Duisburg, 07. September 2017 - Nachdem
die Preispr�fung der Bezirksregierung die
Verbrennungsentgelte der Jahre 2015 und 2016 vor den
Sommerferien abgeschlossen hat, versenden die
Wirtschaftsbetriebe Duisburg ab dem 11. September 2017 die
korrigierten Abfallgeb�hrenbescheide der beiden Jahre. Jeder
Eigent�mer bzw. Bevollm�chtigte erh�lt seinen individuellen
Geb�hrenbescheid f�r jedes Jahr mit der entsprechenden
Information des zu erstattenden Betrages. Die
Geb�hrenerstattung erfolgt unmittelbar nach dem Versand der
Bescheide und wird auf dem im Bescheid aufgef�hrten Konto
gutgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass bei den
korrigierten Abfallgeb�hrenbescheiden weiterhin eine
Zahlungsaufforderung und eine F�lligkeit aufgef�hrt sind.
Aus juristischen Gr�nden ist es notwendig, einen vollst�ndig
neuen Geb�hrenbescheid zu erlassen. Es werden trotz der
aufgef�hrten Zahlungsaufforderung keine Geb�hren eingezogen.
Ein erkl�rendes Infoblatt mit dem zu erstattenden Betrag
liegt dem jeweiligen Geb�hrenbescheid bei. So erkennen Sie
auf einen Blick, die H�he des Erstattungsbetrages f�r das
entsprechende Jahr.
Aus technischen Gr�nden ist das
Infoblatt, wie bei den Erstattungsvorg�ngen der Vorjahre,
nicht als erste Seite, sondern als letzte Seite der
Unterlagen zu finden. Hierf�r wurde farbiges Papier
verwendet, das sich dadurch deutlich von den restlichen
Unterlagen abhebt.
Auf unserer Homepage
www.wb-duisburg.de
finden Sie unter der Rubrik �Aktuelles� u.a. die
Gegen�berstellung der alten und neuen Abfallgeb�hrens�tze
der Jahre 2015 und 2016. Des Weiteren steht unser
Kundenservice unter der Rufnummer (0203) 283 - 5001 f�r
weitere Informationen bzw. offene Fragen gerne zur
Verf�gung.
Information zur Erstattung der
Abfallgeb�hren 2015 Sie erhalten mit diesen
Unterlagen den korrigierten Abfallgeb�hrenbescheid f�r das
Jahr 2013. Aus juristischen Gr�nden ist es notwendig, einen
vollst�ndig neuen Geb�hrenbescheid zu erlassen. Dieser
Bescheid beinhaltet eine Zahlungsaufforderung und eine
F�lligkeit.
Trotz Zahlungsaufforderung
werden keine Geb�hren von Ihrem Konto eingezogen.
Sofern Sie Ihre Geb�hren in der Vergangenheit
ordnungsgem�� bezahlt haben, ergibt sich durch den neu
erlassenen Geb�hrenbescheid f�r Sie ein Erstattungsbetrag
von xx,xx Euro.
Sollten noch
offene Forderungen bestehen, werden wir diese mit dem o.g.
Betrag verrechnen.
Grunds�tzlich m�ssen Sie
nichts weiter unternehmen. Wir werden den Betrag dem auf dem
Geb�hrenbescheid aufgef�hrten Bankkonto gutschreiben.
Falls dieses nicht mehr aktuell ist bzw. keine
Bankverbindung genannt wird, teilen Sie unserem
Finanzbereich bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit.
Die Erstattung des tats�chlichen Guthabens werden wir
zeitnah vornehmen.
Eine Gegen�berstellung der
alten und neuen Geb�hrens�tze finden Sie unter
www.wb-duisburg.de in der Rubrik �Aktuell�. F�r weitere
Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer
(0203) 283 - 5001 zur Verf�gung.
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