BZ-Home  Bürger aktuell Sonderseiten



BZ-Sitemap
Bürger-Sitemap

Bürger am Niederrhein

 













 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Bürgertelefon   363 44 66 
 

Mietspiegel 2019 für Duisburg verabschiedet

Duisburg, 10. Oktober 2019 - Zum 1. November 2019 wird es in Duisburg den Mietspiegel 2019 geben. Die Mietspiegelkommission, bestehend aus Interessenvertretern der Mietervereine, der Haus- und Grundeigentümervereine und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg-Niederrhein, hat in Ihrer Sitzung am 10. Oktober einen entsprechenden Beschluss gefasst.

„Seit mehr als 40 Jahres gibt der Mietspiegel beiden Mietparteien eine gute Orientierung, um die ortsübliche Miethöhe in Duisburg bestimmen zu können. Dieses bewährte Instrument schafft Klarheit im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern und hilft, unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden“, erklärt der für Wohnungen zuständige Beigeordnete Thomas Krützberg.

Die wesentlichste Änderung gegenüber dem Mietspiegel 2017 bezieht sich auf die Werte der einzelnen Mietspiegelzellen, die den ortsüblichen Quadratmeterpreis (Kaltmiete), je nach Baualter und Wohnungsgröße, ausweisen. Für den Mietspiegel 2019 wurden die Werte des vorherigen Mietspiegels auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung in Nordrhein-Westfalen gleichmäßig fortgeschrieben. Konkret bedeutet dies eine Anhebung aller Werte um 3,1 Prozent.

Ab dem 1. November 2019 liegt der Mittelwert der ortsüblichen Kaltmiete für eine durchschnittliche Duisburger Wohnung (Wohnfläche 75 Quadratmeter, Baualtersgruppe III (1961 bis 1974), normale Wohnlage) bei 5,44 Euro und damit um 16 Cent pro Quadratmeter höher als 2017.

„Das Mietniveau bleibt nach wie vor für eine Groß- und Universitätsstadt vergleichsweise niedrig und ist ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für Duisburg“, sagt Thomas Krützberg.

An der grundlegenden Systematik mit möglichen Zu- und Abschlägen auf die Tabellenwerte wurde im Mietspiegel festgehalten. Der Mietspiegelkommission war insgesamt an einer Kontinuität des Bewährten gelegen.

Gleichwohl sind einige Weiterentwicklungen erfolgt, so zum Beispiel zum Ausstattungsmerkmal „Barrierefreier Zugang“. Hier wird künftig ein Punktwert, der maßgeblich für möglichen Zuschläge ist, nur noch vergeben, wenn das Gebäude und die Wohnung barrierefrei erreichbar sind. Weitere textliche Modifizierungen tragen zur noch besseren Verständlichkeit des Mietspiegels bei.