Duisburg, 14. Oktober 2019 - Das Bürger-
und Ordnungsamt hat am vergangenen Samstag mit zeitweiser
Unterstützung der Duisburger Polizei zwei
Gaststättenbetriebe in Duisburg-Hochfeld und
Duisburg-Homberg geschlossen.
In Hochfeld
hatte der Besitzer einer Werkstatt ohne die zum Betrieb
erforderlichen bauordnungs- und gaststättenrechtlichen
Erlaubnisse Veranstaltungen in seinem Ladenlokal
durchgeführt und dabei auch alkoholische Getränke zum
sofortigen Verzehr angeboten. Die Durchführung einer für den
Abend geplanten Veranstaltung wurde dem Betreiber untersagt.
Ein weiterer Einsatz fand kurz nach Mitternacht in
Duisburg-Homberg statt. Hier wurde eine Shisha-Bar
kontrolliert, weil kurz zuvor eine Lärmbeschwerde einging.
Dieser Gaststättenbetrieb wurde erst vor wenigen Wochen
eröffnet, sodass noch keine endgültige, sondern erst eine
vorläufige und befristete Gaststättenkonzession erteilt
worden war. Die Einsatzkräfte des Bürger- und Ordnungsamtes
sowie die beteiligten Polizeibeamten betraten den
Gaststättenraum und befanden sich direkt in einer dichten
Nebelwand aus Tabakqualm. Die mitgeführten Co-Warngeräte
schlugen stark aus, weil sich deutlich zu wenig Sauerstoff
in der Luft befand. Dies war auch deshalb erstaunlich, weil
das aktuelle Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen mit Tabak
auch in Shisha-Betrieben untersagt.
Die Einsatzkräfte
wollten zur Durchlüftung des Raumes die geschlossenen
Fenster der Gaststätte öffnen. Dabei mussten sie jedoch
feststellen, dass alle Fenster fest verschlossen und mit
Teppichen abgedichtet waren. Auch die Eingangstür zur
Shisha-Bar war mit dickem Schaumstoff abgeklebt. Der
vorhandene zweite Rettungsweg war zudem nicht
ausgeschildert.
Nachdem die Einsatzkräfte für die
notwendige Sauerstoffzufuhr gesorgt hatten, wurde dem
Betreiber mitgeteilt, dass der Betrieb umgehend zu schließen
ist und auch dauerhaft geschlossen bleiben wird. Grund
hierfür waren nicht nur die bei Betreten der Räumlichkeiten
vorgefundenen Rauchnebelschwaden. Der Betreiber ignorierte
zuvor regelmäßig die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe.
So kam es bis zum Einsatz am 13. Oktober an nahezu jedem
Wochenende zu diversen Polizeieinsätzen wegen berechtigter
Lärmbeschwerden. Die ermahnenden Gespräche der Polizisten
wurden vom Gaststättenbetreiber ignoriert, sodass er nicht
mehr mit Erteilung der endgültigen Gaststättenkonzession
rechnen kann. Darüber hinaus erwartet ihn wegen der
festgestellten Ordnungswidrigkeiten eine Geldbuße.
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