur Herstellung von Schmierstoffen (§§ 6, 16 BImSchG) und Herstellung von Viskositätsverbesserern, Am Schlütershof 26, 47059 Duisburg (Az.: GA 2009-0013)  einstimmig

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Errichtung von 3 Abfüllsilos à 80 m³, 3 Abfüllsilos à 100 m³ und 10 Rundbehälter innerhalb der Halle, Vulkanstraße 54, 47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0065)  einstimmig

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Errichtung eines 5-Familienwohnhauses, Von-Spee-Straße 1, 47055 Duisburg (Az.: BV 2009-0706)  einstimmig

26

Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes mit Einfamilienhäusern und Sanierung eines Kirchenschiffes als Begegnungsstätte, Werthacker, 47051 Duisburg (Az.: A 2009-0072)  

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Errichtung eines Parkplatzes, Mercatorstraße 131 - 133, 47051 Duisburg (Az.: BV 2009-0846)  einstimmig

28

Errichtung eines Tankstellenhinweiswerbeschildes, Wanheimer Straße, 47051 Duisburg (Az.: E 2009-0153)  einstimmig

29

Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von Verkauf türkischer Backwaren in Kleinkinderbetreuung - Buddelkiste - (max. 5 Kinder von 0 - 3 Jahren), Gabrielstraße 38, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0683)  einstimmig

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Stellungnahme zu der Errichtung oder Änderung einer Tankstelle - Erlaubnis zur Montage, Installation und Betrieb einer SB-Autogastankstelle, Am Schlütershof 27, 47059 Duisburg (Az.: GD 2009-0010)  einstimmig

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Entfernung von geschädigten oder Schäden verursachenden Bäumen, die sich an Straßen und in öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet befinden  einstimmig als 1. Lesung

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Baumfällmaßnahmen auf verschiedenen städtischen Grundstücken im Stadtgebiet Duisburg  einstimmig als 1. Lesung - welche Bäume es betrifft wollen die Bezirksparlamentarier wissen.

 

Anträge/Anfragen  

 

Mitteilungsvorlagen  

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Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder bis zum Jahre 2013 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches nach dem Kinder-
förderungsgesetz (KiföG)  Kenntnisnahme

34

Erfahrungsbericht Spielplatzsanierung 2008  Kenntnisnahme

35

Berichterstattung zur Senioren- und Pflegeplanung; - Pflegeplan 2009 - Marktbeobachtung der teil- und vollstationären Pflege in Duisburg   Kenntnisnahme

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Lärmaktionspläne zur Verminderung des durch Straßenverkehr verursachten Umgebungslärm an ausgewählten Straßenabschnitten  einstimmig als Anhörung

37

Erfahrungsbericht zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet von Duisburg  Kenntnisnahme

38

Anbringung von Absperrpfosten auf der Michaelstraße -
"Wieso wird hie, wo noch nicht einmal einem Hund die Schwanzspitze abgefahren wurde, anderswo aber ein Kind totgefahren wurde, so umgehend gehandelt", wunderte sich Geburtstagskind Dr. Lothar Tacke von der SPD. Die CDU-Fraktion benantragte einen gemeinsamen Ortstermin mit der Fachverwaltung, was einstimmig beschlossen wurde. 

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4. Sachstandsbericht zum Projekt Duisburg 2027  Kenntnisnahme

40

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2009; hier: "Naturdenkmäler"  Kenntnisnahme

41

Schenkung der Holzskulptur "Himmelsgucker" und Aufstellung am Theater Duisburg  Kenntnisnahme

42

Mündliche Mitteilung der Verwaltung  

 

Nachtrag  

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Beleuchtungskonzeption im öffentlichen Raum in der Innenstadt  einstimmig

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Bebauungsplan Nr. 1097 - Altstadt -hier: Teilung des Bebauungsplanes in die Teilbereiche Nr. 1097 und 1097 A  einstimmig

Teilung des Bebauungsplanverfahrens
Der Planbereich Nr. 1097 umfasst aufgrund der städtebaulichen Zielvorgaben wesentliche Bereiche der Duisburger Innenstadt.
Unter Zugrundelegung des Masterplanes als Handlungsleitschnur für die Innenstadtentwicklung sollen nun als Einstieg in die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umgestaltung in einem nordwestlichen Teilbereich zwischen Schwanenstraße, Unterstraße, Marientorstraße und Innenhafen geschaffen werden. Hierzu ist die Schaffung von öffentlich nutzbaren Wegeverbindungen durch das derzeit noch anderweitig genutzte Plangebiet nordwestlich der Unterstraße von entscheidender Bedeutung.
Die Öffnung der Altstadt zum Innenhafen verdeutlicht die einzigartige Lage zwischen zentraler Einkaufslage und Wasser. Der Flächenentwicklung nordwestlich der Unterstraße kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu. Die Sicherung einer aufgelockerten Bebauung zum Wasser unter Einbeziehung von Elementen der historischen Stadtmauer entlang der Unterstraße nach dem Vorbild der östlich angrenzenden Innenhafenflächen ist die entscheidende Voraussetzung für eine Aufwertung und hochwertige Weiterentwicklung der Altstadt. Erst durch die qualifizierte Umsetzung dieser Planung ist eine nachhaltige Umstrukturierung der Altstadt u. a. mit dem Ziel des hochwertigen innerstädtischen Wohnen möglich.

Ebenso bedeutsam ist eine verbesserte beidseitige Zugänglichkeit der historischen Stadtmauer für die Öffentlichkeit. Zur zügigen Umsetzung dieser im öffentlichen Interesse liegenden städtebaulichen Ziele wird es zwingend erforderlich, den Planbereich 1097 in die Verfahren Nr. 1097 und 1097 A zu teilen und diese in jeweils separaten Verfahren weiterzuführen, wobei der Bebauungsplan Nr. 1097 A nordwestlich der Unterstraße mit besonderer Priorität bearbeitet werden soll.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt werden — wie schon vorab ausgeführt — beide Teilbereiche als eigenständige Verfahren weiter geführt.
Der vordringlich fortzuführende Bebauungsplan Nr. 1097 A soll nach zeit- naher Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den politischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt wer den.
Die Weiterführung des Verfahrens Nr. 1097 soll unter Beibehaltung der im Aufstellungsbeschluss (DS 07-0578) formulierten städtebaulichen Entwicklungsziele gemäß seiner Einstufung in die Prioritätenliste des Bezirks Mitte unter Position 10 entsprechend des gegebenen Erfordernisses erfolgen. Eine Teilung dieses Planbereiches in weitere Teilbereiche muss dabei vor behalten bleiben.


 

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Bebauungsplan Nr. 1056 I - Kaßlerfeld - "Am Schlütershof" hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung einstimmig
3. Satzungsbeschluss  

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Änderung des FNP 5.49 - Kaßlerfeld - hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung  einstimmig

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Sternbuschweg in Duisburg-Mitte  von der Verwaltung zurückgezogen

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Qualifizierung der Nordtangente der Landfermannstraße (L 78) von Mainstraße bis Neudorfer Straße einschl. Erneuerung des Oberbelages auf der Brücke A 59 in Duisburg-Mitte  

als Anhörung

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Errichtung einer Schule, Hochschule oder ähnlicher Einrichtung, hier: Errichtung von 10 Ersatzkursräumen in Containerbauweise - befristet auf ein Jahr, Schinkelplatz 2, 47051 Duisburg (Az.: BN 2009-0161)  einstimmig

50

Errichtung einer Umschlaghalle mit Freilager-Lagerung, Verpackung und Umschlag von Schwerlastgütern aller Art, Vulkanstraße, 47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0097)  einstimmig

51

Energetische und brandschutztechnische Sanierung und Erweiterung des Studentenwohnheims, Kammerstr. 206-208, 47057 Duisburg - Az.: BN 2009-0153 -  einstimmig

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Errichtung einer Fassadenbeleuchtung mit Schriftzug, Philosophenweg 55, 47051 Duisburg (Az.: E 2009-0157)  

Es ging um den Aufsatz auf der Küppersmühle. "Auch diese Maßnahme kann den Schuhkarton nicht verschönern", bemerkte Dr. Lothar Tacke von der SPD. Die Sozialdemokraten, die  Linke sowie Luise Seelhoff von den Grünen lehnten den Antrag ab, der aber mit Mehrheit angenommen wurde.

53

Errichtung eines Geschäftshauses, 13. Verlängerung des Vorbescheides BS 92-0037, Paul-Rücker-Straße 6 b, 47059 Duisburg (Az.: FB 2009-0089)  einstimmig

54

Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von Büro in "Eislabor" (Speiseeisherstellung), Hochfeldstr. 85, 47053 Duisburg - Az.: BV 2009-0864 -  einstimmig

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Errichtung von 5 Werbeschriften, Bertaallee 7, 47055 Duisburg - Az.: E 2009-0147 -  einstimmig

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Neuerrichtung einer Zweifach-Sporthalle im Bereich Gesamtschule Globus am Dellplatz zwischen Plessingstraße und Papendelle  einstimmig wurde die Variante B angenommen.

 

Mit DS 746 1/5 (WZ89-94) wurde der Neubau einer Dreifach-Sporthalle auf dem Grundsstück der Gesamtschule Globus am Dellplatz beschlossen.
Nach eingehender Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten und aufgrund der Finanzlage der Stadt Duisburg ist der Bau einer Dreifach-Sporthalle nicht realisierbar.
Um aber dennoch die Bedarfe der Schulen für Sportunterricht im Innenstadtbereich und auch des Breitensports zu decken, ist der Neubau einer Zweifachsporthalle erforderlich.
Hierzu wurden unter Berücksichtigung der Umsetzung des Masterplans und der wirtschaftlichen Rahmenbedingung zur Finanzierung eines Neubaus die Möglichkeiten geprüft.
Es sind hier grundsätzlich zwei Alternativen denkbar:

1. Die Sporthalle wird als Raumkante entlang von Plessingstraße/Kremerstraße im Bereich der einzuziehenden Musfeld-/Gottfried-Könzgen-Straße errichtet. Diese Fläche ist im
‚ Eigentum der Stadt. Mit der Errichtung besteht Klarheit über die Verfügbarkeit nördlich und südlich angrenzender Flächen entlang von Plessing- und Kremerstraße. Hierbei ist
besonderes Augenmerk auf eine hochwertige Architektur zu legen, die insbesondere entlang von Plessing- und Kremerstraße eine angemessene Raumkante bildet.

2. Die Integration des Sporthallenbaus in die Neubebauung entlang der Papendelle auf den bestehenden Parkplatz- bzw. Freiflächen, die zur Zeit im Eigentum des St. Vincenz Hospital liegen. Dies bietet die Möglichkeit zum einen die Flächen entlang von
j Plessingstraße und Kremerstraße für eine privatwirtschaftliche Folgenutzung freizustellen. Gleichzeitig kann hierdurch bestehende Bebauung im rückwärtigen Gelände von Papendelle und Musfeldstraße sinnvoll zur Mitnutzung durch die Sporthalle eingebunden werden. Diese Alternative bildet den Einstieg in die Entwicklung im Sinne des Masterpians Innenstadt. Er hat zum Ziel, die Verbindung zwischen Marientortheater und Dellplatz durch hochwertige aufgelockerte Bebauung der Freiflächen entlang der Papendelle in Form von Punkthäusern aufzuwerten.
Aus städtebaulichen Gründen wird Alternative 2 bevorzugt. Aus der Umsetzung der Alternative 2 würden sich auch aus Sicht des Immobilien-Management Duisburg Synergieeffekte bei der baulichen Umsetzung und den Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ergeben. Durch die Anbindung der neuzubauenden Zweifach-Sporthalle an die bestehende Einfachsporthalle könnten Umkleide-, Dusch- und Foyer-Bereich sowie Technikbereiche kostengünstiger umgesetzt werden, da der umbaute Raum erheblich geringer wäre als bei einem Solitärgebäude in Alternative 1.


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Parkraumbewirtschaftungskonzept 2009  Innenstadt

1. Politische Aufträge
Im Mai 2007 beantragte die CDU, versuchsweise die Bewirtschaftungszeiten im Wasserviertel auf 22:00 Uhr auszuweiten, um die Parkraumsituation für die Bewohner, die durch die Besucher des damals  neueröffneten CITYPALAIS kaum noch freien Parkraum in ihrer Zone finden, zu verbessern (DS 07-0671). Mit Beginn der Sommerferien 2007 weitete die Verwaltung daraufhin die Bewirtschaftungszeiten im Wasserviertel von 17 Uhr auf 22 Uhr aus. Die als 6-wöchige Versuchsphase geplante Maßnahme wurde aus unterschiedlichen Gründen nach 14 Tagen beendet.
Im August 2007 beantragte die CDU, für den Entwicklungsbereich Masterplan Innenstadt ein Konzept für den ruhenden Verkehr mit einem zukunftsweisendem Navigations- und Parkleitsystem vorzulegen. Das im Oktober 2007 von den politischen Gremien beschlossene dynamische Parkleitsystem für die Duisburger Innenstadt wurde im September 2008 umgesetzt. Das Konzept für den ruhenden Verkehr ist Bestandteil dieser Vorlage.
2. Chronik und Bewertung der bestehenden Parkraumbewirtschaftung
1992 wurde im Kernbereich der Duisburger Innenstadt die kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung eingeführt, mit dem Ziel, das nur begrenzt vorhandene und nicht mehr vermehrbare Parkplatzangebot im öffentlichen Straßenraum in dem Gebiet effizient zu verteilen.
In den letzten 15 Jahren hat sich das öffentliche Parkplatzangebot in der Duisburger Innenstadt durch die Bebauung ehemals als Parkplatz genutzter Flächen deutlich reduziert. Außerdem er gibt sich heute eine wesentlich höhere Parkraumnachfrage ganztägig durch attraktive Neuansiedlungen im Innenstadtbereich, wie z.B. die Strukturveränderungen im Innenhafen mit ausgedehnter Gastronomienutzung sowie dem Neubau der Geschäftspassage GALERIA Duisburg (demnächst KÖNIGSGALERIE), durch die Inbetriebnahme des CITYPALAIS als Veranstaltungshalle sowie Spielcasino und Gastronomiestandort und durch die

Eröffnung des Einkaufzentrums FORUM Duisburg Anfang September 2008.
Von der Reduzierung des öffentlichen Parkplatzangebotes sind insbesondere die Bewohner der Innenstadt betroffen. Für Kunden sowie für Beschäftigte der Innenstadt wurden in den letzten
Jahren zahlreiche Parkbauten gebaut. Die Benutzung dieses privaten Stellplatzangebotes ist aus wirtschaftlichen Gründen kostenpflichtig.

Aufgrund der höheren Preisgestaltung der Parkgebühren in den Parkbauten, aber insbesondere durch die Möglichkeit, montags bis freitags ab 17 Uhr und samstags ab 14 Uhr kostenfrei im öffentlichen Straßenraum in der Duisburger City parken zu können, suchen die Besucher bevor zugt das dortige Parkplatzangebot auf. Dies führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Parkraumsituation für die Bewohner, denen durch die bislang gesetzlich vorgeschriebene kleinteilige Bewohnerparkzoneneinteilung nur ein begrenztes Parkplatzangebot zur Verfügung steht. Ihre Chancen auf einen freien Parkplatz in Wohnungsnähe sind zu bestimmten Zeiten gering. Gleichzeitig resultieren aus diesem Parkverhalten der Fremdparker Parksuchverkehre in den Wohnbereichen, welche mit Lärm- und Abgasbelastungen für die Bewohner verbunden sind. Während dessen wird das private Stellplatzangebot (StpI.-Angebot) in einigen Parkbauten nur mäßig nachgefragt. Die nachfolgende Tabelle dokumentiert die Ergebnisse einer umfangreichen Parkraumuntersuchung, die im September / Oktober 2007 in der Duisburger Innenstadt durchgeführt wurde:



*) Nachweis durch Erfassen der Fahrzeuge mit ausgelegten Bewohnerparkausweisen
Seit der Eröffnung des Einkaufzentrums FORUM wird das private Stellplatzangebot in den Park- bauten im direkten Umfeld stärker nachgefragt, jedoch liegen darüber noch keine konkreten Erhebungsdaten vor, weil Zählungen unmittelbar nach der Eröffnung und in der Vorweihnachtszeit nicht die übliche Parkraumsituation widerspiegeln. Im Frühjahr 2009 war eine Parkraumuntersuchung aufgrund der erheblichen Personalbindung für die Maßnahmen Konjunkturpaket II ebenfalls nicht möglich. Aufgrund der zuvor sehr großen Kapazitätsreserven ist dennoch davon auszugehen, das derzeit im Kernbereich der Duisburger Innenstadt trotz gestiegener Auslastung noch umfangreiche Stellplatzreserven in den Parkbauten vorhanden sind.

3. Ziele der geplanten Änderung der Parkraumbewirtschaftung
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ist ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept (Konzept 2009) für den gesamten Kernbereich der Duisburger Innenstadt erarbeitet worden.
Ziel des Konzeptes 2009 soll sein, für den Kernbereich der Duisburger Innenstadt ein einheitliches. leicht verständliches und effizientes Bewirtschaftungszone zu erstellen, welches auch für Ortsfremde transparent ist. Tagsüber soll dieses Konzept in erster Linie den Anforderungen an eine attraktive Innenstadt gerecht werden. In den Abend- und Nachtstunden soll dem Wohnstandort Innenstadt eine höhere Priorität eingeräumt werden als bisher.
Zukünftig soll tagsüber mittels Erhöhung der Parkgebühren (angepasst an die Gebühren in den Parkbauten) und durch eine Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten (angepasst an die Geschäftszeiten) die Parkraumnachfrage dahingehend gesteuert werden, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum, das über eine Stunde (Kurzzeitparken) hinausgeht, keinen Kostenvorteil mehr gegenüber der Nutzung des privaten Stellplatzangebotes in den Parkbauten ergibt. In den Abend- und Nachtstunden sollen die lnnenstadtbewohner mittels einer Bewohnerparkregelung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten deutlicher vor Parksuchverkehren und Kfz- Emissionen geschützt werden.

4. Umsetzung der Ziele der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung
Gemäß dem Konzept 2009 ist für die Parkraumbewirtschaftung im Kernbereich der Duisburger Innenstadt folgende Parkraumbewirtschaftung geplant:
a) Parkregelung für Besucher und Kunden (Fremdparker)
Tagregelung 09 — 20 Uhr
Alle öffentlichen Parkplätze im Kernbereich der Duisburger Innenstadt werden montags bis samstags von 09:00 — 20:00 Uhr kostenpflichtig mittels Parkscheinautomat bewirtschaftet:
• Gebührentarif:
bis zu 30 Min. 0,50 € Kurzparktarif
bis zu 6O Min. 1,00€
jede weitere Stunde 1,50 € entspricht den Parkgebühren in den Parkbauten
Nachtregelung 20 — 09 Uhr
Die nicht für die Bewohner reservierten öffentlichen Parkplätze dürfen von 20:00 bis 9:00 Uhr von jedermann kostenfrei genutzt werden.
b) Parkregelung für die Bewohner grundsätzlich
Die kleinteilige Zoneneinteilung (bislang 16 Zonen) wird aufgehoben. Zukünftig bestehen nur noch 6 Bewohnerparkzonen (Zone A, Zone B, Zone D, Zone F, Zone G, Zone H).