Rat der Stadt Duisburg gedenkt der
Opfer von Perm
Vor Beginn seiner heutigen Sitzung haben die Mitglieder des
Rates der Stadt Duisburg der Opfer der Feuerkatastrophe in
der russischen Partnerstadt Perm gedacht. Die Politikerinnen
und Politiker erhoben sich dafür von ihren Plätzen und
ehrten mit einigen Augenblicken der Stille die Opfer des
Brandes. Am vergangenen Samstag waren bei einem Feuer
während einer Feier in einem Permer Nachtclub 112 Menschen
ums Leben gekommen, mehr als 100 weitere wurden verletzt,
einige schwer.
„Wir hatten am Wochenende Kontakt nach Perm“, sagte
Oberbürgermeister Adolf Sauerland: „dabei sowie in einem
Kondolenzschreiben habe ich meinem Amtskollegen
Oberbürgermeister Igor Shubin Hilfe und Unterstützung aus
Duisburg angeboten.“
Seit Oktober 2007 sind Duisburg und das 3.200 Kilometer
Luftlinie entfernte Perm partnerschaftlich miteinander
verbunden. Oberbürgermeister Sauerland hob in seiner kurzen
Ansprache hervor, dass sich zwischen beiden Städten in den
vergangenen zwei Jahren ausgesprochen enge und herzliche
Beziehungen entwickelt hätten.
Im
Rat selbst standen heute neben Wahlen von Listen der
sachkundigen Bürger in städtische Ausschüsse, dem
Baerl Schacht Gerdt, der Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich
- siehe unten - auch die in den
letzten Tagen in Duisburg diskutierten Themen der Vorwürfe
gegen ehemals dort handelnde Personen bei der Werkstatt für
Behinderte (Anfrage der CDU) sowie sowie eine
SPD-Anfrage zur Position des OB zur geplanten Loveparade an.
Zur Situation bei der Werkstatt für Behinderte gab der
Rechtsdezernent der Stadt Wolfgang Rabe Auskunft, soweit
dies in einer öffentlichen Sitzung zulässig war. Er
erklärte, dass aufgrund der Vorwürfe gezielte Ermittlungen
laufen. Es geht dabei um eine Person. Seitens der Verwaltung
hat sich das Rechnungsprüfungsamt der Sache angenommen, aber
auch die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt. Zudem wird
es am 11. Dezember auch eine außerordentliche
Aufsichtsratsitzung geben.
Zur Loveparade lauteten die Fragen der SPD:
1.
Ist der Oberbürgermeister für die Durchführung der
Loveparade in Duisburg oder ist er dagegen?
Antwort: Er ist dafür, wird aber nicht auf einem Wagen
mitfahren
2.
Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt eine Schätzung, welche Kosten
bei der Durchführung der Loveparade auf die Stadt und deren
Gesellschaften zu kommen? Wenn ja, welche Kosten in welcher
Höhe muss die Stadt tragen, bzw. kommen auf die städtischen
Gesellschaften zu?
Antwort: Seit dem Antrag vom Juni 2007, den der Rat per
Beschluss zustimmte, gibt es nur Gespräche,
Überlegungen zur Zugstrecke und Fluchtmöglichkeiten, aber es
ging nie über die Kosten.
3. Wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine Kostenschätzung
gibt, zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Kostenschätzung zu
rechnen und wann wird diese dem Rat bzw. den zuständigen
Ratsgremien vorgelegt?
Antwort: Das ist Sache der Veranstalter uns einen Antrag
vorzulegen. Aber das ist bisher nicht geschehen. Harald
Jeschke |
Top |
Beschlüsse öffentliche
Sitzung |
1 |
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der
Stadt vom 16.11.2009 |
|
Beschlussvorlagen |
2 |
Beschlussfassung über Ausschussvorlagen
einstimmig |
3 |
Besetzung
der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohnern
einstimmig |
4 |
Bildung des
Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 9. Mai 2010
einstimmig |
5 |
Bildung des
Wahlausschusses für die Kommunalwahlen 2014
einstimmig |
6 |
Neuwahl des
Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt
Duisburg gemäß § 11 des Gesetzes zur Sicherung des
Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz -LG) Nordrhein-Westfalen
einstimmig |
7 |
Sitzungsplan 2010
einstimmig |
8 |
Gesellschafterversammlung der Duisburger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH (DVV);
hier: Gesellschafterwechsel für WFD Werkstatt und Fuhrpark
Duisburg GmbH und BVD BusVerkehr Duisburg GmbH
einstimmig |
9 |
Gesellschafterversammlung filmforum GmbH - Kommunales Kino &
filmhistorische Sammlung der Stadt Duisburg;
hier: Wirtschaftsplan 2010
mehrheitlich bei Enthaltung Linke |
10 |
Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung mbH -
GfB;
hier: Gesellschafterversammlung der GfB Wirtschaftspläne
2010 der GfB und der WerkStadt Duisburg GmbH - WDG -
mehrheitlich bei Enthaltung Linke und
FDP |
11 |
Änderung
der Jagdsteuersatzung
mehrheitlich bei Ablehnung Linke |
12 |
Bebauungsplan Nr. 1140 - Baerl - Schacht Gerdt;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss
2. Prioritätenliste
3. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
Jürgen Brandt (SPD): Wir
sehen keinen Konflikt im Bereich Arbeitsplätze gegen Umwelt
- der Investor hätte ja seit seit mehr als zwei Jahren sein
Projekt zügig umsetzen. Nun stehen für uns Freizeit und
Erholung obenan. Wir wollen das Rheinvorland geschlossen
erhalten und sollten hier also Nägel mit Köpfen machen."
Angenommen durch Mehrheit mit SPD, Linke und Grüne
Planungsrecht
Der Bereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan
als Grünfläche dargestellt. Als nachrichtliche Übernahme ist
die Deichschutzzone und als Hinweis der Wetterschacht
eingetragen.
Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen
den Entwicklungszielen des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Der gesamte Bereich ist gern. § 35 BauGB (Bauen im
Außenbereich) zu beurteilen. 3 Anlass der Planung
Im Plangebiet gibt es Bestrebungen, im Bereich der
leerstehenden Bergwerkshallen und der umgebenden Freiflächen
dauerhafte gewerbliche Nutzungen einzurichten.
4 Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im
Bebauungsplan
Die Anlage Gerdt ist aus rein bergtechnischen Gründen in den
Jahren 1941-1945 im
Außenbereich auf einer bis dahin landwirtschaftlich
genutzten Fläche errichtet
worden. Die Fläche steht in keinem Zusammenhang mit anderen
Gewerbe. bzw.
Industrieflächen oder Siedlungsbereichen. Sie ist daher als
Enklave zu betrachten.
Die unmittelbare Umgebung ist in Gänze als
Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Aus diesen Gründen strebt die Stadt Duisburg für die
Gesamtfläche wieder eine Freiraumnutzung an. Diese ist im
Zusammenhang mit dem südlich angrenzenden Naherholungsgebiet
Uettelsheimer See sowie dem östlich angrenzenden
Rheinvorland Niederhalen zu sehen. Beide Gebiete besitzen
eine starke landschaftsräumliche Qualität. An dem Westufer
des Uettelsheimer Sees bestehen bereits Konzentrationen von
Freizeitnutzungen. Die Fläche um den Wetterschacht Gerdt
soll als Bindeglied zwischen den v. g. Freiräumen dienen.
Diese Arrondierung der Freiraumnutzung stärkt zusätzlich die
Naherholungsqualitäten des Ortsteiles Baerl.
Gemäß dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im
Lande Nordrhein-
Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) wurde der
Förderschacht der
Zeche Rheinpreußen und die an ihn direkt anschließenden
Gebäudeteile vorläufig
unter Schutz gestellt. Die vorläufige Unterschutzstellung
umfasst folgende Bereiche:
Innen- und Außenraum des Schachtturms einschließlich seiner
technischen Einrichtungen und die an ihn anschließenden
Gebäudeteile. Diese werden wie folgt beschrieben:
Der Turm wird im unteren Bereich nach Nordosten und
Südwesten durch aus der
Flucht der Turrnfassaden vorspringende kurze Anbauten
erweitert. Der Anbau nach
Nordosten bildet den Anschluss an eine nahezu 60 Meter lange
Halle.
Bedingt durch die dichte Rheinlage hat der Förderturm des
Schachtes Gerdt die
Wirkung einer Landmarke im umliegenden Landschafts- und
Stadtbild und ist
besonders gut von der nahe vorbeiführenden Autobahn A 42 zu
sehen.
Der Turm steht auch in einem optischen Wirkungsverhältnis
zur eng am Turm vorbeiführenden 1910-12 erbauten
Haus-Knipp-Brücke.
Der Turm akzentuiert das symmetrisch aufgebaute
Linienelement der Brücke durch eine aufstrebende
Vertikalform.
Damit symbolisiert der Turm auch heute noch weithin sichtbar
die Bedeutung der ehemals freien Stadt Homberg bzw. der
Ausläufer der dörflichen Siedlung Baerl für den Bergbau im
Ruhrgebiet.
Mit der vorläufigen Unterschutzstellung unterliegt das
Gebäude den Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes NRW. Gern. § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB
handelt es sich um
ein, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude. Hier
sind Änderungen oder
Nutzungsänderungen zulässig, wenn das Vorhaben einer
zweckmäßigen
Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts
dient.
Die Bezirksregierung Arnsberg als Nachfolger der ehemaligen
Bergämter bzw. des Landesoberbergamtes betreibt z. Z. das
Verfahren zur Beendigung der Bergaufsicht für den seit 2004
nicht mehr benötigten Wetterschacht Gerdt. Der zeitliche
Abschluss des Verfahrens steht noch nicht fest.
Mit dem Bebauungsplan soll die Anschlussnutzung nach
Beendigung der
Bergauf sicht verbindlich geregelt werden. Der
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt
werden. Die durch das
Denkmalschutzgesetz geschützten Gebäude müssen innerhalb
dieser öffentlichen
Grünfläche erhalten bleiben. Sie können wegen ihrer
Landschaftsbild prägenden
Bedeutung z. B. zu Wohnzwecken genutzt werden.
Weiterer Verfahrensablauf
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird ein
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt
zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung
vorgelegt wird.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird
gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und
städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes
getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses
Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen
ersetzt.
Einstufung in die Prioritätenliste
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß den in
DS 07-0141
(Verfahren zur verbindlichen Bauleitplanung) dargestellten
Kriterien, in der
Prioritätenliste unter Position 20 zu führen.
|
13 |
Antrag der
ArcelorMittal Hochfeld GmbH auf Erteilung eines
Vorbescheides nach § 9 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
zur Errichtung und Betrieb einer Drahtwalzstraße in Duisburg-Meiderich einstimmig
SPD-Bürgermeister Manfred Osenger: "Seit 1997 haben wir
darüber in Klausurtagungen diskutiert. Nach 13 Jahren wird
das Projekt endlich umgesetzt."
Begründung
Das Unternehmen ArcelorMittal Hochfeld GmbH beabsichtigt
mittelfristig, das Drahtwalzwerk mit einer dreiadrigen
Drahtwalzstraße in Hochfeld stillzulegen.
Dafür soll am Standort Duisburg-Meiderich an der
Vohwinkelstraße ein Drahtwalzwerk mit einer einadrigen
Drahtwalzstraße modernster Bauart auf dem Betriebsgelände
der ArcelorMittal Duisburg GmbH (Anlage 1) errichtet und
betrieben werden. Diese Walzstraße ist für die Walzung von
Qualitätsstählen aus Knüppeln bei einer
Ofenaustrittstemperatur von bis zu 1200 CC und für einen
Durchsatz von 120 tlh ausgelegt.
Verbunden mit der Errichtung und dem Betrieb des
Drahtwalzwerkes ist die Schaffung von ca. 25 Arbeitsplätzen.
Insgesamt werden die Investitionskosten ca. 70 Mio. €
betragen. Die Inbetriebnahme des Werkes ist für 2012
geplant, zeitnah, max. 2 — 6 Monate nach Inbetriebnahme des
neuen Werks, wird das „alte“ Werk in Hochfeld stillgelegt
werden.
Damit wird der Stahlstandort Duisburg gestärkt und für die
Zukunft weiter gesichert, weil dieser wichtige
Produktionsschritt, die Walzung von Qualitätsstählen, in
Duisburg bleibt und erheblich modernisiert wird.
Das Vorhaben ist aus Sicht der Stadt Duisburg zu begrüßen,
denn so kann das Projekt “RheinPark“, das ein neues
Stadtquartier in hervorragender Lage am Rhein und nah an der
City schafft, weiter umgesetzt werden.
Das Projekt RheinPark in Duisburg steht für die Entwicklung
eines rund 60 ha großen Areals zu einem neuen Stadtquartier
am Rhein. Eingebettet in eine Park- und Freizeitlandschaft
werden neue Angebote für Wohnen und Arbeiten entwickelt. Im
1. Bauabschnitt, der etwa 25 ha Frei- und Erholungsflächen
umfasst, wurde der Südteil des Areals und der rund 1,4 km
lange Uferbereich zu einer Parkanlage umgebaut und im Mai
2009 für die Öffentlichkeit freigegeben.
|
14 |
Wirtschaftsplan 2010 des Immobilien-Management Duisburg
mehrheitlich bei Enthaltung Linke |
15 |
2. Änderung
der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt
öffentlichen Rechts über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Duisburg
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) einstimmig
|
16 |
2. Änderung
der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt
öffentlichen Rechts über die Abfallentsorgung in der Stadt
Duisburg (Abfallentsorgungssatzung)einstimmig
|
17 |
1. Änderung
der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt
öffentlichen Rechts über die Erhebung von Gebühren für die
Abfallentsorgung in der Stadt Duisburg
(Abfallentsorgungsgebührensatzung) einstimmig
|
18 |
2. Änderung
der Satzung über die Erhebung von
Abwasserbeseitigungsgebühren, Abwasserabgabengebühren,
Entgelten für die Abfuhr von Schlamm und Abwasser aus
privaten Abwasserbehandlungsanlagen sowie über den
Kostenersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen
(Abwassergebührensatzung) einstimmig
|
19 |
2. Änderung
der Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR über die
Abwasserbeseitigung in der Stadt Duisburg
(Abwasserbeseitigungssatzung)
einstimmig |
20 |
2. Änderung
der Entgeltordnung für besondere Dienstleistungen der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen
Rechts (WBD-AöR)
einstimmig |
21 |
Wirtschaftsplan 2010 der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
mehrheitlich bei Enthaltung Linke |
|
Anträge/Anfragen |
|
Mitteilungsvorlage |
22 |
Beteiligungsbericht 2008; hier: 15. Bericht einstimmig
|
|
Nachtrag |
23. |
Antrag der
SPD-Fraktion
"Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten
bleiben" |