Bürger und Umwelt    

 

Fragen und Antworten zu den neuen Umweltzonen
Duisburg, Januar 2008 - Mit Beginn des Jahres haben die ersten Großstädte Umweltzonen eingerichtet, um den gesundheitsschädlichen Feinstaub zu reduzieren. Dort dürfen von nun an nur noch Fahrzeuge mit der sog. Umweltplakette hineinfahren. 

Feinstaub: Verkehrsclub Deutschland mit Plakettenrechner http://www.vcd.org/plakettenrechner0.html?&0=Plakettenrechner

Hier können Sie überprüfen, ob und welche Plakette Ihr Fahrzeug erhält. Tragen Sie bitte in dem Feld „Schlüsselnummer” die entsprechende Ziffer aus Ihrem Fahrzeugschein ein. Dann geben Sie an, ob das Fahrzeug ein Benziner oder ein Diesel ist und ob es als Pkw oder Nutzfahrzeug zugelassen ist.
So finden Sie die Emissionsschlüsselnummer:

Bei Fahrzeugpapieren, die vor Oktober 2005 ausgestellt wurden ist die Nummer unter „zu1” zu finden. Relevant sind die letzten beiden Ziffern (in der Abb. links).

Bei jüngeren Fahrzeugpapieren sind die entscheidenden letzten beiden Ziffern in dem Feld (hier "62").
 

Die grüne Plakette. Darum geht's!

 

 

 

Was ist ein Umweltzone?
Die Umweltzone ist ein räumlich begrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohen Abgasemissionen gelten. Wesentliches Ziel der Umweltzone ist die Verringerung von gesundheitsschädlichen Abgasen wie Feinstaub und Stickoxide

Stadt: Woran erkenne ich die räumliche Begrenzung einer Umweltzone?
Der Beginn einer Umweltzone wird durch das Verkehrszeichen 270.1, wie das oberer Bild zeigt, ausgewiesen. Aussehen und Größe ist vergleichbar mit dem Schild für eine 30er-Zone. Statt der Zahl 30 steht in dem roten Kreis das Wort "Umwelt" und unterhalb des roten Kreises das Wort "Zone".
Das Zeichen 270.2 gibt das Ende einer Umweltzone an. Ein Zusatzschild unterhalb des Verkehrszeichen 270.1 gibt an, mit welchen Schadstoffplaketten man in die Umweltzone einfahren darf. Zeichen 270.1 zeigt an: Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Zeichen 270.2 zeigt an: Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Zusatzschild zu 270.1 zeigt an: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des BImSchG
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Wer darf in eine Umweltzone einfahren?
Die auf dem Zusatzschild zu 270.1 abgebildeten Plaketten zeigen an, mit welcher Plakette man in die Umweltzone einfahren darf. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen in die Umweltzone nicht einfahren, sofern sie nicht in die Ausnahmeregelung fallen.
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Für welche Fahrzeuge hat der Gesetzgeber Ausnahmen vorgesehen?
Folgende Kraftfahrzeuge sind nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von einem Fahrverbot ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind:

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten mit den Merkzeichen aG, H oder BL
Militärfahrzeuge
Kraftfahrzeuge im medizinischen Einsatz
Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau, Müllabfuhr...)

Gibt es Ausnahmen für Taxis, Oldtimer, Anwohner oder Gewerbetreibende?
Für Taxis hat der Gesetzgeber derzeit keine Ausnahme vorgesehen. Um allerdings auf nicht vorhersehbare Härtefälle angemessen reagieren zu können, kann die Behörde den Verkehr zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, wenn dies:
im öffentlichen Interesse liegt (Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen)
überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner erfordern (Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen)
Für Oldtimer mit einem "H" oder "07" Kennzeichen hat der Gesetzgeber eine Ausnahme vorgesehen. Der Bundesrat muss der erweiterten Fassung der geänderten Kennzeichnungsverordnung allerdings noch seine Zustimmung erteilen.

Zur Vermeidung unbilliger Härte für Anwohner und Gewerbetreibende ist nach Einführung einer Umweltzone in Duisburg (diskutiert wird ein Inkrafttreten am 01.10.2008) eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Nach der Übergangszeit können Betroffene eine befristete Ausnahmegenehmigung beantragen. Genaueres ist noch nicht bekannt, wird aber rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo ist in Duisburg eine Umweltzonen mit Fahrverboten geplant?
Eine konkrete Gebietsabgrenzung ist in Duisburg noch nicht erfolgt. Grundsätzlich darf eine Umweltzone nur Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen sowie solche Flächen einbeziehen, die einen relevanten Beitrag zu der Belastung leisten.
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Sind auch Autobahnen Teil einer Umweltzone?
Autobahnen sind kein Teil einer Umweltzone. Damit besteht kein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette auf den Autobahnen.

Wann erfolgen in Duisburg Fahrverbote in einer Umweltzone?
Voraussetzung für eine Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan oder Aktionsplan, in dem die Fahrverbote für eine Umweltzone festgelegt werden. Für Duisburg wird ein Luftreinhalteplan Anfang 2008 aufgestellt.

Ab dem 01.10.2008 ist in Duisburg die Einführung einer Umweltzone und danach eine sechsmonatige Übergangszeit geplant. Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es danach die Möglichkeit eine befristete Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
Wer ist von Fahrverboten betroffen?
Eine konkrete Festlegung von Fahrverboten für bestimmte Schadstoffgruppen ist noch nicht erfolgt. Zur Zeit werden Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 und 2 diskutiert. Ab dem Inkrafttreten der Umweltzone dürften dann nur noch Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 bis 4 fahren (gelbe und grüne Plakette).