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Prozesse gegen die Volkswagen AG wegen „illegaler Abschalteinrichtung“
Persönliches Erscheinen des VW-Vorstandsvorsitzenden angeordne
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Duisburg, 09. September 2019 - Die 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg verhandelt zwei Verfahren, in denen die Kläger Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend machen. Sie sehen sich dadurch getäuscht, dass in die Motoren ihrer Fahrzeuge der Volkswagen AG eine „illegale Abschalteinrichtung“ eingebaut worden sein soll. Die Kläger haben die Fahrzeuge – nach ihrem Vortrag – bei Autohändlern in Duisburg und Wesel gekauft.

Der Vorsitzende der 13. Zivilkammer hat in diesen beiden Verfahren das persönliche Erscheinen des Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG angeordnet.

Die Verhandlungstermine sind bestimmt auf: Dienstag, den 10. September 2019, um 9:30 Uhr und 9:45 Uhr, jeweils in Saal 256 des Landgerichts Duisburg.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 13 O 22/19 und 13 O 67/19