Duisburg, Januar 2008 - Mit
Beginn des Jahres haben die ersten Großstädte Umweltzonen eingerichtet,
um den gesundheitsschädlichen
Feinstaub zu reduzieren. Dort dürfen von nun an nur noch Fahrzeuge mit
der sog. Umweltplakette hineinfahren.
Feinstaub: Verkehrsclub Deutschland mit Plakettenrechner
http://www.vcd.org/plakettenrechner0.html?&0=Plakettenrechner
Hier können Sie überprüfen,
ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Tragen Sie bitte in dem Feld
„Schlüsselnummer” die entsprechende Ziffer aus Ihrem Fahrzeugschein ein.
Dann geben Sie an, ob das Fahrzeug ein Benziner oder ein Diesel ist und
ob es als Pkw oder Nutzfahrzeug zugelassen ist.
So finden Sie die Emissionsschlüsselnummer:
Bei
Fahrzeugpapieren, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden ist die Nummer
unter „zu1” zu finden. Relevant sind die letzten beiden Ziffern (in der
Abb. links).
Bei
jüngeren Fahrzeugpapieren sind die entscheidenden letzten beiden Ziffern
in dem Feld (hier "62").
Die
grüne Plakette. Darum geht's!
Was ist ein Umweltzone?
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem
Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Wesentliches
Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen
Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide
Stadt: Woran erkenne ich die räumliche Begrenzung einer Umweltzone?
Der Beginn einer Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen 270.1, wie
das oberer Bild zeigt, ausgewiesen. Aussehen und Größe ist vergleichbar
mit dem Schild für eine 30er-Zone. Statt der Zahl 30 steht in dem roten
Kreis das Wort "Umwelt" und unterhalb des roten Kreises das Wort "Zone".
Das Zeichen 270.2 gibt das Ende einer Umweltzone an. Ein Zusatzschild
unterhalb des Verkehrszeichen 270.1 gibt an, mit welchen
Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf. Zeichen 270.1
zeigt an: Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen in einer Zone Zeichen 270.2 zeigt an: Ende eines
Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in
einer Zone Zusatzschild zu 270.1 zeigt an: Freistellung vom
Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des BImSchG
Seitenanfang
Wer darf in eine Umweltzone einfahren?
Die auf dem Zusatzschild zu 270.1 abgebildeten Plaketten zeigen an, mit
welcher Plakette man in die Umweltzone einfahren darf. Fahrzeuge ohne
Plakette dürfen in die Umweltzone nicht einfahren, sofern sie nicht in
die Ausnahmeregelung fallen.
Seitenanfang
Für welche Fahrzeuge hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen?
Folgende Kraftfahrzeuge sind nach § 40 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes von einem Fahrverbot ausgenommen, auch
wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten mit den Merkzeichen aG, H oder BL
Militärfahrzeuge
Kraftfahrzeuge im medizinischen Einsatz
Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr,
Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau, Müllabfuhr...)
Gibt es Ausnahmen für Taxis, Oldtimer, Anwohner oder
Gewerbetreibende?
Für Taxis hat der Gesetzgeber derzeit keine Ausnahme vorgesehen. Um
allerdings auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu
können, kann die Behörde den Verkehr zu und von bestimmten Einrichtungen
zulassen, wenn dies:
im öffentlichen Interesse liegt (Versorgung der Bevölkerung mit
lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen)
überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner erfordern
(Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen)
Für Oldtimer mit einem "H" oder "07" Kennzeichen hat der Gesetzgeber
eine Ausnahme vorgesehen. Der Bundesrat muss der erweiterten Fassung der
geänderten Kennzeichnungsverordnung allerdings noch seine Zustimmung
erteilen.
Zur Vermeidung unbilliger Härte für Anwohner und Gewerbetreibende ist
nach Einführung einer Umweltzone in Duisburg (diskutiert wird ein
Inkrafttreten am 01.10.2008) eine sechsmonatige Übergangszeit geplant.
Nach der Übergangszeit können Betroffene eine befristete
Ausnahmegenehmigung beantragen. Genaueres ist noch nicht bekannt, wird
aber rechtzeitig bekannt gegeben.
Wo ist in Duisburg eine Umweltzonen mit Fahrverboten geplant?
Eine konkrete Gebietsabgrenzung ist in Duisburg noch nicht erfolgt.
Grundsätzlich darf eine Umweltzone nur Gebiete mit
Grenzwertüberschreitungen sowie solche Flächen einbeziehen, die einen
relevanten Beitrag zu der Belastung leisten.
Seitenanfang
Sind auch Autobahnen Teil einer Umweltzone?
Autobahnen sind kein Teil einer Umweltzone. Damit besteht kein
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette auf den Autobahnen.
Wann erfolgen in Duisburg Fahrverbote in einer Umweltzone?
Voraussetzung für eine Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan oder
Aktionsplan, in dem die Fahrverbote für eine Umweltzone festgelegt
werden. Für Duisburg wird ein Luftreinhalteplan Anfang 2008 aufgestellt.
Ab dem 01.10.2008 ist in Duisburg die Einführung einer Umweltzone und
danach eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Für Anwohner und
Gewerbetreibende gibt es danach die Möglichkeit eine befristete
Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Wer ist von Fahrverboten betroffen?
Eine konkrete Festlegung von Fahrverboten für bestimmte
Schadstoffgruppen ist noch nicht erfolgt. Zur Zeit werden Fahrverbote
für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 und 2 diskutiert. Ab dem
Inkrafttreten der Umweltzone dürften dann nur noch Kraftfahrzeuge der
Schadstoffgruppe 3 bis 4 fahren (gelbe und grüne Plakette). |