Duisburg, 07. September 2017 - Nachdem
die Preisprüfung der Bezirksregierung die
Verbrennungsentgelte der Jahre 2015 und 2016 vor den
Sommerferien abgeschlossen hat, versenden die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg ab dem 11. September 2017 die
korrigierten Abfallgebührenbescheide der beiden Jahre. Jeder
Eigentümer bzw. Bevollmächtigte erhält seinen individuellen
Gebührenbescheid für jedes Jahr mit der entsprechenden
Information des zu erstattenden Betrages. Die
Gebührenerstattung erfolgt unmittelbar nach dem Versand der
Bescheide und wird auf dem im Bescheid aufgeführten Konto
gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass bei den
korrigierten Abfallgebührenbescheiden weiterhin eine
Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit aufgeführt sind.
Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen vollständig
neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Es werden trotz der
aufgeführten Zahlungsaufforderung keine Gebühren eingezogen.
Ein erklärendes Infoblatt mit dem zu erstattenden Betrag
liegt dem jeweiligen Gebührenbescheid bei. So erkennen Sie
auf einen Blick, die Höhe des Erstattungsbetrages für das
entsprechende Jahr.
Aus technischen Gründen ist das
Infoblatt, wie bei den Erstattungsvorgängen der Vorjahre,
nicht als erste Seite, sondern als letzte Seite der
Unterlagen zu finden. Hierfür wurde farbiges Papier
verwendet, das sich dadurch deutlich von den restlichen
Unterlagen abhebt.
Auf unserer Homepage
www.wb-duisburg.de
finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles“ u.a. die
Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallgebührensätze
der Jahre 2015 und 2016. Des Weiteren steht unser
Kundenservice unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 für
weitere Informationen bzw. offene Fragen gerne zur
Verfügung.
Information zur Erstattung der
Abfallgebühren 2015 Sie erhalten mit diesen
Unterlagen den korrigierten Abfallgebührenbescheid für das
Jahr 2013. Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen
vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Dieser
Bescheid beinhaltet eine Zahlungsaufforderung und eine
Fälligkeit.
Trotz Zahlungsaufforderung
werden keine Gebühren von Ihrem Konto eingezogen.
Sofern Sie Ihre Gebühren in der Vergangenheit
ordnungsgemäß bezahlt haben, ergibt sich durch den neu
erlassenen Gebührenbescheid für Sie ein Erstattungsbetrag
von xx,xx Euro.
Sollten noch
offene Forderungen bestehen, werden wir diese mit dem o.g.
Betrag verrechnen.
Grundsätzlich müssen Sie
nichts weiter unternehmen. Wir werden den Betrag dem auf dem
Gebührenbescheid aufgeführten Bankkonto gutschreiben.
Falls dieses nicht mehr aktuell ist bzw. keine
Bankverbindung genannt wird, teilen Sie unserem
Finanzbereich bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit.
Die Erstattung des tatsächlichen Guthabens werden wir
zeitnah vornehmen.
Eine Gegenüberstellung der
alten und neuen Gebührensätze finden Sie unter
www.wb-duisburg.de in der Rubrik „Aktuell“. Für weitere
Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer
(0203) 283 - 5001 zur Verfügung.
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