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WBD versendet korrigierte Abfallgebührenbescheide für 2015 und 2016
Information zur Erstattung der Abfallgebühren 2015

Duisburg, 07. September 2017 - Nachdem die Preisprüfung der Bezirksregierung die Verbrennungsentgelte der Jahre 2015 und 2016 vor den Sommerferien abgeschlossen hat, versenden die Wirtschaftsbetriebe Duisburg ab dem 11. September 2017 die korrigierten Abfallgebührenbescheide der beiden Jahre. Jeder Eigentümer bzw. Bevollmächtigte erhält seinen individuellen Gebührenbescheid für jedes Jahr mit der entsprechenden Information des zu erstattenden Betrages. Die Gebührenerstattung erfolgt unmittelbar nach dem Versand der Bescheide und wird auf dem im Bescheid aufgeführten Konto gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass bei den korrigierten Abfallgebührenbescheiden weiterhin eine Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit aufgeführt sind. Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Es werden trotz der aufgeführten Zahlungsaufforderung keine Gebühren eingezogen. Ein erklärendes Infoblatt mit dem zu erstattenden Betrag liegt dem jeweiligen Gebührenbescheid bei. So erkennen Sie auf einen Blick, die Höhe des Erstattungsbetrages für das entsprechende Jahr.

Aus technischen Gründen ist das Infoblatt, wie bei den Erstattungsvorgängen der Vorjahre, nicht als erste Seite, sondern als letzte Seite der Unterlagen zu finden. Hierfür wurde farbiges Papier verwendet, das sich dadurch deutlich von den restlichen Unterlagen abhebt.

Auf unserer Homepage www.wb-duisburg.de finden Sie unter der Rubrik „Aktuelles“ u.a. die  Gegenüberstellung der alten und neuen Abfallgebührensätze der Jahre 2015 und 2016. Des Weiteren steht unser Kundenservice unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 für weitere Informationen bzw. offene Fragen gerne zur Verfügung.

Information zur Erstattung der Abfallgebühren 2015
Sie erhalten mit diesen Unterlagen den korrigierten Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2013. Aus juristischen Gründen ist es notwendig, einen vollständig neuen Gebührenbescheid zu erlassen. Dieser Bescheid beinhaltet eine Zahlungsaufforderung und eine Fälligkeit.

Trotz Zahlungsaufforderung werden keine Gebühren von Ihrem Konto eingezogen.
Sofern Sie Ihre Gebühren in der Vergangenheit ordnungsgemäß bezahlt haben, ergibt sich durch den neu erlassenen Gebührenbescheid für Sie ein Erstattungsbetrag von xx,xx Euro.

Sollten noch offene Forderungen bestehen, werden wir diese mit dem o.g. Betrag verrechnen.

Grundsätzlich müssen Sie nichts weiter unternehmen. Wir werden den Betrag dem auf dem Gebührenbescheid aufgeführten Bankkonto gutschreiben.

Falls dieses nicht mehr aktuell ist bzw. keine Bankverbindung genannt wird, teilen Sie unserem Finanzbereich bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit. Die Erstattung des tatsächlichen Guthabens werden wir zeitnah vornehmen.

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensätze finden Sie unter www.wb-duisburg.de in der Rubrik „Aktuell“. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 zur Verfügung.