BV Mitte 19. März 2009: Bebauungsplan Nr. 1084 - Neudorf
 "Neues Berufskolleg Mitte" (
siehe Berufskolleg Mitte)

 

3. Entscheidung über Äußerungen und Stellungnahmen
Vorbemerkung
Im Rahmen der Auswertung aller vorgebrachten Stellungnahmen wurden Anregungen und Äußerungen, die inhaltlich bzw. thematisch gleichlautend sind,
zusammengefasst und entsprechend abgehandelt.
In der Tabelle 1.sind die Einsprechenden aufgeführt.
In der Tabelle 2 sind die Anregungen und Äußerungen stichwortartig und mit einer laufenden Nummer versehen aufgeführt und zugleich den mit Großbuchstaben dargestellten Einsprechenden zugeordnet.
Beide Tabellen sind dieser Problembeschreibung beigefügt.
Im Rahmen der Auswertung sind Stellungnahmen berücksichtigt, die im Vorfeld der öffentlichen Auslegung in der Form von Äußerungen und Eingaben sowie im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden. Über folgende Stellungnahmen ist zu entscheiden

3.1 „Fehlende Prüfung alternativer Standorte für das geplante Berufskolleg Mitte“
Es wird bemängelt, dass alternative Standorte für das geplante Berufskolleg nicht geprüft wurden.
Die Frage, ob und welche Alternativstandorte geprüft wurden und warum man diese verworfen hat, sei nicht beantwortet.
Des Weiteren werden Alternativstandorte, wie beispielsweise das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes (ursprünglich „Multi Casa“ Standort)
südlich des Duisburger Hauptbahnhofes, die Fläche „Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Straße/Müllersgasse“ im Ortsteil Altstadt sowie ein Standort in Duisburg-Rheinhausen angeregt.
Für den Standort auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände sprächen die unmittelbare und günstige Verkehrsanbindung und weniger Störungen zu anderen umliegenden Nutzern.

Der Standort „Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Straße/Müllersgasse“ sei zur Unterbringung des Berufskollegs wesentlich besser und sinnvoller, trage zur Belebung des hinteren
Sonnenwalls bei, liege in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Stadtbibliothek und VHS (Stadtfenster) und habe ebenfalls eine gute Verkehrsanbindung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wurde ebenfalls zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte-, die im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf-
betrieben wird, vorgebracht.
Da die Stellungnahme für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte-, als vorbereitender Bauleitplan, Relevanz hatte, wurden die betreffenden Anregungen bereits in diesem Verfahren vom Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung
am 08.12.2008 behandelt und entschieden (DS 08-1924 vom 31.10.2008).Eine Benachrichtigung über diese Entscheidung wurde den betroffenen Einsprechenden verfahrensformal bereits zugesandt. Darüber hinaus wird hinsichtlich der Prüfung alternativer Standorte auf die Darlegungen unter Punkt 4.1 der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.

3.2 „Erhaltung der bisherigen Schulstandorte“
Eine Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau könne nicht nur an dem Vergleich von Bilanzwert und Sanierungskosten festgemacht werden. Beide Kollegschulen liegen zurzeit stadtnah. Die Verkehrsströme verteilen sich jedoch auf Grund der
getrennten Standorte.
Wieso belässt man sie nicht dort, wo sie sind und führt eine Sanierung vor Ort durch. Letztendlich gehe es der Stadt Duisburg, wie in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben, um „neue Impulse der Innenstadtentwicklung hinter dieser Formulierung wird das ambitionierte Projekt Verbindung der Innenstadt mit dem lnnenhafen vermutet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau ist anhand einer ausführlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung getroffen worden, in der die Frage, ob der Sanierungsaufwand die Bilanzwerte der Immobilien überschreitet, nur ein Aspekt war.
In die Vergleichsberechnung einbezogen wurden jj mittel- und langfristigen Auswirkungen der Sanierung und des Neubaus. Dies sind u.a. die Sanierungs- bzw. die Neubau- kosten, die Betriebskosten, die Kosten der Bauunterhaltung und die Kosten
für den Be trieb ( u.a. Hausmeister- und Reinigungskosten).
In Betracht gezogen wurde aber auch, dass die Immobilien an den Standorten auch im sanierten Zustand nicht den aktuellen schulpädagogischen Anforderungen an Berufskollegs entsprechen würden.
Diese wirtschaftlichen und funktionalen Aspekt haben dazu geführt, der geplanten Zusammenlegung der Berufskollegs in einem Neubau am Standort in Neudorf den Vorrang einzuräumen vor einer Sanierung der bisherigen Schulen.
Die freiwerdenden Flächenpotentiale der bisherigen Schulstandorte werden zukünftig auf der- Grundlage zu prüfender bzw. zu definierender stadentwicklungsplanerischen bzw. städtebaulicher Zielsetzung einer neuen innerstadtrelevanten Nutzung
zuzuführen sein. Hierüber wird der Rat der Stadt im Rahmen seine Planungshoheit zu gegebener Zeit entscheiden. Diese planerischen Überlegungen sind jedoch nicht unmittelbar Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Der vorgebrachten Anregung hinsichtlich des Erhalts der bisherigen Schulen bzw. Schulstandorte soll nicht gefolgt werden.

3.3 „Finanzierung des Berufskolleg Mitte / Prekäre Finanzsituation“
Es wird Unverständnis darüber vorgebracht, wie die Stadt Duisburg angesichts der prekären Finanzsituation der Stadt und im Wissen um die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Hauhaltssicherungskonzept, Kommunale Finanzaufsicht, etc.) ein solches Bauprojekt überhaupt in Angriff nehmen kann.
Für die Duisburger Steuerzahler bedeute dieses Projekt, über einen Zeitraum von etwa 28 Jahren hätte die Stadt Duisburg jährlich eine Summe von ca. 6 Mio. Euro an den privatwirtschaftlichen Projektpartner zu zahlen. Hierdurch würde der
Planungs- und Handlungsspielraum der Organe der kommunalen Selbstverwaltung für viele Wahlperioden spürbar eingeschränkt.
Ein extensiver Einsatz von PPP-Projekten (Public-Private-Partnership-Modell) widerspräche, auch und gerade in Zeiten knapper Kassen, Geist und Buchstaben der Landes- und der Gemeindeverfassung und komme im Ergebnis einer Selbstentmachtung der Organe der kommunalen Selbstverwaltung gleich.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Entlastung des städtischen Haushaltes wurde geprüft, ob sich dieses Projekt wirtschaftlich vorteilhaft modellhaft im Rahmen eines PPP-Modells umsetzen lässt.
Dieses bedeutet, die öffentliche Hand (Stadt Duisburg) überträgt durch Vertrag die Auf gaben, d. h. Planung, Realisierung und Unterhaltung an einen Privaten (Investor). Der er- füllt die Aufgaben und erhält hierfür ein Entgelt. Die Stadt wird somit Mieter des realisier ten Objektes.
Ziel sind, finanzielle Einsparungen auf Seiten der öffentlichen Hand.
Durch das Immobilien Management Duisburg wurde unter Beteiligung eines externen Beraterbüros eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt, die einen wirtschaftlichen Vorteil zugunsten der Durchführung des Vorhabens als PPP-Modell ausweist. Die der Untersuchung zugrunde liegenden Prämissen werden im Laufe des Investorenverfahrens anhand der Ergebnisse der Ausschreibung des Vorhabens aktualisiert, so dass vor der Beauftragung eines Investors letztendlich feststehen wird, ob das PPP-Modell für die Stadt Duisburg günstiger ist als die Eigenrealisierung des Vorhabens.
Das Projekt „Neubau und Betrieb eines Berufskollegs in Duisburg-Mitte“ ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt und der TaskForce PPP des Landes Nordrhein- Westfalen beim Finanzministerium vorgestellt worden.
Grundsätzliche Bedenken gegen die Durchführung von PPP-Modellen bestehen im Land Nordrhein-Westfalen nicht. Bundesweit haben PPP-Modelle zuletzt durch das ÖPP Beschleunigungsgesetz weiteren Vorschub erfahren.
Öffentlich-private Partnerschaften sind anerkannte Alternativen zur Eigenrealisierung von Bauprojekten. Die vorgebrachten Befürchtungen hinsichtlich einer Durchführung des Berufskollegs Projektes als PPP-Modefl vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzsituation der Stadt werden nicht geteilt.

3.4 „Abwertung des ursprünglichen Fosterkonzeptes durch das neue Berufskolleg Mitte“
Das ursprüngliche von Sir Norman Foster konzipierte „Sondergebiet — Technologiepark“ werde durch die Änderung des Flächennutzungsplanes architektonisch abgewertet. Anfang der 90er Jahre konnte davon ausgegangen werden, dass auf der Grundlage des „Foster-Masterplanes“ sowie der in der Folgezeit realisierten Technologiebauten, auf dem betroffenen Carstanjen-Gelände hochqualifizierte Arbeitskräfte —technische Intelligenz- zu erwartet sind.
Darüber hinaus werde im vorliegenden Bebauungsplan der nordwestliche Baublock als „Kerngebiet“ (MK) ausgewiesen, mit den Nutzungszielen Büro und Dienstleistungen, wo bei von „Wohnen“ keine Rede mehr sei.
Selbst wenn die verbleibenden Wohnhäuser in der Ankerstraße nicht vom Abbruch be troffen sind, werden die Bewohner zukünftig von 5- bis 6-geschossigen Gebäuden zugemauert.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachten Bedenken beziehen sich planerisch nicht auf die angeführte Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte-, da diese nur grob die geplanten Flächennutzungen darstellt und somit die vorgetragenen Anregungen bzw. Bedenken nicht greifen. Sie beziehen sich auf den Bebauungsplan und werden deshalb im Rahmen dieses Verfahrens abgehandelt.
Für den Bebauungsplanbereich wurde mit Planungsstand von Oktober 2006 ein „städtebauliches Konzept“ erarbeitet, welches dem Bebauungsplan Nr. 1084 zugrunde liegt. Das städtebauliche Konzept sieht den Schulneubau in Kernbereiche des Planungsrau mes quasi vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine städtebauliche Neuordnung des umliegenden Bereiches.
Eine wesentliche Rahmenbedingung hierbei ist, dass das dem zurzeit rechtsgültigen Be bauungsplan Nr. 856 1 „Technologiepark“ zugrunde liegende „Fosterkonzept zum ursprünglichen Technologiepark“, nämlich die Funktionstrennung einer baulichen Nutzung im Westen und der Park- bzw. Grünflächen im Osten in einer Nordsüdachse bei der Planung aufzugreifen ist, wobei sich die geplanten baulichen Anlagen hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in das Erscheinungsbild der umliegenden vorhandenen
Baustruktur städtebaulich vertretbar einfügen muss.
Die wesentlichen Grundzüge des Foster-Masterplanes sind aus städtebaulicher Sicht in die neue Planung weitgehend eingeflossen.
- Die Nutzungsgliederung „Bebauung im Westen / Grünstreifen im Osten“ ist bei behalten.
- Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung (zulässige max. Gebäudehöhe 58,50 m ü. NN ; ca. 23,50 m über vorhandene Gelände) entspricht der Technologieparkplanung.
- In baugestalterischer und architektonischer Hinsicht ist ein attraktiver Schulneu bau analog zu einer Technologieparkbebauung zu erwarten.
- Das durch das Berufskolleg zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Bereich kommt in etwa einem Verkehrsaufkommen einer arbeitsplatzintensiven Technologienutzung gleich.
Somit kann insgesamt von einer Abwertung des ursprünglichen Fosterkonzeptes keine Rede sein.
Das im nordwestlichen Planbereich ausgewiesene Kerngebiet entspricht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes und ist auch im zurzeit gültigen Be bauungsplan Nr. 676 -Neudorf-Nord- als Kerngebiet ausgewiesen.
Entsprechend der großstädtischen, innerstädtischen Lage sowie der Lage im Randbereich zur Duisburger City und entlang der „Entwicklungsschwerpunktachse City — Universität‘ soll die weitere Entwicklung dieses Baublocks vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und Verwaltung dienen, wobei in den Obergeschossen durchaus auch attraktive Wohnnutzungen denkbar sind.
Die u. a. in dem Bereich der Ankerstraße vorhandene Wohnnutzung wird durch die geplante bauliche Nutzung nicht beeinträchtigt, da durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine städtebaulich moderate und ausgewogene Höhenentwicklung der Be bauung sowie ausreichende Abstände berücksichtigt sind, die die Ansprüche an gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Zugleich ist bei einer Wohnnutzung im groß- bzw. innerstädtischen Stadtquartier eine verdichtete Baustruktur charakteristisch und entspre chend in Kauf zu nehmen.
3.5
„Attraktivitätsverlust der Entwicklung des Universitäts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf durch das neue Berufskolleg Mitte“
Durch den Zusammenschluss mit der UNI Essen wurde der Standort Duisburg und vor allem Neudorf als Sitz der Universität erheblich aufgewertet. Ansässige Forschungsinstitute wie das namhafte Frauenhofer-Institut sowie das
Technologiezentrum ergeben ein stimmiges Konzept. Durch das geplante neue Berufskolleg werde das bisher erreichte Niveau jedoch sehr stark abgesenkt und der Standort wieder erheblich an Attraktivität verlieren. Es sollte langfristig berücksichtigt werden, dass es sich bei einem weiteren, geplanten Ausbau des Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf, bei dem betroffenen Grundstück durch seine Lage um ein Filetstück und das letzte noch freie Grundstück handelt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ortsteil Neudorf stellt sich neben der besonderen Funktion als großstädtischer Wohnstandort mit überwiegend gehobener innerstädtischer Wohnqualität ganz besonders als „Universitäts-, Lehr- und Forschungsschwerpunkt“ dar und nimmt darüber hinaus teilweise Cityfunktionen in Teilbereichen an der Mülheimer Straße wahr. Gerade hinsichtlich des Schwerpunktangebotes nimmt die Stadt Duisburg eine ausgeprägte oberzentrale Funktion wahr.
Hier sind vor allem zu nennen die zahlreichen Einrichtungen der Universität sowie die hochschulbezogenen, wissenschaftlichen und technischen Lehr- und Forschungsinstitu te, wie u. a. das hier ansässige Frauenhofer-Institut,
Tectrum-Technologiezentrum, Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Duisburg, Entwicklungszentrum für Schiffstechnik und Transportsysteme. Darüber hinaus sind zahlreiche Verwaltungseinrichtungen und sonstige Schuleinrichtungen mit regionaler Bedeutung vorhanden.
Die Nahtlage an der Entwicklungsachse Universität/Innenstadt mit ihren Sondergebieten, Kern- und Mischgebieten, die Nähe zu den Universitätseinrichtungen, zum Technologiezentrum und zu den anderen genannten Institutionen sowie die guten Erschließungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit der Fläche begründen die Standortwahl für das geplante neue Berufskolleg Mitte.
Die berufsbildende Schule profitiert bildungsstrategisch von den umliegenden Institutionen.
Die Planung des neuen Berufskollegs Mitte entspricht den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen hinsichtlich einer Entwicklung des Universitäts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf und die Nähe zu vielen Ausbildungsbetrieben in der Innenstadt gibt dem Standort weitere zentrale Bedeutung.
Aus stadtentwicklungsplanerischer und städtebaulicher Sicht, u.a. auch in der berechtig ten Erwartung einer baugestalterisch bzw. architektonisch adäquaten baulichen Lösung, rundet das geplante Berufskolleg den Entwicklungsschwerpunkt Neudorf ab.
Die Befürchtung eines Attraktivitätsverlustes der Entwicklung des „Universitäts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf“ durch das neue Berufskolleg Mitte wird somit zu rückgewiesen.

3.6„Verschlechterung der Umweltbelastung durch zusätzliche Verkehrs- und Lärmbelastung“
Zweifel an Beeinflussung bzw. Steuerung der Verkehrsmittelwahl
Eine Steuerung der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei Berufsschülern (junge Erwachsene) wird bezweifelt. Entscheidend für die Wahl des Verkehrsmittels seien Bequemlichkeit und Flexibilität in Bezug auf den individuellen Tagesablauf. Gerade für jun ge Erwachsene sei das eigene Auto nicht zuletzt auch ein Statussymbol.
Die Schüler werden teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, viele werden ihren eigenen PKW benutzen. Erfahrungsgemäß werden letztere eine Tiefgarage zu meiden suchen und so die ohnehin angespannte Parksituation in der Umgebung verschär fen.
Es wird angeregt, die Beschränkung des Parkplatzangebotes für das Berufskolleg auf 450 Stellplätze (für Schüler und Lehrer) zu überdenken.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine mögliche Steuerung der Verkehrsmittelwahl wurde in den Verkehrsgutachten des Planungsbüros Richter-Richard, Aachen, von Juni 2007 und insbesondere im Ergänzungsgutachten von Dezember 2008 dezidiert untersucht.
Bezüglich einer ergebnisorientierten und abwägungsrelevanten Darlegung dieses Belangs wird auf die Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
Wesentliches Ziel der Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist, aus Gründen des Umwelt und lmmissionsschutzes zusätzliche Verkehr- und Verkehrslärmbelastungen innerhalb des betroffenen Planungsraumes zu minimieren, um insbesondere die vorhandene Wohnqualität aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zu beeinträchtigen und im tolerierbaren Rahmen gebietsverträglich zu halten. 

Um die Verkehrs- und Wohnumfeldqualität zu erhalten sind folgende Maßnahmen zur Steuerung der Verkehrsmittelwahl vorgesehen:
Beschränkung des errechneten Stellplatzbedarfes des geplanten Berufskollegs von 560 Stellplätze auf ein Stellplatzangebote auf max. 450 Stellplätze
In ausreichendem Maß vorhandene Stellplätze würden erfahrungsgemäß zu einer Begünstigung des Pkw bei der Verkehrsmittelwahl führen. Die Anzahl der Stellplätze ist das entscheidende verkehrsplanerische Regulativ zur Steuerung der
Verkehrmittelwahl.
Zugleich werden hinsichtlich der Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Straßennet zes wesentliche bauliche Veränderungen nicht erforderlich.
Staffelung von Unterrichtsbeginn und —ende
Hierdurch werden verkehrs- und lärmträchtige Konzentrationen des Verkehrsaufkommens in Spitzenstunden, insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten und an Abfertigungsanlagen der Tiefgaragen bzw. Stellplatzanlagen sowie in den Haltepunkten des ÖPNV‘s minimiert bzw. entspannt. Ferner werden hierdurch die angesprochnen Probleme durch zusätzlichen Fußgänger- und Radverkehr u. a. an der Hauptzufahrt Mülheimer Straße entzerren.
Flankierende Maßnahmen
Unabhängig vom Umfang des Stellplatzangebotes des Berufskollegs muss sichergestellt werden, dass Schüler und Beschäftigte nicht auf die Parkstände im öffentlichen Straßenraum ausweichen, um Parkgebühren zu umgehen. Dies würde den Parkdruck in Neudorf erhöhen.
Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet und in dessen engeren Umfeld ist vorgesehen. Die dort an Parkscheinautomaten für Kurzparker erhobenen Parkgebühren dürfen dabei die Kosten für Stellplätze in der Tiefgarage nicht unterschrei ten.
Die Stellplätze in der Stellplatzanlage sind entsprechend der jeweiligen Anteile der einzelnen Bildungseinrichtungen zu vermieten. Sie sind nach Einrichtungen aufzuteilen und zunächst an Schüler mit weiten Anfahrtswegen und/oder mit unzureichenden ÖPNV Anbindung zu vermieten.
Als Voraussetzung für eine Wirkung dieser Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im betroffenen Umfeld des Berufskollegs mit ei ner regelmäßigen Kontrolle ihrer Einhaltung erforderlich und vorzusehen. Langfristiges Parken ist danach nur noch für die Bewohner mit Bewohnerparkausweis möglich. Durch den Erwerb eines Bewohnerparkausweises werden Bewohner von der Bedienpflicht der Parkscheinautomaten befreit.
Darüber hinaus ist ein leistungsfähiger ÖPNV Voraussetzung.
Der Standort des geplanten Berufskollegs ist sowohl in das städtische als auch in das regionale Netz des öffentlichen Verkehrs sehr gut eingebunden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass eine ausreichend starke Steuerung der
Verkehrsmittelwahl gebietsverträglich erreicht werden kann.
Die Bedenken hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl werden daher zurück gewiesen.
Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen ÖPNV-Angebotes
Selbst wenn es gelänge, die Verkehrsmittelwahl nachhaltig zu beeinflussen, könne die Duisburger Verkehrsgesellschaft gar keine Transportkapazität im erforderlichen Umfang bereitstellen. Um das ÖPNV-Angebot auszuweiten, bräuchte man eine ausreichende

Menge von Fahrzeugen. Schon diese Voraussetzung dürfte nicht gegeben sein. Die Zugfrequenz sei aufgrund der technischen Gegebenheiten im Bereich der U-Bahn nicht beliebig steigerbar. Die Straßenbahnhaltestelle eigne sich nur für den Halt
eines Triebwagens, und sie sei auch nicht auf den Empfang von tausenden von Fahrgästen innerhalb eines kurzen Zeitraumes eingerichtet.
Die beengten Verhältnisse auf den Bahnsteigen würden zu ernsten Sicherheitsproblemen führen. Zu Schulbeginn und —ende würde ein stetiger Strom von Fußgängern, der den Zebrastreifen natürlich nicht nur bei Grün überquert, den Autoverkehr
auf der Mülheimer Straße massiv beeinträchtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Grundlage des überarbeiteten Verkehrsgutachtens ist rechnerisch folgende ÖPNV-Nachfrage im morgendlichen Schülerverkehr zu erwarten:
Friedr.-Alb.-Lange-Berufskolleg   -  Kaufm. Berufskolleg  - Summe
Schüler 880                                - 1450                         - 2330
Anteil PKW-Fahrer 15 %             - 20%
PKW-Fahrer 132                         - 290                           -  422
Es wird ein geringer PKW-Besetzungsgrad von 1,1 angenommen

PKW-Mitfahrer 13                      - 29                               -  42
Nutzer Umweltverbund
(Fuß, Rad, ÖPNV) 735               - 1131                           - 1866
Es wird angenommen, dass die auswärtigen Besucher der Schule mit der Eisenbahn an- reisen und den Weg vom Hauptbahnhof Duisburg zur Schule zu Fuß zurücklegen

Anteil auswärtigerBesucher
(Schuljahr 2006/ 2007) 36 %    - 40 %
Nutzer Umweltverbund
mit Quelle Duisburg 470            - 679                             - 1149
Der Anteil des Fuß- und Radverkehrs der Duisburger Besucher wird aufgrund der räumlichen Herkunft der Schüler im Schuljahr 2006/2007 mit 5 % angenommen
Potentielle Nutzer
des kommunalen ÖPNV 447       -  645                            - 1092
Weiterhin wird angenommen, dass durch eine Staffelung der Schulanfangs- und Schulendzeiten die Anreise der Schüler auf zwei Stunden verteilt wird. Es wird demnach eine Belastung von rechnerisch 546 zusätzlichen ÖPNV-Fahrten in der
morgendlichen Spitzenstunde erwartet.

Die derzeit angebotene Platzkapazität in der Beziehung Duisburg Hbf — Lutherplatz beträgt 1.580 Plätze je Stunde und Richtung. Es verkehren stündlich 8 Straßenbahnen mit je 150 Plätzen und 4 Gelenkbusse mit je 95 Plätzen. Die ermittelte Belastung kann mit der vorhandenen freien Kapazität abgedeckt werden.
Die DVG wird die Auslastung der betroffenen Linien beobachten. Sollten hier regelmäßige Überlastungen einzelner Kurse festgestellt werden, können hier gezielt Verstärkungsfahrten eingelegt werden.
Zur Kapazität der Bahnsteige an der Haltestelle Lutherplatz
Anreise
Die Bahnsteige verfügen über eine ausreichende Kapazität, um die Aussteiger aus einem Straßenbahnfahrzeug aufnehmen zu können. Bis zum Eintreffen der nächsten Straßen bahn nach 7,5 Minuten ist der Bahnsteig geräumt.
Die größte Nachfrage im morgendlichen Schülerverkehr im Abschnitt Hauptbahnhof - Lutherplatz besteht zwischen 7.30 und 7.50 Uhr. Die beiden Berufskollegs haben dies bei der Festlegung ihrer Schulanfangszeiten — diesem Zeitraum ausweichend — zu berück sichtigen.
Abreise
Durch eine Staffelung der Endzeiten von
- Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg
- Kaufmännische Berufskolleg
• Gesamtschule Mitte, Standort Pappenstraße
ist zu gewährleisten, dass nicht alle Schüler, die die Straßenbahnlinie 901 in Richtung Stadtmitte benutzen, gleichzeitig an der Haltestelle Lutherplatz eintreffen. Darüber hinaus ist anzustreben, dass jede einzelne Schule ihre Endzeiten auf mindestens zwei Schul stunden verteilt.
Der Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen ÖPNV-Angebotes wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bedenken hinsichtlich der Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum
Der vorgelegten Planung sei zu entnehmen, dass der Bedarf an Parkplätzen enorm steigen werde und dass man diesen Bedarf aus erzieherischen Gründen absichtlich nicht komplett zu decken gedenke.
Momentan würde man in der Regel kostenlos einen Parkplatz für die Zeit ab etwa 17:00 Uhr bis zum morgendlichen Eintreffen der Berufspendler und Studenten finden. Die Parkplatzsituation werde sich durch eine Bewohnerparkzone zukünftig verschlechtern. Die Stadt kenne im Rahmen ihrer Einschätzung der Parkplatzproblematik nicht den genauen Parkplatzbedarf der Anwohner. Durch eine Auswertung der Datenbank der Zulassungsstelle ließe sich die Zahl der auf Anwohner zugelassenen PKW mühelos ermitteln. Zusätzlich hätte man eine Befragung der Anwohner durchführen können.

Stellungnahme der Verwaltung
Der Empfehlung des Verkehrsgutachters hinsichtlich einer Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des geplanten Berufskollegs folgend, wurden im Rahmen der Planungsentwicklung im Juni 2006 seitens der Stadt Duisburg detaillierte Untersuchungen
des öffentlichen Parkraumes und dessen Auslastung durchgeführt und bewertet. Die Untersuchungen bezogen sich auf einen Bereich im Umkreis von ca. 500m um den zukünftigen Schulstandort.
Geprägt wird dieses Untersuchungsgebiet zum einen durch Wohnbebauung und zum anderen durch Gewerbestandorte sowie durch zahlreiche Einrichtungen mit Gemeinbedarfscharakter (öffentliche Verwaltung, Uni, DVG, Schulen etc.). Alle
Gewerbe- bzw. Behördenstandorte sowie das Hallenbad Neudorf und die Fußgängerzone Oststraße verursachen bereits heute zumindest tagsüber eine hohe Parkraumnachfrage durch Fremdparker. Innerhalb dieses Untersuchungsgebietes liegt die bestehende
Bewohnerparkzone N, deren gesamter öffentliche Parkraum von 9:00 bis 17:00 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet wird.
Mit der Neuansiedlung des Neuen Berufskollegs Mitte sind einschneidende Veränderungen bezüglich der bestehenden Parkraumsituation zu erwarten.
Daher soll mit Hilfe eines sinnvolles Parkraumkonzeptes zukünftig eine akzeptable Parkraumsituation im Umkreis von ca. 500m um den Schulstandort geschaffen werden, um sowohl den Wohnstandort als auch den Gewerbestandort zu sichern.
Aufgrund der Zäsur durch die Mülheimer Straße, die auf Höhe des zukünftigen Schulgeländes nur wenige Fußgängerquerungsmöglichkeiten aufweist, wurde nur das öffentliche Parkplatzangebot südlich der Mülheimer Straße betrachtet. Ergeben sich
mit der Inbetriebnahme des Berufskollegs auch in dem Wohnquartier nördlich der Mülheimer Straße (Bereich Duissern) Parkraumprobleme, ist für diesen Bereich ebenfalls ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zu erarbeiten.
Um den öffentlichen Parkraum zukünftig möglichst vielen Nutzern zur Verfügung stellen zu können, wird empfohlen, für das Untersuchungsgebiet eine kostenpflichtige Bewirtschaftung aller Parkplätze zu beschließen. Damit kann der nur begrenzt vorhandene und nicht mehr vermehrbare öffentliche Parkraum optimal ausgenutzt werden. Da diese Bewirtschaftungsform der bereits bestehenden Bewohnerparkzone N entspricht, sind die Grenzen dieser Zone entsprechend aufzuweiten.
Kostenfreies, langfristiges Parken ist danach nur noch für die Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Befreiung von der Bedienpflicht der Parkscheinautomaten) möglich. Alle Beschäftigten der ansässigen Firmen und Einrichtungen, die keine private
Stellplatzmöglichkeit haben sowie die Besucher des geplanten Berufskollegs werden den bewirtschafteten Bereich voraussichtlich aufgrund der Parkgebühren zu weiten Teilen zukünftig meiden. Mit der Verdrängung dieser Nutzergruppen steht der öffentliche Parkraum zu künftig vorrangig den Kunden und den Besuchern, die den Parkraum in der Regel nur stundenweise nutzen sowie den Anwohnern zur Verfügung.
Die Bewirtschaftungszeiten und die Höhe der Parkgebühren sind sinnvoll mit den Betriebs- und Besuchszeiten der ansässigen Firmen und Einrichtungen und des zukünftigen Berufskollegs abzustimmen.
Die Bedenken hinsichtlich einer Überlastung der Parkplatzsituation im öffentlichen Straßenraum werden daher zurückgewiesen.

Stellplatzangebot für Anwohner in der geplanten Tiefgarage des Berufskollegs
Das lt. Verkehrsgutachten und in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellte Angebot von 20 Stellplätzen für Anwohner in der Tiefgarage des Berufskollegs könne niemals den Bedarf auch nur der unmittelbaren Anwohner decken. Die legitimen Bedürfnis se der gesamten Anwohnerschaft blieben unberücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Zunächst ist festzustellen, dass in historisch gewachsenen lnnenstadtbereichen der Nachweis von (privaten) Stehplätzen auf eigenen Grundstücken erfahrungsgemäß kaum möglich ist. Der Parkraum bedarf hat sich gerade in diesen Bereichen mehr oder weniger auf den öffentlichen Straßenraum verlagert, was wiederum hier oftmals zu einer Belastung des Straßenraumes und zu Parkdruck führt.
Um in dem hier betroffenen Bereich mit dem Bau der Tiefgarage bzw. Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs diesen Parkdruck im öffentlichen Straßenraum möglicher weise zu entlasten, ist vorgesehen hier Stellplätze für Anwohner anzubieten. Die aus dem Verkehrsgutachten zitierten 20 Stellplätze sind zunächst ein erster vorsichtiger Rechansatz; sie sind optional genannt. Da bisher nicht bekannt ist, ob und in welchem Umfang das Angebot von den Anwohnern und Anwohnerinnen genutzt werden wird, bleibt diese Option bei der Dimensionierung der Stellplatzanlage bzw. bei der Stellplatzbetrachtung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens unberücksichtigt.
Festsetzungen in diesem Sinne sind im Bebauungsplan ohnehin rechtlich nicht möglich.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die vorgesehene Parkraumbewirtschaftung die Nachfrage durch heute vorhandene Fremdparker (Berufspendler etc.) zurückgeht und dadurch für Anwohner eine Entspannung der Parkraumsituation erfolgt.
Die Bedenken hinsichtlich des Stellplatzangebotes für Anwohner in der Tiefgarage des geplanten Berufskollegs werden zurückgewiesen.

Befürchtung einer zunehmenden Verkehrs- bzw. Lärmbelastung und Feinstaubbelastung
Die Belastung durch Verkehrslärm aller Art sei hier schon groß genug, nicht zuletzt auch durch die veränderte Verkehrsführung in der City. Die Anwohner wollen überhaupt keine Verschlechterung der bisherigen Situation.
Durch den zusätzlichen Verkehr in Verbindung mit dem Weniger an Grün/Laub dürfte die Feinstaubbelastung um einiges erhöht werden.
Insgesamt drohe Neudorf-Nord durch die Planungen ein Verkehrskollaps. Durch die Zahl der Pendler steige das Unfahlrisiko im gesamten Bereich. Für die Anwohner werde die Nutzung eines eigenen PKW verteuert und unzulässig erschwert.
Die Umweltbelastung für den Stadtteil Neudorf werde aufgrund der zu erwartenden Verkehrsströme in einem ohnehin belasteten Stadtteil wesentlich zunehmen.

Durch die Realisierung der Planungsziele, insbesondere des Berufskollegs, entsteht ein zu beachtendes zusätzliches Verkehrsaufkommen im Bereich der Mülheimer Straße, Memelstraße und Bismarckstraße.
Vor dem Hintergrund einer erforderlichen und nachhaltigen „Steuerung der Verkehrsmittelwahl‘, wie die im Bebauungsplan festgesetzte Beschränkung der maximal zulässigen Stellplätze für das Berufskolleg, der Einrichtung einer bewirtschafteten
Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner, der Staffelung von Unterrichtsbeginn und
—ende, die gezielte Vergabe der Stellplätze an Schüler und Lehrer, die gezielte Regelung der Parkgebühren und das insgesamt unter der Berücksichtigung eines leistungsfähigen ÖPNV, lassen sich die Vorhaben in das vorhandene Straßennetz städtebaulich, verkehrlich und lärmmäßig verträglich in das betroffene Stadtquartier einfügen.
Durch den Betrieb der geplanten Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs mit drei Zufahrten, die eine günstige Verteilung der Verkehrsströme bewirken, wird an keinem Ort in der Nachbarschaft ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen ausgelöst. Maßnahmen bzw. immissionsschutzrechtliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan nicht erforderlich.
Durch die aus verkehrlichen und umweltrelevanten Gründen sowie aus Gründen der Steuerung der Verkehrsmittelwahl im Bebauungsplan für das Sondergebiet
—Berufsschulzentrum- bzw. für das Berufskolleg festgesetzte Stellplatzbeschränkung wird eine deutliche Minimierung der Verkehrs-, Lärm- und Abgasbelastung für das Gebiet zum Schutze der Bewohner erreicht.
Auswirkungen durch Schullärm (z. B. auf die Wohnnachbarschaft) sind nicht zu erwarten; die Prüfung dieser Auswirkungen kann allerdings erst im Rahmen der konkreten Bauplanung erfolgen und ist deshalb auf der Ebene des späteren Baugenehmigungsverfahrens abzuschichten.
Hinsichtlich der Feinstaubbelastung (u. a. PM 10) ist festzustellen, dass sich durch die geplanten Maßnahmen des Bebauungsplanes erzeugten zusätzlichen Verkehrsaufkommen die „durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTV)“ nach den
Prognosezahlen für 2015 auf der Mülheimer Straße um 2% auf 21.886 Kfz/24h nur relativ geringfügig
erhöhen. Auf der Memelstraße um 22% T8,Blsmarckstraße um 14 % auf 4.787 und Pappenstraße um 10% auf 777.
Im Bereich der Mülheimer ist allerdings von einer Vorbelastung durch Luftschadstoffe auszugehen. Die Verkehrsbelastungen liegen mit knapp 22.000 Kfz/24h über dem von der Forschungsgesellschaft Straßen und Verkehrswesen (FGSV) definierten
Schwellenwerte (16.000 Kfz/24h), ab dem von erhöhten Schadstoffwerten und Grenzüberschreitungen ausgegangen werden kann. Diese Überschreitung ergibt sich aufgrund der hohen Einstufung der Mülheimer Straße als Hauptverkehrsstraße mit örtlicher, überörtlicher und regionaler Bedeutung und ist charakteristisch für inner- bzw. großstädtische Bereiche in Ballungsgebieten.
Die prognostizierten DTV—Werte in der Memelstraße, Bismarckstraße und Pappenstraße liegen alle deutlich unter dem zuvor genannten Schwellenwert.
Insbesondere durch die vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl soll eine Minimierung der zusätzlichen Luftschadstoffbelastungen er reicht werden. Darüber hinaus wurden zur Verringerung der Luftschadstoffbelastungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung auf gesamtstädtischer Ebene Maßnahmen entwickelt. Im Rahmen der gebotenen Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange, stellt die vorliegende Planung insgesamt ein ausgewogenes Ergebnis dar, in dem die Belange der infrastrukturellen und baulichen Stadtentwicklung einerseits sowie u. a. die Belange des Umweltschutzes anderseits berücksichtigt sind.
Die wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zusätzlichen Verkehrs-, Lärm- und Feinstaubbelastung sind gebietsverträglich und für die Wohnbevölkerung in dem betroffenen großstädtischen Innenstadtbereich hinnehmbar bzw. zumutbar.

3.7 Befürchtung einer Verschlechterung der Lebensqualität in der Umgebung des Berufskollegs durch Kriminalität, Vandalismus und Schülerlärm
Die Lebensqualität werde sich nicht nur in Neudorf-Nord aufgrund der zu erwartenden Schülerpopulation des Berufskollegs dramatisch verschlechtern. Es seien folgende Verhaltensweisen einiger Schüler zu erwarten, ohne eine ganze Schülerpopulation zu dis kreditieren. Wenn sie sich nicht mit quietschenden Reifen, dröhnenden Bassboxen und hupend im eigenen PKW auf dem An- bzw. Abfahrtsweg befinden, laufen sie in Gruppen mitunter spuckend, Zigarettenkippen wegflippend und pöbelnd zur Schule bzw. zum Hauptbahnhof. Dabei werden Fußgängerampeln selbst auf der Hauptkreuzung genauso geflissentlich ignoriert wie Fahrradwege.
Da an beiden zusammenführenden Schulen ein Großteil der Schüler aus Schulabbrechern oder Jugendliche ohne Aussicht auf einen Ausbildungsplatz bestehe, ergebe sich ein großes Konfliktpotential.
Wenn diese unsozialen Verhaltensmuster auf eine erwartete Schülergesamtzahl von 5.500 Schülern hochgerechnet würde, habe die Stadt, vor allem aber die Wohnbevölke rung von Neudorf, ein Problem.
Gibt es ein Sicherheitskonzept? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn es doch zu Übergriffen oder Vandalismus komme?
Lärmbelastung an Schulen entsteht in erster Linie nicht durch den Unterricht, sondern durch Schüler auf dem Weg von und zur Schule bzw. Schüler, die sich auf Freiflächen im Schulgelände oder Umfeld aufhalten.
Da das Schulzentrum auch als Sportstätte, Unterrichtsräume der VHS und für sonstige Veranstaltungen bis 22.00 Uhr genutzt werden soll, sei mit einer Steigerung der Lärmbelastung bis in die späten Abendstunden zu rechnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Kriminalität und Vandalismus im Umfeld eines Bauprojektes sind Erscheinungen, die heute schon in der Planungsphase Berücksichtigung finden.
Aufgrund der Tatsache, dass diese herangetragenen sozialen Phänomene im schlechtesten Fall den Erfolg der Nutzung und den avisierten Kostenrahmen beeinträchtigen können, wird die Planung der Innen- und Außenbereiche genau darauf Bezug nehmen.
Die Lenkung der Besucherströme im Innenbereich in Verbindung mit der Gestaltung der Wege, Räume und Versammlungsstätten mindert Aggressionen und schafft eine ent spannte Lernatmosphäre. Das Verlassen der Gebäude und der Stellplätze geschieht ü ber verschiedene Wege und Ausfahrten, um optimierte Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr oder Verkehrswege zu erzielen. Das Vermeiden von Staus in und um die Gebäude mindert die Belastungen und führt die Abreisenden rasch
vom Schulzentrum weg.
Transparenz, Lichtdurchflutung, freundliche Farben, ansprechende Oberflächen und ein leicht verständliches Leit- bzw. Orientierungssystem tragen dazu bei, die Hemmschwelle für Verschmutzungen und Sachbeschädigungen zu erhöhen.
Erfahrungen an einer Vielzahl von Schulneubauten im Rahmen von Erweiterungen, nach umfassenden Sanierungen und nach Renovierungen zeigen, dass die Anzahl von Vandalismusschäden in erheblichem Umfang abnahm oder gar nicht mehr zu verzeichnen war, da sich die Schüler der für sie getätigten Investitionen bewusst wurden und diese anerkennen und respektieren.
Im Außenbereich gründen die Planungen auf gleichen Erfahrungen und Planungsgrundsätzen. Hier kommt dem Vermeiden von dunklen, nicht einsehbaren Ecken oder zurückliegenden Eingängen besondere Bedeutung zu.
Bei Veranstaltungen in den späten Nachmittags- oder Abendstunden wird allen Nutzern oder Besuchern der Gebäude oder des Geländes das Gefühl einer guten Orientierung und des sicheren Zugangs vermittelt werden. Ein überzeugend geplantes
Beleuchtungskonzept bis hinein in den Bereich einer künstlerischen Gestaltung, ggf durch die Schüler selbst, ist hier Gegenstand der Planungen.
Darüber hinaus werden Überlegungen in das Projekt eingebracht, die die aktive Beobachtung von Eingangsbereichen und Alarmierungseinrichtungen für Notfälle, die im Gebäude oder der Außenanlage bereitstehen, sicherstellen sollen.
Für die Gebäude werden moderne und abgestimmte Sicherheitskonzepte vorgesehen.
Schlussendlich werden durch die planerischen Grundlagen die zukunftsorientierten pädagogischen Konzepte unterstützt, die u.a. den gewaltfreien kameradschaftlichen Um gang miteinander zum Ziel haben.
Unsoziale Verhaltensweisen einer geringen Minderheit wird man sicherlich niemals ganz ausschließen können. Aber die vorgenannten Maßnahmen werden helfen und dazu bei tragen, dass Vandalismus, Kriminalität und Lärm durch Schüler gar nicht erst aufkommen bzw. weitgehend verhindert werden, so dass eine Verschlechterung der Lebensqualität hierdurch nicht zu befürchten ist.

3.8 Sperrung der Ankerstraße
Es wird angeregt, die Ankerstraße für den Durchgangsverkehr bzw. dann zu erwartenden Bauverkehr durch das Aufstellen von Blumenkübeln an der Ecke Carstanjenstraße/Ankerstraße zu sperren. Viele Autofahrer nutzen trotz des „Anlieger frei‘- Schildes diese beiden Straßen, um die Ampel Memelstraße/Mülheimer Straße zu umgehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Städtebauliche Konzept bzw. das Erschließungskonzept sieht im Eckbereich der Ankerstraße/Carstanjenstraße einen neu zu schaffenden Quartiersplatz vor.
Im Bebauungsplan ist die Ankerstraße und die Carstanjenstraße sowie dieser Quartiers platz als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Verkehrlich soll die Ankerstraße zugunsten der neuen Platzfunktion hinsichtlich des Fahrverkehrs entsprechend abgeriegelt werden. Der Anregung ist somit gefolgt.

3.9 Einhaltung eines ausreichenden Abstandes als Pufferfunktion zwischen der Wohnbebauung Ankerstraße und dem geplanten Schulgebäude
Es wird angeregt, zwischen der Wohnbebauung an der Ankerstraße und dem geplanten Schulgebäude einen ausreichenden Abstand als Pufferfunktion einzuhalten. Durch eine entsprechende Bepflanzung (Sträucher, Büsche, Bäume) und den Verzicht auf Gehwege in diesem Bereich könnte absehbaren Konflikten (Lärmbelästigung, Vermüllung der Gartenflächen) entgegengewirkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
An das im Bebauungsplan ausgewiesene „Sondergebiet —Berufsschulzentrum-,, sind für die Errichtung des neuen Berufskollegs hinsichtlich seine erforderlichen baulichen Nutzung und der Flächenverfügbarkeit entsprechend hohe Anforderungen gestellt.
So ist im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Fläche für das Berufskolleg mit einer intensiven baulichen Nutzung zu rechnen.
Dennoch ist die Schulbaufläche nach städtebaulichen Gesichtspunkten so angeordnet, dass im Hinblick auf die umliegende Wohnnutzung ausreichende Abstände eingehalten werden, die gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten. Die für das Berufskolleg festge setzte max. Gebäudehöhe entspricht den Anforderungen und Rahmenbedingungen der geplanten Schulnutzung, aber auch der städtebaulich, großstädtischen baulichen Höhenentwicklung des betroffenen Planungsraumes, so dass von daher ebenfalls keine Beeinträchtigungen auf die umliegende Wohnnutzung zu erwarten sind.
Abgesehen davon, übernimmt gerade der geplante Quartiersplatz an dieser Stelle eine gewisse Pufferfunktion zur Wohnbebauung an der Ankerstraße.
Die zukünftige Gestaltung des Platzes wird sicherlich neben seiner vorrangigen Geh- und Erlebbarkeit auch Grünelemente berücksichtigen. Eine Gestaltung wird so erfolgen, dass Konflikte zu Nachbargrundstücken gar nicht erst entstehen können.
Der Anregung hinsichtlich der Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zwischen geplantem Schulneubau und der Wohnbebauung an der Ankerstraße ist mit der vorliegen den Planung gefolgt.
3.10
Alternative Wohnnutzung auf der,, Carstanjen-Fläche“
Auf dem Carstanjen-Gelände wird alternativ zur Schulplanung eine Wohnbebauung vor geschlagen. Um die Abwanderung junger Familien zu bremsen, könnte auf der Fläche eine bezahlbare Wohnnutzung für junge Familien entstehen. Da die
Bevölkerung Duisburgs dramatisch altere, müssten altengerechte Häuser in eine solche gemischte Wohnstruktur sowie eine Seniorenresidenz einbezogen werden. Eine solche Flächennutzung, bei der man ebenfalls auf die Magistrale als ein Grundelement der städtebaulichen Konzeption zurückgreifen könnte, wäre langfristig der bessere Weg, der auch dem gebeutelten Stadtsäckel zu Gute käme.

Stellungnahme der Verwaltung
Sicherlich nimmt der Ortsteil Neudorf im Bereich der Innenstadt eine besondere Funktion als Wohnstandort mit überwiegend gehobener Wohnqualität war. Diese Funktion soll auch erhalten bleiben und wo erforderlich und sinnvoll, weiterentwickelt werden. Stadtentwicklungsplanerische und städtebauliche Zielsetzung ist es jedoch, auf dem Carstanjen-Gelände das „Neue Bebrufskolleg Mitte“ zu errichten. Der Standort ist insgesamt hinsichtlich seiner Lage innerhalb der Innenstadt, im Randbereich der City und in der Entwicklungsachse Universität —Innenstadt im nördlichen Be reich des Ortsteiles Neudorf, der schwerpunktmäßig geprägt ist durch Universitäts-, Forschung-, Hightech-Einrichtungen sowie sonstigen schulischen Einrichtungen, als geeigneter Standort anzusehen.
Das städtische Grundstück ist aufgrund der Verfügbarkeit, Größe und der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur für das Schulzentrums gut geeignet. Das Berufskolleg fügt sich städtebaulich in die umliegende vorhandene großstädtisch geprägte Nutzungsstruktur ein.
Hinsichtlich des Abwägungsprozesse zugunsten dieses stadtentwicklungsplanerischen Nutzungszieles wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, insbesondere auf Punkt 14 verwiesen.
Im Rahmen der hier gebotenen Grundsatzabwägung wird der Schulnutzung an diesem Standort der Vorrang eingeräumt, vor einer anderweitigen Nutzung und somit auch einer Nutzung der betreffenden Fläche für eine Wohnbebauung.
Der Anregung hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen Wohnnutzung wird somit nicht gefolgt.

3.11 Höhenentwicklung der geplanten Bebauung fügt sich nicht ein
Die geplanten Gebäude werden, wie schon das „ehemalige“ Haus der Wirtschaftsförderung, ein stilistischer Fremdkörper im Umfeld sein.
Was habe ein zehnstöckiger Büroturm in einem Gebiet mit homogener drei- bis fünfgeschossiger Bebauung zu suchen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, hier insbesondere angesprochen das Maß der baulichen Nutzung, resultieren aus dem „Städtebaulichen Konzept von Oktober
2006“. Eine maßgebliche Rahmenbedingung, die diesem Konzept zugrunde liegt, ist, dass sich die bauliche Höhenentwicklung an den bisherigen Höhenfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 858 1 (Technologiepark) und an die vorhandene umliegende Bebauung zu orientieren hat. Das städtebauliche Konzept sieht den Schulneubau im Kernbereich des Planungsraumes quasi als baulichen bzw. funktionalen Solitär vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine städtebauliche Neuordnung des um liegenden Bereiches. Um dem räumlichen Bereich der öffentlichen Parkanlage „Carstanjens Garten“ von der Mülheimer Straße her ein adäquates innerstädtisches Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als Übergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis sechsgeschossiger Baukörper als Solitär vorgesehen.
Der gegenüberliegende Baublock soll baulich geschlossen werden und hierbei der Eck- bereich Ankerstraße / Carstanjenstraße, der zurzeit baulich ungenutzt und als vernachlässigte Hinterhoffläche wirkt, durch ein attraktives sechs- bis
zehngeschossiges Bürogebäude abgerundet werden.
Beide Solitäre sollen in dem städtischen Raum eine Dominanz entsprechend dem vorhandenen „Haus der Wirtschaftsförderung“ erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz gemeinsam mit dem neuen Schulzentrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstraße gruppieren und an dieser Stelle die Bedeutung des inner- städtisch-großstädtischen Raumes entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universität symbolisieren.
Die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung entspricht den zuvor genannten Rahmenbedingungen und den stadtentwicklungsplanerischen und städtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Schaffung eines der Lage angemessenen innerstädtischen groß städtischen Stadtraumes. Die Bedenken hinsichtlich der baulichen Höhenentwicklung werden zurückgewiesen.

3.12 Prüfung der Altlastensituation, der Bergbautätigkeit und Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Es werden Bedenken dahingehend geäußert, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Belange hinsichtlich der Untersuchung der Altlastensituation (hier wird besonders die ehemalige Teerpappenfabrik Carstanjen und die ehemalige Kfz-Werkstatt an der Pappenstraße erwähnt), einer Bergbautätigkeit und einer Abfragung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht nachgegangen wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Altlastensituation bzw. die Altlastenverdachtsflächen fachgerecht und eingehend geprüft. Im Plangebiet liegen 7 Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen vor, die untersucht, teilsaniert oder saniert sind. Im Zuge der späteren Baureifmachung ist zum Teil noch von einer an der zukünftigen Nutzung orientierten Sanierung auszugehen. Grundsätzlich steht die Altlastensituation den im Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzungszielen nicht entgegen.
Auf die ausführlichen und ergebnisorientierten Ausführungen unter Punkt 6.2 der Begründung wird verwiesen.
Hinsichtlich der Bergbaubelange wurde im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan u. a. die „Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie in NRW“ um Stellungnahme gebeten.
Hiernach liegt der Bebauungsplanbereich über dem auf Steinkohle verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Neu Duisburg“. Heute noch ein wirkungsrelevanter Bergbau ist in den vorliegenden Unterlagen für die Planfläche nicht verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht zu rechnen. Da im Bereich des Bebauungsplanes zurzeit keine Bergbauberechtigung verliehen oder er teilt ist, ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf das Plangebiet auch zukünftig nicht zu rechnen.
Zur Kampfmittelbelastung wurde der zuständige Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf befragt. Eine Luftbildauswertung war nicht möglich. Aus diesem Grunde sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Erdarbeit einzustellen und umgehend der zuständige Kampfmittelräumdienst zu beteiligen. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Den vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Prüfung der Altlastensituation, der Bergbautätigkeit und Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist somit gefolgt.

3.13 Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage „Carstanjens Garten“
Es wird der Erhalt der gesamten Parkanlage „Carstanjens Garten“ angeregt, und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich jemals eine Privatschenkung an die Stadt Duisburg gab oder diese nicht mehr auffindbar sein sollte. Die geplanten Zusatzbauten mit dem neu zu schaffenden Platz würden nicht viel von der einstigen Grünanlage übrig lassen.
Stellungnahme der Verwaltung
Um dem räumlichen Bereich der öffentlichen Parkanlage „Carstanjens Garten“ von der Mülheimer Straße her ein adäquates innerstädtisches Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als Übergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis sechsgeschossiger Baukörper als Solitär vorgesehen.
Entsprechend der städtebaulichen Konzeption soll der gegenüberliegende Baublock baulich geschlossen und hierbei der Eckbereich Ankerstraße / Carstanjenstraße durch ein attraktives sechs- bis zehngeschossiges Bürogebäude abgerundet werden.
Beide Solitäre sollen in dem städtischen Raum eine Dominanz entsprechend dem vorhandenen „Haus der Wirtschaftsförderung“ erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz gemeinsam mit dem neuen Schulzenitrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstraße gruppieren und an dieser Stelle die Bedeutung des inner- städtisch-großstädtischen Raumes entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universität symbolisieren.
Durch den westlichen Solitär erfolgt ein Eingriff in die bisherige öffentliche Parkanlage.
Ein weiterer Eingriff erfolgt durch die Verbreiterung der östlichen Seite der Carstanjenstraße. Insgesamt erfolgt hierdurch eine Verkleinerung der Parkanlage um ca. 35 %.
Die Freiflächen- und Erholungsfunktion der öffentlichen Parkanlage Carstanjens Garten wird geringfügig eingeschränkt, aber durch den neu entstehenden Grünzug im Osten des Sondergebietes (entlang der Pappenstraße) funktional mehr als ausgeglichen.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird darüber hinaus durch Ersatzgeldzahlungen bzw. Ersatzmaßnahmen im Bereich des Okokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen.
Durch den baulichen Eingriff sind u. a. auch vorhandene Einzelbäume und Baumgruppen betroffen. Da der Bebauungsplan als Angebotsplanung noch nicht Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben nimmt, konnte dieser Eingriff in dem erstellten
Landschaftspflegerischen Fachbetrag nicht bilanziert werden. Eingriffe in den Baumbestand sind daher zum Zeitpunkt der Realisierung im Baugenehmigungsverfahren entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg zu bewerten.

Zur Sicherstellung der in den Bilanzierungen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages geforderten Standards und einer Entwicklung des betroffenen Stadtraumes mit einer angemessenen hochwertigen Grüngestaltung wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzunehmen sind.
Im Übrigen konnten trotz intensiver Recherchen der Verwaltung keine Hinweise darauf entdeckt werden, dass es sich bei dem städtischen Grundstück Carstanjens Garten um eine Schenkung handelt. Der Verwaltung liegen keinerlei Hinweise auf irgendwelche Auf lagen bezüglich des Grundstückes vor. Der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der Parkanlage Carstanjens Garten entspricht den stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen für dieses Stadtquartier. Die Parkanlage bleibt weitgehend erhalten. Der Eingriff ist zugunsten der neuen städtebauli chen Lösung vertretbar und wird insbesondere durch den geplanten Grünzug entlang der Pappenstraße mehr als ausgeglichen.
Die Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage Carstanjens Garten wer den deshalb zurückgewiesen.

3.14 Befürchtung einer Veränderung des Mikroklimas durch das geplante Berufsko!!eg
Es werden Veränderungen des Mikroklimas befürchtet.
Im Umweltbericht werde aufgeführt, dass jetzt schon bekannt sei, dass es zu einer Veränderung des Mikroklimas mit der Folge von Hitzestaus komme. Leider werde dabei der Hinweis auf die zunehmende globale Erwärmung vermisst, durch die der Effekt poten ziert wird. Zu berücksichtigen sei noch, dass hier viele ältere Menschen leben.
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Sachverhalt
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- werden die klimatischen Auswirkungen der Planung auf Basis der Klimaanalyse der Stadt Duisburg (1999) unter sucht.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- weist dabei auf eine negative Beeinflussung der klimatischen Situation hin. Verminderungen des Luftaustausches und der nächtlichen Abkühlung sowie belastende Veränderungen während sommerlicher Strahlungswetterlagen werden hier genannt. Über das Maß der baulichen Nutzung ‚ die Positionierung der Baukörper und den geplanten Grünflächenanteil findet ein teilweiser Ausgleich statt. Durch das im Umweltbericht angeführte Maßnahmenbündel aus verkehrlichen Maßnahmen und Maßnahmen der Luftreinhaltung wird ein weiterer Ausgleich der Negativwirkungen stattfinden.
Grundlegend bei der Beurteilung ist, dass bereits Baurecht für die Fläche besteht und die Änderung der Art der Nutzung von Sonderbaufläche -Technologiepark- in Sonderbaufläche —Berufsschulzentrum- keinen relevanten Einfluss auf die lokalklimatische Situation hat. Die Dichte der Bebauung wurde nur geringfügig erhöht. Jedoch wurde eine aus Umweltgünstigere Aufteilung der Bauflächen angestrebt.

Auswertung der Klimaanalyse
Die Klimaanalyse der Stadt Duisburg liefert u. a. eine Darstellung der bodennahen Temperaturverteilung während autochthoner (austauscharmer) Strahlungsnächte. Der Plan- bereich ist hier durch eine Erhöhung der bodennahen Temperaturen, von +1 bis +1,5 Kelvin gegenüber dem gemittelten Gebietswert gekennzeichnet.
Dieser Wert ist für die vorhandene verdichtete Bebauungsstruktur durchaus als guter mittlerer Wert einzustufen, bei dem nicht von ausgeprägten Wärmeinseleffekten gesprochen werden kann. Minderung bringen in diesem konkreten Fall vor allem nächtliche Kaltluftströme aus Richtung des Kaiserberggebietes und den südlich liegenden Bereichen des Duisburger Stadtwaldes. Diese reichen bis zu den Flächen des Plangebietes ins Neudorfer Stadtgebiet hinein und bringen eine durchgehende Absenkung
der Lufttemperaturen mit sich.
Detailliertere Untersuchungen, im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Klimaanalyse, kennzeichnen den großflächigen, zentralen Bereich des Plangebiets als innerstädtische Parkfläche, umgeben von Stadtrand- und Stadtklimatopen.
Aufgrund dieser Einstufung ist anzunehmen, dass dem Plangebiet allenfalls eine lokale bioklimatische Bedeutung zukommt. Die Fläche bildet zudem einen innerstädtischen Ausgleichsraum, in dem Empfehlungen der Klimaanalyse zufolge, keine weitere Bebau ung oder Bodenversiegelung erfolgen sollte. Vorhandene Vegetationsstrukturen sollten erhalten und erweitert werden. Eine Vernetzung und ein vielgestaltiges Mikroklima sollte durch wechselnde Vegetation angestrebt werden. Als Kalt- und Frischluftproduktionsflä che wirkt die Freifläche ausgleichend auf die bebaute und teils überwärmte Umgebung. Die vergleichsweise geringe Flächengröße < 10 ha und fehlende Vernetzungsstrukturen im Umfeld lassen keine regionale Bedeutung erwarten.
Beurteilung der Situation
Entsprechend dem Umweltbericht wird es dauerhaft zu einer negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verhältnisse kommen. Damit einhergehend ist auch mit einer Verschlechterung der bioklimatischen Verhältnisse zu rechnen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen der mikroklimatischen Verhältnisse, hin zu stadtklimatischen Ausprägungen, mit stärkerer Aufheizung am Tage, geringerer nächtlicher Abkühlung, geringerem Luftaustausch, höherer Schadstoffbelastung und Windverwirbelungen kommen kann. Es ist aber anzunehmen, dass es aufgrund des geplanten Versiegelungsgrades von maximal 60 % der Fläche, zu keinen nennenswerten Wärmeinsel- und Hitzestaueffekten kommen wird. Ebenso tragen die von der Pappenstraße zurückgesetzten Baukörper und die Nutzung der Fläche als Grünfläche zur Verminderung von Aufheizungen bei sommerlichen Wetterlagen bei.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese beschriebenen Veränderungen nicht maßgeblich auf die geplante Bebauungsvariante zurückzuführen sind, sondern als Folgen der generellen baulichen Verwertung der Fläche einzustufen sind.
Eine Nutzung als Technologie- und Wissenschaftsstandort, mit vergleichbaren baulichen Dichten und einer ähnlich hohen Versiegelung, würde eine vergleichbare klimatische Bilanz mit sich bringen. Hinweis auf die globale Erwärmung
Als globale Klimaproblematik wird der Anstieg der langjährigen, globalen Durchschnittstemperatur, mit den bekannten Folgen des Treibhauseffektes, extremer Wetterverhältnisse, steigenden Meeresspiegeln, Verschiebung der globalen Klimazonen etc. bezeichnet. Dieser Anstieg ist, nach derzeitigem Wissensstand, ursächlich in der zivilisationsbedingten Emission klimarelevanter Spurengase, wie Kohlendioxid, Methan und Stickstoffoxid zu suchen. Diese führen langfristig zu einer chemischen Veränderung und Zerstörung der atmosphärischen Grenzschichen.
Die angesprochenen stadtklimatologischen Problemfelder - Überhitzung urbaner Räume, Wärmeinseleffekte und Hitzestress — sind hingegen ursächlich in der baulich bedingten Veränderung der Erdoberfläche, Beeinflussung der Lufthygiene, wie auch in der individuell physischen Verträglichkeit von Belastungssituationen zu suchen. Die Folgen dieser Eingriffe sind in einer geringeren Verdunstungsrate, höheren Wärmespeicherfähigkeiten, veränderten Belüftungssituationen, Veränderungen der Pflanzen- und Tierwelt, höheren Durchschnittstemperaturen und weiteren Effekten zu sehen.
Generell kann durch konkrete Maßnahmen auf Ebene der Bebauungsplanung ein vor sorglicher Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet werden (z.B. Verminderung des Ausstoßes von Luftschadstoffen, Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs durch Energieeffizienz etc.). Ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang zwischen der urbanen, baulich bedingten Überhitzung und der schadstoffbedingten, globalen Klimaerwärmung ist indes nicht gegeben.
Insgesamt betrachtet wird es entsprechend den Darlegungen im Umweltbericht und in dieser Stellungnahme dauerhaft zu einer negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verhältnisse kommen. Diese Veränderungen stehen jedoch grundsätzlich den geplanten Nutzungen nicht entgegen und sind in Anbetracht der großstädtischen lnnenentwicklungen zumutbar und hinzunehmen.
Die Befürchtungen einer eventuellen unverhältnismäßigen und unverträglichen Veränderung der klimatologischen Situation sind unbegründet und werden daher zurückgewiesen.

3.15 Behauptung, das geplante Berufskolleg steht nicht im Einklang mit der Agenda 21
Die Errichtung des Neuen Berufskollegs Mitte stehe nicht in Einklang mit den in der Agenda 21 niedergelegten Politikzielen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung sowie eine Nutzung des Gebäudes für schulfremde Zwecke abends und am Wochenende werde die Lärmbelastung erheblich steigern, der zunehmende Autoverkehr die Luftqualität verschlechtern. Mit Förderung der städtischen Umwelt und Schutz der Gesundheit der Bürger habe eine derartige Planungs- und Baumaßnahme nichts zu tun.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro wurde von zu nächst 178 Staaten die sog. Agenda 21, ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, verabschiedet. Dieses Aktionsprogramm beschreibt in vielen Einzelkapiteln,
wie die Staatengemeinschaft, die Nationalstaaten und wichtige Akteure dem Leitbild der nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung folgen können.
Eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung versucht, die Auswirkungen heutigen Handelns sowohl im globalen Kontext (Nord-Süd-Problematik), als auch im Hinblick auf nach folgende Generationen zu berücksichtigen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Methodisch wird dies über sog. integrierte Handlungskonzepte umgesetzt, die gleichzeitig ökonomische, ökologische und soziale Belange und deren Vernetzung beachten. Zukunftsfähige Entwicklung bedeutet ferner, bei den notwendigen Veränderungen den Sachverstand und das Engagement der Bevölkerung einzubeziehen. Das Aktionsprogramm Agenda 21 gab den Nationalstaaten, Regionen und Kommunen den Auftrag, mit eigenen Aktionsprogrammen den von der Agenda 21 gesteckten Rahmen auszufüllen und zur Umsetzung des Leitbildes der zukunftsfähigen Entwicklung bei zutragen.
Seitdem ist auf internationaler wie auf nationaler Ebene viel zur Umsetzung dieses Leitbildes getan worden. In Duisburg wurden vom Rat der Stadt am 21.09.1998 die „Leitlinien zur Lokalen Agenda 21“ verabschiedet, die auf kommunaler Ebene die Leitplanken zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sein sollen. Im Wirtschaftsprogramm „Im puls Duisburg“ wurde 1999 das Leitbild der Entwicklung zugrunde gelegt und jüngst hat der Rat (8.12.2008) wiederum Ziele für die Stadt Duisburg verabschiedet, die dem Leit bild der nachhaltigen Stadtentwicklung folgen.

Zum konkreten Projekt
Diese Rahmensetzung ersetzt jedoch nicht die Abwägung verschiedener Belange im konkreten Einzelfall. Zwar sind im Baugesetzbuch (BauGB) selbst die Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung implementiert, die genaue Ausrichtung eines Vorhabens muss aber immer aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet, die unterschiedlichen Folgen abgewogen und letztlich ein stimmiges Konzept verfolgt werden. Welche Richtung mit der nachhaltigen Stadtentwicklung einzuschlagen ist, ist immer ein Abwägungsprozess zwischen sozialen, ökologischen und ökonomischen Belangen und nicht vorherbestimmt. Duisburg hat als Bildungsstandort eine hohe Bedeutung, die Bereitstellung von guten Ausbildungsmöglichkeiten ist für die jungen Duisburgerinnen und Duisburger existenziell. In diesem Kontext ist das Schulneubauvorhaben mit den sich daraus ergebenden Folgen abzuwägen.
Zahlreiche ökologische Aspekte sind in der Planung berücksichtigt:
Minimierung der Verkehrs- und somit der Lärm- und Abgasbelastung durch eine
nachhaltige „Steuerung der Verkehrsmittelwahl“.
- Beschränkung der maximal zulässigen Stellplätze für das Berufskolleg
- Einrichtung einer bewirtschafteten Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner mit Verdrängung der Fremdparker
- Staffelung von Unterrichtsbeginn und —ende
- Gezielte Vergabe der Stellplätze an Schüler und Lehrer
- Gezielte Regelung der Parkgebühren
- Vorhandener leistungsstarker ÖPNV
Verteilung der Verkehrsströme durch 3 Tiefgaragenzufahrten
Ausweisung eines Grünzuges entlang der Pappenstraße
Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Ersatzmaßnahmen zum Teil inner halb des Plangebietes ausgeglichen (Ersatzbäume) Nimmt man diese Aspekte zusammen, so ergibt sich, dass der Schulneubau ein Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt.
Die ausgewogene Planung des Bebauungsplanes steht somit im Einklang mit der Agen da 21. Die Bedenken werden daher zurückgewiesen.

3.16 Erhalt des „Wäldchen“ auf der Carstanjen-Fläche
Es wird angeregt, einen möglichst großen Teil des „Wäldchens“, das im Laufe der Zeit auf der Carstanjen-Fläche entstanden ist, zu erhalten. Dieses Wäldchen übernehme eine Luftreinhaltefunktion, biete Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bedeute wohnungsnahes Grün sowie Natur und natürliche Entwicklung.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur ursprünglich vorgesehenen Erweiterung des Technologieparks Neudorf auf der in Rede stehenden Fläche Anfang der 90er Jahre wurde der zurzeit noch rechtskräftige Be bauungsplan Nr. 856 1 aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden auf dieser
Fläche umfangreiche Altlastensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine bauliche Nutzung als Technologieparkerweiterung kam jedoch nicht zustande, so dass sich im Laufe der Jahre ein Wildwuchs (überwiegend mit Birken) einstellte. Dieser Bestand stellte jedoch zu keiner Zeit „Wald“ im Sinne des Gesetzes dar. Der Bestand wurde zwischenzeitlich in Vorbereitung auf das bevorstehende Bauprojekt des Berufkollegs Anfang 2007 unter der Beachtung der Baumschutzsatzung gerodet, so dass die vorgebrachte Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gegenstandslos geworden ist.
Für den Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 1084 —Neudorf- „Neues Berufskolleg Mitte“ wurde im Juli 2007 ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt, der im Rah men des Abwägungsprozesses der Planung Eingriffs- und Ausgleichmaßnahmen regelt. Eingriffe in Natur und Landschaft im inneren Plangebiet werden durch Ersatzmaßnahmen im Bereich des Ökokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen. Hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind Ersatzplanzungen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umzusetzen.
Der 43 m breite Grünzug entlang der Pappenstraße ist städtebaulich eine Art Pufferzone zwischen der Schulnutzung und der Wohnbebauung, bedeutet wohnungsnahes Grün, übernimmt aber auch gleichzeitig eine gewisse Luftreinhaltefunktion und
bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Anregung hinsichtlich des Erhaltes des „Wäldchens“ wird als gegenstandslos zu rückgewiesen.

3.17 Ungenügende Beteiligung und Information von Abbruchmal3nahmen betroffener Bewohner bezüglich sozialer Maßnahmen
Es werden Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Beteiligung von Bewohnern, deren Wohnhäuser überplant bzw. vom Abbruch und von sozialen Maßnahmen betroffen sind. Eine frühzeitige Beteiligung und Information der Betroffenen sei nicht erfolgt. Den Bewohner der Häuser Ankerstraße 8 bis 10 drohe eine durch nichts zurechtfertigende finanzielle B und Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität, wenn sie durch einen Abriss der Häuser zum Umzug, eventuell in einen anderen Stadtteil, gezwungen würden. Stellungnahme der Verwaltung
Das Städtebauliche Konzept bzw. die Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen im Bereich der Ankerstraße einen neuen Quartiersplatz vor, durch den die vorhandenen Wohnhäuser Ankerstraße 8 bis 10 defacto vom Abbruch betroffen sind.
Im Rahmen der gebotenen städtebaulichen Abwägung wird diesem Platz der Vorrang eingeräumt vor einem Erhalt der Häuser. Hinsichtlich der Darstellung und Abwägung dieser Planungsmaßnahme wird auf die Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Die Auswirkungen für die vom Abbruch betroffenen Bewohner sind in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 9. Soziale Maßnahmen dargelegt.
Durch die im Rahmen des bisherigen. Bebauungsplanverfahrens durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung/Bürgerbeteiligung und Öffentliche Auslegung) ist eine ausreichende und frühzeitige Beteiligung der Betroffenen gege ben. Eine abschließende konkrete Beteiligung und Erörterung mit den Betroffenen erfolgt nach Rechtskraft des Bebauungsplanes und letztendlich frühzeitig vor einer Umsetzung bzw. Realisierung der Planungsmaßnahmen.
Die vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen.

3.18 Einschätzung der Zukunftsträchtigkeit des Vorhabens „Neun Berufskolleg Mitte“
Das Vorhaben „Neues Berufskolleg Mitte“ wird als ein in der Zukunft zum Scheitern verurteiltes Projekt eingestuft, genau so wie beispielhaft genannt das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen Kasernengelände in Wanheim oder das ehemalige
Haus der Wirtschaftsförderung an der Mülheimer Straße in Neudorf.
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich hierbei nicht unmittelbar um eine Anregung zum Bebauungsplan, sondern vielmehr um eine zum Ausdruck gebrachte subjektive Einschätzung zum neuen Berufskolleg Mitte in die Zukunft.
Ablesbar sind gewisse Zweifel an dem Schulprojekt, ob generell oder nur an diesem Standort. Diese Zweifel an der Zukunftsträchtigkeit des Schulbauvorhabens werden nicht geteilt, weil es sich im Rahmen einer zukunftsorientierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung und eines nachvollziehbaren Abwägungsprozesses im Bebauungsplanverfahren um eine Bildungseinrichtung handelt, die für den
Bildungsstandort Duisburg von zukunftsweisender Bedeutung ist. Die Bereitstellung von guten Ausbildungsmöglichkeiten mit regionaler Bedeutung ist und bleibt zukünftig für junge Menschen existenziell.
Hinsichtlich des Erfordernisses und des vollzogenen Abwägungsprozesses zugunsten dieses Bauvorhabens wird auf die Begründung zum Bebauungsplan verwiesen.
Die vorgebrachte Einschätzung der Zukunftsträchtigkeit des Schulbauvorhabens wird nicht geteilt und daher zurückgewiesen.

3.19
Kaufkraftentzug der Königstraße durch Aufgabe der bisherigen cityintegrierten Schulstandorte
Durch die Aufgabe der bisherigen Schulstandorte werde der Königstraße Kaufkraft entzogen. Gerade ein junges Publikum nutzt die Einkaufsmöglichkeiten des neun Forums gerne auf den Weg zum Bahnhof, wird aber sicherlich zu bequem sein, aus
der U-Bahn hochzusteigen und auf den Weg in die City zu nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Kaufkraftverhalten von Schülerinnen und Schülern ist nicht unmittelbar Gegenstand des hier zu behandelnden Bebauungsplanverfahrens und kann auch nicht in diesem Rahmen aufgrund von Festsetzungsmöglichkeiten gesteuert werden.
Unabhängig davon kann jedoch festgestellt werden, dass in Bezug auf den neuen Schulstandort ebenfalls eine kurze Erreichbarkeit zum Zentrum gegeben ist ( ca. 800 m zu Fuß oder 1 — 2 Haltestellen), so dass eine durch die Schulstandortverlagerung bedingte Beeinflussung des Kaufkraftverhaltens der Schülerinnen und Schüler nicht gesehen wird. Die Anregung wird daher zurückgewiesen.'

3.20 Bemängelung der Bekanntmachung, Art und Umfang der Bürgerbeteiligung
Der Termin der Bürgerbeteiligung (frühzeitige Öffentlichkeit) am 12.12.2006 wurde kurzfristig bekannt gemacht und war nur im Internet und der Lokalpresse zu entnehmen. Wer also aus Kostengründen eine überregionale Zeitung nicht liest oder keinen lnternetzugang besitzt, habe keine Chance gehabt, daran teilzunehmen. Eine Bekanntmachung über Informationsblätter in die Briefkästen der Anwohner oder durch Radio-Lokalsender sei erforderlich. Der Gesetzgeber habe den Kommunen weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Art und Umfang der Bürgerbeteiligung bei Planverfahren eingeräumt. Es sei seitens der Stadt Duisburg bisher kein Willen zu umfassender Transparenz erkennbar.
Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung „ortsüblich“ bekannt zu machen. Ortsüblich bedeutet in diesem Fall die Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg, da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um ein forma les Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt.
Darüber hinaus erfolgt bei der Stadt Duisburg eine frühzeitige entsprechende Information an alle Duisburger Medien, wobei es diesen obliegt, einen entsprechenden Artikel zu ver fassen bzw. zu veröffentlichen. In der Regel erfolgt dieses, wie auch in vorliegendem Fall. Die Veröffentlichung einer formalen Anzeige in der Tagespresse ist rechtlich nicht erforderlich. Ferner erfolgte die Bekanntmachung auf der Webseite der Stadt Duisburg im lnternetportal „Planen, Bauen, Wohnen“. Dieses weitverbreitete und rechtlich zulässige Medium bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine ausführliche und komfortable  Möglichkeit zur Information über Termine aktueller Bauleitplanverfahren, alle Planungsdetails und Begründungen. Diese Form der Präsentation hat einen sehr hohen Informationsgehalt und bietet somit eine gute Voraussetzung für die im Bundesbaugesetz vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Frist zwischen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg bzw. im Internet (30.11.2006) und dem Durchführungstag der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (12.12.2006) war im vorliegenden Fall angemessen und auch üblich.
Informationsblätter an die Anwohner sind sicherlich eine zusätzliche mögliche Information, aber erfahrungsgemäß weniger erforderlich und im Hinblick auf eine Abgrenzung der Betroffenheit und des Aufwands fraglich.
Hinsichtlich der angesprochenen Transparenz bezüglich der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist Folgendes anzumerken:
Entsprechend dem Baugesetzbuch ist im Rahmen der Bauleitplanung die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtli chen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Diesen Anforderungen wurde mit der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 12.12.2006 entsprochen. Jedermann hatte die Möglichkeit, hieran teilzunehmen.
Insgesamt wurde hinsichtlich der Bekanntmachung, der Art und des Umfanges der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und darüber hinaus genüge getan.
Ein Mangel wird diesbezüglich nicht gesehen und daher zurückgewiesen.

3.21Berücksichtigung einer ersatzweisen „Hundefrei!auffläche
Es wird angeregt, bei der Planung des Grundstückes die jetzige Nutzung desselben zu berücksichtigen. Die Fläche werde von einer Vielzahl von Hundebesitzern als Auslauffläche genutzt. Bei Wegfall der Benutzung des Grundstückes würden die vielen Hunde ihr „Geschäft“ dann auf den Bürgersteigen und Straße in Neudorf-Nord verrichten. Es wird daher darum gebeten, ersatzweise eine angemessene Hundefreilauffläche in Neudorf Nord zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Carstanjenfläche handelt es sich keinesfalls um eine Art „öffentliche Grünfläche‘, sondern um private Grundstücksfläche, die ursprünglich als Firmengelände der damaligen Dachpappenfabrik genutzt wurde, in der Zwischenzeit für die
Erweiterung des Technologieparkes vorgesehen war, aber nicht zum Zuge kam und nunmehr u. a. zur Errichtung des neuen Berufskolleg Mitte genutzt werden soll. Bisher war das Gelände, nicht zuletzt aus Gründen der Gefahrenabwehr wegen der zwischenzeitlich durchgeführten Altlastensanierungsmaßnahmen, eingezäunt. Die angesprochene Nutzung als Hundefreilauffläche war und ist deshalb eher unerlaubt. Von daher ist auch keinerlei Anspruch auf einen gewissen Eratz von der Planung ableitbar. Auch ist eine Recherche möglicher alternativer Hundefreilaufflächen in Neudorf-Nord nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung wird daher zurückgewiesen.

3.22 Vorschläge zur Wohnumfe!d- und Klimaverbesserung wie Dachflächenbegrünung und die Verwendung von heimischen Gehölzarten
Im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und zum Klima-Erhalt wird angeregt, auf den Dachflächen aller neu zu errichtenden Gebäude eine (zumindest extensive) Dachbegrünung vorzusehen, auf der neu anzulegenden Grünachse entlang der Pappenstraße laub- reiche Bäume und Sträucher, nur heimische Wildgehölze und als Unterwuchs vielfältige heimische Wildkräuter anzupflanzen sowie die Wege im neuen Grünbereich nicht zu ver siegeln und eher in Form von Trampelpfaden, statt in rechtwinkligem Verlauf anzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgeschlagene Dachbegrünung, die Verwendung von nur heimischen Pflanzen und die angesprochene Wegegestaltung werden im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und als Beitrag zum Klimaschutz sehr befürwortet. Im Bebauungsplan sind
hierzu unmittelbar keine entsprechenden Festsetzungen getroffen worden. Es ist jedoch vorgesehen, darauf hinzuwirken, diese vorgeschlagenen Themen im Rahmen der Investorvergabe des geplanten Berufskollegs soweit wie möglich einzubringen, zum Beispiel auch vertraglich. Den Anregungen ist weitgehend damit gefolgt.

3.23 Integration der Bürger in das neue Berufskolleg, in der Form eines Bürgerzentrums und der Entwicklung neuer Formen einer Weiterbildung für Bürger und Erwerbstätige
Das neue Berufskolleg sollte die Bürger (des Stadtteils) integrieren (z. B. Funktionen eines Bürgerzentrums) und es sollten neue Formen der Weiterbildung für Bürger und Erwerbstätige entwickelt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das neue Berufskolleg wird die vorhandenen Berufskollegs in ihrer Funktion ersetzen. Dem gemäß wird es, wie in der vorherigen Nutzung der „alten“ Berufskollegs auch, Fremdnutzungen, wie z. B. VHS-Kursen, Vereinssport, Veranstaltungen, Bürgervereinen, usw. Raum bieten. Für die Verwirklichung neuer Weiterbildungskonzepte ist die Bildungsholding der Stadt Duisburg der richtige Ansprechpartner. Die Anregungen sind nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, sondern betreffen vielmehr die zukünftige konkrete Realisierungsplanung des Bauvorhabens. Den Anregungen ist aber aufgrund der vorgenannten beabsichtigten Nutzungsziele weit gehend gefolgt.

3.24 Aufwertung des Stadtbildes durch die Architektur der Gebäude des Berufskollegs. Die zukünftige Architektur der Gebäude sollte das Stadtbild wesentlich aufwerten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die angesprochenen architektonische und baugestalterische Belange sind zwar nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, da hierin keine entsprechenden Festsetzungen oder Vorschriften getroffen wurden.
Dennoch wird der Architektur und der Einfügung in das Stadtbild innerhalb des PPP lnvestorenwettbewerbs Rechnung getragen, in dem genau dieses Thema eines von mehreren Wertungskriterien für die Auswahl des am besten geeigneten Investors dar stellt. Bewertet wird der architektonische Entwurf durch ein unabhängiges Architekturgremium, das sich aus verschiedenen preisgerichtserfahrenen Architekten aus der Privatwirtschaft zusammensetzt. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch den diesbezüglichen Anregungen Rechnung getragen wird. Somit ist den Anregungen gefolgt.

4. Weiterer Verfahrensablauf
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- wurde nach der zweiten öffentlichen Auslegung u. a. unter Punkt 4.5 bezüglich der Bereitstellung und Belastung des ÖPNV‘s, unter Punkt 6.2 bezüglich der Kampfmittelbelastung und unter
Punkt 6.5 bezüglich klimatischen Auswirkungen der Planung ergänzt.
Die ergänzte bzw. aktualisierte Begründung mit dem Stand 09.02.2009 soll als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB übernommen und beschlossen werden. Die Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Bebauungsplan Nr. 1084 —Neudorf- „Neues Berufskolleg Mitte“ wurde nach seiner zweiten öffentlichen Auslegung unter Hinweise (2) unter dem Punkt „Altlasten“ sowie um den neuen Punkt „Kampfmittelbelastung“ ergänzt.
Der ergänzte Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- soll gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte- der Stadt Duisburg.
Sobald für die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte- die Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde vorliegt, kann diese Genehmigung ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplan-Änderung wirksam. Mit dieser Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.44 —Mitte- kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1084 —Neudorf- ortsüblich bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Der Bebauungsplan ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach seinem Inkrafttreten mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Der Beschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan sind ortsüblich bekannt zu machen.