Duisburg, 15. Januar 2018 - Mit dem zu
Jahresbeginn geänderten Bauvertragsrecht stärkt die
Regierung die Rechte von Bauherren. Was sich zudem zur
gezielten Absicherung der Immobilie empfiehlt: eine
Checkliste.
Deutschland ist im Immobilienfieber. Die
Zahl der Baugenehmigungen für Häuser und Wohnungen steigt
seit Jahren: Nach jüngsten Erhebungen des Statistischen
Bundesamts sind es 375.400 (Stand 2016) und damit knapp 22
Prozent mehr als im Jahr zuvor. Einer der Hauptgründe ist
das noch niedrige Zinsniveau. Diese günstigen Bedingungen
zur Kreditfinanzierung erleichtern es Bauherren, ihr Projekt
umzusetzen.
Bessere Planbarkeit
"Gerade für Laien ist der Hausbau, vor allem inklusive
Vorbereitung und Management, eine große Herausforderung",
sagt Marc-Philipp Unger, Leiter Immobilien und Finanzierung
beim Finanzdienstleister MLP. Die Praxis zeigt: Oft
verzögern sich die Projekte, was häufig auch die Baukosten
in die Höhe treibt. Viele typische Verzögerungen wie
schlechte Baukoordination zwischen Architekt, Fachplaner und
Handwerker oder sich während der Bauphase ergebende
zusätzliche Leistungen können jedoch umgangen werden. Mit
der Reform des Bauvertragsrechts, insbesondere für
Verbraucherbauverträge, macht die Bundesregierung
Bauprojekte für private Bauherren noch planbarer und
verlässlicher - vor allem mithilfe dieser drei
Verbesserungen: - Mit Verbrauchern geschlossene
Bauverträge müssen von nun an verbindliche Angaben dazu
enthalten, wann der Bau fertiggestellt wird. -
Bauunternehmen sollen vor Vertragsschluss eine detaillierte
Baubeschreibung anfertigen, die einen genauen Überblick über
die angebotenen Leistungen und Materialien ermöglicht.
Verbraucher können darüber die Angebote verschiedener
Unternehmen besser vergleichen. - Private Bauherren
erhalten die Möglichkeit, einen geschlossenen
Verbraucherbauvertrag noch einmal zu überdenken (das Gesetz
sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor), es sei denn, der
Vertrag wurde notariell bekundet.
Wichtige
Versicherungen Die Reform betrifft in erster
Linie die Bauverträge. "Darüber hinaus ist es ratsam, den
Bau ausreichend abzusichern - und die Immobilie dauerhaft
gezielt zu schützen", erklärt Unger. Hier ist der Bauherr
selbst gefragt. Das sind die vier wichtigsten Versicherungen
für Bauherren und Hauseigentümer: - Bauherrenhaftpflicht:
Der Bauherr haftet grundsätzlich für alle Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Vor solchen Gefahren
schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Kosten
richten sich nach der Bausumme. Wichtig ist, die
Deckungssumme ausreichend hoch festzusetzen.
-
Bauleistungsversicherung: Sie springt ein, wenn der Bau
aufgrund von Unwetter oder Vandalismus beschädigt wird. Der
Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe
und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden
durch den Diebstahl von bereits fest eingebautem Material,
wie Heizkörper, lassen sich abdecken. Die Höhe des
Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab.
-
Wohngebäudeversicherung: Sie ist relevant, wenn das Haus
fertiggestellt ist oder aber der Verbraucher ein fertiges
Haus kauft. Sie greift bei Schäden, die Feuer, Sturm, Hagel,
Leitungswasser oder Elementarereignisse wie Überschwemmungen
am Gebäude verursachen.
- Hausratversicherung: Diese
Versicherung schützt das Inventar des Hauses, zum Beispiel
vor Einbruchdiebstahl. Als Faustregel für die Deckungssumme
gilt: 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter
Wohnfläche.
Die MLP Gruppe ist der Partner in allen
Finanzfragen
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