Düsseldorf/Duisburg, 1. Februar
2022 -
Die Umtauschfrist für Fahrerlaubnisinhaber der
Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren Führerscheine
bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt
wurden, wurde nun bis zum 19. Juli 2022
verlängert.
Düsseldorf/Duisburg, 15. Januar 2022 - Vorbei die
Zeiten der grauen und rosafarbenen Führerschein-Lappen:
Bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der
Europäischen Union alle Führerscheine, die vor dem 19.
Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden.
Ziel ist es, die derzeit 110 verschiedenen
Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu
vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um rund zehn Millionen
Dokumente. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses
sicherzustellen, haben Bund und Länder eine zeitliche
Staffelung zum Umtausch beschlossen, die jetzt gestartet
ist.
Wann umgetauscht werden muss, richtet sich
danach, ob ein grauer beziehungsweise rosafarbener
Führerschein oder ein aktueller EU-Kartenführerschein
vorliegt.
Für Inhaber der grauen oder rosafarbenen Fahrerlaubnis –
das sind die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten
Führerscheine – ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers
entscheidend.
Bis zum 19. Januar 2022 müssen
Menschen, die 1953 bis 1958 geboren worden sind, ihr
Dokument umtauschen. Die späteren Jahrgänge folgen im
Jahresrhythmus.
Führerscheininhaber, die vor 1953
geboren worden sind, müssen erst zum Stichtag 19. Januar
2033 den neuen Führerschein vorlegen.
Für Inhaber
von EU-Kartenführerscheinen, wie sie ab dem 1. Januar 1999
ausgestellt wurden, richtet sich der Zeitpunkt für den
Umtausch
nach dem Ausstellungsjahr. Das ergibt sich aus Feld 4a auf
der Vorderseite des Kartenführerscheins.
Freiwilliger früherer Umtausch Ein freiwilliger
früherer Umtausch ist immer möglich und vor dem jeweiligen
Stichtag sicher auch empfehlenswert, denn dann werden die
Ausstellungsbehörden starken Zulauf haben.
Zuständig
für den Umtausch ist die jeweilige Führerscheinstelle am
Wohnsitz. Mitzubringen sind Personalausweis oder
Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle
Führerschein. Eine neuerliche Prüfung oder ein Sehtest
müssen nicht absolviert werden. Zur Erinnerung darf der alte
(entwertete) Führerschein behalten werden. Der neue
Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Die Neuregelung geht auf eine Änderung der
Fahrerlaubnis-Verordnung aus dem Jahr 2013 zurück, mit der
die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht
umgesetzt wurde. Darin wurde festgelegt, dass alle seit dem
19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15
Jahre gültig sind und danach neu beantragt werden müssen.
Gleichzeitig wurde festgelegt, dass alle schon zu dem
Zeitpunkt im Umlauf befindlichen Führerscheine innerhalb von
20 Jahren (bis zum 19. Januar 2033) umgetauscht werden
müssen.
Kreis Wesel tauscht die Führerscheine Wesel/Hamminkeln, 8. November 2021 -
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten
Führerscheine - egal ob grau, rosa oder Karte -
müssen bis spätestens zum 18. Januar 2033 in den
neuen, auf jeweils 15 Jahre befristeten
Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist
die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass
je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des
bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum
Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.
Januar 2033 besteht.
Die Umtauschpflicht gilt ab sofort bis zum 19.
Januar 2022 und betrifft Fahrerlaubnisinhaber
der Geburtsjahre 1953 bis 1958, deren
Führerscheine bis einschließlich 31. Dezember
1998 ausgestellt wurden. Um ein
erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, werden
Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Anträge
nach Möglichkeit postalisch einzureichen. Um
eine zeitnahe Antragsbearbeitung zu ermöglichen,
wird darum gebeten, von einem vorzeitigen
Umtausch des Führerscheins außerhalb der
gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.
Die entsprechenden Unterlagen sind unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/formulare-fuehrerscheinangelegenheiten/ (Antrag
und Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins)
verfügbar. Dem Antrag müssen Kopien des
aktuellen Führerscheins und eines gültigen
Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches
Lichtbild beigefügt werden.
Weitere
Informationen zum Thema sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/fuehrerschein-umtausch-gegen-neuen-eu-fuehrerschein/.
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