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Mehr Sicherheit für Häuslebauer
Bauvertragsrecht geändert
MLP Gruppe

Duisburg, 15. Januar 2018 - Mit dem zu Jahresbeginn geänderten Bauvertragsrecht stärkt die Regierung die Rechte von Bauherren. Was sich zudem zur gezielten Absicherung der Immobilie empfiehlt: eine Checkliste.

Deutschland ist im Immobilienfieber. Die Zahl der Baugenehmigungen für Häuser und Wohnungen steigt seit Jahren: Nach jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamts sind es 375.400 (Stand 2016) und damit knapp 22 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Einer der Hauptgründe ist das noch niedrige Zinsniveau. Diese günstigen Bedingungen zur Kreditfinanzierung erleichtern es Bauherren, ihr Projekt umzusetzen.

Bessere Planbarkeit
"Gerade für Laien ist der Hausbau, vor allem inklusive Vorbereitung und Management, eine große Herausforderung", sagt Marc-Philipp Unger, Leiter Immobilien und Finanzierung beim Finanzdienstleister MLP. Die Praxis zeigt: Oft verzögern sich die Projekte, was häufig auch die Baukosten in die Höhe treibt. Viele typische Verzögerungen wie schlechte Baukoordination zwischen Architekt, Fachplaner und Handwerker oder sich während der Bauphase ergebende zusätzliche Leistungen können jedoch umgangen werden. Mit der Reform des Bauvertragsrechts, insbesondere für Verbraucherbauverträge, macht die Bundesregierung Bauprojekte für private Bauherren noch planbarer und verlässlicher - vor allem mithilfe dieser drei Verbesserungen:
- Mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge müssen von nun an verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertiggestellt wird.
- Bauunternehmen sollen vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung anfertigen, die einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen und Materialien ermöglicht. Verbraucher können darüber die Angebote verschiedener Unternehmen besser vergleichen.
- Private Bauherren erhalten die Möglichkeit, einen geschlossenen Verbraucherbauvertrag noch einmal zu überdenken (das Gesetz sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor), es sei denn, der Vertrag wurde notariell bekundet.

Wichtige Versicherungen
Die Reform betrifft in erster Linie die Bauverträge. "Darüber hinaus ist es ratsam, den Bau ausreichend abzusichern - und die Immobilie dauerhaft gezielt zu schützen", erklärt Unger. Hier ist der Bauherr selbst gefragt. Das sind die vier wichtigsten Versicherungen für Bauherren und Hauseigentümer:
- Bauherrenhaftpflicht: Der Bauherr haftet grundsätzlich für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Kosten richten sich nach der Bausumme. Wichtig ist, die Deckungssumme ausreichend hoch festzusetzen.

- Bauleistungsversicherung: Sie springt ein, wenn der Bau aufgrund von Unwetter oder Vandalismus beschädigt wird. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von bereits fest eingebautem Material, wie Heizkörper, lassen sich abdecken. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab.

- Wohngebäudeversicherung: Sie ist relevant, wenn das Haus fertiggestellt ist oder aber der Verbraucher ein fertiges Haus kauft. Sie greift bei Schäden, die Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Elementarereignisse wie Überschwemmungen am Gebäude verursachen.

- Hausratversicherung: Diese Versicherung schützt das Inventar des Hauses, zum Beispiel vor Einbruchdiebstahl. Als Faustregel für die Deckungssumme gilt: 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche.

Die MLP Gruppe ist der Partner in allen Finanzfragen