Duisburg, 10. Februar 2020 - SABINE hält
Deutschland in Atem. Der starke Wind richtet stellenweise
massive Schäden an. Betroffenen stellt sich schnell die
Frage, wer für eventuelle Sturmschäden aufkommt. Im
Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche
Versicherung welche Kosten übernimmt.
Ab dieser
Windstärke zahlen Versicherungen Orkan SABINE fegt
seit Sonntag über West- und Mitteleuropa mit Böen bis 150
km/h hinweg. Schäden durch umstürzende Bäume und fliegende
Gegenstände sind die Folge. Das kann für die Geschädigten
richtig teuer werden. „Die Versicherung zahlen für
Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, was einer
Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern
entspricht. Für den Nachweis kann man zum Beispiel das
Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline nutzen.“,
erklärt Matthias Habel, Pressesprecher und Meteorologe von
WetterOnline.
Schäden am Gebäude Für
zerborstene Glasscheiben oder abgedeckte Dächer zahlt die
Wohngebäudeversicherung.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die
kompletten Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben
am Auto. Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn Möbel oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder
infolge einer zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann
zahlt die Hausratversicherung.
Wenn ein Baum
aufs Haus stürzt Wenn ein gesunder Baum auf das
eigene Haus stürzt, zahlt in der Regel die eigene
Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine
Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines
Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits
einen Vorschaden hatte. Für Detailfragen wenden Sie sich
direkt an Ihre Versicherung.
Wann der Sturm sich legt
oder gar ein neuer droht, erfährt man auf
www.wetteronline.de, mit der WetterOnline App
oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation
wetteronline home. Mit dem Alexa-Skill von
WetterOnline sowie dem Skill für den Google Assistant
können Wetterinfos auch über die digitalen Helfer abgefragt
werden.
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