3.
Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
Vorbemerkung
Im Rahmen der Auswertung aller vorgebrachten Stellungnahmen wurden
Anregungen und Äußerungen, die inhaltlich bzw. thematisch
gleichlautend sind,
zusammengefasst und entsprechend abgehandelt.
In der Tabelle 1.sind die Einsprechenden aufgeführt.
In der Tabelle 2 sind die Anregungen und Äußerungen stichwortartig
und mit einer laufenden Nummer versehen aufgeführt und zugleich den
mit Großbuchstaben dargestellten Einsprechenden zugeordnet.
Beide Tabellen sind dieser Problembeschreibung beigefügt.
Im Rahmen der Auswertung sind Stellungnahmen berücksichtigt, die im
Vorfeld der öffentlichen Auslegung in der Form von Äußerungen und
Eingaben sowie im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden.
Über folgende Stellungnahmen ist zu entscheiden
3.1 „Fehlende
Prüfung alternativer Standorte für das geplante Berufskolleg Mitte“
Es wird bemängelt, dass alternative Standorte für das geplante
Berufskolleg nicht geprüft wurden.
Die Frage, ob und welche Alternativstandorte geprüft wurden und
warum man diese verworfen hat, sei nicht beantwortet.
Des Weiteren werden Alternativstandorte, wie beispielsweise das
Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes (ursprünglich „Multi Casa“
Standort)
südlich des Duisburger Hauptbahnhofes, die Fläche „Steinsche
Gasse/Josef-Kiefer Straße/Müllersgasse“ im Ortsteil Altstadt sowie
ein Standort in Duisburg-Rheinhausen angeregt.
Für den Standort auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände sprächen
die unmittelbare und günstige Verkehrsanbindung und weniger
Störungen zu anderen umliegenden Nutzern.
Der Standort
„Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Straße/Müllersgasse“ sei zur
Unterbringung des Berufskollegs wesentlich besser und sinnvoller,
trage zur Belebung des hinteren
Sonnenwalls bei, liege in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten
Stadtbibliothek und VHS (Stadtfenster) und habe ebenfalls eine gute
Verkehrsanbindung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wurde ebenfalls zur
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte-, die im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf-
betrieben wird, vorgebracht.
Da die Stellungnahme für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44
—Mitte-, als vorbereitender Bauleitplan, Relevanz hatte, wurden die
betreffenden Anregungen bereits in diesem Verfahren vom Rat der
Stadt Duisburg in seiner Sitzung
am 08.12.2008 behandelt und entschieden (DS 08-1924 vom
31.10.2008).Eine Benachrichtigung über diese Entscheidung wurde den
betroffenen Einsprechenden verfahrensformal bereits zugesandt.
Darüber hinaus wird hinsichtlich der Prüfung alternativer Standorte
auf die Darlegungen unter Punkt 4.1 der Begründung zum Bebauungsplan
verwiesen.
3.2 „Erhaltung der bisherigen Schulstandorte“
Eine Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau könne nicht nur an
dem Vergleich von Bilanzwert und Sanierungskosten festgemacht
werden. Beide Kollegschulen liegen zurzeit stadtnah. Die
Verkehrsströme verteilen sich jedoch auf Grund der
getrennten Standorte.
Wieso belässt man sie nicht dort, wo sie sind und führt eine
Sanierung vor Ort durch. Letztendlich gehe es der Stadt Duisburg,
wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, um „neue
Impulse der Innenstadtentwicklung hinter dieser Formulierung wird
das ambitionierte Projekt Verbindung der Innenstadt mit dem
lnnenhafen vermutet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau ist anhand einer
ausführlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung getroffen worden, in der
die Frage, ob der Sanierungsaufwand die Bilanzwerte der Immobilien
überschreitet, nur ein Aspekt war.
In die Vergleichsberechnung einbezogen wurden jj mittel- und
langfristigen Auswirkungen der Sanierung und des Neubaus. Dies sind
u.a. die Sanierungs- bzw. die Neubau- kosten, die Betriebskosten,
die Kosten der Bauunterhaltung und die Kosten
für den Be trieb ( u.a. Hausmeister- und Reinigungskosten).
In Betracht gezogen wurde aber auch, dass die Immobilien an den
Standorten auch im sanierten Zustand nicht den aktuellen
schulpädagogischen Anforderungen an Berufskollegs entsprechen
würden.
Diese wirtschaftlichen und funktionalen Aspekt haben dazu geführt,
der geplanten Zusammenlegung der Berufskollegs in einem Neubau am
Standort in Neudorf den Vorrang einzuräumen vor einer Sanierung der
bisherigen Schulen.
Die freiwerdenden Flächenpotentiale der bisherigen Schulstandorte
werden zukünftig auf der- Grundlage zu prüfender bzw. zu
definierender stadentwicklungsplanerischen bzw. städtebaulicher
Zielsetzung einer neuen innerstadtrelevanten Nutzung
zuzuführen sein. Hierüber wird der Rat der Stadt im Rahmen seine
Planungshoheit zu gegebener Zeit entscheiden. Diese planerischen
Überlegungen sind jedoch nicht unmittelbar Gegenstand des
vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Der vorgebrachten Anregung hinsichtlich des Erhalts der bisherigen
Schulen bzw. Schulstandorte soll nicht gefolgt werden.
3.3 „Finanzierung des Berufskolleg Mitte / Prekäre Finanzsituation“
Es wird Unverständnis darüber vorgebracht, wie die Stadt Duisburg
angesichts der prekären Finanzsituation der Stadt und im Wissen um
die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen
(Hauhaltssicherungskonzept, Kommunale Finanzaufsicht, etc.) ein
solches Bauprojekt überhaupt in Angriff nehmen kann.
Für die Duisburger Steuerzahler bedeute dieses Projekt, über einen
Zeitraum von etwa 28 Jahren hätte die Stadt Duisburg jährlich eine
Summe von ca. 6 Mio. Euro an den privatwirtschaftlichen
Projektpartner zu zahlen. Hierdurch würde der
Planungs- und Handlungsspielraum der Organe der kommunalen
Selbstverwaltung für viele Wahlperioden spürbar eingeschränkt.
Ein extensiver Einsatz von PPP-Projekten (Public-Private-Partnership-Modell)
widerspräche, auch und gerade in Zeiten knapper Kassen, Geist und
Buchstaben der Landes- und der Gemeindeverfassung und komme im
Ergebnis einer Selbstentmachtung der Organe der kommunalen
Selbstverwaltung gleich.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Entlastung des städtischen
Haushaltes wurde geprüft, ob sich dieses Projekt wirtschaftlich
vorteilhaft modellhaft im Rahmen eines PPP-Modells umsetzen lässt.
Dieses bedeutet, die öffentliche Hand (Stadt Duisburg) überträgt
durch Vertrag die Auf gaben, d. h. Planung, Realisierung und
Unterhaltung an einen Privaten (Investor). Der er- füllt die
Aufgaben und erhält hierfür ein Entgelt. Die Stadt wird somit Mieter
des realisier ten Objektes.
Ziel sind, finanzielle Einsparungen auf Seiten der öffentlichen
Hand.
Durch das Immobilien Management Duisburg wurde unter Beteiligung
eines externen Beraterbüros eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
erstellt, die einen wirtschaftlichen Vorteil zugunsten der
Durchführung des Vorhabens als PPP-Modell ausweist. Die der
Untersuchung zugrunde liegenden Prämissen werden im Laufe des
Investorenverfahrens anhand der Ergebnisse der Ausschreibung des
Vorhabens aktualisiert, so dass vor der Beauftragung eines Investors
letztendlich feststehen wird, ob das PPP-Modell für die Stadt
Duisburg günstiger ist als die Eigenrealisierung des Vorhabens.
Das Projekt „Neubau und Betrieb eines Berufskollegs in
Duisburg-Mitte“ ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt
und der TaskForce PPP des Landes Nordrhein- Westfalen beim
Finanzministerium vorgestellt worden.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung von PPP-Modellen
bestehen im Land Nordrhein-Westfalen nicht. Bundesweit haben
PPP-Modelle zuletzt durch das ÖPP Beschleunigungsgesetz weiteren
Vorschub erfahren.
Öffentlich-private Partnerschaften sind anerkannte Alternativen zur
Eigenrealisierung von Bauprojekten. Die vorgebrachten Befürchtungen
hinsichtlich einer Durchführung des Berufskollegs Projektes als
PPP-Modefl vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzsituation der
Stadt werden nicht geteilt.
3.4 „Abwertung des ursprünglichen Fosterkonzeptes durch das neue
Berufskolleg Mitte“
Das ursprüngliche von Sir Norman Foster konzipierte „Sondergebiet —
Technologiepark“ werde durch die Änderung des Flächennutzungsplanes
architektonisch abgewertet. Anfang der 90er Jahre konnte davon
ausgegangen werden, dass auf der Grundlage des „Foster-Masterplanes“
sowie der in der Folgezeit realisierten Technologiebauten, auf dem
betroffenen Carstanjen-Gelände hochqualifizierte Arbeitskräfte
—technische Intelligenz- zu erwartet sind.
Darüber hinaus werde im vorliegenden Bebauungsplan der nordwestliche
Baublock als „Kerngebiet“ (MK) ausgewiesen, mit den Nutzungszielen
Büro und Dienstleistungen, wo bei von „Wohnen“ keine Rede mehr sei.
Selbst wenn die verbleibenden Wohnhäuser in der Ankerstraße nicht
vom Abbruch be troffen sind, werden die Bewohner zukünftig von 5-
bis 6-geschossigen Gebäuden zugemauert.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachten Bedenken beziehen sich planerisch nicht auf die
angeführte Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte-, da diese
nur grob die geplanten Flächennutzungen darstellt und somit die
vorgetragenen Anregungen bzw. Bedenken nicht greifen. Sie beziehen
sich auf den Bebauungsplan und werden deshalb im Rahmen dieses
Verfahrens abgehandelt.
Für den Bebauungsplanbereich wurde mit Planungsstand von Oktober
2006 ein „städtebauliches Konzept“ erarbeitet, welches dem
Bebauungsplan Nr. 1084 zugrunde liegt. Das städtebauliche Konzept
sieht den Schulneubau in Kernbereiche des Planungsrau mes quasi vor.
Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine städtebauliche
Neuordnung des umliegenden Bereiches.
Eine wesentliche Rahmenbedingung hierbei ist, dass das dem zurzeit
rechtsgültigen Be bauungsplan Nr. 856 1 „Technologiepark“ zugrunde
liegende „Fosterkonzept zum ursprünglichen Technologiepark“, nämlich
die Funktionstrennung einer baulichen Nutzung im Westen und der
Park- bzw. Grünflächen im Osten in einer Nordsüdachse bei der
Planung aufzugreifen ist, wobei sich die geplanten baulichen Anlagen
hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in das Erscheinungsbild der
umliegenden vorhandenen
Baustruktur städtebaulich vertretbar einfügen muss.
Die wesentlichen Grundzüge des Foster-Masterplanes sind aus
städtebaulicher Sicht in die neue Planung weitgehend eingeflossen.
- Die Nutzungsgliederung „Bebauung im Westen / Grünstreifen im
Osten“ ist bei behalten.
- Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung (zulässige max.
Gebäudehöhe 58,50 m ü. NN ; ca. 23,50 m über vorhandene Gelände)
entspricht der Technologieparkplanung.
- In baugestalterischer und architektonischer Hinsicht ist ein
attraktiver Schulneu bau analog zu einer Technologieparkbebauung zu
erwarten.
- Das durch das Berufskolleg zu erwartende zusätzliche
Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Bereich kommt in etwa einem
Verkehrsaufkommen einer arbeitsplatzintensiven Technologienutzung
gleich.
Somit kann insgesamt von einer Abwertung des ursprünglichen
Fosterkonzeptes keine Rede sein.
Das im nordwestlichen Planbereich ausgewiesene Kerngebiet entspricht
den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und ist
auch im zurzeit gültigen Be bauungsplan Nr. 676 -Neudorf-Nord- als
Kerngebiet ausgewiesen.
Entsprechend der großstädtischen, innerstädtischen Lage sowie der
Lage im Randbereich zur Duisburger City und entlang der
„Entwicklungsschwerpunktachse City — Universität‘ soll die weitere
Entwicklung dieses Baublocks vorwiegend der Unterbringung von
Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft
und Verwaltung dienen, wobei in den Obergeschossen durchaus auch
attraktive Wohnnutzungen denkbar sind.
Die u. a. in dem Bereich der Ankerstraße vorhandene Wohnnutzung wird
durch die geplante bauliche Nutzung nicht beeinträchtigt, da durch
die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine städtebaulich moderate
und ausgewogene Höhenentwicklung der Be bauung sowie ausreichende
Abstände berücksichtigt sind, die die Ansprüche an gesunde
Wohnverhältnisse gewährleisten. Zugleich ist bei einer Wohnnutzung
im groß- bzw. innerstädtischen Stadtquartier eine verdichtete
Baustruktur charakteristisch und entspre chend in Kauf zu nehmen.
3.5
„Attraktivitätsverlust der Entwicklung des Universitäts-, Lehr- und
Forschungsstandortes Neudorf durch das neue Berufskolleg Mitte“
Durch den Zusammenschluss mit der UNI Essen wurde der Standort
Duisburg und vor allem Neudorf als Sitz der Universität erheblich
aufgewertet. Ansässige Forschungsinstitute wie das namhafte
Frauenhofer-Institut sowie das
Technologiezentrum ergeben ein stimmiges Konzept. Durch das geplante
neue Berufskolleg werde das bisher erreichte Niveau jedoch sehr
stark abgesenkt und der Standort wieder erheblich an Attraktivität
verlieren. Es sollte langfristig berücksichtigt werden, dass es sich
bei einem weiteren, geplanten Ausbau des Lehr- und
Forschungsstandortes Neudorf, bei dem betroffenen Grundstück durch
seine Lage um ein Filetstück und das letzte noch freie Grundstück
handelt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ortsteil Neudorf stellt sich neben der besonderen Funktion als
großstädtischer Wohnstandort mit überwiegend gehobener
innerstädtischer Wohnqualität ganz besonders als „Universitäts-,
Lehr- und Forschungsschwerpunkt“ dar und nimmt darüber hinaus
teilweise Cityfunktionen in Teilbereichen an der Mülheimer Straße
wahr. Gerade hinsichtlich des Schwerpunktangebotes nimmt die Stadt
Duisburg eine ausgeprägte oberzentrale Funktion wahr.
Hier sind vor allem zu nennen die zahlreichen Einrichtungen der
Universität sowie die hochschulbezogenen, wissenschaftlichen und
technischen Lehr- und Forschungsinstitu te, wie u. a. das hier
ansässige Frauenhofer-Institut,
Tectrum-Technologiezentrum, Schweißtechnische Lehr- und
Versuchsanstalt Duisburg, Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und
Transportsysteme. Darüber hinaus sind zahlreiche
Verwaltungseinrichtungen und sonstige Schuleinrichtungen mit
regionaler Bedeutung vorhanden.
Die Nahtlage an der Entwicklungsachse Universität/Innenstadt mit
ihren Sondergebieten, Kern- und Mischgebieten, die Nähe zu den
Universitätseinrichtungen, zum Technologiezentrum und zu den anderen
genannten Institutionen sowie die guten Erschließungsmöglichkeiten
und die Verfügbarkeit der Fläche begründen die Standortwahl für das
geplante neue Berufskolleg Mitte.
Die berufsbildende Schule profitiert bildungsstrategisch von den
umliegenden Institutionen.
Die Planung des neuen Berufskollegs Mitte entspricht den
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen hinsichtlich einer
Entwicklung des Universitäts-, Lehr- und Forschungsstandortes
Neudorf und die Nähe zu vielen Ausbildungsbetrieben in der
Innenstadt gibt dem Standort weitere zentrale Bedeutung.
Aus stadtentwicklungsplanerischer und städtebaulicher Sicht, u.a.
auch in der berechtig ten Erwartung einer baugestalterisch bzw.
architektonisch adäquaten baulichen Lösung, rundet das geplante
Berufskolleg den Entwicklungsschwerpunkt Neudorf ab.
Die Befürchtung eines Attraktivitätsverlustes der Entwicklung des
„Universitäts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf“ durch das
neue Berufskolleg Mitte wird somit zu rückgewiesen.
3.6„Verschlechterung der Umweltbelastung durch zusätzliche Verkehrs-
und Lärmbelastung“
Zweifel an Beeinflussung bzw. Steuerung der Verkehrsmittelwahl
Eine Steuerung der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei
Berufsschülern (junge Erwachsene) wird bezweifelt. Entscheidend für
die Wahl des Verkehrsmittels seien Bequemlichkeit und Flexibilität
in Bezug auf den individuellen Tagesablauf. Gerade für jun ge
Erwachsene sei das eigene Auto nicht zuletzt auch ein Statussymbol.
Die Schüler werden teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
anreisen, viele werden ihren eigenen PKW benutzen. Erfahrungsgemäß
werden letztere eine Tiefgarage zu meiden suchen und so die ohnehin
angespannte Parksituation in der Umgebung verschär fen.
Es wird angeregt, die Beschränkung des Parkplatzangebotes für das
Berufskolleg auf 450 Stellplätze (für Schüler und Lehrer) zu
überdenken.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine mögliche Steuerung der Verkehrsmittelwahl wurde in den
Verkehrsgutachten des Planungsbüros Richter-Richard, Aachen, von
Juni 2007 und insbesondere im Ergänzungsgutachten von Dezember 2008
dezidiert untersucht.
Bezüglich einer ergebnisorientierten und abwägungsrelevanten
Darlegung dieses Belangs wird auf die Begründung zum Bebauungsplan
verwiesen.
Wesentliches Ziel der Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist, aus
Gründen des Umwelt und lmmissionsschutzes zusätzliche Verkehr- und
Verkehrslärmbelastungen innerhalb des betroffenen Planungsraumes zu
minimieren, um insbesondere die vorhandene Wohnqualität aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zu beeinträchtigen und im
tolerierbaren Rahmen gebietsverträglich zu halten.
Um die Verkehrs-
und Wohnumfeldqualität zu erhalten sind folgende Maßnahmen zur
Steuerung der Verkehrsmittelwahl vorgesehen:
Beschränkung des errechneten Stellplatzbedarfes des geplanten
Berufskollegs von 560 Stellplätze auf ein Stellplatzangebote auf
max. 450 Stellplätze
In ausreichendem Maß vorhandene Stellplätze würden erfahrungsgemäß
zu einer Begünstigung des Pkw bei der Verkehrsmittelwahl führen. Die
Anzahl der Stellplätze ist das entscheidende verkehrsplanerische
Regulativ zur Steuerung der
Verkehrmittelwahl.
Zugleich werden hinsichtlich der Gewährleistung der
Leistungsfähigkeit des Straßennet zes wesentliche bauliche
Veränderungen nicht erforderlich.
Staffelung von Unterrichtsbeginn und —ende
Hierdurch werden verkehrs- und lärmträchtige Konzentrationen des
Verkehrsaufkommens in Spitzenstunden, insbesondere an den
Verkehrsknotenpunkten und an Abfertigungsanlagen der Tiefgaragen
bzw. Stellplatzanlagen sowie in den Haltepunkten des ÖPNV‘s
minimiert bzw. entspannt. Ferner werden hierdurch die angesprochnen
Probleme durch zusätzlichen Fußgänger- und Radverkehr u. a. an der
Hauptzufahrt Mülheimer Straße entzerren.
Flankierende Maßnahmen
Unabhängig vom Umfang des Stellplatzangebotes des Berufskollegs muss
sichergestellt werden, dass Schüler und Beschäftigte nicht auf die
Parkstände im öffentlichen Straßenraum ausweichen, um Parkgebühren
zu umgehen. Dies würde den Parkdruck in Neudorf erhöhen.
Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet und in
dessen engeren Umfeld ist vorgesehen. Die dort an
Parkscheinautomaten für Kurzparker erhobenen Parkgebühren dürfen
dabei die Kosten für Stellplätze in der Tiefgarage nicht unterschrei
ten.
Die Stellplätze in der Stellplatzanlage sind entsprechend der
jeweiligen Anteile der einzelnen Bildungseinrichtungen zu vermieten.
Sie sind nach Einrichtungen aufzuteilen und zunächst an Schüler mit
weiten Anfahrtswegen und/oder mit unzureichenden ÖPNV Anbindung zu
vermieten.
Als Voraussetzung für eine Wirkung dieser Steuerung der
Verkehrsmittelwahl ist die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung
im betroffenen Umfeld des Berufskollegs mit ei ner regelmäßigen
Kontrolle ihrer Einhaltung erforderlich und vorzusehen.
Langfristiges Parken ist danach nur noch für die Bewohner mit
Bewohnerparkausweis möglich. Durch den Erwerb eines
Bewohnerparkausweises werden Bewohner von der Bedienpflicht der
Parkscheinautomaten befreit.
Darüber hinaus ist ein leistungsfähiger ÖPNV Voraussetzung.
Der Standort des geplanten Berufskollegs ist sowohl in das
städtische als auch in das regionale Netz des öffentlichen Verkehrs
sehr gut eingebunden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass
eine ausreichend starke Steuerung der
Verkehrsmittelwahl gebietsverträglich erreicht werden kann.
Die Bedenken hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl
werden daher zurück gewiesen.
Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen ÖPNV-Angebotes
Selbst wenn es gelänge, die Verkehrsmittelwahl nachhaltig zu
beeinflussen, könne die Duisburger Verkehrsgesellschaft gar keine
Transportkapazität im erforderlichen Umfang bereitstellen. Um das
ÖPNV-Angebot auszuweiten, bräuchte man eine ausreichende
Menge von Fahrzeugen. Schon diese Voraussetzung dürfte nicht gegeben
sein. Die Zugfrequenz sei aufgrund der technischen Gegebenheiten im
Bereich der U-Bahn nicht beliebig steigerbar. Die
Straßenbahnhaltestelle eigne sich nur für den Halt
eines Triebwagens, und sie sei auch nicht auf den Empfang von
tausenden von Fahrgästen innerhalb eines kurzen Zeitraumes
eingerichtet.
Die beengten Verhältnisse auf den Bahnsteigen würden zu ernsten
Sicherheitsproblemen führen. Zu Schulbeginn und —ende würde ein
stetiger Strom von Fußgängern, der den Zebrastreifen natürlich nicht
nur bei Grün überquert, den Autoverkehr
auf der Mülheimer Straße massiv beeinträchtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Grundlage des überarbeiteten Verkehrsgutachtens ist
rechnerisch folgende ÖPNV-Nachfrage im morgendlichen Schülerverkehr
zu erwarten:
Friedr.-Alb.-Lange-Berufskolleg - Kaufm. Berufskolleg - Summe
Schüler 880 -
1450 - 2330
Anteil PKW-Fahrer 15 % - 20%
PKW-Fahrer 132 -
290 - 422
Es wird ein geringer PKW-Besetzungsgrad von 1,1 angenommen
PKW-Mitfahrer 13 -
29 - 42
Nutzer Umweltverbund
(Fuß, Rad, ÖPNV) 735 - 1131
- 1866
Es wird angenommen, dass die auswärtigen Besucher der Schule mit der
Eisenbahn an- reisen und den Weg vom Hauptbahnhof Duisburg zur
Schule zu Fuß zurücklegen
Anteil auswärtigerBesucher
(Schuljahr 2006/ 2007) 36 % - 40 %
Nutzer Umweltverbund
mit Quelle Duisburg 470 - 679
- 1149
Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs der Duisburger Besucher wird
aufgrund der räumlichen Herkunft der Schüler im Schuljahr 2006/2007
mit 5 % angenommen
Potentielle Nutzer
des kommunalen ÖPNV 447 - 645 -
1092
Weiterhin wird angenommen, dass durch eine Staffelung der
Schulanfangs- und Schulendzeiten die Anreise der Schüler auf zwei
Stunden verteilt wird. Es wird demnach eine Belastung von
rechnerisch 546 zusätzlichen ÖPNV-Fahrten in der
morgendlichen Spitzenstunde erwartet.
Die derzeit angebotene Platzkapazität in der Beziehung Duisburg Hbf
— Lutherplatz beträgt 1.580 Plätze je Stunde und Richtung. Es
verkehren stündlich 8 Straßenbahnen mit je 150 Plätzen und 4
Gelenkbusse mit je 95 Plätzen. Die ermittelte Belastung kann mit der
vorhandenen freien Kapazität abgedeckt werden.
Die DVG wird die Auslastung der betroffenen Linien beobachten.
Sollten hier regelmäßige Überlastungen einzelner Kurse festgestellt
werden, können hier gezielt Verstärkungsfahrten eingelegt werden.
Zur Kapazität der Bahnsteige an der Haltestelle Lutherplatz
Anreise
Die Bahnsteige verfügen über eine ausreichende Kapazität, um die
Aussteiger aus einem Straßenbahnfahrzeug aufnehmen zu können. Bis
zum Eintreffen der nächsten Straßen bahn nach 7,5 Minuten ist der
Bahnsteig geräumt.
Die größte Nachfrage im morgendlichen Schülerverkehr im Abschnitt
Hauptbahnhof - Lutherplatz besteht zwischen 7.30 und 7.50 Uhr. Die
beiden Berufskollegs haben dies bei der Festlegung ihrer
Schulanfangszeiten — diesem Zeitraum ausweichend — zu berück
sichtigen.
Abreise
Durch eine Staffelung der Endzeiten von
- Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg
- Kaufmännische Berufskolleg
• Gesamtschule Mitte, Standort Pappenstraße
ist zu gewährleisten, dass nicht alle Schüler, die die
Straßenbahnlinie 901 in Richtung Stadtmitte benutzen, gleichzeitig
an der Haltestelle Lutherplatz eintreffen. Darüber hinaus ist
anzustreben, dass jede einzelne Schule ihre Endzeiten auf mindestens
zwei Schul stunden verteilt.
Der Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen
ÖPNV-Angebotes wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bedenken hinsichtlich der Parkplatzsituation im öffentlichen
Straßenraum
Der vorgelegten Planung sei zu entnehmen, dass der Bedarf an
Parkplätzen enorm steigen werde und dass man diesen Bedarf aus
erzieherischen Gründen absichtlich nicht komplett zu decken gedenke.
Momentan würde man in der Regel kostenlos einen Parkplatz für die
Zeit ab etwa 17:00 Uhr bis zum morgendlichen Eintreffen der
Berufspendler und Studenten finden. Die Parkplatzsituation werde
sich durch eine Bewohnerparkzone zukünftig verschlechtern. Die Stadt
kenne im Rahmen ihrer Einschätzung der Parkplatzproblematik nicht
den genauen Parkplatzbedarf der Anwohner. Durch eine Auswertung der
Datenbank der Zulassungsstelle ließe sich die Zahl der auf Anwohner
zugelassenen PKW mühelos ermitteln. Zusätzlich hätte man eine
Befragung der Anwohner durchführen können.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Empfehlung des Verkehrsgutachters hinsichtlich einer
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des geplanten Berufskollegs
folgend, wurden im Rahmen der Planungsentwicklung im Juni 2006
seitens der Stadt Duisburg detaillierte Untersuchungen
des öffentlichen Parkraumes und dessen Auslastung durchgeführt und
bewertet. Die Untersuchungen bezogen sich auf einen Bereich im
Umkreis von ca. 500m um den zukünftigen Schulstandort.
Geprägt wird dieses Untersuchungsgebiet zum einen durch Wohnbebauung
und zum anderen durch Gewerbestandorte sowie durch zahlreiche
Einrichtungen mit Gemeinbedarfscharakter (öffentliche Verwaltung,
Uni, DVG, Schulen etc.). Alle
Gewerbe- bzw. Behördenstandorte sowie das Hallenbad Neudorf und die
Fußgängerzone Oststraße verursachen bereits heute zumindest tagsüber
eine hohe Parkraumnachfrage durch Fremdparker. Innerhalb dieses
Untersuchungsgebietes liegt die bestehende
Bewohnerparkzone N, deren gesamter öffentliche Parkraum von 9:00 bis
17:00 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet wird.
Mit der Neuansiedlung des Neuen Berufskollegs Mitte sind
einschneidende Veränderungen bezüglich der bestehenden
Parkraumsituation zu erwarten.
Daher soll mit Hilfe eines sinnvolles Parkraumkonzeptes zukünftig
eine akzeptable Parkraumsituation im Umkreis von ca. 500m um den
Schulstandort geschaffen werden, um sowohl den Wohnstandort als auch
den Gewerbestandort zu sichern.
Aufgrund der Zäsur durch die Mülheimer Straße, die auf Höhe des
zukünftigen Schulgeländes nur wenige Fußgängerquerungsmöglichkeiten
aufweist, wurde nur das öffentliche Parkplatzangebot südlich der
Mülheimer Straße betrachtet. Ergeben sich
mit der Inbetriebnahme des Berufskollegs auch in dem Wohnquartier
nördlich der Mülheimer Straße (Bereich Duissern) Parkraumprobleme,
ist für diesen Bereich ebenfalls ein Parkraumbewirtschaftungskonzept
zu erarbeiten.
Um den öffentlichen Parkraum zukünftig möglichst vielen Nutzern zur
Verfügung stellen zu können, wird empfohlen, für das
Untersuchungsgebiet eine kostenpflichtige Bewirtschaftung aller
Parkplätze zu beschließen. Damit kann der nur begrenzt vorhandene
und nicht mehr vermehrbare öffentliche Parkraum optimal ausgenutzt
werden. Da diese Bewirtschaftungsform der bereits bestehenden
Bewohnerparkzone N entspricht, sind die Grenzen dieser Zone
entsprechend aufzuweiten.
Kostenfreies, langfristiges Parken ist danach nur noch für die
Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Befreiung von der Bedienpflicht
der Parkscheinautomaten) möglich. Alle Beschäftigten der ansässigen
Firmen und Einrichtungen, die keine private
Stellplatzmöglichkeit haben sowie die Besucher des geplanten
Berufskollegs werden den bewirtschafteten Bereich voraussichtlich
aufgrund der Parkgebühren zu weiten Teilen zukünftig meiden. Mit der
Verdrängung dieser Nutzergruppen steht der öffentliche Parkraum zu
künftig vorrangig den Kunden und den Besuchern, die den Parkraum in
der Regel nur stundenweise nutzen sowie den Anwohnern zur Verfügung.
Die Bewirtschaftungszeiten und die Höhe der Parkgebühren sind
sinnvoll mit den Betriebs- und Besuchszeiten der ansässigen Firmen
und Einrichtungen und des zukünftigen Berufskollegs abzustimmen.
Die Bedenken hinsichtlich einer Überlastung der Parkplatzsituation
im öffentlichen Straßenraum werden daher zurückgewiesen.
Stellplatzangebot für Anwohner in der geplanten Tiefgarage des
Berufskollegs
Das lt. Verkehrsgutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan
dargestellte Angebot von 20 Stellplätzen für Anwohner in der
Tiefgarage des Berufskollegs könne niemals den Bedarf auch nur der
unmittelbaren Anwohner decken. Die legitimen Bedürfnis se der
gesamten Anwohnerschaft blieben unberücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Zunächst ist festzustellen, dass in historisch gewachsenen
lnnenstadtbereichen der Nachweis von (privaten) Stehplätzen auf
eigenen Grundstücken erfahrungsgemäß kaum möglich ist. Der Parkraum
bedarf hat sich gerade in diesen Bereichen mehr oder weniger auf den
öffentlichen Straßenraum verlagert, was wiederum hier oftmals zu
einer Belastung des Straßenraumes und zu Parkdruck führt.
Um in dem hier betroffenen Bereich mit dem Bau der Tiefgarage bzw.
Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs diesen Parkdruck im
öffentlichen Straßenraum möglicher weise zu entlasten, ist
vorgesehen hier Stellplätze für Anwohner anzubieten. Die aus dem
Verkehrsgutachten zitierten 20 Stellplätze sind zunächst ein erster
vorsichtiger Rechansatz; sie sind optional genannt. Da bisher nicht
bekannt ist, ob und in welchem Umfang das Angebot von den Anwohnern
und Anwohnerinnen genutzt werden wird, bleibt diese Option bei der
Dimensionierung der Stellplatzanlage bzw. bei der
Stellplatzbetrachtung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
unberücksichtigt.
Festsetzungen in diesem Sinne sind im Bebauungsplan ohnehin
rechtlich nicht möglich.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die vorgesehene
Parkraumbewirtschaftung die Nachfrage durch heute vorhandene
Fremdparker (Berufspendler etc.) zurückgeht und dadurch für Anwohner
eine Entspannung der Parkraumsituation erfolgt.
Die Bedenken hinsichtlich des Stellplatzangebotes für Anwohner in
der Tiefgarage des geplanten Berufskollegs werden zurückgewiesen.
Befürchtung einer zunehmenden Verkehrs- bzw. Lärmbelastung und
Feinstaubbelastung
Die Belastung durch Verkehrslärm aller Art sei hier schon groß
genug, nicht zuletzt auch durch die veränderte Verkehrsführung in
der City. Die Anwohner wollen überhaupt keine Verschlechterung der
bisherigen Situation.
Durch den zusätzlichen Verkehr in Verbindung mit dem Weniger an
Grün/Laub dürfte die Feinstaubbelastung um einiges erhöht werden.
Insgesamt drohe Neudorf-Nord durch die Planungen ein
Verkehrskollaps. Durch die Zahl der Pendler steige das Unfahlrisiko
im gesamten Bereich. Für die Anwohner werde die Nutzung eines
eigenen PKW verteuert und unzulässig erschwert.
Die Umweltbelastung für den Stadtteil Neudorf werde aufgrund der zu
erwartenden Verkehrsströme in einem ohnehin belasteten Stadtteil
wesentlich zunehmen.
Durch die Realisierung der Planungsziele, insbesondere des
Berufskollegs, entsteht ein zu beachtendes zusätzliches
Verkehrsaufkommen im Bereich der Mülheimer Straße, Memelstraße und
Bismarckstraße.
Vor dem Hintergrund einer erforderlichen und nachhaltigen „Steuerung
der Verkehrsmittelwahl‘, wie die im Bebauungsplan festgesetzte
Beschränkung der maximal zulässigen Stellplätze für das
Berufskolleg, der Einrichtung einer bewirtschafteten
Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner, der Staffelung von
Unterrichtsbeginn und
—ende, die gezielte Vergabe der Stellplätze an Schüler und Lehrer,
die gezielte Regelung der Parkgebühren und das insgesamt unter der
Berücksichtigung eines leistungsfähigen ÖPNV, lassen sich die
Vorhaben in das vorhandene Straßennetz städtebaulich, verkehrlich
und lärmmäßig verträglich in das betroffene Stadtquartier einfügen.
Durch den Betrieb der geplanten Stellplatzanlage des geplanten
Berufskollegs mit drei Zufahrten, die eine günstige Verteilung der
Verkehrsströme bewirken, wird an keinem Ort in der Nachbarschaft ein
Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ausgelöst. Maßnahmen bzw.
immissionsschutzrechtliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan nicht
erforderlich.
Durch die aus verkehrlichen und umweltrelevanten Gründen sowie aus
Gründen der Steuerung der Verkehrsmittelwahl im Bebauungsplan für
das Sondergebiet
—Berufsschulzentrum- bzw. für das Berufskolleg festgesetzte
Stellplatzbeschränkung wird eine deutliche Minimierung der
Verkehrs-, Lärm- und Abgasbelastung für das Gebiet zum Schutze der
Bewohner erreicht.
Auswirkungen durch Schullärm (z. B. auf die Wohnnachbarschaft) sind
nicht zu erwarten; die Prüfung dieser Auswirkungen kann allerdings
erst im Rahmen der konkreten Bauplanung erfolgen und ist deshalb auf
der Ebene des späteren Baugenehmigungsverfahrens abzuschichten.
Hinsichtlich der Feinstaubbelastung (u. a. PM 10) ist festzustellen,
dass sich durch die geplanten Maßnahmen des Bebauungsplanes
erzeugten zusätzlichen Verkehrsaufkommen die „durchschnittliche
werktägliche Verkehrsstärke (DTV)“ nach den
Prognosezahlen für 2015 auf der Mülheimer Straße um 2% auf 21.886
Kfz/24h nur relativ geringfügig
erhöhen. Auf der Memelstraße um 22% T8,Blsmarckstraße um 14 % auf
4.787 und Pappenstraße um 10% auf 777.
Im Bereich der Mülheimer ist allerdings von einer Vorbelastung durch
Luftschadstoffe auszugehen. Die Verkehrsbelastungen liegen mit knapp
22.000 Kfz/24h über dem von der Forschungsgesellschaft Straßen und
Verkehrswesen (FGSV) definierten
Schwellenwerte (16.000 Kfz/24h), ab dem von erhöhten
Schadstoffwerten und Grenzüberschreitungen ausgegangen werden kann.
Diese Überschreitung ergibt sich aufgrund der hohen Einstufung der
Mülheimer Straße als Hauptverkehrsstraße mit örtlicher,
überörtlicher und regionaler Bedeutung und ist charakteristisch für
inner- bzw. großstädtische Bereiche in Ballungsgebieten.
Die prognostizierten DTV—Werte in der Memelstraße, Bismarckstraße
und Pappenstraße liegen alle deutlich unter dem zuvor genannten
Schwellenwert.
Insbesondere durch die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der
Steuerung der Verkehrsmittelwahl soll eine Minimierung der
zusätzlichen Luftschadstoffbelastungen er reicht werden. Darüber
hinaus wurden zur Verringerung der Luftschadstoffbelastungen im
Rahmen der Luftreinhalteplanung auf gesamtstädtischer Ebene
Maßnahmen entwickelt. Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller von der
Planung betroffenen Belange, stellt die vorliegende Planung
insgesamt ein ausgewogenes Ergebnis dar, in dem die Belange der
infrastrukturellen und baulichen Stadtentwicklung einerseits sowie
u. a. die Belange des Umweltschutzes anderseits berücksichtigt sind.
Die wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zusätzlichen
Verkehrs-, Lärm- und Feinstaubbelastung sind gebietsverträglich und
für die Wohnbevölkerung in dem betroffenen großstädtischen
Innenstadtbereich hinnehmbar bzw. zumutbar.
3.7 Befürchtung einer Verschlechterung der Lebensqualität in der
Umgebung des Berufskollegs durch Kriminalität, Vandalismus und
Schülerlärm
Die Lebensqualität werde sich nicht nur in Neudorf-Nord aufgrund der
zu erwartenden Schülerpopulation des Berufskollegs dramatisch
verschlechtern. Es seien folgende Verhaltensweisen einiger Schüler
zu erwarten, ohne eine ganze Schülerpopulation zu dis kreditieren.
Wenn sie sich nicht mit quietschenden Reifen, dröhnenden Bassboxen
und hupend im eigenen PKW auf dem An- bzw. Abfahrtsweg befinden,
laufen sie in Gruppen mitunter spuckend, Zigarettenkippen
wegflippend und pöbelnd zur Schule bzw. zum Hauptbahnhof. Dabei
werden Fußgängerampeln selbst auf der Hauptkreuzung genauso
geflissentlich ignoriert wie Fahrradwege.
Da an beiden zusammenführenden Schulen ein Großteil der Schüler aus
Schulabbrechern oder Jugendliche ohne Aussicht auf einen
Ausbildungsplatz bestehe, ergebe sich ein großes Konfliktpotential.
Wenn diese unsozialen Verhaltensmuster auf eine erwartete
Schülergesamtzahl von 5.500 Schülern hochgerechnet würde, habe die
Stadt, vor allem aber die Wohnbevölke rung von Neudorf, ein Problem.
Gibt es ein Sicherheitskonzept? Wer übernimmt die Verantwortung,
wenn es doch zu Übergriffen oder Vandalismus komme?
Lärmbelastung an Schulen entsteht in erster Linie nicht durch den
Unterricht, sondern durch Schüler auf dem Weg von und zur Schule
bzw. Schüler, die sich auf Freiflächen im Schulgelände oder Umfeld
aufhalten.
Da das Schulzentrum auch als Sportstätte, Unterrichtsräume der VHS
und für sonstige Veranstaltungen bis 22.00 Uhr genutzt werden soll,
sei mit einer Steigerung der Lärmbelastung bis in die späten
Abendstunden zu rechnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Kriminalität und Vandalismus im Umfeld eines Bauprojektes sind
Erscheinungen, die heute schon in der Planungsphase Berücksichtigung
finden.
Aufgrund der Tatsache, dass diese herangetragenen sozialen Phänomene
im schlechtesten Fall den Erfolg der Nutzung und den avisierten
Kostenrahmen beeinträchtigen können, wird die Planung der Innen- und
Außenbereiche genau darauf Bezug nehmen.
Die Lenkung der Besucherströme im Innenbereich in Verbindung mit der
Gestaltung der Wege, Räume und Versammlungsstätten mindert
Aggressionen und schafft eine ent spannte Lernatmosphäre. Das
Verlassen der Gebäude und der Stellplätze geschieht ü ber
verschiedene Wege und Ausfahrten, um optimierte Anbindungen an den
öffentlichen Personennahverkehr oder Verkehrswege zu erzielen. Das
Vermeiden von Staus in und um die Gebäude mindert die Belastungen
und führt die Abreisenden rasch
vom Schulzentrum weg.
Transparenz, Lichtdurchflutung, freundliche Farben, ansprechende
Oberflächen und ein leicht verständliches Leit- bzw.
Orientierungssystem tragen dazu bei, die Hemmschwelle für
Verschmutzungen und Sachbeschädigungen zu erhöhen.
Erfahrungen an einer Vielzahl von Schulneubauten im Rahmen von
Erweiterungen, nach umfassenden Sanierungen und nach Renovierungen
zeigen, dass die Anzahl von Vandalismusschäden in erheblichem Umfang
abnahm oder gar nicht mehr zu verzeichnen war, da sich die Schüler
der für sie getätigten Investitionen bewusst wurden und diese
anerkennen und respektieren.
Im Außenbereich gründen die Planungen auf gleichen Erfahrungen und
Planungsgrundsätzen. Hier kommt dem Vermeiden von dunklen, nicht
einsehbaren Ecken oder zurückliegenden Eingängen besondere Bedeutung
zu.
Bei Veranstaltungen in den späten Nachmittags- oder Abendstunden
wird allen Nutzern oder Besuchern der Gebäude oder des Geländes das
Gefühl einer guten Orientierung und des sicheren Zugangs vermittelt
werden. Ein überzeugend geplantes
Beleuchtungskonzept bis hinein in den Bereich einer künstlerischen
Gestaltung, ggf durch die Schüler selbst, ist hier Gegenstand der
Planungen.
Darüber hinaus werden Überlegungen in das Projekt eingebracht, die
die aktive Beobachtung von Eingangsbereichen und
Alarmierungseinrichtungen für Notfälle, die im Gebäude oder der
Außenanlage bereitstehen, sicherstellen sollen.
Für die Gebäude werden moderne und abgestimmte Sicherheitskonzepte
vorgesehen.
Schlussendlich werden durch die planerischen Grundlagen die
zukunftsorientierten pädagogischen Konzepte unterstützt, die u.a.
den gewaltfreien kameradschaftlichen Um gang miteinander zum Ziel
haben.
Unsoziale Verhaltensweisen einer geringen Minderheit wird man
sicherlich niemals ganz ausschließen können. Aber die vorgenannten
Maßnahmen werden helfen und dazu bei tragen, dass Vandalismus,
Kriminalität und Lärm durch Schüler gar nicht erst aufkommen bzw.
weitgehend verhindert werden, so dass eine Verschlechterung der
Lebensqualität hierdurch nicht zu befürchten ist.
3.8 Sperrung der Ankerstraße
Es wird angeregt, die Ankerstraße für den Durchgangsverkehr bzw.
dann zu erwartenden Bauverkehr durch das Aufstellen von Blumenkübeln
an der Ecke Carstanjenstraße/Ankerstraße zu sperren. Viele
Autofahrer nutzen trotz des „Anlieger frei‘- Schildes diese beiden
Straßen, um die Ampel Memelstraße/Mülheimer Straße zu umgehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Städtebauliche Konzept bzw. das Erschließungskonzept sieht im
Eckbereich der Ankerstraße/Carstanjenstraße einen neu zu schaffenden
Quartiersplatz vor.
Im Bebauungsplan ist die Ankerstraße und die Carstanjenstraße sowie
dieser Quartiers platz als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Verkehrlich soll die Ankerstraße zugunsten der neuen Platzfunktion
hinsichtlich des Fahrverkehrs entsprechend abgeriegelt werden. Der
Anregung ist somit gefolgt.
3.9 Einhaltung
eines ausreichenden Abstandes als Pufferfunktion zwischen der
Wohnbebauung Ankerstraße und dem geplanten Schulgebäude
Es wird angeregt, zwischen der Wohnbebauung an der Ankerstraße und
dem geplanten Schulgebäude einen ausreichenden Abstand als
Pufferfunktion einzuhalten. Durch eine entsprechende Bepflanzung
(Sträucher, Büsche, Bäume) und den Verzicht auf Gehwege in diesem
Bereich könnte absehbaren Konflikten (Lärmbelästigung, Vermüllung
der Gartenflächen) entgegengewirkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
An das im Bebauungsplan ausgewiesene „Sondergebiet
—Berufsschulzentrum-,, sind für die Errichtung des neuen
Berufskollegs hinsichtlich seine erforderlichen baulichen Nutzung
und der Flächenverfügbarkeit entsprechend hohe Anforderungen
gestellt.
So ist im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren
Fläche für das Berufskolleg mit einer intensiven baulichen Nutzung
zu rechnen.
Dennoch ist die Schulbaufläche nach städtebaulichen Gesichtspunkten
so angeordnet, dass im Hinblick auf die umliegende Wohnnutzung
ausreichende Abstände eingehalten werden, die gesunde
Wohnverhältnisse gewährleisten. Die für das Berufskolleg festge
setzte max. Gebäudehöhe entspricht den Anforderungen und
Rahmenbedingungen der geplanten Schulnutzung, aber auch der
städtebaulich, großstädtischen baulichen Höhenentwicklung des
betroffenen Planungsraumes, so dass von daher ebenfalls keine
Beeinträchtigungen auf die umliegende Wohnnutzung zu erwarten sind.
Abgesehen davon, übernimmt gerade der geplante Quartiersplatz an
dieser Stelle eine gewisse Pufferfunktion zur Wohnbebauung an der
Ankerstraße.
Die zukünftige Gestaltung des Platzes wird sicherlich neben seiner
vorrangigen Geh- und Erlebbarkeit auch Grünelemente berücksichtigen.
Eine Gestaltung wird so erfolgen, dass Konflikte zu
Nachbargrundstücken gar nicht erst entstehen können.
Der Anregung hinsichtlich der Einhaltung eines ausreichenden
Abstandes zwischen geplantem Schulneubau und der Wohnbebauung an der
Ankerstraße ist mit der vorliegen den Planung gefolgt.
3.10
Alternative Wohnnutzung auf der,, Carstanjen-Fläche“
Auf dem Carstanjen-Gelände wird alternativ zur Schulplanung eine
Wohnbebauung vor geschlagen. Um die Abwanderung junger Familien zu
bremsen, könnte auf der Fläche eine bezahlbare Wohnnutzung für junge
Familien entstehen. Da die
Bevölkerung Duisburgs dramatisch altere, müssten altengerechte
Häuser in eine solche gemischte Wohnstruktur sowie eine
Seniorenresidenz einbezogen werden. Eine solche Flächennutzung, bei
der man ebenfalls auf die Magistrale als ein Grundelement der
städtebaulichen Konzeption zurückgreifen könnte, wäre langfristig
der bessere Weg, der auch dem gebeutelten Stadtsäckel zu Gute käme.
Stellungnahme
der Verwaltung
Sicherlich nimmt der Ortsteil Neudorf im Bereich der Innenstadt eine
besondere Funktion als Wohnstandort mit überwiegend gehobener
Wohnqualität war. Diese Funktion soll auch erhalten bleiben und wo
erforderlich und sinnvoll, weiterentwickelt werden.
Stadtentwicklungsplanerische und städtebauliche Zielsetzung ist es
jedoch, auf dem Carstanjen-Gelände das „Neue Bebrufskolleg Mitte“ zu
errichten. Der Standort ist insgesamt hinsichtlich seiner Lage
innerhalb der Innenstadt, im Randbereich der City und in der
Entwicklungsachse Universität —Innenstadt im nördlichen Be reich des
Ortsteiles Neudorf, der schwerpunktmäßig geprägt ist durch
Universitäts-, Forschung-, Hightech-Einrichtungen sowie sonstigen
schulischen Einrichtungen, als geeigneter Standort anzusehen.
Das städtische Grundstück ist aufgrund der Verfügbarkeit, Größe und
der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur für das Schulzentrums gut
geeignet. Das Berufskolleg fügt sich städtebaulich in die umliegende
vorhandene großstädtisch geprägte Nutzungsstruktur ein.
Hinsichtlich des Abwägungsprozesse zugunsten dieses
stadtentwicklungsplanerischen Nutzungszieles wird auf die Begründung
zum Bebauungsplan, insbesondere auf Punkt 14 verwiesen.
Im Rahmen der hier gebotenen Grundsatzabwägung wird der Schulnutzung
an diesem Standort der Vorrang eingeräumt, vor einer anderweitigen
Nutzung und somit auch einer Nutzung der betreffenden Fläche für
eine Wohnbebauung.
Der Anregung hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen
Wohnnutzung wird somit nicht gefolgt.
3.11 Höhenentwicklung der geplanten Bebauung fügt sich nicht ein
Die geplanten Gebäude werden, wie schon das „ehemalige“ Haus der
Wirtschaftsförderung, ein stilistischer Fremdkörper im Umfeld sein.
Was habe ein zehnstöckiger Büroturm in einem Gebiet mit homogener
drei- bis fünfgeschossiger Bebauung zu suchen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, hier insbesondere
angesprochen das Maß der baulichen Nutzung, resultieren aus dem
„Städtebaulichen Konzept von Oktober
2006“. Eine maßgebliche Rahmenbedingung, die diesem Konzept zugrunde
liegt, ist, dass sich die bauliche Höhenentwicklung an den
bisherigen Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 858 1
(Technologiepark) und an die vorhandene umliegende Bebauung zu
orientieren hat. Das städtebauliche Konzept sieht den Schulneubau im
Kernbereich des Planungsraumes quasi als baulichen bzw. funktionalen
Solitär vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine
städtebauliche Neuordnung des um liegenden Bereiches. Um dem
räumlichen Bereich der öffentlichen Parkanlage „Carstanjens Garten“
von der Mülheimer Straße her ein adäquates innerstädtisches Format
und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als
Übergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis
sechsgeschossiger Baukörper als Solitär vorgesehen.
Der gegenüberliegende Baublock soll baulich geschlossen werden und
hierbei der Eck- bereich Ankerstraße / Carstanjenstraße, der zurzeit
baulich ungenutzt und als vernachlässigte Hinterhoffläche wirkt,
durch ein attraktives sechs- bis
zehngeschossiges Bürogebäude abgerundet werden.
Beide Solitäre sollen in dem städtischen Raum eine Dominanz
entsprechend dem vorhandenen „Haus der Wirtschaftsförderung“
erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz
gemeinsam mit dem neuen Schulzentrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstraße gruppieren und an dieser
Stelle die Bedeutung des inner- städtisch-großstädtischen Raumes
entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universität symbolisieren.
Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung entspricht den zuvor
genannten Rahmenbedingungen und den stadtentwicklungsplanerischen
und städtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Schaffung eines
der Lage angemessenen innerstädtischen groß städtischen Stadtraumes.
Die Bedenken hinsichtlich der baulichen Höhenentwicklung werden
zurückgewiesen.
3.12 Prüfung der Altlastensituation, der Bergbautätigkeit und
Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Es werden Bedenken dahingehend geäußert, dass im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens die Belange hinsichtlich der Untersuchung
der Altlastensituation (hier wird besonders die ehemalige
Teerpappenfabrik Carstanjen und die ehemalige Kfz-Werkstatt an der
Pappenstraße erwähnt), einer Bergbautätigkeit und einer Abfragung
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht nachgegangen wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Altlastensituation
bzw. die Altlastenverdachtsflächen fachgerecht und eingehend
geprüft. Im Plangebiet liegen 7 Altlasten- und
Altlastenverdachtsflächen vor, die untersucht, teilsaniert oder
saniert sind. Im Zuge der späteren Baureifmachung ist zum Teil noch
von einer an der zukünftigen Nutzung orientierten Sanierung
auszugehen. Grundsätzlich steht die Altlastensituation den im
Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzungszielen nicht entgegen.
Auf die ausführlichen und ergebnisorientierten Ausführungen unter
Punkt 6.2 der Begründung wird verwiesen.
Hinsichtlich der Bergbaubelange wurde im Rahmen der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan
u. a. die „Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie
in NRW“ um Stellungnahme gebeten.
Hiernach liegt der Bebauungsplanbereich über dem auf Steinkohle
verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Neu Duisburg“.
Heute noch ein wirkungsrelevanter Bergbau ist in den vorliegenden
Unterlagen für die Planfläche nicht verzeichnet. Mit bergbaulichen
Einwirkungen ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht zu rechnen.
Da im Bereich des Bebauungsplanes zurzeit keine Bergbauberechtigung
verliehen oder er teilt ist, ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf
das Plangebiet auch zukünftig nicht zu rechnen.
Zur Kampfmittelbelastung wurde der zuständige Kampfmittelräumdienst
bei der Bezirksregierung Düsseldorf befragt. Eine Luftbildauswertung
war nicht möglich. Aus diesem Grunde sind Erdarbeiten mit
entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden
werden, ist aus Sicherheitsgründen die Erdarbeit einzustellen und
umgehend der zuständige Kampfmittelräumdienst zu beteiligen. Ein
entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Den vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Prüfung der
Altlastensituation, der Bergbautätigkeit und Abfrage des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist somit gefolgt.
3.13 Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage
„Carstanjens Garten“
Es wird der Erhalt der gesamten Parkanlage „Carstanjens Garten“
angeregt, und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich jemals eine
Privatschenkung an die Stadt Duisburg gab oder diese nicht mehr
auffindbar sein sollte. Die geplanten Zusatzbauten mit dem neu zu
schaffenden Platz würden nicht viel von der einstigen Grünanlage
übrig lassen.
Stellungnahme der Verwaltung
Um dem räumlichen Bereich der öffentlichen Parkanlage „Carstanjens
Garten“ von der Mülheimer Straße her ein adäquates innerstädtisches
Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten,
ist als Übergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei-
bis sechsgeschossiger Baukörper als Solitär vorgesehen.
Entsprechend der städtebaulichen Konzeption soll der
gegenüberliegende Baublock baulich geschlossen und hierbei der
Eckbereich Ankerstraße / Carstanjenstraße durch ein attraktives
sechs- bis zehngeschossiges Bürogebäude abgerundet werden.
Beide Solitäre sollen in dem städtischen Raum eine Dominanz
entsprechend dem vorhandenen „Haus der Wirtschaftsförderung“
erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz
gemeinsam mit dem neuen Schulzenitrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstraße gruppieren und an dieser
Stelle die Bedeutung des inner- städtisch-großstädtischen Raumes
entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universität symbolisieren.
Durch den westlichen Solitär erfolgt ein Eingriff in die bisherige
öffentliche Parkanlage.
Ein weiterer Eingriff erfolgt durch die Verbreiterung der östlichen
Seite der Carstanjenstraße. Insgesamt erfolgt hierdurch eine
Verkleinerung der Parkanlage um ca. 35 %.
Die Freiflächen- und Erholungsfunktion der öffentlichen Parkanlage
Carstanjens Garten wird geringfügig eingeschränkt, aber durch den
neu entstehenden Grünzug im Osten des Sondergebietes (entlang der
Pappenstraße) funktional mehr als ausgeglichen.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird darüber hinaus durch
Ersatzgeldzahlungen bzw. Ersatzmaßnahmen im Bereich des Okokontos
der Stadt Duisburg ausgeglichen.
Durch den baulichen Eingriff sind u. a. auch vorhandene Einzelbäume
und Baumgruppen betroffen. Da der Bebauungsplan als Angebotsplanung
noch nicht Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben nimmt, konnte dieser
Eingriff in dem erstellten
Landschaftspflegerischen Fachbetrag nicht bilanziert werden.
Eingriffe in den Baumbestand sind daher zum Zeitpunkt der
Realisierung im Baugenehmigungsverfahren entsprechend der
Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg zu bewerten.
Zur Sicherstellung der in den Bilanzierungen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages geforderten Standards und
einer Entwicklung des betroffenen Stadtraumes mit einer angemessenen
hochwertigen Grüngestaltung wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass
hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand
Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzunehmen
sind.
Im Übrigen konnten trotz intensiver Recherchen der Verwaltung keine
Hinweise darauf entdeckt werden, dass es sich bei dem städtischen
Grundstück Carstanjens Garten um eine Schenkung handelt. Der
Verwaltung liegen keinerlei Hinweise auf irgendwelche Auf lagen
bezüglich des Grundstückes vor. Der städtebaulichen Entwicklung im
Bereich der Parkanlage Carstanjens Garten entspricht den
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen für dieses
Stadtquartier. Die Parkanlage bleibt weitgehend erhalten. Der
Eingriff ist zugunsten der neuen städtebauli chen Lösung vertretbar
und wird insbesondere durch den geplanten Grünzug entlang der
Pappenstraße mehr als ausgeglichen.
Die Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage
Carstanjens Garten wer den deshalb zurückgewiesen.
3.14 Befürchtung einer Veränderung des Mikroklimas durch das
geplante Berufsko!!eg
Es werden Veränderungen des Mikroklimas befürchtet.
Im Umweltbericht werde aufgeführt, dass jetzt schon bekannt sei,
dass es zu einer Veränderung des Mikroklimas mit der Folge von
Hitzestaus komme. Leider werde dabei der Hinweis auf die zunehmende
globale Erwärmung vermisst, durch die der Effekt poten ziert wird.
Zu berücksichtigen sei noch, dass hier viele ältere Menschen leben.
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Sachverhalt
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- werden die
klimatischen Auswirkungen der Planung auf Basis der Klimaanalyse der
Stadt Duisburg (1999) unter sucht.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- weist dabei
auf eine negative Beeinflussung der klimatischen Situation hin.
Verminderungen des Luftaustausches und der nächtlichen Abkühlung
sowie belastende Veränderungen während sommerlicher
Strahlungswetterlagen werden hier genannt. Über das Maß der
baulichen Nutzung ‚ die Positionierung der Baukörper und den
geplanten Grünflächenanteil findet ein teilweiser Ausgleich statt.
Durch das im Umweltbericht angeführte Maßnahmenbündel aus
verkehrlichen Maßnahmen und Maßnahmen der Luftreinhaltung wird ein
weiterer Ausgleich der Negativwirkungen stattfinden.
Grundlegend bei der Beurteilung ist, dass bereits Baurecht für die
Fläche besteht und die Änderung der Art der Nutzung von
Sonderbaufläche -Technologiepark- in Sonderbaufläche
—Berufsschulzentrum- keinen relevanten Einfluss auf die
lokalklimatische Situation hat. Die Dichte der Bebauung wurde nur
geringfügig erhöht. Jedoch wurde eine aus Umweltgünstigere
Aufteilung der Bauflächen angestrebt.
Auswertung der
Klimaanalyse
Die Klimaanalyse der Stadt Duisburg liefert u. a. eine Darstellung
der bodennahen Temperaturverteilung während autochthoner
(austauscharmer) Strahlungsnächte. Der Plan- bereich ist hier durch
eine Erhöhung der bodennahen Temperaturen, von +1 bis +1,5 Kelvin
gegenüber dem gemittelten Gebietswert gekennzeichnet.
Dieser Wert ist für die vorhandene verdichtete Bebauungsstruktur
durchaus als guter mittlerer Wert einzustufen, bei dem nicht von
ausgeprägten Wärmeinseleffekten gesprochen werden kann. Minderung
bringen in diesem konkreten Fall vor allem nächtliche Kaltluftströme
aus Richtung des Kaiserberggebietes und den südlich liegenden
Bereichen des Duisburger Stadtwaldes. Diese reichen bis zu den
Flächen des Plangebietes ins Neudorfer Stadtgebiet hinein und
bringen eine durchgehende Absenkung
der Lufttemperaturen mit sich.
Detailliertere Untersuchungen, im Rahmen der laufenden Überarbeitung
der Klimaanalyse, kennzeichnen den großflächigen, zentralen Bereich
des Plangebiets als innerstädtische Parkfläche, umgeben von
Stadtrand- und Stadtklimatopen.
Aufgrund dieser Einstufung ist anzunehmen, dass dem Plangebiet
allenfalls eine lokale bioklimatische Bedeutung zukommt. Die Fläche
bildet zudem einen innerstädtischen Ausgleichsraum, in dem
Empfehlungen der Klimaanalyse zufolge, keine weitere Bebau ung oder
Bodenversiegelung erfolgen sollte. Vorhandene Vegetationsstrukturen
sollten erhalten und erweitert werden. Eine Vernetzung und ein
vielgestaltiges Mikroklima sollte durch wechselnde Vegetation
angestrebt werden. Als Kalt- und Frischluftproduktionsflä che wirkt
die Freifläche ausgleichend auf die bebaute und teils überwärmte
Umgebung. Die vergleichsweise geringe Flächengröße < 10 ha und
fehlende Vernetzungsstrukturen im Umfeld lassen keine regionale
Bedeutung erwarten.
Beurteilung der Situation
Entsprechend dem Umweltbericht wird es dauerhaft zu einer negativen
Beeinflussung der mikroklimatischen Verhältnisse kommen. Damit
einhergehend ist auch mit einer Verschlechterung der bioklimatischen
Verhältnisse zu rechnen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen der
mikroklimatischen Verhältnisse, hin zu stadtklimatischen
Ausprägungen, mit stärkerer Aufheizung am Tage, geringerer
nächtlicher Abkühlung, geringerem Luftaustausch, höherer
Schadstoffbelastung und Windverwirbelungen kommen kann. Es ist aber
anzunehmen, dass es aufgrund des geplanten Versiegelungsgrades von
maximal 60 % der Fläche, zu keinen nennenswerten Wärmeinsel- und
Hitzestaueffekten kommen wird. Ebenso tragen die von der
Pappenstraße zurückgesetzten Baukörper und die Nutzung der Fläche
als Grünfläche zur Verminderung von Aufheizungen bei sommerlichen
Wetterlagen bei.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese beschriebenen Veränderungen
nicht maßgeblich auf die geplante Bebauungsvariante zurückzuführen
sind, sondern als Folgen der generellen baulichen Verwertung der
Fläche einzustufen sind.
Eine Nutzung als Technologie- und Wissenschaftsstandort, mit
vergleichbaren baulichen Dichten und einer ähnlich hohen
Versiegelung, würde eine vergleichbare klimatische Bilanz mit sich
bringen. Hinweis auf die globale Erwärmung
Als globale Klimaproblematik wird der Anstieg der langjährigen,
globalen Durchschnittstemperatur, mit den bekannten Folgen des
Treibhauseffektes, extremer Wetterverhältnisse, steigenden
Meeresspiegeln, Verschiebung der globalen Klimazonen etc.
bezeichnet. Dieser Anstieg ist, nach derzeitigem Wissensstand,
ursächlich in der zivilisationsbedingten Emission klimarelevanter
Spurengase, wie Kohlendioxid, Methan und Stickstoffoxid zu suchen.
Diese führen langfristig zu einer chemischen Veränderung und
Zerstörung der atmosphärischen Grenzschichen.
Die angesprochenen stadtklimatologischen Problemfelder - Überhitzung
urbaner Räume, Wärmeinseleffekte und Hitzestress — sind hingegen
ursächlich in der baulich bedingten Veränderung der Erdoberfläche,
Beeinflussung der Lufthygiene, wie auch in der individuell
physischen Verträglichkeit von Belastungssituationen zu suchen. Die
Folgen dieser Eingriffe sind in einer geringeren Verdunstungsrate,
höheren Wärmespeicherfähigkeiten, veränderten Belüftungssituationen,
Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt, höheren
Durchschnittstemperaturen und weiteren Effekten zu sehen.
Generell kann durch konkrete Maßnahmen auf Ebene der
Bebauungsplanung ein vor sorglicher Beitrag zum globalen Klimaschutz
geleistet werden (z.B. Verminderung des Ausstoßes von
Luftschadstoffen, Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs durch
Energieeffizienz etc.). Ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang
zwischen der urbanen, baulich bedingten Überhitzung und der
schadstoffbedingten, globalen Klimaerwärmung ist indes nicht
gegeben.
Insgesamt betrachtet wird es entsprechend den Darlegungen im
Umweltbericht und in dieser Stellungnahme dauerhaft zu einer
negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verhältnisse kommen.
Diese Veränderungen stehen jedoch grundsätzlich den geplanten
Nutzungen nicht entgegen und sind in Anbetracht der großstädtischen
lnnenentwicklungen zumutbar und hinzunehmen.
Die Befürchtungen einer eventuellen unverhältnismäßigen und
unverträglichen Veränderung der klimatologischen Situation sind
unbegründet und werden daher zurückgewiesen.
3.15 Behauptung, das geplante Berufskolleg steht nicht im Einklang
mit der Agenda 21
Die Errichtung des Neuen Berufskollegs Mitte stehe nicht in Einklang
mit den in der Agenda 21 niedergelegten Politikzielen. Die zu
erwartende Verkehrsbelastung sowie eine Nutzung des Gebäudes für
schulfremde Zwecke abends und am Wochenende werde die Lärmbelastung
erheblich steigern, der zunehmende Autoverkehr die Luftqualität
verschlechtern. Mit Förderung der städtischen Umwelt und Schutz der
Gesundheit der Bürger habe eine derartige Planungs- und Baumaßnahme
nichts zu tun.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro
wurde von zu nächst 178 Staaten die sog. Agenda 21, ein
Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, verabschiedet. Dieses
Aktionsprogramm beschreibt in vielen Einzelkapiteln,
wie die Staatengemeinschaft, die Nationalstaaten und wichtige
Akteure dem Leitbild der nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung
folgen können.
Eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung versucht, die
Auswirkungen heutigen Handelns sowohl im globalen Kontext
(Nord-Süd-Problematik), als auch im Hinblick auf nach folgende
Generationen zu berücksichtigen und negative Auswirkungen zu
vermeiden. Methodisch wird dies über sog. integrierte
Handlungskonzepte umgesetzt, die gleichzeitig ökonomische,
ökologische und soziale Belange und deren Vernetzung beachten.
Zukunftsfähige Entwicklung bedeutet ferner, bei den notwendigen
Veränderungen den Sachverstand und das Engagement der Bevölkerung
einzubeziehen. Das Aktionsprogramm Agenda 21 gab den
Nationalstaaten, Regionen und Kommunen den Auftrag, mit eigenen
Aktionsprogrammen den von der Agenda 21 gesteckten Rahmen
auszufüllen und zur Umsetzung des Leitbildes der zukunftsfähigen
Entwicklung bei zutragen.
Seitdem ist auf internationaler wie auf nationaler Ebene viel zur
Umsetzung dieses Leitbildes getan worden. In Duisburg wurden vom Rat
der Stadt am 21.09.1998 die „Leitlinien zur Lokalen Agenda 21“
verabschiedet, die auf kommunaler Ebene die Leitplanken zur
Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sein sollen. Im
Wirtschaftsprogramm „Im puls Duisburg“ wurde 1999 das Leitbild der
Entwicklung zugrunde gelegt und jüngst hat der Rat (8.12.2008)
wiederum Ziele für die Stadt Duisburg verabschiedet, die dem Leit
bild der nachhaltigen Stadtentwicklung folgen.
Zum konkreten
Projekt
Diese Rahmensetzung ersetzt jedoch nicht die Abwägung verschiedener
Belange im konkreten Einzelfall. Zwar sind im Baugesetzbuch (BauGB)
selbst die Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung implementiert, die
genaue Ausrichtung eines Vorhabens muss aber immer aus verschiedenen
Sichtweisen betrachtet, die unterschiedlichen Folgen abgewogen und
letztlich ein stimmiges Konzept verfolgt werden. Welche Richtung mit
der nachhaltigen Stadtentwicklung einzuschlagen ist, ist immer ein
Abwägungsprozess zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen
Belangen und nicht vorherbestimmt. Duisburg hat als Bildungsstandort
eine hohe Bedeutung, die Bereitstellung von guten
Ausbildungsmöglichkeiten ist für die jungen Duisburgerinnen und
Duisburger existenziell. In diesem Kontext ist das
Schulneubauvorhaben mit den sich daraus ergebenden Folgen abzuwägen.
Zahlreiche ökologische Aspekte sind in der Planung berücksichtigt:
Minimierung der Verkehrs- und somit der Lärm- und Abgasbelastung
durch eine
nachhaltige „Steuerung der Verkehrsmittelwahl“.
- Beschränkung der maximal zulässigen Stellplätze für das
Berufskolleg
- Einrichtung einer bewirtschafteten Bewohnerparkzone zugunsten der
Anwohner mit Verdrängung der Fremdparker
- Staffelung von Unterrichtsbeginn und —ende
- Gezielte Vergabe der Stellplätze an Schüler und Lehrer
- Gezielte Regelung der Parkgebühren
- Vorhandener leistungsstarker ÖPNV
Verteilung der Verkehrsströme durch 3 Tiefgaragenzufahrten
Ausweisung eines Grünzuges entlang der Pappenstraße
Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Ersatzmaßnahmen zum
Teil inner halb des Plangebietes ausgeglichen (Ersatzbäume) Nimmt
man diese Aspekte zusammen, so ergibt sich, dass der Schulneubau ein
Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt.
Die ausgewogene Planung des Bebauungsplanes steht somit im Einklang
mit der Agen da 21. Die Bedenken werden daher zurückgewiesen.
3.16 Erhalt des „Wäldchen“ auf der Carstanjen-Fläche
Es wird angeregt, einen möglichst großen Teil des „Wäldchens“, das
im Laufe der Zeit auf der Carstanjen-Fläche entstanden ist, zu
erhalten. Dieses Wäldchen übernehme eine Luftreinhaltefunktion,
biete Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bedeute wohnungsnahes Grün
sowie Natur und natürliche Entwicklung.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur ursprünglich vorgesehenen Erweiterung des Technologieparks
Neudorf auf der in Rede stehenden Fläche Anfang der 90er Jahre wurde
der zurzeit noch rechtskräftige Be bauungsplan Nr. 856 1
aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden auf dieser
Fläche umfangreiche Altlastensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine
bauliche Nutzung als Technologieparkerweiterung kam jedoch nicht
zustande, so dass sich im Laufe der Jahre ein Wildwuchs (überwiegend
mit Birken) einstellte. Dieser Bestand stellte jedoch zu keiner Zeit
„Wald“ im Sinne des Gesetzes dar. Der Bestand wurde zwischenzeitlich
in Vorbereitung auf das bevorstehende Bauprojekt des Berufkollegs
Anfang 2007 unter der Beachtung der Baumschutzsatzung gerodet, so
dass die vorgebrachte Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
gegenstandslos geworden ist.
Für den Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 1084 —Neudorf- „Neues
Berufskolleg Mitte“ wurde im Juli 2007 ein Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag erstellt, der im Rah men des Abwägungsprozesses der
Planung Eingriffs- und Ausgleichmaßnahmen regelt. Eingriffe in Natur
und Landschaft im inneren Plangebiet werden durch Ersatzmaßnahmen im
Bereich des Ökokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen. Hinsichtlich
der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind Ersatzplanzungen
im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umzusetzen.
Der 43 m breite Grünzug entlang der Pappenstraße ist städtebaulich
eine Art Pufferzone zwischen der Schulnutzung und der Wohnbebauung,
bedeutet wohnungsnahes Grün, übernimmt aber auch gleichzeitig eine
gewisse Luftreinhaltefunktion und
bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Anregung hinsichtlich
des Erhaltes des „Wäldchens“ wird als gegenstandslos zu
rückgewiesen.
3.17 Ungenügende Beteiligung und Information von
Abbruchmal3nahmen betroffener Bewohner bezüglich sozialer Maßnahmen
Es werden Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Beteiligung von
Bewohnern, deren Wohnhäuser überplant bzw. vom Abbruch und von
sozialen Maßnahmen betroffen sind. Eine frühzeitige Beteiligung und
Information der Betroffenen sei nicht erfolgt. Den Bewohner der
Häuser Ankerstraße 8 bis 10 drohe eine durch nichts
zurechtfertigende finanzielle B und Beeinträchtigung ihrer
Lebensqualität, wenn sie durch einen Abriss der Häuser zum Umzug,
eventuell in einen anderen Stadtteil, gezwungen würden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Städtebauliche Konzept bzw. die Festsetzungen des
Bebauungsplanes sehen im Bereich der Ankerstraße einen neuen
Quartiersplatz vor, durch den die vorhandenen Wohnhäuser
Ankerstraße 8 bis 10 defacto vom Abbruch betroffen sind.
Im Rahmen der gebotenen städtebaulichen Abwägung wird diesem Platz
der Vorrang eingeräumt vor einem Erhalt der Häuser. Hinsichtlich der
Darstellung und Abwägung dieser Planungsmaßnahme wird auf die
Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Die Auswirkungen für die vom
Abbruch betroffenen Bewohner sind in der Begründung zum
Bebauungsplan unter Punkt 9. Soziale Maßnahmen dargelegt.
Durch die im Rahmen des bisherigen. Bebauungsplanverfahrens
durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung (Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerbeteiligung und Öffentliche
Auslegung) ist eine ausreichende und frühzeitige Beteiligung der
Betroffenen gege ben. Eine abschließende konkrete Beteiligung und
Erörterung mit den Betroffenen erfolgt nach Rechtskraft des
Bebauungsplanes und letztendlich frühzeitig vor einer Umsetzung bzw.
Realisierung der Planungsmaßnahmen.
Die vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen.
3.18 Einschätzung der Zukunftsträchtigkeit des Vorhabens „Neun
Berufskolleg Mitte“
Das Vorhaben „Neues Berufskolleg Mitte“ wird als ein in der Zukunft
zum Scheitern verurteiltes Projekt eingestuft, genau so wie
beispielhaft genannt das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen
Kasernengelände in Wanheim oder das ehemalige
Haus der Wirtschaftsförderung an der Mülheimer Straße in Neudorf.
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich hierbei nicht unmittelbar um eine Anregung zum
Bebauungsplan, sondern vielmehr um eine zum Ausdruck gebrachte
subjektive Einschätzung zum neuen Berufskolleg Mitte in die Zukunft.
Ablesbar sind gewisse Zweifel an dem Schulprojekt, ob generell oder
nur an diesem Standort. Diese Zweifel an der Zukunftsträchtigkeit
des Schulbauvorhabens werden nicht geteilt, weil es sich im Rahmen
einer zukunftsorientierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung und eines nachvollziehbaren
Abwägungsprozesses im Bebauungsplanverfahren um eine
Bildungseinrichtung handelt, die für den
Bildungsstandort Duisburg von zukunftsweisender Bedeutung ist. Die
Bereitstellung von guten Ausbildungsmöglichkeiten mit regionaler
Bedeutung ist und bleibt zukünftig für junge Menschen existenziell.
Hinsichtlich des Erfordernisses und des vollzogenen
Abwägungsprozesses zugunsten dieses Bauvorhabens wird auf die
Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
Die vorgebrachte Einschätzung der Zukunftsträchtigkeit des
Schulbauvorhabens wird nicht geteilt und daher zurückgewiesen.
3.19
Kaufkraftentzug der Königstraße durch Aufgabe der bisherigen
cityintegrierten Schulstandorte
Durch die Aufgabe der bisherigen Schulstandorte werde der
Königstraße Kaufkraft entzogen. Gerade ein junges Publikum nutzt die
Einkaufsmöglichkeiten des neun Forums gerne auf den Weg zum Bahnhof,
wird aber sicherlich zu bequem sein, aus
der U-Bahn hochzusteigen und auf den Weg in die City zu nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Kaufkraftverhalten von Schülerinnen und Schülern ist nicht
unmittelbar Gegenstand des hier zu behandelnden
Bebauungsplanverfahrens und kann auch nicht in diesem Rahmen
aufgrund von Festsetzungsmöglichkeiten gesteuert werden.
Unabhängig davon kann jedoch festgestellt werden, dass in Bezug auf
den neuen Schulstandort ebenfalls eine kurze Erreichbarkeit zum
Zentrum gegeben ist ( ca. 800 m zu Fuß oder 1 — 2 Haltestellen), so
dass eine durch die Schulstandortverlagerung bedingte Beeinflussung
des Kaufkraftverhaltens der Schülerinnen und Schüler nicht gesehen
wird. Die Anregung wird daher zurückgewiesen.'
3.20 Bemängelung der Bekanntmachung, Art und Umfang der
Bürgerbeteiligung
Der Termin der Bürgerbeteiligung (frühzeitige Öffentlichkeit) am
12.12.2006 wurde kurzfristig bekannt gemacht und war nur im Internet
und der Lokalpresse zu entnehmen. Wer also aus Kostengründen eine
überregionale Zeitung nicht liest oder keinen lnternetzugang
besitzt, habe keine Chance gehabt, daran teilzunehmen. Eine
Bekanntmachung über Informationsblätter in die Briefkästen der
Anwohner oder durch Radio-Lokalsender sei erforderlich. Der
Gesetzgeber habe den Kommunen weitgehende Gestaltungsfreiheit
hinsichtlich Art und Umfang der Bürgerbeteiligung bei Planverfahren
eingeräumt. Es sei seitens der Stadt Duisburg bisher kein Willen zu
umfassender Transparenz erkennbar.
Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung „ortsüblich“ bekannt zu machen.
Ortsüblich bedeutet in diesem Fall die Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Duisburg, da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um ein
forma les Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt.
Darüber hinaus erfolgt bei der Stadt Duisburg eine frühzeitige
entsprechende Information an alle Duisburger Medien, wobei es diesen
obliegt, einen entsprechenden Artikel zu ver fassen bzw. zu
veröffentlichen. In der Regel erfolgt dieses, wie auch in
vorliegendem Fall. Die Veröffentlichung einer formalen Anzeige in
der Tagespresse ist rechtlich nicht erforderlich. Ferner erfolgte
die Bekanntmachung auf der Webseite der Stadt Duisburg im
lnternetportal „Planen, Bauen, Wohnen“. Dieses weitverbreitete und
rechtlich zulässige Medium bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine
ausführliche und komfortable Möglichkeit zur Information über
Termine aktueller Bauleitplanverfahren, alle Planungsdetails und
Begründungen. Diese Form der Präsentation hat einen sehr hohen
Informationsgehalt und bietet somit eine gute Voraussetzung für die
im Bundesbaugesetz vorgesehene frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Frist
zwischen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg bzw. im
Internet (30.11.2006) und dem Durchführungstag der frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (12.12.2006) war im vorliegenden Fall
angemessen und auch üblich.
Informationsblätter an die Anwohner sind sicherlich eine zusätzliche
mögliche Information, aber erfahrungsgemäß weniger erforderlich und
im Hinblick auf eine Abgrenzung der Betroffenheit und des Aufwands
fraglich.
Hinsichtlich der angesprochenen Transparenz bezüglich der
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist Folgendes
anzumerken:
Entsprechend dem Baugesetzbuch ist im Rahmen der Bauleitplanung die
Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtli chen Auswirkungen
der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben.
Diesen Anforderungen wurde mit der durchgeführten frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.12.2006 entsprochen. Jedermann
hatte die Möglichkeit, hieran teilzunehmen.
Insgesamt wurde hinsichtlich der Bekanntmachung, der Art und des
Umfanges der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus
genüge getan.
Ein Mangel wird diesbezüglich nicht gesehen und daher
zurückgewiesen.
3.21Berücksichtigung einer ersatzweisen „Hundefrei!auffläche
Es wird angeregt, bei der Planung des Grundstückes die jetzige
Nutzung desselben zu berücksichtigen. Die Fläche werde von einer
Vielzahl von Hundebesitzern als Auslauffläche genutzt. Bei Wegfall
der Benutzung des Grundstückes würden die vielen Hunde ihr
„Geschäft“ dann auf den Bürgersteigen und Straße in Neudorf-Nord
verrichten. Es wird daher darum gebeten, ersatzweise eine
angemessene Hundefreilauffläche in Neudorf Nord zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Carstanjenfläche handelt es sich keinesfalls um eine Art
„öffentliche Grünfläche‘, sondern um private Grundstücksfläche, die
ursprünglich als Firmengelände der damaligen Dachpappenfabrik
genutzt wurde, in der Zwischenzeit für die
Erweiterung des Technologieparkes vorgesehen war, aber nicht zum
Zuge kam und nunmehr u. a. zur Errichtung des neuen Berufskolleg
Mitte genutzt werden soll. Bisher war das Gelände, nicht zuletzt aus
Gründen der Gefahrenabwehr wegen der zwischenzeitlich durchgeführten
Altlastensanierungsmaßnahmen, eingezäunt. Die angesprochene Nutzung
als Hundefreilauffläche war und ist deshalb eher unerlaubt. Von
daher ist auch keinerlei Anspruch auf einen gewissen Eratz von der
Planung ableitbar. Auch ist eine Recherche möglicher alternativer
Hundefreilaufflächen in Neudorf-Nord nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung wird daher zurückgewiesen.
3.22 Vorschläge zur Wohnumfe!d- und Klimaverbesserung wie
Dachflächenbegrünung und die Verwendung von heimischen Gehölzarten
Im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und zum Klima-Erhalt wird
angeregt, auf den Dachflächen aller neu zu errichtenden Gebäude eine
(zumindest extensive) Dachbegrünung vorzusehen, auf der neu
anzulegenden Grünachse entlang der Pappenstraße laub- reiche Bäume
und Sträucher, nur heimische Wildgehölze und als Unterwuchs
vielfältige heimische Wildkräuter anzupflanzen sowie die Wege im
neuen Grünbereich nicht zu ver siegeln und eher in Form von
Trampelpfaden, statt in rechtwinkligem Verlauf anzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgeschlagene Dachbegrünung, die Verwendung von nur heimischen
Pflanzen und die angesprochene Wegegestaltung werden im Sinne einer
Wohnumfeldverbesserung und als Beitrag zum Klimaschutz sehr
befürwortet. Im Bebauungsplan sind
hierzu unmittelbar keine entsprechenden Festsetzungen getroffen
worden. Es ist jedoch vorgesehen, darauf hinzuwirken, diese
vorgeschlagenen Themen im Rahmen der Investorvergabe des geplanten
Berufskollegs soweit wie möglich einzubringen, zum Beispiel auch
vertraglich. Den Anregungen ist weitgehend damit gefolgt.
3.23 Integration der Bürger in das neue Berufskolleg, in der Form
eines Bürgerzentrums und der Entwicklung neuer Formen einer
Weiterbildung für Bürger und Erwerbstätige
Das neue Berufskolleg sollte die Bürger (des Stadtteils) integrieren
(z. B. Funktionen eines Bürgerzentrums) und es sollten neue Formen
der Weiterbildung für Bürger und Erwerbstätige entwickelt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das neue Berufskolleg wird die vorhandenen Berufskollegs in ihrer
Funktion ersetzen. Dem gemäß wird es, wie in der vorherigen Nutzung
der „alten“ Berufskollegs auch, Fremdnutzungen, wie z. B.
VHS-Kursen, Vereinssport, Veranstaltungen, Bürgervereinen, usw. Raum
bieten. Für die Verwirklichung neuer Weiterbildungskonzepte ist die
Bildungsholding der Stadt Duisburg der richtige Ansprechpartner. Die
Anregungen sind nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes,
sondern betreffen vielmehr die zukünftige konkrete
Realisierungsplanung des Bauvorhabens. Den Anregungen ist aber
aufgrund der vorgenannten beabsichtigten Nutzungsziele weit gehend
gefolgt.
3.24 Aufwertung des Stadtbildes durch die Architektur der Gebäude
des Berufskollegs. Die zukünftige Architektur der Gebäude sollte das
Stadtbild wesentlich aufwerten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die angesprochenen architektonische und baugestalterische Belange
sind zwar nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, da
hierin keine entsprechenden Festsetzungen oder Vorschriften
getroffen wurden.
Dennoch wird der Architektur und der Einfügung in das Stadtbild
innerhalb des PPP lnvestorenwettbewerbs Rechnung getragen, in dem
genau dieses Thema eines von mehreren Wertungskriterien für die
Auswahl des am besten geeigneten Investors dar stellt. Bewertet wird
der architektonische Entwurf durch ein unabhängiges
Architekturgremium, das sich aus verschiedenen
preisgerichtserfahrenen Architekten aus der Privatwirtschaft
zusammensetzt. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch den
diesbezüglichen Anregungen Rechnung getragen wird. Somit ist den
Anregungen gefolgt.
4. Weiterer Verfahrensablauf
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- wurde nach der
zweiten öffentlichen Auslegung u. a. unter Punkt 4.5 bezüglich der
Bereitstellung und Belastung des ÖPNV‘s, unter Punkt 6.2 bezüglich
der Kampfmittelbelastung und unter
Punkt 6.5 bezüglich klimatischen Auswirkungen der Planung ergänzt.
Die ergänzte bzw. aktualisierte Begründung mit dem Stand 09.02.2009
soll als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen
und beschlossen werden. Die Begründung ist dieser Vorlage als Anlage
beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- „Neues Berufskolleg Mitte“
wurde nach seiner zweiten öffentlichen Auslegung unter Hinweise (2)
unter dem Punkt „Altlasten“ sowie um den neuen Punkt
„Kampfmittelbelastung“ ergänzt.
Der ergänzte Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- soll gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44
—Mitte- der Stadt Duisburg.
Sobald für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte- die
Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde vorliegt, kann diese
Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit dieser
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan-Änderung wirksam. Mit
dieser Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44
—Mitte- kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1084
—Neudorf- ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Der
Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach seinem Inkrafttreten
mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Der
Beschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan
sind ortsüblich bekannt zu machen.
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