BV Mitte 19. M�rz 2009: Bebauungsplan Nr. 1084 - Neudorf
 "Neues Berufskolleg Mitte" (
siehe Berufskolleg Mitte)

 

3. Entscheidung �ber �u�erungen und Stellungnahmen
Vorbemerkung
Im Rahmen der Auswertung aller vorgebrachten Stellungnahmen wurden Anregungen und �u�erungen, die inhaltlich bzw. thematisch gleichlautend sind,
zusammengefasst und entsprechend abgehandelt.
In der Tabelle 1.sind die Einsprechenden aufgef�hrt.
In der Tabelle 2 sind die Anregungen und �u�erungen stichwortartig und mit einer laufenden Nummer versehen aufgef�hrt und zugleich den mit Gro�buchstaben dargestellten Einsprechenden zugeordnet.
Beide Tabellen sind dieser Problembeschreibung beigef�gt.
Im Rahmen der Auswertung sind Stellungnahmen ber�cksichtigt, die im Vorfeld der �ffentlichen Auslegung in der Form von �u�erungen und Eingaben sowie im Rahmen der
�ffentlichen Auslegung gem�� � 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden. �ber folgende Stellungnahmen ist zu entscheiden

3.1 �Fehlende Pr�fung alternativer Standorte f�r das geplante Berufskolleg Mitte�
Es wird bem�ngelt, dass alternative Standorte f�r das geplante Berufskolleg nicht gepr�ft wurden.
Die Frage, ob und welche Alternativstandorte gepr�ft wurden und warum man diese verworfen hat, sei nicht beantwortet.
Des Weiteren werden Alternativstandorte, wie beispielsweise das Gel�nde des ehemaligen G�terbahnhofes (urspr�nglich �Multi Casa� Standort)
s�dlich des Duisburger Hauptbahnhofes, die Fl�che �Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Stra�e/M�llersgasse� im Ortsteil Altstadt sowie ein Standort in Duisburg-Rheinhausen angeregt.
F�r den Standort auf dem ehemaligen G�terbahnhofsgel�nde spr�chen die unmittelbare und g�nstige Verkehrsanbindung und weniger St�rungen zu anderen umliegenden Nutzern.

Der Standort �Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Stra�e/M�llersgasse� sei zur Unterbringung des Berufskollegs wesentlich besser und sinnvoller, trage zur Belebung des hinteren
Sonnenwalls bei, liege in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Stadtbibliothek und VHS (Stadtfenster) und habe ebenfalls eine gute Verkehrsanbindung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wurde ebenfalls zur Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte-, die im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf-
betrieben wird, vorgebracht.
Da die Stellungnahme f�r die Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte-, als vorbereitender Bauleitplan, Relevanz hatte, wurden die betreffenden Anregungen bereits in diesem Verfahren vom Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung
am 08.12.2008 behandelt und entschieden (DS 08-1924 vom 31.10.2008).Eine Benachrichtigung �ber diese Entscheidung wurde den betroffenen Einsprechenden verfahrensformal bereits zugesandt. Dar�ber hinaus wird hinsichtlich der Pr�fung alternativer Standorte auf die Darlegungen unter Punkt 4.1 der Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen.

3.2 �Erhaltung der bisherigen Schulstandorte�
Eine Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau k�nne nicht nur an dem Vergleich von Bilanzwert und Sanierungskosten festgemacht werden. Beide Kollegschulen liegen zurzeit stadtnah. Die Verkehrsstr�me verteilen sich jedoch auf Grund der
getrennten Standorte.
Wieso bel�sst man sie nicht dort, wo sie sind und f�hrt eine Sanierung vor Ort durch. Letztendlich gehe es der Stadt Duisburg, wie in der Begr�ndung zum Bebauungsplan beschrieben, um �neue Impulse der Innenstadtentwicklung hinter dieser Formulierung wird das ambitionierte Projekt Verbindung der Innenstadt mit dem lnnenhafen vermutet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau ist anhand einer ausf�hrlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung getroffen worden, in der die Frage, ob der Sanierungsaufwand die Bilanzwerte der Immobilien �berschreitet, nur ein Aspekt war.
In die Vergleichsberechnung einbezogen wurden jj mittel- und langfristigen Auswirkungen der Sanierung und des Neubaus. Dies sind u.a. die Sanierungs- bzw. die Neubau- kosten, die Betriebskosten, die Kosten der Bauunterhaltung und die Kosten
f�r den Be trieb ( u.a. Hausmeister- und Reinigungskosten).
In Betracht gezogen wurde aber auch, dass die Immobilien an den Standorten auch im sanierten Zustand nicht den aktuellen schulp�dagogischen Anforderungen an Berufskollegs entsprechen w�rden.
Diese wirtschaftlichen und funktionalen Aspekt haben dazu gef�hrt, der geplanten Zusammenlegung der Berufskollegs in einem Neubau am Standort in Neudorf den Vorrang einzur�umen vor einer Sanierung der bisherigen Schulen.
Die freiwerdenden Fl�chenpotentiale der bisherigen Schulstandorte werden zuk�nftig auf der- Grundlage zu pr�fender bzw. zu definierender stadentwicklungsplanerischen bzw. st�dtebaulicher Zielsetzung einer neuen innerstadtrelevanten Nutzung
zuzuf�hren sein. Hier�ber wird der Rat der Stadt im Rahmen seine Planungshoheit zu gegebener Zeit entscheiden. Diese planerischen �berlegungen sind jedoch nicht unmittelbar Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Der vorgebrachten Anregung hinsichtlich des Erhalts der bisherigen Schulen bzw. Schulstandorte soll nicht gefolgt werden.

3.3 �Finanzierung des Berufskolleg Mitte / Prek�re Finanzsituation�
Es wird Unverst�ndnis dar�ber vorgebracht, wie die Stadt Duisburg angesichts der prek�ren Finanzsituation der Stadt und im Wissen um die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Hauhaltssicherungskonzept, Kommunale Finanzaufsicht, etc.) ein solches Bauprojekt �berhaupt in Angriff nehmen kann.
F�r die Duisburger Steuerzahler bedeute dieses Projekt, �ber einen Zeitraum von etwa 28 Jahren h�tte die Stadt Duisburg j�hrlich eine Summe von ca. 6 Mio. Euro an den privatwirtschaftlichen Projektpartner zu zahlen. Hierdurch w�rde der
Planungs- und Handlungsspielraum der Organe der kommunalen Selbstverwaltung f�r viele Wahlperioden sp�rbar eingeschr�nkt.
Ein extensiver Einsatz von PPP-Projekten (Public-Private-Partnership-Modell) widerspr�che, auch und gerade in Zeiten knapper Kassen, Geist und Buchstaben der Landes- und der Gemeindeverfassung und komme im Ergebnis einer Selbstentmachtung der Organe der kommunalen Selbstverwaltung gleich.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit den �berlegungen zur Entlastung des st�dtischen Haushaltes wurde gepr�ft, ob sich dieses Projekt wirtschaftlich vorteilhaft modellhaft im Rahmen eines PPP-Modells umsetzen l�sst.
Dieses bedeutet, die �ffentliche Hand (Stadt Duisburg) �bertr�gt durch Vertrag die Auf gaben, d. h. Planung, Realisierung und Unterhaltung an einen Privaten (Investor). Der er- f�llt die Aufgaben und erh�lt hierf�r ein Entgelt. Die Stadt wird somit Mieter des realisier ten Objektes.
Ziel sind, finanzielle Einsparungen auf Seiten der �ffentlichen Hand.
Durch das Immobilien Management Duisburg wurde unter Beteiligung eines externen Beraterb�ros eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, die einen wirtschaftlichen Vorteil zugunsten der Durchf�hrung des Vorhabens als PPP-Modell ausweist. Die der Untersuchung zugrunde liegenden Pr�missen werden im Laufe des Investorenverfahrens anhand der Ergebnisse der Ausschreibung des Vorhabens aktualisiert, so dass vor der Beauftragung eines Investors letztendlich feststehen wird, ob das PPP-Modell f�r die Stadt Duisburg g�nstiger ist als die Eigenrealisierung des Vorhabens.
Das Projekt �Neubau und Betrieb eines Berufskollegs in Duisburg-Mitte� ist mit der Bezirksregierung D�sseldorf abgestimmt und der TaskForce PPP des Landes Nordrhein- Westfalen beim Finanzministerium vorgestellt worden.
Grunds�tzliche Bedenken gegen die Durchf�hrung von PPP-Modellen bestehen im Land Nordrhein-Westfalen nicht. Bundesweit haben PPP-Modelle zuletzt durch das �PP Beschleunigungsgesetz weiteren Vorschub erfahren.
�ffentlich-private Partnerschaften sind anerkannte Alternativen zur Eigenrealisierung von Bauprojekten. Die vorgebrachten Bef�rchtungen hinsichtlich einer Durchf�hrung des Berufskollegs Projektes als PPP-Modefl vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzsituation der Stadt werden nicht geteilt.

3.4 �Abwertung des urspr�nglichen Fosterkonzeptes durch das neue Berufskolleg Mitte�
Das urspr�ngliche von Sir Norman Foster konzipierte �Sondergebiet � Technologiepark� werde durch die �nderung des Fl�chennutzungsplanes architektonisch abgewertet. Anfang der 90er Jahre konnte davon ausgegangen werden, dass auf der Grundlage des �Foster-Masterplanes� sowie der in der Folgezeit realisierten Technologiebauten, auf dem betroffenen Carstanjen-Gel�nde hochqualifizierte Arbeitskr�fte �technische Intelligenz- zu erwartet sind.
Dar�ber hinaus werde im vorliegenden Bebauungsplan der nordwestliche Baublock als �Kerngebiet� (MK) ausgewiesen, mit den Nutzungszielen B�ro und Dienstleistungen, wo bei von �Wohnen� keine Rede mehr sei.
Selbst wenn die verbleibenden Wohnh�user in der Ankerstra�e nicht vom Abbruch be troffen sind, werden die Bewohner zuk�nftig von 5- bis 6-geschossigen Geb�uden zugemauert.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachten Bedenken beziehen sich planerisch nicht auf die angef�hrte Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte-, da diese nur grob die geplanten Fl�chennutzungen darstellt und somit die vorgetragenen Anregungen bzw. Bedenken nicht greifen. Sie beziehen sich auf den Bebauungsplan und werden deshalb im Rahmen dieses Verfahrens abgehandelt.
F�r den Bebauungsplanbereich wurde mit Planungsstand von Oktober 2006 ein �st�dtebauliches Konzept� erarbeitet, welches dem Bebauungsplan Nr. 1084 zugrunde liegt. Das st�dtebauliche Konzept sieht den Schulneubau in Kernbereiche des Planungsrau mes quasi vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine st�dtebauliche Neuordnung des umliegenden Bereiches.
Eine wesentliche Rahmenbedingung hierbei ist, dass das dem zurzeit rechtsg�ltigen Be bauungsplan Nr. 856 1 �Technologiepark� zugrunde liegende �Fosterkonzept zum urspr�nglichen Technologiepark�, n�mlich die Funktionstrennung einer baulichen Nutzung im Westen und der Park- bzw. Gr�nfl�chen im Osten in einer Nords�dachse bei der Planung aufzugreifen ist, wobei sich die geplanten baulichen Anlagen hinsichtlich ihrer H�henentwicklung in das Erscheinungsbild der umliegenden vorhandenen
Baustruktur st�dtebaulich vertretbar einf�gen muss.
Die wesentlichen Grundz�ge des Foster-Masterplanes sind aus st�dtebaulicher Sicht in die neue Planung weitgehend eingeflossen.
- Die Nutzungsgliederung �Bebauung im Westen / Gr�nstreifen im Osten� ist bei behalten.
- Die H�henentwicklung der geplanten Bebauung (zul�ssige max. Geb�udeh�he 58,50 m �. NN ; ca. 23,50 m �ber vorhandene Gel�nde) entspricht der Technologieparkplanung.
- In baugestalterischer und architektonischer Hinsicht ist ein attraktiver Schulneu bau analog zu einer Technologieparkbebauung zu erwarten.
- Das durch das Berufskolleg zu erwartende zus�tzliche Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Bereich kommt in etwa einem Verkehrsaufkommen einer arbeitsplatzintensiven Technologienutzung gleich.
Somit kann insgesamt von einer Abwertung des urspr�nglichen Fosterkonzeptes keine Rede sein.
Das im nordwestlichen Planbereich ausgewiesene Kerngebiet entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen Fl�chennutzungsplanes und ist auch im zurzeit g�ltigen Be bauungsplan Nr. 676 -Neudorf-Nord- als Kerngebiet ausgewiesen.
Entsprechend der gro�st�dtischen, innerst�dtischen Lage sowie der Lage im Randbereich zur Duisburger City und entlang der �Entwicklungsschwerpunktachse City � Universit�t� soll die weitere Entwicklung dieses Baublocks vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und Verwaltung dienen, wobei in den Obergeschossen durchaus auch attraktive Wohnnutzungen denkbar sind.
Die u. a. in dem Bereich der Ankerstra�e vorhandene Wohnnutzung wird durch die geplante bauliche Nutzung nicht beeintr�chtigt, da durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine st�dtebaulich moderate und ausgewogene H�henentwicklung der Be bauung sowie ausreichende Abst�nde ber�cksichtigt sind, die die Anspr�che an gesunde Wohnverh�ltnisse gew�hrleisten. Zugleich ist bei einer Wohnnutzung im gro�- bzw. innerst�dtischen Stadtquartier eine verdichtete Baustruktur charakteristisch und entspre chend in Kauf zu nehmen.
3.5
�Attraktivit�tsverlust der Entwicklung des Universit�ts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf durch das neue Berufskolleg Mitte�
Durch den Zusammenschluss mit der UNI Essen wurde der Standort Duisburg und vor allem Neudorf als Sitz der Universit�t erheblich aufgewertet. Ans�ssige Forschungsinstitute wie das namhafte Frauenhofer-Institut sowie das
Technologiezentrum ergeben ein stimmiges Konzept. Durch das geplante neue Berufskolleg werde das bisher erreichte Niveau jedoch sehr stark abgesenkt und der Standort wieder erheblich an Attraktivit�t verlieren. Es sollte langfristig ber�cksichtigt werden, dass es sich bei einem weiteren, geplanten Ausbau des Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf, bei dem betroffenen Grundst�ck durch seine Lage um ein Filetst�ck und das letzte noch freie Grundst�ck handelt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ortsteil Neudorf stellt sich neben der besonderen Funktion als gro�st�dtischer Wohnstandort mit �berwiegend gehobener innerst�dtischer Wohnqualit�t ganz besonders als �Universit�ts-, Lehr- und Forschungsschwerpunkt� dar und nimmt dar�ber hinaus teilweise Cityfunktionen in Teilbereichen an der M�lheimer Stra�e wahr. Gerade hinsichtlich des Schwerpunktangebotes nimmt die Stadt Duisburg eine ausgepr�gte oberzentrale Funktion wahr.
Hier sind vor allem zu nennen die zahlreichen Einrichtungen der Universit�t sowie die hochschulbezogenen, wissenschaftlichen und technischen Lehr- und Forschungsinstitu te, wie u. a. das hier ans�ssige Frauenhofer-Institut,
Tectrum-Technologiezentrum, Schwei�technische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg, Entwicklungszentrum f�r Schiffstechnik und Transportsysteme. Dar�ber hinaus sind zahlreiche Verwaltungseinrichtungen und sonstige Schuleinrichtungen mit regionaler Bedeutung vorhanden.
Die Nahtlage an der Entwicklungsachse Universit�t/Innenstadt mit ihren Sondergebieten, Kern- und Mischgebieten, die N�he zu den Universit�tseinrichtungen, zum Technologiezentrum und zu den anderen genannten Institutionen sowie die guten Erschlie�ungsm�glichkeiten und die Verf�gbarkeit der Fl�che begr�nden die Standortwahl f�r das geplante neue Berufskolleg Mitte.
Die berufsbildende Schule profitiert bildungsstrategisch von den umliegenden Institutionen.
Die Planung des neuen Berufskollegs Mitte entspricht den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen hinsichtlich einer Entwicklung des Universit�ts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf und die N�he zu vielen Ausbildungsbetrieben in der Innenstadt gibt dem Standort weitere zentrale Bedeutung.
Aus stadtentwicklungsplanerischer und st�dtebaulicher Sicht, u.a. auch in der berechtig ten Erwartung einer baugestalterisch bzw. architektonisch ad�quaten baulichen L�sung, rundet das geplante Berufskolleg den Entwicklungsschwerpunkt Neudorf ab.
Die Bef�rchtung eines Attraktivit�tsverlustes der Entwicklung des �Universit�ts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf� durch das neue Berufskolleg Mitte wird somit zu r�ckgewiesen.

3.6�Verschlechterung der Umweltbelastung durch zus�tzliche Verkehrs- und L�rmbelastung�
Zweifel an Beeinflussung bzw. Steuerung der Verkehrsmittelwahl
Eine Steuerung der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei Berufssch�lern (junge Erwachsene) wird bezweifelt. Entscheidend f�r die Wahl des Verkehrsmittels seien Bequemlichkeit und Flexibilit�t in Bezug auf den individuellen Tagesablauf. Gerade f�r jun ge Erwachsene sei das eigene Auto nicht zuletzt auch ein Statussymbol.
Die Sch�ler werden teilweise mit �ffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, viele werden ihren eigenen PKW benutzen. Erfahrungsgem�� werden letztere eine Tiefgarage zu meiden suchen und so die ohnehin angespannte Parksituation in der Umgebung versch�r fen.
Es wird angeregt, die Beschr�nkung des Parkplatzangebotes f�r das Berufskolleg auf 450 Stellpl�tze (f�r Sch�ler und Lehrer) zu �berdenken.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine m�gliche Steuerung der Verkehrsmittelwahl wurde in den Verkehrsgutachten des Planungsb�ros Richter-Richard, Aachen, von Juni 2007 und insbesondere im Erg�nzungsgutachten von Dezember 2008 dezidiert untersucht.
Bez�glich einer ergebnisorientierten und abw�gungsrelevanten Darlegung dieses Belangs wird auf die Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen.
Wesentliches Ziel der Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist, aus Gr�nden des Umwelt und lmmissionsschutzes zus�tzliche Verkehr- und Verkehrsl�rmbelastungen innerhalb des betroffenen Planungsraumes zu minimieren, um insbesondere die vorhandene Wohnqualit�t aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zu beeintr�chtigen und im tolerierbaren Rahmen gebietsvertr�glich zu halten. 

Um die Verkehrs- und Wohnumfeldqualit�t zu erhalten sind folgende Ma�nahmen zur Steuerung der Verkehrsmittelwahl vorgesehen:
Beschr�nkung des errechneten Stellplatzbedarfes des geplanten Berufskollegs von 560 Stellpl�tze auf ein Stellplatzangebote auf max. 450 Stellpl�tze
In ausreichendem Ma� vorhandene Stellpl�tze w�rden erfahrungsgem�� zu einer Beg�nstigung des Pkw bei der Verkehrsmittelwahl f�hren. Die Anzahl der Stellpl�tze ist das entscheidende verkehrsplanerische Regulativ zur Steuerung der
Verkehrmittelwahl.
Zugleich werden hinsichtlich der Gew�hrleistung der Leistungsf�higkeit des Stra�ennet zes wesentliche bauliche Ver�nderungen nicht erforderlich.
Staffelung von Unterrichtsbeginn und �ende
Hierdurch werden verkehrs- und l�rmtr�chtige Konzentrationen des Verkehrsaufkommens in Spitzenstunden, insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten und an Abfertigungsanlagen der Tiefgaragen bzw. Stellplatzanlagen sowie in den Haltepunkten des �PNV�s minimiert bzw. entspannt. Ferner werden hierdurch die angesprochnen Probleme durch zus�tzlichen Fu�g�nger- und Radverkehr u. a. an der Hauptzufahrt M�lheimer Stra�e entzerren.
Flankierende Ma�nahmen
Unabh�ngig vom Umfang des Stellplatzangebotes des Berufskollegs muss sichergestellt werden, dass Sch�ler und Besch�ftigte nicht auf die Parkst�nde im �ffentlichen Stra�enraum ausweichen, um Parkgeb�hren zu umgehen. Dies w�rde den Parkdruck in Neudorf erh�hen.
Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet und in dessen engeren Umfeld ist vorgesehen. Die dort an Parkscheinautomaten f�r Kurzparker erhobenen Parkgeb�hren d�rfen dabei die Kosten f�r Stellpl�tze in der Tiefgarage nicht unterschrei ten.
Die Stellpl�tze in der Stellplatzanlage sind entsprechend der jeweiligen Anteile der einzelnen Bildungseinrichtungen zu vermieten. Sie sind nach Einrichtungen aufzuteilen und zun�chst an Sch�ler mit weiten Anfahrtswegen und/oder mit unzureichenden �PNV Anbindung zu vermieten.
Als Voraussetzung f�r eine Wirkung dieser Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im betroffenen Umfeld des Berufskollegs mit ei ner regelm��igen Kontrolle ihrer Einhaltung erforderlich und vorzusehen. Langfristiges Parken ist danach nur noch f�r die Bewohner mit Bewohnerparkausweis m�glich. Durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises werden Bewohner von der Bedienpflicht der Parkscheinautomaten befreit.
Dar�ber hinaus ist ein leistungsf�higer �PNV Voraussetzung.
Der Standort des geplanten Berufskollegs ist sowohl in das st�dtische als auch in das regionale Netz des �ffentlichen Verkehrs sehr gut eingebunden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichend starke Steuerung der
Verkehrsmittelwahl gebietsvertr�glich erreicht werden kann.
Die Bedenken hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl werden daher zur�ck gewiesen.
Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen �PNV-Angebotes
Selbst wenn es gel�nge, die Verkehrsmittelwahl nachhaltig zu beeinflussen, k�nne die Duisburger Verkehrsgesellschaft gar keine Transportkapazit�t im erforderlichen Umfang bereitstellen. Um das �PNV-Angebot auszuweiten, br�uchte man eine ausreichende

Menge von Fahrzeugen. Schon diese Voraussetzung d�rfte nicht gegeben sein. Die Zugfrequenz sei aufgrund der technischen Gegebenheiten im Bereich der U-Bahn nicht beliebig steigerbar. Die Stra�enbahnhaltestelle eigne sich nur f�r den Halt
eines Triebwagens, und sie sei auch nicht auf den Empfang von tausenden von Fahrg�sten innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingerichtet.
Die beengten Verh�ltnisse auf den Bahnsteigen w�rden zu ernsten Sicherheitsproblemen f�hren. Zu Schulbeginn und �ende w�rde ein stetiger Strom von Fu�g�ngern, der den Zebrastreifen nat�rlich nicht nur bei Gr�n �berquert, den Autoverkehr
auf der M�lheimer Stra�e massiv beeintr�chtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Grundlage des �berarbeiteten Verkehrsgutachtens ist rechnerisch folgende �PNV-Nachfrage im morgendlichen Sch�lerverkehr zu erwarten:
Friedr.-Alb.-Lange-Berufskolleg   -  Kaufm. Berufskolleg  - Summe
Sch�ler 880                                - 1450                         - 2330
Anteil PKW-Fahrer 15 %             - 20%
PKW-Fahrer 132                         - 290                           -  422
Es wird ein geringer PKW-Besetzungsgrad von 1,1 angenommen

PKW-Mitfahrer 13                      - 29                               -  42
Nutzer Umweltverbund
(Fu�, Rad, �PNV) 735               - 1131                           - 1866
Es wird angenommen, dass die ausw�rtigen Besucher der Schule mit der Eisenbahn an- reisen und den Weg vom Hauptbahnhof Duisburg zur Schule zu Fu� zur�cklegen

Anteil ausw�rtigerBesucher
(Schuljahr 2006/ 2007) 36 %    - 40 %
Nutzer Umweltverbund
mit Quelle Duisburg 470            - 679                             - 1149
Der Anteil des Fu�- und Radverkehrs der Duisburger Besucher wird aufgrund der r�umlichen Herkunft der Sch�ler im Schuljahr 2006/2007 mit 5 % angenommen
Potentielle Nutzer
des kommunalen �PNV 447       -  645                            - 1092
Weiterhin wird angenommen, dass durch eine Staffelung der Schulanfangs- und Schulendzeiten die Anreise der Sch�ler auf zwei Stunden verteilt wird. Es wird demnach eine Belastung von rechnerisch 546 zus�tzlichen �PNV-Fahrten in der
morgendlichen Spitzenstunde erwartet.

Die derzeit angebotene Platzkapazit�t in der Beziehung Duisburg Hbf � Lutherplatz betr�gt 1.580 Pl�tze je Stunde und Richtung. Es verkehren st�ndlich 8 Stra�enbahnen mit je 150 Pl�tzen und 4 Gelenkbusse mit je 95 Pl�tzen. Die ermittelte Belastung kann mit der vorhandenen freien Kapazit�t abgedeckt werden.
Die DVG wird die Auslastung der betroffenen Linien beobachten. Sollten hier regelm��ige �berlastungen einzelner Kurse festgestellt werden, k�nnen hier gezielt Verst�rkungsfahrten eingelegt werden.
Zur Kapazit�t der Bahnsteige an der Haltestelle Lutherplatz
Anreise
Die Bahnsteige verf�gen �ber eine ausreichende Kapazit�t, um die Aussteiger aus einem Stra�enbahnfahrzeug aufnehmen zu k�nnen. Bis zum Eintreffen der n�chsten Stra�en bahn nach 7,5 Minuten ist der Bahnsteig ger�umt.
Die gr��te Nachfrage im morgendlichen Sch�lerverkehr im Abschnitt Hauptbahnhof - Lutherplatz besteht zwischen 7.30 und 7.50 Uhr. Die beiden Berufskollegs haben dies bei der Festlegung ihrer Schulanfangszeiten � diesem Zeitraum ausweichend � zu ber�ck sichtigen.
Abreise
Durch eine Staffelung der Endzeiten von
- Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg
- Kaufm�nnische Berufskolleg
� Gesamtschule Mitte, Standort Pappenstra�e
ist zu gew�hrleisten, dass nicht alle Sch�ler, die die Stra�enbahnlinie 901 in Richtung Stadtmitte benutzen, gleichzeitig an der Haltestelle Lutherplatz eintreffen. Dar�ber hinaus ist anzustreben, dass jede einzelne Schule ihre Endzeiten auf mindestens zwei Schul stunden verteilt.
Der Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen �PNV-Angebotes wird als unbegr�ndet zur�ckgewiesen.
Bedenken hinsichtlich der Parkplatzsituation im �ffentlichen Stra�enraum
Der vorgelegten Planung sei zu entnehmen, dass der Bedarf an Parkpl�tzen enorm steigen werde und dass man diesen Bedarf aus erzieherischen Gr�nden absichtlich nicht komplett zu decken gedenke.
Momentan w�rde man in der Regel kostenlos einen Parkplatz f�r die Zeit ab etwa 17:00 Uhr bis zum morgendlichen Eintreffen der Berufspendler und Studenten finden. Die Parkplatzsituation werde sich durch eine Bewohnerparkzone zuk�nftig verschlechtern. Die Stadt kenne im Rahmen ihrer Einsch�tzung der Parkplatzproblematik nicht den genauen Parkplatzbedarf der Anwohner. Durch eine Auswertung der Datenbank der Zulassungsstelle lie�e sich die Zahl der auf Anwohner zugelassenen PKW m�helos ermitteln. Zus�tzlich h�tte man eine Befragung der Anwohner durchf�hren k�nnen.

Stellungnahme der Verwaltung
Der Empfehlung des Verkehrsgutachters hinsichtlich einer Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des geplanten Berufskollegs folgend, wurden im Rahmen der Planungsentwicklung im Juni 2006 seitens der Stadt Duisburg detaillierte Untersuchungen
des �ffentlichen Parkraumes und dessen Auslastung durchgef�hrt und bewertet. Die Untersuchungen bezogen sich auf einen Bereich im Umkreis von ca. 500m um den zuk�nftigen Schulstandort.
Gepr�gt wird dieses Untersuchungsgebiet zum einen durch Wohnbebauung und zum anderen durch Gewerbestandorte sowie durch zahlreiche Einrichtungen mit Gemeinbedarfscharakter (�ffentliche Verwaltung, Uni, DVG, Schulen etc.). Alle
Gewerbe- bzw. Beh�rdenstandorte sowie das Hallenbad Neudorf und die Fu�g�ngerzone Oststra�e verursachen bereits heute zumindest tags�ber eine hohe Parkraumnachfrage durch Fremdparker. Innerhalb dieses Untersuchungsgebietes liegt die bestehende
Bewohnerparkzone N, deren gesamter �ffentliche Parkraum von 9:00 bis 17:00 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet wird.
Mit der Neuansiedlung des Neuen Berufskollegs Mitte sind einschneidende Ver�nderungen bez�glich der bestehenden Parkraumsituation zu erwarten.
Daher soll mit Hilfe eines sinnvolles Parkraumkonzeptes zuk�nftig eine akzeptable Parkraumsituation im Umkreis von ca. 500m um den Schulstandort geschaffen werden, um sowohl den Wohnstandort als auch den Gewerbestandort zu sichern.
Aufgrund der Z�sur durch die M�lheimer Stra�e, die auf H�he des zuk�nftigen Schulgel�ndes nur wenige Fu�g�ngerquerungsm�glichkeiten aufweist, wurde nur das �ffentliche Parkplatzangebot s�dlich der M�lheimer Stra�e betrachtet. Ergeben sich
mit der Inbetriebnahme des Berufskollegs auch in dem Wohnquartier n�rdlich der M�lheimer Stra�e (Bereich Duissern) Parkraumprobleme, ist f�r diesen Bereich ebenfalls ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten.
Um den �ffentlichen Parkraum zuk�nftig m�glichst vielen Nutzern zur Verf�gung stellen zu k�nnen, wird empfohlen, f�r das Untersuchungsgebiet eine kostenpflichtige Bewirtschaftung aller Parkpl�tze zu beschlie�en. Damit kann der nur begrenzt vorhandene und nicht mehr vermehrbare �ffentliche Parkraum optimal ausgenutzt werden. Da diese Bewirtschaftungsform der bereits bestehenden Bewohnerparkzone N entspricht, sind die Grenzen dieser Zone entsprechend aufzuweiten.
Kostenfreies, langfristiges Parken ist danach nur noch f�r die Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Befreiung von der Bedienpflicht der Parkscheinautomaten) m�glich. Alle Besch�ftigten der ans�ssigen Firmen und Einrichtungen, die keine private
Stellplatzm�glichkeit haben sowie die Besucher des geplanten Berufskollegs werden den bewirtschafteten Bereich voraussichtlich aufgrund der Parkgeb�hren zu weiten Teilen zuk�nftig meiden. Mit der Verdr�ngung dieser Nutzergruppen steht der �ffentliche Parkraum zu k�nftig vorrangig den Kunden und den Besuchern, die den Parkraum in der Regel nur stundenweise nutzen sowie den Anwohnern zur Verf�gung.
Die Bewirtschaftungszeiten und die H�he der Parkgeb�hren sind sinnvoll mit den Betriebs- und Besuchszeiten der ans�ssigen Firmen und Einrichtungen und des zuk�nftigen Berufskollegs abzustimmen.
Die Bedenken hinsichtlich einer �berlastung der Parkplatzsituation im �ffentlichen Stra�enraum werden daher zur�ckgewiesen.

Stellplatzangebot f�r Anwohner in der geplanten Tiefgarage des Berufskollegs
Das lt. Verkehrsgutachten und in der Begr�ndung zum Bebauungsplan dargestellte Angebot von 20 Stellpl�tzen f�r Anwohner in der Tiefgarage des Berufskollegs k�nne niemals den Bedarf auch nur der unmittelbaren Anwohner decken. Die legitimen Bed�rfnis se der gesamten Anwohnerschaft blieben unber�cksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Zun�chst ist festzustellen, dass in historisch gewachsenen lnnenstadtbereichen der Nachweis von (privaten) Stehpl�tzen auf eigenen Grundst�cken erfahrungsgem�� kaum m�glich ist. Der Parkraum bedarf hat sich gerade in diesen Bereichen mehr oder weniger auf den �ffentlichen Stra�enraum verlagert, was wiederum hier oftmals zu einer Belastung des Stra�enraumes und zu Parkdruck f�hrt.
Um in dem hier betroffenen Bereich mit dem Bau der Tiefgarage bzw. Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs diesen Parkdruck im �ffentlichen Stra�enraum m�glicher weise zu entlasten, ist vorgesehen hier Stellpl�tze f�r Anwohner anzubieten. Die aus dem Verkehrsgutachten zitierten 20 Stellpl�tze sind zun�chst ein erster vorsichtiger Rechansatz; sie sind optional genannt. Da bisher nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang das Angebot von den Anwohnern und Anwohnerinnen genutzt werden wird, bleibt diese Option bei der Dimensionierung der Stellplatzanlage bzw. bei der Stellplatzbetrachtung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unber�cksichtigt.
Festsetzungen in diesem Sinne sind im Bebauungsplan ohnehin rechtlich nicht m�glich.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die vorgesehene Parkraumbewirtschaftung die Nachfrage durch heute vorhandene Fremdparker (Berufspendler etc.) zur�ckgeht und dadurch f�r Anwohner eine Entspannung der Parkraumsituation erfolgt.
Die Bedenken hinsichtlich des Stellplatzangebotes f�r Anwohner in der Tiefgarage des geplanten Berufskollegs werden zur�ckgewiesen.

Bef�rchtung einer zunehmenden Verkehrs- bzw. L�rmbelastung und Feinstaubbelastung
Die Belastung durch Verkehrsl�rm aller Art sei hier schon gro� genug, nicht zuletzt auch durch die ver�nderte Verkehrsf�hrung in der City. Die Anwohner wollen �berhaupt keine Verschlechterung der bisherigen Situation.
Durch den zus�tzlichen Verkehr in Verbindung mit dem Weniger an Gr�n/Laub d�rfte die Feinstaubbelastung um einiges erh�ht werden.
Insgesamt drohe Neudorf-Nord durch die Planungen ein Verkehrskollaps. Durch die Zahl der Pendler steige das Unfahlrisiko im gesamten Bereich. F�r die Anwohner werde die Nutzung eines eigenen PKW verteuert und unzul�ssig erschwert.
Die Umweltbelastung f�r den Stadtteil Neudorf werde aufgrund der zu erwartenden Verkehrsstr�me in einem ohnehin belasteten Stadtteil wesentlich zunehmen.

Durch die Realisierung der Planungsziele, insbesondere des Berufskollegs, entsteht ein zu beachtendes zus�tzliches Verkehrsaufkommen im Bereich der M�lheimer Stra�e, Memelstra�e und Bismarckstra�e.
Vor dem Hintergrund einer erforderlichen und nachhaltigen �Steuerung der Verkehrsmittelwahl�, wie die im Bebauungsplan festgesetzte Beschr�nkung der maximal zul�ssigen Stellpl�tze f�r das Berufskolleg, der Einrichtung einer bewirtschafteten
Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner, der Staffelung von Unterrichtsbeginn und
�ende, die gezielte Vergabe der Stellpl�tze an Sch�ler und Lehrer, die gezielte Regelung der Parkgeb�hren und das insgesamt unter der Ber�cksichtigung eines leistungsf�higen �PNV, lassen sich die Vorhaben in das vorhandene Stra�ennetz st�dtebaulich, verkehrlich und l�rmm��ig vertr�glich in das betroffene Stadtquartier einf�gen.
Durch den Betrieb der geplanten Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs mit drei Zufahrten, die eine g�nstige Verteilung der Verkehrsstr�me bewirken, wird an keinem Ort in der Nachbarschaft ein Anspruch auf Schallschutzma�nahmen ausgel�st. Ma�nahmen bzw. immissionsschutzrechtliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan nicht erforderlich.
Durch die aus verkehrlichen und umweltrelevanten Gr�nden sowie aus Gr�nden der Steuerung der Verkehrsmittelwahl im Bebauungsplan f�r das Sondergebiet
�Berufsschulzentrum- bzw. f�r das Berufskolleg festgesetzte Stellplatzbeschr�nkung wird eine deutliche Minimierung der Verkehrs-, L�rm- und Abgasbelastung f�r das Gebiet zum Schutze der Bewohner erreicht.
Auswirkungen durch Schull�rm (z. B. auf die Wohnnachbarschaft) sind nicht zu erwarten; die Pr�fung dieser Auswirkungen kann allerdings erst im Rahmen der konkreten Bauplanung erfolgen und ist deshalb auf der Ebene des sp�teren Baugenehmigungsverfahrens abzuschichten.
Hinsichtlich der Feinstaubbelastung (u. a. PM 10) ist festzustellen, dass sich durch die geplanten Ma�nahmen des Bebauungsplanes erzeugten zus�tzlichen Verkehrsaufkommen die �durchschnittliche werkt�gliche Verkehrsst�rke (DTV)� nach den
Prognosezahlen f�r 2015 auf der M�lheimer Stra�e um 2% auf 21.886 Kfz/24h nur relativ geringf�gig
erh�hen. Auf der Memelstra�e um 22% T8,Blsmarckstra�e um 14 % auf 4.787 und Pappenstra�e um 10% auf 777.
Im Bereich der M�lheimer ist allerdings von einer Vorbelastung durch Luftschadstoffe auszugehen. Die Verkehrsbelastungen liegen mit knapp 22.000 Kfz/24h �ber dem von der Forschungsgesellschaft Stra�en und Verkehrswesen (FGSV) definierten
Schwellenwerte (16.000 Kfz/24h), ab dem von erh�hten Schadstoffwerten und Grenz�berschreitungen ausgegangen werden kann. Diese �berschreitung ergibt sich aufgrund der hohen Einstufung der M�lheimer Stra�e als Hauptverkehrsstra�e mit �rtlicher, �ber�rtlicher und regionaler Bedeutung und ist charakteristisch f�r inner- bzw. gro�st�dtische Bereiche in Ballungsgebieten.
Die prognostizierten DTV�Werte in der Memelstra�e, Bismarckstra�e und Pappenstra�e liegen alle deutlich unter dem zuvor genannten Schwellenwert.
Insbesondere durch die vorgesehenen Ma�nahmen hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl soll eine Minimierung der zus�tzlichen Luftschadstoffbelastungen er reicht werden. Dar�ber hinaus wurden zur Verringerung der Luftschadstoffbelastungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung auf gesamtst�dtischer Ebene Ma�nahmen entwickelt. Im Rahmen der gebotenen Abw�gung aller von der Planung betroffenen Belange, stellt die vorliegende Planung insgesamt ein ausgewogenes Ergebnis dar, in dem die Belange der infrastrukturellen und baulichen Stadtentwicklung einerseits sowie u. a. die Belange des Umweltschutzes anderseits ber�cksichtigt sind.
Die wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zus�tzlichen Verkehrs-, L�rm- und Feinstaubbelastung sind gebietsvertr�glich und f�r die Wohnbev�lkerung in dem betroffenen gro�st�dtischen Innenstadtbereich hinnehmbar bzw. zumutbar.

3.7 Bef�rchtung einer Verschlechterung der Lebensqualit�t in der Umgebung des Berufskollegs durch Kriminalit�t, Vandalismus und Sch�lerl�rm
Die Lebensqualit�t werde sich nicht nur in Neudorf-Nord aufgrund der zu erwartenden Sch�lerpopulation des Berufskollegs dramatisch verschlechtern. Es seien folgende Verhaltensweisen einiger Sch�ler zu erwarten, ohne eine ganze Sch�lerpopulation zu dis kreditieren. Wenn sie sich nicht mit quietschenden Reifen, dr�hnenden Bassboxen und hupend im eigenen PKW auf dem An- bzw. Abfahrtsweg befinden, laufen sie in Gruppen mitunter spuckend, Zigarettenkippen wegflippend und p�belnd zur Schule bzw. zum Hauptbahnhof. Dabei werden Fu�g�ngerampeln selbst auf der Hauptkreuzung genauso geflissentlich ignoriert wie Fahrradwege.
Da an beiden zusammenf�hrenden Schulen ein Gro�teil der Sch�ler aus Schulabbrechern oder Jugendliche ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz bestehe, ergebe sich ein gro�es Konfliktpotential.
Wenn diese unsozialen Verhaltensmuster auf eine erwartete Sch�lergesamtzahl von 5.500 Sch�lern hochgerechnet w�rde, habe die Stadt, vor allem aber die Wohnbev�lke rung von Neudorf, ein Problem.
Gibt es ein Sicherheitskonzept? Wer �bernimmt die Verantwortung, wenn es doch zu �bergriffen oder Vandalismus komme?
L�rmbelastung an Schulen entsteht in erster Linie nicht durch den Unterricht, sondern durch Sch�ler auf dem Weg von und zur Schule bzw. Sch�ler, die sich auf Freifl�chen im Schulgel�nde oder Umfeld aufhalten.
Da das Schulzentrum auch als Sportst�tte, Unterrichtsr�ume der VHS und f�r sonstige Veranstaltungen bis 22.00 Uhr genutzt werden soll, sei mit einer Steigerung der L�rmbelastung bis in die sp�ten Abendstunden zu rechnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Kriminalit�t und Vandalismus im Umfeld eines Bauprojektes sind Erscheinungen, die heute schon in der Planungsphase Ber�cksichtigung finden.
Aufgrund der Tatsache, dass diese herangetragenen sozialen Ph�nomene im schlechtesten Fall den Erfolg der Nutzung und den avisierten Kostenrahmen beeintr�chtigen k�nnen, wird die Planung der Innen- und Au�enbereiche genau darauf Bezug nehmen.
Die Lenkung der Besucherstr�me im Innenbereich in Verbindung mit der Gestaltung der Wege, R�ume und Versammlungsst�tten mindert Aggressionen und schafft eine ent spannte Lernatmosph�re. Das Verlassen der Geb�ude und der Stellpl�tze geschieht � ber verschiedene Wege und Ausfahrten, um optimierte Anbindungen an den �ffentlichen Personennahverkehr oder Verkehrswege zu erzielen. Das Vermeiden von Staus in und um die Geb�ude mindert die Belastungen und f�hrt die Abreisenden rasch
vom Schulzentrum weg.
Transparenz, Lichtdurchflutung, freundliche Farben, ansprechende Oberfl�chen und ein leicht verst�ndliches Leit- bzw. Orientierungssystem tragen dazu bei, die Hemmschwelle f�r Verschmutzungen und Sachbesch�digungen zu erh�hen.
Erfahrungen an einer Vielzahl von Schulneubauten im Rahmen von Erweiterungen, nach umfassenden Sanierungen und nach Renovierungen zeigen, dass die Anzahl von Vandalismussch�den in erheblichem Umfang abnahm oder gar nicht mehr zu verzeichnen war, da sich die Sch�ler der f�r sie get�tigten Investitionen bewusst wurden und diese anerkennen und respektieren.
Im Au�enbereich gr�nden die Planungen auf gleichen Erfahrungen und Planungsgrunds�tzen. Hier kommt dem Vermeiden von dunklen, nicht einsehbaren Ecken oder zur�ckliegenden Eing�ngen besondere Bedeutung zu.
Bei Veranstaltungen in den sp�ten Nachmittags- oder Abendstunden wird allen Nutzern oder Besuchern der Geb�ude oder des Gel�ndes das Gef�hl einer guten Orientierung und des sicheren Zugangs vermittelt werden. Ein �berzeugend geplantes
Beleuchtungskonzept bis hinein in den Bereich einer k�nstlerischen Gestaltung, ggf durch die Sch�ler selbst, ist hier Gegenstand der Planungen.
Dar�ber hinaus werden �berlegungen in das Projekt eingebracht, die die aktive Beobachtung von Eingangsbereichen und Alarmierungseinrichtungen f�r Notf�lle, die im Geb�ude oder der Au�enanlage bereitstehen, sicherstellen sollen.
F�r die Geb�ude werden moderne und abgestimmte Sicherheitskonzepte vorgesehen.
Schlussendlich werden durch die planerischen Grundlagen die zukunftsorientierten p�dagogischen Konzepte unterst�tzt, die u.a. den gewaltfreien kameradschaftlichen Um gang miteinander zum Ziel haben.
Unsoziale Verhaltensweisen einer geringen Minderheit wird man sicherlich niemals ganz ausschlie�en k�nnen. Aber die vorgenannten Ma�nahmen werden helfen und dazu bei tragen, dass Vandalismus, Kriminalit�t und L�rm durch Sch�ler gar nicht erst aufkommen bzw. weitgehend verhindert werden, so dass eine Verschlechterung der Lebensqualit�t hierdurch nicht zu bef�rchten ist.

3.8 Sperrung der Ankerstra�e
Es wird angeregt, die Ankerstra�e f�r den Durchgangsverkehr bzw. dann zu erwartenden Bauverkehr durch das Aufstellen von Blumenk�beln an der Ecke Carstanjenstra�e/Ankerstra�e zu sperren. Viele Autofahrer nutzen trotz des �Anlieger frei�- Schildes diese beiden Stra�en, um die Ampel Memelstra�e/M�lheimer Stra�e zu umgehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das St�dtebauliche Konzept bzw. das Erschlie�ungskonzept sieht im Eckbereich der Ankerstra�e/Carstanjenstra�e einen neu zu schaffenden Quartiersplatz vor.
Im Bebauungsplan ist die Ankerstra�e und die Carstanjenstra�e sowie dieser Quartiers platz als �ffentliche Verkehrsfl�che ausgewiesen. Verkehrlich soll die Ankerstra�e zugunsten der neuen Platzfunktion hinsichtlich des Fahrverkehrs entsprechend abgeriegelt werden. Der Anregung ist somit gefolgt.

3.9 Einhaltung eines ausreichenden Abstandes als Pufferfunktion zwischen der Wohnbebauung Ankerstra�e und dem geplanten Schulgeb�ude
Es wird angeregt, zwischen der Wohnbebauung an der Ankerstra�e und dem geplanten Schulgeb�ude einen ausreichenden Abstand als Pufferfunktion einzuhalten. Durch eine entsprechende Bepflanzung (Str�ucher, B�sche, B�ume) und den Verzicht auf Gehwege in diesem Bereich k�nnte absehbaren Konflikten (L�rmbel�stigung, Verm�llung der Gartenfl�chen) entgegengewirkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
An das im Bebauungsplan ausgewiesene �Sondergebiet �Berufsschulzentrum-,, sind f�r die Errichtung des neuen Berufskollegs hinsichtlich seine erforderlichen baulichen Nutzung und der Fl�chenverf�gbarkeit entsprechend hohe Anforderungen gestellt.
So ist im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten �berbaubaren Fl�che f�r das Berufskolleg mit einer intensiven baulichen Nutzung zu rechnen.
Dennoch ist die Schulbaufl�che nach st�dtebaulichen Gesichtspunkten so angeordnet, dass im Hinblick auf die umliegende Wohnnutzung ausreichende Abst�nde eingehalten werden, die gesunde Wohnverh�ltnisse gew�hrleisten. Die f�r das Berufskolleg festge setzte max. Geb�udeh�he entspricht den Anforderungen und Rahmenbedingungen der geplanten Schulnutzung, aber auch der st�dtebaulich, gro�st�dtischen baulichen H�henentwicklung des betroffenen Planungsraumes, so dass von daher ebenfalls keine Beeintr�chtigungen auf die umliegende Wohnnutzung zu erwarten sind.
Abgesehen davon, �bernimmt gerade der geplante Quartiersplatz an dieser Stelle eine gewisse Pufferfunktion zur Wohnbebauung an der Ankerstra�e.
Die zuk�nftige Gestaltung des Platzes wird sicherlich neben seiner vorrangigen Geh- und Erlebbarkeit auch Gr�nelemente ber�cksichtigen. Eine Gestaltung wird so erfolgen, dass Konflikte zu Nachbargrundst�cken gar nicht erst entstehen k�nnen.
Der Anregung hinsichtlich der Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zwischen geplantem Schulneubau und der Wohnbebauung an der Ankerstra�e ist mit der vorliegen den Planung gefolgt.
3.10
Alternative Wohnnutzung auf der,, Carstanjen-Fl�che�
Auf dem Carstanjen-Gel�nde wird alternativ zur Schulplanung eine Wohnbebauung vor geschlagen. Um die Abwanderung junger Familien zu bremsen, k�nnte auf der Fl�che eine bezahlbare Wohnnutzung f�r junge Familien entstehen. Da die
Bev�lkerung Duisburgs dramatisch altere, m�ssten altengerechte H�user in eine solche gemischte Wohnstruktur sowie eine Seniorenresidenz einbezogen werden. Eine solche Fl�chennutzung, bei der man ebenfalls auf die Magistrale als ein Grundelement der st�dtebaulichen Konzeption zur�ckgreifen k�nnte, w�re langfristig der bessere Weg, der auch dem gebeutelten Stadts�ckel zu Gute k�me.

Stellungnahme der Verwaltung
Sicherlich nimmt der Ortsteil Neudorf im Bereich der Innenstadt eine besondere Funktion als Wohnstandort mit �berwiegend gehobener Wohnqualit�t war. Diese Funktion soll auch erhalten bleiben und wo erforderlich und sinnvoll, weiterentwickelt werden. Stadtentwicklungsplanerische und st�dtebauliche Zielsetzung ist es jedoch, auf dem Carstanjen-Gel�nde das �Neue Bebrufskolleg Mitte� zu errichten. Der Standort ist insgesamt hinsichtlich seiner Lage innerhalb der Innenstadt, im Randbereich der City und in der Entwicklungsachse Universit�t �Innenstadt im n�rdlichen Be reich des Ortsteiles Neudorf, der schwerpunktm��ig gepr�gt ist durch Universit�ts-, Forschung-, Hightech-Einrichtungen sowie sonstigen schulischen Einrichtungen, als geeigneter Standort anzusehen.
Das st�dtische Grundst�ck ist aufgrund der Verf�gbarkeit, Gr��e und der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur f�r das Schulzentrums gut geeignet. Das Berufskolleg f�gt sich st�dtebaulich in die umliegende vorhandene gro�st�dtisch gepr�gte Nutzungsstruktur ein.
Hinsichtlich des Abw�gungsprozesse zugunsten dieses stadtentwicklungsplanerischen Nutzungszieles wird auf die Begr�ndung zum Bebauungsplan, insbesondere auf Punkt 14 verwiesen.
Im Rahmen der hier gebotenen Grundsatzabw�gung wird der Schulnutzung an diesem Standort der Vorrang einger�umt, vor einer anderweitigen Nutzung und somit auch einer Nutzung der betreffenden Fl�che f�r eine Wohnbebauung.
Der Anregung hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen Wohnnutzung wird somit nicht gefolgt.

3.11 H�henentwicklung der geplanten Bebauung f�gt sich nicht ein
Die geplanten Geb�ude werden, wie schon das �ehemalige� Haus der Wirtschaftsf�rderung, ein stilistischer Fremdk�rper im Umfeld sein.
Was habe ein zehnst�ckiger B�roturm in einem Gebiet mit homogener drei- bis f�nfgeschossiger Bebauung zu suchen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, hier insbesondere angesprochen das Ma� der baulichen Nutzung, resultieren aus dem �St�dtebaulichen Konzept von Oktober
2006�. Eine ma�gebliche Rahmenbedingung, die diesem Konzept zugrunde liegt, ist, dass sich die bauliche H�henentwicklung an den bisherigen H�henfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 858 1 (Technologiepark) und an die vorhandene umliegende Bebauung zu orientieren hat. Das st�dtebauliche Konzept sieht den Schulneubau im Kernbereich des Planungsraumes quasi als baulichen bzw. funktionalen Solit�r vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine st�dtebauliche Neuordnung des um liegenden Bereiches. Um dem r�umlichen Bereich der �ffentlichen Parkanlage �Carstanjens Garten� von der M�lheimer Stra�e her ein ad�quates innerst�dtisches Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als �bergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis sechsgeschossiger Bauk�rper als Solit�r vorgesehen.
Der gegen�berliegende Baublock soll baulich geschlossen werden und hierbei der Eck- bereich Ankerstra�e / Carstanjenstra�e, der zurzeit baulich ungenutzt und als vernachl�ssigte Hinterhoffl�che wirkt, durch ein attraktives sechs- bis
zehngeschossiges B�rogeb�ude abgerundet werden.
Beide Solit�re sollen in dem st�dtischen Raum eine Dominanz entsprechend dem vorhandenen �Haus der Wirtschaftsf�rderung� erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz gemeinsam mit dem neuen Schulzentrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstra�e gruppieren und an dieser Stelle die Bedeutung des inner- st�dtisch-gro�st�dtischen Raumes entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universit�t symbolisieren.
Die H�henentwicklung der geplanten Bebauung entspricht den zuvor genannten Rahmenbedingungen und den stadtentwicklungsplanerischen und st�dtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Schaffung eines der Lage angemessenen innerst�dtischen gro� st�dtischen Stadtraumes. Die Bedenken hinsichtlich der baulichen H�henentwicklung werden zur�ckgewiesen.

3.12 Pr�fung der Altlastensituation, der Bergbaut�tigkeit und Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Es werden Bedenken dahingehend ge�u�ert, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Belange hinsichtlich der Untersuchung der Altlastensituation (hier wird besonders die ehemalige Teerpappenfabrik Carstanjen und die ehemalige Kfz-Werkstatt an der Pappenstra�e erw�hnt), einer Bergbaut�tigkeit und einer Abfragung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht nachgegangen wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Altlastensituation bzw. die Altlastenverdachtsfl�chen fachgerecht und eingehend gepr�ft. Im Plangebiet liegen 7 Altlasten- und Altlastenverdachtsfl�chen vor, die untersucht, teilsaniert oder saniert sind. Im Zuge der sp�teren Baureifmachung ist zum Teil noch von einer an der zuk�nftigen Nutzung orientierten Sanierung auszugehen. Grunds�tzlich steht die Altlastensituation den im Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzungszielen nicht entgegen.
Auf die ausf�hrlichen und ergebnisorientierten Ausf�hrungen unter Punkt 6.2 der Begr�ndung wird verwiesen.
Hinsichtlich der Bergbaubelange wurde im Rahmen der Beteiligung der Beh�rden und sonstiger Tr�ger �ffentlicher Belange zum Bebauungsplan u. a. die �Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW� um Stellungnahme gebeten.
Hiernach liegt der Bebauungsplanbereich �ber dem auf Steinkohle verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld �Neu Duisburg�. Heute noch ein wirkungsrelevanter Bergbau ist in den vorliegenden Unterlagen f�r die Planfl�che nicht verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht zu rechnen. Da im Bereich des Bebauungsplanes zurzeit keine Bergbauberechtigung verliehen oder er teilt ist, ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf das Plangebiet auch zuk�nftig nicht zu rechnen.
Zur Kampfmittelbelastung wurde der zust�ndige Kampfmittelr�umdienst bei der Bezirksregierung D�sseldorf befragt. Eine Luftbildauswertung war nicht m�glich. Aus diesem Grunde sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuf�hren. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgr�nden die Erdarbeit einzustellen und umgehend der zust�ndige Kampfmittelr�umdienst zu beteiligen. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Den vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Pr�fung der Altlastensituation, der Bergbaut�tigkeit und Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist somit gefolgt.

3.13 Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage �Carstanjens Garten�
Es wird der Erhalt der gesamten Parkanlage �Carstanjens Garten� angeregt, und zwar unabh�ngig davon, ob es tats�chlich jemals eine Privatschenkung an die Stadt Duisburg gab oder diese nicht mehr auffindbar sein sollte. Die geplanten Zusatzbauten mit dem neu zu schaffenden Platz w�rden nicht viel von der einstigen Gr�nanlage �brig lassen.
Stellungnahme der Verwaltung
Um dem r�umlichen Bereich der �ffentlichen Parkanlage �Carstanjens Garten� von der M�lheimer Stra�e her ein ad�quates innerst�dtisches Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als �bergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis sechsgeschossiger Bauk�rper als Solit�r vorgesehen.
Entsprechend der st�dtebaulichen Konzeption soll der gegen�berliegende Baublock baulich geschlossen und hierbei der Eckbereich Ankerstra�e / Carstanjenstra�e durch ein attraktives sechs- bis zehngeschossiges B�rogeb�ude abgerundet werden.
Beide Solit�re sollen in dem st�dtischen Raum eine Dominanz entsprechend dem vorhandenen �Haus der Wirtschaftsf�rderung� erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz gemeinsam mit dem neuen Schulzenitrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstra�e gruppieren und an dieser Stelle die Bedeutung des inner- st�dtisch-gro�st�dtischen Raumes entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universit�t symbolisieren.
Durch den westlichen Solit�r erfolgt ein Eingriff in die bisherige �ffentliche Parkanlage.
Ein weiterer Eingriff erfolgt durch die Verbreiterung der �stlichen Seite der Carstanjenstra�e. Insgesamt erfolgt hierdurch eine Verkleinerung der Parkanlage um ca. 35 %.
Die Freifl�chen- und Erholungsfunktion der �ffentlichen Parkanlage Carstanjens Garten wird geringf�gig eingeschr�nkt, aber durch den neu entstehenden Gr�nzug im Osten des Sondergebietes (entlang der Pappenstra�e) funktional mehr als ausgeglichen.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird dar�ber hinaus durch Ersatzgeldzahlungen bzw. Ersatzma�nahmen im Bereich des Okokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen.
Durch den baulichen Eingriff sind u. a. auch vorhandene Einzelb�ume und Baumgruppen betroffen. Da der Bebauungsplan als Angebotsplanung noch nicht Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben nimmt, konnte dieser Eingriff in dem erstellten
Landschaftspflegerischen Fachbetrag nicht bilanziert werden. Eingriffe in den Baumbestand sind daher zum Zeitpunkt der Realisierung im Baugenehmigungsverfahren entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg zu bewerten.

Zur Sicherstellung der in den Bilanzierungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages geforderten Standards und einer Entwicklung des betroffenen Stadtraumes mit einer angemessenen hochwertigen Gr�ngestaltung wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzunehmen sind.
Im �brigen konnten trotz intensiver Recherchen der Verwaltung keine Hinweise darauf entdeckt werden, dass es sich bei dem st�dtischen Grundst�ck Carstanjens Garten um eine Schenkung handelt. Der Verwaltung liegen keinerlei Hinweise auf irgendwelche Auf lagen bez�glich des Grundst�ckes vor. Der st�dtebaulichen Entwicklung im Bereich der Parkanlage Carstanjens Garten entspricht den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen f�r dieses Stadtquartier. Die Parkanlage bleibt weitgehend erhalten. Der Eingriff ist zugunsten der neuen st�dtebauli chen L�sung vertretbar und wird insbesondere durch den geplanten Gr�nzug entlang der Pappenstra�e mehr als ausgeglichen.
Die Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage Carstanjens Garten wer den deshalb zur�ckgewiesen.

3.14 Bef�rchtung einer Ver�nderung des Mikroklimas durch das geplante Berufsko!!eg
Es werden Ver�nderungen des Mikroklimas bef�rchtet.
Im Umweltbericht werde aufgef�hrt, dass jetzt schon bekannt sei, dass es zu einer Ver�nderung des Mikroklimas mit der Folge von Hitzestaus komme. Leider werde dabei der Hinweis auf die zunehmende globale Erw�rmung vermisst, durch die der Effekt poten ziert wird. Zu ber�cksichtigen sei noch, dass hier viele �ltere Menschen leben.
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Sachverhalt
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- werden die klimatischen Auswirkungen der Planung auf Basis der Klimaanalyse der Stadt Duisburg (1999) unter sucht.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- weist dabei auf eine negative Beeinflussung der klimatischen Situation hin. Verminderungen des Luftaustausches und der n�chtlichen Abk�hlung sowie belastende Ver�nderungen w�hrend sommerlicher Strahlungswetterlagen werden hier genannt. �ber das Ma� der baulichen Nutzung � die Positionierung der Bauk�rper und den geplanten Gr�nfl�chenanteil findet ein teilweiser Ausgleich statt. Durch das im Umweltbericht angef�hrte Ma�nahmenb�ndel aus verkehrlichen Ma�nahmen und Ma�nahmen der Luftreinhaltung wird ein weiterer Ausgleich der Negativwirkungen stattfinden.
Grundlegend bei der Beurteilung ist, dass bereits Baurecht f�r die Fl�che besteht und die �nderung der Art der Nutzung von Sonderbaufl�che -Technologiepark- in Sonderbaufl�che �Berufsschulzentrum- keinen relevanten Einfluss auf die lokalklimatische Situation hat. Die Dichte der Bebauung wurde nur geringf�gig erh�ht. Jedoch wurde eine aus Umweltg�nstigere Aufteilung der Baufl�chen angestrebt.

Auswertung der Klimaanalyse
Die Klimaanalyse der Stadt Duisburg liefert u. a. eine Darstellung der bodennahen Temperaturverteilung w�hrend autochthoner (austauscharmer) Strahlungsn�chte. Der Plan- bereich ist hier durch eine Erh�hung der bodennahen Temperaturen, von +1 bis +1,5 Kelvin gegen�ber dem gemittelten Gebietswert gekennzeichnet.
Dieser Wert ist f�r die vorhandene verdichtete Bebauungsstruktur durchaus als guter mittlerer Wert einzustufen, bei dem nicht von ausgepr�gten W�rmeinseleffekten gesprochen werden kann. Minderung bringen in diesem konkreten Fall vor allem n�chtliche Kaltluftstr�me aus Richtung des Kaiserberggebietes und den s�dlich liegenden Bereichen des Duisburger Stadtwaldes. Diese reichen bis zu den Fl�chen des Plangebietes ins Neudorfer Stadtgebiet hinein und bringen eine durchgehende Absenkung
der Lufttemperaturen mit sich.
Detailliertere Untersuchungen, im Rahmen der laufenden �berarbeitung der Klimaanalyse, kennzeichnen den gro�fl�chigen, zentralen Bereich des Plangebiets als innerst�dtische Parkfl�che, umgeben von Stadtrand- und Stadtklimatopen.
Aufgrund dieser Einstufung ist anzunehmen, dass dem Plangebiet allenfalls eine lokale bioklimatische Bedeutung zukommt. Die Fl�che bildet zudem einen innerst�dtischen Ausgleichsraum, in dem Empfehlungen der Klimaanalyse zufolge, keine weitere Bebau ung oder Bodenversiegelung erfolgen sollte. Vorhandene Vegetationsstrukturen sollten erhalten und erweitert werden. Eine Vernetzung und ein vielgestaltiges Mikroklima sollte durch wechselnde Vegetation angestrebt werden. Als Kalt- und Frischluftproduktionsfl� che wirkt die Freifl�che ausgleichend auf die bebaute und teils �berw�rmte Umgebung. Die vergleichsweise geringe Fl�chengr��e < 10 ha und fehlende Vernetzungsstrukturen im Umfeld lassen keine regionale Bedeutung erwarten.
Beurteilung der Situation
Entsprechend dem Umweltbericht wird es dauerhaft zu einer negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verh�ltnisse kommen. Damit einhergehend ist auch mit einer Verschlechterung der bioklimatischen Verh�ltnisse zu rechnen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen der mikroklimatischen Verh�ltnisse, hin zu stadtklimatischen Auspr�gungen, mit st�rkerer Aufheizung am Tage, geringerer n�chtlicher Abk�hlung, geringerem Luftaustausch, h�herer Schadstoffbelastung und Windverwirbelungen kommen kann. Es ist aber anzunehmen, dass es aufgrund des geplanten Versiegelungsgrades von maximal 60 % der Fl�che, zu keinen nennenswerten W�rmeinsel- und Hitzestaueffekten kommen wird. Ebenso tragen die von der Pappenstra�e zur�ckgesetzten Bauk�rper und die Nutzung der Fl�che als Gr�nfl�che zur Verminderung von Aufheizungen bei sommerlichen Wetterlagen bei.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese beschriebenen Ver�nderungen nicht ma�geblich auf die geplante Bebauungsvariante zur�ckzuf�hren sind, sondern als Folgen der generellen baulichen Verwertung der Fl�che einzustufen sind.
Eine Nutzung als Technologie- und Wissenschaftsstandort, mit vergleichbaren baulichen Dichten und einer �hnlich hohen Versiegelung, w�rde eine vergleichbare klimatische Bilanz mit sich bringen. Hinweis auf die globale Erw�rmung
Als globale Klimaproblematik wird der Anstieg der langj�hrigen, globalen Durchschnittstemperatur, mit den bekannten Folgen des Treibhauseffektes, extremer Wetterverh�ltnisse, steigenden Meeresspiegeln, Verschiebung der globalen Klimazonen etc. bezeichnet. Dieser Anstieg ist, nach derzeitigem Wissensstand, urs�chlich in der zivilisationsbedingten Emission klimarelevanter Spurengase, wie Kohlendioxid, Methan und Stickstoffoxid zu suchen. Diese f�hren langfristig zu einer chemischen Ver�nderung und Zerst�rung der atmosph�rischen Grenzschichen.
Die angesprochenen stadtklimatologischen Problemfelder - �berhitzung urbaner R�ume, W�rmeinseleffekte und Hitzestress � sind hingegen urs�chlich in der baulich bedingten Ver�nderung der Erdoberfl�che, Beeinflussung der Lufthygiene, wie auch in der individuell physischen Vertr�glichkeit von Belastungssituationen zu suchen. Die Folgen dieser Eingriffe sind in einer geringeren Verdunstungsrate, h�heren W�rmespeicherf�higkeiten, ver�nderten Bel�ftungssituationen, Ver�nderungen der Pflanzen- und Tierwelt, h�heren Durchschnittstemperaturen und weiteren Effekten zu sehen.
Generell kann durch konkrete Ma�nahmen auf Ebene der Bebauungsplanung ein vor sorglicher Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet werden (z.B. Verminderung des Aussto�es von Luftschadstoffen, Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs durch Energieeffizienz etc.). Ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen der urbanen, baulich bedingten �berhitzung und der schadstoffbedingten, globalen Klimaerw�rmung ist indes nicht gegeben.
Insgesamt betrachtet wird es entsprechend den Darlegungen im Umweltbericht und in dieser Stellungnahme dauerhaft zu einer negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verh�ltnisse kommen. Diese Ver�nderungen stehen jedoch grunds�tzlich den geplanten Nutzungen nicht entgegen und sind in Anbetracht der gro�st�dtischen lnnenentwicklungen zumutbar und hinzunehmen.
Die Bef�rchtungen einer eventuellen unverh�ltnism��igen und unvertr�glichen Ver�nderung der klimatologischen Situation sind unbegr�ndet und werden daher zur�ckgewiesen.

3.15 Behauptung, das geplante Berufskolleg steht nicht im Einklang mit der Agenda 21
Die Errichtung des Neuen Berufskollegs Mitte stehe nicht in Einklang mit den in der Agenda 21 niedergelegten Politikzielen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung sowie eine Nutzung des Geb�udes f�r schulfremde Zwecke abends und am Wochenende werde die L�rmbelastung erheblich steigern, der zunehmende Autoverkehr die Luftqualit�t verschlechtern. Mit F�rderung der st�dtischen Umwelt und Schutz der Gesundheit der B�rger habe eine derartige Planungs- und Bauma�nahme nichts zu tun.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Konferenz f�r Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde von zu n�chst 178 Staaten die sog. Agenda 21, ein Aktionsprogramm f�r das 21. Jahrhundert, verabschiedet. Dieses Aktionsprogramm beschreibt in vielen Einzelkapiteln,
wie die Staatengemeinschaft, die Nationalstaaten und wichtige Akteure dem Leitbild der nachhaltigen, zukunftsf�higen Entwicklung folgen k�nnen.
Eine nachhaltige, zukunftsf�hige Entwicklung versucht, die Auswirkungen heutigen Handelns sowohl im globalen Kontext (Nord-S�d-Problematik), als auch im Hinblick auf nach folgende Generationen zu ber�cksichtigen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Methodisch wird dies �ber sog. integrierte Handlungskonzepte umgesetzt, die gleichzeitig �konomische, �kologische und soziale Belange und deren Vernetzung beachten. Zukunftsf�hige Entwicklung bedeutet ferner, bei den notwendigen Ver�nderungen den Sachverstand und das Engagement der Bev�lkerung einzubeziehen. Das Aktionsprogramm Agenda 21 gab den Nationalstaaten, Regionen und Kommunen den Auftrag, mit eigenen Aktionsprogrammen den von der Agenda 21 gesteckten Rahmen auszuf�llen und zur Umsetzung des Leitbildes der zukunftsf�higen Entwicklung bei zutragen.
Seitdem ist auf internationaler wie auf nationaler Ebene viel zur Umsetzung dieses Leitbildes getan worden. In Duisburg wurden vom Rat der Stadt am 21.09.1998 die �Leitlinien zur Lokalen Agenda 21� verabschiedet, die auf kommunaler Ebene die Leitplanken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sein sollen. Im Wirtschaftsprogramm �Im puls Duisburg� wurde 1999 das Leitbild der Entwicklung zugrunde gelegt und j�ngst hat der Rat (8.12.2008) wiederum Ziele f�r die Stadt Duisburg verabschiedet, die dem Leit bild der nachhaltigen Stadtentwicklung folgen.

Zum konkreten Projekt
Diese Rahmensetzung ersetzt jedoch nicht die Abw�gung verschiedener Belange im konkreten Einzelfall. Zwar sind im Baugesetzbuch (BauGB) selbst die Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung implementiert, die genaue Ausrichtung eines Vorhabens muss aber immer aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet, die unterschiedlichen Folgen abgewogen und letztlich ein stimmiges Konzept verfolgt werden. Welche Richtung mit der nachhaltigen Stadtentwicklung einzuschlagen ist, ist immer ein Abw�gungsprozess zwischen sozialen, �kologischen und �konomischen Belangen und nicht vorherbestimmt. Duisburg hat als Bildungsstandort eine hohe Bedeutung, die Bereitstellung von guten Ausbildungsm�glichkeiten ist f�r die jungen Duisburgerinnen und Duisburger existenziell. In diesem Kontext ist das Schulneubauvorhaben mit den sich daraus ergebenden Folgen abzuw�gen.
Zahlreiche �kologische Aspekte sind in der Planung ber�cksichtigt:
Minimierung der Verkehrs- und somit der L�rm- und Abgasbelastung durch eine
nachhaltige �Steuerung der Verkehrsmittelwahl�.
- Beschr�nkung der maximal zul�ssigen Stellpl�tze f�r das Berufskolleg
- Einrichtung einer bewirtschafteten Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner mit Verdr�ngung der Fremdparker
- Staffelung von Unterrichtsbeginn und �ende
- Gezielte Vergabe der Stellpl�tze an Sch�ler und Lehrer
- Gezielte Regelung der Parkgeb�hren
- Vorhandener leistungsstarker �PNV
Verteilung der Verkehrsstr�me durch 3 Tiefgaragenzufahrten
Ausweisung eines Gr�nzuges entlang der Pappenstra�e
Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Ersatzma�nahmen zum Teil inner halb des Plangebietes ausgeglichen (Ersatzb�ume) Nimmt man diese Aspekte zusammen, so ergibt sich, dass der Schulneubau ein Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt.
Die ausgewogene Planung des Bebauungsplanes steht somit im Einklang mit der Agen da 21. Die Bedenken werden daher zur�ckgewiesen.

3.16 Erhalt des �W�ldchen� auf der Carstanjen-Fl�che
Es wird angeregt, einen m�glichst gro�en Teil des �W�ldchens�, das im Laufe der Zeit auf der Carstanjen-Fl�che entstanden ist, zu erhalten. Dieses W�ldchen �bernehme eine Luftreinhaltefunktion, biete Lebensraum f�r Pflanzen und Tiere, bedeute wohnungsnahes Gr�n sowie Natur und nat�rliche Entwicklung.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur urspr�nglich vorgesehenen Erweiterung des Technologieparks Neudorf auf der in Rede stehenden Fl�che Anfang der 90er Jahre wurde der zurzeit noch rechtskr�ftige Be bauungsplan Nr. 856 1 aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden auf dieser
Fl�che umfangreiche Altlastensanierungsma�nahmen durchgef�hrt. Eine bauliche Nutzung als Technologieparkerweiterung kam jedoch nicht zustande, so dass sich im Laufe der Jahre ein Wildwuchs (�berwiegend mit Birken) einstellte. Dieser Bestand stellte jedoch zu keiner Zeit �Wald� im Sinne des Gesetzes dar. Der Bestand wurde zwischenzeitlich in Vorbereitung auf das bevorstehende Bauprojekt des Berufkollegs Anfang 2007 unter der Beachtung der Baumschutzsatzung gerodet, so dass die vorgebrachte Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gegenstandslos geworden ist.
F�r den Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 1084 �Neudorf- �Neues Berufskolleg Mitte� wurde im Juli 2007 ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der im Rah men des Abw�gungsprozesses der Planung Eingriffs- und Ausgleichma�nahmen regelt. Eingriffe in Natur und Landschaft im inneren Plangebiet werden durch Ersatzma�nahmen im Bereich des �kokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen. Hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind Ersatzplanzungen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umzusetzen.
Der 43 m breite Gr�nzug entlang der Pappenstra�e ist st�dtebaulich eine Art Pufferzone zwischen der Schulnutzung und der Wohnbebauung, bedeutet wohnungsnahes Gr�n, �bernimmt aber auch gleichzeitig eine gewisse Luftreinhaltefunktion und
bietet Lebensraum f�r Pflanzen und Tiere. Die Anregung hinsichtlich des Erhaltes des �W�ldchens� wird als gegenstandslos zu r�ckgewiesen.

3.17 Ungen�gende Beteiligung und Information von Abbruchmal3nahmen betroffener Bewohner bez�glich sozialer Ma�nahmen
Es werden Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Beteiligung von Bewohnern, deren Wohnh�user �berplant bzw. vom Abbruch und von sozialen Ma�nahmen betroffen sind. Eine fr�hzeitige Beteiligung und Information der Betroffenen sei nicht erfolgt. Den Bewohner der H�user Ankerstra�e 8 bis 10 drohe eine durch nichts zurechtfertigende finanzielle B und Beeintr�chtigung ihrer Lebensqualit�t, wenn sie durch einen Abriss der H�user zum Umzug, eventuell in einen anderen Stadtteil, gezwungen w�rden. Stellungnahme der Verwaltung
Das St�dtebauliche Konzept bzw. die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen im Bereich der Ankerstra�e einen neuen Quartiersplatz vor, durch den die vorhandenen Wohnh�user Ankerstra�e 8 bis 10 defacto vom Abbruch betroffen sind.
Im Rahmen der gebotenen st�dtebaulichen Abw�gung wird diesem Platz der Vorrang einger�umt vor einem Erhalt der H�user. Hinsichtlich der Darstellung und Abw�gung dieser Planungsma�nahme wird auf die Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen. Die Auswirkungen f�r die vom Abbruch betroffenen Bewohner sind in der Begr�ndung zum Bebauungsplan unter Punkt 9. Soziale Ma�nahmen dargelegt.
Durch die im Rahmen des bisherigen. Bebauungsplanverfahrens durchgef�hrte �ffentlichkeitsbeteiligung (Fr�hzeitige �ffentlichkeitsbeteiligung/B�rgerbeteiligung und �ffentliche Auslegung) ist eine ausreichende und fr�hzeitige Beteiligung der Betroffenen gege ben. Eine abschlie�ende konkrete Beteiligung und Er�rterung mit den Betroffenen erfolgt nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und letztendlich fr�hzeitig vor einer Umsetzung bzw. Realisierung der Planungsma�nahmen.
Die vorgebrachten Bedenken werden zur�ckgewiesen.

3.18 Einsch�tzung der Zukunftstr�chtigkeit des Vorhabens �Neun Berufskolleg Mitte�
Das Vorhaben �Neues Berufskolleg Mitte� wird als ein in der Zukunft zum Scheitern verurteiltes Projekt eingestuft, genau so wie beispielhaft genannt das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen Kasernengel�nde in Wanheim oder das ehemalige
Haus der Wirtschaftsf�rderung an der M�lheimer Stra�e in Neudorf.
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich hierbei nicht unmittelbar um eine Anregung zum Bebauungsplan, sondern vielmehr um eine zum Ausdruck gebrachte subjektive Einsch�tzung zum neuen Berufskolleg Mitte in die Zukunft.
Ablesbar sind gewisse Zweifel an dem Schulprojekt, ob generell oder nur an diesem Standort. Diese Zweifel an der Zukunftstr�chtigkeit des Schulbauvorhabens werden nicht geteilt, weil es sich im Rahmen einer zukunftsorientierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung und eines nachvollziehbaren Abw�gungsprozesses im Bebauungsplanverfahren um eine Bildungseinrichtung handelt, die f�r den
Bildungsstandort Duisburg von zukunftsweisender Bedeutung ist. Die Bereitstellung von guten Ausbildungsm�glichkeiten mit regionaler Bedeutung ist und bleibt zuk�nftig f�r junge Menschen existenziell.
Hinsichtlich des Erfordernisses und des vollzogenen Abw�gungsprozesses zugunsten dieses Bauvorhabens wird auf die Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen.
Die vorgebrachte Einsch�tzung der Zukunftstr�chtigkeit des Schulbauvorhabens wird nicht geteilt und daher zur�ckgewiesen.

3.19
Kaufkraftentzug der K�nigstra�e durch Aufgabe der bisherigen cityintegrierten Schulstandorte
Durch die Aufgabe der bisherigen Schulstandorte werde der K�nigstra�e Kaufkraft entzogen. Gerade ein junges Publikum nutzt die Einkaufsm�glichkeiten des neun Forums gerne auf den Weg zum Bahnhof, wird aber sicherlich zu bequem sein, aus
der U-Bahn hochzusteigen und auf den Weg in die City zu nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Kaufkraftverhalten von Sch�lerinnen und Sch�lern ist nicht unmittelbar Gegenstand des hier zu behandelnden Bebauungsplanverfahrens und kann auch nicht in diesem Rahmen aufgrund von Festsetzungsm�glichkeiten gesteuert werden.
Unabh�ngig davon kann jedoch festgestellt werden, dass in Bezug auf den neuen Schulstandort ebenfalls eine kurze Erreichbarkeit zum Zentrum gegeben ist ( ca. 800 m zu Fu� oder 1 � 2 Haltestellen), so dass eine durch die Schulstandortverlagerung bedingte Beeinflussung des Kaufkraftverhaltens der Sch�lerinnen und Sch�ler nicht gesehen wird. Die Anregung wird daher zur�ckgewiesen.'

3.20 Bem�ngelung der Bekanntmachung, Art und Umfang der B�rgerbeteiligung
Der Termin der B�rgerbeteiligung (fr�hzeitige �ffentlichkeit) am 12.12.2006 wurde kurzfristig bekannt gemacht und war nur im Internet und der Lokalpresse zu entnehmen. Wer also aus Kostengr�nden eine �berregionale Zeitung nicht liest oder keinen lnternetzugang besitzt, habe keine Chance gehabt, daran teilzunehmen. Eine Bekanntmachung �ber Informationsbl�tter in die Briefk�sten der Anwohner oder durch Radio-Lokalsender sei erforderlich. Der Gesetzgeber habe den Kommunen weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Art und Umfang der B�rgerbeteiligung bei Planverfahren einger�umt. Es sei seitens der Stadt Duisburg bisher kein Willen zu umfassender Transparenz erkennbar.
Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist die fr�hzeitige �ffentlichkeitsbeteiligung �orts�blich� bekannt zu machen. Orts�blich bedeutet in diesem Fall die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg, da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um ein forma les Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt.
Dar�ber hinaus erfolgt bei der Stadt Duisburg eine fr�hzeitige entsprechende Information an alle Duisburger Medien, wobei es diesen obliegt, einen entsprechenden Artikel zu ver fassen bzw. zu ver�ffentlichen. In der Regel erfolgt dieses, wie auch in vorliegendem Fall. Die Ver�ffentlichung einer formalen Anzeige in der Tagespresse ist rechtlich nicht erforderlich. Ferner erfolgte die Bekanntmachung auf der Webseite der Stadt Duisburg im lnternetportal �Planen, Bauen, Wohnen�. Dieses weitverbreitete und rechtlich zul�ssige Medium bietet den B�rgerinnen und B�rgern eine ausf�hrliche und komfortable  M�glichkeit zur Information �ber Termine aktueller Bauleitplanverfahren, alle Planungsdetails und Begr�ndungen. Diese Form der Pr�sentation hat einen sehr hohen Informationsgehalt und bietet somit eine gute Voraussetzung f�r die im Bundesbaugesetz vorgesehene fr�hzeitige �ffentlichkeitsbeteiligung.

Die Frist zwischen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg bzw. im Internet (30.11.2006) und dem Durchf�hrungstag der fr�hzeitige �ffentlichkeitsbeteiligung (12.12.2006) war im vorliegenden Fall angemessen und auch �blich.
Informationsbl�tter an die Anwohner sind sicherlich eine zus�tzliche m�gliche Information, aber erfahrungsgem�� weniger erforderlich und im Hinblick auf eine Abgrenzung der Betroffenheit und des Aufwands fraglich.
Hinsichtlich der angesprochenen Transparenz bez�glich der durchgef�hrten fr�hzeitigen �ffentlichkeitsbeteiligung ist Folgendes anzumerken:
Entsprechend dem Baugesetzbuch ist im Rahmen der Bauleitplanung die �ffentlichkeit m�glichst fr�hzeitig �ber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die f�r die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtli chen Auswirkungen der Planung �ffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur �u�erung und Er�rterung zu geben.
Diesen Anforderungen wurde mit der durchgef�hrten fr�hzeitigen �ffentlichkeitsbeteiligung am 12.12.2006 entsprochen. Jedermann hatte die M�glichkeit, hieran teilzunehmen.
Insgesamt wurde hinsichtlich der Bekanntmachung, der Art und des Umfanges der durchgef�hrten fr�hzeitigen �ffentlichkeitsbeteiligung den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und dar�ber hinaus gen�ge getan.
Ein Mangel wird diesbez�glich nicht gesehen und daher zur�ckgewiesen.

3.21Ber�cksichtigung einer ersatzweisen �Hundefrei!auffl�che
Es wird angeregt, bei der Planung des Grundst�ckes die jetzige Nutzung desselben zu ber�cksichtigen. Die Fl�che werde von einer Vielzahl von Hundebesitzern als Auslauffl�che genutzt. Bei Wegfall der Benutzung des Grundst�ckes w�rden die vielen Hunde ihr �Gesch�ft� dann auf den B�rgersteigen und Stra�e in Neudorf-Nord verrichten. Es wird daher darum gebeten, ersatzweise eine angemessene Hundefreilauffl�che in Neudorf Nord zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Carstanjenfl�che handelt es sich keinesfalls um eine Art ��ffentliche Gr�nfl�che�, sondern um private Grundst�cksfl�che, die urspr�nglich als Firmengel�nde der damaligen Dachpappenfabrik genutzt wurde, in der Zwischenzeit f�r die
Erweiterung des Technologieparkes vorgesehen war, aber nicht zum Zuge kam und nunmehr u. a. zur Errichtung des neuen Berufskolleg Mitte genutzt werden soll. Bisher war das Gel�nde, nicht zuletzt aus Gr�nden der Gefahrenabwehr wegen der zwischenzeitlich durchgef�hrten Altlastensanierungsma�nahmen, eingez�unt. Die angesprochene Nutzung als Hundefreilauffl�che war und ist deshalb eher unerlaubt. Von daher ist auch keinerlei Anspruch auf einen gewissen Eratz von der Planung ableitbar. Auch ist eine Recherche m�glicher alternativer Hundefreilauffl�chen in Neudorf-Nord nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung wird daher zur�ckgewiesen.

3.22 Vorschl�ge zur Wohnumfe!d- und Klimaverbesserung wie Dachfl�chenbegr�nung und die Verwendung von heimischen Geh�lzarten
Im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und zum Klima-Erhalt wird angeregt, auf den Dachfl�chen aller neu zu errichtenden Geb�ude eine (zumindest extensive) Dachbegr�nung vorzusehen, auf der neu anzulegenden Gr�nachse entlang der Pappenstra�e laub- reiche B�ume und Str�ucher, nur heimische Wildgeh�lze und als Unterwuchs vielf�ltige heimische Wildkr�uter anzupflanzen sowie die Wege im neuen Gr�nbereich nicht zu ver siegeln und eher in Form von Trampelpfaden, statt in rechtwinkligem Verlauf anzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgeschlagene Dachbegr�nung, die Verwendung von nur heimischen Pflanzen und die angesprochene Wegegestaltung werden im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und als Beitrag zum Klimaschutz sehr bef�rwortet. Im Bebauungsplan sind
hierzu unmittelbar keine entsprechenden Festsetzungen getroffen worden. Es ist jedoch vorgesehen, darauf hinzuwirken, diese vorgeschlagenen Themen im Rahmen der Investorvergabe des geplanten Berufskollegs soweit wie m�glich einzubringen, zum Beispiel auch vertraglich. Den Anregungen ist weitgehend damit gefolgt.

3.23 Integration der B�rger in das neue Berufskolleg, in der Form eines B�rgerzentrums und der Entwicklung neuer Formen einer Weiterbildung f�r B�rger und Erwerbst�tige
Das neue Berufskolleg sollte die B�rger (des Stadtteils) integrieren (z. B. Funktionen eines B�rgerzentrums) und es sollten neue Formen der Weiterbildung f�r B�rger und Erwerbst�tige entwickelt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das neue Berufskolleg wird die vorhandenen Berufskollegs in ihrer Funktion ersetzen. Dem gem�� wird es, wie in der vorherigen Nutzung der �alten� Berufskollegs auch, Fremdnutzungen, wie z. B. VHS-Kursen, Vereinssport, Veranstaltungen, B�rgervereinen, usw. Raum bieten. F�r die Verwirklichung neuer Weiterbildungskonzepte ist die Bildungsholding der Stadt Duisburg der richtige Ansprechpartner. Die Anregungen sind nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, sondern betreffen vielmehr die zuk�nftige konkrete Realisierungsplanung des Bauvorhabens. Den Anregungen ist aber aufgrund der vorgenannten beabsichtigten Nutzungsziele weit gehend gefolgt.

3.24 Aufwertung des Stadtbildes durch die Architektur der Geb�ude des Berufskollegs. Die zuk�nftige Architektur der Geb�ude sollte das Stadtbild wesentlich aufwerten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die angesprochenen architektonische und baugestalterische Belange sind zwar nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, da hierin keine entsprechenden Festsetzungen oder Vorschriften getroffen wurden.
Dennoch wird der Architektur und der Einf�gung in das Stadtbild innerhalb des PPP lnvestorenwettbewerbs Rechnung getragen, in dem genau dieses Thema eines von mehreren Wertungskriterien f�r die Auswahl des am besten geeigneten Investors dar stellt. Bewertet wird der architektonische Entwurf durch ein unabh�ngiges Architekturgremium, das sich aus verschiedenen preisgerichtserfahrenen Architekten aus der Privatwirtschaft zusammensetzt. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch den diesbez�glichen Anregungen Rechnung getragen wird. Somit ist den Anregungen gefolgt.

4. Weiterer Verfahrensablauf
Die Begr�ndung zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- wurde nach der zweiten �ffentlichen Auslegung u. a. unter Punkt 4.5 bez�glich der Bereitstellung und Belastung des �PNV�s, unter Punkt 6.2 bez�glich der Kampfmittelbelastung und unter
Punkt 6.5 bez�glich klimatischen Auswirkungen der Planung erg�nzt.
Die erg�nzte bzw. aktualisierte Begr�ndung mit dem Stand 09.02.2009 soll als Entscheidungsbegr�ndung gem�� � 9 Abs. 8 BauGB �bernommen und beschlossen werden. Die Begr�ndung ist dieser Vorlage als Anlage beigef�gt.
Der Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- �Neues Berufskolleg Mitte� wurde nach seiner zweiten �ffentlichen Auslegung unter Hinweise (2) unter dem Punkt �Altlasten� sowie um den neuen Punkt �Kampfmittelbelastung� erg�nzt.
Der erg�nzte Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- soll gem�� � 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gem�� � 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte- der Stadt Duisburg.
Sobald f�r die Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte- die Genehmigung der H�heren Verwaltungsbeh�rde vorliegt, kann diese Genehmigung orts�blich bekannt gemacht werden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fl�chennutzungsplan-�nderung wirksam. Mit dieser Rechtswirksamkeit der Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte- kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1084 �Neudorf- orts�blich bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Der Bebauungsplan ist gem�� � 10 Abs. 3 BauGB nach seinem Inkrafttreten mit der Begr�ndung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Der Beschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan sind orts�blich bekannt zu machen.