3.
Entscheidung �ber �u�erungen und Stellungnahmen
Vorbemerkung
Im Rahmen der Auswertung aller vorgebrachten Stellungnahmen wurden
Anregungen und �u�erungen, die inhaltlich bzw. thematisch
gleichlautend sind,
zusammengefasst und entsprechend abgehandelt.
In der Tabelle 1.sind die Einsprechenden aufgef�hrt.
In der Tabelle 2 sind die Anregungen und �u�erungen stichwortartig
und mit einer laufenden Nummer versehen aufgef�hrt und zugleich den
mit Gro�buchstaben dargestellten Einsprechenden zugeordnet.
Beide Tabellen sind dieser Problembeschreibung beigef�gt.
Im Rahmen der Auswertung sind Stellungnahmen ber�cksichtigt, die im
Vorfeld der �ffentlichen Auslegung in der Form von �u�erungen und
Eingaben sowie im Rahmen der
�ffentlichen Auslegung gem�� � 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht wurden.
�ber folgende Stellungnahmen ist zu entscheiden
3.1 �Fehlende
Pr�fung alternativer Standorte f�r das geplante Berufskolleg Mitte�
Es wird bem�ngelt, dass alternative Standorte f�r das geplante
Berufskolleg nicht gepr�ft wurden.
Die Frage, ob und welche Alternativstandorte gepr�ft wurden und
warum man diese verworfen hat, sei nicht beantwortet.
Des Weiteren werden Alternativstandorte, wie beispielsweise das
Gel�nde des ehemaligen G�terbahnhofes (urspr�nglich �Multi Casa�
Standort)
s�dlich des Duisburger Hauptbahnhofes, die Fl�che �Steinsche
Gasse/Josef-Kiefer Stra�e/M�llersgasse� im Ortsteil Altstadt sowie
ein Standort in Duisburg-Rheinhausen angeregt.
F�r den Standort auf dem ehemaligen G�terbahnhofsgel�nde spr�chen
die unmittelbare und g�nstige Verkehrsanbindung und weniger
St�rungen zu anderen umliegenden Nutzern.
Der Standort
�Steinsche Gasse/Josef-Kiefer Stra�e/M�llersgasse� sei zur
Unterbringung des Berufskollegs wesentlich besser und sinnvoller,
trage zur Belebung des hinteren
Sonnenwalls bei, liege in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten
Stadtbibliothek und VHS (Stadtfenster) und habe ebenfalls eine gute
Verkehrsanbindung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachte Stellungnahme wurde ebenfalls zur
Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte-, die im
Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf-
betrieben wird, vorgebracht.
Da die Stellungnahme f�r die Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44
�Mitte-, als vorbereitender Bauleitplan, Relevanz hatte, wurden die
betreffenden Anregungen bereits in diesem Verfahren vom Rat der
Stadt Duisburg in seiner Sitzung
am 08.12.2008 behandelt und entschieden (DS 08-1924 vom
31.10.2008).Eine Benachrichtigung �ber diese Entscheidung wurde den
betroffenen Einsprechenden verfahrensformal bereits zugesandt.
Dar�ber hinaus wird hinsichtlich der Pr�fung alternativer Standorte
auf die Darlegungen unter Punkt 4.1 der Begr�ndung zum Bebauungsplan
verwiesen.
3.2 �Erhaltung der bisherigen Schulstandorte�
Eine Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau k�nne nicht nur an
dem Vergleich von Bilanzwert und Sanierungskosten festgemacht
werden. Beide Kollegschulen liegen zurzeit stadtnah. Die
Verkehrsstr�me verteilen sich jedoch auf Grund der
getrennten Standorte.
Wieso bel�sst man sie nicht dort, wo sie sind und f�hrt eine
Sanierung vor Ort durch. Letztendlich gehe es der Stadt Duisburg,
wie in der Begr�ndung zum Bebauungsplan beschrieben, um �neue
Impulse der Innenstadtentwicklung hinter dieser Formulierung wird
das ambitionierte Projekt Verbindung der Innenstadt mit dem
lnnenhafen vermutet.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Entscheidung zwischen Sanierung und Neubau ist anhand einer
ausf�hrlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung getroffen worden, in der
die Frage, ob der Sanierungsaufwand die Bilanzwerte der Immobilien
�berschreitet, nur ein Aspekt war.
In die Vergleichsberechnung einbezogen wurden jj mittel- und
langfristigen Auswirkungen der Sanierung und des Neubaus. Dies sind
u.a. die Sanierungs- bzw. die Neubau- kosten, die Betriebskosten,
die Kosten der Bauunterhaltung und die Kosten
f�r den Be trieb ( u.a. Hausmeister- und Reinigungskosten).
In Betracht gezogen wurde aber auch, dass die Immobilien an den
Standorten auch im sanierten Zustand nicht den aktuellen
schulp�dagogischen Anforderungen an Berufskollegs entsprechen
w�rden.
Diese wirtschaftlichen und funktionalen Aspekt haben dazu gef�hrt,
der geplanten Zusammenlegung der Berufskollegs in einem Neubau am
Standort in Neudorf den Vorrang einzur�umen vor einer Sanierung der
bisherigen Schulen.
Die freiwerdenden Fl�chenpotentiale der bisherigen Schulstandorte
werden zuk�nftig auf der- Grundlage zu pr�fender bzw. zu
definierender stadentwicklungsplanerischen bzw. st�dtebaulicher
Zielsetzung einer neuen innerstadtrelevanten Nutzung
zuzuf�hren sein. Hier�ber wird der Rat der Stadt im Rahmen seine
Planungshoheit zu gegebener Zeit entscheiden. Diese planerischen
�berlegungen sind jedoch nicht unmittelbar Gegenstand des
vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Der vorgebrachten Anregung hinsichtlich des Erhalts der bisherigen
Schulen bzw. Schulstandorte soll nicht gefolgt werden.
3.3 �Finanzierung des Berufskolleg Mitte / Prek�re Finanzsituation�
Es wird Unverst�ndnis dar�ber vorgebracht, wie die Stadt Duisburg
angesichts der prek�ren Finanzsituation der Stadt und im Wissen um
die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen
(Hauhaltssicherungskonzept, Kommunale Finanzaufsicht, etc.) ein
solches Bauprojekt �berhaupt in Angriff nehmen kann.
F�r die Duisburger Steuerzahler bedeute dieses Projekt, �ber einen
Zeitraum von etwa 28 Jahren h�tte die Stadt Duisburg j�hrlich eine
Summe von ca. 6 Mio. Euro an den privatwirtschaftlichen
Projektpartner zu zahlen. Hierdurch w�rde der
Planungs- und Handlungsspielraum der Organe der kommunalen
Selbstverwaltung f�r viele Wahlperioden sp�rbar eingeschr�nkt.
Ein extensiver Einsatz von PPP-Projekten (Public-Private-Partnership-Modell)
widerspr�che, auch und gerade in Zeiten knapper Kassen, Geist und
Buchstaben der Landes- und der Gemeindeverfassung und komme im
Ergebnis einer Selbstentmachtung der Organe der kommunalen
Selbstverwaltung gleich.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Zusammenhang mit den �berlegungen zur Entlastung des st�dtischen
Haushaltes wurde gepr�ft, ob sich dieses Projekt wirtschaftlich
vorteilhaft modellhaft im Rahmen eines PPP-Modells umsetzen l�sst.
Dieses bedeutet, die �ffentliche Hand (Stadt Duisburg) �bertr�gt
durch Vertrag die Auf gaben, d. h. Planung, Realisierung und
Unterhaltung an einen Privaten (Investor). Der er- f�llt die
Aufgaben und erh�lt hierf�r ein Entgelt. Die Stadt wird somit Mieter
des realisier ten Objektes.
Ziel sind, finanzielle Einsparungen auf Seiten der �ffentlichen
Hand.
Durch das Immobilien Management Duisburg wurde unter Beteiligung
eines externen Beraterb�ros eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
erstellt, die einen wirtschaftlichen Vorteil zugunsten der
Durchf�hrung des Vorhabens als PPP-Modell ausweist. Die der
Untersuchung zugrunde liegenden Pr�missen werden im Laufe des
Investorenverfahrens anhand der Ergebnisse der Ausschreibung des
Vorhabens aktualisiert, so dass vor der Beauftragung eines Investors
letztendlich feststehen wird, ob das PPP-Modell f�r die Stadt
Duisburg g�nstiger ist als die Eigenrealisierung des Vorhabens.
Das Projekt �Neubau und Betrieb eines Berufskollegs in
Duisburg-Mitte� ist mit der Bezirksregierung D�sseldorf abgestimmt
und der TaskForce PPP des Landes Nordrhein- Westfalen beim
Finanzministerium vorgestellt worden.
Grunds�tzliche Bedenken gegen die Durchf�hrung von PPP-Modellen
bestehen im Land Nordrhein-Westfalen nicht. Bundesweit haben
PPP-Modelle zuletzt durch das �PP Beschleunigungsgesetz weiteren
Vorschub erfahren.
�ffentlich-private Partnerschaften sind anerkannte Alternativen zur
Eigenrealisierung von Bauprojekten. Die vorgebrachten Bef�rchtungen
hinsichtlich einer Durchf�hrung des Berufskollegs Projektes als
PPP-Modefl vor dem Hintergrund der bestehenden Finanzsituation der
Stadt werden nicht geteilt.
3.4 �Abwertung des urspr�nglichen Fosterkonzeptes durch das neue
Berufskolleg Mitte�
Das urspr�ngliche von Sir Norman Foster konzipierte �Sondergebiet �
Technologiepark� werde durch die �nderung des Fl�chennutzungsplanes
architektonisch abgewertet. Anfang der 90er Jahre konnte davon
ausgegangen werden, dass auf der Grundlage des �Foster-Masterplanes�
sowie der in der Folgezeit realisierten Technologiebauten, auf dem
betroffenen Carstanjen-Gel�nde hochqualifizierte Arbeitskr�fte
�technische Intelligenz- zu erwartet sind.
Dar�ber hinaus werde im vorliegenden Bebauungsplan der nordwestliche
Baublock als �Kerngebiet� (MK) ausgewiesen, mit den Nutzungszielen
B�ro und Dienstleistungen, wo bei von �Wohnen� keine Rede mehr sei.
Selbst wenn die verbleibenden Wohnh�user in der Ankerstra�e nicht
vom Abbruch be troffen sind, werden die Bewohner zuk�nftig von 5-
bis 6-geschossigen Geb�uden zugemauert.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgebrachten Bedenken beziehen sich planerisch nicht auf die
angef�hrte Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte-, da diese
nur grob die geplanten Fl�chennutzungen darstellt und somit die
vorgetragenen Anregungen bzw. Bedenken nicht greifen. Sie beziehen
sich auf den Bebauungsplan und werden deshalb im Rahmen dieses
Verfahrens abgehandelt.
F�r den Bebauungsplanbereich wurde mit Planungsstand von Oktober
2006 ein �st�dtebauliches Konzept� erarbeitet, welches dem
Bebauungsplan Nr. 1084 zugrunde liegt. Das st�dtebauliche Konzept
sieht den Schulneubau in Kernbereiche des Planungsrau mes quasi vor.
Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine st�dtebauliche
Neuordnung des umliegenden Bereiches.
Eine wesentliche Rahmenbedingung hierbei ist, dass das dem zurzeit
rechtsg�ltigen Be bauungsplan Nr. 856 1 �Technologiepark� zugrunde
liegende �Fosterkonzept zum urspr�nglichen Technologiepark�, n�mlich
die Funktionstrennung einer baulichen Nutzung im Westen und der
Park- bzw. Gr�nfl�chen im Osten in einer Nords�dachse bei der
Planung aufzugreifen ist, wobei sich die geplanten baulichen Anlagen
hinsichtlich ihrer H�henentwicklung in das Erscheinungsbild der
umliegenden vorhandenen
Baustruktur st�dtebaulich vertretbar einf�gen muss.
Die wesentlichen Grundz�ge des Foster-Masterplanes sind aus
st�dtebaulicher Sicht in die neue Planung weitgehend eingeflossen.
- Die Nutzungsgliederung �Bebauung im Westen / Gr�nstreifen im
Osten� ist bei behalten.
- Die H�henentwicklung der geplanten Bebauung (zul�ssige max.
Geb�udeh�he 58,50 m �. NN ; ca. 23,50 m �ber vorhandene Gel�nde)
entspricht der Technologieparkplanung.
- In baugestalterischer und architektonischer Hinsicht ist ein
attraktiver Schulneu bau analog zu einer Technologieparkbebauung zu
erwarten.
- Das durch das Berufskolleg zu erwartende zus�tzliche
Verkehrsaufkommen in dem betroffenen Bereich kommt in etwa einem
Verkehrsaufkommen einer arbeitsplatzintensiven Technologienutzung
gleich.
Somit kann insgesamt von einer Abwertung des urspr�nglichen
Fosterkonzeptes keine Rede sein.
Das im nordwestlichen Planbereich ausgewiesene Kerngebiet entspricht
den Darstellungen des rechtswirksamen Fl�chennutzungsplanes und ist
auch im zurzeit g�ltigen Be bauungsplan Nr. 676 -Neudorf-Nord- als
Kerngebiet ausgewiesen.
Entsprechend der gro�st�dtischen, innerst�dtischen Lage sowie der
Lage im Randbereich zur Duisburger City und entlang der
�Entwicklungsschwerpunktachse City � Universit�t� soll die weitere
Entwicklung dieses Baublocks vorwiegend der Unterbringung von
Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft
und Verwaltung dienen, wobei in den Obergeschossen durchaus auch
attraktive Wohnnutzungen denkbar sind.
Die u. a. in dem Bereich der Ankerstra�e vorhandene Wohnnutzung wird
durch die geplante bauliche Nutzung nicht beeintr�chtigt, da durch
die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine st�dtebaulich moderate
und ausgewogene H�henentwicklung der Be bauung sowie ausreichende
Abst�nde ber�cksichtigt sind, die die Anspr�che an gesunde
Wohnverh�ltnisse gew�hrleisten. Zugleich ist bei einer Wohnnutzung
im gro�- bzw. innerst�dtischen Stadtquartier eine verdichtete
Baustruktur charakteristisch und entspre chend in Kauf zu nehmen.
3.5
�Attraktivit�tsverlust der Entwicklung des Universit�ts-, Lehr- und
Forschungsstandortes Neudorf durch das neue Berufskolleg Mitte�
Durch den Zusammenschluss mit der UNI Essen wurde der Standort
Duisburg und vor allem Neudorf als Sitz der Universit�t erheblich
aufgewertet. Ans�ssige Forschungsinstitute wie das namhafte
Frauenhofer-Institut sowie das
Technologiezentrum ergeben ein stimmiges Konzept. Durch das geplante
neue Berufskolleg werde das bisher erreichte Niveau jedoch sehr
stark abgesenkt und der Standort wieder erheblich an Attraktivit�t
verlieren. Es sollte langfristig ber�cksichtigt werden, dass es sich
bei einem weiteren, geplanten Ausbau des Lehr- und
Forschungsstandortes Neudorf, bei dem betroffenen Grundst�ck durch
seine Lage um ein Filetst�ck und das letzte noch freie Grundst�ck
handelt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ortsteil Neudorf stellt sich neben der besonderen Funktion als
gro�st�dtischer Wohnstandort mit �berwiegend gehobener
innerst�dtischer Wohnqualit�t ganz besonders als �Universit�ts-,
Lehr- und Forschungsschwerpunkt� dar und nimmt dar�ber hinaus
teilweise Cityfunktionen in Teilbereichen an der M�lheimer Stra�e
wahr. Gerade hinsichtlich des Schwerpunktangebotes nimmt die Stadt
Duisburg eine ausgepr�gte oberzentrale Funktion wahr.
Hier sind vor allem zu nennen die zahlreichen Einrichtungen der
Universit�t sowie die hochschulbezogenen, wissenschaftlichen und
technischen Lehr- und Forschungsinstitu te, wie u. a. das hier
ans�ssige Frauenhofer-Institut,
Tectrum-Technologiezentrum, Schwei�technische Lehr- und
Versuchsanstalt Duisburg, Entwicklungszentrum f�r Schiffstechnik und
Transportsysteme. Dar�ber hinaus sind zahlreiche
Verwaltungseinrichtungen und sonstige Schuleinrichtungen mit
regionaler Bedeutung vorhanden.
Die Nahtlage an der Entwicklungsachse Universit�t/Innenstadt mit
ihren Sondergebieten, Kern- und Mischgebieten, die N�he zu den
Universit�tseinrichtungen, zum Technologiezentrum und zu den anderen
genannten Institutionen sowie die guten Erschlie�ungsm�glichkeiten
und die Verf�gbarkeit der Fl�che begr�nden die Standortwahl f�r das
geplante neue Berufskolleg Mitte.
Die berufsbildende Schule profitiert bildungsstrategisch von den
umliegenden Institutionen.
Die Planung des neuen Berufskollegs Mitte entspricht den
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen hinsichtlich einer
Entwicklung des Universit�ts-, Lehr- und Forschungsstandortes
Neudorf und die N�he zu vielen Ausbildungsbetrieben in der
Innenstadt gibt dem Standort weitere zentrale Bedeutung.
Aus stadtentwicklungsplanerischer und st�dtebaulicher Sicht, u.a.
auch in der berechtig ten Erwartung einer baugestalterisch bzw.
architektonisch ad�quaten baulichen L�sung, rundet das geplante
Berufskolleg den Entwicklungsschwerpunkt Neudorf ab.
Die Bef�rchtung eines Attraktivit�tsverlustes der Entwicklung des
�Universit�ts-, Lehr- und Forschungsstandortes Neudorf� durch das
neue Berufskolleg Mitte wird somit zu r�ckgewiesen.
3.6�Verschlechterung der Umweltbelastung durch zus�tzliche Verkehrs-
und L�rmbelastung�
Zweifel an Beeinflussung bzw. Steuerung der Verkehrsmittelwahl
Eine Steuerung der Verkehrsmittelwahl, insbesondere bei
Berufssch�lern (junge Erwachsene) wird bezweifelt. Entscheidend f�r
die Wahl des Verkehrsmittels seien Bequemlichkeit und Flexibilit�t
in Bezug auf den individuellen Tagesablauf. Gerade f�r jun ge
Erwachsene sei das eigene Auto nicht zuletzt auch ein Statussymbol.
Die Sch�ler werden teilweise mit �ffentlichen Verkehrsmitteln
anreisen, viele werden ihren eigenen PKW benutzen. Erfahrungsgem��
werden letztere eine Tiefgarage zu meiden suchen und so die ohnehin
angespannte Parksituation in der Umgebung versch�r fen.
Es wird angeregt, die Beschr�nkung des Parkplatzangebotes f�r das
Berufskolleg auf 450 Stellpl�tze (f�r Sch�ler und Lehrer) zu
�berdenken.
Stellungnahme der Verwaltung
Eine m�gliche Steuerung der Verkehrsmittelwahl wurde in den
Verkehrsgutachten des Planungsb�ros Richter-Richard, Aachen, von
Juni 2007 und insbesondere im Erg�nzungsgutachten von Dezember 2008
dezidiert untersucht.
Bez�glich einer ergebnisorientierten und abw�gungsrelevanten
Darlegung dieses Belangs wird auf die Begr�ndung zum Bebauungsplan
verwiesen.
Wesentliches Ziel der Steuerung der Verkehrsmittelwahl ist, aus
Gr�nden des Umwelt und lmmissionsschutzes zus�tzliche Verkehr- und
Verkehrsl�rmbelastungen innerhalb des betroffenen Planungsraumes zu
minimieren, um insbesondere die vorhandene Wohnqualit�t aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht nicht zu beeintr�chtigen und im
tolerierbaren Rahmen gebietsvertr�glich zu halten.
Um die Verkehrs-
und Wohnumfeldqualit�t zu erhalten sind folgende Ma�nahmen zur
Steuerung der Verkehrsmittelwahl vorgesehen:
Beschr�nkung des errechneten Stellplatzbedarfes des geplanten
Berufskollegs von 560 Stellpl�tze auf ein Stellplatzangebote auf
max. 450 Stellpl�tze
In ausreichendem Ma� vorhandene Stellpl�tze w�rden erfahrungsgem��
zu einer Beg�nstigung des Pkw bei der Verkehrsmittelwahl f�hren. Die
Anzahl der Stellpl�tze ist das entscheidende verkehrsplanerische
Regulativ zur Steuerung der
Verkehrmittelwahl.
Zugleich werden hinsichtlich der Gew�hrleistung der
Leistungsf�higkeit des Stra�ennet zes wesentliche bauliche
Ver�nderungen nicht erforderlich.
Staffelung von Unterrichtsbeginn und �ende
Hierdurch werden verkehrs- und l�rmtr�chtige Konzentrationen des
Verkehrsaufkommens in Spitzenstunden, insbesondere an den
Verkehrsknotenpunkten und an Abfertigungsanlagen der Tiefgaragen
bzw. Stellplatzanlagen sowie in den Haltepunkten des �PNV�s
minimiert bzw. entspannt. Ferner werden hierdurch die angesprochnen
Probleme durch zus�tzlichen Fu�g�nger- und Radverkehr u. a. an der
Hauptzufahrt M�lheimer Stra�e entzerren.
Flankierende Ma�nahmen
Unabh�ngig vom Umfang des Stellplatzangebotes des Berufskollegs muss
sichergestellt werden, dass Sch�ler und Besch�ftigte nicht auf die
Parkst�nde im �ffentlichen Stra�enraum ausweichen, um Parkgeb�hren
zu umgehen. Dies w�rde den Parkdruck in Neudorf erh�hen.
Die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet und in
dessen engeren Umfeld ist vorgesehen. Die dort an
Parkscheinautomaten f�r Kurzparker erhobenen Parkgeb�hren d�rfen
dabei die Kosten f�r Stellpl�tze in der Tiefgarage nicht unterschrei
ten.
Die Stellpl�tze in der Stellplatzanlage sind entsprechend der
jeweiligen Anteile der einzelnen Bildungseinrichtungen zu vermieten.
Sie sind nach Einrichtungen aufzuteilen und zun�chst an Sch�ler mit
weiten Anfahrtswegen und/oder mit unzureichenden �PNV Anbindung zu
vermieten.
Als Voraussetzung f�r eine Wirkung dieser Steuerung der
Verkehrsmittelwahl ist die Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftung
im betroffenen Umfeld des Berufskollegs mit ei ner regelm��igen
Kontrolle ihrer Einhaltung erforderlich und vorzusehen.
Langfristiges Parken ist danach nur noch f�r die Bewohner mit
Bewohnerparkausweis m�glich. Durch den Erwerb eines
Bewohnerparkausweises werden Bewohner von der Bedienpflicht der
Parkscheinautomaten befreit.
Dar�ber hinaus ist ein leistungsf�higer �PNV Voraussetzung.
Der Standort des geplanten Berufskollegs ist sowohl in das
st�dtische als auch in das regionale Netz des �ffentlichen Verkehrs
sehr gut eingebunden. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass
eine ausreichend starke Steuerung der
Verkehrsmittelwahl gebietsvertr�glich erreicht werden kann.
Die Bedenken hinsichtlich der Steuerung der Verkehrsmittelwahl
werden daher zur�ck gewiesen.
Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen �PNV-Angebotes
Selbst wenn es gel�nge, die Verkehrsmittelwahl nachhaltig zu
beeinflussen, k�nne die Duisburger Verkehrsgesellschaft gar keine
Transportkapazit�t im erforderlichen Umfang bereitstellen. Um das
�PNV-Angebot auszuweiten, br�uchte man eine ausreichende
Menge von Fahrzeugen. Schon diese Voraussetzung d�rfte nicht gegeben
sein. Die Zugfrequenz sei aufgrund der technischen Gegebenheiten im
Bereich der U-Bahn nicht beliebig steigerbar. Die
Stra�enbahnhaltestelle eigne sich nur f�r den Halt
eines Triebwagens, und sie sei auch nicht auf den Empfang von
tausenden von Fahrg�sten innerhalb eines kurzen Zeitraumes
eingerichtet.
Die beengten Verh�ltnisse auf den Bahnsteigen w�rden zu ernsten
Sicherheitsproblemen f�hren. Zu Schulbeginn und �ende w�rde ein
stetiger Strom von Fu�g�ngern, der den Zebrastreifen nat�rlich nicht
nur bei Gr�n �berquert, den Autoverkehr
auf der M�lheimer Stra�e massiv beeintr�chtigen.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Grundlage des �berarbeiteten Verkehrsgutachtens ist
rechnerisch folgende �PNV-Nachfrage im morgendlichen Sch�lerverkehr
zu erwarten:
Friedr.-Alb.-Lange-Berufskolleg - Kaufm. Berufskolleg - Summe
Sch�ler 880 -
1450 - 2330
Anteil PKW-Fahrer 15 % - 20%
PKW-Fahrer 132 -
290 - 422
Es wird ein geringer PKW-Besetzungsgrad von 1,1 angenommen
PKW-Mitfahrer 13 -
29 - 42
Nutzer Umweltverbund
(Fu�, Rad, �PNV) 735 - 1131
- 1866
Es wird angenommen, dass die ausw�rtigen Besucher der Schule mit der
Eisenbahn an- reisen und den Weg vom Hauptbahnhof Duisburg zur
Schule zu Fu� zur�cklegen
Anteil ausw�rtigerBesucher
(Schuljahr 2006/ 2007) 36 % - 40 %
Nutzer Umweltverbund
mit Quelle Duisburg 470 - 679
- 1149
Der Anteil des Fu�- und Radverkehrs der Duisburger Besucher wird
aufgrund der r�umlichen Herkunft der Sch�ler im Schuljahr 2006/2007
mit 5 % angenommen
Potentielle Nutzer
des kommunalen �PNV 447 - 645 -
1092
Weiterhin wird angenommen, dass durch eine Staffelung der
Schulanfangs- und Schulendzeiten die Anreise der Sch�ler auf zwei
Stunden verteilt wird. Es wird demnach eine Belastung von
rechnerisch 546 zus�tzlichen �PNV-Fahrten in der
morgendlichen Spitzenstunde erwartet.
Die derzeit angebotene Platzkapazit�t in der Beziehung Duisburg Hbf
� Lutherplatz betr�gt 1.580 Pl�tze je Stunde und Richtung. Es
verkehren st�ndlich 8 Stra�enbahnen mit je 150 Pl�tzen und 4
Gelenkbusse mit je 95 Pl�tzen. Die ermittelte Belastung kann mit der
vorhandenen freien Kapazit�t abgedeckt werden.
Die DVG wird die Auslastung der betroffenen Linien beobachten.
Sollten hier regelm��ige �berlastungen einzelner Kurse festgestellt
werden, k�nnen hier gezielt Verst�rkungsfahrten eingelegt werden.
Zur Kapazit�t der Bahnsteige an der Haltestelle Lutherplatz
Anreise
Die Bahnsteige verf�gen �ber eine ausreichende Kapazit�t, um die
Aussteiger aus einem Stra�enbahnfahrzeug aufnehmen zu k�nnen. Bis
zum Eintreffen der n�chsten Stra�en bahn nach 7,5 Minuten ist der
Bahnsteig ger�umt.
Die gr��te Nachfrage im morgendlichen Sch�lerverkehr im Abschnitt
Hauptbahnhof - Lutherplatz besteht zwischen 7.30 und 7.50 Uhr. Die
beiden Berufskollegs haben dies bei der Festlegung ihrer
Schulanfangszeiten � diesem Zeitraum ausweichend � zu ber�ck
sichtigen.
Abreise
Durch eine Staffelung der Endzeiten von
- Friedrich-Albert-Lange-Berufskolleg
- Kaufm�nnische Berufskolleg
� Gesamtschule Mitte, Standort Pappenstra�e
ist zu gew�hrleisten, dass nicht alle Sch�ler, die die
Stra�enbahnlinie 901 in Richtung Stadtmitte benutzen, gleichzeitig
an der Haltestelle Lutherplatz eintreffen. Dar�ber hinaus ist
anzustreben, dass jede einzelne Schule ihre Endzeiten auf mindestens
zwei Schul stunden verteilt.
Der Zweifel an der Bereitstellung eines erforderlichen
�PNV-Angebotes wird als unbegr�ndet zur�ckgewiesen.
Bedenken hinsichtlich der Parkplatzsituation im �ffentlichen
Stra�enraum
Der vorgelegten Planung sei zu entnehmen, dass der Bedarf an
Parkpl�tzen enorm steigen werde und dass man diesen Bedarf aus
erzieherischen Gr�nden absichtlich nicht komplett zu decken gedenke.
Momentan w�rde man in der Regel kostenlos einen Parkplatz f�r die
Zeit ab etwa 17:00 Uhr bis zum morgendlichen Eintreffen der
Berufspendler und Studenten finden. Die Parkplatzsituation werde
sich durch eine Bewohnerparkzone zuk�nftig verschlechtern. Die Stadt
kenne im Rahmen ihrer Einsch�tzung der Parkplatzproblematik nicht
den genauen Parkplatzbedarf der Anwohner. Durch eine Auswertung der
Datenbank der Zulassungsstelle lie�e sich die Zahl der auf Anwohner
zugelassenen PKW m�helos ermitteln. Zus�tzlich h�tte man eine
Befragung der Anwohner durchf�hren k�nnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Empfehlung des Verkehrsgutachters hinsichtlich einer
Parkraumbewirtschaftung im Umfeld des geplanten Berufskollegs
folgend, wurden im Rahmen der Planungsentwicklung im Juni 2006
seitens der Stadt Duisburg detaillierte Untersuchungen
des �ffentlichen Parkraumes und dessen Auslastung durchgef�hrt und
bewertet. Die Untersuchungen bezogen sich auf einen Bereich im
Umkreis von ca. 500m um den zuk�nftigen Schulstandort.
Gepr�gt wird dieses Untersuchungsgebiet zum einen durch Wohnbebauung
und zum anderen durch Gewerbestandorte sowie durch zahlreiche
Einrichtungen mit Gemeinbedarfscharakter (�ffentliche Verwaltung,
Uni, DVG, Schulen etc.). Alle
Gewerbe- bzw. Beh�rdenstandorte sowie das Hallenbad Neudorf und die
Fu�g�ngerzone Oststra�e verursachen bereits heute zumindest tags�ber
eine hohe Parkraumnachfrage durch Fremdparker. Innerhalb dieses
Untersuchungsgebietes liegt die bestehende
Bewohnerparkzone N, deren gesamter �ffentliche Parkraum von 9:00 bis
17:00 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet wird.
Mit der Neuansiedlung des Neuen Berufskollegs Mitte sind
einschneidende Ver�nderungen bez�glich der bestehenden
Parkraumsituation zu erwarten.
Daher soll mit Hilfe eines sinnvolles Parkraumkonzeptes zuk�nftig
eine akzeptable Parkraumsituation im Umkreis von ca. 500m um den
Schulstandort geschaffen werden, um sowohl den Wohnstandort als auch
den Gewerbestandort zu sichern.
Aufgrund der Z�sur durch die M�lheimer Stra�e, die auf H�he des
zuk�nftigen Schulgel�ndes nur wenige Fu�g�ngerquerungsm�glichkeiten
aufweist, wurde nur das �ffentliche Parkplatzangebot s�dlich der
M�lheimer Stra�e betrachtet. Ergeben sich
mit der Inbetriebnahme des Berufskollegs auch in dem Wohnquartier
n�rdlich der M�lheimer Stra�e (Bereich Duissern) Parkraumprobleme,
ist f�r diesen Bereich ebenfalls ein Parkraumbewirtschaftungskonzept
zu erarbeiten.
Um den �ffentlichen Parkraum zuk�nftig m�glichst vielen Nutzern zur
Verf�gung stellen zu k�nnen, wird empfohlen, f�r das
Untersuchungsgebiet eine kostenpflichtige Bewirtschaftung aller
Parkpl�tze zu beschlie�en. Damit kann der nur begrenzt vorhandene
und nicht mehr vermehrbare �ffentliche Parkraum optimal ausgenutzt
werden. Da diese Bewirtschaftungsform der bereits bestehenden
Bewohnerparkzone N entspricht, sind die Grenzen dieser Zone
entsprechend aufzuweiten.
Kostenfreies, langfristiges Parken ist danach nur noch f�r die
Bewohner mit Bewohnerparkausweis (Befreiung von der Bedienpflicht
der Parkscheinautomaten) m�glich. Alle Besch�ftigten der ans�ssigen
Firmen und Einrichtungen, die keine private
Stellplatzm�glichkeit haben sowie die Besucher des geplanten
Berufskollegs werden den bewirtschafteten Bereich voraussichtlich
aufgrund der Parkgeb�hren zu weiten Teilen zuk�nftig meiden. Mit der
Verdr�ngung dieser Nutzergruppen steht der �ffentliche Parkraum zu
k�nftig vorrangig den Kunden und den Besuchern, die den Parkraum in
der Regel nur stundenweise nutzen sowie den Anwohnern zur Verf�gung.
Die Bewirtschaftungszeiten und die H�he der Parkgeb�hren sind
sinnvoll mit den Betriebs- und Besuchszeiten der ans�ssigen Firmen
und Einrichtungen und des zuk�nftigen Berufskollegs abzustimmen.
Die Bedenken hinsichtlich einer �berlastung der Parkplatzsituation
im �ffentlichen Stra�enraum werden daher zur�ckgewiesen.
Stellplatzangebot f�r Anwohner in der geplanten Tiefgarage des
Berufskollegs
Das lt. Verkehrsgutachten und in der Begr�ndung zum Bebauungsplan
dargestellte Angebot von 20 Stellpl�tzen f�r Anwohner in der
Tiefgarage des Berufskollegs k�nne niemals den Bedarf auch nur der
unmittelbaren Anwohner decken. Die legitimen Bed�rfnis se der
gesamten Anwohnerschaft blieben unber�cksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Zun�chst ist festzustellen, dass in historisch gewachsenen
lnnenstadtbereichen der Nachweis von (privaten) Stehpl�tzen auf
eigenen Grundst�cken erfahrungsgem�� kaum m�glich ist. Der Parkraum
bedarf hat sich gerade in diesen Bereichen mehr oder weniger auf den
�ffentlichen Stra�enraum verlagert, was wiederum hier oftmals zu
einer Belastung des Stra�enraumes und zu Parkdruck f�hrt.
Um in dem hier betroffenen Bereich mit dem Bau der Tiefgarage bzw.
Stellplatzanlage des geplanten Berufskollegs diesen Parkdruck im
�ffentlichen Stra�enraum m�glicher weise zu entlasten, ist
vorgesehen hier Stellpl�tze f�r Anwohner anzubieten. Die aus dem
Verkehrsgutachten zitierten 20 Stellpl�tze sind zun�chst ein erster
vorsichtiger Rechansatz; sie sind optional genannt. Da bisher nicht
bekannt ist, ob und in welchem Umfang das Angebot von den Anwohnern
und Anwohnerinnen genutzt werden wird, bleibt diese Option bei der
Dimensionierung der Stellplatzanlage bzw. bei der
Stellplatzbetrachtung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
unber�cksichtigt.
Festsetzungen in diesem Sinne sind im Bebauungsplan ohnehin
rechtlich nicht m�glich.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die vorgesehene
Parkraumbewirtschaftung die Nachfrage durch heute vorhandene
Fremdparker (Berufspendler etc.) zur�ckgeht und dadurch f�r Anwohner
eine Entspannung der Parkraumsituation erfolgt.
Die Bedenken hinsichtlich des Stellplatzangebotes f�r Anwohner in
der Tiefgarage des geplanten Berufskollegs werden zur�ckgewiesen.
Bef�rchtung einer zunehmenden Verkehrs- bzw. L�rmbelastung und
Feinstaubbelastung
Die Belastung durch Verkehrsl�rm aller Art sei hier schon gro�
genug, nicht zuletzt auch durch die ver�nderte Verkehrsf�hrung in
der City. Die Anwohner wollen �berhaupt keine Verschlechterung der
bisherigen Situation.
Durch den zus�tzlichen Verkehr in Verbindung mit dem Weniger an
Gr�n/Laub d�rfte die Feinstaubbelastung um einiges erh�ht werden.
Insgesamt drohe Neudorf-Nord durch die Planungen ein
Verkehrskollaps. Durch die Zahl der Pendler steige das Unfahlrisiko
im gesamten Bereich. F�r die Anwohner werde die Nutzung eines
eigenen PKW verteuert und unzul�ssig erschwert.
Die Umweltbelastung f�r den Stadtteil Neudorf werde aufgrund der zu
erwartenden Verkehrsstr�me in einem ohnehin belasteten Stadtteil
wesentlich zunehmen.
Durch die Realisierung der Planungsziele, insbesondere des
Berufskollegs, entsteht ein zu beachtendes zus�tzliches
Verkehrsaufkommen im Bereich der M�lheimer Stra�e, Memelstra�e und
Bismarckstra�e.
Vor dem Hintergrund einer erforderlichen und nachhaltigen �Steuerung
der Verkehrsmittelwahl�, wie die im Bebauungsplan festgesetzte
Beschr�nkung der maximal zul�ssigen Stellpl�tze f�r das
Berufskolleg, der Einrichtung einer bewirtschafteten
Bewohnerparkzone zugunsten der Anwohner, der Staffelung von
Unterrichtsbeginn und
�ende, die gezielte Vergabe der Stellpl�tze an Sch�ler und Lehrer,
die gezielte Regelung der Parkgeb�hren und das insgesamt unter der
Ber�cksichtigung eines leistungsf�higen �PNV, lassen sich die
Vorhaben in das vorhandene Stra�ennetz st�dtebaulich, verkehrlich
und l�rmm��ig vertr�glich in das betroffene Stadtquartier einf�gen.
Durch den Betrieb der geplanten Stellplatzanlage des geplanten
Berufskollegs mit drei Zufahrten, die eine g�nstige Verteilung der
Verkehrsstr�me bewirken, wird an keinem Ort in der Nachbarschaft ein
Anspruch auf Schallschutzma�nahmen ausgel�st. Ma�nahmen bzw.
immissionsschutzrechtliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan nicht
erforderlich.
Durch die aus verkehrlichen und umweltrelevanten Gr�nden sowie aus
Gr�nden der Steuerung der Verkehrsmittelwahl im Bebauungsplan f�r
das Sondergebiet
�Berufsschulzentrum- bzw. f�r das Berufskolleg festgesetzte
Stellplatzbeschr�nkung wird eine deutliche Minimierung der
Verkehrs-, L�rm- und Abgasbelastung f�r das Gebiet zum Schutze der
Bewohner erreicht.
Auswirkungen durch Schull�rm (z. B. auf die Wohnnachbarschaft) sind
nicht zu erwarten; die Pr�fung dieser Auswirkungen kann allerdings
erst im Rahmen der konkreten Bauplanung erfolgen und ist deshalb auf
der Ebene des sp�teren Baugenehmigungsverfahrens abzuschichten.
Hinsichtlich der Feinstaubbelastung (u. a. PM 10) ist festzustellen,
dass sich durch die geplanten Ma�nahmen des Bebauungsplanes
erzeugten zus�tzlichen Verkehrsaufkommen die �durchschnittliche
werkt�gliche Verkehrsst�rke (DTV)� nach den
Prognosezahlen f�r 2015 auf der M�lheimer Stra�e um 2% auf 21.886
Kfz/24h nur relativ geringf�gig
erh�hen. Auf der Memelstra�e um 22% T8,Blsmarckstra�e um 14 % auf
4.787 und Pappenstra�e um 10% auf 777.
Im Bereich der M�lheimer ist allerdings von einer Vorbelastung durch
Luftschadstoffe auszugehen. Die Verkehrsbelastungen liegen mit knapp
22.000 Kfz/24h �ber dem von der Forschungsgesellschaft Stra�en und
Verkehrswesen (FGSV) definierten
Schwellenwerte (16.000 Kfz/24h), ab dem von erh�hten
Schadstoffwerten und Grenz�berschreitungen ausgegangen werden kann.
Diese �berschreitung ergibt sich aufgrund der hohen Einstufung der
M�lheimer Stra�e als Hauptverkehrsstra�e mit �rtlicher,
�ber�rtlicher und regionaler Bedeutung und ist charakteristisch f�r
inner- bzw. gro�st�dtische Bereiche in Ballungsgebieten.
Die prognostizierten DTV�Werte in der Memelstra�e, Bismarckstra�e
und Pappenstra�e liegen alle deutlich unter dem zuvor genannten
Schwellenwert.
Insbesondere durch die vorgesehenen Ma�nahmen hinsichtlich der
Steuerung der Verkehrsmittelwahl soll eine Minimierung der
zus�tzlichen Luftschadstoffbelastungen er reicht werden. Dar�ber
hinaus wurden zur Verringerung der Luftschadstoffbelastungen im
Rahmen der Luftreinhalteplanung auf gesamtst�dtischer Ebene
Ma�nahmen entwickelt. Im Rahmen der gebotenen Abw�gung aller von der
Planung betroffenen Belange, stellt die vorliegende Planung
insgesamt ein ausgewogenes Ergebnis dar, in dem die Belange der
infrastrukturellen und baulichen Stadtentwicklung einerseits sowie
u. a. die Belange des Umweltschutzes anderseits ber�cksichtigt sind.
Die wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich der zus�tzlichen
Verkehrs-, L�rm- und Feinstaubbelastung sind gebietsvertr�glich und
f�r die Wohnbev�lkerung in dem betroffenen gro�st�dtischen
Innenstadtbereich hinnehmbar bzw. zumutbar.
3.7 Bef�rchtung einer Verschlechterung der Lebensqualit�t in der
Umgebung des Berufskollegs durch Kriminalit�t, Vandalismus und
Sch�lerl�rm
Die Lebensqualit�t werde sich nicht nur in Neudorf-Nord aufgrund der
zu erwartenden Sch�lerpopulation des Berufskollegs dramatisch
verschlechtern. Es seien folgende Verhaltensweisen einiger Sch�ler
zu erwarten, ohne eine ganze Sch�lerpopulation zu dis kreditieren.
Wenn sie sich nicht mit quietschenden Reifen, dr�hnenden Bassboxen
und hupend im eigenen PKW auf dem An- bzw. Abfahrtsweg befinden,
laufen sie in Gruppen mitunter spuckend, Zigarettenkippen
wegflippend und p�belnd zur Schule bzw. zum Hauptbahnhof. Dabei
werden Fu�g�ngerampeln selbst auf der Hauptkreuzung genauso
geflissentlich ignoriert wie Fahrradwege.
Da an beiden zusammenf�hrenden Schulen ein Gro�teil der Sch�ler aus
Schulabbrechern oder Jugendliche ohne Aussicht auf einen
Ausbildungsplatz bestehe, ergebe sich ein gro�es Konfliktpotential.
Wenn diese unsozialen Verhaltensmuster auf eine erwartete
Sch�lergesamtzahl von 5.500 Sch�lern hochgerechnet w�rde, habe die
Stadt, vor allem aber die Wohnbev�lke rung von Neudorf, ein Problem.
Gibt es ein Sicherheitskonzept? Wer �bernimmt die Verantwortung,
wenn es doch zu �bergriffen oder Vandalismus komme?
L�rmbelastung an Schulen entsteht in erster Linie nicht durch den
Unterricht, sondern durch Sch�ler auf dem Weg von und zur Schule
bzw. Sch�ler, die sich auf Freifl�chen im Schulgel�nde oder Umfeld
aufhalten.
Da das Schulzentrum auch als Sportst�tte, Unterrichtsr�ume der VHS
und f�r sonstige Veranstaltungen bis 22.00 Uhr genutzt werden soll,
sei mit einer Steigerung der L�rmbelastung bis in die sp�ten
Abendstunden zu rechnen.
Stellungnahme der Verwaltung
Kriminalit�t und Vandalismus im Umfeld eines Bauprojektes sind
Erscheinungen, die heute schon in der Planungsphase Ber�cksichtigung
finden.
Aufgrund der Tatsache, dass diese herangetragenen sozialen Ph�nomene
im schlechtesten Fall den Erfolg der Nutzung und den avisierten
Kostenrahmen beeintr�chtigen k�nnen, wird die Planung der Innen- und
Au�enbereiche genau darauf Bezug nehmen.
Die Lenkung der Besucherstr�me im Innenbereich in Verbindung mit der
Gestaltung der Wege, R�ume und Versammlungsst�tten mindert
Aggressionen und schafft eine ent spannte Lernatmosph�re. Das
Verlassen der Geb�ude und der Stellpl�tze geschieht � ber
verschiedene Wege und Ausfahrten, um optimierte Anbindungen an den
�ffentlichen Personennahverkehr oder Verkehrswege zu erzielen. Das
Vermeiden von Staus in und um die Geb�ude mindert die Belastungen
und f�hrt die Abreisenden rasch
vom Schulzentrum weg.
Transparenz, Lichtdurchflutung, freundliche Farben, ansprechende
Oberfl�chen und ein leicht verst�ndliches Leit- bzw.
Orientierungssystem tragen dazu bei, die Hemmschwelle f�r
Verschmutzungen und Sachbesch�digungen zu erh�hen.
Erfahrungen an einer Vielzahl von Schulneubauten im Rahmen von
Erweiterungen, nach umfassenden Sanierungen und nach Renovierungen
zeigen, dass die Anzahl von Vandalismussch�den in erheblichem Umfang
abnahm oder gar nicht mehr zu verzeichnen war, da sich die Sch�ler
der f�r sie get�tigten Investitionen bewusst wurden und diese
anerkennen und respektieren.
Im Au�enbereich gr�nden die Planungen auf gleichen Erfahrungen und
Planungsgrunds�tzen. Hier kommt dem Vermeiden von dunklen, nicht
einsehbaren Ecken oder zur�ckliegenden Eing�ngen besondere Bedeutung
zu.
Bei Veranstaltungen in den sp�ten Nachmittags- oder Abendstunden
wird allen Nutzern oder Besuchern der Geb�ude oder des Gel�ndes das
Gef�hl einer guten Orientierung und des sicheren Zugangs vermittelt
werden. Ein �berzeugend geplantes
Beleuchtungskonzept bis hinein in den Bereich einer k�nstlerischen
Gestaltung, ggf durch die Sch�ler selbst, ist hier Gegenstand der
Planungen.
Dar�ber hinaus werden �berlegungen in das Projekt eingebracht, die
die aktive Beobachtung von Eingangsbereichen und
Alarmierungseinrichtungen f�r Notf�lle, die im Geb�ude oder der
Au�enanlage bereitstehen, sicherstellen sollen.
F�r die Geb�ude werden moderne und abgestimmte Sicherheitskonzepte
vorgesehen.
Schlussendlich werden durch die planerischen Grundlagen die
zukunftsorientierten p�dagogischen Konzepte unterst�tzt, die u.a.
den gewaltfreien kameradschaftlichen Um gang miteinander zum Ziel
haben.
Unsoziale Verhaltensweisen einer geringen Minderheit wird man
sicherlich niemals ganz ausschlie�en k�nnen. Aber die vorgenannten
Ma�nahmen werden helfen und dazu bei tragen, dass Vandalismus,
Kriminalit�t und L�rm durch Sch�ler gar nicht erst aufkommen bzw.
weitgehend verhindert werden, so dass eine Verschlechterung der
Lebensqualit�t hierdurch nicht zu bef�rchten ist.
3.8 Sperrung der Ankerstra�e
Es wird angeregt, die Ankerstra�e f�r den Durchgangsverkehr bzw.
dann zu erwartenden Bauverkehr durch das Aufstellen von Blumenk�beln
an der Ecke Carstanjenstra�e/Ankerstra�e zu sperren. Viele
Autofahrer nutzen trotz des �Anlieger frei�- Schildes diese beiden
Stra�en, um die Ampel Memelstra�e/M�lheimer Stra�e zu umgehen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das St�dtebauliche Konzept bzw. das Erschlie�ungskonzept sieht im
Eckbereich der Ankerstra�e/Carstanjenstra�e einen neu zu schaffenden
Quartiersplatz vor.
Im Bebauungsplan ist die Ankerstra�e und die Carstanjenstra�e sowie
dieser Quartiers platz als �ffentliche Verkehrsfl�che ausgewiesen.
Verkehrlich soll die Ankerstra�e zugunsten der neuen Platzfunktion
hinsichtlich des Fahrverkehrs entsprechend abgeriegelt werden. Der
Anregung ist somit gefolgt.
3.9 Einhaltung
eines ausreichenden Abstandes als Pufferfunktion zwischen der
Wohnbebauung Ankerstra�e und dem geplanten Schulgeb�ude
Es wird angeregt, zwischen der Wohnbebauung an der Ankerstra�e und
dem geplanten Schulgeb�ude einen ausreichenden Abstand als
Pufferfunktion einzuhalten. Durch eine entsprechende Bepflanzung
(Str�ucher, B�sche, B�ume) und den Verzicht auf Gehwege in diesem
Bereich k�nnte absehbaren Konflikten (L�rmbel�stigung, Verm�llung
der Gartenfl�chen) entgegengewirkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
An das im Bebauungsplan ausgewiesene �Sondergebiet
�Berufsschulzentrum-,, sind f�r die Errichtung des neuen
Berufskollegs hinsichtlich seine erforderlichen baulichen Nutzung
und der Fl�chenverf�gbarkeit entsprechend hohe Anforderungen
gestellt.
So ist im Bereich der im Bebauungsplan festgesetzten �berbaubaren
Fl�che f�r das Berufskolleg mit einer intensiven baulichen Nutzung
zu rechnen.
Dennoch ist die Schulbaufl�che nach st�dtebaulichen Gesichtspunkten
so angeordnet, dass im Hinblick auf die umliegende Wohnnutzung
ausreichende Abst�nde eingehalten werden, die gesunde
Wohnverh�ltnisse gew�hrleisten. Die f�r das Berufskolleg festge
setzte max. Geb�udeh�he entspricht den Anforderungen und
Rahmenbedingungen der geplanten Schulnutzung, aber auch der
st�dtebaulich, gro�st�dtischen baulichen H�henentwicklung des
betroffenen Planungsraumes, so dass von daher ebenfalls keine
Beeintr�chtigungen auf die umliegende Wohnnutzung zu erwarten sind.
Abgesehen davon, �bernimmt gerade der geplante Quartiersplatz an
dieser Stelle eine gewisse Pufferfunktion zur Wohnbebauung an der
Ankerstra�e.
Die zuk�nftige Gestaltung des Platzes wird sicherlich neben seiner
vorrangigen Geh- und Erlebbarkeit auch Gr�nelemente ber�cksichtigen.
Eine Gestaltung wird so erfolgen, dass Konflikte zu
Nachbargrundst�cken gar nicht erst entstehen k�nnen.
Der Anregung hinsichtlich der Einhaltung eines ausreichenden
Abstandes zwischen geplantem Schulneubau und der Wohnbebauung an der
Ankerstra�e ist mit der vorliegen den Planung gefolgt.
3.10
Alternative Wohnnutzung auf der,, Carstanjen-Fl�che�
Auf dem Carstanjen-Gel�nde wird alternativ zur Schulplanung eine
Wohnbebauung vor geschlagen. Um die Abwanderung junger Familien zu
bremsen, k�nnte auf der Fl�che eine bezahlbare Wohnnutzung f�r junge
Familien entstehen. Da die
Bev�lkerung Duisburgs dramatisch altere, m�ssten altengerechte
H�user in eine solche gemischte Wohnstruktur sowie eine
Seniorenresidenz einbezogen werden. Eine solche Fl�chennutzung, bei
der man ebenfalls auf die Magistrale als ein Grundelement der
st�dtebaulichen Konzeption zur�ckgreifen k�nnte, w�re langfristig
der bessere Weg, der auch dem gebeutelten Stadts�ckel zu Gute k�me.
Stellungnahme
der Verwaltung
Sicherlich nimmt der Ortsteil Neudorf im Bereich der Innenstadt eine
besondere Funktion als Wohnstandort mit �berwiegend gehobener
Wohnqualit�t war. Diese Funktion soll auch erhalten bleiben und wo
erforderlich und sinnvoll, weiterentwickelt werden.
Stadtentwicklungsplanerische und st�dtebauliche Zielsetzung ist es
jedoch, auf dem Carstanjen-Gel�nde das �Neue Bebrufskolleg Mitte� zu
errichten. Der Standort ist insgesamt hinsichtlich seiner Lage
innerhalb der Innenstadt, im Randbereich der City und in der
Entwicklungsachse Universit�t �Innenstadt im n�rdlichen Be reich des
Ortsteiles Neudorf, der schwerpunktm��ig gepr�gt ist durch
Universit�ts-, Forschung-, Hightech-Einrichtungen sowie sonstigen
schulischen Einrichtungen, als geeigneter Standort anzusehen.
Das st�dtische Grundst�ck ist aufgrund der Verf�gbarkeit, Gr��e und
der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur f�r das Schulzentrums gut
geeignet. Das Berufskolleg f�gt sich st�dtebaulich in die umliegende
vorhandene gro�st�dtisch gepr�gte Nutzungsstruktur ein.
Hinsichtlich des Abw�gungsprozesse zugunsten dieses
stadtentwicklungsplanerischen Nutzungszieles wird auf die Begr�ndung
zum Bebauungsplan, insbesondere auf Punkt 14 verwiesen.
Im Rahmen der hier gebotenen Grundsatzabw�gung wird der Schulnutzung
an diesem Standort der Vorrang einger�umt, vor einer anderweitigen
Nutzung und somit auch einer Nutzung der betreffenden Fl�che f�r
eine Wohnbebauung.
Der Anregung hinsichtlich der vorgeschlagenen alternativen
Wohnnutzung wird somit nicht gefolgt.
3.11 H�henentwicklung der geplanten Bebauung f�gt sich nicht ein
Die geplanten Geb�ude werden, wie schon das �ehemalige� Haus der
Wirtschaftsf�rderung, ein stilistischer Fremdk�rper im Umfeld sein.
Was habe ein zehnst�ckiger B�roturm in einem Gebiet mit homogener
drei- bis f�nfgeschossiger Bebauung zu suchen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen, hier insbesondere
angesprochen das Ma� der baulichen Nutzung, resultieren aus dem
�St�dtebaulichen Konzept von Oktober
2006�. Eine ma�gebliche Rahmenbedingung, die diesem Konzept zugrunde
liegt, ist, dass sich die bauliche H�henentwicklung an den
bisherigen H�henfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 858 1
(Technologiepark) und an die vorhandene umliegende Bebauung zu
orientieren hat. Das st�dtebauliche Konzept sieht den Schulneubau im
Kernbereich des Planungsraumes quasi als baulichen bzw. funktionalen
Solit�r vor. Mit dieser Zielvorgabe ergibt sich gleichzeitig eine
st�dtebauliche Neuordnung des um liegenden Bereiches. Um dem
r�umlichen Bereich der �ffentlichen Parkanlage �Carstanjens Garten�
von der M�lheimer Stra�e her ein ad�quates innerst�dtisches Format
und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten, ist als
�bergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei- bis
sechsgeschossiger Bauk�rper als Solit�r vorgesehen.
Der gegen�berliegende Baublock soll baulich geschlossen werden und
hierbei der Eck- bereich Ankerstra�e / Carstanjenstra�e, der zurzeit
baulich ungenutzt und als vernachl�ssigte Hinterhoffl�che wirkt,
durch ein attraktives sechs- bis
zehngeschossiges B�rogeb�ude abgerundet werden.
Beide Solit�re sollen in dem st�dtischen Raum eine Dominanz
entsprechend dem vorhandenen �Haus der Wirtschaftsf�rderung�
erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz
gemeinsam mit dem neuen Schulzentrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstra�e gruppieren und an dieser
Stelle die Bedeutung des inner- st�dtisch-gro�st�dtischen Raumes
entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universit�t symbolisieren.
Die H�henentwicklung der geplanten Bebauung entspricht den zuvor
genannten Rahmenbedingungen und den stadtentwicklungsplanerischen
und st�dtebaulichen Zielsetzungen hinsichtlich der Schaffung eines
der Lage angemessenen innerst�dtischen gro� st�dtischen Stadtraumes.
Die Bedenken hinsichtlich der baulichen H�henentwicklung werden
zur�ckgewiesen.
3.12 Pr�fung der Altlastensituation, der Bergbaut�tigkeit und
Abfrage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Es werden Bedenken dahingehend ge�u�ert, dass im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens die Belange hinsichtlich der Untersuchung
der Altlastensituation (hier wird besonders die ehemalige
Teerpappenfabrik Carstanjen und die ehemalige Kfz-Werkstatt an der
Pappenstra�e erw�hnt), einer Bergbaut�tigkeit und einer Abfragung
des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht nachgegangen wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Altlastensituation
bzw. die Altlastenverdachtsfl�chen fachgerecht und eingehend
gepr�ft. Im Plangebiet liegen 7 Altlasten- und
Altlastenverdachtsfl�chen vor, die untersucht, teilsaniert oder
saniert sind. Im Zuge der sp�teren Baureifmachung ist zum Teil noch
von einer an der zuk�nftigen Nutzung orientierten Sanierung
auszugehen. Grunds�tzlich steht die Altlastensituation den im
Bebauungsplan ausgewiesenen Nutzungszielen nicht entgegen.
Auf die ausf�hrlichen und ergebnisorientierten Ausf�hrungen unter
Punkt 6.2 der Begr�ndung wird verwiesen.
Hinsichtlich der Bergbaubelange wurde im Rahmen der Beteiligung der
Beh�rden und sonstiger Tr�ger �ffentlicher Belange zum Bebauungsplan
u. a. die �Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie
in NRW� um Stellungnahme gebeten.
Hiernach liegt der Bebauungsplanbereich �ber dem auf Steinkohle
verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld �Neu Duisburg�.
Heute noch ein wirkungsrelevanter Bergbau ist in den vorliegenden
Unterlagen f�r die Planfl�che nicht verzeichnet. Mit bergbaulichen
Einwirkungen ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht zu rechnen.
Da im Bereich des Bebauungsplanes zurzeit keine Bergbauberechtigung
verliehen oder er teilt ist, ist mit bergbaulichen Einwirkungen auf
das Plangebiet auch zuk�nftig nicht zu rechnen.
Zur Kampfmittelbelastung wurde der zust�ndige Kampfmittelr�umdienst
bei der Bezirksregierung D�sseldorf befragt. Eine Luftbildauswertung
war nicht m�glich. Aus diesem Grunde sind Erdarbeiten mit
entsprechender Vorsicht auszuf�hren. Sollten Kampfmittel gefunden
werden, ist aus Sicherheitsgr�nden die Erdarbeit einzustellen und
umgehend der zust�ndige Kampfmittelr�umdienst zu beteiligen. Ein
entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.
Den vorgebrachten Anregungen hinsichtlich der Pr�fung der
Altlastensituation, der Bergbaut�tigkeit und Abfrage des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes ist somit gefolgt.
3.13 Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage
�Carstanjens Garten�
Es wird der Erhalt der gesamten Parkanlage �Carstanjens Garten�
angeregt, und zwar unabh�ngig davon, ob es tats�chlich jemals eine
Privatschenkung an die Stadt Duisburg gab oder diese nicht mehr
auffindbar sein sollte. Die geplanten Zusatzbauten mit dem neu zu
schaffenden Platz w�rden nicht viel von der einstigen Gr�nanlage
�brig lassen.
Stellungnahme der Verwaltung
Um dem r�umlichen Bereich der �ffentlichen Parkanlage �Carstanjens
Garten� von der M�lheimer Stra�e her ein ad�quates innerst�dtisches
Format und Erscheinungsbild zu geben und entsprechend aufzuwerten,
ist als �bergang zwischen Parkanlage und dem Schulkomplex ein drei-
bis sechsgeschossiger Bauk�rper als Solit�r vorgesehen.
Entsprechend der st�dtebaulichen Konzeption soll der
gegen�berliegende Baublock baulich geschlossen und hierbei der
Eckbereich Ankerstra�e / Carstanjenstra�e durch ein attraktives
sechs- bis zehngeschossiges B�rogeb�ude abgerundet werden.
Beide Solit�re sollen in dem st�dtischen Raum eine Dominanz
entsprechend dem vorhandenen �Haus der Wirtschaftsf�rderung�
erhalten und sich um einen neu zu schaffen den inneren Platz
gemeinsam mit dem neuen Schulzenitrum und einer
neuen Blockbebauung an der Ankerstra�e gruppieren und an dieser
Stelle die Bedeutung des inner- st�dtisch-gro�st�dtischen Raumes
entlang der Entwicklungsachse Innenstadt-Universit�t symbolisieren.
Durch den westlichen Solit�r erfolgt ein Eingriff in die bisherige
�ffentliche Parkanlage.
Ein weiterer Eingriff erfolgt durch die Verbreiterung der �stlichen
Seite der Carstanjenstra�e. Insgesamt erfolgt hierdurch eine
Verkleinerung der Parkanlage um ca. 35 %.
Die Freifl�chen- und Erholungsfunktion der �ffentlichen Parkanlage
Carstanjens Garten wird geringf�gig eingeschr�nkt, aber durch den
neu entstehenden Gr�nzug im Osten des Sondergebietes (entlang der
Pappenstra�e) funktional mehr als ausgeglichen.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird dar�ber hinaus durch
Ersatzgeldzahlungen bzw. Ersatzma�nahmen im Bereich des Okokontos
der Stadt Duisburg ausgeglichen.
Durch den baulichen Eingriff sind u. a. auch vorhandene Einzelb�ume
und Baumgruppen betroffen. Da der Bebauungsplan als Angebotsplanung
noch nicht Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben nimmt, konnte dieser
Eingriff in dem erstellten
Landschaftspflegerischen Fachbetrag nicht bilanziert werden.
Eingriffe in den Baumbestand sind daher zum Zeitpunkt der
Realisierung im Baugenehmigungsverfahren entsprechend der
Baumschutzsatzung der Stadt Duisburg zu bewerten.
Zur Sicherstellung der in den Bilanzierungen des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages geforderten Standards und
einer Entwicklung des betroffenen Stadtraumes mit einer angemessenen
hochwertigen Gr�ngestaltung wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass
hinsichtlich der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand
Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorzunehmen
sind.
Im �brigen konnten trotz intensiver Recherchen der Verwaltung keine
Hinweise darauf entdeckt werden, dass es sich bei dem st�dtischen
Grundst�ck Carstanjens Garten um eine Schenkung handelt. Der
Verwaltung liegen keinerlei Hinweise auf irgendwelche Auf lagen
bez�glich des Grundst�ckes vor. Der st�dtebaulichen Entwicklung im
Bereich der Parkanlage Carstanjens Garten entspricht den
stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen f�r dieses
Stadtquartier. Die Parkanlage bleibt weitgehend erhalten. Der
Eingriff ist zugunsten der neuen st�dtebauli chen L�sung vertretbar
und wird insbesondere durch den geplanten Gr�nzug entlang der
Pappenstra�e mehr als ausgeglichen.
Die Bedenken gegen den baulichen Eingriff in die Parkanlage
Carstanjens Garten wer den deshalb zur�ckgewiesen.
3.14 Bef�rchtung einer Ver�nderung des Mikroklimas durch das
geplante Berufsko!!eg
Es werden Ver�nderungen des Mikroklimas bef�rchtet.
Im Umweltbericht werde aufgef�hrt, dass jetzt schon bekannt sei,
dass es zu einer Ver�nderung des Mikroklimas mit der Folge von
Hitzestaus komme. Leider werde dabei der Hinweis auf die zunehmende
globale Erw�rmung vermisst, durch die der Effekt poten ziert wird.
Zu ber�cksichtigen sei noch, dass hier viele �ltere Menschen leben.
Stellungnahme der Verwaltung
Zum Sachverhalt
Im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- werden die
klimatischen Auswirkungen der Planung auf Basis der Klimaanalyse der
Stadt Duisburg (1999) unter sucht.
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- weist dabei
auf eine negative Beeinflussung der klimatischen Situation hin.
Verminderungen des Luftaustausches und der n�chtlichen Abk�hlung
sowie belastende Ver�nderungen w�hrend sommerlicher
Strahlungswetterlagen werden hier genannt. �ber das Ma� der
baulichen Nutzung � die Positionierung der Bauk�rper und den
geplanten Gr�nfl�chenanteil findet ein teilweiser Ausgleich statt.
Durch das im Umweltbericht angef�hrte Ma�nahmenb�ndel aus
verkehrlichen Ma�nahmen und Ma�nahmen der Luftreinhaltung wird ein
weiterer Ausgleich der Negativwirkungen stattfinden.
Grundlegend bei der Beurteilung ist, dass bereits Baurecht f�r die
Fl�che besteht und die �nderung der Art der Nutzung von
Sonderbaufl�che -Technologiepark- in Sonderbaufl�che
�Berufsschulzentrum- keinen relevanten Einfluss auf die
lokalklimatische Situation hat. Die Dichte der Bebauung wurde nur
geringf�gig erh�ht. Jedoch wurde eine aus Umweltg�nstigere
Aufteilung der Baufl�chen angestrebt.
Auswertung der
Klimaanalyse
Die Klimaanalyse der Stadt Duisburg liefert u. a. eine Darstellung
der bodennahen Temperaturverteilung w�hrend autochthoner
(austauscharmer) Strahlungsn�chte. Der Plan- bereich ist hier durch
eine Erh�hung der bodennahen Temperaturen, von +1 bis +1,5 Kelvin
gegen�ber dem gemittelten Gebietswert gekennzeichnet.
Dieser Wert ist f�r die vorhandene verdichtete Bebauungsstruktur
durchaus als guter mittlerer Wert einzustufen, bei dem nicht von
ausgepr�gten W�rmeinseleffekten gesprochen werden kann. Minderung
bringen in diesem konkreten Fall vor allem n�chtliche Kaltluftstr�me
aus Richtung des Kaiserberggebietes und den s�dlich liegenden
Bereichen des Duisburger Stadtwaldes. Diese reichen bis zu den
Fl�chen des Plangebietes ins Neudorfer Stadtgebiet hinein und
bringen eine durchgehende Absenkung
der Lufttemperaturen mit sich.
Detailliertere Untersuchungen, im Rahmen der laufenden �berarbeitung
der Klimaanalyse, kennzeichnen den gro�fl�chigen, zentralen Bereich
des Plangebiets als innerst�dtische Parkfl�che, umgeben von
Stadtrand- und Stadtklimatopen.
Aufgrund dieser Einstufung ist anzunehmen, dass dem Plangebiet
allenfalls eine lokale bioklimatische Bedeutung zukommt. Die Fl�che
bildet zudem einen innerst�dtischen Ausgleichsraum, in dem
Empfehlungen der Klimaanalyse zufolge, keine weitere Bebau ung oder
Bodenversiegelung erfolgen sollte. Vorhandene Vegetationsstrukturen
sollten erhalten und erweitert werden. Eine Vernetzung und ein
vielgestaltiges Mikroklima sollte durch wechselnde Vegetation
angestrebt werden. Als Kalt- und Frischluftproduktionsfl� che wirkt
die Freifl�che ausgleichend auf die bebaute und teils �berw�rmte
Umgebung. Die vergleichsweise geringe Fl�chengr��e < 10 ha und
fehlende Vernetzungsstrukturen im Umfeld lassen keine regionale
Bedeutung erwarten.
Beurteilung der Situation
Entsprechend dem Umweltbericht wird es dauerhaft zu einer negativen
Beeinflussung der mikroklimatischen Verh�ltnisse kommen. Damit
einhergehend ist auch mit einer Verschlechterung der bioklimatischen
Verh�ltnisse zu rechnen. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass es zu Verschiebungen der
mikroklimatischen Verh�ltnisse, hin zu stadtklimatischen
Auspr�gungen, mit st�rkerer Aufheizung am Tage, geringerer
n�chtlicher Abk�hlung, geringerem Luftaustausch, h�herer
Schadstoffbelastung und Windverwirbelungen kommen kann. Es ist aber
anzunehmen, dass es aufgrund des geplanten Versiegelungsgrades von
maximal 60 % der Fl�che, zu keinen nennenswerten W�rmeinsel- und
Hitzestaueffekten kommen wird. Ebenso tragen die von der
Pappenstra�e zur�ckgesetzten Bauk�rper und die Nutzung der Fl�che
als Gr�nfl�che zur Verminderung von Aufheizungen bei sommerlichen
Wetterlagen bei.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass diese beschriebenen Ver�nderungen
nicht ma�geblich auf die geplante Bebauungsvariante zur�ckzuf�hren
sind, sondern als Folgen der generellen baulichen Verwertung der
Fl�che einzustufen sind.
Eine Nutzung als Technologie- und Wissenschaftsstandort, mit
vergleichbaren baulichen Dichten und einer �hnlich hohen
Versiegelung, w�rde eine vergleichbare klimatische Bilanz mit sich
bringen. Hinweis auf die globale Erw�rmung
Als globale Klimaproblematik wird der Anstieg der langj�hrigen,
globalen Durchschnittstemperatur, mit den bekannten Folgen des
Treibhauseffektes, extremer Wetterverh�ltnisse, steigenden
Meeresspiegeln, Verschiebung der globalen Klimazonen etc.
bezeichnet. Dieser Anstieg ist, nach derzeitigem Wissensstand,
urs�chlich in der zivilisationsbedingten Emission klimarelevanter
Spurengase, wie Kohlendioxid, Methan und Stickstoffoxid zu suchen.
Diese f�hren langfristig zu einer chemischen Ver�nderung und
Zerst�rung der atmosph�rischen Grenzschichen.
Die angesprochenen stadtklimatologischen Problemfelder - �berhitzung
urbaner R�ume, W�rmeinseleffekte und Hitzestress � sind hingegen
urs�chlich in der baulich bedingten Ver�nderung der Erdoberfl�che,
Beeinflussung der Lufthygiene, wie auch in der individuell
physischen Vertr�glichkeit von Belastungssituationen zu suchen. Die
Folgen dieser Eingriffe sind in einer geringeren Verdunstungsrate,
h�heren W�rmespeicherf�higkeiten, ver�nderten Bel�ftungssituationen,
Ver�nderungen der Pflanzen- und Tierwelt, h�heren
Durchschnittstemperaturen und weiteren Effekten zu sehen.
Generell kann durch konkrete Ma�nahmen auf Ebene der
Bebauungsplanung ein vor sorglicher Beitrag zum globalen Klimaschutz
geleistet werden (z.B. Verminderung des Aussto�es von
Luftschadstoffen, Senkung des allgemeinen Ressourcenverbrauchs durch
Energieeffizienz etc.). Ein unmittelbarer Wirkungszusammenhang
zwischen der urbanen, baulich bedingten �berhitzung und der
schadstoffbedingten, globalen Klimaerw�rmung ist indes nicht
gegeben.
Insgesamt betrachtet wird es entsprechend den Darlegungen im
Umweltbericht und in dieser Stellungnahme dauerhaft zu einer
negativen Beeinflussung der mikroklimatischen Verh�ltnisse kommen.
Diese Ver�nderungen stehen jedoch grunds�tzlich den geplanten
Nutzungen nicht entgegen und sind in Anbetracht der gro�st�dtischen
lnnenentwicklungen zumutbar und hinzunehmen.
Die Bef�rchtungen einer eventuellen unverh�ltnism��igen und
unvertr�glichen Ver�nderung der klimatologischen Situation sind
unbegr�ndet und werden daher zur�ckgewiesen.
3.15 Behauptung, das geplante Berufskolleg steht nicht im Einklang
mit der Agenda 21
Die Errichtung des Neuen Berufskollegs Mitte stehe nicht in Einklang
mit den in der Agenda 21 niedergelegten Politikzielen. Die zu
erwartende Verkehrsbelastung sowie eine Nutzung des Geb�udes f�r
schulfremde Zwecke abends und am Wochenende werde die L�rmbelastung
erheblich steigern, der zunehmende Autoverkehr die Luftqualit�t
verschlechtern. Mit F�rderung der st�dtischen Umwelt und Schutz der
Gesundheit der B�rger habe eine derartige Planungs- und Bauma�nahme
nichts zu tun.
Stellungnahme der Verwaltung
Auf der Konferenz f�r Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro
wurde von zu n�chst 178 Staaten die sog. Agenda 21, ein
Aktionsprogramm f�r das 21. Jahrhundert, verabschiedet. Dieses
Aktionsprogramm beschreibt in vielen Einzelkapiteln,
wie die Staatengemeinschaft, die Nationalstaaten und wichtige
Akteure dem Leitbild der nachhaltigen, zukunftsf�higen Entwicklung
folgen k�nnen.
Eine nachhaltige, zukunftsf�hige Entwicklung versucht, die
Auswirkungen heutigen Handelns sowohl im globalen Kontext
(Nord-S�d-Problematik), als auch im Hinblick auf nach folgende
Generationen zu ber�cksichtigen und negative Auswirkungen zu
vermeiden. Methodisch wird dies �ber sog. integrierte
Handlungskonzepte umgesetzt, die gleichzeitig �konomische,
�kologische und soziale Belange und deren Vernetzung beachten.
Zukunftsf�hige Entwicklung bedeutet ferner, bei den notwendigen
Ver�nderungen den Sachverstand und das Engagement der Bev�lkerung
einzubeziehen. Das Aktionsprogramm Agenda 21 gab den
Nationalstaaten, Regionen und Kommunen den Auftrag, mit eigenen
Aktionsprogrammen den von der Agenda 21 gesteckten Rahmen
auszuf�llen und zur Umsetzung des Leitbildes der zukunftsf�higen
Entwicklung bei zutragen.
Seitdem ist auf internationaler wie auf nationaler Ebene viel zur
Umsetzung dieses Leitbildes getan worden. In Duisburg wurden vom Rat
der Stadt am 21.09.1998 die �Leitlinien zur Lokalen Agenda 21�
verabschiedet, die auf kommunaler Ebene die Leitplanken zur
Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung sein sollen. Im
Wirtschaftsprogramm �Im puls Duisburg� wurde 1999 das Leitbild der
Entwicklung zugrunde gelegt und j�ngst hat der Rat (8.12.2008)
wiederum Ziele f�r die Stadt Duisburg verabschiedet, die dem Leit
bild der nachhaltigen Stadtentwicklung folgen.
Zum konkreten
Projekt
Diese Rahmensetzung ersetzt jedoch nicht die Abw�gung verschiedener
Belange im konkreten Einzelfall. Zwar sind im Baugesetzbuch (BauGB)
selbst die Ziele nachhaltiger Stadtentwicklung implementiert, die
genaue Ausrichtung eines Vorhabens muss aber immer aus verschiedenen
Sichtweisen betrachtet, die unterschiedlichen Folgen abgewogen und
letztlich ein stimmiges Konzept verfolgt werden. Welche Richtung mit
der nachhaltigen Stadtentwicklung einzuschlagen ist, ist immer ein
Abw�gungsprozess zwischen sozialen, �kologischen und �konomischen
Belangen und nicht vorherbestimmt. Duisburg hat als Bildungsstandort
eine hohe Bedeutung, die Bereitstellung von guten
Ausbildungsm�glichkeiten ist f�r die jungen Duisburgerinnen und
Duisburger existenziell. In diesem Kontext ist das
Schulneubauvorhaben mit den sich daraus ergebenden Folgen abzuw�gen.
Zahlreiche �kologische Aspekte sind in der Planung ber�cksichtigt:
Minimierung der Verkehrs- und somit der L�rm- und Abgasbelastung
durch eine
nachhaltige �Steuerung der Verkehrsmittelwahl�.
- Beschr�nkung der maximal zul�ssigen Stellpl�tze f�r das
Berufskolleg
- Einrichtung einer bewirtschafteten Bewohnerparkzone zugunsten der
Anwohner mit Verdr�ngung der Fremdparker
- Staffelung von Unterrichtsbeginn und �ende
- Gezielte Vergabe der Stellpl�tze an Sch�ler und Lehrer
- Gezielte Regelung der Parkgeb�hren
- Vorhandener leistungsstarker �PNV
Verteilung der Verkehrsstr�me durch 3 Tiefgaragenzufahrten
Ausweisung eines Gr�nzuges entlang der Pappenstra�e
Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch Ersatzma�nahmen zum
Teil inner halb des Plangebietes ausgeglichen (Ersatzb�ume) Nimmt
man diese Aspekte zusammen, so ergibt sich, dass der Schulneubau ein
Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung darstellt.
Die ausgewogene Planung des Bebauungsplanes steht somit im Einklang
mit der Agen da 21. Die Bedenken werden daher zur�ckgewiesen.
3.16 Erhalt des �W�ldchen� auf der Carstanjen-Fl�che
Es wird angeregt, einen m�glichst gro�en Teil des �W�ldchens�, das
im Laufe der Zeit auf der Carstanjen-Fl�che entstanden ist, zu
erhalten. Dieses W�ldchen �bernehme eine Luftreinhaltefunktion,
biete Lebensraum f�r Pflanzen und Tiere, bedeute wohnungsnahes Gr�n
sowie Natur und nat�rliche Entwicklung.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur urspr�nglich vorgesehenen Erweiterung des Technologieparks
Neudorf auf der in Rede stehenden Fl�che Anfang der 90er Jahre wurde
der zurzeit noch rechtskr�ftige Be bauungsplan Nr. 856 1
aufgestellt. Zwischenzeitlich wurden auf dieser
Fl�che umfangreiche Altlastensanierungsma�nahmen durchgef�hrt. Eine
bauliche Nutzung als Technologieparkerweiterung kam jedoch nicht
zustande, so dass sich im Laufe der Jahre ein Wildwuchs (�berwiegend
mit Birken) einstellte. Dieser Bestand stellte jedoch zu keiner Zeit
�Wald� im Sinne des Gesetzes dar. Der Bestand wurde zwischenzeitlich
in Vorbereitung auf das bevorstehende Bauprojekt des Berufkollegs
Anfang 2007 unter der Beachtung der Baumschutzsatzung gerodet, so
dass die vorgebrachte Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
gegenstandslos geworden ist.
F�r den Bereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 1084 �Neudorf- �Neues
Berufskolleg Mitte� wurde im Juli 2007 ein Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag erstellt, der im Rah men des Abw�gungsprozesses der
Planung Eingriffs- und Ausgleichma�nahmen regelt. Eingriffe in Natur
und Landschaft im inneren Plangebiet werden durch Ersatzma�nahmen im
Bereich des �kokontos der Stadt Duisburg ausgeglichen. Hinsichtlich
der Eingriffe in den vorhandenen Baumbestand sind Ersatzplanzungen
im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umzusetzen.
Der 43 m breite Gr�nzug entlang der Pappenstra�e ist st�dtebaulich
eine Art Pufferzone zwischen der Schulnutzung und der Wohnbebauung,
bedeutet wohnungsnahes Gr�n, �bernimmt aber auch gleichzeitig eine
gewisse Luftreinhaltefunktion und
bietet Lebensraum f�r Pflanzen und Tiere. Die Anregung hinsichtlich
des Erhaltes des �W�ldchens� wird als gegenstandslos zu
r�ckgewiesen.
3.17 Ungen�gende Beteiligung und Information von
Abbruchmal3nahmen betroffener Bewohner bez�glich sozialer Ma�nahmen
Es werden Bedenken hinsichtlich einer unzureichenden Beteiligung von
Bewohnern, deren Wohnh�user �berplant bzw. vom Abbruch und von
sozialen Ma�nahmen betroffen sind. Eine fr�hzeitige Beteiligung und
Information der Betroffenen sei nicht erfolgt. Den Bewohner der
H�user Ankerstra�e 8 bis 10 drohe eine durch nichts
zurechtfertigende finanzielle B und Beeintr�chtigung ihrer
Lebensqualit�t, wenn sie durch einen Abriss der H�user zum Umzug,
eventuell in einen anderen Stadtteil, gezwungen w�rden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das St�dtebauliche Konzept bzw. die Festsetzungen des
Bebauungsplanes sehen im Bereich der Ankerstra�e einen neuen
Quartiersplatz vor, durch den die vorhandenen Wohnh�user
Ankerstra�e 8 bis 10 defacto vom Abbruch betroffen sind.
Im Rahmen der gebotenen st�dtebaulichen Abw�gung wird diesem Platz
der Vorrang einger�umt vor einem Erhalt der H�user. Hinsichtlich der
Darstellung und Abw�gung dieser Planungsma�nahme wird auf die
Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen. Die Auswirkungen f�r die vom
Abbruch betroffenen Bewohner sind in der Begr�ndung zum
Bebauungsplan unter Punkt 9. Soziale Ma�nahmen dargelegt.
Durch die im Rahmen des bisherigen. Bebauungsplanverfahrens
durchgef�hrte �ffentlichkeitsbeteiligung (Fr�hzeitige
�ffentlichkeitsbeteiligung/B�rgerbeteiligung und �ffentliche
Auslegung) ist eine ausreichende und fr�hzeitige Beteiligung der
Betroffenen gege ben. Eine abschlie�ende konkrete Beteiligung und
Er�rterung mit den Betroffenen erfolgt nach Rechtskraft des
Bebauungsplanes und letztendlich fr�hzeitig vor einer Umsetzung bzw.
Realisierung der Planungsma�nahmen.
Die vorgebrachten Bedenken werden zur�ckgewiesen.
3.18 Einsch�tzung der Zukunftstr�chtigkeit des Vorhabens �Neun
Berufskolleg Mitte�
Das Vorhaben �Neues Berufskolleg Mitte� wird als ein in der Zukunft
zum Scheitern verurteiltes Projekt eingestuft, genau so wie
beispielhaft genannt das neue Wohngebiet auf dem ehemaligen
Kasernengel�nde in Wanheim oder das ehemalige
Haus der Wirtschaftsf�rderung an der M�lheimer Stra�e in Neudorf.
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich hierbei nicht unmittelbar um eine Anregung zum
Bebauungsplan, sondern vielmehr um eine zum Ausdruck gebrachte
subjektive Einsch�tzung zum neuen Berufskolleg Mitte in die Zukunft.
Ablesbar sind gewisse Zweifel an dem Schulprojekt, ob generell oder
nur an diesem Standort. Diese Zweifel an der Zukunftstr�chtigkeit
des Schulbauvorhabens werden nicht geteilt, weil es sich im Rahmen
einer zukunftsorientierten und
nachhaltigen Stadtentwicklung und eines nachvollziehbaren
Abw�gungsprozesses im Bebauungsplanverfahren um eine
Bildungseinrichtung handelt, die f�r den
Bildungsstandort Duisburg von zukunftsweisender Bedeutung ist. Die
Bereitstellung von guten Ausbildungsm�glichkeiten mit regionaler
Bedeutung ist und bleibt zuk�nftig f�r junge Menschen existenziell.
Hinsichtlich des Erfordernisses und des vollzogenen
Abw�gungsprozesses zugunsten dieses Bauvorhabens wird auf die
Begr�ndung zum Bebauungsplan verwiesen.
Die vorgebrachte Einsch�tzung der Zukunftstr�chtigkeit des
Schulbauvorhabens wird nicht geteilt und daher zur�ckgewiesen.
3.19
Kaufkraftentzug der K�nigstra�e durch Aufgabe der bisherigen
cityintegrierten Schulstandorte
Durch die Aufgabe der bisherigen Schulstandorte werde der
K�nigstra�e Kaufkraft entzogen. Gerade ein junges Publikum nutzt die
Einkaufsm�glichkeiten des neun Forums gerne auf den Weg zum Bahnhof,
wird aber sicherlich zu bequem sein, aus
der U-Bahn hochzusteigen und auf den Weg in die City zu nehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Kaufkraftverhalten von Sch�lerinnen und Sch�lern ist nicht
unmittelbar Gegenstand des hier zu behandelnden
Bebauungsplanverfahrens und kann auch nicht in diesem Rahmen
aufgrund von Festsetzungsm�glichkeiten gesteuert werden.
Unabh�ngig davon kann jedoch festgestellt werden, dass in Bezug auf
den neuen Schulstandort ebenfalls eine kurze Erreichbarkeit zum
Zentrum gegeben ist ( ca. 800 m zu Fu� oder 1 � 2 Haltestellen), so
dass eine durch die Schulstandortverlagerung bedingte Beeinflussung
des Kaufkraftverhaltens der Sch�lerinnen und Sch�ler nicht gesehen
wird. Die Anregung wird daher zur�ckgewiesen.'
3.20 Bem�ngelung der Bekanntmachung, Art und Umfang der
B�rgerbeteiligung
Der Termin der B�rgerbeteiligung (fr�hzeitige �ffentlichkeit) am
12.12.2006 wurde kurzfristig bekannt gemacht und war nur im Internet
und der Lokalpresse zu entnehmen. Wer also aus Kostengr�nden eine
�berregionale Zeitung nicht liest oder keinen lnternetzugang
besitzt, habe keine Chance gehabt, daran teilzunehmen. Eine
Bekanntmachung �ber Informationsbl�tter in die Briefk�sten der
Anwohner oder durch Radio-Lokalsender sei erforderlich. Der
Gesetzgeber habe den Kommunen weitgehende Gestaltungsfreiheit
hinsichtlich Art und Umfang der B�rgerbeteiligung bei Planverfahren
einger�umt. Es sei seitens der Stadt Duisburg bisher kein Willen zu
umfassender Transparenz erkennbar.
Stellungnahme der Verwaltung
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist die fr�hzeitige
�ffentlichkeitsbeteiligung �orts�blich� bekannt zu machen.
Orts�blich bedeutet in diesem Fall die Bekanntmachung im Amtsblatt
der Stadt Duisburg, da es sich bei dem Bauleitplanverfahren um ein
forma les Verfahren nach dem Baugesetzbuch handelt.
Dar�ber hinaus erfolgt bei der Stadt Duisburg eine fr�hzeitige
entsprechende Information an alle Duisburger Medien, wobei es diesen
obliegt, einen entsprechenden Artikel zu ver fassen bzw. zu
ver�ffentlichen. In der Regel erfolgt dieses, wie auch in
vorliegendem Fall. Die Ver�ffentlichung einer formalen Anzeige in
der Tagespresse ist rechtlich nicht erforderlich. Ferner erfolgte
die Bekanntmachung auf der Webseite der Stadt Duisburg im
lnternetportal �Planen, Bauen, Wohnen�. Dieses weitverbreitete und
rechtlich zul�ssige Medium bietet den B�rgerinnen und B�rgern eine
ausf�hrliche und komfortable M�glichkeit zur Information �ber
Termine aktueller Bauleitplanverfahren, alle Planungsdetails und
Begr�ndungen. Diese Form der Pr�sentation hat einen sehr hohen
Informationsgehalt und bietet somit eine gute Voraussetzung f�r die
im Bundesbaugesetz vorgesehene fr�hzeitige
�ffentlichkeitsbeteiligung.
Die Frist
zwischen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Duisburg bzw. im
Internet (30.11.2006) und dem Durchf�hrungstag der fr�hzeitige
�ffentlichkeitsbeteiligung (12.12.2006) war im vorliegenden Fall
angemessen und auch �blich.
Informationsbl�tter an die Anwohner sind sicherlich eine zus�tzliche
m�gliche Information, aber erfahrungsgem�� weniger erforderlich und
im Hinblick auf eine Abgrenzung der Betroffenheit und des Aufwands
fraglich.
Hinsichtlich der angesprochenen Transparenz bez�glich der
durchgef�hrten fr�hzeitigen �ffentlichkeitsbeteiligung ist Folgendes
anzumerken:
Entsprechend dem Baugesetzbuch ist im Rahmen der Bauleitplanung die
�ffentlichkeit m�glichst fr�hzeitig �ber die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung, die f�r die Neugestaltung oder Entwicklung eines
Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtli chen Auswirkungen
der Planung �ffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur
�u�erung und Er�rterung zu geben.
Diesen Anforderungen wurde mit der durchgef�hrten fr�hzeitigen
�ffentlichkeitsbeteiligung am 12.12.2006 entsprochen. Jedermann
hatte die M�glichkeit, hieran teilzunehmen.
Insgesamt wurde hinsichtlich der Bekanntmachung, der Art und des
Umfanges der durchgef�hrten fr�hzeitigen �ffentlichkeitsbeteiligung
den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften und dar�ber hinaus
gen�ge getan.
Ein Mangel wird diesbez�glich nicht gesehen und daher
zur�ckgewiesen.
3.21Ber�cksichtigung einer ersatzweisen �Hundefrei!auffl�che
Es wird angeregt, bei der Planung des Grundst�ckes die jetzige
Nutzung desselben zu ber�cksichtigen. Die Fl�che werde von einer
Vielzahl von Hundebesitzern als Auslauffl�che genutzt. Bei Wegfall
der Benutzung des Grundst�ckes w�rden die vielen Hunde ihr
�Gesch�ft� dann auf den B�rgersteigen und Stra�e in Neudorf-Nord
verrichten. Es wird daher darum gebeten, ersatzweise eine
angemessene Hundefreilauffl�che in Neudorf Nord zu schaffen.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Carstanjenfl�che handelt es sich keinesfalls um eine Art
��ffentliche Gr�nfl�che�, sondern um private Grundst�cksfl�che, die
urspr�nglich als Firmengel�nde der damaligen Dachpappenfabrik
genutzt wurde, in der Zwischenzeit f�r die
Erweiterung des Technologieparkes vorgesehen war, aber nicht zum
Zuge kam und nunmehr u. a. zur Errichtung des neuen Berufskolleg
Mitte genutzt werden soll. Bisher war das Gel�nde, nicht zuletzt aus
Gr�nden der Gefahrenabwehr wegen der zwischenzeitlich durchgef�hrten
Altlastensanierungsma�nahmen, eingez�unt. Die angesprochene Nutzung
als Hundefreilauffl�che war und ist deshalb eher unerlaubt. Von
daher ist auch keinerlei Anspruch auf einen gewissen Eratz von der
Planung ableitbar. Auch ist eine Recherche m�glicher alternativer
Hundefreilauffl�chen in Neudorf-Nord nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Die Anregung wird daher zur�ckgewiesen.
3.22 Vorschl�ge zur Wohnumfe!d- und Klimaverbesserung wie
Dachfl�chenbegr�nung und die Verwendung von heimischen Geh�lzarten
Im Sinne einer Wohnumfeldverbesserung und zum Klima-Erhalt wird
angeregt, auf den Dachfl�chen aller neu zu errichtenden Geb�ude eine
(zumindest extensive) Dachbegr�nung vorzusehen, auf der neu
anzulegenden Gr�nachse entlang der Pappenstra�e laub- reiche B�ume
und Str�ucher, nur heimische Wildgeh�lze und als Unterwuchs
vielf�ltige heimische Wildkr�uter anzupflanzen sowie die Wege im
neuen Gr�nbereich nicht zu ver siegeln und eher in Form von
Trampelpfaden, statt in rechtwinkligem Verlauf anzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die vorgeschlagene Dachbegr�nung, die Verwendung von nur heimischen
Pflanzen und die angesprochene Wegegestaltung werden im Sinne einer
Wohnumfeldverbesserung und als Beitrag zum Klimaschutz sehr
bef�rwortet. Im Bebauungsplan sind
hierzu unmittelbar keine entsprechenden Festsetzungen getroffen
worden. Es ist jedoch vorgesehen, darauf hinzuwirken, diese
vorgeschlagenen Themen im Rahmen der Investorvergabe des geplanten
Berufskollegs soweit wie m�glich einzubringen, zum Beispiel auch
vertraglich. Den Anregungen ist weitgehend damit gefolgt.
3.23 Integration der B�rger in das neue Berufskolleg, in der Form
eines B�rgerzentrums und der Entwicklung neuer Formen einer
Weiterbildung f�r B�rger und Erwerbst�tige
Das neue Berufskolleg sollte die B�rger (des Stadtteils) integrieren
(z. B. Funktionen eines B�rgerzentrums) und es sollten neue Formen
der Weiterbildung f�r B�rger und Erwerbst�tige entwickelt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Das neue Berufskolleg wird die vorhandenen Berufskollegs in ihrer
Funktion ersetzen. Dem gem�� wird es, wie in der vorherigen Nutzung
der �alten� Berufskollegs auch, Fremdnutzungen, wie z. B.
VHS-Kursen, Vereinssport, Veranstaltungen, B�rgervereinen, usw. Raum
bieten. F�r die Verwirklichung neuer Weiterbildungskonzepte ist die
Bildungsholding der Stadt Duisburg der richtige Ansprechpartner. Die
Anregungen sind nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes,
sondern betreffen vielmehr die zuk�nftige konkrete
Realisierungsplanung des Bauvorhabens. Den Anregungen ist aber
aufgrund der vorgenannten beabsichtigten Nutzungsziele weit gehend
gefolgt.
3.24 Aufwertung des Stadtbildes durch die Architektur der Geb�ude
des Berufskollegs. Die zuk�nftige Architektur der Geb�ude sollte das
Stadtbild wesentlich aufwerten.
Stellungnahme der Verwaltung
Die angesprochenen architektonische und baugestalterische Belange
sind zwar nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanes, da
hierin keine entsprechenden Festsetzungen oder Vorschriften
getroffen wurden.
Dennoch wird der Architektur und der Einf�gung in das Stadtbild
innerhalb des PPP lnvestorenwettbewerbs Rechnung getragen, in dem
genau dieses Thema eines von mehreren Wertungskriterien f�r die
Auswahl des am besten geeigneten Investors dar stellt. Bewertet wird
der architektonische Entwurf durch ein unabh�ngiges
Architekturgremium, das sich aus verschiedenen
preisgerichtserfahrenen Architekten aus der Privatwirtschaft
zusammensetzt. Es ist davon auszugehen, dass hierdurch den
diesbez�glichen Anregungen Rechnung getragen wird. Somit ist den
Anregungen gefolgt.
4. Weiterer Verfahrensablauf
Die Begr�ndung zum Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- wurde nach der
zweiten �ffentlichen Auslegung u. a. unter Punkt 4.5 bez�glich der
Bereitstellung und Belastung des �PNV�s, unter Punkt 6.2 bez�glich
der Kampfmittelbelastung und unter
Punkt 6.5 bez�glich klimatischen Auswirkungen der Planung erg�nzt.
Die erg�nzte bzw. aktualisierte Begr�ndung mit dem Stand 09.02.2009
soll als Entscheidungsbegr�ndung gem�� � 9 Abs. 8 BauGB �bernommen
und beschlossen werden. Die Begr�ndung ist dieser Vorlage als Anlage
beigef�gt.
Der Bebauungsplan Nr. 1084 �Neudorf- �Neues Berufskolleg Mitte�
wurde nach seiner zweiten �ffentlichen Auslegung unter Hinweise (2)
unter dem Punkt �Altlasten� sowie um den neuen Punkt
�Kampfmittelbelastung� erg�nzt.
Der erg�nzte Bebauungsplan Nr. 1084 -Neudorf- soll gem�� � 10 BauGB
als Satzung beschlossen werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gem�� � 8 Abs. 3 BauGB
im Parallelverfahren zur Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44
�Mitte- der Stadt Duisburg.
Sobald f�r die Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44 �Mitte- die
Genehmigung der H�heren Verwaltungsbeh�rde vorliegt, kann diese
Genehmigung orts�blich bekannt gemacht werden. Mit dieser
Bekanntmachung wird die Fl�chennutzungsplan-�nderung wirksam. Mit
dieser Rechtswirksamkeit der Fl�chennutzungsplan-�nderung Nr. 5.44
�Mitte- kann der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1084
�Neudorf- orts�blich bekannt gemacht werden. Mit der Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan dann in Kraft. Der
Bebauungsplan ist gem�� � 10 Abs. 3 BauGB nach seinem Inkrafttreten
mit der Begr�ndung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Der
Beschluss sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme in den Bebauungsplan
sind orts�blich bekannt zu machen.
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