Duisburg, 21. Oktober 2021 - Der
Duisburger Mietspiegel 2021 tritt am 1. November in Kraft
und dient als Richtschnur zur Ermittlung der ortsüblichen
Vergleichsmieten. Die ermittelten Mietwerte bieten den
Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener
Verantwortung eine Miethöhe zu vereinbaren.
Astrid
Neese, Beigeordnete für Bildung, Arbeit und Soziales, freut
sich, dass es auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen
wieder gelungen ist, den Mietparteien ein Instrument zur
Orientierung bei der Bestimmung des Mietpreises an die Hand
zu geben: „Damit trägt der Duisburger Mietspiegel aktiv zum
Mietfrieden in Duisburg bei. Mietspiegel sind zudem in der
politischen Diskussion angekommen. Bereits zum
1. Januar 2020 wurde mit dem Gesetz zur Verlängerung des
Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete
der Zeitraum von bislang vier auf sechs Jahre erhöht.
Aktuell sieht das Mietspiegelreformgesetz weitere Änderungen
vor. Das Gesetz wird zum 1. Juli 2022 in Kraft treten. Eine
Mietspiegelverordnung soll klarstellen, wie Mietspiegel
künftig zu erstellen sind.“
Seit 40 Jahren wird der
Mietspiegel der Stadt Duisburg von einer
Mietspiegelkommission gemeinsam erstellt. Neben drei
Mietervereinen sowie vier Haus- und Grundeigentümervereinen
und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg
Niederrhein, ist die Stadt Duisburg – vertreten durch die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in der Stadt Duisburg und der Stabsstelle
für Wahlen und Informationslogistik – Teil der
Mietspiegelkommission. Moderiert wurde der Prozess durch das
Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Duisburg. Beteiligt
war zusätzlich der Immobilienverband Deutschland IVD West.
In der abschließenden Sitzung der Mietspiegelkommission am
heutigen Donnerstag haben die Interessenvertreter der
Vermieter und Mieter den Mietspiegel 2021 anerkannt.
Zusammen bewirtschaften die mitwirkenden privaten und
unternehmerischen Vermieterinnen und Vermieter rund 60.000
Wohnungen in Duisburg. Auf der Grundlage der Marktkenntnis
der Beteiligten wurden die Mietpreise jetzt aktualisiert.
Ähnlich wie im Mietspiegel 2019 steht bei dem neuen
Mietspiegel eine Anpassung der Mietwerttabelle im
Vordergrund. Zu- und Abschläge bleiben unverändert. So
wurden die Werte über alle Baualtersklassen hinweg um ein
Prozent angehoben.
Beispiel für eine 75 m²
große Wohnung: Die Mietspanne für Wohnungen aus dem
Baujahr 1965 in einer normalen Wohnlage wird mit 5,25 Euro
bis 5,75 Euro ausgewiesen. Darüber hinaus sind noch Zu- und
Abschläge möglich.
Dietmar Vornweg, Vorstand der
Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen Duisburg
Niederrhein, begrüßt es sehr, dass der neue Mietspiegel für
Duisburg pünktlich veröffentlicht wird: „Der gesamte Prozess
war von der guten und konstruktiven Zusammenarbeit unter den
Mietspiegelparteien geprägt.
Aufgrund der noch
andauernden Corona-Pandemie und der daraus resultierenden
Situation für die Mieterinnen und Mieter konnte ein
Kompromiss gefunden werden, der einen moderaten und der
Situation angemessenen Anstieg der Mieten vorsieht. Das
Ergebnis bildet das außergewöhnliche
Verantwortungsbewusstsein aller Verhandlungspartner
gegenüber den Mieterinnen und Mietern ab.“
Auch Armin
Frenkert vom Verein der Haus und Grundeigentümer Groß
Duisburg unterstreicht, dass er die Einigung über den neuen
Mietspiegel mit den Mieterverbänden begrüßt: „Zu
Coronazeiten war es kein einfaches Unterfangen, einen
Mietspiegel zu erstellen. Umso mehr freue ich mich, dass die
Beteiligten gezeigt haben, auch in Krisenzeiten für alle
Seiten tragbare Ergebnisse erzielen zu können und man sich
seiner Verantwortung für die Duisburger Vermieterinnen und
Vermieter und Mieterinnen und Mieter bewusst ist.“ Der
Mietspiegel 2021 steht als Download unter www.duisburg.de
(Stichwort Mietspiegel) zur Verfügung.
Neue Höchstgrenzen für die
Kosten der Unterkunft Duisburg, 9. September 2021 - Gestiegene Mietkosten führen für
Sozialleistungsempfänger zu einer Anpassung der
Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Grundlage für
die Anhebung ist ein wissenschaftliches Gutachten, das die
Stadt Duisburg bei dem Hamburger Unternehmen Analyse &
Konzepte in Auftrag gegeben hatte.
Wohnungs- und
Sozialdezernentin Astrid Neese erläutert: „In Duisburg lässt
es sich für eine Großstadt vergleichsweise preiswert wohnen.
Gleichwohl haben die Mieten in den letzten Jahren angezogen,
das hat uns die Mietwerterhebung gezeigt, die Basis des
Gutachtens war. Unsere örtlichen Höchstgrenzen für die
Kosten der Unterkunft passen wir folgerichtig nun an die
Marktentwicklung an. Das halte ich nicht nur für rechtlich,
sondern auch für sozial geboten.“
„Mieterhöhungen von
Bestandmieterinnen und Bestandsmietern, die Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch II, XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, werden nun besser
aufgefangen. Für wohnungssuchende Leistungsempfänger,
insbesondere für große Haushalte, steigt außerdem die
Chance, eine angemessene Wohnung zu finden“, so Michael
Fechner, Leiter des Amtes für Soziales und Wohnen, zu den
Auswirkungen der Anpassung.
Anträge sind nicht
erforderlich. Für Leistungsempfänger, die zum Beispiel die
bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolgt die
Umstellung automatisch durch das Jobcenter bzw. das
Sozialamt.
Bisherige und neue Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete
ohne Heizung):
Personenanzahl in
der Bedarfsgemeinschaft
|
Angemessene
Bruttokaltmiete
ab 01.08.2021
|
Angemessene Bruttokaltmiete
seit 01.08.2019
|
Erhöhung von
2019 auf 2021
|
1
|
396,00 €
|
371,00 €
|
6,7 %
|
2
|
471,90 €
|
443,95 €
|
6,3 %
|
3
|
564,00 €
|
545,60 €
|
3,4 %
|
4
|
687,80 €
|
637,45 €
|
7,9 %
|
5
|
819,50 €
|
723,80 €
|
13,2 %
|
|