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Bürger am Niederrhein

 













 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






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Duissern und Neudorf keine (Müll)Ghettos
Ergebnisbericht der Aktion „Null-Toleranz“ in den Ortsteilen

Duisburg, 30. Januar 2020 - Das Bürger- und Ordnungsamt hat in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg in der Zeit vom 20. bis zum 25. Januar die Aktion „Null-Toleranz“ in Duissern und Neudorf durchgeführt. In diesem Zeitraum waren die Mitarbeiter der Abfallaufsicht wochentags fußläufig mit einer Früh- und Spätschicht im Stadtteil präsent. Auch an Samstagen war eine Präsenz gegeben.

        33 wilde Müllkippen, die durch die WBD beseitig wurden
        50 Verwarnungsgelder erhoben
        5 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet (zum Beispiel für das illegale Entsorgen größerer Müllmengen)
        3 Schrottfahrzeuge (gekennzeichnet; 1 Monat Frist zur Entfernung)

Gleichzeitig wurden die Stadtteile auch durch die Mitarbeiter des städtischen Außendienstes (SAD) zum Teil im Wege von Ordnungspartnerschaften mit der Polizei intensiv bestreift. Durch den  SAD wurden vier Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und 14 Verwarnungsgelder erhoben. Insgesamt wurden 17 weitere Maßnahmen (zum Beispiel mündliche Verwarnungen, Feststellung unerlaubter Sondernutzung) getroffen.

Neben Abfallaufsicht und SAD befanden sich auch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung verstärkt im Einsatz. So wurden insgesamt 1806 kostenpflichtige Verwarnungen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen verbotswidrigen Haltens, Parkens und wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen gefertigt. Zusätzlich wurden neun Abschleppmaßnahmen durchgeführt.

Seit Ende des Jahres 2016 führt das Bürger- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz / ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch. Die Aktion dient der Bekämpfung der zunehmenden Müllproblematik in den verschiedenen Ortsteilen sowie der Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.