Duisburg, 09. September 2019 - Die 13.
Zivilkammer des Landgerichts Duisburg verhandelt zwei
Verfahren, in denen die Kläger Schadensersatzansprüche gegen
die Volkswagen AG geltend machen. Sie sehen sich dadurch
getäuscht, dass in die Motoren ihrer Fahrzeuge der
Volkswagen AG eine „illegale Abschalteinrichtung“
eingebaut worden sein soll. Die Kläger haben die Fahrzeuge –
nach ihrem Vortrag – bei Autohändlern in Duisburg und Wesel
gekauft.
Der Vorsitzende der 13. Zivilkammer hat in diesen beiden
Verfahren das persönliche Erscheinen des
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG angeordnet.
Die Verhandlungstermine sind bestimmt auf: Dienstag, den 10.
September 2019, um 9:30 Uhr und 9:45 Uhr, jeweils in Saal
256 des Landgerichts Duisburg. Aktenzeichen: Landgericht
Duisburg, 13 O 22/19 und 13 O 67/19
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