Top |
Beschlüsse
Parkraumbewirtschaftungskonzept 2009 Innenstadt
|
|
Kommentar zum
Parkraumkonzept
mehr... |
|
Beschlussvorlagen |
2 |
Einrichtung
Integrativer Lerngruppen an der
Anne-Frank-Schule, GHS Obere Holtener Straße in
Duisburg-Hamborn, Emil-Rentmeister-Schule, GHS Gitschiner Straße
in Duisburg-Mitte,
GHS Gneisenaustraße in Duisburg-Mitte
einstimmig |
3 |
Spielplatzsanierung 2010 einstimmig |
4 |
Ausbau der A
59
hier: Linksabbiegespur Düsseldorfer Straße als
Anhörung einstimmig
Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss zum
Ausbau der A 59 wird dieser Bereich jedoch zukünftig durch die
Auffahrt der A 59 in Fahrtrichtung Süden überlagert und steht
damit nicht mehr zur Verfügung. Die Kölner Straße wird damit zur
Sackgasse und endet etwa in Höhe des Zugangs zum ehemaligen
Sportplatz. Hieraus entsteht für die Polizei das Problem, dass
Einsatzfahrten / Einsatzzeiten in Richtung Innenstadt/RuhrortlNeudorf/etc.
nicht mehr in ausrechendem Maße sichergestellt werden können.
Die Düsseldorfer Straße weist eine durchschnittliche tägliche
Verkehrsstärke von rd. 16000 KFZ im Querschnitt auf und wird von
mehreren Buslinien genutzt. Aufgrund dieser Verkehrsstärke, den
baulichen Gegebenheiten und einer relativ kurz bemessenen
Linksabbiegens pur vor dem Kreuzungspunkt
Düsseldorfer-/Mercator-/Kremerstraße, die zu Hauptverkehrszeiten
häufig überstaut wird, ist es nicht möglich, eine „virtuelle“
dritte Fahrspur (Fahrgasse) durch ein Ausweichen der PKW zu
bilden, die die Polizei nutzen könnte. Darüber hinaus werden
ebenfalls die Busse der DVG mit Fahrtziel Innenstadt durch
entsprechende Rückstauungen der Linksabbiegespur zu den
Verkehrsspitzenzeiten behindert.
Es wurde daher eine zwischen Polizei, Stadt Duisburg und DVG
gemeinsam abgestimmte Lösung entwickelt (s. Anlage), die dem o.g.
Baubeschluss angegliedert und Bestandteil der
Gesamtausschreibung der Maßnahme zum Ausbau der Autobahn sowie
der städtischen Straßen werden soll.
Die Planung ist durch folgende wesentliche Merkmale
gekennzeichnet:
a) Um der Polizei die Möglichkeit zu geben, eine „Fahrgasse“
zwischen den vor der Lichtsignalanlage wartenden PKW nutzen zu
können, wird die Linksabbiegespur um etwa 70 m verlängert.
Hierzu wird die ehemalige Haltestelle des
Stadtbahnvorlaufbetriebes in Anspruch genommen, die nicht mehr
benötigt wird. Hierdurch können auch zu Hauptverkehrszeiten
Überstauungen des Linksabbiegers weitestgehend vermieden werden.
In diesem Zusammenhang wird die derzeit südlich angrenzende
Grüninsel entfernt. Zwei kleinwüchsige Bäume unmittelbar neben
der Gleiszone, die nicht der Baumschutzsatzung der Stadt
Duisburg unterliegen, werden entfernt:
b) Da Rückstauungen über das Fahrspurende hinaus vor einer
lichtsignalgeregelten Kreuzung auch im Fall einer Verlängerung
der Abbiegespur jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden
können, werden der zu erweiternde Fahrbahnbereich sowie die
angrenzende Gleiszone baulich dem südlich anschließenden Bereich
angepasst. Dies bedeutet, dass ein etwa vier cm hoher
Niedrigbordstein zur Ausführung kommt, der ggf. von PKW zum
Ausweichen für Fahrzeuge der Polizei überfahren werden kann.
c) Falls die Nutzung der Düsseldorfer Straße aus sonstigen
Gründen dennoch nicht möglich ist, wird die Polizei die
Gleiszone der U 79 befahren, um vor der Lichtsignalanlage und
damit vor dem wartenden PKW-Verkehr im Einsatzfall in den
Kreuzungsbereich einfahren zu können. Hierzu werden Hochborde
entsprechend abgesenkt und die notwendigen Flächen überfahrbar
hergestellt. Aufstellflächen für Fußgänger bzw. Radfahrer an der
Lichtsignalanlage werden nicht beeinträchtigt.
|
5 |
Bebauungsplan Nr. 1134 - Hochfeld - "Ringlokschuppen"
1. Aufstellungsbeschluss einstimmig
2. Prioritätenliste einstimmig.
Auf der Fläche befinden sich im Norden einzelne Gewerbebetriebe.
Im Süden befindet sich der ehemalige Ringlokschuppen, der
zurzeit durch eine Spedition genutzt wird. Südlich des
Ringlokschuppens befindet sich ein ehemaliger Wasserturm, der
bereits zu einem Cafe umgenutzt worden ist. Die Flächen, die im
Plangebiet zurzeit ungenutzt sind, haben sich im Laufe der
letzten Jahre sukzessive begrünt. Die umliegende
Nutzungsstruktur stellt sich wie folgt dar:
Im Westen des Untersuchungsraums besteht eine zwei- bis
dreigeschossige Blockrandbebauung, im Norden des
Untersuchungsraums befindet sich Geschosswohnungsbau in einer
Zeilenbebauung. Im Südosten des Untersuchungsraums befindet sich
eine größere zusammenhängende, bewaldete Fläche, die das
Plangebiet von der sich südöstlich anschließenden Wohnbebauung
trennt.
Planungsrecht
Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan als Fläche für
Bahnanlagen und eingeschränktes Gewerbegebiet dargestellt. Die
geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen zum
Teil den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende Änderung Nr.
5.50 des Flächen nutzungsplanes im Parallelverfahren
durchgeführt. Für den Planbereich besteht kein rechtskräftiger
Bebauungsplan.
Anlass der Planung
Die betroffene Plangebietsfläche liegt im Wesentlichen im
Eigentum der Deutschen Bahn AG. Diese Bahnfläche wurde aktuell
am 20.07.2009 durch das Eisenbahn-Bundesamt von
Bahnbetriebszwecken freigestellt, da sie für Bahnbetriebszwecke
nicht mehr erforderlich ist. Durch diese Freistellung endet die
Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn. Zugleich endet
für die Fläche das eisenbahnrechtliche Fachplanungsprivileg.
Damit fällt diese Fläche wieder vollständig in die
Planungshoheit der Gemeinde zurück. Mit Schreiben vom 16.06.2009
hat die Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG einen An trag auf
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich gestellt.
Im Sinne eines flächensparenden Brachflächenrecycling soll die
Fläche zu einem Gewerbestandort entwickelt werden. Durch den
Wegfall der Bahnnutzung ergeben sich Potenziale zur Entwicklung
eines Gewerbestandortes. Die Planung verfolgt somit das
städtebauliche Ziel, den Flächenverbrauch im Rahmen des
Brachflächenrecycling zu verringern und eine bestehende, bereits
versiegelte Fläche in neuen Wert zu setzen. Der Planbereich soll
einer städtebaulich geordneten gewerblichen Nutzung zugeführt
werden.
Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im
Bebauungsplan
Neben den Flächen der geplanten gewerblichen Nutzung werden in
den Bebauungsplanbereich im Nordwesten der Eckbereich
Heerstraße/ Krummenhakstraße sowie im Südwesten der Bereich des
Wasserturms einbezogen. Diese Bereiche sollen ent sprechend den
vorhandenen Nutzungsstrukturen im Bebauungsplan planungsrecht
lich gesichert werden.
• Zur Entwicklung der geplanten Gebietsstruktur sollen die Art
und das Maß der baulichen Nutzung, überbaubare
Grundstücksflächen und die Bauweise festge setzt werden.
• Zur Entwicklung von lnfrastruktureinrichtungen soll eine
Erschließungsstraße festgesetzt werden.
• Zur Entwicklung des geplanten städtebaulichen
Erscheinungsbildes soll die Höhe der baulichen Anlagen
festgesetzt werden.
Eine erste “städtebauliche Konzeption“ ist dieser Vorlage als
Anlage beigefügt.
Investor der Planungsmaßnahme ist die Firma aurelis Asset Gmbh,
Mergenthalerallee 15-21, 65760 Eschborn.
Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die Abwicklung
des Bauleitplanverfahrens soll durch den Investor in Abstimmung
mit der Stadt Duisburg
- unter Berücksichtigung der Planungshoheit der Gemeinde -
erfolgen.
Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt
Duisburg und dem Investor geschlossen.
Der Investor wird ein externes Planungsbüro mit der Erarbeitung
und Entwicklung des Bauleitplanes, einschließlich erforderlicher
Gutachten, beauftragen. Er über nimmt dabei alle anfallenden
Planungskosten.
Investor
|
6 |
Eingabe nach
§ 24 GNO NW hier: Eisenbahnbrücke am Platanenhof einstimmig |
7 |
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.50 - Hochfeld -
Aufstellungsbeschluss einstimmig |
8 |
Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd -
Koloniestraße/Sternbuschweg
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
einstimmig
2. Einstufung in die Prioritätenliste einstimmig
Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das Plangebiet ein
nutzungsbeschränktes Gewerbegebiet sowie ein Umspannwerk
dargestellt.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
341 1. Änderung aus dem Jahr 1967. Der Baublock Sternbuschweg,
Koloniestraße, Derfflingerstraße und
Krautstraße ist gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt.
Die umgebenden Straßenflächen sind als Straßenverkehrsflächen
festgesetzt.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen
den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Im Sinne des § 13 a BauGB erfolgt nach Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.
Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes wird unter
der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 1114 - Neudorf-Süd —
Koloniestraße/Sternbuschweg durchgeführt.
3. Anlass der Planung
Die gewerbliche Nutzung an diesem Standort wurde aufgegeben. In
Orientierung an den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen
der Stadt Duisburg soll im Sinne einer angemessenen
siedlungsstrukturellen Ergänzung des Stadtteils Neudorf das
Areal für neue Nutzungsmöglichkeiten geöffnet werden. Hierzu ist
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
4. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im
Bebauungsplan
In Orientierung an die umliegende Nutzungsstruktur, die im
Südwesten durch innerstädtische Wohnnutzung und im Nordosten
durch Mischnutzung geprägt ist, bestehen für das Plangebiet
folgende städtebauliche Zielsetzungen:
Es sind attraktive Wohnnutzungen im Geschosswohnungsbau und die
Ansiedlung von das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe zu
ermöglichen. Die im Umfeld des Plangebietes dominierende
Blockrandbebauung soll hierfür aufgenommen werden. Daher sollen
insbesondere Raumkanten zum Sternbuschweg und zur Koloniestraße
ausgebildet werden.
Zur Umsetzung dieser Zielsetzungen soll im aufzustellenden
Bebauungsplan als Art der Nutzung Mischgebiet festgesetzt
werden.
In Orientierung an die im Umfeld vorhandene blockrandgeprägte
Bebauungsstruktur und Bebauungsdichte sollen das Maß der
baulichen Nutzung, die Bauweise sowie die überbaubaren
Grundstücksflächen und Baugrenzen bzw. Baulinien festgesetzt
werden.
Großflächiger Einzelhandel, Tankstellen, Gartenbaubetriebe und
Vergnügungsstätten sollen zugunsten der geplanten kleinteiligen
und z. T. sensiblen Nutzungen im Plangebiet ausgeschlossen
werden.
Zur Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen
Erscheinungsbildes sollen örtliche Bauvorschriften und die Höhe
der baulichen Anlagen festgesetzt werden.
Beschleunigtes Aufstellungsverfahren nach 13 a BauGB
Das Baugesetzbuch wurde mit Inkrafttreten am 1. Januar 2007
durch das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorgaben für die
Innenentwicklung der Städte“ geändert.
Zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme und zur
Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben - vor allem im
Hinblick auf Arbeitsplätze, Wohnbedarf und
Infrastrukturausstattung - wurde das Planungsrecht für Vorhaben
zur Stärkung der Innenentwicklung vereinfacht und beschleunigt.
Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Einführung des
„vereinfachten Verfahrens“ (beschleunigten Verfahrens) zur
Aufstellung von Bebauungsplänen für die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
Im Zuge dieses Verfahrens kann die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung eingeschränkt, von einer förmlichen
Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, der Erstellung des
Umweltberichtes nach § 2 a BauGB und der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung abgesehen werden.
Das Plangebiet liegt im Innenbereich und dient der
Wiedernutzbarmachung von Flächen. Gemäß § 13 a (2) Satz 4 gelten
Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Grund der Aufstellung
dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, als bereits erfolgt
oder zulässig. Aufgrund der Größe des Plangebietes und der
beabsichtigten städtebaulichen Zielsetzung ist davon auszugehen,
dass die zulässige Grundfläche von 20.000 qm wesentlich
unterschritten wird. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die
Beeinträchtigung der Schutzgüter gern. § 1 (6) Nr. 7 BauGB, da
der Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet, für das eine
Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Der Bebauungsplan Nr. 1114 — Neudorf-Süd — Koloniestraße/
Sternbuschweg erfüllt damit die Anforderungen und
Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 a BauGB und soll
daher im beschleunigten Verfahren ohne eine (formalisierte)
Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Auch wenn auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet
wird, sind alle von der Planung betroffenen Umweltbelange
entsprechend den Anforderungen des BauGB zu untersuchen und in
den Abwägungsprozess einzustellen. Der Entfall der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB und des Umweltberichtes nach § 2 a BauGB
bedeutet damit lediglich eine Reduzierung verfahrenstechnischer
und zeitlich umfangreicher formaler Anforderungen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a BauGB im Wege der
Berichtigung hinsichtlich seiner Nutzungsdarstellungen den
Zielen des Bauleitplanes anzupassen. Hierzu wird zu gegebener
Zeit das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplanes
durchgeführt.
|
9 |
Aufstellen
einer Infotafel des Bürgervereins Neudorf für die Oststraße,
Standort vor der Sparkasse Oststraße einstimmigDie für 2500 Euro vom Bürgerverein Neudorf
gestifteten beiden Bänke auf der Ostraßen werden bestens angenommen. Der
Bürgerverein konnte aus den Erlösen der im Herbst 2008 herausgegeben zweiten
Chronik das Versprechen für ältere und behinderte Bürger Neudorfs einlösen,
nachdem nirgendwo eine Bereitschaft zur Unterstützung zu finden war. Infotafel
und Spielgeräte für Kinder folgen. Die Bezirksvertretung Mitte beschloss
heute, dass die Neudorfer Infotafel vor der vom Bürgerverein
gestifteten Bank in Höhe der Sparkassenfiliale auf der
Oststraße aufgestellt werden kann. Ein Ortsbegehung mit der
Interessengemeinschaft Oststraße sowie eine Begutachtung durch
die Fachverwaltung wurde schon im Frühjahr durchgeführt. Jetzt
geht es um die Fertigstellung des rund 3000 Euro teuren Objekts.
|
10 |
Errichtung
einer Kfz-Demontagehalle, Kulturstraße 17 a, 47055 Duisburg (Az.:
BV 2009-0440) einstimmig |
11 |
Errichtung
einer Lagerhalle, Am Parallelhafen 6, 47059 Duisburg (Az.: BN
2009-0106) einstimmig |
12 |
Errichtung
eines Einfamilienhauses, Zu den Rehwiesen, 47055 Duisburg (Az.:
BV 2009-0630) einstimmig |
13 |
Errichtung
von 12 Balkonen in leichter Aluminiumkonstruktion, Flurstraße 20
- 22, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0598) einstimmig |
14 |
Nutzungsänderung (Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehr als
3.000 m² Geschossfläche) von Lager in Friseurschule (EG) und von
Büro in Friseurschulung und Verwaltung (1. OG), Stapeltor 8,
47051 Duisburg (Az.: BN 2009-0146) einstimmig |
15 |
Aufstellen
eines Behelfsbaus (Reisezentrum der DB AG) für eine begrenzte
Zeit, Portsmouthplatz, 47051 Duisburg (Az.: BV 2009-0774) einstimmig |
16 |
Änderung
einer baulichen Anlage mit mehr als 1.600 m² Grundfläche, hier:
Lager und Einzelhandel in Mieteinheiten für Lager und
Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören,
Eschenstraße 46 a, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0352) einstimmig |
17 |
Planungsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage - 6. Verlängerung, Lintorfer Straße
97, 47055 Duisburg (Az.: FB 2009-0072) einstimmig |
18 |
Errichtung
von Werbeanlagen, hier: Errichtung von 2 Aluminium-Schriftzügen,
Auf der Höhe 49, 47059 Duisburg (Az.: E 2009-0133) einstimmig |
19 |
Änderung
einer Verkaufsstätte mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, hier:
Fassadenschließung mit vorh. umsetzbaren Automatiktüranlage und
neuer Schaufensterfront, der gen. und bestehenden, dreiseitig
umschlossenen und überdachten Obst- und Gemüseverkaufsfläche,
inkl. Umlegung des vorh. Bäckereithekenverkaufs in den neu
geplanten Schaufensterbereich mit Verzehrsitzzone und
Tageslichtanbindung, Sternbuschweg 290, 47057 Duisburg (Az.: BN
2009-0067) einstimmig |
20 |
Errichtung
eines Flachtransparentes auf Stahlseilrahmen, Mülheimer Straße
271, 47058 Duisburg (Az.: E 2009-0137) einstimmig |
21 |
Errichtung
eines Behelfsbaus, hier: Übergang über dem aufgestauten Teil des
Innenhafenbeckens, Schifferstraße, 47059 Duisburg (Az.: BV
2009-0724) einstimmig |
22 |
Errichtung
eines Gastronomiegebäudes Rheinpark Duisburg, Liebigstraße,
47053 Duisburg (Az.: BN 2009-0133) einstimmig |
23 |
Änderung
einer baulichen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,
hier: Änderung der Anlage zur Herstellung von Schmierstoffen (§§
6, 16 BImSchG) und Herstellung von Viskositätsverbesserern, Am
Schlütershof 26, 47059 Duisburg (Az.: GA 2009-0013) einstimmig |
24 |
Errichtung
von 3 Abfüllsilos à 80 m³, 3 Abfüllsilos à 100 m³ und 10
Rundbehälter innerhalb der Halle, Vulkanstraße 54, 47053
Duisburg (Az.: BN 2009-0065) einstimmig |
25 |
Errichtung
eines 5-Familienwohnhauses, Von-Spee-Straße 1, 47055 Duisburg
(Az.: BV 2009-0706) einstimmig |
26 |
Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes mit
Einfamilienhäusern und Sanierung eines Kirchenschiffes als
Begegnungsstätte, Werthacker, 47051 Duisburg (Az.: A
2009-0072) |
27 |
Errichtung
eines Parkplatzes, Mercatorstraße 131 - 133, 47051 Duisburg
(Az.: BV 2009-0846) einstimmig |
28 |
Errichtung
eines Tankstellenhinweiswerbeschildes, Wanheimer Straße, 47051
Duisburg (Az.: E 2009-0153) einstimmig |
29 |
Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von
Verkauf türkischer Backwaren in Kleinkinderbetreuung -
Buddelkiste - (max. 5 Kinder von 0 - 3 Jahren), Gabrielstraße
38, 47057 Duisburg (Az.: BV 2009-0683) einstimmig |
30 |
Stellungnahme zu der Errichtung oder Änderung einer Tankstelle -
Erlaubnis zur Montage, Installation und Betrieb einer
SB-Autogastankstelle, Am Schlütershof 27, 47059 Duisburg (Az.:
GD 2009-0010) einstimmig |
31 |
Entfernung
von geschädigten oder Schäden verursachenden Bäumen, die sich an
Straßen und in öffentlichen Grünflächen im Stadtgebiet
befinden einstimmig als 1.
Lesung |
32 |
Baumfällmaßnahmen auf verschiedenen städtischen Grundstücken im
Stadtgebiet Duisburg einstimmig
als 1. Lesung - welche Bäume es betrifft wollen die
Bezirksparlamentarier wissen. |
|
Anträge/Anfragen |
|
Mitteilungsvorlagen |
33 |
Ausbau des
Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder bis zum
Jahre 2013 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches nach dem
Kinder-
förderungsgesetz (KiföG) Kenntnisnahme |
34 |
Erfahrungsbericht Spielplatzsanierung 2008 Kenntnisnahme |
35 |
Berichterstattung zur Senioren- und Pflegeplanung; - Pflegeplan
2009 -
Marktbeobachtung der teil- und vollstationären Pflege in
Duisburg Kenntnisnahme |
36 |
Lärmaktionspläne zur Verminderung des durch Straßenverkehr
verursachten Umgebungslärm
an ausgewählten Straßenabschnitten einstimmig
als Anhörung |
37 |
Erfahrungsbericht zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen im
Stadtgebiet von Duisburg Kenntnisnahme |
38 |
Anbringung
von Absperrpfosten auf der Michaelstraße -
"Wieso wird hie, wo noch nicht einmal
einem Hund die Schwanzspitze abgefahren wurde, anderswo aber ein
Kind totgefahren wurde, so umgehend gehandelt", wunderte sich
Geburtstagskind Dr. Lothar Tacke von der SPD. Die CDU-Fraktion
benantragte einen gemeinsamen Ortstermin mit der Fachverwaltung,
was einstimmig beschlossen wurde. |
39 |
4.
Sachstandsbericht zum Projekt Duisburg 2027 Kenntnisnahme |
40 |
Beantwortung
der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2009;
hier: "Naturdenkmäler" Kenntnisnahme |
41 |
Schenkung
der Holzskulptur "Himmelsgucker" und Aufstellung am Theater
Duisburg Kenntnisnahme |
42 |
Mündliche
Mitteilung der Verwaltung |
|
Nachtrag |
43
|
Beleuchtungskonzeption im öffentlichen Raum in der Innenstadt einstimmig |
44
|
Bebauungsplan Nr. 1097 - Altstadt -hier: Teilung des Bebauungsplanes in die Teilbereiche Nr. 1097
und 1097 A einstimmig
Teilung des Bebauungsplanverfahrens
Der Planbereich Nr. 1097 umfasst aufgrund der städtebaulichen
Zielvorgaben wesentliche Bereiche der Duisburger Innenstadt.
Unter Zugrundelegung des Masterplanes als Handlungsleitschnur
für die Innenstadtentwicklung sollen nun als Einstieg in die
Umsetzung des Entwicklungskonzeptes die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Umgestaltung in einem nordwestlichen
Teilbereich zwischen Schwanenstraße, Unterstraße,
Marientorstraße und Innenhafen geschaffen werden. Hierzu ist die
Schaffung von öffentlich nutzbaren Wegeverbindungen durch das
derzeit noch anderweitig genutzte Plangebiet nordwestlich der
Unterstraße von entscheidender Bedeutung.
Die Öffnung der Altstadt zum Innenhafen verdeutlicht die
einzigartige Lage zwischen zentraler Einkaufslage und Wasser.
Der Flächenentwicklung nordwestlich der Unterstraße kommt dabei
eine Schlüsselfunktion zu. Die Sicherung einer aufgelockerten
Bebauung zum Wasser unter Einbeziehung von Elementen der
historischen Stadtmauer entlang der Unterstraße nach dem Vorbild
der östlich angrenzenden Innenhafenflächen ist die entscheidende
Voraussetzung für eine Aufwertung und hochwertige
Weiterentwicklung der Altstadt. Erst durch die qualifizierte
Umsetzung dieser Planung ist eine nachhaltige Umstrukturierung
der Altstadt u. a. mit dem Ziel des hochwertigen
innerstädtischen Wohnen möglich.
Ebenso bedeutsam ist eine verbesserte beidseitige Zugänglichkeit
der historischen Stadtmauer für die Öffentlichkeit. Zur zügigen
Umsetzung dieser im öffentlichen Interesse liegenden
städtebaulichen Ziele wird es zwingend erforderlich, den
Planbereich 1097 in die Verfahren Nr. 1097 und 1097 A zu teilen
und diese in jeweils separaten Verfahren weiterzuführen, wobei
der Bebauungsplan Nr. 1097 A nordwestlich der Unterstraße mit
besonderer Priorität bearbeitet werden soll.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt werden — wie
schon vorab ausgeführt — beide Teilbereiche als eigenständige
Verfahren weiter geführt.
Der vordringlich fortzuführende Bebauungsplan Nr. 1097 A soll
nach zeit- naher Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den
politischen Gremien zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung über
die öffentliche Auslegung vorgelegt wer den.
Die Weiterführung des Verfahrens Nr. 1097 soll unter
Beibehaltung der im Aufstellungsbeschluss (DS 07-0578)
formulierten städtebaulichen Entwicklungsziele gemäß seiner
Einstufung in die Prioritätenliste des Bezirks Mitte unter
Position 10 entsprechend des gegebenen Erfordernisses erfolgen.
Eine Teilung dieses Planbereiches in weitere Teilbereiche muss
dabei vor behalten bleiben.
|
45
|
Bebauungsplan Nr. 1056 I - Kaßlerfeld - "Am Schlütershof"
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
einstimmig
3. Satzungsbeschluss |
46
|
Änderung des
FNP 5.49 - Kaßlerfeld -
hier: 1. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
2. Aktualisierung der Begründung
3. Beschluss über die Flächennutzungsplan-Änderung einstimmig |
47
|
Sternbuschweg in Duisburg-Mitte von
der Verwaltung zurückgezogen |
48
|
Qualifizierung der Nordtangente der Landfermannstraße (L 78) von
Mainstraße bis Neudorfer Straße einschl. Erneuerung des
Oberbelages auf der Brücke A 59 in Duisburg-Mitte
als Anhörung |
49
|
Errichtung
einer Schule, Hochschule oder ähnlicher Einrichtung, hier:
Errichtung von 10 Ersatzkursräumen in Containerbauweise -
befristet auf ein Jahr, Schinkelplatz 2, 47051 Duisburg (Az.: BN
2009-0161) einstimmig |
50
|
Errichtung
einer Umschlaghalle mit Freilager-Lagerung, Verpackung und
Umschlag von Schwerlastgütern aller Art, Vulkanstraße, 47053
Duisburg (Az.: BN 2009-0097) einstimmig |
51
|
Energetische
und brandschutztechnische Sanierung und Erweiterung des
Studentenwohnheims, Kammerstr. 206-208, 47057 Duisburg - Az.: BN
2009-0153 - einstimmig |
52
|
Errichtung
einer Fassadenbeleuchtung mit Schriftzug, Philosophenweg 55,
47051 Duisburg (Az.: E 2009-0157)
Es ging um den Aufsatz
auf der Küppersmühle. "Auch diese Maßnahme kann den Schuhkarton
nicht verschönern", bemerkte Dr. Lothar Tacke von der SPD.
Die Sozialdemokraten, die Linke sowie Luise Seelhoff von
den Grünen lehnten den Antrag ab, der aber mit Mehrheit
angenommen wurde. |
53
|
Errichtung
eines Geschäftshauses, 13. Verlängerung des Vorbescheides BS
92-0037, Paul-Rücker-Straße 6 b, 47059 Duisburg (Az.: FB
2009-0089) einstimmig |
54 |
Nutzungsänderung (bauliche Anlage für gewerbliche Zwecke) von
Büro in "Eislabor" (Speiseeisherstellung), Hochfeldstr. 85,
47053 Duisburg - Az.: BV 2009-0864 - einstimmig |
55 |
Errichtung
von 5 Werbeschriften, Bertaallee 7, 47055 Duisburg - Az.: E
2009-0147 - einstimmig |
56 |
Neuerrichtung einer Zweifach-Sporthalle im Bereich Gesamtschule
Globus am Dellplatz zwischen Plessingstraße und Papendelle einstimmig
wurde die Variante B angenommen.
Mit DS 746 1/5 (WZ89-94) wurde der Neubau
einer Dreifach-Sporthalle auf dem Grundsstück der Gesamtschule
Globus am Dellplatz beschlossen.
Nach eingehender Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten und
aufgrund der Finanzlage der Stadt Duisburg ist der Bau einer
Dreifach-Sporthalle nicht realisierbar.
Um aber dennoch die Bedarfe der Schulen für Sportunterricht im
Innenstadtbereich und auch des Breitensports zu decken, ist der
Neubau einer Zweifachsporthalle erforderlich.
Hierzu wurden unter Berücksichtigung der Umsetzung des
Masterplans und der wirtschaftlichen Rahmenbedingung zur
Finanzierung eines Neubaus die Möglichkeiten geprüft.
Es sind hier grundsätzlich zwei Alternativen denkbar:
1. Die Sporthalle wird als Raumkante entlang von Plessingstraße/Kremerstraße
im Bereich der einzuziehenden Musfeld-/Gottfried-Könzgen-Straße
errichtet. Diese Fläche ist im
‚ Eigentum der Stadt. Mit der Errichtung besteht Klarheit über
die Verfügbarkeit nördlich und südlich angrenzender Flächen
entlang von Plessing- und Kremerstraße. Hierbei ist
besonderes Augenmerk auf eine hochwertige Architektur zu legen,
die insbesondere entlang von Plessing- und Kremerstraße eine
angemessene Raumkante bildet.
2. Die Integration des Sporthallenbaus in die Neubebauung
entlang der Papendelle auf den bestehenden Parkplatz- bzw.
Freiflächen, die zur Zeit im Eigentum des St. Vincenz Hospital
liegen. Dies bietet die Möglichkeit zum einen die Flächen
entlang von
j Plessingstraße und Kremerstraße für eine privatwirtschaftliche
Folgenutzung freizustellen. Gleichzeitig kann hierdurch
bestehende Bebauung im rückwärtigen Gelände von Papendelle und
Musfeldstraße sinnvoll zur Mitnutzung durch die Sporthalle
eingebunden werden. Diese Alternative bildet den Einstieg in die
Entwicklung im Sinne des Masterpians Innenstadt. Er hat zum
Ziel, die Verbindung zwischen Marientortheater und Dellplatz
durch hochwertige aufgelockerte Bebauung der Freiflächen entlang
der Papendelle in Form von Punkthäusern aufzuwerten.
Aus städtebaulichen Gründen wird Alternative 2 bevorzugt. Aus
der Umsetzung der Alternative 2 würden sich auch aus Sicht des
Immobilien-Management Duisburg Synergieeffekte bei der baulichen
Umsetzung und den Bewirtschaftungs- und Betriebskosten ergeben.
Durch die Anbindung der neuzubauenden Zweifach-Sporthalle an die
bestehende Einfachsporthalle könnten Umkleide-, Dusch- und
Foyer-Bereich sowie Technikbereiche kostengünstiger umgesetzt
werden, da der umbaute Raum erheblich geringer wäre als bei
einem Solitärgebäude in Alternative 1.
|
57 |
Parkraumbewirtschaftungskonzept 2009 Innenstadt
1. Politische
Aufträge
Im Mai 2007 beantragte die CDU, versuchsweise die
Bewirtschaftungszeiten im Wasserviertel auf 22:00 Uhr
auszuweiten, um die Parkraumsituation für die Bewohner, die
durch die Besucher des damals neueröffneten CITYPALAIS
kaum noch freien Parkraum in ihrer Zone finden, zu verbessern
(DS 07-0671). Mit Beginn der Sommerferien 2007 weitete die
Verwaltung daraufhin die Bewirtschaftungszeiten im Wasserviertel
von 17 Uhr auf 22 Uhr aus. Die als 6-wöchige Versuchsphase
geplante Maßnahme wurde aus unterschiedlichen Gründen nach 14
Tagen beendet.
Im August 2007 beantragte die CDU, für den Entwicklungsbereich
Masterplan Innenstadt ein Konzept für den ruhenden Verkehr mit
einem zukunftsweisendem Navigations- und Parkleitsystem
vorzulegen. Das im Oktober 2007 von den politischen Gremien
beschlossene dynamische Parkleitsystem für die Duisburger
Innenstadt wurde im September 2008 umgesetzt. Das Konzept für
den ruhenden Verkehr ist Bestandteil dieser Vorlage.
2. Chronik und Bewertung der bestehenden Parkraumbewirtschaftung
1992 wurde im Kernbereich der Duisburger Innenstadt die
kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung eingeführt, mit dem
Ziel, das nur begrenzt vorhandene und nicht mehr vermehrbare
Parkplatzangebot im öffentlichen Straßenraum in dem Gebiet
effizient zu verteilen.
In den letzten 15 Jahren hat sich das öffentliche
Parkplatzangebot in der Duisburger Innenstadt durch die Bebauung
ehemals als Parkplatz genutzter Flächen deutlich reduziert.
Außerdem er gibt sich heute eine wesentlich höhere
Parkraumnachfrage ganztägig durch attraktive Neuansiedlungen im
Innenstadtbereich, wie z.B. die Strukturveränderungen im
Innenhafen mit ausgedehnter Gastronomienutzung sowie dem Neubau
der Geschäftspassage GALERIA Duisburg (demnächst KÖNIGSGALERIE),
durch die Inbetriebnahme des CITYPALAIS als Veranstaltungshalle
sowie Spielcasino und Gastronomiestandort und durch die
Eröffnung des Einkaufzentrums FORUM Duisburg Anfang September
2008.
Von der Reduzierung des öffentlichen Parkplatzangebotes sind
insbesondere die Bewohner der Innenstadt betroffen. Für Kunden
sowie für Beschäftigte der Innenstadt wurden in den letzten
Jahren zahlreiche Parkbauten gebaut. Die Benutzung dieses
privaten Stellplatzangebotes ist aus wirtschaftlichen Gründen
kostenpflichtig.
Aufgrund der höheren Preisgestaltung der Parkgebühren in den
Parkbauten, aber insbesondere durch die Möglichkeit, montags bis
freitags ab 17 Uhr und samstags ab 14 Uhr kostenfrei im
öffentlichen Straßenraum in der Duisburger City parken zu
können, suchen die Besucher bevor zugt das dortige
Parkplatzangebot auf. Dies führt zu einer deutlichen
Verschlechterung der Parkraumsituation für die Bewohner, denen
durch die bislang gesetzlich vorgeschriebene kleinteilige
Bewohnerparkzoneneinteilung nur ein begrenztes Parkplatzangebot
zur Verfügung steht. Ihre Chancen auf einen freien Parkplatz in
Wohnungsnähe sind zu bestimmten Zeiten gering. Gleichzeitig
resultieren aus diesem Parkverhalten der Fremdparker
Parksuchverkehre in den Wohnbereichen, welche mit Lärm- und
Abgasbelastungen für die Bewohner verbunden sind. Während dessen
wird das private Stellplatzangebot (StpI.-Angebot) in einigen
Parkbauten nur mäßig nachgefragt. Die nachfolgende Tabelle
dokumentiert die Ergebnisse einer umfangreichen
Parkraumuntersuchung, die im September / Oktober 2007 in der
Duisburger Innenstadt durchgeführt wurde:
*) Nachweis durch Erfassen der Fahrzeuge mit ausgelegten
Bewohnerparkausweisen
Seit der Eröffnung des Einkaufzentrums FORUM wird das private
Stellplatzangebot in den Park- bauten im direkten Umfeld stärker
nachgefragt, jedoch liegen darüber noch keine konkreten
Erhebungsdaten vor, weil Zählungen unmittelbar nach der
Eröffnung und in der Vorweihnachtszeit nicht die übliche
Parkraumsituation widerspiegeln. Im Frühjahr 2009 war eine
Parkraumuntersuchung aufgrund der erheblichen Personalbindung
für die Maßnahmen Konjunkturpaket II ebenfalls nicht möglich.
Aufgrund der zuvor sehr großen Kapazitätsreserven ist dennoch
davon auszugehen, das derzeit im Kernbereich der Duisburger
Innenstadt trotz gestiegener Auslastung noch umfangreiche
Stellplatzreserven in den Parkbauten vorhanden sind.
3. Ziele der geplanten Änderung der Parkraumbewirtschaftung
Basierend auf den Untersuchungsergebnissen ist ein neues
Parkraumbewirtschaftungskonzept (Konzept 2009) für den gesamten
Kernbereich der Duisburger Innenstadt erarbeitet worden.
Ziel des Konzeptes 2009 soll sein, für den Kernbereich der
Duisburger Innenstadt ein einheitliches. leicht verständliches
und effizientes Bewirtschaftungszone zu erstellen, welches auch
für Ortsfremde transparent ist. Tagsüber soll dieses Konzept in
erster Linie den Anforderungen an eine attraktive Innenstadt
gerecht werden. In den Abend- und Nachtstunden soll dem
Wohnstandort Innenstadt eine höhere Priorität eingeräumt werden
als bisher.
Zukünftig soll tagsüber mittels Erhöhung der Parkgebühren
(angepasst an die Gebühren in den Parkbauten) und durch eine
Ausweitung der Bewirtschaftungszeiten (angepasst an die
Geschäftszeiten) die Parkraumnachfrage dahingehend gesteuert
werden, dass das Parken im öffentlichen Straßenraum, das über
eine Stunde (Kurzzeitparken) hinausgeht, keinen Kostenvorteil
mehr gegenüber der Nutzung des privaten Stellplatzangebotes in
den Parkbauten ergibt. In den Abend- und Nachtstunden sollen die
lnnenstadtbewohner mittels einer Bewohnerparkregelung im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten deutlicher vor Parksuchverkehren
und Kfz- Emissionen geschützt werden.
4. Umsetzung der Ziele der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung
Gemäß dem Konzept 2009 ist für die Parkraumbewirtschaftung im
Kernbereich der Duisburger Innenstadt folgende
Parkraumbewirtschaftung geplant:
a) Parkregelung für Besucher und Kunden (Fremdparker)
Tagregelung 09 — 20 Uhr
Alle öffentlichen Parkplätze im Kernbereich der Duisburger
Innenstadt werden montags bis samstags von 09:00 — 20:00 Uhr
kostenpflichtig mittels Parkscheinautomat bewirtschaftet:
• Gebührentarif:
bis zu 30 Min. 0,50 € Kurzparktarif
bis zu 6O Min. 1,00€
jede weitere Stunde 1,50 € entspricht den Parkgebühren in den
Parkbauten
Nachtregelung 20 — 09 Uhr
Die nicht für die Bewohner reservierten öffentlichen Parkplätze
dürfen von 20:00 bis 9:00 Uhr von jedermann kostenfrei genutzt
werden.
b) Parkregelung für die Bewohner grundsätzlich
Die kleinteilige Zoneneinteilung (bislang 16 Zonen) wird
aufgehoben. Zukünftig bestehen nur noch 6 Bewohnerparkzonen
(Zone A, Zone B, Zone D, Zone F, Zone G, Zone H).
|