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WBD versendet korrigierte Abfallgeb�hrenbescheide f�r 2015 und 2016
Information zur Erstattung der Abfallgeb�hren 2015

Duisburg, 07. September 2017 - Nachdem die Preispr�fung der Bezirksregierung die Verbrennungsentgelte der Jahre 2015 und 2016 vor den Sommerferien abgeschlossen hat, versenden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ab dem 11. September 2017 die korrigierten Abfallgeb�hrenbescheide der beiden Jahre. Jeder Eigent�mer bzw. Bevollm�chtigte erh�lt seinen individuellen Geb�hrenbescheid f�r jedes Jahr mit der entsprechenden Information des zu erstattenden Betrages. Die Geb�hrenerstattung erfolgt unmittelbar nach dem Versand der Bescheide und wird auf dem im Bescheid aufgef�hrten Konto gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass bei den korrigierten Abfallgeb�hrenbescheiden weiterhin eine Zahlungsaufforderung und eine F�lligkeit aufgef�hrt sind. Aus juristischen Gr�nden ist es notwendig, einen vollst�ndig neuen Geb�hrenbescheid zu erlassen. Es werden trotz der aufgef�hrten Zahlungsaufforderung keine Geb�hren eingezogen. Ein erkl�rendes Infoblatt mit dem zu erstattenden Betrag liegt dem jeweiligen Geb�hrenbescheid bei. So erkennen Sie auf einen Blick, die H�he des Erstattungsbetrages f�r das entsprechende Jahr.

Aus technischen Gr�nden ist das Infoblatt, wie bei den Erstattungsvorg�ngen der Vorjahre, nicht als erste Seite, sondern als letzte Seite der Unterlagen zu finden. Hierf�r wurde farbiges Papier verwendet, das sich dadurch deutlich von den restlichen Unterlagen abhebt.

Auf unserer Homepage www.wb-duisburg.de finden Sie unter der Rubrik �Aktuelles� u.a. die  Gegen�berstellung der alten und neuen Abfallgeb�hrens�tze der Jahre 2015 und 2016. Des Weiteren steht unser Kundenservice unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 f�r weitere Informationen bzw. offene Fragen gerne zur Verf�gung.

Information zur Erstattung der Abfallgeb�hren 2015
Sie erhalten mit diesen Unterlagen den korrigierten Abfallgeb�hrenbescheid f�r das Jahr 2013. Aus juristischen Gr�nden ist es notwendig, einen vollst�ndig neuen Geb�hrenbescheid zu erlassen. Dieser Bescheid beinhaltet eine Zahlungsaufforderung und eine F�lligkeit.

Trotz Zahlungsaufforderung werden keine Geb�hren von Ihrem Konto eingezogen.
Sofern Sie Ihre Geb�hren in der Vergangenheit ordnungsgem�� bezahlt haben, ergibt sich durch den neu erlassenen Geb�hrenbescheid f�r Sie ein Erstattungsbetrag von xx,xx Euro.

Sollten noch offene Forderungen bestehen, werden wir diese mit dem o.g. Betrag verrechnen.

Grunds�tzlich m�ssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir werden den Betrag dem auf dem Geb�hrenbescheid aufgef�hrten Bankkonto gutschreiben.

Falls dieses nicht mehr aktuell ist bzw. keine Bankverbindung genannt wird, teilen Sie unserem Finanzbereich bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit. Die Erstattung des tats�chlichen Guthabens werden wir zeitnah vornehmen.

Eine Gegen�berstellung der alten und neuen Geb�hrens�tze finden Sie unter www.wb-duisburg.de in der Rubrik �Aktuell�. F�r weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 zur Verf�gung.