Duisburg,
10. Februar 2017 � Es besteht dringend
Verbesserungsbedarf bei der
EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die den B�rger
benachteiligt und den Banken eine viel zu scharfe und
unrealistische Kreditw�rdigkeitspr�flinie an die Hand gibt!
Noch Kl�rungsbedarf sehen die L�nder vor allem bei
der Anschlussfinanzierung sowie Umschuldung von
F�rderdarlehen. So fordern sie unter anderem, Personen, die
solche Darlehen in Anspruch nehmen, von der versch�rften
Kreditw�rdigkeitspr�fung auszunehmen. Wegen ihrer
Einkommens- und Verm�gensverh�ltnisse seien sie in der Regel
besonders schutzbed�rftig.
Auszug:
Nach der aktuellen Rechtslage ist es m�glich, dass Menschen
wegen einer zwischenzeitlich durch Gesetz versch�rften
Kreditw�rdigkeitspr�fung ihre in der Vergangenheit zu
anderen gesetzlichen Bedingungen finanzierten H�user und
Wohnungen verlieren. Diese Folgen sind unzumutbar.
Deshalb muss rechtssicher klargestellt werden, dass eine
Kreditw�rdigkeitspr�fung auch im Falle einer
Anschlussfinanzierung oder einer Umschuldung in
entsprechender Anwendung des � 18a Absatz 2 Satz 1 KWG in
der heutigen Fassung nicht erforderlich ist, sofern die
Darlehenssumme nicht deutlich erh�ht wird oder -im Falle
einer deutlichen Erh�hung -diese in die urspr�ngliche
Kreditw�rdigkeitspr�fung bereits einbezogen wurde. Es ist
zwar nicht auszuschlie�en, dass dieGerichte das geltende
Recht in diesem Sinne auslegen. Die Klarstellung dient aber
der Rechtssicherheit und liegt im Interesse von
Darlehensnehmer und Kreditinstitut.
Insbesondere
Darlehensnehmer bei Altvertr�gen, die eine besonders scharfe
Kreditw�rdigkeitspr�fung seitens des Kreditinstituts nicht
bestehen w�rden, ihre Raten aber entrichten k�nnen, werden
vor einem Auszug aus ihrem Eigentum bewahrt.
Komplette Stellungnahme des Bundesrates v.
10.02.2017
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