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Bundesrat m�chte EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie noch weiter entsch�rfen

Duisburg, 10. Februar 2017 � Es besteht dringend Verbesserungsbedarf bei der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie,
die den B�rger benachteiligt und den Banken eine viel zu scharfe und unrealistische Kreditw�rdigkeitspr�flinie an die Hand gibt!


Noch Kl�rungsbedarf sehen die L�nder vor allem bei der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von F�rderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der versch�rften Kreditw�rdigkeitspr�fung auszunehmen. Wegen ihrer Einkommens- und Verm�gensverh�ltnisse seien sie in der Regel besonders schutzbed�rftig.

Auszug:
Nach der aktuellen Rechtslage ist es m�glich, dass Menschen wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz versch�rften Kreditw�rdigkeitspr�fung ihre in der Vergangenheit zu anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten H�user und Wohnungen verlieren. Diese Folgen sind unzumutbar.
Deshalb muss rechtssicher klargestellt werden, dass eine Kreditw�rdigkeitspr�fung auch im Falle einer Anschlussfinanzierung oder einer Umschuldung in entsprechender Anwendung des � 18a Absatz 2 Satz 1 KWG in der heutigen Fassung nicht erforderlich ist, sofern die Darlehenssumme nicht deutlich erh�ht wird oder -im Falle einer deutlichen Erh�hung -diese in die urspr�ngliche Kreditw�rdigkeitspr�fung bereits einbezogen wurde. Es ist zwar nicht auszuschlie�en, dass dieGerichte das geltende Recht in diesem Sinne auslegen. Die Klarstellung dient aber der Rechtssicherheit und liegt im Interesse von Darlehensnehmer und Kreditinstitut.

Insbesondere Darlehensnehmer bei Altvertr�gen, die eine besonders scharfe Kreditw�rdigkeitspr�fung seitens des Kreditinstituts nicht bestehen w�rden, ihre Raten aber entrichten k�nnen, werden vor einem Auszug aus ihrem Eigentum bewahrt.

Komplette Stellungnahme des Bundesrates v. 10.02.2017